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Von A wie Arbeitszimmer bis Z wie Zugticket: Betriebsausgaben sind ein zentrales Thema für alle, die ein Unternehmen gründen. Welche Kosten erkennt das Finanzamt an, wie dokumentiert ihr eure Reisekosten richtig und was gilt für das Arbeitszimmer zuhause? In Teil 3 unserer Podcastserie zur Unternehmensgründung nehmen wir alle Kosten unter die Lupe, die ihr als Selbstständige steuerlich geltend machen könnt und zeigen, wo typische Stolperfallen liegen. Was ihr im 3. Teil zu hören bekommt … … sind wertvolle Infos rund um Betriebsausgaben, steuerliche Absetzbarkeit und worauf ihr achten müsst, damit eure Ausgaben auch wirklich absetzbar sind. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist unser Experte Michael Gailberger von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (http://www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
UNTERNEHMERWERK: Das Upgrade auf die nächste Ebene. Helmut Beck & Stefan Preising
Luxusfahrzeuge als Firmenwagen – eine sinnvolle Investition oder ein steuerlicher Stolperstein? In diesem Podcast erläutere ich Ihnen die wichtigsten Aspekte rund um die Nutzung von hochwertigen Fahrzeugen im Unternehmen. Zudem werden mögliche Fallstricke bei der privaten Nutzung und die korrekte Absetzbarkeit der Kosten behandelt. Wer über die Anschaffung eines Luxuswagens als Firmenfahrzeug nachdenkt, erfährt hier, worauf besonders zu achten ist, um finanzielle und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Informationen und Rezensionen zu unserem Unternehmer-Programm findest Du unter: https://www.helmutbeck.com/home Du möchtest Dein Unternehmen verbessern, eine erfolgreiche Strategie erarbeiten, Gewinnpotentiale erkennen, Deine unternehmerischen Ideen strukturieren und insgesamt mehr Freiheit und Selbstbestimmung erlangen? Dann ist unser Unternehmer Programm genau das richtige für Dich! Du wirst lernen, Dein Unternehmen in den Griff zu bekommen, mit hilfreichen strategischen Steuer-Tipps jede Menge Steuern und Kosten zu sparen und Schwachstellen bzw. Chancenfelder zu identifizieren und diese sofort zu nutzen. Wir geben Dir ein umfassendes Konzept/Framework an die Hand, mit dem Du die für Dich und Dein Unternehmen wichtigen Themen und Optimierungspotentiale identifizierst, Maßnahmen entwickelst und erfolgreich umsetzt und dabei stets die Sicherheit durch Kennzahlen hast, auf dem richtigen Kurs zu sein. Starte jetzt durch und buche unverbindlich Dein Strategie-Meeting zur Potentialanalyse unter https://www.helmutbeck.com/home Das UNTERNEHMERWERK von Helmut Beck ist ein Podcast für Unternehmer, Selbstständige und alle, die sich auf diesen Weg begeben wollen. Wenn Dich Themen wie Erfolg, Motivation, Struktur, Systeme, Steuern und Tools in der Unternehmensführung interessieren, bist Du hier richtig. Profitiere aus den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer, die wir aus über 1000 Geschäftsmodellen gebündelt haben und weitergeben. Du möchtest mit Deinem Unternehmen auf das nächste Level? Hier erfährst Du, wie Dein Upgrade möglich ist. https://www.helmutbeck.com/home
Das Finanzamt lehnt die Absetzbarkeit einer Firmenfeier ab – wegen angeblich zu hohem Alkoholkonsum! Was hinter dem neuen Gerichtsurteil steckt I Was es mit den berühmten "5 W's" auf sich hat I Verrät RA Lederer heute. Sei dein eigener Steuerberater mit PepperPapers.de
Gesendet am 10.2.2025/Moderation Martin Gross++In den geleakten Verhandlungsprotokollen von FPÖ und ÖVP fordert die FPÖ unter anderem die Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags und der Spenden an gemeinnützige Vereine sowie der Grundsteuerbefreiung für Religionsgemeinschaften. In der katholischen Kirche und der Caritas löst das Widerspruch aus. (Konstantin Obermayr)++Sorgen im Blick auf die politische Entwicklung in Österreich hat Caritas-Europa-Präsident Michael Landau geäußert. Ebenfalls gestern appellierte der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler an die Regierungsverhandler, die Freiwilligenarbeit müsse unterstützt und nicht infrage gestellt werden. ++Rund um den kürzlich erfolgten Abschied von Kardinal Christoph Schönborn als Wiener Erzbischof ist auch die seit 2012 betriebene sogenannte Strukturreform in der Erzdiözese Wien Thema gewesen. Doch diese ist ins Stocken geraten. (Andreas Mittendorfer)
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neue Regelung für Unterhaltszahlungen Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Aufwendungen mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Doch dieses Absetzen ist an mehrere gesetzliche Bedingungen geknüpft. Zu den bisherigen Voraussetzungen, insbesondere der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers, kam nun eine neue Auflage hinzu. Seit dem 1. Januar 2025 werden Unterhaltszahlungen vom Finanzamt nur noch anerkannt, wenn diese von einem Bankkonto überwiesen werden. Barzahlungen sind mit Jahresbeginn nicht mehr abzugsfähig. Und es kommt auf den Zeitpunkt der Überweisung an, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Unterhaltszahlungen sind absetzbar Für Kinder unter 25 Jahren besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern. Jedoch ist Kindesunterhalt bis zu diesem Alter nicht absetzbar, sofern ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Liegt Letzteres nicht vor, können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dies gilt ebenfalls für Verwandte sowie Zahlungen für die Unterbringung in einem Pflege- oder Seniorenheim und für Ehegatten im In- und Ausland, für die nach deutschem Recht eine Unterhaltspflicht besteht. Solche Unterhaltszahlungen sind bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags absetzbar. Der Höchstbetrag für das Jahr 2025 liegt bei 12.096 Euro. Eine zumutbare Eigenbelastung, die sonst bei außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt wird, gibt es beim Unterhalt nicht. Ein Vermögen von über 15.500 Euro bei Unterhaltsbedürftigen kippt die Absetzbarkeit aber ganz. Eigene Einkünfte des Unterhaltsempfängers oder staatliche Fördermittel, z.B. Bafög, über 624 Euro im Jahr mindern den Höchstbetrag hingegen nur. Bei Verwandten oder Ehepartnern im Ausland kann der Höchstbetrag an die Verhältnisse im Wohnsitzstaat angepasst und gekürzt werden. Auswirkungen der Neuregelung Bisher konnten Unterhaltszahlungen auch in bar geleistet werden. Dies war bis zum Vierfachen des Nettolohns des Unterhaltszahlers möglich, ohne dass die strengen Nachweispflichten für Geldmittel galten. Gerade im Rahmen von Familienheimfahrten wurden die Nachweiserleichterungen in Anspruch genommen. So musste lediglich die Reise selbst in Form von Tickets oder Tankquittungen nachgewiesen werden. Insbesondere bei Besuchen des im Ausland ansässigen Ehepartners oder der im Haushalt des Ehepartners lebenden Kindern war die Mitnahme von Bargeld eine gängige Praxis. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 werden nur noch Banküberweisungen auf das Konto des Unterhaltsempfängers vom Finanzamt anerkannt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Herzlich willkommen zu einer neuen Episode von "Die Gründer"! In unserer heutigen Folge dreht sich alles um "KPIs und KI". Ole und Yannick diskutieren spannende Themen rund um Investitionsmöglichkeiten in KI und Krypto, und wie man die Qualität solcher Modelle bewertet. Ole bringt interessante Beispiele, wie KI und Krypto kombiniert werden können, während Yannick auf die Risiken für unerfahrene Investoren hinweist.Außerdem sprechen wir über die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes in Deutschland und dessen Auswirkungen auf Bürokratie und Steuersystem. Ihr erfahrt, wie Ole und Yannick die Flat Tax einschätzen und welche Herausforderungen es im derzeitigen Steuersystem gibt.Ein weiteres Highlight ist die Diskussion über die Bedeutung von Social-Media-Strategien im Bereich Vertrieb und Marketing. Wir werfen einen Blick auf erfolgreiche und fehlgeleitete Strategien und analysieren, warum Reichweite und Sales-Funnel zwei sich ergänzende Ebenen im Marketingprozess sind.Abgerundet wird die Episode durch Oles Ratschläge zu KPIs und ihre Relevanz im Geschäftsalltag. Er erklärt, warum es wichtig ist, den Erfolg von Marketingmaßnahmen messbar zu machen, und wie man durch gezielte Datenerhebung und -analyse bessere Entscheidungen trifft.Freut euch auf eine informative und unterhaltsame Episode voller Einsichten und praxisnaher Tipps!Timestamps:00:00 Flat Tax erhöht Belastung niedriger Einkommen signifikant.03:20 Steuervereinfachung durch Absetzbarkeit reduzieren, Satz senken.09:12 Umsatzsteigerung durch gezieltes Daten-Tracking und Analyse.15:19 Fehlende Daten verhindern effektive Erfolgsquantifizierung und Vergleich.18:11 Reichweite durch auffällige Postings erhöhen ist wichtig.22:03 Virtual Protocol: Bots, KI-Anwendungen, virtuelle Influencer, Investitionen.26:45 Viele machen schlechte Investments ohne Know-how.28:23 Nicht funktionierende Scam-Projekte entwickeln keine neuen LLMs.
"Steuern – Der ultimative Hack, um mehr von deinem Geld zu behalten!" In dieser Episode sprechen wir über eines der heißesten Themen im Bereich Finanzen: Steuern! Erfahre, warum es viel klüger ist, dein Geld nicht privat, sondern über eine Firma zu versteuern und wie du dadurch deutlich mehr finanziellen Spielraum gewinnst. Wir räumen mit der sogenannten „Deppensteuer“ auf und zeigen dir, wie du clever mit deinen Einnahmen umgehen kannst. Von steuerlichen Vorteilen über Absetzbarkeit bis hin zu praktischen Tipps – hier erfährst du, wie du durch smarte Steuertricks bares Geld sparen kannst. Schalte ein und finde heraus, wie du dein Einkommen schützen und maximieren kannst! Deine Hosts, Sven & Sandra.
In "Steuern Pur" erörtern Dr. Andreas Bolik und Christoph Ackermann die steuerliche Absetzbarkeit von Reisekosten und widmen sich somit intensiv den Fallstricken des steuerlichen Reisekostenrechts. Schwerpunkte sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Unterkunftskosten und Reisenebenkosten. Sie klären, was unter beruflichen Reisen fällt, die Definition der ersten Tätigkeitsstätte und die steuerfreie Kostenerstattung durch den Arbeitgeber. Praktische Tipps zur Dokumentation und Abrechnung dieser Ausgaben sind dabei all inklusive.
In dieser Episode geht es um die steuerliche Absetzbarkeit von beruflich veranlassten Geschäftsreisen. Kosten für berufliche Reisen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie klar beruflich bedingt sind. Dazu zählen Reisekosten wie Flüge, Bahnfahrten oder Autofahrten, Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen. Für Letztere gelten feste Pauschbeträge, abhängig von der Dauer der Abwesenheit. Bei Auslandsreisen gibt es zusätzlich länderspezifische Pauschalen. Es ist wichtig, beruflich veranlasste Reisen von privaten Ausgaben zu trennen. Seit einer Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs im Jahr 2009 ist die Aufteilung gemischt veranlasster Reisen möglich, wenn berufliche und private Anteile klar voneinander abgrenzbar sind. Dies geschieht beispielsweise durch eine anteilige Aufteilung der Reisekosten basierend auf der Anzahl der beruflichen und privaten Tage. Kosten, die auf private Urlaubstage entfallen, sind nicht absetzbar. Der berufliche Anlass der Reise muss nachgewiesen werden, etwa durch ein Reisetagebuch. Bei Auslandsreisen stellt sich oft die Frage nach der klaren Trennung von beruflichen und privaten Zwecken. Ein vollständiger Abzug der Kosten ist möglich, wenn die Reise nahezu ausschließlich beruflich bedingt war. Sollte die Reise verlängert werden, um privat Urlaub zu machen, können die zusätzlichen privaten Kosten nicht abgesetzt werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arzt, der während einer einwöchigen Auslandsreise auch einen mehrtägigen Fachkongress besucht, kann die Kosten für den Kongress und die Übernachtungen an den Kongresstagen absetzen. Flugkosten müssen jedoch anteilig zwischen dem beruflichen und privaten Anteil der Reise aufgeteilt werden. Zusätzlich beleuchten wir Sonderfälle wie Sprachreisen, und Forschungsreisen, bei denen der berufliche Anlass häufig genauer nachgewiesen werden muss. Diese Reisen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie spezifisch auf die beruflichen Anforderungen der Person zugeschnitten sind. Zusätzlich sprechen wir über die Fallstricke bei Incentive-Reisen. Diese führen bei den Reisenden ggf. zu steuerpflichtigen Einkünften, wenn keine Pauschalversteuerung vorgenommen wird.
In dieser Episode gehen wir auf die steuerlichen Möglichkeiten für Studenten ein, um ihre Ausgaben während des Studiums steuerlich geltend zu machen. Wir beleuchten detailliert, welche Kosten abgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium, da sich hier entscheidende steuerliche Unterschiede ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Absetzbarkeit von Kosten und die Möglichkeit eines Verlustvortrags. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium. Während im Erststudium die Kosten bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, bietet das Zweitstudium deutlich mehr steuerliche Vorteile. Hier können die Studienkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, und es besteht die Möglichkeit, Verluste in die Folgejahre mitzunehmen. Wir erläutern, warum das Zweitstudium, etwa ein Master- oder Aufbaustudium, besonders lukrativ ist und zeigen anhand eines Beispiels, wie sich durch den Verlustvortrag erhebliche Steuerersparnisse erzielen lassen. Zudem definieren wir, was als Erstausbildung gilt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Berufsausbildung jede ernsthaft betriebene Vorbereitung auf einen künftigen Beruf. Wir erklären, welche Ausbildungen als Erstausbildung anerkannt werden und wie sich dies steuerlich auswirkt, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, Kosten als Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Auch die steuerlichen Regelungen rund um die doppelte Haushaltsführung werden thematisiert. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen Studierende die Kosten für eine zweite Wohnung am Studienort absetzen können, und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, etwa die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Hauptwohnsitzes, meist bei den Eltern. Interessant hierzu ist auch unsere Folge #42 zur doppelten Haushaltsführung: https://seidochnichtbesteuert.podigee.io/43-neue-episode Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Kindergeld. Wir diskutieren, unter welchen Umständen auch im Zweitstudium ein Anspruch auf Kindergeld besteht, und welche zeitlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Ausbildung als einheitliche Erstausbildung anerkannt wird. Zusätzlich geben wir einen Überblick darüber, wann und warum es sich für Studierende lohnt, eine Steuererklärung zu erstellen, insbesondere dann, wenn sie während der Ferien oder neben dem Studium arbeiten. Hierbei gehen wir auch auf das Werkstudentenprivileg ein, das eine Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung ermöglicht, solange die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet.
Sparheldin Podcast - Sparen. Investieren. Vermögen aufbauen.
Kurz & knackig geht es in unserem neuen Podcast-Format “Der Lebens- und Rentenversicherungscheck” zu! Wir prüfen anhand von echten Praxisbeispielen, ob sich die jeweiligen Vorsorgeprodukte wirklich für dich lohnen. In der ersten Folge machen wir den Produktcheck zum Thema Riester-Rente bei der Deka, DWS und Union Investment. Darüber hinaus geht es um die allgemeinen Vor- und Nachteile einer Riester-Rente, die steuerliche Absetzbarkeit und du bekommst einen wichtigen Hinweis zur Auszahlung deiner Rentenbeträge im Rahmen einer Riester-Rente! Wichtige Links zur Episode Hier geht es zur 102. Podcast-Folge, wo du gerne einmal nachhören kannst, wie wir bei einer solchen Produktanalyse vorgehen: Lebens-/Rentenversicherung im Check - wie du herausfindest, ob sich dein Vorsorgevertrag wirklich lohnt | Sparheldin Bei der Sparheldin dreht sich alles rund um die finanzielle Vorsorge, Finanzplanung & Geldanlage für Frauen, die nach mehr finanzieller Selbstbestimmung streben und unabhängig sein wollen. Mehr Infos findest du auf unserer Website oder auf Instagram @sparheldin. Hier geht es außerdem auch zum kostenlosen Analyse-Gespräch zu deiner finanziellen Zukunftsvorsorge mit der Sparheldin: Sparheldin Finanzcoaching | Finanzberatung auf Honorarbasis | Berlin *Alle Inhalte dienen nur zur Information und stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.
Fragen Sie sich, ob eine Haartransplantation versteuert werden muss, wenn ein Influencer diese kostenfrei angeboten bekommt? Diese Podcastfolge beleuchtet die komplexe Welt der steuerlichen Absetzbarkeit von persönlichen Ausgaben, speziell im Kontext von Influencern. Wir diskutieren einen Fall, in dem eine Influencerin versucht hat, Ausgaben für Luxusgüter, darunter Kleidung und Kosmetik von Chanel, Louis Vuitton, Gucci steuerlich geltend zu machen (FG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2023 – 3 K 11195/21). Ihre Argumentation: Diese Ausgaben seien essenziell für ihre professionelle Präsenz und würden von ihren Auftraggebern gefordert. Doch das Finanzamt und die Gerichte sehen das anders. Aufwendungen für die Lebensführung, wie bürgerliche Kleidung, selbst wenn sie ausschließlich beruflich getragen wird, und Luxusgüter, die ein privates Interesse vermuten lassen, sind von der Steuerabsetzbarkeit ausgeschlossen. Die Diskussion beleuchtet die feinen Grenzen zwischen beruflichen Notwendigkeiten und privaten Ausgaben sowie die Beweislast, die bei der steuerpflichtigen Person liegt. Wir erläutern, unter welchen Umständen eine Absetzbarkeit doch möglich sein könnte und welche Konsequenzen die fehlende Nachweisführung haben kann. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast „Sei doch nicht besteuert“ von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/4dDakDX Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Wer mit ETFs fürs Alter vorsorgen möchte, kann dafür selbst in einen ETF-Sparplan investieren oder eine Rentenversicherung abschließen, die in ETFs anlegt. Mit einer sogenannten ETF-Police soll man nicht nur eine lebenslange Rente bekommen, sondern im Gegensatz zum Sparplan auch von einem Steuervorteil profitieren können – damit wird zumindest geworben. Unter welchen Umständen es diesen Steuervorteil tatsächlich gibt und warum eine ETF-Police nicht die einzige Lösung für das Langlebigkeitsrisiko ist, hat Jule mit dem unabhängigen Honorarberater für Finanzanlagen und Versicherungsmakler Sebastian Urban besprochen. Außerdem beantwortet Sebastian in dieser Folge viele weitere eurer Fragen zum Thema ETF-Police vs. ETF-Sparplan und verrät, wie seine eigene Altersvorsorge aussieht. ➡️ Zur LINKBOX (Links zu unseren Produkten und Werbepartnern): https://www.finanzfluss.de/podcast-linkbox/ ℹ️ Weitere Infos zur Folge: Teil 1 unseres Interviews mit Sebastian: https://open.spotify.com/episode/6vZg4xJ65zCO1p7QfEZ5CQ?si=12DkadA1RISb-syw1EdebA Unser Video mit Sebastian "ETF-Sparplan vs. ETF-Rentenversicherung": https://www.youtube.com/watch?v=U6CAT4OJdNE Sebastian Urbans Homepage: https://www.urbanfinance.de/
- Morgen soll das Urteil in einem der aufsehenerregendsten Prozesse im Vatikan fallen: auch ein Kardinal ist angeklagt. - Hoher Kommissar für Menschenrechte Volker Türk kritisiert religiöse Vorbehalten gegenüber der Erklärung der Menschenrechte. - Israels sephardischer Oberrabbiner Jitzchak Josef hat die israelischen Soldaten aufgerufen, die religiösen Gefühle von Angehörigen anderer Religionen nicht zu verletzen. - Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben heute im Nationalrat einen Initiativantrag zur Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags eingebracht. Gesendet in Ö1 am 15.12.2023
PRI-Politiker wechseln ins Team Sheinbaum - Weitere Gewalttat in Guanajuato - Staatliche Hilfslieferungen in Acapulco stocken, weil Kühlschränke fehlen - Pfizer-Impfstoff gegen Covid: Nachfrage sehr groß - Kritik an Uniformen im Tren Maya - Autobahn von Mexiko-Stadt nach Puebla nur einspurig - Andreas Müller von der AHK Mexiko zur steuerlichen Absetzbarkeit des Weiterbildungsangebots der Kammer - "Aquí nos tocó vivir": Die Journalistin Cristina Pacheco ist tot.
In diesem Podcast geht es um das Thema Home-Office und die steuerliche Absetzbarkeit. Wir diskutieren, welche Kosten für das Home-Office von der Steuer abgesetzt werden können und wie hoch die Steuererstattungen genau ausfallen. Dabei werden insbesondere die Bedingungen für den Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer erläutert. Auch die Home-Office-Pauschale wird besprochen, die ab 2023 einen Pauschbetrag von 1.260 Euro pro Jahr vorsieht. Wie Studenten vom Home-Office profitieren, wird ebenso angerissen. Natürlich wird auch klargestellt, was Unternehmer bei der steuerlichen Geltendmachung von einem Arbeitszimmer beachten müssen. Gerade für Unternehmer und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer drohen hier sogar enorme Risiken, die man unbedingt kennen sollte.
In dieser Podcastfolge dreht sich alles um die Möglichkeit, Spenden und Unterhaltszahlungen für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien steuerlich abzusetzen. Zunächst erfährst du, welche Spenden steuerlich absetzbar sind und in welche Länder sie geleistet werden können. Außerdem wird erklärt, wie sich Spenden auf die Steuerlast auswirken und welche Regeln für Mitgliedsbeiträge und politische Spenden gelten. Des Weiteren erfährst du, wann und wie Unterhaltszahlungen für Verwandte als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Personen und den dafür geltenden Kürzungen des Höchstbetrags.
Geldbildung.de - Finanzielle Bildung über Börse und Wirtschaft
ETF-Sparplan steuerlich absetzen und in der Spitze jedes Jahr mehr als 10.000 Euro Steuern sparen: ist das möglich? Im Internet wird immer wieder mit der steuerlichen Absetzbarkeit von ETF-Sparplänen geworben. Was steckt hier dahinter? Ist das seriös und wenn ja, was sind die Vor- und Nachteile? Viel Spaß bei der heutigen Podcast Folge. Sichere Dir wöchentlich (seit 2014) meine besten Anlagetipps in Dein Postfach: Kostenfreie wöchentliche Anlagetipps (jeden Sonntag)
So kannst Du Deine Rentenversicherungen zu 100 % von der Steuer absetzen. Eigentlich sollten Rentenversicherungsbeiträge erst stufenweise in voller Höhe steuerlich absetzbar gemacht werden. Die Regierung hat jetzt jedoch beschlossen, diese Absetzbarkeit ab dem Jahr 2023 bereits zu 100 % zu ermöglichen. Dazu zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Aber auch Beiträge - und jetzt wird es interessant - für Basisrentenverträge (also die sog. „Rürup“-Renten). Hast Du z.B. ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 50.000 Euro, liegt Dein Grenzsteuersatz um die 30 %. Durch die Sonderausgaben mindert sich Deine Steuerlast. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn Du 1.000 Euro in eine Rürup-Rente sparst, bekommst Du 30 %, also 300 Euro vom Staat zurück bzw. musst 300 Euro weniger Steuern zahlen. Der Vollständigkeit halber muss jedoch noch erwähnt werden, dass es hier Höchstgrenzen bei den Beiträgen gibt und bei der Rentenzahlung ggf. auch Steuer fällig wird. Auf der Seite der Bundesregierung erfährst Du mehr: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/rentenbeitraege-2125026 --- Links zu Bastian Kunkel Website: http://www.versicherungenmitkopf.de YouTube: https://www.youtube.com/versicherungenmitkopf Instagram: https://www.instagram.com/versicherungenmitkopf/ TikTok: https://www.tiktok.com/@versicherungenmitkopf?lang=de-DE Links zu Patrick Hamacher Website: http://www.was-ist-versicherung.de Instagram: https://www.instagram.com/wasistversicherung/ https://www.vermittler-digital.de Impressum: https://versicherungsgefluester-podcast.de/impressum Datenschutz: https://versicherungsgefluester-podcast.de/datenschutz Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.
Über das sogenannte Dienstwagenprivileg erhalten viele Firmen Vorteile bei der Besteuerung ihrer Fahrzeuge. Mit einer Reform könnte sich das bald ändern. In Deutschland gibt es keine Obergrenze bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrzeugen. Doch nun diskutiert die Ampelkoalition über eine Reform, um die staatlichen Anreize für den Kauf von teuren und klimaschädlichen Autos zu reduzieren. Getragen wird diese unter anderem vom Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner und Wirtschaftsweise Veronika Grimm. Öffentlich schließen sich außerdem die Grünen der Forderung an und halten die Reform laut Grünen-Chef Omid Nouripour für „überfällig“. Unternehmen können die Kosten für Firmenwagen zu einem großen Teil steuerlich absetzen. Mitarbeiter, die ihren Firmenwagen privat nutzen, haben durch die Steuerregelung einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. „Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, liegt die Besteuerung bei monatlich pauschal einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs“, erklärt Handelsblatt Redakteur Jan Hildebrand in der heutigen Ausgabe von Handelsblatt Today. In einem ersten Änderungsentwurf schlugen die Grünen vor ein Nachfolgemodell für das 9 Euro-Ticket zu finanzieren und etablieren. Dem gegenüber steht Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner. Allein der Begriff Dienstwagenprivileg verberge sich „linkes Framing“ und eine ideologische Aufladung. Im Podcast spricht Hildebrand mit Host Lena Jesberg unter anderem über die Kosten, die bei einer Reform auf die Fahrer von Dienstwagen zukämen. Außerdem: Mit der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) den Leitzins um 0,25 Prozent anzuheben läuteten die Währungshüter die Zinswende ein. Das ließ viele Anlegerinnen und Anleger hoffen, dass sich Anleihen bald wieder lohnen würden. Doch die fünfjährige deutsche Staatsanleihe sowie viele fünfjährige Unternehmensanleihen werfen gerade einmal rund ein Prozent Rendite ab. Die Inflation lässt sich damit nicht schlagen. Erst recht nicht, wenn es kommt wie die Bundesbank befürchtet: Nach deren Berechnung könnte die Teuerung im Herbst zehn Prozent erreichen. Es gibt allerdings eine bestimmte Art von Anleihen, die im Schnitt immerhin 4,3 Prozent Rendite abwirft: Hybrid-Anleihen. „Mit sogenannten Nachrang- oder Hybrid-Anleihen sind spezielle Zinspapiere gemeint, die bestimmte Eigenschaften von Aktien besitzen“, sagt Handelsblatt Finanzredakteurin Andrea Cünnen. Die höhere Rendite gibt es allerdings nicht ohne Risiken. Welche das sind und wie sie sich minimieren lassen, erklärt Cünnen im zweiten Teil des Podcast. Lesen Sie hier: [Bis zu sechseinhalb Prozent Rendite: Welche Unternehmensanleihen hohe Prämien bieten](https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anleihen/zinspapiere-bis-zu-sechseinhalb-prozent-rendite-welche-unternehmensanleihen-hohe-praemien-bieten/28616212.html) *** [Ihre Meinung ist gefragt: Machen Sie mit bei unserer Umfrage und bewerten Sie unsere Handelsblatt-Podcasts.](https://www.handelsblatt.com/zufriedenheit) *** Exklusives Angebot für Handelsblatt-Today-Hörer: Testen Sie Handelsblatt Premium 6 Wochen für 1 € und bleiben Sie immer informiert, was die Finanzmärkte bewegt. Mit etwas Glück können Sie zudem einen Kindle eReader gewinnen. Mehr Informationen unter: www.handelsblatt.com/sommer-special *** Wenn Sie Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Lob zu dieser Folge haben, schreiben Sie uns gern per E-Mail: today@handelsblatt.com Ab sofort sind wir bei WhatsApp, Signal und Telegram über folgende Nummer erreichbar: 01523 - 80 99 427
Nur 1,54% Steuern bei Gewinnen aus Aktienveräußerungen zahlen und dabei auch noch keine Verlustverrechnungsbeschränkung bei Derivaten sowie die Absetzbarkeit von Tools und Seminaren. Das alles sind nur einige der tollen Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH. Doch welche Nachteile gibt es und wann lohnt sich ein solches Konstrukt überhaupt? Diese Fragen beantwortet mir Felix Schulte von RIDE Capital. Shownotes zum Interview Webseite von RIDE Capital: https://investor-stories.de/ride Buchempfehlung zum Thema Steuern: https://amzn.to/3nNUVMC * Disclaimer: Dieses Interview ist von RIDE Capital gesponsert. Dies hat aber keinen Einfluss auf unsere Fragen, wir sind so kritisch wie immer und versuchen euch den größten Mehrwert zu bieten. Partnerlink = *
Die aktuelle Kriegssituation in der Ukraine trifft uns alle besonders hart. Täglich erreichen uns Bilder, die herzzerreißend sind. Die ganze Welt schaut schockiert auf diese eskalierende Situation. Viele Menschen zeigen enormes Mitgefühl und echte Hilfsbereitschaft und unterstützen, wo sie nur können. Diese Unterstützung und Hilfeleistung zeigt sich im privaten und auch im betrieblichen Bereich. Viele Privatpersonen und auch Unternehmen haben gespendet. In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Thema der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden für die Ukraine. Zu Gast im Studio ist Mag. Eva-Maria Wilhelmer von der Hofer Leitinger Steuerberatung (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findest du unter www.steueraffe.at
Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
Mit diesen Themen legen wir heute los: Ab 00:01:42: Wir starten gemütlich in diese erste Folge des Jahres 2022 und sprechen mit unserem neuen Redaktionskollegen Andreas Harms, den Sie in diesem Podcast sicher noch häufig zu hören bekommen, über seine Schwerpunkte, die Versicherungsbranche und mehr. Ab 00:12:48: In den News der Woche verspricht Bundesfinanzminister Christian Lindner die volle steuerliche Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen, das Allianz Risikobarometer offenbart die größten Gefahren für Unternehmen in diesem Jahr, Makler sollten Google-Bewertungen von Kunden besser nicht mit Gutscheinen erkaufen und geprellte Wirecard-Aktionäre dürfen die Finanzaufsicht Bafin nicht auf Schadensersatz verklagen. Ab 00:24:25: Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Januar, „Ausblick“ sprachen wir mit Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), über die jüngste Ankündigung der Bafin, die Provisionen von Lebensversicherungen kritisch unter die Lupe nehmen zu wollen, über den Ampel-Start und die fortdauernde Maklerpool-Debatte.
Können Anwalts- und Gerichtskosten auch im Erbfall geltend gemacht werden und sich somit steuermindernd auf die Erbschaftsteuer auswirken? Dazu äußerte sich der BFH in seinem Urteil v. 06.11.2019, Az. II R 29/16. -Und Du weißt es jetzt auch...! -------------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
Ein Mitschnitt vom 29. September 2020 2019 hat die türkis/blaue Bundesregierung den Familienbonus Plus eingeführt. Er ersetzt den bisherigen Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Der Familienbonus kommt jedoch nicht allen gleichermaßen zu. Und manche, können diesen gar nicht beziehen. Er ist einerseits an den Bezug von Familienbeihilfe gekoppelt, und andererseits an ein steuerpflichtiges Einkommen. In Österreich sind Einkommen über 11.000 Euro im Jahr steuerpflichtig. Kinder, die in Haushalten leben, deren Einkommen unter diesen 11.000 Euro liegen, gelten als arm oder mindestens armutsgefährdet. Das betriff in Österreich fast jedes sechste Kind. Weil sie keine Einkommenssteuer zahlen, sind ausgerechnet diese Haushalte vom Bezug des Familienbonus nahezu ausgeschlossen. Der Familienbonus Plus ist noch dazu nach Einkommen gestaffelt. Je höher das Einkommen, desto höher die Unterstützung. Unter ÖVP und FPÖ waren es noch 1500 Euro pro Kind im Jahr. Mit den Grünen wurde diese Summe auf 1750€ erhöht. Im Gegensatz dazu, erhalten GeringverdienerInnen im Jahr 250 Euro. Seit der Erhöhung unter Türkis/Grün sind es 350 Euro. Zirka ein Viertel der Haushalte in Österreich können den Familienbonus Plus nicht in vollem Umfang ausschöpfen. Das betrifft in etwa 550.000 Kinder. Jeder zehnte Haushalt geht völlig leer aus, was ca. 150,000 Kinder betrifft. Vom Bezug des Familienbonus ausgeschlossen sind insbesondere Frauen, AlleinerzieherInnen, MigrantInnen und einkommensschwache Familien. In dieser Ausgabe des Mosaik-Podcasts, hören wir eine Podiumsdiskussion der Initiative FamillienbonusFAIR – UmverteilenJETZT. Die zivilgesellschaftliche Initiative hat sich vor zwei Jahren als Reaktion auf den neu eingeführten Familienbonus plus zusammengeschlossen, um eine gerechtere Verteilung der finanziellen Mittel für Familien zu bewirken. Sie rufen zum einen gutverdienende Personen, die auf ihren Familienbonus verzichten können dazu auf, diesen zu beantragen und umzuverteilen. Dazu finden sich auf ihrer Plattform relevante Familienprojekte verschiedener Organisationen. Der Link dazu findet hier. Zum anderen haben sie eine Reihe von Forderungen für eine gerechte Abänderung oder Alternative zum Familienbonus-Plus aufgestellt. In diesem Podcast hören wir eine Diskussion dieser Forderungen. Am Podium saßen dabei Iris Hanebeck vom Aufstand der Alleinerziehenden, Elisabeth Klatzer von den Femme Fiscale und Attac, sowie Erich Fenninger von der Volkshilfe. Die Moderation verdanken wir Alexandra Grubner und Johannes Pflegerl.
Ob fehlende Rechnung, Eigenbeleg, Einlagen oder eigene Arbeitsleistung: Es stellt sich immer wieder die Frage nach der entsprechenden Absetzbarkeit in der Steuererklärung. Was hierbei möglich ist, erfahrt Ihr in der heutigen Folge meines Podcasts. Hinweis: Auf meinem Kanal gebe ich nur meine eigene Meinung bzw. Rechtsauffassung wieder. Für die Richtigkeit der Inhalte übernehme ich keinerlei Haftung. Es wird somit ausdrücklich betont, dass es sich hierbei nicht um eine Form der Rechts- bzw. Steuerberatung handelt!!!
Für Unternehmer und Freiberufler ist es attraktiv, ein Fahrrad oder E-Bike steuerlich im Betriebsvermögen zu führen und die Kosten geltend zu machen. In den letzten 2 Podcast-Folgen hatten wir uns bereits mit der Überlassung des Fahrrads an den Arbeitnehmer und die Übereignung des Fahrrads an den Arbeitnehmer beschäftigt. In dieser Folge schauen wir uns an, ob Sie als Unternehmer oder Freiberufler ein E-Bike oder normales Fahrrad steuerlich absetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Wenn Sie ein Fahrrad steuerlich absetzen möchten, werden alle Fahrräder gleich behandelt oder gibt es Unterschiede in der steuerlichen Behandlung? Muss das Fahrrad betrieblich genutzt werden, wenn ich das Fahrrad steuerlich absetzen möchte? Was kann ich für das Fahrrad im Betriebsvermögen steuerlich absetzen? Auf welchen Zeitraum ist das Fahrrad im Betriebsvermögen steuerlich abzuschreiben und welche Abschreibung kann in Anspruch genommen werden? Wenn Sie die Kosten für das Fahrrad steuerlich absetzen, muss ein privater Nutzungsanteil versteuert werden? Können für Fahrräder im Privatvermögen für die Fahrten von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte Kosten geltend gemacht werden? Zusammenfassung des Vorteils der steuerlichen Absetzbarkeit eines Fahrrads 037 Übereignung eines Dienstfahrrads (Fahrrad, E-Bike) an den Arbeitnehmer und als Arbeitgeber Kosten sparen (Nettolohnoptimierung) 036 Überlassung eines Dienstfahrrades (E-Bike/Fahrrad) an den Arbeitnehmer und als Arbeitgeber Kosten sparen (Nettolohnoptimierung) 012 Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWGs) Steuern sofort und einfach sparen 013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/kann-ich-als-unternehmer-freiberufler-ein-e-bike-oder-fahrrad-steuerlich-absetzen/ Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Thema: Studie für sozial-ökologische Impulse für die Konjunkturpolitik (im Auftrag des Bundesumweltministeriums) mit - Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze - Prof. Sebastian Dullien, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) - Prof. Claudia Kemfert, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) - Matthias Runkel, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) - Prof. Achim Truger, Universität Duisburg-Essen, Mitglied des Sachverständigenrats Naive Fragen zu: Teil 1 (ab 27:37) - die Überschrift Ihrer Pressemitteilung heißt: "Konjunkturmaßnahmen müssen Beschäftigung, Innovation und Klimaschutz dienen". Ist Beschäftigung hier eigentlich ein Selbstzweck? Oder auf was sollten sich Beschäftige in klimaschädlichen Branchen in Zukunft einstellen? - warum wird kein Wort zur Abkehr vom Wachstumszwang erwähnt hier? Wir müssen davon weg. Mehr Wachstum heißt immer mehr CO2-Emissionen - davon hab ich von Ihnen gar nichts gehört. - Sie sprachen von der Absetzbarkeit von zB Solaranlagen und hatten 20% erwähnt im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer. Warum so unkreativ? Italiens Regierung hat jetzt als Konjunkturpaket beschlossen, dass PV-Anlagen zu 100% absetzbar sind von der Einkommenssteuer. Warum fordern Sie hier als Wissenschaftler nur 20%? - ich hatte explizit nach den Arbeitsplätzen in klimaschädlichen Branchen gefragt. Die wollen Sie auch sichern? - ich hatte explizit nicht nach einer "Schrumpfung der Wirtschaft" gefragt, sondern nach der Abkehr vom Wachstumszwang. Wir müssen in eine Postwachstumsgesellschaft kommen - da höre ich bei Ihnen nix. Stattdessen wird hier für Konsum plädiert. Wir müssen in Deutschland von 9t CO2-Verbrauch pro Kopf auf ca. 1t pro Kopf kommen. Wie wollen Sie da hinkommen? Teil 2 (ab 42:10) - welche Position haben Sie zum Ende der Dieselsubventionen? - wie sieht es mit der Rettung der Lufthansa aus? Da sind keine Umweltbedingungen bekannt. Frankreich stellt bspweise Bedingungen zur Rettung der Air France - die sind zwar auch nicht genügend aus Umweltsicht, aber da gibt's wenigstens Bedingungen. - das ist interessant, Frau Ministerin, bei mir in der Sendung waren Sie nicht dafür die Dieselsubventionen abzuschaffen - was sagen Sie nun zu den Wissenschaftlern? Teil 3 (ab 48:24) - ist nicht jegliche Förderung, jegliche Prämie egal wie, für Verbrennerautos umweltschädlich und damit falsch? - wer hat denn da ne andere Meinung? ACHTUNG, NEUES KONTO! Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell: Konto: Jung & Naiv IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900 GLS Gemeinschaftsbank
Deutschland ist manchmal ein komisches Land. Nicht zuletzt deshalb, weil die deutsche Steuergesetzgebung (angeblich) viel umfangreicher und komplizierter ist als anderswo. So ist in Deutschland sogar definiert, was ein Werbemittel ist. Lt. Gesetzgeber ist es nämlich ein Geschenk, und weil man dieses Geschenk ohne Gegenleistung verteilt ist es auch nur beschränkt als Betriebsausgabe absetzbar. Pro Empfänger und Jahr dürfen diese „Geschenke“ nur bis 35 EUR steuerlich geltend gemacht werden (natürlich immer aus Sicht desjenigen, der verteilt). Außerdem gelten dafür besondere Aufzeichnungspflichten. Wie man die 35 EUR konkret errechnet, welche Aufzeichnungspflichten es gibt und wie man an den Grenzen der Beschränkung der Abzugsfähigkeit etwas schrauben kann, erfahrt Ihr in diesem Podcast. Aber Achtung: wir geben nur unsere Erfahrung wieder und dies ist keine Rechtsberatung! Ihr habt Fragen? Ihr würdet gerne mit Werbemitteln arbeiten, habt aber keine Idee? Einfach Email schreiben unter anfrage@habermann.info oder anrufen unter 02133/276030. Wir freuen uns auf Euren Input und Euren Kontakt! Im Werbemittelpodcast geht es nicht nur um die Verwendung klassischer Werbegeschenke wie T-Shirts, Visitenkarten oder Plakate. Unternehmer Hendrik Habermann vermittelt eine andere Sicht auf give-aways und Promotion von Marken mittels Werbegeschenke. Er gewährt Einblicke in die Werbepsychologie als auch in das Unternehmertum, das eng mit Werbegeschenken verknüpft ist.Bist Du bereit? Dann stell all Deine Sinne jetzt auf Empfang. Dieser Podcast wird produziert von https://www.Image-Sells.de (Image-Sells Podcast Media)
Die Riesterrente bietet nicht nur Steuervorteile durch die Absetzbarkeit der Eigenbeiträge, sondern auch eine Förderung durch Zulagen. Diese Zulagen müssen jedoch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Wie das geht und warum es durchaus empfehlenswert ist einen Dauerzulagenantrag zu stellen, erfahrt Ihr in dieser Episode unseres Podcasts. Weitere Links zur Riesterrente: Interview mit Joachim "Riester-Papst" Haid: https://versicherungsgefluester-podcast.de/folge093-joachim-haid-riester-papst-interview/ Die Riesterrente - Fakten statt Fakenews: https://versicherungsgefluester-podcast.de/folge039-riester-rente-einfach-erklaert-fakten-statt-fake-news/ Hier kannst Du uns finden Website: http://www.versicherungsgefluester-podcast.de Facebook: http://fb.com/versicherungsgefluester Links zu Bastian Kunkel Website: http://www.versicherungenmitkopf.de YouTube: https://www.youtube.com/versicherungenmitkopf Instagram: https://www.instagram.com/versicherungenmitkopf/ Links zu Patrick Hamacher Website: http://www.was-ist-versicherung.de YouTube: http://www.was-ist-versicherung.de/YouTube Instagram: https://www.instagram.com/wasistversicherung/ Impressum: https://versicherungsgefluester-podcast.de/impressum Datenschutz: https://versicherungsgefluester-podcast.de/datenschutz Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.
Liebe Hörerinnen und Hörer! In unserer letzten Folge zum Thema Familienbesteuerung geht es um den Unterhaltsabsetztbetrag, Zuschüsse des Arbeitgebers und der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Mehr Informationen findet ihr unter folgenden Links: www.finanzonline.at www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbesteuerung.html www.lebensbewegung.at Wenn ihr Fragen habt, zögert nicht euch bei uns zu melden: Tel: 0043-664-2000-466 E-Mail: Beratung@lebensbewegung.at Da wir auf Spenden angewiesen sind, würden wir uns sehr freuen, wenn ihr uns mit einer kleinen Spende unterstützen würdet. So helft ihr uns auch die Qualität des Blogs und des Podcasts aufrecht zu erhalten. Die Spende ist steuerlich absetzbar! Vielen Dank! Mehr Infos dazu unterhalb jedes Blogartikels: www.lebensbewegung.at/blog Vielen Dank! Alles Liebe, Eure Rosa Blume
Liebe Hörerinnen und Hörer! In der heutigen Folge erklären wir euch, wo ihr die Familienbeihilfe beantragen könnt. Dazu hier die versprochenen Links: Viel Freude beim Hören! Da wir auf Spenden angewiesen sind, bitten wir euch um eine kleine Unterstützung. Eure Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr dazu findet ihr unterhalb jedes Blogartikels: www.lebensbewegung.at/blog und zur Absetzbarkeit: www.lebensbewegung.at/spenden/spendenabsetzbarkeit Vielen Dank! Eure Rosa Blume
Echte Fakten statt Fake-News Die Riesterrente wird in den Medien gerne einmal niedergemacht. Dabei wird aber häufig vergessen zu erwähnen, was der eigentliche Sinn und Zweck von Riester ist. Da im Jahr 2002 die Regierung beschlossen hat das Rentenniveau zu senken, sollten gleichzeitig Anreize geschaffen werden, um die private Vorsorge in Form der Riesterrentenversicherung attraktiv zu gestalten. Hierzu wurden finanzielle Förderungen, wie z.B. Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und steuerliche Absetzbarkeit eingeführt. Was das genau bedeutet, wie sich die Beiträge zur Riesterrente berechnen, wie hoch die Förderungen im Details sind und welche zusätzlichen Informationen Du unbedingt haben musst, erfährst Du in dieser Episode des Versicherungsgeflüster-Podcast. Werde Teil der Upspeak-Community: https://www.upspeak.de/de/communities/versicherungsgefluester Hier kannst Du uns finden Website: http://www.versicherungsgefluester-podcast.de Facebook: http://fb.com/versicherungsgefluester Links zu Bastian Kunkel Website: http://www.versicherungenmitkopf.de YouTube: https://www.youtube.com/versicherungenmitkopf Instagram: https://www.instagram.com/versicherungenmitkopf/ Links zu Patrick Hamacher Website: http://www.was-ist-versicherung.de YouTube: http://www.was-ist-versicherung.de/YouTube Instagram: https://www.instagram.com/wasistversicherung/ Impressum: https://versicherungsgefluester-podcast.de/impressum Datenschutz: https://versicherungsgefluester-podcast.de/datenschutz Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.
Der Immopreneur Podcast | Cash-Flow und Vermögensaufbau mit Immobilien-Investments
Jetzt das neue Immobilien-Investment-Buch „DAS SYSTEM IMMOBILIE“ von 20(!) Autoren vorbestellen! Das Buch gibt es in der Vorbestellphase (fast) geschenkt! Weitere Infos und Bestellmöglichkeit unter http://bit.ly/DasSystemImmobilieP! In dieser Folge sprechen Thomas Knedel und Christian Bukovec über das Thema Steuern sparen mit vermieteten Immobilien. Die steuerlichen Aspekte vom Kauf über die Haltezeit bis zum Verkauf werden angesprochen mit einem Fokus auf den besonders wichtigen Punkten Abschreibung, Absetzbarkeit von Werbungskosten wie Darlehenszinsen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren. Mit Thomas Knedel und Christian Bukovec Weitere Infos, Ressourcen und hilfreiche Links zu dieser Folge findest Du auf http://immopreneur.de/p41. Hinterlasse hier gerne auch Deinen Kommentar zu dieser aktuellen Folge. 2 spannende Bücher – 2 spannende Events: Das System Immobilie (Hardcover und Hörbuch): Noch mehr rund um die verschiedensten Geschäftsmodelle findest Du im neuen Buch „Das System Immobilie“ von Thomas Knedel und 19 weiteren Autoren. Erfolg mit Wohnimmobilien (Kombi Hardcover/Hörbuch): Zudem findest Du in der neuen komplett überarbeiteten und stark erweiterten 2. Auflage von Erfolg mit Wohnimmobilien eine Komplettanleitung für das Investieren in Immobilien. Sichere Dir jetzt das Hardcover-Buch und erhalte nur kurze Zeit das Hörbuch gratis dazu! Die Immobilienoffensive mit Thomas Knedel (Seminar): Die Immobilienoffensive ist das neue Seminar von und mit Thomas Knedel auch in Deiner Region! Immobilien-Insider-Know-how vom Feinsten! Erlebe unter anderem hautnah in einer Case-Study an einem Praxisbeispiel, wie Thomas Knedel seine Investments aufspürt, kalkuliert, prüft und letztendlich sichert. Der Immopreneur Kongress (Show-Event mit über 600 Teilnehmern): DER KONGRESS FÜR ERFOLGREICHE IMMOBILIENINVESTOREN - Egal, wo Du gerade stehst – dieser Kongress ist das Beste, was Dir in diesem Jahr passieren wird, wenn Du Dich für das Thema lukrative Immobilien-Investments interessierst. Erlebe über 20 Sprecher und Experten sowie vernetze Dich mit hunderten "Immopreneuren" auf einem einmaligen Show-Event! Meine Bitte: Wenn Dir dieser Podcast gefällt, hinterlasse bitte eine 5-Sterne-Bewertung auf iTunes mit Deinem Feedback und abonniere diesen Podcast. Damit hilfst Du uns und der Immopreneur-Community den Podcast stetig zu verbessern. - Vielen Dank für Deine Unterstützung! Hinterlasse gleich jetzt eine Bewertung inkl. Rezension! Weitere Infos/ Kontaktmöglichkeiten: Das Netzwerk: Immopreneur.de/welcome Der Blog: Erfolg mit Wohnimmobilien Facebook Instagram Xing LinkedIn Youtube Twitter
Hören Sie die Zusammenfassung der April-Ausgabe des BFGjournals. Die Themen: - Optionsprämien als Werbungskosten - Aktuelle Rechtsprechung zur Absetzbarkeit von Politikeraufwendungen - Hauptwohnsitzbefreiung bei privaten Grundstücksveräußerungen - Fehlender Zwang und freies Wahlrecht sind schädlich für Drittelbegünstigung - Zwingende Pauschalbesteuerung ausländischer Investmentfonds war unionsrechtswidrig - Besonderheiten zur Besteuerung von Glücksverträgen - Erste praktische Erfahrungen mit der Konteneinschau - Amtsrevision: Abzugsfähigkeit eines Deutschkurses einer aus Thailand stammenden Ehefrau - Primat der Entscheidung in der Sache - Inhaltliche Erfordernisse eines Antrages auf Verfahrenshilfe einer juristischen Person