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Auf einmal ist er eingetreten, der Erbfall. Und in einer immer international mobileren Welt, folgt neben der Trauer und vieler Formalitäten auch meistens noch ein finanzieller Kraft-Akt - Die steuerlichen Folgen. Erben kann in ungünstigen Konstellationen und ohne Vorplanung extrem teuer werden. Dann geht das Analysieren los. Doch "sollte die Analyse schon weit vorher losgehen und zwar auf Ebene des zukünftigen Erblassers.", so Steuerexperte Thomas Fitzner, Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup...
In dieser Folge beschäftigen wir uns ausführlich mit den steuerlichen Aspekten der vorweggenommenen Erbfolge und der Vermögensübertragung durch Schenkungen. Dabei stehen die geltenden Freibeträge und Steuersätze im Mittelpunkt, die entscheidend für eine steueroptimierte Planung sind. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, während für Kinder ein Freibetrag von 400.000 Euro gilt. Für weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen stehen lediglich 20.000 Euro zur Verfügung. Diese Beträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, was langfristig eine erhebliche Steuerersparnis ermöglicht. Darüber hinaus gehen wir auf die geltenden Steuersätze ein, die sich je nach Steuerklasse und Höhe der Zuwendung unterscheiden. In Steuerklasse I beträgt der Steuersatz beispielsweise 7 % für Zuwendungen bis 75.000 Euro, während er bei höheren Beträgen auf bis zu 30 % ansteigt. In Steuerklasse III, die für entferntere Verwandte gilt, steigt der Satz sogar auf bis zu 50 % bei Zuwendungen über 13 Millionen Euro. Ein zentraler Aspekt dieser Folge sind die Gestaltungsstrategien zur steuerlichen Optimierung von Schenkungen. Wir erklären, wie durch eine schrittweise Übertragung von Vermögen in regelmäßigen Tranchen die Freibeträge optimal genutzt werden können. So kann beispielsweise ein Ehepaar innerhalb von 20 Jahren bis zu 1,6 Millionen Euro an zwei Kinder steuerfrei übertragen. Auch Kettenschenkungen, bei denen Vermögen zunächst an Kinder und anschließend an Enkel weitergegeben wird, bieten eine Möglichkeit, Freibeträge mehrfach auszuschöpfen. Darüber hinaus erläutern wir den Einsatz des Nießbrauchsrechts bei Immobilien, das die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer reduziert, indem der Kapitalwert des Nießbrauchs vom Immobilienwert abgezogen wird. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung von Betriebsvermögen, für das besondere Vergünstigungen gelten. Diese ermöglichen eine vollständige Steuerbefreiung bis zu einem Unternehmenswert von einer Million Euro oder eine 85-prozentige Befreiung bei höheren Werten. Voraussetzung hierfür sind unter anderem die Einhaltung von Haltefristen und ein positiver Lohnsummentest, der sicherstellt, dass das Beschäftigungsniveau im Unternehmen erhalten bleibt. Abschließend beleuchten wir die Bedeutung einer durchdachten Nachlassplanung und die potenziellen steuerlichen Nachteile eines Berliner Testaments, das oft zu einer doppelten Besteuerung führt. Im Gegensatz dazu bietet ein Supervermächtnis die Möglichkeit, die Freibeträge der Kinder bereits beim ersten Erbfall auszunutzen, ohne die Versorgung des überlebenden Ehepartners zu gefährden. Ergänzend dazu stellen wir langfristige Ansätze wie die Gründung von Familiengesellschaften oder Stiftungen vor, die eine kontrollierte und steueroptimierte Vermögensweitergabe über Generationen hinweg ermöglichen.
Es sind Fragen, bei denen sich Familienmitglieder plötzlich zerstreiten und sich bis aufs Blut hassen. Ein Testament sollte möglichst unmissverständlich und konkret formuliert sein. Sollte eine Verfasserin dabei vergessen, dass auch pflichteilgeschützte Familienmitglieder Anspruch haben, kann es zu Komplikationen und Streitereien kommen. Ein Angehöriger, welcher sich übergangen fühlt, kann das Testament mit einer Herabsetzungsklage anzweifeln. Der Gesetzgeber regelt im 14. Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) die Rechtsgrundlagen der letztwilligen Verfügung. Neben der Verfügungsfreiheit des Erblassers werden hier auch Hemmnisse für ein gültiges Testament im Detail ausgewiesen und somit die Rechtslage der Anfechtung eines Testaments begründet. So gibt der Gesetzgeber mitunter vor, dass ein Erblasser verfügungsfähig sein muss und darüber hinaus geschützte Ansprüche gesetzlicher Erben in seinem Testament beachten muss. Anfechtungsfrist Will ein Erbe ein Testament anfechten, so hat er hierfür nicht unbegrenzt Zeit. Obgleich im Schweizer Erbrecht geregelt ist, dass eine Anfechtung grundsätzlich binnen einer Frist von 10 Jahren erfolgen muss, gibt der Gesetzgeber gibt vor, dass binnen Jahresfrist, berechnet ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Ungültigkeitsgrundes, die Einbringung der Klage zu erfolgen hat. Die in der Praxis relevante Anfechtungsfrist für ein Testament beträgt somit 1 Jahr ab Eintritt des Erbfalls oder ab Kenntnis des Todes des Erblassers. Wer kann ein Testament anfechten? Grundsätzlich dürfen nur jene Erben ein Testament anfechten, die einen Nutzen aus der Testamentsanfechtung ziehen und deren gesetzliche Erbansprüche durch die letztwillige Verfügung benachteiligt oder verletzt wurden. Zudem darf das Testament erst dann angefochten werden, wenn der Erbfall eingetreten ist. Der Testator muss also tot sein und die Anfechtungsgründe eines Testaments müssen rechtlich haltbar sein.
Jedes Jahr sterben in Deutschland rund eine Million Menschen – und bei jedem Sterbefall gibt es mindestens eine Erbin oder einen Erben. Die Abwicklung eines Erbfalls oder das Aufsetzen eines Testaments sind Dinge, die nur die wenigsten von uns mit der digitalen Welt in Verbindung bringen. Das möchte die Plattform Erblotse ändern. „Wir machen Erben und Vererben einfach“, verspricht das Team auf seiner Webseite. Wie funktioniert das? Was wird vereinfacht? Was ist im Erbfall überhaupt zu tun und warum geht es dabei im Kern nicht (nur) um Geld? In Folge #16 sprechen wir mit Gründer und Geschäftsführer Jochen Leidig und mit Christoph Kortstiege von Bestattungen Kortstiege in Bielefeld. Was leistet der Erblotse für die Nutzerinnen und Nutzer? Was leistet er für Bestatterinnen und Bestatter? Wie funktioniert die Zusammenarbeit und wie sind die Erfahrungen in der Praxis? Mehr über Christoph, Jochen und den Erblotsen erfährt man hier: https://de.linkedin.com/in/christoph-kortstiege-8853a1297https://www.kortstiege.de/ https://de.linkedin.com/in/jochen-leidig-32b47b10bhttps://www.erblotse.de/
In diesem Podcast nehmen wir das Testament von Richard Lugner, der österreichischen Bauunternehmer-Ikone, genauer unter die Lupe. Wir beleuchten, wer seine Erben sind, wie sein Vermögen voraussichtlich verteilt wird und welche Besonderheiten im Erbfall zu beachten sind. Wurde sein Sohn Andreas wirklich enterbt? Und wie hoch ist das Erbe tatsächlich? Wir klären auf, welche Rolle seine Frau Simone Reinländer, seine Kinder und seine langjährige Haushälterin spielen. Seid gespannt auf alle Details zu Lugners letztem Willen und was dies für seine Familie bedeutet. Abonniert den Kanal für mehr rechtliche Einblicke und lasst uns in den Kommentaren wissen, was ihr darüber denkt!Viel Vergnügen bei diesem JusProfi Podcast#RichardLugner, #Testament, #Erben, #Nachlass, #Vermögen, #Erbfolge, #Erbrecht, #Rechtsfragen, #Österreich, #Immobilien, #Erbstreit, #Familie, #MillionenErbe, #JuristischeAnalyse, #LugnerCity, #Vermächtnis, #LugnerErben, #Rechtskanal, #Anwalt, #JusProfi #mausi #lugner #lugnercity DISCLAIMER:Bitte beachtet: Dieser Podcast dient ausschließlich Infotainment-Zwecken und stellt keine anwaltliche Beratung dar. Ich bin kein Anwalt und die Informationen und Meinungen, die in diesem Podcast geäußert werden, sind kein Ersatz für professionelle rechtliche Beratung und sollen es auch nicht sein. Bitte wendet euch immer an einen qualifizierten Anwalt, wenn ihr rechtliche Fragen habt.Übrigens, dieses Equipment verwende ich für die Videos und Podcasts:Kamera: https://amzn.to/3iq4McjMikrofon: https://amzn.to/3XcbFgoStativ: https://amzn.to/3ZnHwwjSchnitt: https://amzn.to/3QvnnQI(Disclaimer: Es handelt sich um Affiliate Links)--Besucht uns auf:https://www.jusprofi.athttps://www.facebook.com/jusprofi.athttps://www.instagram.com/jusprofi/?hl=dehttps://www.linkedin.com/company/jusprofi Support the Show.Support the Show.
Selbst in den harmonischsten Familien kann der Erbfall zu ungeahnten Begehrlichkeiten und Streitigkeiten führen, denn die Aussicht auf Geld und ein sorgenfreies Leben kann alle Zusagen von einem Tag auf den anderen hinfällig werden lassen. Auch Familienvater Kurt versäumt trotz des Drängens seiner vorausschauenden Frau Elli, rechtzeitig ein Testament aufzusetzen. Doch als er stirbt, muss er der bitteren Wahrheit ins Auge sehen, denn aus unerfindlichen Gründen hat Kurt die Möglichkeit, das Schauspiel "dort unten auf der Erde" zu beobachten. Gott sei Dank hat er einen mächtigen Helfer. Mitwirkende Karl Ulrich Meves: Kurt Christine Brandt: Elli Birte Kretschmer: Sonja Erkki Hopf: Alex Rolf Petersen: Hauke Nicole Dierks: Marlies Produktion: Radio Bremen und NDR 2000
Hast du dir schon mal Gedanken gemacht, was passiert mit deinem Erbe, deinem Vermögen und deiner Firma, wenn du stirbst? Wir haben drei Szenarien und vor allem das letzte wird dich umhauen: • "Normaler" Todesfall, wenn du Kinder hast (Berliner Testament) • Du hast den Staat mit im Boot, wenn z. B. deine Eltern erbberechtigt sind und erben. • Kinder sterben vor dir bei einem Unfall Erbschaftssteuer ist übrigens Dummensteuer. Hinweis: Erstelle ein Testament und bitte immer Rechtsanwalt und Notar fragen!
Salila lebt bei ihrer Grossmutter. Das ist ungewöhnlich, aber cool! Denn ihre Oma ist lieb, wohnt in einer schönen Wohnung und hat eine Werkstatt. Doch dann findet Salila einen rätselhaften Brief. (Ab 8 Jahren) Der Brief ist an Oma Henriette adressiert. Salila weiss: fremde Briefe liest man nicht! Trotzdem kann sie es nicht lassen. Es ist ein komplizierter Brief. Da stehen Wörter wie «Erbfall», «Umbau», «grosszügiges Angebot». Aber Salila versteht sofort: Das bedeutet nichts Gutes! Eigentlich kann Salila mit ihrer Grossmutter über alles reden. Aber warum erzählt Oma Henriette ihr nichts von diesem Brief? Was ist los? Salila fühlt sich allein. Zum Glück hat sie ihren Freund Mehmet. Zusammen kommen sie dem Rätsel auf die Spur. (00:24) Start Hörspiel Lust auf mehr Kinderhörspiele und Geschichten? https://www.srf.ch/kids/hoerspiele-1 Ein Hörspiel nach dem Roman «Oma, die Miethaie und ich» von Tanya Lieske. Mit: Sonja Moresi (Salila), Charlotte Heinimann (Grossmutter Henriette), Julia Glaus (Mutter) Mundartbearbeitung: Sonja Moresi Musik: Christian Riesen Tontechnik: Tom Willen, Mirjam Emmenegger, Ueli Karlen Regie: Päivi Stalder Eine Produktion von SRF, 2016 Empfohlen für Kinder von 8 bis 12 Jahren Dieses Hörspiel ist verfügbar bis 10.04.2025
Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist erschüttert: Die Sorge um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, der Fachkräftemangel, hohe Energiepreise, das belastende Sozialsystem und die Steuerlast treiben den Mittelstand aus dem Land. Willi Plattes (CEO PlattesGroup) widmet sich in der neuen Podcast-Folge der wachsenden Unzufriedenheit unter deutschen Unternehmern und deren Überlegungen, der Bundesrepublik den Rücken zuzukehren. Zudem beleuchtet er die Steuermauer um Deutschland, das deutsche XXL-Monster Wegzugsteuer. Die Stimmung in der Wirtschaft ist düster: Jeder vierte deutsche Unternehmer denkt darüber nach, Deutschland zu verlassen. Mallorca ist dabei wegen seiner emotionalen Rendite ein beliebtes Ziel. Ein zentrales Thema der Folge ist die Steuermauer um Deutschland, die Christian Lindner noch einmal erhöht hat. Die "XXL-Monster"-Folge enthüllt die drei Köpfe der Hydra, der Wegzugsteuer: Diese greift nicht nur beim Wegzug des Unternehmers, sondern auch der Geschäftsführungstätigkeiten im Ausland sowie im Erbfall. Deren Steuerbelastung kann auf bis zu 80 Prozent des Unternehmenswertes steigen, teilweise ohne eine Möglichkeit der Stundung und ohne Liquiditätszufluss. Das vernichtet Existenzen. In einem aufschlussreichen Dialog mit Ingo Wohlfeil gibt Willi Plattes einen Einblick in die möglichen Auswege aus dieser steuerlichen Zwickmühle.
Früher oder später wird jeder mit dem eigenen Ableben konfrontiert. Besonders bei Unternehmern und vermögenden Privatpersonen geht es dabei um viel – und nicht nur die steuerliche Belastung. Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wer übernimmt die Firma? Um für das Ende der Tage vorbereitet zu sein, lassen Willi Plattes (CEO PlattesGroup) und John Eulenburg (Gründer und Inhaber von Eulenburg Family Office) ihre Mandanten gern zur Probe sterben. Dabei werden die Folgen des Ernstfalls durchgespielt. Nur so lassen sich Lücken in der Vermögensnachfolge aufdecken und individuelle Lösungen finden. Im Gespräch informieren Willi Plattes und John Eulenburg nicht nur über die Wegzugsteuer, die im Erbfall anfallen kann, sie gehen auf die Unterschiede der Steuerbelastung zwischen Deutschland und Mallorca ein und diskutieren Schutzmechanismen vor der Existenzvernichtung sowie Übertragungen von denen auch noch die Enkel profitieren.
In dieser Folge geht es - für die Jurastudenten unter meinen Zuhörern :-) - um die §§ 2184, 2185 BGB. Hier ist geregelt, was in der Zwischenzeit zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung geschieht. Welche Einnahmen darf der Erbe behalten und was muss er herausgeben? Und muss der Vermächtnisnehmer unterdessen Kosten tragen? Diese Fragen beantworte ich hier. Weil zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung oft Monate, manchmal sogar Jahre liegen, ist das Thema von erheblicher Relevanz. Gerade bei Grundstücksvermächtnissen haben wir dieses Problem nahezu immer. Denn zur Vermächtniserfüllung bedarf es eines notariellen Vertrages zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer. Die Kosten, aber auch die Mieteinnahmen laufen zwischenzeitlich weiter. ____________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
Immobilien verschenken und Vermögensübertragung: Steuerstrategie optimieren Lars Klebula entwickelt mit Unternehmens- und Immobilieninhabern eine zukunftsorientierte nachhaltige Strategie, mit der sie Steuern sparen und ihr jährliches Nettoeinkommen dauerhaft erhöhen können. Er ist Steuerberater und bildet sich als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStv e.V.) und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) regelmäßig in den Fachgebieten der Vermögensübertragung/Nachfolge sowie der Testamentsvollstreckung weiter. FUNDIERTE STEUEROPTIMIERUNG UND NACHLASSREGELUNG FÜR UNTERNEHMER UND IMMOBILIENBESITZER – heute schon sicher aufgestellt sein für die Zukunft – Darum ist eine Steuerstrategie zur Vermögensberatung zwigend notwendig STEUEROPTIMIERT ÜBERTRAGEN UND DIE STEUERBELASTUNG FÜR ERBEN REDUZIEREN Ihr Vermögen übersteigt die steuerlichen Freibeträge für Ihre Erben? Durch Steuereinsparungen einen höheren Vermögenszuwachs erreichen Sie möchten umfangreichen Immobilien- oder Unternehmensbesitz vererben, Ihnen steht aber keine ausreichende Liquidität für die Steuer zur Verfügung? Grundsätzlich gilt, je früher Sie Ihre Übertragungskonzept aufsetzen, desto größer ist das steuerliche Optimierungspotential Immmobilien verschenken: Streit zwischen den Erben vermeiden Sie sind eine Patchwork Familie und Sie haben Kinder mit verschiedenen Partnern. Leider ist das Verhältnis der Halbgeschwister untereinander nicht so gut wie Sie es sich wünschen. Sie sorgen sich, dass nach Ihrem Tod Streit zwischen Ihren Kindern als Erben entsteht? Sie sorgen sich, dass die Ehepartner Ihrer Kinder einen schlechten Einfluss auf das gute Verhältnis Ihrer Kinder untereinander haben und im Erbfall zum Streit kommt? Ihr aktueller Partner ist auch Miterbe und Sie sorgen sich, dass Ihre Kinder aus 1. Ehe sich mit Ihrem aktuellen Lebenspartner streiten und Ihre Erbregelungen nicht akzeptieren (wollen)? IHREN LEBENSPARTNER ABGESICHERT WISSEN Sie besitzen auch das Familienwohnheim und möchten steuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung für diese Immobilie nutzen? Gleichzeitig soll aber ihr Ehemann/Ehefrau auch nach Ihrem Tod weiterhin im Familienwohnheim wohnen bleiben dürfen. Sie sind erneut verheiratet, möchten jedoch steuerlich begünstigt Ihr Vermögen bereits auf Ihre leiblichen Kinder aus erster Ehe übertragen, dabei sollen die Mieterträge zur Absicherung des Lebensstandards nach Ihrem Tod ihren aktuellen Ehepartner absichern. Nach aber auch nicht nach dessen Tod auf dessen Kinder übergehen. Immobilien verschenken: Vermögen vor Zugriff des Sozialstaates schützen Sie möchten Ihr Erbe vor dem Zugriff der Sozialhilfeträger schützen? Einer Ihrer Erben bezieht Leistungen vom Sozialstaat? ERHALT DES VERMÖGENS SICHERSTELLEN Sie sorgen sich, dass Ihre Erben ihr Erbe leichtfertig veräußern oder durch geschäftliche Unerfahrenheit gefährden? Sie möchten den Erhalt Ihres Erbens auch über die nächste Generation hinweg für Ihre Enkel sicherstellen? Sie möchten Ihr Erbe vor dem Zugriff der Sozialhilfeträger schützen? Immobilien verschenken: Die Vermögensnachfolge zu Lebzeiten geregelt haben Sie haben klare Vorstellungen, ob Ihre Erben jeder einen eigenständigen Erbteil erhalten soll (bspw. jeder eine Immobilie) oder gemeinsam das Erbe verwalten sollen (bspw. in einer Grundstücksgesellschaft oder Gemeinschaft) Sie möchten den Erhalt und die Verfügungsgewalt Ihrer Erben oder eines Erben an Bedingungen anknüpfen ? Sie wünschen die Errichtung einer Familiengesellschaft oder Stiftung? Erfahren Sie mehr unter www.deine-steuerstrategie.com und da sicherlich einer der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft, vereinbaren Sie einen Termin zur detaillierten Potentialanalyse um zu erfahren - Ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Steuerstrategie bei Ihnen vorliegen - Ob Sie durch eine individuelle Steuerstrategie erhebliche Einsparungen an Erbschaft- und Schenkungsteuer erzielen können - Ob Sie auch eine Erhöhung Ihres jährlichen Nettoeinkommens erreichen können - Zu welchem Zeitpunkt Sie bedeutsame Einsparungen bei Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuer mit der Entwicklung einer individuellen Steuerstrategie erzielen können Dein größter Fehler als Unternehmer?: Mein größter Fehler ist oft, dass ich mit der Umsetzung zu lange gewartet habe und viele Hindernisse sehe, die sich aber oftmals in der Umsetzung gar nicht als wirkliche relevante Hindernisse entpuppt haben. Fehler zu machen gehört für mich zum Unternehmertum dazu, wichtig ist es jedoch offen mit diesen Fehler Umzugehen und sie nicht zu wiederholen. Deine Lieblings-Internet-Ressource?: Online-Videokonferenztools und ganz vorne Microsoft Teams für Videokonferenzen und die Team-Kommunikation. Link: https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-teams/group-chat-software Deine beste Buchempfehlung: Buchtitel 1: Principles: Life and Work Buchtitel 2: Der Schwarze Schwan: Die Macht höchst unwahrscheinlicher Ereignisse Kontaktdaten des Interviewpartners: Lars Klebula E-Mail: info@deine-steuerstrategie.com Web: https://www.deine-steuerstrategie.com Goodie für unsere Hörer: Lade Dir hier die Checkliste kostenlos runter (hier klicken) +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Mehr Freiheit, mehr Geld und mehr Spaß mit DEINEM eigenen Podcast. Erfahre jetzt, warum es auch für Dich Sinn macht, Deinen eigenen Podcast zu starten. 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Der Fraktionsvorsitzende der SPD im bayerischen Landtag, Florian von Brunn, sieht die derzeitige Höhe der Erbschaftssteuer und die geplante Anpassung der Bemessungsgrundlage als verfassungsrechtlich geboten: "Es ist nicht so, dass wir das freiwillig machen. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, es kann nicht sein, dass beim im Erbfall von Barvermögen die Erben voll zahlen müssen, aber bei dem Erben von Häusern wird der eigentliche Wert des Grundstückes nicht berücksichtigt."
Es gibt viele Kinder, die leben bei der Mutter oder beim Vater. Salila lebt bei ihrer Grossmutter. Das ist sehr ungewöhnlich, aber cool! Denn Oma Henriette kann alles reparieren. Doch was für ein Rätsel verbirgt sich im komischen Brief, den Salila findet? Der Brief ist an Henriette adressiert. Salila weiss: fremde Briefe liest man nicht! Trotzdem kann sie es nicht lassen. Was im Brief steht, versteht Salila zwar nicht, aber sie merkt sofort: Es bedeutet nichts Gutes! Da stehen Wörter wie «Erbfall», «Umbau», «grosszügiges Angebot». Salila versteht die Welt nicht mehr: Warum erzählt Grossmutter Henriette ihr nichts davon? Eigentlich kann Salila mit ihrer Grossmutter über alles reden. Aber plötzlich geht das nicht mehr. Was ist los? Salila fühlt sich allein, aber zum Glück ist ihr Freund Mehmet da. Zusammen kommen sie dem Rätsel auf die Spur. Lust auf mehr Kinderhörspiele und Geschichten? https://www.srf.ch/kids/kids/hoerspiele Ein Hörspiel nach dem Roman «Oma, die Miethaie und ich» von Tanya Lieske. Mit: Sonja Moresi (Salila), Charlotte Heinimann (Grossmutter Henriette), Julia Glaus (Mutter) Mundartbearbeitung: Sonja Moresi Musik: Christian Riesen Tontechnik: Tom Willen, Mirjam Emmenegger, Ueli Karlen Regie: Päivi Stalder Eine Produktion von SRF, 2016 Empfohlen für Kinder von 8 bis 12 Jahren
Klug anlegen - Der Podcast zur Geldanlage mit Karl Matthäus Schmidt.
Nur jeder fünfte Deutsche regelt seinen Nachlass und verfasst beispielsweise ein Testament. Wir beschäftigen uns in dieser Podcast-Folge damit, wie sich Vermögen klug vererben oder verschenken lässt. Denn ohne Testament bleibt der letzte Wille für die Hinterbliebenen häufig inhaltlich unklar. Und wenn es doch ein Testament gibt, dann sind oft Fehler enthalten und es kommt nicht selten zu Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Quirin Privatbank AG und Gründer der digitalen Geldanlage quirion, gibt Antworten u. a. auf diese Fragen: • Wie sieht der letzte Wille von Schmidt aus? (1:14) • Hat der CEO schon ein Testament gemacht? Hat er dieses allein formuliert oder sich dabei beraten lassen? (1:42) • Was sind seine persönlichen Erfahrungen dazu? Wie erstellt man ein Testament? (2:10) • Was kostet die Beurkundung eines Testaments beim Notar? (5:13) • Sind die Gebühren bei allen Notaren gleich? (6:39) • In welchem Alter sollte man ein Testament aufsetzen? (8:23) • Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? (8:56) • Was gehört zu einem guten Testament? (10:51) • Wie organisiert man sein digitales Erbe? (12:19) • Wie kann man Änderungen an seinem Testament vornehmen? (13:42) • Wie ermittelt man am besten das Vermögen eines Verstorbenen? Wie ist das speziell bei Immobilien und anderen Besitztürmern wie Schmuck? (14:48) • Gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer? (16:42) • Wie sieht es mit den Steuersätzen bei der Erbschaftssteuer aus? (18:53) • Es gibt ja ganz unterschiedliche Arten von Testamenten, u. a. das Berliner Testament. Was hat es damit auf sich? (20:03) • Kann man den Pflichtteil für einen ganz besonders missratenen Zögling verhindern? (21:38) • Wenn man selbst etwas erbt: Was braucht man, um sich als Erbe auszuweisen und wer verteilt das Erbe? (22:39) • Wie kann man ein Erbe ausschlagen, wenn man davon ausgeht, Schulden zu erben? Gibt es hierbei eine Frist zu beachten? (23:33) • Was heißt, mit „warmen Händen“ schenken? Und welche Tipps gibt es für Schenkungen? (24:17) • Wie handelt es der Bankchef mit seinen Kindern? Gibt's da schon mal zwischendurch was vom Papa? (26:02) • Wenn jemand beispielsweise ein Auto verschenkt, muss das auch dem Finanzamt gemeldet werden? (26:16) • Kann man Vermögen schon zu Lebzeiten verschenken, um die Freibeträge auszunutzen, aber noch die Hand draufhalten, z. B. solange bis das Enkelkind volljährig ist? (27:04) • Wie sieht es bei Immobilien-Schenkungen aus? Kann man regeln, dass man darin weiter wohnen bzw. aus den Mieteinnahmen seine Rente beziehen möchte? (27:38) • Wie sieht der letzte Tipp des CEOs aus? (28:24) Wir führen regelmäßig digitale Veranstaltungen zum Thema Erben und Verschenken durch, bei denen wir Fachleute zu Gast haben und die Fragen des Publikums live beantworten. Schauen Sie gerne regelmäßig auf unserer Website im Bereich „Events“ vorbei oder registrieren Sie sich für unseren Newsletter, um keine Veranstaltung zu verpassen: https://www.quirinprivatbank.de/newsletter Bereits gelaufene Veranstaltungen können Sie sich auf unserem Youtube-Kanal anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=sMkWlC4pVbM Um überhaupt mal etwas vererben zu können – wenn man denn möchte – sollte man rechtzeitig mit dem Vermögensaufbau starten, am besten geht das mit einem Sparplan, kostengünstig via ETFs. Ob man es tatsächlich zum Millionär schaffen kann, erfahren Sie in dieser Folge: https://www.quirinprivatbank.de/podcast?episode=40 -----
Der Titel ist etwas provokativ gewählt, denn wer entscheidet über die Wichtigkeit oder Unwichtigkeit eines Testamentes? Das Nachlassgericht? Gemeint ist hier, dass es natürlich testamentarische Verfügungen gibt, die formal zu vernachlässigen scheinen, weil sie keinen Inhalt haben, der auf den eingetretenen Erbfall rechtlichen Einfluss hat oder weil sie von vorneherein formunwirksam sind. Was macht man mit solchen Testamenten? Trotzdem abliefern? Trotzdem eröffnen? Hier hörst Du, was das OLG München in seinem Beschluss vom 3.11.2021, Az.: 31 Wx 166/21, 31 Wx 179/21, dazu sagt. ----------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
Können Eltern für ihre Kinder auf das Erbrecht verzichten? Gemeint ist hier nicht die Ausschlagung nach Eintritt eines Erbfalles, sondern die Erklärung, schon vor dem Erbfall auf das Erbe verzichten zu wollen. Ich beziehe mich in dieser Folge auf den Beschluss des OLG Köln vom 02. Juni 2021, Az.: I-2 Wx 145/21. ------------------------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
Bei jedem vierten Erbfall kommt es zu einem Familienstreit. Oft brechen bislang unterdrückte emotionale Konflikte auf. Zum Beispiel kann das Gefühl, zu kurz gekommen zu sein, dafür sorgen, dass sich Geschwister oder andere Verwandte in den Haaren liegen. Es geht dann im Grunde nicht ums Geld, sondern um Liebe.
Alle zehn Jahre leben die Steuerfreibeträge bei Vermögensweitergaben an nahe Angehörige auf. Nach einer Spekulationsfrist von zehn Jahren können Immobilien steuerfrei verkauft werden. In der Familienstiftung wird alle 30 Jahre ein Erbfall steuerlich simuliert. Und dann ist da noch eine Frist von sieben Jahren. Die Stiftung aber ist für die Ewigkeit. Das macht sie zu einem so aparten und töricht unterschätzten Instrument. Wir haben daher Sandra zu Gast in Folge 19 der KANZLEI AM MIKROFON. Die Steuer ist die größte Ausgabe, die wir haben. Daher sollten wir an dieser Stelle beginnen zu sparen, sagt sie. Sie erklärt, welche Vorteile und Nachteile eine Familienstiftung hat, wie das genau funktioniert und wie man Vermögen als wirtschaftliche Einheit über Generationen erhält. Britta und Maraike gehen auch ein auf vermögensverwaltende BGB-Gesellschaften und Kommanditgesellschaften. Und gestreift werden sogar noch die Vorzüge einer GmbH-Holdingstruktur. Diese Dreiviertelstunde Zuhören dürften ein gutes Investment sein. Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Ist in einem Nachlass Vermögen in Form von Immobilien vorhanden, besteht die Verpflichtung des Erben, das Grundbuch berichtigen zu lassen. Damit korrespondiert die Möglichkeit, dies innerhalb der ersten zwei Jahre nach Eintritt des Todes kostenfrei zu tun. Doch nicht immer ist es sinnvoll, die Grundbuchberichtigung auch tatsächlich sofort vornehmen lassen. Wann es besser sein könnte zu warten und dass der Erbe bei Vorliegen eines triftigen Grundes nicht zur Berichtigung gezwungen werden kann, lehrt uns das OLG Düsseldorf mit seinem Beschluss vom 5.3.2021 zum gerichtlichen Az.: 3 Wx 192/20. -------------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
In der Julifolge des Erbrechtspodcasts haben wir feststellen können, welche Herausforderungen die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts bei einem Erbfall mit Auslandsbezug mit sich bringt. In der aktuellen Folge gehen wir jetzt der Frage nach, welche Vorkehrungen die Erblasser treffen können, um dieser Rechtsunsicherheit zu begegnen, sprich: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Rechtswahl möglich? Darüberhinaus untersuchen wir anhand einer Entscheidung des OLG Köln (05.06.2019 - 2 Wx 142/19: https://openjur.de/u/2186531.html) und zwei Entscheidungen des BGH v. 10.07.2019 - IV ZB 22/18 (https://openjur.de/u/2177665.html) und v. 24.02.2021 – IV ZB 33/20: https://openjur.de/u/2332103.html), unter welchen Bedingungen auch konkludente Rechtswahlen angenommen werden können. Hier können wir eine (spoiler!) insgesamt für die Praxis erfreuliche Entwicklung beobachten...
Können Anwalts- und Gerichtskosten auch im Erbfall geltend gemacht werden und sich somit steuermindernd auf die Erbschaftsteuer auswirken? Dazu äußerte sich der BFH in seinem Urteil v. 06.11.2019, Az. II R 29/16. -Und Du weißt es jetzt auch...! -------------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
Erben und Schenken kann im Einzelfall hohe Steuerzahlungen auslösen. Bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer lassen sich durch frühzeitige geschickte Steuergestaltung hohe Steuerbelastungen vermeiden und dadurch können leicht und einfach Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden. Wir stellen Ihnen hier einige Möglichkeiten vor, wie Sie einfach die Belastung mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer senken können. Verwandtschaftsgradabhängige Einordnung der Steuerfreibeträge, der Steuerklassen und des Steuersatzes und Ausnutzung der Steuerfreibeträge für die Schenkungsteuer und ein ergänzendes Beispiel Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sparen durch Verteilung des Vermögens auf die Eheleute und ein ergänzendes Beispiel Ausnutzung der Erbschaftsteuerbefreiung für das vom Ehegatten geerbte Eigenheim Ausnutzung der Schenkungsteuerbefreiung für das vom Ehegatten durch Schenkung erworbene Eigenheim Übersicht über die Steuerklassen Steuerfreibeträge Steuersätze für die Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer – Steuern einfach sparen beim Erben und Schenken durch Ausnutzen der Steuerfreibeträge für das Erbe, die Erbschaft und Schenkung Erbschaft/Schenkung – Steuern sparen beim Erben und Schenken durch Verteilung des Vermögens auf die Eheleute (Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer) Erben: steuerfreie Übertragung des Eigenheims (Familienheim) im Erbfall auf den überlebenden Ehegatten und leicht Erbschaftsteuer sparen Schenken: Übertragung des Familienheims (Eigenheim) auf den Ehegatten zu Lebzeiten, um einfach Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu sparen weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/erben-schenken-erbschaftsteuer-und-schenkungsteuer-durch-geschickte-gestaltung-sparen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Eins sei vorweggeschickt: Grundsätzlich erlöschen Unterhaltsansprüche mit dem Tod des Berechtigten oder des Verpflichteten. Doch gibt es einige wenige Ausnahmen, in denen dieser Grundsatz nicht greift und mit diesen gängisten Ausnahmen beschäftige ich mich in dieser Folge. Für Anregungen, Fragen oder Kritik schreib mir doch an meine E-Mail-Adresse: info@leonie-lehrmann.de. Weitere Informationen findest Du auf meiner Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Welche Schritte stehen im Erbfall normalerweise an? Diese Folge soll Dir eine kurze Zusammenfassung der brennendsten Fragen geben und einige Hinweise, was Du beachten solltest. Ich hoffe, Dir damit helfen zu können, falls Du kürzlich jemanden verloren hast. Vielleicht helfen meine Hinweise auch jemandem aus Deinem Umfeld; dann gib sie gerne weiter oder erzähle einfach von diesem Podcast. Falls Du Anregungen, Fragen oder Kritik an mich hast, schreib mir doch einfach an meine E-Mail-Adresse: info@leonie-lehrmann.de. Für weitere Informationen schau doch mal auf meiner Webseite: www.leonie-lehrmann.de.
Wilde Ehen - keine Ring, keine Rechte? Leider sind die gesetzlichen Regelungen im Erbfall und bei schwerer Krankheit nach wie vor für den Lebensgefährten äußerst ungünstig, obwohl das Modell des unverheirateten Zusammenlebens in der heutigen Zeit gang und gäbe ist. In dieser Folge zeige ich auf, wie die Rechtsstellung des Lebensgefährten aktuell ist, welche Schwierigkeiten damit verbunden sind und was man unbedingt tun sollte, wenn man den Lebensgefährten besser stellen möchte. Weitere Informationen findest Du unter www.leonie-lehrmann.de. Für Anregungen, Fragen oder Kritik stehe ich zur Verfügung unter meiner E-Mail-Adresse info@leonie-lehrmann.de.
Der Pflichtteilsanspruch ist im Erbfall sofort fällig. Nicht immer sind aber auch die nötigen liquiden Mittel vorhanden, um den Pflichtteil zahlen zu können. In diesen Fällen kann der Pflichtteil gestundet werden. Das funktioniert allerdings nicht unter allen Umständen. Was hieran problematisch ist, erkläre ich Dir in dieser Folge. Und wenn Du den Grundgedanken noch einmal nachlesen möchtest, empfehle ich Dir die Lektüre des folgenden Urteils: OLG Rostock vom 20.6.2019, Az.: 3 U 32/17. Weitere Informationen findest Du unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik stehe ich Dir gerne zur Verfügung unter meiner E-Mail-Adresse info@leonie-lehrmann.de.
Mit diesem unschönen Begriff ist in aller Regel ein Testament oder Erbvertrag zugunsten eines behinderten Kindes, das Sozialleistungen bezieht, gemeint. Will man die Situation des Kindes im Erbfall verbessern und zugleich verhindern, dass das elterliche Vermögen Rückgriffsansprüchen durch das Sozialamt ausgesetzt ist, ist es erforderlich, eine besondere Konstruktion zu wählen, nämlich das "Behindertentestament". Ich versuche, es so einfach wie möglich zu erklären, konzentriere mich dabei aber nur auf die gängigste Lösung. Es kommen auch andere Modelle in Betracht. Das hier vorgestellte ist mittlerweile vielfach erprobt und gilt als sicher.
Der Titel sagt es bereits: Eine Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen vor Eintritt des Erbfalls ist nicht möglich. In dieser Folge erkläre ich Dir auch, warum nicht. Als Aufhänger für diese Folge diente mir ein Beschluss des Landgerichts Trier vom 9.7.2018, Az.: 5 T 48/18.
Häufig setzen sich Ehegatten zu Alleinerben ein und ihre Kinder nach dem Ableben des Längerlebenden zu Schlusserben. -Ein klassisches "Berliner Testament". Regelmäßig beinhaltet diese Konstellation allerdings zwangsläufig, dass die Kinder durch die Einsetzung des überlebenden Ehegatten erst einmal in ihrem Erbrecht ausgeschlossen sind. Ist hier nicht gewollt, dass die Kinder Pflichtteilsansprüche geltend machen, kann man die Hürde dafür durch eine solche "Pflichtteilsstrafklausel" höher setzen. Dass eine Pflichtteilsstrafklausel demgegenüber nicht dazu geeignet ist, auch anderes "Fehlverhalten" eines Kindes im Zusammenhang mit dem Erbfall zu sanktionieren, zeigt beispielhaft ein Beschluss des OLG München vom 6.12.2018, Az.: 31 Wx 374/17, den ich hier ebenfalls bespreche.
Ich bleibe beim Thema Erbschaftsteuer. Das "Familienheim" -dieser liebevolle Begriff aus dem Erbschaftsteuerrecht- meint das Haus oder die Wohnung des Erblassers bzw. Schenkers. Wenn der Ehegatte oder ein Kind (bei bis zu 200 qm Wohnfläche) über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg nach dem Erbfall oder einer schenkweisen Übertragung dort weiterhin wohnt, bleibt es steuerbefreit. Doch eine Tücke kann in den Flurnummern des Grundstücks liegen.
Wer sich mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen befasst, kommt sehr schnell auch zum Thema Pflichtteilsergänzung, d. h. der wertmäßigen Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten an lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers. Regelmäßig wird eine Rolle spielen, ob die betreffende Schenkung innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vor dem Erbfall getätigt wurde oder schon vorher. Sind die 10 Jahre vorbei, kann normalerweise kein Anspruch mehr geltend gemacht werden. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Höre selbst!
Häufig gibt es eine Person innerhalb der Familie oder dem näheren Bekannten-/ Freundeskreis, die im Alter und bei Krankheit Pflegeleistungen erbringt. Oft stellt sich die Frage, ob und wie diese Pflegeleistungen zu vergüten sind, aber erst viel später -wenn der Betreffende verstorben ist. In dieser Folge gebe ich einen Überblick, welche Anspruchsgrundlagen für eine Zahlung in Betracht kommen. Zugleich nehmen wir mit, dass der Ausgleich von Pflegeleistungen in Geld für den Pflegenden im Erbfall zu Schwierigkeiten in der Bewertung führt.
Testamente bekommen im Erbfall häufig Beine. Fast noch schlimmer ist es mit wertvollen Gegenständen oder Bargeld. Wertvolle Sachen sind komischerweise fast nie vorhanden, Tresore grundsätzlich leer. Was Du tun kannst, um das zu verhindern und woran es liegt, dass es schwierig ist, dem Verschwinden von Gegenständen entgegenzuwirken.
Dem Ehegatten und Verwandten in gerader Linie, das heißt Eltern und Kindern steht ein Anspruch zu, der sich nicht ohne Weiteres ausschließen lässt: der Pflichtteil. Die Basics, was das im Erbfall und für die Testamentsgestaltung bedeutet, erkläre ich hier.
In fast jedem Erbfall ist mindestens ein Bankkonto involviert. Je nachdem, ob es sich um ein Gemeinschaftskonto oder ein Konto eines einzelnen Kontoinhabers handelt, ergeben sich im Erbfall unterschiedliche Konsequenzen. Innerhalb der Gemeinschaftskonten ist zwischen "Und-Konten" und "Oder-Konten" zu differenzieren.
Bevor ich mein Erbe annehme passiert gar nichts. Oder vielleicht doch? Sicher schreibt mich das Gericht an und dann werde ich vorgeladen. Das Gericht kümmert sich bestimmt um die gerechte Verteilung. -Ganz bestimmt! Mythen um den Erbfall...