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Datenanalyse-Software der US-Firma Palantir sollte von der Polizei in Deutschland nicht verwendet werden, sagt Soziologin Lena Ulbricht. Der Datenschutz sei nicht gewährleistet und die Abhängigkeit des Unternehmens von der US-Regierung problematisch. Heckmann, Dirk-Oliver www.deutschlandfunk.de, Interviews
KI ist momentan in aller Munde. Die Möglichkeiten und Chancen durch diese Technologie sind auch im Handwerk gigantisch. Doch bei allen Chancen und Möglichkeiten darf auch einen Blick auf die Risiken nicht fehlen. Dafür habe ich mir mal wieder die Datenschutzexpertin meines Vertrauens Anke Hofmeyer eingeladen. Sie versorgt dich mit den wichtigsten Infos rund um den Datenschutz beim Einsatz von KI-Systemen. ✅ LINKS ZUM INTERVIEWPARTNER Ankes Webseite https://www.hofmeyer.net ✅ WERDE TEIL DER DIGITALE PROZESSE COMMUNITY https://www.digitale-prozesse-community.de
Datenschutz im Spannungsfeld von Schule und Gesellschaft... ein wichtiges, aber zugleich höchst umstrittenes Thema, da es doch an einigen Stellen die Möglichkeiten einschränkt, effektiv und spontan zu unterrichten.
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Schnell ist ein neues Gewerk angemeldet und man startet in die Selbststänigkeit. Der Datenschutz ist meist nicht bekannt oder wird auf später verlegt. Warum aber gerade Gründer beim Start unter Kenntnisnahme der DSGVO für die Zukunft viel Geld und Zeit sparen können, erläutern wir in dieser Podcastfolge. Gleich richtig aufgesetzte Strukturen und DSGVO-konforme Programme schützen vor spätere komplizierte Umstiege. Shownotes:
2800 Räume, 400 Betten, 40'000 Steckdosen und und und – «Agnes», der Neubau des Kantonsspitals Baden, beeindruckt mit grossen Zahlen. Im Februar wird er eröffnet, am Montag gab es die erste Besichtigung für die Medien. Es solle das Spital der Zukunft sein, sagen die Verantwortlichen. Weiter in der Sendung: * Olten: Das Amtsgericht Olten-Gösgen muss entscheiden, ob ein heute 40-jähriger Mann schuldfähig ist oder ob er psychisch so krank ist, dass man ihn nicht zu einer Haftstrafe verurteilen kann. Der Mann hatte im November 2020 in Olten ein 14-jähriges Mädchen mit einem Messer fast getötet und missbraucht. * Kanton Solothurn: Das Bauen soll einfacher werden. Baugesuche und Baubewilligungen sollen schon bald nur noch rein digital laufen, der Papierkram fällt weg. Das Programm eBau soll es möglich machen. Der Datenschutz soll besser sein als in früheren Versionen in anderen Kantonen.
Schärferes Waffenrecht und mehr Befugnisse: Wie sieht die Polizei das Sicherheitspaket? "Der Datenschutz hängt viel zu hoch", sagt Erich Rettinghaus, Polizeigewerkschaft NRW: "Wir machen uns als Staat blind, obwohl wir ganz andere Möglichkeiten hätten." Von WDR5.
KI, Data Act, weitere Harmonisierung im Datenschutz, Profiling und Scoring, viele Themen und Entwicklungen bewegen gerade den Datenschutz. Wie behält man da noch den Überblick? Was bietet dazu ein Datenschutzkongress wie die IDACON 2024? Wir haben Dr. Eugen Ehmann, ausgewiesener Datenschutz-Experte und Kongressleiter der IDACON, dazu befragt.
Ab nächstem Jahr sollen die Billete auf der Fähre zwischen Horgen und Meilen nur noch per Smartphone-App gekauft werden. Ausserdem werden alle Autonummern auf dem Schiff von Kameras erfasst. Der Datenschutz werde respektiert, sagen die Verantwortlichen. Weitere Themen: * Mittelalterliche Mauern unter Schaffhauser Kammgarn-Baustelle entdeckt. * Nach tödlichem Unfall in Oberrieden ZH fordern Bewohnerinnen Sicherheitsmassnahmen. * Photobastei Zürich darf nun doch länger am Shilquai bleiben.
Was ist in der KW 27 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Datenschutzaufsicht Sachsen-Anhalt kritisiert unzulässige Registrierung auf dem Nutzerkonto Bund Kein Bearbeiten von Löschungsaufträgen und kein Nutzer-Shadowblocking Ticketdienst der UEFA teilt Standortdaten Norwegisches Gericht bestätigt Millionenstrafe gegen Grindr Millionenzahlung für Avast wegen Datenweitergabe Empfehlungen & Lesetipps: Amtszeitende Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kleber Unterlagen zur Woche der Medienkompetenz in Rheinland-Pfalz FAQ Datenschutz Webinar für Kitas Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/die-uefa-ticketapp-und-der-datenschutz-datenschutz-news-kw-27-2024 TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Ein Thema, vor dem viele erstmal zurückschrecken oder auf das sie einfach keine Lust haben: Dabei ist es ein spannendes Thema, was jede und jeden von uns angeht - Der Datenschutz. Alexandra Hesse und Peter C. Klein haben in dieser Folge des Podcasts "Malteser HRS, der Talk" Sabine Laukötter zu Gast. Sie ist seit sechs Jahren regionale Datenschutzkoordinatorin und eine wahre Verfechterin des Datenschutzes mit guten Argumenten...
Warum braucht man ein Canvas für eine Customer Data Platform? Ist die für Versicherungen überhaupt sinnvoll? Und welche Stakeholder braucht man dafür? Darüber spricht Host Jonas Rashedi in dieser Folge mit Patrick Hegnauer, der bei der CSS arbeitet, einer der größten Krankenversicherungen in der Schweiz. Deren Vision ist es, die Kunden nicht nur zu versichern, sondern als Partner für sie da zu sein und damit mehr zu bieten als nur ein Versicherungsprodukt. Dafür arbeitet er als Fachspezialist Digital Analyst und seit 2,5 Jahren auch als Marketing Data Architect für die Customer Data Platform. Die Herausforderungen waren klassische, denn die CSS wollte herausfinden, wo der Kunde genau ist und wie man ihn identifizieren kann, somit auch die Blindspots in der Customer Journey herausfinden. Der Fokus war somit auf der Marketing Automation. Die Idee dafür kam sowohl von extern als auch intern auf. Ein Grund war auch, dass es in der Schweiz zwar nicht die DSGVO gibt, aber ein neues, revidiertes Datenschutzgesetz auf den Markt kommt. Der Datenschutz war ein Pain Point für die IT, die von der CDP nur profitieren konnte. Wichtig für Patrick war es, diesen Case für alle Stakeholder aufzubauen und denen zu zeigen, wie die neue Lösung der Customer Data Platform unterstützen kann. Die CSS startete dann mit dem Beschaffungsprozess und gab dazu auch eine Master-Studie in Auftrag, um zusätzliche Evaluation zu erreichen. Dazu gab es eine objektive Einschätzung des Tech-Stacks durch eine Agentur, um die Maturity einzuschätzen – das Ziel war ein Outside-in-Blick. Das Team hatte bereits 3 Use Cases zur schnellen Umsetzung im Kopf, diese wurden dann einzeln berechnet, um schnell vorweisen zu können, wie viel Ertrag erwartet werden konnte. Das Ziel war, so MVP-mäßig wie möglich zu arbeiten. Die ersten Use Cases sollten Kernfunktionen abdecken, um daraus zu lernen und dann komplexere Use Cases umsetzen zu können. Das sollte auch dem Management zeigen: Wir können mit der CDP großen Wert generieren. Patricks Tipps an alle Zuhörenden: - Du brauchst ein Executive Sponsorship. Auch Patrick hatte Unterstützung aus dem Middle Management. - Die wichtigsten Stakeholder im Projekt müssen abgeholt werden. - Such Dir Sparringspartner auf Anbieterseite, um fachlich diskutieren zu können. - Schaff Awareness für die neuen Produkte im Unternehmen. MY DATA IS BETTER THAN YOURS ist ein Projekt von BETTER THAN YOURS, der Marke für richtig gute Podcasts. Zum LinkedIn-Profil von Patrick: https://www.linkedin.com/in/patrick-hegnauer-488a32113/ Zur Webseite von CSS: https://www.css.ch/de Zu allen wichtigen Links rund um Jonas und den Podcast: https://linktr.ee/jonas.rashedi Zur Podcast Umfrage (Jede Woche wird ein Hoodie verlost!): https://listening.sslsurvey.de/Data-Podcast-Feedback
Feuilletöne - Der Podcast mit wöchentlichem Wohlsein, der den Ohren schmeckt
Moin! Da sind wir wieder. Mit Bier, Musik und Philosophie. Diesmal mit einem Bourbon Chardonnay von der Strate Brauerei aus Detmold. Außerdem hörten wir die Streichquartette von Johannes Brahms in der Interpretaion von Quatuor Agate und das Album 'Neverheart von Maximilian Hecker. In unserem Philosophiesegment geht es diesmal um den Datenschutz
Künstliche Intelligenz (KI) gilt als Schlüsseltechnologie. Deutschland hat Nachholbedarf, sagt Irene Bertschek, vom ZEW in Mannheim. Der Datenschutz wirke wie ein Bremsklotz.
Der Digital Markets Act (DMA) reguliert die sog. zentralen Plattformdienste der sogenannten Torwächter und soll dadurch eine faire Marktsituation schaffen. Der Datenschutz ist dadurch unmittelbar und mittelbar betroffen: Der DMA enthält Regelungen zum Datenschutz und Regelungen, die durch die Pflicht zur Bereitstellung von Daten im Konflikt zum Datenschutzrecht stehen können, sowie Regelungen deren Umsetzung auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst. Der Podcast hinterfragt dieses – vielleicht nur vermeintliche – Spannungsverhältnis. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
ChatGPT, Midjourney und Co. stellen die Datenschützer vor völlig neue Herausforderungen. Womit darf man generative KI trainieren? was sollte man beim Nutzen der Blackbox-Modelle beachten, um die Preisgabe personenbezogner Daten zu vermeiden, oder zumindest zu minimieren? Welche Anforderungen stellt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Betreiber? Der Datenschutz muss sehr aufpassen, um nicht wieder als Bremser des Fortschritts dazustehen, meint Joerg. Zusammen mit Holger diskutiert er in der Podcast-Episode die möglichen Rechtsgrundlagen und schätzt die momentane Lage ein. Den beiden kompetent zur Seite steht Dr. Michael Koch. Michael ist Mitarbeiter von Joerg in der Rechtsabteilung des Verlags und vertiefte diese Themen zusammen mit ihm viele Male in Webinaren des Verlags. Außerdem ist er Datenschutzmentor für Start-Ups in Hannover und Referent und Fachautor zu den Themengebieten IT-Recht und Datenschutz. Die drei erörtern, wo beim Einsatz von generativer KI welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden können - und wo Probleme entstehen. Ein Disput entsteht in der Diskussion, als es um das "Scraping" öffentlich zugänglicher Daten im Web zu Trainingszwecken geht, wie es beispielsweise OpenAI betreibt: Muss man damit rechnen, dass alle veröffentlichten Informationen potenziell als Trainingsmaterial für Sprach-KIs oder Bildgeneratoren fungieren? Michael erläutert, wie eine betriebliche Nutzung von Chatbots mit einer Richtlinie geregelt werden könnte, etwa mit Compliance-Vorschriften und gemeinsam genutzten Funktions-Accounts. Ausführlicher besprechen die Drei außerdem die "Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots", die der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte öffentlich bereitgestellt hat. Wer sich daran halte, habe schon sehr viel dafür getan, um auf der rechtssicheren Seite zu sein, ist sich Joerg sicher.
Eine ganze Podcast-Folge nur einem Thema zu widmen, kommt selten vor. Diesmal schien es uns gerechtfertigt, ausschließlich auf die Entscheidung des Europäischen Datenschutz-Ausschusses EDSA gegenüber der irischen Aufsichtsbehörde zu schauen. Am 27.10.2023 hat der EDSA die DPC Irland angewiesen, Meta personalisierte Werbung (behavioural advertising) “on the legal bases of contract and legitimate interest across the entire European Economic Area (EEA)” binnen zwei Wochen zu untersagen. Garniert wurde dieser Beschluss mit der Ansage: “It is high time for Meta to bring its processing into compliance and to stop unlawful processing.” Der Datenschutz zeigt also seine Zähne. Dieser Entscheidung gingen umfangreichen Positionierung des EDSA voraus, der etwa im Dezember 2022 die Änderung der AGBs durch Facebook im Frühjahr 2018 problematisierte und darin eine unzulässige Verschiebung der Rechtsgrundlagen für personalisierte Werbung von einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) hin zu einer vertraglichen Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) sah. Stefan Brink stellt sodann (ab Minute 5:15) die Vorgeschichte der Entscheidung des EDSA dar und erläutert die Entscheidung des EuGH aus dem Juli dieses Jahres ( auf Vorlage des OLG Düsseldorf, Fall Bundeskartellamt gegen Meta), mit der auch der EuGH eine Absage an Tracking auf vertraglicher Grundlage erteilte. Dass ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO) nur wenig taugliche Verarbeitungsgrundlage ist, erklärte der EuGH in derselben Entscheidung. Damit bleibt nur noch die Einwilligung, auf die Meta (und auch alle anderen auf Basis von Tracking und Profiling arbeitenden online-Anbieter) sein Geschäftsmodell stützen kann – eine aus Sicht von Niko Härting (ab Minute 16:15) wenig überzeugende Tendenz, sollten mit der DS-GVO doch gerade Alternativen zum einwilligungsfixierten Datenschutz gestärkt werden. Kritisch setzen sich die Hosts (ab Minute 24:30) auch mit der Frage auseinander, ob der EDSA bei seinen Vorgaben an die irische Aufsicht die Regularien des Kohärenzverfahrens der DS-GVO eingehalten hat und ob es mit den Iren hier eigentlich die Richtigen trifft. Abschließend werfen beide einen Blick auf die Folgen der Entscheidung des EDSA für die auch im deutschen Verlagswesen weit verbreiteten Pur Abo-Modelle (ab Minute 34:00), wo sich der Inhalteanbieter für den Verzicht auf Tracking und Werbung bezahlen lässt – bei Meta werden dies zwischen 10 und 13 Euro im Monat sein, was der Konzern (erstaunlich rasch) bereits am 30.10.2023 verkündete. Es tut sich also was in der schönen Welt des Datenschutzes!
Der Datenschutz hat auch in Deutschland lange Zeit um Anerkennung ringen müssen – gerade Gerichte bezogen sich lieber auf das gut bekannte Allgemeine Persönlichkeitsrecht als auf dieses „neue Grundrecht“. Das beginnt sich mit der DSGVO zu ändern, allerdings lässt sich fragen, ob Gerichte dabei nicht manchmal übers Ziel hinausschießen. In der Rubrik „Querbeet“ stellt Niko Härting (ab Minute 00:57) die Überlegungen des Deutschen Anwaltvereins zu einem Vorschlag der EU Kommission vor, ein digitales gesetzliches Zahlungsmittel – den „digitalen Euro“ – einzuführen und was das für anonymes Bezahlen bedeutet. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen verdienen danach (ab Minute 11:22) besondere Aufmerksamkeit: Das OLG Köln (Az. 15 U 3/23) wendet im Falle eines Sternekochs, der sich unversehens als Werbebotschafter für Kaviar in einem Verkaufskatalog wiederfand, den Art. 82 DSGVO an, betrachtet also die entgangene fiktive Lizenzgebühr als datenschutzrechtlichen Schaden. Stefan Brink und Niko Härting diskutieren, ob das ein Fehlgriff sein könnte, der Schule macht. Denn die Beweislasten sind im Zivilrecht für Kläger häufig ungünstiger verteilt als im Datenschutzrecht, das dem verantwortlichen Verarbeiter Nachweis- und Rechenschaftspflichten auferlegt. Das VG Frankfurt/Oder (Urteil vom 29.7.2023, Az. 2 K 1199/18 / ab Minute 20:05) fing sich von Niko Härting in der aktuelle Zeitschrift CR das Verdikt „krasses Fehlurteil“ ein, weil es Sachdaten aus einer Denkmalakte pauschal als personenbezogen einordnete. Der Personenbezug ist in Art. 4 Nr. 1 DSGVO (und seinem Erwägungsgrund 26) zwar äußerst weit gefasst, aber damit jedes Datum wegen seines Bezugs zum (Grundstücks-)Eigentümer für personenbezogen zu halten, überzeugt nicht recht. Abschließend (ab Minute 29:55) kommt ein Fehltritt der Stadt Köln zur Sprache, die auf dem kommunalen Open Data Portal mehr als 45.000 geblitzte Raser samt Kfz-Kennzeichen bloßstellte – eine evidente Datenpanne. Wie sich öffentliche Stellen in solchen Fällen zu verhalten haben und was ihnen an Sanktionen (nicht) droht, diskutieren die Hosts wie immer (fast) erschöpfend.
Die Digitalisierung des Gesundheitssystems geht nur schleppend voran. Viele Daten werden weder erhoben noch von der medizinischen Forschung genutzt. Der Datenschutz spielt dabei auch eine Rolle. Schadet er deshalb dem wissenschaftlichen Fortschritt und der Gesundheitsversorgung?
Der Internetkonzern Google will neue Bilder von Straßen auf seinem Dienst Street-View einstellen. Wie man seine Daten schützen und Bilder pixeln lassen kann, erklärt der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Thomas Fuchs.
Nico Reisener aus der Kanzlei GÖRG hat sich auf Datenschutz in der Restrukturierung spezialisiert. Mit ihm diskutieren wir über den Datenschutz insbesondere in Insolvenzverfahren. Die Sensibilität von InsolvenzverwalterInnen ist nach der Einschätzung von Nico noch nicht hoch genug für den Datenschutz. Die Anforderungen sind facettenreich und auf vielen Ebenen zu berücksichtigen. Wie steht es um den Datenschutz in einem fortgeführten Unternehmen? Wann beginnt die Verantwortlichkeit von InsolvenzverwalterInnen? Wie ist das Verhältnis zur eigenen Kanzlei datenschutzrechtlich einzuordnen? Was gehört in einen Quick-Check am Anfang eines Verfahrens? Auf unsere Fragen kann Nico mit der Erfahrung aus vielen Verfahren antworten. Auch zur Interessenabwägung im Insolvenzverfahren hat er eine klare Auffassung: im Insolvenzverfahren könnten Betroffenenrechte zurückstehen, wenn der Gesetzgeber von Art. 23 DSGVO Gebrauch machen würde. Shownotes: Schlussanträge des Generalstaatsanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona vom 27. April 2023 in der Rechtssache C‑807/21 (Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62021CC0807 Pressemitteilung: Bussgeld gegen Insolvenzverwalter wegen Datenschutzverstoß bei Asset Deal https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2015_10.pdf Pressemitteilung: Kontrolle der LfDI Bremen bewirkt Stopp unzulässiger Veröffentlichungen von personenbezogenen Insolvenzdaten https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung.11564.pdf Pressemitteilung: Der fünfte Jahresbericht zeigt: Die DSGVO meint es ernst! (LfDI Bremen) https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung%20Insolvenzdaten.pdf Art. 23 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/23.html Mehr Informationen unter www.restruct.law
In der neuen Folge unseres Podcasts beschäftigen wir uns mit einem Dauerthema, das speziell deutschen Unternehmen notgedrungen unter den Nägeln brennt: Die Rede ist von Cloud-Software und dem Datenschutz. Denn man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Zukunft moderner Unternehmens-Software liegt in der Cloud. Das gilt nicht zuletzt auch für die Produkte von Atlassian. Im Podcast hört ihr ein Interview von Martin Seibert mit dem Datenschutzfachmann Thomas Rosin, das deshalb besonders spannend ist, weil Thomas zu den wenigen Datenschützern gehört, die sowohl in der technischen als auch in der juristischen Welt des Datenschutzes unterwegs sind.
In der neuen Folge unseres Podcasts beschäftigen wir uns mit einem Dauerthema, das speziell deutschen Unternehmen notgedrungen unter den Nägeln brennt: Die Rede ist von Cloud-Software und dem Datenschutz. Denn man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Zukunft moderner Unternehmens-Software liegt in der Cloud. Das gilt nicht zuletzt auch für die Produkte von Atlassian. Im Podcast hört ihr ein Interview von Martin Seibert mit dem Datenschutzfachmann Thomas Rosin, das deshalb besonders spannend ist, weil Thomas zu den wenigen Datenschützern gehört, die sowohl in der technischen als auch in der juristischen Welt des Datenschutzes unterwegs sind.
Dr. Markus Leyck Dieken ist bereits zum zweiten Mal bei uns im Podcast. Heute erzählt er uns, was sich in den letzten drei Jahren bei der Gematik getan hat und gibt uns einen Einblick in das elektronische Rezept, was wir bereits gelernt haben und welche Potentiale es noch gibt. In der Podcastfolge sprechen Inga und Dr. […] Der Beitrag Dr. Markus Leyck Dieken – Leiter der Gematik – darüber, wie die deutsche Mentalität und der Datenschutz Innovation im Gesundheitswesen bestimmt erschien zuerst auf Visionäre der Gesundheit.
Der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT. Mit Dr. Klaus Meffert und Stephan Plesnik. #22 Microsoft Teams und der Datenschutz Für Videokonferenzen wird oft Microsoft Teams genutzt, obwohl Datenschutzprobleme bei amerikanischen Anbietern wortwörtlich vorprogrammiert sind. Microsoft ist ein Unternehmen, dass durch massive Datensammelei auffällt, und dies sogar selbst zugibt. Was Videokonferenzen angeht, gibt es zahlreiche Lösungen aus Deutschland und Europa, beispielsweise ecosero oder Jitsi oder BigBlueButton oder andere. Eins steht fest: Alle diese Anbieter befolgen Datenschutzregeln entweder besser als Microsoft oder sind nicht so gefährlich wie Microsoft, weil der Datenbestand über Sie und uns nicht so groß ist. Fun Fact: Microsoft findet die Überwachungsgesetze der USA selbst nicht gut und hat sogar die US-Regierung verklagt. Das ändert aber nichts am Problem mit Microsoft-Produkten. Microsoft könnte eine weisungsfreie europäische Gesellschaft für Microsoft Teams, Office usw. gründen, tut es aber anscheinend nicht. Dies und einiges mehr in der aktuellen Episode von Datenschutz Deluxe Feedback geben? Fragen stellen? Gerne hier: https://dr-dsgvo.de Videokanal von Stephan: https://www.youtube.com/datenschutzistpflicht Impressum: https://dr-dsgvo.de/impressum
Welche Ratschläge, Tipps und Hinweise haben die Datenschutzaufsichtsbehörden zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz? Im Interview mit Monika Grethel erfahren wir, was die Aufsichtsbehörden hierzu beobachten, wie sie beraten und welche Fehler man bezüglich KI nicht machen sollte.
Das Datenschutzrecht führt in kaum einem anderen Gebiet zu so viel Unsicherheit wie beim Aufnehmen und Veröffentlichen von Fotos. Kein Wunder, sind doch hochauflösende Smartphone-Kameras mittlerweile allgegenwärtig. Leichtsinnige Zeitgenossen posten ohne Hemmungen widerrechtlich Fotos fremder Personen auf Instagram oder laden gleich ganze Videos zu TikTok hoch. Auf der anderen Seite versehen Lehrer aus Furcht vor rechtlichen Folgen die Kinderaugen auf Klassenfotos mit unnützen schwarzen Balken. Einige Vereine veröffentlichen Bilder von der Jubiläumsfeier im Zweifel lieber gar nicht mehr. Die juristische Situation rund um Fotos und Videos ist komplex, weil hier viele Rechtsgebiete tangiert sind. Einerseits schützen Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz die Betroffenen, vulgo die Abgelichteten. Andererseits gewährt in Deutschland unter anderem das Kunsturheberrecht gewisse Spielräume. Und für Journalismus gelten nochmals andere Regeln. Viele Gründe Holger und Joerg, diese Thematik zu sortieren und jede Menge Tipps für den Alltag herauszuarbeiten. Kompetent zur Seite steht ihnen dabei ihre Gästin Dr. Diana Ettig. Die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht verbindet dieses Gebiet mit ihrer besonderen Expertise im Datenschutzrecht. Diana sortiert, wie die einschlägigen Gesetze zusammenspielen und erläutert anhand vieler Beispiele, welche Bedingungen nötig sind, um sorgenfrei Fotos veröffentlichen zu können. Es geht dabei um das freizügige Betriebsfest genauso wie um den abgebildeten Mitarbeiter und der Firmenbroschüre oder das schnell geschossene Foto vom Kinderfasching in der Kita. Die Anwältin geht dabei auch auf aktuelle Rechtsprechung ein und zeigt auf, wo noch Rechtsunsicherheit besteht: "Ich würde sagen, das Thema ist sehr praxisrelevant, und dafür fast noch zu wenig vor Gericht." Ihre Ausführungen schließt Diana mit dem Appell an Eltern, sehr vorsichtig mit dem Posten von Fotos oder Videos ihrer Sprösslinge zu sein: "Ich würde warten, bis die Kinder selbst in der Lage sind zu entscheiden, wozu natürlich auch ein gewisses Maß an Medienkompetenz vermittelt werden muss." *** Hinweis: Wegen technischer Probleme konnten wir in dieser Folge keine Kapitelmarken setzen. Hier die Einsprungzeiten in die Abschnitte: 0:00 Begrüßung 1:41 Vorstellung Dr. Diana Ettig 5:44 Bußgeld der Woche 15:21 Schwerpunkt Fotos und Datenschutz 1:21:06 Ausklang
Laura und Cornelius besprechen den neusten Versuch des Gesetzgebers für mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie zu sorgen. Die eAU und Gesundheitsdaten stellen Arbeitsgeber vor datenschutzrechtliche Herausforderungen. Die beiden tauschen heute Rollen und Cornelius erklärt, was genau zu beachten ist. Außerdem stiftet er zu einem kleinen Exkurs in die philosophisch-historische Datenschutzwelt an und Laura kontert mit pragmatischen Tipps. Wie man zum Beispiel mit Augenmaß in kleinen Unternehmen mit der neuen Situation umgehen und Mitteilungsbedürfe von Mitarbeitern im gesamten Konstrukt berücksichtigen kann.
Der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT. Mit Dr. Klaus Meffert und Stephan Plesnik. #15 Google Ads und der Datenschutz Werden bei Google Ads Werbeanzeigen eigentlich personenbezogene Daten verarbeitet? Wer ist neben Google verantwortlich wofür? Und was sollten Betreiber von Websites und Apps beachten, wenn sie Aufrufe aus ihren Werbeanzeigen erhalten und wenn sie Conversion Tracking betreiben möchten? Diese Fragen sind natürlich auch für andere Arten der Online Werbung relevant, bei denen Werbeplattformen eingebunden sind. Dies und einiges mehr in der aktuellen Episode von Datenschutz Deluxe Feedback geben? Fragen stellen? Gerne hier: https://dr-dsgvo.de Videokanal von Stephan: https://www.youtube.com/datenschutzistpflicht Impressum: https://dr-dsgvo.de/impressum
Im Zuge des Projektes „Wie sieht die Versicherungsbranche am 3. Februar 2030 aus?“ führten wir ein Interview mit Felix Beilharz, einem der führenden Onlinemarketingexperten Deutschlands. Wir sprachen u.a. über die folgenden Themen · Welches Endgerät dominiert die Kommunikation? Ist es immer noch das Smartphone oder sind es Smartwatch, VR/AR Brillen oder etwas ganz anderes, was wir uns noch überhaupt nicht vorstellen können? · Wie sieht die social Media Landschaft 2030 aus? · Werden Facebook, Instagram und WhatsApp zum WeChat der westlichen Hemisphäre verschmelzen? · Wird das Metaverse Social Media ablösen? · Clubhouse hat es ja versucht und ist (aktuell zumindest) gescheitert. Aber es gibt in Silicon Valley ja jede Menge Social-Audio-Entwicklungen. Wird es 2030 eine relevante Social-Audio-Plattform geben? · Welche Medienformate werden allgemein 2030 dominieren? Video? Kurzvideo á la TikTok? Live-Video & Streams? Bilder? Oder gar Texte? · Wie werden Unternehmen 2030 auf Social Media aktiv sein? Lohnt es sich noch selbst Kanäle aufzubauen und Community Building zu betreiben oder werden Influencer und Werbung dominieren? · Der Datenschutz schränkt die Werbemöglichkeiten immer mehr ein. Wird es noch möglich sein via Pixel Nutzer zu „verfolgen“? Wie sieht Social-Media-Werbung 2030 aus? Unter anderem erklärte Felix Beilharz: „Das Smartphone hat sich jetzt 15 Jahre gehalten und sich nicht groß verändert. Das heißt, die Zeit ist eigentlich reif für etwas neues für bspw. eine VR / AR-Brille an denen alle Arbeiten Meta, Apple, Google, Tiktok, Snapchat. Der Markt ist reif dafür. „Chinesen werden wahrscheinlich mehr Einfluss bekommen. Ob Facebook oder Meta sich hält ist nicht sicher, weil zum einen laufen die Nutzer schon etwas weg Richtung TikTok. Zum anderen schwebt immer die Gefahr der stattlichen Zerschlagung im Raum und auch der Datenschutz kann hier ein Problem werden.“ „Ob es ein Pixel ist weiß ich nicht, aber es muss ja irgendwas geben, damit man Werbung gezielt ausspielen kann. Sonst sind wir wieder bei der Litfasssäule. Da wir Datenschutz haben wollen, können wir halt niemanden mehr tracken. Womit am Ende Katzenhasser wieder Katzenfutterwerbung sehen werden und ähnliches. Das kann ja nicht sein.“ Das ganze Gespräch finden Sie hier. Hören Sie es sich an. Es lohnt sich! sich!
Diesmal zwei spannende Themen: Das Thema Löschen ist auch in öffentlichen Verwaltungen ein Dauerbrenner. Und mit dem OZG hatte sich der Gesetzgeber für Deutschland vorgenommen über 6.000 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zu digitalisieren. Wir haben Prof. Thomas Petri, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, für ein Update in unseren Podcast eingeladen.
Kein Tag vergeht ohne Meldungen über Cyberangriffe. Wir haben das Thema zum besonderen Schwerpunkt erklärt und bereits mit dem BSI über die Sicherheitslage gesprochen. In dieser Folge wollen wir nun mit Michael Dwucet, dem für die Vorfallsbearbeitung zuständigen Referatsleiter über Incident Response und den Datenschutz sprechen.
Der Datenschutz in der Cloud braucht den Lückenschluss. Der Schutz der Vertraulichkeit personenbezogener Daten erfordert nicht nur die Verschlüsselung der gespeicherten Daten und die Verschlüsselung der Datenübertragung. Auch während der Verarbeitung der Daten ist der Schutz erforderlich. Doch wie geht das? Wie hilft hier Confidential Computing? Das Interview von Oliver Schonschek, News-Analyst Insider Research, mit Gerhard Lesch von Intel Deutschland liefert Antworten.
Auf deutschen Straßen sind immer häufiger E-Autos der Firma Tesla zu sehen, auch das in Grünheide produzierte SUV Model Y Performance. Epoch Times schaute sich bei einer Testfahrt genauer an, wie es mit dem Datenschutz steht. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
In dieser Folge geht es um Data Sharing, Datenmacht, Datensilos und „Datenbarone“ und um den Entwurf eines „Data Acts“, den die Europäische Kommission kürzlich vorgelegt hat. Max Adamek und Niko Härting sprechen mit dem bekannten Journalisten und Sachbuchautor Thomas Ramge, der die europäische Debatte zum Data Sharing – gemeinsam mit seinem Co-Autor Viktor Mayer-Schönberger – ganz maßgeblich geprägt hat durch das vor 5 Jahren weltweit in rund 20 Sprachen erschienene Buch „Das Digital – Markt, Wertschöpfung und Gerechtigkeit im Datenkapitalismus“. In „Machtmaschinen“ (englisch: „Access Now“) haben die beiden Autoren ihre Thesen unlängst weitergedacht. Thomas Ramge kommentiert den Versuch einer Übernahme von Twitter durch Elon Musk und weist darauf hin, dass die großen Twitter-Datenbestände ein wesentliches Motiv des Übernahmeversuchs sein dürften. Auch Tesla zählt Ramge zu den „Datenbaronen“. Tesla verfügt über Verkehrs- und Bewegungsdaten aus aller Welt, die für Innovationen zur Verkehrssicherheit eingesetzt werden könnten, wenn man Tesla zum „Teilen“ der Daten verpflichten würde. Der Datenschutz muss aus Ramges Sicht kein Hindernis für das „Datenteilen“ sein. Dies setzt allerdings voraus, dass der Datenschutz pragmatisch und nicht rigoros („religiös“) verstanden wird. Wenn jedes Datum schon dann Personenbezug hat, wenn sich eine entlegene Möglichkeit der De-Anonymisierung nicht völlig ausschließen lässt, wird jeder Versuch, das „Teilen“ von Daten in die Tat umzusetzen, am Datenschutz scheitern. Den Entwurf eines „Data Acts“ sieht Thomas Ramge eher kritisch, da der Fokus des Entwurfs nicht auf den Unternehmen liegt, die zur Verschaffung von Datenzugang verpflichtet werden, sondern auf der einzelnen Nutzerin, in deren Verantwortung die Entscheidung über den Datenzugang liegen soll. Ramge bezweifelt, dass ein solches Regulierungsmodell in der Praxis funktioniert. Max Adamek und Niko Härting sind sehr unterschiedlicher Meinung zu den Konzepten einer Zugangsverpflichtung, die Thomas Ramge und Viktor Mayer-Schönberger entwickelt haben. Hört einmal selbst, wie beide am Schluss des Podcasts diese Konzepte diskutieren.
Fries, Stefanwww.deutschlandfunk.de, @mediasresDirekter Link zur Audiodatei
Cloud-Software und Datenschutz – das ist kein Traumpaar, sondern eher eine schwierige Beziehung, das scheint an manchen Stellen zu knirschen und nicht so richtig zusammenzupassen, da stehen sich teils unterschiedliche Zielsetzungen gegenüber. Aber was muss man eigentlich konkret beachten, wenn man über Cloud-Software und Datenschutz nachdenkt? Was soll wie und wovor geschützt werden? Worauf kommt es an? Welche Bedingungen stellt der Gesetzgeber auf? Das beleuchten wir in unserer neuen Podcast-Episode, in der wir der Frage nachgehen, inwiefern ein deutsches Unternehmen Cloud-Anbieter, die außerhalb der EU sitzen, datenschutzkonform nutzen kann. Dies betrifft also auch die Cloud-Lösungen von Atlassian.
Cloud-Software und Datenschutz – das ist kein Traumpaar, sondern eher eine schwierige Beziehung, das scheint an manchen Stellen zu knirschen und nicht so richtig zusammenzupassen, da stehen sich teils unterschiedliche Zielsetzungen gegenüber. Aber was muss man eigentlich konkret beachten, wenn man über Cloud-Software und Datenschutz nachdenkt? Was soll wie und wovor geschützt werden? Worauf kommt es an? Welche Bedingungen stellt der Gesetzgeber auf? Das beleuchten wir in unserer neuen Podcast-Episode, in der wir der Frage nachgehen, inwiefern ein deutsches Unternehmen Cloud-Anbieter, die außerhalb der EU sitzen, datenschutzkonform nutzen kann. Dies betrifft also auch die Cloud-Lösungen von Atlassian.
Nach der Aufdeckung brutaler Missbrauchsfälle ist die Debatte über das Verhältnis von Daten- und Kinderschutz neu entfacht. Der Datenschutz stehe der strafrechtlichen Verfolgung der Täter nicht im Weg, sagt NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk. Von WDR 5.
Der Datenschutz steht nie still. Laura und Cornelius haben Mühe hinterherzukommen. Kaum ist der amerikanische Präsident mal in Europa und schon wachsen die Hoffnungen nach unproblematischen Datentransfers in die USA. Trotzdem bleiben die beiden kritisch. Durch das neuste BGH-Urteil bleibt der Auskunftsanspruch ein Dauerbrenner und wenn dann noch „Whistleblowing“ dazukommt, ist das Chaos perfekt. Gut, dass Herr Kelber klare Worte zum Datenschutz in Deutschland findet, da müssen Laura & Cornelius nur noch berichten.
In dieser Folge geht es darum, wie der Datenschutz mit der enormen Entwicklung der Cloud-Lösungen in den vergangenen Jahren umgeht, wie die Aufsichtsbehörden diese prüfen und einschätzen und was öffentliche Stellen und privatwirtschaftliche Behörden bei deren Einsatz beachten sollten. Außerdem werfen wir einen kurzen Blick auf die jüngsten Entwicklungen zur Privacy-Shield-Nachfolge.
Das Schlagwort „Google Analytics“ ist seit einer Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde in aller Munde. Datenschutzexperte Rainer Knyrim erklärt in der 1. Folge von "RECHTaktuell – Der Podcast" im Gespräch mit Elisabeth Maier (MANZ Verlag), welche Daten Google Analytics weiterleitet, warum dabei durch Verknüpfung ein digitaler Fußabdruck entsteht, wie die Verfahren wahrscheinlich weiter ablaufen werden und welche rechtlichen und technischen Lösungen es dafür gibt. Service:Entscheidung der Datenschutzbehörde: bit.ly/3jeDxhWZeitschrift Datenschutz konkret: manz.at/dakoNGO noyb (None of your business): noyb.euIn "RECHTaktuell – Der Podcast" bitten Jurist:innen aus dem MANZ Verlag alle zwei Monate einen prominenten Gast aus der Welt des Rechts ins Studio und beleuchten gemeinsam mit ihr bzw. ihm ein Thema von besonderer Bedeutung für Österreichs Rechtsanwender:innen. Am Ende jeder Podcastfolge fragt Kammerschauspieler Joseph Lorenz in „Wer war's?“ nach bekannten Persönlichkeiten, die zwar Jus studiert haben, aber in einem anderen Beruf berühmt wurden. Zu gewinnen gibt es jeweils ein Kennenlern-Abo einer MANZ-Fachzeitschrift Ihrer Wahl.Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie "RECHTaktuell – Der Podcast" und empfehlen Sie ihn weiter! Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie den Podcast und empfehlen Sie ihn weiter. Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at
Viele Menschen nutzen Amazons Alexa täglich, um sich zu informieren, Musik abzuspielen, Fernseher und Smart-Home-Geräte zu steuern. Aber es gibt auch viele, die dem digitalen Assistenten und der Hardware, in der er steckt, misstrauen – manchmal aber auch dem Unternehmen dahinter. Anne Toth ist die Frau, die das ändern will und für Vertrauen sorgen soll: Seit August 2020 ist sie Alexa Trust Director bei Amazon weltweit. Sie hat eine Menge Erfahrung. Hat bei Slack, Google, aber auch beim Weltwirtschaftsforum in genau diesem Bereich gearbeitet. Im Podcast erklärt sie, wie das Trust-Team arbeitet und warum es um deutlich mehr als Datenschutz geht.
Bis 2022 wollen Behörden und öffentliche Stellen ihre Verwaltungsleistungen über entsprechende Portale auch digital anbieten. Die Bürger müssen diesen Online-Verwaltungsleistungen jedoch vertrauen. Der Datenschutz ist dafür in besonderer Weise gefragt. Unser Interviewpartner ist Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz. +++ Diese Folge wird unterstützt durch einen Produkttipp von WEKA MEDIA: "WEKA Manager Verarbeitungstätigkeiten": www.weka.de/9245
Persönliche Daten gehören geschützt – so sehen das die meisten. Doch mit der Datenschutzgrundverordnung kam im Jahr 2018 die große Verunsicherung. Denn viele Fragen bleiben offen – und bei Verstößen drohen massive Bußgelder. Dabei sind viele Befürchtungen unbegründet. Von Dirk Asendorpf. (SWR 2020). | Manuskript und mehr zur Sendung: http://swr.li/datenschutz-nervt | Bei Fragen und Anregungen schreibt uns: wissen@swr2.de | Folgt uns auf Twitter: @swr2wissen
Google Analytics 4 ist veröffentlicht - und Google behauptet, dass diese Version deutlich datenschutzkonformer sei. Aber was ist da dran? Und kann man sich vielleicht die Einwilligung bzw. das Cookie-Banner als Websitebetreiber jetzt sparen? Werner Schmid von den Datenschutzhelden mit einer kurzen Zusammenfassung zum Thema Google Analytics 4. --- Du möchtest uns eine Frage stellen? Hier findest du alles zu Stimme@Ehrensache - deiner Möglichkeit uns Fragen einfach per Sprachnachricht zuzuschicken. --- Hier findest du uns: www.datenschutzhelden.eu facebook.com/datenschutzhelden www.youtube.com --- Herausgeber: Fabian Scherer Werner Schmid GdbR Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg Ansprechpartner: Werner Schmid Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg ehrensache@datenschutzhelden.eu --- Title-Track: "Beast Mode", Diego Martinez
Kein Tag ohne Datenschutzverletzungen in den Nachrichten: Leaks, Cyberattacken, Ransomware-Erpressungen machen regelmäßig Schlagzeilen. Die Aufsichtsbehörden sind hier besonders gefordert. Im Podcast-Interview sprechen wir mit Helmut Eiermann, Stellvertretender Landesbeauftragter und Leiter Querschnittsaufgaben bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. +++ Diese Folge wird unterstützt durch einen Produkttipp von WEKA MEDIA: "Newsmaker Datenschutz": u.weka.de/podcast25
Der Datenschutz erschwert die Ermittlungen bei Bildern und Videos sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet. Oft könnten Fälle aufgrund fehlender IP-Adressen nicht ermittelt werden, sagt Sebastian Fiedler vom Bund deutscher Kriminalbeamter.
Mein Schatz – oder deiner? Wem nutzt der angebliche Datenschatz etwas, oder ist er doch eher etwas wie die Büchse der Pandora, die man fest verschlossen halten muss? In diesem Panel wagten sich Dr. Verena Thaler (Raisin), Sascha Dewald (DKB), Dr. Imke Jacob (McKinsey) und Tobias Jünemann (Senacor) an diesen Schatz, moderiert wurde das Panel von Jochen Siegert. Am Anfang steht die Definition: Was bedeutet Data Driven Banking eigentlich? Thaler erklärte das so: „Es bedeutet das proaktive Nutzen von Daten, um damit das Geschäft zu strukturieren.“ Jacob ergänzte noch, dass es um Relevanz geht, wie man wirklich relevant für den Kunden wird. So kann man neue Services fern von den gewohnten anbieten, betonte Dewald: „Damit kann man konkrete Maßnahmen für den Kunden schaffen.“ Dafür braucht es kontinuierliche Arbeit für die Partnerbanken, so Thaler, damit man erkennen kann, wie sich der Markt bewegt und wohin – und vor allem muss das auf langfristiger Ebene passieren. Jacob betonte vor allem, dass es oft nicht um neue Produkte geht, sondern um die Schärfung eines Produkts. Data Enrichment ist hier das Stichwort, denn durch neues Sector Knowledge kann man relevanter werden. Für Jünemann steht aber auch zentral, dass die neuen Ideen dann in passende Technologien umgewandelt werden: „Data Warehouse ist hier ein Begriff – oder vielmehr die Warehouses. Wir stehen gerade vor einem Datenhaufen, da müssen wir jetzt etwas bauen, damit das elegant genutzt und überhaupt genutzt und gemanagt werden kann." Neben den richtigen Tools und dem Deployment braucht es hier aber auch das richtige Mindset, betonte Dewald. Vor allem muss am Anfang klar sein, welche Daten man managen will, nur so findet man die richtige Technologie dazu. Noch eines ist entscheidend: Dass wirklich alle Mitarbeiter mit den Daten umgehen können. „Dafür braucht es eine eigene Kultur im Unternehmen“, so Thaler. „Data Analytics und Data Engineering sind hier wichtige Themen, aber eben auch die Demokratisierung der Daten, damit niemand von einer Abteilung abhängig ist.“ Trotzdem sind echte Datenexperten Mangelware, deshalb ist der War of Talents sehr aktiv. Alle konkurrieren um die gleichen Talente, egal ob Startup, Fintech oder Bank, jeder Bereich braucht sie – allerdings gelten Banken hier oft nicht als wirklich attraktive Arbeitgeber, die cooleren Fintechs dafür schon. Für Dewald ist es daher wichtig, junge Talente für die Arbeit bei ihnen zu begeistern: „Aber hier ist uns schon viel gelungen, und wir konnten bisher alle Talente dafür begeistern, bei uns zu bleiben.“ Im Mittelpunkt steht aber immer noch der Kunde: Was liebt er, was hasst er? Data Analytics sind hier maßgebend, aber der deutsche Markt ist hier noch nicht so weit wie international andere Märkte. „Analytics treibt Disruption“, so Jacob, „und Disruption treibt den Markt. Gerade hier brauchen wir wiederum Analytics, um nicht zurückzufallen.“ Dafür muss dann alles zusammenkommen, Marktforschung, Kundenbefragung und so weiter, um aus den Daten die richtigen Produkte zu entwickeln. Thaler betonte noch, dass Data Driven Banking bald nichts Außergewöhnliches mehr sein wird – in maximal fünf Jahren ist es überall eine Commodity. Der Datenschutz muss das Ganze keinesfalls blockieren, wichtig ist nur, dass die Künstliche Intelligenz richtig trainiert wird und aus den bestehenden Daten keine falschen Rückschlüsse zieht. In vielen Bereichen steht das theoretische Konstrukt zwar, betonte Jünemann, aber es muss noch mehr umgesetzt werden. „Wir brauchen hier einen Kulturwandel“, so Jacob. „Oft verstehen einige in der Bank nicht, was die Daten sollen, ihnen fehlt da das Vertrauen – und genau das muss sich ändern.“
Jens Baas, Shari Langemak, Christoph Bauer Die Tinte unter der Partnerschaftsvereinbarung der Techniker Krankenkasse (TK) mit IBM Deutschland ist noch nicht trocken, da werden schon Stimmen laut, die nach Datenschutz und Datensicherheit bei der elektronischen Gesundheitsakte (eGA) fragen. Und welche Rolle das FBI spielt. In einem moderierten Streitgespräch stellt sich TK-Vorstandschef Dr. Jens Baas den kritischen Fragen der Datenschützer. Eine Krankenkasse auf der re:publica? Und ob! Die TK ist Vorreiter in der Digitalisierung. Davon sollen auch die Versicherten profitieren. Gesundheits- und Krankheitsinformationen sind heute breit gestreut und liegen in relevanten Teilen nur in Papierform vor - zutiefst analog. Wenn es darauf ankommt, ist die Nutzung oft schwierig bis unmöglich, z.B. bei Notaufnahmen, bei Umzügen in andere Städte, im Urlaub oder bei chronischen Erkrankungen, die durch mehrere Fachärzte behandelt werden. Das Angebot der eGA soll in nicht allzu ferner Zukunft diese Probleme beseitigen. Wozu der Aufriss? Am Markt gibt es schon einige Angebote, die ähnlich einer Drop-Box das Ablegen von Dokumenten in einer Cloud ermöglichen. Doch ist dies der Anspruch? Ziel soll es sein, einen datenschutzrechtlich sicheren Hafen für die hochsensiblen Daten von Versicherten zu bieten und Anstöße für allgemeine Standards in einem Gesundheitssystem, das 80 Millionen Menschen versorgt, zu geben damit langfristig Vernetzung möglich ist. Mit herkömmlichen Angeboten ist das nicht möglich. Und was ist mit Datenschutz? Das Vorhaben steht und fällt mit der Datensicherheit. Die Anforderungen an den Anbieter sind entsprechend hoch: zertifizierte Server in Deutschland, keine Unterauftragnehmer, kein Zugriff durch Dritte, verschlüsselte Speicherung der einzelnen Datensätze. Das ist ein ziemlich hoher Anspruch. Umso besser, dass es Veranstaltungen wie diese gibt, um kreativen Input einzufangen und das Projekt eGA in der Debatte auf Herz und Nieren zu testen.