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Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Schnell ist ein neues Gewerk angemeldet und man startet in die Selbststänigkeit. Der Datenschutz ist meist nicht bekannt oder wird auf später verlegt. Warum aber gerade Gründer beim Start unter Kenntnisnahme der DSGVO für die Zukunft viel Geld und Zeit sparen können, erläutern wir in dieser Podcastfolge. Gleich richtig aufgesetzte Strukturen und DSGVO-konforme Programme schützen vor spätere komplizierte Umstiege. Shownotes:
2800 Räume, 400 Betten, 40'000 Steckdosen und und und – «Agnes», der Neubau des Kantonsspitals Baden, beeindruckt mit grossen Zahlen. Im Februar wird er eröffnet, am Montag gab es die erste Besichtigung für die Medien. Es solle das Spital der Zukunft sein, sagen die Verantwortlichen. Weiter in der Sendung: * Olten: Das Amtsgericht Olten-Gösgen muss entscheiden, ob ein heute 40-jähriger Mann schuldfähig ist oder ob er psychisch so krank ist, dass man ihn nicht zu einer Haftstrafe verurteilen kann. Der Mann hatte im November 2020 in Olten ein 14-jähriges Mädchen mit einem Messer fast getötet und missbraucht. * Kanton Solothurn: Das Bauen soll einfacher werden. Baugesuche und Baubewilligungen sollen schon bald nur noch rein digital laufen, der Papierkram fällt weg. Das Programm eBau soll es möglich machen. Der Datenschutz soll besser sein als in früheren Versionen in anderen Kantonen.
Schärferes Waffenrecht und mehr Befugnisse: Wie sieht die Polizei das Sicherheitspaket? "Der Datenschutz hängt viel zu hoch", sagt Erich Rettinghaus, Polizeigewerkschaft NRW: "Wir machen uns als Staat blind, obwohl wir ganz andere Möglichkeiten hätten." Von WDR5.
KI, Data Act, weitere Harmonisierung im Datenschutz, Profiling und Scoring, viele Themen und Entwicklungen bewegen gerade den Datenschutz. Wie behält man da noch den Überblick? Was bietet dazu ein Datenschutzkongress wie die IDACON 2024? Wir haben Dr. Eugen Ehmann, ausgewiesener Datenschutz-Experte und Kongressleiter der IDACON, dazu befragt.
Ab nächstem Jahr sollen die Billete auf der Fähre zwischen Horgen und Meilen nur noch per Smartphone-App gekauft werden. Ausserdem werden alle Autonummern auf dem Schiff von Kameras erfasst. Der Datenschutz werde respektiert, sagen die Verantwortlichen. Weitere Themen: * Mittelalterliche Mauern unter Schaffhauser Kammgarn-Baustelle entdeckt. * Nach tödlichem Unfall in Oberrieden ZH fordern Bewohnerinnen Sicherheitsmassnahmen. * Photobastei Zürich darf nun doch länger am Shilquai bleiben.
Was ist in der KW 27 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Datenschutzaufsicht Sachsen-Anhalt kritisiert unzulässige Registrierung auf dem Nutzerkonto Bund Kein Bearbeiten von Löschungsaufträgen und kein Nutzer-Shadowblocking Ticketdienst der UEFA teilt Standortdaten Norwegisches Gericht bestätigt Millionenstrafe gegen Grindr Millionenzahlung für Avast wegen Datenweitergabe Empfehlungen & Lesetipps: Amtszeitende Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kleber Unterlagen zur Woche der Medienkompetenz in Rheinland-Pfalz FAQ Datenschutz Webinar für Kitas Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/die-uefa-ticketapp-und-der-datenschutz-datenschutz-news-kw-27-2024 TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Ein Thema, vor dem viele erstmal zurückschrecken oder auf das sie einfach keine Lust haben: Dabei ist es ein spannendes Thema, was jede und jeden von uns angeht - Der Datenschutz. Alexandra Hesse und Peter C. Klein haben in dieser Folge des Podcasts "Malteser HRS, der Talk" Sabine Laukötter zu Gast. Sie ist seit sechs Jahren regionale Datenschutzkoordinatorin und eine wahre Verfechterin des Datenschutzes mit guten Argumenten...
Warum braucht man ein Canvas für eine Customer Data Platform? Ist die für Versicherungen überhaupt sinnvoll? Und welche Stakeholder braucht man dafür? Darüber spricht Host Jonas Rashedi in dieser Folge mit Patrick Hegnauer, der bei der CSS arbeitet, einer der größten Krankenversicherungen in der Schweiz. Deren Vision ist es, die Kunden nicht nur zu versichern, sondern als Partner für sie da zu sein und damit mehr zu bieten als nur ein Versicherungsprodukt. Dafür arbeitet er als Fachspezialist Digital Analyst und seit 2,5 Jahren auch als Marketing Data Architect für die Customer Data Platform. Die Herausforderungen waren klassische, denn die CSS wollte herausfinden, wo der Kunde genau ist und wie man ihn identifizieren kann, somit auch die Blindspots in der Customer Journey herausfinden. Der Fokus war somit auf der Marketing Automation. Die Idee dafür kam sowohl von extern als auch intern auf. Ein Grund war auch, dass es in der Schweiz zwar nicht die DSGVO gibt, aber ein neues, revidiertes Datenschutzgesetz auf den Markt kommt. Der Datenschutz war ein Pain Point für die IT, die von der CDP nur profitieren konnte. Wichtig für Patrick war es, diesen Case für alle Stakeholder aufzubauen und denen zu zeigen, wie die neue Lösung der Customer Data Platform unterstützen kann. Die CSS startete dann mit dem Beschaffungsprozess und gab dazu auch eine Master-Studie in Auftrag, um zusätzliche Evaluation zu erreichen. Dazu gab es eine objektive Einschätzung des Tech-Stacks durch eine Agentur, um die Maturity einzuschätzen – das Ziel war ein Outside-in-Blick. Das Team hatte bereits 3 Use Cases zur schnellen Umsetzung im Kopf, diese wurden dann einzeln berechnet, um schnell vorweisen zu können, wie viel Ertrag erwartet werden konnte. Das Ziel war, so MVP-mäßig wie möglich zu arbeiten. Die ersten Use Cases sollten Kernfunktionen abdecken, um daraus zu lernen und dann komplexere Use Cases umsetzen zu können. Das sollte auch dem Management zeigen: Wir können mit der CDP großen Wert generieren. Patricks Tipps an alle Zuhörenden: - Du brauchst ein Executive Sponsorship. Auch Patrick hatte Unterstützung aus dem Middle Management. - Die wichtigsten Stakeholder im Projekt müssen abgeholt werden. - Such Dir Sparringspartner auf Anbieterseite, um fachlich diskutieren zu können. - Schaff Awareness für die neuen Produkte im Unternehmen. MY DATA IS BETTER THAN YOURS ist ein Projekt von BETTER THAN YOURS, der Marke für richtig gute Podcasts. Zum LinkedIn-Profil von Patrick: https://www.linkedin.com/in/patrick-hegnauer-488a32113/ Zur Webseite von CSS: https://www.css.ch/de Zu allen wichtigen Links rund um Jonas und den Podcast: https://linktr.ee/jonas.rashedi Zur Podcast Umfrage (Jede Woche wird ein Hoodie verlost!): https://listening.sslsurvey.de/Data-Podcast-Feedback
Feuilletöne - Der Podcast mit wöchentlichem Wohlsein, der den Ohren schmeckt
Moin! Da sind wir wieder. Mit Bier, Musik und Philosophie. Diesmal mit einem Bourbon Chardonnay von der Strate Brauerei aus Detmold. Außerdem hörten wir die Streichquartette von Johannes Brahms in der Interpretaion von Quatuor Agate und das Album 'Neverheart von Maximilian Hecker. In unserem Philosophiesegment geht es diesmal um den Datenschutz
Künstliche Intelligenz (KI) gilt als Schlüsseltechnologie. Deutschland hat Nachholbedarf, sagt Irene Bertschek, vom ZEW in Mannheim. Der Datenschutz wirke wie ein Bremsklotz.
Der Digital Markets Act (DMA) reguliert die sog. zentralen Plattformdienste der sogenannten Torwächter und soll dadurch eine faire Marktsituation schaffen. Der Datenschutz ist dadurch unmittelbar und mittelbar betroffen: Der DMA enthält Regelungen zum Datenschutz und Regelungen, die durch die Pflicht zur Bereitstellung von Daten im Konflikt zum Datenschutzrecht stehen können, sowie Regelungen deren Umsetzung auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst. Der Podcast hinterfragt dieses – vielleicht nur vermeintliche – Spannungsverhältnis. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
ChatGPT, Midjourney und Co. stellen die Datenschützer vor völlig neue Herausforderungen. Womit darf man generative KI trainieren? was sollte man beim Nutzen der Blackbox-Modelle beachten, um die Preisgabe personenbezogner Daten zu vermeiden, oder zumindest zu minimieren? Welche Anforderungen stellt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Betreiber? Der Datenschutz muss sehr aufpassen, um nicht wieder als Bremser des Fortschritts dazustehen, meint Joerg. Zusammen mit Holger diskutiert er in der Podcast-Episode die möglichen Rechtsgrundlagen und schätzt die momentane Lage ein. Den beiden kompetent zur Seite steht Dr. Michael Koch. Michael ist Mitarbeiter von Joerg in der Rechtsabteilung des Verlags und vertiefte diese Themen zusammen mit ihm viele Male in Webinaren des Verlags. Außerdem ist er Datenschutzmentor für Start-Ups in Hannover und Referent und Fachautor zu den Themengebieten IT-Recht und Datenschutz. Die drei erörtern, wo beim Einsatz von generativer KI welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden können - und wo Probleme entstehen. Ein Disput entsteht in der Diskussion, als es um das "Scraping" öffentlich zugänglicher Daten im Web zu Trainingszwecken geht, wie es beispielsweise OpenAI betreibt: Muss man damit rechnen, dass alle veröffentlichten Informationen potenziell als Trainingsmaterial für Sprach-KIs oder Bildgeneratoren fungieren? Michael erläutert, wie eine betriebliche Nutzung von Chatbots mit einer Richtlinie geregelt werden könnte, etwa mit Compliance-Vorschriften und gemeinsam genutzten Funktions-Accounts. Ausführlicher besprechen die Drei außerdem die "Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots", die der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte öffentlich bereitgestellt hat. Wer sich daran halte, habe schon sehr viel dafür getan, um auf der rechtssicheren Seite zu sein, ist sich Joerg sicher.
Eine ganze Podcast-Folge nur einem Thema zu widmen, kommt selten vor. Diesmal schien es uns gerechtfertigt, ausschließlich auf die Entscheidung des Europäischen Datenschutz-Ausschusses EDSA gegenüber der irischen Aufsichtsbehörde zu schauen. Am 27.10.2023 hat der EDSA die DPC Irland angewiesen, Meta personalisierte Werbung (behavioural advertising) “on the legal bases of contract and legitimate interest across the entire European Economic Area (EEA)” binnen zwei Wochen zu untersagen. Garniert wurde dieser Beschluss mit der Ansage: “It is high time for Meta to bring its processing into compliance and to stop unlawful processing.” Der Datenschutz zeigt also seine Zähne. Dieser Entscheidung gingen umfangreichen Positionierung des EDSA voraus, der etwa im Dezember 2022 die Änderung der AGBs durch Facebook im Frühjahr 2018 problematisierte und darin eine unzulässige Verschiebung der Rechtsgrundlagen für personalisierte Werbung von einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) hin zu einer vertraglichen Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) sah. Stefan Brink stellt sodann (ab Minute 5:15) die Vorgeschichte der Entscheidung des EDSA dar und erläutert die Entscheidung des EuGH aus dem Juli dieses Jahres ( auf Vorlage des OLG Düsseldorf, Fall Bundeskartellamt gegen Meta), mit der auch der EuGH eine Absage an Tracking auf vertraglicher Grundlage erteilte. Dass ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO) nur wenig taugliche Verarbeitungsgrundlage ist, erklärte der EuGH in derselben Entscheidung. Damit bleibt nur noch die Einwilligung, auf die Meta (und auch alle anderen auf Basis von Tracking und Profiling arbeitenden online-Anbieter) sein Geschäftsmodell stützen kann – eine aus Sicht von Niko Härting (ab Minute 16:15) wenig überzeugende Tendenz, sollten mit der DS-GVO doch gerade Alternativen zum einwilligungsfixierten Datenschutz gestärkt werden. Kritisch setzen sich die Hosts (ab Minute 24:30) auch mit der Frage auseinander, ob der EDSA bei seinen Vorgaben an die irische Aufsicht die Regularien des Kohärenzverfahrens der DS-GVO eingehalten hat und ob es mit den Iren hier eigentlich die Richtigen trifft. Abschließend werfen beide einen Blick auf die Folgen der Entscheidung des EDSA für die auch im deutschen Verlagswesen weit verbreiteten Pur Abo-Modelle (ab Minute 34:00), wo sich der Inhalteanbieter für den Verzicht auf Tracking und Werbung bezahlen lässt – bei Meta werden dies zwischen 10 und 13 Euro im Monat sein, was der Konzern (erstaunlich rasch) bereits am 30.10.2023 verkündete. Es tut sich also was in der schönen Welt des Datenschutzes!
Der Datenschutz hat auch in Deutschland lange Zeit um Anerkennung ringen müssen – gerade Gerichte bezogen sich lieber auf das gut bekannte Allgemeine Persönlichkeitsrecht als auf dieses „neue Grundrecht“. Das beginnt sich mit der DSGVO zu ändern, allerdings lässt sich fragen, ob Gerichte dabei nicht manchmal übers Ziel hinausschießen. In der Rubrik „Querbeet“ stellt Niko Härting (ab Minute 00:57) die Überlegungen des Deutschen Anwaltvereins zu einem Vorschlag der EU Kommission vor, ein digitales gesetzliches Zahlungsmittel – den „digitalen Euro“ – einzuführen und was das für anonymes Bezahlen bedeutet. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen verdienen danach (ab Minute 11:22) besondere Aufmerksamkeit: Das OLG Köln (Az. 15 U 3/23) wendet im Falle eines Sternekochs, der sich unversehens als Werbebotschafter für Kaviar in einem Verkaufskatalog wiederfand, den Art. 82 DSGVO an, betrachtet also die entgangene fiktive Lizenzgebühr als datenschutzrechtlichen Schaden. Stefan Brink und Niko Härting diskutieren, ob das ein Fehlgriff sein könnte, der Schule macht. Denn die Beweislasten sind im Zivilrecht für Kläger häufig ungünstiger verteilt als im Datenschutzrecht, das dem verantwortlichen Verarbeiter Nachweis- und Rechenschaftspflichten auferlegt. Das VG Frankfurt/Oder (Urteil vom 29.7.2023, Az. 2 K 1199/18 / ab Minute 20:05) fing sich von Niko Härting in der aktuelle Zeitschrift CR das Verdikt „krasses Fehlurteil“ ein, weil es Sachdaten aus einer Denkmalakte pauschal als personenbezogen einordnete. Der Personenbezug ist in Art. 4 Nr. 1 DSGVO (und seinem Erwägungsgrund 26) zwar äußerst weit gefasst, aber damit jedes Datum wegen seines Bezugs zum (Grundstücks-)Eigentümer für personenbezogen zu halten, überzeugt nicht recht. Abschließend (ab Minute 29:55) kommt ein Fehltritt der Stadt Köln zur Sprache, die auf dem kommunalen Open Data Portal mehr als 45.000 geblitzte Raser samt Kfz-Kennzeichen bloßstellte – eine evidente Datenpanne. Wie sich öffentliche Stellen in solchen Fällen zu verhalten haben und was ihnen an Sanktionen (nicht) droht, diskutieren die Hosts wie immer (fast) erschöpfend.
Die Digitalisierung des Gesundheitssystems geht nur schleppend voran. Viele Daten werden weder erhoben noch von der medizinischen Forschung genutzt. Der Datenschutz spielt dabei auch eine Rolle. Schadet er deshalb dem wissenschaftlichen Fortschritt und der Gesundheitsversorgung?
Der Internetkonzern Google will neue Bilder von Straßen auf seinem Dienst Street-View einstellen. Wie man seine Daten schützen und Bilder pixeln lassen kann, erklärt der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Thomas Fuchs.
Nico Reisener aus der Kanzlei GÖRG hat sich auf Datenschutz in der Restrukturierung spezialisiert. Mit ihm diskutieren wir über den Datenschutz insbesondere in Insolvenzverfahren. Die Sensibilität von InsolvenzverwalterInnen ist nach der Einschätzung von Nico noch nicht hoch genug für den Datenschutz. Die Anforderungen sind facettenreich und auf vielen Ebenen zu berücksichtigen. Wie steht es um den Datenschutz in einem fortgeführten Unternehmen? Wann beginnt die Verantwortlichkeit von InsolvenzverwalterInnen? Wie ist das Verhältnis zur eigenen Kanzlei datenschutzrechtlich einzuordnen? Was gehört in einen Quick-Check am Anfang eines Verfahrens? Auf unsere Fragen kann Nico mit der Erfahrung aus vielen Verfahren antworten. Auch zur Interessenabwägung im Insolvenzverfahren hat er eine klare Auffassung: im Insolvenzverfahren könnten Betroffenenrechte zurückstehen, wenn der Gesetzgeber von Art. 23 DSGVO Gebrauch machen würde. Shownotes: Schlussanträge des Generalstaatsanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona vom 27. April 2023 in der Rechtssache C‑807/21 (Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62021CC0807 Pressemitteilung: Bussgeld gegen Insolvenzverwalter wegen Datenschutzverstoß bei Asset Deal https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2015_10.pdf Pressemitteilung: Kontrolle der LfDI Bremen bewirkt Stopp unzulässiger Veröffentlichungen von personenbezogenen Insolvenzdaten https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung.11564.pdf Pressemitteilung: Der fünfte Jahresbericht zeigt: Die DSGVO meint es ernst! (LfDI Bremen) https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung%20Insolvenzdaten.pdf Art. 23 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/23.html Mehr Informationen unter www.restruct.law
In der neuen Folge unseres Podcasts beschäftigen wir uns mit einem Dauerthema, das speziell deutschen Unternehmen notgedrungen unter den Nägeln brennt: Die Rede ist von Cloud-Software und dem Datenschutz. Denn man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Zukunft moderner Unternehmens-Software liegt in der Cloud. Das gilt nicht zuletzt auch für die Produkte von Atlassian. Im Podcast hört ihr ein Interview von Martin Seibert mit dem Datenschutzfachmann Thomas Rosin, das deshalb besonders spannend ist, weil Thomas zu den wenigen Datenschützern gehört, die sowohl in der technischen als auch in der juristischen Welt des Datenschutzes unterwegs sind.
In der neuen Folge unseres Podcasts beschäftigen wir uns mit einem Dauerthema, das speziell deutschen Unternehmen notgedrungen unter den Nägeln brennt: Die Rede ist von Cloud-Software und dem Datenschutz. Denn man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Zukunft moderner Unternehmens-Software liegt in der Cloud. Das gilt nicht zuletzt auch für die Produkte von Atlassian. Im Podcast hört ihr ein Interview von Martin Seibert mit dem Datenschutzfachmann Thomas Rosin, das deshalb besonders spannend ist, weil Thomas zu den wenigen Datenschützern gehört, die sowohl in der technischen als auch in der juristischen Welt des Datenschutzes unterwegs sind.
Dr. Markus Leyck Dieken ist bereits zum zweiten Mal bei uns im Podcast. Heute erzählt er uns, was sich in den letzten drei Jahren bei der Gematik getan hat und gibt uns einen Einblick in das elektronische Rezept, was wir bereits gelernt haben und welche Potentiale es noch gibt. In der Podcastfolge sprechen Inga und Dr. […] Der Beitrag Dr. Markus Leyck Dieken – Leiter der Gematik – darüber, wie die deutsche Mentalität und der Datenschutz Innovation im Gesundheitswesen bestimmt erschien zuerst auf Visionäre der Gesundheit.
Der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT. Mit Dr. Klaus Meffert und Stephan Plesnik. #22 Microsoft Teams und der Datenschutz Für Videokonferenzen wird oft Microsoft Teams genutzt, obwohl Datenschutzprobleme bei amerikanischen Anbietern wortwörtlich vorprogrammiert sind. Microsoft ist ein Unternehmen, dass durch massive Datensammelei auffällt, und dies sogar selbst zugibt. Was Videokonferenzen angeht, gibt es zahlreiche Lösungen aus Deutschland und Europa, beispielsweise ecosero oder Jitsi oder BigBlueButton oder andere. Eins steht fest: Alle diese Anbieter befolgen Datenschutzregeln entweder besser als Microsoft oder sind nicht so gefährlich wie Microsoft, weil der Datenbestand über Sie und uns nicht so groß ist. Fun Fact: Microsoft findet die Überwachungsgesetze der USA selbst nicht gut und hat sogar die US-Regierung verklagt. Das ändert aber nichts am Problem mit Microsoft-Produkten. Microsoft könnte eine weisungsfreie europäische Gesellschaft für Microsoft Teams, Office usw. gründen, tut es aber anscheinend nicht. Dies und einiges mehr in der aktuellen Episode von Datenschutz Deluxe Feedback geben? Fragen stellen? Gerne hier: https://dr-dsgvo.de Videokanal von Stephan: https://www.youtube.com/datenschutzistpflicht Impressum: https://dr-dsgvo.de/impressum
Welche Ratschläge, Tipps und Hinweise haben die Datenschutzaufsichtsbehörden zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz? Im Interview mit Monika Grethel erfahren wir, was die Aufsichtsbehörden hierzu beobachten, wie sie beraten und welche Fehler man bezüglich KI nicht machen sollte.
Das Datenschutzrecht führt in kaum einem anderen Gebiet zu so viel Unsicherheit wie beim Aufnehmen und Veröffentlichen von Fotos. Kein Wunder, sind doch hochauflösende Smartphone-Kameras mittlerweile allgegenwärtig. Leichtsinnige Zeitgenossen posten ohne Hemmungen widerrechtlich Fotos fremder Personen auf Instagram oder laden gleich ganze Videos zu TikTok hoch. Auf der anderen Seite versehen Lehrer aus Furcht vor rechtlichen Folgen die Kinderaugen auf Klassenfotos mit unnützen schwarzen Balken. Einige Vereine veröffentlichen Bilder von der Jubiläumsfeier im Zweifel lieber gar nicht mehr. Die juristische Situation rund um Fotos und Videos ist komplex, weil hier viele Rechtsgebiete tangiert sind. Einerseits schützen Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz die Betroffenen, vulgo die Abgelichteten. Andererseits gewährt in Deutschland unter anderem das Kunsturheberrecht gewisse Spielräume. Und für Journalismus gelten nochmals andere Regeln. Viele Gründe Holger und Joerg, diese Thematik zu sortieren und jede Menge Tipps für den Alltag herauszuarbeiten. Kompetent zur Seite steht ihnen dabei ihre Gästin Dr. Diana Ettig. Die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht verbindet dieses Gebiet mit ihrer besonderen Expertise im Datenschutzrecht. Diana sortiert, wie die einschlägigen Gesetze zusammenspielen und erläutert anhand vieler Beispiele, welche Bedingungen nötig sind, um sorgenfrei Fotos veröffentlichen zu können. Es geht dabei um das freizügige Betriebsfest genauso wie um den abgebildeten Mitarbeiter und der Firmenbroschüre oder das schnell geschossene Foto vom Kinderfasching in der Kita. Die Anwältin geht dabei auch auf aktuelle Rechtsprechung ein und zeigt auf, wo noch Rechtsunsicherheit besteht: "Ich würde sagen, das Thema ist sehr praxisrelevant, und dafür fast noch zu wenig vor Gericht." Ihre Ausführungen schließt Diana mit dem Appell an Eltern, sehr vorsichtig mit dem Posten von Fotos oder Videos ihrer Sprösslinge zu sein: "Ich würde warten, bis die Kinder selbst in der Lage sind zu entscheiden, wozu natürlich auch ein gewisses Maß an Medienkompetenz vermittelt werden muss." *** Hinweis: Wegen technischer Probleme konnten wir in dieser Folge keine Kapitelmarken setzen. Hier die Einsprungzeiten in die Abschnitte: 0:00 Begrüßung 1:41 Vorstellung Dr. Diana Ettig 5:44 Bußgeld der Woche 15:21 Schwerpunkt Fotos und Datenschutz 1:21:06 Ausklang
Laura und Cornelius besprechen den neusten Versuch des Gesetzgebers für mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie zu sorgen. Die eAU und Gesundheitsdaten stellen Arbeitsgeber vor datenschutzrechtliche Herausforderungen. Die beiden tauschen heute Rollen und Cornelius erklärt, was genau zu beachten ist. Außerdem stiftet er zu einem kleinen Exkurs in die philosophisch-historische Datenschutzwelt an und Laura kontert mit pragmatischen Tipps. Wie man zum Beispiel mit Augenmaß in kleinen Unternehmen mit der neuen Situation umgehen und Mitteilungsbedürfe von Mitarbeitern im gesamten Konstrukt berücksichtigen kann.
Der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT. Mit Dr. Klaus Meffert und Stephan Plesnik. #15 Google Ads und der Datenschutz Werden bei Google Ads Werbeanzeigen eigentlich personenbezogene Daten verarbeitet? Wer ist neben Google verantwortlich wofür? Und was sollten Betreiber von Websites und Apps beachten, wenn sie Aufrufe aus ihren Werbeanzeigen erhalten und wenn sie Conversion Tracking betreiben möchten? Diese Fragen sind natürlich auch für andere Arten der Online Werbung relevant, bei denen Werbeplattformen eingebunden sind. Dies und einiges mehr in der aktuellen Episode von Datenschutz Deluxe Feedback geben? Fragen stellen? Gerne hier: https://dr-dsgvo.de Videokanal von Stephan: https://www.youtube.com/datenschutzistpflicht Impressum: https://dr-dsgvo.de/impressum
Im Zuge des Projektes „Wie sieht die Versicherungsbranche am 3. Februar 2030 aus?“ führten wir ein Interview mit Felix Beilharz, einem der führenden Onlinemarketingexperten Deutschlands. Wir sprachen u.a. über die folgenden Themen · Welches Endgerät dominiert die Kommunikation? Ist es immer noch das Smartphone oder sind es Smartwatch, VR/AR Brillen oder etwas ganz anderes, was wir uns noch überhaupt nicht vorstellen können? · Wie sieht die social Media Landschaft 2030 aus? · Werden Facebook, Instagram und WhatsApp zum WeChat der westlichen Hemisphäre verschmelzen? · Wird das Metaverse Social Media ablösen? · Clubhouse hat es ja versucht und ist (aktuell zumindest) gescheitert. Aber es gibt in Silicon Valley ja jede Menge Social-Audio-Entwicklungen. Wird es 2030 eine relevante Social-Audio-Plattform geben? · Welche Medienformate werden allgemein 2030 dominieren? Video? Kurzvideo á la TikTok? Live-Video & Streams? Bilder? Oder gar Texte? · Wie werden Unternehmen 2030 auf Social Media aktiv sein? Lohnt es sich noch selbst Kanäle aufzubauen und Community Building zu betreiben oder werden Influencer und Werbung dominieren? · Der Datenschutz schränkt die Werbemöglichkeiten immer mehr ein. Wird es noch möglich sein via Pixel Nutzer zu „verfolgen“? Wie sieht Social-Media-Werbung 2030 aus? Unter anderem erklärte Felix Beilharz: „Das Smartphone hat sich jetzt 15 Jahre gehalten und sich nicht groß verändert. Das heißt, die Zeit ist eigentlich reif für etwas neues für bspw. eine VR / AR-Brille an denen alle Arbeiten Meta, Apple, Google, Tiktok, Snapchat. Der Markt ist reif dafür. „Chinesen werden wahrscheinlich mehr Einfluss bekommen. Ob Facebook oder Meta sich hält ist nicht sicher, weil zum einen laufen die Nutzer schon etwas weg Richtung TikTok. Zum anderen schwebt immer die Gefahr der stattlichen Zerschlagung im Raum und auch der Datenschutz kann hier ein Problem werden.“ „Ob es ein Pixel ist weiß ich nicht, aber es muss ja irgendwas geben, damit man Werbung gezielt ausspielen kann. Sonst sind wir wieder bei der Litfasssäule. Da wir Datenschutz haben wollen, können wir halt niemanden mehr tracken. Womit am Ende Katzenhasser wieder Katzenfutterwerbung sehen werden und ähnliches. Das kann ja nicht sein.“ Das ganze Gespräch finden Sie hier. Hören Sie es sich an. Es lohnt sich! sich!
Diesmal zwei spannende Themen: Das Thema Löschen ist auch in öffentlichen Verwaltungen ein Dauerbrenner. Und mit dem OZG hatte sich der Gesetzgeber für Deutschland vorgenommen über 6.000 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zu digitalisieren. Wir haben Prof. Thomas Petri, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, für ein Update in unseren Podcast eingeladen.
Kein Tag vergeht ohne Meldungen über Cyberangriffe. Wir haben das Thema zum besonderen Schwerpunkt erklärt und bereits mit dem BSI über die Sicherheitslage gesprochen. In dieser Folge wollen wir nun mit Michael Dwucet, dem für die Vorfallsbearbeitung zuständigen Referatsleiter über Incident Response und den Datenschutz sprechen.
Der Datenschutz in der Cloud braucht den Lückenschluss. Der Schutz der Vertraulichkeit personenbezogener Daten erfordert nicht nur die Verschlüsselung der gespeicherten Daten und die Verschlüsselung der Datenübertragung. Auch während der Verarbeitung der Daten ist der Schutz erforderlich. Doch wie geht das? Wie hilft hier Confidential Computing? Das Interview von Oliver Schonschek, News-Analyst Insider Research, mit Gerhard Lesch von Intel Deutschland liefert Antworten.
Auf deutschen Straßen sind immer häufiger E-Autos der Firma Tesla zu sehen, auch das in Grünheide produzierte SUV Model Y Performance. Epoch Times schaute sich bei einer Testfahrt genauer an, wie es mit dem Datenschutz steht. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
In dieser Folge geht es um Data Sharing, Datenmacht, Datensilos und „Datenbarone“ und um den Entwurf eines „Data Acts“, den die Europäische Kommission kürzlich vorgelegt hat. Max Adamek und Niko Härting sprechen mit dem bekannten Journalisten und Sachbuchautor Thomas Ramge, der die europäische Debatte zum Data Sharing – gemeinsam mit seinem Co-Autor Viktor Mayer-Schönberger – ganz maßgeblich geprägt hat durch das vor 5 Jahren weltweit in rund 20 Sprachen erschienene Buch „Das Digital – Markt, Wertschöpfung und Gerechtigkeit im Datenkapitalismus“. In „Machtmaschinen“ (englisch: „Access Now“) haben die beiden Autoren ihre Thesen unlängst weitergedacht. Thomas Ramge kommentiert den Versuch einer Übernahme von Twitter durch Elon Musk und weist darauf hin, dass die großen Twitter-Datenbestände ein wesentliches Motiv des Übernahmeversuchs sein dürften. Auch Tesla zählt Ramge zu den „Datenbaronen“. Tesla verfügt über Verkehrs- und Bewegungsdaten aus aller Welt, die für Innovationen zur Verkehrssicherheit eingesetzt werden könnten, wenn man Tesla zum „Teilen“ der Daten verpflichten würde. Der Datenschutz muss aus Ramges Sicht kein Hindernis für das „Datenteilen“ sein. Dies setzt allerdings voraus, dass der Datenschutz pragmatisch und nicht rigoros („religiös“) verstanden wird. Wenn jedes Datum schon dann Personenbezug hat, wenn sich eine entlegene Möglichkeit der De-Anonymisierung nicht völlig ausschließen lässt, wird jeder Versuch, das „Teilen“ von Daten in die Tat umzusetzen, am Datenschutz scheitern. Den Entwurf eines „Data Acts“ sieht Thomas Ramge eher kritisch, da der Fokus des Entwurfs nicht auf den Unternehmen liegt, die zur Verschaffung von Datenzugang verpflichtet werden, sondern auf der einzelnen Nutzerin, in deren Verantwortung die Entscheidung über den Datenzugang liegen soll. Ramge bezweifelt, dass ein solches Regulierungsmodell in der Praxis funktioniert. Max Adamek und Niko Härting sind sehr unterschiedlicher Meinung zu den Konzepten einer Zugangsverpflichtung, die Thomas Ramge und Viktor Mayer-Schönberger entwickelt haben. Hört einmal selbst, wie beide am Schluss des Podcasts diese Konzepte diskutieren.
Fries, Stefanwww.deutschlandfunk.de, @mediasresDirekter Link zur Audiodatei
Cloud-Software und Datenschutz – das ist kein Traumpaar, sondern eher eine schwierige Beziehung, das scheint an manchen Stellen zu knirschen und nicht so richtig zusammenzupassen, da stehen sich teils unterschiedliche Zielsetzungen gegenüber. Aber was muss man eigentlich konkret beachten, wenn man über Cloud-Software und Datenschutz nachdenkt? Was soll wie und wovor geschützt werden? Worauf kommt es an? Welche Bedingungen stellt der Gesetzgeber auf? Das beleuchten wir in unserer neuen Podcast-Episode, in der wir der Frage nachgehen, inwiefern ein deutsches Unternehmen Cloud-Anbieter, die außerhalb der EU sitzen, datenschutzkonform nutzen kann. Dies betrifft also auch die Cloud-Lösungen von Atlassian.
Cloud-Software und Datenschutz – das ist kein Traumpaar, sondern eher eine schwierige Beziehung, das scheint an manchen Stellen zu knirschen und nicht so richtig zusammenzupassen, da stehen sich teils unterschiedliche Zielsetzungen gegenüber. Aber was muss man eigentlich konkret beachten, wenn man über Cloud-Software und Datenschutz nachdenkt? Was soll wie und wovor geschützt werden? Worauf kommt es an? Welche Bedingungen stellt der Gesetzgeber auf? Das beleuchten wir in unserer neuen Podcast-Episode, in der wir der Frage nachgehen, inwiefern ein deutsches Unternehmen Cloud-Anbieter, die außerhalb der EU sitzen, datenschutzkonform nutzen kann. Dies betrifft also auch die Cloud-Lösungen von Atlassian.
Nach der Aufdeckung brutaler Missbrauchsfälle ist die Debatte über das Verhältnis von Daten- und Kinderschutz neu entfacht. Der Datenschutz stehe der strafrechtlichen Verfolgung der Täter nicht im Weg, sagt NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk. Von WDR 5.
Der Datenschutz steht nie still. Laura und Cornelius haben Mühe hinterherzukommen. Kaum ist der amerikanische Präsident mal in Europa und schon wachsen die Hoffnungen nach unproblematischen Datentransfers in die USA. Trotzdem bleiben die beiden kritisch. Durch das neuste BGH-Urteil bleibt der Auskunftsanspruch ein Dauerbrenner und wenn dann noch „Whistleblowing“ dazukommt, ist das Chaos perfekt. Gut, dass Herr Kelber klare Worte zum Datenschutz in Deutschland findet, da müssen Laura & Cornelius nur noch berichten.
In dieser Folge geht es darum, wie der Datenschutz mit der enormen Entwicklung der Cloud-Lösungen in den vergangenen Jahren umgeht, wie die Aufsichtsbehörden diese prüfen und einschätzen und was öffentliche Stellen und privatwirtschaftliche Behörden bei deren Einsatz beachten sollten. Außerdem werfen wir einen kurzen Blick auf die jüngsten Entwicklungen zur Privacy-Shield-Nachfolge.
Das Schlagwort „Google Analytics“ ist seit einer Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde in aller Munde. Datenschutzexperte Rainer Knyrim erklärt in der 1. Folge von "RECHTaktuell – Der Podcast" im Gespräch mit Elisabeth Maier (MANZ Verlag), welche Daten Google Analytics weiterleitet, warum dabei durch Verknüpfung ein digitaler Fußabdruck entsteht, wie die Verfahren wahrscheinlich weiter ablaufen werden und welche rechtlichen und technischen Lösungen es dafür gibt. Service:Entscheidung der Datenschutzbehörde: bit.ly/3jeDxhWZeitschrift Datenschutz konkret: manz.at/dakoNGO noyb (None of your business): noyb.euIn "RECHTaktuell – Der Podcast" bitten Jurist:innen aus dem MANZ Verlag alle zwei Monate einen prominenten Gast aus der Welt des Rechts ins Studio und beleuchten gemeinsam mit ihr bzw. ihm ein Thema von besonderer Bedeutung für Österreichs Rechtsanwender:innen. Am Ende jeder Podcastfolge fragt Kammerschauspieler Joseph Lorenz in „Wer war's?“ nach bekannten Persönlichkeiten, die zwar Jus studiert haben, aber in einem anderen Beruf berühmt wurden. Zu gewinnen gibt es jeweils ein Kennenlern-Abo einer MANZ-Fachzeitschrift Ihrer Wahl.Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie "RECHTaktuell – Der Podcast" und empfehlen Sie ihn weiter! Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie den Podcast und empfehlen Sie ihn weiter. Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at
Viele Menschen nutzen Amazons Alexa täglich, um sich zu informieren, Musik abzuspielen, Fernseher und Smart-Home-Geräte zu steuern. Aber es gibt auch viele, die dem digitalen Assistenten und der Hardware, in der er steckt, misstrauen – manchmal aber auch dem Unternehmen dahinter. Anne Toth ist die Frau, die das ändern will und für Vertrauen sorgen soll: Seit August 2020 ist sie Alexa Trust Director bei Amazon weltweit. Sie hat eine Menge Erfahrung. Hat bei Slack, Google, aber auch beim Weltwirtschaftsforum in genau diesem Bereich gearbeitet. Im Podcast erklärt sie, wie das Trust-Team arbeitet und warum es um deutlich mehr als Datenschutz geht.
Bis 2022 wollen Behörden und öffentliche Stellen ihre Verwaltungsleistungen über entsprechende Portale auch digital anbieten. Die Bürger müssen diesen Online-Verwaltungsleistungen jedoch vertrauen. Der Datenschutz ist dafür in besonderer Weise gefragt. Unser Interviewpartner ist Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz. +++ Diese Folge wird unterstützt durch einen Produkttipp von WEKA MEDIA: "WEKA Manager Verarbeitungstätigkeiten": www.weka.de/9245
Persönliche Daten gehören geschützt – so sehen das die meisten. Doch mit der Datenschutzgrundverordnung kam im Jahr 2018 die große Verunsicherung. Denn viele Fragen bleiben offen – und bei Verstößen drohen massive Bußgelder. Dabei sind viele Befürchtungen unbegründet. Von Dirk Asendorpf. (SWR 2020). | Manuskript und mehr zur Sendung: http://swr.li/datenschutz-nervt | Bei Fragen und Anregungen schreibt uns: wissen@swr2.de | Folgt uns auf Twitter: @swr2wissen
Google Analytics 4 ist veröffentlicht - und Google behauptet, dass diese Version deutlich datenschutzkonformer sei. Aber was ist da dran? Und kann man sich vielleicht die Einwilligung bzw. das Cookie-Banner als Websitebetreiber jetzt sparen? Werner Schmid von den Datenschutzhelden mit einer kurzen Zusammenfassung zum Thema Google Analytics 4. --- Du möchtest uns eine Frage stellen? Hier findest du alles zu Stimme@Ehrensache - deiner Möglichkeit uns Fragen einfach per Sprachnachricht zuzuschicken. --- Hier findest du uns: www.datenschutzhelden.eu facebook.com/datenschutzhelden www.youtube.com --- Herausgeber: Fabian Scherer Werner Schmid GdbR Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg Ansprechpartner: Werner Schmid Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg ehrensache@datenschutzhelden.eu --- Title-Track: "Beast Mode", Diego Martinez
Kein Tag ohne Datenschutzverletzungen in den Nachrichten: Leaks, Cyberattacken, Ransomware-Erpressungen machen regelmäßig Schlagzeilen. Die Aufsichtsbehörden sind hier besonders gefordert. Im Podcast-Interview sprechen wir mit Helmut Eiermann, Stellvertretender Landesbeauftragter und Leiter Querschnittsaufgaben bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. +++ Diese Folge wird unterstützt durch einen Produkttipp von WEKA MEDIA: "Newsmaker Datenschutz": u.weka.de/podcast25
Der Datenschutz erschwert die Ermittlungen bei Bildern und Videos sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet. Oft könnten Fälle aufgrund fehlender IP-Adressen nicht ermittelt werden, sagt Sebastian Fiedler vom Bund deutscher Kriminalbeamter.
Der Datenschutz auf Websites ist spätestens seit der jüngsten Offensive der Organisation noyb rund um den Datenschutzaktivisten Max Schrems wieder stark in den Fokus gerückt. In dieser Folge des Podcasts "Datenschutz ist Ehrensache" gibt euch Fabian Scherer, Datenschutzbeauftragter bei den Datenschutzhelden in Regensburg einige Gedanken mit auf den Weg, wie du deine Website datenschutzkonform und rechtssicher aufstellen kannst. --- noyb: https://noyb.eu Ghostery: https://www.ghostery.com/ Webbkoll: https://webbkoll.dataskydd.net Unsere Folge rund um das Thema "Auftragsverarbeitung" findest du hier. Und wenn dich das Thema "Impressum" genauer interessiert, findest du hier eine tolle Podcastfolge des Podcasts "Rechtsbelehrung". --- Du möchtest uns eine Frage stellen? Hier findest du alles zu Stimme@Ehrensache - deiner Möglichkeit uns Fragen einfach per Sprachnachricht zuzuschicken. --- Hier findest du uns: www.datenschutzhelden.eu facebook.com/datenschutzhelden www.youtube.com --- Herausgeber: Fabian Scherer Werner Schmid GdbR Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg Ansprechpartner: Fabian Scherer Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg ehrensache@datenschutzhelden.eu --- Title-Track: "Beast Mode", Diego Martinez
Baustopp in Michelstadt - Mammutbaum gefährdet? & Offenbachs CDU-Bürgermeister Freier wird abgewählt
2:50 Corona-Update 48:42 Interview Bundesdatenschutzbeauftragter 1:24:50 BGH zu Altersdiskriminierung 1:34:38 Gerechtes Urteil
Breitband - Medien und digitale Kultur (ganze Sendung) - Deutschlandfunk Kultur
Oft heißt es, der Datenschutz in Deutschland würde innovativen Ideen im Weg stehen und nur zusätzliche Bürokratie auslösen. Doch diese Annahme beruht auf Gefühlen und nicht auf Fakten. Woher kommt also dieses Imageproblem? Moderation: Vera Linß und Marcus Richter www.deutschlandfunkkultur.de, Breitband Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Breitband - Medien und digitale Kultur (ganze Sendung) - Deutschlandfunk Kultur
Oft heißt es, der Datenschutz in Deutschland würde innovativen Ideen im Weg stehen und nur zusätzliche Bürokratie auslösen. Doch diese Annahme beruht auf Gefühlen und nicht auf Fakten. Woher kommt also dieses Imageproblem? Moderation: Vera Linß und Marcus Richter www.deutschlandfunkkultur.de, Breitband Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Breitband - Medien und digitale Kultur - Deutschlandfunk Kultur
In der gegenwärtigen Debatte um Probleme der Pandemiebekämpfung sieht die Journalistin Eva Wolfangel auch Kräfte am Werk, denen es generell um eine Aufweichung des Datenschutzes geht. Doch nicht der Datenschutz sei für die Probleme verantwortlich. Eva Wolfangel im Gespräch mit Vera Linß und Marcus Richter www.deutschlandfunkkultur.de, Breitband Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Breitband - Medien und digitale Kultur - Deutschlandfunk Kultur
In der gegenwärtigen Debatte um Probleme der Pandemiebekämpfung sieht die Journalistin Eva Wolfangel auch Kräfte am Werk, denen es generell um eine Aufweichung des Datenschutzes geht. Doch nicht der Datenschutz sei für die Probleme verantwortlich. Eva Wolfangel im Gespräch mit Vera Linß und Marcus Richter www.deutschlandfunkkultur.de, Breitband Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Mein Schatz – oder deiner? Wem nutzt der angebliche Datenschatz etwas, oder ist er doch eher etwas wie die Büchse der Pandora, die man fest verschlossen halten muss? In diesem Panel wagten sich Dr. Verena Thaler (Raisin), Sascha Dewald (DKB), Dr. Imke Jacob (McKinsey) und Tobias Jünemann (Senacor) an diesen Schatz, moderiert wurde das Panel von Jochen Siegert. Am Anfang steht die Definition: Was bedeutet Data Driven Banking eigentlich? Thaler erklärte das so: „Es bedeutet das proaktive Nutzen von Daten, um damit das Geschäft zu strukturieren.“ Jacob ergänzte noch, dass es um Relevanz geht, wie man wirklich relevant für den Kunden wird. So kann man neue Services fern von den gewohnten anbieten, betonte Dewald: „Damit kann man konkrete Maßnahmen für den Kunden schaffen.“ Dafür braucht es kontinuierliche Arbeit für die Partnerbanken, so Thaler, damit man erkennen kann, wie sich der Markt bewegt und wohin – und vor allem muss das auf langfristiger Ebene passieren. Jacob betonte vor allem, dass es oft nicht um neue Produkte geht, sondern um die Schärfung eines Produkts. Data Enrichment ist hier das Stichwort, denn durch neues Sector Knowledge kann man relevanter werden. Für Jünemann steht aber auch zentral, dass die neuen Ideen dann in passende Technologien umgewandelt werden: „Data Warehouse ist hier ein Begriff – oder vielmehr die Warehouses. Wir stehen gerade vor einem Datenhaufen, da müssen wir jetzt etwas bauen, damit das elegant genutzt und überhaupt genutzt und gemanagt werden kann." Neben den richtigen Tools und dem Deployment braucht es hier aber auch das richtige Mindset, betonte Dewald. Vor allem muss am Anfang klar sein, welche Daten man managen will, nur so findet man die richtige Technologie dazu. Noch eines ist entscheidend: Dass wirklich alle Mitarbeiter mit den Daten umgehen können. „Dafür braucht es eine eigene Kultur im Unternehmen“, so Thaler. „Data Analytics und Data Engineering sind hier wichtige Themen, aber eben auch die Demokratisierung der Daten, damit niemand von einer Abteilung abhängig ist.“ Trotzdem sind echte Datenexperten Mangelware, deshalb ist der War of Talents sehr aktiv. Alle konkurrieren um die gleichen Talente, egal ob Startup, Fintech oder Bank, jeder Bereich braucht sie – allerdings gelten Banken hier oft nicht als wirklich attraktive Arbeitgeber, die cooleren Fintechs dafür schon. Für Dewald ist es daher wichtig, junge Talente für die Arbeit bei ihnen zu begeistern: „Aber hier ist uns schon viel gelungen, und wir konnten bisher alle Talente dafür begeistern, bei uns zu bleiben.“ Im Mittelpunkt steht aber immer noch der Kunde: Was liebt er, was hasst er? Data Analytics sind hier maßgebend, aber der deutsche Markt ist hier noch nicht so weit wie international andere Märkte. „Analytics treibt Disruption“, so Jacob, „und Disruption treibt den Markt. Gerade hier brauchen wir wiederum Analytics, um nicht zurückzufallen.“ Dafür muss dann alles zusammenkommen, Marktforschung, Kundenbefragung und so weiter, um aus den Daten die richtigen Produkte zu entwickeln. Thaler betonte noch, dass Data Driven Banking bald nichts Außergewöhnliches mehr sein wird – in maximal fünf Jahren ist es überall eine Commodity. Der Datenschutz muss das Ganze keinesfalls blockieren, wichtig ist nur, dass die Künstliche Intelligenz richtig trainiert wird und aus den bestehenden Daten keine falschen Rückschlüsse zieht. In vielen Bereichen steht das theoretische Konstrukt zwar, betonte Jünemann, aber es muss noch mehr umgesetzt werden. „Wir brauchen hier einen Kulturwandel“, so Jacob. „Oft verstehen einige in der Bank nicht, was die Daten sollen, ihnen fehlt da das Vertrauen – und genau das muss sich ändern.“
Mein Schatz – oder deiner? Wem nutzt der angebliche Datenschatz etwas, oder ist er doch eher etwas wie die Büchse der Pandora, die man fest verschlossen halten muss? In diesem Panel wagten sich Dr. Verena Thaler (Raisin), Sascha Dewald (DKB), Dr. Imke Jacob (McKinsey) und Tobias Jünemann (Senacor) an diesen Schatz, moderiert wurde das Panel von Jochen Siegert. Am Anfang steht die Definition: Was bedeutet Data Driven Banking eigentlich? Thaler erklärte das so: „Es bedeutet das proaktive Nutzen von Daten, um damit das Geschäft zu strukturieren.“ Jacob ergänzte noch, dass es um Relevanz geht, wie man wirklich relevant für den Kunden wird. So kann man neue Services fern von den gewohnten anbieten, betonte Dewald: „Damit kann man konkrete Maßnahmen für den Kunden schaffen.“ Dafür braucht es kontinuierliche Arbeit für die Partnerbanken, so Thaler, damit man erkennen kann, wie sich der Markt bewegt und wohin – und vor allem muss das auf langfristiger Ebene passieren. Jacob betonte vor allem, dass es oft nicht um neue Produkte geht, sondern um die Schärfung eines Produkts. Data Enrichment ist hier das Stichwort, denn durch neues Sector Knowledge kann man relevanter werden. Für Jünemann steht aber auch zentral, dass die neuen Ideen dann in passende Technologien umgewandelt werden: „Data Warehouse ist hier ein Begriff – oder vielmehr die Warehouses. Wir stehen gerade vor einem Datenhaufen, da müssen wir jetzt etwas bauen, damit das elegant genutzt und überhaupt genutzt und gemanagt werden kann." Neben den richtigen Tools und dem Deployment braucht es hier aber auch das richtige Mindset, betonte Dewald. Vor allem muss am Anfang klar sein, welche Daten man managen will, nur so findet man die richtige Technologie dazu. Noch eines ist entscheidend: Dass wirklich alle Mitarbeiter mit den Daten umgehen können. „Dafür braucht es eine eigene Kultur im Unternehmen“, so Thaler. „Data Analytics und Data Engineering sind hier wichtige Themen, aber eben auch die Demokratisierung der Daten, damit niemand von einer Abteilung abhängig ist.“ Trotzdem sind echte Datenexperten Mangelware, deshalb ist der War of Talents sehr aktiv. Alle konkurrieren um die gleichen Talente, egal ob Startup, Fintech oder Bank, jeder Bereich braucht sie – allerdings gelten Banken hier oft nicht als wirklich attraktive Arbeitgeber, die cooleren Fintechs dafür schon. Für Dewald ist es daher wichtig, junge Talente für die Arbeit bei ihnen zu begeistern: „Aber hier ist uns schon viel gelungen, und wir konnten bisher alle Talente dafür begeistern, bei uns zu bleiben.“ Im Mittelpunkt steht aber immer noch der Kunde: Was liebt er, was hasst er? Data Analytics sind hier maßgebend, aber der deutsche Markt ist hier noch nicht so weit wie international andere Märkte. „Analytics treibt Disruption“, so Jacob, „und Disruption treibt den Markt. Gerade hier brauchen wir wiederum Analytics, um nicht zurückzufallen.“ Dafür muss dann alles zusammenkommen, Marktforschung, Kundenbefragung und so weiter, um aus den Daten die richtigen Produkte zu entwickeln. Thaler betonte noch, dass Data Driven Banking bald nichts Außergewöhnliches mehr sein wird – in maximal fünf Jahren ist es überall eine Commodity. Der Datenschutz muss das Ganze keinesfalls blockieren, wichtig ist nur, dass die Künstliche Intelligenz richtig trainiert wird und aus den bestehenden Daten keine falschen Rückschlüsse zieht. In vielen Bereichen steht das theoretische Konstrukt zwar, betonte Jünemann, aber es muss noch mehr umgesetzt werden. „Wir brauchen hier einen Kulturwandel“, so Jacob. „Oft verstehen einige in der Bank nicht, was die Daten sollen, ihnen fehlt da das Vertrauen – und genau das muss sich ändern.“
Während man fast überall in Deutschland für die Corona-Impfung noch Bestätigungen aus Papier bekommt, hat z.B. der Zollernalbkreis in einer Woche schon mehr als 400 digitale Impfausweise ausgegeben. Dabei handelt es sich um Plastikkärtchen im Scheckkarten-Format mit einem individuellen QR-Code. "Das ist im digitalen Zeitalter brauchbarer als dieses gelbe Impfbüchlein, das man nicht immer bei sich hat", meint Landrat Günther-Martin Pauli. Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderatorin Stephanie Geißler hat er darauf hingewiesen, dass für diesen digitalen Impfausweis keine personenbezogenen Daten zentral gespeichert würden. Der Datenschutz sei also gewährleistet. Außerdem gehe der Landkreis davon aus, das System nach aktuellem Stand der Technik als "fälschungssicher" bezeichnen zu können. Derzeit werde daran gearbeitet, diesen digitalen Impfpass auch fürs Handy verfügbar zu machen. Laut Pauli gebe es bereits aus anderen Landkreisen in Baden-Württemberg Interesse an dem System. Die Diskussion über Privilegien für Geimpfte sieht Landrat Pauli kritisch: "Das Wort Privilegien ist vielleicht der falsche Begriff, (…) es geht um Freiheitsrechte, die man zum Teil seit Monaten missen muss." Andererseits sollte man bei dem Thema "keine Zweiklassengesellschaft herbeireden", so Pauli. Dennoch könnte zum Beispiel im Ausland oder bei Reisen ein solcher Nachweis "praktisch" sein.
Was hätte zum Brexit-Stichtag schlimmstenfalls passieren können aus Datenschutzsicht? Was sollte nun in der Übergangsfrist auf politischer und datenschützerischer Ebene passieren? Wie sollten die Unternehmen agieren, wenn es keinen Angemessenheitsbeschluss der EU für Großbritannien geben sollte? Wir lassen uns die möglichen Datenschutzfolgen des Brexit genau erklären von Dr. Imke Sommer, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen.
Prof. Dr. Andreas H. Grün im Gespräch mit Andreas Lenz, Vorstandsvorsitzender der BKK Pfalz. Seine Krankenversicherung setzt bereits heute Künstliche Intelligenz ein. Im Kundenservice ist dies z.B. der Chatbot LUBO. Die Krankenkassen haben nach seiner Auffassung einen guten "Datenschatz", der für die KI genutzt werden könnte. Der Datenschutz verhindert dies aber heute immer noch. Die KI könnte in der predictive medicine und im Bereich der Pflege sehr gute Möglichkeiten bieten. Hier ist die BKK Pfalz in ersten Entwicklungen aktiv.
Im Kampf gegen die Pandemie wurden diverse Rechte eingeschränkt. Der Datenschutz war davon weitgehend ausgenommen. Stehen wir uns damit bei der Pandemiebekämpfung nicht selbst im Weg? Wir haben uns umgehört. Kommunale Ordnungsdienste übernehmen immer öfter auch originär polizeiliche Aufgaben. Trotzdem werden sie nicht mit dem selben Respekt behandelt – wieso sich das ändern muss. Außerdem sprechen wir mit Polizeihauptkommissar Andreas Roßkopf. Er übernimmt den Vorsitz des Bezirks Bundespolizei bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und spricht im Interview über seine Agenda.
Die App ist einfach aufgebaut: In Audio-Chaträumen können Menschen miteinander reden. Kein Video, kein Textchat. Es ist also nicht wie bei einem Podcast wo man einer Person nur zuhören kann. Man kann auch direkt mitdiskutieren. Dabei spielt sich alles Live ab. Aufzeichnungen sind nicht nicht erwünscht. Es ist also eine Mischung aus Diskussion und Telefonkonferenz. Die Clubhouse App gibt es bereits seit Frühjahr 2020. Warum kommt plötzlich dieser Hype? Insbesondere viele Deutsche strömen derzeit auf die Plattform. Sie haben es geschafft viele Prominente und Influencer für sich zu gewinnen. Diese empfehlen die APP nicht nur weiter. Sondern nutzen diese auch rege. Vorteil für dich als Nutzer: Du kommst Promis und bekannten Menschen nahe wie selten. Du kannst ihnen live zuhören und mit ihnen diskutieren. Für die Promis ist der Vorteil. Ohne Video und Text bleibt trotz allem eine Distanz und Textkommentare in Form von Hate sind nicht hier nicht möglich. Über Thomas Gottschalk bis Christian Lindner sind hier viele bekannte Personen vertreten. Zudem wurde eine künstliche Verknappung geschaffen in dem man die APP nur mit einer Einladung nutzen kann. Und sie ist nur für iPhone Nutzer verfügbar. Es gibt allerdings folgenden Hack ohne Einladung rein zu kommen. Lade die Clubhouse App aus dem App Store, melde dich an und warte. Es wird aktiven Mitgliedern die du kennst mit der Zeit die Frage angezeigt, ob man dich in die APP rein lassen soll. Wenn derjenige auf Ja klickt kommst du also auch ohne vorherige Einladung rein. Nachteil? Ihr ahnt es – Der Datenschutz. Die APP greift auf das Telefonbuch deines Smartphones zu und kennt damit alle deine Kontakt. Obwohl diese nicht selbst bei Clubhouse angemeldet sind. Fazit: Für wen eignet sich die APP? Wer die Datenschutz-Bedenken bei Seite lässt kann prominenten Personen „nahe kommen“ über die APP. Man kann sich mit anderen einflussreichen Personen und Unternehmer austauschen. Und es funktioniert ganz simpel ohne Video und Text. Einfach miteinander reden
Investigative Recherchen erfordern es oft, dass personenbezogene Daten gesichtet, extern bewertet und sortiert werden müssen - dies meist, ohne den Betroffenen zu informieren oder die Quelle offenzulegen. Damit der Journalismus diese gesellschaftliche Aufgabe erfüllen kann, nennt die DSGVO Ausnahmen der strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben (Medienpriviliegien), die auch für Ton-, Bild- und Videoaufnahmen gelten können. Zu diesen Privilegien kursieren in der Öffentlichkeit einige Missverständnisse. Deshalb sprechen Joerg und Holger in dieser Episode darüber, für wen und in welchen Konstellationen die Ausnahmen gelten, und worauf JournalistInnen besonders achten sollten. Sie begeben sich aber nicht alleine ins Dickicht von Datenschutz- und Landespressegesetzen: Mit dabei ist Johannes Endres. Johannes war lange Jahre c't-Redakteur, Ressortleiter, und von 2013 bis 2017 Chefredakteur von heise online und c’t. Von 2015 bis 2020 war er außerdem Mitglied des deutschen Presserats, dort Vorsitzender der beiden Beschwerdeausschüsse "Trennung von Werbung und Redaktion" und "Redaktionsdatenschutz". Derzeit arbeitet Johannes bei Althammer & Kill, einem Unternehmen, das Unternehmen bei der Umsetzung von Datenschutzbestimmungen berät.
mir platzt der kragen …File Download (9:38 min / 4 MB)
Nachdem ganz nebenbei der Weihnachtsmann Datenschutz-compliant geworden ist, feiern Laura & Cornelius nun das 2-jährige Podcast Jubiläum mit einem ganz besonderen Gast – Melanie is back. Mehr Geschenke gibt’s dann aber nicht mehr... oder vielleicht doch? Von diesen und anderen Besonderheiten des Jahres 2020 berichten die Drei. Was war das auch für ein Jahr?! Globaler Datenschutz made in Europa, Cookies & Nudging sowie der Frage, ob Cornelius wirklich 10 Millionen Anfragen beantworten muss. Da kann das Datenschutzjahr 2021 ja kommen!
Patientendaten sind oft leichte Beute für Diebe. Viele Computer in Krankenhäusern und Arztpraxen sind nicht gut gesichert. Die zunehmende Digitalisierung macht das zum massiven Problem, wie Peter Welchering berichtet.
Social Media ist bei vielen eine Art Hassliebe. Es ist unglaublich unterhaltend. Doch es macht auch süchtig. Social Media ist auch politisch in Verruf. Der Datenschutz ist bedenklich, die Debattenkultur verroht und Verschwörungstheorien grassieren. Trotzdem benutzen viele Politiker aktiv Social Media. Je nach Plattform auf ihre eigene Art. Twitter, Instagram, Facebook, Tiktok und Co. bieten eine Möglichkeit zu direktem Kontakt zwischen Politiker*innen und Stimmbürger*innen. Haben solche Diskussionen Einfluss auf die reale Politik? Und verändert Social Media die Politik nun zum Guten - oder zum schlechten? Das erfährst du im Podcast. Bildquelle: Lisa Fotios (Pexels)
In Folge 6 hatte sich Niko Härting mit Stefan Brink über die einschneidenden Grundrechtseingriffe unterhalten, die seit Mitte März galten. Stefan Brink berichtete zudem über die Arbeit der von ihm geleiteten baden-württembergischen Datenschutzbehörde unter den Bedingungen der Pandemie. In der neuen Folge geht es um die Entwicklungen seit April. Stefan Brink berichtet, dass es immer mehr Beschwerden der Bürger über den Umgang von Behörden mit Gesundheitsdaten gibt. Gesundheitsdaten, aber auch Kontaktdaten, die wir überall angeben müssen, wecken immer neue Begehrlichkeiten - nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei der Steuerfahndung und den Schornscheinfegern. Der Datenschutz hat keinen leichten Stand, wenn die Freiheiten der Bürger aus Gründen des Gesundheitsschutzes allenthalben beschränkt werden.
Audiospur – datenschutz-notizen | News-Blog der datenschutz nord Gruppe
Eine der wohl am häufigsten verwendeten Floskeln, die einem entgegen schallt, kommt man auf die Einhaltung von Prinzipien für den Datenschutz zu sprechen, lautet „Bei uns ist alles sicher – wir geben keine Daten weiter!“ Fast schon pistolenschussartig wird da der Schutz von Persönlichkeitsrechten mit dem Bewahren von Verschlusssachen assoziiert. Genauso häufig, wie man das […]
Vor 50 Jahren waren Computer noch schrankgroße Maschinen, die ein Vermögen kosteten und nur von Experten bedient werden konnten. Doch mit ihrem Aufkommen begann die elektronische Datenverarbeitung. Hessen erließ deshalb 1970 ein Datenschutzgesetz. Es war das erste - in Deutschland und weltweit. Von Monika Dittrich www.deutschlandfunk.de, Hintergrund Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Welche Beziehungen und Probleme bestehen zwischen Recht und Technik – also zwischen unserer Gesetzgebung und neuen technischen Entwicklungen? Wann fördern sie Freiheit – und wann schränken sie sie ein? Das und mehr erklärt in dieser Episode einer der führenden Digital-Juristen Deutschlands, Prof. Dr. Alexander Roßnagel. Er verrät zudem, wie er die Corona-Warnapp der Bundesregierung datenschutzrechtlich beurteilt – und ob unsere Rechtsprechung grundsätzlich noch mit der Geschwindigkeit der Entwicklung neuer digitaler Inhalte und Funktionen mithalten kann. Prof. Dr. Alexander Roßnagel ist Senior-Professor für öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Technikrecht im Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnikgestaltung der Universität Kassel und Sprecher der Plattform „Forum Privatheit“.
Der EuGH hat das nächste Urteil gefällt. Der Privacy Shield mit den USA ist unzulässig. Auf einen Schlag und ohne Frist wird die Nutzung von Cloud Applikationen mit unzureichendem Datenschutz dürfen nicht mehr genutzt werden: Google Analytics Mailchimp Stripe / Paypal Zoom Microsoft Teams Wir machen uns jetzt Sorgen über den Datenschutz und stehen erst am Anfang. Elon Musk will Chips in Hirne implantieren. Was, wenn diese merken, wann man das erste mal mit einem Unternehmen in Kontakt kommt und das quasi speichert, man aber erst Monate später darüber redet oder sich daran erinnert oder das Angebot nutzt. Das wäre tragisch! Heute ist nur tragisch, dass man einfach willkürlich in diversen Excel Listen, die nicht aktuell sind auf hunderten Servern liegt. Zeit für eine saubere Datenverwaltung mit Sicherheit. Etwas die Blockchain? --- Send in a voice message: https://anchor.fm/marketingrealtalk/message
Gesundheitsdaten sind sensible Daten. Deshalb sollten Verantwortliche besonders in einer Krise sorgfältig und sparsam mit ihnen umgehen. Wie gut oder schlecht der Rechtsstaat unsere Daten schützt, berichtet Datenschützer und Jurist Stefan Brink.
Sprachsteuerungen wie Alexa nehmen auch dann mal auf, wenn sie gar nicht angesprochen wurden. Davor schützen soll uns die Datenschutzgrundverordnung. Wie kann bei Smart Speakern der Datenschutz besser gewährleistet werden? Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/digital/zurueck-zum-thema-smart-speaker-und-datenschutz
Sprachsteuerungen wie Alexa nehmen auch dann mal auf, wenn sie gar nicht angesprochen wurden. Davor schützen soll uns die Datenschutzgrundverordnung. Wie kann bei Smart Speakern der Datenschutz besser gewährleistet werden? Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/digital/zurueck-zum-thema-smart-speaker-und-datenschutz
Sprachsteuerungen wie Alexa nehmen auch dann mal auf, wenn sie gar nicht angesprochen wurden. Davor schützen soll uns die Datenschutzgrundverordnung. Wie kann bei Smart Speakern der Datenschutz besser gewährleistet werden? Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/digital/zurueck-zum-thema-smart-speaker-und-datenschutz
Persönliche Daten gehören geschützt – so sehen das die meisten. Doch mit der Datenschutzgrundverordnung kam die große Verunsicherung. Dabei sind viele Befürchtungen unbegründet. Von Dirk Asendorpf.
Datenschutz wird für Unternehmen immer wichtiger. Im Zuge der Corona-Krise hat das Thema einen zusätzlichen Schub erfahren. Denn auf einmal richten sich alle Augen auf Onlinedienste wie Zoom – und damit auch auf ihre Sicherheitslücken und Datenschutzprobleme. Zudem bietet auch die geplante Corona-App allerlei Anlass für Privatsphäre- und Datenschutz-Diskussionen. Die Skepsis bei vielen Experten ist groß. Für die 75. Folge unseres Podcasts hat Nils deshalb Jasmin Lieffering eingeladen. Sie ist selbstständige Datenschutzbeauftragte und Gründerin der Unternehmensberatung LITC, die auf Datenschutz spezialisiert ist. Im Gespräch mit Nils berichtet Lieffering von den aktuellen Herausforderungen, denen sich Unternehmen gegenübersehen. Außerdem erläutert sie, welche Probleme es mit der Corona-App geben könnte und wie eine datenschutzkonforme App gestaltet sein müsste. Der Beitrag E75: Ist der Datenschutz ein Hindernis für die Corona-App? – Jasmin Lieffering (externe Datenschutzbeauftragte, LITC) erschien zuerst auf SoftwareForFuture Podcast.
Datenschutz wird für Unternehmen immer wichtiger. Im Zuge der Corona-Krise hat das Thema einen zusätzlichen Schub erfahren. Denn auf einmal richten sich alle Augen auf Onlinedienste wie Zoom – und damit auch auf ihre Sicherheitslücken und Datenschutzprobleme. Zudem bietet auch die geplante Corona-App allerlei Anlass für Privatsphäre- und Datenschutz-Diskussionen. Die Skepsis bei vielen Experten ist groß. Für die 75. Folge unseres Podcasts hat Nils deshalb Jasmin Lieffering eingeladen. Sie ist selbstständige Datenschutzbeauftragte und Gründerin der Unternehmensberatung LITC, die auf Datenschutz spezialisiert ist. Im Gespräch mit Nils berichtet Lieffering von den aktuellen Herausforderungen, denen sich Unternehmen gegenübersehen. Außerdem erläutert sie, welche Probleme es mit der Corona-App geben könnte und wie eine datenschutzkonforme App gestaltet sein müsste. Der Beitrag E75: Ist der Datenschutz ein Hindernis für die Corona-App? – Jasmin Lieffering (externe Datenschutzbeauftragte, LITC) erschien zuerst auf Wege der Digitalisierung.
Apple wird gerne auch die "privacy company" genannt. Datenschutz spielt beim kalifornischen Konzern eine große Rolle. Apple und der Datenschutz ist aber nicht immer eine harmonische Beziehung. Apple verkauft Devices und nicht die Daten seiner Kunden. So in etwa kann man sinngemäß übersetzen, was Tim Cook zum Thema Datenschutz bei Apple gesagt hat. Und in der Tat legt man in Cupertino Wert auf die Sicherheit von persönlichen Daten, Fotos, Videos, Chats und Standortdaten. Nicht zuletzt der immer wieder aufbrandende Streit mit den amerikanischen Ermittlungsbehörden zeigt, dass Apple durchaus in der Lage ist, seine eignen hohen Ansprüche an den Datenschutz auch zu verteidigen. Ist es wirklich so, dass man sich in Sachen Schutz der Privatsphäre wirklich komplett auf die Aussagen von Apple verlassen kann? Sie die Daten auf die Geräten vor all zu neugierigen Blicken der Geheimdienste und auch derer machtbesessener Politiker geschützt? Ist die Kommunikation - beispielsweise mit iMessage - sicher? Diese und andere Stichpunkte wollen Vera und Michael dem Gast Jörg Schieb besprechen. Wie sehr ihr die Sache? Fühlt ihr euch im "Apple-Kosmos" sicher? Hattet ihr schon mal das Gefühl, dass eure Daten doch nicht ganz so sicher sind, wie es der Konzern behauptet? Uns interessieren daher eure Kommentare vor, während und nach der Sendung.
Apple wird gerne auch die "privacy company" genannt. Datenschutz spielt beim kalifornischen Konzern eine große Rolle. Apple und der Datenschutz ist aber nicht immer eine harmonische Beziehung. Apple verkauft Devices und nicht die Daten seiner Kunden. So in etwa kann man sinngemäß übersetzen, was Tim Cook zum Thema Datenschutz bei Apple gesagt hat. Und in der Tat legt man in Cupertino Wert auf die Sicherheit von persönlichen Daten, Fotos, Videos, Chats und Standortdaten. Nicht zuletzt der immer wieder aufbrandende Streit mit den amerikanischen Ermittlungsbehörden zeigt, dass Apple durchaus in der Lage ist, seine eignen hohen Ansprüche an den Datenschutz auch zu verteidigen. Ist es wirklich so, dass man sich in Sachen Schutz der Privatsphäre wirklich komplett auf die Aussagen von Apple verlassen kann? Sie die Daten auf die Geräten vor all zu neugierigen Blicken der Geheimdienste und auch derer machtbesessener Politiker geschützt? Ist die Kommunikation - beispielsweise mit iMessage - sicher? Diese und andere Stichpunkte wollen Vera und Michael dem Gast Jörg Schieb besprechen. Wie sehr ihr die Sache? Fühlt ihr euch im "Apple-Kosmos" sicher? Hattet ihr schon mal das Gefühl, dass eure Daten doch nicht ganz so sicher sind, wie es der Konzern behauptet? Uns interessieren daher eure Kommentare vor, während und nach der Sendung.
Autor: Volke, Tobias Sendung: Verbrauchertipp Hören bis: 19.01.2038 04:14
Wir stellen eine Reihe Werkzeuge vor, mit der Umfragen für Matur- und Studien-Arbeiten (aber nicht nur!) erstellt werden können. Die Anforderungen für Umfragen im schulischen Kontext sind schnell klar: Es sollte nichts kosten und auf Deutsch sein. Dazu gibt es eine Reihe von Angeboten, die sich in der Art der Fragemöglichkeiten kaum unterscheiden. Alle bieten Multiple-Choice, Matrizen, Texteingaben und einzelne Fragen an Doch die Gratisangebote sind oft stark eingeschränkt, fast immer in Bezug auf die Anzahl der Antworten. Das Limit ist schnell ausgeschöpft: Liegt die Limite bei 100 Antworten, können gerade mal 10 Fragen von 10 Teilnehmerinnen beantwortet werden. Auswertung und Datenschutz Zwei weitere wichtige Punkte sind die Auswertungsmöglichkeiten und der Datenschutz. Eine Umfrage im schulischen Umfeld – für Forschungszwecke – muss in irgendeiner Weise sinnvoll ausgewertet werden können. Dazu muss aber der Online-Dienst, der die Umfrage bereitstellt, diese Auswertungsmöglichkeiten auch anbieten – oder zumindest den Export der Daten ermöglichen. Der Datenschutz ist ein weiterer wichtiger Punkt, vor allem, wenn die Umfrage besonders schützenswerte Daten nach dem Schweizer Datenschutzgesetzt verarbeiten soll. Es lohnt sich deswegen ein Blick in die Datenschutzerklärung, ob diese einigermassen sinnvoll und verständlich ist, und wie der Umfrage-Anbieter mit den Daten umgeht. Die Umfrage-Dienste Folgende Dienste bieten sich für den schulischen Kontext an, die Angaben beziehen sich auf die Gratisversion. Surveymonkey: bis 10 Fragen/100 Antworten, Webseite nur teilweise auf Deutsch übersetzt, Datenschutzerklärung schwer verständlich. Zur Webseite Umfrage online: 350 Antworten möglich, Werbung, maximal 1 Monat dauernde Umfrage, Datenschutzerklärung vorhanden und lesbar, Spezialangebot für Studierende. Zur Webseite EasyFeedback: 10 Fragen, maximal 100 Teilnehmende pro Umfrage, Datenschutzerklärung vorhanden und lesbar. Zur Webseite Google-Formulare: beschränkte Auswertungsmöglichkeit, nur für sehr einfache Umfragen, Datenschutzerklärung intransparent. Zur Webseite Q-Set: bis zu 2000 Antworten, Werbung, ein Teil der Auswertung ist kostenpflichtig, Spezialangebot für Studierende, Datenschutzerklärung sehr knapp gehalten. Zur Webseite LimeSurvey: 25 Antworten pro Monat, Werbung. Es ist Open-Source-Software, es ist also möglich, die Umfrage auf einem eigenen Server aufzusetzen und einzurichten. Zur Webseite
Man könnte meinen, es gibt in diesen Zeiten wichtigere Themen als Datenschutz. Doch auch das Thema Datenschutz macht keine Pause. Es gibt auch in Zeiten von Corona eine 72 stündige Meldefrist für die Meldung von Datenpannen. Zudem kann die vermehrte Arbeitnehmertätigkeit im Home Office zu neuen Herausforderungen im Datenschutz führen. Mitarbeiter müssen dafür sorgen, dass die Datensicherheit gewahrt bleibt. Zudem stellt sich während der Pandemie eine neue Frage: Wie viel darf ich als Arbeitgeber fragen und erfassen? Die verschiedenen Staaten gehen unterschiedlich mit der Krise um. Zudem unterschieden sich ihre Rechtssysteme bereits vor der Krise. Deutsche Franchisegeber stehen bereits vor der Herausforderung, sich während der Corona-Krise in die deutschen Regelungen vertiefen zu müssen. Österreichische Franchisegeber erfahren auf diesem Gebiet wahrscheinlich weniger Unterstützung von ihren deutschen Kollegen. Grund genug, mit den Anwälten Dr. Nina Ollinger und Dr. Hubertus Thum einen Blick auf die rechtlichen Regelungen in Krisenzeiten zu werfen.
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Könnten Handydaten dabei behilflich sein, die Corona-Pandemie einzudämmen? Politiker und App-Entwicklerinnen werben enthusiastisch für diese Idee. Datenschützer schlagen Alarm, denn: Was geschieht mit den Datensätzen nach der Krise? Felix Stalder im Gespräch mit Dennis Kogel und Marcus Richter www.deutschlandfunkkultur.de, Breitband Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
In der heutigen Folge spricht Sven einmal das Problemkind TikTok an, welches es hauptsächlich auf ein junges Publikum abgesehen hat und daher aktuell mit zu den Schlimmsten gehört, wenn es ums Datensammeln geht. Zwischendurch wird immer mal wieder ein wenig abgeschweift, aber generell wird sich an das Thema gehalten. Disclaimer In diesem Podcast werden Techniken oder Hardware vorgestellt, die geeignet sind, externe Geräte anzugreifen. Dies geschieht ausschließlich zu Bildungszwecken, denn nur, wenn man die Angriffstechniken kennt, kann man sich effektiv davor schützen. Denkt immer daran, diese Techniken oder Hardware nur bei Geräten anzuwenden, deren Eigner oder Nutzer das erlaubt haben.Der unerlaubte Zugriff auf fremde Infrastruktur ist strafbar (In Deutschland §202a, §202b, §202c StGB).
Heiko Gossen und Markus Zechel vond er migosens stellen sich vor und erörtern, wem die Anpassung der Mitarbeitergrenze, ab der ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, etwas bringt.
Der Datenschutz hat uns für eine Weile fast gelähmt. Dann dachte ich mir, dass es ganz sinnvoll wäre, das Thema so aufzuarbeiten, dass es noch viel mehr Leute nutzen könnten.
Gerade in der voll vernetzten Smart City, müssen die erhobenen personenbezogenen Daten vieler Menschen auch optimal geschützt werden. Doch wie wird das gewährleistet? Gehen manche gesetzlichen Regelungen zu weit? Wer profitiert oder verliert durch die neuen Gesetze?
digital kompakt | Business & Digitalisierung von Startup bis Corporate
Von A wie Abmahnung bis Z wie ziemlich viel Tamtam – die DSGVO sorgt dieser Tage für einige erhitzte Gemüter und Unsicherheiten. Im Legal & Tax Podcast diskutieren digital kompakt und Michael Strubel über die Neuerungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen. Du erfährst... 1) …mit welchen konkreten Änderungen zu bisherigen Praktiken Unternehmen nun zu rechnen haben 2) … Wichtiges rund um die Themen Bußgelder, Abmahnungen und Auskunftspflichten 3) …was eine Richtlinie und was eine (Grund-)Verordnung ist und worin die Unterschiede zwischen diesen liegen
Naive Fragen zu: Türkei & das Völkerrecht (ab 4:05 min) - der Außenminister sagte im Bundestag: "“Dass, wenn es zu einer dauerhaften Besatzung käme, sich die Frage der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht neu ergeben würde, das ist genau das, was StS Lindner auch im Ausschuss gesagt hat” - Lernfrage: Ist für die Bundesregierung eine temporäre Besatzung mit dem Völkerrecht okay? (ab 6:37 min) - was machen die Türken denn seit ein paar Tagen in Afrin? Die Bundesregierung meint, dass die Türken Afrin aktuell nicht besetzen? - warum soll sich die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht erst neuergeben, wenn die Türkein Afrin "dauerhaft" besetzen? (ab 13:06 min) - wie lange rechnen Sie denn noch, mit der alten Prüfung? Der Angriffskrieg läuft bereits seit 2 Monaten. Können Sie schon absehen, wann Sie die Antworten bekommen, auf die Fragen, die Sie uns nicht verraten wollen? - der Kurdische Halbmond meldet, dass die Türkei das einzig funktionierende Krankenhaus in Afrin bombardiert hat und Zivilisten getötet wurden. Haben Sie dazu eigene Erkenntnisse und eine Bewertung? (15:33 min) Facebook Datenskandal (ab 17:20 min) - Verständnisfrage. Der Datenschutz gehört ja auch zu Deutschland und damit zum BMI. Warum trifft sich Herr Seehofer nicht mit FB-Vertretern? (ab 24:15 min) - in der Öffentlichkeit kommt es so rüber, als ob sich Herr Seehofer um den Kram nicht kümmert John Bolton/15 Jahre Irakkrieg (ab 28:35 min) - angesichts der personellen Umstruktierungen im Weißen Haus: Macht der Bundesregierung die US-Außenpolitik Sorgen? Friedliche Lösungen weltweit werden unwahrscheinlicher. Herr Bolton ist einer der Architekten des Irakkriegs und hat dazu aufgerufen, Iran und Nordkorea zu bombardieren... - wie ist die Bundesregierung mit dem traurigen Jubiläum des Irakkriegs diese Woche umgegangen? War das irgendein Thema? Die Kanzlerin war ja auch dafür damals... Rüstungsexporte - wie viele Lieferungen sind dank Vorgenehmigungen noch offen nach Saudi-Arabien und in den arabischen Raum? (ab 38:35 min) - Sie müssen nicht in die Zukunft sehen, da Sie wissen müssen, wie viele Genehmigungen man schon erteilt hat - Lernfrage: was passiert, wenn es trotz Vorgenehmigung zu keiner Lieferung kommt? Türkischer Angriff auf Nordirak (ab 50:02 min) - der Irak hat die türkischen Angriffe im Norden des Landes verurteilt. Es gibt Berichte von türkischer Seite, dass man kurdische Stellungen bombardiert habe. Wie bewerten Sie das? - wie viele Aufklärungsflüge haben die deutschen Tornados dieses Jahr bisher bestritten? Und Tankflugzeugeinsätze (ab 54:23 min) - Nachreichung 58:30 min Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell: Tilo Jung IBAN: DE36700222000072410386 BIC: FDDODEMMXXX Verwendungszweck: BPK PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv
Kita-Beschäftigte und Datenschutz – was muss der Träger beachten? Wenn man an Datenschutz im Kita-Alltag denkt, sind die Erzieher, Koch, Köchin oder Reinigungskraft eher selten im Fokus. Alle unsere +800! Videos hier in der Übersicht! Dabei werden auch von ihnen
Kita-Fotos und Datenschutz – was muss der Träger beachten? Wie sieht eine richtige – und damit wirksame – Einwilligung der Eltern aus? Wofür will ich die Fotos verwenden? Und wenn ich eine Kindergruppe fotografiere, brauche ich doch keine Einwilligung?! Mit
Datenschutz, das klingt nach staubtrockener Materie, die man aus Kostengründen als Unternehmen besser nicht anfasst. Doch weit gefehlt. In dieser Folge sprechen wir über die zunehmend wirklich empfindlichen Konsequenzen von fehlendem Datenschutzmanagement. Was ändert sich alles für Sie vor dem Hintergrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 und was bedeutet das für Sie? Dies und viel mehr erfahren Sie in einem Interview mit Dr. iur. Christian Borchers, Geschäftsführer der Datenschutz Süd GmbH. Vor allem aber: was hat Ihr Staubsauger damit zu tun? Literaturempfehlung: Laue, et al.: Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis. 2016Kühling, Buchner: Datenschutz-Grundverordnung: DS-GVO. 2017 Webempfehlung: Datenschutz Notizen Weitere Informationen und Hintergründe zu den Folgen finden Sie auf unserer Webseite http://www.erp-podcast.de. Unsere Bitte: Wenn Ihnen diese Folge gefällt, dann freuen wir uns über eine 5-Sterne-Bewertung, damit auch andere auf diesen Podcast aufmerksam werden und wir das Angebot weiter verbessern können. Zeitaufwand: 1-2 Minuten unter http://www.erp-podcast.de/bewerten-sie-uns/ In diesem Sinne: keep connected. Herzlichst Ihr Axel Winkelmann
Was ist mehr wert: Der Datenschutz oder die Informationsfreiheit? Oder fragen wir einmal anders: Das Persönlichkeitsrecht oder die Pressefreiheit? Gar nicht so leicht zu beantworten, oder?Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/wer-nicht-fragt-bleibt-dumm-datenschutz-informationsfreiheit
Jens Baas, Shari Langemak, Christoph Bauer Die Tinte unter der Partnerschaftsvereinbarung der Techniker Krankenkasse (TK) mit IBM Deutschland ist noch nicht trocken, da werden schon Stimmen laut, die nach Datenschutz und Datensicherheit bei der elektronischen Gesundheitsakte (eGA) fragen. Und welche Rolle das FBI spielt. In einem moderierten Streitgespräch stellt sich TK-Vorstandschef Dr. Jens Baas den kritischen Fragen der Datenschützer. Eine Krankenkasse auf der re:publica? Und ob! Die TK ist Vorreiter in der Digitalisierung. Davon sollen auch die Versicherten profitieren. Gesundheits- und Krankheitsinformationen sind heute breit gestreut und liegen in relevanten Teilen nur in Papierform vor - zutiefst analog. Wenn es darauf ankommt, ist die Nutzung oft schwierig bis unmöglich, z.B. bei Notaufnahmen, bei Umzügen in andere Städte, im Urlaub oder bei chronischen Erkrankungen, die durch mehrere Fachärzte behandelt werden. Das Angebot der eGA soll in nicht allzu ferner Zukunft diese Probleme beseitigen. Wozu der Aufriss? Am Markt gibt es schon einige Angebote, die ähnlich einer Drop-Box das Ablegen von Dokumenten in einer Cloud ermöglichen. Doch ist dies der Anspruch? Ziel soll es sein, einen datenschutzrechtlich sicheren Hafen für die hochsensiblen Daten von Versicherten zu bieten und Anstöße für allgemeine Standards in einem Gesundheitssystem, das 80 Millionen Menschen versorgt, zu geben damit langfristig Vernetzung möglich ist. Mit herkömmlichen Angeboten ist das nicht möglich. Und was ist mit Datenschutz? Das Vorhaben steht und fällt mit der Datensicherheit. Die Anforderungen an den Anbieter sind entsprechend hoch: zertifizierte Server in Deutschland, keine Unterauftragnehmer, kein Zugriff durch Dritte, verschlüsselte Speicherung der einzelnen Datensätze. Das ist ein ziemlich hoher Anspruch. Umso besser, dass es Veranstaltungen wie diese gibt, um kreativen Input einzufangen und das Projekt eGA in der Debatte auf Herz und Nieren zu testen.
Viele Autokonzerne sammeln heimlich die Daten ihrer Fahrzeuge für meist unbekannte Zwecke. Ein Münchner Startup hingegen zeigt, dass die Fahrer mit ihren Autodaten selbst Geld verdienen können.
Von klein zu riesig und wieder retour. Apple hat am Montag das neue, nur vier Zoll kleine, iPhone SE vorgestellt. Was kann das kleine Kraftpaket - und was ist jetzt eigentlich besser? Ein Smartphone in Schokoladen-Tafel-Format (Michael) oder eins gemacht für Ameisen (Stephan)? Weil wir immer wieder neue technische Geräte kaufen, gibt es mittlerweile sogar Roboter, die alte Smartphones in sekundenschnelle zerlegen können. Außerdem sprechen wir über die Wichtigkeit des Datenschutzes, auch nach Terroranschlägen wie in Brüssel und wagen einen kleinen Ausblick: Könnte die WLAN-Störerhaftung fallen?
Der Games-Anwalt von GamersGlobal.de, Jurist Henry Krasemann, stellt mal ein ganz anderes "Spiel" vor: Tinder. Über 2 Millionen Deutsche "tindern" schon und suchen durch lockeres Wischen über das Display des Smartphones einen Partner. Einfachheit und (Spiel-) Trieb sind Wesensmerkmale der App. Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Eine Durchsicht der Datenschutzerklärung brachte Erstaunliches zu Tage. Hier klicken zur Folge bei YouTube.
Jurafunk Nr. 35: Vorratsdatenspeicherung und Unabhängigkeit der Datenschutz-Aufsichtsbehörden - BVerfG 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 (Vorratsdatenspeicherung), EuGH C-518/07 (Aufsichtsbehörden)
Deutschland 2005. Wir befinden uns zwischen den Anschlägen von London und Bundestagswahl. Kaum waren die Opfer des schrecklichen Attentates geborgen, forderten konservative Politker eine Ausweitung der Videoüberwachung und aus Richtung der Ermittlungsbehörden werden die Rufe nach einer umfassenden Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindung laut. Der Datenschutz heißt plötzlich "Täterschutz" und alle bürgerlichen Freitheiten sollen "auf den Prüfstand". Wollen wir in einer vollüberwachten Gesellschaft leben und bringt eine allumfassende Beobachtung wirklich mehr Sicherheit? Welche technischen Maßnahmen können solche furchtbaren Terroranschläge verhindern? Verträgt sich Hi-Tech gegen Terror mit einer stabilen Demokratie? Eine Diskussion, die leider mal wieder brandaktuell ist. Mittwoch im Chaosradio.