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Niko Härting und Stefan Brink werfen zunächst (ab Minute 01:06) einen Blick auf den Fall Perkins Coie, der die Anwaltschaft weltweit schockiert. Der US-Präsident entzog mittels einer Executive Order der Wirtschaftskanzlei Perkins Coie LLP alle Mandate. Die Bundesbehörden wurden angewiesen, alle Dienstleister zur Offenlegung von Geschäftsbeziehungen mit Perkins Cole aufzufordern. Zudem lässt Trump untersuchen, ob amerikanische Großkanzleien gegen Antidiskriminierungsrecht verstoßen, indem sie weiße heterosexuelle Männer diskriminieren. Ab Minute 13:25 geht es um ein viel beachtetes BGH-Urteil zum immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO bei Spam-Mails (BGH v. 28.1.2025 - VI ZR 109/23). Der BGH verneint das Erfordernis einer ,,Erheblichkeitsschwelle“ für einen immateriellen Schaden, verlangt allerdings eine konkrete Darlegung des Schadens. Im Anschluss (ab Minute 21:59) diskutieren Härting und Brink eine Entscheidung des AG München über das (nach Auffassung des Gerichts fehlende) Recht einer Gerichtsvollzieherin zur Befragung der Nachbarn eines Schuldners nach dessen Aufenthaltsort. Siegeszug der DSGVO oder ärgerliches Missverständnis? Abschließend (ab Minute 32:14) wird eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO thematisiert (BFH v. 14.1.2025 – IX R 25/22). Dieser besteht auch gegen Finanzämter, einen unverhältnismäßigen Aufwand kann die Behörde dem Anspruch nach Auffassung des BFH in aller Regel nicht entgegenhalten.
Was ist in der KW 10 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? BGH zu immateriellen Schadensersatz (Urteil des VI. Zivilsenats vom 28.1.2025 - VI ZR 109/23) EDSA leitet Coordinated Enforcement Framework, CEF) für 2025 ein Wetter-Webcam verstößt gegen Datenschutz Massive Sicherheitslücken bei Access Management Systeme (AMS) "Max Mustermann" als Türöffner zu sensiblen Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) EU Komission: Kurswechsel in der Digitalpolitik Empfehlungen: Review 2020-2024 des Europäischen Datenschutzbeauftragten Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/wetter-webcam-verstoßt-gegen-datenschutz-ds-news-kw-10-2025/↗
Was ist in der KW 09 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Voreiliger Schufa-Eintrag kostet Mobilfunkanbieter 500 € (VI ZR 183/22) https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=140744&anz=1260&pos=12 EuGH: Informationspflicht über Scoring-Verfahren und dessen Grundsätze https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=295841&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 LG Stuttgart: Meta - Speicherung von Off-Site Daten ohne Einwilligung unzulässig (27 O 190/23) Schutz von Geschäftsgeheimnissen und die Bedeutung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen (Volltext) https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001598956 Social-Media-Post zur Identitätsklärung kann bei konkludenter Einwilligung rechtmäßig sein (LG Frankenthal, Urteil vom 11.12.2024 - 6 O 165/24) https://beck-online.beck.de/Error/21?urlReferrer=http%3A%2F%2Fbeck-online.beck.de%2F%3Fbcid%3Dy-200-Az-6O16424-D-2024__12__11 Microsoft stärkt die digitale Souveränität mit abgeschlossener EU-Datengrenze https://learn.microsoft.com/de-de/privacy/eudb/eu-data-boundary-transfers-for-all-services#security-operations Empfehlungen: „KI ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft“ – Veranstaltung der Datenschutzbeauftragte Londoner Bericht "Sovereign Cloud for Europe" über die Notwendigkeit europäischer Datensouveränität Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/microsoft-starkt-digitale-souveranitat-innerhalb-eu-datengrenze-ds-news-kw-09-2025/↗
In its first leading judgment (decision of November 18, 2024, docket no.: VI ZR 10/24), the German Federal Court of Justice (BGH) dealt with claims for non-material damages pursuant to Art. 82 GDPR following a scraping incident. According to the BGH, a proven loss of control or well-founded fear of misuse of the scraped data by third parties is sufficient to establish non-material damage. The BGH therefore bases its interpretation of the concept of damages on the case law of the CJEU, but does not provide a clear definition and leaves many questions unanswered. Our German data litigation lawyers, Andy Splittgerber, Hannah von Wickede and Johannes Berchtold, discuss this judgment and offer insights for organizations and platforms on what to expect in the future. ----more---- Transcript: Intro: Hello, and welcome to Tech Law Talks, a podcast brought to you by Reed Smith's Emerging Technologies Group. In each episode of this podcast, we will discuss cutting-edge issues on technology, data, and the law. We will provide practical observations on a wide variety of technology and data topics to give you quick and actionable tips to address the issues you are dealing with every day. Andy: Hello, everyone, and welcome to today's episode of our Reed Smith Tech Law Talks podcast. In today's episode, we'll discuss the recent decision of the German Federal Court of Justice, the FCJ, of November 18, 2024, on compensation payments following a data breach or data scraping. My name is Andy Splittgerber. I'm partner at Reed Smith's Munich office in the Emerging Technologies Department. And I'm here today with Hannah von Wickede from our Frankfurt office. Hannah is also a specialist in data protection and data litigation. And Johannes Berchtold, also from Reed Smith in the Munich office, also from the emerging technologies team and tech litigator. Thanks for taking the time and diving a bit into this breathtaking case law. Just to catch everyone up and bring everyone on the same speed, it was a case decided by the German highest civil court, in an action brought by a user of a social platform who wanted damages after his personal data was scraped by a hacker from that social media network. And that was done through using the telephone number or trying out any kind of numbers through a technical fault probably, and this find a friend function. And through this way, the hackers could download a couple of million data sets from users of that platform, which then could be found in the dark web. And the user then started an action before the civil court claiming for damages. And this case was then referred to the highest court in Germany because of the legal difficulties. Hannah, do you want to briefly summarize the main legal findings and outcomes of this decision? Hannah: Yes, Andy. So, the FCJ made three important statements, basically. First of all, the FCJ provided its own definition of what a non-material damage under Article 82 GDPR is. They are saying that mere loss of control can constitute a non-material damage under Article 82 GDPR. And if such a loss of the plaintiffs is not verifiable, that also justified fear of personal data being misused can constitute a non-material damage under GDPR. So both is pretty much in line with what the ECJ already has said about non-material damages in the past. And besides that, the FCJ makes also a statement regarding the amount of compensation for non-material damages following from scraping incident. And this is quite interesting because according to the FCJ, the amount of the claim for damages in such cases is around 100 euros. That is not much money. However, FCJ also says both loss of control and reasonable apprehension, also including the negative consequences, must first be proven by the plaintiff. Andy: So we have an immaterial damage that's important for everyone to know. And the legal basis for the damage claim is Article 82 of the General Data Protection Regulation. So it's not German law, it's European law. And as you'd mentioned, Hannah, there was some ECJ case law in the past on similar cases. Johannes, can you give us a brief summary on what these rulings were about? And on your view, does the FCJ bring new aspects to these cases? Or is it very much in line with the European Court of Justice that already? Johannes: Yes, the FCJ has quoted ECJ quite broadly here. So there was a little clarification in this regard. So far, it's been unclear whether the loss of control itself constitutes the damage or whether the loss of control is a mere negative consequence that may constitute non-material damage. So now the Federal Court of Justice ruled that the mere loss of control constitutes the direct damage. So there's no need for any particular fear or anxiety to be present for a claim to exist. Andy: Okay, so it's not. So we read a bit in the press after the decision. Yes, it's very new and interesting judgment, but it's not revolutionary. It stays very close to what the European Court of Justice said already. The loss of control, I still struggle with. I mean, even if it's an immaterial damage, it's a bit difficult to grasp. And I would have hoped FCJ provides some more clarity or guidance on what they mean, because this is the central aspect, the loss of control. Johannes, you have some more details? What does the court say or how can we interpret that? Johannes: Yeah, Andy, I totally agree. So in the future, discussion will most likely tend to focus on what actually constitutes a loss of control. So the FCJ does not provide any guidance here. However, it can already be said the plaintiff must have had the control over his data to actually lose it. So whether this is the case is particularly questionable if the actual scrape data was public, like in a lot of cases where we have in Germany right here, and or if the data was already included in other leaks, or the plaintiff published the data on another platform, maybe on his website or another social network where the data was freely accessible. So in the end, it will probably depend on the individual case if there was actually a loss of control or not. And we'll just have to wait on more judgments in Germany or in Europe to define loss of control in more detail. Andy: Yeah, I think that's also a very important aspect of this case that was decided here, that the major cornerstones of the claim were established, they were proven. So it was undisputed that the claimant was a user of the network. It was undisputed that the scraping took place. It was undisputed that the user's data was affected part of the scraping. And then also the user's data was found in the dark web. So we have, in this case, when I say undistributed, it means that the parties did not dispute about it and the court could base their legal reasoning on these facts. In a lot of cases that we see in practice, these cornerstones are not established. They're very often disputed. Often you perhaps you don't even know that the claimant is user of that network. There's always dispute or often dispute around whether or not a scraping or a data breach took place or not. It's also not always the case that data is found in the dark web. I think this, even if the finding in the dark web, for example, is not like a written criteria of the loss of control. I think it definitely is an aspect for the courts to say, yes, there was loss of control because we see that the data was uncontrolled in the dark web. So, and that's a point, I don't know if any of you have views on this, also from the technical side. I mean, how easy and how often do we see that, you know, there is like a tag that it says, okay, the data in the dark web is from this social platform? Often, users are affected by multiple data breaches or scrapings, and then it's not possible to make this causal link between one specific scraping or data breach and then data being found somewhere in the web. Do you think, Hannah or Johannes, that this could be an important aspect in the future when courts determine the loss of control, that they also look into, you know, was there actually, you know, a loss of control? Hannah: I would say yes, because it was already mentioned that the plaintiffs must first prove that there is a causal damage. And a lot of the plaintiffs are using various databases that list such alleged breaches, data breaches, and the plaintiffs always claim that this would indicate such a causal link. And of course, this is now a decisive point the courts have to handle, as it is a requirement. Before you get to the damage and before you can decide if there was a damage, if there was a loss of control, you have to prove if the plaintiff even was affected. And yeah, that's a challenge and not easy in practice because there's also a lot of case law already about these databases or on those databases that there might not be sufficient proof for the plaintiffs being affected by alleged data breaches or leaks. Andy: All right. So let's see what's happening also in other countries. I mean, the Article 82, as I said in the beginning, is a European piece of law. So other countries in Europe will have to deal with the same topics. We cannot come up with our German requirements or interpretation of immaterial damages that are rather narrow, I would say. So Hannah, any other indications you see from the European angle that we need to have in mind? Hannah: Yes, you're right. And yet first it is important that this concept of immaterial damage is EU law, is in accordance with EU law, as this is GDPR. And as Johannes said, the ECJ has always interpreted this damage very broadly. And does also not consider a threshold to be necessary. And I agree with you that it is difficult to set such low requirements for the concept of damage and at the same time not demand materiality or a threshold. And in my opinion, the Federal Court of Justice should perhaps have made a submission here to the ECJ after all because it is not clear what loss of control is. And then without a material threshold, this contributes a lot to legal insecurity for a lot of companies. Andy: Yeah. Thank you very much, Hannah. So yes, the first takeaway for us definitely is loss of control. That's a major aspect of the decision. Other aspects, other interesting sentences or thoughts we see in the FCJ decision. And one aspect I see or I saw is right at the beginning where the FCJ merges together two events. The scraping and then a noncompliance with data access requests. And that was based in that case on contract, but similar on Article 15, GDPR. So those three events are kind of like merged together as one event, which in my view doesn't make so much sense because they're separated from the event, from the dates, from the actions or non-actions, and also then from the damages from a non-compliance with an Article 15. I think it's much more difficult to argue with a damage loss of control than with a scraping or a data breach. That that's not a major aspect of the decision but I think it was an interesting finding. Any other aspects, Hannah or Johannes, that you saw in the decision worth mentioning here for our audience? Johannes: Yeah so I think discussion in Germany was really broadly so i think just just maybe two points have been neglected in the discussion so far. First, towards the ending of the reasoning, the court stated that data controllers are not obliged to provide information about unknown recipients. For example, like in scraping cases, controllers often do not know who the scrapers are. So there's no obligation for them to provide any names of scrapers they don't know. That clarification is really helpful in possible litigation. And on the other hand, it's somewhat lost in the discussion that the damages of the 100 euros only come into consideration if the phone number, the user ID, the first name, the last name, the gender, and the workplace are actually affected. So accordingly, if less data, maybe just an email address or a name, or less sensitive data was scraped, the claim for damages can or must even be significantly lower. Andy: All right. Thanks, Johannes. That's very interesting. So, not only the law of control aspect, but also other aspects in this decision that's worth mentioning and reading if you have the time. Now looking a bit into the future, what's happening next, Johannes? What are your thoughts? I mean, you're involved in some similar litigation as well, as so is Hannah, what do you expect, What's happening to those litigation cases in the future? Any changes? Will we still have law firms suing after social platforms or suing for consumers after social platforms? Or do we expect any changes in that? Johannes: Yeah, Andy, it's really interesting. In this mass GDPR litigation, you always have to consider the business side, not always just the legal side. So I think the ruling will likely put an end to the mass GDPR litigation as we know it in the past. Because so far, the plaintiffs have mostly appeared just with a legal expenses insurer. So the damages were up to like 5,000 euros and other claims have been asserted. So the value in dispute could be pushed to the edge. So it was like maybe around 20,000 euros in the end. But now it's clear that the potential damages in such scraping structures are more likely to be in the double-digit numbers, like, for example, 100 euros or even less. So as a result, the legal expenses insurers will no longer fund their claims for 5,000 euros. But at the same time, the vast majority of legal expenses insurers have agreed to a deductible of more than 100 euros. So the potential outcome and the risk of litigation are therefore disproportionate. And as a result, the plaintiffs will probably refrain from filing such lawsuits in the future. Andy: All right. So good news for all insurers in the audience or better watch out for requests for coverage of litigation and see if not the values in this cube are much too high. So we will probably see less of insurance coverage cases, but still, definitely, we expect the same amount or perhaps even more litigation because the number as such, even if it's only 100 euros, seems certainly attractive for users as a so-called low-hanging fruit. And Hannah, before we close our podcast today, again, looking into the future, what is your recommendation or your takeaways to platforms, internet sites, basically everyone, any organization handling data can be affected by data scraping or a data breach. So what is your recommendation or first thoughts? How can those organizations get ready or ideally even avoid such litigation? Hannah: So at first, Andy, it is very important to clarify that the FCJ judgment is ruled on a specific case in which non-public data was made available to the public as a result of a proven breach of data protection. And that is not the case in general. So you should avoid simply apply this decision to every other case like a template because if other requirements following from the GDPR are missing, the claims will still be unsuccessful. And second, of course, platforms companies have to consider what they publish about their security vulnerabilities and take the best possible precautions to ensure that data is not published on the dark web. And if necessary, companies can transfer the risk of publication to the user simply by adjusting their general terms and conditions. Andy: Thanks, Hannah. These are interesting aspects and I see a little bit of conflict between the breach notification obligations under Article 33, 34, and then the direction this caseload goes. That will also be very interesting to see. Thank you very much, Hannah and Johannes, for your contribution. That was a really interesting, great discussion. And thank you very much to our audience for listening in. This was today's episode of our EU Reed Smith Tech Law Talks podcast. We thank you very much for listening. Please leave feedback and comments in the comments fields or send us an email. We hope to welcome you soon to our next episode. Have a nice day. Thank you very much. Bye bye. Outro: Tech Law Talks is a Reed Smith production. Our producers are Ali McCardell and Shannon Ryan. For more information about Reed Smith's emerging technologies practice, please email techlawtalks@reedsmith.com. You can find our podcast on Spotify, Apple Podcasts, Google Podcasts, reedsmith.com, and our social media accounts. Disclaimer: This podcast is provided for educational purposes. It does not constitute legal advice and is not intended to establish an attorney-client relationship, nor is it intended to suggest or establish standards of care applicable to particular lawyers in any given situation. Prior results do not guarantee a similar outcome. Any views, opinions, or comments made by any external guest speaker are not to be attributed to Reed Smith LLP or its individual lawyers. All rights reserved. Transcript is auto-generated.
Was hat das Europäische Datenrecht mit einer Schafweide zu tun? Welches Buch könnten Sie Ihren juristischen Freunden zu Weihnachten schenken? Und was sagt der BGH zum Land Rover in der Autowaschanlage? (00:23) Aktuelle Gesetzgebung: Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts, verfügbar auf den Seiten des BMJ (07:03) Aktuelle Literatur: Maximilian Becker: IoT-Daten als Gemeineigentum – Der Data Act als digitale Utopie, RDi 2024, 615-627 Chantal Bittner: Legalisierung der Eizellspende – Alles nur zum Wohle des Kindes? JZ 2024, 1087-1091 Martin Zwickel, Eva Julia Lohse und Matthias Schmid: Kompetenztraining Jura, 1. Aufl. 2025, Details im Webshop von De Gruyter (18:42) Aktuelle Rechtsprechung: Scraping: BGH v. 18. November 2024, VI ZR 10/24, Volltext Land Rover in der Autowaschanlage: BGH v. 21. November 2024, VII ZR 39/24, Volltext (32:06) Aktuelle Umfrage zur Zusammenarbeit im Jurastudium (34:36) Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
Lange erwartet, nun viel diskutiert: Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Schadensersatzanspruch aus Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt nicht nur Juristen. Der BGH hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob schon der bloße Kontrollverlust über eigene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Anlass war ein Datenleak bei Facebook im Jahr 2019, bei dem Kriminelle über eine zu weit offene Schnittstelle an Nutzerdaten wie Namen, Telefonnummern und Adressen von über 500 Millionen Nutzern gelangten, darunter mutmaßlich sechs Millionen Deutsche. Der BGH hatte sich ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln herausgepickt und die Revision zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren erklärt. Diese Möglichkeit hat das oberste deutsche Gericht, seit am 31. Oktober das Leitentscheidungsgesetz in Kraft getreten ist: In Fällen, die grundlegende Rechtsfragen betreffen, soll eine Leitentscheidung des BGH als Richtschnur für niedere Instanzen in ähnlichen Fällen dienen. In seinem Urteil (Az. VI ZR 10/24) hat der BGH am 18. November die Hürden für immaterielle Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO sehr niedrig gesetzt. Entgegen der Auffassung von Meta könne "auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein". Demnach müssen Betroffene nicht nachweisen, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet worden seien. Auch Belege für Angst und Sorge vor einem Missbrauch sind dem Urteil zufolge nicht erforderlich. Besonders spannend: Nicht nur mündlich während der Urteilsverkündung, sondern auch in seiner schriftlichen Urteilbegründung gab der BGH den Instanzgerichten konkrete Hinweise zur Höhe der finanziellen Entschädigung für den erlittenen "Kontrollverlust". Für den konkreten Fall, bei dem keine Schäden nachgewiesen wurden, schlug er eine "Größenordnung von 100 Euro" vor. Falls der ein Fall gravierender ist, kann der Betrag laut BGH allerdings auch wesentlich höher sein. Im c't-Datenschutz-Podcast erläutert Dr. Lea Stegemann, Rechtsanwältin und Expertin für Schadensersatzansprüche aus DSGVO-Verstößen heraus, die Hintergründe und Auswirkungen des BGH-Urteils. Lea sieht in dem Urteil einerseits einen wichtigen Schritt für den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Andererseits warnt sie vor Risiken für Unternehmen, wenn nun zusätzlich zu möglichen DSGVO-Bußgeldern noch Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe kommen. Unklar bleibt fürs Erste, wie sich das Urteil auf die Praxis der Legal-Tech-Kanzleien auswirkt, die Betroffene zu Massenklagen animieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jüngst eine Musterfeststellungsklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht, der sich jeder Betroffene bald kostenlos anschließen kann. Lea sieht darin Chance, Ansprüche gesammelt anzumelden, ohne in dem einzelnen Fall ein Gerichtsverfahren und eine Beweisaufnahme durchführen zu müssen. Sie plädiert ohnehin für eine Pauschalierung und Bündelung von massenhaft vorhandenen, ähnlich gelagerten Schadensersatzansprüchen, um die Justiz zu entlasten. Der Gesetzgeber könne dafür die Rahmenbedingungen schaffen.
44 Seiten BGH. Carl Nowak und Niko Härting sprechen über die BGH-„Leitentscheidung“ zum Facebook-Scraping (BGH vom 18.11.2024, VI ZR 10/24), die mittlerweile vollständig vorliegt. Eine „Leitentscheidung“, die – bei Lichte betrachtet – keine Leitentscheidung ist. Dennoch wird das Urteil des BGH die Rechtsprechung der Zivilgerichte zu Art. 82 DSGVO prägen, unter anderem zu folgenden Fragen: Kann jeder DSGVO-Verstoß einen Schadensersatzanspruch begründen? Spoiler: Der BGH lässt dies offen. Kann ein Verstoß gegen das Gebot der Datenminimierung oder gegen Art. 25 DSGVO einen Schadensersatzanspruch begründen? Was muss ein Kläger vortragen, um einen Schadensersatzanspruch wegen „Kontrollverlusts“ geltend zu machen? Können neben einem „Kontrollverlust“ auch „begründete Befürchtungen“ für einen Schadensersatzanspruch ausreichen? Wann ist ein Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht bei zukünftigen Schäden zulässig? Wie bestimmt muss ein Unterlassungsanspruch sein? Wann gibt es ein Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Anspruch? Wann ist ein Auskunftsanspruch erfüllt (§ 362 BGB)? Warum Schadensersatz nur „in einer Größenordnung von 100 EUR“? Nicht vom BGH beantwortet wird die Frage, ob sich DSGVO-Schadensersatzansprüche für Klägeranwälte in Zukunft noch lohnen. See you at the local Amtsgericht.
Wer hätte gedacht, dass der Datenschutz dem BGH Anlass gibt, seine erste Leitentscheidung zu treffen? Seit dem 18.11.2024 wissen wir, dass „der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten“ bereits ein Schaden sein kann, der einen Schadensersatzanspruch begründen kann. Dies allerdings nur „in einer Größenordnung von 100 EUR“ (BGH vom 18.11.2024, Az. VI ZR 10/24). Stefan Brink und Niko Härting sprechen über die BGH-Entscheidung und über deren Folgen für Tausende Facebook-Scraping-Verfahren, die noch an Gerichten in der ganzen Republik anhängig sind. Ob es sich für Betroffene und deren Anwälte noch lohnt, Prozesse zu führen, wenn es nur noch um symbolische „Größenordnungen“ geht? 33:45 Die Leitentscheidung des BGH wird auch für andere Fälle Bedeutung haben, in denen es um Schadensersatz nach der DSGVO geht. Brink und Härting erörtern dies anhand einer sehr ausführlichen, frischen Entscheidung des OLG Dresden zum Fall Deezer (Urteil vom 15.10.2024, Az. 4 U 940/24). Die Zurückhaltung des OLG beim Schadensersatz wegen „Kontrollverlusts“ wird nach der BGH-Entscheidung nicht mehr haltbar sein. Spannend bleibt allerdings die weitere Entwicklung des Erfüllungseinwands bei der datenschutzrechtlichen Auskunft (Art. 15 DSGVO). Zivilrechtlich kann eine unrichtige Auskunft den Auskunftsanspruch nach § 362 BGB erfüllen. Einen Anspruch auf eine „richtige“ Auskunft gibt es im Zivilprozess nicht, dies hat das OLG Dresden sehr ausführlich und schlüssig begründet. Aber könnte der Betroffene jetzt bei der Datenschutzbehörde auf dem Beschwerdeweg eine vollständige und richtige Auskunft erwirken? Oder müsste es auch dort heißen: „Njet, 362 BGB“?
WWas ist in der KW 47 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: OLG Frankfurt: Auskunft per Self-Service-Tool BGH zu Schadensersatz bei Datenpannen (Leitentscheidung Facebook-Scraping) (Urt. v. 18.11.2024, Az. VI ZR 10/24) https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=139478&anz=1171&pos=10 https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2024&nr=139661&anz=218&pos=0 Indien schränkt den Datenaustausch von Whatsapp mit anderen Meta-Unternehmen ein und verhängt Geldstrafe https://cci.gov.in/search-filter-details/6617 Sicherheitslücke bei Bonitätsdaten https://www.linkedin.com/posts/lilith-wittmann_am-wochenende-hatte-ich-zugang-zu-den-kreditausk%C3%BCnften-activity-7264293472944222209-5k-A/ https://www.heise.de/news/Grosses-Datenleck-Sensible-Bonitaetsdaten-frei-im-Netz-10082090.html Vorwürfe zum Datenaustausch zwischen EU und USA: EDRi erhebt Vorwürfe gegen die EU-Kommission https://edri.org/our-work/promises-unkept-the-eu-us-data-privacy-framework-under-fire/ Elektronische Patientenakte: Start wird verschoben Empfehlungen & Lesetipps: Datenschutz im Kitaalltag - Gemeinsame Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 21.11.2024 https://www.datenschutzwegweiser-kita.de/home Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/auskunft-per-self-service-tool-zulassig-datenschutz-news-kw-47-2024/↗ #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
BGH 16.07.2024 – VI ZR 188/22 https://www.youtube.com/@RechtsprechungNews Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Verkehrsunfall; Unfall; Auto; Versicherung; Versicherer; Minderwert; Gebrauchtwagen; Autokauf; PKW; Gebrauchtwagenhändler; Autoverkauf; Ersatz; Schaden; Schadensersatz
Heutige Themen:Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde der AFD (Pressemitteilung)BVerfG zur Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag (BVerfG, Urteil vom 17.09.2024 - 2 BvE 10/21 – Pressemitteilung)Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 17.07.2024 - 1 BvR 2133/22 – Pressemitteilung)Tiergefahr beim Hund (BGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - VI ZR 381/23)Kleinparteien in der Wahlberichterstattung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2024 - OVG 3 S 109/24 – Pressemitteilung)Einseitige Festlegungen von Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 03.07.2024 - 10 AZR 171/23 – Pressemitteilung)OLG Frankfurt zur Laubrente (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2024 - 19 U 67/23 – Pressemitteilung)
Was ist in der KW 30 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Nach Urteil des OLG Frankfurt entbindet eine AGB nicht von der Pflicht der Einholung einer Einwilligung Bußgeld wegen unzureichender Einbindung des DSB gegen ein Unternehmen in Luxemburg DSB muss nicht namentlich genannt werden (BGH, Urteil vom 14. Mai 2024 - VI ZR 370/22 - LG Darmstadt) Google erlaubt Drittanbieter-Cookies weiterhin. Privacy Sandbox vorerst gescheitert KI Massenüberwachnung bei den olympischen Spielen, insbesondere die Videoüberwachung Gruppe von Datenschutzaktivisten erzielt Vergleich mit Oracle Empfehlungen & Lesetipps: ONKIDA: Veröffentlicht durch die Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg Link zur Themenfolge Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/unzureichende-einbindung-des-dsb-fuehrt-zu-bussgeld-datenschutz-news-kw-30-2024/ #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
RA045 Verbot von Compact, BGH zur Lückenrechtsprechung und neues KlimaschutzgesetzHeutige Themen:Klimaaktivistin muss ins GefängnisReform der NotfallversorgungCompact-Magazin verboten (Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums – FAZ-Artikel von Michael Hanfeld vom 18. Juli 2024 mit Zitat von Prof. Dr. Degenhart)Kein Mindestlohn für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum (BVerfG, Beschluss vom 02. Juli 2024, - 1 BvR 2244/23/1 und BvR 2231/23 – Pressemitteilung)Fristlose Kündigung gegen Fußballprofi wegen propalästinensischem Instagram-Post rechstwidrig (ArbG Mainz, Urteil vom 12. Juli 2024 – Pressemitteilung)Sicherungsverwahrung für Drogendealer (OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2024 - 3 Ws 236/24)Keine Strafbarkeit bei rassistischen Chatgruppen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 08.07.2024 - 1 Ws 171/23)Lückenrechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 04.06.2024 - VI ZR 374/23)AFD Sachsen gesichert rechtsextrem (VG Dresden, Beschluss vom 15.07.2024 - 6 L 20/24 – Pressemitteilung)Klimaschutzgesetz
Was ist in der KW 25 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Datenschutzaufsicht Niedersachsen prüft heimliche Beobachtung https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Datenschutzaufsicht-Niedersachsen-prueft-heimliche-Observation-9764663.html Unternehmen schließen Sicherheitslücken in Microsoft Exchange https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/nach-datenschutzprufung-unternehmen-schliessen-exchange-sicherheitslucken-232967.htmlk Schadensersatz bei falsch adressierte Mandatspost (Urteil vom 20.06.2024 – Az. C-590/22 PS Auch das Finanzamt hat dem Auskunftsanspruch der DSGVO folge zu leisten, Urteil vom 12.03.2024 – IX R 35/21 https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410108/ Heimliche Videoüberwachung bei Mietern , BGH, Urteil vom 12.03.2024 - VI ZR 1370/20 75.000€ Bußgeld wegen Verstoß gegen Patientendatenschutz Unerwünschte Werbe-E-Mails können teuer werden https://www.gpdp.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10027595 Veröffentlichungen und Veranstaltungen Informationskampagne: Datenschutz beim E-Mail und Newsletter-Versand https://www.datenschutz.rlp.de/themen/direktwerbung-und-newsletter Bewerbungsdatenschutz und Recruiting 240606_Information_Bewerberdatenschutz_und_Recruiting.pdf (datenschutz-hamburg.de) Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/bgh-zur-videouberwachung-bei-mietern-datenschutz-news-kw-25-2024 TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Was ist in der KW 21 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Öffentlicher Vortrag Ringvorlesung an der Hochschule Bochum auf dem Campus Velbert/Heiligenhaus zum Thema: Datenschutz – Brücken bauen zwischen Recht, Technik und Prozessen https://www.hochschule-bochum.de/die-bo/hochschule/campus-velbert-heiligenhaus/aktuelles/terminkalender-am-cvh/ LKA warnt vor Cyberangriffen über Office 365 https://lka.polizei.nrw/presse/warnung-vor-cyberattacken-ueber-office-365-komponenten EU-Kommission: Microsoft soll Klarheit über Risiken beim Einsatz von KI in ihren Systemen geben Microsoft Recall zeichnet umfangreich Benutzeraktivität auf https://learn.microsoft.com/de-de/windows/client-management/manage-recall Microsoft: BSI klagt auf Herausgabe von sicherheitsrelevanten Informationen https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/microsoft-deutsche-behoerde-zwingt-konzern-nach-hacker-angriff-zu-juristischen-auskuenften-a-933c9792-3d69-4220-8a11-f30a5bf69364 Beschwerde über Verifizierungsprozess bei RyanAir BfDI erhebt Klage gegen den Bundesnachrichtendienst https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/05_Klage-BND.html BGH, Urteil vom 16.04.2024 - VI ZR 223/21 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=137574&pos=0&anz=1 Studie: Massenüberwachung durch WLAN-basierten Ortungsdienst von Apple möglich https://www.cs.umd.edu/~dml/papers/wifi-surveillance-sp24.pdf Empfehlungen & Lesetipps: Artikel „Die Notwendigkeit mehrerer Einwilligungen beim Newsletter-Tracking“ https://migosens.de/newsletter-tracking/ Auf der diesjährigen re:publica in Berlin wird der BfDI am 27. Mai mit einem eigene Panel zu Datenschutz und Datennutzung vertreten sein https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/7_republica.html https://re-publica.com/de/session/datenschutz-vs-datennutzung-unvereinbare-gegensaetze Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/bfdi-klagt-gegen-bundesnachrichtendienst-datenschutz-news-kw-21-2024
Heutige Themen:AFD vs. VerfassungsschutzReichsbürgerprozessQualifizierter Grundrechtseingriff als Voraussetzung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses in den Fällen sich typischerweise kurzfristig erledigender Maßnahmen (BVerwG 6 C 2.22 - Urteil vom 24. April 2024)Zu gut fürs Examen? (OVG Lüneburg, Urteil vom 30.04.2024 - 2 LB 69/18)TÜV und ohne Führerschein gleich zwei Bestrafungen? (OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.01.2024)Kopftuchverbot für Schöffin (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2024 - 5 Ws 64/24)Mittäterexzess beim erpresserischer Menschenraub (BGH, Urteil vom 23.01.2024 - 1 StR 189/23)Fristwahrung bei falschem Aktenzeichen (BGH, Beschluss vom 12.03.2024 - VI ZR 166/22)Neue Regelungen zu KinderehenIce-Bucket-Challenge gone wrong (AG Hanau Beschl. v. 19.02.2024, Az. 34 C 92/23)
In diesem Podcast dreht sich alles um Art. 15 DSGVO – insbesondere um das „Recht auf Kopie“ (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Niko Härting und Stefan Brink besprechen drei neue Gerichtsentscheidungen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Offenbar har der EuGH hat mit seinen drei Entscheidungen zum Auskunftsrecht (EuGH vom 4.5.2023 - C-487/21; vom 22.6.2023 - C-579/21; vom 26.10.2023 - C-307/22) mehr Verwirrung als Klarheit gestiftet. BGH vom 6.2.2024 – VI ZR 15/23 - Auskunft zur Prämienanpassung (ab Minute 2:05) Der VI. Zivilsenat des BGH bleibt von der (klägerfreundlichen) EuGH-Rechtsprechung erstaunlich unbeirrt und verneint Ansprüche eines Versicherungsnehmers aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO. Der Kläger habe in seinen Klageanträgen die geforderten Auskünfte nicht hinreichend spezifiziert, und es sei auch nicht ersichtlich, welche Kopien der Kläger aus welchen Gründen für „unerlässlich“ zur Ausübung seiner Rechte halte. OLG Nürnberg vom 29.11.2023 – 4 U 347/21 – Auskunftsansprüche eines Ex-Vorstands (ab Minute 20:30) Ganz ganz anders das Nürnberger Gericht. Ein Ex-Vorstand listet seitenweise Korrespondenz und Unterlagen für die Zeit seit 2000 auf, die er in Kopie erhalten möchte. Keine Spezifikation. Keine Einschränkung auf Unterlagen, die der Kläger noch nicht erhalten hat. Keine Angaben zur „Unerlässlichkeit“ von Kopien. „Macht nichts“, sagen die Nürnberger Richter und sprechen dem Ex-Vorstand Auskunftsrechte nebst Kopien ohne jedwede Einschränkung zu. Fragen der Erfüllung und der „Unerlässlichkeit“ könnten ja im Vollstreckungsverfahren (§ 888 ZPO) geklärt werden. VG Berlin vom 6.2.2024 - 1 K 187/21 – Auskunftspflichten einer Behörde (ab Minute 38:53) Ein Bürger verlangt von einer Behörde in erheblichem Umfang Auskunft und Kopien. Die Behörde wendet ein, dies sei unzumutbar, es gehe „nach einer groben Schätzung (um) weit mehr als 5000 Seiten Akten“. Man fragt sich bereits, warum sich das Verwaltungsgericht für zuständig hält. Geht es wirklich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch? Das VG Berlin sagt hierzu nichts, gibt der Klage weitgehend statt, verweist auf strenge Maßstäbe, die für den Einwand der Unzumutbarkeit gelten und die im konkreten Fall nicht erfüllt seien. Anders als der EuGH verlangt das Berliner Gericht auch keine Begründung für die „Unerlässlichkeit“ umfangreicher Kopien. Der Kopieanspruch sei die Regel, nicht die Ausnahme. Verwunderlich.
Heutige Themen:Diskussion um Strafverschärfung bei SexualdeliktenBeginn des ReichsbürgerprozessesMaaßen klagt gegen VerfassungsschutzBGH zu Gutachtern vor Gericht (BGH, Beschluss vom 12.03.2024 - VI ZR 283/21)LG Lübeck zum Tierkauf (LG Lübeck, Urteil vom 07.03.2024 - 14 S 92/21 – Pressemitteilung)Persönliche Daten des Geschäftsführers im Handelsregister zulässig (BGH, Beschluss vom 23.01.2024 - II ZB 7/23)LSG Niedersachsen-Bremen zum Vollmachtwiderruf (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.02.2024 - L 11 AS 330/22 – Pressemitteilung)Kein Mietwagenverkehr ohne Betriebssitz (VG Berlin, Beschluss vom 25.03.2024 - 11 L 53/24 – Pressemitteilung)Neuer Anlauf für Sterbehilfe
Wie kann eine Hausverkäuferin unversehens zur Darlehensnehmerin werden? Welches Buch bietet Hilfe für die perfekte BGB-Klausur? Und wer trägt nach einem Verkehrsunfall das Werkstattrisiko? (00:17) Aktuelle Gesetzgebung: Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts, Dokumentenseite des BMJ (07:48) Aktuelle Literatur: Barbara Buchalik und Mareike Christine Gehrmann: Von Nullen und Einsen zu Paragraphen: Der AI Act, ein Rechtscode für Künstliche Intelligenz, CR 2024, 145-153 Markus Artz und Beate Gsell: Der Teilverkauf von Wohnimmobilien als Immobiliar-Verbraucherdarlehen, NJW 2024, 785-791 Gerhard Wagner und Peter McColgan: Die BGB-Klausur, 10. Aufl. 2024 (25:44) Aktuelle Rechtsprechung: Werkstattrisiko bei der Autoreparatur: BGH v. 16. Januar 2024, VI ZR 38/22 u.a., Volltext Immobilie am Ku'damm: BGH v. 9. Januar 2024, II ZR 220/22, Volltext
RA023 BVerfG zur Parteienfinanzierung, BGH zu Haftungsquoten und der "fette Anwalt"Heutige Themen:Politiker Halemba auf freiem FußUSA Stickstoffeinatmung bei TodesstrafeWarnhinweise für Tabakwaren dürfen nicht verdeckt werden (KG, Urteil vom 29.11.2023 - 23 U 48/18)Lego siegt vor Gericht der EU BGH zur Haftung beim Passieren eines Müllfahrzeugs (Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23 - (bundesgerichtshof.de)BVerfG zur NPD-Parteienfinanzierung (Urteil vom 23. Januar 2024 2 BvB 1/19)Strafzettelpauschale von Autovermietungen zulässig (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.09.2023 - Az. 2-24 O 53/23)Bundestag beschließt Gesetz zur schnelleren EinbürgerungRückführungsverbesserungsgesetzKurioses Urteil: "Fetter Anwalt" (BVerfG, Beschluss vom 24.11.2023 - 1 BvR 1962/23)
Bei der Prüfung der Strafbarkeit von sog. "Klimaklebern" wird in der Klausur der Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) häufig übersehen, da sich die Diskussion in Literatur und Medien überwiegend auf den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) konzentriert. Wir schauen uns in dieser Folge die Entscheidung des KG Berlin (Beschl. v. 16.8.2023 - 3 ORs 46/23, 161 Ss 61/23, NJW 2023, 2792) an und machen uns klar, warum die Rspr. zu § 240 StGB (sog. "Zweite-Reihe-Rechtsprechung") nicht ohne weiteres auf den Gewaltbegriff des § 113 StGB übertragbar ist. In der Folge erwähnt: BayVGH, Beschl. v. 13.9.2023 - 10 Cs 23.1650, RÜ 2023, 727 (Präventives Verbot von Klimakleber-Demonstrationen); BGH, Urt. v. 27.9.2022 - VI ZR 336/21, JuS 2023, 685 (Schienenblockade als Eigentumsbeeinträchtigung) Repetitorium: https://www.repetitorium-hofmann.de Anwalt für Prüfungsrecht: http://www.rechtsanwalt-hofmann.net - für Jurastudierende kostenlose Erstberatung! Intro: Jörg Hofmann, https://www.joerg-hofmann.com https://open.spotify.com/artist/7mGFxzVs5CPMyf3Lalpvlc
Heutige Themen:Reemtsma-Entführer Drach muss 15 Jahre in HaftRussischer Oligarch bleibt miz VB gegen Yacht-Durchsuchung erfolglos (BVerfG, Beschluss vom 14. November 2023 - 1 BvR 1498/23)Carla Hinrichs wird zu Bewährungsstrafe verurteiltRückwärtsfahren mit einem Anhänger zähöt als Zugbewegung (BGH Urteil vom 14. November 2023 - VI ZR 98/23)Examensfall Anstiftung Strafrecht (BGH Urteil vom 29. November 2023 - 6 StR 179/23)Reisepreisminderung wegen ständig belegter Poolliegen (AG Hannover, Urteil vom 20 Dezember 2023 - 553 C 5141/23)
Eine schöne Bescherung! Christian Walz, Anna Henrichs, Richard Ademmer und Christoph Spielmann – alle Richter und AG-Leiter – überraschen sich jeweils mit einem kleinen „Lerngeschenk“. Und du kannst ihnen in dieser Folge beim Auspacken der „Geschenke“ zuhören! In jedem „Geschenk“ steckt ein examensrelevanter Fall aus Klausuren oder Rechtsprechung, der besprochen wird. Es sind zwei Fälle aus dem Zivilrecht, ein Fall aus dem Strafrecht und ein Fall aus dem öffentlichen Recht dabei – ja, auch aus dem öffentlichen Recht! Es ist eben Weihnachten, das Fest der Liebe. Das ganze heißt zwar „Weihnachtsspecial“, ist aber ganz unabhängig von Weihnachten lehrreich und examensrelevant. Viel Spaß beim Hören! :) Wir freuen uns, wenn du unseren Podcast abonnierst, bewertest und dadurch unterstützt :) Urteile aus der Folge: BGH, Urt. v. 02.07.2019 - VI ZR 184/18 (Umfang der Streupflicht auf dem Parkplatz eines Supermarktes) https://openjur.de/u/2179098.html BGH Urt. v. 24.05.2023 - 2 StR 320/22 (maßgeblicher Zeitpunkt bei Heimtückemord) https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/22/2-320-22.php OVG Münster, Urt. v. 07.04.2017 - 11 A 2068/14 (Sondernutzungserlaubnis = mitwirkungsbedürftiger VA) https://openjur.de/u/2138973.html BVerwG, Beschl. v. 29.03.2022 - 4 C 4.20 (isolierte Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen) https://www.bverwg.de/290322B4C4.20.0 BayVGH, Urt. v. 22.06.2010 - 8 B 10.970 (Ermessensfehlerhaftigkeit einer Auflage zu einer Sondernutzungserlaubnis) https://openjur.de/u/484649.html OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.02.2020 - 12 U 112/19 (Anscheinsbeweis bei Skiunfall) https://openjur.de/u/2253157.html OLG Schleswig, Urt. v. 28.08.2012 - 11 U 10/12 (Anscheinsbeweis bei Skiunfall) https://www.ra-kotz.de/skiunfall_unaufklaerbarkeit_haftungsverteilung.htm Kapitelmarken: (00:00) Einleitung (06:28) Räum- und Streupflicht in Klausuren (07:53) Schmerzensgeldansprüche in Klausuren (10:37) Indizien und Parteivernehmung (14:15) Verkehrssicherungspflichten bei allgemeiner Glätte (23:25) Streupflicht auf dem Supermarktparkplatz? (30:58) Sondernutzungserlaubnis = mitwirkungsbedürftig? (34:46) Nebenbestimmungen gem. § 36 VwVfG (39:11) Isolierte Anfechtbarkeit einer Nebenbestimmung (40:36) Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung (49:29) Heimtückemord oder Totschlag? (55:49) Revision - was prüft der BGH eigentlich? (01:01:58) Skiunfälle in Klausuren (01:04:31) Internationale Zuständigkeit (01:07:50) Internationales Privatrecht (01:10:23) § 823 und FIS-Regeln (01:13:03) Anscheinsbeweise auf der Skipiste (01:17:56) Verabschiedung http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Was ist eine kartellrechtliche Entflechtung? Was plant die EU für Prozessfinanzierer? Und wann ist ein maschinenschriftliches Privattestament gültig? (00:14) Aktuelle Gesetzgebung: 11. GWB-Novelle, Veröffentlichung im BGBl (04:31) Aktuelle Literatur: Tomas Kuhn: Vom Sachverhalt zu den Normvoraussetzungen und wieder zurück – gelingende Subsumtion in (Zivilrechts-) Klausuren auch ohne Kenntnis von Streitständen (Teil 1), JURA 2023, 1233-1242 Beate Gsell, Caroline Meller-Hannich und Astrid Stadler: Prozessfinanzierung in Deutschland vor dem Hintergrund europäischer Regelungsinitiativen, JZ 2023, 989-1000 Hans-Wolfgang Micklitz: Nachhaltiges Verbraucherrecht – Ein Oxymoron? ZEuP 2023, 743-750 (15:59) Aktuelle Rechtsprechung: Unionsrechtlicher Unterlassungsanspruch: BGH v. 26. September 2023, VI ZR 97/22, Volltext Untervermietung einer Einzimmerwohnung: BGH v. 13. September 2023, VIII ZR 109/22, Volltext Betreuer als Erbe: OLG Nürnberg v. 19. Juli 2023, 15 Wx 988/23, Volltext
Heutige Themen:Wandern auf eigene Gefahr (Urteil BGH vom 21.09.2023 - VI ZR 357/21)Streit um Grabpflege (Urteil AG München vom 27.10.2023 - 158 C 16069/22)BGH zur FluggastrechteVO (Urteil BGH vom 10.10.2023 - X ZR 123/22)BGH zur Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten KFZ (Urteil BGH vom 17.11.2023 - V ZR 192/22)BVerfG zum Hinweis auf Lese-Rechtschreibstörung (Urteil BVerfG vom 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15, 2579/15, 2578/15)Empfehlung der Woche
Gemeinsam mit Feli von LegallyFemale läuten wir heute die erste Folge der 4. Staffel IUDICUM ein! Inhaltlich geht es anknüpfend an S3|F7 um die äußerst examensrelevante Halterhaftung aus dem StVG. Urteil: BGH, Urt. v. 07.02.2023 – VI ZR 87/22 Kompakte Zusammenfassungen, Audiolektionen, Grafiken und interaktive Tests gibt es bei IUDICUM Premium. Jetzt neu auch mit Definitionslisten und individualisierbarem Lernplan für das 1. Staatsexamen! Bis Sonntag, 26.11.2023, gibt es alle Lektionen mit unseren Black Friday Rabatten. Wir freuen uns über jede 5-Sterne Bewertung auf Spotify, Apple Podcasts oder auch IUDICUM Premium :)
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Unsere erste (reguläre) Folge zum materiellen Recht! Christian Walz und Christoph Spielmann – beide Richter und AG-Leiter – besprechen examensrelevante Themen aus dem Allgemeinen Teil des BGB. Im Schwerpunkt geht es um die Abgrenzung vertraglicher Schuldverhältnisse von Gefälligkeiten des täglichen Lebens. Diese Abgrenzung erfolgt anhand des Begriffs des „Rechtsbindungswillens“, der Voraussetzung einer auf Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ist. Das Gespräch beschränkt sich aber nicht hierauf, sondern stellt wichtige Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebieten wie dem Deliktsrecht, dem Auftragsrecht oder dem Straßenverkehrsrecht her. Alles wird jeweils anhand von Fällen aus aktueller und klassischer Rechtsprechung sowie Klausuren erläutert :) BGH, Urt. v. 23.07.2015 - III ZR 346/14 („Kreismeisterschaftsentscheidung“) https://openjur.de/u/836786.html BGH, Urt. v. 10.02.2009 - VI ZR 28/08 (Haftungsbeschränkung durch ergänzende Vertragsauslegung) https://openjur.de/u/72792.html BGH, Urt. v. 10.01.1979 - VIII ZR 264/76 (Haftungsbeschränkung bei Probefahrten) https://www.autorechtonline.de/aufgedraengte-probefahrt-mit-einem-gebrauchtwagen-haftungsbeschraenkung/ BGH, Urt. v. 26.04.2016 - VI ZR 467/15 (Bewässern des Gartens) https://openjur.de/u/892072.html BGH, Urt. v. 12.01.2021 - VI ZR 662/20 (Ausparken des Pkw eines anderen) https://openjur.de/u/2317935.html BGH, Urt. v. 19.01.2021 - VI ZR 188/17 (Haftung bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen) https://openjur.de/u/2365397.html BGH, Urt. v. 01.04.2003 - VI ZR 321/02 (Ausschluss der Haftung der Teilnehmer an gefahrenträchtigen sportlichen Wettbewerben) https://openjur.de/u/66607.html OLG Hamm, Beschl. v. 05.11.2013 - 9 U 124/13 (Kletterunfall an einer Kletterwand in einer Kletterhalle) https://openjur.de/u/662136.html Kapitelmarken: (00:00) Einleitung (03:19) Bedeutung vom BGB-AT (06:47) Folgenkonzept (10:59) Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Verfügung (11:36) Willenserklärung: äußerer & innerer Erklärungstatbestand (15:53) Rechtsbindungswille (16:54) Erklärungsbewusstsein bei versehentlicher Online-Bestellung (18:00) Erklärungsbewusstsein beim untergeschobenen Vertragsformular (19:36) Rechtsbindungswillen und... (20:52) invitatio ad offerendum (22:23) offerta ad incertas persona (23:55) Bestellbestätigung (25:02) Auskünfte (28:31) Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit (BURD!) (35:56) Winterdienstfall (Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit/Haftungsbeschränkungen) (46:54) Bewässerungsfall (wie oben) (51:14) Kletterfall (Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit/Haftungsbeschränkungen bei Sportveranstaltungen) (57:10) Probefahrt (Haftungsprivilegierung) (57:51) Kreiskadertrainingsfall (Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit) (01:00:52) Fahrt zum Fußballspiel (Gefälligkeit und GoA) (01:09:44) Ausparkfall (01:15:18) Gestattung der Grundstücksnutzung (01:18:18) Drittschuldnererklärung (01:20:42) Erklärungen am Unfallort (01:25:01) Verabschiedung
Zur Überbrückung bis zur nächsten regulären Folge haben wir wieder eine kleine Zwischenfolge für euch aufgenommen! In dieser kurzen Zwischenfolge besprechen Christian Walz und Anna Henrichs – beide Richter/in und AG-Leitende – eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Verkehrsunfallrecht (Urteil vom 07.02.2023 - VI ZR 87/22). Die Entscheidung behandelt examensrelevante Fragen zur Auslegung des Merkmals „bei Betrieb“ iSv. §§ 7 I, 19 I StVG. Konkret geht es um die Reichweite der Haftung für den "Betrieb" eines Anhängers. Die nächste reguläre Folge erscheint nächste Woche Dienstag (18.07.2023). Viel Spaß beim Hören! Auf unserem Instagram-Kanal gibt es eine Übersichtsskizze zu dem Fall: https://www.instagram.com/p/CugUyIYIr_k/?utm_source=ig_web_copy_link&igshid=MzRlODBiNWFlZA== BGH, Urteil vom 07.02.2023 - VI ZR 87/22 https://openjur.de/u/2465841.html BGH, Urteil vom 11.02.2020 - VI ZR 286/19 https://openjur.de/u/2200837.html www.refpod.de www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
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Dauerbrenner Schrems (ab Minute 21:35): Stefan Brink und Niko Härting sprechen über Datentransfers in die USA – den Dauerbrenner des Datenschutzes. Warum erhält eigentlich Meta ein Bußgeld über 1,2 Milliarden EUR, während zugleich aus Deutschland kein einziges Bußgeld bekannt ist, das wegen (angeblich) datenschutzwidriger Datentransfers in die USA verhängt wurde? Dies obwohl die deutschen Datenschutzbehörden gemeinhin als besonders streng gelten? Innenminister Thomas Strobl (ab Minute 0:40): Der baden-württembergische Innenminister gab ein Anwaltsschreiben aus einem laufenden Disziplinarverfahren gegen einen ranghohen Polizeibeamten an Pressevertreter weiter. Ein Ermittlungsverfahren wegen „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d StGB) wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Jetzt endete auch das Verfahren, das die baden-württembergische Datenschutzbehörde gegen den Minister parallel führte. Die süddeutschen Datenschützer verzichteten auf eine Sanktion, da der Minister den Datenschutzverstoß eingestand und sich reumütig zeigte, CumEx-Tagebuchstreit (ab Minute 11:20): Die Süddeutsche Zeitung gewann vor dem BGH einen Rechtsstreit gegen den Ex-Warburg-Banker Christian Olearius (BGH vom 16.5.2023, Az. VI ZR 116/22). Olearius wollte es der Süddeutschen Zeitung untersagen lassen, aus seinen „Tagebüchern“ wörtlich zu zitieren. Die „Tagebücher“ waren in einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmt worden, das die zuständige Staatsanwaltschaft gegen Olearius führte. Auch in diesem Fall ging es um den Vorwurf „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d StGB), ein Tatbestand, der jedoch nach Auffassung des BGH eng auszulegen ist und nicht sämtliche Unterlagen erfasst, die in einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmt werden. Der BGH wog das Interesse an der Berichterstattung (Art. 5 GG) mit den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen ab und kam zu dem Ergebnis, dass die Süddeutsche Zeitung „einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit in höchstem Maße berührenden Frage geleistet“ habe, hinter dem die Persönlichkeitsrechte des Bankers zurückstehen müssen.
Was ist in der KW 21 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: • 5 Jahre Anwendbarkeit der DSGVO - wie Datenschützer Geburtstag feiern • Neue Personalien für die Datenschutzwelt • 1,2 Mrd. € Bußgeldbescheid gegen Meta – Link: https://edpb.europa.eu/system/files/2023-05/final_for_issue_ov_transfers_decision_12-05-23.pdf • BGH-Entscheidung: Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google - Urteil vom 23. Mai 2023 - VI ZR 476/18 – Link: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023084.html • OLG Dresden, Urteil vom 04.04.2023, Az. 4 U 1486/22 – Link: https://openjur.de/u/2469084.html • Urteil: "intelligente" Videoüberwachung der Sommerspiele 2024 rechtmäßig – Link: https://www.conseil-constitutionnel.fr/actualites/loi-relative-aux-jeux-olympiques-et-paralympiques-de-2024-et-portant-diverses-autres-dispositions • CNIL veröffentlicht Aktionsplan für den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Systemen – Link: https://www.cnil.fr/en/artificial-intelligence-action-plan-cnil • Ransomware-Attacke: Server von United Hoster verschlüsselt • TikTok: Klage gegen Bann in Montana - Klageschrift Tiktok v Montana (Tiktok v Austin Kundsen) , US-District Court Montana, Az. 23-cv-61: https://www.heise.de/downloads/18/4/1/9/2/1/5/3/tiktok-v-montana.pdf • Apple: Learn how the Health app and HealthKit protect your privacy – Link: https://www.apple.com/euro/ios/health/pdfs/Health_Privacy_White_Paper_May_2023.pdf Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/podcast #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
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Was ist in der KW 16 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Datenleck bei Fahrradleasing-Anbieter Jobrad Meta wehrt sich erfolgreich gegen Datenschutz in Kanada Ohne Nachweise keine Auslistungsanspruch gegenüber Google (LG Heideberg, Urteil vom 31. 03.2023, Az. 6 S 1/22) Juristischen Personen stehen keine datenschutzrechtlichen Ansprüche zu Österreich: Pauschaleinwilligung unzulässig Unkenntlichmachung mit schwarzem Filzstift keine Anonymisierung Presseberichterstattung mit möglichen Rückschlüssen auf Gesundheitszustand ist rechtswidrig (BGH, Urteil vom 14.03.2023 – VI ZR 338/21) Empfehlungen & Lesetipps: Tätigkeitsbericht des EDPB für das Jahr 2022 HBDI stellt aktuellen Tätigkeitsbericht 2022 vor Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg Dagmar Hartge veröffentlicht TB 2022 Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/datenleck-bei-jobrad-datenschutz-news-kw-16-2023
Was plant die EU-Kommission mit Blick auf ein Right to repair? Was ist der Unterschied zwischen Auflassungsvormerkung und Eigentumsvorbehalt? Und was sollte man über Thermofenster wissen? (00:07) Aktuelle Gesetzgebung: Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zum Recht auf Reparatur, Volltext pdf (12:40) Aktuelle Literatur: Eray Gündüz und Maria-Viktoria Runge-Rannow: Auflassungsvormerkung und Eigentumsvorbehalt – zum System der §§ 883 II 1, 925 II BGB und § 161 I 1 BGB, JURA 2023, 401-409 Maximilian Finn Peters: Verliebt, verlobt, verpflichtet? – Grundwissen zum Verlöbnis, JA 2023, 276-280 (15:42) Aktuelle Rechtsprechung: Thermofenster: EuGH v. 21. März 2023, C-100/21, Volltext Mehrurkundiges Ehegattentestament: OLG Karlsruhe v. 4. Januar 2023, 14 W 89/22 (Wx), Volltext Rollender Anhänger: BGH v. 7. Februar 2023, VI ZR 87/22, Volltext
BGH 06.12.2022 - VI ZR 168/21: Aufgabe des Kriteriums, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung über dasjenige hinausgehen muss, die der Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt ist. auf: examenerfolgreichshop.myshopify.com perfekte Geschenkideen von Juristen für Juristen (einfach auf den Link jetzt klicken / direkt in deinen Browser eingeben / kopieren) und so den Podcast jetzt unterstützen. Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Examen Erfolgreich Shop; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; ExamenErfolgreichShop; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Schockschaden; Schock; Schaden; Missbrauch; Angehörige; Schmerzensgeld; Ausgleich; Geld; verletzt;
auf: examenerfolgreichshop.myshopify.com perfekte Geschenkideen von Juristen für Juristen (einfach auf den Link jetzt klicken / direkt in deinen Browser eingeben / kopieren) und so den Podcast jetzt unterstützen. Abonnieren und weiter empfehlen! BGH 27.09.2022 – VI ZR 336/21: Der Schadensbegriff des § 7 Abs. 1 StVG entspricht dem des § 823 Abs. 1 BGB. Die Verletzung des Eigentums an einer Sache bzw. die Beschädigung einer Sache kann nicht nur durch eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz erfolgen. Es besteht keine zeitliche Erheblichkeitsschwelle. Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Examen Erfolgreich Shop; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; ExamenErfolgreichShop; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Letzte Generation; Blockade; Blockieren; Gleise; Eisenbahn; Schiene; Protest; PKW; LKW; Schiff; Eigentum; StVG; Sache; Sachsubstanz; Verletzung; Beschädigung
Wie kann man zukünftig die JuS lesen? Was ändert sich an der BGH-Rechtsprechung zu Schockschäden? Und was muss man zum Widerruf einer Schenkung wissen? (00:07) Juristische Fachzeitschriften Kritischer Beitrag von Matthias Goldmann auf Twitter Innenperspektive aus dem Verlag: Anke Zimmer-Helfrich: Rolle und Aufgabe von juristischen Fachzeitschriften – Gedanken zu 25 Jahren MMR, MMR 2023, 1-2 (14:50) Aktuelle Literatur: Jan-Erik Schirmer: Haftung für künftige Klimaschäden, NJW 2023, 113-118 Matthias Fervers, Bürgschaft und Verbraucherschutz: Irrwege und Auswege, AcP 222 (2022), 604-634 Judith Papenfuß: Die Gerichtssprache – eine übergeordnete Regel? GVRZ 2023, 5 (26:25) Aktuelle Rechtsprechung: Schockschäden: BGH v. 6. Dezember 2022, VI ZR 168/21, Volltext Schenkungswiderruf ohne Begründung: BGH v. 11. Oktober 2022, X ZR 42/20, Volltext Stundenhonorare: EuGH v. 12. Januar 2023, C-395/21, Volltext
auf: examenerfolgreichshop.myshopify.com perfekte Geschenkideen von Juristen für Juristen (einfach auf den Link jetzt klicken / direkt in deinen Browser eingeben / kopieren) und so den Podcast jetzt unterstützen. Die Bewertung „Ware gut, Versandkosten Wucher!“ stellt keine unzulässige Schmähkritik sondern eine zulässige Meinungsäußerung dar. Auch eine solche überzogene Bewertung ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, sodass kein Löschungsanspruch des betroffenen eBay-Händlers besteht. Ein eigenständiges Sachlichkeitsgebot wird auch durch die eBay-AGB nicht begründet. Bei negativen Tatsachen – wie dem Fehlen der Käufer- oder Patienteneigenschaft – trifft das Bewertungsportal eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Die Betreiber des Portals müssen nachweisen können, dass der Bewertende tatsächlich Patient, Käufer oder Gast war. Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Examen Erfolgreich Shop; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; ExamenErfolgreichShop; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Schmähkritik; Meinung; Meinungsfreiheit; Tatsache; AGB; eBay; Kunde; Bewertung; Portal; Versand; Kosten; Wucher;
Heute geht es um die Tierhalterhaftung und die Voraussetzungen der speziellen Anspruchsgrundlage im Deliktsrecht. Viel Spaß! Ähnliches Urteil: BGH, Urt. v. 26.04.2022 – VI ZR 1321/20 Unser Kooperationspartner (Werbung, kein "affiliate Link"): TalentRocket. Dort findet ihr schon während des Studiums oder Referendariats passende Jobangebote und Praktika! Ihr braucht effektive Wiederholungseinheiten der wichtigsten Grundlagen in Jura? Dann checkt mal IUDICUM Premium ab! IUDICUM auf Instagram Euch gefällt IUDICUM? Dann freuen wir uns über eine 5-Sterne Bewertung auf Spotify oder Apple Podcasts :)
In deliktsrechtlichen Klausuren kommt gut und gerne mal ein sog. Verfolger-Fall dran. Was es damit auf sich hat und welche Erfahrungen wir schon mit solchen Klausuren haben, erfahrt ihr in der heutigen Folge. Viel Spaß! Passendes Urteil zur Wiederholung: BGH, Urt. v. 12.03.1996 – VI ZR 12/95 Schaut unbedingt bei unserem Kooperationspartner vorbei: TalentRocket. Dort findet ihr schon während des Studiums passende Jobangebote und Praktika! Ihr braucht effektive Wiederholungseinheiten der wichtigsten Grundlagen in Jura? Dann checkt mal IUDICUM Premium ab! IUDICUM auf Instagram
Was haben Erbrecht, Verfassungsrecht und Helmut Kohl, Marlene Dietrich, Peter Lustig und Mephisto gemeinsam? Richtig - die Mai Folge des Erbrechts-Podcasts Lebendiges Erbrecht! Es geht um (sehr) viel Geld, Falschzitate, eine bedeutsame – und nicht unbedingt sogleich eingängige – (erb-) rechtliche Differenzierung und eine höchst umstrittene Entscheidung, die es nicht nur in die NJW, sondern auch in die TAZ und die FAZ (und andere Zeitungen mit besonders großen Buchstaben) geschafft hat. Das besprochene Urteil BGH v. 29.11.2021 - VI ZR 258/18 können Sie abrufen unterhttps://openjur.de/u/2380636.html (natürlich ebenso lesenswert: BGH v. 29.11.2021 - VI ZR 248/18, abrufbar unter https://openjur.de/u/2379166.html). Zeitmarken 0:00-00:45: Prolog: Vorstellung des Themas 0:46-2:29: Sachverhalt 2:30-13:13: Rechtliche Würdigung 13:14-16:05: Eigene Bewertung 16:06-18:02: 3 Kernthesen 18:03-23:37: Epilog: Weitergehende Überlegungen
Was ist in der KW13 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Was einen Datenschützer nach Indien verschlägt Gesichtserkennungssoftware mit neuem Namen und altem Service Datentransfer zwischen EU und USA wieder erlaubt Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung von personenbezogenen Daten auf www.jameda.de OGH Österreich entscheidet Sterne-Bewertungen für Lehrer per APP als zulässig Urteil vom 2. 2. 2022 (6Ob129/21w) Voraussetzungen einer Einwilligung Urteil 2-03 O 99/20 des LG Frankfurt vom 04.03.2022 (rkr) Bei Persönlichkeitsverletzung muss Instagram Auskunft erteilen OLG Schleswig, Beschluss vom 23.03.2022 - 9 Wx 23/21 Betriebsratsmitglied wird aufgrund Verstößen gegen das Datenschutzrecht wirksam gekündigt Datenschutzrechtliche Anforderungen für die GPS-Überwachung von Fahrzeugen Urteil vom 17.01.2022 (Az. 6 K 1164/21.WI) Beschränkung des Auskunftsrechts über die Herkunft von Daten durch datenschutzrechtlich geschützte Interessen Dritter BGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - VI ZR 14/21 Ausarbeitung einer DSFA zu Zoom Videoaufzeichnung zur Pressekonferenz der 103. Datenschutzkonferenz Orientierungshilfe: Einsatzmöglichkeit der Pseudonymisierung
In der heutigen Folge geht es um den Dieselskandal und eine mögliche Ausgestaltung der deliktischen Ansprüche gegen den KFZ-Hersteller in einer Klausur. Viel Spaß! Urteil: BGH, Urt. v. 08.03.2021 – VI ZR 505/19 Klausurhinweis: ZJS 6/2016, S. 714-724 IUDICUM Lernstube IUDICUM auf Instagram Donation senden
wesentliche Besserung muss in Aussicht sein bei medizinischen Behandlung für Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB bei Verstoß gegen Schadensminderungspflicht fiktives Einkommen maßgeblich, keine quotenmäßige Anspruchskürzung Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Schuldrecht; Einkommen; medizinische Behandlung
Welche Jurathemen stehen im Koalitionsvertrag? Was sagt der BGH zur Kohl-Witwe und was sagt das Schweizerische Bundesgericht über die Erbunwürdigkeit eines Privatpflegers? (00:57) Aktuelle Gesetzgebung: Koalitionsvertrag der Ampelparteien (pdf) Erläuterung der ZPO-Projekte auf dem ZPOblog Mein Beitrag zum Online-Bagatellverfahren alias ELSTER für Fluggastrechte (pdf) (19:58) Aktuelle Literatur: Anna Kirchhefer-Lauber: Verbraucherverträge über digitale Produkte, JuS 2021, 1125-1129 Michael Stürner: Verträge über digitale Produkte: die neuen §§ 327–327u BGB, JURA 2022, 32-41 Sascha Stiegler: Der Kündigungsbutton, VuR 2021, 443-452 Ivo Bach/Eva-Maria Kieninger: Ökologische Analyse des Zivilrechts, JZ 2021, 1088-1098 (26:04) Aktuelle Rechtsprechung: Kohl-Protokolle: BGH v. 29. November 2021 - VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18 Pressemitteilung des BGH Gesperrte Batterie: OLG Düsseldorf v. 7. Oktober 2021, I-20 U 116/20, Volltext Erbunwürdiger Privatpfleger: Schweizerisches Bundesgericht v. 2. November 2021, 5A_993/2020, Volltext
Was steht in der Omnibus-Richtlinie? Was sagt der BGH zum Kurventreppenlift? Und wo entgeht man der Haftung aus § 7 Abs. 1 StVG? (00:23) Aktuelle Gesetzgebung: Umsetzung der Omnibus-Richtlinie im BGB (06:54) Aktuelle Literatur: Anne Röthel: Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes (§ 823 II BGB), JURA 2021, 1297-1301 Marem-Lisa Athie und Paul Hertelt: Das System der Einwendungen und Einreden gegen Hypothek und Grundschuld, JuS 2021, 1007-1012 Julian Rapp: Reichweite und Grenzen postmortaler Willensmacht, AcP 221 (2021), 621-656 (17:31) Aktuelle Rechtsprechung: Sonderrechtsfähigkeit von Solarmodulen in Freiland-Photovoltaikanlagen: BGH v. 22. Oktober 2021, V ZR 225/19 u.a., Pressemitteilung des BGH Kurventreppenlift: BGH v. 20. Oktober 2021, I ZR 96/20, Pressemitteilung des BGH Kreiselmäher, Stein, Auge: BGH v. 21. September 2021, VI ZR 726/20, Volltext
BGH 29.07.2021 - VI ZR 1118/20 - Bereits die Musterfeststellungsklage hemmt die Verjähurngg hemmt und nicht erst die Anmeldeung zum Klageregister und zwar auch wenn die Anmeldung erst nach der eigentlichen Verjährung erfolgt BGH 16.09.2021 -Az. VII ZR 192/20 - Diesel-Kläger, die ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Auto geleast haben, bekommen geleisteten Leasingraten nicht zurück. BGH 06.07.2021 - VI ZR 40/20 - Diesel-Käufer haben die Wahl zwischen großem und kleinem Schadensersatz. Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO sorgt bei vielen für Unsicherheiten, nicht zuletzt auch aufgrund unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen, die bei ähnlichen Sachverhalten zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. In dieser Folge besprechen Heiko Gossen und Natalia Wozniak nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen rund um das Auskunftsrecht, sondern auch wie ein praktischer und datenschutzkonformer Umgang damit aussehen kann. Außerdem schauen die beiden auf aktuelle Urteile, u.a. höchstrichterliche Urteile: BGH, Urteil vom 15.06.2021 – VI ZR 576/19 Auskunftsumfang bezieht sich auch auf interne Vermerke und zurückliegende (dem Betroffenen bereits bekannte) Korrespondenz. VG Schwerin, Urteil vom 29.04.2021 - 1 A 1343/19 SN Gutachten in seiner Gesamtheit können potenziell vom Anspruch auf Kopie umfasst sein; Relevant ist die Unterscheidung zwischen Sachdaten und personenbezogenen Daten (grundsätzlich sind alle Arten von Informationen betroffen, mit Beispielen). Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 09.06.2020 – Az.: 9 Sa 608/19 Kein Anspruch auf Überlassung gesamter Inhalte, z.B. von Personalakten. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 Recht auf Kopie (hier von E-Mails) erfordert hinreichende Bestimmtheit, dazu ist gestuftes Vorgehen zielführend. OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2021, AZ 9U34/21 Auskunftserteilung an einen Dritten (z.B. Rechtsanwalt) nur nach Vorlage der Vollmacht im Original oder nach entsprechender Information durch den Betroffenen selbst. Amtsgericht Bonn, Urteil vom 30.7.2020 – 118 C 315/19 Auskunftsbegehren ist nicht allein dadurch rechtsmissbräuchlich, wenn zugleich auch andere Ziele, wie die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens, verfolgt werden. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2021, 21 Sa 43/20 Kein pauschaler Ausschluss von Daten im Hinweisgebersystem - Darlegungs- und Beweislast des AG, dass im konkreten Fall Rechte und Freiheiten Dritter beeinträchtigt sind.
Wissenswertes zu Digital Services Act und Digital Markets Act - garniert mit aktueller Literatur und neuen Entscheidungen unserer geschätzten Zivilgerichte. (01:08) Aktuelle Gesetzgebung: Entwurf für einen Digital Services Act Entwurf für einen Digital Markets Act Katharina Kaesling: Evolution statt Revolution der Plattformregulierung, ZUM 2021, 177-184 Christoph Busch und Vanessa Mak: Putting the Digital Services Act in Context: Bridging the Gap Between EU Consumer Law and Platform Regulation, EuCML 2021, 109-115 Heike Schweitzer: The Art to Make Gatekeeper Positions Contestable and the Challenge to Know What Is Fair: A Discussion of the Digital Markets Act Proposal, ZEuP 2021, 503-544 Jürgen Basedow: Das Rad neu erfunden: Zum Vorschlag für einen Digital Markets Act, ZEuP 217-226 Fiona Savary: Regulierung von Gatekeeper-Plattformen, RDi 2021, 117-123 Rupprecht Podszun, Philipp Bongartz und Sarah Langenstein: The Digital Markets Act: Moving from Competition Law to Regulation for Large Gatekeepers, EuCML 2021, 60-67 (15:35) Aktuelle Literatur: Jean Mohamed: Die Reform des Personengesellschaftsrechts, JuS 2021, 820-826 Sophia Schwemmer: Dezentrale (autonome) Organisationen, AcP 221 (2021), 555-595 Martin Fries: De minimis curat mercator: Legal Tech wird Gesetz, NJW 2021, 2537-2541 (19:08) Aktuelle Rechtsprechung: Pflichtteilsentzug aus unklaren Gründen: LG Frankenthal v. 11. März 2021, 8 O 308/20, juris Kleiner Schadensersatz im Abgasskandal: BGH v. 6. Juli 2021, VI ZR 40/20, Volltext Amtsermittlung zur Prozessfähigkeit: BGH v. 8. Juli 2021, III ZR 344/20, Volltext
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2021 - VI ZR 533/20 und Urteil vom 21.07.2021 - VIII ZR 254/20, ua. Weiterverkauf lässt den SE wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht entfallen, sondern der Verkaufserlös ist vom SE-AS. Anders sieht dies mit einer Wechselprämie aus. Diese steht dem Käufer zu und ist daher nicht vom SE-AS abzuziehen. Der Anspruch gegen den jeweiligen Autohändler auf Lieferung eines Nachfolgemodells muss grds. innerhalb 2 Jahren geltend gemacht werden muss. Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO
In seinem Urteil vom 15.06.2021, VI ZR 576/19, hat der Bundesgerichtshof grundlegende Fragen zum Umfang des Auskunftsanspruchs beantwortet. Hierauf muss sich die Praxis und die Datenschutzorganisation einstellen. Weitere Fragen zu den Grenzen des Auskunftsanspruchs hat er aber auch aufgeworfen. Der Podcast beleuchtet den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Lichte dieser BGH-Entscheidung. Die perfekte Online-Ausstattung im Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) für Sie im Beratermodul Datenschutzrecht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis unter https://ottosc.hm/dsgvo!
Die Europäische Union reguliert künstliche Intelligenz, Anwältinnen klagen für den Klimaschutz und Flugpassagiere balancieren eine Steinpilzcremesuppe... (00:00) Herzlich willkommen! (00:47) Aktuelle Gesetzgebung: Entwurf für eine Verordnung der Europäischen Union zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (12:31) Aktuelle Literatur: David Bomhard und Marieke Merkle, KI-Verordnung – Überblick, RDi Juni 2021 Christopher Rennig: Ausgewählte Sonderprobleme der Anfechtung von Willenserklärungen, JURA 2021, 619-628 Roda Verheyen im Interview mit Katja Gelinsky: Klagen für Klimaschutz, ZRP 2021, 133-136 (17:07) Aktuelle Rechtsprechung: Schlosshochzeit in Pandemiezeiten: LG München I v. 29. April 2021, 29 O 8772/20, Volltext StVG-Haftung der Halterin gegenüber dem Fahrer: BGH v. 12. Januar 2021, VI ZR 662/20, Volltext, aufbereitet von Paul Schrader, JA 2021, 516-519 Steinpilzcremesuppe im Liegen aus der Hand: LG Köln v. 25. Mai 2021, 21 O 299/20, Volltext
Der Spielplatz-Fall betrifft die durchaus umstrittene Rechtsfolge der gestörten Gesamtschuld, welche wir innerhalb des Anspruches eines verletzten Kindes gegen eine Stadt inzident besprechen. Dabei nehmen wir auch die damals von der Stadt vertretene Rechtsauffassung einmal näher unter die Lupe. Viel Spaß! Podcast zur Wiederholung der Gesamtschuld: Folge 67 von beyourbestlawstudent Feli auf Instagram: www.instagram.com/beyourbestlawstudent Lawloops auf Instagram: www.instagram.com/_lawloops_ iudicum auf Instagram: www.instagram.com/iudicum_de www.iudicum.de Urteil: BGH, Urt. v. 01.03.1988 – VI ZR 190/87
Kein Scherz: Auch im April gibt es die #fussnote wieder mit einer Videospur auf YouTube! (00:00) Herzlich willkommen! (03:48) Aktuelle Gesetzgebung: Regierungsentwurf für das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) Benjamin Lahusen: Das Sachenrecht der elektronischen Wertpapiere, RDi 2021, 161-168 (11:32) Aktuelle Literatur: Saskia Lettmaier: Verkäuferhaftung beim Unternehmenskauf, JA 2021, 265-272 Paul T. Schrader: Verträge über digitale Produkte: „lediglich rechtlicher Vorteil“ für den Minderjährigen? JA 2021, 177-184 Jan-Erik Schirmer und Philipp Pauschinger: Im Griff der Metapher – Eine (andere) Geschichte von juristischer Person und Dieselskandal, AcP 220 (2020), 211-233 (23:45) Aktuelle Rechtsprechung: Renovierung einer unrenoviert überlassenen Wohnung: BGH v. 8. Juli 2020, VIII ZR 270/18, Volltext Kindersturz über die Hundeleine: BGH v. 15. Dezember 2020, VI ZR 224/20, Volltext Fremde Urteilsgründe in der Nichtzulassungsentscheidung: BGH v. 9. März 2021, VI ZR 889/20, Volltext
Geht ein dreijähriges Kind bei einem Reitturnier in einen Pferdeanhänger und wird dort von einem Pferd getreten, so begründet das unbeaufsichtigt herumlaufen Lassen des Kindes eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Diese haften gegenüber ihrem Kind nach § 1664 Abs. 1 BGB und nach § 823 Abs. 1 BGB. Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO
Interview mit Prof. Dr. Christian Schertz Themen: Biografie; Verhältnis: Presserecht und Persönlichkeitsrecht; Jan Böhmermann und Scherzanwalt Dr. Christian Witz; die Rolle der Bild & sein Verhältnis zu den Presseverlagen; warum es so viele unrichtige Berichterstattung gibt; Sphärentheorie und ihre Bedeutung für Berichterstattungen sowie BGH, Urteil vom 7.7.2020 – VI ZR 250/19 (Folge 48, RÜ 2021, 16 ff.). Weitere Hinweise zum Urteil unter www.examenspodcast.de/post/folge49 Mehr Tipps und Materialien auf Instagram www.instagram.com/examenspodcast Foto: Till Brönner
Diesmal im Gepäck der #fussnote: Ein Überblick über das neue GbR-Recht und aktuelle Diskussionen rund um die Unabhängigkeit von Richterinnen und von Sachverständigen des Bundestages. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) Astrid Stadler, JZ 2021, 45-48, zum Probefahrt-Urteil des BGH Erlöschen des Leistungsanspruchs nach § 281 Abs. 4 BGB erst nach erfolglosem Ablauf der Frist: BGH v. 14. Oktober 2020, VIII ZR 318/19, Volltext Keine Befangenheit durch Bitte um Zurückstellung von Diesel-Fällen: BGH v. 9. Dezember 2020, VI ZR 136/20, Volltext pdf, vorausgehender Beitrag im Verfassungsblog Zur Diskussion um die Unabhängigkeit von Sachverständigen: Tweet von Heribert Hirte, Kritischer Beitrag von Stephan Rixen und Verteidigung von Heribert Hirte Vorlesung Sachenrecht auf YouTube, bei Spotify und bei Apple Podcasts
Hier kommt auch schon die zweite #fussnote des neuen Jahres. Mit einem Hinweis auf neue BGB-Regeln zu digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen. Mit einer Empfehlung für drei aktuelle NJW-Beiträge. Und mit drei kurzweiligen Urteilen aus Karlsruhe und Braunschweig. Nachträge zur #fussnote 34: Podcast Rechtsprechung News von Derya Heper Kommentar zu Art. 240 § 7 EGBGB von Moritz Brinkmann und Gregor Thüsing Neue BGB-Vorschriften über digitale Produkte: Gesetzentwürfe aus dem BMJV Überblick über die geplanten Regeln bei YouTube Aktuelle Zeitschriftenbeiträge: NJW 2020, 1-9: Mirko Möller zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs NJW 2020, 27-32: Thomas Riehm zu fiktiven Mängelbeseitigungskosten auf dem Weg zum Großen Zivilsenat NJW 2020, 113-118: Susanne Augenhofer zur neuen europäischen Verbandsklage Aktuelle Rechtsprechung: Verjährungsbeginn für den Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung: BGH v. 17. Dezember 2020, VI ZR 739/20, Volltext Später Widerruf des Maklervertrags bei nicht-papierner Belehrung: BGH v. 26. November 2020, I ZR 169/19, Volltext Sattes Schmerzensgeld bei Anhusten in Zeiten der Pandemie: AG Braunschweig v. 29. Oktober 2020, 112 C 1262/20, Kurzmitteilung
BGH, Urteil vom 8. Dezember 2020 - VI ZR 244/20Dieselskandal: Fahrzeugerwerb nach September 2015, VW, Abgasmanipulation, kein Schadensersatz, keine Sittenwidrigkeit Instagram: rechtsprechung_news Empfehlt den Podcast weiter! Website: https://rechtsprechung-news.webnode.com/ Jura, BGH, Urteil, Rechtsprechung, News, Zivilrecht, Referendariat, Rechtswissenschaften, Studium, Recht, Bundesgerichtshof, Gericht, BGB, Gesetz, Klage, Examen, Staatsexamen
BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20 Dieselskandal: Verjährung, VW, Abgasmanipulation Empfehlt den Podcast weiter! Instagram: rechtsprechung_news Website: https://rechtsprechung-news.webnode.com/ Jura, BVerwG, Urteil, Rechtsprechung, News, Zivilrecht, Referendariat, Rechtswissenschaften, Studium, Recht, Bundesgerichtshof, Gericht, Gesetz, Klage, BGB, ZPO, Verfahrensrecht, Prozessrecht, Examen, Staatsexamen, Sittenwidrigkeit
Die anerkannte Fallgruppe der Schockschäden ist nicht unbedingt ein Dauerbrenner in Klausuren, man sollte sie dennoch drauf haben. Wir beschäftigen uns mit der Frage, ob der psychische Schaden eines Angehörigen nach einem ärztlichen Behandlungsfehler ersatzfähig ist. Viel Spaß! Urteil: BGH, Urt. v. 21.05.2019 – VI ZR 299/17
Hitzige Diskussionen mit dem Vermieter enden schnell in Worten, für die man gerne eine Entschädigung haben möchte. So auch in unserem heutigen Fall! Doch die Frage ist: Kann ich ohne Weiteres immer eine Entschädigung nach einer Beleidigung verlangen? Viel Spaß! Urteil: BGH, Urt. v. 24.5.2016 – VI ZR 496/15
In seinem Urteil vom 2. April 2019, Az.: VI ZR 13/18, hat sich der BGH damit befasst, ob eine Verlängerung des Lebens einen Schaden darstellen könnte. Die Entscheidung ging durch die Medien und auch ich möchte sie wegen ihrer erheblichen Bedeutung nunmehr beleuchten. Das Urteil zeigt einmal mehr, weshalb es so wichtig ist, eine Patientenverfügung zu errichten. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir an info@leonie-lehrmann.de. Weitere Informationen zu allen Themen rund ums Erbrecht findest Du auch über meine Webseite www.leonie-lehrmann.de.
Wie ist das eigentlich, wenn man sich beim Autofahren selbstlos darum bemüht, niemanden zu schädigen? Nach Hören dieser Folge sollte da bei Jurastudenten direkt anfangen, der GoA-Alarm zu klingeln. Denn heute gehen wir mal ein wenig tiefer in die Fallbearbeitung als sonst und paraphrasieren einen schon etwas älteren Fall des BGH. Viel Spaß! Urteil: BGH, Urt. v. 27.11.1962 – VI ZR 217/61
Ergänzungen zu Folge 9: BGH, Urteil vom 15.02.2005, Az.: VI ZR 70/04: Erforderlich für die Erstattung von bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes ist es, dass die erforderliche Reparatur in dem Umfange durchgeführt wird, wie sie der Sachverständige bestimmt hat. In diesem Umfang ist eine fiktive Abrechnung nur in beschränktem Umfang zulässig (vgl. BGH, Urteil … „Folge 10 – Versäumnisurteil“ weiterlesen
Wie weit geht die haftungsbegründende Kausalität? Welches Verhalten ist noch zurechenbar und welches ist schlicht nicht nachverfolgbar? Mit diesen Fragen musste sich der BGH im Jahr 1996 auseinandersetzen. Mit dem spannenden Fall eines verunglückten Geldtransporters verabschieden wir uns aus 2019 und hören uns im kommenden Jahr wieder! Ps: Uns gibt es jetzt auch auf Instagram und Facebook. Dort könnt ihr euch im kommenden Jahrzehnt mit noch mehr Content begnügen! Urteil: BGH, Urt. v. 10.12.1996 – VI ZR 14/96
Begrüßung und Ergänzung zur Folge 4: „Das elektronische Examen ist eine Verführung“, LTO.de, 19.11.2019 Beweismaß – Volle richterliche Überzeugung: § 286 ZPO BGH, Urteil vom 01.10.2019, Az.: VI ZR 164/18, Rdn. 8 Beweismaß – Glaubhaftmachung: § 294 ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO § 920 Abs. 2 ZPO – auch über die Verweisungsvorschrift … „Folge 5 – Beweisstation Teil 2: Beweiswürdigung“ weiterlesen
Beweisbedürftigkeit – Offenkundige Tatsachen: § 291 ZPO Beweisbedürftigkeit – Schadensschätzung gem. § 287 ZPO: § 287 ZPO BGH, Beschluss vom 17.09.2019, Az.: VI ZR 396/18 – Zum Maß notwendiger Überzeugung im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO BGH, Urteil vom 17.09.2019, Az.: VI ZR 494/18 – Zum Maß notwendiger Überzeugung im Rahmen des § … „Folge 4 – Beweisstation Teil 1: Beweisrecht der ZPO“ weiterlesen
Tatsachen, Rechtsansichten, Werturteile, Rechtstatsachen: Musterrelation Musterrelation mit Markierungen Bedeutung des Beibringungsgrundsatzes für die Stoffordnung: Da mihi factum, dabo tibi ius; Wikipedia, Stand 09.11.2019 § 138 ZPO Substantiierungslast, Folgen von unsubstantiiertem Bestreiten: Interview mit Herrn RiOLG Schulte-Kellinghaus, LTO, 21.07.2015 BGH, Beschluss vom 28.05.2019, Az.: VI ZR 328/18 Sachbericht – Grundlagen, Gesetzliche Grundlage: § 313 Abs. 2 … „Folge 2 – Einführung in die Relationstechnik, Stoffordnung, Sachbericht“ weiterlesen
Sponsor: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. 2.019 Euro gewinnenFachkräfteeinwanderungsgesetz Streit im Bundestag über Einwanderung von Fachkräften (Zeit online)Gesetz ohne Effekt (Spiegel online) Wer darf künftig zum Arbeiten nach Deutschland kommen? (Spiegel online) 22 Organisationen warnen in einem offenen Brief (Spiegel online) IAB-Stellungnahme (IAB) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (Wikipedia)Seehofer redet über Gesetzestrick - hinterher spricht er von Ironie (Süddeutsche Zeitung) Abgang Nahles Nur noch Leere (Spiegel online) "So brutal darf Politik nicht sein. Vielleicht denken wir darüber alle nach" (Spiegel online) SPD am Abgrund? (SPD) Die Selbstzerstörung der SPD (Spiegel online) "So langweilig, bürokratenhaft, uninteressant" (Der Spiegel) Initiative „Die wahre SPD“ will Linksruck verhindern (Frankfurter Allgemeine) Mögliche Neuwahlen Wann kommt das Aus für die Koalition? (Spiegel online) Werden die Grünen zur neuen SPD? (Der Spiegel) Wann kommt das Aus für die Koalition? (Spiegel online) "Man muss den Leuten sagen, dass apokalyptische Zustände auf sie zukommen" (t-online)FDP würde Minderheitskabinett unterstützen (Süddeutsche Zeitung) Yannick Haan (Twitter) Tagesschau (Twitter) „Die Große Koalition hält nicht über den Jahreswechsel“ (Handelsblatt) Sonntagsfrage Bundestagswahl (Wahlrecht) "Alle anderen Parteien stehen für Bequemlichkeit und Stillstand" (Zeit online) Vor dem Absturz (Spiegel online) Grüne erstmals vor Union (Tagesschau) Wahlziel drei Prozent (Spiegel online) "Man muss den Leuten sagen, dass apokalyptische Zustände auf sie zukommen" (t-online) Handelsstreit (Interview: Marcel Fratzscher) Beim Untergang in der ersten Reihe (Spiegel online)Word Economic Leaders Warn of the Fallout From Trade War Between U.S an China (The New York Times) „Am Defizitverfahren führt kein Weg vorbei“ (Deutschlandfunk) EU empfiehlt Strafverfahren (Süddeutsche Zeitung) Nestle-Video Der süße Reiz des Lobbyismus (Süddeutsche Zeitung) Studie zu Lebensmittelampeln: Luise Molling, Foodwatch (BR) Joerg Heidrich (Twitter) BMEL (Twitter) Katrin Göring-Eckardt (Twitter) Die nächste CDU-Politikerin im Shitstorm (Süddeutsche Zeitung) Klöckner sieht Parallelen zwischen Klimaschutz-Debatten und Flüchtlings-Hysterie nach 2015 (Deutschlandfunk) Plädoyer für die Neubegründung der Volkspartei (Gabor Steingart) Süßigkeiten mit Müsli-Anstrich (Foodwatch) gesunde Ernährung, sichere Lebensmitte (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) Obesity and overweight (World Health Organisation) Sugary drink tax (Wikipedia) Obesity (Wikipedia) foodwatch-Statement zu Klöckner / Reduktionsstrategie / Zucker (foodwatch) Vergleich von Front-of-Pack-Kennzeichnungen zur Aufklärung deutscher VerbraucherInnen über den Nährwert von Lebensmitteln (Ernährungsumschau) Niels Högel und der Umgang mit Verdachtsmomenten BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14 (dejure.org)Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger (Upload Magazine) Hält Pressekodex Mediennutzer für dumm? (Der Tagesspiegel) Der mutmaßliche Täter – Alles Wichtige über die Verdachtsberichterstattung (Lecturio) Der Pressekodex (Der Presserat)Presserat formuliert neue Leitsätze für Verdachtsberichterstattung (Deutschlandfunk) Niels Högel: So soll Klinik-Mördern jetzt das Handwerk gelegt werden (news38)Patientenschützer fordern Konsequenzen aus Fall Högel (Hamburger Abendblatt) Presserat formuliert neue Leitsätze für Verdachtsberichterstattung (Deutschlandfunk) Mord an Regierungspräsident CDU-Politiker Lübcke: Tod nach zahlreichen Drohungen (Telepolis)Rechtsextreme verhöhnen Getöteten (Tagesschau) Ermittler gehen im Fall Walter Lübcke von Tötungsdelikt aus (Zeit online) Sanitäter soll Tatort verändert haben (Spiegel online) Robert Andreasch (Twitter) Vernehmung im Fall Lübcke (Tagesschau.de) Erschossener Regierungspräsident: Mann aus Gewahrsam entlassen (Hessenschau.de) POL-KS: Tötungsdelikt zum Nachteil von Herrn Regierungspräsidenten Dr. Lübcke: Mann nach Befragung wieder entlassen (Presseportal) Staatsanwaltschaft überprüft Hassbotschaften gegen Lübcke (Hessenschau.de) Festnahme im Fall Lübcke (Frankfurter Allgemeine) Am Rande der Kirmes (Der Spiegel) Mutmaßlicher homophober Mord bei Chemnitz Tötung eines Homosexuellen wird nicht als Mord gewertet (Der Tagesspiegel) Bildnachweise Einwanderung von Philip Banse Deutschlandtrend (Tagesschau)Marcel Fratzscher Nils Högel Walter LübckeJulia Klöckner Sponsor Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. 2.019 Euro gewinnenAufnahmegebühr sparen bis 31.12.19 mit Stichwort "Podcast" Hausmitteilung Spenden: BankverbindungSpenden: Banking-Program mit BezahlCode-StandardSpenden: PaypalKuechenstud.io-NewsletterKuechenstud.io Shop"Lage der Nation" bei iTunes bewerten"Lage der Nation" bei Youtube"Lage der Nation" bei Facebook"Lage der Nation" bei Instagram "Lage der Nation" bei Twitter"Lage der Nation" in der Wikipedia
Kurznachrichten: BGH, v. 29.11.16 - VI ZR 606/15; BGH v. 12.01.17 - III ZR 4/16 Kaufrechtlicher Mangelbegriff: BGH v. 06.11.15 - V ZR 678/14 mit BGH v. 22.04.16 - V ZR 23/15 Saldotheorie & Co.: BGH v. 13.02.2008 - VIII ZR 208/07 Überblick Saldotheorie
Der 'Insight Legal Podcast' ist der neue Podcast der ALBA PATERA Rechtsanwälte. Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht. --- In dieser Folge: - ALBA PATERA Media-Workshop zum Influencer-Marketing - LG Berlin über die Haftung von Wikipedia - Live-Streaming (vorerst) kein Rundfunk - EuGH: Streichkäse genießt keinen Urheberschutz - Sampling: Bald EuGH-Schützenhilfe für den BGH? --- Zitierte Quellen: - Wikipedia: Landgerichts Berlin (Urteil vom 28.08.2018, Az. 27 O 12/17) - BGH zur Störerhaftung von Host-Providern (Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10) - Live-Streaming: Verwaltungsgericht Berlin (Beschluss vom 18.10.2018, Az. 27 L 364/18) - EuGH zum Urheberschutz von Streichkäse: EuGH in der Rechtssache C-310/17 vom 13.11.2018 - Musik-Sampling / Moses Pelham vs. Kraftwerk: Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen vom 12.12.2018 in der Rechtssache C-476/17
Der 'Insight Legal Podcast' ist der neue Podcast der ALBA PATERA Rechtsanwälte. Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht. --- In dieser Folge: - Die Herausgabe von in der EU gehosteten Daten über den großen Teich an die USA stößt auf Widerstand - EU-Debatte um die Einführung von Upload-Filtern bei Content-Plattformen spitzt sich zu - Widerstand gegen die Modernisierung des Musikrechts in Washington - Vodafone sperrt illegalen Streaming-Anbieter im Kabelnetz - Die KEF sieht den Finanzierungsbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz anders als die Sender selbst - Der BGH entscheidet zur Mittäterschaft in Peer-To-Peer Netzwerken - BGH stärkt die Selbstvermarktungsrechte von Ärzten in Bewertungsumfeldern - Kein Urheber- und Geheimnisschutz für Wirtschaftsgutachten im öffentlichen Sektor - Im E-Commerce kein Aufgeld mehr für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel --- Rechtsquellen: - Vodafone sperrt Kinox-to: Landgericht München (Az. 7 O 17752/17) - BGH zur Haftung von Access Providern GEMA-Urteile vom 26. November 2015 in Sachen I ZR 3/14 und I ZR 174/14 - BGH: „Konferenz der Tiere“ Entscheidung vom 06.12.2017 in der Sache I ZR 186/16 - BGH „Jameda“, Urteil vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17. - VG Magdeburg zum Geheimnisschutz von Wirtschaftsgutachten im öffentlichen Sektor Entscheidung vom 23.01.2018 in der Sache 6 A 343/16 MD.
Wed, 19 Sep 2018 14:56:36 +0000 https://datenschutzguru.podigee.io/28-der-bgh-und-die-kundenzufriedenheitsumfragen-per-e-mail ab16a1a7b09d47b9858efa676d03dbb9 Die Entscheidung ist gar nicht so ganz frisch. Stammt sie doch aus dem Juli 2018. Gemeint ist das Urteil des BGH vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17. Diese Entscheidung war unter den Datenschutz-Coaching-Mitgliedern diese Woche ein großes Thema. Gleich... Die Entscheidung ist gar nicht so ganz frisch. Stammt sie doch aus dem Juli 2018. Gemeint ist das Urteil des BGH vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17. Diese Entscheidung war unter den Datenschutz-Coaching-Mitgliedern diese Woche ein großes Thema. Gleich mehrere Anfragen kamen dazu. Daher habe ich das Urteil auch heute morgen schon kurz im Datenschutz-Update für Datenschutz-Coaching-Mitglieder besprochen. In dem Urteil erklärt der BGH es für unzulässig, dass ein Internet-Händler dem Kunden (eine Privatperson) eine Bitte zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsumfrage sendet. Und das obwohl diese „nur“ im Zusammenhang mit dem Versand der Rechnung an den Kunden erfolgte. Ein Skandal? Eine Revolution? Nicht wirklich. Aber schon von Bedeutung. Hier die Besprechung des Urteils und zugleich ein kleiner Ausflug in das Permission Marketing im Sinne von Seth Godin. https://images.podigee.com/0x,sN2Qr0oExgMpgE1UQmgMoIvSYCb7uMnxQ3FzoVRQ3NNY=/https://cdn.podigee.com/uploads/u5197/05046979-8395-45dc-8a1f-472f3c5d7b27.jpg Der BGH und die Kundenzufriedenheitsumfragen per E-Mail https://datenschutzguru.podigee.io/28-der-bgh-und-die-kundenzufriedenheitsumfragen-per-e-mail 28 full Die Entscheidung ist gar nicht so ganz frisch. Stammt sie doch aus dem Juli 2018. Gemeint ist das Urteil des BGH vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17. Diese Entscheidung war unter den Datenschutz-Coaching-Mitgliedern diese Woche ein großes Thema. Gleich... no Stephan Hansen-Oest
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Der Restwert des Autos ist ebenfalls eine beliebte Stellschraube, an der die Versicherungen gerne drehen, um bei der Schadensregulierung Geld einzusparen. Dabei schrecken die Versicherer auch nicht zurück, gegenüber Ihnen als Unfallopfer Unwahrheiten zu verbreiten, die rechtlich gar nicht haltbar sind.Zur Not lassen es die Versicherungen auch gerne auf eine Klage ankommen. Dann wird eben erst einmal so lange wie möglich abgewartet, um zu sehen, wie weit Sie gehen würden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, schreckt vor einem Gerichtsverfahren dann doch - leider - eher zurück.Leider deshalb, weil Sie auf Geld verzichten, das Ihnen zusteht. Nur weil die Versicherung rechtswidrig kürzt. Wer sich doch traut zu klagen, kann dann beobachten, dass die Versicherung kneift, wenn sie die Klage auf den Tisch bekommt. Dann wird plötzlich gezahlt.Das gilt zwar nicht in allen Fällen.Es ist aber doch sehr oft zu beobachten, dass die Zahlungswilligkeit steigt, je aussichtsloser das Gerichtsverfahren für die Versicherung ist. Dann zeigt sich auf einmal die Bereitschaft, den tatsächlichen Restwert, der Ihnen zusteht, zu regulieren.Damit Sie bei der Schadensregulierung wissen, worauf Sie achten sollten und welche Lügen der Versicherungen Sie nicht akzeptieren sollten, habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.Beauftragen Sie einen eigenen GutachterDamit Sie überhaupt wissen, wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall ist, benötigen Sie ein Gutachten. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, denn der macht keine Angaben zur Höhe Restwertes. Der Kostenvoranschlag kalkuliert lediglich die möglichen Reparaturkosten.Sie brauchen auf jeden Fall einen Sachverständigen, der Ihnen ein Unfallgutachten erstellt.Der Gutachter holt im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens Restwertangebote von Anbietern aus dem Umkreis ein. Im Gutachten sollten wenigstens 3 Anbieter genannt sein. Greifen Sie vor allem auf einen eigenen Gutachter zurück.Denn lassen Sie das Fahrzeug von einem Gutachter schätzen den die Versicherung beauftragt hat, ist davon auszugehen, dass das Restwertangebota) nicht vom örtlich relevanten Markt kommt,b) der Restwert wesentlich höher ist, als bei einem selbst beauftragten Gutachter.Das kann Ihnen relativ egal sein, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich verkaufen wollen.Haben Sie aber vor, Ihr Auto zu behalten, weil es noch gefahren werden kann, verlieren Sie unter Umständen einige hundert Euro, wenn Sie die Schätzung dem Gutachter der Versicherung überlassen.Restwert laut Gutachten von der Versicherung fordernSobald Sie das Gutachten erhalten haben, reichen Sie es bei der Versicherung ein und fordern die Versicherung auf, die Beträge zu regulieren, die im Gutachten genannt sind. Wollen oder müssen Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie dies auf der Basis des Restwerts im Gutachten machen. Sie müssen nicht abwarten, bis die Versicherung sich bei Ihnen gemeldet hat.Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihr Auto an den Händler verkaufen, der das höchste Restwertangebot gemacht hat. Die Versicherung muss nur auf Basis dieses Angebots regulieren. Wenn Sie weniger für Ihr Auto bekommen als im Gutachten steht, muss die Versicherung Ihnen diese Differenz nicht erstatten. Auf dem Schaden bleiben Sie dann sitzen.Können Sie dagegen einen besseren Preis rausholen, müssen Sie das der Versicherung nicht mitteilen.Ist das Angebot der Versicherung verbindlichSie werden damit rechnen müssen, dass die Versicherung ein anderes Restwertangebot eingeholt und Ihnen entweder in einem separaten Schreiben oder mit der ersten Abrechnung schicken wird.Dabei kommt es zu den abenteuerlichsten Angeboten, die in der Regel nie vom örtlich relevanten Markt stammen, teilweise sogar aus dem europäischen Ausland kommen und über Restwertbörsen eingeholt wurden, zu denen Sie selbst niemals Zugang hätten.Dieses Angebot sollten Sie auf jeden Fall dann beachten, wenn Sie Ihr Auto noch haben.Sie wollen Ihr Auto verkaufen, haben es aber noch, wenn das Restwertangebot der Versicherung eingeht. In einem solchen Fall vertritt auch der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 01.06.2016, VI ZR 316/09) die Auffassung, dass Sie verpflichtet sind, das Angebot der Versicherung aus der Restwertbörse anzunehmen.Ich will mein Fahrzeug verkaufen, muss ich auf ein Restwertangebot der Versicherung warten?Wenn Sie nach Erhalt des Gutachtens Ihr Auto zum Restwert verkauft wollen, den der Gutachter kalkuliert hat, müssen Sie nicht erst eine Antwort bzw. ein Angebot der Versicherung abwarten. Sollte die Versicherung dann behaupten, Sie hätten darauf warten müssen, bis Ihnen ein Restwertangebot vorgelegt wurde, ist das gelogen. Zwar gab es zu diesem Thema einmal eine Ausreißerentscheidung des OLG Köln vom 16.07.2012, 13 U 80/12 die völlig konträr zur BGH-Meinung und der restlichen Rechtsprechung in Deutschland verlief. Mittlerweile haben aber auch die Kölner Richter auf den richtigen Weg zurück gefunden und diese Rechtsprechung revidiert (LG Köln, Urteil vom 08.10.2014, 13 S 31/14). Es ist allein Ihre Entscheidung, wann Sie den PKW verkaufen. Die Versicherung darf Ihnen keine eine Vorschriften machen, wann, an wen und zu welchem Preis Sie Ihr Auto verkaufen. Diese Meinung wird vom Bundesgerichtshof schon seit Jahrzehnten vertreten (BGH NJW 1993, 1849).Wird dann weiterhin auf dem Restwertangebot beharrt und die Versicherung weigert sich, den Restwert Ihres Gutachters abzurechnen, sollten Sie dies unter keinen Umständen akzeptieren und zur Not auch Klage einreichen.Zusammengefasst sollten Sie beachten:- beauftragen Sie am besten einen Gutachter Ihrer Wahl- wenn Sie das Gutachten haben, können Sie Ihr Auto zum Restwert im Gutachten verkaufen- liegt Ihnen schon vor dem Verkauf des Autos ein höheres Angebot der Versicherung vor, nehmen Sie dieses an, auch wenn es nicht vom örtlichen Markt stammt,- wenn Sie Ihr Auto behalten, muss die Versicherung bei der Abrechnung den Restwert aus Ihrem Gutachten zugrunde legen.
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Das Unfallgutachten bietet einige wesentliche Vorteile für Sie, die Sie nutzen sollten. Neulich saß ich mit einer Mandantin zusammen, die ihren ersten Autounfall hatte. Als ich sie fragte, ob sie eine Gutachter hat, oder ob ich ihr einen empfehlen soll, fragte sie mich völlig erstaunt, ob sie selbst einen Gutachter beauftragen darf. Sie dachte, Sie müsse einen von der Versicherung nehmen. Wenn Sie wissen wollen, warum ich der Mandantin geraten habe, einen freien Gutachter zu nehmen und weshalb diese Empfehlung auch für Sie gilt, dann lesen Sie bitte weiter. BeweissicherungDas Gutachten ist zum einen die Grundlage für die Werkstatt, was den zu wählenden Reparaturweg angeht. Es dient aber nur als Reparaturgrundlage und Schadenskalkulation, sondern auch zur Beweissicherung. Bei der Schadensregulierung gibt es oft genug Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die gerne auch im Nachhinein Zahlungen bei den Reparaturkosten verweigern will. In solchen Fällen ist es wichtig, auf ein Schadensgutachten zurückgreifen zu können. Denn wenn die Versicherung vor der Reparatur keine Einwände gegen das Gutachten erhoben und die Werkstatt sich bei der Reparatur an das Gutachten gehalten hat, muß die Versicherung die vollen Reparaturkosten bezahlen.Kürzt sie trotzdem, haben Sie vor Gericht sehr gute Chancen, dass die Versicherung zur Zahlung verurteilt wird. Das Gutachten nimmt auch zu Vor- oder Altschäden an Ihrem Fahrzeug Stellung, was im Haftpflichtschadensfall besonders wichtig ist. WertminderungBei jüngeren Fahrzeugen ist ein Gutachten schon deshalb sinnvoll, weil an Ihrem Auto eine Wertminderung entstanden sein könnte. Wenn Sie auf ein Gutachten verzichten und stattdessen nur einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, bringen Sie sich selbst um Ihre Wertminderung. Im Kostenvoranschlag finden Sie keine Angaben zu einer möglichen Wertminderung und verschenken Geld. Denn wenn Sie das Fahrzeug später verkaufen und dem Käufer mitteilen, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte, ist schon vorprogrammiert, dass der Kaufinteressent den Kaufpreis drücken wird und Sie Kürzungen beim Verkaufspreis hinnehmen müssen. Diese Kürzung soll durch die Wertminderung ausgeglichen werden. Die erfahren Sie aber nur durch ein Gutachten. Grundlage für die ReparaturDer Sachverständige bestimmt im Gutachten den Reparaturweg, den die Werkstatt zu wählen hat. Dabei werden die einzelnen von der Werkstatt durchzuführenden Arbeiten, die Stundenverrechnungssätze und die benötigten Ersatzteile kalkuliert. Auf diese Kalkulation dürfen Sie als Unfallgeschädigter vertrauen und die Werkstatt beauftragen, so zu reparieren, wie es im Gutachten steht. Erhebt die Versicherung gegen das Gutachten keine Einwände und repariert die Werkstatt nach den Vorgaben des Gutachtens, sind spätere Kürzungen bei der Reparaturrechnung rechtswidrig. Mit einem Sachverständigengutachten schaffen Sie eine tragfähige Grundlage, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug gegenüber der Versicherung durchsetzen zu können. Das Gutachten legt die übliche Reparaturdauer festDamit Sie einen Anhaltspunkt haben, wie lange Sie einen Mietwagen anmieten dürfen bzw. wie viel Tage Ihnen Nutzungsausfall zusteht, müssen Sie wissen, wie lange die Reparatur dauern wird. Es ist zwar möglich, dass die Reparatur sich länger hinzieht, als der Sachverständige ins Gutachten geschrieben hat. Um aber überhaupt Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall geltend machen zu können, müssen Sie wissen, wie lange die Reparatur voraussichtlich dauern wird. Das erfahren Sie im Kostenvoranschlag nicht. Der Anspruch auf das Gutachten besteht auch ohne Reparatur! Sie haben generell das Recht, ein eigenes Schadensgutachten einzuholen und einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, wenn kein Bagatellschaden vorliegt. Das ist die einzige Ausnahme, bei der Sie nach einem unverschuldeten Unfall keine Zahlung für einen Gutachter erwarten können. Liegt ein Bagatellschaden vor, müssen Sie sich mit einem Kostenvoranschlag begnügen. Bei einem Bagatellschaden haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten, da die Kosten hierfür einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Die Grenze für den Bagatellschaden ziehen die Gerichte nach wie vor bei 750,00 €. Hier gibt es mittlerweile große Anstrengungen der Versicherungen diese Bagatellschadenrenze in die Höhe zu treiben. Lassen Sie sich darauf nicht ein. Wenn Sie von der Versicherung ein Schreiben erhalten in dem zu lesen ist, dass bei vermeintlichen Reparaturkosten von über 1.000,00 € angeblich ein Bagatellschaden vorliegt und damit kein Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten besteht, ist das einfach nur falsch. Ansonsten gilt: Sie dürfen den Gutachter selbst wählen und Sie sollten ihn selbst wählen. Sie müssen nicht bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nachfragen, ob Sie einen eigenen Gutachter beauftragen dürfen. Vor allem müssen Sie keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren. Mit dem Recht auf einen eigenen Gutachter soll Waffengleichheit zur Haftpflichtversicherung hergestellt werden. Die Versicherung hat eigene Gutachter, die Ihnen technisch überlegen sind.Diese Überlegenheit soll dadurch ausgeglichen werden, dass Sie auf Kosten der Versicherung einen Sachverständigen beauftragen können, den Sie frei wählen. Denn Sie müssen nicht darauf vertrauen, dass ein Sachverständiger, der im Auftrag der Versicherung handelt und vor allem die von der Versicherung zu bezahlenden Schäden kalkulieren soll, unparteiisch und zu Ihren Gunsten den Schaden schätzt. Das Recht auf einen Gutachter wird immer wieder durch die Gerichte bestätigt, auch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.11.2004 VI ZR 365/03. Welche Vorteile hat das unabhängige Gutachten?Sie erhalten eine objektive Wertermittlung eines neutralen Gutachters. Die Gutachter, die von den Versicherungen geschickt werden, kalkulieren zugunsten ihres Auftraggebers und haben oft konkrete Vorgaben, welche Positionen zu streichen sind. Der Gutachter der Versicherung ist darauf bedacht, den Schaden, den sein Auftraggeber zu bezahlen hat, möglichst gering zu halten. Das führt in vielen Fällen dazu, dass die Unfallfahrzeuge regelrecht kaputt gerechnet werden. Während ein unabhängiger Gutachter zu dem Ergebnis kommen würde, dass noch ein Reparaturschaden vorliegt, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass der Versicherungsgutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden kalkulieren wird. Da werden die Reparaturkosten und der Restwert des Fahrzeugs etwas höher kalkuliert und der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ein wenig niedriger angesetzt. Sofern überhaupt eine Wertminderung im Gutachten auftaucht, ist die üblicherweise auch wesentlich niedriger als bei einem unabhängigen Gutachter. Kommen wir noch zu der Frage, die Sie sicher interessiert. Wer zahlt das Gutachten?Die Kosten für das Schadensgutachten im Haftpflichtfall hat die Versicherung des Unfallverursachers zu bezahlen. Wenn Sie an dem Unfall überhaupt keine Schuld haben, werden die Kosten vollständig übernommen. Trifft Sie eine Mitschuld, wird eine Haftungsquote festgelegt und die Kosten für das Gutachten nach dieser Quote erstattet. Typischer Fall sind die Parkplatzunfälle, wenn beide gleichzeitig ausparken und sich in der Mitte treffen. Die Versicherung reguliert den Schaden mit einer Quote von 50%, also werden auch die Gutachterkosten zur Hälfte erstattet. Im Gegensatz zum Gutachten werden Kostenvoranschläge häufig noch gratis erstellt. Berechnet Ihre Werkstatt aber den Aufwand für einen Kostenvoranschlag, sind diese Kosten von der Versicherung zu erstatten. In den Abrechnungsschreiben ist zwar dann immer mal zu lesen, dass die Kosten für den Kostenvoranschlag bei der Reparatur verrechnet würden. Diese Auffassung ist falsch. Wenn die Werkstatt Ihnen eine Rechnung für die Erstellung des Kostenvoranschlags stellt, muss die Versicherung die Kosten für ebenfalls übernehmen.Fazit:Ist die Bagatellschadengrenze von 750,00 € erreicht, dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.Das Gutachten gibt Ihnen eine Beweissicherungsgrundlage undermittelt eine Wertminderung, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.Zur Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer macht das Gutachten ebenfalls AngabenDas Recht auf ein Gutachten besteht unabhängig davon, ob Sie den Schaden reparieren lassen.
Jurafunk Nr. 17: Der neue Jurafunk ist da: zwei Rechtsanwälte besprechen locker und kompetent aktuelle Urteile. Dieses Mal: Spickmich.de (BGH 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08) und der durchgeknallte Staatsanwalt (BVerfG 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04)