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Im Mittelpunkt dieser Podcastfolge steht (ab Minute 16:17) eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die sich an der Schnittstelle zwischen dem Datenschutzrecht und dem Gesellschaftsrecht bewegt und die von den Datenschützern bislang viel zu wenig beachtet wurde (EuGH vom 12.9.2024 – Az. C-17/22 und C-18/22). Zwei deutsche Fälle zu Publikumsgesellschaften (Treuhandfonds) und zu der umstrittenen Frage, ob ein Anleger Auskunft über die weiteren Mitgesellschafter und Treugeber verlangen kann. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein solcher Anspruch vertraglich nicht ausgeschlossen werden; „das Recht, seine Vertragspartner zu kennen, ist in jedem Vertragsverhältnis selbstverständlich“ (BGH vom 19.11.2019, Az. II ZR 263/18, Rn. 13). Die Entscheidung des EuGH hinterlässt Stefan Brink und Niko Härting weitgehend ratlos. Der EuGH misstraut erneut jeder Datenverarbeitung, die sich nicht auf Einwilligungen stützt. Die Rechtfertigungsgründe des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b bis f DSGVO sind für den EuGH ersichtlich Normen der zweiten Wahl: „In diesem Zusammenhang sind die in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b bis f DSGVO vorgesehenen Rechtfertigungsgründe eng auszulegen, da sie dazu führen können, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten trotz fehlender Einwilligung der betroffenen Person rechtmäßig ist“ (a.a.O., Rn. 37). Eine höchst eigenwillige Interpretation des Art. 6 DSGVO. Was für den BGH „selbstverständlich“ und unabdingbar ist, sieht der EuGH ganz anders: „Vorbehaltlich einer Überprüfung durch das vorlegende Gericht ist daher eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die in der Weitergabe von Informationen in Bezug auf Gesellschafter besteht, die über eine Treuhandgesellschaft mittelbar an einer Publikumsfondsgesellschaft beteiligt sind, nicht als im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b DSGVO ‚für die Erfüllung eines Vertrags … erforderlich‘ anzusehen, wenn der Vertrag, der dem Erwerb einer solchen Beteiligung zugrunde liegt, die Weitergabe dieser Daten an Mitanteilseigner ausdrücklich ausschließt“ (a.a.O., Rn. 47). Mit einer erstaunlichen Volte eröffnet der EuGH den deutschen Gerichte dann jedoch über Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO eine Hintertür, die es dem BGH mit großer Wahrscheinlichkeit ermöglicht, an seiner bisherigen Rechtsprechung festzuhalten. Letztendlich wird wohl alles beim Alten bleiben… Ein Glanzstück des Kompliziert-Verästelten sind auch die Guidelines des Europäischen Datenschutzausschusses zur Pseudonymisierung (ab Minute 7:24). Und auch das jüngste Urteil des EuGH zur Bemessung von Bußgeldern bei Konzernunternehmen (EuGH vom 13.2.2025, Az. 383/23) kommt nicht ohne Kapriolen aus (ab Minute 36:36). Umso klarer und entschiedener reagiert Apple auf alles Bestrebungen, staatlichen Behörden Hintertürchen in die iCloud zu öffnen (ab Minute 1:00).
Andreas und Martin diskutieren den Tätigkeitsbericht 2023/2024 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).
Was ist in der KW 21 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Öffentlicher Vortrag Ringvorlesung an der Hochschule Bochum auf dem Campus Velbert/Heiligenhaus zum Thema: Datenschutz – Brücken bauen zwischen Recht, Technik und Prozessen https://www.hochschule-bochum.de/die-bo/hochschule/campus-velbert-heiligenhaus/aktuelles/terminkalender-am-cvh/ LKA warnt vor Cyberangriffen über Office 365 https://lka.polizei.nrw/presse/warnung-vor-cyberattacken-ueber-office-365-komponenten EU-Kommission: Microsoft soll Klarheit über Risiken beim Einsatz von KI in ihren Systemen geben Microsoft Recall zeichnet umfangreich Benutzeraktivität auf https://learn.microsoft.com/de-de/windows/client-management/manage-recall Microsoft: BSI klagt auf Herausgabe von sicherheitsrelevanten Informationen https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/microsoft-deutsche-behoerde-zwingt-konzern-nach-hacker-angriff-zu-juristischen-auskuenften-a-933c9792-3d69-4220-8a11-f30a5bf69364 Beschwerde über Verifizierungsprozess bei RyanAir BfDI erhebt Klage gegen den Bundesnachrichtendienst https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/05_Klage-BND.html BGH, Urteil vom 16.04.2024 - VI ZR 223/21 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=137574&pos=0&anz=1 Studie: Massenüberwachung durch WLAN-basierten Ortungsdienst von Apple möglich https://www.cs.umd.edu/~dml/papers/wifi-surveillance-sp24.pdf Empfehlungen & Lesetipps: Artikel „Die Notwendigkeit mehrerer Einwilligungen beim Newsletter-Tracking“ https://migosens.de/newsletter-tracking/ Auf der diesjährigen re:publica in Berlin wird der BfDI am 27. Mai mit einem eigene Panel zu Datenschutz und Datennutzung vertreten sein https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/7_republica.html https://re-publica.com/de/session/datenschutz-vs-datennutzung-unvereinbare-gegensaetze Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/bfdi-klagt-gegen-bundesnachrichtendienst-datenschutz-news-kw-21-2024
In dieser Folge mit IT-Anwalt Michael Rohrlich diskutiere ich u.a. die Schwerpunkte... - Cookie-Historie - Was sich seit der DSGVO verändert hat - ePrivacy Richtlinie - Opt-Out und Opt-In Regelung - EuGH Urteil - TTDSG - Essentielle und nicht-essentielle Cookies - Wann du eine Einwilligung einholen musst - Wie du eine Einwilligung einholen musst bzw. Spielregeln für Cookie Banner - Warum du mehr als die DSGVO beachten musst - Vorsicht vor Nudging... und wie es doch gehen könnte - Die Zukunft der Cookies - Warum du meist drei Einwilligungen brauchst - Ein gutes Beispiel - Was du jetzt konkret, Schritt für Schritt, tun solltest Hier findest du uns auf LinkedIn. Kontakte uns gern: Michael Rohrlich: https://www.linkedin.com/in/michael-rohrlich-3577b3109/ Daniel Gremm: https://www.linkedin.com/in/daniel-gremm/
Stefan Brink war kürzlich zu Gast beim Europarat in Straßburg mit einem Vortrag zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre bei Anti-Doping-Maßnahmen. Im Gespräch mit Niko Härting erläutert Stefan Brink die Rolle und Funktion des Europarats und berichtet über die eklatanten Eingriffe in Persönlichkeitsrechte der Leistungssportler, die im Zeichen des Kampfes für einen „sauberen Sport“ zu deren beruflichem Alltag gehören. All dies auf der Basis – angeblich – „freiwilliger“ Einwilligungen der Sportlerinnen und Sportler. Ab Minute 12:20 : Martin Eifert, Professor für öffentliches Recht und Verwaltungsrecht an der Humboldt-Uni Berlin ist seit Februar 2023 (auf Vorschlag der „Grünen“) Richter des 1. Senats des BVerfG. Im April erschien in der JuristenZeitung ein Aufsatz, den Eifert gemeinsam mit Nora Wienfort verfasst hat (JZ 2023, 270 ff.). Es geht um „Hassrede als Gefährdung der verfassungsrechtlich geschützten offenen Kommunikation unter Freien und Gleichen“. In diesem Aufsatz wird versucht, die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) durch einen „Schutz der Entschließungsfreiheit zur sozialen Exponierung“ als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu ergänzen, um auf diese Weise „Einschüchterungseffekte“ von „Hassrede“ verfassungsrechtlich zu erfassen. Dies läuft auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Zeichen des Schutzes des „öffentlichen Diskurses“ hinaus und liegt auf einer Linie mit der Rhetorik, die man seit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verwendet, um gegen „lawful but awful speech“ vorzugehen. Tendenziell schränkt man die Meinungsfreiheit lautstarker Minderheiten im Interesse des ungestörten „öffentlichen Diskurses“ der Mehrheit ein. Ab Minute 30:10 : Ferdinand Kirchhof, emeritierter Professor für öffentliches Recht und von 2010 bis 2018 Vizepräsident des BVerfG, hat sich in der NJW unlängst mit dem „Wirkungsbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit“ befasst (NJW 2023, 1922 ff.). Kirchhof ist ein Konservativer. Anders als der linksliberale Eifert sieht er die Meinungsfreiheit weniger bedroht durch „Hassrede“ als durch „Zensur aus den Reihen der Gesellschaft“, „Political Correctness“, „Cancel Culture“ und das, was Kirchhof unter „Wokeness“ versteht. Ähnlich wie Eifert sieht Kirchhof die Meinungsfreiheit weniger durch den Staat bedroht als durch „durchsetzungsstarke Minderheiten“. Ähnlich wie Eifert beklagt er einen unzureichenden Schutz des „Publikums“ vor lautstarken Minderheiten. Die Ähnlichkeit des Denkens von Eifert und Kirchhoff ist frappierend.
Was wenige Hörerinnen und Hörer wissen dürften: Im August 2020 war der Heise-Verlag, genauer die Heise Medien GmbH & Co. KG, ins Visier der Datenschutzaufsicht des Landes Niedersachsen geraten - also der für den in Hannover ansässigen Verlag zuständigen Behörde. Die Landesdatenschutzbeauftragte (LfD) kritisierte die Art und Weise, wie heise online Einwilligungen zum Setzen von First- und Third-Party-Cookies abfragt. Dabei ging es um die optische Gestaltung des sogenannten Consent-Frameworks ebenso wie um das alternative Angebot eines Tracking-freien, aber dann kostenpflichtigen "Pur-Abos". Der Verlag hat die Kritik angenommen und in einem intensiven Austausch mit der Behörde Änderungen vorgenommen sowie Lösungen erarbeitet. Im Dezember 2022 war ein wichtiger Zwischenschritt erfolgt, doch erst im April 2023 zeigte sich die Behörde vollständig zufrieden mit der auf heise online eingesetzen Einwilligungseinholung für Cookies. Im Mai schließlich kamen alle Verfahren zum Abschluss, die Lösung auf heise online wurde abschließend als rechtskonform erklärt. Viele weitere Großverlage haben den Prozess, den man vielleicht als "Musterverfahren" bezeichnen kann, aufmerksam verfolgt und stehen im Austausch mit den technisch und juristisch Verantwortlichen bei Heise. Zwei dieser Verantwortlichen sind Verlagsjustiziar Joerg Heidrich sowie Sebastian Hilbig. Sebastian ist als Technischer Leiter (CTO) bei Heise Medien für die Weiterentwicklung der gesamten digitalen Infrastruktur zuständig. Zu seinem Verantwortungsbereich zählen die Web-Entwicklung, das IT-Systemmanagement und die Produktion. In der Auslegungssache erläutert er zunächst, was Cookies genau sind und welche Problematiken mit ihnen einhergehen. Anschließend arbeitet er zusammen mit Joerg und Holger das Verfahren auf und schildert die Knackpunkte, die auch technischer Art waren. In der Rubrik "Bußgeld der Woche" geht es diesmal außerdem ausgerechnet um ein Bußgeld, dass die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens gegen eine Privatperson verhängt hat. Mehrere weibliche Jugendliche hatten den Eindruck, in der Innenstadt von einer männlichen Person verfolgt und fotografiert zu werden. Eine Kontrolle des Smartphones durch die Polizei hatte anschließen ergeben, dass die Betroffenen der gezielte Fokus mehrerer Fotografien waren. Sie informierte die LfD, die im Fotografieren auf der Straße eine unerlaubte Datenerhebung sah. Kritiker befürchten nun bereits das Ende der Streetphotography. Was ist dran? Hinweis in eigener Sache: Die Auslegungssache geht in eine kurze Sommerpause. Die nächste Episode 90 ist für den 11. August 2023 geplant.
Folge 39 von HÄRTING.fm hat einen Special Guest: Mit Stephan Noller sprechen Leonore Hilchenbach und Martin Schirmbacher über die Gründung von StartUps in der Elternzeit. Es geht um seine Erfahrungen mit nugg.ad, einem Trackingdienst mit Datenschutzfreigabe. Wir sprechen über das von ihm initiierte Projekt des Calliope mini, das sich heute an vielen Schulen findet. Vor allem aber reden wir über sein aktuelles Unternehmen, nämlich Ubirch, dessen CEO Stephan ist. UBIRCH hat eine Trustplattform aufgebaut, die blockchainbasiert Zertifikate erstellen und speichern kann. Kunden von Ubirch setzen diese bei der Speicherung von ESG-Zertifikaten ein. Stephan spricht auch über eine neue Notwendigkeit für Vertrauen durch den EInsatz von KI. Dabei geht es nicht nur um die Zuordnung von KI-Output, sondern vor allem um Vertrauen in die Daten, auf die KI für die Erstellung von Antworten zugreift. In den News geht es um Singapur und gruppeninternen Datentransfer auch außerhalb der EU einerseits und die Datenverarbeitung durch einen Kontoinformationsdienst andererseits. Dabei schauen wir auf den Dauerbrenner Kopplungsverbot: Dürfen Einwilligungen unter Umständen an den Vertragsschluss gekoppelt werden?
Nach Follow-up über die Rettung der Impfdaten von meineimpfungen.ch kommen Andreas und Martin auf das jüngste Webinar der Datenschutzpartner Academy zurück. In diesem Webinar klärte Martin über Populäre Irrtümer rund um das neue Datenschutzgesetz auf, zum Beispiel im Zusammenhang mit Cookie-Bannern und sonstigen Einwilligungen.
Von wegen, die E-Mail ist tot! Eine Flut von Benachrichtigungen und Newlettern ergießt sich täglich in Nutzer-Postfächer, die meist aussortieren Spam-Mail noch nicht mit eingeschlossen. Vor allem die Kommunikation zwischen Online-Diensten und -Shops mit ihren Kunden läuft in aller Regel mit der guten alten E-Mail am besten. Auch für Werbung eignet sich das Medium optimal, da der Versand wenig kostet und Erfolgsmessungen ermöglicht. Doch es ist längst nicht alles erlaubt, was gemacht wird. In Episode 78 der Auslegungssache beschäftigen sich Holger und Joerg mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen für rechtlich korrektes Telefon- und E-Mail-Marketing. Ihnen zur Seite steht Dr. Martin Schirmbacher. Der Rechtsanwalt aus der Berliner Kanzlei Härting gilt als ausgewiesener Experte im Rechtsbereich elektronisches Marketing und Werbung. Martin erläutert, welche Vorschriften aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht relevant sind. In jedem Fall benötigen Unternehmen eine Rechtsgrundlage für den werblichen Versand von E-Mails, in den meisten Fällen müssen sie sich Einwilligungen einholen. Mit dem Double-Opt-in existiert dafür ein etabliertes Vorgehen. Liegt ein bestehenden Kundenverhältnis vor, gibt es außerdem Sonderreglungen. Der Experte erklärt desweiteren, wann es zu Problemen mit der Zweckbindung kommen kann. Martin betont, dass es zu vielen Situationen eine gesichterte Rechtslage dank umfangreicher Rechtssprechung gibt (siehe Shownotes). In einer der nächsten Epsisoden des Podcasts wird Schirmbacher erneut zu Gast sein, um in die rechtlichen Grenzen des Werbetrackings einzuführen. Achtung: Cliffhanger!
Das Transparency & Consent Framework (kurz TCF 2.0) des IAB Europe (Interactive Advertising Bureau - einem europäischen Dachverband des Digitalmarketing- und Onlinewerbe-Ökosystems) wird auf vielen, auch deutschsprachigen Webseiten eingesetzt. Als Internetnutzer kommt man nicht daran vorbei. Eingesetzt wird es typischerweise über Cookiebanner. Somit können u.a. Einwilligungen zum Setzen von Cookies gesteuert und weitergereicht (bspw. zu Werbezwecken) werden. Aber wie funktiniert das Framework, welche Beteiligten an der Kommunikation gibt es und was kann das Framework nicht? Das Framework wurde vom IAB Europe entwickelt und wird von Aufsichtsbehörden kritisiert. Im zweiten Teil (folgt) geht es darüber hinaus auch um das Verfahren der Belgischen Aufsichtsbehörde ADP gegen den IAB Europe. Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/funktionsweise-von-cookiebannern-mit-tcf-2-0-stefan-hanloser-und-stefan-santer-im-datenschutz-talk
Mein heutiger Gast ist die Tierärztin Leonie Kondert. Leonie hat 2012 ihr Studium an der Vetmeduni Wien absolviert und war danach als Exotentierärztin in den USA tätig. Sie hat eine große Faszination für Weichteilchirurgie, Exoten und Windhunde. Das alles kann sie nun in ihrer neu gegründeten Praxis in der Sonnenfelsgasse im 1. Bezirk Wiens ausleben. Wie es zur Gründung kam, wie das Ganze ablief und welche Herausforderungen es gab, erfährst du jetzt. Viel Spaß beim Anhören!Verlosung 30€ Buchgutschein: Ich verlose einen Gutschein im Wert von 30 Euro für den Fachbüchershop https://www.lehmanns.de/. An der Verlosung können Alle teilnehmen, die über 18 Jahre alt sind und einen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Der Gewinner erhält eine E-Mail mit dem digitalen Gutschein. Um an der Verlosung teilzunehmen, musst Du meinen Podcast auf Spotify, Apple Podcasts oder sonstigen Hoasting-Plattformen bewerten, wo das möglich ist. Anschließend musst du einen Screenshot davon an servus@wuidegoas.com schicken. Es gilt der protokollierte Zeitpunkt des E-Mail- Eingangs. Verlost wird der Gewinn am 24.12.2022. Der Gewinner wird durch die zufällige Ziehung unter allen Teilnehmern, die rechtzeitig eine E-Mail mit dem Betreff "Gewinnspiel" schicken, ermittelt und von per E-Mail über den Gewinn informiert. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigst du in die Erhebung und Verwendung deiner E-Mail-Adresse ein. Ich erhebe, speichere und verarbeite diese personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und um dich im Falle eines Gewinns zu benachrichtigen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Du kannst die Einwilligungen jederzeit durch Nachricht an uns widerrufen. Deine Daten werden anschließend gelöscht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Viel Glück!Kontakt Leonie Kondert:Homepage: https://www.kondert.vet/Instagram: @tieraerztinleoniekondertKontakt Wuide Goas:Blog: https://wuidegoas.com/Mail: servus@wuidegoas.comInstagram: @wuide.goasFacebook: @wuidegoasMelde dich zum WhatsApp-Service an. Du kriegst etwa eine Nachricht pro Woche. Ich schreibe dir, wenn neue Folgen da sind - und welche ich für die Zukunft plane. Du hast einen Vorschlag oder Fragen zu einem Thema? Schreib mir einfach eine Nachricht auf WhatsApp!Die Anmeldung zum Service dauert weniger als eine Minute. So geht's: Füge die Nummer +49 15 25 21 26 457 zu deinen Kontakten hinzu und schick mir eine WhatsApp-Nachricht mit dem Text “Servus”. Damit erklärst du dich einverstanden, dass ich deine Nummer speichere. Deine Daten behandle ich natürlich vertraulich. Du kannst dich jederzeit mit "Stop" wieder abmelden. Das war's.Ich wünsche dir nun viel Spaß beim Hören!----------------------------------------------------------------------Life by Roa https://soundcloud.com/roa_music1031Creative Commons — Attribution 3.0 Unported — CC BY 3.0Free Download / Stream: https://bit.ly/_-lifeMusic promoted by Audio Library https://youtu.be/dXqEepAme-M
Seit Inkrafttreten der DSGVO spielen Einwilligungen in die Verarbeitung personenbezogener Daten eine zentrale Rolle. Ob beim Newsletter-Versand, Werbeanrufen oder Werbe-SMS – grundsätzlich ist das Einholen einer vorherigen, informierten, ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers erforderlich. Doch Vorsicht: Mit dem Einholen einer Einwilligung ist das Pflichtprogramm für den Werbetreibenden noch nicht erfüllt. Denn daneben bestehen Nachweispflichten! Was es damit auf sich hat und wie Ihnen die Nachweispflichten gelingen, erfahren Sie in diesem Rechtstipp der Woche.
Das Datenschutzrecht spielt bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos, die beispielsweise auf einem Sommerfest oder bei einem Teambuilding-Event aufgenommen werden, eine zentrale Rolle. In dieser Folge spreche ich mit dem Rechtsanwalt Sebastian Laoutoumai, was Arbeitgeber tun müssen, bevor diese die Aufnahmen machen und diese später auf Social Media posten. Wir beleuchten, welchen Anforderungen eine Einwilligung der Mitarbeiter entsprechen muss, wie Einwilligungen widerrufen werden können und was Arbeitgebern droht, wenn keine Einwilligungen der Mitarbeiter vor der Veröffentlichung eingeholt werden. Außerdem sprechen wir darüber, ob auch Corporate Influencer bzw. Mitarbeiter, die Fotos mit ihren Kollegen auf Social Media veröffentlichen, dem Pflichtenprogramm der DSGVO unterliegen. Hast du konkrete Fragen oder benötigst du Rechtsberatung bei deiner Social Media Strategie, dann melde dich gerne bei uns auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/pierre-daniel-wittmann https://www.linkedin.com/in/sebastian-laoutoumai-8b584a148
In dieser Folge von MY DATA IS BETTER THAN YOURS spricht Jonas Rashedi mit Steven Burkhardt. Steven ist seit knapp zwei Jahren bei O2, Telefónica und dort Head of Digital Analytics & Performance Management. O2 hat vor anderthalb Jahren damit begonnen, eine CDP (Customer Data Platform) im Unternehmen zu etablieren. Denn: O2 hat etwa 50 Millionen Kunden und etliche Produkte und Kanäle. Diese sollen durch die CDP zentral zur Verfügung gestellt werden, sodass eine bestmögliche Kundenansprache und Customer Experience ermöglicht werden kann. Wie so oft ist die Entwicklung durch: Von Single-Channel zu Multi-Channel zu Omni-Channel, angetrieben. Dabei ist O2 vor allem Identification Management und Datenschutz wichtig, genauso wie die Frage: Wo hole ich welche Consents ein? Vor der Einführung der CDP gab es einzelne Einwilligungen für einzelne Kanäle, jedoch keine, um diese Kanäle in der CDP zu bündeln. Das war sehr viel Arbeit und wurde auch von Steven zunächst unterschätzt. Doch er hatte viel Unterstützung, sowohl von Kolleg:innen, als auch vom Vorstand. Jonas und Steven unterhalten sich darüber, wie Datenprojekte im Unternehmen durchgesetzt werden können und welche Tipps und Tricks es gibt, um Management und Vorstand von den zunächst trockenen Themen zu überzeugen, die aber im Nachhinein einen großen Impact für die Nutzer:innen und Kund:innen hat. Hieraus entsteht eine sehr intensive Diskussion darüber, wie man die “Data People an den Tisch holt”, denn auch die wollen “zur Party eingeladen werden”. Steven gibt zum Ende noch seine Wins und Fails aus der Einführung der Customer Data Platform preis. Zudem spricht er über Recruitment und darüber, ob O2 als Arbeitgeber durch die CDP attraktiver geworden ist.
Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH, 4Ob95/21f, 28.9.2021) hat sich mit der Übertragung von Werbe-Einwilligungen bei einem Unternehmenskauf aus der Insolvenz befasst und hält eine solche Übertragung für möglich. Für ebenfalls möglich hält er E-Mail-Werbung des Erwerbers nach § 7 Abs. 3 UWG (genau genommen des österreichischen Pendants). Der Podcast ordnet die Entscheidung vor dem Hintergrund der bisherigen Praxis in Deutschland ein und regt zum erneuten Überdenken der Bewertung anhand der OGH-Entscheidung an. Die perfekte Online-Ausstattung im Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) für Sie im Beratermodul Datenschutzrecht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis! ottosc.hm/dsgvo
Es gibt etwas zu feiern für Joerg und Holger: Der c't-Podcast Auslegungssache wird 50. Anlässlich der Jubiläumsepisode ist eine Bestandsaufnahme fällig. Welchen Stellenwert hat der Datenschutz in Politik, Unternehmen und in der Gesellschaft? Warum hat er momentan einen schweren Stand? Wo ist Kritik an der DSGVO berechtigt, wo überzogen und wo einfach nur Ausrede für anderweitige Versäumnisse? Zur Feier gesellt sich ein gern gesehener Gast: Bereits zum dritten Mal beehrt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke den Podcast und lässt sich auf eine bisweilen fachlich durchaus mäandernde Diskussion ein. Die Drei sprechen über aktuelle kritische Debattenbeiträge. Schwenke sagt bezüglich der stockenden Digitalisierung in Deutschland: "Dass der Datenschutz Manches bremst ist richtig. Wenn mein Auto keine Bremsen hätte, könnte ich damit natürlich auch viel weiter fahren. Spätestens in der nächsten Kurve käme ich aber in Probleme." Ausführlich beschäftigen sich die Drei mit den nervigen Einwilligungen. Es geht auch um die Frage, ob Bürgerinnen und Bürger in jedem Fall informiert genug sind, um Verarbeitungen abschätzen zu können. Es folgt ein Gedankenexperiment: Was, wenn die Einwilligungen durch maschinelle Aushandlungen ersetzt und die Menschen aus der Gleichung genommen werden? Auf eine erste Tendenz dazu könnten die im TTDSG verankerten Personal-Management-Systeme (PIMS) hinweisen. Und zum Ende wird es noch ein wenig Meta.
Seit dem 01.10.2021 sind Einwilligungen von Verbrauchern in Telefonwerbung nach Maßgabe des § 7a UWG zu dokumentieren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Auslegungshinweise „Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Telefonwerbeeinwilligungen nach § 7a UWG“ zur Konsultation veröffentlicht. Der Podcast hinterfragt diese aus der Sicht der DSGVO und regt zum Nachdenken über die Umsetzung der Vorgaben und Ansätze der BNetzA an. Die perfekte Online-Ausstattung im Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) für Sie im Beratermodul Datenschutzrecht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis! ottosc.hm/dsgvo
In der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, aber durchaus relevant: Am 1. Dezember 2021 treten in Deutschland neue Datenschutzregeln in Kraft. Das "Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (TTDSG) soll laut der ehemaligen Bundesregierung "mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt" schaffen. Inhaltlich stellt das TTDSG eine Neuregulierung der Datenschutzbestimmungen in der Telekommunikation und bei Telemedien dar. Und zu den Telemedien gehören nahezu alle Angebote im Web, zum Beispiel soziale Medien und Blogs, Webshops, Suchmaschinen und auch Webmailer. Dazu fasst das neue Gesetz Regelungen zusammen, die bislang im TKG und TMG zu finden waren. Formal setzt das TTDSG sehr verspätet europarrechtliche Vorgaben aus der E-Privacy-Richtlinie um, die aus dem Jahr 2002 stammt und zuletzt 2009 geändert wurde. Während die Bundesregierung frohlockte, das TTDSG bedeute "das Ende der Cookiebanner", ziehen Joerg und Holger anhand des Gesetzestextes ernüchtert Bilanz. Als Gast begrüßen sie dazu den Rechtsanwalt und Datenschutzspezialist Dr. Carlo Piltz, der den Gesetzgebungsprozess beobachtet und bereits erste Einschätzungen zu den Auswirkungen des TTDSG geschrieben hat. Piltz ordnet das neue Gesetz zunächst in den bestehenden Regelungswust ein, insbesondere erklärt er, wie das deutsche Gesetz zur europäischen DSGVO steht. Anschließend erläutern die drei Stück für Stück, welche Änderungen ab Dezember insbesondere für Anbieter im Web ins Haus stehen. Gerade bei den Cookies wird es etwas strenger. Website-Betreiber können sich nämlich nicht mehr auf das sogenannte "berechtigte Interesse" für bestimmte Cookie-Kategorien berufen (höre Auslegungssache 48), sondern dürften - so die Prognose von Piltz - künftig öfter nach Einwilligungen fragen müssen. Die Empfehlung lautet: Egal ob Webshop, Blog oder Newsportal - es ist höchste Zeit, sich intensiv mit dem TTDSG zu beschäftigen, um im Dezember Post von den Datenschutzbehörden zu verhindern.
Der Einsatz von Cookies ist aus dem Internet-Alltag nicht mehr wegzudenken. Seitenfüllende Cookie-Banner werden nahezu auf jeder Webseite eingesetzt, um über die Verwendung von Cookies zu informieren und erforderliche Einwilligungen einzuholen. Die graphischen und inhaltlichen Darstellungen könnten dabei kaum unterschiedlicher sein. Allerdings erfüllen eine Vielzahl der verwendeten Cookie-Banner die gesetzlichen Anforderungen nicht. Nun gab es eine erste Abmahnwelle und auch Datenschutzorganisationen nehmen Cookie-Banner ins Visier. In diesem Rechtstipp der Woche haben wir für Sie die wichtigsten Gesetzesänderungen des TTDSG zusammengefasst und informieren Sie über juristische Fallstricke, die Gegenstand aktueller Abmahnungen und DSGVO-Beschwerden sind. https://legal.trustedshops.com/blog/2021/09/29/abmahnfalle-cookie-banner-das-muessen-sie-jetzt-wissen
In den vergangenen Wochen hat netzpolitik.org unlautere Praktiken beim Abschluss von o2-Verträgen aufgedeckt, die einige Folgen hatten. In der neuen Ausgabe unseres Hintergrundpodcasts sprechen wir mit Redakteur Ingo Dachwitz über seine Recherche und die Krux mit den Einwilligungen.
Raketenstart - Interviews mit Startups, Rechtliches Wissen & Hacks für Gründer und ihr Business
Deine Website ist DAS Aushängeschild für deinen Unternehmensauftritt. Suchmaschinen ranken dich besonders gut ein, wenn du dort im Bezug auf SEO alles richtig machst. Das hilft dir dann dabei, schnell von deinen Kunden gefunden zu werden. Aber nicht nur SEO ist beim Erstellen der Website wichtig: Es gibt auch viele rechtliche Dinge, auf die du achten solltest. In dieser Folge wollen wir dir die wichtigsten 5 Legal Fuckups bei der Website zeigen, die dir auf keinen Fall passieren sollten. Denn deine Website steht jederzeit öffentlich zur Verfügung. Fehler dabei fallen also schnell auf und können im Worst Case sogar eine Abmahnung mitbringen. Wir sprechen heute über: Das Verwenden von Cookies Das Impressum Die Datenschutzerklärung, Einwilligungen & DSGVO Das Verwenden von Inhalten wie Fotos Das Verwenden von Marken wie z.B. Logos Möchtest du noch mehr rechtliche Tipps und Tricks, die dir dein Gründer*innenleben erleichtern? Dann bist du in der RAKETENSTART-Academy genau richtig. Du kannst dich jetzt schon für den Presale registrieren, 20 % Rabatt abstauben und als einer der ersten Gründer*innen Zugriff auf unsere RAKETENSTART Academy erhalten. Jetzt auf www.raketenstart.de anmelden! Infos zu RAKETENSTART findest du auf Instagram unter @raketenstart.de, auf Facebook, LinkedIn oder auf unserer Website https://www.raketenstart.de. Kontaktiere uns gern über Social Media oder per Mail an podcast@raketenstart.de. Hier kannst du dich auch zum RAKETENSTART-Newsletter anmelden: https://mailchi.mp/c8e62dbf5ed9/raketenstart.
Laura und Cornelius tauchen in die Schnittmenge von Datenschutz und Wettbewerbsrecht ein, weil auf Grund mangelnder Einwilligungen auch im Bereich der Werbung erhebliche Sanktionen drohen können. Die beiden besprechen, was geht, was nicht geht und wie sie die Marketing-Strategie der Cornelius-GmbH ausbauen wollen. Eine Folge zwischen Lach-Flash und sehr pragmatischen Tipps.
In Corona-Zeiten bleiben Ihre Konferenztische leer. Telefon- und Videoconferencing haben einen bisher nicht erreichten Status in der Arbeitswelt erhalten. Ob mit Mitarbeitern im Home-Office oder mit Kunden und Lieferanten irgendwo auf der Welt – für Meetings werden immer häufiger Videoconferencing-Tools eingesetzt. Hören Sie in der ersten Folge die rechtlichen Vorrausetzungen und Pflichten und in der zweiten Episode die zu berücksichtigenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit. Nachdem zu Beginn der Corona-Krise bei der Auswahl des eingesetzten Tools in den Unternehmen meist der Fokus auf einer schnellen Lösung lag, sollten sich die Verantwortlichen jetzt, insbesondere wenn sich das Videoconferencing bewährt hat, über eine flexible, nachhaltige und datenschutzkonforme Lösung Gedanken machen. Videoconferencing im Unternehmen muss nicht zwangsläufig ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die eingesetzte Lösung muss nicht nur Ihren fachlichen Anforderungen entsprechen, sondern es gilt auch die Rechtslage und die notwendigen Informationspflichten bei einer Videokonferenz zu berücksichtigen sowie sich gegebenenfalls auch Einwilligungen in die Aufzeichnung vor der Konferenz von allen Teilnehmern einzuholen. Man darf nicht vergessen, dass der „Veranstalter“ der Videokonferenz dabei die verantwortliche Stelle ist und letztlich für die Auswahl des Tools und das damit verbundene Schutzniveau haftbar. Die Grundsätze „Data Protection by Design and Default“ nehmen vor allen Dingen das Unternehmen in die Pflicht. In diesem ACENT-Podcast-Zweiteiler erhalten Sie einen kurzen Überblick.
Die rechtskonforme Werbeeinwilligung - auch für manchen Experten "das unbekannte Wesen" ist für die meisten Unternehmer Neuland. Es gibt keine gerichtsfesten Einwilligungen. Wie sieht danch eine rechtskonforme Werbeeinwilligung aus? Dazu mehr im Videobeitrag mit einem Update zur DSGVO.
Eine Besprechung zum BGH Urteil zu Einwilligungen, Cookies und Abmahnungen
Gerade jetzt, da die meisten Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, sind Unternehmen gut beraten, sich Gedanken zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse zu machen. Mit Julia Holterhus sprechen wir daher über das Geschäftsgeheimnis-Schutzgesetz und was Unternehmen jetzt tun müssen, um ihre wichtigsten Güter zu sichern. *Zwischen Aufnahme und Veröffentlichung dieses Podcasts hat uns die traurige Nachricht erreicht, dass Florian Schneider von Kraftwerk mit 73 Jahren verstorben ist. Wir möchten der Familie und Freunden unsere Anteilnahme aussprechen und ihm für die f*#ing großartige Musik danken!* Das betonen wir so, weil es in unseren News heute unter anderem um "Metall auf Metall" von Kraftwerk geht. Kurios und kontrovers fanden wir in dieser ersten Mai-Woche, der Woche des inoffiziellen Star Wars Feiertages #MayTheFourth, einen Shitstorm, den ein Tweet von Disney+ auf Twitter ausgelöst hatte. Eine PR-Aktion von Disney+ hat die Twitter-Community so verstanden, als wolle sich Disney die Rechte an dem beliebten Hashtag sichern. Diese Sorge teilen wir nicht. Unsere Bedenken gelten eher Disney's Auffassung von wirksamen Vertragsschlüssen und Einwilligungen.
Nach Ansicht der deutschen Datenschutzbehörden benötigen Website-Betreiber für nahezu jedes gesetzte Cookie eine Einwilligung. Vor allem gilt das, wenn es um Usertracking geht. Holger und Joerg gehen der umstrittenen Frage nach, wie man diese Einwilligungen einholen sollte und ob die allseits bekannten, nervenden Cookie-Banner dafür reichen. Da es technisch wird, haben sie sich mit Sebastian Hilbig einen kompetenten Gast eingeladen. Sebastian verantwortet in der Webentwicklung des Heise-Verlags das gerade gestartete "Consent Management" (Einwilligungslösung). Er erklärt, was Cookies überhaupt genau sind, wozu sie ursprünglich erfunden wurden, wie sie heute eingesetzt werden, um Nutzer über Webseiten hinweg zu verfolgen, und was er von den neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben hält.
Mehr Datenschutz und die größtmögliche Hoheit über die eigenen Daten: Das ist das Versprechen von NetID an seine User. Wie der zentrale Login funktioniert, erklärt der Vorstandchef Sven Bornemann in der neuen Ausgabe der "Digitalen Viertelstunde". Es ist ja so schön einfach: Man will sich bei einer fremden Website registrieren oder einloggen – und nimmt die Daten eines bereits bestehenden Accounts dafür her. Beispielsweise die von Facebook oder Google. Was bequem und naheliegend klingt, hat einen Nachteil: Noch mehr eigene Daten für die Großkonzerne. Deshalb gibt es NetID. Das stiftungsfinanzierte Unternehmen führt ein übergreifendes Registrierungs- und Anmeldesystem für Online-Nutzer ein. Dieses zentrale Login, mit dem Internet-Nutzer verschiedene Online-Dienste nutzen können, ohne sich Dutzende Passworte merken zu müssen, wird bereits von einigen Unternehmen angeboten (aktuelle Übersicht unter https://partner.netid.de/). Den Online-Nutzern versprechen die Initiatoren In einem persönlichen Privacy-Center sollen die Bürger mit Net-ID zudem ihre Einwilligungen zur Nutzung ihrer Daten transparent einsehen, verändern und verwalten können.
Mehr Datenschutz und die größtmögliche Hoheit über die eigenen Daten: Das ist das Versprechen von NetID an seine User. Wie der zentrale Login funktioniert, erklärt der Vorstandchef Sven Bornemann in der neuen Ausgabe der "Digitalen Viertelstunde". Es ist ja so schön einfach: Man will sich bei einer fremden Website registrieren oder einloggen – und nimmt die Daten eines bereits bestehenden Accounts dafür her. Beispielsweise die von Facebook oder Google. Was bequem und naheliegend klingt, hat einen Nachteil: Noch mehr eigene Daten für die Großkonzerne. Deshalb gibt es NetID. Das stiftungsfinanzierte Unternehmen führt ein übergreifendes Registrierungs- und Anmeldesystem für Online-Nutzer ein. Dieses zentrale Login, mit dem Internet-Nutzer verschiedene Online-Dienste nutzen können, ohne sich Dutzende Passworte merken zu müssen, wird bereits von einigen Unternehmen angeboten (aktuelle Übersicht unter https://partner.netid.de/). Den Online-Nutzern versprechen die Initiatoren In einem persönlichen Privacy-Center sollen die Bürger mit Net-ID zudem ihre Einwilligungen zur Nutzung ihrer Daten transparent einsehen, verändern und verwalten können.
Borlabs Cookie ist ein sehr bekanntes DSGVO WordPress Plugin. Ich habe mir das Tool im Rahmen eines Kundenprojekts gekauft und bis auf einen kleinen Nachteil ist es ein gelungenes Plugin, das gerade bei den wichtigsten Features punktet: Einwilligungen dokumentieren, Einbettungen dsgvo sicher einbauen und Cookies nur mit Opt-In setzen.
Weil Joerg im verdienten Urlaub weilt, haben wir mit Rechtsanwalt Thomas Schwenke einen hochkarätigen Gast aus Berlin zugeschaltet. Holger und Nicolas sprechen kurz über das hohe Bußgeld gegen den Berliner Konzern Deutsche Wohnen. Im Schwerpunkt der Episode beschäftigen wir uns mit datenschutzrechtlichen Schranken beim Fotografieren: Wann benötigt man Einwilligungen, was hat sich mit der DSGVO geändert, was muss man beim Teilen von Bildern in sozialen Medien beachten? Wir beantworten eure Fragen, weshalb die Episode etwas länger ist als geplant...
Audiospur – datenschutz-notizen | News-Blog der datenschutz nord Gruppe
Passend zur Panik-Attacke, die im letzten Sommer die Gemüter bewegte und in deren Zuge versucht worden ist, eine Vielzahl letztlich unnötiger sogenannter „Einwilligungen“ in die simple Speicherung vertragsnotwendiger Daten einzuholen, sprießen immer wieder aufs Neue die krudesten Auswüchse dieses (an sich ebenso begrüßenswerten wie komfortablen) rechtlichen Instruments aus dem nahrhaften Boden des Ideenreichtums. E-Mail-Sicherheit zum [...]
Ist die telefonische Neukundenakquise eigentlich verboten? Wie passen B2B-Vertrieb und Kaltakquise nach DSGVO noch zusammen? Was könnte im schlimmsten Fall passieren, wenn ich im B2C-Geschäft mit Empfehlungen arbeite? Darf ich noch gemeinsam mit meinen Kollegen Kunden anrufen, ohne darüber zu informieren? Werbung per Mail, Telefon und SMS – Wie viele Einwilligungen sind nötig? https://www.youtube.com/watch?v=f2pzVmTf52Y Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk). ------------------------------------------------------------------- https://wbs.is/discord https://soundcloud.com/kanzleiwbs https://itunes.apple.com/de/podcast/kanzlei-wbs/id1001147042?mt=2 https://twitter.com/solmecke https://www.instagram.com/kanzlei_wbs/ https://www.facebook.com/die.aufklaerer Zu unserem Zweitkanal: https://www.youtube.com/channel/UCsp1MQhvqxgzllNjg_6AvmA Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: info@wbs-law.de ⏵Video produziert von: So geht YouTube (http://www.so-geht-youtube.de)
Dieses Mal geht es bei Cornelius und Melanie um ganz persönliche Datenschutzerfahrungen – vom Zahnarztbesuch bis hin zu Google-Treffern, von unnötigen Einwilligungen und dem Versuch, Betroffenenrechte geltend zu machen. Und natürlich kommen auch die neusten Aktivitäten der Aufsichtsbehörden nicht zu kurz.