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Die Menschen in der Türkei demonstrieren seit Tagen für ihre Demokratie, und Europa schweigt sehr laut. Ein französisches Gericht belegt Marine Le Pen mit einer Wahlsperre. Seit einem Jahr ist Cannabis zum Teil legal. Das ist die Lage am Dienstagmorgen. Die Artikel zum Nachlesen: Deutschland braucht eine Türkeistrategie Dieses Urteil ist die schlechteste Art, Marine Le Pen loszuwerden Die Lehren aus dem Bubatz-Jubiläum+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Marine Le Pen wurde schuldig gesprochen, EU-Mittel veruntreut zu haben. Fünf Jahre lang darf die RN-Fraktionschefin nicht bei Wahlen antreten. Dieses Urteil ermöglicht ihr und den Rechtsnationalen, sich als Justizopfer zu inszenieren. Von Christiane Kaess www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Die französische Politikerin Marine Le Pen vom rechtsnationalen Rassemblement Nationale soll EU-Gelder veruntreut haben. Das heutige Urteil könnte weitreichende Folgen für die französische Politik haben. WELT-Außenpolitik-Chefin Caroline Turzer erklärt die Hintergründe. Hier lesen Sie mehr zum Thema: https://www.welt.de/politik/ausland/plus255830604/Politisches-Erdbeben-Bei-Verkuendung-des-Strafmasses-hatte-Le-Pen-das-Gericht-laengst-verlassen.html „Das bringt der Tag“ ist der Nachrichten-Podcast von WELT. Produktion: Lilian Hoenen Redaktion, Moderation: Viola Koegst Wir freuen uns über Feedback an dasbringtdertag@welt.de. Hörtipp: Die wichtigsten News an den Märkten und das Finanzthema des Tages hören Sie morgens ab 5 Uhr bei „Alles auf Aktien“ – dem täglichen Börsen-Shot aus der WELT-Wirtschaftsredaktion. Mehr auf welt.de/allesaufaktien Impressum: https://www.welt.de/services/article7893735/Impressum.html Datenschutz: https://www.welt.de/services/article157550705/Datenschutzerklaerung-WELT-DIGITAL.html
Diesmal werfen Holger und Joerg gemeinsam mit c't-Redakteur Sylvester Tremmel einen kritischen Blick auf ein umstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig. Dieses Urteil verunsichert derzeit Unternehmen, die Rechnungen per E-Mail versenden. Konkret ging es um eine Rechnung über knapp 15.000 Euro, die ein Handwerker an seinen Kunden per unverschlüsselter E-Mail geschickt hatte. Angeblich unbemerkt wurde diese Rechnung manipuliert, sodass eine falsche Kontonummer zu sehen war. Der Kunde überwies deshalb die Rechnungssumme an Betrüger, und das Geld war weg. Das Gericht gab überraschend dem Kunden recht und entschied, dass der Handwerker die Rechnung hätte Ende-zu-Ende verschlüsseln müssen. So aber hafte er gemäß Art. 82 DSGVO für den entstandenen Schaden und habe keinen Anspruch Zahlung der Rechnung. Im Podcast zeigen sich die Experten fassungslos und üben deutliche Kritik am Urteil. Sylvester ist sich sicher, dass das Gericht technische Details offenbar nicht richtig verstanden hat: Es verwechsle Verschlüsselung mit Signatur. Während eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung den Inhalt einer E-Mail vor fremdem Zugriff schützt, stellt eine digitale Signatur sicher, dass die Nachricht unterwegs nicht verändert wird. Sylvester stellt klar: Verschlüsselung allein hätte den Betrug nicht zwingend verhindert, eine Signatur dagegen eher. Zudem funktioniert Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur, wenn beide Seiten – Sender und Empfänger – kooperieren und entsprechende Schlüssel austauschen. Auch Joerg hält das Urteil für problematisch. Das Gericht habe die DSGVO falsch angewendet, indem es den wirtschaftlichen Schaden mit der datenschutzrechtlichen Schutzbedürftigkeit personenbezogener Daten vermischte. Die Höhe einer Rechnung könne nicht automatisch bedeuten, dass personenbezogene Daten besonders schützenswert seien und deshalb zwingend Ende-zu-Ende verschlüsselt werden müssten. Im Podcast weisen die Experten darauf hin, dass andere Gerichte in vergleichbaren Fällen zu gegenteiligen Ergebnissen kommen. So entschied etwa das Landgericht Rostock, dass Unternehmen nicht automatisch für Manipulationen haften, wenn beide Seiten sich auf E-Mail als Kommunikationsweg geeinigt haben. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster betonte kürzlich, dass eine einfache Transportverschlüsselung im Normalfall ausreichend sei. Am Ende gibt Sylvester praktische Empfehlungen: Unternehmen sollten zumindest Transportverschlüsselung nutzen und idealerweise digitale Signaturen einsetzen, um Manipulationen von E-Mails zu verhindern. Komplette Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei wünschenswert, aber in der Praxis oft schwierig umzusetzen. Vor allem aber solle man stets aufmerksam bleiben und bei überraschend geänderten Kontodaten lieber einmal zu viel als zu wenig nachfragen.
Zwei Drittel zu teuer oder kaum besser als die gesetzliche: Dieses Urteil fällt die Stiftung Warentest über hunderte geprüfte private Krankenversicherungen. Die restlichen Tarife haben bestanden, können aber im Alter zur Kostenfalle werden. Von Anja Dobrodinsky
Aktuell wurden Teile der Kommunikation zwischen dem Deutschen Ethikrat und Politikern während der Zeit der unangemessenen Corona-Politik veröffentlicht. Die Unabhängigkeit des Gremiums sei durch diese neuen Einblicke nun „vollkommen kompromittiert“, urteilen Beobachter. Dieses Urteil ist zutreffend, aber auch nicht mehr überraschend. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.Nachrichten, dass Israel fast routinemäßig täglich, wie z.B. am 23. November mindestens 120 Palästinenser ermordete[1], verblassten vor einem anderen Ereignis. Am 21. November 2024 wurde eine neue Seite im Völkerrecht aufgeschlagen. Zum ersten Mal in der Geschichte, erließ der Internationale Strafgerichtshof IStGH Haftbefehle gegen den Willen der imperialen USA, Israels und Deutschlands. Die Ermittlungsstrafkammer I wies die Argumente Israels zurück und erließ Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant. Gegen Hamasführer Masri wurde ein separater Haftbefehl erlassen[2]. Dieses Urteil mit dem der IStGH das Image als „Gericht der Kolonialstaaten“ abstreifen will, ist so wichtig, dass ich den Wortlaut der Presseerklärung des Gerichtes hier übersetzt wiedergeben will:Heute, am 21. November 2024, hat die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs („Gerichtshof“) in ihrer [aktuellen] Zusammensetzung für die Situation im Staat Palästina einstimmig zwei Entscheidungen erlassen, mit denen die Anfechtungen des Staates Israel („Israel“) gemäß Artikel 18 und 19 des Römischen Statuts („Statut“) zurückgewiesen wurden. Außerdem erließ er Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant.Entscheidungen über Anträge des Staates IsraelDie Kammer hat am 26. September 2024 über zwei Anträge Israels entschieden. Mit dem ersten Antrag hat Israel die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Situation im Staat Palästina im Allgemeinen und für israelische Staatsangehörige im Besonderen auf der Grundlage von Artikel 19(2) der Satzung angefochten. Mit dem zweiten Antrag beantragte Israel, dass die Kammer die Staatsanwaltschaft anweist, ihren Behörden eine neue Mitteilung über die Einleitung einer Untersuchung gemäß Artikel 18(1) des Statuts zu übermitteln. Israel beantragte außerdem, dass die Kammer alle Verfahren vor dem Gerichtshof in der betreffenden Situation aussetzt, einschließlich der Prüfung der von der Staatsanwaltschaft am 20. Mai 2024 eingereichten Anträge auf Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant....hier weiterlesen: https://apolut.net/haftbefehl-gegen-netanjahu-ausgestellt-von-jochen-mitschka/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Als Haussklavinnen gehalten: Ein Mann ist vom Bezirksgericht Andelfingen wegen Menschenhandels schuldig gesprochen worden. Er kassierte dafür 36 Monate teilbedingt. Neun muss er absitzen. Dieses Urteil erachtet Lelia Hunziker, Geschäftsführerin der Zürcher Fachstelle Frauenhandel FIZ, als zu mild. Weitere Themen: * Die Rad-WM 2024 ist vorbei und damit auch die Verkehrseinschränkungen in der Stadt. * Motorradfahrer stürzt bei Steg im Tösstal und verletzt sich schwer.
Im Ständerat gibt es Widerstand gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR. Dieser hat die Schweiz Ende April gerügt, weil sie zu wenig für den Klimaschutz tue. Dieses Urteil gehe aber zu weit, findet die Rechtskommission des Ständerats. Und fordert den Bundesrat auf, zu handeln. Weitere Themen in dieser Sendung: * Polarisierung hat in der Schweiz nicht so stark zugenommen, wie man allgemein denkt. * Russland hat in der Nähe der Ukraine eine Militärübung mit taktischen Atomwaffen gestartet. * Klaus Schwab, der Gründer des Weltwirtschaftsforums, tritt kürzer. * An der Eishockey-WM hat die Schweiz ihr letztes Gruppenspiel gewonnen. Im Viertelfinale trifft die Schweiz nun auf Deutschland.
EU-Migrationspakt: Wende oder Blende? Rechtzeitig vor den Europawahlen feiert die EU sich selbst: Mit dem Migrationspakt will sie der illegalen Migration den Riegel vorschieben und versucht damit rechte Parteien zu schwächen. Doch was taugt dieser Pakt tatsächlich? Lassen sich so illegale Zuwanderer abschrecken? Oder muss man auch die Regeln für Asyl und Familiennachzug rigoros verschärfen, um das Problem in den Griff zu bekommen? Klima-Klagen: Ruin für unsere Wirtschaft? Dieses Urteil dröhnt wie ein Paukenschlag: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz, weil sie zu wenig für den Klimaschutz tut. Klima-Aktivisten hoffen, so endlich Einfluss auf die nationale Gesetzgebung üben zu können – vor allem in Österreich, wo das bislang kaum möglich war. Werden die Regierungen so zum Einlenken gezwungen? Führt kein Weg an ultra-harten Klimaschutz-Maßnahmen vorbei? Diktiert uns so eine radikale Minderheit ihre Agenda? Und was bedeutet das für unsere angeschlagene Wirtschaft, die ohnehin schon unter den Folgen der Energiewende leidet? Zu Gast sind:Eva Glawischnig, NachhaltigkeitsberaterinHarald Martenstein, KolumnistFranz Schellhorn, Direktor „Agenda Austria“Gernot Bauer, Redakteur beim „profil“Moderation: Katrin Prähauser
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag ein historisches Urteil gefällt und die Schweiz gerügt. Die Schweiz habe durch mangelnde Klimaschutzmassnahmen Menschenrechte verletzt. Damit hat das Gericht erstmals eine Klimaklage gegen einen Staat gutgeheissen und signalisiert: Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Reaktionen gehen von «lächerlich bis «historisch» Die SVP bezeichnet das Urteil in einer Medienmitteilung vom Dienstag als «Skandal». Das Strassburger Urteil sei eine Einmischung in die Schweizer Politik und für ein souveränes Land inakzeptabel - die Schweiz müsse aus dem Europarat austreten, fordert die SVP. Die SP Schweiz schreibt, das Urteil bestätige, was die Partei seit Jahren fordere. «Der Klimaschutz ist die grösste Herausforderung unserer Generation,» meint die Partei. Greenpeace schreibt: «Dieses Urteil ist ein Weckruf für Bundesrat und Parlament. Jetzt gilt es, den Klimaschutz in der Schweiz rasch zu verstärken.» Klimarüffel für die Schweiz: Ist das richtig oder falsch? Und: Sind solche Klima-Klagen eine Zwängerei? Oder im Gegenteil dringend nötig? Hörerinnen und Hörer diskutieren in der Livesendung «Forum» mit folgenden Gästen: Nina Fehr Düsel, SVP-Nationalrätin ZH und Juristin Georg Klingler, Leiter Klima Greenpeace Schweiz Moderation und Redaktion: Yvonne Hafner / Online: Eric Dauer
HAMBURG AKTUELL - Der Stadtnachrichten Podcast von Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI
Das Bundesverfassungsgericht hat heute Morgen die Position von Männern in ihrem Kampf um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder gestärkt. Dieses Urteil hat auch weitreichende für Thomas Prantner. Ihn hatte mein Kollege Markus Steen vor einiger Zeit im Gespräch. Er ist Unternehmer und hat ein Buch über die erzwungene Entfremdung von seinen Kindern geschrieben. Die Mutter seiner Kinder verhindert schon seit Jahren jeden Kontakt. Wie es ihm damit geht, dass er sie jetzt schon jahrelang weder sehen noch sprechen darf, erfahrt ihr in dieser Best-of Folge mit Markus Steen.
In dieser brisanten Folge diskutieren wir das bahnbrechende Urteil des Bundesgerichts in Alabama vom 1. März 2024, das das Corporate Transparency Act (Transparenzgesetz) für verfassungswidrig erklärt hat. Richter Liles Burke hat entschieden, dass dieses Gesetz die verfassungsmäßigen Grenzen des Kongresses überschreitet. Dieses Urteil ist ein bedeutender Sieg für die Freiheit des Einzelnen und ein Hoffnungsschimmer für Nicht-US-Bürger, die Unternehmen in den USA führen. Das Gesetz, das erst seit Januar 2024 in Kraft war, wird nun nicht mehr gegen die Kläger durchgesetzt. Wir beleuchten die Auswirkungen dieser Entscheidung und was sie für die Zukunft der Unternehmensregulierung in den USA bedeuten könnte. Bleibt dran, denn dieser Fall wird sicherlich vor den Obersten Gerichtshof gehen, und wir sind gespannt, wie die konservative Mehrheit entscheiden wird.
Diese wichtigen Steuer-Urteile sollte jeder kennen: Die Diskussion beginnt mit der Wegzugsteuer, die laut Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2022, Aktenzeichen I R 55/19, mit der EU-Freizügigkeit kollidiert. Dieses Urteil öffnet die Tür für die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Steuern bei Umzügen in die EU oder Schweiz und hebt die Notwendigkeit einer unbefristeten Stundungsmöglichkeit hervor, bis die Anteile verkauft werden. Weiterhin behandeln wir die steuerlichen Aspekte beim Kauf von Anteilen einer Erbengemeinschaft, illustriert durch das Urteil des BFH vom 26. September 2023, Aktenzeichen IX R 13/22. Es verdeutlicht, dass beim Erwerb des gesamten Erbanteils und nachfolgendem Verkauf enthaltener Grundstücke keine Anschaffungsgeschäfte vorliegen, was steuerliche Vorteile mit sich bringt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften. Hierzu referenzieren wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. November 2023, Az. 2 BvL 8/13, die den Gesetzgeber auffordert, rückwirkend eine Neuregelung zu treffen. Dies unterstreicht die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung unter bestimmten Bedingungen und fordert eine Anpassung der bestehenden Gesetzeslage" Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen, findest du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://www.amazon.de/Sei-doch-nicht-besteuert-Steuerfabi/dp/3745910834/ref=sr_1_1?crid=ZUM4K6OKEAEC&keywords=sei+doch+nicht+besteuert&qid=1669109803&sprefix=sei+doch+nicht+%2Caps%2C139&sr=8-1 Hier findest Du das Angebot für Steuerberater, die sich mit steuerberaten.de selbstständig machen wollen: https://www.steuerberaten.de/gmbh/netzwerk/ Ihr habt Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Legasthenie ist eine Behinderung. Sagt zumindest der Bundesgerichtshof in seinem neuesten Urteil ganz offiziell. Dieses Urteil hat ganz schöne Wellen geschlagen und auch ich möchte heute in dieser Episode meine Meinung dazu kundtun. ✨RESSOURCEN Zum Workbook "Mobbingprävention": [https://akademie-gkj.de/mobbingpraevention](https://akademie-gkj.de/mobbingpraevention) Buch "Das doppelte Diskrepanzkriterium": [https://www.researchgate.net/publication/312297382_Das_Doppelte_Diskrepanzkriterium_gemass_Forschungskriterien_nach_ICD-10_in_der_Praxis](https://www.researchgate.net/publication/312297382_Das_Doppelte_Diskrepanzkriterium_gemass_Forschungskriterien_nach_ICD-10_in_der_Praxis) Du möchtest einen 1:1 Beratungstermin bei Petra buchen? Das kannst du unter diesem Link: [https://lern-ort.de/elternberatung](https://lern-ort.de/elternberatung) Petras E-Mail: petra@akademie-gkj.de Petras Webseiten: [https://akademie-gkj.de](https://akademie-gkj.de) [https://lern-ort.de](https://lern-ort.de) Ausbildung zum Legasthenietrainer [https://akademie-gkj.de/lrs](https://akademie-gkj.de/lrs) LRS-Training für zu Hause: https://lern-ort.de/rechtschreibhelden-neu Kostenfreier LRS-Kurs: [https://lern-ort.de/lrs-kurs](https://lern-ort.de/lrs-kurs) Kostenfreier Fahrplan Dyskalkulietraining: [https://lern-ort.de/dyskalkulie-woche](https://lern-ort.de/dyskalkulie-woche) ✨ LEGATALK – DEIN PODCAST RUND UM LEGASTHENIE UND DYSKALKULIE Fast 5% der Kinder eines Jahrgangs haben Probleme beim Lesen, Rechnen oder Schreiben. In diesem Podcast gibt es daher alle zwei Wochen Tipps, Tricks und Tools für Pädagogen, Eltern und Lerntherapeuten, um mit LRS, Legasthenie oder Dyskalkulie umgehen zu können. ✨DIR GEFÄLLT WAS DU HÖRST? Dann hinterlasse mir bitte eine 5-Sterne-Bewertung auf Apple Podcasts, eine Rezension und abonniere den Podcast. Vielen Dank für deine Unterstützung! Hier bei Apple Podcasts bewerten und abonnieren: [https://podcasts.apple.com/us/podcast/legatalk-|-dein-podcast-rund-um-legasthenie-und-dyskalkulie/id1649725975](https://podcasts.apple.com/us/podcast/legatalk-|-dein-podcast-rund-um-legasthenie-und-dyskalkulie/id1649725975) Dieser Podcast wird produziert von der Podcast-Agentur Podcastliebe. Mehr dazu: [https://podcastliebe.net](https://podcastliebe.net)
Der Verfassungsschutz stuft die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative NRW" als Verdachtsfall ein. "Dieses Urteil kommt nicht von ungefähr", sagt Sozialwissenschaftler Alexander Häusler: "Die Radikalisierung dort wird immer unaufhaltbarer." Von WDR 5.
Ein reumütiger [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) kommt darauf zu sprechen, dass er bei seiner Kritik am [Bundesgerichtsurteil 7B_186/2022](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://14-08-2023-7B_186-2022&lang=de&zoom=&type=show_document) den Art. 398 Abs. 4 StPO übersehen hat. Dieses Urteil ändert demnach wohl nichts daran, dass Beweisanträge in einem Berufungsverfahren bei Vergehen und Verbrechen auch in der zweiten Instanz gestellt werden können. Es bleibt jedoch für [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) unklar, ob dieses Urteil in der Herleitung glücklich ist, wenn es von einem stillschweigenden Verzicht auf das Konfrontationsrecht ausgeht. Oder ob die zutreffende rechtliche Lösung nicht bereits in den Einschränkungen des Art. 398 Absatz 4 StPO zu finden ist. Links zu diesem Podcast: - [Bundesgerichtsurteil 7B_186/2022](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://14-08-2023-7B_186-2022&lang=de&zoom=&type=show_document) vom 14. August 2023 - #[533 Wann kann ein stillschweigender Verzicht auf das Konfrontationsrecht angenommen werden?](https://www.duribonin.ch/533-wann-kann-ein-stillschweigender-verzicht-auf-das-konfrontationsrecht-angenommen-werden/) - [Art. 398 StPO - Zulässigkeit und Berufungsgründe](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_398) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
It's hockey time! Die NHL ist vergangene Woche in die neue Saison gestartet und auch in Deutschland kämpfen die DEL-Clubs bereits um die wichtigen Punkte für die Play-offs. Zeit, dass wir uns dem großartigen Eishockeysport widmen und für Euch die besten Hockeyfilme im Podcast besprechen.Diese Woche hat Daniel mit Helmut Krebs gleich einen doppelten Experten zu Gast. Einerseits hat Helmut mit Popcorn zum Mitnehmen nämlich einen eigenen Filmpodcast, in dem Daniel zu The Wrestler zu Gast sein durfte. Zudem sprachen Helmut und Vicky mit Daniel im Filmfrühstück über John Wick 1 bis 4. Andererseits ist er Hockey-Experte, Kommentator und Teil des Bully Eishockeypodcast.Beste Voraussetzungen also, um Euch in die Weiten der Hockeyfilme einzuführen. Wir starten in den wilden 70ern mit den Hanson-Brüdern und ihren Brutalo-Ausflügen in Slap Shot, um uns danach im Kontrastprogramm unserer Jugend und den Mighty Ducks zu widmen. Zudem sprechen wir über einen Film, den trotz Russel Crowe in der Hauptrolle niemand auf dem Radar hat. Ob zu Recht oder zu Unrecht? Dieses Urteil über Mystery – New York fällen wir dann im Podcast.Fans von historischen Sportfilmen dürfen sich zudem auf Curt Russel und seine Geschichtsstunde als Coach Herb Brooks in Miracle freuen, ehe wir mit Sean William Scott aka dem Stiffmeister und seinem Auftritt in Goon eine Schleife um die besten Hockeyfilme binden. Welche Hockeyfilme feiert Ihr noch? Schreibt es uns auf Social Media oder im Q&A auf Spotify.---Filmtoast - Reviews & Specials: https://www.filmtoast.deInstagram: https://www.instagram.com/filmtoast_de/Facebook: https://www.facebook.com/FilmtoastDETwitter/X: https://twitter.com/FilmtoastDE
Ein Flüchtling aus Afghanistan belästigt fünf Frauen und vergewaltigt ein Mädchen in Deutschland. Trotz der schweren Verbrechen geht der Täter ohne Haftstrafe nach Hause, weil der Richter urteilt, er sei gut integriert. Dieses Urteil erschüttert das Land und wirft Fragen nach der Unabhängigkeit der Justiz auf. Zudem wird bekannt, dass der Täter, der Asyl aufgrund politischer Verfolgung erhielt, regelmäßig in sein Heimatland zurückkehrt - ein weiterer Skandal, der das deutsche Asylsystem in Frage stellt. Gemeinsam mit Gloria von Thurn und Taxis analysieren wir das Skandal-Urteil und seine Bedeutung für das Land. Außerdem spricht Fürstin Gloria zusammen mit Julian Reichelt über die Doppelmoral der Grünen Partei, welche entgegen der Parteilinie sehr wohl und ganz bewusst zusammen mit der AfD auf kommunaler Ebene abstimmen.
Im Februar 2023 hat das Handelsgericht Wien entschieden, dass die Preiserhöhung eines Energielieferanten aufgrund einer überraschenden und nachteiligen Klausel in den AGB's unzulässig ist. Dieses Urteil hat in den Medien viel Aufmerksamkeit erweckt und man ist gespannt wie es in dieser Rechtssache weitergeht. Über dieses Thema sprechen wir heute mit dem zuständigen Juristen vom Verein für Konsumenteninformation Maximilian Kemetmüller. --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/lindeverlag/message
Die beste BRAVO Hits aller Zeiten? Dieses Urteil erlaubte sich ein treuer Hörer bereits vor Veröffentlichung der aktuellen Folge, aber vielleicht müssen Jenni und Andreas diese Euphorie vorerst stoppen. Klar, die BRAVO Hits 33 wartet mit allerhand großem Besteck auf: Britney Spears, Robbie Williams und Shaggy. Viele deutschsprachige KünstlerInnen sind vertreten, und für die Tanzeinlagen ist auch gesorgt: Aber auf so einer Doppel-CD finden sich eben auch Titel, von denen man nicht genau weiß, nach welchen Kriterien sie ausgewählt wurden. Die Songs, die Andreas und Jenni sich ausgesucht haben, um sie vorzustellen, sind jedenfalls breit gefächert. Von Boybands über Hip Hop, bis hin zu einem bekannten deutschen Komiker. Mit wem hat Jenni denn nun wieder am Tresen gesessen? Und zu welchem Titel tanzt Andreas den „Helikopter“ oder den „Taucher“? Auch diese Frage dürfte geklärt werden. Was in dieser Ausgabe überrascht: Andreas und Jenni wählen in den Kategorien „schlecht und gut gealtert“ völlig unterschiedliche Titel, was ja eigentlich für die BRAVO Hits 33 spricht, oder? Auch in der Lieblingskategorie „Guilty Pleasure“ gibt es diesmal eine kleine Überraschung. Wer die Folge „Teenage Dirtbag“ gehört hat, bekommt hier unsere besprochenen Tipps als Link: Das ZEIT-Interview mit Kai Niemann zu seinem Titel „Im Osten“ Der Podcast „Soundtrack meines Lebens“ mit Michael Mittermeier Wenn euch der Podcast gefällt, freuen sich Jenni und Andreas über Rezensionen bei iTunes Folgt auch bei Instagram dem Die Bravourösen 90er!-Account! (@hierkommtbravo)Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude. Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.
Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs schreckte die gesamte Bankenwelt auf: Im April 2021 erklärte die oberste Rechtsinstanz die sogenannte Zustimmungsfiktion für unwirksam. Bis dahin konnten Banken ihre Geschäftsbedingungen und Preise einseitig ändern, ohne dass Kunden sich damit ausdrücklich einverstanden erklären mussten. Es reichte aus, wenn der Kunde über die Inhalte informiert wurde und nicht innerhalb von zwei Monaten Widerspruch einlegte. Infolge der neuen Rechtsprechung müssen Banken seit diesem Zeitpunkt alle Kunden um aktive Zustimmung bitten, damit Vereinbarungen Gültigkeit erlangen.Viele Menschen stellen sich Gottes Handeln ähnlich wie die frühere Praxis der Banken vor. Sie denken, Gottes Rettungsangebot wird automatisch für alle gültig. Doch sie irren, wenn sie unterstellen, dass Gott am Ende alle Menschen in den Himmel bringt. Denn Gottes Prinzip entspricht dem, was der Verbraucherschutz eingeklagt hat: Menschen sollen frei entscheiden können! Gott nutzt seine Macht nicht aus, um sich uns gegen unseren Willen aufzuzwingen. Er lässt uns die Wahl, nachdem er uns durch sein Wort über das informiert hat, was er zu unseren Gunsten getan hat: Er sandte seinen Sohn, der unsere Schuld und Sünde am Kreuz trug. Damit zeigte er seine Liebe und öffnete den Weg in den Himmel. Von Gottes Seite aus sind alle Voraussetzungen erfüllt, damit wir Vergebung und ewiges Leben erhalten können. Seine Einladung zum Glauben gilt: Jeder, der seinen Namen anruft, wird gerettet werden! Nun kommt es auf unsere Reaktion an. Ein einfaches, ernst gemeintes Gebet reicht aus, um mit Jesus Christus in eine verbindliche Beziehung einzutreten. Haben Sie auf Gottes Einladung schon reagiert?Diese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.deAudioaufnahmen: Radio Segenswelle
Der BGH hat entschieden und mit Unklarheiten vorerst aufgeräumt! Zwischen Kunde und Verputzer herrscht Streit über rund 10.000.-- Euro und es geht u.a. darum, ob es sich um einen normalen Bauvertrag handelt oder einen Verbraucherbauvertrag! Erstaunlicherweise musste dieser Streit vor dem BHG ausgetragen werden, weil sich die verschiedenen richterlichen Instanzen zuvor nicht einigen konnten. Dieses Urteil habe ich zum Anlass genommen, einmal die Unterschiede zwischen Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag grundlegend zu erklären, damit Sie Ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall richtig reagieren. Hier der Link zum Urteil des BGH: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023051.html Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
230125PC Auffallen – um jeden Preis?Mensch Mahler am 25.01.2023Sich aus der Masse herauszuheben ist ein Urbedürfnis des Menschen. Raus aus der Uniform, auffallen, fast egal wie. Als ich jung war, waren es Jeans, lange Haare und Parka. Bis wir merkten, dass wir doch wieder in einer Uniform stecken, weil alle so rumgelaufen sind. Heute sind es mehr Tattoos und Piercings. Oder der pink-metallic Lambo. Oder die aufgespritzten Lippen und das Gucci-Täschchen. Man kann auch auffallen wollen, wenn man damit ein bestimmtes Ziel erreichen will. Ich saß mit meinen Gesinnungs-Genossinnen in Mutlangen auf der Straße, weil wir darauf aufmerksam machen wollten, dass die US-Army endlich die Pershings abziehen soll. Die Klimaaktivsten kleben sich auf den Straßen fest, weil sie darauf aufmerksam machen möchten, dass unser Individualverkehr ein Klimakiller ist. Merke: die Aktion sollte immer etwas damit zu haben, was damit bezweckt werden soll. Kartoffelbrei auf Kunstwerke in Museen erschließt sich da für mich nicht. Ich habe es in der Erziehung meiner Kinder gelernt: Die Sanktion, wie immer sie aussieht, steht mit dem Fehlverhalten in unmittelbarem Zusammenhang, sonst ist sie pädagogisch wirkungslos. Beigebracht hat mir das eine kluge Verkehrsrichterin. Im Alter von 18 Jahren habe ich betrunken einen Verkehrsunfall verursacht. Die Strafe: 2 Wochen Mitarbeit in einer beschützenden Werkstatt, damit ich begreife, was ein solches Fahrverhalten für Folgen haben kann.Dieses Urteil hat mein Leben verändert. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Kürzlich habe ich in diesem Artikel beschrieben, wie die Zerstörung der Nord-Stream-Leitungen dem Protest in Deutschland ein wichtiges Symbol genommen hat und ihn schwächen kann. Dieses Urteil würde ich heute etwas relativieren. Die Dreistigkeit der terroristischen Anschläge auf Lebensadern der Infrastruktur Europas könnte Proteste in Deutschland nämlich auch anfachen: etwa gegen die Unterwürfigkeit gegenüberWeiterlesen
Die Waffenhilfe für die Ukraine ist besser geworden, aber sie reicht nicht aus, um Russland zu einer Friedenslösung zu zwingen. Dieses Urteil fällt Markus Kaim, der bei der Stiftung Wissenschaft und Politik die „Forschungsgruppe Sicherheitspolitik“ leitet anlässlich einer Konferenz in Kopenhagen, bei der westliche Staaten ihre Waffenhilfe für die Ukraine koordinieren wollen. „Qualitativ bewegen wir uns in die richtige Richtung“, bilanziert Kaim im Gespräch mit SWR2. Vor allem die gelieferte Artillerie schwäche Russlands Armee signifikant. Aber insgesamt stärke das Kriegsmaterial die Ukraine nicht so, dass Russland dem erklärten Ziel der Hilfe, einer Friedensregelung zustimme. Kaim meint, durch die Regierungserklärung von Bundeskanzler Scholz Ende Februar sei zwar der richtige Ton gesetzt worden, aber: „Die Ankündigungen sind klein geraspelt worden.“ Dauerhaft bleibe die Frage der Ausbildung der ukrainischen Armee an den Waffen und das Problem der Minenräumung: „Die Ukraine ist Kriegsgebiet und Rückkehrgebiet – das markiert für die nächsten Wochen und Monate einen merkwürdigen Dualismus.“
Der Supreme Court der USA hat Ende Juni entschieden, das Tragen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit zu erleichtern. Dieses Urteil ist eine große Niederlage für New York, das besonders unter Waffengewalt leidet. Doch die New Yorker geben nicht auf.Antje Passenheim, Margarete Wohlanwww.deutschlandfunkkultur.de, WeltzeitDirekter Link zur Audiodatei
Der Prototyp eines Pixel 7 Pro ist in den Besitz eines Reddit-Nutzers gekommen. Dieser ging eigentlich davon aus, dass es sich um ein Pixel 6 Pro handelt. Den Unterschied will er auch nach drei Wochen nicht bemerkt haben.
Seit Jahrzehnten wird über das Recht auf Abtreibung in den USA heftig gestritten. Ein Grundsatzurteil, genannt Roe v. Wade, das das oberste US-Gericht 1973 beschlossen hatte, sicherte Frauen in den Vereinigten Staaten seitdem die Möglichkeit einer Abtreibung zu. Dieses Urteil steht aktuell mehr denn je auf der Kippe - und 98 Seiten Papier, die die Meinung eines Richters des Obersten Gerichtshofes der USA enthalten, haben die Situation diese Woche nur noch mehr angeheizt. Katrin Brand, Julia Kastein und Florian Mayer sprechen über den komplizierten Streit über das Abtreibungsrecht in den USA. Gast A: Julia Kastein Gast B: Katrin Brand
Ihm wird vorgeworfen, die Untersuchung eines tödlichen Unfalls in einem Lehrbetrieb im Jahr 2010 verschleppt zu haben, weil der Fall verjährte. In erster Instanz gab es einen Freispruch. Dieses Urteil wurde vom Kantonsgericht aufgehoben. Jetzt muss das Bundesgericht über den Fall entscheiden. Weitere Themen: * Seilbahn-Unfall in Laax war ungefährlich * Pop-Up-Impfstellen bleiben im Kanton St. Gallen bis Ende Februar geöffnet * Offener Kirche St. Gallen droht das Aus
Der einstige Silicon-Valley-Star Elizabeth Holmes ist wegen Betrugs schuldig gesprochen worden. Die Gründerin der Firma Theranos hatte Investoren über die Wirksamkeit von neuen Bluttests getäuscht und damit mehr als 900 Millionen Dollar erschwindelt.
Autor: Pindur, Marcus;Watzke, Michael Sendung: Studio 9 Hören bis: 19.01.2038 04:14
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Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Freitag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Portugals Hauptstadt Lissabon wegen hoher Corona-Zahlen abgeriegelt.: Nach einem dramatischen Anstieg der Zahl von Corona-Neuinfektionen in Lissabon ist die portugiesische Hauptstadt an diesem Wochenende nahezu komplett abgeriegelt. Die 2,8 Millionen Bewohner dürfen die Region bis Montagfrüh nur mit triftigem Grund verlassen, Besuche von außerhalb sind nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Zuletzt hatte Lissabon fast 1000 neue Corona-Fälle an einem Tag gemeldet. Das sind 75 Prozent aller in ganz Portugal registrierten Infektionen. Die Regierung will mit den strengen Maßnahmen ein Übergreifen der Delta-Mutation auf das ganze Land verhindern. Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland sinkt auf 10,3.: Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist erneut zurückgegangen und liegt nun bei 10,3. Dies teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) unter Berufung auf Angaben der Gesundheitsämter mit. Am Vortag hatte die Inzidenz bei 11,6 gelegen, vor einer Woche bei 18,6. Außerdem wurden nach den RKI-Angaben 1076 Neuinfektionen mit dem Coronavirus sowie 91 neue Todesfälle registriert. Am Freitag vor einer Woche waren 2440 Neuansteckungen sowie 102 Todesfälle verzeichnet worden. Die stark gesunkenen Inzidenz-Werte sind Grundlage für mögliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Präsidentschaftswahl im Iran hat begonnen: Zum Auftakt der Präsidentschaftswahl im Iran hat das geistliche Oberhaupt des Landes, Ayatollah Ali Chamenei, in der Hauptstadt Teheran die erste Stimme abgegeben. Fast 60 Millionen Bürger sind zur Wahl aufgerufen. Wegen der Corona-Pandemie wurden die Öffnungszeiten der Wahllokale verlängert. Ergebnisse werden erst für Samstag erwartet. Nach dem Rückzug mehrerer Bewerber stehen noch vier Kandidaten zur Auswahl. Klarer Favorit auf die Nachfolge von Präsident Hassan Rohani ist der ultrakonservative Justizchef Ebrahim Raisi. Rohani durfte nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Ex-Präsident Laurent Gbagbo nach zehn Jahren in die Elfenbeinküste zurückgekehrt.: Bei der Ankunft des ehemaligen Staatschefs der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, ist es am Flughafen von Abidjan zu Ausschreitungen zwischen seinen Anhängern und der Polizei gekommen. Der 76-jährige Politiker hatte die letzten zehn Jahre im Ausland gelebt. Er war das erste Staatsoberhaupt, das sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten musste. Ihm wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Unruhen nach der verlorenen Wahl von 2010 vorgeworfen. 2019 wurde er überraschend freigesprochen. Dieses Urteil wurde im März bestätigt, der Weg für seine Rückkehr war damit frei. Erneut Journalisten in Mexiko ermordet.: In Mexiko sind erneut zwei Journalisten ermordet worden. Im Süden des Landes erschossen Unbekannte einen Lokalreporter, der mit einer anderen Person auf dem Motorrad unterwegs war, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Der Online-Journalist hatte nach Angaben mehrerer Organisationen im vergangenen Jahr bereits ein Attentat überlebt und auch danach wiederholt Drohungen erhalten. Ein weiterer Journalist wurde nahe der Grenze zu den USA ermordet, als er für ein Taxi-Unternehmen im Einsatz war. Möglicherweise wurde er Opfer eines Raubüberfalls. "Juneteenth"-Gedenken an Ende der Sklaverei künftig US-Feiertag.: In den USA ist der Gedenktag "Juneteenth", der das Ende der Sklaverei markiert, künftig ein bundesweiter Feiertag. Präsident Joe Biden setzte im Weißen Haus eine entsprechende Gesetzesvorlage nach der Verabschiedung durch beide Kammern des Kongresses mit seiner Unterschrift in Kraft. Am 19. Juni wird in den USA damit des Endes der Sklaverei gedacht. An jenem Tag im Jahr 1865 war die Emanzipationsproklamation zur Befreiung der Sklaven in Texas bekanntgemacht worden. Dort und in einigen weiteren Bundesstaaten ist "Juneteenth" schon seit längerem ein Feiertag. Niederlande und Belgien vorzeitig im Achtelfinale der EURO 2020.: Die Fußballnationalmannschaften von Belgien und den Niederlanden haben sich vorzeitig für das Achtelfinale der EURO 2020 qualifiziert. Beide Teams gewannen auch ihr zweites Gruppenspiel und sind damit sicher in der nächsten Runde. Die Niederländer siegten mit 2:0 gegen Österreich und die Belgier entschieden die Partie gegen Dänemark mit 2:1 für sich. Mit demselben Ergebnis bezwang die Ukraine die Mannschaft aus Nordmazedonien.
Dieses Gerichtsurteil umfasst folgenden Aspekt: Ein Eigentümer verwaltet 19 Apartments in einem Objekt. Ohne Gemeinschaftsräume, Rezeption und Speiseangebot. Er macht aber aktiv Werbung, nennt es selbst Aparthotel und hat ein ausgeklügeltes Branding und Marketing. Was denkt ihr, wie hat das Gericht diesen vorgelegten Fall eingeschätzt und was kommt jetzt auf den Eigentümer zu? Es lohnt sich sehr das Ganze mal zu hören und ggf. für sich zu nutzen. Viel Spaß beim Anhören dieser kurzen und prägnanten Folge!
Im ersten Teil unseres Programms werden wir über einige Nachrichten sprechen, die in dieser Woche international für Schlagzeilen gesorgt haben. Wir beginnen mit der Verurteilung des Putin-Kritikers Alexej Nawalny zu einer Gefängnisstrafe wegen des angeblichen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen. Dieses Urteil stieß weltweit auf starken Protest. Anschließend sprechen wir über den Militärputsch in Myanmar am 1. Februar. Weiter geht es mit einer Diskussion über eine neue Studie, die am 28. Januar in der Fachzeitschrift Nature Human Behavior veröffentlicht wurde und die zeigt, dass der Wettbewerb, als Erster zu publizieren, die wissenschaftliche Forschung beeinflussen kann. Zum Schluss sprechen wir dann über ein französisches Dorf, das ein Vermögen von einem Österreicher geerbt hat, den es während des Krieges vor den Nazis beschützt hatte. Im zweiten Teil unseres Programms „Trending in Germany“ sprechen wir über das Interview des Leiters des Bundeskanzleramtes im „Handelsblatt“. Darin sagte er, dass eine Verfassungsänderung in Deutschland notwendig sei, um die steigenden Kosten der Corona-Pandemie aufzufangen. Außerdem werden wir darüber sprechen, welche Bedeutung der 27. Januar hat – der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ – und warum dieser Tag auch in der heutigen Zeit so wichtig ist. - Putin-Kritiker Alexej Nawalny zu Haftstrafe verurteilt - Militärputsch in Myanmar - Publikationswettbewerb in der Wissenschaft: Nicht als Erster zu publizieren, hat Auswirkungen auf die Qualität der Forschung - Französisches Dorf erbt Vermögen eines österreichisch-jüdischen Nazi-Flüchtlings - Kanzleramtschef Braun plädiert für befristete Grundgesetzänderung zur Auflösung der Schuldenbremse - 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Appenzell? Das ist doch dort, wo die Frauen gefühlt erst seit gestern abstimmen dürfen? Beatrice Gmünder, selbst von dort, trifft Ottilia Dörig, die für das Stimmrecht kämpfte – und ihre Tochter, die dieses Recht für selbstverständlich nimmt. Alle drei sind sich einig: Dieses Urteil wird zu schnell gefällt. Das «Nein» der Männer zum Frauenstimmrecht war nicht per se ein Akt gegen die Frau. Die politische Stimmung 1990 war so emotional geladen, Argumente erreichten die Männer nicht mehr. Das sagen die drei Appenzellerinnen am Tisch und haben sich mit der Geschichte und den Innerrhoder Männern versöhnt. Anders sieht es Isabel Rohner, Expertin für Frauenbewegungen. Sie sagt, die Innerrhoder Geschichte zum Frauenstimmrecht sei ein unrühmliches Kapitel in der Schweizer Demokratie-Entwicklung.
Appenzell? Das ist doch dort, wo die Frauen gefühlt erst seit gestern abstimmen dürfen? Beatrice Gmünder, selbst von dort, trifft Ottilia Dörig, die für das Stimmrecht kämpfte – und ihre Tochter, die dieses Recht für selbstverständlich nimmt. Alle drei sind sich einig: Dieses Urteil wird zu schnell gefällt. Das «Nein» der Männer zum Frauenstimmrecht war nicht per se ein Akt gegen die Frau. Die politische Stimmung 1990 war so emotional geladen, Argumente erreichten die Männer nicht mehr. Das sagen die drei Appenzellerinnen am Tisch und haben sich mit der Geschichte und den Innerrhoder Männern versöhnt. Anders sieht es Isabel Rohner, Expertin für Frauenbewegungen. Sie sagt, die Innerrhoder Geschichte zum Frauenstimmrecht sei ein unrühmliches Kapitel in der Schweizer Demokratie-Entwicklung.
Der Richter Sisamnes wird mit einer der grausamsten Foltermethoden zu Tode gebracht. Wofür er büßen muss und warum Gerard David diese extreme Szene gemalt hat, erzählen wir euch in dieser Podcast-Folge.
Ist das die schlimmste Sendung, die wir je gemacht haben? Dieses Urteil überlassen wir den Hörerinnen und Hörern – aber es ist eine traurige Tatsache, dass in der ersten Folge nach der Sommerpause...
2017 hatte eine staatliche Behörde die Grizzlys in diesem Gebiet von der Liste der gefährdeten Arten genommen. Das hatte ein Gericht zurückgenommen. Dieses Urteil wurde jetzt final bestätigt.
Dieses Urteil dürfte Arbeitnehmern den Rücken stärken. Denn das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass berechtigte Kritik kein Kündigungsgrund ist. In dem Fall ging es um einen Straßenbahnfahrer, der nach einem Arbeitsunfall über viele Monate auf die Zahlung einer Summe warten musste.Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Unser heutiges Thema hat mit Corona unmittelbar gar nicht so viel zu tun, mit Krise dafür um so mehr: Es geht um Polen, um das polnische Verfassungsgericht, das in dieser Woche ein Urteil gefällt hat, das, sagen wir mal, erklärungsbedürftig ist. Dieses Urteil, um das Ergebnis vorweg zu nehmen, springt nicht nur mit dem polnischen Verfassungsrecht, sondern auch und vor allem mit dem Europarecht auf beispiellos brachiale Weise um. Darüber spricht Max Steinbeis mit einem Europarechtler, der sich sowohl mit dem Verhältnis von nationaler Verfassungsgerichtsbarkeit zum EU-Recht als auch mit dem speziellen Fall Polen viel beschäftigt hat und obendrein ein langjähriger Freund und Autor des Verfassungsblogs ist, nämlich FRANZ MAYER von der Uni Bielefeld.
Ungarn, Tschechien und Polen haben in der Flüchtlingskrise von 2015 gegen das EU-Recht verstoßen. Das urteilte der EuGH. "Dieses Urteil ist eine Absage an nationale Engstirnigkeit", sagt Othmar Karas, MdEP (ÖVP) und Vizepräsident des Europa-Parlaments.
Unter anderem weil er zu viel Geld verlangt hat, wurde ein Schlüsseldienstbetreiber zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt bestätigt.
Es gibt ein neues und wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieses Urteil wird direkte Auswirkungen z. B. auf Filesharing-Abmahnungen haben. Vor allem wird es Massenabmahnern überhaupt nicht gefallen. Uns schon :) Warum das so ist, kläre ich mit meinem Kollegen, Thomas Burgemeister, der auch als Experte auf unserem Experten-Kanal zu sehen ist. Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk). ------------------------------------------------------------------- https://wbs.is/discord https://soundcloud.com/kanzleiwbs https://itunes.apple.com/de/podcast/kanzlei-wbs/id1001147042?mt=2 https://twitter.com/solmecke https://www.instagram.com/kanzlei_wbs/ https://www.facebook.com/die.aufklaerer Zu unserem Zweitkanal: https://www.youtube.com/channel/UCsp1MQhvqxgzllNjg_6AvmA Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: info@wbs-law.de ⏵Video produziert von: So geht YouTube (http://www.so-geht-youtube.de)
Wir reden über einen komplizierten Vorgang, den die Deutschen hin und wieder vornehmen müssen. Nein, wir meinen nicht die Steuererklärung, sondern den Wahlgang. Es geht um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches besagt, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig sind. Dieses Urteil hat nämlich bedeutende Konsequenzen – auch für die bald bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen in Sachsen. Außerdem machen wir einen kleinen Exkurs zu anderen Fragen, die das Wahlrecht betreffen. Zuletzt geht es um die Videoüberwachung in Chemnitz. Wie wir mittlerweile wissen, läuft die Videoaufzeichnung auch während Versammlungen munter weiter. Warum es sich dabei um einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit handelt und wie wir dagegen vorgehen wollen, erfahrt ihr in dieser Ausgabe.
Das erste Urteil ist zwar nicht ganz ok, aber es ist der größte Sieg der Aufklärung. Dieses Urteil gleicht einem Freispruch. Aber schaut das Video. Ungefähr in der Mitte wird das Urteil verkündet & erklärt wieso man trotz des positiven Urteils in Runde 2 geht ! Viel Spaß dabei
Der Drahtzieher der sog. Enkel-Trick-Betrüger-Bande wurde wegen 40fachem banden- und gewerbsmäßigen Betrug zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt.
„Frag den Staat“ hat den Landtag in Rheinland-Pfalz verklagt – und recht bekommen. Dieses Urteil könnte wegweisend sein. Warum? Wir haben bei „Frag den Staat“ nachgefragt.Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/frag-den-staat-landtag-ist-auskunftspflichtig
Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt / Fachanwalt für Familienrecht http://www.familienrecht-fachanwaelte.de Richterliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen Grundsätzlich können Eheleute für den Fall der Scheidung Vereinbarungen über ihre gegenseitigen Unterhaltsansprüche, güterrechtliche Vereinbarungen, sowie Regelungen des Versorgungsausgleichs treffen. Mit seinem Urteil vom 06.02.2001 (BVerfG FamRZ 2001, 343) hat das Bundesverfassungsgericht diese Vertragsfreiheit und die damit einhergehende gefestigte Rechtsprechung jedoch wesentlich eingeschränkt. Es stellte fest, dass das aus Art. 2 I i.V.m. Art. 6 IV GG fließende Grundrecht eines Ehepartners auf Schutz vor unangemessener Benachteiligung verletzt ist, wenn objektiv eine besonders einseitige Aufbürdung von vertraglichen Lasten und subjektiv eine erheblich ungleiche Verhandlungsposition gegeben ist. Darüber hinaus sei auch das Kindeswohl zu beachten, womit Vereinbarungen zu Lasten des Kindes durch Art. 6 II GG Grenzen gesetzt sind. Dieses Urteil des BVerfG war Grundlage für die Entscheidung des BGH vom 11.02.04 (BGH FamRZ 2004, 601), in welcher die Anforderungen an die richterliche Inhaltskontrolle durch die Zivilgerichte vorgegeben wurden. Auch der BGH betont, dass grundsätzlich die Möglichkeit der vertraglichen Gestaltung besteht, und damit auch ein Ausschluss von Zugewinn, Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt vereinbart werden kann. Zu prüfen sei jedoch zunächst, ob objektiv eine evident einseitige Lastenverteilung vorliege. Dies müsse anhand einer Wirksamkeitskontrolle gem. § 138 BGB geschehen, wobei es bei der Beurteilung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankomme.