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Der renommierte Weinbauer steht für Spitzenweine und nachhaltige Produktion. Seine neue Betriebsstätte gilt als Vorzeigemodell für Klimaschutz im Weinbau. Er serviert Wildschweinrücken vom Grill mit Spargel und Sauce Hollandaise.
Diese Folge ist für alle, die schon mal am Haken hingen, gnadenlos gefriendzoned wurden oder komplett verpeilt haben, dass jemand auf sie stand – weil: Mann sein ist manchmal einfach eine Betriebsstörung von feinsten.Wir liefern Real Talk, graben Storys aus der Mottenkiste und fragen uns: Wie blind kann man als Mann eigentlich sein?Das hier ist keine Folge, das ist Gruppentherapie!
Dürfen Mitarbeitende darauf vertrauen, dass ihre Äußerungen in einer Chatgruppe mit Kolleginnen und Kollegen vertraulich sind, und vom Arbeitgeber nicht für eine Kündigung herangezogen werden dürfen? Diese spannende Frage hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dieser Folge diskutieren Rechtsanwältin Susanna Suttner und Rechtsanwalt Fabian Baumgartner, was das Urteil für Beschäftigte, Betriebsräte – und die Praxis bedeutet. Themen der Episode: Wann dürfen Chat-Inhalte als Kündigungsgrund verwendet werden? Was ist eine „Vertraulichkeitserwartung“ – und wann gilt sie nicht? Welche Rolle spielt die Größe und Zusammensetzung der Chatgruppe? Wie kann der Betriebsrat reagieren – und wann muss er widersprechen? Was bedeuten §§ 75 und 104 BetrVG für den Schutz vor Betriebsstörern? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2 https://www.waf-seminar.de/br164 Seminar Arbeitsrecht Teil 3 https://www.waf-seminar.de/br258
gmischtersatz.rocks #Nr.130 Wir haben die 130. Sendung veröffentlicht - es wird Zeit mit der Planung für Nr. 150 zu beginnen und bitten unsere Hörerschaft um Vorschläge.Der von unserem Hörer Alex kreierte Rabatt-Wickerl berichtet über einen Kriminalfall der besonderen Art - den Billa+ Gutschein Raub.Wir fragen: Digital Detox oder Digital Botox - zu welcher Usergruppe würden Sie sich zuordnen?Apropos Digitalisierung - jetzt ist Schluss mit den Faxen im Gesundheitswesen, Gesundheits-Daten werden wieder persönlich überbracht.Bei all den News die uns täglich erreichen, glauben wir das es sich bei einigen Akteuren um eine partielle Betriebsstörung ab dem Halswirbel aufwärts handelt - wir bringen einige Beispiele.Wir wünschen guten Unterhaltung und freuen uns über Feedback unter gmischtersatzr.rocks@gmail.com. Wickerl und Erich #gmischtersatz #digitaldetox #Wir freuen uns über Feedback unter gmischtersatz.rocks@gmail.com Wickerl und Erich
Dr. Franziska Lietz, eine erfahrene Rechtsanwältin im Bereich Energie- und Umweltrecht, war erneut zu Gast in unserem Podcast. Mit über 13 Jahren Erfahrung, insbesondere im Energierecht, und einer starken Verbindung zur E-Mobilität, brachte sie spannende Einblicke in die aktuellen rechtlichen Herausforderungen und Entwicklungen in der Branche mit. Besonders interessant war ihr Blick auf die Dynamik der Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die Elektromobilität – ein Bereich, in dem sie mit ihrer Expertise regelmäßig Unternehmen berät. Ein Schwerpunkt des Gesprächs lag auf der neuen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), die seit April 2024 in Kraft ist. Diese EU-Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie und die deutsche Ladesäulenverordnung, indem sie einheitliche, unmittelbar geltende Regeln für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur schafft. Franziska erläuterte, dass die AFIR nicht nur Ladepunkte für Elektroautos betrifft, sondern auch alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff und sogar Landstromversorgung für Schiffe einbezieht. Besonders relevant ist die Pflicht, öffentlich zugängliche Ladepunkte ab Oktober 2024 digital zu vernetzen und steuerbar zu machen – ein Thema, das viele Betreiber vor neue Herausforderungen stellt. Sie betonte auch, dass die Definition von „öffentlich zugänglich“ in der AFIR teils von der Ladesäulenverordnung abweicht, was in der Praxis zu Verwirrung führen kann, etwa bei Parkplätzen von Supermärkten oder Betriebsstätten. Auch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) stand im Fokus. Dieses Gesetz fordert ab Januar 2025, dass Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt bereitstellen müssen. Franziska hob hervor, dass Unternehmen jetzt genau prüfen sollten, ob und wie sie diese Anforderungen umsetzen. Dabei wies sie darauf hin, dass ab 2026 durch die neue EU-Gebäuderichtlinie weitere Verpflichtungen hinzukommen könnten, wie die Ausstattung jedes zehnten Stellplatzes mit Ladeinfrastruktur oder zumindest einer Leerverrohrung. Ihre klare Botschaft: Wer Ladeinfrastruktur plant, sollte dies vorausschauend und flexibel tun, um zukünftige Anpassungen leichter umsetzen zu können. Ein weiteres zentrales Thema war die geplante Novelle des Stromsteuerrechts, die vorerst aufgrund des politischen „Ampel-Aus“ gescheitert ist. Franziska erklärte, dass diese Novelle Betreiber von Ladeinfrastruktur, die selbst erzeugten Strom nutzen, erheblich entlastet hätte, indem sie bürokratische Hürden wie die sogenannte Versorgeranmeldung abgeschafft hätte. Sie zeigte sich jedoch optimistisch, dass diese Regelung – in welcher Form auch immer – zukünftig kommen wird, da sie breite Unterstützung genießt. Die Novelle hätte etwa die Nutzung von PV-Strom für Ladeinfrastruktur erleichtert, was in Zeiten steigender Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz ein wichtiger Schritt gewesen wäre. Neben diesen Hauptthemen warfen wir auch einen Blick in die Zukunft. Franziska sprach über mögliche Änderungen im Energierecht, insbesondere im Bereich Netzanschlussbedingungen. Einheitliche technische Standards könnten künftig die Installation von Ladeinfrastruktur erleichtern und Planungssicherheit schaffen. Sie riet Unternehmen, nicht nur die aktuellen Pflichten zu beachten, sondern auch langfristige Entwicklungen im Blick zu behalten, um frühzeitig auf neue Vorgaben reagieren zu können. Nun aber genug der Vorrede – lasst uns direkt ins Gespräch eintauchen!
Das Weingut Sauer ist eins der ältesten Bioweingüter in Deutschland. Seit der Gründung im Jahr 1987 arbeitet der Betrieb nach den Richtlinien des Bioland-Verbandes und integriert seit 2010 Elemente der biodynamischen Landwirtschaft. Ein zentraler Aspekt der Betriebsphilosophie ist die Förderung der Biodiversität in den Weinbergen. Durch eine vielfältige Begrünung entstehen lebendige Biotope, die zu gesunden Böden und einer hohen Traubenqualität beitragen. Im Keller setzt das Weingut auf einen minimalistischen Ansatz, einschließlich der Spontangärung ohne Zugabe von Reinzuchthefen, um den individuellen Charakter der Weine zu betonen. Obwohl das Weingut Heiner Sauer in der Weinwelt ein hohes Ansehen genießt, verfolgen Heiner und Valentin eine vergleichsweise moderate Preisstrategie. Das ist sicher auch ein Grund dafür, dass der Anteil, den sie direkt ab Hof vermarkten, relativ hoch ist. In ihrer im Jahr 2021 neu erbauten Betriebsstätte haben sie eine wunderschöne Vinothek eingerichtet, die Besucher geradezu dazu einlädt, einzutreten und in großzügiger und zugleich gemütlicher Atmosphäre die Gastfreundschaft der Familie Sauer zu genießen und sich ohne Eile durch das Sortiment zu verkosten. In der wärmeren Jahreszeit steht eine große Terrasse mit genialem Fernblick für unvergessliche Augenblicke bereit. Zwei Besonderheiten des Weinguts dürfen nicht unerwähnt bleiben: 1. Mit dem Grünfränkisch kultivieren sie erfolgreich eine historische Rebsorte, die bereits als ausgestorben galt. Und 2. die Expansion nach Spanien. Im Jahr 1998 gründete Heiner zusammen mit seiner Frau Moni die "Bodegas Palmera" in der Region Utiel-Requena. Dies bietet die Chance, mit einer weiteren Produktionslinie völlig andere Weinstile zu produzieren. Neben ihren facettenreichen Pfälzer Weinen entstehen im Hinterland von Valencia körperreiche, südländisch geprägte Rotweine aus den Sorten Tempranillo, Syrah und Bobal. Aber auch die Sorten Cabernet und Merlot kommen zum Einsatz. Kurz und bündig auf den Punkt gebracht: Die "DNA" des Weinguts Heiner Sauer besteht in der Kombination aus ökologischem Engagement, Förderung der Biodiversität, minimalistischer Kellertechnik und internationaler Ausrichtung. Und das alles verbunden mit einem gehörigen Schuss Unternehmergeist und Abenteuerlust.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Mehrheit wünscht sich Beratung zur Altersvorsorge in unter zwei Stunden Eine repräsentative Umfrage der LV 1871 zeigt, dass 66,9 % der Deutschen bei der Beratung zur privaten Altersvorsorge weniger als zwei Stunden investieren möchten. Angesichts der langen Rentenbezugszeiten – im Schnitt 18,8 Jahre für Frauen und 20,5 Jahre für Männer – sei laut Unternehmen die Nutzung digitaler Tools im Maklergeschäft besonders wichtig, um effiziente und kundenorientierte Beratung zu gewährleisten. FondsKonzept AG erweitert Vorstand Die FondsKonzept AG hat zum Jahresbeginn ihren Vorstand erweitert und Reinhard Magg, Geschäftsführer der österreichischen Tochtergesellschaft FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH, in das Führungsgremium berufen. Magg, der seit 2016 bei FinanzAdmin tätig ist und seit 2018 zur Geschäftsführung gehört, wird künftig zur strategischen Konzernsteuerung beitragen. vers.diagnose verzeichnet 2024 Rekordzahlen und erweitert Angebot Die Plattform vers.diagnose erzielte 2024 mit über 285.000 biometrischen Risikoprüfungen ein Plus von fast 10 % gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 plant vers.diagnose eine deutliche Ausweitung der automatisierten Risikoprüfung und die Optimierung manueller Prozesse, einschließlich eines neuen, verkürzten Fragensets für Risikolebensversicherungen. Zudem wird das Angebot um Risikoprüfungen für Krankenvollversicherungen erweitert. Volkswohl Bund verbessert BU-Versicherung Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung "BU Modern" umfassend überarbeitet. Neue Tarifstufen ermöglichen passgenauen Schutz und günstigere Beiträge, basierend auf Ausbildung, Bürotätigkeit und Personalverantwortung. Gesundheitsfragen wurden vereinfacht, und Einkommensnachweise sind erst ab einer versicherten Monatsrente von 2.500 Euro notwendig. Versicherer fordern mehr Klarheit zur DORA-Umsetzung Ab dem 17. Januar 2025 tritt der Digital Operational Resilience Act (DORA) in Kraft, der Finanzunternehmen dazu verpflichtet, ihre IKT-Systeme besser gegen Cyberangriffe und Betriebsstörungen abzusichern. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht sich für die EU-Vorgaben gerüstet, fordert jedoch weitere Informationen, insbesondere zu Drittparteienrisiken und der Unterauftragsvergabe bei IT-Dienstleistern. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, betont die Notwendigkeit klarer Vorgaben und mehr Transparenz bei der Kontrolle kritischer IKT-Dienstleister durch europäische Aufsichtsbehörden. Inter Versicherungsgruppe ernennt neuen Leiter Business Development Die Inter Versicherungsgruppe hat Florian Sperl zum 1. Januar 2025 als Leiter des Bereichs Business Development berufen. In seiner neuen Position soll Sperl Marktchancen identifizieren, Prozesse optimieren und strategische Partnerschaften ausbauen. Er berichtet direkt an Vorstandssprecher Roberto Svenda. Sperl leitete zuletzt den Vertrieb und das Markenmanagement bei der Allianz-Tochter DLVAG.
Herausforderungen bei der Lohnsteuer, Betriebsstätten, dem Konzernsteuerrecht und bei Verrechnungspreisen
Hey Steuer-Ninja!
Nutzt Ihr das Quartal für eine stringente Finanzkommunikation mit Euren Tochterunternehmen, Beteiligungen und Betriebsstätten? Wir stellen in dieser Folge eine klare Reporting und Kommunikationsstruktur vor, die Euch helfen wird Eure Beteiligungen strategisch richtig zu steuern und die Qualität der reporteten Zahlen zu verbessern. Viel Spaß beim Zuhören!Kontakt zu Daniel WinklerDaniel Winkler | LinkedIn Links zur DAWICON
Sun, 14 Jul 2024 22:23:00 +0000 https://hr-ungeschminkt.podigee.io/22-international-hiring-relocation-support 20d57fbd65431f4244046688043e64af
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Neuer Anwendungserlass zur Abgabenordnung: Homeoffice begründet im Regelfall keine Betriebsstätte des Arbeitgebers - Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht
Für eine weitere Episode von Genuss im Bus habe ich ein weiteres Winzertalent aus Franken ans Mikrofon geholt, einen, der gar nicht mehr ganz so jung ist, der schon 2002 seine Ausbildung zum Winzer startete und danach nur kurze Zeit in der Weinbranche gearbeitet hat, nicht weil ihm der Spaß daran verloren gegangen war, sondern weil er vorübergehend andere Prioritäten setzen wollte. Die Rede ist von Florian Reus, der seinerzeit auszog, die Welt der Ultraläufer so richtig aufzumischen. Mehrere nationale und einen Weltmeistertitel heimste er ein, bevor er dann den Weg zu seiner alten Leidenschaft, den Wein zurückfand. 2018 gründet Florian in Franken sein eigenes Weingut, pflegt seine Weinberge aber zunächst noch vom Taunus aus. Mittlerweile hat er sich zwar in seiner alten Heimat häuslich niedergelassen, seine Betriebsstätte und der Umfang seiner Rebanlagen entsprechen jedoch noch immer denen eines Garagenweinguts. Schnelles Wachstum strebt Florian auch gar nicht an, denn er hat keineswegs vor, seine zweite Leidenschaft, den Ultralaufsport gänzlich aufzugeben. An Wettkämpfen will er zwar nur noch sporadisch teilnehmen, aber die Tätigkeiten als Berater und Coach machen ihm ebenso viel Freude wie gelegentliche Impulsvorträge zu den Themen Motivation, Ausdauer und Grenzüberschreitungen. Er sagt: Mein großes Glück ist, dass ich beide Interessen, beide Leidenschaften total gut miteinander verbinden und mir dabei die Zeit so einteilen kann, wie sie gerade gebraucht wird. Das ist durchaus ein Modell auf Dauer.“ Ich habe Florian in Randersacker besucht und mit ihm gemeinsam sein Sortiment verkostet. Ich war und bin von seinen Weinen beeindruckt: athletisch gebaut, straff, vibrierend lebendig, Weine mit viel Energie, Struktur und Länge, Weine mit enorm viel Gripp und einem von der ersten bis zur letzten Sekunde beeindruckender Präsens am Gaumen.
Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten müssen Unternehmen beachten, wenn sie Mitarbeiter im Ausland beschäftigen? Dieser Podcast erläutert die steuerlichen Anforderungen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die bei der internationalen Beschäftigung von Mitarbeitern relevant sind. Die Diskussion umfasst die Verpflichtung von Unternehmen aus Deutschland unabhängig vom Ort der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers einen Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Weiterhin werden die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen beleuchtet, die festlegen, dass der Lohn dort zu versteuern ist, wo die Tätigkeit ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat). Davon gilt die Ausnahme der 183-Tage-Regelung. Im Bereich der Sozialversicherung wird auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung EG (VO) Nr. 987/2009 eingegangen, die regeln, dass die soziale Sicherheit eines Arbeitnehmers im EU-Raum nur nach den Vorschriften eines EU-Staates erfolgt. Zusätzlich werden spezielle Szenarien wie die Entsendung von Arbeitnehmern und die Tätigkeit in mehreren EU-Staaten thematisiert. Der Podcast führt aus, wie Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen rechtlich korrekt vorgehen und wie sie durch die Beantragung einer A1-Bescheinigung bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) den Anforderungen gerecht werden können. Abschließend wird auf das Arbeitsrecht eingegangen, speziell auf die Risiken, die sich ergeben, wenn Mitarbeiter im Homeoffice im Ausland tätig sind. Es wird erörtert, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen durch das Homeoffice eines Mitarbeiters im Ausland steuerpflichtig werden kann. Dabei werden Entscheidungen wie das Urteil des BFH vom 7.6.2023 – I R 47/20 hervorgehoben, das die Kriterien für das Entstehen einer Betriebsstätte im Ausland präzisiert.
Glaubst du, dass du keine Steuern mehr in Deutschland zahlen musst, sobald du dich abgemeldet hast und als digitaler Nomade unterwegs bist? Dann hast du dich getäuscht! In diesem Video erfährst du alles über die Steuererklärung ASt 1A, die du als deutscher digitaler Nomade oder Perpetual Traveller bis zu 10 Jahre lang ausfüllen musst, wenn du 16.500 Euro oder mehr erwirtschaftest. Wir gehen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und erklären dir, welche Angaben erforderlich sind und worauf du achten musst. Selbst wenn du dein Einkommen über eine ausländische Firma wie eine US-LLC erzielst, musst du in Deutschland eine detaillierte Steuererklärung abgeben und die dazugehörigen Buchführungsunterlagen vorlegen. Um deine deutschen Steuerpflichten tatsächlich zu beenden, brauchst du einen festen Wohnsitz und eine ständige Betriebsstätte für dein Unternehmen außerhalb Deutschlands. Andernfalls schuldest du dem deutschen Fiskus bis zu einer Dekade nach deiner Ausreise Steuern. Diese Folge ist ein Muss für dich, wenn du als deutscher digitaler Nomade oder Perpetual Traveler im Ausland lebst und arbeitest. Erfahre, wie du deine Steuerpflichten korrekt erfüllst und teure Fehler vermeidest. Klick jetzt auf "Play" und hol dir wertvolles Insiderwissen!
Träumst du davon, auszuwandern und dein Unternehmen in einem steuerfreien Paradies zu gründen? Dann solltest du dir unbedingt die Cayman Islands genauer ansehen!
Deutschland gehört zu den führenden Ländern, mit der höchsten Steuerbelastung - weltweit! Bereits in der Grundschule lernen wir hierzu, wie wichtig Steuerzahlungen für unsere Demokratie sind und warum unbedingt notwendig, um unser Schulsystem, Straßen, allgemeine Sicherheit, etc. aufrecht zu erhalten. Doch es gibt Länder, in der die Steuerbelastung deutlich geringer ist und diese Länder sind wesentlich fortschrittlicher, sicherer und beliebter, als Deutschland. Wie kann das sein? Und warum verlegen immer mehr Top-Unternehmen ihre Betriebsstätten ins Ausland - während die Deutsche Regierung hunderte Milliarden an Steuergelder für die Ukraine, Waffenlieferungen, der Energiewende und z.B. Radwege für Peru ausgibt? Mittlerweile bedient man sich sogar an den Geldern der staatlichen Rentenkasse? Was steckt dahinter und: Wie funktioniert das deutsche Steuersystem wirklich? Ein Aufklärungs-Podcast - Jetzt hier in der heutigen Show!
Maskenpflicht am Arbeitsplatz, Impfpflicht und Lohnforderungen: Die Corona-Zeit war geprägt von intensiven arbeitsrechtlichen Diskussionen. Aufgrund der fortschreitenden Pandemie musste oft rasch gehandelt werden. Doch wurden damals seitens Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern die richtigen Entscheide getroffen? Unterdessen haben die Gerichte in der Schweiz einige grundlegende Urteile gefällt. Damit wurde in vielen Aspekten Klarheit geschaffen. Manche Urteile sind überraschend ausgefallen, manche wie erwartet. So oder anders: Es lohnt sich, genauer hinzuhören. So wird beispielsweise der Grundsatzentscheid des Bundesgerichts zum Thema «Arbeitgeberverzug bei behördlich angeordneten Betriebsschliessungen» genauer besprochen. Waren die Betriebe damals in der Pflicht, trotz Schliessung ihrer Betriebsstätte den Arbeitnehmerinnen einen Lohn zu bezahlen? Spannend sind auch die Entscheide rund um das Thema der Durchsetzung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz und Impf-bzw. Testpflichten. Im Podcast «Arbeitsrecht Inside» diskutiert Prof. Dr. Roger Rudolph von der Universität Zürich mit Milena Ragaz über wichtige und spannende Corona-Urteile und erläutert, welche Bedeutung sie auch in Zukunft für die arbeitsrechtliche Praxis haben könnten. Mehr Informationen zu Prof. Dr. Roger Rudolph: https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html
In der aktuellen Folge des Tax Quartetts ist Dr. Solvejg Glatz (Richterin am Niedersächsischen FG, Hannover) zu Gast und diskutiert mit den drei Gastgebern Dr. Eva Oertel, Dr. Mathias Hildebrandt und Dr. Florian Holle über die Betriebsstätte im internationalen Kontext.
In diesem Video geht es um eine wichtige Entscheidung für alle, die aus Deutschland auswandern möchten: Sollte man vorher bereits eine Auslandsfirma gründen oder ist es besser zu warten? Viele denken, dass es von Vorteil sein könnte, bereits vor der eigentlichen Auswanderung eine Firma im Zielland zu eröffnen. Allerdings birgt das auch Risiken und Nachteile. Wenn man die Auslandsfirma noch in Deutschland anmeldet, muss diese ans deutsche Finanzamt gemeldet werden. Das kann zu einer Besteuerung im Ausland erzielter Gewinne in Deutschland führen. Außerdem kann es auch bei einem Firmensitz im Ausland zur Wegzugsteuer kommen, wenn man Deutschland verlässt. Ein weiteres Problem ist, dass die Auslandsfirma ggf. eine Betriebsstätte in Deutschland hat, wenn man diese von Deutschland aus leitet. Die bessere Strategie ist es daher, erst nach dem endgültigen Umzug ins Ausland die Firmengründung vorzunehmen. Dann entgehen einem viele steuerliche Fallstricke und Bürokratie in Deutschland. In dem Video erfahren Sie alle Details dazu und erfahren die beste Vorgehensweise, um Stress mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Mit schnellen Schritten neigt sich das Jahr 2023 dem Ende. Für uns erneut der passende Anlass, um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht zu geben. Gerade für Private Clients hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. So zeigen verschiedene Konstellationen rund um die Wegzugsteuer, welche Klippen es hier für künftige Wegzüge zu berücksichtigen gilt. Doch auch für bereits erfolgte Wegzüge mit gestundeter Wegzugsteuer gibt es zu beachtende (unerfreuliche) Nachrichten in Form der (geplanten) rückwirkenden Einführung einer Ausschüttungssperre auf wegzugsteuerbehaftete Beteiligungen. Nicht zuletzt in der Hinzurechnungsbesteuerung, im internationalen Erbschaftsteuerrecht und zur Frage, wann eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne angenommen werden kann, sind ebenfalls relevante Entscheidungen ergangen. Viel Spaß beim Hören unseres Jahresrückblicks. *** Hinweis: In der ursprünglichen Version dieser Episode haben wir u.a. über § 14b Abs. 4 AO berichtet. Die Norm enthält eine unbeschränkte Haftung der Anteilseigner von doppeltansässigen Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Allerdings nur für Gesellschaften, deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht nicht anerkannt wird. Damit betrifft die ursprünglich von uns beschriebene „harte“ Folge eines Haftungsdurchgriffs z.B. keine EU-Gesellschaften aus Gründungstheoriestaaten, weil deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht akzeptiert wird. Letzteres haben wir in der ursprünglichen Version dieser TAXpod-Episode nicht zutreffend wiedergegeben. Damit ist auch das mit den Niederlanden gebildete Beispiel nicht zutreffend, weil die Niederlande der Gründungstheorie folgt und EU-Gesellschaft ist. Die Passage haben wir nachträglich angepasst. *** Folge direkt herunterladen
Bei Dienstleistungen mit Auslandsbezug stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, wo sich der Leistungsort befindet. Probleme ergeben sich vor allem dann, wenn unklar ist, ob die Leistung an eine feste Niederlassung erbracht wurde. Unter welchen Umständen von einer festen Niederlassung auszugehen ist und die Leistungen an die feste Niederlassung erbracht werden, erklären Moderatorin Kathrin Feil, Partnerin, Deputy Head of Indirect Tax, und Rainer Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht München und externer Berater bei KPMG, in der neuen Folge von „VAT to go“. Außerdem erfahren Sie, inwieweit der Umsatzsteueranwendungserlass nicht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung steht. Weitere aktuelle Umsatzsteuerthemen finden Sie im KPMG VAT Newsletter. Direkt abonnieren: kpmg.de/vat-newsletter
Wenn du das Beckham Law in Spanien oder den NHR Status in Portugal nutzt, stellt sich schnell die Frage, wie schnell hier eine Betriebsstätte ausgelöst wird, wenn du in Spanien oder Portugal für dein eigenes Unternehmen im Ausland arbeitest. Auf diese Frage geht Sebastian heute ein. = Unsere Websites = https://www.auslandsunternehmen.com https://www.wohnsitzausland.com https://www.stmatthew.de https://uskanzlei.com/ = Über Perspektive Ausland = Wer als Unternehmer oder Freiberufler aus dem deutschsprachigen Raum ins (steuergünstige) Ausland umziehen oder digitaler Nomade werden will, der hat jede Menge steuerliche und rechtliche Fragen. Länderauswahl, internationales Steuerrecht, Firmengründung im Ausland, Wegzugsteuer, Visa, Kapitalanlagen und Vermögensschutz - das sind nur einige der Themen, mit denen man sich jetzt auseinandersetzen muss. Perspektive Ausland ist der deutsche Podcast aus London, der sich genau mit solchen Fragestellungen beschäftigt. Ganz egal, was deine Motivation für den Umzug ins Ausland ist - weniger Steuern, mehr Freiheit oder höhere Lebensqualität - hier bist du richtig.
Burnout ist keine Betriebsstörung oder notwendiges Übel. Es hat immer auch mit depressiven Tendenzen, Selbstangriffen und negativen Gedanken zu tun. Werde Dir der destruktiven Muster bewusst und finde Wege, wie man sich aus ihnen löst. Kerstin SchererSeit nunmehr 20 Jahren arbeite ich erfolgreich mit Menschen. Ich begleite sie in schwierigen Situationen, in Krankheit, Gesundheit und auf dem Weg zum Erfolg. In jedem Fall ist das tiefste Innere meines Gegenübers der zentrale Fokus meines Tuns. „Warum passiert mir das?“, „Was blockiert mich?“, „Wie komme ich weiter?“, „Wie gehe ich damit um?“Grundlegend menschliche Fragen, deren Antworten oft unbewusst in einem Kapitel unseres Seins geschrieben sind. Sein ist jedoch nicht gleich Bewusstsein - und welches Kapitel zentraler Bestandteil unserer gegenwärtigen Geschichte ist, bleibt den meisten Menschen leider verborgen. Schon seit meiner frühen Kindheit habe ich bemerkt, dass meine Empfänglichkeit für die Sprache der Seele und die Energie, die uns alle verbindet, sehr ausgeprägt ist und mir damit erlaubt, in eine tiefere Interaktion mit anderen Menschen und der Welt zu treten. Diese Erkenntnis habe ich genutzt und Zeit meines Lebens gestärkt. Mein Fachwissen und meine Berufung im medizinischen Bereich, ausgehend von meinem langjährigen Lehrauftrag als Physiotherapeutin, helfen mir dabei, die Brücke zwischen Körper und Geist zu fassen und zu stärken.Heute arbeite ich öffentlich. Während meiner Seminare lese ich in den Seelen meiner Teilnehmer, löse mit ihnen Blockaden, bewältige Traumata und helfe Erfolgsmenschen ins Sein zu kommen, um eine tiefere Ebene im Leben zu erreichen. Mehr Informationen, beispielsweise zu Seminaren, Terminen und Aktuellem, erhaltet Ihr auch auf meiner Homepage: https://kerstinscherer.comMein Buch hier bestellen:https://kerstinscherer.com/buchTickets AWAKE:https://kerstinscherer.com/awakeWerde Teil meiner Community:Link: https://kerstinscherer.com/communityMein Geschenk an DichKostenlose Meditation: https://kerstinscherer.com/meditationMeine Social-Media-KanäleInstagram: https://instagram.com/kerstinscherer_officialFacebook: https://facebook.com/kerstinschererTikTok: https://tiktok.com/@kerstinscherer_official Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Wir haben uns kürzlich in einer Podcastfolge mit Prof. Dr. Stefan Bendlinger über das zypriotische Organschaftsmodell unterhalten, das für Mandanten in Österreich sehr attraktiv sein kann (hier ist das Video: https://youtu.be/29PE5usOl1Y?si=KmZ-zckpHlJvZT6D). In dieser Podcastfolge erklärte Herr Prof. Bendlinger die Struktur in Zypern anhand einer ähnlichen Struktur in Deutschland und Österreich. Diese wollen wir uns heute einmal näher ansehen. Anstatt fast 50% Steuern in Deutschland nur 24% bezahlen? Wer als deutscher Unternehmer eine österreichische GmbH & Co KG gründet, kann seine Steuerlast um rund 50% senken. Diese Struktur ist relativ komplex und lohnt sich daher nur, wenn hohe Gewinne erwartet werden. Und natürlich muss eine tatsächliche Betriebsstätte in Österreich etabliert werden und die Wertschöpfung muss von dort erfolgen. Deutsche Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs) zahlen rund 32% Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zuzüglich 25% Abgeltungssteuer bei Ausschüttung, und kommen damit auf eine Gesamtbelastung von rund 50% für den Unternehmer. Deutsche Personengesellschaften – und dazu zählt auch die GmbH & Co. KG – zahlen hingegen nur Gewerbesteuer und Einkommensteuer (45% Höchststeuersatz). Dabei ist die Gewerbesteuer großteils auf die Einkommensteuer anrechenbar, sodass bei Personengesellschaften die Gesamtsteuerbelastung bei 48% (Höchststeuersatz) beträgt. Was aber, wenn du die steuerliche Belastung auf 24% senken könntest? Das funktioniert, indem du eine GmbH & Co KG in Österreich gründest, an der auf der deutschen Seite eine GmbH beteiligt ist, die wiederum in Organschaft mit einer deutschen GmbH & Co KG verbunden ist.
Heute sprechen Catherine & Sebastian über die erweitert beschränkte Steuerpflicht, die dich betreffen kann, wenn Du deutscher Staatsbürger bist und in ein Niedrigsteuerland umziehst. Dabei realisieren viele nicht, dass Steuernomaden, die nach dem Wegzug aus Deutschland keinen festen Wohnsitz in einem anderen Land etablieren und wohnsitzlos sind, automatisch als in ein Niedrigsteuerland verzogen gelten. Damit bist du noch für weitere 10 Jahre in Deutschland für manche Einkünfte steuerpflichtig. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht umfasst alle Einkünfte i.S.d. § 2 EStG. Der Einkünftekatalog des § 49 EStG spielt insoweit keine Rolle. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nährt sich vielmehr der unbeschränkten Steuerpflicht an. Für Nomaden besonders schwerwiegend: Zu den in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte gehören möglicherweise auch sämtliche Erlöse aus einer freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit im Ausland, die mit Kunden weltweit erzielt werden. Denn diese sogenannten "betriebsstättenlosen Einkünfte" werden dann einer "fiktiven Betriebsstätte" in Deutschland zugerechnet.
Catherine & Sebastian fassen nochmals die wichtigsten Fakten zur Gewinnsteuer in den UAE zusammen, die seit dem 01.06.2023 eingeführt wurde. = Hintergrund = 1. Für fast alle UAE Unternehmen gelten ab sofort die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung analog zur EU. 2. Die Steuerfreiheit für Kleinunternehmen unter 3 Million Dirham (750k Euro Umsatz) gilt nicht automatisch. Sie muss in der Körperschaftsteuererklärung beantragt werden. 3. Wer in den UAE lebt und dort z.B. als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig ist, geniesst bei einem Umsatz bis 1 Million Dirham (ca. 250T EUR) Steuerfreiheit, muss sich NICHT für die Steuer registrieren und auch keine Buchhaltung machen. 4. Freezone Firmen sind NICHT grundsätzlich von der Steuer befreit. Es gibt KEINEN Bestandsschutz, selbst wenn der FZE 50 Jahre Steuerfreiheit “garantiert” wurde. Diese Garantien sind HINFÄLLIG und das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt wurden. 5. FZEs, deren Gewinne zu mindestens 95% aus qualifizierenden Tätigkeiten stammen, können sich von der Steuer befreien lassen. 6. Freezone Firmen, die 0% Corporate Tax in den UAE beantragen möchten, müssen durch einen lokalen Wirtschaftsprüfer testierte Bilanzen vorlegen. 7. Wenn du als permanent Resident mehr als 90 Tage in den UEA anwesend bist oder Wohnung in den UAE hast (auch wenn du nur 2 Wochen dort bist), dann sind alle Auslandsgesellschaften, in denen du eine leitende Funktion innehast (z.B. eine US LLC), in den UAE möglicherweise steuerpflichtig (Betriebsstätte).
Lebst du in Deutschland? Hat dir eine windige Gründungsagentur eine Singapur Limited mit britischer Stiftungs-Limited als Holding aufgeschwatzt? Hat man dich glauben lassen, dass diese Struktur mit deutschem Wohnsitz legal ist und dass keine Meldepflicht ans Finanzamt besteht, weil "die Stiftungs-Limited sich selbst gehört" bzw. "gemeinnützig ist" oder "niemandem gehört" oder du nur "einen kleinen Anteil" hälst? Leider hat dir jemand einen Bären aufgebunden und da Naivität vor Strafe nicht schützt, musst du mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen. Denn Verletzung der Anzeigepflicht bei Auslandssachverhalten kann als Steuergefährdung mit einem Bußgeld bis zu EUR 25.000 pro nicht angezeigten Auslandssachverhalt geahndet werden (§ 379 Absatz 2 Nummer 1 AO). = Hintergrund = Es spielt dabei keine Rolle, ob du formal an der Gesellschaft beteiligt bist oder nicht. Die Anzeigepflicht ist bereits gegeben, wenn du in dem ausländischen Unternehmen "erheblichen Einfluss" hast und im Hintergrund die Strippen ziehst, selbst wenn du formal weder Gesellschafter noch Geschäftsführer bist. Und da du in beiden Gesellschaften das Sagen hast, fällt das Bußgeld womöglich doppelt an! Ganz davon abgesehen haben in dieser Konstellation sowohl die Singapur Limited als auch die Stiftungs-Limited eine Betriebsstätte in Deutschland und sind damit komplett in Deutschland steuerlich veranlagt, denn de facto leitest du das Tagesgeschäft der Gesellschaften von Deutschland aus als eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person.
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Kein Abzug sogenannter finaler ausländischer Betriebsstättenverluste - Leistungen an Ladevorrichtungen für E-Autos als einheitliche Lieferung - Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Den Urlaub mit einer Workation verlängern? Das geht. Das Unternehmen "jobbaticGo" von Uwe Michaelis zeigt, wie es geht - so können Arbeitnehmer Erholungsurlaub und anschließende Arbeit als Workation nutzen. Der Arbeitgeber profitiert weiterhin von der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter. Können Firmen ihren Mitarbeitern also nicht auch eine Workation als Arbeitgeber Benefit anbieten? Wie kann man diese Win-Win Situation nutzen? In diesem Interview gibt der Gründer von jobbaticGo Uwe Michaelis Antworten auf die Fragen: - wie können Unternehmen für ihre Mitarbeiter eine Workation realisieren? - wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? - wie ist das mit der Versicherung am Arbeitsort im Ausland? - was hat es mit dem Betriebsstättenrisiko auf sich - wie funktioniert die Zusammenarbeit mit jobbaticGo in der Praxis?
In dieser Episode spricht Kornelia Epping mit Martin Tillert von GP, ehemals Globalisation Partners, über den Employer of Record-Service. Dieser Service ist besonders relevant für Unternehmen, die Personal in verschiedenen Ländern einstellen möchten, ohne sich um die Einrichtung einer Betriebsstätte kümmern zu müssen. Im Gegensatz zu anderen Anbietern bewegt GP die Arbeit zu den Menschen, anstatt Menschen zur Arbeit zu bewegen. Welche Dienstleistung bietet ein „Employer of Records"? Welche Art von Unternehmen profitieren besonders vom Service von GP? Was ist der Unterschied zwischen GP und anderen Anbietern? Wie ermöglicht die Zusammenarbeit von GP mit Relocation Consulting-Firmen wie MOVES consulting eine schnellere und effizientere Abwicklung von Personalangelegenheiten? Wie unterstützen wir GP seine Kunden bei der Einhaltung von Visa-Bestimmungen und der Überwindung von Hürden wie der Gleichwertigkeits- Bescheinigung? Wie unterstützt der Employer of Records-Service von GP Unternehmen bei der schnellen und rechtsverbindlichen Einstellung von Personal in verschiedenen Ländern?
Wer vorhat auszuwandern und sich in Deutschland abmeldet, bekommt einen Fragebogen vom Finanzamt mit 16 Fragen zugeschickt, auf die wir heute etwas genauer eingehen möchten. Wir empfehlen jedem, sich noch vor seinem Umzug ins Ausland mit den Fragen auseinanderzusetzen: Verlassen Sie Deutschland tatsächlich, verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland und haben Sie keine Betriebsstätte oder Wohnung in Deutschland? Unser Ziel ist es, Sie bestmöglichst auf die 16 Fragen vorzubereiten, damit Sie die eventuelle erweiterte beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, Wegzugsbesteuerung etc. umgehen können.
In der aktuellen Folge des Tax Quartetts ist Dr. Susanne Kölbl (Partner, Steuerberaterin bei Rödl & Partner, München) zu Gast und diskutiert mit den drei Gastgebern Dr. Nadia Altenburg, Dr. Eva Oertel und Dr. Mathias Hildebrandt über Betriebsstätten und flexibles Arbeiten.
Als Exportweltmeister erwirtschaftet der deutsche Mittelstand über 50 Prozent seiner Wertschöpfung im Ausland. Für die Rechnungslegung der ausländischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten hat jedes Land eine eigene Software- und System-Landschaft. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich, der Compliance und betriebswirtschaftliche Kontrolle beträchtlich erschwert, was zu existenziellen Risiken für die Unternehmen führen kann. Dafür gibt es nun erstmals eine globale Lösung: Die gemeinsam mit DATEV neu entwickelte [International Tax Compliance Platform (ITCP)](https://www.tax2compliance.com/) befähigt den deutschen Mittelstand, ausländische Niederlassungen ohne Reibungsverluste administrativ einzubinden und Compliance-Risiken signifikant zu mindern. Als Premium-Partner für Spanien der ITCP veranstalten wir am 9. + 10. Februar 2023 mit dem Thema ["Wir überwinden Grenzen"](https://willipedia.plattes.net/events/wir-ueberwinden-grenzenloesungsbeitrag-mit-datev) eine hochkarätige Fachkonferenz. Mit dem WISSEN der BESTEN werden Sie über Probleme und Lösungen informiert. Wir freuen uns Sie zu begrüßen.
Mit der Limited Liability Company (LLC) können auch Ausländer in den USA ein Unternehmen anmelden und sind in den USA steuerbefreit, solange sie keine Betriebsstätte vor Ort haben. Außerdem bietet die LLC Haftungsschutz und viele andere Vorteile. Sebastian Sauerborn, der als UK- und Cross-Border-Tax Experte tätig ist und bereits 1000 ausländische Kapitalgesellschaften bzw. Gesellschaftsstrukturen in über 20 Ländern (hauptsächlich USA, UK, Malta, Irland) bei der Gründung unterstützt und begleitet hat, erzählt in diesem Podcast, welche Vorteile die LLC hat, wie Sie mit einer LLC keine Steuern zahlen, für wen eine LLC interessant ist und mehr.
Das ORWOhaus ist ein Marzahner Plattenbau an der Landsberger Allee mit Proberäumen, einer Musiker Bar, Veranstaltungsräumen, Tonstudios, gemeinsamer Vernetzung und Aktivitäten und ist nicht mehr wegzudenken aus dem Stadtbezirk. In Zusammenarbeit mit anderen Kulturprojekten und musiknahen Dienstleistern werden hier viele Konzerte, Festivals und Veranstaltungen organisiert und durchgeführt. Der ORWOhaus e.V. ist als kulturpolitischer Akteur inzwischen anerkannt und etabliert. Er engagiert sich für Nachwuchs- und Netzwerkförderung in der Berliner Musikszene.Mit knapp 100 Proberäumen auf insgesamt 2.695 m², mehreren Tonstudios, ca. 700 Musiker in über 200 Bands ist das ORWOhaus der größte selbstverwaltete Proberaumkomplex Europas.Hier war einst die Betriebsstätte des ostdeutschen Film-, Tonband- und Kassettenherstellers „ORWO“. Seit einigen Jahren besteht eine sehr gute Kooperation zwischen der "Lautesten Platte Berlins" und der Mark-Twain-Bibliothek. Grund genug, diesen wichtigen Kulturstandort einmal genauer vorzustellen in unserem Podcast.Ein Gespräch mit Anne Wolf und Ronald Karek.WEBSEITE ORWOHAUS:https://www.orwohaus.de/KULTURHERBST MARZAHNER PROMENADE:https://marzahner-promenade.berlin/index.php/472-news-home.html
Das IIoT ist eine Unterkategorie des Internet of Things. Der Begriff bezeichnet IoT-Technologien, die in der industriellen Umgebung verwendet werden, insbesondere in Fertigungseinrichtungen. Besonders die Verknüpfung verschiedener Datenquellen über Betriebsstätten und Herstellergrenzen hinweg macht IIoT interessant für viele Unternehmen. In diesem Podcast vom Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt erläutert Dr. Steffen Seeger vom Sächsischen Textilforschungsinstitut in Chemnitz die Vorteile und Herausforderungen bei der Umsetzung in KMU.
Moin und Hallo aus Hamburg, hier kommt eine neue Folge Hamburg mit einem bunten Mix an Themen. Wir haben über unseren FIFA-Abend gesprochen, die Aufnahme für die Podfluencer, die Betriebsstörung bei der Bahn, den spontanen Konzertbesuch von Tobi und den deutschen Klassiker. Beim Dreierlei der Woche hat Birk sich Daria und Rida ausgesucht und Tobi den Sportler Chris Nikic. Im Bildungsauftrag schauen wir mal, ob Tobi in die 4te Klasse versetzt wird. Bei den spontanen Fragen geht es um unsere Vornamen und unsere Songs des Tages. In den Empfehlungen haben wir die spontanen Momente und eine App gegen Flugärger. Wie lange haben wir die Becher angesaugt und wer spricht was in der nächsten Woche? Dies und mehr hört ihr nur hier. Wir wünschen Euch ganz viel Spaß mit dieser Folge und freuen uns auf euer Feedback! Hört gern mal rein bei unseren Partnern GP-Radio und AnMaCha24! Tobi & Birk (ToBirk) Ihr möchtet euch mal mit uns unterhalten oder in den Austausch gehen? Schreibt uns eine Mail an: info@firlefanz-zaubertrunken.de oder ihr besucht unsere neue Homepage: https://www.firlefanz-zaubertrunken.de/ Weitere Links zur Show und zu unseren Profilen findet ihr hier: https://linktr.ee/tobirk Wenn es Euch gefallen hat, freuen wir uns über eine nette Bewertung bei Spotify oder Apple Podcasts. Damit verleiht Ihr euren Gefühlen Ausdruck und helft uns beim wachsen :) Folge direkt herunterladen
Beachtenswert und äußerst brisant ist die von der deutschen Finanzverwaltung vorgeschlagene Neuregelung des § 158 AO-E. Darin wird die Beweiskraft der Buchführung geregelt, d.h. ob die vorliegende Buchführung als Grundlage der Besteuerung dient oder ob der Finanzverwaltung aufgrund bestimmter Verfehlungen weitreichende Schätzungsbefugnisse zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen eingeräumt werden. Wir sind Premiumpartner für Spanien und nutzen die weltweite Lösung der ITCP in Zusammenarbeit mit der DATEV. Damit haben wir schon heute die Anforderungen der geplanten Neuregelungen für alle ausländischen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften erfüllt. Die Unternehmen nutzen damit auch die Chance, die eigenen steuerlichen Daten mit weniger Aufwand als bisher zu verarbeiten und auszuwerten. Alle deutschen Unternehmen sollten mit der technischen Definition der einheitlichen digitalen Schnittstelle und dem für den Export maßgeblichen inhaltlichen Datenschema beginnen. Hinweis: Am 3. und 4. November diskutieren wir auf Mallorca mit den profiliertesten Persönlichkeiten über die weltweiten Compliance-Probleme für den deutschen Mittelstand. Gerne können Sie sich für die Veranstaltung "Wir überwinden Grenzen" anmelden. Mehr Infos unter: https://willipedia.plattes.net/news/detail/neue-gesetzliche-schaetzungsbefugnis-in-deutschland
In einer neuen Folge von PE Talk beschäftigen sich unsere Steuerrechtsexperten Dr. Marco Ottenwälder und Dr. Michael Tischendorf mit dem „Mysterium Betriebsstätte“ und den damit verbundenen wichtigen Fragestellungen aus steuerlicher Sicht. Dies ist insbesondere relevant für Investoren und Gesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben und in Deutschland tätig sind bzw. die Gründung einer Betriebstätte in Deutschland anstreben. Der Beitrag Mysterium Betriebsstätte – Das sollten Investoren beachten erschien zuerst auf Private Equity Magazin.
Behördliche und gerichtliche Dokumente werden nicht einfach mit der Post verschickt, sie werden zugestellt. Die Zustellung ist ein verfahrensrechtlich streng geregelter Vorgang, dieser ist im Zustellgesetz geregelt. Die Zustellung kann elektronisch oder postalisch erfolgen, letzteres darf nicht einfach an irgendeine Adresse sein, sondern die muss an eine sogenannte Abgabestelle erfolgen. Dies kann beispielsweise ein Wohnsitz, eine sonstige Unterkunft, eine Betriebsstätte oder die Kanzlei eines Parteienvertretes sein. Auf welche zwei Dinge man ganz besonders im Zusammenhang mit der Abgabestelle achten muss, erklärt in diesem Video Peter Sander von NHP Rechtsanwälte.
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft - Einkünfte aus Kapitalvermögen und deren Zufluss bei gespaltener Gewinnverwendung - Ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber im Sinne des OECD-Musterabkommens Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Allianz feiert Jubiläum und baut Die Allianz Leben feiert 2022 das 100-jährige Jubiläum. Parallel dazu hat der Versicherer den Grundstein für ein neues Bürogebäude am Standort Stuttgart gelegt. Der Allianz Park Stuttgart soll die beiden bisherigen Betriebsstätten in der Stuttgarter Innenstadt ersetzen. Stuttgarter verleiht den bAV-Preis Die Stuttgarter hat den Preis für hervorragende Hochschularbeiten in der betrieblichen Altersversorgung an Daniel Schürmann vergeben. Der bAV-Betriebswirt (FH) konnte mit seiner Abschlussarbeit „Die betriebliche Altersversorgung und der Generationenwechsel in familiengeführten Kapitalgesellschaften“ überzeugen. WWK hat neuen Vertriebsdirektor Seit dem 1. April 2022 leitet Maximilian Backhaus gemeinsam mit Detlef Voshage die VD Sonderdirektion der WWK Versicherungsgruppe. Da sich Voshage zum Jahresende 2022 in den Ruhestand verabschiedet, soll Backhaus die Leitung ab dem 1. Januar 2023 als alleiniger Verantwortlicher übernehmen. Hiscox: Finanzchef24-CEO kommt zurück Tobias Wenhart wird ab Mai 2022 als Director die Leitung des Teams in den Bereichen Marketing, Direct Business und Partnerships übernehmen. Der Betriebswirt war zuletzt Co-CEO und Geschäftsführer beim InsurTech Finanzchef24. Der 44-Jährige hat Hiscox-Erfahrung. Denn Wenhart war mehr als sieben Jahre als Director Underwriting tätig. Geldvermögen in Deutschland steigt um über 22.000 Euro pro Sekunde Das Geldvermögen in Deutschland wächst derzeit um rund 22.038 Euro pro Sekunde bzw. um 57,1 Milliarden Euro pro Monat. Entsprechend würde die Vermögensuhr von Tagesgeldvergleich.net am 21. Juni 2022 die 8-Billionen-Euro-Grenze überschreiten. Das berechneten die Experten des Finanzportals Tagesgeldvergleich.net >>> mehr dazu www.tagesgeldvergleich.net/statistiken/geldvermoegen.html Munich Re und Nürnberger legen Dividende fest Die Munich Re hat für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende von 11 Euro je Aktie beschlossen. Die Dividende für 2020 hatte noch bei 9,80 Euro gelegen. Die Nürnberger Versicherung hat erneut eine Dividende von 3,30 Euro pro Stückaktie beschlossen. Auf Basis des Jahresschlusskurses 2021 liegt die Dividendenrendite bei 4,2 Prozent.
Schon die Vorfahren meines diesmaligen Podcast-Gastes haben in Tegel gelebt und gearbeitet, genauer gesagt in den Borsigwerken. Heute grenzt sein Wahlkreis Reinickendorf 4 (Wittenau, Waidmannslust, Borisgwalde und Tegel Ost) direkt an die alte Betriebsstätte seines Großvaters und auch Vaters. Die Rede ist von unserem neuen arbeitspolitischen Sprecher, Sven Meyer, 46 Jahre alt, der über die Landesliste im September 2021 ins Abgeordnetenhaus eingezogen ist. Sein Kiez ist Symbol für die industrielle Revolution und den Aufstieg Berlins. Heute ist hier der internationale Internet-Gigant AMAZON beheimatet. Sven berichtet offen von seiner Wahrnehmung des vollzogenen Rollenwechsel vom Gewerkschafter zum Parlamentarier. Und wie in so vielen anderen Kiezen Berlins, tobt auch hier der Kampf der Mieter:innen für ihr Grundrecht auf Wohnen gegen die Gentrifizierung. Warum für Sven die Mobilitätswende in den Außenbezirken beginnt, hört ihr in dieser Folge!
Dr. Karsten Randt (FGS), Markus Heubeck (DATEV) und Willi Plattes (PlattesGroup) diskutieren über den häufig vorkommenden Flickenteppich unterschiedlicher Buchhaltungssysteme - je Land - bei ausländischen Betriebsstätten/Tochtergesellschaften. Da es so gut wie keine "Arbeitsfehler" beim Übertrag der ausländischen Daten in die deutsche Steuerwelt mehr gibt, kann die Begleitung der Staatsanwaltschaft bei Betriebsprüfungen und zivilrechtlichen Verfahren erfolgen. Die PlattesGroup bietet die Lösung als PremiumPartner für Spanien im Qualitätscluster mit DATEV an. Weitere Infos: https://www.plattesgroup.net/
In so gut wie keinem Raum, ist keine elektrische Installation vorhanden (außer in einem alten Geräteschuppen, Wellblechhütten oder simplen Gewächshäusern (wobei man hier auch wieder schauen muss, ob nicht doch der "grüne" Daumen im Spiel ist).Während der Ottonormal-Verbraucher einfach ein Gebäude sieht, dass er betritt oder an dem er vorbeiläuft, sieht ein Architekt viel mehr. Er sieht ein Gebäude, denkt womöglich direkt an die Traglasten des Bodens, die Höhe und Stabilität des Gebäudes im Zusammenspiel mit der äußeren Form und ob das Ganze auch zum Gesamtbild der Stadt passt.Und so geht's Elektronikern auch, wenn sie einen Raum betreten. Sie sehen sich die Verlegung der Leitungen an, die Anordnung der Leucht- und Betriebsmittel sowie deren Verschaltung und ob diese auch der jeweiligen Raumart entsprechen.In dieser Podcast-Folge kläre ich euch, über die typischen Raumarten/Bereiche trocken, feucht, sowie nass, als auch über feuergefährdete und elektr. Betriebsstätten auf.Support this podcast at — https://redcircle.com/elektrotechnik-podcast/donationsAdvertising Inquiries: https://redcircle.com/brandsPrivacy & Opt-Out: https://redcircle.com/privacy
In 16. Folge von #mUSt, dem Umsatzsteuer-Live-Podcast von FGS, diskutieren Charlotte Pötters, Bastian Liegmann und Philipp Klinker u.a. über die Themen Versicherung von im Drittland gelegenen Betriebsstätten; Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrecht – Vermietung und Untervermietung von Grundstücken, die für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke genutzt werden; Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. -zeitraums in der Rechnung sowie Abrechnung über nicht ausgeführte sonstige Leistung mittels Gutschrift. Viel Spaß beim Hören!
Neun von zehn Unternehmen wurden Opfer von Diebstahl, Spionage oder Sabotage, so Bitkom. Erpressung, Systemausfälle und Betriebsstörungen haben sich mehr als vervierfacht. Jedes zehnte Unternehmen sieht seine geschäftliche Existenz bedroht. Wie kann die Cybersicherheit diesen Gefahren besser begegnen? Das Interview von Oliver Schonschek, Insider Research, mit Michael Veit von Sophos liefert Antworten.
In dieser Folge geht es um die umsatzsteuerliche Betriebsstätte. Dr. Andreas Bolik und Florian Zawodsky tauchen in die Welt der indirekten Steuern ein und verdeutlichen die damit einhergehende besondere Bedeutung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Begründung einer Betriebsstätte - steuerpflichtige Unternehmensgewinne im Ausland? Im Gespräch mit Mag. Florian Huber
In dieser Woche haben Stefan und Lars zwei Gästinnen zu Besuch im 9vor9-Studio: Dr. Alexandra Schmied und Birgit Wintermann von der Bertelsmann Stiftung und dem Projekt Zukunft der Arbeit waren zu Gast. Und wir haben mit den beiden über Homeoffice, besser mobiles Arbeiten und ihre Studienergebnisse gesprochen. Wir haben dabei viele Themenbereiche angesprochen: Wie sich die Einstellungen zum Home Office und mobilem Arbeiten während der Pandemie entwickelt haben, unter anderem bei Mittelständlern. Welche Gesetze und Bestimmungen in Deutschland für Arbeitsplätze gelten oder auch: Wann steht der Betriebsstättenprüfer vor der Wohnungstür, um die Gegebenheiten des Homeoffice zu prüfen? Und über Coworking Spaces im ländlichen Raum. Viele Themen für eine knappe halbe Stunde und wir werden diese Themen mit Sicherheit weiter verfolgen, vielleicht ja auch in einer zweiten Ausgabe mit den beiden. Viel Spaß beim Hören.
Aufgrund von Corona wird verstärkt im Homeoffice gearbeitet. Damit Kosten absetzbar sind, hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 die sogenannte Homeoffice-Pauschale geschaffen. Über die Homeoffice-Pauschale sprechen wir in der heutigen Folge. Was ist die Homeoffice-Pauschale und wie hoch ist diese? Welche Folgen ergeben sich, wenn die betriebliche oder berufliche Tätigkeit nicht ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde? Kann jeder Ehegatte die Homeoffice-Pauschale erhalten? Für welche Jahre gilt die Regelung der Homeoffice-Pauschale? Muss ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer vorliegen? Können die Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer neben der Homeoffice-Pauschale abgesetzt werden? Wird die Homeoffice-Pauschale nur Arbeitnehmern gewährt oder sind auch Selbstständige und Studenten begünstigt? Wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € neben der Homeoffice-Pauschale zusätzlich gewährt? Welche Folgen ergeben sich beim Ansatz der Homeoffice-Pauschale für die Kosten für Fahrten von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte / Betriebsstätte, also Pendlerpauschale/Entfernungspauschale? Welche Folgen ergeben sich bei Selbstständigen aufgrund der Homeoffice-Pauschale beim Ansatz der geltend gemachten Fahrtkosten bzw. Fahrzeugkosten? Welche Folgen ergeben sich für Reisekosten? Welche Plausibilitätskontrollen könnte die Finanzverwaltung bei Arbeitnehmern vornehmen und welche Nachweise sind möglicherweise zu erbringen? Welche Plausibilitätskontrollen sind beim Arbeitgeber möglich? Wo ist bei Arbeitnehmern in der Steuererklärung 2020 die Homeoffice-Pauschale einzutragen? Welche Kosten sind neben der Homeoffice-Pauschale im Homeoffice noch absetzbar? Die Folge stellt den Rechtsstand vom 02.02.2021 dar. Nach dem 2.2.2021 ergehende, Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können daher nicht berücksichtigt sein. weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/homeoffice-pauschale-bis-zu-600-e-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-leicht-und-einfach-sparen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! TikTok Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
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Themen: - Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG - Begriff der Betriebsstätte oder festen Niederlassung im Umsatzsteuerrecht - Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Inhalt Was ist, wenn das Kind eines Mitarbeiters nicht zur Schule darf: bleibt der Mitarbeiter zuhause? Was müssen Mitarbeiter bei ihrer Rückkehr aus dem Urlaub vorlegen? Was gilt bei widersprüchlichen Empfehlungen zum Lüften von Betriebsstätten? Fragen über Fragen. Hören Sie Antworten von Herrn Markus Wellmann. Ihre Experte Marcus Wellmann Referent Umwelttechnik und Arbeitssicherheit Kontaktdaten Gesellschaft für Arbeitssicherheit- und Umweltmanagement Sachverständigenwesen mbH Haus des KFZ-Gewerbes Billstraße 41 20539 Hamburg Tel.: +49 (40) 78952131 Weiter Informationen zum Thema dieser Folge Online-Seminar-Serie „„Corona: Maßnahmen für die Lebensmittelindustrie“ finden Sie unter www.behrs.de/7293 oder senden eine email an akademie@behrs.de. Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de. Links Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht BEHR’S…SHOP BEHR’S…AKADEMIE BEHR’S…ONLINE BEHR’S…e-Learning QM4FOOD HACCP-Portal Unsere Bitte: Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat, hinterlassen Sie bitte eine 5-Sterne-Bewertung, ein Feedback auf iTunes und abonnieren diesen Podcast. Sie können diesen auch mit Ihren Freunden und Bekannten teilen. Hinterlassen Sie uns hier Ihre Bewertung Dadurch helfen Sie uns die Podcast immer weiter zu verbessern und Ihnen Inhalte zu liefern, die Sie sich wünschen.
Wir sprechen Ihre Sprache auch wenn es sich um abstrakte steuerliche Themen handelt. Unser erstes Thema stellt die sog. umsatzsteuerliche feste Niederlassung vor. Sie hat mit der gut bekannten ertragssteuerlichen Betriebsstätte wenig zu tun, gewinnt aber letztens an Bedeutung. Die einzelnen Mitgliedstaaten prüfen genauer, welche Geschäftstätigkeit und wie durch EU-ausländische Unternehmen geführt wird und ob dabei keine Steuereinnahmen verloren gehen. Bei der Umsatzsteuer soll die Belastung zwar immer nur vorübergehend sein, für die faktische Neutralität ist aber wichtig, wie lange dieses „vorübergehend“ dauern kann… Sind Sie nicht sicher, ob Sie eine umsatzsteuerliche feste Niederlassung im EU-Ausland haben? Hören Sie doch für wenige Minuten zu… Zusammenfassung aus dem ersten Abschnitt:FE (fixed establishment) ist lange noch nicht gleich PE (permanent establishment) – die Erste funktioniert nur für umsatzsteuerliche Zwecke, kann aber – unter Umständen – zusammen mit der ertragssteuerlichen Betriebsstätte (PE) auftreten.Gibt es eine FE im jeweiligen Mitgliedstaat, so heißt es, dass dort ein Teil unseres Unternehmens umsatzsteuerlich separat betrachtet wird = die Rechnungsstellung und Steuerabrechnung muss lokal angepasst werden.Im Rahmen der FE werden mehr Geschäftsvorfälle in dem Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst, in welchem die FE vorhanden ist.Es ist besser das Vorhandensein der FE vorab und regulär zu prüfen, damit keine Steuerrückstände durch Versehen entstehen – die Abrechnung der USt muss nämlich nicht immer neutral sein, mindestens nicht kurzfristig. Je nach Gestaltung der Eingangs- und Ausgangsumsätze kann die fällige Steuer oder Vorsteuerguthaben entstehen. Vorab weiß man das aber selten.
Christine Radtke ist der operative und disziplinarische Kopf der UMB GmbH, einem Inkassounternehmen im genossenschaftlichen Verbund der R+V Versicherung. Die "Digitalisierung über Nacht" hat die UMB-Mannschaft vor eine logistische und organisatorische Belastungsprobe gestellt, die sie dank beherzter IT-Unterstützung und viel Engagement der Mitarbeiter und Führungskräfte gut meistern konnten. Das neue Normal lässt sie nun täglich erleben, wie Home Office und Remote Work in stark operativ orientierten Einheiten funktioniert und wie die Kommunikation lebendig gehalten wird. Christine Radtke möchte schon heute den Reflexionsprozess für ihre Kollegen und Mitarbeiter starten, damit sie nach der Corona Krise um diese wertvollen Lernerkenntnisse bereichert durchstarten können. Interview: Jule Jankowski Wir tauchen in ihre Arbeitswirklichkeit ein und sprechen mit unseren Gästen darüber • Wie sieht Dein neues Normal aus? • Was hilft/Was gibt Halt? • Was sind persönliche Lernerkenntnisse? Mit unserer Corona-Chronik schaffen wir kollaborativ ein Zeitdokument und eine Lernplattform zum Umgang mit essentiellen Krisen in der Arbeitswelt. Die Zeit zu lernen ist: JETZT!
In Zeiten der Corona-Krise versuchen Franchisenehmer aufgrund des Betretungsverbotes für Kundenbereiche von Betriebsstätten möglichst viele Kosten zu reduzieren, um den fehlenden Umsatz möglichst auszugleichen. Ob dies in Österreich möglich ist, und wenn ja, unter welchen Umständen, erklärt uns Dr. Hubertus Thum in dieser Episode. Die verschiedenen Staaten gehen unterschiedlich mit der Krise um. Zudem unterschieden sich ihre Rechtssysteme bereits vor der Krise. Deutsche Franchisegeber stehen bereits vor der Herausforderung, sich während der Corona-Krise in die deutschen Regelungen vertiefen zu müssen. Österreichische Franchisegeber erfahren auf diesem Gebiet wahrscheinlich weniger Unterstützung von ihren deutschen Kollegen. Grund genug, mit den Anwälten Dr. Nina Ollinger und Dr. Hubertus Thum einen Blick auf die rechtlichen Regelungen in Krisenzeiten zu werfen.
Im dritten Teil unserer Serie über die DATEV-Lösung gehen wir in die Praxis: Wie gründet man in Spanien eine Betriebsstätte einer deutschen GmbH & Co KG? Maike Balzano und Christian Flegler erklären Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen sowohl auf deutscher als auch auf spanischer Seite im Vorfeld der Gründung erfüllt sein müssen. Welche Dokumente müssen vorliegen? Wieviel Zeit brauchen die einzelnen Schritte? Welche Informationen braucht European Accounting, damit die DATEV-Schnittstelle genutzt werden kann? Und nicht vergessen: Das Modell funktioniert nur, wenn die Betriebsstätte auch gelebt wird! Willipedia ist nicht nur ein Podcast, sondern auch eine Wissensplattform zu Steuern und Recht in Spanien: https://www.europeanaccounting.net/willipedia Produziert von European Accounting – Center of Competence: https://www.europeanaccounting.net/
Spanien ist für den deutschen Mittelstand ein hochattraktiver Standort für Investitionen. Doch die Wahl der Gesellschaftsstruktur kann große Auswirkungen auf die Steuerbelastung haben. Willi Plattes, Maike Balzano und Christian Flegler erklären in dieser Folge des Podcasts das Konzept des Betriebsstättenmodells. Die von European Accounting entwickelte Schnittstelle zur DATEV erleichtert dabei die Buchhaltung und der Steuerverwaltung länderübergreifend.
Halt auf freier Strecke, Umgekehrte Wagenreihung. Ausgefallene Klimaanlagen: Bei der Bahn läuft Einiges nicht rund. Thomas Wüpper analysierte in "Fragen an den Autor", was schief läuft und wie man Abhilfe schaffen könnte.
Themen heute: Honda kündigt Restrukturierung des globalen Automobilproduktionsnetzwerks an /// Jetzt auch für alle Euro 5-Diesel: Opel weitet Umweltprämie aus 1.Honda hat eine Restrukturierung seines globalen Automobilproduktionsnetzwerks angekündigt. Hierdurch möchte das Unternehmen die Umsetzung seines Bekenntnisses zur Elektromobilität beschleunigen und auf anstehende beispiellose Veränderungen in der globalen Automobilbranche reagieren. In Reaktion auf die enormen Herausforderungen durch die Elektrifizierung der Automobilbranche wird Honda seine Betriebsstätten restrukturieren und sich auf Aktivitäten an Standorten fokussieren, die hohes Produktionsvolumen versprechen. Die Honda UK Manufacturing Ltd. hat daher ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber informiert, dass der Konzern beabsichtigt, seine Produktionsstätte in Swindon, England, im Jahr 2021 – und damit am Ende des Produktionszyklus des aktuellen Modells – zu schließen. Am Standort Swindon werden derzeit etwa 150.000 Fahrzeuge pro Jahr hergestellt und ca. 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Erste Schritte zur Verhandlung mit den voraussichtlich betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden umgehend unternommen. Die global angelegte Restrukturierung des Produktionsnetzwerks wird auch Auswirkungen auf Hondas Automobilproduktionsstätten in der Türkei haben. Die türkische Honda Turkiye A.S. produziert derzeit etwa 38.000 Fahrzeuge pro Jahr. Diese Gesellschaft wird ihre Produktion des aktuellen Civic Sedan Modells zwar ebenfalls im Jahr 2021 einstellen, beabsichtigt ihre Geschäftstätigkeit jedoch fortzuführen. 2. Ab sofort weitet Opel die Umweltprämie aus. Profitierten bisher bereits Fahrzeugeigner älterer Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 1 bis Euro 4 von bis zu 8.000 Euro Prämie, können sich ab sofort auch Eigentümer eines Euro 4 oder 5-Diesels den Bonus sichern. Die zunächst bis auf Widerruf laufende Aktion gilt für Diesel aller Marken - und das nicht nur in den so genannten Schwerpunktregionen, sondern deutschlandweit. Die einzige Voraussetzung bleibt weiterhin, dass das zuvor mindestens sechs Monate auf den Neuwagenkäufer zugelassene Diesel-Altfahrzeug verschrottet respektive eingetauscht wird. Die Ausweitung der Umweltprämie ist ein weiterer Beleg dafür, wie Opel wegweisende, wirtschaftliche und umweltfreundliche Technologien für alle möglich macht - und dies bereits seit 120 Jahren. Denn 2019 feiert das Unternehmen das Jubiläum "120 Jahre Opel-Automobilbau". Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Mit Ausblick auf den Tiengener Schwyzertag 2018 wird u.a über die gespaltenen Persönlichkeiten der DB-Züge, dem Steuerzahler gewidmete Straßen, Tourismussteuer, dem Prozesschaos von Großunternehmen und dem aussterbenden Scheck debattiert. » 0:00:00 Geiler Pre-Talk // 0:00:14 Daums reines Gewissen // 0:04:36 Schwyzertag - was kann das? - Dunkelziffer Volkstanz - Weltklassefotografie - Interesse Wetter und Gesundheit - Wohnung frei, aber nicht für Hipster? // 0:12:07 Deutsche Bahn: Züge mit gespaltener Persönlichkeit - IRE 3063 von Basel: Bitte nicht einsteigen vs. 3066 nach Basel oder RE 52388 vs. IC 2388 vs. IC 4 oder S27 vs. S19 - Endstation Zugführer // 0:23:42 Straßennamen dem Steuerzahler gewidmet - Allee und Promenade vs. Altstadtgasse vs. Sackgasse und Kreisverkehr // 0:27:41 Rückerstattungssystem für soziale Benachteiligte - Kurtax = Steuer - Dem Bürger sein Problem - Mehrfachbesteuerung - Touristenabzocke in Italien und Barcelona // 0:36:40 Maut und Ausbau für Auto und Bahn - Etikettenschwindel: Neue Bahn - Einstieg mit Behinderungen - Verspätungen, Betriebsstörungen und Service - Imageschäden - Wartungsintensität // 0:48:52 Service und Kommunikation kann man nicht lernen - Beispiel Bahn und Restaurant // 0:54:45 Problemkinder Großunternehmen: Telekom, Vodafone, Deutsche Bahn, Kabel BW, Unitymedia, 1und1 - Starre Prozesse - Einmalig abweichend möglich? // 1:11:25 Schecks für ein Jeanskonto - Das ausgestorbene Bezahlungmittel - Banken-Öffnungszeiten vs. Beratungszeiten // 1:25:32 Große Verabschiedung
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Themen: - Finanzverwaltung: zur Stundungsregelung bei Übertragung einer § 6b-Rücklage auf ausländische Betriebsstätte - Grunderwerbsteuer: Entgeltliche Mieterdienstbarkeit keine Gegenleistung - Nicht steuerbar: Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
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Themen: - Hinzurechnungsbesteuerung bei funktionsarmen Vertriebseinheiten - Anwendung des Sanierungserlasses aus Vertrauensschutzgründen - Kein Abzug sogenannter finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Betriebsstättengewinnaufteilung: Verwaltungsgrundsätze aufgestellt - Gesetzlicher Mindestlohn - Termingeschäfte: Besteuerung von Stillhalterprämien Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Link zu den Shownotes: http://julianhosp.com/dominieren/ep26 Falls du diese Show noch nicht auf iTunes abonniert hast, dann mache das unbedingt - so verpasst du keine Folge: https://itunes.apple.com/de/podcast/die-dominieren-statt-kampfen/id1122015542?mt=2# Es gibt auch einen speziellen Newsletter mit Zusatztipps und -tricks zur Show. Registriere dich kostenlos dafür hier: http://julianhosp.com/dominieren/ Wenn du mir einen Gefallen tun würdest, dann hinterlasse mir bitte ein Review zur Show auf iTunes. Ich brauche diese Reviews damit mehr Leute von der Show hören und das ist schlussendlich ein WIN-WIN-WIN für alle. Das ganze dauert lediglich 1 Minute indem du einfach auf diesen Link hier klickst: http://getpodcast.reviews/id/1122015542 Wenn du Interesse hast voll durchzustarten und eine gute Gruppe dazu suchst, dann sei bei uns in der Mastermind Erfolgsgruppe dabei. Stelle eine Anfrage hier: http://www.JulianHospMastermind.com Brauchst du tägliche Motivation und Inspiration? Dann hol dir meinen motivierenden und inspirierenden täglichen Audio Blog: http://tab.julianhosp.com ------------------------------------------ SHOWNOTES EPISODE: So öde das Thema klingt, so wichtig ist es. Mein heutiger Gast, Alexander V. Schinzing, ist ein erfahrener Steuerexperte und kennt ganz genau die Unterschiede zwischen Steueroptimierung und Steuerhinterziehung. Egal ob hoch oder niedrig, um Steuern kommt keiner von uns herum. Daher ist es Alexanders Anliegen, seine Mandanten aufzuklären und legale Wege aufzuzeigen, wie jeder seine Steuerlast minimieren kann. Ganz egal, ob du bereits gegründet hast, kurz vor der Gründung stehst oder dir gerade erst überlegst, ob das der richtige Weg für dich sein mag. Diese Episode fasst dir spannend und aufgeweckt die wichtigsten Aspekte zusammen, worauf du unbedingt bei Steuern achten musst und welche Möglichkeiten dir auf legalem Wege offen stehen. Viel Spaß beim Hören dieser Episode! DETAILS: 05:24 Min – Persönliche Vorstellung und der Beginn im internationalen Steuerrecht 13:29 Min – Wann du die Tax Saving Corp kontaktieren solltest 16:00 Min – Gründung in Deutschland ja/nein? 19:09 Min – Grundfreiheiten im Binnenmarkt 24:42 Min – Definition von und Anforderungen an Betriebsstätten 26:57 Min – mögliche Erklärungsschwierigkeiten durch Beweispflicht 29:05 Min – Drei wichtige Faktoren im internationalen Steuerrecht 30:53 Min – Was ist die perfekte Lösung für Julian, der in Hong Kong wohnt, Österreicher ist und in mehreren Ländern seine Arbeit anbietet? 35:51 Min – Der Vorteil des Österreich-Zypern-Modells (ähnlich wie das Deutschland-Malta-Modell) 46:36 Min – Steuerlast minimieren für Selbstständige 50:57 Min – Was ist Steuerhinterziehung und was ist Steueroptimierung? 01:01:57 Stunde – Alexanders Einstellung zu Steuern 01:05:35 Stunde – „Manchmal frisst der Geiz das Hirn auf“ 01:09:31 Stunde – Sonderfall Schweiz 01:15:40 Stunde – UG / Mini GmbH: Vorteil oder Nachteil? 01:18:47 Stunde – Kurze Fragen mit kurzen oder langen Antworten 01:26:24 Stunde – Die ersten Schritte für Start Ups 01:28:07 Stunde – Alexanders Tipps für sein 25-Jähriges Ich 01:33:00 Stunde – „Either you lead or you follow. But get out of my way.“ (George S. Patton) Mehr zur Person: Homepage: www.taxsavingcorp.com eMail: cy@tax-corp.com Mehr zum Thema: Altes englisches Porzellan: https://www.alteserien.de/serien_2_Englische-Hersteller.htm Zypern-Modell: http://taxsavingcorp.com/firmengruendung/europa/firmengruendung-auf-zypern/gruendung-einer-firma-auf-zypern Bildband Elbphilharmonie: http://amzn.to/2fDmYuG
KPMG Webcast 3: Betriebsstättenbesteuerung nach BEPS by KPMG in Deutschland
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Themen: - Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer - Kein Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen - Hinzurechnung österreichischer Betriebsstättenverluste kein Verstoß gegen EU-Recht Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
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Themen: - Verlust aus verfallenen Optionen steuerlich zu berücksichtigen - Kein Werbungskostenabzug für nachträgliche Schuldzinsen ab 2009 - PKW-Nutzung durch Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
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Themen: - Verschmelzung von Schwestergesellschaften: kein Missbrauch bei Verlustnutzung - Veräußerung einer ausländischen Betriebsstätte: Finalität der dort erzielten Verluste - Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung: Übermittlung einer Gelangensbestätigung auf elektronischem Weg Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/