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Wichtige Mitteilung zum Thema Erstattungsfähigkeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)Derzeit bestehen rechtliche Unsicherheiten über die Erstattungsfähigkeit bestimmter Verbandmittel, was auch die folgenden Coloplast-Produkte betrifft: Biatain® Ag SchaumverbandBiatain® Silicone AgBiatain® Alginate AgBiatain® Ibu SchaumverbandComfeel PurilonColoplast geht aktuell davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen diese Produkte ab dem 2. Dezember 2024 nicht mehr als erstattungsfähig behandeln und eine Kostenerstattung ablehnen werden. Privat Krankenversicherte sind aktuell davon nicht betroffen. Dennoch empfehlen wir, die Kostenübernahme mit den Privatkassen vorab abzuklären. Coloplast arbeitet vor diesem Hintergrund daran, die GKV-Erstattungsfähigkeit verbindlich feststellen zu lassen. Eine Übergangslösung könnte bereits im 1. Quartal 2025 gefunden werden. Bis dahin möchten wir Sie auf andere Coloplast-Produkte verweisen, die eine Versorgungsalternative für die Patient:innen mit exsudierenden und infizierten Wunden* darstellen:Biatain® Silicone - Absorbiert Wundexsudat sowie KeimeBiatain® Superabsorber - Bindet Bakterien und MMPsBiatain® Fiber - Bindet 99,60 % der Keime**Allrinse® - Für eine effektive Wundreinigung, zerstört BiofilmFalls Sie Fragen zu der aktuellen Erstattungsfähigkeit der Coloplast Produkte haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter folgender Rufnummer: 040 669807-77.* Bspw. können Biatain® Silicone und Biatain® Superabsorber nach Ermessen des Arztes bei Patienten mit lokaler oder systemischer Infektion eingesetzt werden.** In-vitro-Untersuchung. Lotte Stoklund, Henrik Fallesen, Hannah Thomas, Samantha Westgate, Adoracion Pegalajar-Jurado: Investigating the Bacteria Binding Properties of a CMC-Fiber Wound Dressing In Vitro, 2022, UK.PS: Kennst Du schon unseren Newsletter? Melde Dich jetzt an und wir halten Dich auf dem Laufenden mit Wissenswertem rund um das Thema Wundversorgung.Jetzt anmelden!
Welche Lücken sollen mit den Zentren für Personalisierte Medizin in der Onkologie geschlossen werden? Und wie arbeiten molekulare Tumorboards? Diese und weitere Fragen werden in der aktuellen Episode von O-Ton Onkologie von den Gästen Prof. Dr. Lena Illert und Prof. Dr. Heiko Becker beantwortet. Prof. Illert ist Professorin für Personalisierte Onkologie an der Technischen Universität München, kurz TUM, und Leiterin des Zentrums für Personalisierte Medizin für Onkologie am Universitätsklinikum rechts der Isar. Prof. Becker ist Oberarzt und Forschungsgruppenleiter am Universitätsklinikum Freiburg. Darüber hinaus ist er einer der Sprecher:innen des Molekularen Tumorboards am Zentrum für personalisierte Medizin in Freiburg. Host der Episode ist Jochen Schlabing, Teamleiter Onkologie/Hämatologie in der Redaktion der MedTrix Group. Die beiden Expert:innen erläutern, wie Patientenfälle in den Molekularen Tumorboards landen, welche diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten dort zur Verfügung stehen und was sie persönlich an der personalisierten Medizin in der Onkologie fasziniert. Weitere Gesprächsthemen sind unter anderem die Finanzierung der Zentren, die Kostenerstattung sowie die Bedeutung der Grundlagenforschung. Darüber hinaus geben die Experten Auskunft, welche Forschungsschwerpunkte bzw. Ansätze zur Personalisierten Medizin in der Onkologie sind aus ihrer Sicht vielversprechend sind. Zum Folgen-Überblick: https://bit.ly/3BeKXxM Links: - https://www.uniklinik-freiburg.de/medizin1/behandlung/molekulares-tumorboard.html - https://med3.mri.tum.de/de/leistungen-therapien/molekulare-tumortherapie - Medical-tribune.de - Journalonko.de
In "Steuern Pur" erörtern Dr. Andreas Bolik und Christoph Ackermann die steuerliche Absetzbarkeit von Reisekosten und widmen sich somit intensiv den Fallstricken des steuerlichen Reisekostenrechts. Schwerpunkte sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Unterkunftskosten und Reisenebenkosten. Sie klären, was unter beruflichen Reisen fällt, die Definition der ersten Tätigkeitsstätte und die steuerfreie Kostenerstattung durch den Arbeitgeber. Praktische Tipps zur Dokumentation und Abrechnung dieser Ausgaben sind dabei all inklusive.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Phantomfrachtführer: Dreiste Masche bei Lkw-Ladungsdiebstahl hat Konjunktur„Seit einem Jahr hat die Zahl der Betrugsfälle durch Phantomfrachtführer massiv zugenommen“, sagt Alexander Gsell, Jurist bei der R+V Tochter Kravag. Diese Phantomfrachtführer holen die Ladung mit einem Lkw direkt im Warenlager ab und verschwinden dann mit der Ware. Die Ware erhalten sie über Identitätsdiebstahl. Denn Transportaufträge werden häufig über sogenannte Online-Frachtbörsen weitervergeben. Dort bewerben sich die Phantomfrachtführer gezielt mit verschleierter Identität auf interessante Aufträge. Besonders beliebt bei den Dieben sind Metall-Transporte. DA Direkt baut auf hagebauDer Direktversicherer DA Direkt startet eine Kooperation zum digitalen Vertrieb von Tierkrankenversicherungen mit der Baumarktkette hagebau. In den Abteilungen für Haustierbedarf und -zubehör der hagebaumärkte werden Tierhalter ab sofort auf die Versicherungsprodukte der DA Direkt für Haustiere aufmerksam gemacht. Fadata mit neuem Product Management und Strategy DirectorDer Software-Anbieter Fadata ernennt Jaime Esteban Molina zum neuen Product Management und Strategy Director. Molina wird Fadatas Produktstrategie verantworten sowie die erfolgreiche Entwicklung und Bereitstellung von Fadatas Versicherungssoftware INSIS vorantreiben. Zuvor war er bei der Boston Consulting Group und Deloitte tätig. ADAC startet Haustier-ReiseversicherungDie neue ADAC Haustier-Reiseversicherung bietet eine Absicherung für Hunde- und Katzeneigentümer bei einer Erkrankung oder Verletzung ihres Haustiers. Sie bietet bei freier Tierarztwahl eine Kostenerstattung ohne Selbstbeteiligung für veterinär-medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Auch für Haustiere, die während des Urlaubs in einer Tierpension untergebracht sind, besteht während des Auslandsaufenthaltes der Tiereigentümer Versicherungsschutz. Delvag weiter mit DoppelspitzeMit Wirkung zum 1. Juni 2024 übernimmt Julia Gärtner in „Shared Leadership“ die Leitung des Bereichs Luftfahrtversicherung bei der Delvag Versicherungs-AG. Sie wird zukünftig an der Seite von Dennis Heinen, bereits seit 2022 Leiter des Bereichs Luftfahrtversicherung, agieren und gemeinsam mit ihm die bei Delvag bewährte Doppelspitze bilden. Beide berichten in ihrer Funktion an Andreas Brügel, Chief Underwriting Officer der Delvag. Descartes startet parametrische Versicherungslösung für CyberrisikenDas Pariser Unternehmen Descartes bietet ab sofort seine parametrische Cyber-Lösung auch in Deutschland an und richtet sich dabei sowohl an kleinere Unternehmen als auch an den deutschen Mittelstand im Bereich von 50 Millionen bis ca. 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Die Deckung von Descartes geht insbesondere auf die Sicherheitsanliegen der Finanz- und IT-Abteilungen ein, um die kritischen Vermögenswerte im Falle eines Cyberangriffs zu schützen, der nicht nur die IT-Systeme beeinträchtigt, sondern aufgrund von Betriebsunterbrechungen auch zu erheblichen Betriebsverlusten führen kann.
Die Themen: Der Kanzler auf TikTok; Bundeswehrbrigade für NATO in Litauen; Deutschland wegen Israelischer Waffenlieferungen in Den Haag angeklagt; Lindner will Lust auf Überstunden machen; Politiker fordern Kostenerstattung für Abnehmspritzen; Bürgermeister plakatiert Ragout-Rezept und das Bayerische Saisonfinale in London Hosts der heutigen Folge sind Markus Feldenkirchen (DER SPIEGEL) und Yasmine M'Barek (Zeit Online). Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/ApokalypseundFilterkaffee
Heute geht es um eine seltene Operation, die aber gerade bei jungen Patienten, die z.B. durch eine schwere Verletzung Ihren Meniskus verloren haben eine wichtige Rückzugsmöglichkeit darstellt. Es geht um die Meniskustransplantation ... spannendes Thema bei dem es um Medizin, aber auch um Regulation und Kostenerstattung durch die Krankenkasse geht. Das alles in Episode 39 von Listen2Science.
TSS, Institute, Internetseiten oder doch Kostenerstattung? Und wie kann ein Versicherungswechsel helfen? Die Suche nach einem Psychotherapieplatz kann nicht nur schwierig, sondern aufgrund der verschiedenen Optionen, die teilweise kaum bekannt sind, auch verwirrend sein. In der heutigen Folge wollen wir das Chaos ordnen und besprechen, wie sich ein Psychotherapieplatz finden lässt.
Hat ein Afghanistan-Veteran in Deutschland Anspruch auf einen Waffenschein? Ist unter Umständen die volle Kostenerstattung bei einer Kinderwunschbehandlung möglich? Die Urteile der Woche mit Immo Hesse.
EinBlick – nachgefragt Podcast mit Interviews und Diskussionsrunden mit Expert:innen des Gesundheitswesens Problem in Deutschland: Das Machen fehlt. Beim Telemonitoring müssen wir einfach handeln Fachjournalist und EinBlick-Redakteur Christoph Nitz spricht mit Günter van Aalst von der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin DGTelemed über das Fehlen des Telemonitorings im Referentenentwurf für das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen DigiG. Neben der Bedeutung des Telemonitorings für Patienten mit chronischen, nicht heilbaren Krankheiten werden Punkte wie die Kategorisierung des Telemonitorings als "neue medizinische Methode" durch den Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA und die damit verbundenen Herausforderungen für die Anerkennung und Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen diskutiert. Günter van Aalst ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin DGTelemed, Aufsichtsratsvorsitzender des ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH, Vorstandsmitglied und Sprecher des Innovationszentrums digitale Medizin der Uniklinik RWTH Aachen. Von 1991 bis 2018 war Aalst Leiter der Techniker Krankenkasse in Nordrhein-Westfalen und somit Interessensvertreter von rund 2,4 Millionen Versicherten. Die DGTelemed fördert die Integration telemedizinischer Dienste in die Regelversorgung. Als medizinische Fachgesellschaft beteiligt sie sich am Diskurs durch Kongresse und Publikationen. Die Koalitionsziele der Bundesregierung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen werden grundsätzlich unterstützt und begleitet.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Krankenstand bricht Rekordmarke Mit 5,14 Prozent befindet sich der aktuelle Krankenstand für das Jahr 2022 der bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherten Erwerbspersonen auf einem Rekordhoch – und das bereits vor Jahresende. Aktuell liegen der Krankenkasse die Krankmeldungen bis einschließlich November und Anfang Dezember vor, wobei noch mit Nachzüglern zu rechnen ist. Doch selbst ohne die Krankmeldungen für den kompletten Dezember liegt der Krankenstand schon jetzt rund 29 Prozent über dem Vorjahreswert (3,98 Prozent) und sogar rund 21 Prozent über dem bisherigen Höchstkrankenstand von 4,25 Prozent im Jahre 2018. Ergo: Lautenschläger geht Die Ergo Group und Silke Lautenschläger gehen künftig getrennte Wege. Zuletzt war die Rechtswissenschaftlerin als Vorstandsvorsitzende der Ergo sowie der DKV in Belgien tätig. Künftig wolle sie sich verstärkt bei der Deutschen Herzstiftung einbringen, schreibt Lautenschläger auf dem Karrierenetzwerk LinkedIn. Fahrraddiebstahl in 2022 Durchschnittlich rund 118,5 Tage dauerte es im Jahr 2022 vom Abschluss einer Fahrradversicherung von Wertgarantie bis zur ersten Zahlung im Diebstahlfall. Bei E-Bikes/Pedelecs ist der Zeitraum bis zur Kostenerstattung wegen eines Diebstahlfalls mit 133,3 Tagen nur geringfügig länger. LVM will weniger CO2-Emissionen Die LVM Versicherung beabsichtigt, ihren CO2-Fußabdruck – also die Emissionen ihres Portfolios an Aktien- und Unternehmensanleihen je Million investierten Euro - bis zum 31. Dezember 2024 um 20 Prozent zu reduzieren. Insgesamt umfasst die Reduktion zwei Schritte: Zunächst stehen die Investitionen in börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen im Fokus. Danach erfolgt die Erweiterung auf weitere Assetklassen. Als Referenz für den aktuellen CO2-Fußabdruck gilt das Jahr 2021. Davon ausgehend plant die LVM Versicherung, diesen Fußabdruck bis Ende 2024 um 20 Prozent zu reduzieren. Starker Rückgang von Sachschäden zu Silvester in den Pandemiejahren Die beiden vergangenen Jahreswechsel während der Coronapandemie hatten in den sechs größten Städten Deutschlands deutlich weniger Sachschäden zur Folge als die drei Silvesternächte davor. Die Wohngebäude- und Sachschadensmeldungen bei der Zurich Gruppe Deutschland gingen im Zeitraum um den Jahreswechsel im Mittel um 29 Prozent zurück, KFZ-Schäden sogar um 37 Prozent. Der Blick auf Sach- und Gebäudeschäden zeigt zum Teil signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Städten: Köln nimmt mit minus 43 Prozent einen Spitzenplatz ein, Stuttgart kommt mit 38 Prozent geringerem Schadenaufkommen auf Platz zwei, gefolgt von Frankfurt mit 28 Prozent Rückgang. Berlin (-26%), München (-25%) und Hamburg (-12%) bilden die untere Hälfte der Rangliste. Jeder Fünfte plant die Anschaffung eines E-Bikes 20 Prozent der Deutschen wollen in den nächsten drei Jahren ein E-Bike (Pedelec) anschaffen. Mehr als zwei Drittel planen, das E-Bike im stationären Handel zu kaufen. Dabei tendieren E-Bike-Erfahrene eher zum Onlinekauf als Unerfahrene. Das E-Citybike ist das am häufigsten gekaufte Modell, gefolgt von E-Trekkingrädern und E-Mountainbikes. Bei einem Preis von mehr als 3000 Euro will fast jeder fünfte, der eine Anschaffung plant, dieses Angebot nutzen. Das geht aus einer ADAC Studie hervor.
Konnektortausch, mehr Wettbewerb bei Praxis-IT, TI-Pauschale: In Sachen Digitalisierung prasselt derzeit viel auf Ärzte ein. Der kürzlich wiedergewählte bvitg-Chef Gerrit Schick bezieht im „ÄrzteTag“-Podcast Stellung zu den Entwicklungen.
Habt ihr schon einmal vom der Kostenerstattung beim GKV Patienten gehört? Dann solltet ihr euch diesen Podcast anhören Georg Kolle ist ein Experte darin.
Angesichts von großen Problemen bei der Verteilung und Unterbringung von Geflüchteten fordert Städtetag-Präsident Markus Lewe die Einberufung eines Flüchtlingsgipfels. Dabei müsse es auch um eine angemessene Kostenerstattung für die Kommunen gehen. Von WDR 5.
Heute möchte ich mit euch über ein Thema sprechen, das mir ganz besonders am Herzen liegt: Der Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen für unsere Kleinsten. Vielleicht habt ihr es bei mir bereits mitbekommen, dass ich mich seit einiger Zeit für die Aufklärungskampagne „Meningitis bewegt.“ engagiere – warum ich das mache? Weil Babys und Kleinkinder besonders gefährdet sind, an Meningokokken zu erkranken und weil viele Kinder nicht umfassend vor den Bakterien geschützt sind. Dabei stehen in Deutschland unterschiedliche Impfungen gegen Meningokokken zur Verfügung. Sicher werdet ihr die Standardimpfung gegen Gruppe C kennen, die von der STIKO für alle Kinder im Alter von 12 Monaten empfohlen ist und von allen Krankenkassen übernommen wird. Diese Impfung kann allerdings nicht vor den anderen Meningokokken-Gruppen schützen: Dafür stehen in Deutschland zwei zusätzlich mögliche Impfungen gegen die Gruppen B und ACWY zur Verfügung. Gruppe B ist für die meisten Meningokokken-Fälle verantwortlich, gefolgt von Y, C, W, A und anderen. Zwar sind Meningokokken-Erkrankungen sehr selten, sie können aber innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich verlaufen. Sprecht daher eure Kinderärztin oder euren Kinderarzt frühestmöglich auf die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen an und lasst euch beraten. Infos findet ihr auch auf der Website www.meningitis-bewegt.de. Wie eine Kostenerstattung der unterschiedlichen Impfungen abläuft und welche Tipps es gibt, verrät uns hier gleich mein heutiger Gast: Wiebke Kottenkamp von der Krankenkasse BKK VBU. Herzlich willkommen!
In dieser Folge geht es um das Kostenerstattungsverfahren in der Psychotherapie. Es wir kurz darauf eingegangen, warum wir in Deutschland so lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz haben, warum man das als Systemversagen bezeichnet und wie einem das Kostenerstattungsverfahren ermöglichen kann vielleicht schneller an einen Therapeuten zu kommen. Denn auch Kassenpatienten/innen dürfen sich unter bestimmten Umständen in Privatpraxen behandeln lassen. Frau Stüer, eine Anwältin für Sozialrecht, erklärt die rechtliche Lage und eine junge Frau berichtet von ihrem steinigen Weg zur Psychotherapie und zur Kostenübernahme ihrer Therapiekosten in einer Privatpraxis.
Während des Lockdowns waren Schulen und Kitas zeitweise geschlossen. Eltern in Sachsen bekamen die Kitagebühren anteilig zurück. Eltern von Schulkindern hingegen mussten für den Schulbus weiter zahlen. Ist das gerecht?
Jean Ochel bemerkt schon als Kind Angstzustände bei sich, kann nachts nicht schlafen und liegt stundenlang wach. Im Psychologiestudium entdeckt er die Welt der Achtsamkeit und findet eine Lösung für seine psychischen Herausforderungen. Mit diesem Wissen gründete er gemeinsam mit Tilman Wiewinner, Felix Noller und Simon Senkl im März 2020 Aumio - die Achtsamkeits-App für Kinder. Kindgerechte Achtsamkeits- und Entspannungsübungen, Einschlaftechniken und eine Figur, die die Heranwachsenden durch ihren inneren Kosmos zur Achtsamkeit führt - das Startup aus Leipzig hat zur Zeiten von Homeschooling das perfekte Timing für Präventivmaßnahmen psychischer Leiden getroffen. Zu den Investoren zählen u.a.Capacura und die BACB Beteiligungsgesellschaft. Der Zukunftsplan ist breit gefächert: Kostenerstattung durch Krankenkassen, Produkte für bereits diagnostizierte Leiden, Aumio für die Schule, Internationalisierung & Expansion…
Goldgräberstimmung im Gesundheitsmarkt? Seit Gesundheitsminister Jens Spahn das Gesetz für die sog. „App auf Rezept“ auf den Weg gebracht hat, haben sich viele Startups und Unternehmen nun daran gemacht, nach dem Gold im lukrativen Gesundheitsmarkt zu schürfen. Welche Chancen entstehen aber nun genau im Markt der digitalen Gesundheitswirtschaft? Und welche regulatorischen Hürden müssen Unternehmen überwinden, um in den Genuss der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu kommen? Denn genau darum geht es. Zwar kann über die Appstore jede App an Konsumenten verkauft werden; aber die Erstattung der App durch die gesetzlichen Krankenkassen verspricht das größere Geschäft. Neben einem guten Produkt bedarf es hier auch einer genauen Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Daher haben wir uns heute mit Julian Braun einen auf Medizinrecht spezialisierten Juristen als Gesprächspartner eingeladen. Julian ist u.a. tätig beim Startup Verband der Digitalen Gesundheitswirtschaft und dem Inkubator Hartbeat Labs, der sich auf den digitalen Gesundheitsmarkt spezialisiert hat. Julian erläutert im Gespräch, welche Typen von digitalen Produkten nun durch das Digitale Versorgungsgesetz in den Bereich der erstattungsfähigen Leistungen kommen können und wie Startups in der Planung vorgehen sollten. Dabei geht es z.B. um eine Abgrenzung von nicht erstattungsfähigen App im Bereich Wellness oder Prävention zu erstattbaren therapeutischen Anwendungen. Beispiele sind z.B. App, die mit Hilfe von Sensoren eine Diagnose ermöglichen (z.B. Blutzuckertagebuch) oder durch eine Abfrage von Symptomen Diagnosehinweise geben können. Weiterführende Links: Antragsverfahren und Beratung durch das zuständige BfArm: https://diga.bfarm.de/antrag/de
Das Bundeskabinett hat heute ein Arbeitsschutzprogramm für die Fleischindustrie beschlossen. Die Branche steht im Fokus, weil sich in verschiedenen Unternehmen Dutzende Mitarbeiter mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert haben. Das warf ein Licht auf die seit Langem schlechten Arbeitsbedingungen für die Arbeiter in der Fleischindustrie. Außerdem: Die EU-Kommission hat entschieden, dass Kundinnen Anspruch auf Kostenerstattung ihrer Urlaubsreise haben. Im Gastgewerbe ist der Umsatz im März um 45 Prozent gesunken, 70.000 Betriebe sind laut dem Branchenverband Dehoga in ihrer Existenz bedroht. Und: Die EU-Kommission hat Details ihres europäischen Green Deal vorgestellt, der die EU bis 2050 klimaneutral machen soll. Was noch? Nackt durch den Shutdown Moderation: Fabian Scheler Redaktion: Mounia Meiborg Sie erreichen unter wasjetzt@zeit.de. T-Shirts, Tassen, Turnbeutel: "Was Jetzt?"-Merchandise gibt’s hier: https://shop.spreadshirt.de/zeit-podcasts/was+jetzt?idea=5e6f7a6d5fd3e41db0da9d93 Links zur Sendung: Interview zu den Arbeitszuständen in der Fleischindustrie: https://www.zeit.de/politik/2020-05/fleischindustrie-corona-ansteckungsgefahr-arbeitsverhaeltnisse-ausbeutung Zahlen des Statistischen Bundesamts zum Umsatz des Gaststättengewerbes: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/05/PD20_175_45213.html Nackt im Lockdown: https://inews.co.uk/inews-lifestyle/naturism-coronavirus-lockdown-rise-naked-people-yoga-pub-sessions-coffee-2850966
Ein bisschen dämlich, leicht inspirierend, einfach nur zum Schießen, fast unmöglich und dann auch noch wirklich abartig. Eine Geschichte unglaubwürdiger als die andere. Warum Joko besser mit seinem Kopf im Tresor schlafen sollte, nicht nur die Morgenstund Gold im Mund hat, was Bunga Bunga Partys in Bangkok mit der Deutschen Bahn zu tun haben, UND, ob Paul sich wirklich zwei Stripper ins PCH bestellt hat, hier AWFNR #323. 00:01:00 AWFNR #323 präsentiert von unseren lieben Freunden von o2. 00:01:30 Pauls Erneuerung & Learning N.1. Einfach mal die Fresse halten. 00:03:39 Na Gott sei Dank! Joko geht’s wieder gut. 00:05:40 Warum Joko das mit der Zahnseide besser lassen sollte. 00:06:45 Nicht nur die Morgenstund hat Gold im Mund… 00:07:28 Der beste Spruch, den Joko je über seine Zähne gehört hat. 00:10:48 WERBUNG Weiches Landen, explosives Abstoßen - das Laufen in einem On-Schuh ist etwas ganz Neues! On, ist die global am schnellsten wachsende Laufmarke, mit so angenehmen Schuhen, dass du glatt vergisst, dass du sie trägst. Sie bietet allen AWFNR Hörern einen exklusiven Testmonat an. 30 Tage lang darfst du die Schuhe oder Bekleidung zum Laufen, Rennen oder auch Reisen tragen, bevor du dich entscheidest, ob du sie behalten möchtest. So funktioniert es: Gehe auf www.on-running.com/allewege und wähle deinen Lieblingsschuh oder Kleidungsstück, welches du 30 Tage lang testen möchtest. Bist du begeistert, so behalte deine Bestellung. Falls nicht, sende sie an On zurück und erhalte die volle Kostenerstattung. Alle Wege führen nach On-Shoe! 00:12:47 Instagame LIT! 00:13:52 Was passt besser zu Joko? Fliegen oder Zugfahren? 00:15:30 Yummy! Die Speisekarte der Deutschen Bahn! 00:19:10 FaceTime mit Tim Mälzer: Joko im Zug, Tim im Ficki Ficki Urlaub. 00:21:20 Long Story Short: einfach nur geil. 00:23:00 Außergewöhnlich schwer, besonders schön, irgendwie seltsam. Was ist das denn? 00:25:50 Wenn sich zwei dumme Trottel darüber streiten, wer der dümmere Trottel ist. 00:26:40 Ok wow. Welcher Azzlack steckt bitte in Paul? 00:28:45 Warum man eher in Erfahrungen als in Vermögen investieren sollte. 00:31:14 War der Superinspirational-Saturday auch inspirational? 00:36:29 Fantasy Factory. Ein Ort, an dem den ganzen Tag nur Scheiße gebaut wird. 00:40:00 Tipps für Jokos TikTok Karriere. 00:40:45 Will Smiths Interesse an Storytelling. 00:43:32 WERBUNG Das Ende starrer Vertragslaufzeiten mit o2 You das So-wie-du-willst-Angebot! o2 You ist monatlich kündbar und eröffnet dir somit eine noch nie dagewesene Freiheit. Statt ein Produkt von der Stange kaufen zu müssen, erhalten Kunden von o2 eine individuelle Lösung – für jedes Bedürfnis und für jeden Geldbeutel. Hier die Vorteile: - Persönliche Kombination aus Top-Smartphone und Mobilfunktarif nach eigenen Geschmack gestalten - Mobilfunktarif ist jederzeit kündbar - Das Smartphone kann flexibel abgezahlt werden - Anzahlung, Ratenzahlung und Datenvolumen kann im persönlichen Angebot selbst zusammengestellt und gewählt werden Mehr dazu auf https://www.o2online.de/. Der O-Moment der Woche: Das Video von der Trampolin springenden Ratte auf Instagram @awfnr. 00:46:04 It wasn’t inspirational. 00:48:20 Die gewisse Grundpositivität. 00:49:00 Die Yes-Theory und ihre Liebe zum Detail. 00:51:30 Ballin mit Obama. 00:52:38 Zu tiefst beeindruckende, crazy Geschichte. 00:54:48 Es gibt keinen Plan für Paul, zurück nach Deutschland zu kommen. 00:55:10 SCHWÖRUNG auf ALLES! Das, was jetzt kommt, ist wahr. 00:55:30 Das passierte nach dem letzten Telefonat mit Joko im PCH. 00:57:00 Paul ist ALLES entglitten. Ist das ihr Ernst? 00:58:10 Weed, Gay-Night-Club und noch mehr Beschwerden. 01:00:00 Die einzig richtige Antwort. 01:02:05 Unfassbare Besucherquote beim PCH Run Club. 01:06:17 Vom Insta-Papst zum Flagship-Store-Papst. 01:07:06 Mercedes wurde Weltmeister in Japan, und Paul war nicht dabei. Warum und noch viel mehr, nächste Woche bei AWFNR, präsentiert von o2.
Ein Paar aus Nordrhein-Westfalen hat eine Airline auf Kostenerstattung verklagt, weil ihr Heimflug gestrichen wurde. Ihnen wurde sogar der Champagner bezahlt. Welchen Anspruch auf Kostenerstattung man als Fluggast hat, klären wir hier. Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/ist-das-gerecht-schampus-aufs-haus
Ein Paar aus Nordrhein-Westfalen hat eine Airline auf Kostenerstattung verklagt, weil ihr Heimflug gestrichen wurde. Ihnen wurde sogar der Champagner bezahlt. Welchen Anspruch auf Kostenerstattung man als Fluggast hat, klären wir hier. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/ist-das-gerecht-schampus-aufs-haus
Die Strategieexperten Podcast - Mit Plan und Grips zum Erfolg
In diesem Jahr scheint es einen neuen Marketing-Trend zu geben: Gratis-Bücher. Gedruckte Bücher werden von den Autoren verschenkt – nur gegen Kostenerstattung für Druck und Versand. Was von einigen für einen schlechten Verkaufstrick gehalten wird, ist in Wirklichkeit eine clevere Marketingmaßnahme. In dieser Podcastepisode sprechen wir über zwei Aspekte des Phänomens Gratis-Buch: Die betriebswirtschaftliche Seite - ist das wirklich geschenkt oder verdienen die Autoren damit Geld? Die Marketingseite - warum sind Gratis-Bücher so ein wirksames Marketing-Tool und an welcher Stelle wird tatsächlich Geld verdient? Im Podcast erwähnt Unser Ebook-Verlag Eddie-Books.com Bonus Regelmäßig ein schneller Impuls für Deinen Erfolg - Das bekommst Du mit dem Strategieexperten-Erfolgstipp
NichtraucherHelden.de - der Podcast für alle, die mit dem Rauchen aufhören wollen
Was zahlt eigentlich meine Krankenkasse wenn ich an einem Nichtraucherkurs teilnehme? Und wie sieht es mit Nikotinersatzprodukten aus? Kann der Arzt mir diese verschreiben und zahlt die Kasse die Kosten dafür. Zu diesem teilweise auch sehr politischen Thema sprechen wir mit dem Experten Dr. Thomas Hering. Er ist Lungenfacharzt und setzt sich persönlich und politisch sehr für dieses Thema ein. Erfahre im Podcast, wie der aktuelle Status zum Thema Krankenkassenleistungen bei Rauchentwöhnung aussieht und was sich in den nächsten Jahren verändern kann oder wird. Im Übrigen: unser Online-Nichtraucherkurs ist ein zertifizierter Präventionskurs nach § 20 SGB V. Die Kosten werden daher bis zu 100% von der Kasse übernommen. Erfahre mehr zur Kostenerstattung unseres Kurses und prüfe mit unserem Kostenübernahme-Rechner, wieviel Deine Kasse Dir zurück erstattet.
Julia Thimm, Julia Sander, kristina wilms Immer mehr Menschen in Europa nehmen aufgrund psychischer Erkrankungen medizinische Leistungen in Anspruch. Dies stellt die gesundheitlichen Versorgungssysteme vor große Herausforderungen. Internet-basierte Therapiemodelle und Selbsthilfe-Tools, sogenannte E-Mental-Health-Produkte, könnten dabei helfen, diese Versorgungslücken zu schließen, sofern sie auf wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Techniken basieren. Als niedrigschwellige, orts- und zeitungebundene Angebote können sie eine wertvolle Ergänzung der klassischen Therapien sein. In einigen europäischen Ländern sind E-Mental-Health-Programme bereits fest etablierte Komponenten der Regelversorgung. Die Verbreitung in Deutschland ist bislang jedoch durch die fehlende Kostenerstattung durch die Krankenkassen eingeschränkt. Das Projekt eMEN hat sich zum Ziel gesetzt, die Nutzungsrate von E-Mental-Health-Technologien zu erhöhen und damit den ungedeckten Bedarf in der Prävention und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu reduzieren. eMEN wird mit 5,36 Mio. Euro vom europäischen Strukturförderungsprogramm „Interreg North-West Europe Innovation Programme“ gefördert, von den Niederlanden aus geleitet und von Partnern in Belgien, Frankreich, Irland, Großbritannien und Deutschland unterstützt. Neben standardisierten Testverfahren für Qualität und Wirksamkeit von E-Mental-Health-Produkten sollen unter anderem auch Politikempfehlungen für die Teilnehmerländer erarbeitet werden. In diesem Workshop möchten wir Euch das eMEN-Projekt sowie deren deutsche Partner, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, DGPPN, und das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit, ABSG, vorstellen. In zwei Arbeitsgruppen möchten wir mit Euch diskutieren: Welche Erwartungen haben Nutzer an E-Mental-Health-Anwendungen und welche Qualitätsstandards sind für sie wichtig? Wie sehen nutzerfreundliche Produkte aus, in welche Richtung sollte die Entwicklung gehen? Wir erwarten keinerlei Vorkenntnisse, über Interesse an digitalen Technologien im Gesundheits- und Lifestyle-Bereich freuen wir uns. Entwickler sowie Experten in den Bereichen Psychotherapie, E-Health oder E-Mental-Health sind natürlich herzlich willkommen! Diese Session ist Teil des re:health Tracks, der von BARMER präsentiert wird.
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Wussten Sie, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt bei der Unfallregulierung auch eine Schadenposition ist, die von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden muss? Die Versicherungen haben selbstverständlich kein Interesse daran, Sie darüber zu informieren, weil es sich dann schlechter kürzt. Wenn Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen kommt unterm Strich mehr für Sie raus. Das will die Assekuranz natürlich ganz gerne vermeiden. Jeder unwissende Geschädigte ist für die Versicherung mehr Geld wert.Anwaltskosten zahlt die VersicherungDamit Sie aber auf Augenhöhe einer Versicherung gegenübertreten können, dürfen Sie auf Kosten der Versicherung einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen die Schadensregulierung abnimmt und Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Sie haben es auf der Gegenseite mit geschulten Spezialisten zu tun, die Ihnen selbst ein Pferd als Schwein verkaufen können, so glaubwürdig klingt das alles, was Ihnen die Versicherung erzählt. Damit Sie am Ende aber auch ein Pferd kaufen, ergreifen Sie doch die Chance und lassen sich ebenfalls von einem Spezialisten vertreten - und das auch noch auf Kosten der Versicherung. Sie haben immer das Recht auf Unterstützung durch einen RechtsanwaltVor Jahren hieß es noch, dass Sie erst einen Anwalt beauftragen dürfen, wenn sich die Schadensregulierung als kompliziert erweist. Wenn Sie also die Hilfe durch einen Anwalt für erforderlich halten durften.Das gilt mittlerweile nicht mehr. Denn es gibt keine einfach gelagerten Verkehrsunfälle mehr. Diese Zeiten sind vorbei. Selbst bei ganz klarer Haftung, müssen Sie immer mit Einwänden der Versicherung zur Schadenshöhe rechnen. In nahezu jedem Unfall gibt es Kürzungen bei den Sachverständigenkosten, bei der Wertminderung, den Reparaturkosten, beim Restwert, beim Wiederbeschaffungswert, den Abschleppkosten, den Mietwagenkosten und den Verbringungskosten.Die Fälle, in denen die Versicherung zu 100% das bezahlt, was als Schaden beziffert wurde, können Sie mittlerweile an einer Hand abzählen. Und deshalb sagt der Gesetzgeber, dass Ihnen ein Rechtsanwalt zusteht, der Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Egal, ob der Fall sich anfangs als einfach erweist.Dass mittlerweile auch nahezu alle Gerichte zugunsten der Unfallgeschädigten urteilen, haben sich die Haupflichtversicherungen durch ihren Kürzungswahn selbst zu zuschreiben.Auch Fuhrparks und Firmen dürfen Anwalt beauftragenDas geht mittlerweile sogar so weit, dass sich auch geschäftlich gewandte Personen, Firmen, sogar Fuhrparks, Leasinggesellschaften oder Autovermietungen anwaltliche Unterstützung nehmen dürfen, weil die Kürzungen überhand nehmen und sich viele - die nicht juristisch geschult sind - gar nicht mehr auskennen können, welche Kürzung seine Berechtigung hat. Das gilt allerdings auch zum Teil bei Kollegen sogar Richtern, die nicht ständig im Verkehrsrecht bzw. Unfallgeschäft tätig sind. Die Anzahl der Urteile, welche zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, nehmen Überhand. Wer nicht ständig auf dem Laufenden bleibt, verliert schnell den Überblick.Die Höhe richtet sich nach dem AuftragswertDie Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Auftragswert. Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt damit, bei der Versicherung die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und die Kostenpauschale durchzusetzen, ist die Gesamtsumme der Auftragswert. Daraus entstehen die Anwaltskosten. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Standardfall mit durchschnittlichem Aufwand steht Ihrem Rechtsanwalt dann eine 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu. Beläuft sich der Schaden z.B. auf 4.384,00 €, entstehen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 €. Versicherung zahlt nach dem RegulierungswertWenn die Versicherung den Schaden in dieser Höhe erstattet, werden auch die Anwaltskosten in Höhe von 413,64 € übernommen. Kürzt die Versicherung, ist die Höhe der Kürzung maßgeblich für die Kostenerstattung. Fällt die Zahlung der Versicherung z.B. geringer aus als 4.000,00 €, entsteht das, was wir Anwälte einen Gebührensprung nennen. D.h. nach dem RVG fällt die nächstniedrigere Gebühr an, die liegt bei 261,30 € netto. Mit 20,00 € Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer muss die Versicherung dann die Anwaltskosten nur in Höhe von 334,75 € erstatten.Die Differenz zu den entstandenen Rechtsanwaltskosten beträgt 78,89 €. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen Sie diesen Kosten selbst bezahlen. In diesen Fällen zahlt es sich z.B. aus, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung haben. Gerade bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten, kommt es häufig vor, dass die Kürzungen der Versicherer sich auf mehrere 100,00 € belaufen - ein Teil mag gerechtfertigt sein, ein Großteil der Kürzung ist aber rechtswidrig. Wenn Sie ohne Anwalt mit der Versicherung regulieren, akzeptieren Sie die Kürzung vielleicht und verlieren am Ende mit 300,00 €, 400,00 € oder 500,00 € oder mehr. Wenn es Ihrem Anwalt aber gelingt, die 500,00 € rechtswidrige Kürzung doch bei der Versicherung durchsetzen und Sie müssen nur knapp 79,00 € Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen, dann haben Sie immer noch ein Plus von 421,00 €. Das heißt, dass Sie auch bei einer geringen Kostenbeteiligung mit Anwalt besser dastehen, als wenn Sie die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen. Auch bei Mitverschulden werden die Anwaltskosten übernommenEs ist immer wieder zu lesen, dass die Anwaltskosten nur erstatten würden, wenn Sie an dem Unfall kein Mitverschulden trifft. Das stimmt so auch nicht. Auch hier gilt das Prinzip, dass die Anwaltskosten aus dem Auftragswert entstehen und die Versicherung die Kosten aus dem Regulierungswert erstattet. Wenn Sie Ihrem Anwalt den Unfall mit allen relevanten Details schildern und auch nichts verschönern oder weglassen, kann der Anwalt Ihnen sagen, ob Sie den Unfall möglicherweise mitverschuldet haben. Der Rechtsanwalt muss Ihnen sagen können, ob Sie von der Versicherung 100% Ihres Schadens erwarten können. Zeichnet sich ab, dass Sie an dem Unfall ein Mitverschulden trifft, muss der Anwalt Sie darauf hinweisen. So haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie ihn trotzdem damit beauftragen wollen, 100% des Schadens bei der Versicherung zu fordern, oder weniger, weil Sie aus einer möglichen Betriebsgefahr Ihres Autos mithaften. Ein typisches Beispiel sind Parkplatzunfälle, die in den überwiegenden Fällen mit eine Quote von 50% ausgehen. Wobei es auch hier immer den Einzelfall zu beurteilen gilt.Gerade hier zeigt sich, was ein Anwalt für Sie tun kann.Die Versicherung hat kürzlich versucht, meine Mandantin mit 50% abzuspeisen. Bei einem Schaden, der im 5-stelligen Bereich lag. Da der Unfall aber schlicht und ergreifend keine Mitschuld der Mandantin hergab, obwohl er sich auf einem Parkplatz ereignet hat, konnte dann nach Erhebung der Klage die Zahlung von 100% des Schadens erreicht werden. Auf diesen Prozess hat sich die Versicherung nicht eingelassen. Wenn Sie von Anfang an wissen, dass Sie keine 100% Erstattung zu erwarten haben, beaufragen Sie Ihren Anwalt dementsprechend. Dann stimmen Auftragswert und Regulierungswert wieder überein. So haben Sie dann auch bei einem Mitverschulden die Möglichkeit, dass Ihre Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung voll übernommen werden. RVG-Tabelle Anwaltskosten auch für Firmen Anwalt für Fahrzeugflotte Der Anwalt, ein Muss in UnfallsachenAmtsrichter rät, Anwalt einschalten
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Meine Rechtsschutzversicherung habe ich gekündigt, die hat mich ohnehin nur Geld gekostet.Gebraucht habe ich sie ohnehin nie.So oder so ähnlich sind oft die Antworten meiner Mandanten auf die Frage, ob sie rechtsschutzversichert sind.Ja, eine Rechtsschutzversicherung kostet Geld.Warum ich bin der Meinung bin, dass die Rechtsschutzversicherung eine der wenigen Versicherungen ist, die man wirklich haben muss, erläutere ich Ihnen in diesem Beitrag.Das hat auch nichts damit zu tun, dass durch die Deckung einer Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten mehr oder weniger gesichert sind. Vielmehr geht es darum, dass man in Lebensbereichen, die finanziell ein unkalkulierbares Risiko darstellen, generell eine Absicherung durch eine Versicherung haben sollte. Das gilt für die Haftpflichtversicherung, aber auch für die Rechtsschutz.Auch ich habe früher die Meinung vertreten, dass die nicht unbedingt erforderlich ist. Vor allem für mich als Juristin habe ich anfangs keine Notwendigkeit gesehen – ich könnte mich ja im Zweifel vor Gericht selbst vertreten.Mittlerweile hat mir mein Arbeitsalltag allerdings die Augen geöffnet, warum eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist.1. Sie haben eine Absicherung der außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Streitigkeiten.Wenn Sie die Unterstützung durch einen Anwalt brauchen, kostet der Geld. In Unfallsachen wird der Anwalt - bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall - von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. In dem Fall brauchen Sie also normalerweise keine Rechtsschutzversicherung.Allerdings zahlt die Versicherung nicht nur die Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie zum Beispiel in einer Unfallsache mit Auslandsbeteiligung Übersetzungen benötigen, kommt die Versicherung für die Kosten der Übersetzungen auf.Exkurs: In Bußgeldangelegenheiten ist eine Rechtsschutzversicherung vor allem für Vielfahrer empfehlenswert, da hier nicht nur die Kosten der Rechtsverteidigung und die Verfahrenskosten übernommen werden. Auch die Kosten für einen Gutachter werden von der Rechtsschutzversicherung bezahlt, wenn Sie die Geschwindigkeitsmessung oder die Abstandsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen lassen wollen.Dass Versicherungen nicht gerne bezahlen, ist kein Geheimnis. Es wird Sie nicht überraschen, dass in Unfallsachen häufig um die Bezahlung von berechtigten Forderungen gestritten wird. Gelegentlich wird hier nur über geringere Beträge verhandelt. Allerdings kann es sich auch um Forderungen handeln, die im 4-stelligen Bereich und aufwärts liegen.Richtig teuer wird es in Fällen mit Personenschaden.Bei schwereren Verletzungen stellt meistens das Schmerzensgeld nicht das Problem dar, sondern der entstandene Erwerbsschaden oder auch der Haushaltsführungsschaden, den die Versicherungen äußerst ungerne bezahlen.Häufig enden solche Fälle vor Gericht.2. Rechtsschutz zahlt die Verfahrenskosten.Wenn Sie als Unfallgeschädigter Klage einreichen müssen, müssen Sie das Gericht bezahlen. Ein Gericht arbeitet nicht, ohne dass es von dem Kläger einen Kostenvorschuss erhält. Die Höhe der Vorschusszahlung ist abhängig von dem Wert, der eingeklagt wird. Wenn Sie einen Erwerbsschaden für mehrere Jahre geltend machen wollen, kann die Summe der Klageforderung im 5-stelligen bis 6-stelligen Bereich liegen.Es fallen Gerichtskosten an, die mehrere tausend Euro betragen.Dann geht in solchen Verfahren in der Regel auch nichts ohne Gutachten. Diese Gutachten kosten auch wieder ca. 2.500,00 € pro Gutachten. Wenn Sie dann keine Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie selbst die Zahlungsverpflichtung von mehreren 1.000,00 € verkraften.Dagegen kostet eine Rechtsschutzversicherung je nach Anbieter nicht einmal 100,00 € pro Jahr.Enorme Auswirkungen hat das Fehlen der Rechtsschutzversicherung vor allem dann, wenn nach bereits langer Regulierungsdauer die Nerven blank liegen und die gegnerische Haftpflichtversicherung den Druck ausübt, unbedingt einen Abfindungsvergleich abschließen zu wollen.Fehlt dann die Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung für ein Klageverfahren, steigt der Druck, den Abfindungsvergleich – trotz finanzieller Nachteile - anzunehmen.3. Selbstbeteiligung ja oder nein?Die Frage ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung abschließen hängt davon ab, wie gut Sie die finanzielle Beteiligung dieses Betrages verkraften können. Sparen Sie lieber am Jahresbeitrag und tut es Ihnen nicht weh, wenn Sie die Selbstbeteiligung zahlen müssen, können Sie einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen.Nicht alle Versicherungsunternehmen bieten den Vertrag ohne Selbstbeteiligung an. In den meisten Fällen beträgt die 150,00 € pro Rechtsschutzfall. Diesen Betrag müssen Sie im Rechtsschutzfall selber bezahlen. Die restlichen Kosten werden dann vollständig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.Wobei zu berücksichtigen ist, dass Sie die Selbstbeteiligung zurückerhalten, wenn Sie das Klageverfahren gewinnen. Dann muss die Gegenseite sämtliche Kosten erstatten.Gewinnen Sie nur zum Teil, ist die Kostenerstattung von der Gegenseite zuerst auf Ihre geleistete Selbstbeteiligung anzurechnen. Bleibt dann noch ein Betrag übrig, wird dieser an Ihre Rechtsschutzversicherung zurückbezahlt.4. Wann greift die Rechtsschutzversicherung?Die Rechtsschutzversicherung muss bereits bestehen, wenn der Rechtsschutzfall eintritt. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der Unfall auch der Rechtsschutzfall. Zu diesem Zeitpunkt muss der Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung unterschrieben sein. Schließen Sie erst nach dem Unfall eine Rechtsschutzversicherung ab, greift diese für den Fall nicht.Während Sie in den meisten Rechtsgebieten eine Wartezeit von meistens 3 Monaten haben, besteht im Verkehrsrecht der Vorteil, dass es keine Wartezeit gibt. D.h., sobald der Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung geschlossen ist, haben Sie für den Bereich des Verkehrsrechts eine gültige Absicherung.5. Wann greift die Rechtsschutzversicherung nicht?Werden Sie nach einem Autounfall durch Ihren Unfallgegner verklagt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Forderungsabwehr nicht. Sie können nicht auf Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung einen eigenen Anwalt beauftragen. Diesen müssten Sie selber bezahlen. Der Grund hierfür ist, dass für die Forderungsabwehr Ihre eigene Haftpflichtversicherung zuständig ist.Wenn Sie wegen eines Verkehrsunfalls verklagt werden, müssen Sie schleunigst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung darüber informieren. Diese trägt die Kosten für das Gerichtsverfahren und entscheidet, ob sie das Klageverfahren aufnimmt oder die Forderung an den Kläger erstattet, ohne den Prozess zu führen.Ein anderer Bereich, in dem die Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernimmt, ist vorsätzliches Handeln. Wenn Sie sich zum Beispiel unerlaubt von einem Unfallort entfernt haben und deswegen angeklagt werden, müssen Sie im Falle der Verurteilung die Kosten Ihrer Verteidigung selbst bezahlen. In anderen Fällen des vorsätzlichen Handelns im Straßenverkehr gilt dies ebenfalls.Ich fasse noch einmal zusammen:1. Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen die Last von den Schultern, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche geht.Wichtig ist vor allem, dass Sie in sensiblen Bereichen, wie bei einem Personenschaden, bei dem Ihnen ein hoher Erwerbsausfall entstanden ist oder anderweitig hohe Kosten angefallen sind eine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung gegeben ist. Dadurch wird ihnen der Druck genommen, sich auf Biegen und Brechen auf ein Abfindungsangebot der Gegenseite einlassen zu müssen.2. Ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen wollen, ist eine Frage Ihres eigenen Geschmacks. Wenn Sie sagen, dass Sie eine Selbstbeteiligung von 150,00 € oder auch mehr ohne weiteres selbst vorschießen können, dann können Sie auch einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen.3. Die Rechtsschutzversicherung muss bereits im Zeitpunkt des Vorfalls bestehen.4. Generell kann ich nur raten, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Sie können noch so vorsichtig fahren. Der Straßenverkehr stellt ein unkalkulierbares Risiko dar. Durch einen Unfall auftretende Verletzungen können Auswirkungen auf Ihr gesamtes Leben haben und gewaltige finanzielle Einbußen mit sich bringen. Wenn Sie dann Ihre Ansprüche auch noch vor Gericht durchsetzen müssen, ist eine Rechtsschutzversicherung gut investiertes Geld.Und glauben Sie mir, auch wenn am Anfang ganz klar ist, dass die Schuld bei dem Unfallverursacher liegt, ist noch lange nicht sicher, dass Ihnen dessen Haftpflichtversicherung auch sämtliche Ansprüche erstatten wird, so wie Sie Ihnen zustehen.Im übrigen habe ich mittlerweile auch eine Rechtsschutzversicherung.Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema - schreiben Sie einen Kommentar und lassen Sie uns darüber diskutieren.
Die Fluggesellschaft verbummelt den Koffer - ausgerechnet auf dem Weg zu einer Kreuzfahrt. Das kommt nicht allzu häufig vor, dennoch trifft man auf nahezu jeder Kreuzfahrt einen Passagier, dem genau das passiert ist. In Kreuzfahrt-Podcast berichten wir, wie sich eine Kreuzfahrt ganz ohne Gepäck anfühlt und geben Tipps, wie man sich auf eine solche mögliche Katastrophe vorbereiten kann. Wir haben (unbeabsichtigt) getestet, wie sich eine komplette Kreuzfahrt ohne Reisegepäck anfühlt. Statt von München über Paris nach Havanna zu fliegen, blieb unser Koffer in Paris stehen und kam erst nach einem Umweg über Istanbul elf Tage später wieder nach München zurück. Und weil die Fluggesellschaft selbst nicht so genau wusste, wo der Koffer die ganze Zeit war, machten wir uns von Tag zu Tag neue Hoffnung, das Gepäck vielleicht am nächsten Tag doch noch nachgeliefert zu bekommen - vergeblich. Wir berichten in dieser Podcast-Folge über die ärgerlichen und witzigen Aspekte einer solchen kofferlosen Kreuzfahrt und geben Tipps, wie man sich für einen Koffer-Verlust vorbereiten kann, was unbedingt ins Handgepäck gehört und mit welcher Hilfe und Kostenerstattung man seitens der Fluggesellschaft im Fall des Falles rechnen kann - oder eben auch nicht.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Ein Kesselhersteller hat mir, auf mein Schreiben hin, eine Rechnung erlassen. Installationsarbeiten bei Minusgraden sind Problematisch, wenn gemauert werden muss. Ich möchte euch noch mal bitten, einen Audiokommentar zur 200sten Folge aufzunehmen und an bobsonbob1970@googlemail.com zusenden.