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Robert Meier präsentiert ausgewählte Beiträge aus „Kontrafunk aktuell“. In dieser Woche sprachen wir mit der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch über die veränderte Lage im Bundestag, mit dem Wirtschaftswissenschaftler Prof. Werner Müller über die Grundgesetzänderung „zum Schutz des Bundesverfassungsgerichtes“ und mit dem Arzt und Wissenschaftler Dr. Christian Pfeffer über die Profitgier der Pharmaindustrie. Außerdem zu Gast waren der Schriftsteller Thilo Schneider, Kontrafunk-Afrika-Korrespondent Wolfgang Drechsler, Reporter Billy Six, „Weltwoche“-Korrespondent Pierre Heumann, der freie Journalist Frank Lübberding und Journalist Ernst von Waldenfels.
Hier ist die 193. Ausgabe von welle1953, der Sendung über die SGD, die ihr natürlich auch als Podcast abonnieren könnt. Shownotes: - Rückblick auf das Spiel gegen Viktoria Köln; - SGD-Universum: Antrag für eine AOMV, die ersten offiziellen Partien der eFußballer der SGD; - § 1 - Die Würde des Fans ist unantastbar: Geldstrafe des DFB für Pyro beim Pokalspiel; Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Zahlungen der Vereine für "Hochrisikospiele" und Kritik daran; - Ausblick auf die Partien gegen den FC Energie Cottbus & den Schacht. Die nächste Ausgabe von welle1953 gibt es am 6. Februar!
Hier ist die 193. Ausgabe von welle1953, der Sendung über die SGD, die ihr natürlich auch als Podcast abonnieren könnt. Shownotes: - Rückblick auf das Spiel gegen Viktoria Köln; - SGD-Universum: Antrag für eine AOMV, die ersten offiziellen Partien der eFußballer der SGD; - § 1 - Die Würde des Fans ist unantastbar: Geldstrafe des DFB für Pyro beim Pokalspiel; Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Zahlungen der Vereine für "Hochrisikospiele" und Kritik daran; - Ausblick auf die Partien gegen den FC Energie Cottbus & den Schacht. Die nächste Ausgabe von welle1953 gibt es am 6. Februar! Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.
Weitere Themen: Altenbekener Damm und Walderseestraße werden Tempo-30-Strecken // Öffentlichkeitsfahndung nach Überfall auf Straßenbahnfahrer // Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung befragt Bürger im Umfeld des Zwischenlagers Grohnde
Was passiert, wenn man mit einem Gesetz nicht einverstanden ist? Das will Clarissa herausfinden und trifft Marlene, die 2019 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Doch bevor Clarissa versteht, was nun mit Marlenes Anliegen passiert, will sie wissen, wie das Bundesverfassungsgericht überhaupt arbeitet. Im zweiten Teil der Sachgeschichte schaut sich Clarissa an, wie eine Beschwerde im Bundesverfassungsgericht bearbeitet wird: Wer entscheidet über einen Fall und wie kann eine solche Entscheidung getroffen werden? Und was hat ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes mit einer Oblate zu tun?
Diese Woche spricht Dr. Christian Rosinus mit Dr. Nikolaos Gazeas über Rechtshilfe und Auslieferung. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Gazeas, erläutern die beiden Gesprächspartner den Begriff der Rechtshilfe und und wie sich die Rechtshilfe entwickelt hat. Dabei grenzt Dr. Gazeas auch die „kleine“ von der „großen“ Rechtshilfe ab. Danach gehen sie auf die Rechtsquellen der Rechtshilfe ein, wobei sie einen Schwerpunkt auf die Rechtsquellen der Auslieferung legen. Sodann sprechen Dr. Rosinus und Dr. Gazeas über Interpol. Dr. Gazeas erklärt, was Interpol formell ist, und welche Strukturen dahinterstehen. Er erläutert auch, wie internationale Fahndungen mithilfe von Interpol funktionieren. Hiernach erörtern die beiden Gesprächspartner vertieft, wie Auslieferungen in Theorie und Praxis funktionieren. Dabei zeigen sie insbesondere, wie Auslieferungen im EU-Raum funktionieren. In diesem Zusammenhang erläutert Dr. Gazeas auch unterschiedliche Verteidigungsstrategien und zeigt auf, ob und wann deutsche Staatsangehörige ausgeliefert werden dürfen. Im Anschluss sprechen Dr. Rosinus und Dr. Gazeas im Detail über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im sogenannten Fall Maja T. (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2024 – 2 BvQ 49/24) und diskutieren über die Besonderheiten des Falls. Zuletzt gehen Sie auf die Learnings aus dem Fall und mögliche gesetzliche Veränderungen ein. Hier gehts zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-067.html Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Nikolaos Gazeas, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Gazeas Nepomuck Rechtsanwälte PartG mbB. Er berät, verteidigt und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere in allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Medizinstrafrechts. Das internationale Strafrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt. Hier ist Dr. Gazeas insbesondere auf Auslieferungsverfahren und Rechtshilfesachen spezialisiert und berät bei Fragestellungen mit internationalen Bezügen. Dr. Gazeas berät Unternehmen und Institutionen ebenso präventiv, insbesondere bei der Umsetzung von Compliance-Systemen. Darüber hinaus hat er Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden im strafrechtlichen Kontext. Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf Verfahren mit politischen Implikationen, regelmäßig auch im Schnittstellenbereich zwischen dem Strafrecht und dem Sicherheitsrecht. Hier berät und vertritt Dr. Gazeas Einzelpersonen und Unternehmen etwa im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen. Dr. Gazeas ist erreichbar unter: gazeas@gazeas.de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Heute: Klatsche für Ampel aus Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrechtsreform für verfassungswidrig ++ In Bayern kann die CSU aufatmen. Sie kann nicht aufgrund eines neuen Wahlrechts aus dem Bundestag fliegen, ebensowenig kann die Union aufgelöst werden. Das hätte gedroht, wenn die Reform durchgekommen wäre, die im vergangenen Jahr die Ampelkoalition auf den Weg gebracht hatte. Gegen die wurde geklagt, in dieser Woche haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes die Wahlrechtsreform als teilweise verfassungswidrig verworfen. Sie muss jetzt überarbeitet werden – allerdings nur der Teil, der die fünf Prozent-Hürde betrifft. Eine erneute Klatsche für die Ampel aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wahlrechtsreform in seiner Urteilsverkündung in einem entscheidenden Punkt für verfassungswidrig. Die Streichung der Grundmandatsklausel ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein Gespräch mit Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau – Wer ist jetzt Gewinner und wer Verlierer dieser Entscheidung? ++ Webseite: https://www.tichyseinblick.de
In dieser Woche sprachen wir mit Hans-Georg Maaßen über das „Compact“-Verbot, mit Philippe Debionne über die ungeschwärzten RKI-Files und mit Dietrich Murswiek über die geplante Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich der „festeren Verankerung“ des Bundesverfassungsgerichtes. Außerdem zu Gast waren Michael von der Schulenburg, Christian Klar, Susanne Heger, Volker Birk, Hans Ludwig Neuhoff, Alexander Peske und Bernd Duschner.
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.Ab und zu glimmt Hoffnung auf, wenn die Justiz es wagt, gegen den Willen der Exekutive sehr offensichtliche Sachverhalte zugunsten der Meinungsfreiheit zu entscheiden. So im Fall des Versuchs, den Ruf „From the River to the Sea, Palestine will be free“ mit der Justiz als verbotene Aussage einer angeblichen Terrororganisation zu bestrafen, ein Versuch, der teilweise scheitert. Ich hatte bereits im Mai letzten Jahres erklärt, was dieser Leitspruch aussagen will(1). Inzwischen gab es ein Massaker an Palästinensern, um vier israelische Geiseln zu befreien, was wir uns näher anschauen werden. Und nicht zuletzt versuchen wir zu erkennen, wie sich die Lage während des Gaza-Völkermordes an der Nordgrenze Israels entwickelte.Meinungsfreiheit in DeutschlandIn einem Artikel der Legal Tribune Online erklärt Dr. Max Kolter, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes die „günstigste, nicht fernliegende Deutungsmöglichkeit“ zugrunde legt. Mit anderen Worten: So lange der Ausrufende nicht ausdrücklich die Billigung schwerer Straftaten wie Mord oder Völkermord fordert (auch nicht verschlüsselt), muss davon ausgegangen werden, dass im Zweifel für die Meinungsfreiheit entschieden wird, und der Ausspruch straffrei bleibt.Der Artikel geht auch darauf ein, dass das Landgericht Mannheim(2) in einem Urteil zu dem Schluss kommt, dass die Justiz nicht auf Idee gekommen wäre, die Parole zu verfolgen, hätte es da nicht die Verfügung des Innenministeriums gegeben. Doch danach waren die meisten auf Linie gebracht:„Bundesweit gaben einige Generalstaatsanwaltschaften bekannt, die Verwendung der Parole konsequent zu verfolgen – obwohl die Zuordnung des Slogans zur Hamas durch das BMI gerichtlich voll überprüfbar ist.(3)Auch das LG Mannheim stellte unmissverständlich klar, an die Einschätzung des BMI nicht gebunden zu sein: Die verbotene Organisation müsse sich ein Kennzeichen selbst zu eigen machen; eine "Zuschreibung durch Außenstehende" genüge nicht. Die Strafkammer verwies zudem darauf, dass"erhebliche Zweifel erhoben worden sind, ob das Verbot mit Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar ist und nicht auch gegen die staatliche Neutralitätspflicht und das Diskriminierungsverbot verstößt".Dabei nahm das Gericht Bezug auf eine – vom hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigte(4) – Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main. Dieses hatte die Hamas-Verbotsverfügung in Bezug auf das Parolenverbot wegen der zu pauschalen Einschränkung der Meinungsfreiheit für teilnichtig gehalten.“(5)Allerdings, darauf weist der Artikel auch hin, sind andere Gerichte nicht an die Ausführungen des LG gebunden. Insbesondere wenn die Parole in Bezug auf die Taten der Hamas am 7. Oktober 2023 angewandt wird, wird von einer Straftat ausgegangen. Der Grund liegt darin begründet, dass die Richter der allgemeinen Auffassung des deutschen Staates folgen, dass die Hamas eine „Terrororganisation“ ist und es nicht wagen, diesen Status durch Beweiserhebung zu hinterfragen.Was störend an diesen ganzen Diskussionen über Strafbarkeit von Aussagen ist, sollte zu denken geben: Es gibt sehr große Mengen von Postings in sozialen Medien, welche direkt und indirekt einen Völkermord an Palästinensern befürworten, ohne dass dies m.W. zu einer ähnlichen Strafverfolgung geführt hätte. Im Gegenteil verteidigt die Bundesregierung solche Aussagen von führenden israelischen Politikern vor dem IGH sinngemäß als „war nicht so gemeint“...... hier weiterlesen: https://apolut.net/waffenstillstand-oder-eskalation-von-jochen-mitschka+++Bildquelle: zmotions / Shutterstock.com Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Traditionell ist es im Recht der Bundesrepublik Deutschland nahezu unmöglich, als Arbeitnehmer einen Prozess bei einem Arbeitsgericht zu verlieren. Mit Rechtsanwalt Tobias Gall erörtern wir eine vielleicht revolutionäre Wende im Fall einer Universitätsprofessorin. Die privaten Rechtsansichten eines anderen Hochschullehrers, Martin Schwab, führen zu Fragen nach Behördenverantwortung und individueller Haftung von Bediensteten im RKI-dominierten Pandemiegeschehen. Rechtsanwalt Michael R. Moser schließlich berichtet von den akribischen und personalintensiven Bemühungen des Bundesverfassungsgerichtes, eine vielleicht überschnelle Wahlrechtswende des Bundestages noch rechtzeitig wieder grundgesetzkonform einzuhegen.
Fri, 26 Apr 2024 13:44:42 +0000 https://irgendwas-mit-energie-energate.podigee.io/109-news-update-vom-26042024 c5ebc50786ce4a7a216a3018ff26ab83 Der energiepolitische Wochenrückblick mit Karsten Wiedemann und Christian Seelos Schon seit mehr als einem Jahr ist Patrick Graichen nicht mehr Energiestaatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, doch er sorgt immer noch für Diskussionsstoff. Der Vorwurf: Graichen habe gezielt Stimmen im Ministerium unterdrückt, die 2022 offen für einen Weiterbetrieb der Atomkraftwerke waren. Skandal schreit die Opposition und zitiert Minister Habeck in den Bundestag. Details und Hintergründe im Podcast. Für aufgeheizte Stimmung, in jedem Fall bei Umweltverbänden, sorgte die Novelle des Klimaschutzgesetzes, die der Bundestag nun beschlossen hat. Aus Sicht der Verbände weicht die Reform die Klimaschutzziele auf und verstoße daher gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Eine Klage gegen die nun beschlossene Reform steht im Raum. See you in Karlsruhe! Details in der neuen Podcastfolge. Und auch ein weiteres Aufreger-Thema der jüngsten Vergangenheit diskutieren Christian Seelos und Karsten Wiedemann erneut im Podcast: Der Anschluss-Stopp, den die Stadtwerke Oranienburg für neue Stromanschlüsse verhängt haben. -->30 Tages Gratis-Testabo des energate messenger+ energate-Forum „Industry meets Energy“ am 7. Mai full Der energiepolitische Wochenrückblick mit Karsten Wiedemann und Christian Seelos
Zentrales Thema ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem der NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" die staatliche Finanzierung für sechs Jahre gestrichen wird. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Das ist ein Gespräch, das ich mit meiner geschätzten Kollegin, Michaela Mayer geführt habe. Wir haben gemeinsam, dass wir zu unserem Beruf gefunden haben, weil unsere Töchter von einer Legasthenie betroffen waren/sind. Da niemand etwas über die Probleme unserer Töchter zu wissen schien, beschäftigten wir uns damit und wurden am Ende Legasthnietrainerinnen mit einer besonderen Berufung. Am 22.11.2023 wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verkündet, das für uns beide als schwarzer Tag für die Betroffenen gesehen wird. Welche Bedenken wir zu diesem Urteil haben, das erzählen wir in diesem Podcast.
Was war 2023 in Nordfriesland los, was wird 2024 auf uns zukommen? Was für Auswirkungen wird die Ansiedlung von Northvolt mit ihren 3000 Mitarbeitern für die Westküste haben? Das Land rechnet in den nächsten Jahren mit 10.000 Menschen, die wegen Northvolt hier her kommen, doch wo kommen diese Menschen bei dem hart umkämpfen Wohnungsmarkt unter - und wie können hiesige Firmen ihre Mitarbeiter halten? Wo kommen die Menschen unter, die nach Nordfriesland fliehen - und wo können wir Nordfriesen leben? Nordfrieslands Landrat Florian Lorenzen spricht im Jahresrück- und Ausblick auch über das Bauamt, die Großbaustelle am Kreishaus, über Auswirkungen auf den Landkreis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und wie wie Flüchtlinge besser integrieren werden können - vor allem auch in den Arbeitsmarkt, denn in den in den letzten Jahren kamen über 5000 Menschen nach Nordfriesland - teilweise mit großen Sprachbarrieren.
Die AfD in Sachsen ist rechtsextrem – welch Überraschung… In der aktuellen Folge des Podcasts erkläre ich, was die Entscheidung des Landesamtes für Verfassungsschutz bedeutet, wie eine solche Einstufung zustande kommt und welche Folgen diese konkret hat. Im zweiten Teil darf ich endlich wieder über eines meiner Lieblingsthemen sprechen: das Wahlrecht. Wir schauen uns die jüngste Wahlrechtsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes an und fragen uns: Wer soll das verstehen? Viel Spaß beim Anhören und euch allen eine schöne und erholsame Adventszeit.
#hauptstadtinsider #DNEWS24 #Bürgergeld #Schuldenbremse #KaiWegner Die Lage nach dem für die Ampelregierung peinlichen Verriss des Bundesverfassungsgerichtes wird immer verworrener. Ein riesiges Haushaltsloch muss schleunigst gestopft werden. Dennoch reist der Krisenkanzler um die Welt und verteilt Milliardengeschenke, während sich Ricarda Lang, Saskia Esken und Christian Lindner in der eisigen Kälte von Berlin die Köpfe heiß streiten. Und auch Friedrich Merz und seine CDU-Landesfürsten zoffen sich. Bei Geld hört die (Partei-)Freundschaft auf. Hauptstadt-Insider Jan Peter Luther im DNEWSTV24Podcast „Luther – hier stehe ich!“.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimafonds ist nichts mehr, wie es war. Zumindest wenn es um Haushaltsdebatten und damit ums Geld geht. Auch in NRW steht man vor der Grundsatzfrage, ob es eine konsequente Schuldenbremse überhaupt noch geben kann und darf, wenn man nicht der Gesellschaft die Luft zum Atmen nehmen will. Ob diese These stimmt, diskutiert Christoph Ullrich mit Wolfgang Otto und Martina Koch. Von Christoph Ullrich.
#Medienlupe #PeterLewandowski #DNEWS24 #Bundeskanzler #Ampelregierung #Haushaltsloch Ist Deutschland bankrott? Diese Frage stellen sich besorgte Bürger, Angestellte im Öffentlichen Dienst und Rentner. Der Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zur aktuellen Haushalts-Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit Staatsausgaben 2023 und verschiedener Sonder-Haushalte der Ampelregierung abgegeben. Ist nun alles wieder gut? Die Themen der Woche in der DNEWS24TV-Medienlupe mit Peter Lewandowski.
Andreas Peter lässt sich heute von Prof. Stefan Homburg, langjähriges Mitglied des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium, das Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 erläutern.Er befragt Frank Wahlig, der für uns den Bundesparteitag der Grünen verfolgt hat und seine Eindrücke schildern wird.Er lässt sich vom Diplom-Geologen, Dr. Stefan Uhlig, die Risiken und grundsätzlichen Vorgänge im Erdinneren erklären, während Europa nach Island und Italien blickt, wo die Ausbrüche von Vulkanen erwartet werden.Und Cora Stephan kommentiert das aus ihrer Sicht nur noch merkwürdige Verständnis und Verhältnis der deutschen Außenpolitik zu Fragen von Schuld und Sühne im Namen Deutschlands.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Haushalt hat das Finanzministerium Teile des Etats für 2023 gesperrt. Unsere Kolumnistin Katharina Krüger spürt nach, was das Wort "Etat" mit uns zu tun hat.
Die Pläne von Bundesfinanzminister Lindner, die Schuldenbremse in der aktuellen Haushaltskrise erneut auszusetzen, stößt bei der Union auf Kritik. Helge Braun (CDU), der Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Bundestag, hält das Aussetzen der Schuldenbremse nicht für alternativlos. "Christian Lindner hat in zwei knappen Sätzen angekündigt, was er vorhat und das ist juristisch und verfassungsrechtlich sehr kompliziert. Da kann wohl jeder verstehen, dass wir als Bundestag jetzt nicht blind unterschreiben, was Lindner uns vorlegt", so Braun im SWR. Man müsse sich nächste Woche erstmal den Nachtragshaushalt angucken. Zu den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes fehlenden 60 Milliarden Euro im Haushalt sagt Braun: "Diese 60 Milliarden sind noch nicht verausgabt, das heißt, das Haushaltsloch für nächstes Jahr ist deutlich kleiner. Und da muss die Ampelkoalition jetzt verstehen, dass sich manche Wünsche aus ihrem Koalitionsvertrag nicht realisieren lassen." Als wichtigstes Mittel, um die deutsche Wirtschaft wieder auf Vor-Corona-Niveau zu bringen, nennt Braun die Energie. "Wir müssen dafür sorgen, dass wir mehr Energie einkaufen und mehr Energie selbst produzieren, damit erstmal die Energiepreise wieder runterkommen", erklärt der CDU-Politiker im SWR2 Tagesgespräch mit Gerhard Leitner.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 und der am Montag vom Finanzministerium verhängten Haushaltssperre steht die Ampel vor enormen Herausforderungen. Wie sie ihre Haushalte neu ordnen und mit 60 Milliarden Euro weniger konsolidieren könnte, WELT-Innenpolitikjournalist Nikolaus Doll berichtet. "Das bringt der Tag" ist der Nachrichten-Podcast von WELT. Hier gehts zu Machtwechsel: https://www.welt.de/podcasts/machtwechsel/ Produktion: Marvin Schwarz Host/Redaktion: Imke Rabiega Nachrichten: Regiocast "Das bringt der Tag" ist der Nachrichten-Podcast von WELT. Wir freuen uns über Feedback an dasbringtdertag@welt.de. Hörtipp: Die wichtigsten News an den Märkten und das Finanzthema des Tages hören Sie morgens ab 5 Uhr bei "Alles auf Aktien" – dem täglichen Börsen-Shot aus der WELT-Wirtschaftsredaktion. Mehr auf welt.de/allesaufaktien Impressum: https://www.welt.de/services/article7893735/Impressum.html Datenschutz: https://www.welt.de/services/article157550705/Datenschutzerklaerung-WELT-DIGITAL.html
Ist der Konservatismus vollkommen inhaltsleer geworden? Die Diskussion um die Entkernung des Konservatismus und dessen weltweite Selbstradikalisierung habe ich kürzlich mit der österreichischen Politikwissenschaftlerin Natascha Strobl besprochen. In der aktuellen Folge des Podcasts geht es nun – ausgehend von einem kurzen Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klima- und Transformationsfond – um die Frage, was dem deutschen Konservatismus jenseits des Kampfes um die schwarze Null eigentlich noch geblieben ist und welche Folgen dies für politische Kultur in unserem Land hat. [Redaktionelle Anmerkungen: Da sich die Fertigstellung des Podcast stark verzögert hatte, haben wir die unmittelbar nach der Entscheidung des BVerfG eingesprochene erste Analyse des Urteils nachträglich eingekürzt und werden uns der Thematik demnächst noch einmal umfassender widmen]
Es gibt dieses berühmte Zitat eines Fußballers zu Dingen, die am Fuß haften bleiben können. Daran dürfte so mancher Ampel-Koalitionär gedacht, als am Mittwoch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Energiewende-Finanzierung bekannt wurde: 60 Mrd. Euro müssen aus dem Klima- und Transformationsfonds herausgenommen werden. Ein Urteil mit Folgen, denn aus dem Fonds werden wesentliche Vorhaben der Transformation bezahlt. Nun bleibt der Ampel eine Riesenbaustelle. Über die Folgen des Richterspruches und welche Möglichkeiten die Ampel nun hat, darüber reden Christian Seelos und Karsten Wiedemann im energate-Podcast. Sie blicken darin auch zurück auf das erste energate-Forum zum Thema Energieinfrastruktur in dieser Woche in Berlin. Dort war unter anderem das Wasserstoffkernnetz ein Thema, denn die Pläne dafür wurden diese Woche noch einmal konkreter. Auch stellte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller beim energate-Forum das Arbeitsprogramm seiner Behörde vor, die ab Anfang Dezember deutlich mehr Entscheidungshoheit erhält. Mehr dazu in der neuen Podcast-Folge.
Sachsens Innenminister prüft offenkundig härter gegen die rechtsextreme Partei "Freie Sachsen" vorzugehen und prüft sogar ein Verbot, allerdings nach dem Vereinsrecht, ob das wirklich klug ist und wo dabei Fallstricke lauern, besprechen wir in der aktuellen Folge des Podcasts. Ebenso besprechend wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Wiederaufnahme im Strafverfahren - ein Grundsatzurteil das viele Diskussionen ausgelöst hat. Falls ihr meine Einordnung und Meinung hören möchtet, viel Spaß beim Anhören der Folge.
Milena Preradovic (twitter.com/punktpreradovic) und Paul Brandenburg (twitter.com/docbrandenburg) über Spaltung und die Logik des Hasses, den ungeschicktesten Verbrecherkanzler der Bundesrepublik, die Nachfolgerin Mielkes an der Stasi-Spitze, eine bemerkenswerte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, den neuesten Operettenstreich Södolfs des Ersten, das Ausstiegsdilemma Christian Lindners, regelmäßige Ausnahmezustände durch islamistische Straßenkämpfe, den Kontrollverlust von Regime und Staatspresse über die Deutung des Import-Antisemitismus, die öffentlichen Selbstentlarvung der "Wirtschaftsexperten" der Regierung, die Lobeshymnen auf den Wirtschaftsminister für einen Kurzauftritt und die Frage, ob diese Bundesregierung einen Krieg anstrebt (Erstveröffentlichung: 4.11.2023).
Strategie-Coach und Ex-ÖRR-Journalist Mathias Priebe (twitter.com/MathiasPriebe) spricht mit Milena Preradovic (twitter.com/punktpreradovic) und Paul Brandenburg (twitter.com/docbrandenburg) über den deutschen Fernsehpreis, Long-Covid-Lügen, Apotheker-Protest gegen Lauterbach, das Versagen des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen "WHO-Pandemie-Vertrag", die "Nationale Datenstrategie" des Ampel-Regimes, Microsofts Zensur-Ankündigung, die deutsche Wirtschaft im Eiswasser, das Schwächeln der "Klima"-Lüge, die Korruptionsseilschaften um Olaf Scholz in der Warburg-Affäre, die offene Korruption der staatsnahen Zeitungen, die Selbstzerstörung der deutschen Amtskirchen, Nancy Faeser Sabotage sämtlicher Versuche zur Lösung der Migrantenkrise (Erstveröffentlichung: 30.9.2023).
Dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.3.2021, indem das höchste Gericht Deutschlands erstmalig einen konkreten Verstoß des Gesetzgebers gegen das Prinzip der Generationengerechtigkeit für verfassungswidrig erklärte, weiterhin Konzerne mit einem riesigen CO2-Fußabdruck die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder gefährden? Unterstützt von Greenpeace fordern vier Kläger:innen Volkswagen auf, die Produktion von klimaschädlichen Verbrennern bis Ende des Jahrzehnts einzustellen. Also fünf Jahre VOR dem angestrebten und durch deutsches Lobbying aufgeweichten (Thema efuels) europaweiten Stopp der Verbrennerproduktion. Einer Angabe eines ehemaligen "Chefstrategen" von Volkswagen nach ist Volkswagen allein für zwei Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich - und liegt damit auf "Augenhöhe" mit Australien! Schön, dass du reinhörst! Wenn dir diese oder auch eine andere Folge gefällt, lass´ gern eine Bewertung da und/oder supporte mich per Ko-Fi oder PayPal. Meinen wöchentlichen Newsletter gibt es bei steady. Ich habe mich mit Ulf aber nicht nur darüber ausgetauscht, sondern auch über die immensen Folgen, die der Klimanotfall schon jetzt für ihn und seinen Sohn, der den Hof übernehmen wird, hat. Ihr wisst es vielleicht nicht, aber Jungbauer Henrik, der mit seinem Wutvideo über eine zerstörte Ernte viral ging, ist der Sohn von Ulf. Was ich zudem nicht wusste, ist, dass selbst so diverse und behutsam angebaute Grünländer wie die von Ulf nicht nur mehr CO2 speichern als Wälder, zur Biodiversität enorm beitragen, schon jetzt durch langanhaltende Dürre nicht überleben und auch die Fichtenwälder, die Ulf besitzt, schon abgestorben sind. Ja, Monokultur sieht auch Ulf als Problem, nur: Es gibt kaum noch Baumarten, die in Deutschland gesund sind aufgrund der veränderten Klimabedingungen. Dementsprechend könnt auch ihr viel bei dieser Folge über die Zusammenhänge lernen, die jetzt schon zeigen, dass inmitten von Deutschland die Klimakatastrophe für regionale Kippunkte sorgt. Diese Episode ist Teil eines "Dreiklangs", der sich mit den unterschiedlichen Facetten beschäftigt, wie Autoindustrie auch im Sinne von Ressourcen als Problem nicht kleiner wird, wenn wir die Antriebe austauschen. Auftakt ist heute mit Ulf, in zwei Wochen erfahrt ihr mehr über Lebensmittel, die im Tank landen. Also eine Verschärfung der Ernährungskrise durch motorisierte Mobilität. Und Teil drei wird einen Blick auf Metalle werfen. Denn wenn wir einen Schritt zurücknehmen, auf das Auto schauen, so wird das Hinterfragen unseres Pkw-Konsums immer dringlicher, da viele der Rohstoffe, die es zum Bau eines Autos bedarf, eben NICHT aus Deutschland stammen, sondern wir anderen Ländern ihre Ressourcen entreißen. Unter zumeisten menschenfeindlichen und neokolonialistischen Strukturen. Ulf berichtet von seiner Sonderstellung unter den Bauern, er ist einer der wenigen, der aktivistisch schon seit Jahren an die Politik adressiert, dass endlich Verantwortung übernommen werden muss. Viele seiner Kolleg:innen sind entweder zu erschöpft durch die Belastung, die die veränderten Rahmenbedingungen und Ernteverluste für sie bedeuten - oder sie glauben noch zu sehr an die Heilungskräfte der Natur, dass nach schlechten auch immer gute Jahre kommen. Wenn jedoch durch die Fruchtbarkeit der Böden, und danach sieht es aktuell aus, für immer verloren ist, ist auch dies ein Kippunkt, der nicht zu revidieren ist. Bei den Nadelwäldern ist dies für Ulf schon der Fall. Sein Sohn geht bewusst einen "unsicheren Weg", indem er den Hof übernimmt. Ulf bewundert es sehr, dass Henrik diesen Weg geht und hofft, dass er das nicht bereuen muss. Negativ beeindruckt von den Wetterereignissen auf seinem Lehrhof in Kassel hat Henrik das millionenfach geklickte Video gepostet - was nach der Meinung von Ulf nur zeigt, dass 1. Menschen durch konkrete Bilder erreicht werden können, aber 2. Menschen das zuvor auch wohl nicht bewusst war, was schon längst inmitten Deutschlands geschieht.
Journalistin Sarah Kaßner (twitter.com/kassnersarah) und Strategie-Coach Mathias Priebe (twitter.com/mathiaspriebe) sprechen mit Milena Preradovic (twitter.com/punktpreradovic) und Paul Brandenburg (twitter.com/docbrandenburg) über historische Schuld, ein "rätselhaftes" Ansteigen der Totgeburten nach dem Impfbetrug, deppenhafte Einlassungen des Staatsfunks zum Thema, Sawsan Cheblis jüngste Wählerbeschimpfung, die krankhafte Verdrängungsreaktionen der Altparteien, die anhaltenden AfD-Rekordwerte in den Umfragen, Aiwanger bei Lanz, ständig zunehmende Migrationsflut in Europa - während Frankreich bereits brennt, einen geschlossenen "Körpererkundungsraum" einer AWO-Kita in Hannover, die historischen Vorgänger der "grünen" Pädophilie-Aktivisten, die Auflösung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum "Gebäudeenergiegesetz", die unaufhaltbar scheinende Wirtschaftszerstörung durch die Ampel (Erstveröffentlichung: 8.7.2023).
Wie immer beginnen wir den ersten Teil unseres Programms mit einigen Nachrichten, die diese Woche Schlagzeilen gemacht haben. Als Erstes werden wir den Besuch von US-Außenminister Antony Blinken in China und sein Treffen mit Präsident Xi Jinping besprechen. Danach diskutieren wir über den Besuch mehrerer führender afrikanischer Politiker in Moskau und Kiew in der vergangenen Woche, bei dem Putin und Selenskyj aufgefordert wurden, Verhandlungen zu beginnen, um den Krieg in der Ukraine zu beenden. Im Teil unseres Programms, der sich mit wissenschaftlichen und technologischen Themen befasst, sprechen wir heute über die Verabschiedung des ersten Entwurfs des KI-Gesetzes durch das Europäische Parlament. Das ist eines der weltweit ersten Gesetze zur Regelung der Anwendung künstlicher Intelligenz. Und zum Schluss sprechen wir dann über den mexikanischen Filmemacher und Autor Guillermo del Toro, der beim diesjährigen Filmfestival von Annecy der Ehrengast war. Weiter geht es mit dem zweiten Teil unseres Programms, „Trending in Germany“, wo wir heute über eine Studie sprechen werden, die im Auftrag von Plan International zum Thema Männlichkeit durchgeführt wurde. Sie brachte schockierende Ansichten zu Tage. Wir werden außerdem über das Thema Suizidbeihilfe sprechen, das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nun wieder in den Medien ist. Antony Blinken besucht China und trifft sich mit Präsident Xi Jinping Afrikanische Länder wollen Ende des Krieges in der Ukraine EU will die Entwicklung künstlicher Intelligenz regulieren Meisterklasse von Guillermo del Toro beim Animationsfestival von Annecy Gewalt gegen Frauen okay, sagt jeder dritte junge Mann Neuigkeiten beim Thema Suizidbeihilfe
#7 Masernimpfpflicht - Die rechtliche Perspektive: „Impfen oder Gefängnis?“ Was ist jetzt zu tun? Heute haben wir einen interessanten Gast in unserem Podcast. Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse diskutiert mit uns die rechtliche Perspektive des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. August 2022 gegen die Verfassungsbeschwerden der Eltern zum Masernschutzgesetz. Mit Jan Matthias, der einer der Rechtsanwälte ist, die an der Seite der Eltern Verfassungsbeschwerde gegen die Masernimpfpflicht eingelegt haben, sprechen wir unter anderem über die folgenden Themen: - Wie ist dieser Vorgang juristisch einzuordnen, ganz allgemein? - Ist dieses Gesetz geeignet und um welches Ziel zu erreichen? - Wer ist jetzt verpflichtet, was genau zu tun? - Welche Sanktionen drohen denjenigen, die dem Gesetz nicht Folge leisten? - Wie kann man diesem Gesetz entsprechen? - Und: Wie geht es jetzt weiter? Kann gegen dieses Urteil noch vorgegangen werden oder ist es das jetzt für alle Zeiten? Antworten auf all diese Fragen findet Ihr in dieser Episode unseres Podcasts und wenn Ihr zu diesem Thema weiterführende Informationen sucht, werdet Ihr auf unserer Webseite fündig: https://individuelle-impfentscheidung.de/ Hier die E-Mail-Adresse für Fragen, auf die wir noch keine Antwort gegeben haben: podcast@individuelle-impfentscheidung.de Nun wünschen wir interessante Einblicke und gute Unterhaltung. Viel Spaß!
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Merkel habe mit ihrer Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl Kemmerichs ihre Neutralitätspflicht verletzt, bezieht sich nicht auf ihre Aussage selbst, erklärt Dlf-Korrespondent Stephan Detjen. Vielmehr sei es die Situation, in der sie als Bundeskanzlerin und nicht als Parteipolitikerin gesprochen habe, entscheidend gewesen.Detjen, Stephanwww.deutschlandfunk.de, Informationen am MittagDirekter Link zur Audiodatei
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Merkel habe mit ihrer Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl Kemmerichs ihre Neutralitätspflicht verletzt, bezieht sich nicht auf ihre Aussage selbst, erklärt Dlf-Korrespondent Stephan Detjen. Vielmehr sei es die Situation, in der sie als Bundeskanzlerin und nicht als Parteipolitikerin gesprochen habe, entscheidend gewesen.Detjen, Stephanwww.deutschlandfunk.de, Informationen am MittagDirekter Link zur Audiodatei
Den vollständigen Tagesdosis-Text (inkl. ggf. Quellenhinweisen und Links) finden Sie hier: https://apolut.net/berliner-maerchenstunde-von-willy-wimmer/Ein Kommentar von Willy Wimmer.Man musste schon genau hinsehen und hinhören, bei dem vom Sender "Phönix" übertragenen Auftritt der ehemaligen Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel. Das Hinhören lohnte sich, auch deshalb, weil es bisherige Annahmen geradezu bestätigte. Nach ihren Aussagen auf Fragen eines Fragestellers, der kaum einen Satz geradeaus formulieren konnte, muß der Zuhörer dieser Veranstaltung im "Berliner Ensemble" davon ausgehen, daß sie die letzte Wahlperiode der verhängnisvollen Kanzlerschaft deshalb anstrebte, weil sie die Konsequenzen ihrer Entscheidung zur Schutzlosigkeit der deutschen Staatsgrenzen aus dem September 2015 nicht mit voller Wucht auf sich persönlich zurollen sehen wollte. Nicht auszuschließen ist, dass dies auch ihre Motivlage dabei ist, der heutigen Ampelkoalition mehr positive Elemente abgewinnen zu können, als dies erträglich sein dürfte. Es ist ein sinnstiftender Zufall, dass fast zeitgleich der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Herr Papier, in Wiesbaden – Presseberichten nach – von einem andauernden Verfassungsbruch in diesem Zusammenhang öffentlich geredet hatte. ... hier weiterlesen: https://apolut.net/berliner-maerchenstunde-von-willy-wimmer/+++Apolut ist auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommen Sie zu den Stores von Apple und Huawei. Hier der Link: https://apolut.net/app/Die apolut-App steht auch zum Download (als sogenannte Standalone- oder APK-App) auf unserer Homepage zur Verfügung. Mit diesem Link können Sie die App auf Ihr Smartphone herunterladen: https://apolut.net/apolut_app.apk+++Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/+++Ihnen gefällt unser Programm? Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/+++Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut+++Website und Social Media: Website: https://apolut.net/ Odysee: https://odysee.com/@apolut:a Rumble: https://rumble.com/Apolut Instagram: https://www.instagram.com/apolut_net/ Gettr: https://gettr.com/user/apolut_net Telegram: https://t.me/s/apolut Facebook: https://www.facebook.com/apolut/ Soundcloud: https://soundcloud.com/apolut Our GDPR privacy policy was updated on August 8, 2022. Visit acast.com/privacy for more information.
Streik gegen Coronamassnahmen in Österreich ++ Gewerkschaft des österreichischen Bundesheeres unterstützt Protest ++ Verfassungsrechtler Vosgerau: Der Harbarth-Senat des Bundesverfassungsgerichtes entwickelt sich zum Totengräber des freiheitlichen Verfassungsstaates ++ Alles wieder dicht: Weihnachtsmärkte, Freizeitparks, Clubs ++ INSA-Umfrage: Spahn wird immer unbeliebter ++ Nachfolger von Leopard 2 kommt zehn Jahre später ++ Deutlicher Trainer Baumgart: 35.000 verschwundene Stellen für Pflegekräfte liegen nicht an Fussballern, sondern an Politik ++ Neues aus Brüssel: kein Weihnachten mehr ++ https://www.tichyseinblick.de
Spätestens der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf das Klimaschutzgesetz hat das Thema dieser Folge wieder auf die öffentliche Agenda gesetzt: Generationengerechtigkeit! Diese Folge ist unser dritter Teil unserer vierteiligen Serie zum Themenkomplex: "In guter Gesellschaft". Wir freuen uns immer auf Euer Feedback per E-Mail an themenkarussell@outlook.de oder via Sprachnachricht auf unserer Homepage www.anchor.fm/themenkarussell Viel Spaß beim Zuhören.
Bereits seit nahezu einem Jahr wird intensiv über die Frage diskutiert, ob auch in Einrichtungen der Diakonie ein assistierter Suizid möglich sein sollte. Ausgelöst wurde die Debatte durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das das Verot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben hat. Am 12. 5 diskutierten dazu Professor Reiner Anselm (München) sowie Professor Ralf Frisch (Nürnberg) in der Hofer St. Michaeliskirche. Diese Ausgabe von MIKA ist der Mitschnitt dieser Diskussion.
Eilmeldung - Der Newsflash mit Ari Gosch UND Claudia Jakobshagen
KW 18, die THEMEN: Die schallende Ohrfeige des Bundesverfassungsgerichtes für die unternehmerfreundliche Pseudo-Klimapolitik der Bundesregierung | Der Einsatz von Wasserstoff zum Antrieb von Fahrzeugen ist nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung nicht umweltfreundlich | "Tatort"-Darsteller Liefers bei "Maybritt Illner" im ZDF | Außerdem das BAMF, Thomas Gottschalk, die Sendung "Monitor" und "Frontal 21" im Fakten Check. Sowie der: Beef aus Weimar. Tuesday ist Newsday! See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
https://tredition.de/autoren/josef-bordat-704/wuerde-freiheit-selbstbestimmung-konzepte-der-lebensrechtsdebatte-auf-dem-pruefstand-paperback-134845/ https://jobosblog.wordpress.com/
Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) findet ihr hier: https://kenfm.de/verclusterung-oder-die-strategie-der-corona-putschisten-von-anselm-lenz/ Ein Standpunkt von Anselm Lenz. Im März 2020 ist die Neoliberale Epoche vor unser aller Augen in sich zusammengestürzt. Seither regieren irrationale New-Age-Sektierer. Deren Strategeme sind Verclusterung und Zentralisierung. Doch es tun sich demokratische Wege aus der Zivilisationskrise des Westens auf. Zum Thema Corona gibt es von Anbeginn gut begründete Ansichten, die stark von den Verlautbarungen von Regierungseinrichtungen und Konzernmedien abweichen. Zum einen wurde dargelegt, dass SARS-CoV-2 und dessen „Mutanten“ nicht oder nicht wesentlich gefährlicher sind, als die Grippeinfektwellen vergangener Jahre, und dies zumindest seriös und öffentlich diskutiert werden muss, damit abgewogen und verhältnismäßig entschieden werden kann. Diese Abwägung zwischen der Regierungs- und Konzernlinie einerseits, unabhängiger Wissenschaft und Bürgertum andererseits, hat nie stattgefunden. Dies stellten mehrere Gerichte bereits fest. Mit der gewaltsamen Unterdrückung Tausender oppositioneller Mediziner wurde es lebenspraktisch evident gemacht. Zum zweiten sind Regierungskritiker der Ansicht, dass das Grundgesetz und das Menschenrecht kein „Geschwurbel“ sind, sondern volle Gültigkeit in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft behaupten kann. Damit sind selbst für den Fall einer hochgefährlichen Seuche alle Grundrechte in Kraft und binden nach Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes „vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“. Dies gilt selbst bei ansonsten verfassungswidrigen Ausnahmezuständen in Regierungsstellen oder bei Fehlbesetzungen des Bundesverfassungsgerichtes. Jeder Beamte hat das Recht, sich auf das Grundgesetz in dessen Wortlaut und Sinngehalt zu beziehen und die eigene Tätigkeit daran auszurichten. +++ KenFM jetzt auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommt Ihr zu den Stores von Apple und Google. Hier der Link: https://kenfm.de/kenfm-app/ +++ Abonniere jetzt den KenFM-Newsletter: https://kenfm.de/newsletter/ +++ jetzt kannst Du uns auch mit Bitcoins unterstützen. Bitcoin-Account: https://commerce.coinbase.com/checkout/1edba334-ba63-4a88-bfc3-d6a3071efcc8 +++ Dir gefällt unser Programm? Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten findest Du hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/ Website und Social Media: https://www.kenfm.de https://www.twitter.com/TeamKenFM https://www.instagram.com/kenfm.de/ https://soundcloud.com/ken-fm See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
Mit einem Beitrag in der FAZ haben der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, und andere Autor*innen die Diskussion darüber eröffnet, welche Folge das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben könnte: Das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid wurde als rechtswidrig und damit als grundsätzlich zulässig eingeordnet. Bedeutet das: Assistierter Suizid auch in Einrichtungen der Diakonie? MIKA fragt bei einem der Autoren nach.
Q+A Dies ist eine ganz pesönliche Folge für Euch – denn es geht um Eure Fragen. Fragen, die Ihr mir zum Thema „Knigge – was du schon immer wissen wolltest gestellt habt!“ Den Aufruf dazu gab es auf Instagram in meiner Story und wenn Du die verpasst hast, dann wird es höchste Zeit, mir zu folgen: INSTAGRAM @birtesteinkamp FACEBOOK @diekniggetrainerin TWITTER @DieKniggeBirte LINKEDIN @diekniggetrainerin 1. "Wie verhält sich Knigge in Sachen LGBTQ?" Offen! Aber für diesen offenen Umgang mit dem Thema braucht es nicht nur den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 08.11.2017 „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.“, sondern vor allem das Bewusstsein dafür, dass wir hier nicht etwas Anormales integrieren, sondern dass LGBTQ von grundauf normal ist. Und so sollten wir damit auch umgehen – normal eben" 2. "Sollten Männer wieder mehr Krawatte tragen?" Ja! Dafür spricht nicht nur, dass eine Krawatte jedes Anzugoutfit individueller macht, sondern dass Till Brönner gerade "Krawattenmann des Jahres" ist! 3. "Ist es in Ordnung, den Begriff Trauerhaus als Anschrift auf eine Beileidskarte zu schreiben?" Wenn wir uns einmal bewusst machen, wie emotional das Thema Trauer ist, wird schnell deutlich, dass das Wort „Trauerhaus“ recht wenig da hinein passt. Es macht auch in seiner Bedeutung überhaupt keinen Sinn, einen Brief oder eine Karte an ein Haus zu richten. Und wie sollte ein Beileidsschreiben sonst noch klingen? Mitfühlend, ehrlich und persönlich. 4. "Wie gehe ich eigentlich mit Menschen um, die diese extreme „Ich bin aber so wie ich bin“-Einstellung haben? Menschen, die völlig unreflektiert durch die Welt laufen und kein Ohr für die Meinung anderer haben?" Egozentriker sehen stets nur ihre eigene Meinung und beziehen jegliche Kritik auf sich als Person. Neben der zwar aufrichtigen aber auch riskanten Möglichkeit, das Thema offen anzusprechen, gibt es noch NUA und LUA: "nicken – umdrehen – abhauen" und "lächeln - umdrehen - abhauen". Außerdem sorgt das Wörtchen "und" manchmal für eine Kehrtwendung des Gesprächs. SHOWNOTES https://de.wikipedia.org/wiki/Krawattenmann_des_Jahres
Die allmähliche Rückkehr zur „neuen“ Normalität stellt Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik weiterhin vor ernste Herausforderungen und wirft besonders auf europäischer Ebene zunehmend neue Fragen auf. Besonders präsent zeigen sich dabei weiterhin Diskussionen um die Angemessenheit getroffener Lockerungsmaßnahmen, gegen die in zunehmend extremeren Demonstrationen protestiert wird. Zusätzlich bestimmen Zweifel an der Krisenfestigkeit der EU, Diskussionen um die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur EZB Rettungspolitik sowie die Ergebnisse der globalen Geberkonferenz der EU-Kommission den aktuellen politischen Diskurs. In seinem zweiten Interview des Helpdesk-Podcasts nimmt Günther Oettinger erneut Stellung zu diesen und weiteren politischen Leitfragen und gibt darüber hinaus eine konkrete Einschätzung zu langfristigen gesellschaftspolitischen Learnings, die aus der Krise ableitbar sind.
Geschäftsmäßige Sterbehilfe darf nicht verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche entscheiden. Es hat geurteilt, dass jeder das Recht hat, selbstbestimmt zu sterben. Das gilt für jeden und nicht nur für unheilbar kranke Menschen. Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und schwer kranken Menschen hatten gegen den Paragraphen 217 geklagt. Mit Ihnen haben sich viele über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefreut. Es gibt aber auch kritische Stimmen.