Podcasts about geltendmachung

  • 24PODCASTS
  • 31EPISODES
  • 19mAVG DURATION
  • 1MONTHLY NEW EPISODE
  • Feb 6, 2025LATEST

POPULARITY

20172018201920202021202220232024


Best podcasts about geltendmachung

Latest podcast episodes about geltendmachung

Bei Anruf Wettbewerb
Der Insider: Professor Gerhard Klumpe zum ASG 2-Urteil und mit Jura-Nachhilfe für Ökonomen

Bei Anruf Wettbewerb

Play Episode Listen Later Feb 6, 2025 48:25


In Folge 106 holen sich die beiden Wettbewerbsprofessoren Justus Haucap und Rupprecht Podszun einen echten Praktiker ins Podcast-Studio: Gerhard Klumpe ist Vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund und ein besonders profilierter Kartellrichter. Seit Kurzem ist er auch Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – Anlass genug, ihn zum zweiten Mal in den Kartellrechts-Podcast einzuladen. Prof. Klumpe spricht über die neue EuGH-Entscheidung zum Sammelklagen-Inkasso in Kartellschadensersatz-Fällen (ASG 2), Hinweisbeschlüsse, seine Erwartungen für dieses Jahr, den DMA – und den Markt für Eiscreme… Eine Menge Insider-Infos für alle Fans des Kartellrechts (und ein bisschen Jura-Nachhilfe für Ökonominnen und Ökonomen). Weitere Informationen EuGH-Urteil zur Geltendmachung eines Kartellschadens durch Sammelklage-Inkasso in Sachen Rundholzkartell Kersting, C. Die Säge am RDG, D'Kart-Blog Kirk A., Ph. Offergeld, T. Rohner (2023), Kartellrecht in der Zeitenwende.

Recht im Ohr - der Podcast mit Dennis Hillemann
Überbrückungshilfe Update 20.11.2024: Bestandskräftig abgelehnte Monate in der Schlussabrechnung

Recht im Ohr - der Podcast mit Dennis Hillemann

Play Episode Listen Later Nov 20, 2024 11:33


Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um das Thema „Durch Bescheid bestandskräftig abgelehnte Fördermonate in der Schlussabrechnung“. Dieses Thema beschäftigt viele Prüfende Dritte und Unternehmen. Inhalt der Folge:1. Warum sehen die Bewilligungsstellen die Geltendmachung von bereits abgelehnten Monaten in der Schlussabrechnung problematisch?2. Welche Argumete sprechen gegen diese Ansicht?3. Wie sollen prüfende Dritte und Unternehmen vorgehen?4. Warum sind umfassende Stellungnahmen wichtig?

Recht im Ohr - der Podcast mit Dennis Hillemann
Überbrückungshilfe Update 19.11.2024: Neue Fixkosten in der Schlussabrechnung - Aktuelle Entwicklungen

Recht im Ohr - der Podcast mit Dennis Hillemann

Play Episode Listen Later Nov 19, 2024 16:22


Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um das Thema „Neue Fixkosten in der Schlussabrechnung“. Dieses Thema beschäftigt viele Prüfende Dritte und Unternehmen. Inhalt der Folge:1. Warum sehen die Bewilligungsstellen die Geltendmachung neuer Fixkosten in der Schlussabrechnung problematisch?2. Was vertritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz?3. Welche Argumete sprechen gegen diese Ansicht?4. Wie sollen prüfende Dritte und Unternehmen vorgehen?5. Welche Konstellationen sind zu unterscheiden?6. Warum sind umfassende Stellungnahmen wichtig?

Podcast Vertrieb Verkauf und Verhandlung
Reklamation vs Reklame - Preisnennung mit Angst?

Podcast Vertrieb Verkauf und Verhandlung

Play Episode Listen Later Sep 18, 2024 11:13


Reklamation Stammt Von Reklame Jeder Verkaufsförderer weiss, dass Reklamation von Reklame stammt. Nein einmal Spaß beiseite. Beschwerden und Reklamationen sind aber der Garant für mehr Umsatz. Was ist überhaupt eine Reklamation und was ist eine Beschwerde? Reklamation Oder Beschwerde Reklamation ist ein umgangssprachlicher Begriff, der das Recht der Leistungsstörungen betrifft. Er wird insbesondere für die Geltendmachung eines Sachmangels beim Verbrauchsgüterkauf verwendet. Die Beschwerde oder Beanstandung  ist eine negative Äußerung von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern. Reklamation Als Chance Wie oft beschweren Sie sich? Und vor allem wann beschweren Sie sich? Es gibt sehr viele verschiedene Untersuchungen über die Anzahl der Beschwerden und wann ein Kunde eine Reklamation macht. Interessant dabei ist, dass nur etwa 4% der unzufriedenen Kunden sich aktiv melden und ihr Anliegen dem Unternehmen mitteilen. Wie Sie von Beginn an Verhandlungen über den Preis vermeiden können – Verkäufer laden manchmal ein zur Preisverhandlung   Warum starten Verkäufer immer als erstes mit der Preisnennung beim Preis verhandeln? Kürzlich begleitete ich einen Kollegen in ein Autohaus, der ein Interesse am Kauf eines Autos hatte. Ich gab vor, lediglich als Begleitung mitzukommen, und hörte gespannt den Verhandlungen über den Preis zu. Mich beeindruckte, wie früh im Gespräch der Verkäufer den Preis ins Spiel brachte und sofort sagte: “Da ist noch Spielraum!” Doch wer sollte eigentlich den Anfang machen, wenn es um Preisverhandlungen geht? Der Automobilverkauf ist zweifellos eine Branche, in der Rabatte und Preisnachlässe intensiv verhandelt werden. Gerade in Zeiten von Corona werden Rabatte geradezu großzügig gewährt, und der Druck, die Preise zu senken, ist hoch. Als ich den Verkäufer darauf ansprach, warum er so früh Rabatte anbot, erklärte er: “Im Autohandel gehört das dazu!” Aber gilt das nur für den Kauf von Autos? Meine Erfahrung als Einkäufer und aus meinen Verhandlungstrainings zeigt, dass oft der Verkäufer selbst als Erster einen Rabatt ins Spiel bringt. Ist das wirklich der beste Weg, um den besten Preis auszuhandeln?

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 82

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Jun 24, 2024 38:34


Neuer Podcast, alte Bekannte: Niko Härting und Stefan Brink pflügen zunächst (ab Minute 02:40) Querbeet: Die Datenschutzkonferenz hat einen Leitfaden zur Nutzung von KI in Behörden und Unternehmen veröffentlicht (Mai 2024). Die Orientierungshilfe richtet sich in erster Linie an die Verantwortlichen, die KI‐Anwendungen einsetzen möchten. Zudem hat sich das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob gegen eine (drohende) Verletzung der DS-GVO mit einem Unterlassungsanspruch reagiert werden kann. Es kam zum Schluss: Art. 79 Abs. 1 DS-GVO schließt die Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen die Datenverarbeitung im Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge - hier durch Videoüberwachung einer als öffentliche Einrichtung gewidmeten Grünfläche - nicht aus. Abschließend noch ein kurzer Hinweis auf die „Feiertage“ zur Informationsfreiheit, den mittlerweile 5. IFG-DAYS des LfDI Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/5-ifg-days/) – alle Beiträge demnächst im Netz. Ab Minute 13:47 geht es dann um den EuGH (Rechtssache 662 ff/2022 vom 30.5.2024, Vorabentscheidungsverfahren): Online-Dienste-Anbieter wie Google, aber auch Amazon, Expedia u.a. klagten gegen das italienische Transparenz-Gesetz „zur Umsetzung“ der EU-VO 2019 zur Förderung von Transparenz und Fairness für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten. Die Kläger haben ihren Sitz in Irland bzw. Luxemburg und beklagten einen erhöhten Verwaltungsaufwand in Italien als Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU (Art 56 AEUV). Der EuGH sprach sich klar gegen nationale Erhöhungen der Schutzstandards aus, selbst bei „nützlichen“ Verschärfungen im Sinne einer EU-VO: „Somit darf Italien in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Anbietern dieser Dienste keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegen, die für die Erbringung der fraglichen Dienste nicht im Niederlassungsmitgliedstaat, wohl aber in Italien vorgesehen sind.“ Mit den Grenzen der Informationstätigkeit von Datenschutz-Aufsichtsbehörden befasst sich ein Aufsatz von Christine Dieterle, Ministerialrätin und Referatsleiterin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München (ZD 2024, 241) – und Stefan und Niko mit diesem Aufsatz (ab Minute 20:32): Genügt Art. 58 Abs. 3 lit. b DS-GVO, der es den Datenschutzaufsichtsbehörden gestattet, von sich aus oder auf Anfrage Stellungnahmen an das nationale Parlament, die Regierung sowie an die Öffentlichkeit zu richten, für Eingriffe in die Gewerbefreiheit? Denn namentliche Nennungen von Beteiligten an Bußgeldverfahren in Pressemitteilungen oder Tätigkeitsberichten greifen sicherlich in deren Rechte ein. Naming – Blaming – Shaming durch Datenschutzbehörden - ein kontroverses und hoch aktuelles Thema!

Versicherungsfunk
Versicherungsfunk Update 05.02.2024

Versicherungsfunk

Play Episode Listen Later Feb 5, 2024 2:56


Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Regierung: Rentenpaket soll im Februar vorgestellt werden Das Rentenpaket II soll im Februar vorgelegt werden, kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundestag an. Die Ampelregierung werde verhindern, dass das Rentenniveau absinke, so Heil weiter. Zudem sprach sich der Minister für flexible Übergänge in den Ruhestand aus; lehnte aber gleichzeitig eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab. Provisionen: BaFin warnt Versicherer Auf dem Versicherungstag der Süddeutschen Zeitung (SZ) richtete Mark Branson, Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mahnende Worte an die Adresse der Versicherer. Die Exzesse bei der Provisionshöhe müssten in den Griff bekommen werden. „Sonst wird so etwas wie ein Provisionsverbot oder ein Provisionsrichtwert kommen, der weniger liberal ist“, zitiert die SZ den BaFin-Chef. PKV: Die Favoriten der Vermittler Wie sind die Geschäftsanteile der Vermittler verteilt? Das ermittelt das Fachmagazin AssCompact regelmäßig via Umfrage. Im Bereich der privaten Krankenvollversicherung setzte sich zum dritten Mal in Folge die HanseMerkur gegen die Wettbewerber durch. Platz 2 erreichte die Hallesche vor der Signal Iduna-Gruppe, die von Platz 6 im Vorjahr den Sprung auf das Treppchen schafft. GDV holt Allianz-Aktuar in die Verbandsspitze Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Führungsmannschaft komplettiert und langfristig aufgestellt. Zum 1. März 2024 übernimmt Moritz Schumann das Kompetenzzentrum Altersvorsorge und Zukunftssicherung des Verbandes und ist damit für die Sparte Lebensversicherung verantwortlich. Schumann kommt von der Allianz Lebensversicherung, wo er zuletzt das Referat Grundlagen und Pricingmethoden geleitet hat. Er hat in Kaiserslautern Wirtschaftsmathematik studiert, ist ausgebildeter Aktuar und kennt den GDV bereits aus seiner Mitwirkung im Young Leaders Kreis. Ammerländer: Forderungsausfall in PHV Im Zuge des Tarifwechsels bei der Ammerländer Versicherung wurde auch die Privathaftpflichtversicherung nachjustiert. So gibt es dort nun einen neuen Rechtsschutz-Baustein zur Geltendmachung der Forderungsausfalldeckung. Diesen bietet die Ammerländer Versicherung in Zusammenarbeit mit den Itzehoer Versicherungen an. In die Forderungsausfalldeckung werden ab sofort auch Kfz-Schäden aufgenommen. Diesen Rechtsschutzbaustein gibt es auch in der Hundehalterhaftpflicht. Dort wurden u.a. auch die Annahmerichtlinien hinsichtlich der Vorschäden gelockert. GDV-Präsidium: Weitere Amtszeit für Asmussen Das Präsidium des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berief Jörg Asmussen für eine weitere Amtszeit als Hauptgeschäftsführer. Der Beschluss fiel einstimmig. „Ich danke für das Vertrauen des Präsidiums und freue mich sehr auf die weitere Zusammenarbeit mit Herrn Rollinger, dem ganzen Präsidium und allen 462 Mitgliedsunternehmen. Die Themen gehen uns nicht aus, zum Beispiel wird die Digitalisierung, insbesondere Künstliche Intelligenz, in der Wertschöpfungskette von Versicherungen an Bedeutung zunehmen. Hierfür muss die Regulierung innovationsoffen sein“, sagte Asmussen.

Sei doch nicht besteuert!
#26: Steuern sparen im Home-Office: Alles, was du als Arbeitnehmer, Unternehmer und Student wissen musst

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Feb 22, 2023 55:48


In diesem Podcast geht es um das Thema Home-Office und die steuerliche Absetzbarkeit. Wir diskutieren, welche Kosten für das Home-Office von der Steuer abgesetzt werden können und wie hoch die Steuererstattungen genau ausfallen. Dabei werden insbesondere die Bedingungen für den Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer erläutert. Auch die Home-Office-Pauschale wird besprochen, die ab 2023 einen Pauschbetrag von 1.260 Euro pro Jahr vorsieht. Wie Studenten vom Home-Office profitieren, wird ebenso angerissen. Natürlich wird auch klargestellt, was Unternehmer bei der steuerlichen Geltendmachung von einem Arbeitszimmer beachten müssen. Gerade für Unternehmer und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer drohen hier sogar enorme Risiken, die man unbedingt kennen sollte.

Immobilienpodcast - Vom Immobilienmakler mit Herz & Diskretion - Boris Wienke

Jetzt ist der Wienke wohl völlig durchgedreht! Warum sollten höhere Zinsen besser für dich sein? Wie wäre es damit? 1) Höhere Zinsen = bessere steuerliche Geltendmachung (weniger Steuern) 2) Schnellere Hypothekenrückzahlung = schnellere vollständige Mieteinnahmen Diese Fragen beantwortet Immobilienexperte Boris Wienke in diesem und den folgenden Podcasts eindrucksvoll und leicht nachvollziehbar. Abonniere gern auch den Kanal, damit du nichts mehr verpasst. Hier gibt es alles rund um das Thema Immobilie. Einfach, klar, nachvollziehbar. Dein Immobilienberater mit Herz ❤ Boris Wienke ▶ https://www.3v-immobilien.com - Immobilie verkaufen? ▶ https://www.boris-wienke.de - Immobilien lernen? ▶ https://www.anchor.fm/boris-wienke - Immobilienpodcast P.S.: Du hast eine Immobilie zu verkaufen, aber selbst keine Zeit? Dann lass uns jetzt darüber sprechen. Suche dir jetzt einen Termin online aus, wann immer du Zeit hast https://calendly.com/3v-immobilien/kostenlose-immo-beratung Buchempfehlung: ▶ https://amzn.to/3hwpcQl - Immobilien ankaufen und mit Gewinn verkaufen ▶ https://amzn.to/3NR2KgC - Die Do-it-yourself-Rente: Passives Einkommen aus Immobilien zur Altersvorsorge ▶ https://amzn.to/3VFpPWr - Meine Immobilie finanzieren P.S.: Hier sind einige Affiliate-Links, die uns ein paar Eurocent im Fall des Kaufes einer Empfehlung einbringen. Du hast dadurch keinen Nachteil, wie Zusatzkosten beispielsweise.

Der ichbindochnichthierumbeliebtzusein.com PodCast - Technik, Gadgets, Meinungen und aktuelle Themen, die das Netz und die We
#232 Wofür genau bezahlen wir gleich noch mal die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin? Den zahnlosesten Tiger der deutschen Finanzverwaltung - und aufgrund der Rückmeldedauer sei auch die Frage erlaubt: arbeitet da noch jemand od

Der ichbindochnichthierumbeliebtzusein.com PodCast - Technik, Gadgets, Meinungen und aktuelle Themen, die das Netz und die We

Play Episode Listen Later Oct 25, 2022 15:47


232 Wofür genau bezahlen wir gleich noch mal die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin? Den zahnlosesten Tiger der deutschen Finanzverwaltung - und aufgrund der Rückmeldedauer sei auch die Frage erlaubt: arbeitet da noch jemand oder schlafen alle selig im HomeOffice?Wir erinnern uns: Deutsche Banken haben Kundenservice komplett verschlafen. Und als die ersten Online-Banken mit ihrer "alles kostenfrei"-Mentalität um die Ecke kamen, zogen reihenweise Konten um. Das Gejammer der Gebühren- und Spesenritter war groß. Schnelle Lösungen mussten her, die niemand vor lauter blindem Aktionismus durchgerechnet hat. Aber: hat sich bei den "Instituten" was geändert? Nein, das Jammern war groß, die Lobbyarbeit verdiente sich dumm und dämlich und die Kunden liefen und laufen - zu Recht! - immer noch in Scharen davon. Also, was macht ein mittelalterliches Bankding dann: an der Gebührenschraube drehen. Das gefällt nicht jedem und auch dem Bundesgerichtshof nicht, der im April 2021 entscheid, dass Kunden von Banken und Sparkassen Gebühren zurückholen können. Aber was macht eine Sparkasse, die ohnehin kurz vor der Übernahme steht und allein nicht mehr durchhält und es trotzdem verzweifelt versucht? Klar, mit Taschenspielertricks die Rückzahlung vermeiden. Willkommen als (Ex-)Kunde bei der Sparkasse Regensburg! Oh, die BaFin lebt? Aber man beachte Anfrage und Rückmeldung, das ist doch wohl ein schlechter Scherz! / Bild-/Quelle: privat Energielieferverträge nun auch bei der Sparkasse? Tja, nicht bei allen, aber auf jeden Fall klammert sich die Sparkasse Regensburg an diesen letzten Strohhalm, um ein Urteil des obersten Gerichts der Bundesrepublik auszuhebeln. Bei mir handelt es sich um zu Unrecht eingezogene Gebühren von etwas um die dreihundert Euro. Und was kann ich tun? Die Sparkasse anschreiben. Erledigt, somit habe ich von den vertraglichen drei-Jahres-Klauseln von Energielieferverträgen erfahren. Wie lustig, dachte ich, dafür dass die Sparkasse Regensburg am Hungertuch nagt, greifen sie verzweifelt nach jedem Strohhalm. Bevor die mittlerweile längst größere Weidner Sparkasse, offiziell "Oberpfalz Nord", eine Fusion nach der nächsten durchdrückt - und auch Regensburg auf seiner Liste stehen hat. Ich könnte nun auch einen Anwalt einschalten. Aber da der auch nur ein Schreiben schickt und ich dann zwar erfolgreich Zivilklage gegen die Sparkasse einreiche und mit Verweis auf das BGH-Urteil meine Kohle zurückhole, lasse ich dem kreisenden Pleitegeier die paar Euro. Mir tut es ja im Unterschied zur Sparkasse nicht weh. Aber, und auch das wurde bereits mehrfach angeregt, es solle trotzdem nicht ungesühnt bleiben. Banken, die sich dem geltenden Gesetz, also auch dem Urteil widersetzen, solle die Aufsicht ein wenig auf die Füße steigen. Und so kommt die BaFin, also in Langform, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ins Spiel. Die denkt aber nicht im Geringsten daran, hier mitspielen zu wollen. Oder sich auch nur im Ansatz für zuständig zu fühlen. Sehr zum Leidwesen aller von ihrer Bank oder Sparkasse geprellten Kunden. So hatte ich die BaFin im letzten E-Mail-Verkehr, als ich meine Geschäftsbeziehungen zur Sparkasse eingestellt habe, da mir ein instabiles und wohl auch in Schieflage befindliches Institut kein gleichgestellter Partner für meine Finanzen ist, durchgehend mitlesen lassen. Wie ich mittlerweile erfahren habe, war das schon im April dieses Jahres. Und wann wurde mir seitens der BaFin geantwortet? Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Im September! In dieser Zeit raubschatzten und plündern Betrüger in aller Ruhe Kunden aus und verschieben das Geld, bis es nicht mehr auffindbar ist. Und erst dann wacht mit viel Glück in Frankfurt, oder wie in meinem Fall, in Bonn, ein Mitarbeiter unterm Schreibtisch auf und schickt Copy-Paste-Textbausteine raus. So schreibt mir also Herr Dirk Z. aus Bonn: "Darin beanstanden Sie unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20) die von Ihrem Kreditinstitut in den letzten Jahren vereinnahmten Entgelte. Da die Sparkasse die Entgelte nicht wie von Ihnen gewünscht erstattet, bitten Sie um Unterstützung durch die BaFin, um eine Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten Gebühren zu erreichen." Und schon der erste Fehler. Ich WEISS, dass die BaFin hier keine Verfügungsgewalt hat, der Sparkasse meine Kohle zu entreißen und sie mir auf einem weißen Schimmel persönlich vorbeizubringen. Das habe ich auch nie verlangt. Aber wer in der Presse nicht müde wurde und betonte, man solle störrische Institute wie eben die Sparkasse Regensburg bei der BaFin melden, sollte auch nicht überrascht sein, wenn Mails und Briefe dieser Art tatsächlich auch eingehen. "Ich bedauere, dass ich Ihnen aufgrund einer Vielzahl von Eingaben erst jetzt antworten kann und bitte die Verzögerung zu entschuldigen." Jetzt muss ich doch glatt polemisch werden: Eine meiner Einlassungen, die vom 22.04.2022, wird gelost und mit Standardtextbausteinen mit Datum 12.09.2022 beantwortet. Wegen Vielzahl von Eingaben? Zu Vielzahl sage ich gleich noch was - aber nein, die Antwortdauer ist nicht entschuldbar und noch weniger akzeptabel, Herr Z.! Und weiter gehts mit den Bausteinen: "Hinsichtlich der Rückerstattung von Kontoführungsentgelten berufen sich einige Kreditinstitute auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs betreffend Energielieferungsverträge aus den Jahren 2016 und 2021. Die Urteile behandeln Preiserhöhungen, welche unwirksam zustande gekommen, jedoch mindestens drei Jahre nicht beanstandet worden sind. In diesen Fällen könne sich der Kunde nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen. Ob diese Rechtsprechung auf Girokontovertragsverhältnisse übertragbar ist, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Ob in Ihrem konkreten Fall ein Rückzahlungsanspruch besteht, kann ich nicht beurteilen. Dies ist Aufgabe der Gerichte." Ach was, wirklich? Das tun die Institute einfach so? Sich auf Energielieferverträge zu berufen? Hör mir auf, Herr Z., das glaube ich doch im Leben nicht! Wie verzweifelt und in Schieflage befindlich müssen Institute, erst recht die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, sein, um diesen Trick über ihren Verband aus Berlin aus der Tasche zu ziehen? Es fällt mir schwer, das zu glauben! Und noch schwerer fällt mir, dass die BaFin das weiß, mir aber was von einer Vielzahl von Eingaben geschrieben hat. Und dass der zahllose Tiger immer noch nicht den Allerwertesten hochbekommt, aber der Meinung ist, er könnte hier zuständig sein oder vielleicht sogar einschreiten! Aber es kommt noch besser: Also, Herr Dirk Z. aus Bonn, bitte die nächste Pointe: "Der BaFin ist die von Ihnen angesprochene Problematik bekannt. Sie beobachtet diese genau und geht den verschiedenen Fragestellungen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen nach. Ich verweise insoweit auf die Aufsichtsmitteilung zur Erwartungshaltung der BaFin zur Umsetzung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20). Diese ist auf der Internetseite der BaFin (BaFin- Pressemitteilungen - Erwartungshaltung der BaFin zur Umsetzung des Urteils des ... / https://www.bafin.de/dok/16853346) abrufbar. Bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Erstattungsansprüchen in konkreten Einzelfällen kann die BaFin Ihnen jedoch nicht behilflich sein. Die BaFin wird ausschließlich zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen, das heißt der Verbraucher*innen in ihrer Gesamtheit, nicht jedoch der Interessen einzelner Kund*innen tätig. Für die Prüfung und Entscheidung von konkreten Einzelfällen sind allein die Zivilgerichte zuständig. Gleichwohl sind die Hinweise aus Ihrer Beschwerde hilfreich, da die BaFin auch auf diesem Wege wichtige Erkenntnisse über die operative Tätigkeit der Kreditinstitute erhält und diese bei der Erfüllung ihrer aufsichtlichen Aufgaben berücksichtigen kann." Also: die BaFin kann hier nicht für Individualinteressen tätig werden, aber bei einer Vielzahl würde was gehen? Und ich musste fast ein halbes Jahr auf diese Textbausteinantwort wegen einer Vielzahl von Einlassen warten, trotzdem wird die unnütze Bundesanstalt nicht tätig? Aber was für ein Trost, dass ihr aufgrund der vielen Beschwerdeschreiben weiterhin nicht tätig werdet, es aber für die aufsichtstechnischen Aufgaben berücksichtigt werden kann. KANN! Unfassbar, dass man sich nicht verblödet, so einen unnützen Rotz auch noch herauszuschicken! Aber, Herr Z., da geht doch noch was zum Abschied, oder? "Über Einzelheiten und Ergebnisse der aufsichtsrechtlichen Behandlung darf ich Sie aufgrund der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht (§ 11 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht i.V.m. § 9 Kreditwesengesetz) jedoch nicht informieren. Hierfür bitte ich um Verständnis. Sofern eine einvernehmliche Regelung mit Ihrem Kreditinstitut nicht möglich sein sollte und diese die von Ihnen gewünschte Erstattung weiterhin ablehnt, müssten Sie ggfls. weitere Maßnahmen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche ergreifen. Rechtliche Beratung können Sie bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erhalten. Bitte beachten Sie, dass Ihre möglichen Erstattungsansprüche der Verjährung unterliegen. Ihr Rückzahlungsverlangen gegenüber der Bank und auch Ihre Eingabe bei der BaFin haben keinen Einfluss auf den Ablauf gesetzlicher Verjährungsfristen. Diese müssen Sie auf jeden Fall beachten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen." Bla bla, Datenschutz und DSGVO bla bla, "Dieses Schreiben ist automatisiert hergestellt und daher nicht unterschrieben." Also: die BaFin ist nicht tätig, oder wie ich es verstehe, sie sieht keinerlei Zuständigkeit. Sie hat so viel Post, dass sie noch nicht mal Copy-Paste-Antworten im Rahmen ihrer Tätigkeit zeitnah versenden kann. Und, ähnlich wie meine Ex-Sparkasse, hat sich auch keinen Druck, schneller zu arbeiten oder überhaupt(?) zu arbeiten?! Aber eine Aussage, und das werde ich meiner Sparkasse auch noch unter den von meinem zu Unrecht erhobenen Gebühren unter den Weihnachtsbaum legen, ist schlichtweg falsch: Ich benötige keinen Anwalt, um die Verjährung zu stoppen. Dafür gibt es das schöne, und wohl parallel zur Schaffung der BaFin eingerichtete System namens Mahnbescheid. Ich bin immer wieder erstaunt, in welcher Bananenrepublik wir leben und welcher Humpty Dumpty sich folgenlos über Urteile des höchsten Gerichts unseres Landes hinwegsetzen kann. Und dass an sich zuständige Behörden, auch am Ende der Nahrungskette als Anstalt, von vielen Einlassen berichten, im selben Satz aber Zuständigkeit und Aktivität verweigern. Ich habe meine Konsequenz gezogen und die Sparkasse Regensburg kurzerhand als Geschäftspartner gestrichen. Ich brauche jemand auf Augenhöhe und nicht ein öffentliches Institut, dass nur dank Förderung noch morgens die Türen aufsperren kann. Mich dafür aber illegal und gegen alle gesetzlichen Lagen um ein paar Euro betrügt, damit auf der Vorstandstoilette weiterhin warmes Wasser beim Spülen laufen kann. Lass es euch schmecken! Mal sehen, ob ihr auch den Punkt verschlafen werden, an dem euch keiner mehr braucht - in und um Regensburg! In Anlehnung an John Wick wird man dann sagen: und das alles wegen knapp 300 Euro! PodCast abonnieren: | direkt | iTunes | Spotify | Google | amazon | STOLZ PRODUZIERT UND AUFGENOMMEN MIT Ultraschall5 Folge direkt herunterladen

art pr fall partner system berlin institute bank leben euro tiger trick kann geld noch ob bei sich diese gesch meinung spiel wege john wick fehler entscheidung unterschied frankfurt wasser einfluss verst home office genau punkt fusion druck rahmen aufgabe erkenntnisse aufgaben bitte kunden liste recht lass mitarbeiter ihre ergebnisse klar umsetzung ach ihnen nachteile mir institut deutschen bevor satz schutz beh die frage geb ansatz abschied aktivit landes schreiben gesetz erf aussage berufung gleich finanzen presse hinweise bonn interessen ecke aufgrund behandlung vielzahl urteil kunde wof banken ablauf augenh zust datenschutz tasche tja betr kohle jemand mentalit trost anwalt mails der r briefe unrecht gerichte weihnachtsbaum zunge ihrem schreibtisch verband konsequenz verbraucher problematik regensburg verz lagen fragestellungen erwartungshaltung bundesrepublik konten anfrage bla kund wof r humpty dumpty gesetzes regelung rechtsanw hierf erlaubt dsgvo bezahlen urteile arbeitet internetseite scherz unfassbar schimmel schaffung jammern schieflage kundenservice einzelheiten verj preiserh sparkasse aufsicht aktionismus rechtsprechung durchsetzung verweis gerichts einzelf gesamtheit strohhalm bafin bundesgerichtshof lobbyarbeit urteils anstalt sparkassen sofern scharen gleichwohl leidwesen rotz bgh urteil allerwertesten instituten in anlehnung einlassen bundesanstalt erstattung nahrungskette auftrags finanzverwaltung geringsten eingaben bundesgerichtshofs kontof die bafin kreditinstitute einlassungen die urteile geltendmachung die bundesanstalt online banken mahnbescheid
UNTERNEHMERWERK: Das Upgrade auf die nächste Ebene. Helmut Beck & Stefan Preising

Einem Unternehmer stellen sich immer wieder neue Fragen - derzeit vor allem durch die dynamische Entwicklung der Corona-Krise. Die Antworten darauf besprechen wir im ETL AUDITAX Monats-Ticker. Immer am ersten Dienstag des Monats von 16:00 bis 17:00 Uhr. In den 60-minütigen Web-Seminaren widmen sich Fachexperten den jeweils aktuell brennendsten Fragen der Unternehmer. Die wesentlichen Impulse: Überbrückungshilfe III plus wird verlängert und erweitert Update Überbrückungshilfe III Steuerliche Änderungen ab 1. Juli 2021 Versicherungsleistungen: Garantiezusagen von Händlern sind umsatzsteuerfrei Bewirtungsbelege - was für die steuerliche Geltendmachung wichtig ist Verlängerung des Umsatzsteuersatz für Restaurantleistungen Steuergestaltung: Verschmelzung von Gewinn- und Verlustgesellschaft Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen: Änderungen 2022 Beim nächsten Monatsticker dabei sein (jeden ersten Dienstag im Monat um 16:00 Uhr): https://us02web.zoom.us/webinar/register/7916038050848/WN_RdBPMKGCRnO_8YOZflXVBQ   Das UNTERNEHMERWERK von Helmut Beck ist ein Podcast für Unternehmer, Selbstständige und alle, die sich auf diesen Weg begeben wollen. Wenn Dich Themen wie Erfolg, Motivation, Struktur, Systeme und Tools in der Unternehmensführung interessieren, bist Du hier richtig.  Profitiere aus den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer, die wir aus über 1000 Geschäftsmodellen gebündelt haben und weitergeben. Du möchtest mit Deinem Unternehmen auf das nächste Level? Hier erfährst Du, wie Dein Upgrade möglich ist.  https://www.etl-auditax.de    Du möchtest Dein Unternehmen verbessern, eine erfolgreiche Strategie erarbeiten, Gewinnpotentiale erkennen, Deine unternehmerischen Ideen strukturieren und insgesamt mehr Freiheit und Selbstbestimmung erlangen?  Dann ist unser "Strategic Booster Programm" genau das richtige für Dich! Du wirst lernen, Dein Unternehmen in den Griff zu bekommen, mit hilfreichen strategischen Steuer-Tipps jede Menge Steuern und Kosten zu sparen und Schwachstellen bzw. Chancenfelder zu identifizieren und diese sofort zu nutzen.  Wir geben Dir ein umfassendes Konzept/Framework an die Hand, mit dem Du die für Dich und Dein Unternehmen wichtigen Themen und Optimierungspotentiale identifizierst, Maßnahmen entwickelst und erfolgreich umsetzt und dabei stets die Sicherheit durch Kennzahlen hast, auf dem richtigen Kurs zu sein. Starte jetzt durch und buche unverbindlich Dein Strategie-Meeting zur Potentialanalyse unter https://www.strategic-booster.de/ !    Youtube: https://youtu.be/QsJm9DfNJ3c

Linde Verlag - Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
Am Punkt #20 mit Carsten Koller - Das neue Verbrauchergewährleistungsrecht

Linde Verlag - Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.

Play Episode Listen Later Apr 23, 2021 35:03


Das neue Verbrauchergewährleistungsrecht rüttelt ordentlich am Status quo. Änderungen im ABGB, KSchG und ein ganz neues Verbrauchergewährleistungsgesetz schaffen die Grundlagen für weitreichende Neuerungen: Entfall der gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, erweiterte Fristen, Ausweitung des unternehmerischen Rückgriffs, erstmalige Erfassung der digitalen Dienst/-Leistungen und Waren mit digitalen Elementen, Aktualisierungspflicht und und und. Dr. Carsten Koller von urbanek|lind|schmied|reisch Rechtsanwälte gibt uns einen umfassenden und detaillierten Überblick, welche Änderungen auf uns zukommen und wie sie sich auf die Praxis auswirken werden. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/lindeverlag/message

Tophotel Today
Tophotel Today vom 15.03.2021

Tophotel Today

Play Episode Listen Later Mar 15, 2021 2:19


Tophotel Today vom 15.03.2021 mit diesen Themen: 1. Reisewarnung für Mallorca aufgehoben 2. Nach Mallorca-Öffnung: Branche fordert Perspektive 3. Auszahlung der Coronahilfen wieder gestartet 4. Ansprüche auf Geltendmachung von Entschädigung drohen zu verfallen

Familienrecht - Trennung und Scheidung
Wechselmodell bei Trennung und Scheidung

Familienrecht - Trennung und Scheidung

Play Episode Listen Later Nov 8, 2020 12:27


Das Wechselmodell bei Trennung und Scheidung In dieser Podcast-Episode geht es um das Wechselmodell: Bei welchem Elternteil sollen die Kinder (oder das Kind) nach der Trennung der Eltern überwiegend leben. Sollen die Kinder überwiegend bei einem Elternteil leben oder im Wechsel bei Vater und Mutter? Welche Varianten gibt es und was sind die Voraussetzungen? Was sind die Voraussetzungen für eine gerichtliche Geltendmachung des Wechselmodells gegen den Willen des anderen Elternteils? Das alles erfahren Sie in dieser Podcastfolge.

Criminal Compliance Podcast
Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 1: Die wichtigsten Aktionsstränge

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Oct 23, 2020 8:27


Wenn ein Unternehmen Opfer von Straftaten wird, besteht eine ganze Reihe von Handlungspflichten und -möglichkeiten. Wichtigste Grundlage für sämtliche Aktivitäten ist die Sachverhaltsaufklärung, die sowohl durch interne Untersuchungen als auch unter Umständen durch behördliche Ermittlungen infolge einer Strafanzeige betrieben werden kann. Neben der Abschätzung eigener strafrechtlicher Risiken, sind weitere Optionen zu prüfen. Hierzu gehören arbeitsrechtliche Maßnahmen, ebenso wie die Sicherung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Instrumente wie Arreste, Schadensersatzklagen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wichtig ist auch stets im Blick zu haben, ob Anzeigeobliegenheiten bei Versicherungen einzuhalten sind oder ob steuerliche Erklärungspflichten erfüllt werden müssen. Diese Folge bildet den Auftakt zu unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“. Weitere Folgen zu Themen wie Nebenklage, Adhäsionsverfahren, etc. werden in Kürze folgen. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Franchise UNIVERSUM - Der Podcast für Systemzentralen
Corona-Lockerungen in der Franchise-Wirtschaft | Erkenntnisse Erfahrungsaustausch 11.5. (Teil 2)

Franchise UNIVERSUM - Der Podcast für Systemzentralen

Play Episode Listen Later May 15, 2020 17:13


Im Erfahrungsaustausch unter Franchisezentralen werden derzeit die Ungleichheiten der Lockerungen und Betriebsöffnungen zwischen den einzelnen Bundesländern diskutiert, ebenso wie die Willkür von Behörden bei ihren Entscheidungen. Einige Klagen - auch aus der Franchise-Wirtschaft - sind bereits eingereicht. Der Rechtsanwalt Dr. Volker Güntzel von Busse & Miessen gibt uns ein Update über die aktuelle rechtliche Situation. - Die Regelungen und Auflagen z.B. für die Gastronomie gleichen einem Flickenteppich - Das Problem ist die fehlende Gleichbehandlung von Unternehmen in Deutschland - Eilanträge werden leider nicht immer so schnell bearbeite wie erhofft - Virologische Gutachten sind sehr teuer, falls diese benötigt werden - Die Auflagen ermöglichen nur eine niedrigere Gesamtzahl an Kunden bei höheren Kosten als bei Schließungen - Es erfolgt eine Verordnung nach der anderen - Multi-Unit-Franchisepartner von fitbox erhalten für jeden Betrieb unter eigener GmbH jeweils einen Zuschuss, während mehrere Betriebe unter einer GmbH nur einmal einen Zuschuss erhalten - Den Überblick über alle Bundesländer zu erhalten ist für Franchisegeber eine Herausforderung - Einzelne Franchisenehmer lehnen sich zurück und haben hohe Erwartungshaltungen an ihre Franchisegeber - Verfahren zum Thema Schadensersatz werden dauern. Aktuell gibt es mehr als 1000 Eilverfahren wegen der Schließungen. Damit sind die Verwaltungsgerichte ausgelastet. Laut neuem Gesetztesentwurf soll die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatz von 3 Monate auf 12 Monate erhöht werden.

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
Ep. 100 - Vertragsstrafe im Erbvertrag

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge

Play Episode Listen Later Apr 14, 2020 12:49


Hier geht es um eine spezielle Möglichkeit, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach dem erstversterbenden Ehepartner zu vermeiden. Das Thema "Pflichtteilsreduzierung" oder gar "Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen" ist ein Dauerbrenner und wird in der einfachsten Variante meist duch eine Pflichtteilsstrafklausel gelöst. Wer ein bisschen kreativer werden möchte und eine entsprechende Nachlasszusammensetzung aufweist, der kann sich durch die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts in Verbindung mit einer Vertragsstrafe behelfen, wenn der grundsätzliche Wille dahin geht, dass das gemeinsame Kind bzw. die Kinder nach dem längerlebenden Ehepartner auf jeden Fall Erbe werden soll. Wie man das realisieren kann und was man dabei beachten sollte, erfährst Du in dieser Episode, die einem Urteil des OLG Saarbrücken vom 14.08.2019, Az.: 5 U 87/ 18 folgt. Für Fragen, Anregungen oder Kritik stehe ich Dir gerne zur Verfügung. Schreib mir einfach an info@leonie-lehrmann.de. Weitere Informationen rund um das Thema Erbrecht findest Du auf meiner Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.

Steueraffe
#44 Arbeitnehmerveranlagung Teil 5 - Was sind Werbungskosten?

Steueraffe

Play Episode Listen Later Feb 27, 2020 15:57


Wir sind mitten in unserer Arbeitnehmerveranlagung. In den letzten Podcast-Episoden zum Thema Arbeitnehmerveranlagung haben wir uns den allgemeinen Daten sowie den Sonderausgaben gewidmet. Jetzt sind die so genannten Werbungskosten an der Reihe! Wir fragen in dieser Episode unseren Experten Stefan Steibl von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at), was Werbungskosten überhaupt sind. was alles unter Werbungskosten fällt und was man grundsätzlich bei der Geltendmachung beachten sollte. STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
Ep. 31 - Die 10-Jahres-Frist

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge

Play Episode Listen Later May 7, 2019 6:57


Wer sich mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen befasst, kommt sehr schnell auch zum Thema Pflichtteilsergänzung, d. h. der wertmäßigen Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten an lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers. Regelmäßig wird eine Rolle spielen, ob die betreffende Schenkung innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vor dem Erbfall getätigt wurde oder schon vorher. Sind die 10 Jahre vorbei, kann normalerweise kein Anspruch mehr geltend gemacht werden. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Höre selbst!

LMU Sachenrecht - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht
SachenR - Folge 11: Gegenansprüche des Besitzers auf Verwendungsersatz, §§ 994 - 1003 BGB

LMU Sachenrecht - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht

Play Episode Listen Later Apr 20, 2019 86:48


Gegenansprüche des Besitzers auf Verwendungsersatz (§§ 994-1003 BGB): Grundsätze, Differenzierungen und Geltendmachung des Verwendungsersatzanspruchs, §§ 1000 ff. BGB.

bgb besitzers differenzierungen geltendmachung verwendungsersatz
LMU Sachenrecht WiSe 2013/14 - Lehrstuhl für Bürgerl. Recht, Deutsches, Europäisches und Internat. Unternehmensrecht
Sachenrecht - Folge 12: Beseitigungs-/Unterlassungsanspruch § 1004 BGB und Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

LMU Sachenrecht WiSe 2013/14 - Lehrstuhl für Bürgerl. Recht, Deutsches, Europäisches und Internat. Unternehmensrecht

Play Episode Listen Later Apr 18, 2019 83:07


Gegenansprüche des Besitzers auf Verwendungsersatz (§§ 994-1003 BGB): Werkunternehmerfall, Überbaufall, Geltendmachung des Verwendungsersatzanspruchs; Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB): Voraussetzungen, Fallbeispiele; Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen: Überblick, Rechtsökonomische Bedeutung von Transaktionskosten, Einigung als Voraussetzung für die Übereignung, § 929 S.1 BGB.

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Indexmiete Erhöhung berechnen und geltend machen beim Mieter - Immobooks.de

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de

Play Episode Listen Later Nov 25, 2017 8:07


Was sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Berechnung der Erhöhung einer Indexmiete und Geltendmachung der Mieterhöhung in Textform gegenüber dem Mieter bei mietvertraglicher Vereinbarung einer Indexmiete gemäß § 557b BGB, nachdem sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) um 5 % erhöht hat.Video erschienen bei Youtube: https://youtu.be/6K8cBZfPQ7oMustertext erhältlich unter https://www.vermietershop.de/Mustertext-Indexmiete-Erhoehung-berechnenHier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:§ 557b BGBIndexmiete(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).(2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.(3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.(4) Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Räumungsklage erheben nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs - Immobooks.de

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de

Play Episode Listen Later Nov 5, 2017 12:35


Räumungsklage und Zahlungsklage erheben.https://www.vermietershop.de/Mieter-raeumt-Wohnung-nicht-Hilfspaket - Räumungsklage kombiniert mit Zahlungsklage erheben als Vermieter beim Amtsgericht, nachdem der Mieter trotz Abmahnung die rückständige Miete nicht gezahlt hat und trotz Kündigung und Fristsetzung, die Wohnung nicht geräumt hat. Ziel der Klage: Erhalt einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils mit dem der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Mietwohnung und mit der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners (Mieter) beauftragen kann.Erschienen bei Youtube: https://youtu.be/GtZvF2Ncsco Das "Mieter-räumt-Wohnung-nicht"-Hilfspaket enthält als Komplett-Lösung 6 nützliche Mustertexte und eine erklärende Video-Anleitung für die Erhebung einer Räumungsklage sowie 2 zusätzliche Video-Anleitungen für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Zwangsräumung der Wohnung (klassisch und "Berliner Modell" der Räumung) mit dem Ziel, einen säumigen Mieter nach fristloser Kündigung schnellstmöglich aus dem Besitz der Wohnung zu weisen, um weitere Zahlungsausfälle zu minimieren. Die Zauberformel lautet: Schnelligkeit ist Trumpf.Schritt 1: Erhebung der Räumungklage beim zuständigen Amtsgerichts.Mustertext 1 (Text3402): Erhebung einer Räumungsklage nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs.Mustertext 2 (Text3401): Erhebung einer Räumungsklage kombiniert mit einer Zahlungsklage nach fristloser Kündigung.Video: (1402video): Räumungsklage als Vermieter erheben nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs Schritt 2: Letzte Aufforderung zur Räumung der Wohnung nach Erhalt vollstreckbarer Ausfertigung des Räumungsurteils (Räumungstitels).Mustertext 3: (Text3410): Letzte Aufforderung an Mieter zur freiwilligen Räumung der Wohnung nach Urteil vor Beauftragung Zwangsräumung.Schritt 3: Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Räumung der Wohnung nach Erhalt des Räumungstitels.Video: (1401video): Klassischer Räumungsauftrag Wohnung erteilen)Mustertext 4:(Text3411): Klassischer Räumungsauftrag gemäß § 885 ZPO Absatz 1-5 erteilenVideo: (1412video): Räumungsauftrag nach dem "Berliner Modell" mit Geltendmachung Vermieterpfandrecht)Mustertext 5: (Text 3412): Beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO (Früher: Räumungsauftrag "Berliner Modell" beschränkt auf § 885 Abs. 1 ZPO) mit und ohne Geltendmachung des Vermieterpfandrechts möglich.Mustertext 6: (Text3413): Geltendmachung des Vermieterpfandrechts vor Beauftragung des Gerichtsvollzieher mit dem Beschränkten Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO (Früher "Berliner Modell" der Räumung (Räumungsauftrag beschränkt auf den § 885 Abs. 1 ZPO)).Technische Angaben für die 6 Mustertexte: Dateiformat: PDF und "Word"-Dokument (.doc).---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Nebenkosten abrechnen für eine vermietete Eigentumswohnung - Immobooks.de

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de

Play Episode Listen Later Aug 18, 2017 14:26


Betriebskosten für eine vermietete Eigentumswohnung korrekt abrechnen.Was sollten Vermieter und Mieter über die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung bei vermietetem Wohnungseigentum wissen? Welche Besonderheiten gibt es?Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung erfolgt in der Regel, nachdem die durch den WEG-Verwalter erstellte WEG-Jahresabrechnung sowie der Wirtschaftsplan durch die Wohnungseigentümerversammlung genehmigt bzw. beschlossen wurde. Die WEG-Jahreseinzelabrechnung für das jeweilige Sondereigentum (Eigentumswohnung) enthält alle notwendigen Angaben bzgl. Betriebskostenarten, die nach mietvertraglicher Vereinbarung und gemäß Betriebskostenverordnung auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt werden können, einschließlich der durch eine beauftragte Wärmedienstfirma erstellten Heizkostenabrechnung bzw. Warmwasserkostenabrechnung bzw. Kaltwasserkostenabrechnung. Hinzufügen muss der Vermieter nur noch die Grundsteuer, die er als Eigentümer an das Finanzamt direkt gezahlt hat.Als gesetzliche Grundlagen sind der § 556 BGB ff, die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung (HeizKV) zu beachten.Die Betriebskostenabrechnung hat in Textform zu erfolgen in einer für einen durchschnittlich denkenden Mieter verständlichen Form und muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums nachweislich zugegangen sein....Das Video ist Teil des "Betriebskosten-korrekt-abrechnen"- Hilfspaket, erhältlich bei Amazon-Marketplace unter folgendem Link: http://www.amazon.de/gp/product/B00EGNRMXU Video-Anleitung ist erschienen auf Youtube: https://youtu.be/Fgn2jJFFuVc Hier die gesetzlichen Grundlagen als Auszug zum Nachlesen:"§ 556 BGBVereinbarungen über Betriebskosten(1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen.(2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.§ 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Switzerland Global Enterprise
Singapur: sieben Strategien für Wirtschaftswachstum fördern Internationalisierung

Switzerland Global Enterprise

Play Episode Listen Later Mar 13, 2017 4:12


http://www.s-ge.com/schweiz/export/de/blog/singapur-sieben-strategien-fuer-wirtschaftswachstum-foerdern-internationalisierung Singapur hat jüngst sieben Strategien für mehr Wirtschaftswachstum veröffentlicht. Der internationale Handel spielt dabei eine wichtige Rolle. Der Stadtstaat wird von vielen Schweizer KMU vor allem als Hub für den südostasiatischen Raum genutzt. 1. Deepen and diversify international connections Singapur möchte die Beziehungen zu multinationalen Institutionen weiter vertiefen und ausbauen, um den Handel und Investments zu fördern. Im vom Ausschuss für die zukünftige Wirtschaft (Committee on the Future Economy) veröffentlichten Papier wird von der Intensivierung der Handelsbeziehungen im ASEAN Raum, dem Festhalten an WTO Richtlinien und dem Ausbau weiterer bilateralen und plurilateralen Kooperationen gesprochen. Ziel ist die Reduzierung von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen. 2. Acquire and utilise deep skills Mit dieser Strategie reagiert Singapur auf die rasanten technologischen Neuerungen, welche immer wieder neue Fähigkeiten beim Personal erfordern. Mit Förderprogrammen in der Erwachsenenbildung und für Studierende an Universitäten, sollen die Singapurer für die Herausforderungen der Wirtschaftswelt gewappnet werden. Die Programme gehen über Training-Programme in Unternehmen, bis hin zu Online Studiengängen und dem Ausbau der National Jobs Bank. 3. Strengthen enterprise capabilities to innovate and scale up Zum einen verfolgt Singapur den Ansatz, Start-up Unternehmen intensiver zu fördern. Dafür wurde beispielsweise der Research Innovation Enterprise 2020 Plan (RIE2020) ins Leben gerufen. Zum anderen sollen die Förderungen Unternehmen im Bereich Internationalisierung und Forschung und Entwicklung unterstützen. Des Weiteren sollen die Rahmenbedingungen für Unternehmertum und die Geltendmachung des Rechts auf geistiges Eigentum vereinfacht werden. 4. Build strong digital capabilities Im Fokus dieser Strategie steht, Unternehmen Hilfestellung dabei zu leisten, neue Technologien zu adaptieren. Ein starkes Gewicht liegt auf der Datengewinnung und Datensicherheit sowie Projekten zur Förderung von Data Science. 5. Develop a vibrant and connected city of opportunity Singapur ist bereits ein wichtiger Hub für den südostasiatischen Raum. Im Rahmen dieser Strategie soll die Infrastruktur ausgebaut werden. Ziel ist die Erweiterung des Changi Airport mit einem fünften Terminal, der Bau eines Frachthafens in Tuas und der Bau der Kuala Lumpur-Singapore Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung eines Masterplans für die städtische Infrastruktur im Untergrund und die Förderung von selbstfahrenden Autos. Neue Wohnbauten und Shopping-Center sollen die Stadt lebenswert machen. 6. Develop and implement Industry Transformation Maps Die Industry Transformation Map (ITM) soll sicherstellen, dass die verschiedenen Strategien kohärent umgesetzt werden. Das ITM stellt ein offizielles Gremium dar, in dem auch Vertreter aus 23 Industrien eingebunden sind und übernimmt die Schirmherrschaft zur Umsetzung der Strategien. 7. Partner one another to enable growth and innovation Im Zentrum dieser Strategie steht der weitere Ausbau von Handelskammern, um die internationale Zusammenarbeit mit Europa und der Welt auszubauen. Ebenso sind die Überarbeitung von Steuersystem und Regulierungen Teil dieser Strategie. Der Klimawandel spielt ebenfalls eine Rolle und soll durch den vermehrten Einsatz von Cleantech-Produkten und –Dienstleistungen entgegen gewirkt werden. Länderberatung Singapur Lassen Sie sich von unseren Experten zu den Geschäftsmöglichkeiten in Singapur beraten (service public) und melden Sie sich jetzt an. Den vollständigen «Report of the Committee on the Future Economy» finden Sie hier.

LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer

Wir kümmern uns in dieser Episode um die rechtlichen Basics deiner Internetseite: Impressum, Datenschutzerklärung, Kontaktformular.A: Impressum:Vieles, was du dazu wissen musst, steht in § 5 TMG und § 55 Abs. 2 RStV. Außerdem lohnt für alle, die Dienstleistungen erbringen, ein Blick in die Infoverordnung (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)).Eine Impressums-Checkliste habe ich für dich zusammengestellt.Beispiel:Frau Muster ist Freiberuflerin und möchte ihre Tätigkeit auf einer Internetseite vorstellen und einen Blog führen. Sie hat keinen reglementierten Beruf. Dann könnte das Impressum folgendermaßen aussehen:Marianne MusterFreie AutorinBerliner Str. 1270190 StuttgartKontakt:Telefon: 0711/111111Telefax: 0711/22222E-Mail: marianne@muster.deUmsatzsteuer-ID gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE123456Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:Marianne Muster, Berliner Str. 12, 70190 StuttgartWenn Frau Muster dagegen eine GmbH gegründet hat, deren Geschäftsführerin sie auch ist, dann könnte das Impressum folgendermaßen aussehen:Startup7 GmbHTeststraße 2412345 BerlinVertreten durch:Geschäftsführerin Marianne MusterKontakt:Telefon: 030/123456Telefax: 030/345678E-Mail: info@startup---7.deHandelsregister:Registergericht: AG CharlottenburgRegisternummer: HRB 12345Umsatzsteuer-ID gemäß §27 a UStG: DE 345678Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:Marianne Muster, Teststraße 24, 12345 BerlinB: DatenschutzerklärungWas muss nun in einer solchen Datenschutzerklärung stehen? Neben der obligatorischen Beteuerung, dass man selbstverständlich Datenschutz sehr ernst nimmt, sollte auf Folgendes eingegangen werden:Was sind personenbezogene Daten? Gem. § 3 Abs. 1 BDSG: Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.Cookies: Auf fast jedem Blog werden Cookies verwendet. Hier ist zwischen permanenten Cookies (bleiben auf dem Rechner des Nutzers gespeichert) und Session Cookies (werden nach Verlassen der Seite gelöscht) zu unterscheiden. Die verwendeten Cookies müssen genannt und es muss hierüber verständlich informiert werden; außerdem muss der Nutzer auch darüber aufgeklärt werden, wie er die Speicherung von Cookies verhindern kann. Zum Thema Cookies gibt es auch noch ein weiteres Problemfeld – die Cookie-Richtlinie –, zu dem ich später komme.Sicherung der Kommunikation: Erfolgt z.B. eine Übertragung per https?Welche Daten werden erhoben und zu welchem Zweck? Während dies bei einer normalen Webseite ohne jegliche Möglichkeit des Newsletter-Opt-ins/Social Media eher unproblematisch ist, ist ansonsten nach den erhobenen Daten zu schauen und dies sowie die Zwecke ausführlich auszuführen. Aber auch bei einer „normalen“ Webseite sollte aufgelistet werden, welche Daten automatisch erhoben und gespeichert werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich hierbei um pseudonymisierte Daten handelt, also nicht um personenbezogene oder einer Person zuordenbare Daten handelt.Belehrung über das Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht: Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jeder, über den Daten gespeichert werden, das Recht, von demjenigen, der die Daten hat, Auskunft zu verlangen. Dies betrifft die Frage, was konkret dort gespeichert ist und zu welchem Zweck. Sind diese gespeicherten Daten nicht richtig, so kann der Betroffene Berichtigung oder Löschung verlangen. Ist eine Löschung aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, werden die Daten gesperrt. Über diese Rechte ist zu belehren und auszuführen, an wen der Nutzer sich zur Geltendmachung wenden kann. Hier ist es okay, eine E-Mail-Adresse anzugeben.Spannend wird es, wenn zusätzlich ein Newsletter oder die Möglichkeit zum Download eines E-Books oder Ähnlichem angegeben wird. Auch hier ist über die erfassten Daten und deren Verwendungszweck zu informieren.Werden die Daten an jemand anders weitergegeben? „Jemand anders“ im Sinne des Datenschutzrechtes ist jede andere Person oder Unternehmen. Ausnahmen sind nur solche Dienstleister, die Daten für Sie verarbeiten, also Ihnen helfen und kein eigenes Interesse an den Daten haben – also nur in Ihrem Auftrag und nach Ihren Vorgaben tätig werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ein schriftlicher Vertrag hierüber, ein sog. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, geschlossen wurde. Dieser muss schriftlich vorliegen. Eine solche Auftragsdatenverarbeitung ist eine rechtssichere, komfortable und wichtige Möglichkeit, sich bei der Verarbeitung von Daten helfen zu lassen. Dies gilt nicht nur für Verwaltungszwecke, sondern auch für Webanalysedienste wie z.B. Google Analytics (Näheres dazu folgt). Werden Daten ins Ausland, insbesondere außerhalb des EWR/EU übertragen?Ansprechpartner für DatenschutzfragenFolgen, falls die Einwilligung verweigert wird: Ist das Angebot trotzdem nutzbar? Nur eingeschränkt oder gar nicht?Gibt es in Ihrem Blog einen Facebook-Like-Button? Auch dazu muss die Datenschutzerklärung angepasst werden, da hier Daten übertragen werden. Facebook (und andere Social Media-Seiten) erhalten Daten; ist man beim Netzwerk eingeloggt, sogar personenbezogene Daten. Bei Facebook (und anderen Plattformen) gilt aber noch eine Besonderheit: Facebook ist nicht zu Unrecht als „Datenkrake“ bekannt – man nimmt also, was man kriegen kann. Dies gilt sogar dann, wenn der Nutzer noch nicht auf den Like-Button geklickt hat. Vor diesem Hintergrund sehen besonders kritische Datenschützer bereits das Einbinden eines Facebook-Like-Buttons als schwierig bzw. datenschutzrechtlich möglicherweise unzulässig an. Wer hier Bedenken hat oder alles hundertprozentig richtig machen will, dem wird auch geholfen. Heise.de hat hier eine Software entwickelt, die den Facebook-Like-Button quasi „abdeckt“ und ihn erst auf explizite Bestätigung des Nutzers freigibt. Dies sieht dann so aus, dass der Nutzer zunächst auf einen „ersten Facebook-Button“ klicken muss, daraufhin einen Hinweis bekommt und erst bei Bestätigung den „richtigen“ Like-Button anklicken kann. Derartige Software finden Sie beispielsweise bei heise. Mittlerweile wurde diese Lösung weiterentwickelt, so dass nur noch ein Klick nötig ist – und jetzt auch datenschutzkonform hoher Nutzerkomfort geboten wird (Shariff-Projekt). Bisher gibt es allerdings keine Gerichtsentscheidung, die die Verwendung eines normalen Facebook-Like-Buttons beanstandet hätte.Und wie kann eine solche Datenschutzerklärung nun praktisch aussehen? Bei aller Vorsicht vor Mustern und der immer bestehenden Notwendigkeit, diese an die konkrete Situation anzupassen, möchte ich Ihnen eine FormulierungshilfeEin Muster einer Datenschutzerklärung habe ich für dich erstellt.C: KontaktformularDa gibt es ja nix rechtliches - halt ein Kontaktformular. Sollte man meinen. Ist aber nicht so, zwei Aspekte sind zu beachten:Datensparsamkeit: Nur nach den Angaben fragen, die du wirklich brauchstVerschlüsselung: Daten bei Übertragung bitte verschlüsseln. Da hat es bei unverschlüsseltem Transfer schon Bußgelder der Datenschutzbehörde gegeben! Beitragsbild: Buchstaben-Blöcke - (c) MidoSemsem Folge direkt herunterladen

NZA Podcast
Schriftliche Geltendmachung zur Wahrung einer Ausschlussfrist

NZA Podcast

Play Episode Listen Later Jul 21, 2014 2:59


wahrung geltendmachung
NZA Podcast
Frist zur Geltendmachung von Schadensanspr

NZA Podcast

Play Episode Listen Later Aug 3, 2012 2:08


NJW Podcast
Geltendmachung eines Beweisverbots - Video-Verkehrskontrolle

NJW Podcast

Play Episode Listen Later May 14, 2010 1:59


NJW Podcast
Geltendmachung der Kosten für Erstausstattung eines Säuglings

NJW Podcast

Play Episode Listen Later Sep 4, 2009 1:50


recht kosten rechtsprechung erstausstattung f xfc geltendmachung njw njw-spezial 2009
FPR Podcast
Anwaltliche Verpflichtung zur Geltendmachung von Anspruchsbegrenzung

FPR Podcast

Play Episode Listen Later Jun 30, 2009 7:52


verpflichtung geltendmachung olg d