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Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting zeigt sich einmal mehr, dass Gerichte und Gesetzgeber immer wieder „Luft nach oben“ lassen, was die Überzeugungskraft ihrer Entscheidungen angeht: Zunächst (ab Minute 00:46) werfen wir in Querbeet einen Blick auf die erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Offizierin gegen die disziplinarrechtliche Ahndung der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils (BVerfG Beschluss vom 20. März 2025 - 2 BvR 110/23). Karlsruhe meint, die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, sie genüge nicht den Darlegungs- und Substantiierungsanforderungen des BVerfGG. Letztlich verneint das BVerfG die Beschwer, die von einer zwar in der Personalakte nicht getilgten, aber tilgungsreifen Disziplinarstrafe ausgeht. Naja. Sodann geht es (ab Minute 11:51) um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. April 2025 BVerwG 10 VR 3.25), wonach kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen den BND zu Erkenntnissen zum Ursprung der COVID-19-Pandemie besteht. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten. Auch schade. Keinen Widerspruch sah der BGH (ab Minute 22:02) – Beschluss vom 22. Januar 2025, II ZB 18/23 – zu der einschlägigen Vorentscheidung des EuGH, als er dem Auskunftsersuchen eines Gesellschafters, das auch dem Ziel diente, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, diesen Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten, stattgab. Der Kläger begehrte von der Treuhänderin vergeblich Auskunft über persönliche Daten sowie die Beteiligungshöhen der an den Fondsgesellschaften beteiligten Gesellschafter. Zu Recht, sagt der BGH, das auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter gerichtete Auskunftsbegehren des Gesellschafters sei lediglich durch das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt. In seinem Urteil vom 12. September 2024 hatte der Europäische Gerichtshof offenbar zu viel Spielraum gelassen. Sodann analysieren Niko und Stefan (ab Minute 28:16) den Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD in Sachen Datenschutz, der nun „entbürokratisiert“ werden soll. Die Datenschutzaufsicht soll bei der Bundesdatenschutzbeauftragten „gebündelt“ werden, alle vorhandenen Spielräume der DSGVO wollen die Koalitionäre nutzen, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Und die Vorratsdatenspeicherung wird auch eingeführt, die dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern kommt. In Sachen Informationsfreiheit bleibt der Koalitionsvertrag kryptisch: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“ Was immer das nun bedeutet … da bleibt viel Luft nach oben!
Jugoslawien, Ruanda, Syrien, die Ukraine: Immer wieder hoffen Menschen auf die Ahndung von schweren Kriegsverbrechen. Die gelingt oft nur bedingt, sagt Anwalt Wolfgan Kaleck. Die Bedeutung solcher Prozesse für die Gesellschaft sei trotzdem enorm. Kaleck, Wolfgang www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
In dieser Folge von "Mal nach den Rechten schauen" beschäftigen sich Livia und Elisa mit dem Wiesbadener Juristenprozess von 1952: Fünf hochrangige NS-Juristen waren wegen ihrer aktiven Beteiligung an der Ermordung von Strafgefangenen in den Konzentrationslagern angeklagt. Im Gespräch mit Dr. Felix Wiedemann beleuchten wir das Schicksal der als unter dem Label “asozial” verfolgten Strafgefangenen – einer Opfergruppe, die sich unmittelbar in Obhut der Justiz befand - und lange Zeit übersehen wurde. Redaktion, Moderation & Schnitt: Livia Giuliani und Elisa Costadura Redaktion & Werbung: Whitney Nosakhare Redaktionelle Unterstützung: Viktoria Moissiadis, Tabasom Djourabi-Asadabadi, Johannes Lintig, Jonas Höltig
Den Gott des Alten Testaments besser verstehen - Teil 3 - Gericht und Liebe Gottes Was bedeutet es, wenn Gott richtet? Warum richtet Gott? Wie steht das in Beziehung zu Gerechtigkeit? Und wo bleibt da die Liebe Gottes? Diesen Fragen geht Torsten Uhlig (Evangelische Hochschule Tabor) in diesem Vortrag nach. Prof. Dr. Torsten Uhlig unterrichtet Altes Testament an der Ev. Hochschule Tabor in Marburg. Kapitel 00:00 Start 02:08 1. Einige Begriffe und ihre Vewendung 03:00 Der Begriff "Gerechtigkeit“ Beziehungsorientierung 08:06 Der Begriff „Strafe" 09:59 Zwei Beipiele für "Strafe" - Usa und die Bundeslade und das Gottesknechtslied 14:52 2. Gericht Gottes als Erweis der Barmherzigkeit Gottes 18:41 3. Gottes Gericht als liebende Verantwortung 20:27 Gericht Gottes als Ahndung von Beziehungsbruch innerhalb der Gemeinschaft 23:18 Gericht Gottes als Ahndung des Verrats der Liebesbeziehung zwischen Volk und Gott 27:19 Gericht Gottes als Begrenzung hochmütigen Machtstrebens 30:53 4. Wenn Menschen in der Erfahrung von Gottes Gericht die Liebe Gottes nicht mehr erkennen 37:02 Gericht und Erbarmen Gottes am Beispiel von Jona 42:27 Gericht und Liebe Gottes ist kein „Wissen" 44:03 Zusammenfassende Gedanken _______________________________________________________________________________________ glaubendenken ist eine Initiative von... Tobias Becker, Gemeinschaftspastor ESG (Ludwigsburg) Dr. Dominik Klenk, Publizist und Verleger (Basel) Konrad Schmid, Filmemacher Daniel Wilken (Ludwigsburg) Prof. Dr. Dr. Roland Werner, Theologe und Sprachwissenschaftler (Zinzendorf-Institut, Marburg) PayPal: Link: https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=FBT4FHTCYGLGW Verwendungszweck: glaubendenken Unterstützung Spenden zur Unterstützung des Projekts glaubendenken überweisen Sie bitte an das Zinzendorf-Institut mit dem Vermerk „glaubendenken“. Eine Spendenbescheinigung wird am Anfang des Folgejahres versandt. Vielen Dank! Unsere Kontodaten: Empfänger: Zinzendorf-Institut IBAN DE36 5335 0000 0010 0057 44 SWIFT-BIC: HELADEF1MAR Verwendungszweck: glaubendenken Kontakt Zinzendorf-Institut Steinweg 12 35037 Marburg info@glaubendenken.net
Seit Ende Mai ist der erste Lärmblitzer Deutschlands am Berliner Kurfürstendamm in Aktion. In Kooperation mit der TU Berlin hat der Senat die Installation des Blitzers auf den Weg gebracht. Der zweimonatige Testlauf dient nicht der Ahndung, sondern ausschließlich der Datensammlung zur Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen. Welche Fragen beantwortet werden sollen, wie Lärm im Straßenverkehr entsteht und was für eine Rolle Lärmblitzer zukünftig spielen könnten, darüber sprechen wir mit Holger Siegel (Bundesverband gegen Motorradlärm) und Prof. Andre Fiebig (TU Berlin).
Am 12. Juni berichtet der Germanist Peter J. Brenner von der Großdemonstration gegen das geplante Heizungsgesetz, die am Samstag in Erding stattgefunden hat. Mit dem Rechtsanwalt Ralf Ludwig spricht Moderator Andreas Peter über die Aufarbeitung und etwaige juristische Ahndung der Corona-Maßnahmen-Politik. Der frühere Präsident des thüringischen Landeskriminalamtes, Uwe Kranz, schildert seinen Kampf gegen einen geplanten internationalen Pandemievertrag der WHO, und der Historiker Christian Hardinghaus erläutert die Thesen seines Buches „Kriegspropaganda und Medienmanipulation“ am Beispiel der Berichterstattung über den Ukraine-Krieg. Tom Wellbrock hat eine Medienschau zusammengestellt.
U.a. mit folgenden Themen: LNG für Deutschland - Katar bleibt seiner Außenpolitik treu / NATO-Außenministertreffen in Bukarest / G7-Justizminister zur Ahndung von Kriegsverbrechen in der Ukraine / Debatte über Fachkräftezuwanderung
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Vor 30 Jahren hat ein rechter Mob in Rostock-Lichtenhagen Asylbewerber und Migranten angegriffen. Ein Gespräch über das Erbe dieses Pogroms. Vom 22. bis zum 26. August 1992 tobt in Rostocker Stadtteil Lichtenhagen ein rechter Mob. Der Zorn von Hunderten entlädt sich gegen Geflüchtete, die dort seit Wochen vor der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber campieren. Erst fliegen Steine, dann Molotowcocktails, Bürger applaudieren. Nachdem die Unterkunft geräumt ist, richtet sich die Wut gegen das benachbarte Wohnheim vietnamesischer Vertragsarbeiter. Das Haus wird gestürmt, Feuer gelegt. Eine völlig überforderte Polizei kapituliert, die Feuerwehr ist hilflos. 150 Menschen sind in Todesangst. Nur knapp entkommen sie über einen Notausgang aufs Dach dem Tod. Erst nach vier Tagen und Nächten des Pogroms bekommt ein massives Polizeiaufgebot die Lage unter Kontrolle. "Das aggressive Grundrauschen, das immer mehr anschwoll", habe sie schon in ihrer Kindheit erlebt, sagt die gebürtige Rostockerin und SZ-Redakteurin Ulrike Nimz. Lichtenhagen sei deshalb auch so "ein Fanal" gewesen, "weil das Versagen von Politik und Behörden so allumfassend war". Auch habe der damalige Kanzler Helmut Kohl (CDU) von einem Staatsnotstand beim Thema Asyl gesprochen. Man habe danach die Gelegenheit genutzt, um das Asylrecht zu verschärfen. "Das grenzt natürlich an Täter Opfer Umkehr. Und was noch viel schlimmer ist: Aus Sicht der Täter war Lichtenhagen ein Erfolg." Lichtenhagen erschien "wie ein Solitär". Aber bereits ein Jahr zuvor gab es in Hoyerswerda ähnliche Ausschreitungen. "Bürger konnten Seite an Seite mit Neonazis Steine schmeißen." Auch habe es die Morde von Mölln und Solingen und vor zwei Jahren in Hanau gegeben. "Von Einmaligkeit kann man ganz und gar nicht sprechen." Teilweise gebe es einen "Reflex, das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen zu einer Sache zu machen, die nichts mit den Rostock zu tun" habe. Es seien angereiste Neonazis gewesen. "Das stimmt teilweise, aber eben nicht nur. Also gerade am Anfang waren es Lichtenhagen und Rostocks Bürger, die da standen, geklatscht haben, als wäre das ein Happening." Die Erfahrung der Selbstermächtigung, das Erbe von Lichtenhagen, wirke bis heute bei diesen Leuten. "Die haben gelernt, dass man nur Steine schmeißen und ein paar Mollis basteln muss, um zu bekommen, was man will, nämlich eine vermeintlich ausländerfreie Stadt." Wichtig sei Zivilcourage um eine Wiederholung zu verhindern, aber auch konsequente Strafverfolgung und konsequente Ahndung von rassistischen Übergriffen - auch im Internet. Weitere Nachrichten: Neue Corona-Regeln, Missbrauchsfall im Trierer Bistum fehlt in Zwischenbericht. Moderation, Redaktion: Lars Langenau Redaktion: Franziska von Malsen Produktion: Immanuel Pedersen Zusätzliches Audiomaterial über Spiegel TV
Wie wirkt sich Antisemitismus für Juden und Jüdinnen aus? Wie reagiert das Recht auf Antisemitismus? Und kann mit Mitteln des Rechts Antisemitismus bekämpft werden? Das sind Fragen, denen wir in unserer Folge „Antisemitismus und Recht“ nachgehen wollen. Wir sprechen mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus RIAS und Dr. Reut Yael Paz über alltäglichen Antisemitismus, justizielles Versagen und darüber, was sich aus der Geschichte lernen lässt. ShownotesAG Wuppertal, Urteil vom 05.02.2015 - 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14 Botsch, Von der Judenfeindschaft zum Antisemitismus – Ein historischer Überblick, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/187412/von-der-judenfeindschaft-zum-antisemitismus/, 2014 Brumlik, Antisemitismus, 2020 Bundesverband RIAS e.V., Handbook for the practical use of the IHRA Working Definition of Antisemitism, Prepared by the Federal Association of Departments for Research and Information on Antisemitism, November 2020 Coffey/Laumann: Gojnormativität, Warum wir anders über Antisemitismus sprechen müssen, 2021 Czollek, Desintegriert Euch!, 2018 Goldenbogen/Kleinmann, Aktueller Antisemitismus in Deutschland – Verflechtungen, Diskurse, Befunde, 2021 Heilbronn/Rabinovici/Sznaider, Neuer Antisemitismus? Fortsetzung einer globalen Debatte, 2019 IHRA-Definition: https://www.holocaustremembrance.com/resources/working-definitions-charters/working-definition-antisemitism Jahr, Antisemitismus vor Gericht. Debatten über die juristische Ahndung judenfeindlicher Agitation in Deutschland (1879–1960), 2011 Jerusalem Declaration: https://jerusalemdeclaration.org/ Klug, What do we mean when we say “antisemitism”?, 2013, https://www.jmberlin.de/keynote-was-meinen-wir-wenn-wir-von-antisemitismus-sprechen Lagodinsky, Kontexte des Antisemitismus: rechtliche und gesellschaftliche Aspekte der Meinungsfreiheit und ihrer Schranken, 2013 Liebscher, Sind Juden weiß? Wie Antidiskriminierungsrecht am Antisemitismus scheitert, Völkerrechtsblog, 14.02.2018 Liebscher/Pietrzyk/Lagodinsky/Steinitz, Antisemitismus im Spiegel des Rechts, NJOZ 2020, 897 Lipstadt, Der neue Antisemitismus, 2018 Podcastserie von NSU Watch und VBRG e.V., Folge #22 Antisemitismus und Rassismus als Problem der Strafverfolgungsbehörden Poliakov, Vom Antizionismus zum Antisemitismus, 1992 Steinke, Terror gegen Juden: Wie antisemitische Gewalt erstarkt und der Staat versagt. Eine Anklage, 2020 Zechlin, Antisemitismus als Rechtsbegriff. Wann ist Israelkritik antisemitisch und wann ist sie es nicht?, KJ Kritische Justiz 54/2021, Seite 31-46
Themen der Sendung: Gedenken an Opfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und in NRW vor einem Jahr, Nahost-Reise des US-Präsidenten: Biden trifft israelischen Premier Lapid zu Gesprächen über iranisches Atomprogramm, Regierungskrise in Italien: Ministerpräsident Draghi reicht Rücktritt ein, Viele Tote und Verletzte nach russischem Raketenangriff in ukrainischer Stadt Winnyzja, Justiz-Vertreter beraten in Den Haag über Verfolgung und Ahndung von Kriegsverbrechen in der Ukraine, Russland und Ukraine einigen sich auf gemeinsame Kontrollen der An- und Abfahrten aus den Häfen im Konflikt um blockierte Getreide-Exporte, Tausende feiern Rücktritt des geflüchteten Präsidenten Rajapaksa in Sri Lanka, Tour de France: Brite Thomas Pidcock fährt als Erster durchs Ziel, Das Wetter
Themen der Sendung: Gedenken an Opfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und in NRW vor einem Jahr, Nahost-Reise des US-Präsidenten: Biden trifft israelischen Premier Lapid zu Gesprächen über iranisches Atomprogramm, Regierungskrise in Italien: Ministerpräsident Draghi reicht Rücktritt ein, Viele Tote und Verletzte nach russischem Raketenangriff in ukrainischer Stadt Winnyzja, Justiz-Vertreter beraten in Den Haag über Verfolgung und Ahndung von Kriegsverbrechen in der Ukraine, Russland und Ukraine einigen sich auf gemeinsame Kontrollen der An- und Abfahrten aus den Häfen im Konflikt um blockierte Getreide-Exporte, Tausende feiern Rücktritt des geflüchteten Präsidenten Rajapaksa in Sri Lanka, Tour de France: Brite Thomas Pidcock fährt als Erster durchs Ziel, Das Wetter
Themen der Sendung: Gedenken an Opfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und in NRW vor einem Jahr, Nahost-Reise des US-Präsidenten: Biden trifft israelischen Premier Lapid zu Gesprächen über iranisches Atomprogramm, Regierungskrise in Italien: Ministerpräsident Draghi reicht Rücktritt ein, Viele Tote und Verletzte nach russischem Raketenangriff in ukrainischer Stadt Winnyzja, Justiz-Vertreter beraten in Den Haag über Verfolgung und Ahndung von Kriegsverbrechen in der Ukraine, Russland und Ukraine einigen sich auf gemeinsame Kontrollen der An- und Abfahrten aus den Häfen im Konflikt um blockierte Getreide-Exporte, Tausende feiern Rücktritt des geflüchteten Präsidenten Rajapaksa in Sri Lanka, Tour de France: Brite Thomas Pidcock fährt als Erster durchs Ziel, Das Wetter
Themen der Sendung: Gedenken an Opfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und in NRW vor einem Jahr, Nahost-Reise des US-Präsidenten: Biden trifft israelischen Premier Lapid zu Gesprächen über iranisches Atomprogramm, Regierungskrise in Italien: Ministerpräsident Draghi reicht Rücktritt ein, Viele Tote und Verletzte nach russischem Raketenangriff in ukrainischer Stadt Winnyzja, Justiz-Vertreter beraten in Den Haag über Verfolgung und Ahndung von Kriegsverbrechen in der Ukraine, Russland und Ukraine einigen sich auf gemeinsame Kontrollen der An- und Abfahrten aus den Häfen im Konflikt um blockierte Getreide-Exporte, Tausende feiern Rücktritt des geflüchteten Präsidenten Rajapaksa in Sri Lanka, Tour de France: Brite Thomas Pidcock fährt als Erster durchs Ziel, Das Wetter
Nachhaltige Führung - Der Leadership Podcast mit Niels Brabandt / NB Networks
Boris Johnson tritt zurück. Seine Geschichte ist kein Einzelfall. Inkompetenz auf Führungsebene stellt in Organisationen oft ein Problem dar. Dennoch halten sich Führungskräfte, auch bei offensichtlicher Inkompetenz, erstaunlich lange in den besetzten Positionen. Woran liegt dies? Niels Brabandt bespricht das Thema in der aktuellen Folge. Ihr Gastgeber: Niels Brabandt / NB@NB-Networks.com
Täglich kommt es zu Anschlägen, Ausschreitungen oder Übergriffen des Linksextremismus, aber weite Teile der Öffentlichkeit verharmlosen die Gewalt oder tun so, als sei sie nicht existent. Die wissenschaft-liche Beschäftigung mit dem Phänomen linke Gewalt liegt dabei weitestgehend brach und wird kaum finanziell gefördert. Diesem Mißstand begegnen die Untersuchungen des langjährigen Hamburger Bereitschaftspolizisten und promovierten Politikwissenschaftlers Karsten Dustin Hoffmann, der am 23. Oktober 2014 Ergebnisse seiner Forschung in der Bibliothek des Konservatismus vorstellte. Vor vollem Haus beleuchtete der Gast – unter anderem Verfasser einer vielgelobten Arbeit über das autonome Zentrum „Rote Flora“ in Hamburg – in seinem Vortrag Ideologien, Strukturen und Aktionsformen jenes Teils der linken Bewegung, der den gesellschaftlichen Wandel nicht allein mit legalen Methoden zu erreichen sucht. Der Referent betonte, daß die linksextreme Szene keineswegs ein geschlossener Block sei, als der er Außenstehenden erscheine, vielmehr gebe es innerhalb der Szene erhebliche Meinungsverschieden-heiten, die sich gelegentlich auch in offener Gewalt der Gruppen untereinander entlade. Das Gewaltpotential der Szene sei konstant groß. Hoffmann wies u. a. auf die Diskrepanz zwischen den offiziell festgestellten – relativ niedrigen – Zahlen linksextremistischer Straftaten in der Gesamtstatistik extremistischer Straftaten und dem beherrschenden Anteil an der Gesamtzahl der extremistischen Gewaltakte hin. Dies sei, so Hoffmann, auf die im Vergleich zum Rechtsextremismus weniger scharfe Ahndung von Propagandadelikten zurückzuführen. Die an den Vortrag anschließende lebhafte Aussprache förderte vor allem die Erkenntnis zu Tage, daß gerade die wissenschaftliche und gesellschaftliche Beschäftigung mit dem Komplex Linksextremismus erst am Anfang steht. * Die Bibliothek des Konservatismus unterstützen: PayPal: https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&hosted_button_id=BEB99H36UCDSL Banküberweisung: Förderstiftung Konservative Bildung und Forschung IBAN: DE15 1009 0000 2125 2750 04 BIC: BEVODEBB www.bdk-berlin.org Facebook: https://www.facebook.com/bdk.bln Instagram: https://www.instagram.com/bdk_berlin/ Twitter: https://twitter.com/BdK_Berlin Gettr: https://gettr.com/user/bdk_berlin
Über russische Kriegsverbrechen und die Möglichkeiten ihrer Ahndung diskutiert Barbara Tóth mit Justizministerin Alma Zadić, den Juristen Manfred Nowak und Wolfgang Benedek sowie Neos-Politikerin Stephanie Krisper. See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
Die Debatte mit Natascha Freundel, Juri Andruchowytsch und Werner Schulz --- "Sprechen wir über die Ukrainisierung Europas." Juri Andruchowytsch --- "Zusammen sind wir viele! Uns kann man nicht besiegen!" So schallte es im Winter 2004 über den Unabhängigkeitsplatz in Kyiw. Die Zeilen aus der inoffiziellen Hymne der Organgenen Revolution sind aktueller denn je – Kyiw, das Herz der Ukraine, kämpft wie das ganze Land ums Überleben und gegen Putins irrationalen, zynischen, verbrecherischen Angriffskrieg. Der Schriftsteller Juri Andruchowytsch erklärt aller Welt seit über 20 Jahren, dass die Ukraine zu Europa gehört und für die europäischen Werte kämpft. Der Politiker Werner Schulz (Die Grünen) warnt mindestens ebenso lang vor naiver Appeasement-Politik gegenüber Wladimir Putin. Wie beurteilen sie die gegenwärtige Situation in der Ukraine und die Kehrtwende der deutschen Regierung in Sachen Waffenlieferungen und Aufrüstung? Ein Gespräch über falsche und berechtigte Hoffnungen, über Korruption und ihr Ende in Europa, über die Bedeutung von EU und Nato für die Ukraine und über die Ahndung der Kriegsverbrechen von Putin und seinen Gefolgen. --- Mehr Infos unter: rbbkultur.de/derzweitegedanke --- Schreiben Sie uns Ihre Gedanken, Kommentare und Kritik direkt an derzweitegedanke@rbbkultur.de
Es ist weltweit der erste Prozess gegen die Schlächter des Assad-Regimes. Knapp zwei Jahre wurde verhandelt, zahlreichen Folteropfern haben ausgesagt und von unvorstellbaren Grausamkeiten berichtet. Auch wenn die Ermittlung der Wahrheit für das Gericht teilweise mühsam war – das Verfahren war ein Beleg dafür, dass die internationale Ahndung von schwersten Menschenrechtsverletzungen möglich ist.
Die Verfolgung und Ahndung terroristischer Taten ist eine logische Folge. Gleichwohl stellt sie das Strafrecht vor besondere Herausforderungen und wandelt sich entsprechend stetig – nicht ohne Kritik.
Vor 75 Jahren fand der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gegen die Spitzen des nationalsozialistischen Staates mit der Urteilsverkündung seinen Abschluss. Doch die juristische Ahndung von Unrecht aus der NS-Zeit dauert an, heute mit den wohl letzten Verfahren gegen frühere KZ-Mitarbeiter.
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Dienstag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Briten geben Startschuss für Corona-Impfungen Als erstes westeuropäisches Land haben in Großbritannien die Massenimpfungen mit dem Corona-Impfstoff von BioNTech-Pfizer begonnen. Als Erste seit der Zulassung des Impfstoffs wurde die 90-jährige Britin Margaret Keenan geimpft. Das Vereinigte Königreich hatte das Vakzin von BioNTech-Pfizer als erstes Land der Welt zugelassen. In der ersten Phase sollen etwa 800.000 Menschen über 80 Jahre sowie Gesundheits- und Pflegepersonal geimpft werden. Insgesamt 50 Kliniken stehen landesweit als Impfzentren bereit. Johnson reist zu Post-Brexit-Gesprächen nach Brüssel Im Streit über den Brexit-Handelspakt soll ein persönliches Treffen auf höchster Ebene den Durchbruch bringen. Der britische Premierminister Boris Johnson wird in den kommenden Tagen nach Brüssel reisen, um mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die schwierigsten Fragen zu klären, wie die Kommission nach einem Telefonat Johnsons mit von der Leyen mitteilte. Strittig sind nach wie vor der Zugang für EU-Fischer zu britischen Gewässern, faire Wettbewerbsbedingungen und die Regeln zur Ahndung von Verstößen gegen das Abkommen. Biden wählt neuen Pentagon-Chef aus Der künftige US-Präsident Joe Biden will laut Medienberichten mit Lloyd Austin erstmals einen Afroamerikaner zum Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten machen. Der pensionierte General leitete von 2013 bis zu seinem Ruhestand 2016 das US-Zentralkommando Centcom. Es ist unter anderem verantwortlich für die Militäreinsätze im Irak, in Syrien und in Afghanistan. - Das US-Gesundheitsministerium will Biden dem kalifornischen Generalstaatsanwalt Xavier Becerra anvertrauen. Der 62-Jährige wäre der erste Latino auf dem in der Corona-Krise höchst wichtigen Posten. Programm zum Schutz junger Migranten wieder gültig Die US-Regierung hat das sogenannte „Dreamer“-Programm zum Schutz von Kindern illegal eingewanderter Menschen wieder in Kraft gesetzt. Damit wurde eine Gerichtsanordnung umgesetzt. 2012 hatte der damalige US-Präsident Barak Obama das Programm per Dekret eingeführt, um als „Dreamer“ bezeichnete Kinder illegal eingewanderter Menschen vor Abschiebung zu schützen. Die meisten der Betroffenen sind in den USA aufgewachsen, besitzen aber die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern. Rund 700.000 Menschen erhielten einen befristeten Abschiebeschutz und eine Arbeitserlaubnis in den Vereinigten Staaten. Erneut Verhaftungen von pro-demokratischen Demonstranten in Hongkong In Hongkong sind erneut mehrere Demokratie-Aktivisten auf der Grundlage des umstrittenen chinesischen Sicherheitsgesetzes festgenommen worden. Den acht Aktivisten, darunter drei ehemalige Parlamentsabgeordnete, werde die Organisation und Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration gegen das Gesetz am 1. Juli vorgeworfen, teilte die Polizei mit. Bei einer Verurteilung nach dem Sicherheitsgesetz droht den Aktivisten bis zu fünf Jahre Haft. Oppositionspolitiker und westliche Regierungen befürchten, dass das Gesetz dazu dient, regierungsfeindliche Stimmen zu unterdrücken. Katar bekommt "Gepard"-Panzer aus Deutschland Die Bundesregierung hat die Lieferung von 15 Flugabwehr-Panzern des Typs "Gepard" in das Golfemirat Katar genehmigt. Das geht aus einem Schreiben von Wirtschaftsminister Peter Altmaier an den Wirtschaftsausschuss des Bundestags hervor. Das Münchner Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei Wegmann erhalte für den Deal, der auch die Lieferung von Ersatzteilen und Munition umfasse, insgesamt gut 31 Millionen Euro, heißt es. Rüstungsexporte in den Nahen Osten sind wegen der dortigen Menschenrechtslage und regionaler Konflikte umstritten. Juristischer Sieg für Moldaus künftige Staatschefin Das Verfassungsgericht der Republik Moldau hat ein umstrittenes Gesetz aufgehoben, das die Macht der designierten Präsidentin Maia Sandu beschneiden sollte. Damit folgte es einem Einspruch von Sandus pro-europäischer Partei "Aktion und Solidarität". Das Gesetz sah vor, dass das Ministerium für Sicherheit und Information nicht mehr wie bisher dem Präsidenten oder der Präsidentin, sondern künftig dem Parlament unterstellt gewesen wäre. Das Abgeordnetenhaus wird von der Partei der Sozialisten dominiert, die den pro-russischen, noch amtierenden Präsidenten Igor Dodon unterstützt.
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Freitag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Wahl zum US-Präsidenten weiter offen In den USA steht auch am dritten Tag nach der Präsidentenwahl noch kein Sieger fest. In sechs Bundesstaaten hat die Auszählung noch kein eindeutiges Ergebnis gebracht. Besonders knapp ist das Rennen weiter in Georgia und Pennsylvania - dort hat Herausforderer Joe Biden gegenüber Donald Trump aufgeholt und fast gleichgezogen. Biden hat inzwischen 253 Wahlleute hinter sich - für einen Sieg würde er 17 weitere benötigen. US-Präsident Trump sprach erneut von Wahlbetrug. Wenn nur legale Stimmen gezählt würden, habe er längst gewonnen. Der Präsident kündigte weitere Klagen gegen die Auszählung an. OSZE verlangt Wahl-Annullierung in Belarus Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa hat massive und systematische Menschenrechtsverletzungen in Belarus beklagt. In einem in Wien veröffentlichten Bericht fordert die OSZE zudem eine Wiederholung der von Betrugsvorwürfen überschatteten Präsidentenwahl vom 9. August. Die belarussische Opposition rief das Militär zur Abkehr von Machthaber Alexander Lukaschenko auf. Er habe keine Ressourcen mehr, um sich an der Macht zu halten, betonten die Bürgerrechtlerin Swetlana Tichanowskaja und der frühere Kulturminister Pawel Latuschko. Kosovos Ex-Präsident kommt in U-Haft Wenige Stunden nach seinem Rücktritt als Präsident des Kosovo aufgrund einer Anklage wegen Kriegsverbrechen ist Hashim Thaci in Den Haag in Untersuchungshaft genommen worden. Er und drei weitere Angeklagte seien in das Haftzentrum des Sondertribunals gebracht worden, teilte das Gericht zur Ahndung von Kriegsverbrechen während des Kosovo-Krieges mit. Thaci war 1998/99 Kommandeur der kosovo-albanischen Befreiungsarmee UCK. Der 52-Jährige weist die Anschuldigungen des Haager Sondertribunals zurück. Durchsuchungen in Deutschland nach Anschlag in Wien Sicherheitskräfte haben in Deutschland mehrere Wohnungen und Geschäftsräume im Zusammenhang mit dem islamistischen Anschlag von Wien durchsucht. Diese befänden sich in Niedersachsen, Hessen und Schleswig-Holstein, teilte das Bundeskriminalamt in Wiesbaden mit. Die vier Personen seien nicht tatverdächtig, es solle aber Verbindungen zu dem mutmaßlichen Attentäter gegeben haben. Ein Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" hatte am Montag in der österreichischen Hauptstadt vier Menschen getötet und mehr als 20 Menschen zum Teil schwer verletzt, bevor er selbst durch Polizeischüsse starb. Erstmals mehr als 20.000 neue Coronavirus-Infektionen in Deutschland Die Zahl der täglich verzeichneten Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland hat erstmals die Schwelle von 20.000 Fällen überschritten. Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) unter Berufung auf Angaben der Gesundheitsämter mitteilte, wurden 21.506 neue Ansteckungsfälle innerhalb eines Tages erfasst. Damit wurde der erst am Vortag bekanntgegebene Rekordwert von 19.990 Fällen übertroffen. Insgesamt wurden seit dem Beginn der Pandemie in Deutschland laut den jüngsten Zahlen des RKI 619.089 Infektionen registriert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg um 166 auf 11.096. Tropensturm "Eta" verursacht Tragödie In Guatemala ist die Zahl der Todesopfer durch den Tropensturm "Eta" auf mehr als 50 hochgeschnellt. Schlammlawinen rund um die Stadt San Cristobal Verapaz hätten etwa 25 Häuser verschüttet, berichtete Staatschef Alejandro Giammattei. Wegen überfluteter Straßen müssten Helfer sich den Weg zu Fuß zum Unglücksort bahnen. In Honduras warteten Hunderte Menschen auf Hilfe, die sich vor Wassermassen auf die Dächer ihrer Häuser gerettet hatten. Schnellboote und Hubschrauber sollten sie in Sicherheit bringen. Europa-League-Siege für deutsche Klubs Bayer Leverkusen und die TSG Hoffenheim haben den deutschen Fußball-Bundesligisten eine perfekte Woche im Europapokal beschert. Die Leverkusener gewannen beim israelischen Pokalsieger Hapoel Be'er Scheva 4 zu 2 und nehmen damit Kurs auf die Zwischenrunde der Europa League. Hoffenheim ist nach dem 5 zu 0 gegen Slovan Liberec aus Tschechien so gut wie für die K.o.-Runde qualifiziert. Zuvor hatten bereits Bayern München, Borussia Mönchengladbach, RB Leipzig und Borussia Dortmund in der Champions League gewonnen.
„Es gibt schon definitiv eine gewisse Blindheit", kritisiert der Experte Gideon Botsch die zögerliche Ahndung rechtsextremer Straftaten durch die Justiz. Zu oft verfolgten die Behörden die „Einzeltäter“-These und gehe von einer „Spontantat dummer Jungs“ aus. „Das wird entpolitisiert“, sieht Botsch als generellen Trend.
Wir sind aus der langen Sommerpodcastpause zurück und haben gleich wieder eine ganze Menge zu besprechen: die WM in Frankreich beispielsweise, bei der es starke Leistungen der Schiedsrichterinnen, erstmals Video-Assistenten im Frauenfußball und viele Diskussionen über die strenge Ahndung von Verstößen der Torhüterinnen bei Strafstößen gab. Wir resümieren außerdem die ersten Erfahrungen mit den zahlreichen Regeländerungen, die teilweise für Gesprächsstoff sorgen: Die Trainer toben (völlig zu Unrecht übrigens) darüber, dass sie nun Karten gezeigt bekommen und mit Gelbsperren rechnen müssen, bei der neuen Abstoßregel wurde die Erlaubnis für eine bestimmte Variante der Ausführung inzwischen wieder revidiert, und das mit den schnelleren Auswechslungen ist gar nicht so einfach. Darüber hinaus blicken wir auf den europäischen und den deutschen Supercup sowie auf den Bundesligastart zurück, und Alex berichtet von einer DFB-Tagung und einem Termin im renovierten Schiedsrichter-Souterrain.
Wir sind aus der langen Sommerpodcastpause zurück und haben gleich wieder eine ganze Menge zu besprechen: die WM in Frankreich beispielsweise, bei der es starke Leistungen der Schiedsrichterinnen, erstmals Video-Assistenten im Frauenfußball und viele Diskussionen über die strenge Ahndung von Verstößen der Torhüterinnen bei Strafstößen gab. Wir resümieren außerdem die ersten Erfahrungen mit den zahlreichen Regeländerungen, die teilweise für Gesprächsstoff sorgen: Die Trainer toben (völlig zu Unrecht übrigens) darüber, dass sie nun Karten gezeigt bekommen und mit Gelbsperren rechnen müssen, bei der neuen Abstoßregel wurde die Erlaubnis für eine bestimmte Variante der Ausführung inzwischen wieder revidiert, und das mit den schnelleren Auswechslungen ist gar nicht so einfach. Darüber hinaus blicken wir auf den europäischen und den deutschen Supercup sowie auf den Bundesligastart zurück, und Alex berichtet von einer DFB-Tagung und einem Termin im renovierten Schiedsrichter-Souterrain.
Wären wir Freunde des abgeschmackten Wortwitzes, dann würden wir jetzt ausrufen: »Diese WM hat richtig Biss!« Sind wir aber nachweislich nicht, deshalb stellen wir ganz seriös fest, dass Luis Suarez demnächst womöglich viel Zeit haben wird, seine Zähne richten zu lassen, die ihm Giorgio Chiellini dreisterweise mit seiner Schulter verbogen hat – und das auch noch ohne Ahndung durch den Schiedsrichter, obwohl der auf den Spitznamen »Dracula« hört! Außerdem differenzieren wir unterschiedliche Arten von Kopfnüssen aus, empfehlen Björn Kuipers, erst dann Schluss zu machen, wenn es am schönsten ist, dekonstruieren bosnische Verschwörungstheorien und ergehen uns in allerlei Vaterlandslosigkeiten. Überdies bekommt, jawohl, Béla Réthy ein Lob. Heute ist irgendwie alles ein bisschen anders als sonst.
Wären wir Freunde des abgeschmackten Wortwitzes, dann würden wir jetzt ausrufen: »Diese WM hat richtig Biss!« Sind wir aber nachweislich nicht, deshalb stellen wir ganz seriös fest, dass Luis Suarez demnächst womöglich viel Zeit haben wird, seine Zähne richten zu lassen, die ihm Giorgio Chiellini dreisterweise mit seiner Schulter verbogen hat – und das auch noch ohne Ahndung durch den Schiedsrichter, obwohl der auf den Spitznamen »Dracula« hört! Außerdem differenzieren wir unterschiedliche Arten von Kopfnüssen aus, empfehlen Björn Kuipers, erst dann Schluss zu machen, wenn es am schönsten ist, dekonstruieren bosnische Verschwörungstheorien und ergehen uns in allerlei Vaterlandslosigkeiten. Überdies bekommt, jawohl, Béla Réthy ein Lob. Heute ist irgendwie alles ein bisschen anders als sonst.
Tierärztliche Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 04/07
Die private Hobbytierhaltung ist nicht auf Haushunde, Katzen und klassische Heimtiere wie Kleinnager, Ziervögel oder Zierfische beschränkt. Die Haltung von Wildtieren, insbesondere von exotischen Reptilien, in Privathand hat längst nennenswerte Bedeutung erreicht. Auch Wildtiere, von denen beträchtliche Gefahren für den Menschen ausgehen können, werden privat gehalten. Genaue Zahlen sind mangels Meldepflicht nicht verfügbar. Obgleich auch keine genauen Unfallzahlen bekannt sind, darf das mit der privaten Haltung einiger Wildtierarten einhergehende Gefährdungspotenzial nicht unterschätzt werden. Bei ausbruchs- und zugangssicherer Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten ist die Gefahr für Dritte sehr gering. Durch fachgerechten Umgang ist auch das Risiko für den Pfleger überschaubar. Es erweist sich jedoch, dass die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland, die eine sichere und fachgerechte Haltung von gefährlichen Tieren gewährleisten sollten, weder harmonisiert noch ausreichend sind. Aus Vorschriften des Tier-, Arten-, und Naturschutzes und den verschiedenen Vorschriften zur Nutzung von Wohnungen und Privatgebäuden ergeben sich keine ausreichenden Möglichkeiten, die private Haltung von gefährlichen Wildtieren zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschränken. Bundeseinheitliche Gesetze enthalten keine Vorschriften zur Gefahrenabwehr und dürfen dies auch nicht entsprechend der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Grundgesetz. Aufgrund des Chemikaliengesetzes und der Bundeskompetenz für Regelungen über Gifte könnte lediglich eine sicherheitsrechtliche Verordnung über die Haltung von Gifttieren erlassen werden, jedoch besteht eine solche bislang nicht. Die Gesetzgebungskompetenz für das Gefahrenabwehrrecht haben die Bundesländer. Von dieser Befugnis haben hinsichtlich gefährlicher Wildtiere Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Gebrauch gemacht und spezielle, sicherheitsbezogene Regelungen für die Privathaltung von gefährlichen Wildtieren erlassen. Diese sehen sämtlich eine Genehmigungspflicht für die Haltung von gefährlichen Wildtieren vor, unterscheiden sich aber sowohl in den Voraussetzungen, die vom Halter erfüllt werden müssen, als auch hinsichtlich der Frage, welche Wildtiere als gefährlich anzusehen sind. Darüber hinaus divergieren die Regelungen der Länder bezüglich der Grundtendenz, ob eine Erlaubnis der Regel- oder der Ausnahmefall ist. Zudem kann keine dieser Regelungen inhaltlich voll überzeugen. In Bundesländern ohne spezielle Regelungen zur Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten sind über sicherheitsrechtliche Generalklauseln zwar Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in individuellen Fällen möglich, generelle präventive Bedingungen für eine sichere Haltung oder Melde- und Genehmigungspflichten können aber nicht festgelegt werden. Individuelle Gefahrenabwehr-Maßnahmen können auch in den anderen sechs Ländern getroffen werden. Die Inhomogenität der Rechtslage verdeutlicht sich zunehmend, wenn man den Blick über Deutschland hinaus auf Europa richtet. Eine Analyse der bestehenden Regelungen zur privaten Haltung fördert insgesamt deutliche Defizite zutage und legt den Schluss nahe, dass eine Neuregelung vonnöten ist. Dabei können durch die bisherigen Regelungen wertvolle Anregungen gewonnen werden. Um die Gefahren für den Menschen durch gefährliche Wildtiere in Menschenhand möglichst gering zu halten, steht die Normierung einer einheitlichen Genehmigungspflicht für Gefahrtierhaltungen auf Bundes- oder gar EU-Ebene an vorderer Stelle. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, müsste hierfür trotz vorhandener Uneinigkeiten zunächst eine verbindliche, wenngleich nicht abschließende Liste gefährlicher Wildtiere festgelegt werden. Alsdann ist es wichtig, konkrete Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zu formulieren. Im Blick auf die Person des Tierhalters sind dies z.B. Zuverlässigkeit und der Nachweis der praktischen und theoretischen Fachkunde, nicht aber ein irgendwie geartetes „berechtigtes“ Interesse. In haltungsbezogener Hinsicht sind Voraussetzungen für eine tiergerechte Haltung und prägnante Bedingungen für ausbruchsichere Gehege zu normieren. Auch sollten vorsorgende Maßnahmen zur Minimierung etwaiger Schäden und Unfallfolgen (z.B. Haftpflichtversicherung, Notfallplan, Mitgliedschaft im Serumverein) und die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verlangt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sollte eine Genehmigung generell erteilt werden. Einer nachvollziehbaren Kontrolle der Weitergabe von gefährlichen Tieren wildlebender Arten kommt eine wichtige Position bei der Umsetzung einer Regelung zu. Präventivmaßnahmen sollten also bereits hier ansetzen. Deshalb sollte eine (separate) Vorschrift über die Haltung von gefährlichen Wildtieren unbedingt auch für gewerbliche Tierhalter erlassen werden. Als Vollzugshandhabe sollte für den Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften neben der Ahndung als Ordnungswidrigkeit und dem Entzug der Genehmigung auch die Möglichkeit der Einziehung von Tieren vorgesehen werden, selbst wenn damit Kosten für die öffentliche Hand einhergehen, insbesondere durch die Unterbringung von eingezogenen oder abgegebenen Tieren. Schließlich ist anzuregen, dass bei der Umsetzung und Anwendung der Vorschriften bei Bedarf Sachverständige (z.B. spezialisierte Tierärzte, Zoologen) zu Rate gezogen werden. Die Umsetzung dieses Vorschlages würde die Voraussetzungen der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten sachgerechter ausgestalten als es bisher der Fall ist. Eine einheitliche, bundesweite (oder gar europaweite) Implementierung würde die Rechtssicherheit und Legitimität erhöhen, den Anforderungen einer modernen und mobilen Gesellschaft besser gerecht werden, sowie das von privat gehaltenen gefährlichen Wildtieren ausgehende Gefahrenpotential reduzieren.
Der Umgang mit staatlicher Gewalt und Menschenrechtsverletzungen sowie deren Ahndung stellen viele Gesellschaften nach der Überwindung von Gewaltherrschaft vor große Herausforderungen. Vor allem von der strafrechtlichen Ahndung der Verbrechen und der Rehabilitierung der Opfer wird sehr viel erwartet; Erwartungen, die in vielen Fällen enttäuscht werden. Aufarbeitung von Systemunrecht umfassst dabei viel mehr als das Instrument des Strafrechts leisten kann. Auch die politische und gesellschaftliche Anerkennung des Unrechts bspw. durch Untersuchungs- und Wahrheitskommissionen, die Formulierung von Bildungsangeboten und die Errichtung von Museen und Gedenkstätten spielen eine wichtige Rolle. Auf der Veranstaltung diskutieren Vertreter aus verschiedenen Ländern über ihre Erfahrungen bei der Aufarbeitung von Systemunrecht.