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Raphael Rohner:Es geht um Geld, um richtig, richtig viel Geld. Eigentlich müsste man meinen, dass jeder und jede in der Schweiz früher oder später über Nacht ein paar hundert Millionen Franken mehr auf seinem Konto hat und dann in Saus und Braus leben könnte. Zumindest wenn wir den Gegnerinnen und Gegnern der neuen Juso-Initiative zuhören, dann bekommt man das Gefühl, dass viele Leute von dieser neuen Initiative betroffen sind. Das ist aber nicht so. Nur wenige Leute haben überhaupt so viel Geld, dass sie zur Kasse beten würden. Ein durchaus emotionales Thema, wie immer, wenn es ums Geld geht. Ihr hört hinter der Schlagzeile diesen Podcast von CH Media. Am Mikrofon Raphael Rohner. Bei mir im Studio ist Politchefin von CH Media Doris Kleck. Worum geht es bei dieser Initiative genau? Doris Kleck:Die Juso will mit ihrer Initiative, dass grosse Erbschaften bestürzt werden. Genau geht es um Erbschaften ab 50 Mio. Franken. Für diese soll ein Steuersatz von 50% gelten. Ich kann ein Beispiel machen. Wenn du 60 Mio. Franken erbst, dann ist das 10 Mio. über einem Freibetrag. Dann müsstest du 50% auf 10 Mio. zahlen. Das heisst, du würdest eine Erbschaftsteuer von 5 Mio. entrichten müssen. Findest du nicht so viel? Wenn sie 1 Mio. sind, dann musst du die Hälfte von 950 Mio. steuern. Dann sind wir bei 475 Mio. Franken. Das ist der eine Teil. Die Juso will eine nationale Erbschaftsteuer-Initiative einführen. Bis jetzt haben wir kantonale Erbschaftsteuern. Die sind kantonal geregelt. Das Zweite ist, weil die Juso sagt, sie will, dass die Einnahmen für die Bekämpfung der Klimakrise und den besseren Klimaschutz verwendet werden. Die zusätzlichen Einnahmen wären zweckbund. Das sind die zwei Ziele der Initiative. Darum heisst sie auch «Initiative für eine Zukunft». Raphael Rohner:«Initiative für eine Zukunft». Das ist spannend. Wie viele Leute werden betroffen? Du hast gesagt, wenn ich jetzt so viel erbe, was wahrscheinlich nicht passieren würde, wirst du so viel Geld erben? Doris Kleck:Nein, ich werde auch nicht so viel Geld erben. Ich bin nicht direkt betroffen von dieser Initiative. Laut Steuerverwaltung sind 2500 Personen direkt betroffen. In der Schweiz leben 2500 Personen mit einem Vermögen von über 50 Mio. Franken. Aber diese Initiative wird indirekte Effekte haben. Das ist ein grosser Streitpunkt zwischen Befürworter und Gegner. Der Bund geht davon aus, dass ein grosser Teil der «Superreichen», wie die Juso sagt, wegziehen würde. Damit würden andere Einnahmen fehlen. Die Supervermögen zahlen Einkommensteuern und heute schon Vermögensteuern. Raphael Rohner:Ist es nicht so, dass die «Superreichen» zum Teil auch pauschal besteuert werden und keine grosse Wertschöpfung auf unsere Gesellschaft haben? Doris Kleck:Das ist etwas anderes. Nicht alle «Superreichen» werden pauschal besteuert. Vor allem nicht die Schweizer. Peter Spuler wird nicht pauschal besteuert in der Schweiz. Auch Willi Michel nicht. Pauschal besteuert werden können nur Ausländer. Die haben keinen Job oder Arbeitseinkommen mehr in der Schweiz. Darum werden sie nach Aufwand besteuert. Das ist etwas, was die Juso kritisiert. Die pauschal Besteuerten sind superreich und haben ein Vermögen auf der ganzen Welt. Das hat man bei den Datengrundlagen nicht berücksichtigt, dass es die pauschal Besteuerten auch gibt. Das Problem ist, dass die Kantone keinen Zugriff auf die Daten haben. Die werden nach Aufwand besteuert. Was man davon ausgehen kann, die pauschal Besteuerten kommen in die Schweiz, um Steuern zu sparen. Das sind extrem mobile Personen. Die haben drei Wohnsitze. Einen in Italien, einen in Dubai, einen irgendwo. Das sind auch Leute, die zum Steueroptimieren kommen. Das sind auch die ersten, die weg sind. Raphael Rohner:Aber es sind wahrscheinlich auch nicht die, die etwas vererben. Doris Kleck:Heute ist es in der Schweiz bei den kantonalen Erbschaftssteuern, dass du als Erbe bezahlst. Bei dieser Initiative wäre es so, dass der Erblasser, der besteuert wird, auf einem Nachlass erhoben wird. Das stimmt. Wenn ein pauschal Besteuerter mit einem Vermögen von 2 Mrd. in der Schweiz sterben würde, ist die Vorstellung, dass sein Nachlass, sein Vermögen von den 2 Mrd. in der Schweiz besteuert wird. Auch wenn seine Erben auf der ganzen Welt verteilt werden. Das ist ein anderer Mechanismus, wie die Erbschaftssteuer berechnet wird. Raphael Rohner:Wie gefährlich ist die Initiative wirklich? Doris Kleck:Die Gegner dieser Initiative sagen, sie treffe v.a. Unternehmer. Unternehmer haben ihr Vermögen. Das liegt nicht einfach auf dem Bankkonto. Das haben sie investiert in ein Unternehmen, in Anlagen, das ist Betriebsvermögen. Sie sagen, wenn wir die Erbschaftssteuer entrichten müssten, müssten wir die Unternehmen verkaufen, damit die Erbschaftssteuer bezahlt werden könnte. Das ist das eine. Wieso sich v.a. die in der Schweiz verankerten Unternehmen wehren, ich weiss nicht, vor einem Jahr oder im Sommer sagte Peter Spuler, der Bahnunternehmer aus Thurgau, er überlege sich schon wegzuziehen wegen dieser Initiative. Diese Initiative löste bei vielen reichen Leuten Nervosität aus. Das ist das eine. Das andere ist, wieso wir indirekt von diesen Unternehmen betroffen wären, wenn diese superreichen weggehen und Bund und Kantone andere Einnahmen fehlen. Die Schweiz hat z.B. eine recht hohe Vermögensteuer. Ich glaube, 1% der top Haushalte, der reichsten Haushalte, zahlen auf Vermögensteuer in der Schweiz. Sie bringt ca. 9 Mrd. Fr. ein. Das ist eine Steuer, die die Kantone sehr gerne haben, weil sie sehr konstant und gut berechenbar ist. 1% der vermögendsten Haushalte in der Schweiz zahlen 51% der Vermögensteuer. Die 5% der reichsten Haushalte zahlen sogar 87% der Vermögensteuer. Raphael Rohner:Also ein Haufen Geld, das am Schluss fehlen könnte. Doris Kleck:Genau. Die Schweiz hat eine hohe Progression bei den Einkommen. Raphael Rohner:Was heisst Progression? Doris Kleck:Je reicher du bist, desto grösser ist der Anteil des Einkommens, den du steuern zahlen musst. Je reicher, desto mehr beteiligst du dich an der Finanzierung des öffentlichen Lebens. Die Angst der Gegner ist auch, dass ein Teilhalt dieser Einnahmen wegfallen würde. Es gibt konservative Schätzungen des Bundes. Sie gehen davon aus, dass der Schweiz 1,3 bis 1,7 Mrd. Fr. entgehen würde, wenn diese Initiative angenommen wird. Die Frage ist, wie die Finanzierungslücke entdeckt wird, die entsteht. Es ist befürchtet, dass wir als Mittelstand geschröpft werden, wenn die Reichen weggehen. Die JUSO sagt, das sei alles Angstmacherei. Es ist doch ganz einfach. Je höher die Steuern sind, desto höher sind die Einnahmen. Raphael Rohner:Aber die JUSO sagt, dass umso mehr solche Steuern erhoben werden, umso mehr Geld reinkommt. Sie haben ja auch die Zahlen. Das zeigt mir auch der Rundschau, der heftig diskutiert wurde. Gibt es nicht auch mehr Geld, wenn man mehr Steuern einzieht? Doris Kleck:Bei den Steuern spricht man von Elastizität. Dieses Konzept gibt es auch in anderen Bereichen der Ökonomie. Du kannst die Steuern bis zu einem gewissen Grad erhöhen. Dann gibt es vielleicht höhere Einnahmen. Aber irgendwann kommt der Effekt, dass die Leute ihr Verhalten anpassen. Wenn du einen Steuersatz von 50 % hast, kannst du davon ausgehen, dass sie reichen. Sie haben auch die Mittel dazu, dass sie ihr Verhalten anpassen. Du kannst die Leute ja nicht in der Schweiz physisch festhalten. Die JUSO sagt, dass der Bundesrat schauen kann, dass die Steuern nicht umgehen. Aber du kannst diesen Leuten nicht den Pass wegnehmen und sagen, sie dürften nicht auswandern. Das geht einfach nicht. Wir haben keine Kapitalkontrolle. Auch wenn jemand von diesen Reichen auswandert, kann es sein, dass er wegen etwas anderem geht, weil er heiratet oder den Guggen war. Und gar nicht wegen dieser Erbschaftssteuer. Es ist extrem schwierig, das zu verhindern. Der Bund hat diese Elastizität auch berechnen lassen. Marius Brühlhardt, der Ökonom aus Lausanne, kennt sich wahrscheinlich am besten in der Schweiz mit den Erbschaftssteuern aus. Er ist ein Befürworter einer moderaten Erbschaftssteuer. Aber er kam auch zum Schluss, dass viele ihr Verhalten anpassen würden und weggehen würden. Ich würde sagen, das ist ein unverdächtiger Kronzeuge auf der Seite des Bundes. Raphael Rohner:Aber wie schlimm wäre es, wenn die reichen Leute gehen würden? Da würden sie viel Geld fehlen. Andererseits kommen sie vielleicht auch mehr Leute her, weil sie finden, es sei ein faires System. Doris Kleck:Boah, das glaube ich nicht. Sie könnten ja schon heute kommen und sagen, die Vermögenssteuer ist weltweit nicht verbreitet. Wenn jemand gerne Steuern zahlen will, ist es nicht so, dass die Schweiz die Reichen überhaupt nicht hart anlangt oder ihnen das Geld nicht nimmt. Die Schweiz hat auch hohe Steuern für vermögende Personen. Und wenn jemand findet, er würde gerne Vermögenssteuer zahlen, ist er da herzlich willkommen. Raphael Rohner:Fassen wir nochmals schnell zusammen. Die JUSO verlangt bei ihrer neuen Initiative, dass bei Erbschaften über 50 Mio. Fr. die Hälfte des Betrags an Bund geht. Und das Geld wird nicht für etwas ausgehen wie für Bildung. Nein, das Geld ist zweckgebunden und soll in den Klimaschutz fliessen. Schnell einen Blick auf die Befürworter. Welche Argumente haben sie? Haben sie auch gute Argumente für diese Initiative? Wie siehst du das? Doris Kleck:Sie sagen, die Reichen seien diejenigen, die unser Klima, unsere Umwelt kaputt machen. Und die sollen jetzt auch zahlen. Sie verbinden die Vermögensungleichheiten, die es gibt, die auch zunimmt, auch in der Schweiz. Das ist etwas, das sie anprangern. Und das Zweite ist die Klimakrise und der ganze Klimawandel. Und sie verbinden diese zwei Elemente. Sie sagen, die Reichen mit ihren Yachten und Privatschätzen verursachen mehr CO2-Emissionen. Und darum sollen sie auch für den Klimaschutz aufkommen. Das ist ihr Argument. Es ist tatsächlich so, wenn du reich bist, kannst du mehr konsumieren. Raphael Rohner:Aber es ist schon etwas so. Die reichen Leute mit ihren Yachten sorgen einfach auch beweisenermassen dafür, für eine grössere Umweltbelastung, für eine grössere Umweltzerstörung und für einen grösseren CO2-Ausstoss. Es ist ja eigentlich so. Dazu gibt es Fakten. Doris Kleck:Ja gut, es gibt verschiedene Studien. Ich gebe dir grundsätzlich recht. Je reicher du bist, desto mehr konsumierst du, fliegst du, hast du einen grösseren CO2-Ausstoss. Was aber interessant ist, die reichen Leute für den Franken, den sie konsumieren, ist der grösste Teil. Sie konsumieren nachhaltiger, als wahrscheinlich du und ich oder irgendjemand, der wenig Geld hat. Weil sie sich auch mehr leisten können. Sie gehen dann wahrscheinlich in den Naturwiegenposten oder das Biofleisch zum Beispiel zum Nahrungsmittel nehmen. Oder sie kaufen nachhaltiger produzierte Kleider, weil sie einfach teurer sind. Raphael Rohner:Aber dafür dreimal im Jahr neue Kleider? Doris Kleck:Das ist die Frage. Es gibt auch viele, die nicht so viel Geld haben, die dreimal im Jahr neue Kleider kaufen. Einfach billige Produkte aus China, die überhaupt nicht nachhaltig sind. Ich finde, ich warne einfach davon, zum... Ich meine, es ist auch extrem polemisch. Die haben einfach alle Yachts und Yachten und Privatjet und unbestritten, wenn man mehr Geld hat, konsumiert man mehr, aber man konsumiert vielleicht auch nachhaltiger. Das ist das eine. Und was mich etwas stört, ist, der Bund gibt 2 Mrd. pro Jahr für Klimaschutzmassnahmen aus. Zum Beispiel, wenn du dein Haus sanieren möchtest oder deine Höhenheizung ersetzen möchtest, kannst du dir Subventionen abholen. Es passiert einiges in diesem Bereich. Jetzt kann man sagen, 2 Mrd. ist uns zu wenig. Aber diese 2 Mrd. kommen aus dem Haushalt. Es sind Steuereinnahmen, die man dafür braucht. Und wer zahlt mehr Steuern? Das sind wieder die Reichen und die Vermögenden. Sie beteiligen sich heute überproportional an diesen Ausgaben für den Klimaschutz. Das passiert schon. Raphael Rohner:Braucht diese Initiative deiner Meinung nach gar nicht? Doris Kleck:Ich finde, diese Initiative hat Nebeneffekte, die nicht cool sind, die nicht gut sind. Ich finde, man sollte Unternehmertum in der Schweiz nicht anbürgen. Ich finde, die Vorstellungen der Juso sind einfach. Sie haben das Gefühl, wenn man die Unternehmen nichts für den Klimaschutz macht. Ich glaube, der Staat muss molenkend eingreifen und Klimaschutzmassnahmen fördern. Aber die Juso stellt alles am Pranger, wie wenn jedes Unternehmen und jeder Unternehmer extrem klimaschädigend wäre. Dass der Staat das besser könnte, das glaube ich nicht. Ich meine nur das Weltbild, das sie haben. Es schwirren auch Umsetzungsmassnahmen herum. Es gibt ein Papier der SP-Fraktion oder der Fraktion Spitze, das sagt, wir wollen gar nicht Familienunternehmen zerstören. Wir können das anders machen. Sie haben einen Vorschlag, dass sie die Unternehmen-Aktien dem Staat abgeben. Raphael Rohner:Das wäre eine Enteignung. Doris Kleck:Ja, bei aller Liebe, das ist wie Planwirtschaft pur. Dass der Staat, vielleicht ist das Geld besser, wenn das Geld im Unternehmen bleibt und das Unternehmen sich klimafreundlich verhält. Dort die Transformation investieren. Ich weiss nicht, ob du die Rundschau geschaut hast. Dort wurde die Juso-Präsidentin Hostetmana gefragt, wie sie sich die neue Wirtschaft vorstellt. Die Juso will nicht nur den Klimawandel bekämpfen, sondern sie will einen Totalumbau der Wirtschaft. Raphael Rohner:Das habe ich gesehen. Doris Kleck:Dann sagt sie, sie wollen weg vom Turbo-Kapitalismus, und wir wollen eine nachhaltigere Wirtschaft. Zum Beispiel müssen nachhaltige Sektoren wie der Care-Sektor massiv ausgebaut werden. Care-Arbeit ist wahrscheinlich die Kita-Betreuer und die ganze Pflege. Unsere Wirtschaft oder unsere Gesellschaft kann nicht bestehen, indem wir einfach mehr Leute... Ich sage nicht, dass der Care-Sektor nicht wichtig ist, aber wir können ja nicht die Leute einfach für den Care-Sektor ausbilden. Das kann auch nicht unsere Wirtschaft sein. Wir müssen ja Wertschöpfung erwirtschaften. Es ist auch ein komisches Bild, dass wenn ein paar Leute reicher werden, dass alle anderen ärmer werden. Sie machen einfach Milchbüchelrechnungen, die nicht stimmen. Sie haben wirklich ein komisches Bild unserer Wirtschaft. Ich glaube, das ist so... Ja... Das finde ich schwierig an dieser Initiative. Raphael Rohner:Was hättest du anders formuliert, wenn du diese Initiative lanciert hättest? Doris Kleck:Ich meine, die Diskussion über die Erbschaft steuert sich immer wieder. Die Kantone hatten früher noch höhere Erbschaftssteuern. Respektive sie haben früher noch Kinder noch bezahlen lassen. Viele Kantone sind davon weggekommen. Ich glaube ausser Kanton Waadt und Kanton Jura. Es kann funktionieren mit einer Erbschaftssteuer. Unsere Wirtschaft bricht nicht zusammen, aber dann muss es ein sehr moderater Satz sein. 50% ist wirklich einfach... Ja, das ist wirklich einfach so viel. Das funktioniert so nicht. Wenn man eine solche Steuer erhebt, gibt es viele negative Effekte. Die Initiative kann uns dazu bewegen, dass wir uns überlegen, wie unser Steuersystem aussehen würde, wenn wir es auf der grünen Wiese bauen würden. Raphael Rohner:Also komplett neu. Doris Kleck:Komplett neu. Dann kann man sich schon überlegen, wie es nicht sein würde, eine moderate Erbschaftsteuer zu haben. Aber dann muss man sich auch überlegen, wie sich das mit unserer Vermögenssteuer vertreibt. Vermögenssteuer ist von den Unternehmern auch nicht geliebt, weil es an der Substanz zerrt. Könnte man eine neue Mischform machen, eine moderate Erbschaftsteuer, um die Vermögenssteuer zu senken? Man könnte sich auch überlegen, ob es sinnvoll ist, immer nur unsere Mehrwertsteuer zu erhöhen. Raphael Rohner:Das wäre ein Ansatz. Doris Kleck:Da bin ich auch nicht sicher. Das Problem ist einfach, es gibt verschiedene Argumente für und gegen jede Steuer. Bei den Vermögenssteuern ist es so, dass die Kantone es sehr gerne haben, weil sie konstant fliessen. Bei den Erbschaften wird es viel volatiler, weil du nicht weisst, wenn in deinem Kanton eine hohe Erbschaft anfällt. So gibt es immer dafür und dann wieder. Ich finde es eine tolle, theoretische Überlegungsschiebung, ein neues Steuersystem zu schaffen. Aber wir sind nicht an diesem Punkt. Raphael Rohner:Wir sind an dem Punkt, wo es darum geht, ob wir die Juso-Initiative annehmen oder ablehnen. Danke für das Gespräch. Doris Kleck:Danke für die Einladung. Tschüss.
Ein Anbieter hatte Probleme mit dem Intro/Outro - Deshalb müssen wir die Folge nochmal hochladen!Sorry für die Verwirrung!Das Jahr 2025 wurde als das Jahr der Agenten aufgerufen. Aber wo stehen wir? Oder ist es nur das Jahr des Agentenhypes? Darüber spricht Christian Krug, der Host des Podcasts „Unf*ck Your Data“ mit Barbara Lampl (aka AI Babsi) Das große Versprechen der AI Hersteller und Bubble: 2025 wird das Jahr der KI Agenten. Diese werden voll automatisiert für uns arbeiten.Die schlechte Nachricht: Ganz so leicht war es dann doch nicht.Die gute Nachricht: Wir sind weiter als Barbara Anfang des Jahres dachte.Aber ein vollumfänglicher Agent der alles kann fliegt eben leider noch nicht.Wir sind allerdings auf deinem guten Weg die ersten Agenten mit gewissen Einschränkungen voll produktiv zu sehen. Warum Einschränkungen? Weil die Welt eben sehr komplex ist und die Systeme noch gewisse Limitationen haben. Ein agentisches Framework tut sich eben eine einem engen Bereich leichter als in einem sehr offenen Feld.Und aus Sicherheitsgründen ist es ratsam am Anfang die Agenten sowohl technisch als auch inhaltlich erstmal begrenzt zu testen.Also ohne ihm direkt Adminrechte auf allen Systemen zu geben. Sonst kann die Produktion stillstehen oder dein Betriebsvermögen für einen guten Zweck gespendet werden.Wie bekommen wir diese Dinger dann zum Laufen?Laut Barbara brauchen wir dazu drei Dinge, damit der Erfolg überhaupt möglich ist:1) Ein Evaluationskonzept2) Ein Semantic Layer3) Ein Memory LayerMit dem Evaluationskonzept stellst du sicher, dass der Agent das tut was er soll und zwar innerhalb gewisser Parameter. Und zwar immer. Also nicht nur am Anfang sondern so lange das Ding läuft.Das Semantic Layer erklärt dem Agenten dein Unternehmen, denn da ist hoffentlich nicht komplett in den Trainingsdaten eines öffentlichen Herstellers abgebildet.Und das Memory Layer sorgt, dafür dass der Agent dann auch eine gewisse Orientierung hat was aktuell, was veraltet und was nicht mehr relevant ist.Und noch einer der wichtigsten Punkte:KI ist kein Projekt mit Enddatum!Diese Systeme müssen auch betrieben werden, das heißt Evaluierung endet nicht
Das Jahr 2025 wurde als das Jahr der Agenten aufgerufen. Aber wo stehen wir? Oder ist es nur das Jahr des Agentenhypes? Darüber spricht Christian Krug, der Host des Podcasts „Unf*ck Your Data“ mit Barbara Lampl (aka AI Babsi) Das große Versprechen der AI Hersteller und Bubble: 2025 wird das Jahr der KI Agenten. Diese werden voll automatisiert für uns arbeiten.Die schlechte Nachricht: Ganz so leicht war es dann doch nicht.Die gute Nachricht: Wir sind weiter als Barbara Anfang des Jahres dachte.Aber ein vollumfänglicher Agent der alles kann fliegt eben leider noch nicht.Wir sind allerdings auf deinem guten Weg die ersten Agenten mit gewissen Einschränkungen voll produktiv zu sehen. Warum Einschränkungen? Weil die Welt eben sehr komplex ist und die Systeme noch gewisse Limitationen haben. Ein agentisches Framework tut sich eben eine einem engen Bereich leichter als in einem sehr offenen Feld.Und aus Sicherheitsgründen ist es ratsam am Anfang die Agenten sowohl technisch als auch inhaltlich erstmal begrenzt zu testen.Also ohne ihm direkt Adminrechte auf allen Systemen zu geben. Sonst kann die Produktion stillstehen oder dein Betriebsvermögen für einen guten Zweck gespendet werden.Wie bekommen wir diese Dinger dann zum Laufen?Laut Barbara brauchen wir dazu drei Dinge, damit der Erfolg überhaupt möglich ist:1) Ein Evaluationskonzept2) Ein Semantic Layer3) Ein Memory LayerMit dem Evaluationskonzept stellst du sicher, dass der Agent das tut was er soll und zwar innerhalb gewisser Parameter. Und zwar immer. Also nicht nur am Anfang sondern so lange das Ding läuft.Das Semantic Layer erklärt dem Agenten dein Unternehmen, denn da ist hoffentlich nicht komplett in den Trainingsdaten eines öffentlichen Herstellers abgebildet.Und das Memory Layer sorgt, dafür dass der Agent dann auch eine gewisse Orientierung hat was aktuell, was veraltet und was nicht mehr relevant ist.Und noch einer der wichtigsten Punkte:KI ist kein Projekt mit Enddatum!Diese Systeme müssen auch betrieben werden, das heißt Evaluierung endet nicht
Ein echter Steuerfall von Teilnehmer der immocation Steuerclass. Hier geht es um das Erbe der Immobilien. Martin Richter, immocation Coach, Steuerberater und Immobilieninvestor hat diesen Fall gelöst und dabei gesorgt, dass über 600.000 € Steuern gespart wurde. Was war die Ausgangslage der Familie? Wie bekommt man eine Immobilie aus dem Betriebsvermögen? Wie kann die 6b-Rücklage helfen? Warum hilft ein freies Grundstück und ein Neubauprojekt, um Steuern zu sparen? Die ganzen Details des Falls erfahrt ihr in dieser Folge. immocation. Lerne Immobilien.
Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (BMF-Entwurf vom 5./6. August 2025) bringt einschneidende Änderungen für Vermieter und Unternehmer. Zentrale Punkte sind: • Kaufpreisaufteilung (§ 9b EStDV): Gebäudewerte werden künftig verbindlich nach ImmoWertV berechnet. Abweichungen sind nur noch mit teuren Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger möglich. • Abschreibung kürzerer Nutzungsdauer (§ 11c EStDV): Anerkannt werden nur noch qualifizierte Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung - Kosten: 2.000 € bis 6.000 €. Günstige Schätzungen und Kurzgutachten entfallen. • Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile (§ 8 EStDV): Arbeitszimmer und Betriebsflächen dürfen nur noch bis 30 qm oder 40.000 € Wert vom Betriebsvermögen ausgenommen werden. Hinzu kommt die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ab 2026: In der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 € pro Monat (+5,4 %), in der Rentenversicherung auf 8.450 € (+5 %). Das bedeutet höhere Abgaben für Gutverdiener und Arbeitgeber. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Kann die Bedingung "Heirat nur mit Ehevertrag" als Drohung gelten? Das neue BGH-Urteil vom 28. Mai 2025 gibt hierzu eine klare Antwort. erläutert die wegweisende Entscheidung, die besonders für Unternehmer-Ehen relevant ist. Der BGH bestätigt: Ein Ehevertrag ist nicht automatisch sittenwidrig, wenn eine Partei ihn zur Bedingung macht. Entscheidend ist vielmehr die wirtschaftliche Unabhängigkeit und kompetente Beratung beider Partner. Besonders bei Unternehmern kann die Gütertrennung zum Schutz des Betriebsvermögens sinnvoll sein. Wichtige Takeaways: Faire Vertragsgestaltung braucht Zeit und Expertise Rechtliche Beratung ist unverzichtbar Unterhaltsregelungen und Vermögenszuwendungen sollten ausgewogen sein Erfahren Sie in dieser aufschlussreichen Episode, worauf Sie bei der Gestaltung Ihres Ehevertrags achten müssen und wie Sie rechtliche Fallstricke vermeiden. Jetzt reinhören. Mehr zu diesen und anderen Themen in dem Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Wenn Sie eine Frage zum Umgangsrecht, Unterhalt oder Sorgerecht haben, schreiben Sie mir gern. Vielleicht beantworte ich Ihre Frage schon in der nächsten Folge. Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Waidmarkt 11 50676 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.de/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
Weihnachten im Schuhkarton: Bildungsdirektion überprüft die Zusammenarbeit mit der evangelikalen Missionsgruppe. Neuer Rekord bei evangelischen Kirchenaustritten – gleich um 11 % den bisherigen Höchstwert übertroffen. Anzahl der Studierenden fällt auch. Verwaltungsgerichtshof weist die Revision der Atheistischen Religionsgesellschaft zurück. Darüber sprechen wir mit Martin und Niko vom ARG-Podcast. Subventionierung der Mitgliedschaft in einzelnen Religionsgesellschaften durch die Steuerabsetzung wird wieder diskutiert, mit den üblichen Falschdarstellungen. Auch die Orthodoxen sind mit dem System unglücklich. Die Caritas sagt geplanten Informationstermin ab, weil die Vortragenden die gültige gesetzliche Regelung vertreten. Aber man muss ja nicht mit ihr zusammenarbeiten. Shownotes Niko bei Fernsehdiskussion über die Zukunft der katholischen Kirche Paper von Wilfried Apfalter: Is an Atheist Religion in Austria Legally Possible? Einkommenssteuergesetz: § 18 (1) 5. Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 600 Euro jährlich. § 18 (1) 7. Freigebige Geldzuwendungen an spendenbegünstigte Einrichtungen gemäß § 4a insoweit, als sie zusammen mit derartigen Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen insgesamt 10% des sich nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einkünfte vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß Z 8 und Z 9 nicht übersteigen. Spenden an den Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich: IBAN: AT68 2011 1853 9114 3700 Konfessionsfreier Quartalsrückblick – Für den Newsletter anmelden! Chat für diese Folge Signal-Gruppe (QR-Code rechts) Der Athikan – Athikan-Youtube-Kanal Mitwirkende im Web und auf Social Media: Niko Alm - Homepage – Blog/Newsletter Balázs: Beiträge beim Humanistischen Pressedienst Atheisten Österreich – Humanistischer Verband Österreichs – Trust Me: Skeptischer Blog Musik: Looking for a new universe von Romarecord1973 Podcast abonnieren: RSS - Spotify - Apple Podcasts - Amazon - Podcast Addict - Pocket Casts - Youtube
FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen ermöglicht eine steuerfreie Übertragung von Vermögen. Voraussetzung ist seit der letzten Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes in 2016, dass begünstigtes Vermögen übertragen wird. Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen. +++ Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift DER BETRIEB.
Unternehmer aufgepasst: Warum ein Ehevertrag unverzichtbar ist Ein durchdachter Ehevertrag kann der wichtigste Schutzschild für Ihr Unternehmen sein. Rechtsanwalt Klaus Wille erklärt, wie Unternehmer ihr Betriebsvermögen und ihre private Existenz durch einen maßgeschneiderten Ehevertrag absichern können. Zentrale Erkenntnisse der Episode: - Notarielle Beurkundung ist Pflicht - Schutz des Betriebsvermögens durch angepassten Güterstand - Faire Gestaltung für beide Partner ist entscheidend - Regelmäßige Überprüfung und Anpassung notwendig Besonders wichtig: Der Ehevertrag sollte Teil eines ganzheitlichen Konzepts zur Risikominimierung sein und sowohl betriebliche als auch private Altersvorsorge berücksichtigen. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung an veränderte Lebensumstände ist unerlässlich. Erfahren Sie in dieser Episode, wie Sie Ihr Lebenswerk rechtlich absichern und dabei fair gegenüber Ihrem Partner bleiben. Ein Muss für jeden Unternehmer, der vorausschauend plant! Folge direkt herunterladen Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Waidmarkt 11 50676 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht
Die Steuerbelastung für Kapitalanlagen in einer GmbH unterscheidet sich grundlegend von der privaten Vermögensanlage. Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer (15%), Solidaritätszuschlag (0,825%) und Gewerbesteuer (je nach Standort) zusammen. In München beträgt der Gesamtsteuersatz beispielsweise 33,3%, da hier ein Gewerbesteuerhebesatz von 490% gilt. Bei Zinseinkünften aus Anleihen oder Festgeld zahlt die GmbH somit etwa 33% Steuern, während Privatpersonen der Abgeltungsteuer von 26,375% (inkl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. Für Goldanlagen gilt: In der GmbH werden Gewinne mit circa 33% besteuert. Privatpersonen müssen hingegen bei Verkauf innerhalb eines Jahres ihren persönlichen Steuersatz bis 47,5% zahlen. Nach einem Jahr ist der private Verkauf steuerfrei. Die Anschaffung von Anlagegold durch eine GmbH ist grundsätzlich zulässig, da die GmbH keine Privatsphäre besitzt. Wichtig ist die Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen, etwa bei Goldschmuck mit möglicher privater Nutzung. Anlagegold ist umsatzsteuerbefreit, während andere Edelmetalle wie Silber der 19% Umsatzsteuer unterliegen. Bei Bitcoin und Kryptowährungen gelten ähnliche Grundsätze: Die GmbH versteuert Gewinne mit circa 33%. Privatpersonen zahlen bei Verkauf innerhalb eines Jahres bis zu 47,5%, danach ist der Gewinn steuerfrei. Für die Zuordnung zum Betriebsvermögen genügt das wirtschaftliche Eigentum am Wallet. Auch hier sind verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden, besonders bei Kryptowährungen mit privatem Nutzungsvorteil. Besonders attraktiv sind Aktienfonds: Nach § 20 Investmentsteuergesetz bleiben 80% der Erträge körperschaftsteuerfrei und 40% gewerbesteuerfrei. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch Veräußerungsgewinne aus Aktienfonds. Ein wesentlicher Vorteil der GmbH: Sämtliche Kosten der Vermögensverwaltung sind steuerlich absetzbar - von Zinsaufwendungen bis zu Fahrtkosten zur Aktionärsversammlung. Privatanleger können hingegen nur den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro geltend machen.
In dieser Folge beschäftigen wir uns ausführlich mit den steuerlichen Aspekten der vorweggenommenen Erbfolge und der Vermögensübertragung durch Schenkungen. Dabei stehen die geltenden Freibeträge und Steuersätze im Mittelpunkt, die entscheidend für eine steueroptimierte Planung sind. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, während für Kinder ein Freibetrag von 400.000 Euro gilt. Für weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen stehen lediglich 20.000 Euro zur Verfügung. Diese Beträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, was langfristig eine erhebliche Steuerersparnis ermöglicht. Darüber hinaus gehen wir auf die geltenden Steuersätze ein, die sich je nach Steuerklasse und Höhe der Zuwendung unterscheiden. In Steuerklasse I beträgt der Steuersatz beispielsweise 7 % für Zuwendungen bis 75.000 Euro, während er bei höheren Beträgen auf bis zu 30 % ansteigt. In Steuerklasse III, die für entferntere Verwandte gilt, steigt der Satz sogar auf bis zu 50 % bei Zuwendungen über 13 Millionen Euro. Ein zentraler Aspekt dieser Folge sind die Gestaltungsstrategien zur steuerlichen Optimierung von Schenkungen. Wir erklären, wie durch eine schrittweise Übertragung von Vermögen in regelmäßigen Tranchen die Freibeträge optimal genutzt werden können. So kann beispielsweise ein Ehepaar innerhalb von 20 Jahren bis zu 1,6 Millionen Euro an zwei Kinder steuerfrei übertragen. Auch Kettenschenkungen, bei denen Vermögen zunächst an Kinder und anschließend an Enkel weitergegeben wird, bieten eine Möglichkeit, Freibeträge mehrfach auszuschöpfen. Darüber hinaus erläutern wir den Einsatz des Nießbrauchsrechts bei Immobilien, das die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer reduziert, indem der Kapitalwert des Nießbrauchs vom Immobilienwert abgezogen wird. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung von Betriebsvermögen, für das besondere Vergünstigungen gelten. Diese ermöglichen eine vollständige Steuerbefreiung bis zu einem Unternehmenswert von einer Million Euro oder eine 85-prozentige Befreiung bei höheren Werten. Voraussetzung hierfür sind unter anderem die Einhaltung von Haltefristen und ein positiver Lohnsummentest, der sicherstellt, dass das Beschäftigungsniveau im Unternehmen erhalten bleibt. Abschließend beleuchten wir die Bedeutung einer durchdachten Nachlassplanung und die potenziellen steuerlichen Nachteile eines Berliner Testaments, das oft zu einer doppelten Besteuerung führt. Im Gegensatz dazu bietet ein Supervermächtnis die Möglichkeit, die Freibeträge der Kinder bereits beim ersten Erbfall auszunutzen, ohne die Versorgung des überlebenden Ehepartners zu gefährden. Ergänzend dazu stellen wir langfristige Ansätze wie die Gründung von Familiengesellschaften oder Stiftungen vor, die eine kontrollierte und steueroptimierte Vermögensweitergabe über Generationen hinweg ermöglichen.
Eigentlich wollte die Ampel-Koalition eine neue Rechtsform auf den Weg bringen. Daraus wird nun nichts mehr. Dabei hatten über 1000 Unternehmer im September noch einmal den Druck auf Justizminister Marco Buschmann erhöht, endlich das Verantwortungseigentum einzuführen. Der Begriff „Verantwortungseigentum“ ist seit etwa 5 Jahren heiß diskutiert, dabei ergeben sich eigenartige Allianzen. Während der Familienunternehmerverband gegen diese neue Form von Kapitalgesellschaft mobil macht, unterstützen ganz unterschiedliche Personen aus Politik, Wissenschaft und Unternehmertum den Vorschlag – von Maja Göpel über Verena Pausder, bis hin zu Lars Feld und Frank-Walter Steinmeier. Jeder kann mit dieser neuen Rechtsform, bei der das Betriebsvermögen treuhänderisch verwaltet wird und Gewinne reinvestiert statt ausgeschüttet werden, etwas anfangen. Was aber ist vom Verantwortungseigentum zu halten? Ist es ein kapitalismuskritisches oder gar sozialistisches Konzept? Wie ist es um die bürgerliche Eigentumsordnung bestellt, wenn das Modell Schule macht? Mehr dazu von Ole Nymoen und Wolfgang M. Schmitt in der neuen Folge von „Wohlstand für Alle“: Literatur: Artikel über Bosch: https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-der-doppelte-bosch-11011.htm https://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/a-744535.html Lars Feld und Bruno Frey über Verantwortungseigentum: https://www.welt.de/wirtschaft/article228655091/Verantwortungseigentum-Wertvoll-fuer-die-soziale-Marktwirtschaft.html Patagonia als Beispiel: https://www.capital.de/wirtschaft-politik/warum-das-patagonia-modell-nicht-auf-deutschland-uebertragbar-ist-32730830.html Rechtliche Fragen: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/juristen-sehen-im-europarecht-keine-probleme-fuer-verantwortungseigentum-19789901.html https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-neue-rechtsform-hat-vier-fundamentale-konstruktionsfehler-110016371.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/gmbh-mit-gebundenem-vermoegen.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Termine: Am 21.11. ist Wolfgang in Emden zu Gast: https://www.instagram.com/p/DCWvC3QNW1v/ Am 4.12. ist Wolfgang in Zürich zu Gast: https://literaturhaus.ch/veranstaltungen/alpha-boomer-xyz-das-warenhaus-im-film-und-in-der-literatur-live-podcast-mit-wolfgang-m-schmitt-elisabeth-bronfen-und-ann-mayer/ Unser Kinderbuch namens "Die kleinen Holzdiebe" ist nun erschienen! Alle Informationen findet ihr unter: https://www.suhrkamp.de/buch/die-kleinen-holzdiebe-und-das-raetsel-des-juggernaut-t-9783458644774 Unsere Zusatzinhalte könnt ihr bei Steady und Patreon hören. Vielen Dank! Patreon: https://www.patreon.com/oleundwolfgang Steady: https://steadyhq.com/de/oleundwolfgang/about Ihr könnt uns unterstützen - herzlichen Dank! Paypal: https://www.paypal.me/oleundwolfgang Konto: Wolfgang M. Schmitt, Ole Nymoen Betreff: Wohlstand fuer Alle IBAN: DE67 5745 0120 0130 7996 12 BIC: MALADE51NWD Social Media: Instagram: Unser gemeinsamer Kanal: https://www.instagram.com/oleundwolfgang/ Ole: https://www.instagram.com/ole.nymoen/ Wolfgang: https://www.instagram.com/wolfgangmschmitt/ TikTok: https://www.tiktok.com/@oleundwolfgang Twitter: Unser gemeinsamer Kanal: https://twitter.com/OleUndWolfgang Ole: twitter.com/nymoen_ole Wolfgang: twitter.com/SchmittJunior Die gesamte WfA-Literaturliste: https://wohlstand-fuer-alle.netlify.app
Inside Wirtschaft - Der Podcast mit Manuel Koch | Börse und Wirtschaft im Blick
Rekord bei Erbschaften und Schenkungen. Es profitiert vor allem - die Staatskasse! "Die Finanzverwaltungen in Deutschland haben für 2023 Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro registriert. Zum Vorjahr ist das ein Plus von fast 20 Prozent. Vor allem viel Betriebsvermögen geht auf die nächste Generation über. Der deutsche Staat ist der große Profiteur mit Einnahmen von fast zwölf Milliarden Euro." Alle Details im Video von Inside Wirtschaft-Chefredakteur Manuel Koch von der Frankfurter Börse und auf https://inside-wirtschaft.de
In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 und den damit einhergehenden Änderungen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 08.05.2024 zu der geplanten Gesetzesänderung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, technische Anpassungen und Klarstellungen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-05-17-JStG-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Unsere „Highlights“ der geplanten Änderungen besprechen wir im Podcast. Hierzu gehören: *Mobilitätsbudgets* Ein Mobilitätsbudget soll als Alternative zum klassischen Firmenwagen eingeführt werden, wobei Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 2.400 Euro jährlich zur Verfügung stellen können. Diese Regelung begünstigt kurzfristige und gelegentliche Mobilitätsleistungen und sieht eine pauschale Lohnsteuer von 25% vor, um Abzüge bei den Mitarbeitern zu vermeiden. *Vermögensübertragung zwischen Personengesellschaften* Die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5 EStG wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.2023 ermöglicht. Diese Änderung soll nun auch in das Steuergesetz übernommen werden. *Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen* Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern wird von 15 auf 30 kWp je Wohneinheit erhöht. Ein anhängiges Verfahren beim BFH soll klären, ob der Investitionsabzugsbetrag bei einkommensteuerfreien kleinen Anlagen zulässig ist. *Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern* Die Regelungen für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern gemäß § 19a EStG werden erweitert. Zukünftig können auch Beteiligungen an Konzernunternehmen einbezogen werden. *Bonusleistungen der Krankenversicherungen* Bonusleistungen der Krankenversicherungen bis 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr gelten nicht als Beitragserstattung. Diese Regelung soll gesetzlich kodifiziert werden, um administrativen Aufwand zu reduzieren. *Gesetzeslücke bei Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft soll geschlossen werden* Eine Neuregelung stellt klar, dass Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens berücksichtigt werden. Diese Änderung zielt darauf ab, Steuervorteile durch negative Anschaffungskosten zu verhindern und widersprüchliche Entscheidungen zu beseitigen. *Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen* Die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG wird deutlich ausgeweitet. Das bisherige Bescheinigungsverfahren wird abgeschafft, um bürokratischen Aufwand zu reduzieren. *Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer* Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer ist künftig erst nach Zahlung möglich. Eine neue Pflichtangabe auf Rechnungen wird eingeführt, um dies zu berücksichtigen. *Reform der Kleinunternehmerregelung* Die Kleinunternehmerregelung wird auf Unternehmer im gesamten EU-Gemeinschaftsgebiet ausgeweitet. Zudem wird der Umsatzgrenzwert für die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer auf 25.000 Euro angehoben und der Prognosewert auf 100.000 Euro festgelegt. *Rentenpaket* Das Rentenpaket von Lindner (FDP) und Heil (SPD) zielt darauf ab, das Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern. Ab 2028 ist eine Erhöhung der Rentenbeiträge auf 20 % vorgesehen, während mögliche Alternativen wie eine Verlängerung der Arbeitszeit oder die Senkung des Rentenniveaus nicht berücksichtigt werden.
Wir sprechen hier oft von der sog. "steuerlichen Entstrickung" - also wenn ein Wirtschaftsgut ins Ausland verlagert wird. Diese führt bekanntlich zu erheblichen steuerlichen Negativwirkungen. Es gibt aber auch den gegenteiligen Fall, nämlich die "Verstrickung". Davon spricht man immer dann, wenn Betriebsvermögen nach Deutschland verlagert wird. Und das kann sich steuerlich sehr positiv auswirken. Wenn du nämlich als Unternehmer nach Deutschland zurückziehst und dabei ein Unternehmen mit nach Deutschland bringst, locken erhebliche steuerliche Vorteile. Du kannst ggf. sogar 15 Jahre ganz steuerfrei in Deutschland leben.
In dieser Podcast-Episode dreht sich alles um die Wegzugsbesteuerung, die bei einem Umzug aus Deutschland greift. Interessant ist, dass sie speziell Unternehmer betrifft, die mehr als 1% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten. Privatpersonen mit Anteilen unter 1% können jedoch ohne Anfall dieser Steuer aus Deutschland wegziehen. Es wird deutlich gemacht, dass Paragraph 6 des AStG, der die Wegzugsbesteuerung regelt, sowohl bei Gewinnen als auch bei Verlusten eines Unternehmens greift. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung. Die Erstgenannte kommt bei Verlegung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland zum Tragen, die Letztgenannte bei Überführung von Wirtschaftsgütern ins Ausland. Interessanterweise sind hier nicht nur Kapitalgesellschaften betroffen, sondern auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Für Betroffene gibt es unterschiedliche Strategien, um der Wegzugsbesteuerung zu begegnen. Das Spektrum reicht von der Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland, der Überführung von Anteilen in Betriebsvermögen oder der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, bis hin zu komplexeren Lösungen wie der Gründung einer Stiftung oder der Schenkung von Anteilen. In dieser Episode wird darauf geachtet, diese Strategien ausführlich zu erörtern und verständlich zu erklären.
Die Aktionäre haben Hornhaut an den Fingern. Sie meinen einfach, dass sie mit den aktuellen Krisen, den Krieg in der Ukraine, den geopolitischen Spannungen zwischen USA und China, dem Inflationserhöhungsdruck oder auch der Zinsangst umgehen können, spricht Robert Halver, Leiter der Kapitalmarktanalyse bei der Baader Bank, von Frühlingsgefühlen an den Kapitalmärkten. Er selbst ist nach wie vor ein großer Fan von Hightech-Aktien, „denn mir hat doch niemand erläutern können warum denn diese sehr validen Geschäftsmodelle Digitalisierung, Cloud Computing. Rationalisierung, künstliche Intelligenz nicht massiere Treiber sind.“ Auch ist er überzeugt, dass die Inflation zumindest ein Stück zurückkommt, weshalb die Notenbanken im Sommer den Zinserhöhungs-Zyklus auslaufen lassen. Im Herbst rechnet Robert Halver sogar schon mit der ersten Zinssenkung in Amerika. Insofern sollte man sich von Reichweiten-getriebenen negativen Schlagzeilen nicht beeindrucken lassen. Angesichts der Probleme, die wir jetzt seit 2008 permanent haben, schlage sich der Aktienmarkt gut und man sollte ihm treu bleiben, zumindest mit regelmäßigen Aktiensparen. Mit Staatspapieren der westlichen Welt, von Österreich oder Deutschland, würde man hingegen Geld vernichten, da sie die Inflation nicht schlagen können, wenn schon, geht das nur mit Unternehmensanleihen. Robert Halver befürchtet, dass die Anleger die Inflation unterschätzen. Das sehe man deutlich an den Inflations-geschützten US-Anleihen, die gerade einmal Teuerungsraten von 3,5 Prozent einpreisen. Diejenigen in den USA die Inflationsstatistik herausgeben, würden mit Nachnahme Pinocchio heißen. Gegen Inflation schützen nun mal am besten Sachwerte wie Gold und Aktien. Denn mit der Inflation steigt logischerweise auch das Betriebsvermögen, auch die Verkaufspreise steigen und sichern die Gewinnentwicklung ab. Mehr Einblick in den Börsenkapitalismus, warum sich etwa die Weltwirtschaft nicht in zwei Blöcke aufteilen und weiterhin verzahnt bleiben wird, gibt Kapitalmarktanalyst Robert Halver in der aktuellen Folge der GELDMEISTERIN. Fazit: In große, solide High Tech-Werte investieren und ein wenig Gold kann als Inflationsschutz nicht schaden. Könnt ihr Robert Halvers Meinung teilen? Ich freue mich auf Eure Kommentare. Eine erfolgreiche Handeslwoche wünscht Julia Kistner Musik- & Soundrechte: https://www.geldmeisterin.com/index.php/musik-und-soundrechte/ Rechtlicher Hinweis: Das sind keinesfalls Empfehlungen, sondern nur meine persönlichen Gedanken. Die Autorin übernimmt keinerlei Haftung die daraus erwächst, dass man entsprechend Ihrer Medienbeiträge Investments tätigt. #USA #Staatsanleihen #Aktien #Inflation #Inflation-Linker #Inflationsschutz #Gold #BaaderBank #Aktiensparen #HigTech #Digitalisierung #CloudComputing #Rationalisierung #künstlicheIntelligenz #investieren #anlegen #podcast #Geldmeisterin Foto: Robert Halver --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/geldmeisterin/message
Wie bitte? Wenn ein Unternehmer ins Ausland zieht, wird eine Exit-Tax fällig? Ja genau, für einen Unternehmer bzw. GmbH-Gesellschafter, der aus Deutschland ins Ausland zieht, kann es ganz schön teuer werden. Außer der Wegzugsteuer, über die wir ja schon in einem anderen Video gesprochen haben, kann auch eine Entstrickungssteuer fällig werden. Ihr Anwendungsbereich liegt im Gegensatz zur Wegzugsteuer beim Betriebsvermögen eines Unternehmens. Für Unternehmer ist die Entstrickungsbesteuerung dann relevant, wenn Gesellschaft und Geschäftsleitung an den neuen Wohnsitz mit umziehen sollen. Das Enden oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts führt hier also zu einem „steuerauslösenden Ereignis“. Der Satz klingt „harmlos“, kann aber schnell zu einer Steuerforderung von mehreren hunderttausend bis mehre Millionen Euro führen. Übrigens können auch Freiberufler und Selbstständige davon betroffen sein. Warum es diese Besteuerungsart gibt? Weil bei einem Wegzug der deutsche Fiskus das Besteuerungsrecht verliert und daher versucht diesem mit unterschiedlichen Regelungen und Sofortbesteuerung entgegenzuwirken - also sozusagen doch noch mal richtig abzukassieren. Die Entstrickungssteuer ist übrigens nicht mit der eigentlichen Wegzugsbesteuerung zu verwechseln, die für natürliche Privatpersonen im Falle eines Umzugs ins Ausland fällig wird. Hier finden Sie weitere Informationen über die Entstrickungssteuer: https://www.wohnsitzausland.com/entstrickung-exit-tax Hier finden Sie weitere Informationen über die Wegzugsteuer: https://www.wohnsitzausland.com/wegzugsbesteuerung#wegzugsteuer Viel Spaß beim Zuhören und wie immer - wir freuen uns über Ihre Kommentare, ein Abo und auch Ihren Besuch auf unseren Wissens-Webseiten rundum Auswandern und Unternehmensgründung im Ausland. = Unsere Websites = https://www.auslandsunternehmen.com https://www.wohnsitzausland.com https://www.stmatthew.de https://uskanzlei.com/ = Über Perspektive Ausland = Wer als Unternehmer oder Freiberufler aus dem deutschsprachigen Raum ins (steuergünstige) Ausland umziehen oder digitaler Nomade werden will, der hat jede Menge steuerliche und rechtliche Fragen. Länderauswahl, internationales Steuerrecht, Firmengründung im Ausland, Wegzugsteuer, Visa, Kapitalanlagen und Vermögensschutz - das sind nur einige der Themen, mit denen man sich jetzt auseinandersetzen muss. Perspektive Ausland ist der deutsche Podcast aus London, der sich genau mit solchen Fragestellungen beschäftigt. Ganz egal, was deine Motivation für den Umzug ins Ausland ist - weniger Steuern, mehr Freiheit oder höhere Lebensqualität - hier bist du richtig. #entstrickungssteuer #entstrickung #wegzusteuer #steuertipps #steuerfrage #steuerberatung
Wir setzen unsere Serie zu den Steuertipps zum Jahresende für Unternehmer/innen fort und widmen uns im 2. Teil der Steuerplanung für 2022. Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt ist ein kompakter Überblick, was ihr bei der Steuerplanung für 2022 beachten solltet (langfristige Rückstellungen, Managergehälter, etc). Wenn ihr Spenden aus dem Betriebsvermögen tätigt - wie geht ihr damit um? Seid ihr im Bereich der Forschung aktiv, solltet ihr jedenfalls die Forschungsprämie auf dem Radar haben. Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich aus der Elektromobilität? Und nicht zu vergessen: Steuertipps für Kleinunternehmer sowie Arbeitsplatzpauschale und Netzkarte für Selbständige. Auch im 2. Teil informiert euch unser Steuer-Experte Michael Gailberger, Steuerberater bei Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH, über die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zum Jahresende. STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
Unternehmer, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, haben für Zwecke der Einkommensteuerberechnung den Ge- winn bzw. Verlust nach formellen Vorschriften zu ermitteln. Steuerberater Jörg Atzlinger erklärt dazu die Unterschiede zwischen Betriebsvermögensvergleich und Einnahmen-Ausgaben-Rechner.
Der Immopreneur Podcast | Cash-Flow und Vermögensaufbau mit Immobilien-Investments
Nadine Abraham hebt in dieser Folge ein wenig den Zeigefinger und warnt vor einer möglichen Betriebsaufspaltung. Dies ist gerad dann ein gefährliches Thema, wenn Du versuchst ein Einzelunternehmen und die betriebliche Nutzung einer Immobilie miteinander zu verbinden oder wenn Du Deine Steuerlast mittels Arbeitszimmer "ohne Rücksicht auf Verluste" optimieren möchtest. Du lernst in dieser Folge zudem die Geschichte eines Mandanten kennen, wo das Kind bereits in den Brunnen gefallen war - und natürlich, wie Du dies eben verhindern kannst. https://immopreneur.de/steuern Arbeite mit über 100 Investoren an der Verwirklichung Deiner Ziele! Lerne nicht nur, sondern setze direkt an vier Tagen um und erstelle Deinen individuellen Plan auf dem Immopreneur Steuerworkshop 2022! Informiere Dich gleich hier und sichere Dir Dein Ticket! https://immopreneur.de/steuern Die ersten 30 Teilnehmer erhalten die einmalige Chance den Immopreneur Steuerworkshop aktiv mitzugestalten. Bringe Deine Wunschthemen ein, nimm an kleinen, individuellen vorbereitenden Brainstormingsessions mit unseren Steuerberatern und Thomas Knedel persönlich teil. Hilf uns die besten Themen zu finden und diese auszugestalten. Thomas wird Dein direkter Ansprechpartner für Deine Gestaltungsvorschläge sein! Für Deine Unterstützung werden wir uns natürlich mit einem besonderen Vorzugsangebot exklusiv für Dich erkenntlich sein. Wichtig: da wir dies nur im kleinen Kreis vorbereiten können, lohnt es sich schnell zu sein. https://immopreneur.de/steuern
In dieser Folge stellen wir einige Neuerungen des JStG 2020 vor, insbesondere Veränderungen beim Investitionsabzugsgebetrag, Entgeltumwandlung, Home-Office-Pauschale, Gemeinnützigkeitsrechtsreform etc. Sodann werden aktuelle Urteile des BFH besprochen: - Urteil v. 10.09.2020, IV R 14/18 zum Verhältnis von Veräußerungen wesentlicher Betriebsgrundlagen im zeitlichen Zusammenhang zu § 6 Abs. 3 ESt - Urteil v. 17.06.2020, II R 33/17 zur selben Frage für die Betriebsvermögensverschonung im Erbschaftsteuerrecht - Urteil v. 27.05.2020, II R 45/17 zur Frage, ob mittelbar über Kapitalgesellschaften beteiligte Anteilseigner "Altgesellschafter" iSd § 1 Abs. 2a GrEStG sind. - Urteil v. 21.07.2020, IX R 26/19 zur Verwerfung der Arbeitshilfe des BMF als Methode zur Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude und GruBo bei einheitlichem Kaufpreis. - Urteil v. 19.08.2020, XI R 32/18 zum Passivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2a EStG bei qualifiziertem Rangrücktritt unter Verweis auf "freies Vermögen", wenn solches nicht vorhanden ist. - AdV Beschl. v. 08.10.2020, VIII B 59/20 zur häuslichen Einbindung eines Arbeitszimmers. Viel Spaß beim Hören dieser bunten Mischung... Folge direkt herunterladen
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung - Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs - Betriebsvermögen kann auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Für Unternehmer und Freiberufler ist es attraktiv, ein Fahrrad oder E-Bike steuerlich im Betriebsvermögen zu führen und die Kosten geltend zu machen. In den letzten 2 Podcast-Folgen hatten wir uns bereits mit der Überlassung des Fahrrads an den Arbeitnehmer und die Übereignung des Fahrrads an den Arbeitnehmer beschäftigt. In dieser Folge schauen wir uns an, ob Sie als Unternehmer oder Freiberufler ein E-Bike oder normales Fahrrad steuerlich absetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Wenn Sie ein Fahrrad steuerlich absetzen möchten, werden alle Fahrräder gleich behandelt oder gibt es Unterschiede in der steuerlichen Behandlung? Muss das Fahrrad betrieblich genutzt werden, wenn ich das Fahrrad steuerlich absetzen möchte? Was kann ich für das Fahrrad im Betriebsvermögen steuerlich absetzen? Auf welchen Zeitraum ist das Fahrrad im Betriebsvermögen steuerlich abzuschreiben und welche Abschreibung kann in Anspruch genommen werden? Wenn Sie die Kosten für das Fahrrad steuerlich absetzen, muss ein privater Nutzungsanteil versteuert werden? Können für Fahrräder im Privatvermögen für die Fahrten von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte Kosten geltend gemacht werden? Zusammenfassung des Vorteils der steuerlichen Absetzbarkeit eines Fahrrads 037 Übereignung eines Dienstfahrrads (Fahrrad, E-Bike) an den Arbeitnehmer und als Arbeitgeber Kosten sparen (Nettolohnoptimierung) 036 Überlassung eines Dienstfahrrades (E-Bike/Fahrrad) an den Arbeitnehmer und als Arbeitgeber Kosten sparen (Nettolohnoptimierung) 012 Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWGs) Steuern sofort und einfach sparen 013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/kann-ich-als-unternehmer-freiberufler-ein-e-bike-oder-fahrrad-steuerlich-absetzen/ Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter - Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden - Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Durch den Investitionsabzugsbetrag kann der Gewinn gemindert und somit die Steuerbelastung im Abzugsjahr gesenkt werden. Die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags ist an diverse Voraussetzungen geknüpft: So darf bei bilanzierenden Gewerbebetrieben und Freiberuflern das Betriebsvermögen maximal 235.000 Euro betragen. Bei Einnahme-Überschussrechnung gilt eine Gewinngrenze von maximal 100.000 Euro. Weitere Voraussetzung ist, dass das angeschaffte Wirtschaftsgut zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird.
Der Pkw aus unternehmerischer Sicht: Betriebswagen ist Betriebswagen. Oder? Welchen Luxuswagen ihr von der Steuer absetzen könnt, ohne dass das Finanzamt euch die Betriebsausgaben kappt, erklärt uns unser heutiger Studiogast Alexander Hofer. Was ihr im 1. Teil zu hören bekommt: Unser Experte erklärt den Unterschied zwischen einem Kfz im Privat- und Betriebsvermögen, was es mit dem Fahrtenbuch auf sich hat und welche Alternativen es dazu gibt sowie den steuerlichen Unterschied zwischen Kauf und Leasing. STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel ist der Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Themen. Mehr dazu unter www.steueraffe.at
Ab wann muss man Erbschaftssteuer zahlen? Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was ist ein Versorgungsfreibetrag? Müssen vererbte Immobilien auch versteuert werden? Wie wird Betriebsvermögen versteuert? Unsere Checkliste klärt Schritt für Schritt Ihre Fragen zur Erbschaftssteuer – garantiert aktuell, kompetent und verständlich!
Die Frage, ob und in welchem Umfang in einem Leibrentenvertrag Elemente einer gemischten Schenkung vorhanden sind, ist für ab dem 1. 8. 2008 abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr von Bedeutung. Der gemeine Wert der Leibrente ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln. Wird ein Unternehmen im Ganzen überlassen, ist die nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Summe der Teilwerte der beweglichen Wirtschaftsgüter abzüglich der nach denselben Grundsätzen ermittelten betrieblichen Passiva dem kapitalisierten Wert der Leibrente gegenüberzustellen. Die mit unbeweglichem Betriebsvermögen in Zusammenhang stehenden Lasten sind nicht auszuscheiden. Gleiches gilt bei der Übergabe eines Komplementäranteils.
Was als Betriebsvermögen anzusehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Dabei sind Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, Besonderheiten des Betriebs und des Berufszweigs des Steuerpflichtigen sowie die Verkehrsauffassung maßgebend. Der Erwerb von Aktien eignet sich seiner Art nach als private Anlage. Eine Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen liegt nicht schon deshalb vor, weil eine Beteiligung mit betrieblichen Mitteln angeschafft wurde. Fehlt es am Zusammenhang des Beteiligungserwerbs mit dem Betrieb, ist von einer Entnahme von Betriebsvermögen auszugehen. Ein Funktionszusammenhang von Aktien zum Betrieb besteht nicht deshalb, weil die Veräußerung jederzeit möglich ist und der Erlös wieder dem betrieblichen Girokonto zugeführt werden kann.
Die beschwerdeführende GmbH befasst sich mit Verkauf und Vermietung von Grundstückstücken. Nach Erwerb einer Liegenschaft hat die GmbH darauf neben Appartements eine Villa errichten lassen und diese dem beherrschenden Gesellschafter zur Nutzung überlassen. Strittig war, ob diese Villa zum Betriebsvermögen der GmbH gehört, ihre Vermietung eine unternehmerische Tätigkeit ist und diese Nutzungsüberlassung als verdeckte Ausschüttung anzusehen ist. Im Vorlagebericht wurde vom Finanzamt vorgebracht, dass von einer verdeckten Ausschüttung in Höhe der gesamten Anschaffungskosten an den Gesellschafter auszugehen sei. Die Villa sei speziell auf die Bedürfnisse des beherrschenden Gesellschafters zugeschnitten, sodass eine andere betriebliche Nutzung ausgeschlossen werden müsse. Die Villa gehöre in den außerbetrieblichen Bereich, und zwar unabhängig von der Frage der Fremdüblichkeit des Nutzungsentgeltes. Das BFG vertritt ebenfalls die Ansicht, dass die Indizien in ihrer Gesamtheit darauf hindeuten, dass bei dieser Vereinbarung nicht ein ernsthaftes, nachhaltiges Streben der Beschwerdeführerin nach Einnahmen oder gar Gewinnen, sondern nur die Einräumung eines Vorteils für den beherrschenden Gesellschafter, beabsichtigt war.
Wieviel Zinsen zahlst du? Jetzt wirst du vielleicht antworten wollen: "Keine" Wenn du keine Kredite laufen hast, dann mag das augenscheinlich stimmen. Du zahlst jedoch nicht nur Zinsen für deine Kredite, sondern auch Zinskosten in Waren und Gütern, die du kaufst. In dem Preis eines Kühlschranks sind unsichtbare Zinsanteile enthalten. Z.B. für die Finanzierung einer neuen Lagerhalle des Herstellers. Das bedeutet, egal ob Du selbst einen Kreditvertrag abgeschlossen hast oder nicht, du zahlst Zinsen. Vielleicht sind Zinskosten im Fahrpreis für den Bus zur Arbeit enthalten? Die Fahrzeuge werden nicht immer aus existierendem Betriebsvermögen gekauft, sondern auch geleast. Es ist sehr schwer, genaue Angaben über den Zinsanteil in den Endpreisen herauszubekommen. Der durchschnittliche Zinsanteil in den Endpreisen wird auf 30 bis 40 Prozent geschätzt. Das bedeutet: Von deinen Konsumausgaben fließt auf unsichtbare Weise ein Drittel für die Aufbringung von Zinsen ab. Denke bitte einmal unter diesem Gesichtspunkt über deine Ausgaben nach. Wo stecken überall versteckte Zinskosten drin? Damit wünsche ich Dir eine erfolgreiche Woche.
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Erbschaftsteuer: vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Teilveräußerung: anteiliger Wegfall der erbschaftsteuerlichen Vergünstigung für Betriebsvermögen - Insolvenzfall: Zweifel am Fortbestand der Organschaft Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Heute trifft Michael Brüne den Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert. Keine Bange: Der Beratung für Heilberufe geht es prima! Wie Krankheiten und Todesfälle gehört auch die Insolvenz zu den Themen, mit denen man sich nicht gerne befasst. Aber für alle drei Themen gilt, dass es mit Sicherheit von Vorteil ist, hierüber das ein oder andere zu wissen. Und darum geht es in unserer heutigen Sendung. Was ist eigentlich die Aufgabe eines Insolvenzverwalters? Wenn jemand, ein Arzt oder Apotheker in Zahlungsschwierigkeiten gerät, dann ist es wichtig, dass nicht plötzlich ein Gläubiger übervorteilt wird. Es geht darum, quasi einen grundsätzlichen “Stop“ zu setzen, die Lage zu sichten, Ordnung zu schaffen und gebündelt mit den Gläubigern zu kommunizieren, anstatt den zu bedienen, der zuerst – im übertragenen Sinne - in der Tür steht. Interessant ist, dass Heilberufe an sich fast nie wegen einer schlechten Ertragslage insolvent werden, sondern schlicht, weil sie kein Geld auf dem Konto haben. Die Liquidität, nämlich der Unterschied zwischen “noch Geld bekommen“ und „Geld haben“ ist die entscheidende Größe. Ein Insolvenzverfahren ist aber nichts, was ein Gerichtsvollzieher oder gar ein Gläubiger einfach so anordnen kann. Den Antrag auf Insolvenz muss der Unternehmer selbst bei Gericht stellen. Und hier beginnt das erste Problem: Viel zu oft arbeiten Heilberufe nach dem“ Prinzip Hoffnung“. Nicht selten droht bereits die Abschaltung der Telefonleitung oder des Stroms, bevor die Notbremse gezogen wird. Hier liegt es in der unternehmerischen Verantwortung jedes Arztes und jedes Apothekers, zu wissen, wann die Situation eng wird. Denn auch hier gilt die alte Regel: Je früher man das Problem ernst nimmt, desto eher kann man etwas retten. Sobald also der zahlungsunfähige Arzt oder Apotheker seiner Verpflichtung nachgekommen ist, beim Amtsgericht das Insolvenzverfahren zu beantragen, führt ein Sachverständiger eine Bestandsaufnahme durch: Welche Verbindlichkeiten (also Schulden) bestehen genau? Wann sind welche Beträge fällig? Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Und: gibt es hier einen Betrieb, über dessen Fortführung entschieden werden muss? Ist zu erwarten, dass die Kosten eines Insolvenzverfahrens überhaupt gedeckt werden? Oder lohnt es sich vielleicht gar nicht mehr, sich die Mühe zu machen? Letzteres ist übrigens bei Heilberuflern nur sehr selten der Fall. Der Regelfall ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Hier beginnt die Arbeit von Dr. Linkert. Wichtig ist hierbei: Im Regelfall sind der Arzt und die Praxis bzw. der Apotheker und die Apotheke identisch. Zwar gibt es natürlich ein steuerlich so genanntes „Betriebsvermögen“, dieses ist aber im Falle einer Insolvenz fast nie juristisch vom Privatvermögen getrennt. Private Schulden können eine Praxis ruinieren, die schlecht laufende Praxis kann auch das Ferienhaus verschlingen. Ziel ist es, dass der Betroffene nach einer gewissen Frist von seinen restlichen Schulden befreit wird. Während es vor 1999 noch den sprichwörtlichen“ Schuldturm“ gab, aus dem sich ein hoch verschuldeter Unternehmer für den Rest seines Lebens nicht mehr befreien konnte, gibt es heute eine „Wohlverhaltensperiode“ von sechs Jahren, nach denen die angehäuften Schulden quasi „erlassen“ werden. Bevor es aber so weit kommt, ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, alle Gläubigern an einen Tisch zu bringen. Was nun geschieht, haben wir alle bereits schon einmal im Großen erlebt, nämlich während der Finanzkrise: Es wird ermittelt, wie viel Geld realistisch an die Gläubiger gezahlt werden kann. Hierbei wird auch berücksichtigt, was eine Praxis oder eine Apotheke in der Zukunft möglicherweise erwirtschaften kann. Daraus lässt sich relativ leicht errechnen, wie viel Prozent seiner Forderung jeder Gläubiger bekommen kann. Es werden also alle Gläubiger gleich behandelt. Beispielsweise könnte es dann heißen “Jeder von ihnen bekommt in den nächsten sechs Jahren 50 % seiner offenen Forderung“. Mit einer derartigen Ansage konfrontiert, müssen sich die Gläubiger nun entscheiden, ob Sie diesen Vergleich – denn nichts anderes ist es – annehmen wollen. Obwohl diese Frage keine leichte ist, haben Gläubiger hier selten große Wahlmöglichkeiten. Denn überwiegend lautet die gangbare Alternative, gar nichts oder sehr wenig Geld zu bekommen. Es ist ebenfalls die Aufgabe des Insolvenzverwalters, Vermögenswerte zu veräußern und damit das Vermögen mit den Schulden zu konsolidieren. Nun würde die Wohlverhaltensphase beginnen. Der Heilberufler geht seiner Arbeit in der Praxis oder der Apotheke nach und bis auf einen nicht pfändbaren Betrag, den der Arzt oder Apotheker natürlich für seine Lebenshaltung behalten darf, wird jeder Überschuss quotal an die Gläubiger abgeführt. Man könnte denken, dass dieses Prozedere so lange fortgeführt wird, bis alle Schulden abgebaut sind. Da genau das aber meistens nicht funktioniert oder so lange dauern würde, dass man von niemandem erwarten kann, dass er bei einer solchen Perspektive noch motiviert werden kann, seiner Arbeit nachzugehen, sieht die Insolvenzordnung hier eine Frist von sechs Jahren vor, nach denen der Schuldner von der Restschuld befreit ist. Alles, was bis dahin gezahlt wurde, war eben in dieser Frist alles, was möglich war. Die Gläubiger bleiben also auf den restlichen Forderungen sitzen, wissen dies aber zumindest vorher. Dass ein Insolvenzverwalter selbstverständlich ganze Bücher mit Fachwissen, Erfahrung und Beispielfällen füllen kann, ist klar. Und wie immer erfahren Sie viel mehr zu diesem Thema in unserem Interview mit Herrn Dr. Linkert. Wir wünschen Ihnen interessante Augenblicke! Folge direkt herunterladen
Heute trifft Michael Brüne den Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert. Keine Bange: Der Beratung für Heilberufe geht es prima! Wie Krankheiten und Todesfälle gehört auch die Insolvenz zu den Themen, mit denen man sich nicht gerne befasst. Aber für alle drei Themen gilt, dass es mit Sicherheit von Vorteil ist, hierüber das ein oder andere zu wissen. Und darum geht es in unserer heutigen Sendung. Was ist eigentlich die Aufgabe eines Insolvenzverwalters? Wenn jemand, ein Arzt oder Apotheker in Zahlungsschwierigkeiten gerät, dann ist es wichtig, dass nicht plötzlich ein Gläubiger übervorteilt wird. Es geht darum, quasi einen grundsätzlichen “Stop“ zu setzen, die Lage zu sichten, Ordnung zu schaffen und gebündelt mit den Gläubigern zu kommunizieren, anstatt den zu bedienen, der zuerst – im übertragenen Sinne - in der Tür steht. Interessant ist, dass Heilberufe an sich fast nie wegen einer schlechten Ertragslage insolvent werden, sondern schlicht, weil sie kein Geld auf dem Konto haben. Die Liquidität, nämlich der Unterschied zwischen “noch Geld bekommen“ und „Geld haben“ ist die entscheidende Größe. Ein Insolvenzverfahren ist aber nichts, was ein Gerichtsvollzieher oder gar ein Gläubiger einfach so anordnen kann. Den Antrag auf Insolvenz muss der Unternehmer selbst bei Gericht stellen. Und hier beginnt das erste Problem: Viel zu oft arbeiten Heilberufe nach dem“ Prinzip Hoffnung“. Nicht selten droht bereits die Abschaltung der Telefonleitung oder des Stroms, bevor die Notbremse gezogen wird. Hier liegt es in der unternehmerischen Verantwortung jedes Arztes und jedes Apothekers, zu wissen, wann die Situation eng wird. Denn auch hier gilt die alte Regel: Je früher man das Problem ernst nimmt, desto eher kann man etwas retten. Sobald also der zahlungsunfähige Arzt oder Apotheker seiner Verpflichtung nachgekommen ist, beim Amtsgericht das Insolvenzverfahren zu beantragen, führt ein Sachverständiger eine Bestandsaufnahme durch: Welche Verbindlichkeiten (also Schulden) bestehen genau? Wann sind welche Beträge fällig? Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Und: gibt es hier einen Betrieb, über dessen Fortführung entschieden werden muss? Ist zu erwarten, dass die Kosten eines Insolvenzverfahrens überhaupt gedeckt werden? Oder lohnt es sich vielleicht gar nicht mehr, sich die Mühe zu machen? Letzteres ist übrigens bei Heilberuflern nur sehr selten der Fall. Der Regelfall ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Hier beginnt die Arbeit von Dr. Linkert. Wichtig ist hierbei: Im Regelfall sind der Arzt und die Praxis bzw. der Apotheker und die Apotheke identisch. Zwar gibt es natürlich ein steuerlich so genanntes „Betriebsvermögen“, dieses ist aber im Falle einer Insolvenz fast nie juristisch vom Privatvermögen getrennt. Private Schulden können eine Praxis ruinieren, die schlecht laufende Praxis kann auch das Ferienhaus verschlingen. Ziel ist es, dass der Betroffene nach einer gewissen Frist von seinen restlichen Schulden befreit wird. Während es vor 1999 noch den sprichwörtlichen“ Schuldturm“ gab, aus dem sich ein hoch verschuldeter Unternehmer für den Rest seines Lebens nicht mehr befreien konnte, gibt es heute eine „Wohlverhaltensperiode“ von sechs Jahren, nach denen die angehäuften Schulden quasi „erlassen“ werden. Bevor es aber so weit kommt, ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, alle Gläubigern an einen Tisch zu bringen. Was nun geschieht, haben wir alle bereits schon einmal im Großen erlebt, nämlich während der Finanzkrise: Es wird ermittelt, wie viel Geld realistisch an die Gläubiger gezahlt werden kann. Hierbei wird auch berücksichtigt, was eine Praxis oder eine Apotheke in der Zukunft möglicherweise erwirtschaften kann. Daraus lässt sich relativ leicht errechnen, wie viel Prozent seiner Forderung jeder Gläubiger bekommen kann. Es werden also alle Gläubiger gleich behandelt. Beispielsweise könnte es dann heißen “Jeder von ihnen bekommt in den nächsten sechs Jahren 50 % seiner offenen Forderung“. Mit einer derartigen Ansage konfrontiert, müssen sich die Gläubiger nun entscheiden, ob Sie diesen Vergleich – denn nichts anderes ist es – annehmen wollen. Obwohl diese Frage keine leichte ist, haben Gläubiger hier selten große Wahlmöglichkeiten. Denn überwiegend lautet die gangbare Alternative, gar nichts oder sehr wenig Geld zu bekommen. Es ist ebenfalls die Aufgabe des Insolvenzverwalters, Vermögenswerte zu veräußern und damit das Vermögen mit den Schulden zu konsolidieren. Nun würde die Wohlverhaltensphase beginnen. Der Heilberufler geht seiner Arbeit in der Praxis oder der Apotheke nach und bis auf einen nicht pfändbaren Betrag, den der Arzt oder Apotheker natürlich für seine Lebenshaltung behalten darf, wird jeder Überschuss quotal an die Gläubiger abgeführt. Man könnte denken, dass dieses Prozedere so lange fortgeführt wird, bis alle Schulden abgebaut sind. Da genau das aber meistens nicht funktioniert oder so lange dauern würde, dass man von niemandem erwarten kann, dass er bei einer solchen Perspektive noch motiviert werden kann, seiner Arbeit nachzugehen, sieht die Insolvenzordnung hier eine Frist von sechs Jahren vor, nach denen der Schuldner von der Restschuld befreit ist. Alles, was bis dahin gezahlt wurde, war eben in dieser Frist alles, was möglich war. Die Gläubiger bleiben also auf den restlichen Forderungen sitzen, wissen dies aber zumindest vorher. Dass ein Insolvenzverwalter selbstverständlich ganze Bücher mit Fachwissen, Erfahrung und Beispielfällen füllen kann, ist klar. Und wie immer erfahren Sie viel mehr zu diesem Thema in unserem Interview mit Herrn Dr. Linkert. Wir wünschen Ihnen interessante Augenblicke!