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Zugegeben – unsere neue TAXpod-Episode ist (erneut) etwas länger ausgefallen. Dafür ist sie umso hörenswerter und vor allem äußerst instruktiv. Denn gemeinsam mit Ingo Stangl, einem der profundesten Kenner des Umwandlungssteuergesetzes, besprechen wir die Neuerungen des neuen Umwandlungssteuerentwurfs vom 2.1.2025, der den alten Erlass vom 11.11.2011 ersetzt. Die relevantesten Änderungen betreffen hierbei die Vergleichbarkeitsprüfung bei Auslandsumwandlungen (i.d.R. im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung), die Behandlung von stillen Lasten bei Umwandlungen, die nicht zum Buchwert erfolgen (§ 4f EStG), verschiedene Aspekte zur Spaltung (Teilbetriebserfordernis, Beurteilungszeitpunkt, Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Nachspaltungssperren), Neuigkeiten im Zusammenhang mit § 20 UmwStG und § 22 UmwStG sowie Anpassungen bei den Randziffern zur Organschaft. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Die Verpachtung von immateriellen Wirtschaftsgütern an seine GmbH ist eine der Möglichkeiten, langfristig Steuern zu sparen. Aber man muss einige Dinge dabei beachten. Welche das sind, das erfahren Sie in dieser Folge.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Ideencouch – Der Podcast, der selbstständig macht mit Jan Evers
Alles begann mit einem kreativen Bewerbungsbrief und einem beigelegten Kaffeefilter - damit hat Carsten sofort unsere Aufmerksamkeit erregt. Seine Innovation: aromatisierte Kaffeefilter! Mit seinem Patent möchte er Kaffeefilter mit Aromen wie Vanille, Karamell oder Schokolade anreichern - ganz ohne, dass die Kaffeetrinker*innen ihre liebgewonnene Kaffeemarke wechseln müssen. Im Gespräch mit Jan erklärt Carsten seine Vision und wie er das neue Wachstumschancengesetz clever für die Finanzierung nutzen möchte. Denn durch die Kombination von Sonderabschreibungen und Forschungszulagen könnte er die nötige Million Euro für den Maschinenpark absichern. Jan lies dieses Vorgehen von seinem Steuerberater prüfen – die Einschätzung findest du am Ende der Shownotes. Derzeit sucht Carten strategische Partner, die sein Potenzial erkennen und mit ihm gemeinsam den Markt erobern wollen. Jan rät ihm: Türklinken putzen bei den richtigen Entscheider*innen und das "Window of Opportunity" so lange wie möglich offen halten! Hör dir diese Folge an und lass dich inspirieren! Zusammenfassung der Aussagen von Jans Steuerberater: Sonderabschreibungen und Wachstumschancengesetz: · Zunächst ist zu klären, welche Sonderabschreibungen hier gemeint sein könnten. Nach seinem Verständnis kommt dafür nur § 7g Abs. 5 EStG in Betracht. Sie kann für materielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beansprucht werden. · Weiter Voraussetzung für die Beanspruchung ist die Gewinngrenze von 200.000 € (führt in der Praxis häufig zu einem Ausschluss der Inanspruchnahme). · Änderung durchs Wachstumschancengesetz: Sonderabschreibungssatz wurde von 20% auf 40% erhöht = deutlichen Erhöhung, Gewinngrenze von 200 T€ ist jedoch unverändert geblieben! Kombination von Forschungszulagen und Sonderabschreibung: · Hinweis: Carsten geht davon aus, dass seine Innovation die Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllt. Diese Einschätzung können wir nicht überprüfen und geben sie hier nur als seine Perspektive wieder. · Nach Einschätzung von Jans Steuerberater gibt es keine gesetzliche Regelung, die die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Begünstigungen ausschließt. Beide Vorteile können demnach kombiniert werden. · Sowohl die Sonderabschreibung als auch die Forschungszulage für die Anschaffung der Maschine geltend gemacht werden · Die Forschungszulage wird über den Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheid ausgezahlt · Bei einem Verlust entsteht technisch gesehen eine "negative Einkommensteuer", dies ist aber weiterhin die Forschungszulage · Die Auszahlung erfolgt erst mit dem Steuerbescheid, nicht direkt nach Antragstellung. · Der zeitliche Verzug zwischen Investition und Auszahlung der Zulage stellt einen Liquiditätsnachteil dar Den Begriff der „negativen Steuerlast“ erklärt Carsten und im Nachgang des Podcast nochmal anhand eines Beispiels: · Bisher war der Gewinnrücktrag nur für Unternehmen relevant, die bereits jahrelang am Markt Gewinne machten. Das Wachstumschancengesetz öffnet diesen Mechanismus für neue Unternehmen, allerdings beschränkt auf FuE-Tätigkeiten, die vorher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bestätigt werden müssen. · Das Startup kann über die Forschungszulage 330k EUR direkt, nicht rückzahlbar, erhalten. Dann nutzt es über 2-3 Jahre die Sonderabschreibungen (40% in den ersten 2 Jahren und danach lineare Abschreibung). · Falls das Produkt am Markt scheitert, kann das Startup am Jahresende einen Verlustvortrag in Höhe von 1 Mio. EUR einreichen, bestehend aus den Ausgaben für das FuE-Projekt (Maschinen, Materialien, Personalkosten etc.). [Gastgeber] Dr. Jan Evers [Redaktion] Gesa Holz, Sarah Bechtloff [Technische Bearbeitung] Erik Uhlendorf Weitere Themen: LaborX Hamburg – Ideencouch #66 Geschäftsmodell – Ideencouch #33 Vertrieb und Kaltakquise – Ideencouch #86 Lerne, die richtigen Fragen zu stellen – Ideencouch #80 Wie du mit der richtigen Vertriebsstrategie Erfolg hast
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet und dabei viele Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf vorgenommen. In dieser Folge beleuchten wir die wesentlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der neuen Wegzugsteuer für Kapitalanleger, die nun auch Investmentfonds wie ETFs umfasst und hohe Anforderungen an die Besteuerung stellt. Ist diese Regelung wirklich sinnvoll oder eher überschießend? Wir diskutieren außerdem die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Optionen. Der Wegfall dieser Beschränkung steht im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluss vom 7. Juni 2024 (VIII B 113/23) feststellte. Personengesellschaften profitieren von der Anpassung des § 6 Abs. 5 EStG, die eine erleichterte Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwestergesellschaften ermöglicht. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. November 2023 (BvL 8/13) umgesetzt. Dennoch gibt es verschärfte Regelungen, die eine Übergragung von Personengesellschaftsanteile auf Körperschaften betreffen. Weitere wichtige Themen sind die neuen Regelungen zu Kinderbetreuungskosten, Änderungen bei der gewerbesteuerlichen Grundbesitzkürzung und der erhöhte Erbfallkostenpauschbetrag. Auch die Anpassungen zur Nachweismöglichkeit eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks im Zuge der Grundsteuerreform, wie sie der BFH in zwei AdV-Verfahren (II B 78/23, II B 79/23) entschied, und je der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets werden besprochen. Zudem wird der Abzug von Unterhaltsaufwendungen künftig nur bei Banküberweisung anerkannt – andere Zahlungswege, die Mitnahme von Bargeld, sind damit nicht mehr zulässig.
In dieser Episode widmen wir uns dem Referentenentwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II), das darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland weiter zu stärken. Wir beleuchten die geplanten Änderungen und diskutieren, ob die vorgesehenen Maßnahmen ausreichend sind, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen. Ein zentrales Thema ist die Neuregelung der § 6b-Rücklage, insbesondere im Hinblick auf die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Die Erhöhung des Höchstbetrags von 500.000 Euro auf 5 Millionen Euro soll mehr Spielraum für betriebliche Reinvestitionen schaffen. Wir erklären, für welche Gewinne diese Rücklage genutzt werden kann, welche Wirtschaftsgüter für eine Reinvestition infrage kommen und welche steuerlichen Folgen sich bei nicht rechtzeitiger Reinvestition ergeben. Ein weiteres wichtiges Thema ist die neue Sonderabschreibung für neu zugelassene, betriebliche Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionen, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 gelten soll. Zudem gehen wir auf die Steuervergünstigungen für elektrische Dienstwagen ein, wobei eine Erweiterung der 0,25-%-Regelung für Fahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 95.000 Euro geplant ist. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die geplanten Erleichterungen im Investmentsteuergesetz, die Beteiligungen an Infrastrukturprojekten und erneuerbaren Energien betreffen, sowie auf Änderungen im Kündigungsschutz für Spitzenverdiener im Bankensektor. Abschließend diskutieren wir über die geplante Abschaffung der Zollfreigrenze für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern und die Auswirkungen auf den E-Commerce.
Die Steuerschraube schreckt auch vor den Kryptos nicht zurück. Bitcoin, NFTs & Co sind handelbare Wirtschaftsgüter. Im Einkommensteuergesetzbuch fallen sie ganz pragmatisch unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Steuerfrei bleibt der Gewinn nach einem Verkauf wie bei Gold nach nur einem Jahr Sperrfrist. Ist das Kunst? Oder: Kann das besteuert werden? Bei NFTs gelten möglicherweise gewerbliche Steuersätze. Experte Dr. Christopher Arendt (acconsis) spricht auf dem 12. Münchner Börsentag der V-Bank auch über den Bored Ape Yacht Club und Immobiliengeschäfte mit Blockchaintechnologie.
In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 und den damit einhergehenden Änderungen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 08.05.2024 zu der geplanten Gesetzesänderung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, technische Anpassungen und Klarstellungen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-05-17-JStG-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Unsere „Highlights“ der geplanten Änderungen besprechen wir im Podcast. Hierzu gehören: *Mobilitätsbudgets* Ein Mobilitätsbudget soll als Alternative zum klassischen Firmenwagen eingeführt werden, wobei Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 2.400 Euro jährlich zur Verfügung stellen können. Diese Regelung begünstigt kurzfristige und gelegentliche Mobilitätsleistungen und sieht eine pauschale Lohnsteuer von 25% vor, um Abzüge bei den Mitarbeitern zu vermeiden. *Vermögensübertragung zwischen Personengesellschaften* Die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5 EStG wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.2023 ermöglicht. Diese Änderung soll nun auch in das Steuergesetz übernommen werden. *Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen* Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern wird von 15 auf 30 kWp je Wohneinheit erhöht. Ein anhängiges Verfahren beim BFH soll klären, ob der Investitionsabzugsbetrag bei einkommensteuerfreien kleinen Anlagen zulässig ist. *Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern* Die Regelungen für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern gemäß § 19a EStG werden erweitert. Zukünftig können auch Beteiligungen an Konzernunternehmen einbezogen werden. *Bonusleistungen der Krankenversicherungen* Bonusleistungen der Krankenversicherungen bis 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr gelten nicht als Beitragserstattung. Diese Regelung soll gesetzlich kodifiziert werden, um administrativen Aufwand zu reduzieren. *Gesetzeslücke bei Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft soll geschlossen werden* Eine Neuregelung stellt klar, dass Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens berücksichtigt werden. Diese Änderung zielt darauf ab, Steuervorteile durch negative Anschaffungskosten zu verhindern und widersprüchliche Entscheidungen zu beseitigen. *Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen* Die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG wird deutlich ausgeweitet. Das bisherige Bescheinigungsverfahren wird abgeschafft, um bürokratischen Aufwand zu reduzieren. *Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer* Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer ist künftig erst nach Zahlung möglich. Eine neue Pflichtangabe auf Rechnungen wird eingeführt, um dies zu berücksichtigen. *Reform der Kleinunternehmerregelung* Die Kleinunternehmerregelung wird auf Unternehmer im gesamten EU-Gemeinschaftsgebiet ausgeweitet. Zudem wird der Umsatzgrenzwert für die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer auf 25.000 Euro angehoben und der Prognosewert auf 100.000 Euro festgelegt. *Rentenpaket* Das Rentenpaket von Lindner (FDP) und Heil (SPD) zielt darauf ab, das Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern. Ab 2028 ist eine Erhöhung der Rentenbeiträge auf 20 % vorgesehen, während mögliche Alternativen wie eine Verlängerung der Arbeitszeit oder die Senkung des Rentenniveaus nicht berücksichtigt werden.
Diese wichtigen Steuer-Urteile sollte jeder kennen: Die Diskussion beginnt mit der Wegzugsteuer, die laut Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2022, Aktenzeichen I R 55/19, mit der EU-Freizügigkeit kollidiert. Dieses Urteil öffnet die Tür für die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Steuern bei Umzügen in die EU oder Schweiz und hebt die Notwendigkeit einer unbefristeten Stundungsmöglichkeit hervor, bis die Anteile verkauft werden. Weiterhin behandeln wir die steuerlichen Aspekte beim Kauf von Anteilen einer Erbengemeinschaft, illustriert durch das Urteil des BFH vom 26. September 2023, Aktenzeichen IX R 13/22. Es verdeutlicht, dass beim Erwerb des gesamten Erbanteils und nachfolgendem Verkauf enthaltener Grundstücke keine Anschaffungsgeschäfte vorliegen, was steuerliche Vorteile mit sich bringt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften. Hierzu referenzieren wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. November 2023, Az. 2 BvL 8/13, die den Gesetzgeber auffordert, rückwirkend eine Neuregelung zu treffen. Dies unterstreicht die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung unter bestimmten Bedingungen und fordert eine Anpassung der bestehenden Gesetzeslage" Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen, findest du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://www.amazon.de/Sei-doch-nicht-besteuert-Steuerfabi/dp/3745910834/ref=sr_1_1?crid=ZUM4K6OKEAEC&keywords=sei+doch+nicht+besteuert&qid=1669109803&sprefix=sei+doch+nicht+%2Caps%2C139&sr=8-1 Hier findest Du das Angebot für Steuerberater, die sich mit steuerberaten.de selbstständig machen wollen: https://www.steuerberaten.de/gmbh/netzwerk/ Ihr habt Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Nach mehr als 10 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Entscheidung vom 28.11.2023 (Veröffentlichung in der letzten Woche) entschieden: Die Versagung des ertragsteuerneutralen Buchwerttransfers von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verletzt das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG. Damit zieht das BVerfG einen vorläufigen Schlussstrich unter die innerhalb des BFH kontrovers diskutierte Rechtsfrage und schließt sich letztlich der Meinung des vorlegenden I. Senats an. Bekannt geworden unter dem Titel „Zoff im BFH“ hatte es zuvor Meinungsverschiedenheiten mit dem IV. Senat gegeben, der in einem AdV-Verfahren davon ausging, § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. fortbilden zu können, dass der Buchwerttransfer zwischen Schwestergesellschaften erfasst sei. Zu einer Anrufung des Großen Senats ist es auch im Folgefall des I. Senats in 2013 nicht gekommen, vielmehr ist das Verfahren dem BVerfG vorgelegt worden. Der Gesetzgeber ist nun angehalten, rückwirkend bis zum 1.1.2001 eine Regelung zu finden, die den Buchwerttransfer zulässt. Dies ist erfreulich, da Steuerpflichtige nicht mehr auf die üblichen unsicheren Alternativgestaltungen zurückgreifen müssen. Andererseits ist nicht sicher, ob die gesetzliche Regelung für die Zukunft wirklich günstig ausfallen wird oder ob sich das Urteil des BVerfG vielmehr als Pyrrhus-Sieg herausstellen wird. Interessant sind überdies unterschiedliche Ausführungen zum Argumentationsmuster des „Gesamtplans“, den das BVerfG an verschiedenen Stellen aufgreift. In dieser TAXpod-Episode diskutieren wir das Urteil, seine Genese und seine Weiterungen mit Prof. Dr. Dietmar Gosch, unter dessen Vorsitz der I. Senat 2013 damals die Vorlage an das BVerfG beschlossen hatte. Folge direkt herunterladen
Sind wir auf dem Weg zurück zu soliden Finanzen oder stehen wir vor neuen finanziellen Herausforderungen? Wir beleuchten, wie der jüngste Haushaltsstreit beigelegt wurde, aber auch die Befürchtungen einer erneuten Finanznotlage im Jahr 2024. Wir gehen auf die Steigerung des CO2-Preises auf 45 Euro je Tonne ein. Außerdem werfen wir einen Blick auf den Wegfall von Förderungen und Subventionen. Abschließend beleuchten wir das Kreditzweitmarktförderungsgesetz, mit welchem glücklicherweise noch zwei wichtige Steuererleichterungen aus dem Wachstumschancengesetz umgesetzt wurden. Die Dezemberhilfe ist nicht steuerpflichtig und muss somit nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Außerdem bleibt die Grunderwerbsteuerbefreiung nach §§ 5,6 GrEStG, die die Grundstücksübertragung auf eine selbst gehaltene Personengesellschaft freistellt, für mindestens drei Jahre bestehen. Wie kann man seine Steuerlast zum Jahresende minimieren? Darüber hinaus konzentrieren wir uns auf Steuertipps, die helfen, die Steuerlast kurz vor dem Jahresende zu minimieren. Spenden für gemeinnützige Organisationen: Wir beleuchten die Vorteile von Spenden über 36 Euro und die vereinfachte Nachweispflicht für Einzelspenden unter 300 Euro. Für höhere Beträge ist eine Zuwendungsbestätigung notwendig. Wir warnen vor dubiosen Organisationen und erläutern das geplante zentrale Spendenregister beim Bundeszentralamt für Steuern. Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen: Die Vorauszahlung von Jahresbeiträgen an die Krankenkasse kann steuerlich vorteilhaft sein. Beauftragung von Handwerkern: Wir erörtern die steuerlichen Vorteile, die sich aus der Beauftragung von Handwerkern für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ergeben. Investitionen tätigen: Steuerliche Vorteile können sich insbesondere durch Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wie Laptops, Smartphones oder Tablets ergeben. Krankheitskosten vorziehen: Wir besprechen, wie außergewöhnliche Belastungen, insbesondere Krankheitskosten, steuerlich geltend gemacht werden können. Anpassung des Geschäftsführeranstellungsvertrags: Hierbei geht es um die Wichtigkeit zeitnaher Anpassungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag, einschließlich Gehaltsanpassungen und der Ausnutzung von steuerbegünstigten Gehaltsbestandteilen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/4dDakDX Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Tipp 1: Zwangsentnahmen bei Photovoltaikanlagen vermeiden Tipp 2: Wirtschaftsgüter optimal abschreiben Tipp 3: Optimalen Kaufzeitpunkt für Elektrofahrzeuge bestimmen Tipp 4: Die 10-Tage-Regel beachten und optimal für sich nutzen Tipp 5: Umsatzgrenzen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung einhalten
Ursprünglich hatten wir dir versprochen, in dieser Episode über die perfekten Weihnachtsgeschenke für Radfahrende zu sprechen. Wie es manchmal so ist, drückt gerade ein aktuelles Thema im Schuh… und seien wir doch einmal ehrlich. Weihnachten ist noch ein paar Tage hin. Da ist noch ein bisschen Zeit, um sich zuerst dem Thema "Reparieren statt Wegwerfen" zu widmen. Gerade erst hat nämlich das Europäische Parlament gemeinsame Position bezogen zum Recht auf Reparatur. Dieses soll bis 2024 auf den Weg gebracht werden. Viele Ressourcen gehen uns verloren, weil wir viele hochwertige Wirtschaftsgüter voreilig entsorgen, statt zu reparieren. Oft ist das Ersetzen dieser Güter günstiger, als das Vorhalten von Ersatzteilen und geschultem Personal, welches diese Reparaturen durchführen kann. In einigen Artikeln heißt es, auch Fahrräder müssen zukünftig reparierbar sein. Andere nennen das Fahrrad als Positivbeispiel. Da fragen wir uns: Wer hat da nicht aufgepasst? Ist die Fahrradbranche von diesem Gesetz betroffen oder geht sie als Vorreiter voran? Zu Gast: Martin Esslinger, CEO Ortlieb Zu den Shownotes: https://www.radundtour.de/wegwerfgesellschaft/ Du möchtest uns ein paar nette Worte mit auf den Weg geben oder konstruktives Feedback loswerden? Dann freuen wir uns über deine Nachricht an podcast@radundtour.de oder eine Bewertung bei Google, Apple Podcasts oder Spotify. Vielen Dank, dass du an die Verkehrswende glaubst und uns unterstützt!
Die kürzlich von der Regierung beschlossenen Steueränderungen, die ab 2024 in Kraft treten werden (Wachstumschancengesetz), könnten für Unternehmen jeder Größenordnung weitreichende Auswirkungen haben. Dabei gab es seit dem ersten Entwurf im Juli 2023 nochmal einige interessante Entwicklungen, die wir nun im Podcast aufgreifen. Änderungen bei der Abschreibung: Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erfährt eine befristete Wiedereinführung. Wir erklären, wie Sie maximal das 2,5 Fache der linearen Abschreibung geltend machen können. Degressive AfA für Wohngebäude, um der Wohnungsknappheit zu begegnen: Es soll ein Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Abschreibung für Gebäude geben, die Wohnzwecken dienen und neu gebaut wurden. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen diese Abschreibungsmodelle zur Verfügung stehen. Elektroautos als Firmenwegen: Elektrofahrzeuge, die als Firmenwagen genutzt werden, dürfen zukünftig einen Bruttolistenpreis von 80.000 EUR statt bisher 60.000 EUR haben. Dann müssen für die private Nutzung des Firmenwagens nur 0,25% statt 1% pro Monat vom Bruttolistenpreis versteuert werden. Daraus kann sich ein erheblicher Steuervorteil ergeben. Investitionsprämie: Neue Regelungen zur Investitionsprämie, die Investitionen in den Klimaschutz steuerlich fördern. Die Prämie beträgt 15% der Anschaffung, allerdings muss ein Energiesparkonzept vorliegen. Ob allein die Kosten für den Gutachter die Investitionsprämie von 15% aufbrauchen? E-Rechnung: Die verpflichtende Einführung der eRechnung und ihre Bedeutung für das B2B-Segment werden erörtert. Wir diskutieren, welche Unternehmen von den Übergangsregelungen profitieren können. Grunderwerbsteuer und MoPeG: Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf das MoPeG und dessen Einfluss auf die Grunderwerbsteuer sowie die Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften. Leider könnte es dazu kommen, dass eine wichtige Steuerbefreiung für die Übertragung von Grundstücken auf Personengesellschaft wegfällt. Offensichtlich wurde es übersehen hier eine Anpassung vorzunehmen. Zukünftig könnte als Grunderwerbsteuer anfallen, wenn man sein Grundstück auf eine Personengesellschaft überträgt, auch wenn man alle Anteile der Gesellschaft hält. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen, findest du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://www.amazon.de/Sei-doch-nicht-besteuert-Steuerfabi/dp/3745910834/ref=sr_1_1?crid=ZUM4K6OKEAEC&keywords=sei+doch+nicht+besteuert&qid=1669109803&sprefix=sei+doch+nicht+%2Caps%2C139&sr=8-1 Hier findest Du das Angebot für Steuerberater, die sich mit steuerberaten.de selbstständig machen wollen: https://www.steuerberaten.de/gmbh/netzwerk/ Ihr habt Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Fragst du dich auch, was das geplante "Wachstumschancengesetz" für Unternehmen und Privatpersonen bedeutet und welche steuerlichen Veränderungen auf uns zukommen könnten? In diesem Podcast tauchen wir tief in die vorgeschlagenen Änderungen ein, um dir einen detaillierten Überblick zu geben. Wir analysieren wichtige Änderungen wie die vorgeschlagene Investitionsprämie und die möglichen Steuerbegünstigungen, einschließlich der Sonderabschreibung, des Verlustrücktrags und des Verlustvortrags. Zudem gehen wir auf die geplante Rentenbesteuerung und die Thesaurierungsbegünstigung ein. Änderungen hinsichtlich der Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften werden ebenfalls diskutiert. Darüber hinaus erfährst du, wie das Gesetz versucht, Bürokratie abzubauen. Hierzu gehören unter anderem der Anstieg der Freigrenze für Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen, die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und die Veränderungen bei den Betriebsveranstaltungen. Abschließend werfen wir einen Blick auf die Maßnahmen zur Vermeidung von Steuergestaltungen, wie die neue Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen und die geplanten Änderungen bei der Zinsschranke. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen, findest du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://www.amazon.de/Sei-doch-nicht-besteuert-Steuerfabi/dp/3745910834/ref=sr_1_1?crid=ZUM4K6OKEAEC&keywords=sei+doch+nicht+besteuert&qid=1669109803&sprefix=sei+doch+nicht+%2Caps%2C139&sr=8-1 Hier findest Du das Angebot für Steuerberater, die sich mit steuerberaten.de selbstständig machen wollen: https://www.steuerberaten.de/gmbh/netzwerk/ Ihr habt Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
In dieser Podcast-Episode dreht sich alles um die Wegzugsbesteuerung, die bei einem Umzug aus Deutschland greift. Interessant ist, dass sie speziell Unternehmer betrifft, die mehr als 1% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten. Privatpersonen mit Anteilen unter 1% können jedoch ohne Anfall dieser Steuer aus Deutschland wegziehen. Es wird deutlich gemacht, dass Paragraph 6 des AStG, der die Wegzugsbesteuerung regelt, sowohl bei Gewinnen als auch bei Verlusten eines Unternehmens greift. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung. Die Erstgenannte kommt bei Verlegung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland zum Tragen, die Letztgenannte bei Überführung von Wirtschaftsgütern ins Ausland. Interessanterweise sind hier nicht nur Kapitalgesellschaften betroffen, sondern auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Für Betroffene gibt es unterschiedliche Strategien, um der Wegzugsbesteuerung zu begegnen. Das Spektrum reicht von der Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland, der Überführung von Anteilen in Betriebsvermögen oder der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, bis hin zu komplexeren Lösungen wie der Gründung einer Stiftung oder der Schenkung von Anteilen. In dieser Episode wird darauf geachtet, diese Strategien ausführlich zu erörtern und verständlich zu erklären.
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Tipp 1 – Wirtschaftsgüter optimal abschreiben Tipp 2: Die 10-Tage-Regel beachten und optimal für sich nutzen Tipp 3: Null-Steuersatz für Photovoltaikanlagen in Sicht Tipp 4: Umweltbonus noch 2022 sichern
Die Aktien im asiatisch-pazifischen Raum tendierten am Donnerstag uneinheitlich, da die Anleger die Wirtschaftsdaten in der Region verdauten.Der technologielastige Nasdaq 100 rutschte um 2,3 Prozent auf 11 406 Zähler ab. Der Leitindex Dow Jones Industrial hielt sich dagegen deutlich besser, mit 31 839 Zählern schloss der Index quasi unverändert. Der marktbreite S&P 500 verlor 0,7 Prozent auf 3831 Zähler.Der deutsche Leitindex schloss 1,09 Prozent höher bei 13 196 Punkten. Der MDax der mittelgroßen Werte zog um 1,7 Prozent auf 24 212 Punkte an. Der Dax wird heute bei 13 179 Punkten erwartet.Heute wird das GfK Konsumklima gemeldet. Erwartet wird ein leichter Anstieg von -42,5 auf -41,8 Punkte.Am frühen Nachmittag gibt die Europäische Zentralbank ihre Zinsentscheidung bekannt. Am Markt wird mehrheitlich mit einer weiteren Anhebung des Leitzinses von 1,25% auf 2,00% gerechnet.In den USA werden neben den wöchentlichen Erstanträgen auf Arbeitslosenhilfe die persönlichen Konsumausgaben, die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter sowie Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt veröffentlicht. Schätzungen zufolge dürfte die US-Wirtschaft im dritten Quartal um annualisiert 2,4% gewachsen sein.Geschäftszahlen kommen von Linde, MTU Aero Engines, Aixtron, Befesa, HelloFresh, Lufthansa, Nemetschek, Software AG, Wacker Chemie, Drägerwerk, Credit Suisse, Swisscom, AB InBev, Shell, TotalEnergies, Amazon, Apple, Caterpillar, Check Point Software, Comcast, Edwards Lifesciences, Fiserv, Gilead Sciences, Honeywell, Intel, Mastercard, McDonald's, Merck & Co., Ping An Insurance, S&P Global, Southwest Airlines, T-Mobile US, Vale, Verisign, Vertex Pharmaceuticals und Western Digital.Support the show
Wachstumssorgen schürten zu Wochenbeginn einmal mehr wichtige Währungshüter. Die Aktien im asiatisch-pazifischen Raum tendierten am Dienstag uneinheitlich, nachdem sie am Montag stark gefallen waren.Der Dow fiel um 1,1 Prozent auf 29 261 Punkte. Für den marktbreiten S&P 500 ging es um 1,1 Prozent auf 3655 Zähler nach unten. Der Technologiewerte-Index Nasdaq 100 gab um 0,5 Prozent auf 11 254 Punkte nach.Der Dax schloss mit einem Minus von 0,5 Prozent bei 12 228 Punkten, nachdem er zwischenzeitlich fast ein Prozent höher notiert hatte. Für den MDax der mittelgroßen Werte ging es am Ende um 0,40 Prozent auf 22 450 Punkte nach unten. Der Dax wird heute im Plus bei 13 376 Punkten erwartet.Heute stehen in Europa keine wichtigen Wirtschaftsdaten an.In den USA werden die Auftragseingänge für langlebige Wirtschaftsgüter, der Immobilienpreisindex, der S&P/Case-Shiller Hauspreisindex, das Verbrauchervertrauen und die Verkäufe neuer Häuser bekannt gegeben.Geschäftszahlen kommen von KWS Saat und Verbio.Support the show
Die asiatisch-pazifischen Aktien tendierten am Mittwoch uneinheitlich, nachdem der Dow Jones Industrial Average und der S&P 500 in den USA den dritten Tag mit Verlusten verbuchten.Der Dow Jones Industrial verlor 0,47 Prozent auf 32 909,59 Punkte. Für den marktbreiten S&P 500 ging es letztlich um 0,22 Prozent auf 4128,73 Punkte nach unten. Der Nasdaq 100 hielt sich mit einem Minus von 0,07 Prozent auf 12 881,79 Zähler nur wenig besser. Der Dax schloss 0,27 Prozent tiefer auf 13 194,23 Punkten. Das Börsenbarometer ist damit zurück auf dem Niveau von Ende Juli. Der MDax der mittelgroßen Unternehmen gab am Dienstag um 0,17 Prozent auf 25 964,56 Zähler nach. Der Dax wird Heute bei 13 124 Punkten erwartet.Zur Wochenmitte sind in Europa keine wichtigen Konjunkturdaten zu erwarten.In den USA werden die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter und die schwebenden Hausverkäufe gemeldet.Geschäftszahlen kommen von CTS Eventim, CA Immobilien, Immofinanz, Autodesk, NetApp, Nvidia, Royal Bank of Canada und Salesforce.Support the show
Vor der Zinssitzung der Fed haben sich die US-Anleger gestern vom Markt zurückgezogen. Vor allem die Tech-Börse Nasdaq litt. Nach Börsenschluss gab es dann Neues von Microsoft und Alphabet. Der Brent Öl Preis liegt bei 104.94 $.Immobilienaktien in Hongkong zogen den Markt nach unten, während der asiatisch-pazifische Raum am Mittwoch gemischt gehandelt wurde. Die Inflation in Australien stieg an und die Anleger warteten auf die Entscheidung der Fed. Die Aktien des Immobilienunternehmens Country Garden stürzten am Mittwoch um rund 14 % ab, nachdem das Unternehmen angekündigt hatte, durch den Verkauf von 870 Mio. neuen Aktien 2,8 Mrd. Hongkong-Dollar (360 Mio. USD) aufzunehmen.Zur Wochenmitte das GfK Konsumklima veröffentlicht. Erwartet wird ein Rückgang von -27,4 auf -29,0 Punkte. In den USA werden die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter und die schwebenden Hausverkäufe gemeldet. Am Abend gibt die US-Notenbank Fed das Ergebnis ihrer Sitzung bekannt. Wie im Juni wird am Markt mit einer weiteren Anhebung um 0,75 Prozentpunkte gerechnet. Geschäftszahlen kommen von BASF, Deutsche Bank, Mercedes-Banz Group, MTU Aero Engines, Puma, Qiagen, Software AG, Telefonica Deutschland, DWS Group, Hochtief, Credit Suisse, Carrefour, Danone, Reckitt Benckiser, Rio Tinto, Boeing, Bristol-Myers Squibb, Ford, General Dynamics, Kraft Heinz, Lam Research, Meta Platforms, O'Reilly Automotive, Qualcomm, Teva Pharmaceutical und T-Mobile US. Die Futures bewegen sich im grünen Bereich. Der Dax ist 0,33 % im Plus. Der Dow Jones ist 0,5 % im Plus und der S&P 500 ist 0,91 % im Plus. Der technologielastige Nasdaq ist 1,49 % im Minus.Support the show
In New York ist die Woche versöhnlich zu Ende gegangen. Getragen wurde die gute Stimmung von der Hoffnung auf eine etwas weniger aggressive Notenbank. Auch die DAX-Anleger zogen mit.Der Brent Öl Preis liegt bei 113.26 $.Die Aktien im asiatisch-pazifischen Raum wurden am Montag höher gehandelt, da die Anleger Inflations- und Rezessionsängste bewerten.Zum Wochenauftakt sind in Europa keine wichtigen Wirtschaftsdaten zu erwarten.In den USA werden die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter, die schwebenden Hausverkäufe und der Dallas Fed Herstellungsindex gemeldet.Der Sportartikelhersteller Nike legt Quartalsergebnisse vor.Die Futures bewegen sich im grünen Bereich. Der Dax ist 0,14% im Plus. Der Dow Jones ist 0.05% im Plus und der S&P 500 ist 0.09% im Plus. Der technologielastige Nasdaq ist 0.19 % im Plus.Support the show
Anh-Vu Tran von Paytechlaw spricht über Krypto-Währungen als Wirtschaftsgüter, die aktuelle Rechtslage und die jüngsten Urteile.
Die chinesischen Aktien erholten sich am Dienstag von ihren frühen Rückgängen, nachdem sie am Vortag abgestürzt waren, trotz der Befürchtungen in China, dass Peking die Massentests ausweitet.Der US-Leitindex gewann 0,7 Prozent auf 34 050 Punkte. Der marktbreite S&P 500 schloss mit einem Plus von 0,6 Prozent bei 4296 Zählern. Der technologielastige Nasdaq 100 stieg um 1,3 Prozent auf 13 533 Punkte.Trotz des überraschend aufgehellten Ifo-Geschäftsklima und der Wiederwahl des französischen Präsidenten Emmanuel Macron verlor der deutsche Leitindex zum Handelsende 1,5 Prozent auf 13 924 Punkte. Für den MDax der mittelgroßen Unternehmen ging es letztlich um 1,8 Prozent auf 30 241 Zähler bergab. Der Dax wird heute im Plus bei 14 168 Punkten erwartet.Heute sind in Europa keine wichtigen Wirtschaftsdaten zu erwarten.In den USA werden die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter, der Immobilienpreisindex, der S&P/Case-Shiller Hauspreisindex, das Verbrauchervertrauen und die Verkäufe neuer Häuser gemeldet.Geschäftszahlen kommen von Befesa, Amadeus Fire, Atoss Software, Hamborner REIT, Telekom Austria, Novartis, UBS, HSBC Holdings, 3M, Alphabet, Chipotle Mexican Grill, Corning, Edwards Lifesciences, General Electric, General Motors, Microsoft, MSCI, PepsiCo, UPS und Visa.Support the show (https://www.patreon.com/kommponisten)
Fallen auf Kryptogewinne überhaupt Steuern an? Das Grundsatzurteil dazu kommt 2022! Was das Urteil für Steuerzahler bedeutet - und wie Sie sich jetzt verhalten sollten: Die Antworten verrate ich heute in Teil 2 unserer Sondersendung zur großen Krypto-Konferenz #CAC22A Die Kapitelmarker: 00:00 Intro 02:13 Das sagt das Steuerrecht 03:48 Kryptowährungen bei der Steuer 04:43 Die virtuellen Wirtschaftsgüter 06:30 Der Gerichtsprozess 09:52 Wie sollte ich mich jetzt verhalten? ________________________________________ Die Links zum Podcast: Die Crypto Assets Conference der Frankfurt School of Finance & Management https://www.crypto-assets-conference.de Der §23 Einkommensteuergesetz https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html Der Gerichtsprozess beim Bundesfinanzhof https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/aktuelle-verfahren/detail/STAH220900003/
Der Mittwoch brachte keine Fortschritte am Aktienmarkt, sondern eher Zeichen der Eskalation im Konflikt wegen der russischen Invasion der Ukraine. Dazu traten neue Konjunktur- und Zinssorgen. Eine weitere Eintrübung der Beziehungen zwischen dem Westen und Russland sowie neue Konjunktur- und Zinssorgen setzten den Aktienmärkten zur Wochenmitte zu. Der Brent Öl Preis liegt bei 121,81$.Die Märkte im asiatisch-pazifischen Raum haben am Donnerstag um eine Orientierung gerungen, nachdem der gestrige Anstieg der Ölpreise um 5 % eine Pause eingelegt hat.Heute werden die Einkaufsmanagerindizes für das verarbeitende Gewerbe und den Dienstleistungssektor sowie die Markit PMI Indizes für Deutschland und die Eurozone veröffentlicht.In den USA werden neben den wöchentlichen Erstanträgen auf Arbeitslosenhilfe die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter und der Markit PMI Index gemeldet.Geschäftszahlen kommen von HeidelbergCement, CTS Eventim, Rational, Hamburger Hafen und Logistik, Secunet, SGL Carbon, Zeal Network, China Life und Darden Restaurants.Die Futures bewegen sich im grünen Bereich. Der Dax ist 0,6% im plus. Der Dow Jones ist 0,27% im plus und der S&P 500 ist 0.37% im plus. Der technologielastige Nasdaq 100 ist 0.56% im plus.Support the show (https://www.patreon.com/kommponisten)
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die Börsen zeitweise ins Taumeln geraten. Derweil kletterten die Preise für Rohstoffe wie Öl nach oben und schürten neue Inflationsängste. Am Abend drehte sich die Stimmung an der Wall Street.Die Ölpreise sprangen um 2 % in die Höhe und die Aktien im asiatisch-pazifischen Raum legten am Freitag überwiegend zu, da die Anleger den Russland-Ukraine-Konflikt bewerteten, nachdem die Wall Street über Nacht eine massive Erholung verzeichnet hatte.Zum Wochenausklang werden die deutschen Importpreise und Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt bekannt gegeben. Nach ersten Schätzungen ist die deutsche Wirtschaft im vierten Quartal um 0,7% geschrumpft. Darüber hinaus stehen das Verbrauchervertrauen und der Geschäftsklimaindex für die Eurozone zur Veröffentlichung an.In den USA werden die persönlichen Einkommen und Ausgaben, die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter, das Verbrauchervertrauen der Uni Michigan und die schwebenden Hausverkäufe gemeldet.Geschäftszahlen kommen von BASF, EVN, Swiss Re, Pearson und Holcim.Die Futures bewegen sich im roten Bereich. Der Dax ist 0.37% im plus. Der Dow Jones ist 0.4% im plus und der S&P 500 ist 0.53% im minus. Der technologielastige Nasdaq 100 ist 0.79 % im minus.Support the show (https://www.patreon.com/kommponisten)
Mit Unsicherheit leben Investoren höchst ungern. Am Abend signalisierte die Fed zwar klar den ersten Zinsschritt, blieb ansonsten aber relativ vage. Die Wall Street konnte ihre Gewinne nicht halten. Die asiatisch-pazifischen Märkte fielen am Donnerstag auf breiter Front, da die Anleger auf die über Nacht veröffentlichten Daten der US-Notenbank Federal Reserve reagierten, aus denen hervorging, dass die Zentralbank plant, die Zinssätze bereits im März anzuheben.Heute wird das GfK-Konsumklima bekannt gegeben. Erwartet wird ein Rückgang von -6,8 auf -8,0 Punkte.In den USA werden neben den wöchentlichen Erstanträgen auf Arbeitslosenhilfe die persönlichen Konsumausgaben, Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt, die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter sowie dieschwebenden Hausverkäufe veröffentlicht.Geschäftszahlen kommen von Deutsche Bank, SAP, Sartorius, Software AG, Diageo, LVMH, Unicredit, Altria, Apple, Comcast, Danaher, Dow Inc., International Paper, KLA-Tencor, Mastercard, McDonald's, Southwest Airlines, Stryker, Tractor Supply, Visa und Western Digital.Die Futures bewegen sich im roten Bereich. Der Dax ist 2.08% im minus. Der Dow Jones ist 1.31% im minus und der S&P 500 ist 1.36% im minus. Der technologielastige Nasdaq 100 ist 1.85% im minus.Support the show (https://www.patreon.com/kommponisten)
Die Aktien im asiatisch-pazifischen Raum stiegen am Donnerstagmorgen weitgehend an, da die Befürchtungen hinsichtlich der Omikron-Variante von Covid nachließen.Der Leitindex Dow Jones Industrial legte um 0,7 Prozent auf 35 754 Punkte zu. Für den marktbreiten S&P 500 ging es zur Wochenmitte um 1 Prozent auf 4697 Punkte hoch. Der technologielastige Nasdaq 100 gewann 1,2 Prozent auf 16 180 Zähler.Der Dax setzte die Erholung vom Vortag fort und stieg um knapp 1 Prozent auf 15 594 Punkte. Der MDax legte um 0,8 Prozent auf 34 622 Zähler zu. Der Dax wird heute im Plus bei 15 609 Punkten erwartet.Heute werden die deutschen Importpreise veröffentlicht.In den USA stehen neben den wöchentlichen Erstanträgen auf Arbeitslosenhilfe die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter, das Verbrauchervertrauen der Uni Michigan und die Verkäufe neuer Häuser an.Wichtige Geschäftszahlen sind nicht zu erwarten.Support the show (https://www.patreon.com/kommponisten)
Seit der Umbenennung von Facebook nach Meta ist das "Metaverse" in aller Munde. Es entsteht nicht weniger als eine neue, virtuelle Welt, in der Menschen miteinander kommunizieren, agieren und auch Handel treiben können. Thomas Groß, Mitbegründer der 3D-Socal Community Soulside, ist davon überzeugt, dass Cryptocurrency wie Bitcoin und Ether den ersten Schritt in die Urbarmachung dieser digitalisierten Welt dargestellt hat - und die Schaffung digitaler Handelsgüter ist der nächste große Schritt. NFT (Non Fungible Token) sind der neue Trend: digitale Wirtschaftsgüter, die man handeln und kaufen kann - mit Cryptocurrency. Groß ist überzeugt, dass es bereits in naher Zukunft Läden im Metaverse geben wird, in denen Händler ihren Kunden Produkte zum Kauf anbieten - virtuelle und reale Güter. In der aktuellen Episode von Touch Point, dem Podcast der Internet World, unterhält sich Redakteur Frank Kemper mit Thomas Groß über Spekulationsblasen, Geschäftsmodelle und den Energieverbrauch für das Erstellen von NFT.
Die Aktien im asiatisch-pazifischen Raum entwickelten sich im Mittwochshandel uneinheitlich, wobei die japanischen Aktien die Verluste in der Region anführten.Der Dow Jones Industrial schloss mit einem Plus von 0,6 Prozent bei 35 814 Punkten. Für den marktbreiten S&P 500 ging es um 0,2 Prozent auf 4691 Punkte aufwärts. Der Nasdaq 100 fiel hingegen um 0,5 Prozent auf 16 307 Zähler, machte dabei aber mehr als die Hälfte seines zwischenzeitlichen Verlustes im späten Handel wieder gut.Der Dax rutschte unter die runde Marke von 16 000 Punkten. Zum Handelsende stand er mit 15 937 Punkten 1,1 Prozent tiefer. Der MDax verlor 1,7Prozent auf 35 053 Zähler. Heute wird der Dax im Plus bei 16 013 Punkten erwartet.Zur Wochenmitte wird der Ifo-Geschäftsklimaindex, das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer, veröffentlicht. Gegenüber dem Vormonat wird ein leichter Rückgang von 97,7 auf 96,7 Punkte erwartet.In den USA werden neben den wöchentlichen Erstanträgen auf Arbeitslosenhilfe Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt, die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter, das Verbrauchervertrauen der Uni Michigan, die persönlichen Einkommen und Ausgaben und die Verkäufe neuer Häuser bekannt gegeben.Am Abend veröffentlicht außerdem die US-Notenbank Fed am Abend die Protokolle ihrer jüngsten Sitzung.Geschäftszahlen kommen von Aroundtown, CA Immobilien, Deere und Lukoil.Support the show (https://www.patreon.com/kommponisten)
Die Aktien im asiatisch-pazifischen Raum gaben im Mittwochshandel nach, wobei chinesische Technologiewerte in Hongkong große Verluste verzeichneten.Am Ende gewann der Dow Jones Industrial 0,04 Prozent auf 35 757 Punkte. Der marktbreite S&P 500 verblieb am Dienstag mit 4575 Zählern mit 0,2 Prozent im Plus. Der Nasdaq-Index gewann 0,3 Prozent auf 15 560 Zähler.Der deutsche Leitindex legte um 1 Prozent auf 15 757 Punkte zu und ließ damit endlich die Marke von 15 600 Punkten hinter sich, an der er zuletzt mehrfach gescheitert war. Der MDax der mittelgroßen Börsentitel gewann am zweiten Handelstag der Woche 0,7 Prozent auf 35 106 Zähler. Heute wird der Dax im Minus bei 15 727 Punkten erwartetZur Wochenmitte wird das GfK Konsumklima veröffentlicht. Zuletzt hatte sich die Stimmung der Verbraucher wieder etwas aufgehellt. Im September war der GfK-Index von -1,1 auf 0,3 Punkte gestiegen.In den USA werden die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter bekannt gegeben.Geschäftszahlen kommen von BASF, Deutsche Bank, Puma, DWS, GlaxoSmithKline, Telecom Italia, Align Technology, Automatic Data Processing, Boeing, Bristol-Myers Squibb, Coca-Cola, eBay, Edwards Lifesciences, Fiserv, Ford, General Motors, Kraft Heinz, McDonald's, O'Reilly Automotive, Teva Pharmaceutical, Thermo Fisher und Xilinx.Support the show (https://www.patreon.com/kommponisten)
Nach einem heftigen Auf und Ab ist die Börsenwoche relativ ruhig zu Ende gegangen. Die Wall Street stagnierte, der DAX gab nach. Die Evergrande-Krise und die Bundestagswahlen bewegten die Anleger.Die Aktien im asiatisch-pazifischen Raum tendierten am Montag uneinheitlich, wobei die Anleger die Aktien des angeschlagenen Bauunternehmens China Evergrande Group im Auge behielten.Zum Wochenauftakt stehen in Europa keine wichtigen Konjunkturdaten an.In den USA werden die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter und der Dallas Fed Herstellungsindex veröffentlicht. Wichtige Geschäftszahlen sind nicht zu erwarten.Dax Erwartung liegt bei 15.697 Punkten.
Die asiatisch-pazifischen Aktien tendierten am Mittwoch uneinheitlich.Der Nasdaq 100 brachte mit 15 358 Punkten ein Plus von 0,3 Prozent über die Ziellinie. Der marktbreite S&P stieg am Ende um 0,15 Prozent auf 4486 Zähler. Für den Leitindex Dow Jones Industrial ging es nur knapp um 0,1 Prozent auf 35 366 Punkte hoch. Ihm fehlt damit weiter ein gutes Stück zum Vorwochenrekord von 35 631 Punkten.Der deutsche Leitindex hielt sich während des gesamten Handelstages in der Gewinnzone und schloss 0,3 Prozent höher bei 15 906 Punkten. Der MDax hatte sogar zwischenzeitlich den Sprung auf ein Rekordhoch geschafft. Bei dem Index der mittelgroßen Werte stand letztlich ein Plus von 0,5 Prozent auf 36 140 Punkte zu Buche. Zum Handelsstart wird der Dax im Minus bei 15 891 Punkten erwartet.Zur Wochenmitte wird der Ifo-Geschäftsklimaindex, das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer, veröffentlicht. Erwartet wird ein leichter Rückgang von 100,8 auf 100,4 Punkte.In den USA stehen die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter auf der Agenda.Geschäftszahlen kommen von Aroundtown, Autodesk, NetApp, Royal Bank of Canada, Salesforce und Ulta Beauty.
Vor den mit Spannung erwarteten Zahlen der Tech-Riesen haben sich die Anleger zurückgehalten. Die Wall Street kam nur in Trippelschritten voran, schaffte aber neue Bestmarken. Der DAX riss seine Gewinnserie.Die Aktien im asiatisch-pazifischen Raum waren im Dienstagshandel gemischt, da mehrere große chinesische Tech-Aktien in Hongkong unter Druck blieben, nachdem sie am Montag abgestürzt waren.Heute sind in Europa keine wichtigen Konjunkturdaten zu erwarten.In den USA werden die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter, der Immobilienpreisindex, der S&P/Case-Shiller Hauspreisindex und das Verbrauchervertrauen veröffentlicht.Geschäftszahlen kommen von Deutsche Börse, Hochtief, Lindt & Sprüngli, Reckitt Benckiser, Telecom Italia, Endesa, 3M, Alphabet, AMD, Apple, Corning, Fiserv, General Electric, Mattel, Microsoft, Raytheon, Starbucks, Stryker, UPS, Visa, Waste Management und Xerox.Dax Erwartung liegt bei 15.571 Punkten.
Die Aktien im asiatisch-pazifischen Raum kämpften im Donnerstagshandel um eine Richtung, nachdem der S&P 500 an der Wall Street seine zweitägige Gewinnsträhne über Nacht unterbrochen hatte.Heute wird der Ifo-Geschäftsklimaindex bekannt gegeben. Volkswirte erwarten für das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer einen Anstieg von 99,2 auf 100,4 Punkte.In den USA werden neben den wöchentlichen Erstanträgen auf Arbeitslosenhilfe die persönlichen Konsumausgaben und die Auftragseingänge für langlebige Wirtschaftsgüter gemeldet. Außerdem stehen Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt an. Nach vorläufigen Schätzungen ist die US-Wirtschaft im ersten Quartal annualisiert um 6,4% gewachsen.Geschäftszahlen kommen von Accenture, Darden Restaurants, FedEx und Nike.Dax Erwartung liegt bei 15.490 Punkten.
Steuertipps Nr. 11-14, um Steuern zu sparen: Homeoffice-Pauschale, Investitionsabzugsbetrag, steuerfreie Corona Beihilfe/Sonderzahlung und die Kosten für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte. Steuertipp 11: bis zu 600 € Homeoffice – Pauschale von der Steuer für 2020 und 2021 in der Steuererklärung absetzen https://www.vesting-stb.de/homeoffice-pauschale-bis-zu-600-e-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-leicht-und-einfach-sparen/ Steuertipp 12: Nutzung des 50 %-igen Investitionsabzugsbetrag für Investitionen in der Zukunft und diesen von der Steuer absetzen Folge 14: Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1) Folge 15: Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der Investition Steuern sparen (Teil 2) und Kombination mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter Folge 16: Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter (Laptop, Telefon) – Eintrag, Auswirkung in der Steuererklärung (Q&A) Steuertipp 13: Zahlung der steuerfreien und sozialversicherungsfreien Corona Beihilfe bzw. Sonderzahlung von 1.500 € an die Arbeitnehmer bis 31.3.2022 Links zu den 2 Folgen zur Corona Sonderzahlung: https://www.vesting-stb.de/steuerfreie-und-sozialversicherungsfreie-corona-beihilfe-praemie-bonus-sonderzahlung-bis-1-500e/ Steuertipp 14: Ab 2021 steuerlich mehr Kosten für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei der Steuererklärung und Gewinnermittlung absetzen Steuertipp Nr. 1-10: https://www.vesting-stb.de/steuertipp-10-steuertipps-fuer-2020-um-noch-steuern-zu-sparen/ weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/steuertipp-10-steuertipps-fuer-2020-um-noch-steuern-zu-sparen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Brexit: Auswirkungen des neuen Freihandelsabkommens - Neue Probleme bei Alt-Ergebnisabführungsverträgen ohne dynamischen Verweis auf den § 302 Aktiengesetz - Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01. Januar 2021 geplant Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
In diesem Beitrag erläutert der Unternehmensberater Peter Schaaf die degressive im Vergleich zur linearen Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern. Er zeigt, dass Sie mit der Wahl des Abschreibungsverfahrens temporäre Steuerstundungseffekte erzielen können. Das Gesamtvolumen der steuerlich absetzbaren Beträge wird durch die Art der Abschreibung allerdings nicht beeinflusst.
Auf 3 typische Fallstricke wollen wir heute eingehen. Wir zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf. Wenn neue Mandanten uns mit der Erstellung ihrer Einnahmenüberschussrechnung und Einkommensteuererklärung beauftragen, werden uns häufig auch die von den Mandanten selbst erstellten Steuererklärungen der Vorjahre vorgelegt. Auffallend ist, dass bestimmte Fehler häufiger gemacht werden. Fehlerhafte zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Betriebsausgaben bei der Einnahmenüberschussrechnung und der abzusetzenden Kosten bei der Einkommensteuererklärung Beispiele für das Zuflussprinzip und Abflussprinzip Nicht korrekte Zuordnung der Anschaffungen von Wirtschaftsgütern zum richtigen Kalenderjahr mit der Folge von falschen Abschreibungen Beispiel zum Beginn der Abschreibung, Zuordnung der Wirtschaftsgüter zum richtigen Kalenderjahr Falsche Eintragung der Berufshaftpflichtversicherung Zusammenfassung der 3 häufigen Fehler weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/haeufige-fehler-bei-der-erstellung-der-einkommensteuererklaerung-und-einnahmenueberschussrechnung/ Ergänzende Podcast-Folge zur Zuordnung zum richtigen Kalenderjahr: https://www.vesting-stb.de/nebenberufliche-selbstaendige-taetigkeit/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Die Aktien an den asiatisch-pazifischen Märkten waren am Montagmorgen gemischt, da die Anleger weiterhin die Covid-Situation in Indien beobachten.Robuste Wirtschaftsdaten haben den S&P 500 am Freitag auf einen Höchststand gehievt. Der marktbreite S&P 500 schloss 1,1 Prozent höher bei 4180 Punkten. Seine Bestmarke liegt jetzt bei gut 4194 Punkten. Der Leitindex Dow Jones Industrial legte um 0,7 Prozent auf 34 044 Punkte zu. Auf Wochensicht ergibt sich damit aber ein Minus von 0,5 Prozent. Der technologielastige und besonders konjunktursensible Nasdaq 100 stieg am Freitag um 1,30 Prozent auf 13 941 Punkte.Der deutsche Leitindex noch 0,3 Prozent auf 15 280 Punkte. Für die Börsenwoche, die am Montagmorgen mit einem Rekordhoch bei knapp über 15 500 Punkten noch verheißungsvoll begonnen hatte, erlitt der Leitindex damit einen Verlust in Höhe von 1,2 Prozent. Der MDax mit den mittelgroßen deutschen Aktienwerten fiel am Freitag um 0,3 Prozent auf 32 773 Zähler. Heute wird der Dax im Plus bei 15.301 Punkten erwartet.Zum Wochenauftakt wird der Ifo Geschäftsklimaindex, das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer, veröffentlicht. Erwartet wird ein Anstieg von 96,6 auf 97,7 Punkte.In den USA stehen die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter und der Dallas Fed Herstellungsindex an.Philips, Cadence Design, Check Point Software, Tesla und Vale legen Quartalsergebnisse vor.
Heute möchte ich ein neues Format vorstellen, was ebenfalls immer mal wieder sonntags erscheinen wird. Und zwar möchte ich euch immer mal wieder auch Steuertipps geben, die im Umgang mit der Digitalisierung hilfreich sind. Da ich aber kein Steuerexperte bin, freue ich mich, dass ich für diese Ausgabe die Steuerberaterin Sabine Bense-Funke von der Steuerkanzlei Vesting & Partner gewinnen konnte. Und daher passt der heutige Steuertipp sehr gut. Denn seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue Abschreibungsregelung für digitale Wirtschaftsgüter. Weitere Infos, mehr Podcasts, euer Feedback unter www.digitales-unternehmertum.de/334
Zum Mittag notiert der DAX weiterhin unter 14.600 Punkten. Damit hat er sich seit dem Handelsstart am Morgen wenig bewegt. Ein ruhiger Handelsstart an der Wall Street ist nach den Wirtschaftsdaten ebenfalls abzusehen. Dort wurden gerade die Auftragseingänge für langlebige Wirtschaftsgüter veröffentlicht. In diesem Video sehen Sie die Daten direkt von Andreas Bernstein präsentiert.
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Mit Beschluss vom 19. Januar 2021 hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter zu ermöglichen, um die Wirtschaft weiter zu stimulieren und die Digitalisierung zu fördern. Jetzt setzt die Finanzverwaltung diesen Beschluss um, indem sie die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computern, Peripheriegeräten und Software verkürzt. Normalerweise wirken sich die Kosten für die Anschaffung von Anlagevermögen steuerlich in der Regel nicht sofort als Betriebsausgaben aus. Vielmehr sind alle abnutzbaren materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter. Das sind selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 Euro. Diese können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgeschrieben werden. Für Computerhardware sowie die zugehörige Betriebs- und Anwendersoftware ging die Finanzverwaltung bisher von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren aus. Doch das ist angesichts des raschen technischen Fortschritts viel zu lang. Darauf hat die Finanzverwaltung mit einem aktuellen Erlass reagiert und die Nutzungsdauer für Computerhardware und bestimmte Betriebs- und Anwendersoftware auf ein Jahr herabgesetzt.
Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Hardware, Software, Drucker) deutlich verbessert. Dadurch können diese schneller abgeschrieben werden. Über diese Änderung sprechen wir in der heutigen Folge. Welche Änderung gibt es bei den Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Hardware, Software, Drucker) und wo ist diese geregelt? Welche Abschreibungsdauer/Nutzungsdauer haben jetzt digitale Wirtschaftsgüter? Kann ich Computer, Hardware, Software und Drucker dadurch sofort von der Steuer voll absetzen? Welche digitalen Wirtschaftsgüter sind von der Änderung der Nutzungsdauer betroffen und daher sofort voll von der Steuer im Anschaffungsjahr absetzbar? Ab wann gilt die einjährige Nutzungsdauer? Kann ich als Arbeitnehmer von der kürzeren Abschreibungsdauer ab 2021 profitieren? Was ist mit Computern, Hardware und Software, die vor 2021 angeschafft wurde und für die noch ein Restbuchwert in 2021 existiert, die also noch nicht vollständig abgeschrieben wurde? Kann ich die ab 2021 auch voll abschreiben? Durchsicht des Anlagevermögens 2021 auf voll abzuschreibende digitale Wirtschaftsgüter aus Anschaffungen aus den Vorjahren Muss ich ab 2021 Computer, Hardware, Software und Drucker auf ein Jahr abschreiben und Restbuchwerte von Anschaffungen aus den Vorjahren in 2021 voll abschreiben oder habe ich ein Wahlrecht? Zusammenfassung: Ab 2021 Steuern sparen durch Computer, Hardware, Software und Drucker Die Folge stellt den Rechtsstand vom 11.3.2021 dar. Nach dem 11.03.2021 ergehende, Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können daher nicht berücksichtigt sein. weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/computer-hardware-software-ab-2021-sofort-einfach-voll-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-sparen-1-jahr-nutzungsdauer/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Asiatische Märkte handeln gemischt.Zur Wochenmitte wird das GfK Konsumklima bekannt gegeben. Erwartet wird hier ein leichter Rückgang von -7,3 auf -7,8 Punkte.In den USA werden die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter gemeldet. Am Abend gibt die US-Notenbank die Ergebnisse ihrer Sitzung bekannt. Sartorius, Software AG, Lonza, Abbott Labs, Apple, AT&T, Boeing, Facebook, Stryker, Tesla, V.F. Corp. und Xilinx legen Geschäftszahlen vor.Dax Erwartung liegt bei 13.852.
Asiatischen Märkte zeigen nach oben.Zur Wochenmitte werden die deutschen Importpreise bekannt gegeben.In den USA werden neben den wöchentlichen Erstanträgen auf Arbeitslosenhilfe die persönlichen Einkommen und Ausgaben, die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter, das Verbrauchervertrauen der Uni Michigan sowie die Verkäufe neuer Häuser veröffentlicht.Paychex legt Geschäftszahlen vor.Erwartung beim Dax liegt bei 13.430 Punkten.
Da das Jahr langsam zu Ende geht, geben wir Ihnen heute in dieser Folge noch ein paar Steuertipps, wie Sie noch in 2020 zusätzlich Steuern sparen können. Wir haben uns 10 Steuertipps ausgesucht, die verschiedenste Bereiche betreffen, damit für jeden was dabei ist. 1. Steuertipp: Führen Sie Investitionen, Reparaturen oder Ausgaben noch in 2020 wegen der 3 %-Punkte Mehrwertsteuerersparnis durch https://www.vesting-stb.de/3-mehrwertsteuer-sparen-investitionen-reparaturen-noch-in-2020-durchfuehren-umsatzsteuersatzerhoehung-2021/ 2. Steuertipp: Nutzung der neuen Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in 2020 Teil 1: https://www.vesting-stb.de/mit-der-neuen-sonderabschreibung-fuer-mietwohnungsneubau-einfach-steuern-sparen-teil-1/ Teil 2 https://www.vesting-stb.de/mit-der-neuen-sonderabschreibung-fuer-mietwohnungsneubau-einfach-steuern-sparen-teil-2/ 3. Steuertipp: Durch energetische Baumaßnahmen am Eigenheim bzw. eigenen Haus noch Steuern in 2020 sparen https://www.vesting-stb.de/durch-energetische-baumassnahmen-am-eigenheim-haus-bis-zu-40-000-e-steuern-und-geld-sparen/ 4. Steuertipp: Zahlen Sie die Beiträge der privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung in 2020 voraus 018 https://www.vesting-stb.de/update-2020-durch-die-beitragsvorauszahlung-zur-privaten-krankenversicherung-und-pflegepflichtversicherung-einfach-steuern-und-geld-sparen/ 06 https://www.vesting-stb.de/einfach-steuern-und-geld-sparen-durch-die-beitragsvorauszahlung-zur-privaten-krankenversicherung/ 5. Steuertipp: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen für den eigenen Haushalt bezahlen noch in 2020 Zusatztipp: Verteilung der Bezahlung der Handwerkerleistungen auf 2020 und 2021, wenn die Höchstbeträge überschritten sind https://www.vesting-stb.de/aktuelles/downloadbereich/private-steuern/ 6. Steuertipp: Ziehen Sie die Bezahlung von Rechnungen ins Jahr 2020 vor und verschieben die Zahlung von Einnahmen ins Jahr 2021 7. Steuertipp: Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 noch abgeben, um die Steuererstattung noch zu retten oder eine Verlustfeststellung noch für 2016 durchzuführen 8. Steuertipp: Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die sogenannten GWGs, können Steuern bei Betrieben in 2020 gespart werden https://www.vesting-stb.de/durch-die-anschaffung-geringwertiger-wirtschaftsgueter-gwgs-steuern-sofort-und-einfach-sparen/ 9. Steuertipp: Nutzen der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bei kleinen oder mittleren Betrieben für Anschaffungen noch in 2020 https://www.vesting-stb.de/steuern-einfach-sparen-durch-die-sonderabschreibung-fuer-bewegliche-wirtschaftsgueter/ 10. Steuertipp: Investitionen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Betrieben noch in 2020 durchführen https://www.vesting-stb.de/degressive-abschreibung-afa-nutzen-um-steuern-einfach-und-schneller-zu-sparen/ weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/steuertipp-10-steuertipps-fuer-2020-um-noch-steuern-zu-sparen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. 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Asiatische Märkte verlieren nach dramatisch schlechten Vorgaben von den US-Märkten. Dennoch zeigen sich Erholungstendenzen am deutschen Markt.Heute sind in Europa keine wichtigen Wirtschaftsdaten zu erwarten.In den USA stehen Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter, der Immobilienpreisindex und das Verbrauchervertrauen zur Veröffentlichung an.Quartalsergebnisse kommen unter anderem von Covestro, Rational, Washtec, Novartis, BP, 3M, AMD, Caterpillar, Corning, Eli Lilly, Fiserv, Merck & Co., Microsoft und Pfizer.Der DAX wird sich zur Eröffnung über dem gestrigen Schlussstand bewegen. Erwartet wird der Leitindex leicht höher bei 12.234 Punkten zu Handelsbeginn.
Durch die degressive Abschreibung kann eine höhere Abschreibung geltend gemacht werden und dadurch Abschreibungsvolumen zeitlich vorgezogen werden. Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert, damit die Unternehmen Steuerentlastungen erhalten, die Liquidität verbessert wird und Anreize zu Investitionen geschaffen werden. Es wurde u.a. die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Hierüber wollen wir in dieser Folge sprechen. Was ist überhaupt die degressive Abschreibung? Wie hoch ist die degressive Abschreibung und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Für welchen Zeitraum wird die degressive Abschreibung gewährt? Besteht eine Pflicht zum Ansatz der degressiven Abschreibung? Worin besteht der Vorteil der degressiven Abschreibung? Kann von der degressiven auf die lineare Abschreibung umgestellt werden? Beispiel zur degressiven Abschreibung Kann die degressive Abschreibung, die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der Investitionsabzugsbetrag zusammen kombiniert werden? Zusammenfassung des Vorteils zur degressiven Abschreibung weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/degressive-abschreibung-afa-nutzen-um-steuern-einfach-und-schneller-zu-sparen/ 013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter 033 Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter (Laptop, Telefon) – Eintrag, Auswirkung in der Steuererklärung (Q&A) 016 Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) 015 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der Investition Steuern sparen (Teil 2) und Kombination mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter 014 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1) Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Asiatische Aktien stiegen am Morgen, nachdem robuste US-Wohnungsbaudaten eine späte technologiegetriebene Rallye an der Wall Street ausgelöst hatte.Anleger hierzulande werden sich davon wohl kaum beeindrucken lassen. Erste Vorzeichen für den Handelsstart deuten allenfalls auf Stabilisierung.Vor dem Wochenende stehen in Europa zwar keine wichtigen Wirtschaftsdaten an. Und auch wichtige Geschäftszahlen sind nicht zu erwarten. Insofern könnten die Vorgaben der amerikanischen und asiatischen Märkte ihre volle Wirkung entfalten. Spannend wird dann noch einmal der Nachmittag: In den USA stehen dann die Aufträge langlebiger Wirtschaftsgüter zur Veröffentlichung an.Der DAX wird jedenfalls zur Eröffnung auf Vortagesniveau erwartet. In den Banken rechnet man mit 12606 Punkten zum Handelsstart.
Überwiegend steigende Kurse in Fernost nach positiven Meldungen zu den chinesischen Industriegewinnen im vergangenen Monat. Konjunkturskepsis dagegen in Japan.Chiphersteller Intel hatte zuvor die US-Börsen belastet, die mit Minus ins Wochenende gingen. Jetzt trägt die Hoffnungen auf Stützungsmaßnahmen der US-Notenbank. Sie berät morgen und am Mittwoch mögliche Schritte, um Folgen der weiteren Ausbreitung von Corona abzufedern.Für heute rechnen die meisten Beobachter mit einem versöhnlichen Start in den Handel.Zum Wochenauftakt wird der Ifo-Geschäftsklimaindex bekannt gegeben. Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer war zuletzt wieder auf dem Weg nach oben. Erwartet wird ein Anstieg von 86,2 auf 89,3 Punkte.In den USA stehen die Auftragseingänge für langlebige Wirtschaftsgüter an.Linde hält heute seine virtuelle Hauptversammlung ab.SAP, LVMH, Ryanair und Hasbro legen heute Quartalergebnisse vor.Der DAX wird fester erwartet. In den Banken rechnet man mit 12.863 Punkten zum Handelsbeginn.
Was kann als Betriebsausgaben und Kosten für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit abgesetzt werden? In unserer letzten Folge hatten wir besprochen, was bei der Einkommensteuererklärung, der Gewinnermittlungsart, der Einnahmenüberschussrechnung und der Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu beachten ist, wenn ich Arbeitnehmer bin und eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit ausübe. In dieser Folge schließen wir das Thema ab und schauen uns die absetzbaren Kosten für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit an. Was kann als Betriebsausgaben und Kosten für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit abgesetzt werden? Kann ein Arbeitszimmer oder das Homeoffice für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit geltend gemacht werden? Sind Abschreibungen für Anschaffungen absetzbar? Ab wann kann Abschreibung geltend gemacht werden? Sind Kfz-Kosten für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit absetzbar? Was muss hinsichtlich der Steuerzahlung und Vorauszahlungen beachtet werden? Zusammenfassung der wichtigen Punkte für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit für Laien weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/nebenberufliche-selbstaendige-taetigkeit/ 40 Was ist bei der Einkommensteuererklärung, Gewinnermittlung und Einnahmenüberschussrechnung zu beachten, wenn der Arbeitnehmer eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit hat? 033 Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter (Laptop, Telefon) - Eintrag, Auswirkung in der Steuererklärung (Q&A) 016 Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) 015 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der Investition Steuern sparen (Teil 2) und Kombination mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter 014 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1) 013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter 012 Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWGs) Steuern sofort und einfach sparen Merkblätter für Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand, Bewirtungskosten und Geschenke Merkblatt Arbeitszimmer oder Homeoffice Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Für Unternehmer und Freiberufler ist es attraktiv, ein Fahrrad oder E-Bike steuerlich im Betriebsvermögen zu führen und die Kosten geltend zu machen. In den letzten 2 Podcast-Folgen hatten wir uns bereits mit der Überlassung des Fahrrads an den Arbeitnehmer und die Übereignung des Fahrrads an den Arbeitnehmer beschäftigt. In dieser Folge schauen wir uns an, ob Sie als Unternehmer oder Freiberufler ein E-Bike oder normales Fahrrad steuerlich absetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Wenn Sie ein Fahrrad steuerlich absetzen möchten, werden alle Fahrräder gleich behandelt oder gibt es Unterschiede in der steuerlichen Behandlung? Muss das Fahrrad betrieblich genutzt werden, wenn ich das Fahrrad steuerlich absetzen möchte? Was kann ich für das Fahrrad im Betriebsvermögen steuerlich absetzen? Auf welchen Zeitraum ist das Fahrrad im Betriebsvermögen steuerlich abzuschreiben und welche Abschreibung kann in Anspruch genommen werden? Wenn Sie die Kosten für das Fahrrad steuerlich absetzen, muss ein privater Nutzungsanteil versteuert werden? Können für Fahrräder im Privatvermögen für die Fahrten von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte Kosten geltend gemacht werden? Zusammenfassung des Vorteils der steuerlichen Absetzbarkeit eines Fahrrads 037 Übereignung eines Dienstfahrrads (Fahrrad, E-Bike) an den Arbeitnehmer und als Arbeitgeber Kosten sparen (Nettolohnoptimierung) 036 Überlassung eines Dienstfahrrades (E-Bike/Fahrrad) an den Arbeitnehmer und als Arbeitgeber Kosten sparen (Nettolohnoptimierung) 012 Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWGs) Steuern sofort und einfach sparen 013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/kann-ich-als-unternehmer-freiberufler-ein-e-bike-oder-fahrrad-steuerlich-absetzen/ Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Erneute Kursrally an den US-Börsen treibt Kurse an den asiatischen Börsen. Aktien in China wegen zunehmender Spannungen mit den USA unter Druck: Hongkong könnte wegen geplanter Sicherheitsgesetze Handelsprivilegien verlieren. Warnungen der Notenbanken zur Konjunktur verfehlen Börsenwirkung. Aktien von Reiseunternehmen und Banken sowie Autowerte profitieren vom anhaltenden Optimismus. Aktien der Krisengewinner Sartorius, Teamviewer, Delivery Hero und Hellofresh wegen Gewinnmitnahmen unter Druck.Heute werden die deutschen Verbraucherpreise bekannt gegeben. Im Vergleich zum Vormonat wird ein Rückgang der Inflationsrate von 0,9 auf 0,6% erwartet. Außerdem stehen das Verbrauchervertrauen und der Geschäftsklimaindex für die Eurozone an.In den USA stehen neben den Erstanträgen auf Arbeitslosenhilfe die Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt im Fokus. Volkswirte gehen davon aus, dass die US-Wirtschaft im ersten Quartal um 5,0% geschrumpft ist. Außerdem werden die Auftragseingänge langlebiger Wirtschaftsgüter und die schwebenden Hausverkäufe gemeldet.Der Energieriese E.ON und der Pharmakonzern Merck halten heute online ihre Hauptversammlungen ab.Geschäftszahlen kommen von Lufthansa, Knorr-Bremse, Rocket Internet, Bertrandt, Costco Wholesale, Dollar General, Dollar Tree, Salesforce, Toronto-Dominion Bank und Ulta Beauty.Die Grundstimmung ist jedenfalls positiv. Der DAX wird zur Eröffnung noch einmal höher erwartet bei 11.750 Punkten.
Wie kann ich das Telefon und den Laptop steuerlich in den Steuererklärungen 2019 und 2020 absetzen (Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag) und welche Zeilen im Formular EÜR sind dafür auszufüllen? Wenn Sie unserem Podcast regelmäßig folgen, ist Ihnen bestimmt aufgefallen, dass wir uns in der Vergangenheit mehrfach mit steuerlichen Begünstigungen der Anschaffung von Anlagegütern für betriebliche Zwecke beschäftigt haben. Eine Zuhörerin hat uns mit ihren Fragen für diese Folge auf die Idee gebracht, ein kurzes Q&A zu dem Thema zu machen. Die Zuhörerin hat sich im laufenden Jahr 2020 für betriebliche Zwecke einen Laptop zum Preis von 1.999 Euro sowie ein Smartphone zum Preis von 529 Euro gekauft, jeweils brutto, das heißt mit Mehrwertsteuer. Mit Blick auf die bis Ende Juli 2020 einzureichende Einkommensteuererklärung 2019 fragt sie nun, ob und, wenn ja, in welcher Höhe sie die Kosten für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter und den Investitionsabzugsbetrag im Rahmen der Steuererklärung geltend machen kann und in welcher Zeile im Formular EÜR, diese einzutragen sind. Wir wissen nicht, ob sie Vorsteuer ziehen kann oder nicht. Das hat sie in der Anfrage leider nicht mitgeteilt. Daher gehen wir zunächst davon aus, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist. Wir unterstellen, dass alle Vorrausetzungen für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter und den Investitionsabzugsbetrag erfüllt sind. Dürfen die Kosten für den Erwerb des Laptops und des Telefons (Smartphone) überhaupt steuerlich berücksichtigt werden? Können die Kosten sofort als Betriebsausgaben angesetzt werden oder müssen sie als Abschreibungen über eine längere Laufzeit verteilt werden? Sind der Laptop und das Smartphone geringwertige Wirtschaftsgüter, für die eine Sofortabschreibung in Anspruch genommen werden kann? Lassen sich für den Laptop über die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) steuerliche Vorteile erzielen? Wo muss der Investitionsabzugsbetrag (IAB) im Formular der Steuererklärung 2019 eingetragen werden? Was ist im Jahr 2020 zu beachten, wenn der Laptop tatsächlich angeschafft wurde und in welche Formularzeile sind die Daten der Abschreibung und des Investitionsabzugsbetrages im Formular EÜR einzutragen? weiterlesen https://www.vesting-stb.de/investitionsabzugsbetrag-iab-und-geringwertige-wirtschaftsgueter-laptop-telefon-eintrag-auswirkung-in-der-steuererklaerung-qa/ 012 Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWGs) Steuern sofort und einfach sparen 013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter 014 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1) 015 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der Investition Steuern sparen (Teil 2) und Kombination mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter 016 Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/leistungensteuerberatung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite www.vesting-stb.de. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
In diesem ersten Taxpod des Jahres starten wir zunächst mit einem Überblick über verschiedene aktuelle Entwicklungen, bevor wir mit Dr. Noemi Strotkemper über die Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie in das nationale Recht sprechen. Noemi ist Spezialistin für streitige (insbes. internationale) Steuerverfahren und hat sich in ihrer mehrfach national und international ausgezeichneten Dissertation intensiv mit der Streitbeilegungsrichtlinie auseinandergesetzt sowie in verschiedenen Foren dazu gesprochen. Am konkreten Fall erläutert Noemi die Fallstricke und Neuerungen, die mit der Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie im Fall von Doppelbesteuerung zur Verfügung stehen. Die anfänglich vorgestellten Themen umfassen im Einzelnen: - Update zur ATAD-Umsetzung. - Einstellung des Verfahrens zum Beihilfecharakter der Steuervergünstigungen für kommunale Querverbünde, BFH v. 29.1.2020, I R 4/20. - Untergang von Gewerbesteuerlichen Verlusten bei ruhendem Gewerbebetrieb, BFH v. 30.10.2019, IV R 59/16. - Einkünftekorrektur nach § 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Darlehen sowie bei Buchwertübertragungen von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften, BFH v.19.06.2019, I R 32/17. - Cum/Ex und Cum/Cum: Pressemitteilung des FG Hessen v. 30.1.2020 zu Cum/Cum; FG Köln v. 19.07.2019 2k 2672/17 zu Cum/Ex; Strafverfahren vor dem LG Bonn. - Umsatzsteuerliche Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung bei Darlehensbeziehungen einer Holding zur Tochtergesellschaft, BFH v. 13.11.2019, V R 30/18. Folge direkt herunterladen
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Umzugskosten - Keine Buchwertübertragung bei Zurückbehaltung wesentlicher Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens - EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerfreiheit bei der Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
In den letzten Folgen haben wir uns mit den Themen Abschreibungen und Investitionsabzugsbetrag beschäftigt. In der heutigen Folge wollen wir diese beiden Themen kombinieren und zwar den Investitionsabzugsbetrag und die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Dadurch lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen Investitionen sofort voll abschreiben. Im Vergleich mit der normalen Abschreibung lässt sich die Steuerersparnis so deutlich früher erreichen. weiterlesen Viel Freude mit dieser Podcast Folge. https://www.vesting-stb.de/durch-den-investitionsabzugsbetrag-bereits-steuern-sparen-vor-der-investition-teil-1/ https://www.vesting-stb.de/durch-den-investitionsabzugsbetrag-bereits-vor-der-investition-steuern-sparen-teil-2-und-kombination-mit-der-sonderabschreibung-fuer-bewegliche-wirtschaftsgueter/ https://www.vesting-stb.de/durch-die-anschaffung-geringwertiger-wirtschaftsgueter-gwgs-steuern-sofort-und-einfach-sparen/ Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite www.vesting-stb.de. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung ersetzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Im Teil II betrachten wir das Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und berechnen die steuerliche Auswirkung anhand eines Beispiels. Zusätzlich besprechen wir noch Besonderheiten und die Kombination des Investitionsabzugsbetrages mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. weiterlesen Viel Freude mit dieser Podcast Folge. https://www.vesting-stb.de/durch-den-investitionsabzugsbetrag-bereits-steuern-sparen-vor-der-investition-teil-1/ https://www.vesting-stb.de/steuern-einfach-sparen-durch-die-sonderabschreibung-fuer-bewegliche-wirtschaftsgueter/ Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünschen nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite www.vesting-stb.de. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung ersetzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
In dieser Folge stelle ich Ihnen die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vor, wie hoch die Sonderabschreibung ist, für welchen Zeitraum diese gewährt wird, welche Verbleibensfristen erfüllt sein müssen und betrachten ein Beispiel. Nehmen Mandanten Investitionen vor, erhoffen sie sich dadurch eine spürbare Steuerentlastung. Soweit keine laufenden Kosten oder geringwertige Wirtschaftsgüter vorliegen, sind Investitionen meist abzuschreiben. Dadurch wirken sich die Investitionsausgaben erst nach und nach über die Jahre des Abschreibungszeitraums steuermindernd aus. Die Mandanten sind dann enttäuscht, dass die Steuerersparnis sich nicht so schnell einstellt, wie erhofft. Durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter kann die Abschreibung zeitlich vorgezogen werden. Dadurch stellt sich die Steuerersparnis deutlich früher ein. weiterlesen Viel Freude mit dieser Podcast Folge. Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite www.vesting-stb.de. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung ersetzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
In dieser Folge spreche ich über die steuerliche Auswirkung der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Ich erkläre, was überhaupt geringwertige Wirtschaftsgüter sind, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Besonderheiten bei der Abschreibung gelten. Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Viele Mandanten nehmen vor dem Jahreswechsel zur Steuerersparnis noch Investitionen vor. Häufig wird dann die Frage gestellt, wie sehr sich dadurch die Steuerlast noch drücken lässt. Viele Mandanten sind überrascht, dass die Steuerersparnis nicht so hoch ausfällt, wie erhofft. Bei den meisten abzuschreibenden Investitionen, wird die Abschreibung monatsgenau ermittelt. Erfolgt also eine Investition im Dezember des Jahres, gibt es im 1. Jahr nur 1/12 der Jahresabschreibung und leider nicht die volle Jahresabschreibung. Unter Umständen können Sonderabschreibungen den Abschreibungsbetrag noch erhöhen. Trotzdem fällt die Steuerersparnis bei Investitionen zum Jahresende meist nicht so hoch aus, wie die Mandanten es sich wünschen würden. Anders kann dies bei geringwertigen Wirtschaftsgütern aussehen. weiterlesen Viel Freude mit dieser Podcast Folge. Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite www.vesting-stb.de. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung ersetzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Die Frage, ob und in welchem Umfang in einem Leibrentenvertrag Elemente einer gemischten Schenkung vorhanden sind, ist für ab dem 1. 8. 2008 abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr von Bedeutung. Der gemeine Wert der Leibrente ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln. Wird ein Unternehmen im Ganzen überlassen, ist die nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Summe der Teilwerte der beweglichen Wirtschaftsgüter abzüglich der nach denselben Grundsätzen ermittelten betrieblichen Passiva dem kapitalisierten Wert der Leibrente gegenüberzustellen. Die mit unbeweglichem Betriebsvermögen in Zusammenhang stehenden Lasten sind nicht auszuscheiden. Gleiches gilt bei der Übergabe eines Komplementäranteils.
Was als Betriebsvermögen anzusehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Dabei sind Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, Besonderheiten des Betriebs und des Berufszweigs des Steuerpflichtigen sowie die Verkehrsauffassung maßgebend. Der Erwerb von Aktien eignet sich seiner Art nach als private Anlage. Eine Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen liegt nicht schon deshalb vor, weil eine Beteiligung mit betrieblichen Mitteln angeschafft wurde. Fehlt es am Zusammenhang des Beteiligungserwerbs mit dem Betrieb, ist von einer Entnahme von Betriebsvermögen auszugehen. Ein Funktionszusammenhang von Aktien zum Betrieb besteht nicht deshalb, weil die Veräußerung jederzeit möglich ist und der Erlös wieder dem betrieblichen Girokonto zugeführt werden kann.
Eine Diskussion Im Verlauf der Debatte über den in Deutschland herrschenden Fachkräftemangel trifft man immer häufiger auf den Begriff des „Human Resource Management“. Wenn wir sagen, dass Marken Wertekonzentrate sind, müssen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob und inwiefern es gerechtfertigt sein kann, Menschen unter einen Begriff zu subsumieren, der sich üblicherweise auf physische Objekte bezieht. Die Betrachtung des Menschen als Ressource suggeriert nämlich, dass auch Menschen letztendlich der Sphäre bilanzierbarer Wirtschaftsgüter zugehören, jedenfalls wenn es um ihre betriebliche Verwertbarkeit geht. Für die Belange des Personalmanagements müsste zunächst geklärt werden, was eine Person überhaupt ist und aufgrund welcher Merkmale sich eine Person von einer Ressource unterscheidet. Dass es sich hierbei nicht um einen trivialen Unterschied handelt, ist offensichtlich: Menschen, die als Ressourcen betrachtet werden, können schon aus der selbsterklärenden Perspektive des Begriffs heraus nicht den gleichen Status haben wie Personen. Mit Ressourcen wird von vornherein anders verfahren als mit Menschen. Was also ist der Unterschied zwischen einer Person und dem Menschenbild des Ressourcenansatzes? Da wir größten Wert auf ethisch vertretbare, nachhaltige Konzeptionen der digitalen Markenführung legen, ist es uns ein Anliegen, dieser Frage auf den Grund zu gehen. Human Resource Management Human Resource Management als wissenschaftliche Disziplin ist als Teil des strategischen Managements zu denken. Es beschäftigt sich mit allen operativen Dispositionen in Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit Menschen und deren Verhalten zu tun haben. Sämtliche Organisationen, Institutionen und Unternehmen werden von Menschen betrieben. Die betriebswirtschaftlichen Praxis legt nahe, Menschen im Rahmen von Kennzahlensystemen wie materielle Ressourcen zu behandeln, die gekauft, verkauft, verändert – und nach Gebrauch entsorgt werden können. Vom ethischen Standpunkt aus muss deshalb die zentrale Frage sein: „Ist es opportun, Menschen wie Objekte zu behandeln?“ Wir können die Frage auch anders herum stellen: „Warum eigentlich nicht?“ Neben Denkern aller Couleur haben sich die Geistes- und Sozialwissenschaften an der klaren Unterscheidung von Menschen und der übrigen physischer Welt abgearbeitet. Das banale, auf der Hand liegende Ergebnis: Nur menschliche Individuen besitzen einen Willen und ein psychisch-geistiges Innenleben. Zwar hat die Verhaltenspsychologie wissenschaftlich haltbare Rahmenvorgaben erarbeitet, auf deren Grundlagen es möglich ist, einen Menschen anhand objektiver Maßgaben zu charakterisieren. Dennoch führt auch dieser Ansatz zu keinem vollständigen Bild. Der Grund hierfür ist, dass Menschen als hochkomplizierte, dynamische Prozesse – und nicht als Zustände – aufgefasst werden müssen. Psychodynamische Modelle wiederum greifen zu weit. Unternehmen sind keine heiltherapeutischen Anstalten. Dennoch haben vor allem in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts diverse humanistische Strömungen in die Managements von Unternehmen hineingewirkt, die sich von den starren Tayloristischen Vorstellungen absetzen. Frederick Winslow Taylor betrachtete den Menschen als betriebswirtschaftliche Kenngröße, als Objekt, das sein Leben, sein Fühlen und Wollen notwendigerweise der Gewinnmaximierung des Betriebs unterzuordnen hatte. Dank den auf dem Feld der Organisationsentwicklung führenden Rensis Likert, Abraham Maslow, Chris Argyris, Douglas McGregor und Martha Nussbaum wurde aus dem abhängigen Angestellten der sensible Mitarbeiter. Seine Bedürfnisse, Eigenschaften und Fähigkeiten finden in den betriebswirtschaftlichen Kalkülen seit dem nicht nur mehr BerücksichtiguSupport the show (https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&hosted_button_id=2PU5W9H752VZJ&source=url)
Die aktuelle, immer heftiger geführte Gerechtigkeitsdiskussion geht überall dort in die falsche Richtung, wo Gerechtigkeit als Gleichverteilung von Gütern definiert wird. Dieser Gerechtigkeitsansatz basiert auf der Annahme, dass alle Menschen gleich seien. Die zahlreichen, auf der Grundlage dieses Irrtums zwischen 1917 und 1989 durchgeführten Experimente haben erstaunlicherweise nicht dazu geführt, dass derartige Gerechtigkeitsansätze für immer im Orkus der Geschichte verschwanden. Das Leben ist bunt Wären die Menschen nicht völlig verschieden, könnten sie auch nicht völlig unterschiedliche Identitäten ausbilden. Dann wäre alles nur ein kafkaesker Einheitsbrei. Der Mensch könnte auch nicht zur Marke werden. Alle würden dasselbe wollen, alle würden dasselbe tun, alle wären derselben Meinung. Es wäre das Ende allen fruchtbaren Streits, das Ende des Arguments, das Ende des Wettbewerbs der Ideen. Ein Alptraum. Wir wissen aber – und jeder weiß es: Alle Menschen wachsen unter verschiedenen Bedingungen auf, erfahren unterschiedliche Prägungen, sie denken und verhalten sich individuell. Jeder Mensch hat angeborene geistige und praktische Anlagen und solche, die er sich im Laufe seines Lebens erworben hat. Sie sind die Voraussetzungen, die neben der Motivation zur Erbringung von Leistungen erforderlich sind. Gerade wenn wir die unsägliche deutsche Diskussion um die Digitalisierung aufgreifen, müssen wir die Politik immer wieder daran erinnern, dass es zu allererst ihr Job ist, diejenigen Mittel und Rahmenbedingungen bereitzustellen, die das Individuum in die Lage versetzen, unter Einsatz seiner Fähigkeiten ein zufriedenes, glückliches Leben zu führen. Die demokratische, sich auf die Fähigkeiten der Menschen stützende Markenführung lehnt das überkommene Denken ab, demzufolge der Mensch nur als möglichst nützliches Rädchen in einem Wirtschaftssystem betrachtet wird, dessen oberste Priorität ständiges, pekuniär messbares Wachstum ist. Stattdessen ist ein erheblich breiterer Wohlstandsbegriff zu formulieren, der auf individuelle Entscheidungen und Verantwortung setzt. So kann eine viel größere Sinnhaftigkeit menschlichen Daseins und damit größere individuelle Zufriedenheit erreicht werden. Die Vorstellung, dass alle dieselbe Menge an Wirtschaftsgütern benötigen, um ein „gutes Leben“ führen zu können, ist längst widerlegt. Die Ökonomie ist zunächst nur als dasjenige Mittel zu betrachten, das den Menschen die Erfüllung ranghöherer Bedürfnisse ermöglicht. Zu diesen Bedürfnissen gehört die Ausübung eines Berufs, der mit den körperlichen, intellektuellen, künstlerischen und handwerklichen Fähigkeiten des Einzelnen verknüpft ist sowie der ungehinderte Zugang zu Bildung. Jeder Mensch sollte die Möglichkeit erhalten, innerhalb des staatlich garantierten Freiheitsrahmens seine Fähigkeiten im Zusammenspiel mit den anderen Teilnehmern des „Spiels“ zum Vorteil aller zu entfalten. Die Adam Smith‘sche Definition vom Wohlstand einer Gesellschaft als Summe der individuellen Egoismen wird hier um die psychische Komponente erweitert. Deshalb meinen wir, wenn wir ‚Gerechtigkeit‘ sagen: Es ist eine Selbstverständlichkeit und auch nur höflich, alles zu versuchen, um der Verschiedenheit von Menschen gerecht zu werden. Dieser Gerechtigkeitsansatz führt zu einer Vielzahl ideeller und ökonomischer Win-Win-Konstellationen. Eine der erfreulichsten Folgen der digitalen Markenführung ist die tiefgreifende Humanisierung der Arbeit. Warum ist das so? Digitale Markenführung umfasst das Unternehmen in seiner Gesamtheit. Ziel der digitalen Markenführung ist die Implementierung eines dynamischen, atmenden, lebendigen, entwicklungsfähigen, immer im Werden begriffenen, als Prozess aufzufassenden Markenkonstrukts.Support the show (https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&hosted_button_id=2PU5W9H752VZJ&source=url)
Aufmerksamkeit ist ein knappes Gut. Jeder Tag hat nur 24 Stunden und wenn wir davon den Schlaf abziehen bleiben nur 16 Stunden übrig. Und an diese Stunden wollen immer mehr ran. Arbeitgeber ohne Auftraggeber aber auch die Massenmedien: Facebook, das Fernsehen, die Zeitungen, jeder will deine Aufmerksamkeit. Und wenn immer mehr um eine Ressourcen konkurrieren dann steigt natürlich auch der Wert. Früher waren wir froh wenn wir Ablenkung hatten. Denn die Lieblingsbeschäftigung der Menschen war damals "ins Feuer gucken" und wenn jemand dabei noch eine Geschichte erzählt hat, waren alle sehr froh. Heute ist Aufmerksamkeit eines der wichtigsten Wirtschaftsgüter. Man kann Aufmerksamkeit gegen Geld und Geld gegen Aufmerksamkeit tauschen. Georg Franck war einer der ersten der diesem Zusammenhang verstanden hat. Und er verfasste zwei Bücher zu dem Thema: Die Ökonomie der Aufmerksamkeit Mentaler Kapitalismus Diese Bücher sind alles andere als leichte Kost. Ich selber habe Jahre gebraucht um mich durch sie durch zu kämpfen. Und in dieser Episode versuche ich dir das wichtigste aus diesen Büchern zu vermitteln. Die Aufmerksamkeit anderer Menschen ist die unwiderstehlichste aller Drogen. Ihr Bezug sticht jedes andere Einkommen aus. Darum steht der Ruhm über der Macht, darum verblaßt der Reichtum neben der Prominenz. Georg Franck Tipp der Folge: Macht einen Call to Action, denn Aufmerksamkeit hat keine Haltbarkeit. Wenn ihr Aufmerksamkeit nicht direkt in Aktion umsetzt, dann ist sie verloren. Call to Action Abonniert den Podcast: http://hebelzeit.de/abo Schreibt mir eine Bewertung auf iTunes: http://hebelzeit.de/itunes
Auf der Gulasch Programmiernacht (GPN16) des Entropia e.V. in der Hochschule für Gestaltung und dem ZKM in Karlsruhe trafen sich Stephan Ajuvo und Sebastian Ritterbusch für einen Cross-Over Podcast vom damals TM Podcast und dem Modellansatz Podcast um über die Geschichte von Finanzen und Mathematik zu plaudern. Der damalsTM Podcast befasst sich damit, wie es kam, dass es kam, so dass es ist, wie es ist- und hatte in der letzten Zeit schon eine Reihe zu Geld (Geld I, Geld II, Geld III), wo die Entwicklung der Zahlungsmittel bisher bis zum 2. Weltkrieg behandelt wurden. Die Ökonomie zählt zu den Sozialwissenschaften, die oft Theorien auf Annahmen behandeln, während die Mathematik als Geisteswissenschaft sich gerne auch mal sehr exakt mit Theorien fernab der Realität befassen kann. Die Kryptographie ist jedoch ein schönes Beispiel, wie aus abstrakten mathematischen Theorien der Algebra und der Zahlentheorie plötzlich sehr reale Anwendungen aus unserem Alltag wurden. Mit Kryptoanalyse konnte man sowohl einfache Transpositionschiffren als auch die Enigma durch mathematische Verfahren knacken. Bevor vereinheitlichte Geldeinheiten eingeführt wurden, waren schon früh Objekte mit Geldfunktion eingesetzt, wo oft die Seltenheit und Wertigkeit des Materials schon für sich einen gewissen Wert sicherte. Ebenso früh kam es zu Geldversprechen wie dem Agrarkredit (zurück bis hin zum Codex Hammurapi), mit denen jetzige Ausgaben durch versprochene spätere Erntegewinne beglichen werden konnten. Dies führte zum Konzept des Zinses, mit dem das Verlustrisiko durch Ausfall und die erst spätere Zugängigkeit des Geldes bewerten kann. Das Größenordnung des Zehnt war gesellschaftlich zwar als Steuer akzeptiert, wurde jedoch als Zins schnell als Wucher gesehen, da der Zinseszins sehr schnell anwuchs. Daraus entstand auch die Gegenbewegung des Zinsverbots, das auch heute noch im Islamischen Bankwesen zu Umgehungsgeschäften führt. Die mit Geldgeschäften oft assoziierten Geldwechsler hatten als Arbeitsmittel eine Bank, die namensgebend für unsere heutigen Banken ist, und woran das Wort bankrott auch heute noch erinnert. Neben astronomischen Berechnungen, wie der Berechnung des Osterfests, war die Geldwirtschaft früh ein großes Anwendungsfeld für die Mathematik. Ein wichtiges Berechnungsmodell waren die Abzinsung und die Zinsformel, mit der man die Werte zwischen jetzt und in Zukunft unter Berücksichtigung des Zinses umrechnen konnte. Hier war das exponentielle Wachstum der Kreditentwicklung unter Zinseszinsen für viele nicht zu übersehen. Aber selbst, wenn man diese Berechnung beherrschte, so gab es das Zinsänderungsrisiko, das besonders bei langfristigen Verträgen zu erheblichen Änderungen zu den Kalkulationen führen konnte. Verschiedene Zinssätze verschiedener Landesherren führte auch unmittelbar zu unterschiedlichen Wechselkursen zwischen den lokalen Währungen der Landesherren. Zusätzlich gab es schon früh den Effekt der Teuerung oder Inflation oft durch unkontrolliertes Geldmengenwachstum. Ein Beispiel ist hier die Inflation durch die Entdeckung Amerikas. Es war damals noch nicht klar, wie der tatsächliche Wert des Geldes auch durch einen Warenkorb identifiziert werden kann. Ein sehr grobes aber dafür sehr leicht zugängiges aktuelles Indiz für den Wert verschiedener Währungen ist der Big-Mac Index. Aus der Anforderung des waren- und ortsübergreifenden Handels wurden die Börsen geboren: Hier konnten Waren und Währungen im Jetzt, aber auch in der Zukunft in Termingeschäften gehandelt werden. Schnell etablierte sich hier auch die Spekulation, die über Risikoübernahme zu einem wichtigen Bestandteil der Wirtschaft wurde. Ein bekanntes Beispiel für eine Fehlentwicklung ist die Tulpenkrise, bei der es zu einer Finanzblase bis hin zum Börsencrash kam, und exemplarisch für spätere Immobilienblasen wurde. Die Effekte konnten durch Hebeleffekte noch verstärkt werden, wenn Fremdkapital für mehr erwartete Rendite eingesetzt wurde. Eine Renditebetrachtung ist auch für die persönliche Finanzplanung sehr wichtig- so sollte jeder die Altersvorsorge frühzeitig angehen und dabei Risikoklassen und die Diversifikation zur Risikoverteilung beachten. Aus der Erfahrung, dass viele Finanzprodukte und Anlageberater die zugrunde liegenden Indices oft nur in der Vergangenheit schlagen, haben sich Finanzcommunities wie The Motley Fool gebildet, um sich gegenseitig zu informieren. Mathematisch kann man die Optimalität einer Investition auch als Multikriterielle Optimierung zwischen Rendite und Risiko im Sinne der Volatilität verstehen: Hier stellt sich heraus, dass hier zwischen den Kriterien abgewogen werden muss, und es nicht ein Optimum gibt, sondern die Linie der Pareto-Optimalität. Jedoch darf man nicht einfach aus der vergangenen Entwicklung auf Rendite und Risiko schließen: Gerade Ponzi-Systeme scheinen eine hohe Rendite bei geringer Volatilität und Risiko zu liefern, wo die Zinsen früherer Anleger nur durch die Investitionen durch angelockte Neuanleger bezahlt werden, und was natürlich nicht ewig funktionieren kann, und viele werden ihren Einsatz verlieren. Plant man Investitionen in Güter, so sollte man daher genau recherchieren, wie es um den Gegenstand steht. Bei Immobilien gibt ist eine Begehung mit Fachpersonen möglich und ein Blick in Bodenrichtwertkarten ist sehr sinnvoll. Bei Aktien kann man hingegen auf Basis der veröffentlichten Informationen und Kennzahlen Fundamentalanalysen bilden. Alle diese Modelle sind aber immer Komplexitätsreduktionen, die irgendwann ihre Gegenbeispiel finden können und dann zu Geldverlust führen. Neben der schwierigen Bewertung von Aktien wird es richtig spannend, wenn notwendigerweise auch Termingeschäfte oder Derivate der Aktien oder Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden: Diese werden im Markt unmittelbar benötigt, sind jedoch vom Basiswert und der allgemeinen Marktsituation abhängig. Optionen können auf der einen Seite Geschäfte absichern, können jedoch auf der anderen Seite bei einem hohem Hebel auch sehr spekulativ und entsprechend gefährlich sein. Für eine mathematische Bewertung von Optionen wird ein Markt mit Arbitragefreiheit vorausgesetzt, um andere künstliche Einflüsse auszuschließen. Dann können analytisch Optionskennzahlen (die Griechen) bestimmt werden, um aus dem komplexen Markt ein Gefühl für den Wert zu erhalten. Umgekehrt kann man aber auch konstruktiv eine Bewertung mit dem Cox-Ross-Rubinstein-Modell berechnen. Der Kursverlauf wird hier vereinfacht wie der Kugellauf durch ein Galtonbrett angenommen, wo eine Richtung für einen fallenden Kurs, die andere für einen steigenden Kurs steht. Dies führt im vereinfachten Fall zu einer Binomialverteilung oder im Grenzfall zu einer Normalverteilung der möglichen Kurse am Ende der Laufzeit. Damit kann die Option auf Basis von Volatilität und Rendite des Basiswerts mit einem diskreten Modell bewertet werden. Das vereinfachte Cox-Ross-Rubinstein-Modell lässt sich unter weiteren Annahmen immer feiner diskretisieren und man erhielt 1973 das Black-Scholes-Modell, wo nun in dieser stochastischen Differentialgleichung der Brownsche Prozess Anwendung findet. Der Brownsche Prozess ist der beobachteten zufälligen brownschen Molekularbewegung entlehnt. Aus diesem komplexen Modell können nun einfache geschlossene Formen für die Bewertung von vielen Optionenstypen berechnet werden, was 1997 zur Verleihung des renommierten Preises der Wirtschaftswissenschaften geführt hatte. Leider ergaben sich schnell Widersprüche in der Überprüfung des Modells am echten Markt: Es entsteht der Volatilitäts-Smile, der den Unterschied der Vorhersage zur tatsächlichen Situation darstellt. Interessanterweise trat der von Devisen bekannte Effekt bei Aktien erst nach dem Börsencrash von 1987 auf. Podcasts S. Ritterbusch: Digitale Währungen, Gespräch mit G. Thäter im Modellansatz Podcast, Folge 32, Fakultät für Mathematik, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), 2014. W. Härdle: Risikobewertung, Gespräch mit G. Thäter im Modellansatz Podcast, Folge 41, Fakultät für Mathematik, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), 2014. S. Ajuvo, L. Schult: Geld I, Gespräch im damalsTM Podcast, Folge 2, 2015. S. Ajuvo, Steffen P., L. Schult: Geld II, Gespräch im damalsTM Podcast, Folge 5, und im VorHundert Podcast, Folge 18, 2015. S. Ajuvo, L. Schult: Geld III, Gespräch im damalsTM Podcast, Folge 21, 2016. L. Mirlina, F. Dehnen: Qwirkle-Gruppe. Gespräch mit S. Ritterbusch im Modellansatz Podcast, Folge 76, Fakultät für Mathematik, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), 2015. http://modellansatz.de/qwirkle-gruppe GPN16 Special J. Breitner: Incredible Proof Machine, Gespräch mit S. Ritterbusch im Modellansatz Podcast, Folge 78, Fakultät für Mathematik, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), 2016. http://modellansatz.de/incredible-proof-machine M. Fürst: Probabilistische Robotik, Gespräch mit S. Ritterbusch im Modellansatz Podcast, Folge 95, Fakultät für Mathematik, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), 2016. http://modellansatz.de/probabilistische-robotik S. Ajuvo: Finanzen damalsTM, Gespräch mit S. Ritterbusch im Modellansatz Podcast, Folge 97, Fakultät für Mathematik, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), 2016. http://modellansatz.de/finanzen-damalstm