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Der Datentransfer zwischen der EU und den USA steht erneut auf wackeligen Beinen. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits die Vorgängerabkommen "Safe Harbor" und "Privacy Shield" gekippt hatte, droht nun auch dem aktuellen "Transatlantic Data Privacy Framework" (TADPF) ein jähes Ende. Im c't-Datenschutz-Podcast erläutern Holger und Joerg Heidrich zusammen mit Dr. Stefan Brink die komplexe Gemengelage. Brink war bis Ende 2022 Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg, leitet nun das Wissenschaftliche Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt (wida) und kennt die Problematik aus nächster Nähe. Das TADPF sollte den Datentransfer eigentlich endlich auf eine solide Basis stellen. US-Präsident Biden erließ dazu 2022 die Executive Order 14086, die den Zugriff von US-Geheimdiensten auf EU-Bürgerdaten einschränken und Beschwerdemöglichkeiten schaffen sollte. Doch die Umsetzung ist fragil. Brink erläutert, dass die Executive Order jederzeit von US-Präsident Donald Trump wieder einkassiert werden könnte. Zudem ist das vorgesehene Kontrollgremium PCLOB faktisch lahmgelegt, da ihm die Mitglieder fehlen. Die EU-Kommission versucht nach Beobachtung von Holger, die Probleme auszusitzen, doch im EU-Parlament wachse der Druck, den Angemessenheitsbeschluss aufzuheben. Auch sogenannte Standardvertragsklauseln als Alternative stehen auf tönernen Füßen, da der EuGH hohe Anforderungen an "Transfer Impact Assessments" stellt. US-Gesetze wie der CLOUD Act ermöglichen weiterhin den Zugriff auf Daten bei US-Anbietern. Für EU-Unternehmen ist es kaum leistbar, sich komplett von US-Diensten zu lösen, da eine digitale Souveränität Europas fehlt. Die Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa sitzen nach Brinks Schilderung zwischen den Stühlen: Sie wissen um die rechtlichen Mängel, schrecken aber vor harten Maßnahmen zurück – auch aus Furcht vor wirtschaftlichem Chaos. Stattdessen setzen sie auf Dialog und hoffen, dass Unternehmen zumindest Alternativen prüfen. Die Diskutanten sehen die Gefahr, dass der Datentransfer zum Spielball im Handelskonflikt zwischen den USA und der EU werden könnte. Am Ende bleibt die Erkenntnis: Der transatlantische Datenverkehr ist in schwere See geraten, und Unternehmen täten gut daran, sich nach Alternativen umzusehen.
Um in der Alpenrepublik als "Risikowolf" zu gelten, braucht es nicht viel. Man muss noch nicht einmal Schaden angerichtet haben, oder eine Gefahr darstellen, um sein Leben zu verlieren. Im Jahr 2024 wurden 14 Wölfe auf amtliche Verordnung (rechtswidrig) und vier Wölfe illegal getötet, obwohl nur rund 100 Wölfe im Land nachgewiesen wurden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 11. Juli 2024, dass das Wolfsjagdverbot auch in Österreich gültig ist und Ausnahmen nur unter strengen Bedingungen erlaubt sind. Trotz dieser Entscheidung und mehrerer Klagen gegen Abschussgenehmigungen werden weiterhin Wölfe in Österreich getötet. Der bekannte YouTuber von Wölfe in Österreich bleibt auch in diesem Podcast anonym. Er spricht schonungslos über die Situation der Wölfe in seiner Heimat. Sachlich und faktenbasiert gibt er ihnen seit 2021 mit dem YouTube-Kanal seine starke Stimme und wirbt für ein friedliches Miteinander von Wolf und Mensch.
Im neuen Podcast sprechen Stefan Brink und Niko Härting mit der Berliner Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Meike Kamp. Zunächst geht es (ab Minute 02:30) um die Situation des Datenschutzes in Berlin und Deutschland, auch die Lage der Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes wird kritisch hinterfragt. Meike Kamp betont dabei die erzielten Fortschritte und verweist auf die erhebliche Beschwerdelast der Aufsicht. Dann geht der Blick auf die europäische Ebene (ab Minute 28:50), der Europäische Datenschutzausschuss EDSA ist ebenso wie der Europäische Gerichtshof EuGH ein zentraler Player im „neuen Datenschutz“ der DS-GVO. Aus Sicht von Meike Kamp haben die Institutionen ihre Rolle inzwischen gefunden – es bleint also spannend. Abschließend (ab Minute 44:21) stellt Meike Kamp die Schwerpunkte ihres Vorsitzjahres 2025 bei der DSK vor – lauter Neuigkeiten also von der Berliner Aufsicht!
Guten Morgen! Fünf Wochen nach den Landtagswahlen in Sachsen befinden sich CDU, BSW und SPD immer noch in den Kennenlerngesprächen. Sollte es bis zum 4. Februar keine Regierung geben, werden Neuwahlen ausgerufen. — Die geschwärzten Corona-Verträge der EU-Kommission mit der Pharmaindustrie beschäftigen in zweiter Instanz nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH). — In einem anderen Streitfall ist es die EU-Kommission, die ihrerseits Ungarn vor das Gericht der Europäischen Union (EuG) zieht – wegen Ungarns Souveränitätsgesetz. Erfahren Sie mehr… mit Epoch Times – und jetzt auch mit dem neuen Podcast.
Die Lage der Frauen in Afghanistan ist seit der Machtübernahme der Taliban verheerend: Sie werden zwangsverheiratet, haben keinen Zugang zu Bildung, dürfen das Haus nicht alleine verlassen, sind brutaler Gewalt ausgesetzt und dürfen in der Öffentlichkeit nur flüstern. Deswegen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass alle Afghaninnen in Europa allein wegen ihres Geschlechts Recht auf Asyl haben. Eine individuelle Prüfung, ob die Frauen verfolgt werden, ist nicht mehr notwendig. Dieses historische Urteil kann weitreichende Folgen haben: Menschenschmuggler könnten etwa vermehrt Frauen aus Afghanistan nach Europa schleppen. Host Caroline Bartos spricht mit KURIER Außenpolitik-Chefin Ingrid Steiner-Gashi über das Urteil, welche Konsequenzen es bringen könnte und wie die Politik darauf reagiert hat. Alles klar? “Studio KURIER” - überall wo es Podcasts gibt und auch auf Youtube als Video-Podcast. Abonniert unseren Podcast auf Apple Podcasts oder Spotify und hinterlasst uns eine Bewertung, wenn euch der Podcast gefällt. Mehr Podcasts gibt es auch unter kurier.at/podcasts Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die Fifa hat eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kassiert: Laut Urteil verstoßen die Transferregeln im Profifußball teilweise gegen EU-Recht. Das könnte weitreichende Folgen für den Transfermarkt haben.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.
Die EU-Verbraucherschutzorganisation BEUC nannte das Google-Urteil eine „bahnbrechende Entscheidung zu Gunsten der Verbraucher“: In den Wettbewerbsfällen um die Steuervorteile für Apple in Irland und um Google Shopping hat die EU-Kommission vor Gericht gewonnen – ohne jede Einschränkung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat der europäischen Wettbewerbsbehörde in letzter Instanz recht gegeben und Entscheidungen gegen die beiden Digitalkonzerne damit bestätigt. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kann zufrieden sein. Beide Fälle gelten als die wichtigsten auf den betreffenden Teilfeldern des EU-Wettbewerbsrechts, also zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Google Shopping) und dem Beihilfenrecht in Steuerfragen (Apple) während der zehnjährigen Amtszeit Vestagers. Mit unserem Brüsseler Korrespondenten Werner Mussler reden wir über den Ausgangspunkt der Auseinandersetzung – und was dies für die Wettbewerbsfähigkeit der EU bedeuten könnte. Denn um die ist es nicht gut bestellt: Mario Draghi, der Beauftragte der EU-Kommission für Wettbewerbsfähigkeit, hat es gerade erst schriftlich festgehalten. Die EU befinde sich wieder im wirtschaftlichen Krisenmodus, ja im „langsamen Todeskampf“, sagt der Italiener. Die Produktivitätslücke zu Amerika sei zu groß, der Anteil an öffentlichen und privaten Investitionen zu gering, die Alterung bedrohlich, der technologische Rückstand gegenüber einem größeren Teil der Welt wachse.
Derzeit wird am Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Fall des französischen Ex-Spielers Lassana "Lass" Diarra verhandelt. Es geht dabei um die Androhungen von Transfersperren im Falle von Vertragskündigungen bei Profi-Fußballern. Diese könnten nämlichen gegen Kartellrecht und das Recht auf Freizügigkeit verstoßen. Heißt das, dass die Transfersperre gegen den FC womöglich gar nicht rechtens war? Kann der FC also doch noch hoffen, vor dem 1.1.2025 wieder neue Spieler registrieren zu dürfen? Wir sprachen in dieser Angelegenheit mit Prof. Dr. Alexander Scheuch vom Institut für Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn - seinerseits auch Mitglied beim FC und vor 9 Jahren kurzzeitig selbst in der Rechtsabteilung des FC tätig. Seine Einschätzung erlaubt es den FC-Fans, eine bereits fest verschlossene Türe wieder einen Spalt breit zu öffnen. Seinen Artikel zum EuGH-Prozess findet ihr hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bosman-urteil-transfersystem-sport-fussball-eugh-generalanwalt-schlussantraege-entscheidung-lass-diarra/ Eine Einschätzung durch einen zweiten Juristen findet ihr auf effzeh.com: https://effzeh.com/transfersperre-gegen-den-1-fc-koeln-europarechtswidrig/ Bitte teilt diese Folge gerne überall, wo es geht. Den Podcast unterstützen: www.trotzdemhier.de/spenden Intromusik: Sascha Brinkmann Folgt uns auf X oder auf BlueSky (Handle jeweils /TrotzdemHier) und rezensiert uns bei iTunes & Co. Seid meistens Sonntag live auf Twitch dabei: www.twitch.tv/trotzdemhierpodcast
Schlag auf Schlag geht es weiter im EU-Dossier: Nachdem am vergangenen Freitag, 8. März 2024, der Bundesrat das Verhandlungsmandat mit der EU verabschiedet hat, sollen noch in diesem Monat die Verhandlungen aufgenommen werden. Doch die innenpolitischen Differenzen sind noch nicht bereinigt. Am 18. März 2024 soll Bundespräsidentin Viola Amherd mit einer Delegation nach Brüssel reisen, um die Verhandlungen mit der EU einzuleiten. Das am Freitag, 8. März 2024, vorgestellte Mandat enthält die Verhandlungsziele des Bundesrates. War es richtig, das definitive Verhandlungsmandat zu veröffentlichen? Oder hat sich die Ausgangslage dadurch verschlechtert? Gerade beim Thema Lohnschutz trifft der Bundesrat innenpolitisch auf den Widerstand der Gewerkschaften: Der Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen dürfe unter keinen Umständen geschwächt werden. Wenn der Bundesrat nach den Verhandlungen mit der EU nicht auf die Unterstützung der Gewerkschaften zählen kann, wird das Verhandlungspaket bei einer Volksabstimmung einen schweren Stand haben. Bringen die Gewerkschaften die Bestrebungen des Bundesrates zu Fall? Oder zielen sie darauf ab, bessere Gesamtarbeitsverträge zu erhalten? Der Bundesrat sieht sich jedoch auch mit starkem Gegenwind von rechter Seite konfrontiert. Die EU will einheitliche Regeln für alle Teilnehmer des Binnenmarktes durchsetzen – dies soll auch für die Schweiz gelten. So soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) das EU-Recht nötigenfalls verbindlich auslegen. Die dynamische Rechtsübernahme sowie das Schiedsgericht werden insbesondere von der SVP kritisiert. Hat die Schweiz genügend Einfluss auf das Schiedsgericht? Oder kann der EuGH über die Schweiz entscheiden? Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 15. März 2024 in der «Arena»: – Magdalena Martullo-Blocher, Vizepräsidentin SVP und Nationalrätin SVP/GR; – Fabian Molina, Nationalrat SP/ZH; – Matthias Michel, Ständerat FDP/ZG; und – Elisabeth Schneider-Schneiter, Nationalrätin Die Mitte/BL. Ausserdem im Studio: – Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband; und – Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia.
240202 PC Ist Kirchenaustritt ein Kündigungsgrund Mensch Mahler am 2. Februar 2024 Ist der Austritt aus der Kirche ein Kündigungsgrund? Kirchenaustritte führen arbeitsrechtlich immer wieder zu Kontroversen. Muss man für einen Job in einem kirchlichen Verein zwingend Mitglied in einer Kirche sein? Diese Frage legt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter sollen nun klären, ob einer Schwangerschaftsberaterin der Austritt aus der katholischen Kirche vorgeworfen werden kann, wenn der Arbeitgeber von anderen Beschäftigten die Kirchenmitgliedschaft gar nicht verlangt. Die Klägerin war als Sozialpädagogin in einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatung beschäftigt. Von 2013 bis 2019 war sie in Elternzeit und trat unterdessen aus der katholischen Kirche aus. Versuche des kirchlichen Arbeitgebers, sie zum Wiedereintritt zu bewegen, scheiterten.Daraufhin kündigte der Verein der Sozialpädagogin fristlos, hilfsweise ordentlich. Durch ihren Kirchenaustritt habe sie »schwerwiegend gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten verstoßen«. Allerdings sind in der Beratungsstelle auch zwei Beraterinnen tätig, die der evangelischen Kirche angehören.Es ist längst überfällig, dass die Beschäftigten in den Kirchen einem normalen Arbeitsrecht unterliegen. Es ist zwar einzusehen, dass inhaltliche Arbeit – also Verkündigung, Pädagogik und pastorale Begleitung - zwingend eine Kirchenmitgliedschaft voraussetzen. Andere Aufgaben – wie zum Beispiel die Schwangerschaftsberatung – setzt einfach fachliche Kenntnisse voraus. Einer Mitarbeiterin in diesem Bereich zu kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist, verstößt sowohl gegen deutsches wie auch gegen europäisches Arbeitsrecht. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Längst nicht jeden Umgang mit personenbezogenen Daten in Europa regelt die DSGVO. Für viele Unternehmen und Organisationen gelten eigene Datenschutzvorschriften, etwa für den Rundfunk, den Journalismus und vor allem für Kirchen und andere Religionsgemeinschaften. So haben sich die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland eigene Gesetze geschrieben, die zwar an die DSGVO angelehnt sind, aber auch erhebliche Unterschiede aufweisen. Wie ist das möglich, wo doch die DSGVO unterschiedslos in der ganzen EU gelten soll? Die Verordnung enthält in Artikel 91 eine Ausnahme. Sie besagt, dass Kirchen ihre Datenschutzvorschriften behalten dürfen, wenn diese schon vor Frühjahr 2016 gegolten haben und "umfassend" sind. Warum diese Ausnahme zustande kam und welche Konsequenzen sie in der Praxis mit sich bringt, diskutieren Holger und Joerg. Ihnen zur Seite steht in dieser Episode mit Felix Neumann der Experte für kirchlichen Datenschutz in Deutschland. Felix arbeitet als Journalist beim Portal katholisch.de und betreibt nebenher das Blog "Artikel 91", in dem es um die Auswirkungen der Sonderregelung geht. Nach seinen Recherchen geht sie auf intensive Lobbyarbeit der deutschen Kirchen sowie auf den Einsatz der deutschen Bundesregierung im Gesetzgebungsprozess zur DSGVO zurück. Felix erklärt im Podcast, welche Unterschiede die kirchlichen Datenschutzgesetze zur DSGVO aufweisen. Insbesondere definieren sie abseits von staatlicher Kontrolle eine eigene Aufsichtsstruktur, und sie enthalten wesentlich geringere Sanktionierungsmöglichkeiten: Während die DSGVO Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vorsieht, deckeln die Kirchengesetze die Strafe auf maximal 500.000 Euro. Besonders spannend ist die Frage, welche Religionsgemeinschaften außer den großen Kirchen Anspruch auf eigene Datenschutzregeln erheben. Dies schildert Felix ausführlich, auch Anhand einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) mit der niedersächsischen Landesdatenschutzaufsicht. Hier steht im Raum, dass grundsätzliche Fragen dazu noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen könnten.
Pro Asyl hat den Kompromiss zur Verschärfung des EU-Asyl-Rechts scharf kritisiert. Im SWR2 Tagesgespräch sagte der Leiter der Europa-Abteilung, Karl Kopp, Asylverfahren unter haftähnlichen Bedingungen seien nicht akzeptabel. "Wir sind immer noch an Völkerrecht gebunden." Asylverfahren in speziellen Einrichtungen an den EU-Außengrenzen seien nicht in einem rechtsstaatlichen Verfahren realisierbar. "Das macht das Risiko für Fehlentscheidungen sehr groß." Es bestehe zum Beispiel die Gefahr von Abschiebungen in die Türkei. Dort landeten die Geflüchteten dann möglicherweise im Gefängnis. Kopp forderte außerdem, dass alle EU-Staaten einen menschenwürdigen Standard bei der Aufnahme von Flüchtlingen garantieren. Auf Länder, die sich nicht daran hielten, müsse der Druck beispielsweise durch finanzielle Sanktionen erhöht werden. "So funktioniert Europarecht." Als letzte juristische Instanz sei dann der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuständig, der bei Nichteinhaltung Strafzahlungen verhängen könne. Ein Wettlauf nach unten könne nicht das Modell für die Europäische Union sein. "Wir wollen Standards sichern."
Seit nunmehr fünf Jahren entfaltet die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihre Wirkung. Wie damals von Experten prognostiziert, bedarf sie an vielen Stellen der Auslegung von Gerichten, weil Begriffe unklar sind oder Sachverhalte nicht eindeutig ins DSGVO-Schema passen. Sind sich Gerichte unsicher, befragen sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der dann in Urteilen abwägend die DSGVO interpretiert. Dutzende solcher Verfahren liegen derzeit am höchsten EU-Gericht zur Entscheidung vor. Anfang Mai hat der EuGH gleich drei bedeutsame Fälle entschieden. Joerg und Holger erläutern und diskutieren die Sacherverhalte und Urteile. Kompetent zur Seite steht ihnen dabei diesmal Alexander Golland, Professor für Wirtschaftsrecht an der an der Aachen University of Applied Sciences. Alexander lehrt, forscht und publiziert schwerpunktmäßig zum deutschen und europäischen Datenschutzrecht. Im Urteil "Österreichische Post AG" (Az.: C-300/21) geht es um die Frage, ob und ab wann ein Verstoß gegen Vorschriften aus der DSGVO auch einen Schaden darstellen und somit Ansprüche auf Schadensersatz begründen könnte. Sie ist sehr relevant, da der Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Unternehmen ein großes finanzielles Risiko darstellt, etwa, wenn sie durch ein Leak Daten vieler Kunden fahrlässig preisgeben. In der Rechtssache C-487/21 hat sich der EuGH mit dem Recht Betroffener befasst, eine "Kopie" der personenbezogener Daten zu erhalten: Wie weit geht der DSGVO-Begriff der "Kopie"? Genügt es für Unternehmen, Datenbankauszüge zu schicken, oder müssen tatsächlich exakte Auszüge der gespeicherten Daten herausgerückt werden? Der EuGH wollte sich nicht ganz festlegen und stellte auf die Umstände ab, wie im Podcast ausführlich erläutert wird. Schließlich hatte auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden den EuGH beschäftigt (Az. C-60/22): Es stellte die Frage, ob eine unvollständige Rechenschaftspflicht eines Verantwortlichen zum Beispiel durch ein fehlendes oder unvollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dazu führt, dass die Datenverarbeitung insgesamt unrechtmäßig erfolgt ist - mit allen Konsequenzen. Dies verneinte der EuGH und brachte damit ein wenig Entschärfung in die Sanktionierung von fehlender Datenschutz-Bürokratie nach DSGVO.
Mit Rudi Vouk und Hubert Mikl über die miserable Lage der Volksgruppen in Österreich. In Südtirol nahm davon kaum jemand Notiz. Das reiche und satte Südtirol schert sich wenig um Minderheitenrechte anderswo. Der Europäische Gerichtshof EuGH versenkte die Minority Safepack, das Minderheitenpaket der Minderheitenorganisation Fuen. Die Richter stimmen mit den Thesen der EU-Kommission überein, für Minderheiten sind die Mitgliedsstaaten zuständig. Deren Umgang mit Minderheiten ist EU weit mit wenigen Ausnahmen kaltschnäuzig. Von den 13 Minderheiten in Italien hat nur Südtirol eine weitreichende Autonomie, die Regionen in Spanien oder die deutschsprachige Minderheit in Belgien. Und dann ist Schluss. Wenig herzeigbar sind die Schutzmaßnahmen in Österreich, sagen der Klagenfurter Anwalt Rudi Vouk und Hubert Mikl vom Volksgruppenzentrum in Wien, beide Kärntner Slowenen, im folgenden saltodreier. --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/saltobz/message
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung Rechtsfragen vorgelegt, die die ungleiche Behandlung von Teilzeitkräften zu Vollzeitkräften bei der Bezahlung von Überstunden zum Anlass hat. Bisher hat das BAG Regelungen für zulässig erachtet, die eine ungleiche Behandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften in dieser Frage zulassen, wenn dies auf einer tarifvertraglichen Regelung basiert. In den letzten Jahren gab es mehrfach Entscheidungen zu dieser Rechtsfrage durch das BAG. So war 2017 eine Rechtsprechungsänderung zu Gunsten der Arbeitgeber festzustellen. Die letzten Entscheidungen des EuGH lassen jedoch Zweifel zu, ob die deutsche Rechtsprechung Bestand haben kann. Was es in dieser Situation durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu beachten gilt, ist Gegenstand dieser Podcastfolge. --------------- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner, Speaker und halte Keynotes. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sandro-wulf/message
In Deutschland muss seit 13.09.2022 die Arbeitszeit systematisch und in vollem Umfang erfasst werden – endlich! So wollte es bereits das sog. Stechuhrurteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2019. Und so sieht es jetzt auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 13.9.2022, Az: 1 ABR 22/21). Insbesondere bei Vertrauensarbeitszeitmodellen und im Homeoffice gilt für Betriebsräte nunmehr: Aufgepasst! Der Arbeitgeber darf sich auch hier nicht länger um seine Erfassungspflicht herummogeln. Ein Initiativrecht des Betriebsrats auf Einführung eines (bestimmten) elektrischen Systems zur Erfassung der Arbeitszeit soll es zwarnicht geben, entschieddas BAG. Das freut manchen Arbeitgeber. Tatsächlich aber sollte sich die Arbeitgeberseite warm anziehen. Es handle sich bei der aktuellen BAG-Entscheidung nämlich um einen echten Pyrrhussieg, meinen W.A.F.-Fachreferentin und Volljuristin Sandra Becker und Rechtsanwalt Niklas Pastille. Hören Sie selbst! Themen in der heutigen Folge: Der Zickzack-Kurs der Rechtsprechung: Mitbestimmungsrecht (Initiativrecht) in Arbeitszeiterfassungsfragen „ja“ oder „nein“? DAS sagt das BAG (Beschl. v. 13.9.2022, Az: 1 ABR 22/21) Was (alle) Arbeitgeber JETZT tun müssen(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG) HIERAUF sollten Betriebsräte (neuerdings) achten Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar Home Office: https://www.waf-seminar.de/br101
Wir waren bei bei Martin zu Gast, der den Sportpodcast Plattsport - das Sportmagazin hostet. Am 11. Juli 2022 fand am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Verhandlung im Verfahren C-333/21 zwischen der European Super League Company S.L. und der UEFA statt. Wir sprechen ausführlich über das Thema Super League, das uns immer noch alle bewegt. Die European Superleague Company, angeführt von Real-Präsident Florentino Perez, brachte beim zuständigen Handelsgericht in Madrid ein kartellrechtliches Verfahren auf den Weg, das den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Am 11. und 12. Juli 2022 fand die mündliche Verhandlung statt, die Schlussanträge sind für den 15. Dezember 2022 terminiert und ein Urteil wird in der ersten Jahreshälfte 2023 erwartet. Die Idee, eine eigene Liga der besten europäischen Clubmannschaften außerhalb der UEFA zu installieren, ist nicht neu. Schon seit Jahrzehnten wollen einige Clubs mehr Geld verdienen und vergrößern seit Einführung der Champions League die wirtschaftliche Kluft zwischen den teilnehmenden Clubs. Wir sprechen auch über andere Modelle in anderen Sportarten und den Gegenstand des EuGH-Verfahrens.
Die Uploadfilter bleiben. Nach monatelangen Beratungen ist heute in Luxemburg das Urteil dazu gefallen. Die europäische Urheberrechtsreform war eins der umstrittensten Gesetzgebungsverfahren der vergangenen Jahre. Der Plan: Große Plattformen sollen mit Uploadfiltern dafür sorgen, dass nichts im Netz hochgeladen wird, was Urheberrechte verletzt. Dagegen gab es große Proteste – und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Netzreporter Andreas Noll ordnet das heutige Urteil für uns ein. **********Oder folgt uns auf Instagram.
In der heutigen Info-Sendung beleuchten wir die erste Klage gegen die europäische Grenzschutzagentur Frontex, die bei Europäischen Gerichtshof EuGH eingereicht wurde. Sie wirft Frontex Menschenrechtsverletzungen vor. Gleichzeitig läuft in der Schweiz bis Mitte Januar ein Referendum, das verhindern will, dass die Schweizer Beiträge an Frontex massiv erhöht werden auf über 60 Millionen Franken. Zudem werfen ... >
Illegale Pushbacks, Gewalt gegen Asylsuchende, Korruption und geheime Treffen mit der Rüstungslobby: Die Liste der Vorwürfe gegen die europäische Grenzschutzagentur Frontex wird immer länger. Bis Mitte Januar läuft in der Schweiz ein Referendum gegen die Erhöhung des Schweizer Beitrags an Frontex, von heute 14 auf jährlich 61 Millionen Franken. Gleichzeitig ist beim europäischen Gerichtshof EuGH ... >
Artikel zum Podcast: https://bit.ly/3nMBljv Der Justizstreit mit der EU wird für Polen immer teurer: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch ein tägliches Millionen-Zwangsgeld gegen die Regierung in Warschau verhängt. Es ist nicht die erste Entscheidung mit finanziellen Konsequenzen.
SPD, Grüne und FDP wollen die "epidemische Lage nationaler Tragweite" ab Ende November nicht mehr verlängern. Einige Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht sollen bis März 2022 aber trotzdem möglich sein. Corinna Schöps aus dem Gesundheitsressort von ZEIT ONLINE findet: Mit dem Ende der epidemischen Lage sendet die Politik ein falsches Zeichen. Außerdem im Nachrichtenpodcast: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polens Regierung im Streit um die Justizreform zu einer täglichen Strafzahlung von einer Million Euro verurteilt. Hendrik Wüst ist neuer Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen – zumindest für die kommenden sieben Monate. Was noch? Ein Wiedersehen im Bundestag Moderation und Produktion: Simone Gaul Redaktion: Jannis Carmesin Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Corona-Maßnahmen: Die Ampel übernimmt Corona (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-10/corona-massnahmen-ampel-parteien-spd-fdp-gruene-uebergangsregeln-november-maerz) Europäischer Gerichtshof: EuGH verurteilt Polen zur Zahlung von Zwangsgeld (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-10/eugh-verurteilt-polen-zur-zahlung-von-zwangsgeld) Hendrik Wüst: Der konservative Posterboy (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-10/hendrik-wuest-nordrhein-westfalen-ministerpraesident-cdu-armin-laschet) Vorwärts: Was Ahmetovic und Miersch verbindet (https://www.vorwaerts.de/artikel/spd-hannover-bundestag-ahmetovic-miersch-verbindet)
Zum wohl letzten Mal vor der Wahl ist der Deutsche Bundestag zusammengekommen. Besonders viel Aufsehen erregte aber Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), weil sie sich in ihrer Rede ungewöhnlich deutlich für Laschet aussprach: "Der beste Weg für unser Land ist eine CDU/CSU-geführte Bundesregierung mit Armin Laschet als Bundeskanzler." Unterdessen ist die Union erstmals in einer Umfrage unter die 20-Prozent-Marke gefallen. Weitere Themen: Die EU-Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) finanzielle Sanktionen gegen Polen beantragt. In München wurde heute die Internationale Automobilausstellung (IAA) eröffnet. Dort ist viel von der Mobilitätswende die Rede. Wie glaubhaft das ist, darüber spricht im Podcast Claas Tatje, Wirtschaftsredakteur der ZEIT. Was noch? Diese Doku hilft, Afghanistan besser zu verstehen: https://www.arte.tv/de/videos/081554-001-A/afghanistan-das-verwundete-land/ Moderation und Produktion: Mounia Meiborg Redaktion: Ole Pflüger Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zu den Themen der Folge: Bundestag: Angela Merkel wirbt offensiv für Armin Laschet als ihren Nachfolger (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-09/bundestag-sitzung-angela-merkel-kanzlerkandidaten-corona-impfung-hochwasser) CDU/CSU: Union fällt in Wahlumfrage unter 20 Prozent (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-09/cdu-csu-forsa-umfrage-bundestagswahl-2021-19-prozent-sonntagsfrage) Internationale Automobilausstellung: Nicht nur Autos (https://www.zeit.de/video/2021-09/6271166650001/internationale-automobil-ausstellung-nicht-nur-autos) Europäische Union: EU-Kommission beantragt Finanzsanktionen gegen Polen (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-09/eu-kommission-beantragt-finanzsanktionen-gegen-polen)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Privacy-Shield gekippt, welcher den Austausch privater Daten mit den USA regelte. Netzpalaver sprach mit Günter Esch, Geschäftsführer bei Seppmail, und Elmar Eperiesi-Beck, CEO vom Seppmail-Technologie-Partner Eperi, über die Auswirkungen des geplatzten Privacy-Shields, das Ying und Yang der gemeinsamen Lösung und welche konkreten Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben.
Heute vor 25 Jahren sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur Bremer Frauenquote.
Im Juli diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Datenschutzbeschluss EU-US Privacy Shield gekippt. Ein angemessenes Schutzniveau für die Daten von EU-Bürgern in den USA hatte sich aus dem Privacy Shield nach Ansicht des Gerichtshofs nicht ergeben. Denn die Rechtslage in den USA sieht vor, dass US-Geheimdienste auf Daten von US-Konzernen in Europa und auf Daten in US-Rechzentren zugreifen dürfen. Seit der Europäische Gerichtshof das Urteil gesprochen hat, müssen nun Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA transferieren, neue Lösungen finden. Welche alternativen Methoden werden mittlerweile favorisiert? Wie gehen Konzerne wie Facebook mit dem Urteil um? Wie werden die Daten von europäischen Bürgerinnen und Bürgern nun geschützt? Zeichnen sich andere Standardschutzklauseln oder Nachfolgeregelungen ab? Diese und viele weitere Fragen – auch der Zuschauer – werden Kristina Beer (@bee_k_bee) und Martin Holland (@fingolas) mit Holger Bleich (@_robinhob) aus der c't Redaktion und heise-Justiziar Joerg Heidrich (@dasgesetzbinich) in einer neuen Folge der #heiseshow besprechen. Alternativ wird der Stream auch auf Twitch.tv/heiseonline gesendet. === Anzeige / Sponsorenhinweis === Diese Ausgabe der #heiseshow hat einen Sponsor: Matrix42 mit Hauptsitz in Frankfurt am Main unterstützt Organisationen dabei, die Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeiter zu digitalisieren und sicherer zu machen. Die Software-Lösungen des Unternehmens verwaltet Geräte, Anwendungen, Prozesse und Services einfach, sicher und konform. Die innovative Software integriert physische, virtuelle, mobile und cloudbasierte Arbeitsumgebungen nahtlos in vorhandene Infrastrukturen. Infos unter https://www.matrix42.com/de/heiseshow/ === Anzeige / Sponsorenhinweis Ende === Fragen an die Moderatoren und Gäste können während der Sendung im Youtube-Chat, in unserem Twitch-Kanal (twitch.tv/heiseonline), per Mail, im heise-Forum, bei Facebook oder auf Twitter (Hashtag #heiseshow) gestellt werden. Fragen und Kommentare, die nicht während der Live-Sendung an uns gesendet werden, notieren wir uns. Wir versuchen, diese in die aktuelle Sendung einzubinden. Auch sind Themenvorschläge für die nächste Ausgabe zwischen den Sendungen jederzeit willkommen. Jede Woche live Die #heiseshow wird jeden Donnerstag um 12 Uhr live auf heise online gestreamt. Das Moderatoren-Team bestehend aus Kristina Beer (@bee_k_bee), Martin Holland (@fingolas) und Jürgen Kuri (@jkuri) leitet im Wechsel die auf rund 30 Minuten angelegte Talkshow, in der mit Kolleginnen und Kollegen sowie zugeschalteten Gästen aktuelle Entwicklungen besprochen werden. Nach der Live-Übertragung ist die Sendung jeweils auch zum Nachschauen und -hören verfügbar. Die Folgen stehen wahlweise zum Nachhören oder Nachgucken in SD (360p) respektive HD (720p) bereit. Die Links der RSS-Feeds finden Sie auch im nebenstehenden Dossier-Kasten.
Im Juli diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Datenschutzbeschluss EU-US Privacy Shield gekippt. Ein angemessenes Schutzniveau für die Daten von EU-Bürgern in den USA hatte sich aus dem Privacy Shield nach Ansicht des Gerichtshofs nicht ergeben. Denn die Rechtslage in den USA sieht vor, dass US-Geheimdienste auf Daten von US-Konzernen in Europa und auf Daten in US-Rechzentren zugreifen dürfen. Seit der Europäische Gerichtshof das Urteil gesprochen hat, müssen nun Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA transferieren, neue Lösungen finden. Welche alternativen Methoden werden mittlerweile favorisiert? Wie gehen Konzerne wie Facebook mit dem Urteil um? Wie werden die Daten von europäischen Bürgerinnen und Bürgern nun geschützt? Zeichnen sich andere Standardschutzklauseln oder Nachfolgeregelungen ab? Diese und viele weitere Fragen – auch der Zuschauer – werden Kristina Beer (@bee_k_bee) und Martin Holland (@fingolas) mit Holger Bleich (@_robinhob) aus der c't Redaktion und heise-Justiziar Joerg Heidrich (@dasgesetzbinich) in einer neuen Folge der #heiseshow besprechen. Alternativ wird der Stream auch auf Twitch.tv/heiseonline gesendet. === Anzeige / Sponsorenhinweis === Diese Ausgabe der #heiseshow hat einen Sponsor: Matrix42 mit Hauptsitz in Frankfurt am Main unterstützt Organisationen dabei, die Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeiter zu digitalisieren und sicherer zu machen. Die Software-Lösungen des Unternehmens verwaltet Geräte, Anwendungen, Prozesse und Services einfach, sicher und konform. Die innovative Software integriert physische, virtuelle, mobile und cloudbasierte Arbeitsumgebungen nahtlos in vorhandene Infrastrukturen. Infos unter https://www.matrix42.com/de/heiseshow/ === Anzeige / Sponsorenhinweis Ende === Fragen an die Moderatoren und Gäste können während der Sendung im Youtube-Chat, in unserem Twitch-Kanal (twitch.tv/heiseonline), per Mail, im heise-Forum, bei Facebook oder auf Twitter (Hashtag #heiseshow) gestellt werden. Fragen und Kommentare, die nicht während der Live-Sendung an uns gesendet werden, notieren wir uns. Wir versuchen, diese in die aktuelle Sendung einzubinden. Auch sind Themenvorschläge für die nächste Ausgabe zwischen den Sendungen jederzeit willkommen. Jede Woche live Die #heiseshow wird jeden Donnerstag um 12 Uhr live auf heise online gestreamt. Das Moderatoren-Team bestehend aus Kristina Beer (@bee_k_bee), Martin Holland (@fingolas) und Jürgen Kuri (@jkuri) leitet im Wechsel die auf rund 30 Minuten angelegte Talkshow, in der mit Kolleginnen und Kollegen sowie zugeschalteten Gästen aktuelle Entwicklungen besprochen werden. Nach der Live-Übertragung ist die Sendung jeweils auch zum Nachschauen und -hören verfügbar. Die Folgen stehen wahlweise zum Nachhören oder Nachgucken in SD (360p) respektive HD (720p) bereit. Die Links der RSS-Feeds finden Sie auch im nebenstehenden Dossier-Kasten.
Mein Motto: "Gestalten ist besser als Streiten." Ich begrüße dich zur Folge Arbeitszeiterfassung das Ende der Vertrauensarbeitszeit? Du kannst zur Zeit viel vom Homeoffice, mobilem Arbeiten und neuen Arbeitszeitmodellen, wie der Vertrauensarbeitszeit hören und lesen. Die Arbeitswelt wandelt sich. Dies im Gleichklang der Änderung des Verständnis der Menschen zur Arbeit als auch der Beziehungen der Menschen zueinander. Dies betrifft auch das Verhältnis der Mitarbeiter zum Arbeitgeber und umgekehrt. In diesen Wandel, der coronabedingt beschleunigt wurde, platzt die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung. Der EuGH hat mit dem Urteil vom 14.5.2019 entschieden: Unternehmen sind verpflichtet, anhand von Arbeitszeiterfassungsystemen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu protokollieren. Heißt das jetzt: Die Stechuhr ist Pflicht im digitalen Zeitalter? Was bedeutet das für das deutsche Arbeitsrecht und welche Formen der Arbeitszeiterfassung sind überhaupt zulässig? Was sagen die deutschen Gerichte dazu? Einen aktuellen Einblick gebe ich dir mit dieser spannenden Folge. Sandro Wulf ist Inhaber der Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Er beantwortet Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Er erklärt grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Er war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte ist er wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Er ist Vortragsredner, Speaker und hält Keynotes. Hier erfährst Du mehr über Sandro: www.kanzlei-wulf.de https://www.facebook.com/ @einfachrecht XING.com/Profile/SandroWulf https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Er diskutiert in einem weiteren Podcast unternehmerische Fragen und unterstützt bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und somit im Unternehmen. Dazu mehr unter: https://anchor.fm/s/14164edc/podcast/rss https://mypfadfinder.com/mindset-in-der-fuehrung-zum-lotsen/?fbclid=IwAR1oazJ8s7yg9QiU7rOalgNXzuCqnlHT40Xv9nZ8SAAa-XvB_sGHqQkWrd0 Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sandro-wulf/message
UNTERNEHMERWERK: Das Upgrade auf die nächste Ebene. Helmut Beck & Stefan Preising
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das EU-US Privacy Shield gekippt und betont damit die Wichtigkeit des Datenschutzes. Unternehmer, die Daten in die USA durch Benutzung von Google, Dropbox, etc. übermitteln, stehen damit vor einer neuen Herausforderung. Viele von ihnen müssen nun auf andere Weise sicherstellen, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten an US-Unternehmen den Anforderungen der DS-GVO gerecht wird. Wir erklären, was es jetzt zu tun gilt. Das UNTERNEHMERWERK von Helmut Beck und Stefan Preising ist ein Podcast für Unternehmer, Selbständige und alle, die sich auf diesen Weg begeben wollen. Wenn dich Themen wie Erfolg, Motivation, Struktur, Systeme, Tools in der Unternehmensführung interessieren, bist du hier richtig. Profitiere aus den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer, die wir aus über 1000 Geschäftsmodellen gebündelt haben und weitergegeben. Du möchtest mit deinem Unternehmen auf die nächste Ebene. Hier erfährst du wie dein Upgrade möglich ist. Artikel zum Thema Privacy Shield: https://www.wuv.de/tech/privacy_shield_ist_gekippt_und_jetzt Genannte Websites: https://www.treubleiben.de/ Agentur zwetschke zwetschke GmbH & Co. KG www.zwetschke.de 0821 899 822 11 info@zwetschke.de www.unternehmer-werk.de Email: umsetzen@unternehmer-werk.de
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das EU-US Privacy Shield zerschlagen und damit einen großen Teil des Datenflusses aus der EU in die USA für gesetzeswidrig erklärt. Das Datenschutzniveau in den USA sei nicht angemessen, widersprach der EuGH damit der EU-Kommission. Ein Jammern und Wehklagen der Wirtschaft ist nicht zu überhören, obwohl die Entscheidung nicht gerade überraschend kam. Wie lässt sich der Export von Daten nun überhaupt noch datenschutzrechtlich legitimieren? Dieser Frage gehen Joerg und Holger zusammen mit Carola Sieling nach. Carola ist auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwältin (kanzlei-sieling.de) in Hamburg und Paderborn. Sie stellt erst einmal fest: Auf einige Unternehmen dürfte jetzt eine Menge Arbeit zukommen. Dann erläutert sie, was es mit den sogenannten Standardschutzklauseln auf sich hat, die erst einmal (wieder) als Alternative zum Privacy Shield zum Einsatz kommen werden.
Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge der Cloud Computing Report Podcast News. Von Experten wurde es bereits vorhergesagt, seit letzter Woche ist es Fakt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bisher für den Datenverkehr zwischen Europa und den USA geltende Abkommen, den so genannten EU-US Privacy Shield, für ungültig erklärt. https://traffic.libsyn.com/secure/cloud-computing-report-podcast/ccr-podcast-news-009.mp3 Er gab ... Weiterlesen ... Der Beitrag Folge 75: EuGH kippt EU-US Privacy Shield erschien zuerst auf Cloud Computing Report.
Vor sieben Jahren reichte Max Schrems, damals ein österreichischer Jura-Student, eine Beschwerde beim irischen Datenschutzbeauftragten ein: Er wollte nicht, dass seine persönlichen Daten von Facebook Ireland, dem europäischen Sitz von Facebook, an das Mutterunternehmen in die USA übermittelt werden. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden ging es Schrems unter anderem darum, dass Geheimdienste aus den USA auch ohne richterlichen Beschluss personenbezogene Daten ausländischer Nutzerinnen und Nutzer durchforsten dürfen. Er wollte das verhindern. Im Kern prallen in diesem Fall die Datenschutzgesetze der EU, die einen Schutz der Privatsphäre vorsehen, und die Überwachungsgesetze der USA aufeinander. Schrems' Fall zog sich seitdem von irischen Gerichten bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der fällte heute sein Urteil im Sinne von Schrems und erklärte eine Vereinbarung zwischen der EU und den USA für ungültig. Lisa Hegemann, Redakteurin im Digitalressort, ordnet das Urteil ein. Wie wird künftig mit regionalen Corona-Ausbrüchen umgegangen? Die ganze Woche über debattierte Kanzleramtschef Helge Braun mit den Staatskanzleien der Bundesländer. Vor allem die Frage nach regionalen Ausreisebeschränkungen war umstritten. Heute einigten sich Bund und Länder auf neue Regeln. Außerdem Thema im Podcast: das Urteil gegen Deniz Yücel. Was noch? Möglicherweise ist die Obergrenze der Hot Dog Esskapazitäten erreicht, die ein Mensch innerhalb von zehn Minuten essen kann. Moderation: Erica Zingher Redaktion: Fabian Scheler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de Weitere Links zur Sendung: Was das EuGH-Urteil für meine Daten bedeutet: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2020-07/eu-us-privacy-shield-usa-daten-uebertragung-unternehmen-facebook
Thema heute: Widerrufsbelehrungen nach EuGH bei Darlehensverträgen in Deutschland europarechtswidrig Für viele Darlehensnehmer war der 26.03.2020 ein positiver Tag. Denn an diesem Tag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil C-66/19 entschieden, dass eine fehlerhafte Formulierung in einer Widerrufsinformation zu einem Immobilienkredit dazu führt, dass die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht in Lauf gesetzt wurde. Nach Ansicht des gemeinnützigen Verbraucherratgebers Finanztip bedeutet das juristisch, dass die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund der falschen Informationen gar nicht beginnen konnte. Verträge mit fehlerhaften Belehrungen, die Sie am 11. Juni 2010 oder später abgeschlossen haben, können Sie deshalb dann noch heute widerrufen. Das ist dann für die Kunden eine erfreuliche Situation, wenn die Zinsen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses deutlich höher waren als heute. Dennoch muss vor einem übereilten Widerruf gewarnt werden. Zum einen können Sie sich sicher sein, dass die Kreditgeber, in aller Regel eine Bank, mit allen Mitteln versuchen wird, diesen Widerruf ins Leere laufen zu lassen, zum anderen gibt es natürlich auch fehlerfreie Formulierungen, aufgrund derer ein Widerruf erfolglos ist. Bevor Sie als Kreditnehmer also aktiv werden, ist dringend die Prüfung durch eine Rechtanwaltskanzlei anzuraten, die auf solche Fälle spezialisiert ist. Finanztip empfiehlt hier unter anderem die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte, die genau dieses Urteil beim EuGH erstritten hat. Erfreulicherweise bieten einige Kanzleien, unter anderem auch Gansel Rechtsanwälte, eine kostenfreie Erstberatung an, die man unbedingt annehmen sollte. Denn in aller Regel geht es bei Immobilienfinanzierungen um hohe bis sehr hohe Summen, bei denen Gerichtsverfahren entsprechend hohe Kosten verursachen. Zu prüfen ist auch, ob eine eventuell bestehende Rechtschutzversicherung im Fall des Falles eintritt, auch das kann die jeweilige Kanzlei in aller Regel beurteilen. Doch selbst, wenn alle Ampeln auf „grün“ stehen, sollte man eine gewisse Vorsicht walten lassen. Denn wenn sie Ihren Widerrufsjoker erfolgreich gezogen haben, ist eine komplette Rückabwicklung des Darlehens fällig, sprich, die Bank wird den kompletten Darlehensbetrag auf einen Schlag zurückverlangen, der sich der sich nach der Aufrechnung der gegenseitigen Forderungen ergibt. Falls Sie diese Mittel nicht verfügbar haben, beispielsweise aus einer Erbschaft oder gerade ausgezahlten Lebensversicherung, brauchen Sie eine gesicherte Anschlussfinanzierung. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen werden unseren Alltag noch einige Wochen bestimmen. Auch deshalb nutzen immer mehr Menschen Videokonferenzen, beruflich wie auch privat. Einer der beliebtesten Anbieter ist Zoom, doch zuletzt hatte es Kritik am Datenschutz gegeben. Außerdem wurden viele Fälle von Zoombombing bekannt. Dabei verschaffen sich Fremde unberechtigten Zugang zu Konferenzen und stören sie. Das Unternehmen hat auf die Kritik reagiert und einige Funktionen verändert. Außerdem im Was-jetzt?-Podcast-Update: Ungarn, Polen und Tschechien haben gegen EU-Recht verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof EuGH. Die osteuropäischen Staaten hätten in der Flüchtlingskrise von 2015 die Aufnahme von Geflüchteten nicht ablehnen dürfen. Ungarn und Polen haben sich schon dazu geäußert: Sie halten das Urteil für bedeutungslos. Außerdem hatte uns ein Hörer gefragt, wie man sich in der aktuellen Lage bei einem Unfall verhalten soll. Was ist bei Erster Hilfe zu beachten? Wir haben beim Deutschen Berufsverband Rettungsdienst nachgefragt. Was noch? Nicht mal der Bingoabend funktioniert. Es ist alles sehr traurig. Moderation: Fabian Scheler Redaktion: Simone Gaul Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.
Von Stephan Karkowsky. Die Deutsche Umwelthilfe will Politiker hinter Gitter bringen, falls sie rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zu Fahrverboten ignorieren. Darüber verhandelt ab heute der Europäische Gerichtshof EuGH.
PayTechTalk - the Podcast of PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. | PayTechLaw
Dürfen Kunden bei Buchungen über das Internet unterschiedliche Bezahlmethoden je nach Wohnort angeboten werden? Mein heutiger Podcast-Partner Matthäus hat zu dieser Thematik erst kürzlich einen Blogbeitrag verfasst, den ich Euch hiermit sehr ans Herz legen möchte. Dieser vorliegende Fall, den wir im heutigen Podcast näher betrachten wollen, behandelt einen Rechtstreit (Az.: C-28/18) zwischen einem Verbraucherschutzverein aus Österreich und der Deutsche Bahn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Frage, die sich stellt, ist: Liegt eine IBAN-Diskriminierung auch durch Differenzierung nach Wohnsitz des Zahlers vor? Welcher Sachverhalt liegt dem Rechtstreit zugrunde? Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren Wohnort in Österreich und möchten bei der Deutschen Bahn online ein Ticket buchen. Sie durchlaufen das Buchungsprozedere und stellen bei der Bezahlung fest, dass Ihnen – anders als Kunden aus Deutschland – keine SEPA-Lastschrift als Bezahlmethode angeboten wird. So ist es geschehen. Denn die Deutsche Bahn bietet nur ihren Kunden aus Deutschland das SEPA-Lastschriftverfahren an, Kunden aus dem Ausland müssen auf andere Zahlungsmethoden, z.B. die Kreditkarte, zurückgreifen. Diskriminierung nach Wohnsitz des Zahlers auch IBAN-Diskriminierung? Bei der IBAN-Diskriminierung geht es um Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung. Danach gibt ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto erreichbar ist. In seinen Schlussanträgen vertritt der Generalanwalt die Meinung, dass eine unzulässige IBAN-Diskriminierung auch dann vorliegt, wenn ein Händler Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift nur bei Kunden mit Wohnsitz in einem bestimmten Mitgliedstaat akzeptiert. Immerhin würde ein Konto zumeist in dem Land unterhalten, in dem sich auch der Wohnort des Zahlers befindet. Auch Bonitätsüberlegungen seien im Ergebnis nicht geeignet, eine Diskriminierung nach Wohnsitz des Zahlers zu rechtfertigen. Wo führt das Ganze hin? Wie ist das Diskriminierungsverbot in Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung auszulegen? Gibt es Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot und welche Rechtfertigungsgründe für eine Ungleichbehandlung könnten Zahlungsempfänger aufführen? Sind Bonitätserwägungen nicht legitim? Wie soll jeder Kunde in der EU gleich behandelt werden, wenn nicht überall in Europa die gleiche Infrastruktur für Bonitätsprüfungen vorliegt? Und wie verhält sich das ganze zur Geoblocking-VO ? Welche Rolle spielt der Generalanwalt und wie wahrscheinlich ist es, dass der EuGH seinen Schlussanträgen folgen wird? Und welche Möglichkeiten bleiben den Händlern, sollte der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen? Welche Konsequenzen hätte dies für (nationale) Zahlungsmethoden – und am Ende auch für die Kunden? Dies und mehr diskutieren Matthäus und ich in der 40. Episode von PayTechTalk. Viel Spaß! Weiterführende Informationen und Links: • Blogbeitrag „Neues zur IBAN-Diskriminierung“: https://paytechlaw.com/iban-diskriminierung/ • Schlussanträge des Generalanwaltes vom 2. Mai 2019: http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62018CC0028&lang1=de&type=TXT&ancre • „SEPA-Verordnung“: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32012R0260 • Blogbeitrag „Starke Kundenauthentifzierung bei einer online SEPA-Lastschrift: Die Klarstellung der BaFin“: https://paytechlaw.com/starke-kundenauthentifzierung-bei-einer-online-sepa-lastschrift/ • Blogbeitrag „Geoblocking-VO: Der Countdown läuft“: https://paytechlaw.com/geoblocking-vo/
Nun hat es Polen also getan! Unser östlicher Nachbar zieht gegen die umstrittene EU-Urheberrechtsreform vor das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der EuGH könnte tatsächlich feststellen, dass die Richtlinie nichtig ist. Solche Verfahren dauern zwar bis zu 20 Monate – doch es wäre sicherlich abgeschlossen, kurz bevor die zweijährige Umsetzungsfrist abläuft. Ein Urteil des EuGH wäre sofort rechtskräftig, dann kämen sicher keine Uploadfilter. Wir können also wieder hoffen. Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk). ------------------------------------------------------------------- https://wbs.is/discord https://soundcloud.com/kanzleiwbs https://itunes.apple.com/de/podcast/kanzlei-wbs/id1001147042?mt=2 https://twitter.com/solmecke https://www.instagram.com/kanzlei_wbs/ https://www.facebook.com/die.aufklaerer Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: info@wbs-law.de ⏵Video produziert von: So geht YouTube (http://www.so-geht-youtube.de)
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschieden hat, dass ein Unternehmen Regeln aufstellen darf, die seinen Arbeitnehmern das sichtbare Tragen von religiösen, politischen oder philosophischen Zeichen verbieten, kann auch das Kopftuchverbot im Job unter bestimmten Umständen rechtens sein! Einer Lehrerin, die aufgrund ihres muslimischen Kopftuchs nicht in den Schuldienst eingestellt wurden, sprach das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg allerdings jetzt eine Entschädigung zu.
Bieter können manchmal ganz schön - nennen wir es mal höflich - hartnäckig sein. Besonders, wenn sie im Vergabeverfahren nicht den Zuschlag erhalten haben. Oft wollen sie wissen, warum der Sieger besser war. Manchmal, um daraus zu lernen und selbst beim nächsten mal besser zu werden. Manchmal, um Argumente für ein Nachprüfungsverfahren zu sammeln. Eine vergleichende Analyse der Angebote brauchen Sie dem unterlegenen Bieter (meistens) nicht zu schicken, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 03.05.2018 (Rs. C-376/16) entschieden hat. Erfahren Sie in diesem Podcast, wann Sie dem Bieter weitergehende Informationen übermitteln müssen.
PayTechTalk - the Podcast of PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. | PayTechLaw
Nach Entscheidungen des EuGH: IF-Regulierung, Surcharging-Verbot und Zugangsregelungen für Amex & Co.? Richtig erkannt. Surcharging beschäftigt uns bei PayTechLaw schon seit einiger Zeit. Ich habe bereits in PayTechTalk 16 mit meiner Kollegin Susanne über Surcharging gesprochen. Susanne hat auch in ihrem letzten Blogbeitrag diese Zahlung für die Zahlung nach § 270a BGB aufgegriffen und eingehend beleuchtet. Und ein Ende ist nicht in Sicht, zumal der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinen Entscheidungen zu Drei-Parteien-Schemes möglicherweise Öl ins Surcharging-Feuer gegossen hat. Drei-Parteien? Vier-Parteien? Ausgangspunkt hierfür waren Vorabentscheidungsersuchen, die vom High Court of Justice in England und Wales eingereicht worden waren. Konkret ging es darum, ob Drei-Parteien-Schemes oder auch closed-loop Schemes (z.B. Amex) unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Vier-Parteien-Scheme werden und damit der IF-Regulierung unterfallen könnten bzw. den Zugangsregelungen der PSD2. Und diese EuGH-Entscheidungen haben es in sich. Entscheidung EuGH / C-304/16 Schließt ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren eine Vereinbarung über Co-Branding oder eine Vereinbarung mit einem Vertreter, ist es deshalb als Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren zu betrachten, so dass es den in der Verordnung vorgesehenen Obergrenzen für Interbankenentgelte unterliegt. Entscheidung EuGH / C-643/16 In der Rechtssache C-643/16 kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren, das eine Vereinbarung über Co-Branding abgeschlossen hat, nicht den in der Richtlinie vorgesehenen Zugangsanforderungen unterworfen ist, wenn der Co-Branding-Partner kein Zahlungsdienstleister ist und hinsichtlich des Produktangebots des Co-Brandings keine Zahlungsdienste in diesem Verfahren erbringt. Ein Drei-Parteien Kartenzahlverfahren, das sich für die Erbringung von Zahlungsdiensten eines Agenten bedient, unterliegt hingegen den in der Richtlinie vorgesehenen Zugangsanforderungen. Meine Gäste in PayTechTalk 17 Was das genau bedeutet, und welche Konsequenzen diese Entscheidungen nach sich ziehen, bespreche ich in der 17. Episode von unserem Podcast PayTechTalk mit meinen Gästen Dr. Hugo Godschalk, geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung PaySys Consultancy GmbH – und mittlerweile Mitglied im PayTechLaw-Team; Hanno Bender, Volljurist und Journalist u.a. für die Lebensmittelzeitung – und Blogger auf hannobender und bargeldlosblog sowie meiner geschätzten Kollegin Susanne. Ich wünsche Euch viel Spaß mit PayTechTalk 17!
In dieser kurzen 20min Folge sprechen Christof Tschohl und Andreas Krisch mit mir über die Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wir haben das Gespräch am Flughafen in Luxemburg aufgenommen, die Audioqualität ist sicherlich nicht perfekt, aber die Gunst der Stunde musste genutzt werden. Viel Spaß! Referenzen: Der Live-Ticker des Verfahrens zum Nachlesen Das Statement des AKVorrat zum Verfahren (inkl unserer Stellungnahme) Weiterlesen →