Podcasts about erbringung

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Next Level Banking – Der Deka-Podcast zu Technologie und digitalen Assets
Der Digitalstandort von Morgen – Ein Gespräch mit Prof. Dr. Kristina Sinemus

Next Level Banking – Der Deka-Podcast zu Technologie und digitalen Assets

Play Episode Listen Later Feb 27, 2025 44:20


In unserem Podcast Next Level Banking geht es um Technologie und Innovation, also um die Frage, was sich mit dem Banking der Zukunft verändert. Klar ist, dass wir in diesem Zusammenhang viel darüber reden, welchen Nutzen Bankkunden in der Zukunft erwarten und wie mittels neuer Technologien Effizienz bei der Erbringung der Leistungen gesteigert werden können. Wir denken an Cloud, wir denken an KI, oder wir denken an Cryptos und digitale Assets. Was wir vielfach nur am Rande sehen, ist, dass Technologie und Innovation immer auch eine Standortfrage ist – nicht nur im Banking. Aber auch im Banking, wenn wir den Finanzplatz Frankfurt sehen, an dem die Deka zu Hause ist. Daniel Kapffer, der Finanzvorstand der DekaBank und zugleich Chief Operating Officer hat sich heute jemanden zum Gespräch eingeladen, für den der Zusammenhang zwischen Next Level Banking und Standort alles andere als eine Randnotiz ist. Prof. Kristina Sinemus ist Deutschlands erste – und bis dato einzige – Digitalministerin. Und als Staatsministerien in Hessen ist es ihr zentrales Anliegen, dieses Bundesland zum Digitalstandort zu machen.

Arbeitsrecht einfach erklärt - Anwalt Andreas Martin
BAG und Teilnahme am Personalgespräch

Arbeitsrecht einfach erklärt - Anwalt Andreas Martin

Play Episode Listen Later Jan 25, 2025 13:47


BAG Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15 Sachverhalt: Der Kläger war seit 2003 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt befristet als Medizinischer Dokumentationsassistent (MDA) bis 31.12.2013. Aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vom 29.11.2013 bis 21.02.2014 konnte er seiner Tätigkeit nicht nachgehen. Die Beklagte lud den Kläger während seiner Arbeitsunfähigkeit zu Personalgesprächen am 06.01.2014 und 11.02.2014 ein, um die Möglichkeit einer weiteren Beschäftigung zu klären. Der Kläger sagte diese Termine mit Hinweis auf seine Arbeitsunfähigkeit ab. Nach erneuter Einladung forderte die Beklagte einen ärztlichen Nachweis, der die Unfähigkeit zur Teilnahme an einem Personalgespräch bescheinigt. Der Kläger verweigerte dies und erhielt eine Abmahnung. Der Kläger verlangte die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte und stellte fest, dass er während einer Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet sei, an Personalgesprächen teilzunehmen. Entscheidungsgründe: 1. Weisungsrecht während der Arbeitsunfähigkeit (§ 106 GewO, § 241 Abs. 1 und 2 BGB): • Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit entfällt die Pflicht zur Erbringung der Hauptleistung sowie unmittelbar damit zusammenhängender Nebenleistungspflichten. • Das Weisungsrecht des Arbeitgebers bleibt in Bezug auf leistungssichernde Nebenpflichten und Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) grundsätzlich bestehen, ist jedoch auf dringende betriebliche Anlässe beschränkt. 2. Dringender betrieblicher Anlass: • Ein dringender betrieblicher Anlass liegt nur vor, wenn das Personalgespräch nicht auf einen Zeitpunkt nach der Arbeitsunfähigkeit verschoben werden kann und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers unabdingbar ist. • Die Beklagte konnte nicht darlegen, warum ein Gespräch während der Arbeitsunfähigkeit notwendig war oder warum eine schriftliche Kommunikation unzureichend gewesen wäre. Artikel: 1. Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit 2. BEM - was ist das? Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

Forum
Neue Konzernverantwortungsinitiative: Was will sie?

Forum

Play Episode Listen Later Jan 16, 2025 56:30


Keine Kinderarbeit mehr dulden, keine giftigen Abwässer in Flüsse leiten, fertig mit Arbeitsplätzen in einsturzgefährdeten Minen: Grosse Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen ihre Verantwortung gegenüber den Angestellten und der Umwelt weltweit wahrnehmen müssen. Das will die neue Initiative. Konzernverantwortungsinitiative einst und jetzt Die Konzernverantwortungsinitiative wurde 2020 von einer knappen Mehrheit an der Urne angenommen. Allerdings scheiterte sie am Ständemehr. Die neue Konzernverantwortungsinitiative will fast dasselbe wie die alte: grosse Konzerne mit Sitz in der Schweiz punkto Menschenrechte und Umweltschutz in die Pflicht nehmen. · Neu gilt das nur für Firmen ab 1000 Mitarbeitenden und einem Umsatz ab 450 Millionen Franken , KMU sind ausgenommen. · Konzerne müssen für ihre Tochtergesellschaften Verantwortung übernehmen, eine Haftung für die Lieferkette ist aber ausgeschlossen. · Wer muss wem beweisen, dass der Konzern seine Sorgfaltspflicht verletzt oder nicht verletzt hat? Die sogenannte Beweislastverteilung ist offener formuliert. Man spricht von einer angemessenen Regelung für die Erbringung von Beweisen. Im Abstimmungskampf im Jahre 2020 sagte der Bundesrat, der sich damals gegen die Initiative stellte, man wolle keinen Schweizer Alleingang. Nun haben sich die Bedingungen geändert. Die EU hat seit Sommer 2024 ein Konzernverantwortungsgesetz. Kathrin Amacker, ehemalige die Mitte Nationalrätin findet die Initiative «pragmatisch und nötig». Die Präsidentin von Fairtrade Max Havelaar ist nicht die einzige Bürgerliche, die die Initiative unterstützt. Für die ehemalige Managerin bei Novartis und den SBB ist klar: «Seit mehr als 13 Jahren gelten die UNO Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: einstimmig verabschiedet und mit expliziter Unterstützung der Wirtschaft. Inzwischen haben zahlreiche Länder darauf aufbauend verbindliche Konzernverantwortungsgesetze verabschiedet». Es sei Zeit, dass dies auch die grosse Wirtschaftsnation Schweiz tue. Heinz Tännler, Finanzdirektor Kanton Zug, findet die Initiative «nicht zielführend». Die meisten Konzerne hielten sich an die internationalen Vorgaben. «Sie machen es nicht nur zureichend, sondern auch gut». Zudem ist für ihn fraglich, ob eine allfällige Umsetzung der Initiative die Welt tatsächlich ein Stück besser machen würde. Er sieht auch die Staaten, in denen die Konzerne aktiv sind, in der Verantwortung. «Man kann nicht alles auf die Konzerne abwälzen, wenn in gewissen Staaten erlaubt ist, was hier verboten wäre». Die Schweiz solle eine ganzheitliche Betrachtung vornehmen und sich nicht nur auf das EU-Lieferkettengesetz abstützen, das aufgrund des grossen Widerstandes anderer Mitgliedstaaten überarbeitet und abgeschwächt werde.

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 82

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Jun 24, 2024 38:34


Neuer Podcast, alte Bekannte: Niko Härting und Stefan Brink pflügen zunächst (ab Minute 02:40) Querbeet: Die Datenschutzkonferenz hat einen Leitfaden zur Nutzung von KI in Behörden und Unternehmen veröffentlicht (Mai 2024). Die Orientierungshilfe richtet sich in erster Linie an die Verantwortlichen, die KI‐Anwendungen einsetzen möchten. Zudem hat sich das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob gegen eine (drohende) Verletzung der DS-GVO mit einem Unterlassungsanspruch reagiert werden kann. Es kam zum Schluss: Art. 79 Abs. 1 DS-GVO schließt die Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen die Datenverarbeitung im Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge - hier durch Videoüberwachung einer als öffentliche Einrichtung gewidmeten Grünfläche - nicht aus. Abschließend noch ein kurzer Hinweis auf die „Feiertage“ zur Informationsfreiheit, den mittlerweile 5. IFG-DAYS des LfDI Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/5-ifg-days/) – alle Beiträge demnächst im Netz. Ab Minute 13:47 geht es dann um den EuGH (Rechtssache 662 ff/2022 vom 30.5.2024, Vorabentscheidungsverfahren): Online-Dienste-Anbieter wie Google, aber auch Amazon, Expedia u.a. klagten gegen das italienische Transparenz-Gesetz „zur Umsetzung“ der EU-VO 2019 zur Förderung von Transparenz und Fairness für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten. Die Kläger haben ihren Sitz in Irland bzw. Luxemburg und beklagten einen erhöhten Verwaltungsaufwand in Italien als Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU (Art 56 AEUV). Der EuGH sprach sich klar gegen nationale Erhöhungen der Schutzstandards aus, selbst bei „nützlichen“ Verschärfungen im Sinne einer EU-VO: „Somit darf Italien in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Anbietern dieser Dienste keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegen, die für die Erbringung der fraglichen Dienste nicht im Niederlassungsmitgliedstaat, wohl aber in Italien vorgesehen sind.“ Mit den Grenzen der Informationstätigkeit von Datenschutz-Aufsichtsbehörden befasst sich ein Aufsatz von Christine Dieterle, Ministerialrätin und Referatsleiterin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München (ZD 2024, 241) – und Stefan und Niko mit diesem Aufsatz (ab Minute 20:32): Genügt Art. 58 Abs. 3 lit. b DS-GVO, der es den Datenschutzaufsichtsbehörden gestattet, von sich aus oder auf Anfrage Stellungnahmen an das nationale Parlament, die Regierung sowie an die Öffentlichkeit zu richten, für Eingriffe in die Gewerbefreiheit? Denn namentliche Nennungen von Beteiligten an Bußgeldverfahren in Pressemitteilungen oder Tätigkeitsberichten greifen sicherlich in deren Rechte ein. Naming – Blaming – Shaming durch Datenschutzbehörden - ein kontroverses und hoch aktuelles Thema!

KVD Service Podcast
Innovationsstrategien für serviceorientierte Unternehmen

KVD Service Podcast

Play Episode Listen Later May 22, 2024 30:00


Gast: Gennadi Schermann, DIZ | Digitales Innovationszentrum GmbH Innovativ sein darf in der heutigen schnelllebigen Wirtschaftswelt nicht nur ein werbewirksames Buzzword sein, sondern eine Notwendigkeit für Unternehmen, die im hart umkämpften Service-Sektor bestehen wollen. Gerade für die Erbringung von kundenzentrierten Dienstleistungen ist eine fortwährende Erneuerung entscheidend, um sich von der Konkurrenz abzuheben und auf langfristigen Erfolg ausgerichtet zu sein. Über die Argumente für fortlaufendes Innovieren - und wie man das als Unternehmen oder Service-Organisation umsetzt, darüber spricht KVD-Redakteur des Michael Braun mit Gennadi Schermann, Geschäftsführer des DIZ | Digitales Innovationszentrum GmbH. Gennadi Schermann spricht über strukturiertes Vorgehen, Innovationschance, Innovationsnavigator, Innovationsplan und Innovationsbeschleuniger. Mehr dazu gibt es auch in der aktuellen ServiceToday 2/24 und auf www.diz-bw.de.

HealthCareBrain
#6 Willkommen in der Krankenhauswelt (Teil 1)

HealthCareBrain

Play Episode Listen Later Oct 9, 2023 41:53


Das Gesundheitswesen ist komplex. Da erzählen wir dir wahrscheinlich nichts neues. Aber was wir dir erzählen können, ist wie der Du Zugang zu einer so magischen Organisation wie dem Krankenhaus findest. Was bedeutet es in einer Expertenorganisation zu arbeiten? Was unterscheidet die Erbringung einer Dienstleistung von einem Produktionsunternehmen? Wer sind die wichtigen Interessengruppen im Krankenhaus? Trägerform & Versorgungsstufe - welchen Einfluss haben sie auf die Einkaufsstrategie? Finde es heraus! In dieser Folge vermitteln wir die Grundlagen, um zu verstehen, wie ein Krankenhaus funktioniert. Das Thema Finanzierung lassen wir (erstmal) außen vor, denn dazu wird es eine eigene Folge geben. Die Inhalte der Podcast Folge kannst du mit unserem Praxisbuch "Supply it" vertiefen und nachlesen: https://healthcarebrain.eu/category/buchinhalt/

Versicherungsfunk
Versicherungsfunk Update 07.09.2023

Versicherungsfunk

Play Episode Listen Later Sep 6, 2023 2:36


Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Rechtsschutz: Die größten Risiken für Privatkunden Welche Rechtsrisiken im Privatbereich besonders häufig dazu führen, dass eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird, zeigt eine Leistungsfall-Auswertung von Roland Rechtsschutz. Demnach sind Vertragsstreitigkeiten das größte Risiko. Es folgen: Streitigkeiten im Straßenverkehr, Schadenersatzforderungen, Konflikte am Arbeitsplatz und rechtliche Auseinandersetzungen rund um Wohnen und Immobilien. Itzehoer mit Vertragsbaustein für Campingfahrzeuge Mit einem Vertragsbaustein für Camper- und Caravan-Besitzer starten die Itzehoer Versicherungen in den Herbst. Ab sofort können Versicherte, die ihr Campingfahrzeug mit dem Lacksystem Dynamic Hail Repair & Protection von AkzoNobel vor Hagelschäden schützen, von einer Beitragsermäßigung profitieren. Das Lacksystem verspricht durch die speziell entwickelte 2K Polyurethan-Schutzbeschichtung die gleiche Festigkeit wie glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) – ist allerdings kostengünstiger. Es soll nachweislich 70 Prozent herkömmlicher Hagelschadenereignisse verhindern. muffintech holt verstärkte KI-Expertise Das InsurTech-Startup muffintech verstärkt sein Team zum 1. September 2023 mit Patrick Bunk als neuem Product Architect. Bunk war unter anderem Chief Innovation Officer bei Unicepta und Gründer von Ubermetrics Technologies. DFV führt Direkt-Auszahlungen über PayPal ein Die DFV Deutsche Familienversicherung AG hat zum 24. August Direkt-Auszahlungen von Kostenerstattungen für Kunden über PayPal eingeführt. Diese volldigitale Form des Payouts wird in der Versicherungsbranche bisher noch wenig genutzt. Auszahlungen erfolgen in der Regel weiterhin klassisch per Überweisung. Der Direktversicherer gehört somit zu den Vorreitern im Bereich des volldigitalen Payouts in der europäischen Versicherungslandschaft. Gothaer forciert agile Transformation Die Gothaer treibt die agile Transformation des Konzerns voran. Dazu wurde die IT-Tochter des Konzerns, die Gothaer Systems GmbH zum 1. September 2023 in Gothaer Solutions GmbH umfirmiert. Gleichzeitig wird der Geschäftszweck des Unternehmens um die Erbringung versicherungsbezogener Leistungen erweitert. Als zweite Geschäftsführerin wurde Maike Gruhn zum selben Termin in die Geschäftsführung berufen und verantwortet dort den Bereich Wertströme. Für den Bereich IT wird weiterhin Burkhard Oppenberg als Geschäftsführer verantwortlich sein. Nahrungsmittelnothilfe in Frankreich: Axa unterstützt Nach einem Aufruf der Nahrungsmittelhilfeverbände wird Axa in den nächsten drei Jahren einen Betrag von fünf Millionen Euro mobilisieren, um ihre Unterstützung für die wichtigsten Verbände zu verstärken, die sich in Frankreich für Nahrungsmittelnothilfe einsetzen.

#mUSt
#mUSt – Der Umsatzsteuer Live Podcast: Folge 32 vom 17.01.2023

#mUSt

Play Episode Listen Later Jan 17, 2023 30:35


In der aktuellen Folge von #mUSt, dem Umsatzsteuer-Live-Podcast von FGS, diskutieren Jörg F. Kurzenberger und Matthias Body unter anderem über ein EuGH-Urteil zur unentgeltlichen Wertabgabe bei Ausgabe von Einkaufsgutscheinen an das Personal (C-607/20, GE Aircraft Services), ein BFH-Beschluss zur Abgrenzung des Eigenhandels in einer Lieferkette vs. Erbringung einer Vermarktungsleistung (XI R 8/20) sowie über ein BFH-Urteil zum steuerpflichtigen Rechtsverzicht (V R 36/20).

Medien im Visier
Bild TV vor ARTE

Medien im Visier

Play Episode Listen Later Jan 12, 2023 37:20


RTL2 vor den Dritten. Bild TV auf Platz 14, arte auf Platz 17. Die von den Medienanstalten veröffentliche Reihenfolgen-Listungen zur Umsetzung der Public Value Auflage wirft einige Fragen auf. Welche Sender bieten welchen Mehrwert für die Gesellschaft und wo steht das deutsche Privatfernsehen bei der Erbringung gesellschaftlicher wertvoller Leistungen? Diese Fragen stellen wir in der aktuellen Ausgabe von Medien im Visier Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Link zur Listung: https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/die_medienanstalten/Themen/Public_Value/Public_Value_Empfehlungen_Listungen_final_neu.pdf

#WasHastDuHeuteGelernt
#69 Warum nicht Aufbau- und Ablauforganisation in Einklang bringen?

#WasHastDuHeuteGelernt

Play Episode Listen Later Dec 9, 2022 12:10


Ist das gute, alte Stab-Linien-Diagramm eigentlich noch zeitgemäß? Ein Großteil der Unternehmen nutzt diese Darstellung, um den Aufbau ihrer Organisation abzubilden. Es zeigt, wie Entscheidungen getroffen werden und das Berichtswesen funktioniert. Doch mit der Erbringung von Wertschöpfung hat das wenig zu tun... In dieser Podcast-Folge diskutieren Christian und Franziska über die Idee, die Aufbauorganisation mit der Ablauforganisation in Einklang zu bringen – und welcher Nutzen daraus entsteht. Ein Gedanken-Experiment, dass immer mehr Unternehmen im Zug ihrer Transformation durchlaufen! #WasHastDuHeuteGelernt – das Kurzformat für Zwischendurch von WE THINK DIFFERENT (https://we-think-different.de/) Intro von © premiumbeat.com

Swisspreneur Show
EP #278 - Bernhard Heusler: Führung im Profisport und im Business

Swisspreneur Show

Play Episode Listen Later Nov 27, 2022 49:31


Timestamps: 05:00 Wozu werden Führungskräfte gebraucht? 16:10 Die gemeinsame Vision 31:12 Verhältnis Präsident // Trainer 36:02 Die Wichtigkeit von Wertschätzung & Anerkennung 43:40 Werden Führungskräfte gemacht oder geboren? Über Bernhard Heusler: Bernhard Heusler ist Mitgründer und Partner der Heusler Werthmüller Heitz AG, mit Hauptsitz in Basel und spezialisiert auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsberatung, des Sports und der Kultur. Der in Basel promovierte Jurist war von 2000 bis 2014 Partner der Kanzlei Wenger Plattner, anschliessend bis Oktober 2017 Konsulent bei Walder Wyss AG. Im Sommer 2003 nahm er seine Tätigkeiten für den FC Basel 1893 auf, ab 2006 amtete er als dessen Vizepräsident und ab 2009 übernahm er die operative Leitung, um schliesslich dem Club von 2012 bis 2017 als Präsident vorzustehen. In Erweiterung seiner Verantwortung für den Verein hat Bernhard Heusler in diversen Exekutiv- und Entscheidungsgremien des internationalen (FIFA, UEFA, ECA) und nationalen (SFV und SFL) Fussballs Einsitz genommen. Zudem amtet er seit 2012 als Richter am Internationalen Sportgerichtshof (TAS/CAS) in Lausanne. Seit einigen Jahren tritt Bernhard Heusler zunehmend als Referent an Anlässen und Seminaren, namentlich zu Themen der Unternehmens- und Teamführung, auf. Seit rund zwanzig Jahren bekleidet er diverse Verwaltungsratsmandate. Memorable Quotes: "Eine Führungsaufgabe beginnt immer bei einem selbst. Man muss authentisch und echt sein." “Als ich nicht mehr die gleiche Freude spürte, merkt ich, dass es an der Zeit war meine Führungsaufgabe abzugeben.” “Anerkennung, Wertschätzung und positives Feedback sind wirksame gratis Tools für Führungskräfte.” Folge uns auf Twitter, Instagram, Facebook und Linkedin um auf dem Laufenden zu bleiben. Wir posten regelmässig über Live Shows, Give-Aways und unsere Founders Dinner Events.

BauMentor - Der Hausbau-Podcast
#093 - Bauvertrag: Bedeutung, Inhalt und Ablauf

BauMentor - Der Hausbau-Podcast

Play Episode Listen Later Aug 9, 2022 12:47


Plant ihr den Bau eines Hauses, solltet ihr euch im Vorhinein unbedingt mit dem Bauvertrag befassen. Er ist eine Vereinbarung über euer Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Erbringung von Bauleistungen. Daher solltet ihr den Werkvertrag vor der Unterschrift genau prüfen, um typische Fehler oder fiese Fallen zu vermeiden. In der 93. Episode unseres Hausbau-Podcasts nehmen wir den Bauvertrag etwas genauer unter die Lupe. Ihr erfahrt unter anderem, welche Bedeutung der Bauvertrag hat, wie der Ablauf beim Abschließen eines Vertrages ist, welche Rolle der Notar spielt und wann ein Vorvertrag Sinn macht. Außerdem haben wir noch zahlreiche Tipps rund um den Bauvertrag für euch parat. Hört am besten direkt einmal rein. Wir wünschen euch viel Spaß dabei!

Finanzen neu denken - Dein gesundes Unternehmen
#058 | Schwankende Geldeingänge in regelmäßige Geldeingänge verwandeln

Finanzen neu denken - Dein gesundes Unternehmen

Play Episode Listen Later Mar 17, 2022 27:32


Die liquiden Mittel sind das Lebenselixier eines jeden Unternehmens. Es sind nicht wenige, bei denen dieses Lebenselixier in schwankenden Beträgen ins Unternehmen kommt. In dieser Episode plaudern wir aus unserer Schatzkiste als Profit First Professionals und geben dir Impulse, wie du sicherstellen kannst, dass regelmäßig genug liquide Mittel in dein Unternehmen hineinkommen. Zum anderen geben wir Tipps, wie du Beträge, die du von deinen Kunden (für einen längeren Zeitraum oder vor Erbringung deiner Leistung) im Voraus erhältst, gut strukturierst, damit das Lebenselixier Geld auch für Monate wirken kann, in denen weniger oder gar nichts hereinkommt. ________________________ Wenn du dein Unternehmen in deinem eigenen Tempo und zu einer für dich passenden Uhrzeit mit unserem Erfahrungsschatz in gesunde Bahnen lenken und auf gesundes Wachstum ausrichten möchtest, dann schau dir den für dich passenden Onlinekurs an. Nähere Informationen und die Möglichkeit, dir dein Reiseticket zu buchen, findest du auf den folgenden Webseiten: Für Gründer und junge Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten gegründet haben: http://www.deingesundesunternehmen.de/diy-gruender Für Unternehmen, die seit mehr als 12 Monaten bestehen: http://www.deingesundesunternehmen.de/diy-unternehmer ________________________ Du möchtest lieber von uns in einem individuellen 1:1-Coaching begleitet werden? Dann schreib uns eine E-Mail an finanzen@deingesundesunternehmen.de, damit wir uns auf eine Kennenlern-Videokonferenz verabreden können. ________________________ • E-Mail: hoererpost@deingesundesunternehmen.de • Instagram: https://www.instagram.com/deingesundesunternehmen/ • Facebook: https://www.facebook.com/deingesundesunternehmen • Webseite: http://www.deingesundesunternehmen.de • Hier direkt beim Verlag deine Bücher von Mike Michalowicz bestellen: https://kurzelinks.de/m7qd (Partnerlink)

Mach dis Ding
#114 - Vom Versicherer zum Serial Entrepreneur

Mach dis Ding

Play Episode Listen Later Feb 10, 2022 52:33


Pascal Rüeger ist Serial Entrepreneur, Runner und Papa. Der passionierte Läufer ist Founder und Co-CEO der Focus Food AG, die als Umbrella-Marke für den Betrieb von Internet-Shops, Handel mit Waren aller Art, insbesondere im Foodbereich sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Ernährung amtet. Pascal leitet das Team, wütet im Lager in Biel und sorgt dafür, dass die besten Produkte und Angebote auf den Markt kommen. Als Mehrfachgründer, Ultra-Marathonläufer und Vater versteht er, dass gesunde Ernährung ein wichtiger Baustein von Erfolg ist. Viele Produkte, die im Shop verkauft werden, hat er am eigenen Leib getestet und als Sportler weiss er, was gut für den Körper ist.

Linde Verlag - Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
Am Punkt #65 mit Thomas Moth – Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz

Linde Verlag - Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.

Play Episode Listen Later Jan 31, 2022 18:08


Seit 31.12.2021 gilt das Schwarmfinanzierungs- Vollzugsgesetz. Durch dieses und durch die Schwarmfinanzierungs-Verordnung ist es zu Änderungen bei der Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen, beim Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen und zur Ausweitung der Transparenz gekommen.Der Finanzexperte Mag. Thomas Moth, Geschäftsführer des Fachverband Finanzdienstleister erläutert die wesentlichen Neuerungen die hierdurch eingetreten sind. Weiters werden die Unterschiede zum weiterhin anwendbaren Alternativfinanzierungsgesetz erklärt. Welche Schritte nun konkret von einer Crowdinvesting- Plattform zu setzen sind, damit diese in Zukunft als Schwarmfinanzierungsdienstleister am Markt agieren kann, wird ebenfalls beleuchtet. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/lindeverlag/message

Freitagsansprache - Stimme des Kalifen
Das Streben nach dem Wohlgefallen Gottes durch finanzielle Opfer und Bekanntgabe des 65. Jahres von Waqf-e-Jadid, 07.01.2022

Freitagsansprache - Stimme des Kalifen

Play Episode Listen Later Jan 8, 2022 66:31


In dieser Freitagsansprache sprach der Kalif über folgende Themen:    -         Erlangung des Wohlgefallens Gottes durch finanzielle Opfer-         Die Bedeutung der eigenen Absichten bei der Erbringung von Opfern-         Verschiedene Errungenschaften der Ahmadiyya Muslim Gemeinde im Jahr 2021-         Jahresbericht 2021 und Bekanntgabe des 65. Jahres von Waqf-e-Jadid  Kostenlose und kompetente 24/7 Islam Info-Hotlines:  0800 210 77 58 (deutsch) 0800 000 13 25 (türkisch) oder 0800 589 33 82 (arabisch). https://www.alislam.org​https://www.ahmadiyya.de​ https://www.islamahmadiyya.net​ Islamische Eulogien: SAW steht für »ṣallallāhu ‘alaihi wa-sallam« d. h. »Friede und Segnungen Allahs seien auf ihm« und wird nur mit dem Namen des Heiligen Propheten MuhammadSAW gesprochen. AS steht für »‘alaihi s-salām« d. h. »Friede sei auf ihm« und wird mit den Namen aller übrigen Propheten gesprochen. RA steht für »raḍiyallāhu ta‘ālā ‘anhu/‘anhā/‘anhum« d. h. »Möge Allah an ihm/ihr/ihnen Gefallen fnden« und wird im Anschluss an die Namen der Gefährten des Heiligen Propheten Muhammad (SAW) oder des Verheißenen Messias (AS) gesprochen.RH steht für »raḥmatullāhi ‘alaih / raḥimahullāh« d. h. »Möge die Barmherzigkeit Allahs, des Erhabenen, auf ihm sein« ABA steht für »ayyadahullāhu ta‘ālā bi-naṣrihi l-‘azīz« d. h. »Möge Allah sein Helfer sein und ihn mit Seiner Kraft unterstützen«  und wird nach dem Namen des Kalifen der Zeit gesprochen. https://www.alislam.orghttps://www.mta-tv.de  ©Copyright MTA International Germany Studios 

IT-Management Podcast | Für den Service-Management Nerd in Dir.
Kooperation bei der Erbringung von Services

IT-Management Podcast | Für den Service-Management Nerd in Dir.

Play Episode Listen Later Jan 8, 2022 67:09


Der Umfang der einzelnen IT-Disziplinen wird immer größer. Schau Dir einfach mal den Bereich Security an, was (Wissen und Technik) es heute braucht, Dein Unternehmen abzusichern um Gegensatz zu dem, was vor 10 Jahren notwendig war. Oder schau auf Microsoft 365. Um das beste Ergebnis für Deine Anwender und das Unternehmen herauszuholen, brauchst Du Spezialisten. Eigenes Personal aufzubauen, ist ein Weg. Die Herausforderung in Kooperation mit anderen Unternehmen zu lösen, ein anderer. Über Kooperation aus Sicht von Systemhäusern und Managed Service Provider spreche ich heute mit Olaf Kaiser in der zweiten Folge von Olaf & Robert.

MSP-INSIGHTS (DE, german) - Cloud & Managed Service Impulse
Von der Kooperationsstrategie bis zur gemeinsamen Service-Erbringung

MSP-INSIGHTS (DE, german) - Cloud & Managed Service Impulse

Play Episode Listen Later Jan 7, 2022 63:37


Kürzlich waren Robert Sieber und Olaf Kaiser gemeinsam in einer Podiums-Diskussion zum Thema „Zukunft der Systemhäuser“. Und ein vielfach angesprochener Punkt war die Notwendigkeit einer Spezialisierung und die Frage: was tun wir, wenn wir nicht mehr alles selber machen können oder wollen? Auslöser für diese Frage waren dabei immer wieder der Fachkräftemangel unserer Branche und die ständig wachsenden technischen Herausforderungen. Von der Spezialisierung war der Sprung zur Kooperation nicht weit und daher sprechen Robert und Olaf heute über Kooperation als strategische Facette für das Setup eines Systemhaus Portfolios. ----------------------- Und hier einige Links, wenn Ihr mehr über Robert Sieber wissen möchtet: >> http://www.msp-support.de >> https://www.linkedin.com/in/robertsieber/ >> Podcast: http://www.different-thinking.de ----------------------- Und mehr von Olaf Kaiser: >> Mit Olaf Kaiser auf LinkedIn verbinden >> Direkt einen kostenfreien Termin mit Olaf buchen >> Mehr spannender Content auf www.olaf-kaiser.coach >> MSP INSIGHTS als Podcast abonnieren >> Unternehmensberatung UBEGA GmbH

KataHaifisch
KataHaifisch Podcast 234 - Jean Vayat

KataHaifisch

Play Episode Listen Later Nov 11, 2021 87:50


Verborgen im Ostchinesischen Meer Im Jahr 1985 entdeckte ein japanischer Taucher, im Südwesten Japans genauer gesagt im ostchinesischen Meer, riesige, nicht natürlich gewachsene Gesteinsformationen. Ursprünglich wollte Kihachiro Aratake neue Tauchgründe und Sehenswürdigkeiten für den Tourismus erschließen, fand stattdessen eine uralte Tempelanlage, verborgen unter den Fluten des Meeres. Heute ist dieser Fund unter dem Namen Yonaguni-Monument oder als die Unterwasserpyramiden von Yonaguni bekannt. In einer Tiefe von 5 - 30 Metern erstrecken sich die gewaltigen, insgesamt 15 Bauten, über eine Fläche von 300 X 150 Metern. Je detaillierter der Japaner seinen Fund inspizierte, desto deutlich wurde ihm, dass diese Formation nicht natürlich Ursprungs sein kann. Die einzelnen Gebäude mit ihren Steinkanten und Winkeln waren sauber und präzise ausgearbeitet und ließen Rückschlüsse auf eine sehr fortgeschrittene Ingenieurs- und Baukunst zu. Tausende jahrelange hielt das Meer die Existenz dieser Tempel, einer Burg eines Triumphbogens und mindestens eines Stadions unter Verschluss. Das größte der steinernen Gebilde ist jedoch eine hochkomplexe Stufenpyramide, mit gewissen Ähnlichkeiten zu anderen, bekannten Exemplaren dieser Gattung. Darüber hinaus wurden im gesamten Areal Inschriften, Zeichnungen und Steintaffeln entdeckt. Zusätzliche wissenschaftliche Nachforschungen ergaben, dass die Erschaffer des Yonaguni-Monuments die Stätte vor circa 8000-10000 Jahren erbauten haben müssen. Doch wer oder was wäre zu dieser Zeit, zur Erbringung einer solchen architektonischen Leistung im Stande gewesen? Heute haben wir den ukrainischen DJ & Produzenten Jean Vayat auf KataHaifisch zu Gast. Seine Passion und Lebensaufgabe hat er der elektronischen Musik gewidmet. Seine Tracks und Remixes erreichen ein- und zweistellige Chartplatzierungen und auch seine DJ-Sets werden tausendfach geklickt. Sein Stil ist Melodiös und peppig. Er kombiniert spannende Grooves mit epischen Sounds und orientalischen Elementen. Das Gesamtbild kleidet sich kurzgesagt entzückend farbenfroh. Dankeschön

Freitagsansprache - Stimme des Kalifen
Die Segnungen der finanziellen Opfer und der Beginn des 88. Jahres des Tehrik-e-Jadid | 05.11.2021

Freitagsansprache - Stimme des Kalifen

Play Episode Listen Later Nov 6, 2021 63:23


In dieser Freitagsansprache sprach der Kalif über folgende Themen:    -         Ein Merkmal einer wahren göttlichen Gemeinde-         Die richtige Intention bei der Erbringung finanzieller Opfer -         Der wahre Zweck von finanziellen Opfern-         Außergewöhnliche Beispiele der Belohnung durch Tehrik-e-Jadid-         Beginn des 88. Tehrik-e-Jadid-Jahres  Kostenlose und kompetente 24/7 Islam Info-Hotlines:  0800 210 77 58 (deutsch) 0800 000 13 25 (türkisch) oder 0800 589 33 82 (arabisch). https://www.alislam.org​https://www.ahmadiyya.de​ https://www.islamahmadiyya.net​ Islamische Eulogien: SAW steht für »ṣallallāhu ‘alaihi wa-sallam« d. h. »Friede und Segnungen Allahs seien auf ihm« und wird nur mit dem Namen des Heiligen Propheten MuhammadSAW gesprochen. AS steht für »‘alaihi s-salām« d. h. »Friede sei auf ihm« und wird mit den Namen aller übrigen Propheten gesprochen. RA steht für »raḍiyallāhu ta‘ālā ‘anhu/‘anhā/‘anhum« d. h. »Möge Allah an ihm/ihr/ihnen Gefallen fnden« und wird im Anschluss an die Namen der Gefährten des Heiligen Propheten Muhammad (SAW) oder des Verheißenen Messias (AS) gesprochen.RH steht für »raḥmatullāhi ‘alaih / raḥimahullāh« d. h. »Möge die Barmherzigkeit Allahs, des Erhabenen, auf ihm sein« ABA steht für »ayyadahullāhu ta‘ālā bi-naṣrihi l-‘azīz« d. h. »Möge Allah sein Helfer sein und ihn mit Seiner Kraft unterstützen«  und wird nach dem Namen des Kalifen der Zeit gesprochen. https://www.alislam.orghttps://www.mta-tv.de  ©Copyright MTA International Germany Studios   

Bitcoin, Fiat & Rock'n'Roll
News: Neue EZB Strategie, Digitaler Euro, DeFi und Regulierung

Bitcoin, Fiat & Rock'n'Roll

Play Episode Listen Later Aug 1, 2021 59:10


In einer neuen News-Episode widmen sich Alexander, Jonas und Michael der neuen EZB-Strategie und dem digitalen Euro. Weitere Themen sind die weltweiten CBDC-Entwicklungen sowie Krypto- und Blockchain-News aus der Unternehmenswelt. EZB: Die EZB überarbeitet ihre geldpolitische Strategie und verabschiedet sich vom Inflationsziel von knapp unter aber nahe 2%. Ausserdem kündigt die EZB ein Projekt zum digitalen Euro an. CBDC: Alexander, Jonas und Michael analysieren auch die News zu Wholesale und Retail CBDCs. Beispiel Retail CBDCs: Im Rahmen eines aktuellen Forschungsprojekts wurden in Grossbritatnien Bürger zur Vorteilhaftigkeit und dem zu erwarteten Einfluss einer Retail CBDC auf den Finanzsektor befragt. Zu Wholesale CBDC gibt es auch News: Die Schweizer SEBA Bank, die französische Zentralbank und weitere Partner haben die erfolgreiche Abwicklung der Zahlung eines digitalen Wertpapiers über eine französische Wholesale CBDC bekanntgegeben. Crypto: Die chinesische Regierung hat im Juni das Mining in Gebieten Chinas verboten. Dies hat zu einem erheblichen Rückgang der Hashrate geführt. Elon Musk hat beim Event „B-Word“ über sein eigenes Kryptoportfolio und die Bitcoin-Käufe von Tesla gesprochen. Zudem outete er sich als DeFi-Fan. Corporates und Banken Neben zahlreichen News aus der Corporate-Welt fällt auf, dass die Coinbase Germany GmbH als erstes deutsches Unternehmen aus dem Bereich der Kryptowährungen am 28.6.2021 von der BaFin die ausdrückliche Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts und des Eigenhandels erhielt.

Food.Cast
14. Pasta e Basta - Eine Reise in die Vielseitigkeit der Nudeln

Food.Cast

Play Episode Listen Later Apr 6, 2021 27:01


Wir reden mit euch über die wunderbar vielfältige Welt der Nudeln. Dabei machen wir mit euch einen Carb and Input Loading Event in unter einer halben Stunde. Zutaten, DIY, Abläufe auf biochemischer Ebene, Formen uvm. Mehr geht nicht! Die ersten 12x12 Sekunden gehören Jan, indem er uns als Food Trend Scout mit einer Zutat überrascht, die wir in Kurzform für euch analysieren. Es wird sehr bodenständig und hat doch mit viel Liebe und Pflege zu tun. Könnt ihr es schon erraten? Wir fangen mal direkt mit der wichtigsten Frage, wenn wir über Nudeln reden. Habt ihr schon mal in einem DIY Ansatz Nudeln selber gemacht? Jan beschreibt einmal kurz und knackig, wie ihr eine ganz einfache Variante selber herstellen könnt. Wobei wir erstmal einen Punkt vorher ansetzen, um das gemeinsame Bild zu schaffen. Denn Nudel ist definitiv nicht gleich Nudel. Die Zutaten variieren von verschiedensten Getreiden (Hafer, Gerste, Weizen, Buchweizen, usw.) Eiern, Glasnudeln und neuerdings auch einige Gemüsen. Darüber hinaus gibt es diverse sogenannte Urkörner, aus denen Nudeln gemacht werden. Eine erste Auflistung zur Anregung ist z.B.: Emma, Kamut, Eikorn, Amaranth, Quinoa, Erbsen uvm. Roger Federer und viele weitere Sportler schwören auf eine Portion mit Pasta vor der Leistung. Wieso ist das so und was kann mir das auch ohne Sport bringen? Wir analysieren die Funktionen und Abläufe im Körper, die bei Erbringung jedweder Leistung Vorteile bringt. Zum Schluss verraten wir dann noch unsere beiden Lieblingsgerichte im Bereich der Pasta, die uns helfen zu erkennen, ob bei der Zubereitung ein Koch mit Sachverstand am Werk war. Und philosophieren über die persönlichen Genussmomente im Bereich der Pasta Tipps für Pasta vom Profi Jan: - Öl im Wasser macht keinen Sinn - Wasser aufkochen und erst dann salzen (gerne übersalzen) - Pasta aldente kochen - Pasta nicht mit kaltem Wasser abschrecken, wenn ihr die direkt zum Essen vorbereitet (ihr wascht ansonsten die Speisestärke ab) Wir hoffen ihr habt wieder jede Menge Spaß, Überraschungen, Erlebnisse und Anregungen mitgenommen. Für Fragen, Wünsche und Anregungen auf allen gewohnten Kanälen und unserer Facebookseite stehen wir gerne weiter Rede & Antwort (https://www.facebook.com/food.cast.hamburg). Beste Grüße Euer Foodcast Team

Bestandsbuch Tiermedizin
BBT #26 - Künstliche Intelligenz (KI)

Bestandsbuch Tiermedizin

Play Episode Listen Later Nov 26, 2020 72:57


Heute zu Gast: Prof. Dr. Jan P. Ehlers, M.A. Das heutige Thema ist mal wieder.…kein klassisches Marketing-Thema! Gemeinsam mit Jan Ehlers möchten wir dieses Mal über "Künstliche Intelligenz" sprechen. Es ist wohl gut anzunehmen, dass künstliche Intelligenz (KI) bzw. “Artificial Intellegence” (A.I.) in naher Zukunft die Ausübung der Medizin und die Erbringung von Gesundheitsleistungen erheblich beeinflussen wird. Zwar gibt es derzeit lediglich eine Handvoll praktischer Beispiele für ihre (tier)medizinische Anwendung mit ausreichender Evidenz, doch sind Hype und Aufmerksamkeit um das Thema gut erkennbar. Aber auch im Bereich Onlinemarketing spielt KI eine zunehmende Bedeutung. Hierzu ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir die Grundlagen der Technologie verstehen, damit über den Hype hinaus eine Einschätzung und Einordnung stattfinden kann. Deshalb soll auch diese Folge eine fortlaufende Konversation eröffnen und einen ersten Denkanstoß geben.

Games Aktuell Podcast - Spiel, Spass und Schokolade
Games Aktuell Podcast 615: The Last of Us Part 2, Xenoblade Chronicles, Trackmania

Games Aktuell Podcast - Spiel, Spass und Schokolade

Play Episode Listen Later May 29, 2020 106:03


Im Games Aktuell Podcast 615 steht ein sehr breit gefächertes Themenangebot zur Diskussion. Erstmals melden wir uns nach dem Homeoffice-Exil wieder aus unserer Tonkabine. Matthias hat sich dazu den David und Praktikantin Antonia eingeladen. Als erstes Thema der Sendung berichtet David von seinen Eindrücken vom neuen Trackmania, das er in einer Vorabversion anspielen konnte. Danach erklärt uns Antonia, was sie so toll an dem Remake von Xenoblades Chronicles fand und warum JRPG-Fans dafür ein wenig Geduld mitbringen müssen. Unter der Erbringung persönlicher Opfer, widmet sich das Podcast-Team dann noch den Eindrücken von The Last of Us Part 2 aus der neusten Ausgabe von State of Play. Abgerundet wird das Ganze natürlich wie immer mit euren Community-Beiträgen. Themen der GA-Podcast-Folge 615: 01:20 - Antonia stellt sich vor 07:25 - Trackmania 28:20 - Xenoblades Chronicles: Definitive Edition 56:15 - The Last of Us Part 2 01:19:35 - Community-Beiträge The Last of Us Part 2 jetzt bei Amazon bestellen: http://www.pcgames.de/podcast-TLOU-Part2

PayTechTalk - the Podcast of PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. | PayTechLaw
PayTechTalk #50: Kryptoverwahrgeschäft – Anforderungen an die Beantragung einer Erlaubnis der BaFin

PayTechTalk - the Podcast of PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. | PayTechLaw

Play Episode Listen Later Apr 23, 2020 66:48


In der heutigen Jubiläums-Episode von PayTechTalk spreche mit Alireza Siadat, Rechtsanwalt im Bereich „Bank und Bankaufsichtsrecht“ sowie Kryptoexperte der ersten Stunde. Worüber wir sprechen: Kryptoverwahrgeschäft Mit der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) in Deutschland hat der Gesetzgeber zum 1.1.2020 als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung den Erlaubnistatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts in das Kreditwesengesetz eingefügt. Hierzu haben wir hier im Blog aber auch in anderen Medien bereits umfassend berichtet. Danach unterliegt der Aufsicht der BaFin, wer Kryptowerte oder kryptographische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen, für andere verwahrt, verwaltet und sichert. Kryptowerte und kryptographische Schlüssel Zur Einordnung, was unter den Tatbestand der Kryptoverwahrung fällt, haben wir uns ausführlich zu den Begriffen „Kryptowerte“ und „kryptografische Schlüssel“ unterhalten und uns dabei die gängigen Buzzwords „Payment Token“, „Utility Token“, „Security Token“ und „Stable Coin“ näher angesehen. Grandfathering nach § 64y KWG Um den Marktteilnehmern Zeit zu geben, ihre IT-Systeme auf die neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung eingeführt. Was das bedeutet und welche Anforderungen Marktteilnehmer erfüllen müssen, um unter die Übergangsregelung nach § 64y KWG zu fallen, besprechen wir ausführlich in der heutigen Episode. Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts Am 1.4.2020 veröffentlichte die BaFin erste Hinweise dazu, welche Anforderungen sie an die Beantragung einer Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts stellt. In dem Hinweisschreiben betont die BaFin, dass die Hinweise weder abschließend noch vollständig sind. Ergänzend gelten vielmehr auch die weiteren Hinweise und Merkblätter der BaFin zur Beantragung einer Erlaubnis nach dem KWG, den Anforderungen an die Geschäftsleiter, die MaRisk, etc., und auch weitere gesetzliche Anforderungen wie z. B. die ZAGAnzV, die Inhaberkontrollverordnung, etc. Wie das alles einzuordnen ist, welche wichtigen Belange ein Antragssteller unbedingt beachten sollte, bevor er eine Erlaubnis beantragt, und mit welchen finanziellen Dispositionen ein Antragssteller bei der Beantragung einer Erlaubnis rechnen sollte, darüber sprechen wir ausführlich in PayTechTalk 50. Reinhören lohnt, bleibt gesund! Weiterführende Informationen und Links finden Sie auf PayTechLaw: https://paytechlaw.com/paytechtalk-50-kryptoverwahrgeschaeft-bafin-erlaubnis/

Amerika Übersetzt
Kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten in Zeiten von Corona

Amerika Übersetzt

Play Episode Listen Later Apr 1, 2020 32:08


Notfälle können das Beste aus Menschen herausholen. Diese Woche diskutieren wir mit Hilfe eines besonderen Gastes, Tagesthemen-Moderator Ingo Zamperoni, wie Krisen Menschen zusammenbringen können, welche Arten von Gemeinschaftsinitiativen Menschen starten und wie soziale Distanzierung Kreativität erfordert.Soziale Hilfsprojekte und Freiwilligenarbeit sind in den meisten amerikanischen Schulen Teil des Lehrplans. Von der Gründungsgeschichte der USA bis hin zum anhaltenden Glauben an „smaller government“, wenden sich die Amerikaner in schwierigen Zeiten häufig einander zu und verlassen sich auf ihre Gemeinschaften, ihre „Communities". Die Deutschen schützen zwar streng ihre Privatsphäre, wenden sich jedoch zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen häufiger an den (Sozial-)Staat. Wir betrachten diese kulturellen Unterschiede und ihre Grundlagen und fragen Amerika-Kenner Ingo nach seinen Gedanken darüber, wie sich die Krise auf beiden Seiten des Atlantiks entwickelt.

KenFM: Standpunkte
STANDPUNKTE • Erwiderung an Prince Marcus von Anhalt

KenFM: Standpunkte

Play Episode Listen Later Feb 19, 2020 15:41


Jetzt KenFM unterstützen: https://www.patreon.com/KenFMde | Den vollständigen STANDPUNKTE-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) findet ihr hier: https://kenfm.de/standpunkte-%e2%80%a2-erwiderung-an-prince-marcus-von-anhalt/ Ein Standpunkt von Sean Henschel. Sehr geehrter Herr von Anhalt, ein Interview mit Ihnen und Herrn Gabel wurde am 02.02.2020 auf dem YouTube Kanal Tim Gabel unter dem Titel „PODCAST #2: PRINZ MARCUS VON ANHALT über sein „Skandal“ Video, Zeit als Zuhälter, Bushido uvm.“ veröffentlicht (1). Sie sprechen über Ihre Vergangenheit als Zuhälter, Ihre Ausbildung zum Metzgermeister, Ihre Liebesbeziehungen zu verschiedenen Prostituierten, die für Sie arbeiteten, über die Abschaffung der Sittenwidrigkeit der Prostitution, Ehrgeiz, Disziplin, Protzerei und Erfolg, soziale Anerkennung und soziale Medien als Vermarktungsmaschinerie. Es war ein sehr interessantes Interview. Das Video hatte innerhalb kürzester Zeit über 1 Million Aufrufe und über 6000 Kommentare zu verzeichnen, sodass von einem besonderen Interesse seitens der YouTube Community und einer besonders hohen Reichweite der dort verbreiteten Inhalte gesprochen werden kann. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Sie ihre Prominenz, unabhängig davon, worin diese begründet sein mag, für Werbekampagnen allerart und zur Vermarktung ihrer Ansichten und Produkte lukrativ zu nutzen wissen. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie aber auch durch ihre Prominenz viele Menschen erreichen und bekannte Massenmedien ihre Geschichten, man könnte sie auch „Skandale“ nennen, ohne jegliche Verzögerung ebenfalls in die Welt setzen, nehme ich Ihre öffentliche Einladung gerne an, um einige Punkte Ihrer Aussagen zu kommentieren. Sie sprechen in diesem Video durchaus wichtige Belange an und schildern dabei Ihre private Meinung. Gestatten Sie mir, einige Ihrer Aussagen aufzugreifen, um anschließend eine andere Perspektive darzustellen. Die ausgesuchten Aussagen, so scheint es mir, sind in der Gesellschaft populärer als manche wahrhaben möchten. Der Kommentar erfolgt unter dem Vorbehalt, dass nur auf das genannte Interview vom 02.02.2020 eingegangen wird. Im Video wird behauptet, die Prostitution sei laut Gesetz nicht mehr sittenwidrig: Zitat von Anhalt:„ Prostitution ist laut Gesetz nicht mehr sittenwidrig, also ist es moralisch so zu akzeptieren, wie ein Supermarkt oder ein Heilpraktiker oder ein Massagesalon oder ein Friseur (…) laut Gesetz (...)Es gibt keine moralischen Probleme, weil wir nicht mehr sittenwidrig sind. Das Thema „moralische Probleme“ muss man seit dieser Gesetzesänderung wegmachen“. In Hinblick auf die gegenwärtige Gesetzeslage mit 'Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten– ProstG) im Jahre 2002 ist ein Vertrag zwischen der Prostituierten und dem Kunden (Prostitutionsvertrag) zur Erbringung einer sexuellen Handlung nicht mehr nach § 138 BGB sittenwidrig und begründet eine rechtswirksame Forderung, falls die sexuelle Handlung vorgenommen wurde. Vor dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes war nämlich ein Dienstvertrag, der die entgeltliche Erbringung einer sexuellen Handlung zum Gegenstand hatte, nach der allgemeinen Auffassung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und somit nichtig. Dies hatte zivilrechtlich zur Folge, dass die Prostituierte, falls der Kunde nach der sexuellen Handlung nicht zahlte, leer ausging. Keine der Parteien konnte ihre vermeintlichen Ansprüche vor Gericht geltend machen. Eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung schied aufgrund des § 817 Satz 2 BGB aus. Der europäische Gerichtshof hatte schon vorher klargestellt, dass die Prostitution Teil des europäischen Wirtschaftslebens sei und dieser somit eine wirtschaftliche Legitimität zugesprochen. Dies hatte auf die deutsche Rechtsprechung jedoch keinen Einfluss...weiterlesen hier: https://kenfm.de/standpunkte-%e2%80%a2-erwiderung-an-prince-marcus-von-anhalt/ +++ Jetzt KenFM unterstützen: https://www.patreon.com/KenFMde +++ Dir gefällt unser Programm? Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/ Jetzt kannst Du uns auch mit Bitcoins unterstützen. BitCoin-Adresse: 18FpEnH1Dh83GXXGpRNqSoW5TL1z1PZgZK +++ Abonniere jetzt den KenFM-Newsletter: https://kenfm.de/newsletter/ +++ KenFM jetzt auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommt Ihr zu den Stores von Apple und Google. Hier der Link: https://kenfm.de/kenfm-app/ https://www.kenfm.de https://www.twitter.com/TeamKenFM https://www.instagram.com/kenfm.de/ https://www.youtube.com/KenFM https://www.instagram.com/kenfm.de/ Bestelle Deine Bücher bei unserem Partner: https://www.buchkomplizen.de/ See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.

Paymentandbanking FinTech Podcast

Eine Koproduktion mit PayTechTalk Im iPhone gibt es einen NFC-Chip, den Apple allerdings unter Verschluss hält und nur exklusiv mit Apple Pay nutzbar macht – was dem eigenen Zahlungsdienst quasi das Monopol auf dem eigenen Smartphone sichert. Aufgrund des geringen iPhone-Marktanteils ist das grundsätzlich kein Problem, doch die deutsche Politik möchte dem nun trotzdem sehr schnell einen Riegel vorschieben. In Windeseile wurde ein Gesetzesentwurf entwickelt, der Apple dazu zwingen würde, den NFC-Chip für Entwickler freizugeben und somit den Weg für alle anderen Zahlungsdienste freimachen würde. Vom Bundestag wurde das Gesetz bereits durchgewunken und die „Lex Apple Pay“ wurde vom Bundesrat bestätigt. Derzeit gibt es zwar Diskussionen darüber, ob ein solches Gesetz noch den Segen der EU-Kommission benötigt – was ein Angriffspunkt für Apples Anwälte sein dürfte – aber auch die Kommission soll Apple Pay schon seit längerer Zeit im Visier haben. Sollte es dazu kommen, werden die Karten für Apple Pay völlig neu gemischt – in vielerlei Hinsicht. Denn Apple würde nicht nur Konkurrenz bekommen, sondern müsste wohl auch das Geschäftsmodell anpassen. Aktuell zeigt sich Apple darüber besorgt, dass eine Öffnung Probleme in puncto Sicherheit und Datenschutz mit sich bringen könnte. Der deutsche Bundestag hat also das Gesetz „zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ gemäß der am 13. November vom Finanzausschuss vorgelegten Beschlussvorlage verabschiedet. Damit ist auch die unter Artikel 4 (Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) §58 a enthaltene, brisante Erweiterung – besser bekannt als „Lex Apple Pay“ ­– beschlossene Sache: Demnach müssen künftig „Systemunternehmen“ mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, die durch technische Infrastrukturleistungen zum Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts in Deutschland beitragen, Zahlungsdienstleistern diese technischen Infrastrukturleistungen „gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen.“ Im Kern besagt dieser §58a also, dass Apple seine NFC-Schnittstelle für konkurrierende Lösungen freigeben muss. "Als Überraschungscoup wird die Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages gewertet, die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie anzupassen. Bei der Anpassung ging es darum, dass Anbieter von technischen Infrastrukturen, die zur Erbringung von Zahlungsdiensten benötigt werden, diese Infrastrukturen auch Dritten (z.B. Banken) zur Verfügung stellen müssen." Was hat es also mit dem "Lex Apple Pay" auf sich? Im heutigen Doppel Podcast mit PayTechTalk hat Frank Müller, Susanne Grohé, Kilian Thalhammer und Hanno Bender als Gäste eingeladen und sie haben eine lebhafte Diskussion zum Lex Apple Pay geführt. Hanno, der lange schon das Ende der „digitalen Wegelagerei“ fordert, sah sich Susanne gegenüber, die sich nicht richtig für das Lex Apple Pay erwärmen konnte. Eine wahrlich diskussionsfreudige Runde mit Lehrpotential.

Paymentandbanking FinTech Podcast
Lex Apple Pay - FinTech Podcast #237

Paymentandbanking FinTech Podcast

Play Episode Listen Later Dec 11, 2019 58:48


Eine Koproduktion mit PayTechTalk Im iPhone gibt es einen NFC-Chip, den Apple allerdings unter Verschluss hält und nur exklusiv mit Apple Pay nutzbar macht – was dem eigenen Zahlungsdienst quasi das Monopol auf dem eigenen Smartphone sichert. Aufgrund des geringen iPhone-Marktanteils ist das grundsätzlich kein Problem, doch die deutsche Politik möchte dem nun trotzdem sehr schnell einen Riegel vorschieben. In Windeseile wurde ein Gesetzesentwurf entwickelt, der Apple dazu zwingen würde, den NFC-Chip für Entwickler freizugeben und somit den Weg für alle anderen Zahlungsdienste freimachen würde. Vom Bundestag wurde das Gesetz bereits durchgewunken und die „Lex Apple Pay“ wurde vom Bundesrat bestätigt. Derzeit gibt es zwar Diskussionen darüber, ob ein solches Gesetz noch den Segen der EU-Kommission benötigt – was ein Angriffspunkt für Apples Anwälte sein dürfte – aber auch die Kommission soll Apple Pay schon seit längerer Zeit im Visier haben. Sollte es dazu kommen, werden die Karten für Apple Pay völlig neu gemischt – in vielerlei Hinsicht. Denn Apple würde nicht nur Konkurrenz bekommen, sondern müsste wohl auch das Geschäftsmodell anpassen. Aktuell zeigt sich Apple darüber besorgt, dass eine Öffnung Probleme in puncto Sicherheit und Datenschutz mit sich bringen könnte. Der deutsche Bundestag hat also das Gesetz „zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ gemäß der am 13. November vom Finanzausschuss vorgelegten Beschlussvorlage verabschiedet. Damit ist auch die unter Artikel 4 (Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) §58 a enthaltene, brisante Erweiterung – besser bekannt als „Lex Apple Pay“ ­– beschlossene Sache: Demnach müssen künftig „Systemunternehmen“ mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, die durch technische Infrastrukturleistungen zum Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts in Deutschland beitragen, Zahlungsdienstleistern diese technischen Infrastrukturleistungen „gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen.“ Im Kern besagt dieser §58a also, dass Apple seine NFC-Schnittstelle für konkurrierende Lösungen freigeben muss. "Als Überraschungscoup wird die Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages gewertet, die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie anzupassen. Bei der Anpassung ging es darum, dass Anbieter von technischen Infrastrukturen, die zur Erbringung von Zahlungsdiensten benötigt werden, diese Infrastrukturen auch Dritten (z.B. Banken) zur Verfügung stellen müssen." Was hat es also mit dem "Lex Apple Pay" auf sich? Im heutigen Doppel Podcast mit PayTechTalk hat Frank Müller, Susanne Grohé, Kilian Thalhammer und Hanno Bender als Gäste eingeladen und sie haben eine lebhafte Diskussion zum Lex Apple Pay geführt. Hanno, der lange schon das Ende der „digitalen Wegelagerei“ fordert, sah sich Susanne gegenüber, die sich nicht richtig für das Lex Apple Pay erwärmen konnte. Eine wahrlich diskussionsfreudige Runde mit Lehrpotential.

Futurebiz Podcast
Subscription Economy - Wie entwickelt sich der deutsche Markt?

Futurebiz Podcast

Play Episode Listen Later Nov 13, 2019 29:46


p.p1 {margin: 0.0px 0.0px 12.0px 0.0px; line-height: 14.0px; font: 12.0px Times; color: #000000; -webkit-text-stroke: #000000} p.p2 {margin: 0.0px 0.0px 12.0px 0.0px; line-height: 14.0px; font: 12.0px Times; color: #000000; -webkit-text-stroke: #000000; min-height: 14.0px} span.s1 {font-kerning: none} span.s2 {text-decoration: underline ; font-kerning: none; color: #0000e9; -webkit-text-stroke: 0px #0000e9} Nachdem wir vor einigen Wochen schon ein Podcast mit Tien Tzuo zur Subscription Economy geführt haben folgt nun heute ein Update mit Ricco Deutscher, dem Gründer und CEO vom deutschen Subsription Service Anbieter Billwerk. Anlaß der Aufnahme war das Subscription Leaders Summit am 16. Oktober in Frankfurt. Die schlechte Tonqualität bitten wir zu entschuldigen. In der Subscription Economy wird der Kauf von Produkten ersetzt durch die Bereitstellung einer Dienstleistung. Für den Endkunden entfällt die Notwendigkeit bzw. wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zum Kauf von Produkten, wenn diese auf anderen Wegen einfacher zur Verfügung stehen. Wie z.B. Wissen durch Wikipedia oder Mobilität durch Sharing Dienste. Für den Anbieter (also z.B. den Mobilitätsdienstleister) besteht der Vorteil darin, dass er durch ein Pooling die Auslastung erhöhen kann und in einem Abo-Geschäftsmodell wiederkehrende Zahlungen erhält. Die Subscription Economy wächst im Zuge der Digitalen Transformation aktuell in die Industrie 4.0. Im Podcast Gespräch zeigt Ricco zunächst die Phasen auf, in denen sich der Wandel von einer auf den Verkauf von physischen Produkten orientierten Wirtschaft hin zu Abo-Modellen vollzieht. Alle Industrien werden von diesem Trend betroffen sein. In Phase 1 waren es die Softwareanbieter durch SaaS Modelle, gefolgt von den Streaming Diensten wie Netflix. Aktuell verändern sich stark die Branchen Mobilität. Der große Umbruch gerade für die deutsche Wirtschaft wird in der sog. Industrie 4.0 erfolgen. Hier haben die Anbieter immer physische Produkte verkauft wie Motoren oder Pumpen als Einmalgeschäft. Jetzt werden zunächst digitale Zusatzservices in einer Subscription verkauft, die die Produktivität der physischen Güter erhöhen, z.B. indem durch Predictive Maintanance die downtime von Maschinen reduziert wird. Im Anschluß werden dann die Hersteller statt des Produktes die damit verbundene Dienstleistung anbieten, wie es aktuell in Deutschland schon Heidelberg Druck vormacht (s. dazu unser Podcast). Prozesse und Marktlücke Wo aber liegt nun die Marktlücke, in denen sich Anbieter wie Billwerk oder Zuora etablieren wollen. Nach Einschätzung von Ricco seien die herkömmlichen ERP Systeme nicht für die Erbringung von digitalen Dienstleistungen geeignet. Denn dort gehe es um die Abwicklung von laufenden Nutzungsverträgen mit wiederkehrenden Zahlungen und Leistungen. Während die früheren Abo-Modelle hierzu Eigenlösungen rund um CRM oder Buchhaltungssysteme entwickelt haben, setzen sich nun spezifische Lösungen wie die von Zuora oder Billwerk durch, die die Abo-Modell verbundenen spezifischen Geschäftsprozesse flexibler und genauer abbilden. Im europäischen Markt wird das Wachstum weniger durch Start-Ups getrieben als durch etablierte Unternehmen und die sog. Grown-Ups. Bezogen auf die Umsätze werden in Deutschland über 50% der Umsätze durch größere Unternehmen erzielt. Da die Tiefe der Werttschöpfung im B2B Markt deutlich höher ist als in den B2C Märkten erwartet Ricco für die Zukunft im B2B Markt ein deutlich höhreres Wachstum.

Servicearchitekt- entwickeln und skalieren Sie Ihr Business mit einem perfekten Portfolio, mit einem profitablen Angebot. Wer
POD21 Angst vor der Krise? Wer kennt das nicht. Aber es gibt Strategien gegen die Krise, Methoden Ihr Unternhmen fit für die Zukunft zu machen. Erfahren Sie die beiden Perspektiven zur Krisenvorbeugung und die Macht der Digitalisierung.

Servicearchitekt- entwickeln und skalieren Sie Ihr Business mit einem perfekten Portfolio, mit einem profitablen Angebot. Wer

Play Episode Listen Later Oct 10, 2019 32:04


www.servicearchitekt.com/21 -www.servicearchitekt.com/ab - Ist Ihr Unternehmen fit für die Zukunft? Gerade in anbrechenden Krisenzeiten ist die Zukunftssicherheit von Unternehmen ein wichtiger Faktor für Unternehmerinnen und Unternehmer. Einige schauen mit großem Selbstbewusstsein in die Zukunft, andere können durchaus auch Ängste entwickeln. Gerade dann, wenn fixe Kostenstrukturen vorliegen, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, ist es ja nicht „nice to have“, dass auch morgen wieder neue Kunden erfolgreich bedient werden und Umsatz und Gewinn erwirtschaftet wird. Gerade dann machen sich Unternehmerinnen und Unternehmer nicht selten auch Sorgen über die Zukunft. Nun gibt es natürlich kein absolutes, universelles Mittel, diese Krisen und Ängste zu vermeiden. Eine gute Vorbereitung kann aber die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Krise trifft, reduzieren. Und diese Vorbereitung hat etwas mit Umsatz, Kosten und Gewinn zu tun. Letztendlich geht es darum, in der Krise den Umsatz zu stabilisieren und um den angestrebten Gewinn damit zu erreichen. Das geht, in dem entweder der Umsatz erhalten oder gesteigert oder/und die Kosten durch effiziente Prozesse reduziert werden. Zukunftsoptimierung hat daher eine Außenperspektive in der Betrachtung des Marktes und der Produkte und eine Innenperspektive in der Betrachtung der Strukturen und Abläufe. Betrachten wir zunächst die Außenperspektive: In der Außenperspektive geht es darum, den Markt zu beobachten und bestenfalls permanent mit neuen, innovativen Produkten zu bedienen. Gerade dann, wenn Unternehmen viele Jahre mit Standardprodukten erfolgreich gearbeitet haben, sind sie krisenanfällig. Standardprodukte haben die Problematik, dass sie auch Wettbewerber in gleicher Art und Weise anbieten. Findet nun eine Krise und damit einhergehend ein allgemeiner Marktrückgang statt, wird dieser rein statistisch auf alle Marktteilnehmer verteilt. Geht der Markt also 10 % zurück, werden auch alle Marktteilnehmer im Durchschnitt 10 % weniger Umsätze erwirtschaften. Vorteile haben nun die Anbieter, die nicht nur Standardprodukte, sondern auch Exklusivprodukte ihr Eigen nennen, die eben nicht im harten Wettbewerb stehen und das Portfolio innovativ ergänzen. Durch diese Exklusivprodukte können nun Kompensationen im Standardbusiness durchgeführt und vielleicht sogar zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden. Wenn in Krisenzeiten Verbraucher und Unternehmen ihre Lieferanten besonders kritisch beäugen, hat ein exklusives Portfolio auch einen Marketingeffekt: Im Zweifel suchen dann Verbraucher vielleicht Unternehmen heraus, die neben den üblichen Angeboten auch exklusive Angebote im Portfolio haben. Selbst dann, wenn die Verbraucher diese exklusiven Angebote „noch nicht benötigen“, könnte es ja zukünftig einmal sein. Und dann sucht man sich lieber einen Anbieter, der sie hat, als einen, der sie nicht hat. Gerade in Krisenzeiten werden häufig neue Vergleiche angestellt, um Kosten zu reduzieren. Erfolgreiche Unternehmer nutzen diese Gelegenheit als Chance und sehen sie nicht als Risiko. Ein exklusives und spannendes Portfolio ist dafür die Voraussetzung. Andererseits kann man den Blick nach innen richten. Es geht darum, reproduzierbare Abläufe zu gestalten, die eine effiziente Erbringung von Dienstleistungen und Services ermöglichen. Vielleicht wendet die eine oder der andere ein, dass dies bei Einzelunternehmen nicht funktioniert. Das stimmt aber nicht. Selbst Einzelunternehmen können effiziente Prozesse gestalten, die eine Erbringung ihrer Dienstleistung beschleunigen. Es können Templits, Vorlagen, passende Tools und „Workflows“ genutzt werden, die möglichst immer wieder verwendet werden, um Dienstleistungen und Services „zu produzieren“. Erfolgreiche Unternehmer haben daher für sich selbst, aber auch für ihr Team und ihre Partner, Strukturen geschaffen, die effizientes Erbringen von Dienstleistungen ermöglichen. Hierbei kommt natürlich auch die Digitalisierung zum Einsatz.Und das ist noch einmal ein ganz anderes Kapitel: Eine Zukunftssicherheit kann auch durch Digitalisierung erreicht werden: Produktdigitalisierung und Prozessdigitalisierung sind die beiden Facetten, die sich Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Zusammenhang unbedingt anschauen sollten. Digitale Produkte haben einen doppelten Effekt. Sie können über automatisierte Prozesse angeboten und verkauft, aber natürlich auch bei Bestellung automatisiert „produziert und ausgeliefert“ werden. Im besten Falle kann ein digitales oder ein Infoprodukt daher für Umsatz und Gewinn sorgen, ohne dass die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst daran Hand anlegen müssen. Kaum jemand schafft es, ein komplett digitales Portfolio sein Eigen zu nennen. Das eine oder andere digitale Produkt kann aber ein Portfolio ergänzen und bereichern. Digitale Prozesse wiederum können sowohl die internen Abläufe, d. h. die Sicht nach innen, aber auch den Verkaufs- und Marketingprozess, d. h. die Sicht nach außen, unterstützen. Gerade in der Sicht nach außen, im Online-Marketing, liegen viele Chancen, um effiziente Prozesse aufzubauen und automatisiert ablaufen zu lassen. Gerade im Online-Marketing liegen aber auch Risiken. Schnell können sich Unternehmerinnen und Unternehmer „verzetteln“ und den vielen Möglichkeiten und Optionen „erliegen“, und immer etwas Neues ausprobieren, ohne das Große und Ganze im Griff zu haben. Daher kann ich Ihnen nur empfehlen, zunächst eine Produkt- und Marktstrategie zu erarbeiten und eine daraus abgeleitete Online-Strategie zu entwickeln. Die Online Strategie ist dann der „Blueprint“, die „Roadmap“ oder der rote Faden, an der die Online-Marketing-Aktivitäten aufgefädelt werden. Nur so kann es erfolgreich funktionieren. Zuerst das Produkt, dann der Markt, dann die Strategie für das Marketing und dann die Aktivitäten. Die „wüste Aneinanderreihung“ von Online-Marketing-Aktivitäten und das Hin- und Herspringen zwischen den verschiedenen Optionen hat kaum Chancen auf einen Erfolg. Die Zukunftsfähigkeit für Unternehmen stellen Sie am Besten in den Zeiten sicher, in denen es gut geht. Am besten nutzen Sie Freiräume, um an Ihrem Unternehmen zu arbeiten, neue und innovative Produkte zu entwickeln und effiziente Strukturen zu schaffen, Digitalisierung überall dort einzusetzen, wo es möglich ist und damit die Marge zu erhöhen. Kommt dann die Krise, haben Sie vielleicht gar keine Umsatzrückgänge, und wenn doch, dann fressen sie nicht gleich ihre gesamten Gewinne auf. Sie können ruhiger schlafen und mit weniger Sorge in die Zukunft schauen, und das wünsche ich Ihnen. ​Unternehmen Sie (rechtzeitig) was! Ihr Heiko Rössel ​ ​

Servicearchitekt- entwickeln und skalieren Sie Ihr Business mit einem perfekten Portfolio, mit einem profitablen Angebot. Wer
POD 13 Digital oder Analog, Webshop oder Praxis - nutzen Sie alle Optionen, um Ihren Service und Ihre Dienstleistung richtig zu positionieren. Lernen Sie die drei Dimensionen für den Ort, um Ihre Dienstleistung zu präsentieren oder zu liefern und die rich

Servicearchitekt- entwickeln und skalieren Sie Ihr Business mit einem perfekten Portfolio, mit einem profitablen Angebot. Wer

Play Episode Listen Later Sep 2, 2019 28:05


www.servicearchitekt.com/13 - Finden Sie den richtigen Ort, um Ihren Service zu verkaufen und zu präsentieren. Wenn man über seine Zielgruppe nachdenkt, denkt man natürlich meistens über Menschen nach. Es gibt aber auch Orte, an denen diese Menschen aktiv und unterwegs sind. Und um diese Frage geht es. Es geht um die Frage,wo Sie Ihren Service anbieten undwo Sie Ihren Service leisten. Tatsächlich können diese zwei Fragen auch getrennt voneinander betrachtet werden, weil sie jeweils auch differenzierte Antworten haben können. Ich habe drei Dimensionen herausgearbeitet, die die Frage nach dem Wo detaillierter beleuchten: 1. TopografischAuf der Hand liegt die topografische Differenzierung des Wo. Wollen Sie Ihre Leistung weltweit in einem Land, z. B. in der Dachregion, d. h. Deutschland, Österreich und der Schweiz, in Ihrem Landkreis, in Ihrem Territorium oder vielleicht nur in Ihrem Ort anbieten? Diese Frage kann recht leicht beantwortet werden, da sie ja vielleicht heute bereits schon eine Praxis oder ein Büro haben und damit auch den Standort Ihres Service- und Dienstleistungsbusiness kennen. Dennoch besteht die Möglichkeit, die Frage nach der Topografie nach Vermarktung und Erbringung getrennt zu beantworten. Vielleicht können Sie Ihre Leistung überregional bewerben und trotzdem nur lokal erbringen. Hier könnten Sie vielleicht die Reichweite Ihres Publikums, Ihrer Zielgruppe, vergrößern. 2. TechnischDie zweite Dimension im Wo ist die technische Abgrenzung. Die technische Abgrenzung spielt eine besondere Rolle, da sie durch das Internet eine Komplexität gewonnen hat, die Ihnen, liebe Unternehmerin, lieber Unternehmer, lieber Freiberufler und liebe Selbstständige, weitere Entscheidungen auferlegt. Zuerst stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Leistungen persönlich und direkt oder vielleicht ergänzend und ausschließlich auch unpersönlich und undirekt anbieten möchten. Die direkte persönliche Leistung von Diensten ist das klassische analoge Dienstleistungsprodukt. Üblicherweise wird dies in einer 1:1-Beziehung zwischen Dienstleistung und Kunde erbracht. Menschen sind für Menschen tätig. Das kann rein technisch über eine stationäre Praxis, einen Laden, ein Büro, über einen mobilen Service, d. h. das Erreichen Ihres Kunden über Verkehrsmittel, oder das Telefon erfolgen. In allen drei Fällen erlebt Sie der Kunde persönlich, beim Telefon vielleicht mit ein paar Abstrichen, aber dennoch würde ich dies dem Persönlichen zuordnen. Auf der anderen Seite ist die unpersönliche undirekte Ansprache, die insbesondere auf Basis des Internets erfolgt. Die ganz unpersönliche Ansprache ist das Bereitstellen von Lernmaterial, Informationsmaterial, Tutorials und anderen Informationsbausteinen, die dann ganz ohne Ihr Zutun indirekt verkauft werden. Der Kunde hat also keine Beziehung mehr zu Ihnen, zum Dienstleister, zum Serviceprovider, sondern er kauft Ihr Produkt vollkommen losgelöst. Es könnte ein Buch sein, es könnte ein Podcast sein, es könnten Videos sein oder andere digitale Medien. Natürlich gibt es auch im Internet weitere Mischformen, wie beispielsweise die Videokonferenz, die ich dem 1:1 zuordnen würde, dem persönlichen Gespräch, oder auch das Webinar, das eine Mischung aus dem unpersönlichen Internetkontent und der 1:1-Beziehung ist. Bei der Videokonferenz gehen Sie mit dem Kunden eine 1:1-Beziehung ein, tatsächlich eine Mischung aus persönlichem Gespräch und passivem Informationsprodukt. Sie sehen schon, technisch gesehen gibt es durch die Bereitstellung des Internets sehr viele Möglichkeiten, auch Ihr, vielleicht analog erbrachtes, Dienstleistungs- und Service-Portfolio digital zu verlängern, erweitern, auszubauen. Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, welche digitalen Produkte Sie aus ihren analogen Dienstleistungen ableiten können? Haben Sie sich schon einmal überlegt, Ihre Dienstleistung vielleicht auch teilweise im Internet, über Videokonferenzen, Webinare oder mit ganz passiven Informationsprodukten zu erbringen? In vielen meiner Beratungen kann ich feststellen, dass immer wieder tolle Gedanken entstehen, wenn man sich nur mal in Ruhe mit diesem Thema auseinandersetzt. Da können ganz neue Geschäftsbereiche entwickelt werden oder auch bestehende Geschäftsfelder durch neue innovative Ideen kreativ ergänzt werden. 3. Sprache Die dritte Möglichkeit der topografischen Differenzierung ist die Sprache. Es geht darum, in welcher Sprache Sie Ihre Dienstleistung anbieten und auch ausliefern. Ich habe diesen Punkt extra deswegen erwähnt, weil er eine Differenzierung zur Topografie haben kann. Natürlich sprechen beispielsweise in Deutschland oder in der DACH -Region viele Menschen deutsch. Vielleicht können Sie aber gerade Menschen in dieser Region ansprechen, die eben nicht deutsch sprechen, bzw. deren Muttersprache nicht deutsch ist. Vielleicht bietet Ihnen die Sprache eine Möglichkeit Ihre Zielgruppe zu differenzieren und sehr trennscharf abzugrenzen, indem Sie beispielsweise ausländische Menschen in Territorien ganz gezielt mit Ihren Produkten ansprechen. Last, but not least besteht die Möglichkeit, auch Dienstleistungen und Service in Mundart und Dialekt zu offerieren. So lassen sich vielleicht spezielle Alleinstellungsmerkmale herausarbeiten, weil Sie Ihr Produkt halt speziell in Ihrer Region, in Ihrem Territorium verkaufen und dort vielleicht mit Freude und Hingabe Dialekt gepflegt wird. Bei der Findung der richtigen Stelle, an der Sie Ihre Dienstleistungen und Services anbieten, wünsche ich Ihnen viel Erfolg! Unternehmen sie was. Ihr Heiko Rössel

Coaching Business Mastery Podcast mit Sonja Kreye
Folge 75: Zahlungsbedingungen – welche du als Coach stellen solltest

Coaching Business Mastery Podcast mit Sonja Kreye

Play Episode Listen Later Jul 16, 2019 9:33


Lange habe ich unterschätzt wie wichtig das Thema Zahlungsbedingungen für Coaches ist. Erst als ich durch meine Arbeit mit Coaches erfahren habe, dass die meisten erst nach Erbringung der Leistung ihre Rechnung stellen, wurde mir klar, dass sich viele Coaches damit einen wichtigen Faktor für den Coaching-Erfolg nehmen. In dieser Podcast-Folge erfährst du daher: Welche Zahlungskonditionen ich dir empfehle Warum du deinen Kunden hinsichtlich der Zahlungskonditionen nur zwei Alternativen ermöglichen solltest Warum und wie deine Zahlungskonditionen den Erfolg deines Coachings beeinflussen und Was deine Zahlungskonditionen über dein Coaching aussagen Wie du Premium-Pakete für dein Coaching-Business aufstellst, wie du diese Pakete bepreist und wie genau deine individuellen Zahlungskonditionen dann aussehen sollten, lernst du im Coaching Business Mastery Online-Training. Nächster Start ist im Herbst 2019. Setz dich gern auf die Warteliste für alle wichtigen Infos: https://business-celebrity.com/cbm_warteliste

Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören

Die Themen vom 22.06.2018 bis zum 28.06.2018: – Dienstverhältnis: Erbringung von Nacht- und Wochenenddiensten von Ärzten in einem Sanatorium – Vorrang des Feiertagsentgelts vor dem Krankenentgelt – Hausbesorgertätigkeit als Nebentätigkeit

nacht die themen nebent erbringung dienstverh
Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören
Antrag auf Verfahrenshilfe

Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören

Play Episode Listen Later Jun 7, 2018 1:10


An die Antragstellerin wurde ein Bescheid über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre beiden Töchter adressiert. In der Begründung wurde auf die EU-Verordnung Nr 883 von 2004 verwiesen, welche regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Im Gegenstandsfall sei dies Deutschland, da der Vater bzw Stiefvater der Töchter in Deutschland beschäftigt gewesen sei bzw Arbeitslosengeld bezogen habe. Die Antragstellerin hingegen sei im betreffenden Zeitraum in Österreich nicht erwerbstätig gewesen. Sie sei daher verpflichtet, die für diesen Zeitraum von Österreich geleisteten Beihilfenbeträge zurückzuzahlen. Grundlage für die Bewilligung der Verfahrenshilfe ist, dass die zu entscheidende Rechtsfrage "besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art" aufweist. Nach den gesetzlichen Grundlagen handelt es sich bei der Frage, welcher Mitgliedstaat für die Erbringung der Familienleistungen zuständig ist, nicht um eine solche, die "besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art" aufwirft. Es liegt keine überdurchschnittliche Komplexität vor, die in der bisherigen Judikatur noch nicht behandelt worden wäre.

PayTechTalk - the Podcast of PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. | PayTechLaw
PayTechTalk #17 – der EuGH und aus Drei wird Vier

PayTechTalk - the Podcast of PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. | PayTechLaw

Play Episode Listen Later Feb 28, 2018 48:51


Nach Entscheidungen des EuGH: IF-Regulierung, Surcharging-Verbot und Zugangsregelungen für Amex & Co.? Richtig erkannt. Surcharging beschäftigt uns bei PayTechLaw schon seit einiger Zeit. Ich habe bereits in PayTechTalk 16 mit meiner Kollegin Susanne über Surcharging gesprochen. Susanne hat auch in ihrem letzten Blogbeitrag diese Zahlung für die Zahlung nach § 270a BGB aufgegriffen und eingehend beleuchtet. Und ein Ende ist nicht in Sicht, zumal der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinen Entscheidungen zu Drei-Parteien-Schemes möglicherweise Öl ins Surcharging-Feuer gegossen hat. Drei-Parteien? Vier-Parteien? Ausgangspunkt hierfür waren Vorabentscheidungsersuchen, die vom High Court of Justice in England und Wales eingereicht worden waren. Konkret ging es darum, ob Drei-Parteien-Schemes oder auch closed-loop Schemes (z.B. Amex) unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Vier-Parteien-Scheme werden und damit der IF-Regulierung unterfallen könnten bzw. den Zugangsregelungen der PSD2. Und diese EuGH-Entscheidungen haben es in sich. Entscheidung EuGH / C-304/16 Schließt ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren eine Vereinbarung über Co-Branding oder eine Vereinbarung mit einem Vertreter, ist es deshalb als Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren zu betrachten, so dass es den in der Verordnung vorgesehenen Obergrenzen für Interbankenentgelte unterliegt. Entscheidung EuGH / C-643/16 In der Rechtssache C-643/16 kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren, das eine Vereinbarung über Co-Branding abgeschlossen hat, nicht den in der Richtlinie vorgesehenen Zugangsanforderungen unterworfen ist, wenn der Co-Branding-Partner kein Zahlungsdienstleister ist und hinsichtlich des Produktangebots des Co-Brandings keine Zahlungsdienste in diesem Verfahren erbringt. Ein Drei-Parteien Kartenzahlverfahren, das sich für die Erbringung von Zahlungsdiensten eines Agenten bedient, unterliegt hingegen den in der Richtlinie vorgesehenen Zugangsanforderungen. Meine Gäste in PayTechTalk 17 Was das genau bedeutet, und welche Konsequenzen diese Entscheidungen nach sich ziehen, bespreche ich in der 17. Episode von unserem Podcast PayTechTalk mit meinen Gästen Dr. Hugo Godschalk, geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung PaySys Consultancy GmbH – und mittlerweile Mitglied im PayTechLaw-Team; Hanno Bender, Volljurist und Journalist u.a. für die Lebensmittelzeitung – und Blogger auf hannobender und bargeldlosblog sowie meiner geschätzten Kollegin Susanne. Ich wünsche Euch viel Spaß mit PayTechTalk 17!

Avenir Suisse Podcast
Ist der Föderalismus von gestern?

Avenir Suisse Podcast

Play Episode Listen Later Oct 24, 2017 10:48


Eine grossangelegte Umfrage hat es vor einigen Monaten gezeigt – kaum jemand von den Jungen interessiert sich für Föderalismus. Auch bei älteren Semestern scheint der Rückhalt für den kleinräumigen Staatsaufbau der Schweiz zu bröckeln. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die grossen Herausforderungen dieser Zeit vielmehr auf internationaler Ebene als auf nationaler, kantonaler oder gar kommunaler Ebene gesehen werden. Warum sollten wir uns also mit dem Kantönligeist abgeben in Zeiten immer ausgeprägterer Globalisierung? Im jüngsten Avenir-Suisse-Podcast lenkt Natanael Rother den Fokus auf einen wenig besprochenen Aspekt der föderalen Organisation der Schweiz: Föderalismus ist nicht einfach Selbstzweck oder Worthülse der Vergangenheit. Es ist nicht in erster Linie die Tradition, die dem Föderalismus eine Daseinsberechtigung gibt, sondern der Erfolg: Die kleinräumige Organisation mit weitgehend selbständigen Kantonen war in der Vergangenheit erfolgreicher als andere Staatsformen darin, die richtigen Leistungen zu einem möglichst tiefen Preis zu erbringen. Die Kleinräumigkeit schafft Bürgernähe, und die Kantone konnten immer wieder auch als Ideenlabor wirken. Trotz des Erfolgs in früheren Jahren zeichnen sich heute verschiedene Herausforderungen ab: Die Aufgaben wurden mit der NFA weniger konsequent entflochten als geplant, und seither sind wieder Zentralisierungen und Verflechtungen zu beobachten, die wenig mit dem Bemühen um die möglichst effiziente Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu tun haben. Die Folge davon ist eine (nicht zielgerichtete, zu teure) Erbringung staatlicher Leistungen, kurz: ein zu geringer «value for tax money». Gerade weil die Schweiz so dezentralisiert und fragmentiert ist, braucht sie eine gut organisierte Struktur, die die Anreize im Umgang mit Steuergeldern richtig setzt. Eine ungünstige Ausgestaltung von Regeln und Institutionen würde schnell dazu führen, dass die potenziellen Nachteile (z.B. Koordinationskosten, geringe Ausnutzung von Grössenvorteilen) gegenüber den potenziellen Vorteilen (Bürgernähe, Wettbewerb, Entdeckungsverfahren) überwiegen. Avenir Suisse hat in der Studie «NFA II – Für die Revitalisierung des Schweizer Föderalismus» Handlungsfelder für gezielte Entflechtungen vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen klarer zu strukturieren und den Kantonen wieder mehr Freiheiten zu gewähren.

DIGITAL LEADERSHIP | GENIUS ALLIANCE
Marken und Mitarbeiter. Vom Umgang mit Fähigkeiten

DIGITAL LEADERSHIP | GENIUS ALLIANCE

Play Episode Listen Later Mar 31, 2017 9:09


  Die aktuelle, immer heftiger geführte Gerechtigkeitsdiskussion geht überall dort in die falsche Richtung, wo Gerechtigkeit als Gleichverteilung von Gütern definiert wird. Dieser Gerechtigkeitsansatz basiert auf der Annahme, dass alle Menschen gleich seien. Die zahlreichen, auf der Grundlage dieses Irrtums zwischen 1917 und 1989 durchgeführten Experimente haben erstaunlicherweise nicht dazu geführt, dass derartige Gerechtigkeitsansätze für immer im Orkus der Geschichte verschwanden.   Das Leben ist bunt   Wären die Menschen nicht völlig verschieden, könnten sie auch nicht völlig unterschiedliche Identitäten ausbilden. Dann wäre alles nur ein kafkaesker Einheitsbrei. Der Mensch könnte auch nicht zur Marke werden. Alle würden dasselbe wollen, alle würden dasselbe tun, alle wären derselben Meinung. Es wäre das Ende allen fruchtbaren Streits, das Ende des Arguments, das Ende des Wettbewerbs der Ideen. Ein Alptraum.   Wir wissen aber – und jeder weiß es: Alle Menschen wachsen unter verschiedenen Bedingungen auf, erfahren unterschiedliche Prägungen, sie denken und verhalten sich individuell. Jeder Mensch hat angeborene geistige und praktische Anlagen und solche, die er sich im Laufe seines Lebens erworben hat. Sie sind die Voraussetzungen, die neben der Motivation zur Erbringung von Leistungen erforderlich sind.   Gerade wenn wir die unsägliche deutsche Diskussion um die Digitalisierung aufgreifen, müssen wir die Politik immer wieder daran erinnern, dass es zu allererst ihr Job ist, diejenigen Mittel und Rahmenbedingungen bereitzustellen, die das Individuum in die Lage versetzen, unter Einsatz seiner Fähigkeiten ein zufriedenes, glückliches Leben zu führen.   Die demokratische, sich auf die Fähigkeiten der Menschen stützende Markenführung lehnt das überkommene Denken ab, demzufolge der Mensch nur als möglichst nützliches Rädchen in einem Wirtschaftssystem betrachtet wird, dessen oberste Priorität ständiges, pekuniär messbares Wachstum ist. Stattdessen ist ein erheblich breiterer Wohlstandsbegriff zu formulieren, der auf individuelle Entscheidungen und Verantwortung setzt. So kann eine viel größere Sinnhaftigkeit menschlichen Daseins und damit größere individuelle Zufriedenheit erreicht werden. Die Vorstellung, dass alle dieselbe Menge an Wirtschaftsgütern benötigen, um ein „gutes Leben“ führen zu können, ist längst widerlegt. Die Ökonomie ist zunächst nur als dasjenige Mittel zu betrachten, das den Menschen die Erfüllung ranghöherer Bedürfnisse ermöglicht.   Zu diesen Bedürfnissen gehört die Ausübung eines Berufs, der mit den körperlichen, intellektuellen, künstlerischen und handwerklichen Fähigkeiten des Einzelnen verknüpft ist sowie der ungehinderte Zugang zu Bildung. Jeder Mensch sollte die Möglichkeit erhalten, innerhalb des staatlich garantierten Freiheitsrahmens seine Fähigkeiten im Zusammenspiel mit den anderen Teilnehmern des „Spiels“ zum Vorteil aller zu entfalten. Die Adam Smith‘sche Definition vom Wohlstand einer Gesellschaft als Summe der individuellen Egoismen wird hier um die psychische Komponente erweitert.   Deshalb meinen wir, wenn wir ‚Gerechtigkeit‘ sagen: Es ist eine Selbstverständlichkeit und auch nur höflich, alles zu versuchen, um der Verschiedenheit von Menschen gerecht zu werden.   Dieser Gerechtigkeitsansatz führt zu einer Vielzahl ideeller und ökonomischer Win-Win-Konstellationen. Eine der erfreulichsten Folgen der digitalen Markenführung ist die tiefgreifende Humanisierung der Arbeit. Warum ist das so? Digitale Markenführung umfasst das Unternehmen in seiner Gesamtheit. Ziel der digitalen Markenführung ist die Implementierung eines dynamischen, atmenden, lebendigen, entwicklungsfähigen, immer im Werden begriffenen, als Prozess aufzufassenden Markenkonstrukts.Support the show (https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&hosted_button_id=2PU5W9H752VZJ&source=url)

Beratung für Heilberufe
Beratung für Heilberufe Folge 61: Arbeitszeiterfassung - rechtliche Besonderheiten

Beratung für Heilberufe

Play Episode Listen Later Jul 9, 2013


Heute nehmen Herr Dr. Schlegel und Michael Brüne die Einrichtung der Arbeitszeiterfassung unter die Lupe. Ein Anstellungsverhältnis kann man schließlich – wenn auch etwas unromantisch - als „den Kauf von Arbeitszeit“ interpretieren. So kann es nahe liegen, diese geleistete Arbeitszeit auch zu messen. Die Arbeitszeiterfassung ist allerdings arbeitsrechtlich nicht ganz einfach. Man muss doch unterscheiden, ob die blanke Anwesenheit wirklich mit der Erbringung der bezahlten Leistung gleichzusetzen ist. Wir wissen doch schon aus der Schule: "Da sein langt nicht!" Besonderes Phänomen sind hier die „Raucherpausen“. Obwohl es gerecht wäre, diese Zeit aus der Arbeitszeit herauszurechnen, erfolgt dies oft gar nicht. Da könnte man doch kritisch fragen: Lohnt dann die ganze Erfassung noch? Sollten den Raucherpausen vielleicht sogar ein Passus im Arbeitsvertrag gewidmet werden? Ob die gute alte oder die sicher noch bessere neue „Stechuhr“ hilft oder schadet, erfahren Sie in dieser Folge. Folge direkt herunterladen

Beratung für Heilberufe
Beratung für Heilberufe Folge 61: Arbeitszeiterfassung - rechtliche Besonderheiten

Beratung für Heilberufe

Play Episode Listen Later Jul 9, 2013


Heute nehmen Herr Dr. Schlegel und Michael Brüne die Einrichtung der Arbeitszeiterfassung unter die Lupe. Ein Anstellungsverhältnis kann man schließlich – wenn auch etwas unromantisch - als „den Kauf von Arbeitszeit“ interpretieren. So kann es nahe liegen, diese geleistete Arbeitszeit auch zu messen. Die Arbeitszeiterfassung ist allerdings arbeitsrechtlich nicht ganz einfach. Man muss doch unterscheiden, ob die blanke Anwesenheit wirklich mit der Erbringung der bezahlten Leistung gleichzusetzen ist. Wir wissen doch schon aus der Schule: "Da sein langt nicht!" Besonderes Phänomen sind hier die „Raucherpausen“. Obwohl es gerecht wäre, diese Zeit aus der Arbeitszeit herauszurechnen, erfolgt dies oft gar nicht. Da könnte man doch kritisch fragen: Lohnt dann die ganze Erfassung noch? Sollten den Raucherpausen vielleicht sogar ein Passus im Arbeitsvertrag gewidmet werden? Ob die gute alte oder die sicher noch bessere neue „Stechuhr“ hilft oder schadet, erfahren Sie in dieser Folge.

Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 01/02
Eine Methode zur Spezifikation der IT-Service-Managementprozesse Verketteter Dienste

Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 01/02

Play Episode Listen Later Jun 24, 2009


Die steigende Komplexität von IT-Diensten führt zu neuen Herausforderungen im IT-Service-Management(ITSM). Aufgrund von neuartigen SourcingModellen, Trends wie eBusiness oder auch regulatorischen Vorgaben wächst zunehmend die Notwendigkeit, aber auch die Gelegenheit für eine partnerschaftliche Kollaboration zwischen IT Providern. Jenseits des hierarchischen Modells in der Zusammenarbeit von IT Providern, bei dem ein fokaler Provider eine Reihe von weiteren Dienstleistern mit der Erbringung von Basisdiensten beauftragt, gewinnen alternative Formen der Kooperation an Bedeutung. Die Gewährleistung einer definierten Ende-zu-Ende Dienstqualität ist dabei eine der wichtigsten Herausforderungen. Die Zusammenarbeit von IT Providern erfordert die Spezifikation von interorganisationalen Betriebsprozessen. Die etablierten ITSM Frameworks adressieren jedoch alternative Formen der Diensterbringung nicht; so bleiben kooperierende IT Provider bei der Definition von interorganisationalen ITSMProzessen als Basis ihrer Zusammenarbeit weitgehend auf sich alleine gestellt. Um auf die spezifischen Herausforderungen von Szenarien eingehen zu können, die von den etablierten ITSM Frameworks nicht abgedeckt werden, fokussiert diese Arbeit auf die Dienstklasse der Verketteten Dienste, das sind providerübergreifende, horizontale Dienstketten auf der gleichen funktionalen Schicht. Im Unterschied zu klassischen Szenarien der kooperativen Erbringung von ITDiensten, wie z.B. IP Peering im Internet, wird für Verkettete Dienste eine definierte Dienstqualität und ein serviceorientiertes Management gefordert. Der erste Teil der Arbeit leistet auf der Basis einer Untersuchung realer Szenarien eine eingehende Analyse der ManagementHerausforderungen und der spezifischen Anforderungen für die Prozessdefinition Verketteter Dienste. Zur Kategorisierung der vielfältigen Formen der Zusammenarbeit von Providern wird ein Raster von Koordinationsmustern definiert. Die Betrachtung des Status Quo zeigt, dass, obwohl eine Reihe von Vorarbeiten in den Disziplinen des IT-Service-Managements sowie der Informations- und Prozessmodellierung vorliegt, die Anwendung von universellen Modellierungssprachen auf interorganisationale ITSMProzesse derzeit kaum abgedeckt wird. Im Hauptteil der Arbeit wird dazu die neue Methode ITSMCooP (ITSM Processes for Cooperating Providers) eingeführt. Aufbauend auf der Prozessmodellierungssprache BPMN und dem Shared Information/Data Model (SDI) des TeleManagement-Forums, besteht die Methode aus einer Sammlung von Modellierungskonventionen und Empfehlungen, die alle relevanten Aspekte der Modellierung von interorganisationalen Prozessen abdecken. Die Erstellung von Informations- und Prozessmodellen wird geleitet von einer Vorgehensweise zur Prozessdefinition, die sowohl Referenzprozesse der ITSM Frameworks als auch die spezifischen Koordinationsmuster Verketteter Dienste berücksichtigt. Die Arbeit wird abgerundet durch die Anwendung der Methode ITSMCooP auf ein reales, komplexes Szenario.

NJW Podcast
Kein Vergütungsanspruch bei Unfähigkeit der Erbringung vertragsgemäßer Arbeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

NJW Podcast

Play Episode Listen Later Sep 5, 2008 2:11


arbeit kein recht bag verg rechtsprechung krankheitsfall erbringung njw entgeltfortzahlung nach ablauf
Fakultät für Geowissenschaften - Digitale Hochschulschriften der LMU
Krankenhausplanung unter Bedingungen der German-Diagnosis Related Groups

Fakultät für Geowissenschaften - Digitale Hochschulschriften der LMU

Play Episode Listen Later Nov 29, 2005


Mit der Einführung eines fallpauschalierten Vergütungssystems für die Finanzierung von Krankenhausleistungen, den German-Diagnosis Related Groups (G-DRGs), sollen Wirtschaftlichkeitsreserven sowie Qualitätsverbesserungen erreicht werden. Im Gegensatz zum bisherigen Finanzierungssystem, bei dem die Höhe der Vergütung nach der Anzahl der Behandlungstage berechnet wurde und bei dem die individuellen Kostenstrukturen der einzelnen Krankenhäuser zum Tragen kamen, beruhen die G-DRGs auf der medizinisch orientierten Gruppierung von Fallgruppen mit einem ähnlichen Ressourcenverbrauch. Diese Durchschnittspreise bewirken eine Umverteilung der Geldströme von den vergleichsweise ineffizienten zu den besonders effizienten Krankenhäusern. Das Funktionieren des G-DRG-Systems hängt entscheidend von der Gestaltungsfreiheit ab, die den Krankenhäusern und den Krankenkassen bei der zukünftigen Gestaltung und Verteilung der notwendigen Krankenhausleistungen zugestanden wird. Dem steht derzeit die Krankenhausplanung der Bundesländer diametral entgegen, weil diese üblicherweise als angebotsorientierte Kapazitätsplanung ausgestaltet ist, bei der für festgelegte Standorte der Umfang und die Fachrichtung der vorzuhaltenden Betten vorgegeben wird. Ein Festhalten an dieser Kapazitätsplanung würde die Ziele der G-DRGs unterlaufen. Trotzdem verbleibt bei den Bundesländern die Aufgabe, für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen zu sorgen. Als zentrales Instrument dafür ist vorgesehen, dass die Bundesländer abweichend von den Vereinbarungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen bei Gefährdung der Versorgung einzelnen Krankenhäuser einen Sicherstellungszuschlag zugestehen können. Für die Sicherstellung der stationären Notfallversorgung ist ein entgegengesetzter Anreizmechanismus vorgesehen. Hier müssen diejenigen Krankenhäuser eine finanzielle Einbuße hinnehmen, die aus dieser Versorgung ausscheiden. Damit wird die Aufrechterhaltung der stationären Notfallversorgung auch eine betriebswirtschaftliche Abwägung, ob die Vorhaltung bestimmter Einrichtungen teurer ist als die Inkaufnahme eines Abschlages pro erbrachter Leistung. Schließlich kann die Vorgabe von Mindestmengen, von der die weitere Erbringung der entsprechende Leistungen abhängig gemacht wird, deutliche Einschränkungen für die regionale Verfügbarkeit stationärer Leistungen bewirken. Derzeit stehen den Bundesländern keine geeigneten Instrumente zur Verfügung, um die aktuelle Versorgungssituation zu erheben und zu bewerten und ggf. abzuwägen, ob Planungseingriffe notwendig sind. Im Rahmen dieser Untersuchung werden mit sog. Angebots- und Nachfrageprofilen GIS-basierte Instrumente vorgestellt, mit denen zentrale Planungsparameter abgebildet werden können: Entfernung zur Bevölkerung, Kapazitäten sowie Umfang der potentiell zu versorgenden Bevölkerung. Durch die exemplarische Umsetzung im Untersuchungsgebiet konnte die grundsätzliche Eignung dieser Instrumente bei der Bearbeitung der zukünftigen Planungsfragen gezeigt werden. Gleichzeitig bilden diese Instrumente einen Ausgangspunkt für die Entwicklung eines umfassenden GIS-basierten Monitoringkonzeptes für die Krankenhausplanung, mit dem über die Integration und Verknüpfung unterschiedlicher und voneinander unabhängiger Daten sowohl kurzfristige Analysen von Versorgungssituationen als auch mittelfristige Bedarfsprognosen sowie Simulationsmodelle umgesetzt werden können.