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Dieses Thema ist auf LinkedIn viral gegangen: Immer mehr Frauen geben im Lebenslauf an, dass sie (aktuell) keinen Kinderwunsch haben. Auf diese Weise wollen sie sich vor Diskriminierung im Einstellungsprozess schützen. Doch nicht nur Frauen im “gebärfähigen Alter”, auch Mütter – und zu einem geringeren Anteil Väter – werden im Berufsleben diskriminiert. Susa und Laura haben aktuelle Studien dabei, die aufdecken, wie ungleich Frauen und Männer immer noch in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie behandelt werden – und wie paradox die Wahrnehmung von Müttern im Arbeitskontext teilweise ist. Die beiden räumen mit Vorurteilen auf, zeigen, was arbeitende Mamas zu bieten haben und bringen praktische Tipps mit, die HR für mehr Gleichberechtigung einsetzen kann.Außerdem gibt es einen Veranstaltungstipp: Das TALENTpro Expofestival stellt im Juni in München ein aufregendes Programm auf die Beine.Quellen:https://www.linkedin.com/in/riman-saleh-257407205/https://t3n.de/news/bewerbung-lebenslauf-familienplanung-abgeschlossen-kein-kinderwunsch-1683179/https://academic.oup.com/esr/article-abstract/36/2/250/5622895?redirectedFrom=fulltext&login=falsehttps://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/schwanger_eltern_pflege.pdf?__blob=publicationFile&v=5https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/forschungsprojekte/DE/Studie_DiskrErf_fuersorgender_Erwerbstaetiger.htmlhttps://talentpro.de/https://www.personio.de/masterclass-serie/“Das HR-Briefing" ist der wöchentliche HR-Podcast für Personaler:innen und Führungskräfte – powered by Personio. Weitere Infos zum Podcast, den Hosts und Personio findest du hier: https://www.personio.de/hr-briefing/Du hast Fragen, Feedback oder spannende Themen-Vorschläge? Kontaktiere uns unter: hr-briefing@personio.de
Die CDU muss ihre Pläne zur kompletten Abschaffung des umstrittenen Heizungsgesetzes wohl überdenken. Ein neues Rechtsgutachten stellt klar: Ohne gleichwertige Alternative verstößt die Aufhebung gegen die Verfassung. Diese überraschende Einschätzung kommt ausgerechnet vom CDU-Politiker Thomas Heilmann – jenem Mann, der das Gesetz einst vor dem Bundesverfassungsgericht ausgebremst hatte.
Ein aktuelles Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Tim Stähle bestätigt, dass der Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Märkisch-Oderland vom 26.08.2024 zur Tötung von 106 Bibern an der Oder gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen hat. Insbesondere die fehlende ordnungsgemäße Prüfung des FFH-Rechts sowie der Schutzgebietsverordnungen und die unzureichende Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände führen nach den rechtlichen Ausführungen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts. Die UNB handelte seinerzeit unter der Führung des heutigen Staatssekretärs im Umweltministerium Brandenburg, Gregor Beyer.
„Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre – und das wird auf Social Media massiv verletzt“, sagt Sara Flieder. Aus diesem Grund hat die Soziologin die Petition „Kinderrechte auf Instagram wahren“ gestartet und mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt. Inzwischen gibt es auch ein von ihr initiiertes Rechtsgutachten, das zeigt: Family-Influencing gefährdet das Kindeswohl. Es gibt also viel zu besprechen. Im Interview mit den beiden ECHTEN PAPAS Marco (www.dad-mag.de) und Florian (www.HerrSchleinig.de) erzählt Sara, wie gedankenlos sie früher selbst Bilder ihrer beiden Kids gepostet hat, auf welchen dubiosen Websites selbst harmlos wirkende Kinderfotos landen, warum Family-Influencing unter Kinderarbeit fällt und weshalb in den USA Eltern bereits von ihren inzwischen volljährigen Kindern verklagt wurden. Zusätzlich gibt es natürlich auch dieses Mal wieder einen neuen Song auf der Spotify-Playlist der ECHTEN PAPAS: https://spoti.fi/2Zutj4H, natürlich ausgesucht von Sara. Am besten die Spotify-Playlist gleich downloaden, anhören und abonnieren wie auch den Podcast selbst. Ihr habt Feedback? Zu der Playlist? Zu dieser Folge? Oder eine allgemeine Frage? Dann schreibt gerne eine Mail an: podcast@echtepapas.de! Und jetzt: Viel Spaß beim Hören!
Eine Resolution soll Israel dazu auffordern, seine - so wörtlich - "unrechtmäßige Anwesenheit im besetzten palästinensischen Gebiet" innerhalb von zwölf Monaten zu beenden. Die Forderung bezieht sich auf ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag zum Nahost-Konflikt. Darin hatten die Richter festgestellt, dass die Besetzung der palästinensischen Gebiete illegal sei und so schnell wie möglich beendet werden müsse. Israel hat das Gutachten vom Juli bisher ignoriert.
Viele ausländische Zeitungen beschäftigen sich mit der weltweiten IT-Panne. Daneben geht es um das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zum israelischen Siedlungsbau. Im Mittelpunkt steht jedoch die Rede von Donald Trump nach seiner Nominierung zum Präsidentschaftskandidaten auf dem Parteitag der Republikaner in den USA. www.deutschlandfunk.de, Internationale Presseschau
Mit Kommentaren zur ersten Rede des US-Präsidentschaftskandidaten Trump nach dem Attentat auf ihn und zum Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zu Israels Besatzung palästinensischer Gebiete. Zunächst aber geht es um die weltweiten Computerprobleme nach dem fehlerhaften Sicherheits-Update einer IT-Firma. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Viele ausländische Zeitungen beschäftigen sich mit der weltweiten IT-Panne. Daneben geht es um das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zum israelischen Siedlungsbau. Im Mittelpunkt steht jedoch die Rede von Donald Trump nach seiner Nominierung zum Präsidentschaftskandidaten auf dem Parteitag der Republikaner in den USA. www.deutschlandfunk.de, Internationale Presseschau
Einige Stunden lang hat es so ausgesehen, als wäre die Regierung am Ende: dann der Rückzieher. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) wird die Koalition mit den Grünen nicht auflösen. Trotzdem wirft er der grünen Umweltministerin Leonore Gewessler kriminelles Verhalten und Rechtsbruch vor. Die Grünen argumentieren ihrerseits mit Rechtsgutachten, sie hätten alles richtig gemacht. Wer hat recht? Droht Gewessler jetzt ein Gerichtsverfahren? Und wird ihr neues Naturschutzgesetz wieder zurückgenommen? Darüber spricht im Podcast Petra Stuiber aus der STANDARD-Chefredaktion. Sie erklärt außerdem, was sich Nehammer vom Anti-Naturschutz-Kurs verspricht und ob die Grünen von ihrem Alleingang profitieren – oder jemand ganz anderer. **Mehr zum Thema:** [Podcast: Vorgeschichte zum Koalitionskrach](https://open.spotify.com/episode/2yozjiiNfDiRluVeOLqQNn?si=ytJg5itARCa_s2gumxSE8A) **Hat Ihnen dieser Podcast gefallen?** Mit einem STANDARD-Abonnement können Sie unsere Arbeit unterstützen und mithelfen, Journalismus mit Haltung auch in Zukunft sicherzustellen. Alle Infos und Angebote gibt es hier: [abo.derstandard.at](https://abo.derstandard.at/?ref=Podcast&utm_source=derstandard&utm_medium=podcast&utm_campaign=podcast&utm_content=podcast)
Der Deutsche Olympische Sportbund und der unabhängige Verein Athleten Deutschland haben bei einer Kanzlei ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das sollte grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit einem geplanten „Zentrum für Safe Sport“ klären. Von Andrea Schültke
Der Deutsche Olympische Sportbund und der unabhängige Verein Athleten Deutschland haben bei einer Kanzlei ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das sollte grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit einem geplanten „Zentrum für Safe Sport“ klären. Von Andrea Schültke
1988 schrieb der aus Indien stammende und in England lebende Schriftsteller Salman Rushdie seinen Roman "Die satanischen Verse". Der Roman enthält viele Anspielungen auf den islamischen Propheten Mohammed. Fundamentalreligiöse Muslime weltweit empfanden ihn als Beleidigung und Gotteslästerung. Wenige Wochen nach Erscheinen wurde der Roman in Indien verboten. Zur eigentlichen Bedrohung für den Autor wird aber ein Rechtsgutachten ("Fatwa") der iranischen Geistlichkeit, die Rushdie wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt.
Das Dokument ist für österreichische Verhältnisse erstaunlich schlank. Es hat nämlich nur sieben Seiten, und das ist für eine Anklageschrift, die ein Wirtschaftsdelikt behandelt, nicht wirklich viel. Diese Anklageschrift stammt aus dem Herbst 2015, erstellt hat sie die WKStA, und es geht um René Benko und sein Projekt "Chalet N" in Lech am Arlberg. Der Fall geht zurück auf das Jahr 2011: Benko hatte damals über zwei seiner Laura Privatstiftung gehörende Firmen die Muxel Berggasthof Schlössle GmbH übernommen und an dieser hing der baufällige Gasthof Schlössle im Ortsteil Oberlech. Benko wollte auf dem Grundstück sein neues Hotelprojekt realisieren, aber es gab rechtliche Unwägbarkeiten, weil die Gemeinde seit 1977 ein Vorkaufsrecht auf die Liegenschaft hatte. Offenbar war man damals aufseiten von Benko der Meinung, dass dieses Vorkaufsrecht nicht gültig war, die Gemeinde aber meinte, das sei sehr wohl gültig, und es drohte ein langwieriger Zivilrechtsstreit um ebendieses Vorkaufsrecht. So trafen sich Gemeindevertreter mit René Benko am 6. September 2011 zu einem informellen Gespräch, um über dieses Vorkaufsrecht zu verhandeln. Was da von Benko angeboten wurde, oder wie es gemeint gewesen sein könnte, darüber gingen die Erinnerungen der Teilnehmer später auseinander. Laut einem Aktenvermerk, den der Gemeindesekretär von Lech damals erstellt hatte, soll Benko der Gemeinde zunächst 500.000 Euro angeboten haben und zwar in zwei Teilen. 250.000 Euro gleich für den Verzicht auf ein Ausjudizieren des Vorkaufsrechts. Und dann noch einmal 250.000 Euro im Nachhinein. Und zwar, Zitat aus dem Aktenvermerk, "im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren für sein Projekt". Im Oktober 2011 hat man sich dann verglichen. Benkos Firmengruppe zahlte der Gemeinde Lech für den Verzicht auf einen Rechtsstreit rund um das Vorkaufsrecht auf einen Schlag 500.000 Euro und dazu bekam die Gemeinde ein neues Vorkaufsrecht für die nächsten zwei Jahrzehnte. Damit war der Weg frei für Chalet N, benannt nach seiner Frau Nathalie. Das sind zwei ziemlich hübsch aussehende Appartement-Häuser aus Holz, edles Holz, die ich mir nur auf Bilder anschauen kann. Dort abzusteigen, sprengt mein Haushaltsbudget. Bei weitem. Eine Woche Chalet N kostet derzeit mehr als 300.000 Euro, dafür kann man dann aber auch gut 20 Leute mitbringen, wenn man so viele kennt. Und es gibt dazu immerhin Vollpension mit Weinbegleitung, WLAN, Wellness, Butler- und Limousinenservice, Skipässe für eine Woche, Bademäntel, Hausschuhe und eine 50-minütige Willkommensmassage. Beim Chalet N ging es aber nicht immer nur um feel good und Sechs-Sterne-Luxus. Auf dem Projekt lastete eben auch ein Korruptionsverdacht. Und das führt zurück zu besagter Anklageschrift der WKStA vom Herbst 2015. Die Behörde sah es damals als erwiesen an, dass Benko Vertretern der Gemeinde Lech bei dieser informellen Besprechung am 6. September 2011 ein unlauteres Angebot gemacht hatte. Wie gesagt, einmal 250.000 als sofortige Abschlagszahlung für das Vorkaufsrecht und dann noch einmal 250.000 Euro im Nachhinein. Und diese zweite Hälfte, das war das für die Staatsanwaltschaft problematische Angebot. Diese zweiten 250.000 Euro sollten nämlich im Abtausch für eine, Zitat Anklageschrift, "zeitlich beschleunigte Abwicklung von Verwaltungsverfahren der Gemeinde, insbesondere die Abänderung des Bebauungsplanes und die Teilabänderung der Flächenwidmung sowie den Abschluss eines Raumplanungsvertrages" zur Verfügung gestellt werden.Laut Strafgesetzbuch macht man sich auch dann strafbar, wenn man Amtsträgern für die „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts“ Vorteile verspricht, wobei der Strafrahmen im konkreten Fall bei bis zu zehn Jahren Haft gelegen wäre. Ins Rollen kamen diese staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen allerdings erst durch Berichte im „Spiegel“ und im STANDARD Ende 2014. Die Ermittlungen liefen zunächst auch gegen den damaligen ÖVP-Bürgermeister von Lech, Ludwig Muxel, sein Verfahren wurde aber bereits 2015 mangels belastbarer Indizien wieder eingestellt. Anders im Fall Benko: Ihn allein wollte die WKStA schließlich wegen der versuchten Korrumpierung von Gemeindevertretern anklagen. Die Behörde stützte sich dabei auf den bereits genannten Aktenvermerk des Gemeindesekretärs, der bei dem Meeting mit Benko 2011 anwesend war, aber auch auf Zeugenaussagen mehrerer Gemeindevertreter sowie auf das Protokoll einer Gemeinderatssitzung, in der Benkos Vorhaben ebenfalls zur Sprache gekommen war. Wie gesagt, laut dem Aktenvermerk des Gemeindesekretärs hatte Benko der Gemeinde Lech zunächst insgesamt 500.000 Euro angeboten, wobei eben nur die eine Hälfte für das Vorkaufsrecht gedacht gewesen wäre. Die zweite Hälfte sollte „im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren für sein Projekt im Nachhinein“ zur Verfügung gestellt werden – „für Projekte der Gemeinde“, wie da auch heißt. Für René Benko galt damals die Unschuldsvermutung und daran hat sich nichts geändert. Er selbst hat die Vorwürfe auch immer bestritten. Er habe den Gemeindevertretern niemals ein solches Angebot unterbreitet oder versucht die Gemeinde zu beeinflussen. Es sei auch immer nur um die 500.000 Euro für den Verzicht auf das Ausjudizieren des Vorkaufsrechts gegangen. Er, Benko, habe lediglich ein „längeres Zahlungsziel durch Splittung der Fälligkeit des Vergleichsbetrages“ angestrebt, was von der Gemeinde aber abgelehnt worden sei.An sich war die Anklage – soweit es die WKStA betraf – fertig. René Benko sollte vor einem Schöffengericht des Landesgericht Feldkirch angeklagt werden, sieben Zeugen sollten geladen werden. Und dann trat der Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer in Erscheinung. Er war damals Benkos Verteidiger. Böhmdorfer war für die FPÖ zwischen 2000 und 2004 Justizminister der Republik Österreich und er gilt als gut vernetzt. Am 10. September 2015 hatte Böhmdorfer in Sachen Benko einen ersten Termin und zwar eine Etage oberhalb der WKStA, nämlich bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Das ist wie der Name schon sagt, die Oberbehörde der Staatsanwaltschaften wobei Wien für den Osten Österreichs zuständig ist, Oberstaatsanwaltschaften haben über Staatsanwaltschaften die sogenannte Fachaufsicht, heißt sie können Weisungen erteilen. Geleitet wurde die Oberstaatsanwaltschaft Wien damals von Eva Marek, die den Job 2014 auf Wunsch von Wolfgang Brandstetter erhalten hatte – zumindest legen Chats nahe, die später öffentlich wurden. Heute ist Marek Vizepräsidentin des OGH – dass sie es werden konnte, hat abermals auch mit Wolfgang Brandstetter zu tun. Ja, bei seinem Besuch im September 2015 übergab Böhmdorfer der OStA-Leiterin vierseitigen Brief, den Marek mit einem gelben Post-it intern ablegte. "Von RA Dr. Böhmdorfer am 10. September 2015 mir persönlich persönlich übergeben", notierte Marek auf dem Post it. In dem Brief beschwerte sich Böhmdorfer darüber, dass das Verfahren gegen Benko "trotz geklärter Sach- und Rechtslage - in Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung zu Unrecht noch nicht eingestellt wurde … Alleine die Ermittlungen gefährden zahlreiche Projekte und damit Arbeitsplätze in Österreich und zwar auch dann, wenn René Benko im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung seine Unschuld beweisen muss und ein Freispruch erfolgt".Vor allem aber ersuchte Böhmdorfer die OStA-Chefin in seinem Brief, die Ermittlungsergebnisse der WKStA „im Rahmen der gesetzlichen Fachaufsicht jedenfalls vor einer Anklageerhebung“ zu prüfen. Es ist nicht unüblich, dass Anwälte mit Oberstaatsanwaltschaften kommunizieren, aber in diesem Fall geriet einiges auffallend schnell in Bewegung.Nur vier Tage nach Böhmdorfers Besuch forderte Marek die untergeordnete WKStA schriftlich auf, über den Stand des Verfahrens gegen René Benko zu berichten. Die WKStA schickte zunächst einen Zwischenbericht nach oben, ehe Behördenleiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda – sie war auch schon in der Dunkelkammer zu Gast – am 29. Oktober 2015 den ersten Entwurf der Anklageschrift gegen Benko übermitteln ließ. Kleiner Exkurs: Vrabl-Sanda hatte sich ursprünglich auch für die Leitung der Oberstaatsanwaltschaft Wien beworben – und sie musste jetzt auch in dieser Causa an Eva Marek berichten, die da den Vorzug bekommen hatte. Aber darum soll es hier gar nicht gehen. Wenige Monate nachdem die WKStA ihre Anklage nach oben geschickt hatte, trat abermals Dieter Böhmdorfer in Erscheinung. Im Februar 2016 schickte er der Oberstaatsanwaltschaft zunächst einen Schriftsatz, in dem etwa die Aussagen der zentralen Zeugen der WKStA in Zweifel gezogen wurden. Kurz darauf schaute er ein zweites Mal persönlich bei Eva Marek vorbei, dieses Mal überreichte Böhmdorfer ein privates Rechtsgutachten, das die Verdachtslage gegen Benko zusätzlich entkräften sollte. Wieder legte Eva Marek den Schriftsatz mit einem gelben Post-it ab. Das wissen wir deshalb, weil wir Zugang zu einer justizinternen Dokumentation bekommen haben, wo das alles enthalten ist. Das könnte übrigens auch für die Untersuchungskommission des Justizministeriums interessant sein. Diese Kommission soll ja angeblichen unsachlichen Interventionen rund um Ermittlungsverfahren nachgehen, von denen Christian Pilnacek im Sommer vergangenen Jahres wenige Wochen vor seinem Tod erzählt hatte und dabei heimlich aufgezeichnet wurde. Über das Pilnacek-Tape habe ich in Ausgabe Nummer 43 berichtet. Interessanterweise wird in dieser Dokumentation zum Fall Benko an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass Dieter Böhmdorfer trotz seiner zahlreichen Stellungnahmen, Beweisanträge und Urkundenvorlagen keinen formellen Antrag auf Verfahrenseinstellung gestellt hatte. Letztlich musste er das auch nicht. Das erledigte die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Nach Böhmdorfers zweitem Besuch bei Marek vergingen noch einmal drei Monate – und dann war die Anklage gegen René Benko erledigt. Am 12. Mai 2016 informierte Eva Marek das Justizministerium über eine beabsichtigte Einstellungsweisung in der Causa Benko/Lech. Auch dieser Bericht liegt Fabian Schmid und mir vor. Auf 13 Seiten, also fast doppelt so lang wie die eigentliche Anklageschrift, führte die OStA aus, dass sie die Anklage gegen Benko nicht genehmigen wolle, weil der Nachweis des „Versprechens eines Vorteils für die Vornahme eines pflichtwidrigen Amtsgeschäfts“ nicht zu erbringen sei. In dem Schriftsatz bemängelt die OStA die Arbeit der WKStA an mehreren Stellen – und stellt auch deren Schlussfolgerungen infrage. So habe die WKStA die Zeugenaussagen unvollständig und einseitig wiedergegeben, obendrein seien diese Aussagen auch noch widersprüchlich gewesen. Und überhaupt gäben die Zeugenaussagen “keinen Aufschluss darüber, in welchen konkreten Verfahren die Gemeinde Lech beeinflusst werden sollte“. Und auch der Aktenvermerk des Gemeindesekretär war nach Auffassung der OStA nicht allzu viel wert. Im Gegensatz zur WKStA sah die Oberstaatsanwaltschaft darin keinen Beleg, dass Benko 250.000 Euro für eine Beschleunigung der Gemeindeverfahren versprochen hatte: "Tatsächlich ist im Aktenvermerk zu keiner Zeit von einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren die Rede, sondern lediglich von einer zeitlich vernünftigen Abwicklung sowie einer Genehmigung des Projekts ohne große Unwägbarkeiten, woraus keineswegs auf eine angestrebte Bevorzugung geschlossen werden kann."Der Bericht der OStA ging an das Justizministerium und da an die Sektion Römisch IV / 5 und diese wurde damals noch vom mittlerweile verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek geleitet. Von ihm wissen wir, dass er nun wirklich kein Fan der WKStA war.Der Rest war Formsache. Am 10. August 2016 genehmigte zunächst das Ministerium die Verfahrenseinstellung, eineinhalb Monate später passierte das Vorhaben der Oberstaatsanwaltschaft dann auch den Weisungsrat. Am 10. Oktober 2016, ziemlich genau ein Jahr, nachdem Dieter Böhmdorfer seinen ersten Termin bei Eva Marek in Sachen Benko hatte, schickte die Oberstaatsanwaltschaft ihre Einstellungsweisung nach unten, also an die WKStA. Dass es ein Ermittlungsverfahren gegen René Benko in der Causa Chalet N gab, das war öffentlich bekannt, dass es 2016 eingestellt wurde, jahrelang nicht. Das wurde erst drei Jahre später bekannt, durch einen Bericht meines sehr geschätzten Kollegen Ashwien Sankholkar für die Plattform Dossier. Unter dem Titel „Benkos offene Hotelrechnung“ hatte Ashwien im August 2019 erstmals von der abgedrehten Benko-Anklage berichtet, wenngleich ihm damals noch die justizinternen Dokumente fehlten, die wir jetzt haben. Der Dossier-Bericht sorgte im Justizministerium für Hektik. In einer ersten Reaktion schrieb Christrian Pilnacek damals ein E-Mail an seinen Vertrauten Johann Fuchs. Pilnacek bat, die damalige Einstellungsbegründung in der Causa Benko/Lech zu veröffentlichen, was dann auch geschah. In seinem Mail an Fuchs schrieb Pilnacek auch: "Damit würde auch die Ungenauigkeit und Einseitigkeit in der Beweiswürdigung der WKStA offen gelegt. Für den Inhalt der Weisung muss man sich nicht genieren, er zeigt die Genauigkeit bei Wahrnehmung der Fachaufsicht."Wenn man das jetzt zusammenrechnet, also das Engagement der Oberstaatsanwaltschaft in dieser Sache, kurz nach dem ersten Besuch des Benko-Anwalts, dann die schnelle Einstellungsweisung, mit der der WKStA jede Möglichkeit genommen wurde, vermeintliche Schwächen in der Anklage zu beheben, dann die Freude des Sektionschefs Pilnacek, der WKStA in dieser Sache beim Scheitern zuzuschauen.All das wirft schon die Frage auf, ob in diesem Fall nur nach sachlichen Kriterien entschieden wurde. Eine andere Frage ist zum Beispiel, ob Benkos Anwälte damals von dem Anklagevorhaben der WKStA wussten, das ist nämlich eigentlich nicht vorgesehen. Anklageentwürfe sind vertraulich. Dieter Böhmdorfer wollte sich auf Anfrage von uns nicht äußern. Er verweist auf das AnwaltsgeheimnisDie Frage wurde übrigens auch Eva Marek gestellt und zwar im ÖVP-Korruptionsausschuss 2022. Sie sagte damals, dass Sie das nicht wisse. Eine weitere Frage wäre, ob Eva Marek sich in ihrer Entscheidungsfindung damals beeinflusst fühlte? Sie hat uns geantwortet und auf ihre Aussage vor dem ÖVP-Korruptionsausschuss 2022 verwiesen, wo sie ihre Arbeit an dem Akt verteidigt hatte. Auch bei René Benko hatten wir angefragt, ob er seine damalige Verantwortung in die Causa ergänzen wollte, das wollte er anscheinend nicht. Das Mail blieb unbeantwortet.
Temporäre Autoverbote frühmorgen und mittags vor Schulen? So genannte Schulstraßen einzurichten ist juristisch schwierig. Hören Sie, was eine Expertin sagt.
Bluesky: Neuer Hype oder neue ultralibertäre Datenkrake? | Rechtsgutachten: rbb-Skandal geht in die nächste Runde | Nach Urteil: Wie tauchen Kleinstparteien in der Wahlberichterstattung auf? | Nachrichtenformat ohne Milliardenetat - Welt TV baut Informationsangebot ausWellendorf, Sebastianwww.deutschlandfunk.de, @mediasresDirekter Link zur Audiodatei
Systemrelevant - Der Wirtschafts-Podcast der Hans-Böckler-Stiftung
IMK Direktor Sebastian Dullien und Tom Krebs (Uni Mannheim) erläutern die Vor- und Nachteile des Brückenstrompreises.
Das Nationale Testinstitut für Cybersicherheit (NTC) in der Schweiz sucht dort nach Sicherheitslücken, wo andere nicht hinschauen. Wo liegt die Grenze zur Strafbarkeit bei diesem ethischen Hacking? In drei Podcast-Episoden führt Martin Steiger eine spannende Diskussion mit den Spezialgästen Gina Moll und Tobias Castana über die rechtlichen Aspekte von ethischem Hacking. Gina Moll, Rechtsanwältin bei Walder Wyss in Zürich, hat für das NTC ein Rechtsgutachten über Ethical Hacking mitverfasst. Tobias Castana, Leiter Test-Team beim NTC, kennt White-Hat-Hacking aus erster Hand.
Das Nationale Testinstitut für Cybersicherheit (NTC) in der Schweiz sucht dort nach Sicherheitslücken, wo andere nicht hinschauen. Wo liegt die Grenze zur Strafbarkeit bei diesem ethischen Hacking? In drei Podcast-Episoden führt Martin Steiger eine spannende Diskussion mit den Spezialgästen Gina Moll und Tobias Castana über die rechtlichen Aspekte von ethischem Hacking. Gina Moll, Rechtsanwältin bei Walder Wyss in Zürich, hat für das NTC ein Rechtsgutachten über Ethical Hacking mitverfasst. Tobias Castana, Leiter Test-Team beim NTC, kennt White-Hat-Hacking aus erster Hand.
Das Nationale Testinstitut für Cybersicherheit (NTC) in der Schweiz sucht dort nach Sicherheitslücken, wo andere nicht hinschauen. Wo liegt die Grenze zur Strafbarkeit bei diesem ethischen Hacking? In drei Podcast-Episoden führt Martin Steiger eine spannende Diskussion mit den Spezialgästen Gina Moll und Tobias Castana über die rechtlichen Aspekte von ethischem Hacking. Gina Moll, Rechtsanwältin bei Walder Wyss in Zürich, hat für das NTC ein Rechtsgutachten über Ethical Hacking mitverfasst. Tobias Castana, Leiter Test-Team beim NTC, kennt White-Hat-Hacking aus erster Hand.
Dass sich der Wandel hin zur Elektromobilität in China in einem solch rasanten Tempo vollziehen würde, das hätten selbst viele Experten nicht gedacht. Doch zum Start der Automesse in Shanghai ist klar, in welche Richtung es auf dem größten Automarkt der Welt geht: Verbrenner verlieren Marktanteile, Elektroautobauer wie BYD erleben ein sprunghaftes Absatzwachstum. Das trifft auch den größten deutschen Autohersteller Volkswagen – die Kernmarke VW ist nicht mehr Marktführer in China, sondern BYD. Die Nachricht stellte auch die Vorstellung der neuen Elektrolimousine ID.7 ein Stück weit in den Schatten. „Man hat schon gemerkt, dass da ein bisschen etwas am Brodeln ist“, so der Eindruck des Handelsblatt-Reporters Lazar Backovic, der aus Shanghai von der Automesse berichtet. Mehr zum Thema lesen Sie hier: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-elektroauto-hersteller-byd-ueberholt-volkswagen-in-china/29098304.html?utm_medium=of&utm_source=podcast&utm_campaign=pc-today&utm_content=article Außerdem: Laut einem Rechtsgutachten des Steuerrechtlers Gregor Kirchhof ist die Grundsteuer verfassungswidrig. Martin Greive, der stellvertretende Leiter des Handelsblatt-Hauptstadtbüros, erklärt, was das für Haus- und Grundstücksbesitzer bedeutet. Mehr zum Thema lesen Sie hier: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/grundsteuer-rechtsgutachten-haelt-neues-steuer-modell-fuer-verfassungswidrig/29097754.html?utm_medium=of&utm_source=podcast&utm_campaign=pc-today&utm_content=article Exklusives Angebot für Handelsblatt Today-Hörer: Testen Sie Handelsblatt Premium 4 Wochen für 1 € und bleiben Sie immer informiert, was die Finanzmärkte bewegt. Mehr Informationen: www.handelsblatt.com/mehrfinanzen Wenn Sie Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Lob zu dieser Folge haben, schreiben Sie uns gern per E-Mail: today@handelsblattgroup.com Ab sofort sind wir bei WhatsApp, Signal und Telegram über folgende Nummer erreichbar: 01523 – 80 99 427 Helfen Sie uns, unsere Podcasts weiter zu verbessern. Ihre Meinung ist uns wichtig: www.handelsblatt.com/zufriedenheit
Diesmal mit Katharina Schipkowski und Susanne Schwarz. Die Ampel-Regierung hat sich wieder zusammengerauft - indem sie sich darauf geeinigt hat, das deutsche Klimaschutzgesetz zu entkernen. Das arbeitet bisher mit jahresgenauen CO2-Grenzwerte für die einzelnen Sektoren, weshalb zum Beispiel gerade wieder aufgefallen ist: Das Verkehrswesen, für das Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) zuständig ist, war 2022 viel zu klimaschädlich. Künftig soll es eine mehrjährige, sektorübergreifende Rechnung geben. Wie schlimm ist das nun? Die EU will die erneuerbaren Energien stärker ausbauen. Im Jahr 2030 sollen sie durchschnittlich 42,5 Prozent des Energiemixes ausmachen. Im Vergleich zum aktuellen Niveau wäre das fast eine Verdopplung, also ein massiver Zuwachs. Es gibt trotzdem Kritik mancher Klimaschützer:innen. Das hat mal wieder mit Atomkraft zu tun. Es ist ein Erfolg einer Studierenden-Gruppe aus dem Inselstaat Vanuatu: Der Internationale Gerichtshof (IGH) muss ein Rechtsgutachten zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten beim Klimaschutz erstellen. Das hat die UN-Generalversammlung am Mittwoch einstimmig in einer Resolution beschlossen. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender*innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn du zustimmst).
Das Internationale Olympische Komitee plant aktuell, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit praktizierte Diskriminierung russischer Sportler abzumildern. Dagegen wird nun unter anderem mit einem aktuellen und fragwürdigen Rechtsgutachten aus Deutschland Stimmung gemacht. Die abzulehnende Position des Innenministeriums zur Frage ist bereits bekannt. Diese Verteidigung der Diskriminierung und die Demontage der völkerverbindenden Rolle internationaler Sportveranstaltungen sind skandalös. EinWeiterlesen
Die Pläne für die Vermögensteuer laufen auf Hochtouren. Dabei stützt sich die SPD auf ein Rechtsgutachten, das klar für die Vermögensteuer ist. Was drinsteht, was das für die Menschen in Deutschland bedeutet, die Dinge von Wert haben - Der große Faktencheck in diesem Podcast. Den Podcast gibt's auch als Video auf www.taxpro.tv Die Kapitelmarker: 00:00 Intro 01:30 Das plant die Ampelkoalition 02:08 Die SPD und das Rechtsgutachten 04:32 Die Grundrechte 06:56 Der Knackpunkt 08:46 Soll das Finanzamt alle kontrollieren? 10:19 Der Rückfall in die Vergangenheit 12:08 Schwerer Fehler 14:08 Wie teuer wird die Vermögensteuer? 15:24 Der Blick ins Ausland 17:20 Was passiert als nächstes? ________________________________________ Die Quellen zum Podcast: Hans-Böckler-Stiftung: Das Kurzgutachten von Alexander Thiele Februar 2023: Der grundgesetzliche Rahmen für die Wiedereinführung einer Vermögensteuer https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008555 Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste - Ausarbeitung vom 23. März 2020: Die Erbschaft- und Vermögensteuer in den EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten anderen Staaten https://www.bundestag.de/resource/blob/692216/a9accd14320f9113819a65b2e54e966b/WD-4-019-20-pdf-data.pdf
Seit 2017 gibt es in verschiedenen Berner Gemeinden einen sogenannten «Ludotrail»: Spiele, die man zusammen mit einer Gruppe lösen kann und gleichzeitig einen Ort erkundet. Ab morgen gibt es einen solchen auch in Spiez. Wir fragen die Erfinderin und den Standortmarketingchef: Wer profitiert? Weiter in der Sendung: * Ein neues Rechtsgutachten bestätigt, dass der Campingplatz Fanel in Gampelen zonenwidrig ist. * Ukrainerinnen und Ukrainer im Kanton Bern: Der Kanton Bern wappnet sich für einen möglichen Ansturm im Herbst. * Erstmals seit 2017 ist in der Schweiz wieder ein Fall von Tollwut bei einer Fledermaus im Kanton Bern nachgewiesen worden. Gefahr besteht keine.
Asyl im Dialog - der Podcast der Refugee Law Clinics Deutschland
Ein Gespräch mit dem Datenschutzexperten Thilo Weichert über das Ausländerzentralregister. Eine Datensammlung von über 19 Millionen Ausländer*innen, auf die über 16.000 Behörden Zugriff haben. Niemals gäbe es für Deutsche ein solch rechtswidriges Datenregister - Datenschutz Ahoi? Hört rein, was überhaupt für Daten gespeichert werden und welcher Kontrolle ein Zugriff auf diese unterliegt? Können sensible Daten aus dem Asylverfahren sogar in die Herkunftsländer der Personen gelangen? Hier geht es zum Rechtsgutachten: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/azr
Sie hatten abgestimmt und sich für das Thema "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" als Gegenstand unserer Recherchen für die Pilotfolge des VerfassungsPod entschieden. Das war eine tolle Idee. Der Auftrag, den Berliner Volksentscheid und die Sozialisierung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne in der Bundeshauptstadt aus juristischer Perspektive auszuleuchten, hat sich als ungeheuer lohnend erwiesen. Wir haben so viel Material zusammen getragen, dass wir diese Folge in mehrere Teile aufgeteilt haben, damit Sie nicht den Überblick verlieren. In Teil 1 ging es bereits um die Fragen: Kann man den Wohnungskonzernen überhaupt ihr Eigentum wegnehmen? Was hat es mit Artikel 15 auf sich, der geheimnisvollen Sozialisierungsermächtigung in unserer Verfassung? Und kann auch das Land Berlin von ihr Gebrauch machen? In Teil 2 haben wir dann über folgende Fragen gesprochen: Was sind die Maßstäbe für die Entschädigung, die Berlin an Deutsche Wohnen & Co. zu zahlen hätte? Stimmt es, dass die erwartete Milliardensumme den Landeshaushalt sprengen würde? Und was sagt das internationale Recht dazu? Teil 3: Umsetzung und Alternativen Diese Folge dreht sich nun um die Umsetzung, wenn der Volksentscheid durchgeht: Was hat es mit der "Anstalt des öffentlichen Rechts" auf sich, die die Wohnungen übernehmen soll? Wie demokratisch ist das alles? Und wer könnte vor welchem Gericht dagegen klagen? 00:00 bis 20:52: Intro und die Ausgestaltung der Vergesellschaftung 21:24 bis 24:50: Rechtsschutz 25:20 bis Ende: Rechtspolitische Alternativen zur Vergesellschaftung Wie geht es weiter? Welches Thema sollen wir für die nächste Folge des VerfassungsPod angehen? Darüber können Sie abstimmen. Drei Themen stehen zur Auswahl. Zur Abstimmung geht es hier. Wie können Sie uns unterstützen? Einen Podcast wie diesen zu recherchieren und zu produzieren, macht richtig Aufwand. Es sind viele, viele Stunden Arbeitszeit in diese Folge geflossen. Diesmal haben wir noch viel improvisiert (s. Foto), aber auf die Dauer werden wir investieren müssen, und zwar tüchtig. Das geht nur, wenn es uns gelingt, Sie davon zu überzeugen, Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity zu werden und 5 Euro im Monat in den Topf zu werfen. Und was haben Sie davon? Als Steady-Mitglied sind Sie nicht nur passiver Konsument, sondern Teil des Projekts. Die aktuelle Folge "DW Enteignen" ist noch sehr breit angelegt, was auch dem Thema geschuldet war. Aber eigentlich stellen wir uns vor, dass wir die Frage, der wir nachgehen, zuspitzen, damit wir das Problem, das das Thema interessant macht, exakt treffen. Das wollen wir mit Ihnen diskutieren. Wir wollen von unseren Steady-Mitgliedern erfahren, was sie interessiert. Wir wollen mit ihnen besprechen, welche Fragen wir stellen und welchen Spuren wir nachgehen sollen. Wenn Sie Mitglied werden, bekommen Sie den Zoom-Link und sind dabei. Und Sie bekommen natürlich unsere famose Kaffeetasse: Gesprächspartner_innen: Prof. Dr. Marietta Auer, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt, und Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Thorsten Beckers, Bauhaus-Universität Weimar Prof. Dr. Matthias Goldmann, Goethe-Universität Frankfurt Prof. Dr. Michael Kloepfer, Humboldt-Universität Berlin Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen Dr. Pia Lange, Universität Bremen Prof. Dr. Florian Rödl, Freie Universität Berlin Sebastian Schneider, Jurist, Berlin Dr. Jana Schollmeier, Universität Trier Silvia Steininger, Max-Planck-Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Heidelberg Prof. Dr. Fabian Thiel, University of Applied Science, Frankfurt Dr. John Philipp Thurn, Sozialgericht Berlin Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität Berlin Dr. Tim Wihl, Humboldt-Universität Berlin Dr. Benedikt Wolfers, Posser, Spieth, Wolfers & Partners, Berlin Quellen: Isabella Beck, Carina Brendl, Gabriella Kinefss: Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen in Deutschland? Eine (kritische) Betrachtung an der Schnittstelle von Grund- und Menschenrechten, Freiburger Informationspapiere zum Völkerrecht und Öffentlichen Recht, 4/2020 Jörg Beckmann: Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen einer Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung von Wohnimmobilien, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 22.11.2018 Martin Burgi: Eigentumsordnung und Wohnungsnot: Spielräume für eine wohnraumbezogene Bodenpolitik, NVwZ 2020, S. 257 ff. Hans Peter Ipsen: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 74 ff. Jörn Ipsen: Sozialisierung und Übermaßverbot, NVwZ 2019, S. 527 ff. Reiner Geulen: Rechtliche Stellungnahme zum Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 21.11.2018 Bernhard Haaß: Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen durch Volksgesetz, LKV 2019, S. 145 ff. Michael Kloepfer: Die Sozialisierung von Wohnungsunternehmen und die Verfassung, NJW 2019, S. 1656 ff. Maximilian Pichl: »Verfassungspositionen verteidigen«: Gedanken zur Debatte um die Vergesellschaftung von Wohneigentum, 25.4.2019, Verfassungsblog Helmut Ridder: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 124 ff. Cara Röhner: Eigentum und Vergesellschaftung in der Wohnungskrise. Zur Aktualität von Art. 15 GG, KJ 2020, S. 16 ff. Christian Schede, Johann-Frederik Schuldt: Vergesellschaftung von Grund und Boden, ZRP 2019, S. 78 ff. Jana Schollmeier: Die Gewährleistung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als Verfassungsfrage, Nomos 2020 Helge Sodan: Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., März 2019 Standpunkt des Berliner Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)", 24.9.2020, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/3054 Fabian Thiel: Art. 15 Grundgesetz – obsolet? Helmut Ridder zum 100. Geburtstag, DÖV 2019, S. 497 ff. John Philipp Thurn: Schweigen als Sozialisierungssperre? „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und der Eigentumsschutz der Berliner Landesverfassung, 14.5.2021, Verfassungsblog Volkert Vorwerk: Stellungnahme zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 25.7.2018 Christian Waldhoff: Verfassungsrechtliche Grenzen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit religiösem Selbstverständnis in Berlin, Rechtsgutachten im Auftrag der HWS Berlin, Mai 2019 Christian Waldhoff/Lara Liese: Das verfassungspolitische Labor. Verfassungsentwicklung in Berlin 2004–2020, Jahrbuch des Öffentlichen Rechts 2021, S. 905 ff. Joachim Wieland: Verfassungsfragen der Vergesellschaftung von Wohnraum, Rechtsgutachten für die Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin, August 2019 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Vergesellschaftung eines privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmens nach Art. 15 GG, 29.1.2019, WD 3 -3000 -445/18 Deutsche Wohnen & Co. Enteignen: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Lösungen für die Berliner Wohnungskrise, 2. Aufl. März 2020 Benedikt Wolfers, Kai-Uwe Opper: Vergesellschaftung von Grund und Boden in Berlin - zulässig? DVBl 2019, S. 542 ff.
Sie hatten abgestimmt und sich für das Thema "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" als Gegenstand unserer Recherchen für die Pilotfolge des VerfassungsPod entschieden. Das war eine tolle Idee. Der Auftrag, den Berliner Volksentscheid und die Sozialisierung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne in der Bundeshauptstadt aus juristischer Perspektive auszuleuchten, hat sich als ungeheuer lohnend erwiesen. Wir haben so viel Material zusammen getragen, dass wir diese Folge in mehrere Teile aufgeteilt haben, damit Sie nicht den Überblick verlieren. In Teil 1 ging es bereits um die Fragen: Kann man den Wohnungskonzernen überhaupt ihr Eigentum wegnehmen? Was hat es mit Artikel 15 auf sich, der geheimnisvollen Sozialisierungsermächtigung in unserer Verfassung? Und kann auch das Land Berlin von ihr Gebrauch machen? Teil 2: Entschädigung und Haftung In dieser Folge geht es um's Geld und die Frage der Entschädigung: Was sind die Maßstäbe für die Entschädigung, die Berlin an Deutsche Wohnen & Co. zu zahlen hätte? Stimmt es, dass die erwartete Milliardensumme den Landeshaushalt sprengen würde? Und was sagt das internationale Recht dazu? 00:00 bis 14:12: Intro und die Berechnungsmethoden zur Ermittlung von Grundstückwerten 14:12 bis 24:43: Maßstäbe für die Bestimmung der Entschädigung bei Art. 15 GG 25:14 bis Ende: Völkerrecht - EMKR und Investitionsschutz Teil 3 dreht sich um die Umsetzung, wenn der Volksentscheid durchgeht: Was hat es mit der "Anstalt des öffentlichen Rechts" auf sich, die die Wohnungen übernehmen soll? Wie demokratisch ist das alles? Und wer könnte vor welchem Gericht dagegen klagen? Wie geht es weiter? Welches Thema sollen wir für die nächste Folge des VerfassungsPod angehen? Darüber können Sie abstimmen. Drei Themen stehen zur Auswahl. Zur Abstimmung geht es hier. Wie können Sie uns unterstützen? Einen Podcast wie diesen zu recherchieren und zu produzieren, macht richtig Aufwand. Es sind viele, viele Stunden Arbeitszeit in diese Folge geflossen. Diesmal haben wir noch viel improvisiert (s. Foto), aber auf die Dauer werden wir investieren müssen, und zwar tüchtig. Das geht nur, wenn es uns gelingt, Sie davon zu überzeugen, Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity zu werden und 5 Euro im Monat in den Topf zu werfen. Und was haben Sie davon? Als Steady-Mitglied sind Sie nicht nur passiver Konsument, sondern Teil des Projekts. Die aktuelle Folge "DW Enteignen" ist noch sehr breit angelegt, was auch dem Thema geschuldet war. Aber eigentlich stellen wir uns vor, dass wir die Frage, der wir nachgehen, zuspitzen, damit wir das Problem, das das Thema interessant macht, exakt treffen. Das wollen wir mit Ihnen diskutieren. Wir wollen von unseren Steady-Mitgliedern erfahren, was sie interessiert. Wir wollen mit ihnen besprechen, welche Fragen wir stellen und welchen Spuren wir nachgehen sollen. Wenn Sie Mitglied werden, bekommen Sie den Zoom-Link und sind dabei. Und Sie bekommen natürlich unsere famose Kaffeetasse: Gesprächspartner_innen: Prof. Dr. Marietta Auer, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt, und Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Thorsten Beckers, Bauhaus-Universität Weimar Prof. Dr. Matthias Goldmann, Goethe-Universität Frankfurt Prof. Dr. Michael Kloepfer, Humboldt-Universität Berlin Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen Dr. Pia Lange, Universität Bremen Prof. Dr. Florian Rödl, Freie Universität Berlin Sebastian Schneider, Jurist, Berlin Dr. Jana Schollmeier, Universität Trier Silvia Steininger, Max-Planck-Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Heidelberg Prof. Dr. Fabian Thiel, University of Applied Science, Frankfurt Dr. John Philipp Thurn, Sozialgericht Berlin Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität Berlin Dr. Tim Wihl, Humboldt-Universität Berlin Dr. Benedikt Wolfers, Posser, Spieth, Wolfers & Partners, Berlin Quellen: Isabella Beck, Carina Brendl, Gabriella Kinefss: Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen in Deutschland? Eine (kritische) Betrachtung an der Schnittstelle von Grund- und Menschenrechten, Freiburger Informationspapiere zum Völkerrecht und Öffentlichen Recht, 4/2020 Jörg Beckmann: Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen einer Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung von Wohnimmobilien, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 22.11.2018 Martin Burgi: Eigentumsordnung und Wohnungsnot: Spielräume für eine wohnraumbezogene Bodenpolitik, NVwZ 2020, S. 257 ff. Hans Peter Ipsen: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 74 ff. Jörn Ipsen: Sozialisierung und Übermaßverbot, NVwZ 2019, S. 527 ff. Reiner Geulen: Rechtliche Stellungnahme zum Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 21.11.2018 Bernhard Haaß: Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen durch Volksgesetz, LKV 2019, S. 145 ff. Michael Kloepfer: Die Sozialisierung von Wohnungsunternehmen und die Verfassung, NJW 2019, S. 1656 ff. Maximilian Pichl: »Verfassungspositionen verteidigen«: Gedanken zur Debatte um die Vergesellschaftung von Wohneigentum, 25.4.2019, Verfassungsblog Helmut Ridder: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 124 ff. Cara Röhner: Eigentum und Vergesellschaftung in der Wohnungskrise. Zur Aktualität von Art. 15 GG, KJ 2020, S. 16 ff. Christian Schede, Johann-Frederik Schuldt: Vergesellschaftung von Grund und Boden, ZRP 2019, S. 78 ff. Jana Schollmeier: Die Gewährleistung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als Verfassungsfrage, Nomos 2020 Helge Sodan: Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., März 2019 Standpunkt des Berliner Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)", 24.9.2020, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/3054 Fabian Thiel: Art. 15 Grundgesetz – obsolet? Helmut Ridder zum 100. Geburtstag, DÖV 2019, S. 497 ff. John Philipp Thurn: Schweigen als Sozialisierungssperre? „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und der Eigentumsschutz der Berliner Landesverfassung, 14.5.2021, Verfassungsblog Volkert Vorwerk: Stellungnahme zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 25.7.2018 Christian Waldhoff: Verfassungsrechtliche Grenzen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit religiösem Selbstverständnis in Berlin, Rechtsgutachten im Auftrag der HWS Berlin, Mai 2019 Christian Waldhoff/Lara Liese: Das verfassungspolitische Labor. Verfassungsentwicklung in Berlin 2004–2020, Jahrbuch des Öffentlichen Rechts 2021, S. 905 ff. Joachim Wieland: Verfassungsfragen der Vergesellschaftung von Wohnraum, Rechtsgutachten für die Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin, August 2019 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Vergesellschaftung eines privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmens nach Art. 15 GG, 29.1.2019, WD 3 -3000 -445/18 Deutsche Wohnen & Co. Enteignen: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Lösungen für die Berliner Wohnungskrise, 2. Aufl. März 2020 Benedikt Wolfers, Kai-Uwe Opper: Vergesellschaftung von Grund und Boden in Berlin - zulässig? DVBl 2019, S. 542 ff.
Sie hatten abgestimmt und sich für das Thema "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" als Gegenstand unserer Recherchen für die Pilotfolge des VerfassungsPod entschieden. Das war eine tolle Idee. Der Auftrag, den Berliner Volksentscheid und die Sozialisierung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne in der Bundeshauptstadt aus juristischer Perspektive auszuleuchten, hat sich als ungeheuer lohnend erwiesen. Wir haben so viel Material zusammen getragen, dass wir diese Folge in mehrere Teile aufgeteilt haben, damit Sie nicht den Überblick verlieren. Teil 1: Eigentumsgrundrecht und Sozialisierung Kann man den Wohnungskonzernen überhaupt ihr Eigentum wegnehmen? Was hat es mit Artikel 15 auf sich, der geheimnisvollen Sozialisierungsermächtigung in unserer Verfassung? Kann auch das Land Berlin von ihr Gebrauch machen? 0:00 bis 13:40: Intro, Fakten, worum es bei dem Volksentscheid geht und wie er zustande gekommen ist 13.40 bis 47:00: Eigentum und Grundrechtsschutz, Sozialisierung als Grundrechtsschranke oder wirtschaftspolitische Ermächtigung, Verhältnismäßigkeit 47:25 bis Ende: Landes- und Bundesverfassungsrecht, gilt Art. 15 Grundgesetz auch für das Land Berlin? Teil 2 wird die Frage der Entschädigung beleuchten: Was sind die Maßstäbe für die Entschädigung, die Berlin an Deutsche Wohnen & Co. zu zahlen hätte? Stimmt es, dass die erwartete Milliardensumme den Landeshaushalt sprengen würde? Und was sagt das internationale Recht dazu? Und Teil 3 dreht sich um die Umsetzung, wenn der Volksentscheid durchgeht: Was hat es mit der "Anstalt des öffentlichen Rechts" auf sich, die die Wohnungen übernehmen soll? Wie demokratisch ist das alles? Und wer könnte vor welchem Gericht dagegen klagen? Wie geht es weiter? Welches Thema sollen wir für die nächste Folge des VerfassungsPod angehen? Darüber können Sie abstimmen. Drei Themen stehen zur Auswahl. Zur Abstimmung geht es hier. Wie können Sie uns unterstützen? Einen Podcast wie diesen zu recherchieren und zu produzieren, macht richtig Aufwand. Es sind viele, viele Stunden Arbeitszeit in diese Folge geflossen. Diesmal haben wir noch viel improvisiert (s. Foto), aber auf die Dauer werden wir investieren müssen, und zwar tüchtig. Das geht nur, wenn es uns gelingt, Sie davon zu überzeugen, Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity zu werden und 5 Euro im Monat in den Topf zu werfen. Und was haben Sie davon? Als Steady-Mitglied sind Sie nicht nur passiver Konsument, sondern Teil des Projekts. Die aktuelle Folge "DW Enteignen" ist noch sehr breit angelegt, was auch dem Thema geschuldet war. Aber eigentlich stellen wir uns vor, dass wir die Frage, der wir nachgehen, zuspitzen, damit wir das Problem, das das Thema interessant macht, exakt treffen. Das wollen wir mit Ihnen diskutieren. Wir wollen von unseren Steady-Mitgliedern erfahren, was sie interessiert. Wir wollen mit ihnen besprechen, welche Fragen wir stellen und welchen Spuren wir nachgehen sollen. Wenn Sie Mitglied werden, bekommen Sie den Zoom-Link und sind dabei. Und Sie bekommen natürlich unsere famose Kaffeetasse: Gesprächspartner_innen: Prof. Dr. Marietta Auer, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt, und Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Thorsten Beckers, Bauhaus-Universität Weimar Prof. Dr. Matthias Goldmann, Goethe-Universität Frankfurt Prof. Dr. Michael Kloepfer, Humboldt-Universität Berlin Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen Dr. Pia Lange, Universität Bremen Prof. Dr. Florian Rödl, Freie Universität Berlin Sebastian Schneider, Jurist, Berlin Dr. Jana Schollmeier, Universität Trier Silvia Steininger, Max-Planck-Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Heidelberg Prof. Dr. Fabian Thiel, University of Applied Science, Frankfurt Dr. John Philipp Thurn, Sozialgericht Berlin Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität Berlin Dr. Tim Wihl, Humboldt-Universität Berlin Dr. Benedikt Wolfers, Posser, Spieth, Wolfers & Partners, Berlin Quellen: Isabella Beck, Carina Brendl, Gabriella Kinefss: Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen in Deutschland? Eine (kritische) Betrachtung an der Schnittstelle von Grund- und Menschenrechten, Freiburger Informationspapiere zum Völkerrecht und Öffentlichen Recht, 4/2020 Jörg Beckmann: Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen einer Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung von Wohnimmobilien, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 22.11.2018 Martin Burgi: Eigentumsordnung und Wohnungsnot: Spielräume für eine wohnraumbezogene Bodenpolitik, NVwZ 2020, S. 257 ff. Hans Peter Ipsen: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 74 ff. Jörn Ipsen: Sozialisierung und Übermaßverbot, NVwZ 2019, S. 527 ff. Reiner Geulen: Rechtliche Stellungnahme zum Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 21.11.2018 Bernhard Haaß: Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen durch Volksgesetz, LKV 2019, S. 145 ff. Michael Kloepfer: Die Sozialisierung von Wohnungsunternehmen und die Verfassung, NJW 2019, S. 1656 ff. Maximilian Pichl: »Verfassungspositionen verteidigen«: Gedanken zur Debatte um die Vergesellschaftung von Wohneigentum, 25.4.2019, Verfassungsblog Helmut Ridder: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 124 ff. Cara Röhner: Eigentum und Vergesellschaftung in der Wohnungskrise. Zur Aktualität von Art. 15 GG, KJ 2020, S. 16 ff. Christian Schede, Johann-Frederik Schuldt: Vergesellschaftung von Grund und Boden, ZRP 2019, S. 78 ff. Jana Schollmeier: Die Gewährleistung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als Verfassungsfrage, Nomos 2020 Helge Sodan: Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., März 2019 Standpunkt des Berliner Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)", 24.9.2020, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/3054 Fabian Thiel: Art. 15 Grundgesetz – obsolet? Helmut Ridder zum 100. Geburtstag, DÖV 2019, S. 497 ff. John Philipp Thurn: Schweigen als Sozialisierungssperre? „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und der Eigentumsschutz der Berliner Landesverfassung, 14.5.2021, Verfassungsblog Volkert Vorwerk: Stellungnahme zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 25.7.2018 Christian Waldhoff: Verfassungsrechtliche Grenzen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit religiösem Selbstverständnis in Berlin, Rechtsgutachten im Auftrag der HWS Berlin, Mai 2019 Christian Waldhoff/Lara Liese: Das verfassungspolitische Labor. Verfassungsentwicklung in Berlin 2004–2020, Jahrbuch des Öffentlichen Rechts 2021, S. 905 ff. Joachim Wieland: Verfassungsfragen der Vergesellschaftung von Wohnraum, Rechtsgutachten für die Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin, August 2019 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Vergesellschaftung eines privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmens nach Art. 15 GG, 29.1.2019, WD 3 -3000 -445/18 Deutsche Wohnen & Co. Enteignen: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Lösungen für die Berliner Wohnungskrise, 2. Aufl. März 2020 Benedikt Wolfers, Kai-Uwe Opper: Vergesellschaftung von Grund und Boden in Berlin - zulässig? DVBl 2019, S. 542 ff.
Im neuen Vitus-Podcast sprechen wir mit dem Fraktionsvorsitzenden der CDU in Mönchengladbach, Hans- Peter Schlegelmilch, über mehrere wichtige Themen. Um mehr Gesamtschulplätze zu schaffen, will die „Ampel“-Kooperation Hauptschulen schließen und eine Realschule umwandeln. Warum die CDU gegen diese Schulschließungen und gegen sechszügige Schulfabriken ist, erklären wir im Podcast. Weiteres wichtiges Thema ist die Neuordnung der städtischen Gesellschaften WFMG, EWMG und MGMG. Für die Zeit nach der Pandemie und die Mamut Aufgabe Strukturwandel im Rheinischen Revier, müssen alle Kräfte gebündelt werden. Gute Nachrichten gibt es außerdem von der Stadt Mönchengladbach. Ein weiteres Rechtsgutachten belegt, dass der Kauf der Anteile an der Share2Drive GmbH durch die NEW nicht gegen geltendes Recht verstoßen hat. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/philipp-braun4/message
Weitere Themen: Rollis im Glück: RSV-Lahn Dill gewinnt Champions-League. Autokino Büdingen verlängert wegen großem Erfolg um eine Woche.
Autor: Dittrich, Monika Sendung: Tag für Tag Hören bis: 19.01.2038 04:14 Aus Religion und Gesellschaft Keine Pflichtverletzung von Kardinal Woelki: Einschätzungen zum Kölner Rechtsgutachten über die Verantwortung der Kirchenleitung im Gespräch mit Christiane Florin. Ein Drittel aller Pflichtverletzungen im Untersuchungszeitraum 1975-2018 werden dem verstorbenen Kardinal Meisner angelastet. Gönnen können statt Neidkampagnen: Statt auf Geimpfte, Getestete und Genesene neidisch zu sein, sollte man ihnen gönnen, dass sie ihre Freiheiten zurückerhalten. Das fordert der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm. Anderen etwas zu gönnen, das könnte uns allen guttun, meint auch die Psychologin Brigitte Dorst. Spaltende Minderheit: Israels streng-religiöse Juden als Wahlkampfthema Am Mikrofon: Monika Dittrich
Man sei gespannt, was da jetzt wirklich an die Öffentlichkeit komme, sagt Ullrich Pick aus der SWR Redaktion Religion und Gesellschaft in SWR2. Laut SPIEGEL soll das neue Gutachten mehr als 300 Verdachtsmeldungen enthalten, auf mehr als 300 Opfer eingehen, und mehr als 200 Beschuldigte aufzählen. Das alte Gutachten behandelte dagegen nur 15 Fälle. „Diese 700 Seiten, die wir erwarten, sind sie zum Teil geschwärzt, dann nützt das niemand etwas. Oder kommt wirklich etwas zur Sprache, was wir erwarten. Und die Frage ist natürlich auch, diese Leute, die im Fokus stehen und von denen wir wissen wollen, wie haben sie denn wirklich über die Jahrzehnte gehandelt, werden sie jetzt besser behandelt in dem neuen Gutachten. Oder wäre es letztendlich besser gewesen, das alte Gutachten zu veröffentlichen“, so Pick. Wie die Zurückhaltung des ersten Gutachtens zu verstehen sei, frage man sich auch umso mehr, wenn man bedenkt, dass im Nachbarbistum Aachen ein Gutachten von der gleichen Münchner Kanzlei angefertigt und ohne Wenn und Aber der Öffentlichkeit preisgegeben wurde. Dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wird vorgeworfen, die Aufklärung und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in seinem Erzbistum zu verschleppen. Denn vor einem Jahr sollte bereits ein entsprechendes Gutachten vorgestellt werden, dass Woelki aber nicht zur Veröffentlichung frei gab. Heute ist das Rechtsgutachten zur Verantwortung von Bischöfen, Generalvikaren und weiteren Führungskräften im Missbrauchsskandal im Kölner Erzbistum der Kölner Staatsanwaltschaft übergeben worden. In einer Pressekonferenz des Erzbistums wird es auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Ein neues Rechtsgutachten zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Geistliche im Bistum Köln liegt nun vor. Es sagt nichts über das Leid der Opfer, kommentiert Andreas Main. Aber es würden schonungslos Namen genannt. Auf dieser Basis lasse sich weiterdenken. Ein Kommentar von Andreas Main www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche Hören bis: 27.05.2021 20:06 Direkter Link zur Audiodatei
Daniel Freund hat die Kritik der EVP an der Rechtsmäßigkeit der geplanten EU-Ethikbehörde zurückgewiesen. "Wir haben genau dazu sowohl im Rechtsausschuss als auch im Verfassungsausschuss mehrere Rechtsgutachten erstellen lassen, die sagen, dass das möglich ist. Insofern verstehe ich die Einwände bisher nicht", so Freund.
Am 18. März will das Erzbistum Köln ein Rechtsgutachten zum sexuellen Missbrauch vorlegen. Der renommierte Kirchenrechtler Thomas Schüller, Direktor des Instituts für Kanonistik an der Universität Münster, erklärt im Podcast „Stadt mit K“, welche Vorwürfe gegen frühere und amtierende Würdenträger des Erzbistums im Raum stehen und welche Strafen das Kirchenrecht hierfür vorsieht. Schüller erklärt auch die Unterschiede zwischen dem weltlichen Recht und dem Kirchenrecht. Trotz eines eigenen umfassenden Regelwerks für fast alle Lebensbereiche ist die Kirche kein „Staat im Staat“. Niemand stehe über dem Gesetz, betont Schüller. Es hängt aber mit einer lange geübten Praxis der Privilegierung und institutioneller Rücksichtnahme des Staates auf kirchliche Belange zusammen, dass Missbrauchstäter aus dem Raum der Kirche über Jahrzehnte hinweg unter dem Radar der staatlichen Strafverfolgungsbehörden bleiben konnten.
Für Maria Mesrian ist der 18. März „kein Datum“. An diesem Tag soll das mit Spannung erwartete Rechtsgutachten zum sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln vorgestellt werden. Dass es Pflichtverletzungen hochrangiger Bistumsvertreter und ein System des Verschweigens und Vertuschens von Missbrauch dokumentieren wird, ist für die Theologin der Initiative „Maria 2.0“ bereits jetzt ebenso klar wie eine Verweigerung der amtierenden Kirchenleitung. Im Podcast „Talk mit K“ des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit Chefkorrespondent Joachim Frank begründet Mesrian dies mit dem Verhalten von Erzbischof Kardinal Rainer Woelki und seiner Weihbischöfe auf dem „Synodalen Weg“ von Bischöfen und Laienvertretern: Die Kölner seien diejenigen, die den zur Bewältigung der Missbrauchskrise gestarteten Reformprozess „Synodaler Weg“ mit am heftigsten torpedierten und beschädigten. Tim Kurzbach, oberster Vertreter der Laien im Erzbistum, schildert im Podcast die Stimmung der Kirchenbasis und erklärt, warum das von ihm geführte Gremium, der Diözesanrat der Katholiken, der Bistumsleitung bis auf Weiteres die Zusammenarbeit aufgekündigt hat.
Die Geschehnisse um den Hambacher Forst erreichten im Jahr 2018 einen neuen Höhepunkt - vor allem die Baumhäuser und deren Räumung erzeugten dabei ein ungeahntes Medienecho. Moritz Klanten untersucht einige der höchst kontrovers diskutierten Probleme. Dabei kommt es insbesondere auf das Baurecht an. Dabei stellt sich die Frage: HambiBleibt - die Baumhäuser auch? 4:12 - § 2 BauO NRW 2018 § 2 - Begriffe (1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Chronologie der Hambach-Räumungen Beschluss des VG Köln (Az. 23 L 2060/18) Rechtsgutachten zur Räumung des Hambacher Forstes Rechtsfragen der Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst (BauR 2019, S. 587 ff.) auf YouTube ansehen
Kann man deutsche Unternehmen dafür haftbar machen, wenn in ihren Lieferketten irgendwo im Ausland Menschenrechte verletzt werden? Die Initiative Lieferkettengesetz hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, wie so ein Gesetz funktionieren könnte. Johanna Kusch, Koordinatorin der Initiative Lieferkettengesetz erklärt, was bei diesem Gutachten herauskam.
Darf der Staat das Tragen von Kopftüchern in Schulen für unter 14-jährige verbieten? Ja, sagt ein Rechtsgutachten, das die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände (BAGIV) in Auftrag gegeben hat. Und das obwohl der Staat mit einem Kopftuchverbot in die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht eingreifen würde. Muss der Staat sich hier schützend vor Kinderrechte stellen? Wir wiederholen eine Sendung aus dem Dezember 2019.
Jetzt KenFM unterstützen: https://www.patreon.com/KenFMde Murswiek ist Rechtswissenschaftler. Bis zur Emeritierung 2016 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und gehörte von 1972 bis 2015 der CDU an. Er berät Bundestagsabgeordnete, erstellt Rechtsgutachten und übernimmt Prozessvertretungen für Parteimitglieder der CDU, der GRÜNEN und der AfD. Diskutiert man aktuell über die Auswirkungen des Coronavirus, steht die medizinische Komponente mehrheitlich im Vordergrund. Wie schaut es aber mit der juristischen Betrachtung aus? Angesichts der globalen Corona-Pandemie suspendiert auch dieses Land seine in den Verfassungen verbrieften Bürgerrechte, ohne dass darüber auch nur ein Parlament beratschlagt hätte. Die anfänglichen Ohnmachtsgefühle der Politiker mutierten binnen weniger Wochen zu Allmachtsfantasien. Ausgehverbote. Amüsierverbote. Arbeitsverbote. Abstandsgebote. Versammlungsverbote. Die Verunsicherung eines Großteils der Bürger, hinsichtlich dieser einzigartigen Situation, sorgt nicht nur für Irritationen bei Betrachtung der diskutierten gesundheitlichen Gefahren, sondern stellt zusehends auch eine elementare Beeinträchtigung im alltäglichen Dasein und entsprechenden Abläufen dar. Welchen politischen und verfassungsrechtlichen Handlungsspielraum hat gegenwärtig die Bundesregierung? Inwiefern spielt hier das parlamentarische Kontrollrecht eine Rolle? Wäre ein Gesetz, dass Gesundheitsbehörden ermächtigen würde Zwangstest, Zwangsimpfungen und Zwangsbehandlungen zur Eindämmung des Coronavirus durchzuführen in Deutschland verfassungsgemäß? Hat der Bürger individuelle Chancen, sich den Anordnungen der Politik zu widersetzen? Diese und weitere Fragen der juristischen Ebene in der Corona-Diskussion sind Bestandteil des heutigen KenFM am Telefon. Jetzt KenFM unterstützen: https://www.patreon.com/KenFMde gefällt unser Programm? Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unters...Du kannst uns auch mit Bitcoins unterstützen. BitCoin-Adresse: 18FpEnH1Dh83GXXGpRNqSoW5TL1z1PZgZK Abonniere jetzt den KenFM-Newsletter: https://kenfm.de/newsletter/ KenFM ist auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommst Du zu den Stores von Apple und Google. Hier der Link: https://kenfm.de/kenfm-app/ https://www.kenfm.de https://www.twitter.com/TeamKenFM https://www.instagram.com/kenfm.de/https://www.youtube.com/KenFMhttps://soundcloud.com/ken-fm See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
Wir sprechen über die Entscheidung, das ein vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) aufgegebenes Rechtsgutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eSport ist kein Sport ist. Was wir davon halten und wie überhaupt Sport definiert wird, erfahrt ihr brandaktuell von Frank, Marcel und Sascha.
Pädophilie ist eine Störung der sexuellen Präferenz. Veränderbar ist sie nicht. Wer pädophil ist, bleibt pädophil. Die Menschen müssen mit ihrer sexuellen Präferenz leben und damit, dass sie in der Gesellschaft schwer stigmatisiert sind – auch jene, die nie übergriffig werden. Es ist nicht abzustreiten, dass Erwachsene, die sich an Kinder vergreifen oder Pornographie mit Kindern im Internet konsumieren, bestraft werden müssen. Statistiken zeigen, dass Übergriffe auf Kinder nicht nur von Pädophilen begangen werden. 25 bis 50 Prozent sind pädophil. Die restlichen Täter haben andere Beweggründe. Die Präferenz unter Kontrolle bringen In der Sendung «Doppelpunkt» geht es um jene pädophilen Menschen, die alles unternehmen, ihrer Präferenz nicht nachzugeben. Zwei Betroffene erzählen wie es ist, mit niemandem über ihre Präferenz sprechen zu können, ohne einem Täter gleichgestellt zu werden. Eine Frau erzählt, wie es war, als ihr ihr Partner gestand, auch Mädchen in der Pubertät zu mögen. Therapie und Beratung für Pädophile Pädophilie kann man nicht verurteilen, die Taten aber schon. Im Institut Forio, in Zürich, Frauenfeld und Zug werden Rechtsgutachten erstellt und Straftäter therapiert. Ausserdem werden pädophile Klienten beraten, die keine Täter werden wollen. Zurzeit sind rund 70 Männer mit pädophiler Neigung in Behandlung bei Forio-Therapeuten. Bereits rund 200 Betroffene waren schon in Behandlung. Die Gründerin des Instituts, die Rechtspsychologin Monika Egli-Alge, ist überzeugt, dass durch diese Prävention, Übergriffe vermieden werden können. Pädophile finden in ihrem Institut eine Anlaufstelle bei der sie über ihre Präferenz zu sprechen können und lernen damit umzugehen. Ihnen wird bewusst gemacht, dass man ihre Präferenz nicht verurteilen kann, nur die Taten. Stellen Sie im Live-Chat Ihre Fragen Am Dienstag, 2. Juli 2019 ab 21 Uhr, im Anschluss an die Sendung «Doppelpunkt», beantwortet Pädophilie-Expertin und Therapeutin Monika Egli-Alge Fragen rund um das Thema «Pädophilie». Der Chat ist anonym. Stellen Sie Ihre Frage hier .
Pädophilie ist eine Störung der sexuellen Präferenz. Veränderbar ist sie nicht. Wer pädophil ist, bleibt pädophil. Die Menschen müssen mit ihrer sexuellen Präferenz leben und damit, dass sie in der Gesellschaft schwer stigmatisiert sind – auch jene, die nie übergriffig werden. Es ist nicht abzustreiten, dass Erwachsene, die sich an Kinder vergreifen oder Pornographie mit Kindern im Internet konsumieren, bestraft werden müssen. Statistiken zeigen, dass Übergriffe auf Kinder nicht nur von Pädophilen begangen werden. 25 bis 50 Prozent sind pädophil. Die restlichen Täter haben andere Beweggründe. Die Präferenz unter Kontrolle bringen In der Sendung «Doppelpunkt» geht es um jene pädophilen Menschen, die alles unternehmen, ihrer Präferenz nicht nachzugeben. Zwei Betroffene erzählen wie es ist, mit niemandem über ihre Präferenz sprechen zu können, ohne einem Täter gleichgestellt zu werden. Eine Frau erzählt, wie es war, als ihr ihr Partner gestand, auch Mädchen in der Pubertät zu mögen. Therapie und Beratung für Pädophile Pädophilie kann man nicht verurteilen, die Taten aber schon. Im Institut Forio, in Zürich, Frauenfeld und Zug werden Rechtsgutachten erstellt und Straftäter therapiert. Ausserdem werden pädophile Klienten beraten, die keine Täter werden wollen. Zurzeit sind rund 70 Männer mit pädophiler Neigung in Behandlung bei Forio-Therapeuten. Bereits rund 200 Betroffene waren schon in Behandlung. Die Gründerin des Instituts, die Rechtspsychologin Monika Egli-Alge, ist überzeugt, dass durch diese Prävention, Übergriffe vermieden werden können. Pädophile finden in ihrem Institut eine Anlaufstelle bei der sie über ihre Präferenz zu sprechen können und lernen damit umzugehen. Ihnen wird bewusst gemacht, dass man ihre Präferenz nicht verurteilen kann, nur die Taten. Stellen Sie im Live-Chat Ihre Fragen Am Dienstag, 2. Juli 2019 ab 21 Uhr, im Anschluss an die Sendung «Doppelpunkt», beantwortet Pädophilie-Expertin und Therapeutin Monika Egli-Alge Fragen rund um das Thema «Pädophilie». Der Chat ist anonym. Stellen Sie Ihre Frage hier .
Wir reden über Medienkonzepte, Lernsticks. Es gibt ein Update zum Digitalpakt. Guido erzählt von der Subscribe und referiert seine Gedanken zu Lernen mit Podcasts. Felix berichtet von einem Rechtsgutachten und Guido verherrlicht den Hypertext.
Ist die EU auf dem Weg, eine Sozialunion zu werden? Wolfgang Mazal (Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien) thematisiert im Gespräch mit Benedikt Weingartner sozial- und arbeitspolitische Herausforderungen. Mit seinem Rechtsgutachten begründet die Bundesregierung die EU-Rechtskonformität der von ihr eingeführten Indexierung der Familienbeihilfe. Kommt es nicht doch zur Diskriminierung von ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, schließlich gilt der Gleichheitsgrundsatz unbeschränkt? (Aufzeichnung vom 8. Januar 2019)
Greenpeace prangert die Nutztierhaltung an. Nichts Neues, könnte man meinen. Diesmal allerdings besteht juristisch gesehen tatsächlich eine Chance, etwas zu ändern. Denn ein Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis: Die Schweinehaltung in Deutschland verstößt oftmals gegen das Tierschutzgesetz. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wirtschaft/neues-rechtsgutachten-greenpeace-schweinehaltung
Eine neue Folge von „Lauer informiert“ Unterstütze „Lauer informiert“ durch eine Spende über Paypal. Rechtsgutachten des Deutschen Bundestages zur Vollverschleierung Plenarunterlagen auf der Webseite des Berliner Abgeordnetenhauses
Wed, 1 Jan 1986 12:00:00 +0100 http://epub.ub.uni-muenchen.de/9018/ http://epub.ub.uni-muenchen.de/9018/1/9018.pdf Badura, Peter Badura, Peter (1986): Rundfunkfreiheit und Finanzautonomie. Rechtsgutachten. Beiträge zum Rundfunkrecht; Bd. 35. Frankfurt am Main: Hessischer Rundfunk Jura
Sat, 1 Jan 1983 12:00:00 +0100 http://epub.ub.uni-muenchen.de/9010/ http://epub.ub.uni-muenchen.de/9010/1/9010.pdf Badura, Peter Badura, Peter (1983): Berufsrechtliche Fragen der Abschlußprüfung nach dem Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes. Rechtsgutachten. Düsseldorf: Wirtschaftsprüferkammer
Sat, 1 Apr 1978 12:00:00 +0100 http://epub.ub.uni-muenchen.de/9923/ http://epub.ub.uni-muenchen.de/9923/1/zacher_9923.pdf Zacher, Hans Friedrich Zacher, Hans Friedrich (April 1978): Verfassungsrechtliche Bedingungen der Veränderung der Zusammensetzung des Bayerischen Senats. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag des Bayerischen Senats. München: Bayerischer Senat