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Ergänzend zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent für die gesetzlichen Krankenkassen erheben die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern, um ihren Finanzbedarf zu decken. Ob und in welchem Umfang erhöht wird, entscheidet jede Krankenkasse selbst. Durch die Erhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt bis zum Ende des Monats, ab dem der neue Zusatzbeitrag gezahlt werden muss. Wir haben mit Dr. Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz gesprochen.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Plus 30 Prozent – Versicherungspreise steigen für E-Autos stärker als für Verbrenner Die Kfz-Versicherer erhöhen flächendeckend ihre Preise – besonders stark bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. Die Vollkasko-Versicherung ist für diese Antriebsarten im Mittel 30 Prozent teurer als im Vorjahr. Bei Benzinern und Dieseln liegen die Preise um 25 Prozent höher. Das zeigt der Kfz-Versicherungsindex des Vergleichsportals Verivox. Allianz Partners: Neuer CFO benannt Allianz Partners, ein weltweit führender Anbieter von Versicherungs- und Assistance-Dienstleistungen, hat bekannt gegeben, dass Michael Buttstedt seit dem 1. September 2024 die Position des Chief Financial Officer übernommen hat. Er berichtet an Tomas Kunzmann, Chief Executive Officer von Allianz Partners. Hagel: Ein klassischer Fall für die Teilkasko-Versicherung? Hagelstürme treten im Herbst oft plötzlich und ohne Vorwarnung auf. Die harten Körner können Dellen im Lack hinterlassen oder Scheiben beschädigen. Laut Versicherungsstatistik des GDV betrugen Hagelschäden an Fahrzeugen im Jahr 2023 über 800 Millionen Euro. Der Hagel-Atlas der Verti Versicherung AG zeigt, welche Regionen in Deutschland besonders durch Hagel gefährdet sind – ganz vorne bei den Bundesländern liegen Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Zurich stellt interaktives Tool für Klimarisiken vor Zurich präsentiert mit dem „Climate Spotlight Core“ ein neues Tool zur Analyse von Klimarisiken für mittelständische Unternehmen, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen. Es basiert auf aktuellen Klimadaten und modelliert vier Klimaszenarien bis 2100. Ziel ist es, Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen zu stärken und strategische Entscheidungen zu unterstützen. Versicherungswechsel oft noch nach Stichtag möglich Auch im Dezember können die meisten Autofahrer noch die Kfz-Versicherung wechseln. Grund hierfür sind die Prämienerhöhungen der Versicherer. Wird der Beitrag für die Kfz-Haftpflicht, die Teilkasko oder die Vollkasko zum neuen Jahr erhöht, ohne dass der Leistungsumfang steigt, gilt nämlich ein Sonderkündigungsrecht. BVK gratuliert neuer EU-Finanzkommissarin Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gratuliert der neuen portugiesischen EU-Finanzkommissarin Maria Luís Albuquerque zu ihrer Bestätigung durch das EU-Parlament am 27.11.2024.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Versicherungen im Todesfall: Was bleibt bestehen, was endet? Es gibt bestimmte Dinge, die man gerne verdrängt und dazu gehört alles, was mit dem Tod zu tun hat. Doch manchmal ist es besser, zu wissen, was zu tun ist, wenn der Fall des Falles eintritt und das ist oft überraschend. Verstirbt ein Mensch, sehen sich Angehörige oft mit einer Vielzahl von Formalitäten konfrontiert, die sie erledigen müssen. Dazu gehört auch die Benachrichtigung von Versicherungen. „Beim Tod einer geliebten Person ist es wichtig, den Versicherern so schnell wie möglich Bescheid zu geben – besonders bei Verträgen, die eine Todesfallleistung beinhalten. Außerdem sollten Hinterbliebene beachten, dass nicht alle Versicherungen mit dem Tod erlöschen – einige Verträge können weiterlaufen oder gehen automatisch auf die Erben über“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Insbesondere Versicherungen mit Todesfallleistung geben für die Todesfallmeldung sehr enge Zeitfenster vor. Welche Fristen gelten, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die erste Meldung kann unkompliziert per E-Mail erfolgen; die erforderlichen Nachweise zum Versicherungsfall lassen sich später nachreichen – am besten in Form von Kopien, die per Einschreiben versendet werden. Die benötigten Dokumente variieren je nach Art der Versicherung. „Es ist ratsam, alle möglicherweise erforderlichen Unterlagen frühzeitig zu sammeln. Dazu zählen der Toten- und Versicherungsschein, Geburts- und Sterbeurkunden sowie die Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Sollte der Verstorbene durch einen Unfall ums Leben gekommen sein, ist außerdem ein ärztlicher Bericht erforderlich“. Welche Versicherung endet, welche läuft weiter? Die verschiedenen Versicherungen sehen jeweils unterschiedliche Regelungen vor. Nur bei der Krankenversicherung gilt stets: Die Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Im Vertrag (mit)versicherte Personen können diesen innerhalb von zwei Monaten nach Tod des Versicherungsnehmers fortsetzen. • Bei der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bei einigen Versicherern noch zwei Monate nach dem Tod bestehen. Auf diese Weise wird den Erben eine Übergangszeit für die Auflösung des Hausstandes gewährt. • Bei der Familienhaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. • Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben des Hauses über. Es entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. • Und auch die Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben des Autos über. Solche Verträge können nicht per Sonderkündigungsrecht, sondern nur ordentlich gekündigt werden. Eine Ausnahme: Der Erbe verkauft den Wagen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: 22 Krankenkassen erhöhen mitten im Jahr den Beitrag Seit Mai 2024 haben 22 Krankenkassen mitten im Jahr den Beitrag erhöht, 17 von ihnen hatten schon zum Jahreswechsel mehr Geld verlangt. Eigentlich sind mögliche Beitragsanpassungen zum jeweiligen Jahresbeginn vorgesehen. 7,6 Millionen Versicherte sind betroffen, das zeigen aktuelle Abfragen von Finanztip bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Nach Musterrechnungen des Geld-Ratgebers spart ein Durchschnittsverdiener durch einen Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse oft mehr als 300 Euro im Jahr. GKV-Wechsel spart mehrere Hundert Euro „Weil viele Versicherungen dieses Jahr ihren Zusatzbeitrag angehoben haben, manche sogar zum zweiten Mal, können betroffene Versicherte aktuell besonders von einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse profitieren“, rät man. Wie sehr sich ein solcher Wechsel lohnt, hängt vom Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist. Nach Finanztip-Berechnungen kann ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) mit einem Wechsel von der Krankenkasse KKH (3,28 % Zusatzbeitrag seit 01.08.2024) zu einer der günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen (0,9 % Zusatzbeitrag) im Monat 25,70 Euro netto sparen. So viel bleiben von 35,70 Euro Beitragsersparnis nach Steuern übrig. Im Jahr macht das 308,40 Euro Ersparnis bei der Krankenversicherung. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro steigt die Netto-Ersparnis auf 32,68 Euro monatlich oder 392,16 Euro jährlich. Und ein Angestellter mit 5.000 Euro Bruttogehalt spart durch diesen Wechsel 38,75 Euro pro Monat oder 465 Euro auf ein Jahr gerechnet. Wie groß die individuelle Ersparnis beim Zusatzbeitrag ist, können Arbeitnehmer online mit einem Rechner von Finanztip prüfen. Der kostenfreie Verbraucherservice zeigt die Ersparnis bei einem Wechsel von der aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit tätigen Krankenkasse. Wann ist ein Wechsel der GKV möglich „Der Wechsel der Krankenkasse ist einfach”, sagt man: „Versicherte melden sich einfach beim neuen Versicherer an, der erledigt dann den Rest.“ Normalerweise sind Verbraucher nach einem vorausgegangenen Wechsel zunächst zwölf Monate an ihren neuen Versicherer gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Betroffene haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. „Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats beim Versicherer eingehen, in dem der erhöhte Beitrag erstmals fällig wird“. Die Kündigung greift dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn Versicherte länger als zwölf Monate bei ihrer Kasse sind, können sie jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Außenhandel im 1. Halbjahr geschrumpft / Stimmung im Einzelhandel trübt sich ein / Sonderkündigung bei höheren Kassenbeiträgen // Beiträge von: Felix Lincke, Nikolaus Nützel / Moderation: Stephan Lina
Bietet ein Internetprovider am neuen Wohnort eines Kunden keine passende Leistung an, hat dieser ein Sonderkündigungsrecht. Das durchzusetzen ist zuweilen schwieriger als gedacht.
Probleme mit dem Fitness-Studio? Bei uns in der Beratung ein Dauerbrenner: Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Dürfen die Preise während der Laufzeit einfach erhöht werden? Was ist, wenn ich umziehen muss? Und: Darf ich eigene Getränke mit ins Studio nehmen? Niklaas Haskamnp spricht in dieser Folge mit Oliver Buttler über diese und andere Fragen. Wir informieren über Fallstricke beim Vertragsabschluss und geben Tipps, was bei der Auswahl des Fitness-Studios zu beachten ist und wie Ärger vermieden werden kann.
Keine Panik, wenn die Beitragsanpassung der Kfz-Versicherung im Postkasten liegt! In der neuen Podcastfolge verraten wir, wie man trotzdem gelassen ins neue Versicherungsjahr starten kann. Wir klären auf: Wann kann man eigentlich eine Kfz-Versicherung kündigen und an welche Fristen muss man sich hierbei halten? Und was hat es mit der Sonderkündigungsfrist auf sich? Außerdem verraten wir, für wen und wann sich der Wechsel einer Kfz-Versicherung wirklich lohnt. Und das Beste: Hörer:innen erhalten auch ein paar Tipps, wie man beim Kfz-Versicherungsbeitrag sparen kann. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Welche Versicherungen enden mit dem Todesfall, welche nicht? Es gibt Dinge, über die will man meistens nicht nachdenken. Dazu gehören auch Todesfälle in der Familie. Doch gerade dann ist einiges zu beachten. Von Behörden über Banken bis Versicherungen – im Todesfall müssen Angehörige diverse Unterlagen bei den unterschiedlichsten Institutionen vorlegen. „Stirbt ein Familienmitglied, müssen Angehörige den Todesfall schnellstmöglich bei den jeweiligen Versicherungen melden, insbesondere bei denen mit Todesfallleistung. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass nicht alle Versicherungsverträge mit dem Todesfall enden. Es gibt es auch solche, die fortgeführt werden können oder automatisch auf die Erben übergehen“, sagt man beim Bund der Versicherten, BdV. Eine Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers (VN). Im Vertrag (mit)versicherte Personen können diesen innerhalb von zwei Monaten nach Tod des Versicherungsnehmers fortsetzen. Stirbt eine (mit)versicherte Person, die nicht der Versicherungsnehmer ist, endet der Vertrag automatisch mit ihrem Tod. Anders sieht es bei folgenden Beispielen aus: • Bei der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bei einigen Versicherern noch zwei Monate nach dem Ableben bestehen. Auf diese Weise wird den Erben eine Übergangszeit für die Auflösung des Hausstandes gewährt. Übernehmen Erben die Wohnung, werden sie neuer Versicherungsnehmer. • Bei der Familienhaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Wird die Prämie dann vom überlebenden Ehegatten weitergezahlt, wird dieser auch automatisch neuer Versicherungsnehmer. • Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben des Hauses über. Es entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Erben können in der Regel mit Dreimonatsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. • Auch die Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben des Autos über. Solche Verträge können nicht per Sonderkündigungsrecht, sondern nur ordentlich gekündigt werden. Eine Ausnahme: Der Erbe verkauft den Wagen. Dann geht der Vertrag auf den Erwerber über, der wiederum berechtigt ist, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Wusste er nichts vom Bestehen des Vertrages, beginnt die Kündigungsfrist erst ab Kenntnis. Der Erwerber darf dann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. „Bei einem Todesfall fällt es schwer, sich unverzüglich um Formalitäten zu kümmern. Doch eine schnelle Reaktion ist sehr wichtig, damit Versicherer die Leistungen nicht verweigern“, sagt man beim BdV. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
November heißt: Wechselsaison in der KFZ-Versicherung. Beim Versicherungswechsel lassen sich bis zu 843 Euro im Jahr sparen. Die Wechselfrist verstreicht am 30.11., aber es gibt auch Gründe für eine Sonderkündigung. Wir sprechen darüber und stellen Euch den "Fahrerschutz" vor.
Strippenzieher und Tarifdschungel - Der Podcast von teltarif.de
Viele DSL- und Kabelkunden wollen Preiserhöhungen nicht hinnehmen und wechseln den Anbieter. Wir sprechen im Podcast darüber, wie das am besten klappt. Telefon & Internet: Was Sie bei einem Umzug beachten sollten Nach DSL-Sonderkündigung: Wie läuft der Anbieterwechsel?
Wie kündige ich meine Versicherung? Gibt es so etwas wie ein Sonderkündigungsrecht und wann betrifft mich der Sonderfall? In dieser Spezialfolge bekommst du wieder alle notwendigen Infos zu dem eher selten angesprochenen Themengebiet "Kündigung". Viel Spaß damit! Weitere Infos zur "Heldenwerkstatt" findet ihr hier: https://fb.me/e/LtJmzAadBesuch uns auf Facebook:https://www.facebook.com/versicherungsbuddysBesuch uns auf Instagram:https://www.instagram.com/versicherungsbuddys/https://www.instagram.com/versicherungenmitbenedikt/ https://www .instagram.com/lukas_philippi_/Besuch uns auf LinkedIn:https://www.linkedin.com/company/77135949
Unkündbarkeit- was ist das? - Wo steht das? - Ist jeder Arbeitnehmer nach 15 Jahren unkündbar? - Sonderkündigungsschutz? - Befristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigungsmöglichkeit? - Wann kann man doch kündigen? - Was ist bei einer Betriebsschließung? Anbei auch mein Artikel zum Thema der Unkündbarkeit. Rechtsanwalt Andreas Martin webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
Thema heute: Kfz-Versicherer verschicken aktuell Rechnungen für 2023: Vorsicht vor versteckter Beitragserhöhung Die meisten von Ihnen wissen, dass man in der Regel bis zum 30. November des jeweiligen Jahres seinen KFZ-Versicherungsvertrag problemlos kündigen kann. Was tun, wenn man das dummerweise vergessen hat? Nun, es könnte noch ein Schlupfloch geben. Die Kfz-Versicherer verschicken zum Jahresende regemäßig die Beitragsrechnungen für das kommende Jahr. Gerne auch mal NACH dem 30.11., damit Kunden nicht angesichts möglicher Beitragserhöhungen das Weite suchen. In vielen Fällen erhöhen Versicherer laut Check24 die Preise - in bestehenden Verträgen um durchschnittlich mehr als zehn Prozent.Allerdings haben Versicherungskunden Sonderkündigungsrechte. Finanztip weist darauf hin, dass bei einer Beitragserhöhung in zwei Fällen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Erstens, wenn die Versicherungsprämie steigt, ohne dass der Versicherer den Versicherungsschutz als solchen erhöht. Und zweitens: Wenn der Versicherer den Versicherungsschutz sogar verringert, ohne die Versicherungsprämie zu senken. In jedem Fall sollten Versicherungsnehmer ihre Beitragsrechnung auch dann aufmerksam prüfen, falls diese niedriger ausfällt als im vergangenen Jahr. Denn selbst bei sinkenden Preisen könnte es sich um eine versteckte Beitragserhöhung handeln. Check24 weist darauf hin, dass derjenige, der im abgelaufenen Jahr unfallfrei unterwegs war, in der Regel 2023 mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) rechnen kann. Ändert sich an den anderen beitragsrelevanten Merkmalen (z. B. Wohnort oder Fahrerinnen und Fahrer) nichts, müsste sich der Versicherungsbeitrag verringern. Versicherer können Preiserhöhungen leicht verstecken, indem der Beitrag nicht so stark sinkt, wie er eigentlich müsste.In einem Beispiel kostet die Kfz-Versicherung aktuell 458 Euro im Jahr. Der Versicherer verlangt im kommenden Jahr 446 Euro, also rund drei Prozent weniger. Doch der Blick auf den Vergleichsbetrag zeigt: Die Kosten hätten auf 413 Euro sinken müssen. Der neue Kfz-Versicherungsbeitrag fällt acht Prozent zu hoch aus: eine versteckte Beitragserhöhung des Versicherers. Da eine versteckte Beitragserhöhung auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich ist, bietet Check24 einen Sonderkündigungsrechner, mit dem man eine solche Preiserhöhung aufdecken kann. Im Falle einer (versteckten) Beitragserhöhung haben Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab dem Erhalt der Beitragsrechnung. Das sollte man dann aber nicht auch noch verbummeln! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Viele Strom- und Gaskunden müssen mit teils kräftigen Preiserhöhungen zum Jahreswechsel rechnen. Nach Angaben des Vergleichsportals Check24 müssen sich rund elf Millionen Haushalte ab dem 1. Januar auf stark steigende Preise bei der Grundversorgung einstellen. Doch was können Kunden dagegen tun? Handelsblatt-Energieexpertin Kathrin Witsch erklärt im Podcast, warum es in der aktuellen Lage aus Verbrauchersicht nicht besonders sinnvoll ist, sofort von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen: „Alle Versorger erhöhen derzeit ihre Preise. Erstens ist es nicht garantiert, dass man einen günstigeren Tarif findet und zweitens könnte auch beim neuen Versorger der Preis innerhalb der nächsten sechs Wochen deutlich erhöht werden.“ Verbraucherschützer verdächtigen die Energieversorger, die Einführung der Strom- und Gaspreisbremse und die damit verbundene Wettbewerbshemmung ab Januar zu nutzen, um überzogene Preiserhöhungen durchzusetzen. Die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse enthalten jedoch Regelungen, die Missbrauch bei der Preisgestaltung verhindern sollen: „Früher lag die Beweislast beim Kartellamt. Jetzt muss der Energieversorger nachweisen, dass die Höhe der Tarife gerechtfertigt ist“, sagt Witsch im Gespräch mit Host Anis Micijevic. Mehr zum Thema lesen Sie hier: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiepreise-was-sie-gegen-drastische-strompreiserhoehungen-tun-koennen-/28848906.html Im Marktbericht erklärt Handelsblatt-Finanzredakteur Christian Schnell, wie sich der Wechsel an der Spitze von Fresenius Medical Care auf die Aktie des Unternehmens auswirkt. Mehr zum Thema lesen Sie hier: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/gesundheitskonzern-krach-bei-fresenius-warum-fmc-chefin-carla-kriwet-wirklich-geht/28850944.html Außerdem listet er die Auf- und Absteiger im Dax, MDax und SDax auf. *** Exklusives Angebot für Handelsblatt Today-Hörer: Testen Sie Handelsblatt Premium 4 Wochen für 1 € und bleiben Sie immer informiert, was die Finanzmärkte bewegt. Mehr Informationen: www.handelsblatt.com/mehrfinanzen Wenn Sie Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Lob zu dieser Folge haben, schreiben Sie uns gern per E-Mail: today@handelsblattgroup.com Ab sofort sind wir bei WhatsApp, Signal und Telegram über folgende Nummer erreichbar: 01523 – 80 99 427
Nein, nein, das ist nicht schon wieder eine SONDER-Folge. Es geht - nur - um den arbeitsrechtlichen SONDERkündigungsschutz, über den sich Ronald und Carsten austauschen. Nicht nur Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Es gibt andere FunktionsträgerInnen aber insbesondere auch ArbeitnehmerInnen in besonderen Situationen und Umständen, denen mehr als der normale Kündigungsschutz zur Verfügung steht. Diese Folge bietet einen schnellen Rundumschlag zum Thema. Unsere beiden Podcaster haben natürlich nicht den Anspruch in dieser Folge der Frischen BRise mal eben die Varianten des Sonderkündigungsschutzes erschöpfend zu erörtern. Doch es gibt wichtige Anstöße und praktische Hinweise, die Betriebsräten und betroffenen ArbeitnehmerInnen helfen werden. Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören.
Im Jahr 2021 wurden 20.464 Fälle von Stalking in Deutschland polizeilich erfasst. Die Dunkelziffer wird allerdings auf 200 000 bis 300 000 Betroffene geschätzt. Die Differenz ist also riesig! Man weiß außerdem, dass 80 Prozent der Stalking-Betroffenen weiblich sind, oft sind die Stalker Ex-Partner oder Ex-Männer. Bei Cara-Julie Kather war es kein besessener Ex-Boyfriend, sondern ihr Nachbar. Cara ist 22 Jahre alt, studiert und war gerade in eine neue Wohnung gezogen, als der Nachbar begann, sich komisch zu verhalten. Der fast 50-Jährige hatte sie aber schon lange vor ihrem Einzug auf dem Radar, wie er selbst auch in einem Textdokument beschreibt, das er Cara zugespielt hat. Triggerwarnung: Wir haben Teile dieses Dokuments einsprechen lassen, um seine Besessenheit besser darzustellen. Die expliziten Sexfantasien haben wir aber ausgelassen. Cara erzählt in dieser Folge, wie sie schnellstmöglich aus der Wohnung rauswollte und dann auf ein großes Problem gestoßen ist: Betroffene von Stalking oder auch häuslicher Gewalt haben kein Sonderkündigungsrecht in Deutschland. Nur wer die finanziellen Mittel hat und im Zweifel doppelt Miete zahlen kann, kann sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Alle anderen müssen drei Monate in der Gefahrensituation ausharren. In dieser Folge erklärt der Jurist Michael Dligatch die rechtlichen Hintergründe. Er ist auf Mietrecht spezialisiert und ist auch gerne euer Ansprechpartner: www.dligatch-voss.de Der offizielle Partner dieser Folge ist der Weiße Ring. Der Verein ist Anlaufstelle für alle Menschen, die häusliche Gewalt, Stalking oder andere Gewalterfahrungen erleben. Tim Herrscher stellt zum Ende der Folge die NO STALK APP vor, die Betroffenen hilft, die Beweise richtig zu dokumentieren. Weitere Informationen zur App findet ihr hier: https://nostalk.de/ Zur kostenlosen Hotline geht's hier: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/opfer-telefon Wir freuen uns über euer Feedback zur Folge! Instagram: https://www.instagram.com/ronny.ebeling/ LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/ronja-ebeling-926a8b151/ Cara-Julie Kather auf Twitter https://twitter.com/CaraKather Caras-Julie Kathers Homepage: https://carajuliekather.wixsite.com/cara-julie-kather
Neuer Arbeitsplatz bei kirchlichem Arbeitgeber: Gibt es ein Sonderkündigungsrecht? Außerdem: Dürfen während einer Krankschreibung Überstunden abgezogen werden?
Gibt es einen Sonderkündigungsschutz in der Probezeit? Mit dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht und sodann der EuGH beschäftigen dürfen. Sie sind zu einem spannendem Ergebnis gekommen, welches jedem Personalverantwortlichem als auch am Arbeitsrecht interessierten bekannt sein sollte. Herzlich Willkommen zu einer weiteren Folge "Einfach Recht". Mein Name ist Sandro Wulf. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. -------------------- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner, Speaker und halte Keynotes. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sandro-wulf/message
machen oder lassen – der Podcast mit Verbraucherexperte Ron Perduss
Alles wird gerade teurer: Lebensmittel, Energie, Tanken – und jetzt auch noch die Krankenkasse. Ab Januar 2023 soll der Zusatzbeitrag steigen. Sollte man das Sonderkündigungsrecht nutzen? Lohnt der Wechsel zu einer anderen Kasse? Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Der FC Schalke 04 beendet die Partnerschaft mit dem russischen Sponsor Gazprom vorzeitig. Das IOC empfiehlt, russische Athletinnen und Athleten auszuschließen. Die UEFA verlegt das Champions League Finale von Sankt Petersburg nach Paris. Um nur einige Beispiele zu nennen: Der internationale Sport hat sich nahezu komplett von Russland isoliert. Doch ist dieses Verhalten auch juristisch tragbar? Was sind die Rechtsgrundlagen der Sanktionen? Können Verträge in dieser unvorhersehbaren Ausnahmesituation gekündigt werden oder bestehen Schadensersatzansprüche? Hier kommen rechtliche Einordnungen für Sportorganisationen. Unser Gast Christian Keidel, Partner bei Lentze Stopper Rechtsanwälte Unsere Themen Welche Rechtsgrundlage führt zum Ausschluss von Sportlerinnen & Sportlern? (05:16) Widerspruch gegen Olympische Charta: Wie politisch darf der Sport sein? (06:32) Juristische Folgen für Verbände & Veranstalter (08:24) Keine Sportgroßveranstaltungen in Russland: Vertragsauflösung durch höhere Gewalt? (10:13) Sonderkündigungsrechte für Sportorganisationen & Vereine (11:56) Ausblick: Was passiert künftig mit Events in Russland? (13:21) Was russische Athleten gegen die Sanktionen tun können (14:47) Tipps für Sportorganisationen (bzgl. Sponsoring & Events) (17:35)
Eine "Beschwerdeflut" erreicht die Berliner Verbraucherzentrale. Grund dafür sind deutliche Preiserhöhungen zweier Stromanbieter. Verbraucher sollten in so einem Fall ihr Sonderkündigungsrecht prüfen. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
Sonderzahlung für Privatversicherte - Folgen des Pflege-Rettungsschirms / Die richtige Dosierung: Tipps zur Einnahme von flüssigen Arzneimitteln / Was ist im Herznotfall zu tun? Eine App gibt Anleitung / Dry January - Was es bringt einen Monat keinen Alkohol zu trinken
Ordentliche Kündigungsfrist verpasst? Häufig besteht die Möglichkeit die Kfz-Versicherung auch nach der ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen, um diese doch noch zu wechseln. Gerade dann, wenn die Prämie erhöht wurde, kann man eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung aussprechen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht entsprechend geändert hat. Dies ist im §40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt: […] der Versicherungsnehmer [kann] den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Wichtig - weil es auf sehr sehr vielen Webseiten falsch geschrieben steht: Ein Monat! Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat! Nicht vier Wochen; 28, 29, 30 oder 31 Tage….Nein, genau einen Monat! Innerhalb dieser Frist muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen, um wirksam sein zu können. In der Episode sprechen wir aber auch über weitere Sonderkündigungen der Kfz-Versicherung. So z.B. darüber, dass man nach einem Schadensfall eine Sonderkündigungsrecht hat und wie es mit der Kündigung bei dem Verkauf des Kfz aussieht. Wir bedanken uns bei dem Sponsor der heutigen Episode: CAYA - Postdigitalisierung und Dokumentenmanagement aus einer Hand. Schaut es Euch direkt hier an: https://www.getcaya.com/ Patrick und Bastian nutzen die Dienstleistung bereits selbst seit Jahren und möchten den Service nicht mehr missen. Links zu Bastian Kunkel Website: http://www.versicherungenmitkopf.de YouTube: https://www.youtube.com/versicherungenmitkopf Instagram: https://www.instagram.com/versicherungenmitkopf/ TikTok: https://www.tiktok.com/@versicherungenmitkopf?lang=de-DE Links zu Patrick Hamacher Website: http://www.was-ist-versicherung.de Instagram: https://www.instagram.com/wasistversicherung/ https://www.vermittler-digital.de Impressum: https://versicherungsgefluester-podcast.de/impressum Datenschutz: https://versicherungsgefluester-podcast.de/datenschutz Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.
Gesellschaften und Kunden haben nach einem Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht. Worauf du achten musst erfährts du in dieser Folge. Du möchtest eine persönliche Beratung ? Melde dich einfach bei mir. https://www.instagram.com/secondprotect/ https://wobig.maklerkontakt.de/ https://www.facebook.com/www.wobig.maklerkontakt.de https://wobig.maklerkontakt.de/impressum-353881.html Höre auch gerne mal meinen 2. Podcast DEINE KLASSE - DEINE LIGA https://anchor.fm/uwe23
Viele gesetzliche Krankenkassen haben den Zuschlag zum Jahreswechsel erhöht, andere werden das noch tun. Das gibt Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Aber wohin wechseln? Wir sagen Ihnen, was Sie dabei wissen müssen. Ein Artikel von Mario Büscher, erschienen in der Rheinischen Post am 1. Februar 2021 und bei RP Online. Mehr Infos zu RP Audio-Artikeln finden Sie auf rp-online.de/audioartikel.
2021 haben viele Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Wenn Deine Kasse das auch getan hat, hast Du noch bis Ende Januar ein Sonderkündigungsrecht. Aber keine Sorge, wenn Du die Folge später hörst oder Deine Kasse die Beiträge nicht erhöht hat, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten darf jede und jeder zur passenden Kasse wechseln. Jedenfalls dann, wenn Du zwölf Monate Mitglied bei der Kasse warst. In dieser Folge erfährst Du, wie Du die für Dich passende Krankenkasse finden kannst, wie Kündigung und der Wechsel ablaufen. Unsere Finanztip-Expertin Julia Rieder ist mit dabei und gibt konkrete Antworten auf die Fragen aus der Geldreise-Community.
Die Corona-Pandemie sorgt bei den Krankenversicherungen für leere Kassen. Zum Jahreswechsel haben viele deshalb den Zusatzbeitrag angehoben. Doch damit haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Heißt auch: Mit einem Wechsel zu einer günstigeren Kasse lässt sich viel Geld sparen.
Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum 1. Januar ihre Beiträge angehoben. Die Erhöhung des sogenannten "Zusatzbeitrages" begründen die Kassen mit den gestiegenen Kosten durch die Corona-Krise. Die Sätze der Kassen sind dabei durchaus unterschiedlich. Wer Geld sparen will, hat wegen der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht bei seiner bisherigen Kasse. Aber wie funktioniert das und was sollte man dabei beachten? Darüber hat SWR Aktuell-Moderatorin Astrid Meisoll mit dem Youtuber Saidi des Geld-Ratgebers "Finanztip" gesprochen.
Absicherung Braucht Vertrauen - Dein Versicherungspodcast von ABV|MAKLER
Ziehst Du gerade mit Deinem Partner in die erste gemeinsame Wohnung oder wohnt ihr sogar schon länger zusammen? Dann solltet ihr mal Eure Versicherungsordner in die Hand nehmen und mal schauen, welche Verträge hier doppelt sind. Leider erlebe ich sehr oft in meinen Beratungsterminen, dass Verträge über Jahre doppelt bezahlt wurden, obwohl es Sonderkündigungsrechte für Dich gibt. Welche das sind und worauf Du bei einer Zusammenlegung der Versicherungen achten solltest, erfährst Du in dieser Folge! Viel Spaß beim hören! Instagram: https://www.instagram.com/abvmakler/ Facebook: https://www.facebook.com/abvmakler/ Linkedin: https://www.linkedin.com/in/alexander-braun-abv-makler/ Webseite: www.abv-makler.de Terminbuchung: https://app.maklerportal.flexperto.com/berater/665 Absicherung braucht Vertrauen - der Podcast zum Thema Versicherung!
Interview mit Clara und Steffen von "St. Pauli Code jetzt" St. Pauli ist wütend und traurig. Die juristische Schlacht scheint nämlich um das Paulihaus geschlagen, und verloren gegangen zu sein: heute hat das Oberverwaltungsgericht HH die Sonderkündigungen bspw. des indischen Restaurants Maharadscha revisionssicher bestätigt. Die Baugenehmigungen nur noch eine Formalie. An diesem für die Stadttteilaktivist:innen rund um "St. Pauli Code jetzt" ein schlimmer Tag - für die Mieter:innen erst recht. Trotzdem oder gerade deshalb, sprechen Clara und Steffen eine gute Stunden mit mir über die Aktion, den Wahnsinn, der sich Stadtentwicklung nennt und ihren festen Willen, mit ihrem Protest weiter zu machen Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten.
Interview mit Clara und Steffen von "St. Pauli Code jetzt" St. Pauli ist wütend und traurig. Die juristische Schlacht scheint nämlich um das Paulihaus geschlagen, und verloren gegangen zu sein: heute hat das Oberverwaltungsgericht HH die Sonderkündigungen bspw. des indischen Restaurants Maharadscha revisionssicher bestätigt. Die Baugenehmigungen nur noch eine Formalie. An diesem für die Stadttteilaktivist:innen rund um "St. Pauli Code jetzt" ein schlimmer Tag - für die Mieter:innen erst recht. Trotzdem oder gerade deshalb, sprechen Clara und Steffen eine gute Stunden mit mir über die Aktion, den Wahnsinn, der sich Stadtentwicklung nennt und ihren festen Willen, mit ihrem Protest weiter zu machen Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten.
Thema heute: Anschlussfinanzierung: Der richtige Zeitpunkt entscheidet In der Coronakrise sind viele Eigentümer verunsichert, wie sich die aktuelle Situation auf ihre Baudarlehen und speziell die eventuell bald anstehende Anschlussfinanzierung auswirkt. Dabei müssen sich gerade Eigentümer mit einem Darlehen, das schon zehn Jahre oder länger läuft, derzeit kaum Sorgen machen: "Schon vor der Coronakrise waren die Zinsen deutlich niedriger als beispielsweise im Jahr 2010. Natürlich kann niemand zuverlässig vorhersagen, wie sich die Zinslage nach überstandener Pandemie entwickelt, aber derzeit sprechen die Indizien klar für niedrig bleibende Zinsen", erklärt man beim Baufinanzierungsvermittler Baufi24. Günstige Zinslage nutzen Trotz Covid-19-Pandemie sind Häuslebauer mit einem Darlehen, das länger als zehn Jahre ausbezahlt ist, dank günstiger Zinslage derzeit in einer guten Position. Denn das Sonderkündigungsrecht erlaubt Kreditnehmern die kostenlose Kündigung eines Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten - selbst, wenn damals eine längere Zinsbindung vereinbart wurde. Aktuell ist das Zinsniveau deutlich niedriger, sodass die Anschlussfinanzierung eine erhebliche Entspannung im Portemonnaie bedeutet. "Alternativ zahlen Eigentümer ihre momentane Rate weiter und erhöhen so automatisch die Tilgung, wodurch sich wiederum die Laufzeit ihres Darlehens verringert", heißt es. Alternative Forward-Darlehen Auch Häuslebauer, deren Darlehen noch nicht unter das Sonderkündigungsrecht fallen, können sich die momentan niedrigen Zinsen sichern. Das Stichwort heißt hierbei: Forward-Darlehen. Mithilfe dieser speziellen Variante der Anschlussfinanzierung lässt sich das aktuelle Zinsniveau bis zu fünf Jahre sichern. Das ist vor allem dann interessant, wenn zukünftig mit höheren Zinsen zu rechnen ist. "Forward-Darlehen bieten Kreditnehmern eine enorme Planungssicherheit. Allerdings lassen sich Kreditgeber diese Sicherheit auch etwas kosten. Darum sollten Eigentümer hier ganz genau rechnen, ob die mögliche Ersparnis nicht durch den Zinsaufschlag zunichte gemacht wird", rät man bei Baufi24. Neben den erhöhten Gebühren bringt das Forward-Darlehen einen weiteren Kontrapunkt mit sich: Sollte das Zinsniveau unverändert günstig sein, rentiert sich dieser Kreditvariante nicht, sondern kostet im Gegenteil mehr als eine reguläre Anschlussfinanzierung in Form von einem Annuitätendarlehen. Kreditnehmer müssen daher genau abwägen, ob sie für Zins- und Planungssicherheit die eventuell etwas höheren Kosten in Kauf nehmen möchten. Die Höhe der Restschuld sowie einen Überblick über mögliche Anschlussfinanzierungen ermitteln Interessierte schnell und einfach Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Thema heute: Kostenfalle Billiggas: Verbrauchern drohen hohe Rechnungen im zweiten Jahr Viele sehr günstige Gastarife decken die Kosten der Anbieter nicht. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers Finanztip. Besonders auffällig sind dabei zehn bundesweit agierende Unternehmen. Diese ködern mit den Billig-Angeboten vor allem neue Kunden, denen sie dann im zweiten Vertragsjahr meist deutlich höhere Preise berechnen. Mehr als 18 Millionen Haushalte heizen mit Gas. Wer den Brennstoff zu guten Konditionen bezieht, kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Doch viele sehr günstige Gastarife, die in den gängigen Vergleichsportalen angeboten werden, können nicht einmal die Kosten der Anbieter decken. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung von Finanztip in 20 Städten. "Bei besonders günstigen Angeboten sollten Verbraucher auf der Hut sein", warnt man beim Ratgeber. "Hier drohen im zweiten Jahr erhebliche Mehrkosten." Gastarife unterscheiden sich vor allem im Preis. Von dem, was die Kunden bezahlen, geht nur etwa die Hälfte an den Versorger. Den Rest bekommen Fiskus, Netzbetreiber und Kommune. "Wir haben in 19 von 20 Städten viele Tarife gefunden, mit denen sich zwar Fiskus, Netzbetreiber und Kommune bezahlen lassen, aber es bleibt bei Weitem nicht genug übrig, um Erdgas zu Marktpreisen einzukaufen", erklärt man. "Uns sind zehn Unternehmen besonders aufgefallen, die mit ihren Bonus-Tarifen immer wieder unter den günstigsten Tarifen auftauchten." Das Kalkül dahinter: Mit sehr niedrigen Angebotspreisen, die in den Vergleichsportalen ganz oben stehen, sollen neue Kunden angelockt und diese dann langfristige in teureren Verträgen gehalten werden. "Alle von uns gefundenen Billigtarife, die nicht die Kosten decken, enthalten einen oder manchmal sogar zwei Boni", heißt es. Wer einen solchen Tarif abschließt, sollte beachten, dass es im zweiten Jahr wohl deutlich teurer wird. Dazu erhöhen Anbieter entweder die Preise oder der Tarif verteuert sich automatisch durch den Wegfall des Bonus. "Wenn Anbieter Preise erhöhen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Das greift aber nicht, wenn der Bonus wegfällt", so die Experten. "Dann müssen Verbraucher die Kündigungsfrist einhalten, sonst stecken sie im teuren Tarif fest." Außerdem sollten Verbraucher kontrollieren, ob der vereinbarte Bonus tatsächlich überweisen wird. "Man sollte auch darauf gefasst sein, den Versorger zu mahnen, wenn der nicht wie vereinbart zahlt." "Wer keine Lust auf Streit mit seinem Gasversorger hat oder nicht jedes Jahr einen neuen Anbieter suchen will, sollte einen günstigen Tarif ohne Bonus wählen", wird empfohlen. Hierbei hilft der Finanztip-Gasrechner Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Ein großer Schritt für Apple End ein wenig Angst bei Peppi. Damals, als Apple auf Intel Chips umgestellt hat, war das für viele der Grund auf Apple umzusteigen. Wegen der Kompatibilität. Jetzt geht Apple den Weg hin zu eigenen Prozessoren auf ARM-Basis und wir fragen uns, ob das gut oder schlecht ist. WWDC 2020 Neben den neuen Intel Chips gibt es noch eine Menge mehr für Apple User. Wir fassen für Euch die wichtigsten Punkte der WWDC zusammen. Laufen in VR Ein Laufband, auf dem man sich beim VR spielen frei bewegen kann wäre doch eine tolle Sache. Schon öfter haben euch sowas vorgestellt, jetzt gibt es mit dem Kat Walk C auf Kickstarter aber ein kompaktes Modell, das auch mit PSVR kompatibel sein soll. Das beste Spiel es Jahres? Lange haben die Gamer darauf gewartet, aber nun ist es raus: The Last of Us 2! Brillante Grafik, eine mitreißende Geschichte und durchdachtes Gameplay. Matze hat sich durch das Abenteuer geschlagen. Juse Ju – Millenium Wir hatten schon einen Track auf dem neuen Juse Ju Album vorgestellt, aber Millennium ist es definitiv wert erneut einen Song zu spielen. Neue AR Brille Ja, AR Brillen haben wir schon viele gesehen. Oft nur auf dem Papier oder in Videos, die Nreal könnten wir aber vielleicht bald in echt sehen. Sie soll noch in diesem Jahr erscheinen (ca. 500$) und ist ein Mittelweg zwischen den wenigen Funktionen der Focals und dem klobigen Design der Hololens. Man trägt sie entweder über der Brille oder setzt Korrekturlinsen ein (Daumen hoch von Peppi) und ist so gebaut, dass sie den meisten Menschen passen sollte (Augenabstand). Leider benötigt die Brille eine Kabelverbindung zum Smartphone und ist eher für Innenräume gemacht, aber wir werden sehen, was sie dann kann, wenn sie denn auf den Markt kommt. 1&1 und Vodafone Rant Matze hat nach 20 Jahren das Mobilfunknetz und den Anbieter gewechselt und gleich dermaßen bereut. 6 Wochen Netzausfall und keine Lösung. Sonderkündigung und nun wieder Telekom. Eine Leidensgeschichte. Löschungen bei Netflix Löschen kommt bei Netflix in Mode. das betrifft sowohl Serien als auch User. Zum einen wurde vor kurzem eine Episode von Community aus dem Streaming genommen, da hier ein Asiatischer Schauspieler schwarz angemalt war (verkleidet als Dunkelelf). Netflix war das im Rahmen der Rassismus-Debatte zu gefährlich. Ebenfalls werden von Netflix Nutzer gelöscht. und zwar die, die über ein Jahr inaktiv waren. Ein Service, von dem sich Fitnessstudios mal eine Scheibe abschneiden könnten 😉 The Gentlemen Guy Ritchie bringt einen neuen, Star-besetzten Film im Stile seiner Altwerke Bube, Dame, König, Grass. The Gentlemen ist hart, witzig und wendungsreich.
Ein großer Schritt für Apple End ein wenig Angst bei Peppi. Damals, als Apple auf Intel Chips umgestellt hat, war das für viele der Grund auf Apple umzusteigen. Wegen der Kompatibilität. Jetzt geht Apple den Weg hin zu eigenen Prozessoren auf ARM-Basis und wir fragen uns, ob das gut oder schlecht ist. WWDC 2020 Neben den neuen Intel Chips gibt es noch eine Menge mehr für Apple User. Wir fassen für Euch die wichtigsten Punkte der WWDC zusammen. Laufen in VR Ein Laufband, auf dem man sich beim VR spielen frei bewegen kann wäre doch eine tolle Sache. Schon öfter haben euch sowas vorgestellt, jetzt gibt es mit dem Kat Walk C auf Kickstarter aber ein kompaktes Modell, das auch mit PSVR kompatibel sein soll. Das beste Spiel es Jahres? Lange haben die Gamer darauf gewartet, aber nun ist es raus: The Last of Us 2! Brillante Grafik, eine mitreißende Geschichte und durchdachtes Gameplay. Matze hat sich durch das Abenteuer geschlagen. Juse Ju – Millenium Wir hatten schon einen Track auf dem neuen Juse Ju Album vorgestellt, aber Millennium ist es definitiv wert erneut einen Song zu spielen. Neue AR Brille Ja, AR Brillen haben wir schon viele gesehen. Oft nur auf dem Papier oder in Videos, die Nreal könnten wir aber vielleicht bald in echt sehen. Sie soll noch in diesem Jahr erscheinen (ca. 500$) und ist ein Mittelweg zwischen den wenigen Funktionen der Focals und dem klobigen Design der Hololens. Man trägt sie entweder über der Brille oder setzt Korrekturlinsen ein (Daumen hoch von Peppi) und ist so gebaut, dass sie den meisten Menschen passen sollte (Augenabstand). Leider benötigt die Brille eine Kabelverbindung zum Smartphone und ist eher für Innenräume gemacht, aber wir werden sehen, was sie dann kann, wenn sie denn auf den Markt kommt. 1&1 und Vodafone Rant Matze hat nach 20 Jahren das Mobilfunknetz und den Anbieter gewechselt und gleich dermaßen bereut. 6 Wochen Netzausfall und keine Lösung. Sonderkündigung und nun wieder Telekom. Eine Leidensgeschichte. Löschungen bei Netflix Löschen kommt bei Netflix in Mode. das betrifft sowohl Serien als auch User. Zum einen wurde vor kurzem eine Episode von Community aus dem Streaming genommen, da hier ein Asiatischer Schauspieler schwarz angemalt war (verkleidet als Dunkelelf). Netflix war das im Rahmen der Rassismus-Debatte zu gefährlich. Ebenfalls werden von Netflix Nutzer gelöscht. und zwar die, die über ein Jahr inaktiv waren. Ein Service, von dem sich Fitnessstudios mal eine Scheibe abschneiden könnten 😉 The Gentlemen Guy Ritchie bringt einen neuen, Star-besetzten Film im Stile seiner Altwerke Bube, Dame, König, Grass. The Gentlemen ist hart, witzig und wendungsreich.
Ein großer Schritt für Apple End ein wenig Angst bei Peppi. Damals, als Apple auf Intel Chips umgestellt hat, war das für viele der Grund auf Apple umzusteigen. Wegen der Kompatibilität. Jetzt geht Apple den Weg hin zu eigenen Prozessoren auf ARM-Basis und wir fragen uns, ob das gut oder schlecht ist. WWDC 2020 Neben den neuen Intel Chips gibt es noch eine Menge mehr für Apple User. Wir fassen für Euch die wichtigsten Punkte der WWDC zusammen. Laufen in VR Ein Laufband, auf dem man sich beim VR spielen frei bewegen kann wäre doch eine tolle Sache. Schon öfter haben euch sowas vorgestellt, jetzt gibt es mit dem Kat Walk C auf Kickstarter aber ein kompaktes Modell, das auch mit PSVR kompatibel sein soll. Das beste Spiel es Jahres? Lange haben die Gamer darauf gewartet, aber nun ist es raus: The Last of Us 2! Brillante Grafik, eine mitreißende Geschichte und durchdachtes Gameplay. Matze hat sich durch das Abenteuer geschlagen. Juse Ju – Millenium Wir hatten schon einen Track auf dem neuen Juse Ju Album vorgestellt, aber Millennium ist es definitiv wert erneut einen Song zu spielen. Neue AR Brille Ja, AR Brillen haben wir schon viele gesehen. Oft nur auf dem Papier oder in Videos, die Nreal könnten wir aber vielleicht bald in echt sehen. Sie soll noch in diesem Jahr erscheinen (ca. 500$) und ist ein Mittelweg zwischen den wenigen Funktionen der Focals und dem klobigen Design der Hololens. Man trägt sie entweder über der Brille oder setzt Korrekturlinsen ein (Daumen hoch von Peppi) und ist so gebaut, dass sie den meisten Menschen passen sollte (Augenabstand). Leider benötigt die Brille eine Kabelverbindung zum Smartphone und ist eher für Innenräume gemacht, aber wir werden sehen, was sie dann kann, wenn sie denn auf den Markt kommt. 1&1 und Vodafone Rant Matze hat nach 20 Jahren das Mobilfunknetz und den Anbieter gewechselt und gleich dermaßen bereut. 6 Wochen Netzausfall und keine Lösung. Sonderkündigung und nun wieder Telekom. Eine Leidensgeschichte. Löschungen bei Netflix Löschen kommt bei Netflix in Mode. das betrifft sowohl Serien als auch User. Zum einen wurde vor kurzem eine Episode von Community aus dem Streaming genommen, da hier ein Asiatischer Schauspieler schwarz angemalt war (verkleidet als Dunkelelf). Netflix war das im Rahmen der Rassismus-Debatte zu gefährlich. Ebenfalls werden von Netflix Nutzer gelöscht. und zwar die, die über ein Jahr inaktiv waren. Ein Service, von dem sich Fitnessstudios mal eine Scheibe abschneiden könnten 😉 The Gentlemen Guy Ritchie bringt einen neuen, Star-besetzten Film im Stile seiner Altwerke Bube, Dame, König, Grass. The Gentlemen ist hart, witzig und wendungsreich.
Es herrschte Verwirrung um die Übertragung der Bundesliga-Partie zwischen Werder Bremen und Bayer Leverkusen: Der eigentlich übertragende Sender Eurosport hat wegen der Corona-Pandemie eine Sonderkündigung ausgesprochen. Am Ende übertrug neben DAZN auch Amazon Prime – und das könnte nicht Amazons letzter Streich gewesen sein. Von Heinz Peter Kreuzer www.deutschlandfunk.de, Sport Aktuell Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Thema heute: Anschlussfinanzierung: Der richtige Zeitpunkt entscheidet In der Coronakrise sind viele Eigentümer verunsichert, wie sich die aktuelle Situation auf ihre Baudarlehen und speziell die eventuell bald anstehende Anschlussfinanzierung auswirkt. Dabei müssen sich gerade Eigentümer mit einem Darlehen, das schon zehn Jahre oder länger läuft, derzeit kaum Sorgen machen: "Schon vor der Coronakrise waren die Zinsen deutlich niedriger als beispielsweise im Jahr 2010. Natürlich kann niemand zuverlässig vorhersagen, wie sich die Zinslage nach überstandener Pandemie entwickelt, aber derzeit sprechen die Indizien klar für niedrig bleibende Zinsen", erklärt man beim Baufinanzierungsvermittler Baufi24. Günstige Zinslage nutzen Trotz Covid-19-Pandemie sind Häuslebauer mit einem Darlehen, das länger als zehn Jahre ausbezahlt ist, dank günstiger Zinslage derzeit in einer guten Position. Denn das Sonderkündigungsrecht erlaubt Kreditnehmern die kostenlose Kündigung eines Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten - selbst, wenn damals eine längere Zinsbindung vereinbart wurde. Aktuell ist das Zinsniveau deutlich niedriger, sodass die Anschlussfinanzierung eine erhebliche Entspannung im Portemonnaie bedeutet. "Alternativ zahlen Eigentümer ihre momentane Rate weiter und erhöhen so automatisch die Tilgung, wodurch sich wiederum die Laufzeit ihres Darlehens verringert", heißt es. Alternative Forward-Darlehen Auch Häuslebauer, deren Darlehen noch nicht unter das Sonderkündigungsrecht fallen, können sich die momentan niedrigen Zinsen sichern. Das Stichwort heißt hierbei: Forward-Darlehen. Mithilfe dieser speziellen Variante der Anschlussfinanzierung lässt sich das aktuelle Zinsniveau bis zu fünf Jahre sichern. Das ist vor allem dann interessant, wenn zukünftig mit höheren Zinsen zu rechnen ist. "Forward-Darlehen bieten Kreditnehmern eine enorme Planungssicherheit. Allerdings lassen sich Kreditgeber diese Sicherheit auch etwas kosten. Darum sollten Eigentümer hier ganz genau rechnen, ob die mögliche Ersparnis nicht durch den Zinsaufschlag zunichte gemacht wird", rät man bei Baufi24. Neben den erhöhten Gebühren bringt das Forward-Darlehen einen weiteren Kontrapunkt mit sich: Sollte das Zinsniveau unverändert günstig sein, rentiert sich dieser Kreditvariante nicht, sondern kostet im Gegenteil mehr als eine reguläre Anschlussfinanzierung in Form von einem Annuitätendarlehen. Kreditnehmer müssen daher genau abwägen, ob sie für Zins- und Planungssicherheit die eventuell etwas höheren Kosten in Kauf nehmen möchten. Die Höhe der Restschuld sowie einen Überblick über mögliche Anschlussfinanzierungen ermitteln Interessierte schnell und einfach Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Das Beste für die KundenRentabilität der Gesundheit - dieses Thema hat sich der Unternehmer und Fitnessstudio-Betreiber Michael Maute auf die Fahnen geschrieben. Dabei möchte er seinen aktuellen und zukünftigen Kunden immer das Beste und Aktuellste bieten. Nicht nur im Hinblick auf die Geräte in seinen Studios, sondern auch, was die Betreuung betrifft. Und in seinen Einrichtungen sind keineswegs nur diejenigen, die Leistungssport betreiben oder ihr Sixpack noch weiter ausbauen möchten. Er möchte auch diejenigen erreichen, die vielleicht noch nicht so sportlich sind, die aber dennoch etwas für ihre Gesundheit tun möchten.Gesunde Mitarbeiter für ein gesundes UnternehmenHier hat Michael Maute in den vergangenen Jahren eine neue Zielgruppe und damit auch eine neue Herausforderung für sich entdeckt. Und die ist mittlerweile zu einer echten Herzensangelegenheit für den Unternehmer geworden. Er möchte Mitarbeiter in den Firmen zur Bewegung animieren. Er möchte die betriebliche Gesundheitsförderung voranbringen. Das ist aus seiner Sicht eine ehrliche Sache, von der alle Seiten am Ende profitieren. Die Mitarbeiter, die etwas für ihre Gesundheit tun. Die Unternehmer, die gesündere und damit auch effektivere Mitarbeiter haben.Auch wenn seiner Erfahrung nach viele Firmenchefs erkannt haben, dass es wichtig ist, in die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu investieren, stößt Michael Maute bei einem Erstgespräch oft noch auf Skepsis. Das liegt vor allem daran, dass viele Chefs der Meinung sind, dass ihre Angestellten/Arbeiter das Angebot ohnehin nicht annehmen würden.Aufklärung baut Skepsis abMichael Maute hält dann immer dagegen. Mit einer Quote von 30 Prozent. Manchmal schließt er sogar Wetten ab. Bislang hat er keine davon verloren. Und er ist sich sicher, dass er sein Ziel jedes Mal erreicht. Um seine Glaubwürdigkeit zu wahren, räumt er den Kunden sogar ein Sonderkündigungsrecht ein. Gebrauch gemacht hat davon bislang keiner.Tickets für Hermann Scherer Live findest Du hier: hermannscherer.com/liveDas liegt auch an der Rundum-Betreuung, die er all denjenigen anbietet, die zu ihm ins Studio kommt. Der erste Schritt ist die Aufklärung. Die ist gerade bei Anfängern und Skeptikern nötig. Wie er es schafft, die Menschen zu überzeugen und was Sport mit einem Menschen machen kann, das erfährst Du in meinem aktuellen Podcast. See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
Sie sind Datenschutzbeauftragter des eigenen Unternehmens? Dann könnten Sie einen weitreichenden Sonderkündigungsschutz genießen. Genannte Quellen: - https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__38.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__6.html - Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 13.02.2019 – Az 6 Sa 567/18 - https://dejure.org/gesetze/DSGVO
Thema heute: Kostenfalle Billiggas: Verbrauchern drohen hohe Rechnungen im zweiten Jahr Viele sehr günstige Gastarife decken die Kosten der Anbieter nicht. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers Finanztip. Besonders auffällig sind dabei zehn bundesweit agierende Unternehmen. Diese ködern mit den Billig-Angeboten vor allem neue Kunden, denen sie dann im zweiten Vertragsjahr meist deutlich höhere Preise berechnen. Mehr als 18 Millionen Haushalte heizen mit Gas. Wer den Brennstoff zu guten Konditionen bezieht, kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Doch viele sehr günstige Gastarife, die in den gängigen Vergleichsportalen angeboten werden, können nicht einmal die Kosten der Anbieter decken. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung von Finanztip in 20 Städten. "Bei besonders günstigen Angeboten sollten Verbraucher auf der Hut sein", warnt man beim Ratgeber. "Hier drohen im zweiten Jahr erhebliche Mehrkosten." Gastarife unterscheiden sich vor allem im Preis. Von dem, was die Kunden bezahlen, geht nur etwa die Hälfte an den Versorger. Den Rest bekommen Fiskus, Netzbetreiber und Kommune. "Wir haben in 19 von 20 Städten viele Tarife gefunden, mit denen sich zwar Fiskus, Netzbetreiber und Kommune bezahlen lassen, aber es bleibt bei Weitem nicht genug übrig, um Erdgas zu Marktpreisen einzukaufen", erklärt man. "Uns sind zehn Unternehmen besonders aufgefallen, die mit ihren Bonus-Tarifen immer wieder unter den günstigsten Tarifen auftauchten." Das Kalkül dahinter: Mit sehr niedrigen Angebotspreisen, die in den Vergleichsportalen ganz oben stehen, sollen neue Kunden angelockt und diese dann langfristige in teureren Verträgen gehalten werden. "Alle von uns gefundenen Billigtarife, die nicht die Kosten decken, enthalten einen oder manchmal sogar zwei Boni", heißt es. Wer einen solchen Tarif abschließt, sollte beachten, dass es im zweiten Jahr wohl deutlich teurer wird. Dazu erhöhen Anbieter entweder die Preise oder der Tarif verteuert sich automatisch durch den Wegfall des Bonus. "Wenn Anbieter Preise erhöhen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Das greift aber nicht, wenn der Bonus wegfällt", so die Experten. "Dann müssen Verbraucher die Kündigungsfrist einhalten, sonst stecken sie im teuren Tarif fest." Außerdem sollten Verbraucher kontrollieren, ob der vereinbarte Bonus tatsächlich überweisen wird. "Man sollte auch darauf gefasst sein, den Versorger zu mahnen, wenn der nicht wie vereinbart zahlt." "Wer keine Lust auf Streit mit seinem Gasversorger hat oder nicht jedes Jahr einen neuen Anbieter suchen will, sollte einen günstigen Tarif ohne Bonus wählen", wird empfohlen. Hierbei hilft der Finanztip-Gasrechner Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Windows 10 lässt sich ohne Telemetrie betreiben Sicherheitslücke: öffentlich erreichbare Citrix-Systeme Sicherheitslücke bei Adroid-Systemen ohne aktuellen Patchlevel Hacker kapern Facebooks Twitter- und Instagram-Accounts BfDI nutzt erstmals Konsultationsverfahren BAG zum Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten Tätigkeitsbericht 2019 des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Automatisierte Kennzeichenfahndung KESY – bislang keine echte Datenlöschung Unerwünschte Anrufe – italienischer Telefonkonzern TIM muss 27,8 Mio. Euro Bußgeld bezahlen BGH verhandelt im Verfahren von vzbv gegen Facebook Hamburger DSB verhängt Bußgeld gegen Facebook
Was müssen wir zur Sonderkündigung bei Umzug wissen? Denis aus Weinheim hat folgende Frage: "Ich habe wegen Umzug bei meinem Internetanbieter gekündigt. Da ich mit dem Vertrag nicht umziehen kann, das ist technisch von deren Seite aus nicht möglich, wurde mir eine Sonderkündigung gegen Gebühr angeboten. Wenn ich 45 Euro zahle, käme ich sofort aus dem Vertrag raus. Dürfen die das? Gegen Zahlung den Vertrag auflösen?" Wie schätz der Star-Anwalt das ein? Die Antwort hören wir hier.
Fliegen wird ab April 2020 teuer, Bußgelder für Verkehrssünder werden höher, Bahntickets werden künftig mit 7% anstatt 19% Mehrwertsteuer besteuert. Was aber ändert sich im Versicherungsumfeld? Krankenversicherung: Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG - genannt) steigt auf von 60.750 Euro auf 62.550 Euro jährlich. Arbeitnehmer, die über dieser Grenze verdienen haben die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 54.450 Euro auf 56.250 Euro jährlich. Dies ist die Grenze bis zu der maximal der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung veranschlagt werden darf. Der Zusatzbeitrag in der GKV steigt bei den meisten Krankenkassen ebenfalls. Sobald der neue Zusatzbeitrag gilt, gibt es die Möglichkeit einer Sonderkündigung bis zum Ende des Monats. Für Studenten: Die studentische Krankenversicherung (KV) wird nicht mehr auf 14 Semester beschränkt. Künftig können Studenten auch über das 14. Semester hinaus in der studentischen KV bleiben. Die Altersgrenze mit 30 Jahren bleibt aber bestehen. Pflegeversicherung: Falls die Eltern in einem Pflegegrad eingestuft sind, werden angehörige Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro unterhaltspflichtig (Elternunterhalt). Das Gehalt des Partners wird dabei künftig nicht mehr berücksichtigt. Rentenversicherung: Die Beiträge zur Rürup-Rente sind ab 2020 zu 90% absetzbar. Maximiert auf 25.046 Euro p.a. (50.092 Euro für Verheiratete). Somit sind maximal 22.541 Euro bzw. 45.082 für Verheiratete absetzbar. Die prozentuale Höhe steigt bis zum Jahr 2025 um jeweils zwei Prozent - auf dann 100% - an. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab 2020: 82.800 Euro p.a. (west) und 77.400 Euro p.a. (ost). In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind weiterhin 4% steuer- und sozialabgabenfrei umwandelbar. Durch die Erhöhung der BBG steigt somit der monatliche Maximalbeitrag von 268 Euro auf 276 Euro. Weitere 4% sind steuerfrei - aber nicht sozialabgabenfrei. Betriebsrente: Bisher galt eine Freigrenze auf 155,75 Euro monatlich. Sobald diese Grenze überschritten wurde, mussten auf die volle Rente Sozialabgaben gezahlt werden. Ab 2020 gibt es einen echten Freibetrag von 159,25 Euro monatlich. Nur für den darüber hinausgehenden Betrag werden künftig Abgaben fällig. Arbeitslosenversicherung: Sinkt um 0,1%-Punkte auf 2,4% (jedoch nur bis 31.12.2022 befristet) Mindestlohn: Der neue Mindestlohn beträgt 9,35 Euro/Std. (2019 waren es noch 9,19 Euro/Std.) Azubis: jeder der in 2020 eine Berufsausbildung beginnt , erhält mindestens 515 Euro/Monat im ersten Lehrjahr Links zu Bastian Kunkel Website: http://www.versicherungenmitkopf.de YouTube: https://www.youtube.com/versicherungenmitkopf Instagram: https://www.instagram.com/versicherungenmitkopf/ Links zu Patrick Hamacher Website: http://www.was-ist-versicherung.de YouTube: http://www.was-ist-versicherung.de/YouTube Instagram: https://www.instagram.com/wasistversicherung/ Impressum: https://versicherungsgefluester-podcast.de/impressum Datenschutz: https://versicherungsgefluester-podcast.de/datenschutz Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.
Thema heute: Gut versichert ins neue Heim Ein Umzug will gut geplant sein: Umzugswagen mieten, helfende Hände finden, Versorgungsunternehmen und Internetanbieter informieren. Auch das Thema Versicherungen sollte in den Planungen berücksichtigt werden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, welche Versicherungen für Schäden zahlen, die beim Umzug entstehen, und was Versicherte ansonsten beachten sollten. „Noch bevor der Umzugswagen rollt, sollte die Hausratversicherung die neue Anschrift kennen. Während des Wohnungswechsels besteht dann in beiden Wohnungen Versicherungsschutz“, sagt man beim BdV. Zudem sollten alle am Umzug beteiligten Privatpersonen eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch beim Umzug unverzichtbar. „Beschädigt man etwa beim Tragen eines Schranks die Zimmertür der Mietwohnung, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf, denn sie tritt auch für Beschädigungen von „Mietsachen“ ein“,. Auch wenn Helfenden etwa der Flatscreen aus den Händen rutscht und zerstört wird, ist der Schaden durch deren Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Besitzen sie allerdings keine solche Versicherung, besteht kein durchsetzbarer Schadenersatzanspruch. „Wer vorsätzlich etwas kaputt macht, muss in die eigene Tasche greifen. In diesen Fällen hilft keine Versicherung.“, erläutern die Verbraucherschützer. Wird der Umzug durch eine Spedition durchgeführt, haftet diese bei Beschädigungen – allerdings nach den Vertragsbedingungen des Umzugsunternehmens häufig begrenzt, bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, pro Kubikmeter Laderaum. Im schlimmsten Fall hat der Umziehende das Nachsehen, weil ein Schaden nicht in voller Höhe übernommen wird. „Wer sich gegen dieses Risiko restlos schützen will, sollte eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen“, so die Versicherungsexperten. Wird der Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abgewickelt, besteht unterwegs kein Versicherungsschutz für die Ladung für transportbedingte Schäden. „Allerdings ist das Hab und Gut über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgesichert, wenn eine auch sonst dort versicherte Gefahr eintritt, etwa das Umzugsfahrzeug abbrennt oder ein Einbruchdiebstahl stattfindet“, sagt man beim BdV. Dem Versicherungsunternehmen der Hausratversicherung muss ein Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei muss die neue Wohnfläche und ein eventuell geänderter Hausratwert übermittelt werden. Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Thema heute: Finanztip-Vergleich zeigt, welche Krankenkassen die meisten Zusatzleistungen bieten Die meisten der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sparen dieses Jahr ganz ohne selbst etwas zu tun. Der Grund: Sie zahlen nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages für die Krankenkasse. Den anderen Anteil übernimmt der Arbeitgeber. Wer die Krankenkasse wechseln möchte, sollte in diesem Jahr neben dem Preis deshalb auch auf den Service und die passenden Zusatzleistungen achten. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat die Leistungen der Kassen verglichen. Bei der Wahl der Krankenkasse können Versicherte wenig richtig falsch machen. „Alle Kassen decken die lebenswichtigen medizinischen Bereiche ab“, sagt man bei Finanztip. „Bei den Zusatzleistungen gibt es aber Unterschiede.“ Einige Kassen bieten Reiseimpfungen oder Homöopathie an, bezahlen Sportkurse oder die professionelle Zahnreinigung – die immerhin zwischen 70 und 120 Euro kostet. Je nach gewünschten Leistungen die Krankenkasse auswählen „Vor dem Wechsel der Krankenkasse sollten Verbraucher sich genau überlegen, welche Leistungen für sie individuell wichtig sind“, rät man. Finanztip hat im Januar 2019 die Zusatzleistungen verschiedener Kassen untersucht und ihre Angebote in den Bereichen Service, Familienleistungen, Vorsorge und alternative Heilmethoden bewertet. Die umfassendsten Zusatzleistungen bietet die HEK. Wer vor allem Wert auf alternative Heilmethoden und Vorsorge legt, ist bei der BKK VBU richtig, diese ist jedoch vergleichsweise teuer. Gute Zusatzleistungen besonders für Familien bietet die Bahn-BKK. In Sachen Serviceangebot und alternative Heilmethoden überzeugt die BKK24. Erhöht die Kasse den Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht Wer auf Zusatzleistungen keinen großen Wert legt, findet auf finanztip.de eine Liste der günstigsten Kassen nach Bundesland. Die Experten stellen außerdem ein Musterschreiben für die Kündigung zur Verfügung. „Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende“, sagt man. „Wechseln kann jeder, nachdem er 18 Monate Mitglied bei einer Kasse war. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.“ Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung ist unkompliziert und mit zwei Schreiben erledigt. Sie kündigen der alten Krankenkasse und melden sich bei der neuen an. Die Kündigung ist aber erst komplett, wenn der alten Kasse die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegt – noch innerhalb der Kündigungsfrist. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei allen Krankenkassen 18 Monate. Erst danach können Sie mit einer regulären Kündigung zu einer neuen Versicherung wechseln. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Thema heute: Kostenfalle Billiggas: Verbrauchern drohen hohe Rechnungen im zweiten Jahr Viele sehr günstige Gastarife decken die Kosten der Anbieter nicht. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers Finanztip. Besonders auffällig sind dabei zehn bundesweit agierende Unternehmen. Diese ködern mit den Billig-Angeboten vor allem neue Kunden, denen sie dann im zweiten Vertragsjahr meist deutlich höhere Preise berechnen. Mehr als 18 Millionen Haushalte heizen mit Gas. Wer den Brennstoff zu guten Konditionen bezieht, kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Doch viele sehr günstige Gastarife, die in den gängigen Vergleichsportalen angeboten werden, können nicht einmal die Kosten der Anbieter decken. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung von Finanztip in 20 Städten. "Bei besonders günstigen Angeboten sollten Verbraucher auf der Hut sein", warnt man beim Ratgeber. "Hier drohen im zweiten Jahr erhebliche Mehrkosten." Gastarife unterscheiden sich vor allem im Preis. Von dem, was die Kunden bezahlen, geht nur etwa die Hälfte an den Versorger. Den Rest bekommen Fiskus, Netzbetreiber und Kommune. "Wir haben in 19 von 20 Städten viele Tarife gefunden, mit denen sich zwar Fiskus, Netzbetreiber und Kommune bezahlen lassen, aber es bleibt bei Weitem nicht genug übrig, um Erdgas zu Marktpreisen einzukaufen", erklärt man. "Uns sind zehn Unternehmen besonders aufgefallen, die mit ihren Bonus-Tarifen immer wieder unter den günstigsten Tarifen auftauchten." Das Kalkül dahinter: Mit sehr niedrigen Angebotspreisen, die in den Vergleichsportalen ganz oben stehen, sollen neue Kunden angelockt und diese dann langfristige in teureren Verträgen gehalten werden. "Alle von uns gefundenen Billigtarife, die nicht die Kosten decken, enthalten einen oder manchmal sogar zwei Boni", heißt es. Wer einen solchen Tarif abschließt, sollte beachten, dass es im zweiten Jahr wohl deutlich teurer wird. Dazu erhöhen Anbieter entweder die Preise oder der Tarif verteuert sich automatisch durch den Wegfall des Bonus. "Wenn Anbieter Preise erhöhen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Das greift aber nicht, wenn der Bonus wegfällt", so die Experten. "Dann müssen Verbraucher die Kündigungsfrist einhalten, sonst stecken sie im teuren Tarif fest." Außerdem sollten Verbraucher kontrollieren, ob der vereinbarte Bonus tatsächlich überweisen wird. "Man sollte auch darauf gefasst sein, den Versorger zu mahnen, wenn der nicht wie vereinbart zahlt." "Wer keine Lust auf Streit mit seinem Gasversorger hat oder nicht jedes Jahr einen neuen Anbieter suchen will, sollte einen günstigen Tarif ohne Bonus wählen", wird empfohlen. Hierbei hilft der Finanztip-Gasrechner Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Was Arbeitnehmer und Betriebsräte über die Probezeit wissen sollten... Die Themen für heute: Mythos #6: Keine doppelte Probezeit beim selben Arbeitgeber Mythos #7: Probezeit geht nur im unbefristeten Arbeitsverhältnis Mythos #8: Keine Teilnahme an Betriebsratswahlen in der Probezeit Mythos #9: Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung schon in der Probezeit Mythos #10: Keine Probezeit für übernommene Leiharbeiter
Themen heute: Regionalklassen: Ein anderer Wohnort kann die Kfz-Versicherung deutlich verteuern Es ist kaum zu glauben. Sie wohnen in derselben Straße wie Ihr Arbeitskollege, sind bei demselben Unternehmen versichert, fahren ein identisches Auto und sollen trotzdem für den gleichen Versicherungsschutz mehr zahlen? Das können Sie nicht glauben? Es ist aber so und das Zauberwort heißt: Regionalklassen und die können extrem fein abgestuft sein. Das liegt daran, dass sich die meisten Versicherer nicht nur auf die grobe Einteilung der Regionalklassen stützen, sondern die Beiträge postleitzahlgenau berechnen, wie man bei CHECK24 sagt. Es mag zwar verwunderlich sein, aber es kommt immer wieder vor, dass eine Straße in derselben Stadt unterschiedliche Postleitzahlen hat. Beispiel: Die Landsberger Allee in Berlin. Hier zeigen Beispielberechnungen, dass der Kfz-Versicherungsbeitrag zwischen verschiedenen Postleitzahlgebieten in der Landsberger Allee in Berlin bei sonst identischen Tarifmerkmalen um bis zu 110 Euro pro Jahr variiert. Deutliche Unterschiede gibt es zum Beispiel auch in der Bergedorfer Straße in Hamburg (90 Euro), in der Georg-Schumann-Straße in Leipzig (87 Euro) und in anderen deutschen Großstädten. Doch es geht noch drastischer, wenn man in einem anderen Ort umzieht. Denn nur durch den anderen Wohnort können sich die Kfz-Versicherungsbeiträge zweier ansonsten identischer Versicherungsnehmer um bis zu 224 Euro pro Jahr oder 59 Prozent unterscheiden. Das zeigen umfangreiche Beispielberechnungen auf Basis der jährlich vom GDV veröffentlichten Regionalklassen. Diese bilden die Schadenbilanz einer Region für die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ab. In einem Beispiel von CHECK24 zahlt ein Versicherungsnehmer im Zulassungsbezirk Wesermarsch in Brandenburg mit wenigen gemeldeten Kfz-Schäden für seinen vollkaskoversicherten VW up! 378 Euro pro Jahr. Würde er stattdessen in einer Region mit schlechter Schadenbilanz in Berlin wohnen, läge seine Jahresprämie bei 602 Euro. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Umstufung der Regionalklasse Erhöht sich der Versicherungsbeitrag durch Umstufung des Zulassungsbezirks in eine höhere Regionalklasse, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Die Regionalklassen werden einmal jährlich für alle deutschen Zulassungsbezirke herausgegeben. Dadurch bedingte Beitragsanpassungen kommunizieren Versicherer in der Regel mit der Beitragsrechnung für das neue Jahr, die meist im Oktober oder November verschickt wird. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Thema heute: Gut versichert ins neue Heim Ein Umzug will gut geplant sein: Umzugswagen mieten, helfende Hände finden, Versorgungsunternehmen und Internetanbieter informieren. Auch das Thema Versicherungen sollte in den Planungen berücksichtigt werden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, welche Versicherungen für Schäden zahlen, die beim Umzug entstehen, und was Versicherte ansonsten beachten sollten. „Noch bevor der Umzugswagen rollt, sollte die Hausratversicherung die neue Anschrift kennen. Während des Wohnungswechsels besteht dann in beiden Wohnungen Versicherungsschutz“, sagt man beim BdV. Zudem sollten alle am Umzug beteiligten Privatpersonen eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch beim Umzug unverzichtbar. „Beschädigt man etwa beim Tragen eines Schranks die Zimmertür der Mietwohnung, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf, denn sie tritt auch für Beschädigungen von „Mietsachen“ ein“,. Auch wenn Helfenden etwa der Flatscreen aus den Händen rutscht und zerstört wird, ist der Schaden durch deren Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Besitzen sie allerdings keine solche Versicherung, besteht kein durchsetzbarer Schadenersatzanspruch. „Wer vorsätzlich etwas kaputt macht, muss in die eigene Tasche greifen. In diesen Fällen hilft keine Versicherung.“, erläutern die Verbraucherschützer. Wird der Umzug durch eine Spedition durchgeführt, haftet diese bei Beschädigungen – allerdings nach den Vertragsbedingungen des Umzugsunternehmens häufig begrenzt, bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, pro Kubikmeter Laderaum. Im schlimmsten Fall hat der Umziehende das Nachsehen, weil ein Schaden nicht in voller Höhe übernommen wird. „Wer sich gegen dieses Risiko restlos schützen will, sollte eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen“, so die Versicherungsexperten. Wird der Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abgewickelt, besteht unterwegs kein Versicherungsschutz für die Ladung für transportbedingte Schäden. „Allerdings ist das Hab und Gut über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgesichert, wenn eine auch sonst dort versicherte Gefahr eintritt, etwa das Umzugsfahrzeug abbrennt oder ein Einbruchdiebstahl stattfindet“, sagt man beim BdV. Dem Versicherungsunternehmen der Hausratversicherung muss ein Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei muss die neue Wohnfläche und ein eventuell geänderter Hausratwert übermittelt werden. Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Thema heute: Gut versichert ins neue Heim Ein Umzug will gut geplant sein: Umzugswagen mieten, helfende Hände finden, Versorgungsunternehmen und Internetanbieter informieren. Auch das Thema Versicherungen sollte in den Planungen berücksichtigt werden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, welche Versicherungen für Schäden zahlen, die beim Umzug entstehen, und was Versicherte ansonsten beachten sollten. „Noch bevor der Umzugswagen rollt, sollte die Hausratversicherung die neue Anschrift kennen. Während des Wohnungswechsels besteht dann in beiden Wohnungen Versicherungsschutz“, sagt man beim BdV. Zudem sollten alle am Umzug beteiligten Privatpersonen eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch beim Umzug unverzichtbar. „Beschädigt man etwa beim Tragen eines Schranks die Zimmertür der Mietwohnung, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf, denn sie tritt auch für Beschädigungen von „Mietsachen“ ein“,. Auch wenn Helfenden etwa der Flatscreen aus den Händen rutscht und zerstört wird, ist der Schaden durch deren Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Besitzen sie allerdings keine solche Versicherung, besteht kein durchsetzbarer Schadenersatzanspruch. „Wer vorsätzlich etwas kaputt macht, muss in die eigene Tasche greifen. In diesen Fällen hilft keine Versicherung.“, erläutern die Verbraucherschützer. Wird der Umzug durch eine Spedition durchgeführt, haftet diese bei Beschädigungen – allerdings nach den Vertragsbedingungen des Umzugsunternehmens häufig begrenzt, bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, pro Kubikmeter Laderaum. Im schlimmsten Fall hat der Umziehende das Nachsehen, weil ein Schaden nicht in voller Höhe übernommen wird. „Wer sich gegen dieses Risiko restlos schützen will, sollte eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen“, so die Versicherungsexperten. Wird der Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abgewickelt, besteht unterwegs kein Versicherungsschutz für die Ladung für transportbedingte Schäden. „Allerdings ist das Hab und Gut über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgesichert, wenn eine auch sonst dort versicherte Gefahr eintritt, etwa das Umzugsfahrzeug abbrennt oder ein Einbruchdiebstahl stattfindet“, sagt man beim BdV. Dem Versicherungsunternehmen der Hausratversicherung muss ein Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei muss die neue Wohnfläche und ein eventuell geänderter Hausratwert übermittelt werden. Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Vic war bei Scientology und kann nun aus erster Hand davon berichten, was hinter verschlossenen Türen geschieht und vor allem, welche bösen Blicke er auf dem Parkplatz geerntet hat. Außerdem sprechen die beiden über den Kampf von Anthony Joshua und Andy Ruiz und warum jetzt jeder bei seinem Fitnessstudio auf Sonderkündigungsrecht bestehen sollte. Dosenbier, Paranoia und Körperverletzung geben hierbei den Ton an.
Thema heute: Finanztip-Vergleich zeigt, welche Krankenkassen die meisten Zusatzleistungen bieten Die meisten der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sparen dieses Jahr ganz ohne selbst etwas zu tun. Der Grund: Sie zahlen nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages für die Krankenkasse. Den anderen Anteil übernimmt der Arbeitgeber. Wer die Krankenkasse wechseln möchte, sollte in diesem Jahr neben dem Preis deshalb auch auf den Service und die passenden Zusatzleistungen achten. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat die Leistungen der Kassen verglichen. Bei der Wahl der Krankenkasse können Versicherte wenig richtig falsch machen. „Alle Kassen decken die lebenswichtigen medizinischen Bereiche ab“, sagt man bei Finanztip. „Bei den Zusatzleistungen gibt es aber Unterschiede.“ Einige Kassen bieten Reiseimpfungen oder Homöopathie an, bezahlen Sportkurse oder die professionelle Zahnreinigung – die immerhin zwischen 70 und 120 Euro kostet. Je nach gewünschten Leistungen die Krankenkasse auswählen „Vor dem Wechsel der Krankenkasse sollten Verbraucher sich genau überlegen, welche Leistungen für sie individuell wichtig sind“, rät man. Finanztip hat im Januar 2019 die Zusatzleistungen verschiedener Kassen untersucht und ihre Angebote in den Bereichen Service, Familienleistungen, Vorsorge und alternative Heilmethoden bewertet. Die umfassendsten Zusatzleistungen bietet die HEK. Wer vor allem Wert auf alternative Heilmethoden und Vorsorge legt, ist bei der BKK VBU richtig, diese ist jedoch vergleichsweise teuer. Gute Zusatzleistungen besonders für Familien bietet die Bahn-BKK. In Sachen Serviceangebot und alternative Heilmethoden überzeugt die BKK24. Erhöht die Kasse den Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht Wer auf Zusatzleistungen keinen großen Wert legt, findet auf finanztip.de eine Liste der günstigsten Kassen nach Bundesland. Die Experten stellen außerdem ein Musterschreiben für die Kündigung zur Verfügung. „Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende“, sagt man. „Wechseln kann jeder, nachdem er 18 Monate Mitglied bei einer Kasse war. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.“ Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung ist unkompliziert und mit zwei Schreiben erledigt. Sie kündigen der alten Krankenkasse und melden sich bei der neuen an. Die Kündigung ist aber erst komplett, wenn der alten Kasse die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegt – noch innerhalb der Kündigungsfrist. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei allen Krankenkassen 18 Monate. Erst danach können Sie mit einer regulären Kündigung zu einer neuen Versicherung wechseln. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die Abmahnung als Arbeitnehmer und als Betriebsratsmitglied... In dieser Folge lernen Sie Was ist eine Abmahnung? Unterschied zur Ermahnung? Mythos 1: 3-malige Abmahnung vor Kündigung Mythos 2: Abmahnung entfällt nach 2-3 Jahren Wie wehre ich mich gegen eine Abmahnung? Kann ich als BR-Mitglied abgemahnt werden? Wirkung von Abmahnung und Sonderkündigungsschutz
Themen heute: Kontaktloses Bezahlen wird immer beliebter /// Neue Typklassen machen Kfz-Versicherung bis zu 1.134 Euro im Jahr teurer 1. Das kontaktlose Bezahlen wird immer beliebter - sowohl bei den Konsumenten als auch bei den Händlern. Eine aktuelle Analyse von Mastercard zeigt einen deutlichen Anstieg der kontaktlosen Zahlungen. Allein in Deutschland hat sich die Anzahl der kontaktlosen Transaktionen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht. Mittlerweile werden bereits 15 Prozent der Kartenzahlungen kontaktlos getätigt - Tendenz steigend. Doch der europäische Vergleich zeigt, dass Deutschland noch am Anfang der Entwicklung steht. In Europa insgesamt wird inzwischen fast jede zweite Kartenzahlung (48,4 Prozent) im Handel kontaktlos getätigt. Durch die Kontaktlostechnologie wird das Bezahlen wesentlich schneller und komfortabler. Dadurch greifen Kunden auch bei kleineren Beträgen immer häufiger zur Karte. In Deutschland hat das kontaktlose Bezahlen in den vergangenen Monaten einen zusätzlichen Schub durch neue Mobile-Payment-Lösungen erhalten. Mit der Einführung von Google Pay und den neuen Bezahl-Apps der Sparkassen sowie der Volks- und Raiffeisenbanken hat sich die Anzahl der kontaktlosen Transaktionen in Deutschland seit Juni 2018 um 25 Prozent erhöht. Die gestiegene Nutzung von kontaktlosen Zahlungen geht einher mit wachsender Vertrautheit und dem Wissen der Konsumenten, dass die Kontaktlostechnologie mindestens genauso sicher ist wie bisherige Zahlungsmethoden. Nahezu alle großen Handelsketten haben mittlerweile ihre Kassenterminals auf den sogenannten EMV-Kontaktlos-Standard umgerüstet, der nahfunktaugliche Kredit- und Debitkarten und damit auch NFC-Bezahl-Apps unterstützt. 2. Die aktuellen Neueinstufungen der Typklassen könnten die Kfz-Versicherung für die betroffenen Pkw-Modelle bis zu 1.134 Euro teurer machen. Das zeigen Beispielberechnungen von CHECK24 auf Basis der jährlich vom GDV veröffentlichten Typklassen. Diese spiegeln die Schaden- und Unfallbilanz der verschieden Pkw-Modelle in Deutschland wider. Je weniger Schäden für ein Modell reguliert werden, desto niedriger die Einstufung - und desto geringer ist in der Regel der Kfz-Versicherungsbeitrag.Wichtig für Verbraucher: Erhöht sich der Beitrag durch Umstufung des Pkw-Modells in eine höhere Typklasse, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Typklasseneinstufung ist für Versicherer unverbindlich, kann aber ab sofort für neue Verträge und bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden. Das ist in der Regel der 01. Januar. Doch die Typklasse ist nur ein Merkmal, das in die Tarifberechnung der Kfz-Versicherung einfließt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Themen heute: Heiße Racer und coole Showcars in der Toyota Collection /// Regionalklassen: Anderer Wohnort verteuert Kfz-Versicherung um bis zu 277 Euro 1. Auch nach dem Ende der Ferienzeit macht die Toyota Collection den Besuchern wieder mal so richtig Laune. Am Samstag, 1. September, bietet die Fahrzeugsammlung auf dem Gelände von Toyota Deutschland in Köln von 10 bis 14 Uhr bei freiem Eintritt die Gelegenheit einer spannenden Zeitreise voller automobiler Emotionen und Erinnerungen. Gleich nach dem Eingang werden die Besucher von einem echten Nürburgring-Star begrüßt: Der Supersportwagen Toyota Supra MK IV ist der jüngste Neuzugang in der Toyota Collection. Dieses Kultcoupé aus dem Jahr 1993 entwickelte schon als Straßenversion 243 kW/330 PS, genug Leistung, um Ende der 1990er Jahre Bestzeiten in die Nordschleife zu brennen. Aber auch als rasendes Testfahrzeug für angehende Motorsportprofis aus Japan kam der bis dahin schnellste Toyota aller Zeiten zum Einsatz. Entsprechend groß ist die Vorfreude bei allen Sportwagenfans auf die kommende Generation des Supra, die 2019 an den Start geht. Faszinierend ist übrigens auch der direkte Vergleich des Supra MK IV mit dem ersten Supersportwagen aus Japan, denn der über 50 Jahre alte legendäre Toyota 2000 GT teilt sich am kommenden Samstag seinen Ehrenplatz mit dem bisher stärksten Supra. Lust auf einen Adrenalin-Kick macht außerdem das große Aufgebot an Rennwagen und Prototypen, die bei Toyota Motorsport in Köln-Marsdorf konstruiert wurden und die in der Formel 1, in Le Mans oder bei WRC-Rallyes auf Titeljagd waren. 2. Nur durch das Tarifmerkmal Wohnort unterscheiden sich die Kfz-Versicherungsbeiträge zweier ansonsten identischer Versicherungsnehmer um bis zu 277 Euro pro Jahr. Das zeigen Beispielberechnungen von CHECK24 auf Basis der jährlich vom GDV veröffentlichten Kfz-Regionalklassen. Diese bilden die Schadenbilanz einer Region für die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ab. Im betrachteten Beispiel zahlt ein Versicherungsnehmer in einem Zulassungsbezirk mit wenigen gemeldeten Kfz-Schäden (Wesermarsch, Niedersachsen) für seinen vollkaskoversicherten VW Golf 476 Euro pro Jahr. Würde er stattdessen in einer Region mit schlechter Schadenbilanz (Berlin) wohnen, läge die Jahresprämie bei 753 Euro - ein Unterschied von 58 Prozent. Wichtig für Verbraucher: Erhöht sich der Kfz-Versicherungsbeitrag durch Umstufung des Zulassungsbezirkes in eine höhere Regionalklasse, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In dieser Folge geht es um die sieben wichtigsten Fragen zur Betriebsratswahl. In dieser Folge lernen Sie Was tun, wenn der Wahlvorstand nicht seinen Job macht? Wann haben Mitglieder des Wahlvorstandes ein Sonderkündigungsschutz? Wo zählen Leiharbeitnehmer und wo nicht? Wie lange kann der Wahlvorstand die Wählerliste korrigieren? Was ist, wenn der Arbeitgeber die Wahl beeinflusst? Welche Vorkehrungen muss der Wahlvorstand für eine geheime Wahl treffen? Wann ist eine BR-Wahl nichtig? Erfahren Sie hier alles über die rechtssichere Betriebsratswahl!
Etwas ausufernder als geplant, unterhält sich Dominik mit unserem Stargast™ Björn Schotte von Mayflower über Verträge für agile Softwareentwicklungsprojekte. Björn schreibt gerade ein eBook zu dem Thema und kennt sich deshalb bestens mit den diversen Vertragsformen wie Time & Material oder Agilem Festpreis, sowie mit Vertragsdetails wie "Money for nothing, changes for free" oder möglichen Sonderkündigungsrechten, aus.