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Whistleblower im Fokus: Was hat das Hinweisgeberschutzgesetz bisher bewirkt – und wo hakt es noch? Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und Dr. Altenbach ein Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen Umsetzung in der Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen Entwicklungen und beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem gehen sie auf erste Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren ein, die im Zusammenhang mit dem HinSchG stehen. Hier geht's zur Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa 306/24 (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0), die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können. Hier geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2 Ca 1229/23 (https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html) zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des besonderen Schutzes nach dem HinSchG. Hier geht‘s zur Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024 (https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm), die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss sein kann. Hier geht's zur Folge Nr. 159 „Ordnungswidrigkeiten im Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften Hier geht's zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate: Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz Hier geht's zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens“ https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht's zur Folge Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“ https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht's zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht's zur Folge Nr. 40 „Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes“ https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach, CEO und Rechtsanwalt der LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit einer Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348 713 390. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
nerdcafe. Der Podcast rund um WordPress, Hosting, CMS und Web.
Willkommen im nerdcafe. Heute zu Gast ist Michael Kornmann. Michael und ich kennen uns von einem Netzwerk, dass es schon gar nicht mehr gibt. Anfangs war alles virtuell, dann sind wir aber auch außerhalb des Netzes in Kontakt gekommen und nach ende des Netzwerks geblieben. Mittlerweile kennen wir uns persönlich und haben auch schon einige Projekte gemeinsam umgesetzt. Michael ist Datenschutz-Experte und berät eben auch hierzu. Außerdem Inhaber der QS Kornmann und hier auch für Datenschutz, Qualitätsmanagement und das Hinweisgeberschutzgesetz ansprechbar. Wir haben deswegen heute über genau diese Themen gesprochen: Das Impressum und was da alles drin stehen muss, den Datenschutz, warum er wichtig ist und welche Daten da überhaupt geschützt werden sollen und natürlich das relativ neue Hinweisgeberschutzgesetz. Michael erzählt seine Sichtweise und Einschätzung zu diesen drei Themen und wir haben es, so meine ich zumindest, trotz der trockenen Themen einigermaßen geschafft den Humor nicht zu verlieren. Was ist das nerdcafe? Hier geht es um WordPress, Hosting, Content Management Systeme und Web-Themen. Aber natürlich auch um Sicherheit, Backups und Social Media. Kurz gesagt: Um alles, was dich interessiert, wenn du mit deinem eigenen Webseite Projekt starten möchtest. Neue reguläre Podcast Episoden erscheinen jeden Dienstag um 7:00 Uhr. Ab 2025 immer abwechselnd Johannes alleine oder mit verschiedenen Expert*innen. Machs dir gemütlich und komm gern dazu. Viel Spaß im nerdcafe. Weiterführende Links zu dieser Folge: Hier findest du Michael im Netz: - Website: https://qs-kornmann.de/ - LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/michael-kornmann-a9592ba1/ - Podcast: https://www.qm-talk.de/
Seit Juli 2024 gilt auch für die Einrichtungen der Pflege die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes. Doch gerade in der Pflegebranche herrscht oft Unsicherheit darüber, wie dieses Gesetz in der Praxis umgesetzt werden soll. In der heutigen PflegeFaktisch-Folge spreche ich mit Peter, einem Rechtsanwalt und Experten für Pflegeeinrichtungen, über die wichtigsten Fragen und Herausforderungen. In diesem Sinne - einfach weiter Podcast hören, ich freue mich auf euch!
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz aller Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes stellen sich eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragen. Wir haben Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), dazu befragt.
EU und deutsche Regierung betreiben systematisch eine Politik der Einschüchterung Andersdenkender und schaffen ein Klima der Denunziation.Ein Kommentar von Annette Groth.Haben Sie schon einmal eine „schädliche Information“ verbreitet? Bestimmt, denn es kommt bei der Definition dieses Begriffs ja ganz darauf an, wem Sie vermeintlich schaden. Wenn Ihre Informationen im Widerspruch zu mächtigen Menschen und Organisationen stehen, könnten Ihre Aussagen im Einklang mit dem seit kurzem gültigen „Digital Services Act“ im öffentlichen Raum gelöscht werden. Es ist hierzu nicht nötig, dass Sie eine Straftat begangen haben. Die Tyrannei kommt derzeit auf leisen Sohlen daher und schleicht sich mithilfe harmlos oder gar sympathisch klingender Tarnbegriffe ein. Wer möchte zum Beispiel nicht gern die Demokratie schützen? Nancy Faesers sogenanntes „Demokratiefördergesetz“ legt jedoch die Axt an eine Wurzel der Demokratie: die Meinungsfreiheit. Und wer hätte etwas dagegen, dass Menschen geschützt werden, die wertvolle Hinweise an die Sicherheitsbehörden weitergeben? Dieses Unterfangen ist seit Mitte 2023 unter dem Namen „Hinweisgeberschutzgesetz“ in Kraft. Aber was, wenn Sie und ich wegen eines Akts der „Desinformation“ zum Gegenstand eines solchen „Hinweises“ werden? Die Autorin zeigt auf, welche ganz praktischen Folgen die neuen Regularien unserer in letzter Zeit hyperaktiven Regierung haben könnten.Um Whistleblower wie Julian Assange in Zukunft besser zu schützen, trat am 2. Juli 2023 in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft: Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ genannt. Der Publizist Ullrich Mies nennt das Gesetz „Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“, weil es der Denunziation Tür und Tor öffnet. Das konnten wir schon während der Coronazeit beobachten (1).Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.„Die Einrichtung interner Meldestellen liegt im ureigenen Interesse der Beschäftigungsgeber, da sie nur so die Gelegenheit haben, einen Verstoß intern abzustellen, und dieser nicht direkt an eine externe Meldestelle gemeldet und somit nach außen getragen wird“,heißt es aus dem Justiz-Ministerium, das dieses Gesetz aus der Taufe gehoben hat.Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Whistleblower-Gesetzes sind bei der neu geschaffenen externen Meldestelle des Bundes mehr als 100 Hinweise eingegangen. Wie eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage mitteilte, hat die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte Meldestelle von Anfang Juli bis zum 12. September 2023 insgesamt 113 Meldungen erhalten. Die meisten davon gingen den Angaben zufolge über ein Online-Formular ein (2)...... hier weiterlesen: https://apolut.net/ein-paradies-fuer-spitzel-von-annette-groth+++Dieser Beitrag erschien zuerst am 02. März 2024 bei manova.news+++Bildquelle: Lightspring / shutterstock +++Apolut ist auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommen Sie zu den Stores von Apple und Huawei. Hier der Link: https://apolut.net/app/Die apolut-App steht auch zum Download (als sogenannte Standalone- oder APK-App) auf unserer Homepage zur Verfügung. Mit diesem Link können Sie die App auf Ihr Smartphone herunterladen: https://apolut.net/apolut_app.apk+++ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Das Hinweisgeberschutzgesetz und das Datenschutzrecht erscheinen harmonisch zusammenzuwirken. Aber trügt eventuell der Schein? Der Podcast geht anhand von drei Konstellationen dem nach und wirft die Frage auf, ob nicht differenziertere Betrachtungen geboten sind und das Hinweisgeberschutzgesetz im Lichte der DSGVO doch Unstimmigkeiten – jedenfalls auf den zweiten Blick oder an unerwarteten Stellen – hat. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Wie sollte Deutschland und Europa seine Sicherheitspolitik ausrichten in Anbetracht eines möglichen russischen Sieges in der Ukraine? Moderator Gernot Danowski spricht darüber mit dem ehemaligen Schweizer Berufsoffizier Ralph Bosshard. In unserer Reihe über Migration legen wir diesmal den Fokus auf Deutschland. Wer hierher kommt, wie die Aufnahme abläuft und wer wieder gehen müsste, das ordnet die Historikerin und Migrationsforscherin Dr. Sandra Kostner ein. Seit einem halben Jahr müssen Betriebe ab 250 Personen Meldestellen bereitstellen, in denen Mitarbeiter anonym Fehlverhalten der Firma melden können. Bekannt wurde diese EU-Richtlinie als Hinweisgeberschutzgesetz. Wir ziehen eine erste Bilanz mit Rechtsanwalt Ulrich Fischer. Und: dass in der Politik an allen und Ecken Dilettanten zu finden sind, dieser Empfindung verleiht Prof. Michael Klein in seinem Kommentar Ausdruck.
In dieser Folge sprechen Markus Zechel und David Schmidt über die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz und damit verbundene datenschutzrechtliche Fragen. Behandelt werden u.a.: Hintergrund und Gegenstand des Hinweisgeberschutzgesetz Wer ist Hinweisgeber? Anonyme Meldungen Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ausgestaltung und Aufgaben der internen Meldestelle Aufbewahrungsfristen Beauftragung von Dienstleistern Vertraulichkeits- vs. Transparenzgebot technische und organisatorische Maßnahmen Erforderlichkeit einer DSFA Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/Hinweisgeberschutz und Datenschutz - was ist in der Praxis zu berücksichtigen #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
In dieser Folge haben wir einen besonderen Gast, Stefan Sievers von Hiscox. Wir werden über das Hinweisgeberschutzgesetz sprechen und wie Hiscox Unternehmen dabei unterstützt, dieses Gesetz umzusetzen. Stefan, der seit vielen Jahren bei Hiscox im Bereich Specialist tätig ist, wird uns Einblicke geben, wie das Unternehmen eine ganzheitliche Lösung entwickelt hat, um Kunden bei der Einhaltung des Gesetzes zu unterstützen. Außerdem werden wir erfahren, wie das Produkt funktioniert, welche Ereignisse abgedeckt sind und wie Kunden das Meldesystem nutzen können. Wir werden auch über Kundenfeedback sprechen und die Herausforderungen und Chancen diskutieren, die das Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen mit sich bringt. Also, lasst uns eintauchen und mehr über Hiscox und ihr innovatives Produkt erfahren!Für weitere Informationen: http://hiscox.de/complianceFolge uns auf unserer LinkedIn Unternehmensseite für weitere spannende Updates.Unsere Website: https://www.insurancemondaypodcast.de/Du möchtest Gast beim Insurance Monday Podcast sein? Schreibe uns unter info@insurancemondaypodcast.de und wir melden uns umgehend bei Dir.Vielen Dank, dass Du unseren Podcast hörst!
Damit Hinweisgebende Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz melden können, sind interne Meldestellen einzurichten. Wir geben wichtige Antworten zum Betreiben der internen Meldestelle.
Damit Hinweisgebende Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz melden können, sind interne Meldestellen einzurichten. Wir geben wichtige Antworten zum Einrichten der internen Meldestelle.
Nach einem außergewöhnlich langen Gesetzgebungsverfahren ist am 2. Juli 2023 das erste Gesetz in Kraft getreten, das den Schutz von Whistleblowern insbesondere in Unternehmen regelt. Damit hat Deutschland die EU-Richtlinie 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) umgesetzt. Weil die Bundesrepublik dabei alle Fristen gerissen hat, läuft ein millionenschweres Vertragsverletzungsverfahren. In der Podcast-Episode werden die Genese des Gesetzes, Kompromisse bei der Umsetzung sowie die konkreten Anforderungen zum Schutz von Hinweisgebern diskutiert. Dazu haben Holger und Joerg einen kompetenten Gesprächspartner eingeladen: Dr. Simon Gerdemann war indirekt an der Enstehung des Gesetzes beteiligt und leitet derzeit das Projekt "Wirkungsanalyse des deutschen und europäischen Whistleblowing-Rechts" an der Uni Göttingen. Simon erklärt, für welche Unternehmen das Gesetz gilt, in welcher Form sie Hinweise von Mitarbeitern auf Missstände entgegennehmen müssen und wie sie darauf den Vorschriften zufolge reagieren sollten. Außerdem erläutert er die Funktion von externen Meldestellen, an die sich Whistleblower nun ebenfalls wenden können. Nicht zuletzt geht es hier um teils höchst sensible personenbezogene Daten, weshalb auch die datenschutzrechtlichen Implikationen zur Sprache kommen. Schlussendlich ist sich die Runde einig, dass das Hinweisgeberschutzgesetz zwar nicht der Weisheit letzten Schluss, aber einen guten Anfang darstellt. Was fehle, sei insbesondere die verbriefte Möglichkeit für Whistleblower, brisante Informationen zu Missständen auch garantiert annonym melden zu können.
Whistleblower sind in Deutschland seit Sommer besser vor Repressalien geschützt. Mit einer EU Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt wurde das sogenannte. Wo Menschen sich hinwenden können, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr mittragen wollen? Gespräch mit Kosmas Zittel, Geschäftsführer Whistleblower Netzwerk e.V.
Der Gesetzgeber arbeitet bei der Kontrolle abweichender Meinungen monströs und damit ebenso maßstablos wie ungeheuerlich, was die Ausführenden am liebsten nicht zur Kenntnis nehmen. Die Anwältin für Medienrecht Dr. Kirsten König hat Daniele Ganser erfolgreich gegen ein öffentliches Äußerungsverbot vertreten und stellt die juristisch schwer zu fassenden Formen der Meinungskontrolle vor. Ulrich Fischer, Rechtsanwalt und Rechtskritiker, spricht über das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Monstrum von 60.000 Zeichen über etwas, das zuvor § 612a BGB erledigt hat, und Artur Terekhov kommentiert die Verhandlung und Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts über eine Programmbeschwerde gegen einseitige und unausgewogene Corona-Berichterstattung der SRG. Schließlich erklärt Volker Loeschner, Anwalt für Medizinrecht in Berlin, seinen mühsamen Kampf um tatsachengetreue Entscheidung über Impfschäden und die gewaltsamen Erledigungsstrategien in erster Instanz. Moderation: Thomas-Michael Seibert
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten, welches Unternehmen die Pflicht zur Errichtung einer internen Meldestelle auferlegt. In unserem nächsten #Employmenttalk möchten wir die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung mit Ihnen teilen und beleuchten, welche rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen es für Unternehmen, die bereits ein internes Meldesystem betreiben oder noch einführen müssen, zu meistern gilt. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet: Wie muss die interne Meldestelle mit Hinweisen umgehen? Wie laufen die auf eine Meldung möglicherweise folgenden Internal Investigations ab? Was ist datenschutzrechtlich bei Betrieb der Meldestelle zu beachten? Können bestehende zentrale Meldestellen in Konzernen weiterhin genutzt werden? Welche Anreize können geschaffen werden, damit Hinweisgeber sich zunächst an die interne Meldestelle wenden? Wie ist der Betriebsrat zu beteiligen?
Die wichtigste Schutzmaßnahme des Gesetzes ist das Verbot jeglicher Repressalien gegenüber Hinweisgebenden.
Es regelt den Schutz von Menschen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an Meldestellen weitergeben.
Der Whistleblower muss sich an eine interne oder externe Meldestelle wenden. Hinweisgebende sollen sich zuerst an die interne Meldestelle richten; diese hat Vorrang.
Spätestens nach sieben Tagen muss der Hinweisgebende eine Eingangsbestätigung erhalten – soweit die Meldung nicht anonym abgegeben wurde. Doch damit ist es nicht getan.
Bei der Umsetzung des neuen Gesetzes in Dienststellen und Betrieben bestehen zahlreiche Beteiligungsrechte.
Das Gesetz macht klare Vorgaben: Hinweisgebende können vor allem Straftaten melden. Außerdem Ordnungswidrigkeiten, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz von Beschäftigten und ihrer Vertretungsorgane dient.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt alle Menschen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von rechtswidrigen Verstößen erlangen und diese an Meldestellen weitergeben - egal ob diese für Unternehmen oder für den öffentlichen Sektor tätig sind.
Die Architektin, Künstlerin und Veranstalterin Alina Mann ist zu Gast in Folge 41 von HÄRTING|fm. In unserem Gespräch mit ihr geht es um den Einsatz von KI-Tools in Kunst und Architektur. Wo liegen die Chancen, was sind die Risiken und wie gehen Künstlerinnen und Künstler mit den neuen Möglichkeiten um? In den Veranstaltungen, die Alina mit Kunstschaffenden organisiert, prallen die Meinungen aufeinander: Von rigoroser Ablehnung bis aktiver Nutzung der Möglichkeiten, die die künstliche Intelligenz in der Kunst bietet, ist alles dabei. Die Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenz in der Architektur sind ohnehin mannigfaltig. Rechtlich sprechen wir über Urheberrechte an KI-generierter Kunst und was Künstler tun können, um zu verhindern, dass Dritte entstandene Werke einfach übernehmen dürfen. In den News geht es um das Hinweisgeberschutzgesetz und die Umsetzung aus datenschutzrechtlicher Sicht. Außerdem geht es - passend zu unserem Gast - um Kunst: Können Kunstschaffende die Anerkennung eines Werkes verweigern? Was ist eine Lost Art Datenbank und wie steht es um das Urheberrecht an Kunst in Italien? Schließlich geht es um E-Commerce und die Ausgestaltung des Warenkorbs eines größeren Online-Shops: Darf der Kaufen-Button auch ganz oben im Warenkorb sein? Und wo muss der finale Preis auftauchen?
Das Whistleblower-Gesetz bzw. Hinweisgeberschutzgesetz beschäftigt die Zeitarbeit derzeit intensiv. Das deutsche Gesetz ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten und schreibt vor, dass alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ein sogenanntes Hinweisgebersystem einrichten müssen. Dadurch haben Mitarbeiter die Möglichkeit, geschützt auf mögliche Missstände im Unternehmen hinzuweisen. Ich spreche heute mit Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Florian Block, CMS Partner, Rechtsanwalt und Experte für Compliance Management, über die Einrichtung des Hinweisgebersystems, Maßnahmen und Bußgelder. Wir klären Fragen wie: - Welche Themen dürfen gemeldet werden? - Was passiert, nachdem ein Hinweis gemeldet wurde? - Was ist, wenn ich mich gegen ein Hinweisgebersystem entscheide? - Was hat es mit Beispielen auf sich, in denen Beschäftigte gekündigt wurden, weil sie einen Missstand gemeldet haben und ihnen dann vorgeworfen wurde, gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen verstoßen zu haben? - Wer übernimmt den Posten im Unternehmen? - Sollte ich intern jemanden abstellen oder extern jemanden beauftragen? Es ist notwendig, sich zeitnah mit dem Hinweisgebersystem auseinanderzusetzen, denn ab dem 01.12.2023 drohen Bußgelder von rund 40.000 € für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit nicht bieten. Du erfährst heute außerdem, warum es sinnvoll ist, dass eine Meldung intern erfolgt und nicht über das Bundesamt für Justiz oder das Bundeskartellamt. CMS bietet Schulungen an, um interne Mitarbeiter z.B. aus dem Betriebsrat oder der Personalabteilung auf den Posten vorzubereiten. Auch wenn du externe Anbieter beauftragen möchtest, kannst du dich bei Florian Block oder Dr. Alexander Bissels melden. Die Kontaktdaten findest du weiter unten in der Beschreibung. Leider wird das Thema aktuell noch stark unterschätzt. Es bedarf also unbedingt einer intensiven Auseinandersetzung. Komm gerne jederzeit auf mich zu und abonniere meinen Kanal, um immer über Neuigkeiten in der Zeitarbeit informiert zu sein. Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit und bis zur nächsten Folge, Dein Daniel #liebezeitarbeit #whistleblower #hinweisgeberschutzgesetz #bußgelder 00:00 Intro Liebe Zeitarbeit 00:25 Vorstellung Dr. Alexander Bissels & Florian Block 02:58 Seit wann gibt es das Hinweisgeberschutzgesetz? 04:58 Für welche Unternehmen gilt das Gesetz? 07:04 Whistleblower vs. Kummerkasten 11:02 Sanktionen & Kündigungsschutz für Hinweisgeber? 14:15 Müssen Hinweisgeber Befürchtungen haben? 17:00 Verpflichtender Hinweisgeberschutz sorgt für Gerechtigkeit 19:50 Was passiert nach dem Hinweis? 21:14 Was, wenn ich kein Hinweisgebersystem einrichte? 24:51 Den Posten intern oder extern vergeben 26:50 Achtung Ordnungswidrigkeit ———————————————————————————————————— Links Dr. Alexander Bissels & Florian Block | CMS https://cms.law/de/deu/personen/alexander-bissels https://cms.law/de/deu/personen/florian-block https://www.cmshs-bloggt.de/author/kab/ LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dr-alexander-bissels-bb9b76234/ https://www.linkedin.com/in/florian-block-637a70135/?originalSubdomain=de Whistleblower-Gesetz: https://cms.law/de/deu/global-reach/europe/deutschland/expertise/compliance/whistleblowing ———————————————————————————————————— Liebe Zeitarbeit VIP Club
Whistleblower spielen eine wichtige Rolle beim Aufdecken von rechtswidrigen Handlungen oder Missständen im Zusammenhang mit Unternehmen, Organisationen, Stiftungen oder sonstigen juristischen Personen. Leider mussten Whistleblower in der Vergangenheit Repressalien oder andere negative Folgen fürchten. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zum Umgang mit Whistleblowing erlassen. In Deutschland wird sie als Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt, dass seit dem 02. Juli 2023 in Kraft ist. In dieser Folge bespricht Andrea mit Irina die zentralen Aspekte des neuen Gesetzes und was Unternehmen jetzt beachten müssen. Heute zu Gast: Irina Schmidt-Narischkin, Compliance Expertin bei Nextwork. Wenn du eine Frage zu diesen Themen hast, die wir hier unbedingt besprechen sollten, dann schreibe eine E-Mail an podcast@marcopeters.de. Mehr Infos auf: https://www.marcopeters.de oder https://www.nextwork.de
Das "HinschG" ist gelandet und betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Inhalt des Podcast: . Wer kann Meldestelle sein? . Wie läuft das Ganze?
Seit 2.7. gilt das Hinweisgeberschutzgesetz. Es schützt Hinweisgebende und verpflichtet Arbeitgeber, Benachteiligungen oder Repressalien aufgrund von Hinweisen zu unterlassen. Welche Aufgaben haben dabei Personalräte?
Wie wirkt sich das Hinweisgeberschutzgesetz auf Unternehmen aus und welche Chancen bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für den deutschen Arbeitsmarkt? In der neuesten Episode von "Das HR-Briefing" diskutieren Marvin und Susa beide Gesetze und teilen ihre Erkenntnisse, Gedanken und Ratschläge für HR-Abteilungen. Mach dich bereit für eine aufschlussreiche Diskussion in der neuen Episode von "Das HR-Briefing".Quellen Hinweisgeberschutz:https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/hinweisgebersysteme-und-die-eu-whistleblower-richtlinie_230132_528700.htmlhttps://www.esquire.de/news/gesellschaft/edward-snwoden-bekanntesten-whistleblower-enthuellungenWebinar Hinweisgeberschutz:https://www.youtube.com/watch?v=gZMi_8VEEQI&ab_channel=PersonioQuellen Fachkräfteeinwanderungsgesetz:https://www.esquire.de/news/gesellschaft/edward-snwoden-bekanntesten-whistleblower-enthuellungenhttps://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/desiree-fixler-ueber-dws-und-deutsche-bank-da-geht-s-mir-wie-monica-lewinsky-a-0dada48b-9195-4466-8956-5d696a09c157“Das HR-Briefing" ist der wöchentliche HR-Podcast für Personaler:innen und Führungskräfte – powered by Personio. Weitere Infos zum Podcast, den Hosts und Personio findest du hier: https://www.personio.de/hr-briefing/Du hast Fragen, Feedback oder spannende Themen-Vorschläge? Kontaktiere uns unter: hr-briefing@personio.de
Wie wirkt sich das Hinweisgeberschutzgesetz auf Unternehmen aus und welche Chancen bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für den deutschen Arbeitsmarkt? In der neuesten Episode von "Das HR-Briefing" diskutieren Marvin und Susa beide Gesetze und teilen ihre Erkenntnisse, Gedanken und Ratschläge für HR-Abteilungen. Mach dich bereit für eine aufschlussreiche Diskussion in der neuen Episode von "Das HR-Briefing".Quellen Hinweisgeberschutz:https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/hinweisgebersysteme-und-die-eu-whistleblower-richtlinie_230132_528700.htmlhttps://www.esquire.de/news/gesellschaft/edward-snwoden-bekanntesten-whistleblower-enthuellungenWebinar Hinweisgeberschutz:https://www.youtube.com/watch?v=gZMi_8VEEQI&ab_channel=PersonioQuellen Fachkräfteeinwanderungsgesetz:https://www.esquire.de/news/gesellschaft/edward-snwoden-bekanntesten-whistleblower-enthuellungenhttps://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/desiree-fixler-ueber-dws-und-deutsche-bank-da-geht-s-mir-wie-monica-lewinsky-a-0dada48b-9195-4466-8956-5d696a09c157Weitere Infos zum Podcast, den Hosts und Personio findest du hier: https://www.personio.de/hr-briefing/Du hast Fragen, Feedback oder spannende Themen-Vorschläge? Kontaktiere uns unter: hr-briefing@personio.de
Hinweisgeber spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Missständen und Verstößen innerhalb von Unternehmen. Um sie zu schützen und ihnen eine sichere Umgebung für die Meldung von Vorfällen zu bieten, wurde das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz erlassen. In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf das Gesetz und erläutern, welche Verpflichtungen Arbeitgeber haben, um den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten. ------------------------------------------------------------------ Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner und Speaker. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/sandro-wulf/message
Christoph Kampmeyer, Leiter des KPMG Forensik-Büros in Köln, und Kurt Kuckelmanns, Senior Manager und Forensik-Experte, haben alle relevanten Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz zusammengestellt. Im „KPMG on air“-Podcast erläutern sie zusammen mit Chefredakteurin Kerstin Heuer, was das Gesetz für Unternehmen und den öffentlichen Sektor bedeutet. Außerdem gibt es Antworten auf Fragen wie: Was beinhaltet das Gesetz genau, wen betrifft es, welche Meldekanäle müssen eingerichtet werden und welche Synergien gibt es zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Bundestag und Bundesrat haben der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Damit tritt das Gesetz nun zum 2.7.2023 in Kraft. Michelle Althen bespricht mit Daniel Happ was sich in der aktuellen Fassung getan hat. Erfahren Sie, welche Änderungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs jetzt zu beachten sind, um mögliche Rechtsfolgen bei Verstößen zu vermeiden.
Nach langem Hin und Her ist nun endlich klar: Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 2. Juli 2023 in Kraft. Für die Betriebsräte bedeutet dies im Regelfall: Handlungsbedarf! Denn die betriebliche Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems tangiert viele mögliche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Rechtsanwälte Patrick Dirksmeier und Tobias Gerlach besprechen, was der Betriebsrat nun tun muss oder sollte. Themen in der heutigen Folge: Hinweisgeberschutzgesetz und die Änderung von einer Pflicht zur Empfehlung bezüglich anonymer Hinweise Die Zuständigkeit für die Einrichtung einer Meldestelle Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung eines Hinweisgebermeldesystems uvm. Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar aus dem Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163
Sebastian Bluhm, CEO und Gründer der EpicWork AG und Dr. Björn Bogner LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei KSB INTAX v. Bismarck Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB, sprechen in Folge #73 über das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das zum 02. Juli 2023 in Kraft tritt.
Das Gesetz schützt Menschen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestellen weitergeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde endlich verkündet. Und schon gibt es erste Stimmen, die sich mit der Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats bei den Meldestellen und Meldekanälen befassen - und diese ablehnen. Doch hat der Betriebsrat tatsächlich keine Mitbestimmungsrechte? In dieser Folge gehe ich für Dich dieser Frage auf den Grund.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Dies nimmt Herr Dr. Rosinus zum Anlass, um mit Herrn Christian Miege über die Ordnungswidrigkeiten im Hinweisgeberschutzgesetz zu sprechen. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Miege, stellt dieser seine Top 3-Regelungen des neuen Gesetzes vor. Anschließend sprechen Dr. Rosinus und Herr Miege über die Bußgeldvorschrift des Hinweisgeberschutzgesetzes. Herr Miege erläutert die einzelnen Tatbestände. Gemeinsam beleuchten sie, welche Risiken Unternehmen zukünftig treffen. Ferner sprechen sie darüber, welche Auswirkungen die neue Vorschrift auf die Beratungspraxis und die Rechtsprechung haben wird. Hier geht's zu Folge #105 Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus – Die größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs mit Herrn Christian Miege: https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht's zu Folge #71 Hinweisgeberschutz in Deutschland – Update zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/71-rosinusonair Hier geht's zu Folge #99 Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht's zur Folge #123 Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus – Aktuelles zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens: https://criminal-compliance.podigee.io/123-cr Hier geht's zur Folge #136 Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahren: https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht's zur Folge #156 Gesetzgebungsupdate: Hinweisgeberschutzgesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz Dr. Rosinus im Gespräch mit: Christian Miege ist seit 2022 Partner des Fachbereichs Forensic & Integrity Services und stellvertretender Leiter Investigations bei Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er hat eine langjährige Erfahrung im Bereich Compliance-Untersuchungen und Audits, insbesondere im Kartell- und Korruptionsbereich. Christian Miege studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Amsterdam (LL.M.). Von 2007 bis 2011 war er bei Clifford Chance im Kartellrecht tätig und anschließend zehn Jahre bei der thyssenkrupp AG. Herr Miege ist Co-Leiter des Arbeitskreises ‚Interne Untersuchungen & Hinweisgebersysteme‘ im Deutschen Institut für Compliance e.V. (DICO). Christian Miege ist erreichbar unter Christian.Miege@de.ey.com. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
NSA, Dieselskandal, Panama Papers, Cum Ex, Tesla, DWS, Berliner Charité das sind nur einige wenige Beispiele in denen Hinweisgeber oder Whistleblower entscheidende Informationen geleckt haben. Bis jetzt musste diese mit Schadensersatzforderungen und internen Repressalien rechnen. Bis jetzt? Ja, denn seit dem 13.5.23 ist klar, dass das Hinweisgeberschutzgesetzt kommt und das viel schneller als erwartet. Für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern schon ab den. 2.7.2023 und für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ab den 17.12.2023!Was das konkret bedeutet und was jetzt zu tun ist, damit spreche ich mit Martin Meng, der sich bereits seit 2 Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt. Viel Spaß beim Zuhören
Bereits 2019 hat der Unionsgesetzgeber zum Schutz von sogenannten „Whistleblowern“ eine Richtlinie erlassen, deren Umsetzung in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach langer Hängepartie nun kurz vor dem Abschluss steht. Danach gilt der Schutz von Whistleblowern auch in vielen Bereichen des Steuerrechts. Aber bedeutet das, dass Rechtsanwälte und Steuerberater zukünftig vertrauliche Informationen ihrer Mandanten offenlegen dürfen? Und besteht hierbei die Gefahr einer „Zwei-Klassen-Steuerberatung“, weil die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern unterschiedlich behandelt wird? Über diese Fragen und mehr diskutieren wir mit unserem Teamkollegen Thomas Sendke in dieser TAXpod-Ausgabe. Und ziehen letztendlich ein ernüchterndes Fazit: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist verfassungswidrig! Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
Die Whistleblower-Richtlinie der EU, die im Dezember 2019 verabschiedet wurde, sowie das darauf aufbauende Hinweisgeberschutzgesetz, das nun erlassen worden ist und im Juni 2023 in Kraft treten wird, hat Auswirkungen auf Forschungsorganisationen und Wissenschaftsorganisationen. Beide Regelungen verpflichten u.a. diese Wissenschafts- und Forschungsorganisationen dazu, angemessene Mechanismen und Kanäle einzurichten, um Hinweise auf Verstöße gegen das EU-Recht zu erhalten. Zu den Einzelzheiten hatten wir mit Sebastian Steeck von der Diakonie Leipzig hier im Podcast bereits gesprochen (#121).
Das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ist in greifbarer Nähe. Bundestag und Bundesrat haben sich unter Einsatz eines Vermittlungsausschusses auf einen Entwurf des Gesetzes geeinigt und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist beendet. Dies nimmt Dr. Rosinus zum Anlass, die wesentlichen Änderungen, die noch in den Gesetzesentwurf eingeflossen sind, zu beleuchten und die unternehmerischen Pflichten aufzuzeigen. Dabei geht er insbesondere auf die beschlossene Soll-Regelung zur Bearbeitung anonymer Meldungen, die Neuerungen in den Bußgeldvorschriften und eine Änderung zu den Aufbewahrungsfristen ein. Hier geht's zu Folge #71 Hinweisgeberschutz in Deutschland – Update zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/71-rosinusonair Hier geht's zu Folge #99 Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht's zu Folge #105 Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus – Die größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs: https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht's zur Folge #123 Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus – Aktuelles zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens: https://criminal-compliance.podigee.io/123-cr Hier geht's zur Folge #136 Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahren: https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht's zum Seminar "Hinweisgeberschutz - Schulung für Verantwortliche in Unternehmen aus arbeitsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht": https://pwwl.de/events/hinweisgeberschutz-schulung-fuer-verantwortliche-in-unternehmen-aus-arbeitsrechtlicher-und-strafrechtlicher-sicht/ Hier geht's direkt zum Anmeldeformular: https://register.gotowebinar.com/register/3286594618190577502?source=Website https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Die Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie hätte bereits bis zum 17.12.2021 erfolgen müssen, doch nun scheint es endlich so weit zu sein: das Hinweisgeberschutzgesetz hat scheinbar die letzten Hürden genommen und kann voraussichtlich „schon“ im Juni in Kraft treten. Wir fassen noch einmal zusammen, was jetzt für Arbeitgeber auf der To-do-Liste steht. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
In Folge 255 des F.A.Z. Einspruch Podcasts beschäftigen wir uns mit neuen Ansätzen zur Bewältigung von Massenverfahren vor Zivilgerichten. Außerdem analysieren wir das neue Hinweisgeberschutzgesetz.
Mit: Ukraine-Update, Armenien, Sanktionen gegen Russland, Long Covid und Impfungen, Holgis Gesundheitspredigt, Kaddas und OECDs Finanztipps, Hinweisgeberschutzgesetz, Quellenschutz, ESC, Sham zu Tsitsi Dangarembga und ÖPNV in Nigeria. Außerdem mit einem Faktencheck von Nándor Hulverscheidt und einem Limerick von Jens Ohrenblicker.
Fabian gibt uns einen Einblick in seine OMR Masterclass. Außerdem besprechen wir die spannende Keynote von Christian Lindner auf dem Steuerberaterkongress. Die Highlights seiner Rede umfassen die Erhöhung der Freibeträge für die Erbschaftsteuer, die Abschaffung der erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmen und die Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Wir werfen auch einen Blick auf einige von Fabians eigenen Vorschlägen, die von Christian Lindner aufgegriffen wurden, wie zum Beispiel die automatische Pauschbetragsanpassung. Ein weiteres wichtiges Thema in dieser Episode ist das Hinweisgeberschutzgesetz und die EU-Whistleblower-Richtlinie. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, interne Hinweisgeberstellen einzurichten. Wir diskutieren den Schutz von Hinweisgebern, die Beweislastumkehr und die Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte. Kann die Vorschrift missbräuchlich von Arbeitnehmern verwendet werden? Leider sind Steuerberater bisher nicht von dieser Regelung ausgenommen. Unseres Erachtens nach verstößt dies gegen das Grundgesetz.
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
Whistleblower bzw. Hinweisgeber tauchen im Kontext von Organisationen auf, also in Unternehmungen und Behörden -, in dem sie auf Missstände aufmerksam machen, die trotz entgegenstehender Gesetze nicht unterbleiben oder ausgeräumt werden. Sie sind damit selbstredend in einem Bereich oder zu einem Zeitpunkt aktiv, die hoch konfliktär sind. Die Situationen weisen viele Beteiligte und entgegenstehende Positionen auf - typisch für eskalierende Konfliktlagen. Und mitunter werden von den Beteiligten paradoxerweise identische Interessen angemeldet und ins argumentative Feld geführt, die sich auf das Wohl der Organisation zusammenbündeln lassen - und einen guten Ausgangspunkt für Aushandlungsprozesse bilden. Mediation ist als Verfahren hier häufig naheliegend, ist aber der gleichen Paradoxie ausgesetzt: Es kann die Mitglieder und Stakeholder einer Organisation in konstruktive, vertrauliche Aushandlungsprozesse führen, es kann aber auch infolge dieser Vertraulichkeit als weiteren und damit verschärfenden, destruktiven Geheimhaltungsversuch missbraucht oder zumindest eingeschätzt werden. Insoweit tangiert das Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzgesetz die Anwendbarkeit und Durchführung von Organisationsmediation - und zwar in ganz erheblichem Maße.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) sollte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der letzten Legislaturperiode der Großen Koalition wurde dies jedoch nicht erreicht. Dies führte zu einem förmlichen Vertragsverletzungsverfahren von der EU-Kommission gegen Deutschland am 27. Januar 2022 aufgrund von Fristversäumnis. Am 17. März 2023 wurde die Richtlinie erneut im Bundestag verabschiedet und wird am 27. März 2023 im Rechtsausschuss besprochen. Eine Beschlussempfehlung für beide Initiativen ist vorgesehen. Am 30. März findet die Abstimmung im Bundestag statt, gefolgt von der Abstimmung im Bundesrat am 31. März. Rechtsanwalt Tuncel Aytug und Rechtsanwalt Domenic Böhm tauschen sich über den aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzsystems aus. Themen in der heutigen Folge: Sinn + Zweck Aktueller Stand Welche Verstöße können gemeldet werden? Wer kann Hinweisgeber sein? Welche Meldeverfahren gibt es? Was ist mit anonymen Meldungen? Wie sieht denn ein Schutz aus? Wie läuft ein internes Meldeverfahren grds. ab? Was ist vom Schutz ausgenommen? Für wen gilt das Gesetz? Betrifft das die Mitbestimmung? Webinarempfehlung aus dem Podcast: Hinweisgeberschutzgesetz: https://www.waf-seminar.de/on534
Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz mehrheitlich seine Zustimmung verweigert. Daniel Happ erläutert die Gründe des Scheiterns und zeigt auf was nun aktuell bei der Einrichtung einer Meldestelle zu beachten ist.
Am 10.02.2023 stand das Hinweisgeberschutzgesetz zur Abstimmung im Bundesrat an. Die CDU geführten Bundesländer haben ihre Zustimmung verweigert. Das Gesetz soll Mitarbeitende in Unternehmen und Behörden schützen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld aufdecken. Im Detail höre gern in die Folge vom 08.01.2023 rein. -------- Mit welcher Begründung wurde die Zustimmung verweigert? Warum solltest du dennoch bei der Umsetzung dran bleiben? Was die Umsetzung mit der Zukunft und dem Wachstum der Unternehmen zu tun hat? Antworten auf diese Fragen gibt es in der aktuellen Folge. ------- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner und Speaker. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/sandro-wulf/message
"Ein ausgewogener Hinweisgeberschutz sieht anders aus. Bayern wird dem Gesetz daher in seiner jetzigen Form nicht zustimmen", sagte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich im Bundesrat vor der Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Mehrere Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der Union stimmten gegen das Gesetz. Daher kann es nicht in Kraft treten. In einer schnell dazwischen geschobenen Podcast-Folge geben wir ein kurzes Update.
Der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT. Mit Dr. Klaus Meffert und Stephan Plesnik. #16 Das Hinweisgeberschutzgesetz: Pragmatische Ansätze zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten Die EU schreibt vor, dass Deutschland und die anderen EU-Staaten ein Gesetz erlassen, um die sogenannte Whistleblower-Richtlinie umzusetzen. Deutschland ist wieder mal zu spät. Demnächst werden also Unternehmen neue Pflichten zu erfüllen habe. Wir sprechen über pragmatische Lösungsmöglichkeiten ganz ohne teure Spezial-Software. Der Datenschutzbeauftragte hat jedenfalls jetzt schon eine hilfreiche Rolle. Dies und einiges mehr in der aktuellen Episode von Datenschutz Deluxe Feedback geben? Fragen stellen? Gerne hier: https://dr-dsgvo.de Videokanal von Stephan: https://www.youtube.com/datenschutzistpflicht Impressum: https://dr-dsgvo.de/impressum
Der Jahreswechsel bringt einige Neuerungen im Arbeitsrecht: die eAU-Bescheinigung, das Hinweisgeberschutzgesetz und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Was müssen Beschäftigte und Personalräte wissen?
Es hat etwas gedauert, bis Deutschland in die Puschen gekommen ist. Doch jetzt hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und das Gesetz geht inhaltlich sogar über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Künftig müssen Unternehmen die Möglichkeit bieten, dass Angestellte anonym Hinweise zu Verstößen etwa gegen Arbeits- oder Datenschutz melden können. Was das nun für Unternehmen bedeutet, wie lange dafür noch Zeit bleibt und wie die Instrumente aussehen können, darüber sprechen wir in unserer neuen Podcast-Folge.
Dem einen ein Held, dem anderen ein Halunke: Wer als Hinweisgeber im Betrieb tatsächliche oder vermeintliche Missstände aufdeckt wird seit jeher zugleich geliebt und gehasst. Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz will der Gesetzgeber die bislang als prekär empfundene Rechtsposition der Hinweisgeber einerseits stärken. Andererseits soll das Gesetz zu Unrecht beschuldigte Arbeitgeber schützen und jedenfalls klare Meldewege für etwaige Hinweise definieren. Beides seien ehrenwerte Ziele, finden die Rechtsanwälte Dr. Matthias Ferstl aus Starnberg und Niklas Pastille aus Berlin. Aber werden diese Ziele erreicht? Folgen Sie unseren Rechtsanwälten, von denen beide bereits Hinweisgeber vertreten haben, auf ihrem juristischen Parforceritt durch die Einzelheiten und zu erwartenden Schwachstellen der neuen Rechtslage für Hinweisgeber. Themen in der heutigen Folge: Die Ausgangslage: Warum Hinweisgeber weiterhin gefährlich leben Im Einzelnen ungeklärt: Wie weit reicht ein etwaiges„Irrtumsrecht“ des Hinweisgebers? Mögliche Verschlechterungen durch das neue Hinweisgebergesetz? Seminarempfehlung aus dem Podcast:Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz: https://www.waf-seminar.de/on534
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Hinweisgeberschutzgesetz, sind nur zwei ganz aktuelle und prominente Beispiele, bei denen ein Compliance-Management- samt Hinweisgebersystem erforderlich ist. Aber auch ganz allgemein bei der Einhaltung von Regeln und Gesetzen im Alltag müssen Arbeitgeber sorgfältig vorgehen und bestimmte Kriterien zur Verhinderung von Verstößen einhalten. Wie das funktioniert und welche Pflichten die Verantwortlichen treffen, besprechen wir in dieser Folge. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Mitarbeiter die Geheimnisse ihres Unternehmens der Öffentlichkeit verraten haben, wurden schnell gekündigt und waren oft schutzlos. Als Whistleblower bekannt genießen sie in der Öffentlichkeit oft ein hohes Ansehen. Das hat der Gesetzgeber mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz, verabschiedet im Dezember 2022, nun geändert. Mit diesem Gesetz werden die Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen geschützt. Welche Voraussetzungen das sind und was der Arbeitgeber dabei zu beachten hat, hörst du in dieser Folge. ------------------------- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner und Speaker. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sandro-wulf/message
Seit Erlass der EU-Whistleblower-Richtlinie im Jahr 2019 ist in Deutschland der Umsetzungsprozess im Gange. Bereits in vorherigen Folgen hat sich Dr. Christian Rosinus mit dem Gesetzesvorhaben für den Schutz von Whistleblowern beschäftigt. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz nun beschlossen. Der Bundesrat wird voraussichtlich in seiner Plenarsitzung am 10. Februar 2023 hierüber beraten. Dies nimmt Dr. Christian Rosinus zum Anlass, den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie die wesentlichen Änderungen die noch durch den Bundestag beschlossen wurden, zu beleuchten. Dabei geht er näher auf die Pflicht zur Bearbeitung anonymer Meldungen, die Konzernlösung, die Aufbewahrungsfristen und den Rang der Meldestellen ein. Hier geht's zu Folge #71 Hinweisgeberschutz in Deutschland – Update zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/71-rosinusonair Hier geht's zu Folge #99 Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht's zu Folge #105 Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus – Die größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs: https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht's zur Folge #123 Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus – Aktuelles zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens: https://criminal-compliance.podigee.io/123-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Das Hinweisgeberschutzgesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Seit dem 19. September 2022 liegt der Gesetzentwurf nun dem Bundestag vor. Damit könnte das Hinweisgeberschutzgesetz noch in diesem Jahr Gesetz werden. Nach dem Gesetzentwurf sind Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten insbesondere zur Einrichtung interner Meldekanäle verpflichtet. Darüber hinaus kommen auf Unternehmen umfassende Vertraulichkeits- und Dokumentationsverpflichtungen zu. Verstöße gegen die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes können je nach Einzelfall nicht nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, sondern auch Schadensersatzansprüche auslösen. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und bespricht, wie sich der aktuelle Gesetzentwurf von dem gescheiterten Entwurf aus dem Jahr 2020 unterscheidet. Thema ist außerdem, was Unternehmen wissen und beachten sollten, um sich auf das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes vorzubereiten. Hier geht's zum Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinweisgeberschutz.html?nn=6704238 Hier geht's zu Folge #71 Hinweisgeberschutz in Deutschland - Update zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/71-rosinusonair Hier geht's zu Folge #99 Hinweisgeberschutz in Deutschland - Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht's zu Folge #105 Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs: https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode
Das Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber steht vor der Tür – voraussichtlich Anfang 2023 soll es in Kraft treten. Die Rechtsanwälte Lina Goldbach und Niklas Pastille erklären Ziel und Zweck anhand eines konkreten Falls: Eine Mitarbeiterin in einem Klinikum umgeht die Beschwerdestelle und wendet sich unmittelbar an eine Behörde. Daraufhin erhält sie die Kündigung. Wie werden Hinweisgeber in zukünftig ähnlichen Fällen durch das neue Gesetz geschützt? Themen in der heutigen Folge: Was galt bisher? Was ist neu? Hinweisgebung vs. Whistleblowing Einrichtung interner und externer Meldestellen Gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für den Betriebsrat? Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164
In dieser Folge erläutern Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, was man unter einem Whistleblower versteht und weshalb es erforderlich ist, solche Whistleblower in Deutschland und in der gesamten EU besser vor Straf- und Vergeltungsmaßnahmen ihrer Arbeitgeber zu schützen. Die beiden Experten gehen kritisch auf den vorliegenden Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ein und berichten über dessen Schwachstellen.
Der Entwurf des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes wurde Ende Juli beschlossen. Es wird demnächst in Kraft treten und endlich die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie in Deutschland umsetzen. Was wiederum müssen die Unternehmen jetzt tun, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen? Noch ist Zeit. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Kuhn, Johanneswww.deutschlandfunk.de, Informationen am MittagDirekter Link zur Audiodatei
Kuhn, Johanneswww.deutschlandfunk.de, Informationen am MittagDirekter Link zur Audiodatei
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz kommt in großen Schritten auf uns zu. Das Bundesjustizministerium hat am 13. April 2022 einen Entwurf vorgelegt; im Sommer soll dieser in die Parlamentsabstimmung gehen und noch in diesem Jahr in Kraft treten. Obwohl der Gesetzentwurf zum besseren Schutz hinweisgebender Personen grundsätzlich auf Zustimmung stößt, finden sich auch substanzielle Kritikpunkte, wie sich nicht zuletzt anhand der zahlreichen Stellungnahmen aus Praxis und Wissenschaft zeigt, die dem Bundesjustizministerium vorliegen. Dr. Christian Rosinus bespricht mit Christian Miege die drei größten Vorteile und drei größten Schwachstellen des Gesetzentwurfs. Während auf der Vorteilsseite die Reichweite des Anwendungsbereichs und die Möglichkeit zur Schaffung einer zentralen Meldestelle im Konzern hervorgehoben werden, geht es beim Thema Kritikpunkte u.a. um die zweijährige Frist zur Löschung und welche Folgen sich daraus mit Blick auf die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist bei zivilrechtlichen Ansprüchen ergeben können. Außerdem geht es im Podcast um die Frage, an welchen Stellen Konkretisierungsbedarf des Gesetzentwurfs besteht und welche Punkte im Zusammenhang mit der Einrichtung einer externen Meldestelle im Gesetzentwurf offen bleiben. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Christian Miege leitet seit Oktober 2015 den Bereich Compliance Investigations der thyssenkrupp AG. Sein Team verantwortet global alle internen Compliance-Audits und -Untersuchungen im gesamten thyssenkrupp-Konzern. Christian Miege studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Amsterdam (LL.M.). Von 2007 bis 2011 Tätigkeit bei Clifford Chance im Kartellrechtsbereich in Düsseldorf und Brüssel, seit Anfang 2012 bei der thyssenkrupp AG. Herr Miege ist Co-Leiter des Arbeitskreises ‚Interne Untersuchungen & Hinweisgebersysteme‘ im DICO e.V. Christian Miege ist erreichbar unter christian.miege@thyssenkrupp.com. Hier geht's zu Folge #40 Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes: https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Hier geht's zu Folge #71 Hinweisgeberschutz in Deutschland - Update zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/71-rosinusonair Hier geht's zu Folge #99 Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Schlagzeilen zum Bereich Whistleblowing kommen derzeit gehäuft in der Presse vor. Oft haben Whistleblower nur einen sehr geringen Schutz gegenüber Repressalien, da es in Deutschland nur wenige Schutzvorschriften gibt. Doch das soll sich nun ändern: der Referentenentwurf eines sog. Hinweisgeberschutzgesetzes liegt nun vor. Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 umgesetzt werden müssen, doch das Gesetzgebungsverfahren ist in der letzten Legislaturperiode gescheitert. Im Frühjahr hat nun Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines sog. Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Für größere Unternehmen besteht nun akuter Handlungsbedarf - sie müssen schnellstmöglich ein Hinweisgeberschutzsystem in ihrem Unternehmen implementieren! Und kleinere Unternehmen sollten dieses Vorhaben ebenfalls nicht auf die lange Bank schieben und zumindest schon einmal mit den Vorbereitungen beginnen. Was hinter dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz steckt, worauf sich Mittelständler einstellen müssen und warum jetzt so großer Handlungsbedarf besteht, darüber spricht Julian Schmitt von F.A.Z.-Business Media mit den Wirtschaftsstrafrechtlern Philipp Külz und Christina Odenthal-Middelhoff, beide bei Ebner Stolz in Köln.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutz geht in eine neue Runde: Am 13. April 2022 hat das Bundesjustizministerium einen neuen Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vorgelegt. Nachdem der erste Entwurf eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert und eine fristgerechte Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie nicht gelungen ist, kommt nun wieder Bewegung in das Gesetzgebungsvorhaben. Ein Inkrafttreten des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes ist bereits im Herbst 2022 geplant – höchste Zeit für Unternehmen, das Thema Hinweisgeberschutz noch einmal auf die Agenda zu nehmen. Nach dem Gesetzentwurf sind Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten insbesondere zur Einrichtung interner Meldekanäle verpflichtet. Darüber hinaus kommen auf Unternehmen umfassende Vertraulichkeits- und Dokumentationsverpflichtungen zu. Verstöße gegen die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes können je nach Einzelfall nicht nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, sondern auch Schadensersatzansprüche auslösen. Dr. Christian Rosinus bespricht, welche Verpflichtungen auf Unternehmen unter dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz zukommen können und was bei der Einrichtung interner Hinweisgebersysteme zu beachten ist. Hier geht's zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinweisgeberschutz.html?nn=6704238 Hier geht's zu Folge #71 Hinweisgeberschutz in Deutschland - Update zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/71-rosinusonair https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Bisher sind Whistleblowerinnen und Whistleblower in Deutschland rechtlich nicht sonderlich gut abgesichert. Das soll sich durch ein Hinweisgeberschutzgesetz ändern. Wie könnte das ausgestaltet sein und geht es weit genug? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-whistleblower-schuetzen
Bisher sind Whistleblowerinnen und Whistleblower in Deutschland rechtlich nicht sonderlich gut abgesichert. Das soll sich durch ein Hinweisgeberschutzgesetz ändern. Wie könnte das ausgestaltet sein und geht es weit genug? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-whistleblower-schuetzen
Bisher sind Whistleblowerinnen und Whistleblower in Deutschland rechtlich nicht sonderlich gut abgesichert. Das soll sich durch ein Hinweisgeberschutzgesetz ändern. Wie könnte das ausgestaltet sein und geht es weit genug? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-whistleblower-schuetzen
International tätige Konzerne stehen im Compliance-Bereich vor der Aufgabe, einer Vielzahl von Jurisdiktionen und deren individuellen Anforderungen Rechnung tragen zu müssen. Mangels Harmonisierung führen die unterschiedlichen Regelungsgefüge nicht selten zu Kollisionen, die es auf Compliance-Ebene zu bewältigen gilt. Je internationaler das Tätigkeitsfeld, desto größer sind die dabei entstehenden Compliance-Herausforderungen für den Konzern. Dabei ist aktuell einiges in Bewegung im Compliance-Bereich. Vom geplanten Hinweisgeberschutzgesetz über die 10. GWB-Novelle bis hin zum Lieferkettengesetz sehen sich Unternehmen mit einer vielschichtigen neuen Gesetzgebungslage konfrontiert. Hinzu kommt ein gestiegenes gesellschaftliches Bewusstsein für Themen wie Klimaziele, Menschenrechte und Datenschutz, denen Unternehmen als verantwortungsbewusste corporate citizens Raum in ihrem Compliance-Management verschaffen wollen. Auch die Corona-Pandemie hat Anpassungsbedarf offengelegt, z.B. bei der Arbeit im Homeoffice oder remote durchgeführten Internal Investigations. Dr. Christian Rosinus bespricht mit Dr. Martin Petrasch, welche aktuellen Compliance-Herausforderungen auf international tätige Unternehmen zukommen und welche Prozesse die Implementierung erleichtern können. Dabei geben die beiden auch einen Ausblick auf künftige Gesetzgebungsvorhaben, die unter einer möglichen Ampelkoalition zu erwarten sind. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Martin Petrasch ist Chief Counsel Compliance der Siemens AG. Er leitet als Rechtsanwalt das globale Investigation und Regulatory Team von Rechtsanwält*innen und Investigator*innen. In seine Zuständigkeit fällt zudem die Compliance Whistleblower Hotline sowie die Betreuung der behördlichen Verfahren. Seine Laufbahn begann Herr Petrasch bei der Bayerischen Justiz. Von 2001 bis 2005 war er Staatsanwalt für Wirtschaftskriminalität. Nach einer dreijährigen Delegation an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen der EU Ratspräsidentschaft war er mehrere Jahre als Richter am Landgericht in Zivil- und Strafsachen (Wirtschaftsstrafkammer) tätig. Herr Petrasch ist Autor zahlreicher Artikel zur Compliance und zum Unternehmenssanktionsrecht sowie Referent für Compliance-Themen auf nationalen und internationalen Konferenzen. In diesem Zusammenhang konzentriert er sich vor allem auf Fragen der Corporate Compliance und (straf-)rechtliche Inhouse-Themen sowie als ehemaliger Staatsanwalt auf die Schnittstellen zu den Strafverfolgungsbehörden. Herr Petrasch ist erreichbar unter martin.petrasch@siemens.com oder telefonisch unter 0172 5245001. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Seit dem 16. Dezember 2019 ist die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 - Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) in Kraft. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht läuft noch bis zum 17. Dezember 2021. Ein erster Entwurf liegt seit Ende 2020 vor. In den vergangenen Monaten ist es ruhig geworden um das geplante Hinweisgeberschutzgesetz. Eine Umsetzung vor der Bundestagswahl 2021 ist nicht gelungen. Unabhängig davon, wie eine künftige Regierungskoalition aussehen wird, scheint eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie eher unwahrscheinlich. Unternehmen stehen nun vor der Frage, welche Pflichten gelten und was in einem möglichen Compliance-Fall zu beachten ist, sollte der Gesetzgeber die Umsetzungsfrist versäumen. Dr. Christian Rosinus betrachtet gemeinsam mit Dr. Thomas Altenbach den Stand der Umsetzung und die Folgen für Unternehmen. Dabei geht es auch um die Frage, was Konzerne beachten sollten, die über Zweigniederlassungen in verschiedenen Ländern verfügen. Abschließend wagen Dr. Christian Rosinus und Dr. Thomas Altenbach einen Blick in die sprichwörtliche Glaskugel und diskutieren, wie ein nationales Hinweisgeberschutzgesetz je nach Regierungskoalition aussehen könnte. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach ist Gründer und CEO von LegalTegrity. Neben seiner Tätigkeit für das LegalTech Startup für digitale Hinweisgeber-Lösungen ist Thomas Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei AC Tischendorf in Frankfurt a.M. Zuvor war er langjährig bei der Deutschen Bank AG und der Daimler AG in deren Rechts- und Compliance-Abteilungen in unterschiedlichen Leitungsfunktionen tätig. Thomas zählt als Compliance-Spezialist zu den führenden Beratern für die Themen Compliance und Unternehmenshaftung, Konzeptionierung und Einführung von Compliance-Management-Systemen, Kartellrechts-Compliance und Implementierung von Legal-Tech-Tools mit künstlicher Intelligenz. Dr. Thomas Altenbach ist erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder telefonisch unter 069 9999 8838. Hier geht's zu Folge #40 mit Dr. Thomas Altenbach: Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Das Thema Whistleblowing und der richtige Umgang mit HinweisgeberInnen ist ein Dauerbrenner für Unternehmen von Mittelstand bis Großkonzern und gewinnt weiter an Relevanz. Ein funktionierendes Hinweisgeber-System ist aus einer umfassenden Compliance-Organisation kaum mehr wegzudenken. Nicht nur die bekannten pressewirksamen Whistleblowing-Skandale rund um Julian Assange und Edward Snowden haben das Thema Whistleblowing in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Am 16. Dezember 2019 ist die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 - Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) in Kraft getreten, die sich eine europaweite Stärkung des Schutzes von WhistleblowerInnen auf die Fahnen geschrieben hat. Damit steht der Hinweisgeberschutz auch ganz offiziell auf der Agenda des deutschen Gesetzgebers, der noch bis zum 17. Dezember 2021 Zeit hat, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ein erster Entwurf liegt bereits vor. Worauf müssen sich Unternehmen nun einstellen? Im Gespräch mit Dr. Thomas Altenbach, Rechtsanwalt im Bereich Compliance bei AC Tischendorf in Frankfurt am Main sowie Gründer und CEO von LegalTegrity, bespricht Dr. Christian Rosinus, welche Fragen sich für Unternehmen und Führungskräfte rund um das Thema Whistleblowing stellen können. Dr. Altenbach gibt einen Einblick in die Bestandteile eines Hinweisgeber-Systems, welche Hinweisgeber-Lösungen für Unternehmen in Frage kommen können und wie deren Implementierung gelingen kann. Abschließend diskutieren Dr. Christian Rosinus und Dr. Thomas Altenbach den neuen Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz und in welchen Punkten sich dieser von der EU-Richtlinie unterscheidet. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach ist Gründer und CEO von LegalTegrity. Neben seiner Tätigkeit für das LegalTech Startup für digitale Hinweisgeber-Lösungen ist Thomas Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei AC Tischendorf in Frankfurt a.M. Zuvor war er langjährig bei der Deutschen Bank AG und der Daimler AG in deren Rechts- und Compliance-Abteilungen in unterschiedlichen Leitungsfunktionen tätig. Thomas zählt als Compliance-Spezialist zu den führenden Beratern für die Themen Compliance und Unternehmenshaftung, Konzeptionierung und Einführung von Compliance-Management-Systemen, Kartellrechts-Compliance und Implementierung von Legal-Tech-Tools mit künstlicher Intelligenz. Dr. Thomas Altenbach ist erreichbar unter thomas.altenbach@actlegal-act.com oder telefonisch unter 069 24709746. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/