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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Sicher unterwegs: Versicherungsschutz auf Radtouren nicht vergessen Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Privathaftpflicht und Diebstahlschutz als wichtige Begleiter auf Radtouren Es ist kaum zu glauben, aber 37,4 Millionen Menschen in Deutschland nutzten 2023 das Rad in Urlaub und Freizeit, das zeigt die aktuelle Radreiseanalyse des ADFC. Die Zahl der klassischen Radreisen mit mindestens drei Übernachtungen war zwar rückläufig, dafür nahmen aber die Tagesausflüge zu: 36,4 Millionen Deutsche unternahmen 455 Millionen Tagesradtouren. „Vor einer Radtour sollte man neben dem Fahrradcheck auch den Versicherungsschutz prüfen. Wichtig ist insbesondere eine Privathaftpflichtversicherung. Für Diebstahlschutz gibt es verschiedene Absicherungsoptionen“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Eine private Haftpflichtversicherung gehört nicht nur auf Radtouren zur unverzichtbaren Grundausstattung. Wer anderen einen Schaden zufügt – etwa bei einem selbst verschuldeten Fahrradunfall mit Personenschaden oder Beschädigung von fremdem Eigentum – muss dafür geradestehen. In solchen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein. „Auch das Fahrrad selbst sowie mitgeführtes Gepäck lassen sich unterwegs absichern – über die Hausratversicherung. Sie leistet bei Einbruchdiebstahl, vorausgesetzt, das Rad wird in einem verschlossenen Raum aufbewahrt. Zum Beispiel im Hotelkeller oder im Abstellraum einer Ferienunterkunft“. Das ist beim Campen oft nicht umsetzbar. Mehr darüber, was man bei der Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung beachten sollte, finden Sie im BdV-Infoblatt "Hausratversicherung". Möchten Verbraucher ihr Fahrrad zusätzlich gegen einfachen Diebstahl absichern, ist dies in der Regel gegen einen Beitragszuschlag über die Hausratversicherung möglich. In vielen Premiumtarifen ist dieses Risiko bereits automatisch abgedeckt. „Zahlreiche Versicherer bieten inzwischen einen 24-Stunden-Schutz an“, erklärt der BdV. „Dann greift der Versicherungsschutz auch nachts – etwa zwischen 22 und 6 Uhr –, solange das Fahrrad an einem festen Gegenstand wie einem Laternenmast angeschlossen war.“ Unser Tipp: Fragen Sie vor Reisebeginn bei Ihrer Versicherung nach, welche Bedingungen genau gelten – und lassen Sie sich den Schutz schriftlich bestätigen. Vor Radtouren im Ausland sollte vorab mit der Versicherung geklärt werden, ob der Versicherungsschutz auch im jeweiligen Reiseland gilt. Für hochwertige Fahrräder und E-Bikes lohnt sich der Blick auf spezielle Fahrradversicherungen. Je nach Tarif bieten sie einen umfassenden Schutz, der weit über den (Einbruch-)Diebstahl hinausgeht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
250428PC: Viele Verkehrstote mit dem RadMensch Mahler am 28.04.2025Die Zahl klingt erschreckend: Jeder 6. Verkehrstote in Deutschland ist eine Radlerin oder ein Radler. Während die Zahl der Verkehrstoten insgesamt abnimmt, steigt sie vor allem bei älteren Personen an, die ein E-Bike benutzen.Es ist verführerisch: wenn die Kraft ausgeht, mit der man ein herkömmliches Rad bewegen muss, liegt das Umsteigen auf ein elektrisch unterstütztes Zweirad nahe. Viele ältere Menschen fangen nach langer Abstinenz dank der Motorunterstützung wieder mit dem Radeln an. 441 von ihnen bezahlten 2024 mit ihrem Leben. Das sind 11,4% mehr als vor zehn Jahren. Die Zahl der Verkehrstoten insgesamt ist dagegen von 2014 bis 2024 um 18,3% auf 2.759 gesunken.Natürlich enden längst nicht alle Fahrradunfälle tödlich. 92.882 Unfälle mit Personenschaden gab es mit dem Drahtesel insgesamt im vergangenen Jahr.Was auffällt ist der Anstieg bei den Pedelec-NutzerInnen. Sie machen inzwischen fast die Hälfte der tödlichen Unfälle mit dem Zweirad aus. Die Bikes sind schwerer, beschleunigen schneller und sind einfach schwieriger zu handhaben. Knapp zwei Drittel der Radlerinnen und Radler, die 2024 ums Leben kamen, waren älter als 65. Ältere Menschen reagieren langsamer, verlieren schneller das Gleichgewicht und sind insgesamt verletzlicher als junge. Meine Frau und ich sind oft mit dem E-Bike unterwegs. Wir freuen uns immer, wenn wir Gleichalte oder Ältere sehen, die sich mit dem Rad – dank Motorunterstützung – bewegen. Wir haben schon Gruppen getroffen, die unter fachlicher Anleitung gemeinsam lernen, wie man eine solche Maschine bewegt. Die Dinger sind schnell und dank der Fliehkraft tragen sie einen leicht aus der Kurve. Das muss gelernt sein. Im Internet findet man Termine der Kurse fast in jeder Stadt. Auf der Internetseite e-radfahren.vcd.org sind Angebote in ihrer Nähe leicht zu finden. In der Regel ist die Teilnahme kostenlos. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Im neuen Podcast betrachten Niko Härting und Stefan Brink die Lage unserer Verfassung, unserer Regierung und die Auskunftslage in einem spannenden zivilrechtlichen Fall. In Querbeet (ab Minute 01:13) blicken beide auf einen Artikel von Gabriele Britz in der FAZ vom 25.7.2024: Dort warnt die ehemalige Richterin der BVerfG (von 2011 – 2023) davor, dass bei Konflikten zwischen Freiheitsrechten – etwa zwischen der Meinungsfreiheit und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht - der Ausgleich zwischen den Grundrechten (praktische Konkordanz) an seine Grenzen stößt, wenn in einer polarisierten Gesellschaft die gemeinsamen Wertgrundlagen schwinden. Am Beispiel der Kritik an staatlichen Stellen und von ambivalenten Aussagen („Migration tötet“) erklärt sie, warum das BVerfG stärker gegen „Silencing“ vorgehen und den Zugang zum „Meinungskampf“ offen halten sollte. Das verdient klare Kritik. Sodann (ab Minute 22:33) stellt Stefan das RdÖ-Positionspapier zum Beschäftigten-Datenschutz vor: Der Rat für digitale Ökologie um Harald Welzer hat untersucht, wie die Digitalisierung die Arbeitsverhältnisse verändert: An die Stelle persönlicher, stichprobenartiger, offener und erfahrungsbasierter Kontrolle tritt zunehmend eine automatisierte, allumfassende, heimliche und algorithmenbasierte Kontrolle. Deswegen empfiehlt der RdÖ (dem auch Stefan angehört) eine gesetzliche Regulierung im Beschäftigten-Datenschutzgesetz entlang der Maßstäbe Verhältnismäßigkeit und Fairness – allerdings hat auch hier die Ampel trotz klarer Vereinbarung im Koalitionsvertrag (noch) nicht geliefert. Im Mittelpunkt (ab Minute 33:01) steht dann eine Entscheidung des OLG Oldenburg vom 9.4.24 (13 U 48/23) zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO beim Einsatz eines Privatdetektivs: Nach Verkehrsunfall mit Personenschaden schaltete der Haftpflichtversicherer einen Detektiv zur Prüfung der Unfallfolgen beim Geschädigten ein. Der Geschädigte verlangte daraufhin Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO. Während das LG ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Versicherers an erkannte, entschied das OLG anders und verurteilte den Versicherer, „dem Kläger jeweils eine Kopie der beiden Berichte über die in Auftrag gegebene Observation des Klägers zur Verfügung zu stellen.“ Die Gründe hierfür wollen ausführlich erörtert sein – denn offensichtlich haben noch nicht alle die Auskunft, die sie erstreben …
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Barmenia und Gothaer unterzeichnen FusionsverträgeDie Mitgliedervertreterversammlungen der Versicherer Barmenia und Gothaer haben den Fusionsverträgen zugestimmt. Auch die Vorstände haben die Verträge unterzeichnet. Im Vertragswerk sind die konkreten Maßnahmen zur Gestaltung des gemeinsamen neuen Unternehmens festgeschrieben, das den Namen BarmeniaGothaer tragen soll. Ebenso umfasst es die Satzung und regelt die Anteilsverhältnisse. Die Gothaer Versicherungsbank VVaG soll 64 % der Anteile halten, die Barmenia Versicherungen a. G. 36 %. Die Fusion steht aktuell nur noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin. Finum bekommt neues VorstandsmitgliedDie Finum.Finanzhaus ernennt Max Zinkel mit Wirkung zum 1. August 2024 zum neuen Vorstandsmitglied. Überdies wurde der Vertrag mit Sabine Schmitz vorzeitig bis Ende 2027 verlängert. Kfz-Beitrag variiert innerhalb der gleichen Stadt um bis zu 18 %Innerhalb derselben Stadt unterscheidet sich der Kfz-Versicherungsbeitrag um bis zu 18 % – bei sonst identischen Merkmalen. Unter den 15 größten deutschen Städten ist der Unterschied des Kfz-Versicherungsbeitrags nach Postleitzahl in Berlin am größten. Im Stadtteil Neukölln zahlt eine Familie für die Vollkaskoversicherung ihres Toyota Proace City Verso im Beispiel im Schnitt 1.043 Euro im Jahr. Im Stadtteil Berlin-Schmöckwitz hingegen werden durchschnittlich nur 887 Euro für die Kfz-Versicherung fällig. Das ist ein Unterschied von 156 Euro bzw. 17,6 %. Das geht aus einer Bestandsauswertung des Vergleichsportals Check24 hervor. Axa: Bestandssanierung bei Wohnungseigentümer- und Hausverwalter-KonzeptDie Axa erhöht die Beiträge für ihr Wohnungseigentümer-und-Hausverwalter-Konzept und kündigt in diesem Zuge auch einige stark defizitäre Verträge. Das bestätigte der Versicherer auf procontra-Anfrage. Axa begründete den Schritt mit der anhaltenden Inflation, vermehrt auftretenden Elementarereignissen, einem wachsenden Trend zu Großschäden und mit verschlechterten Rückversicherungsbedingungen. Unklar ist, wieviele Verträge betroffen sind. W&W passt Prognose anIn den zurückliegenden Wochen kam es insbesondere im regionalen Kernversicherungsgebiet der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) zu teilweise massiven Schäden durch Unwetter. Während sich das HGB-Ergebnis stabil nach Plan entwickelt, zeigen sich in der IFRS-Rechnungslegung deutliche Belastungen zum Halbjahr 2024. Hier werde ein negatives IFRS-Ergebnis im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwartet. Für das Gesamtjahr 2024 wird mit einem IFRS-Ergebnis deutlich unter dem Vorjahreswert von 140,5 Millionen Euro gerechnet. Das Neu- und Bestandsgeschäft verläuft erfreulich, die stabile Dividendenpolitik wird fortgesetzt. E-Scooter-Unfälle: 42 % der Verunglückten im Jahr 2023 jünger als 25 JahreE-Scooter sind aus dem Straßenbild in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Das führt auch zu Unfällen mit diesen Verkehrsmitteln. Besonders junge Menschen sind in solche E-Scooter-Unfälle verwickelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im vergangenen Jahr 41,6 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden jünger als 25 Jahre, 80,4 % waren jünger als 45 Jahre. Dagegen gehörten nur 3,4 % der E-Scooter-Nutzenden, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, zur Altersgruppe 65plus.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Oldtimer nur selten als Wertanlage gekauft Die Anschaffung eines klassischen Fahrzeuges dient nur wenigen Besitzern (15,0 Prozent) als Wertanlage. Stattdessen werden diese Automobile vor allem aus emotionalen Gründen gekauft: 44,5 Prozent der Befragten haben Oldtimer aufgrund ihrer emotionalen Bedeutung ausgewählt, 31 Prozent wegen des Designs und 23 Prozent wegen der historischen Bedeutung des Autos. Noch gravierender sind diese Gründe für die jüngere Generation. Hier kaufen 53,8 Prozent Oldtimer wegen der emotionalen Bedeutung und 46,5 Prozent wegen des Designs. Das sind die Ergebnisse einer Civey-Studie im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox. Einsturz der Baltimore-Brücke wird Preise für Schiffsversicherungen steigen lassen Der Einsturz der Francis Scott Key Bridge und die anschließende Blockade des Hafens von Baltimore wird eine große Anzahl von Versicherungspolicen auslösen, darunter Schiffshaftpflicht- und Kasko-, Sach- und Frachtversicherungen sowie Betriebsunterbrechungen. Abhängig von der Dauer der Blockade und der Art der Betriebsunterbrechungsdeckung für den Hafen von Baltimore könnten sich die versicherten Schäden auf 2 bis 4 Milliarden Dollar belaufen. Damit überträfen sie die versicherten Rekordschäden der Costa Concordia-Katastrophe, schätzt Morningstar DBRS ein. Die Rating-Experten gehen zudem davon aus, dass die Schäden im Zusammenhang mit dem Einsturz der Baltimore-Brücke die Preise für Schiffsversicherungen weltweit weiter in die Höhe treiben werden. Pedelec-Unfälle enden öfter tödlich Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass Unfälle mit Pedelecs häufiger tödlich enden als solche mit konventionellen Fahrrädern. Während im Jahr 2023 durchschnittlich 7,9 Pedelec-Fahrerinnen und Fahrer je 1.000 Unfällen mit Personenschaden ums Leben kamen, waren es bei den herkömmlichen Fahrrädern nur 3,6 Tote. Novis Versicherungen: Erlaubnis entzogen Die slowakische Versicherungsaufsicht Národná banka Slovenska (NBS) hat der Novis Insurance Company, Novis Versicherungsgesellschaft, Novis Compagnia di Assicurazioni und der Novis Poisťovňa a.s. die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen, berichtet das Portal Cash-online. Gesetzliche Unfallversicherung: Verdachtszahlen sinken Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist 2023 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Nach vorläufigen Zahlen wurden 144.641 Anträge eingereicht, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mitteilt. Das sind 60 Prozent weniger als im Jahr zuvor, als allerdings auch ein Rekord an Meldungen zu verzeichnen war (370.141 Meldungen). Einkommen und Inflation sind Hebel beim Sparen Das Meinungsforschungsinstitut INSA Consulere widmete sich der Frage: Unter welchen Voraussetzungen die finanzielle Vorsorge der Bundesbürger frischen Auftrieb erhalten würde. Die allermeisten Befragten würden dann (wieder) mehr sparen, wenn das Einkommen höher wäre. Dies trifft auf 60 Prozent zu. Knapp die Hälfte (44 Prozent) gab an, bei geringerer Inflation in die Rücklagenbildung zu intensivieren. Dagegen macht nur etwa jeder Dritte höhere Erträge (Zinsen oder Renditen) oder Garantien (sichere/garantierte Zinsen/Renditen) zur Vorbedingung für eine höhere individuelle Sparquote.
Der "Auf geht's - der Reha-Podcast" ist ein Angebot von rehamanagement-Nord. In diesem Podcast werden Themen rund um die Rehabilitation und Teilhabe von Unfallopfern besprochen. Experten und Betroffene kommen zu Wort und teilen ihre Erfahrungen und Wissen. Der Podcast richtet sich an alle, die sich für Rehabilitation interessieren, sei es aus beruflichen Gründen oder aus persönlichem Interesse. Mit dem Podcast möchte rehamanagement-Nord einen Beitrag zur Aufklärung und Information in diesem Bereich leisten.
Beim Begriff Strömung ist in der deutschen Sprache nicht automatisch klar, worum es geht. Geht es um die Strömung in einem Oberflächengewässer oder eher um eine Gruppe Gleichgesinnter, die hinsichtlich eines Themenfeldes eine dezidierte Meinung haben und diese vertreten? Letztere sind je nach Stärke der Strömung enorm einflussreich - auch hier beim Begriff "einflussreich" taucht ein Begriff aus dem Bereich Gewässer auf. Die Strömung mit ihrem Einfluss ist tatsächlich wie das Verhalten von Flüssigkeiten: sie können weit eindringen und dort durch die Fliesskraft einiges bewegen, verändern, im schlimmsten Fall zerstören. So wie dies das Wasser beispielsweise nach einem Starkregen tut, kann dies auch gesellschaftlich geschehen und im ungünstigen Fall enormen Schaden, vor allem Personenschaden, anrichten. Deshalb ist es sehr wichtig sich bewusst zu sein, von welchen Strömungen man sich beeinflussen lässt. Kennst Du die Strömungen, in deren Einflussbereich Du Dich befindest? Ich wünsche Dir einen aussergewöhnlichen Tag! --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/audiostretto/message
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Allianz Krankenversicherung: CEO-Wechsel Nina Klingspor, derzeitige Vorstandsvorsitzende der APKV Allianz Private Krankenversicherungs-AG, wird zum 1. Januar 2024 die Verantwortlichkeit für die Region Allianz Central Europe übernehmen und gibt zum Jahresende den Vorsitz der APKV ab. Jan Esser folgt ihr zum Jahreswechsel in der Position des Vorstandsvorsitzenden des Krankenversicherers. Der Mathematiker und Betriebswirt ist derzeit Mitglied des Vorstands der APKV. In dieser Rolle ist er verantwortlich für die Bereiche Produktentwicklung, Aktuariat, Vertragsprozesse sowie Recht und Compliance. Allianz-Industrieversicherer bekommt neuen CEO Petros Papanikolaou wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die Nachfolge von Joachim Müller als CEO der Allianz Global Corporate & Specialty SE antreten und zusätzlich die Verantwortung für die weltweite Führung der Allianz Commercial übernehmen. Der Betriebswirtschaftler ist seit 2015 CEO von Zentraleuropa mit Verantwortung für das nationale Geschäft der Allianz in elf Ländern in Zentral- und Osteuropa. Davor war er von 2004 bis 2015 CEO von Allianz Hellas und General Manager im Bereich Leben, Vertrieb und Schaden- und Unfallversicherung. AfW-Vorstand in DIN-Beirat gewählt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, ist in den Beirat des DIN-Normenausschuss „Finanzen“ (NAFin) gewählt worden. Der Beirat ist das Aufsichtsgremium des DIN-Normenausschusses. Bereits am 9.10.2023 hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) in Berlin den Normenausschuss „Finanzen“ (NAFin) gegründet. Aufgabe des Ausschusses soll es sein, Normen und Standards koordiniert und effizient zu erarbeiten, um so für Vereinfachung am Finanzmarkt zu sorgen. Permira kommt bei GGW Group an Bord Die GGW Group läutet die nächste Wachstumsphase ein. Mit Permira steigt einer der erfolgreichsten Investoren für den internationalen Mittelstand als Gesellschafter ein. Das Management um den Gründer Tobias Warweg bleibt langfristig am Ruder. “Permira ist unser absoluter Wunschpartner, und wir sind froh und stolz, sie an unserer Seite zu wissen.”, erklärt Tobias Warweg. Kfz-Versicherung: Ältere Autofahrer öfter Hauptverursacher eines Unfalls Ältere Autofahrer tragen häufiger die Hauptschuld an einem Unfall mit Personenschaden, wenn sie daran beteiligt sind. Im Jahr 2022 waren die mindestens 65-Jährigen in mehr als zwei Dritteln der Fälle (68,7 Prozent) Hauptverursacher, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Bei den mindestens 75-Jährigen waren sogar gut drei von vier Beteiligten die Hauptverursacher (76,6 Prozent). Saßen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 20 Jahren am Steuer eines Pkws, waren sie in 70,8 Prozent der Fälle für den Unfall hauptverantwortlich. Summitas schluckt nächsten Versicherungsmakler Die Summitas Gruppe hat erneut ihr Portefeuilles erweitert und mit der Dr. Ihlas GmbH den ersten Financial Lines-Versicherungsmakler erworben. Das Kölner Unternehmen gehört zu den führenden D&O- und Financial Lines-Spezialmaklern in Deutschland.
Der Tag in NRW: Hohe Lebensmittelpreise; Kinderstadt in Siegburg; Letzter Vermisster nach Flutkatastrophe; Unfallzahlen mit Personenschaden gestiegen; KI-Ampel in Hamm; Science Slam in Düsseldorf; U18-Hockey-EM in Krefeld, Neuer Thriller von Horst Eckert Moderation: Benjamin Sartory Von WDR 5.
Wer auf der Skipiste ohne Helm unterwegs ist, hat nicht nur ein höheres Risiko für Verletzungen. Es kann auch sein, dass er bei einem eventuellen juristischen Nachspiel bei einem Unfall schlechtere Karten hat. Im Straßenverkehr gibt es unterschiedliche Rechtssprechungen, hat Nicolas Eilers, Verkehrsrechtsanwalt aus Groß-Gerau, auf dem Deutschen Anwaltstag inWiesbaden erläutert. Es ist beispielsweise ein […]
Unfallflucht soll künftig nicht länger als Straftat gelten, wenn kein Personenschaden vorliegt. Statt Geldstrafe oder gar Haft soll es dafür künftig ein Bußgeld geben. Aus Mitteldeutschland kommt Widerspruch.
Die letzte Folge von Podcast Arbeitsrecht befasste sich mit der Haftung des Arbeitnehmers. Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge auf die Haftung des Arbeitgebers ein. Auch insoweit ist es relevant, ob es bei dem Schaden um eine Sachschaden oder einen Personenschaden handelt. Denn Arbeitsunfälle werden grundsätzlich über die zuständige Berufsgenossenschaft abgewickelt.
Wir sprechen heute über die KFZ-Kaskoversicherung. Was macht diese Versicherung? Wer braucht sie? Gibt es Besonderheiten? Alle diese Infos gibt es wie immer in der aktuellen Folge. Wir wünschen euch viel Spaß!Mit dabei sind natürlich wieder Benedikt Adams und Lukas Philippi.Besuch uns auf Facebook: https://www.facebook.com/versicherungsbuddysBesuch uns auf Instagram: https://www.instagram.com/versicherungsbuddys/https://www.instagram.com/versicherungenmitbenedikt/ https://www .instagram.com/lukas_philippi_/Besuch uns auf LinkedIn:https://www.linkedin.com/company/77135949
Wir sprechen heute über die KFZ-Haftpflichtversicherung. Was macht diese Versicherung? Wer braucht sie? Gibt es Besonderheiten? All diese Infos gibt es wie immer in der aktuellen Folge. Wir wünschen euch viel Spaß!Mit dabei sind natürlich wieder Benedikt Adams und Lukas Philippi.Besuch uns auf Facebook: https://www.facebook.com/versicherungsbuddysBesuch uns auf Instagram: https://www.instagram.com/versicherungsbuddys/https://www.instagram.com/versicherungenmitbenedikt/ https://www .instagram.com/lukas_philippi_/Besuch uns auf LinkedIn:https://www.linkedin.com/company/77135949
Während Felix noch mit den Schrecken der Natur zu kämpfen hat, meldet sich Matze bereits aus dem hohen Norden mit einigen ersten Erfahrungberichten. Sei es die Sprache, die sonderbaren Züge oder die teuren Alkoholpreise – es gibt viel zu besprechen. Gut, dass gerade auch die Politik in der Sommerpause ist und es deshalb – bis auf ein paar seltsame Vorschläge unseres Gesundheitsministers – hier nicht viel zu diskutieren gibt. Da bleibt umso mehr Zeit für die gute alte Kategorie, die wirklich jeder kennt. Hört rein, teilt es gerne und folgt uns auf Instagram @dachterrasse.podcast
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Jeder Fünfte hat keine private Haftpflichtversicherung 75,6 Prozent der Deutschen haben eine private Haftpflichtversicherung. Während 4,9 Prozent der Befragten keine Angaben machten oder es schlicht nicht wussten, haben 19,5 Prozent keinen Versicherungsschutz. Das geht aus einer YouGov-Umfrage im Auftrag von Check24 hervor. Wertvollste Versicherungsmarken der Welt Der chinesische Versicherer Ping An ist mit Abstand die wertvollste Versicherungsmarke der Welt. Auf Rang zwei und drei folgen die Allianz und China Life. Auch die Munich Re, Hannover Re, Ergo und Versicherungskammer Bayern zählen zu den wertvollsten Marken weltweit. Das geht aus dem jüngsten Report vom Analysehaus Brand Finance hervor. >>> mehr dazu www.versicherungsbote.de/id/4905679/Allianz-ist-zweitwertvollste-Versicherungsmarke-der-Welt/ Generali digitalisiert bAV-Vertragsmanagement Gemeinsam mit dem Service-Portalanbieter ePension bietet die Generali in Deutschland eine Portallösung an, die ab sofort Arbeitgeber und Berater dabei unterstützt, Versicherungsverträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) digital zu verwalten. Arbeitgeber sollen darin Informationen zu Verträgen rund um die Uhr abrufen und Vertragsänderungen papierlos anstoßen können. Huk-Coburg startet Schadenservice Telematik-Kunden der Huk-Coburg sollen ab sofort eine automatische Unfallerkennung zur schnellen Unterstützung im Schadenfall nutzen können. Der Dienst sei im neuesten Update der App „Mein Auto“ enthalten und sei ohne Zusatzkosten verfügbar. Jeder dritte Motorradunfall ein Alleinunfall 35 Prozent der Motorradunfälle mit Personenschaden ereignen sich ohne Beteiligung eines Dritten. In 56 Prozent ist der Motorradfahrer Hauptverursacher. 44 Prozent aller Getöteten bei Motorradunfällen begründeten sich 2020 dadurch, dass die Motorradfahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug ohne Zutun anderer Verkehrsteilnehmer verloren, oft durch nicht angepasste Geschwindigkeit. Das ist das Ergebnis der aktuellen Zweiradstudie der Allianz. W&W mit Änderungen im Aufsichtsrat Mit Hans Dietmar Sauer, Reiner Hagemann und Hans-Ulrich Schulz haben gleich drei Aufsichtsräte der Wüstenrot & Württembergische AG mitgeteilt, ihre Mandate aus Altersgründen zum 31. August 2022 zu beenden. Als Kandidaten zur Nachfolge stehen Edith Weymayr, Michael Gutjahr und Wolfgang Salzberger zur Wahl
Neben der Politik zögert auch die Wirtschaft bei der Impfpflicht. Unter den Unternehmen herrsche eine „differenzierte und engagierte Diskussion“. *** Hier gehts zu unserem Abo-Angebot für unsere Morning Briefing Leser: https://www.handelsblatt.com/mehrerfahren
Dieter Mohn hatte die Idee zur Gafferwand nach einem Vorstellungsgespräch in Hamburg, Ende 2016. Auf dem Rückweg waren auf der A24 drei Fahrzeuge ineinander gefahren und durch die Gafferei gab es einen Stau, zum Glück keinen Personenschaden. Mit einem Freund überlegt Dieter Mohn, wie man diese Unfallbeteiligten und auch die Rettungskräfte vor neugierigen Blicken schützen könne. Die Anforderungen: Der Transport muss leicht sein, Aufbau und Abbau müssen unkompliziert und schnell möglich sein, das Ding muss Wind und Wetter aushalten und langlebig sein. Dieter Mohn fängt an zu tüfteln und zu experimentieren. Sechs Monate später ist es soweit. Die erste Gafferwand von 20 Metern steht und erfüllt alle Erwartungen. Wie es bisher gelaufen ist, erzählt Dieter Mohn im Podcast „Man müsste mal …“
Eine Welt von und für MännerVon wem und für wen sind unsere Straßen gebaut? Seit wann sind die so und wie geht es besser? Das Stichwort lautet wie so oft auch hier: Diversität. Denn in einer Branche, in der es weniger Frauen in Führung gibt als bei der Katholischen Kirche, schaffen „Klaus und Thomas“ Strukturen für … Klaus und Thomas. Sie haben im wahrsten Sinne des Wortes Vorfahrt vor Menschen, die nicht weiß, männlich, cis, hetero und ablebodied sind, die keine Care- Arbeit leisten. Katja Diehl zeichnet eine Zukunft der lebenswerten Städte, in denen Verkehrsteilnehmende gleichrangig sicher unterwegs sind und das vermeintliche Grundrecht auf Autofahren, Geschwindigkeit und Parkraum als das erkannt wird, was es ist: ein Privileg.Außerdem in der Sendung: Weibliche Mobilität, toxische Männlichkeit im Straßenverkehr, bedrohliche Autos und das feministische Fortbewegungsmittel schlechthin – das Fahrrad.Anzeige:Der Lila Podcast wird euch präsentiert von KiWi, wo das Buch „FrauenLiteratur" von Nicole Seifert erscheint. Darin seziert die Autorin den Sexismus in der Literaturszene, also in den Verlagen, in den Feuilletons und nicht zuletzt den Autorinnen selbst gegenüber. – Bestellt euch „FrauenLiteratur“ direkt bei KiWi – oder in der Buchhandlung eures Vertrauens.Links und HintergründeAufzählungs-TextShe Drives Mobility: Der Podcast von und mit Katja Diehl10 Fakten über Weibliche MobilitätKatja Diehl zu Gast im Podcast „ring frei!“Agression im Straßenverkehr:https://www.planet-wissen.de/technik/verkehr/sicherheit_im_strassenverkehr/sicherheit-strassenverkehr-aggression-100.htmlhttps://udv.de/en/node/51338Dazu Anfrage beim Statistischen Bundesamt:„In der Straßenverkehrsunfallstatistik wird nicht die mentale Verfassung des Unfallbeteiligten als Unfallursache festgehalten, sondern nur der Fehler, der tatsächlich zum Unfall führte … unangepasste Geschwindigkeit oder Fehler beim Überholen usw.“Männlichkeit und „männliches“ Design:https://www.gq-magazin.de/auto-technik/article/auto-in-der-kritik-7-fragen-an-den-designkritiker-paolo-tumminellihttps://www.autobild.de/artikel/aggressives-autodesign-fiese-fronten-49418.htmlhttps://www.spiegel.de/auto/aktuell/auto-design-wenn-autos-wie-eine-geladene-waffe-wirken-a-1225779.htmlhttps://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/tempolimit-und-gender-maennlichkeit-am-limit-a-1249258.htmlZu den Attacken mit Autos als Waffen in Trier und Volkmarsen:https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/trier-maenner-gewalt-100.htmlZahlen des Statistischen Bundesamts zu Unfällen mit Personenschaden mit Fehlverhalten der Fahrenden als Ursache:https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Tabellen/fehlverhalten-fahrzeugfuehrer.html Männer und Frauen im Straßenverkehr:https://www.runtervomgas.de/ratgeber-und-service/artikeluebersicht/frauen-oder-maenner-wer-faehrt-besser-auto/„Der siebte Sinn“, Verkehrserziehungssendung aus den 70ern: https://youtu.be/RpTRwlCfkdsUnterstützt den Lila Podcast:bei steady.fm/Lila-Podcastoder auf anderen Wegen (Patreon, PayPal, usw.)Lila Podcast bei iTunes abonnieren und bewertenDem Lila Podcast bei Twitter folgenLila Podcast bei Instagram folgenVielen Dank! See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
Einige Prozesse dauern ewig lange. Gerade dann, wenn es um Operationsfehler oder andere Behandlungspflichten geht. Kann in einer solchen Situation eine Reha- Management helfen? Gerade dann, wenn sich kein Sozialversicherungsträger für zuständig erklärt? Mehr in der aktuellen Sendung des „Auf geht‘s - der Reha-Blog!“
Beim Vorbereiten dieser Episode sah ich mit meinem inneren Auge einen Formel 1 Wagen, der aufgrund eines Fehlmanövers oder einer Unachtsamkeit aus der Spur kam und sich unheimlich schnell um sich selbst drehte. Wenn ich solche Szenen im Fernsehen sehe - zum Glück extrem selten - bin ich immer wieder erstaunt, wie gering der Personenschaden ist. Ich kenne es aus meinem eigenen Leben, dass ich manchmal eigentlich zu schnell unterwegs bin, um bei einer Unachtsamkeit mein Lebens-"Fahrzeug" kontrolliert zum Stillstand oder wieder in eine gute Spur zu bringen, sollte ich diese verlieren. ich weiss eigentlich oft, dass ich drosseln, die Geschwindigkeit reduzieren sollte - am Ende droht mir nämlich, dass ich nur noch um mich selbst kreise. Plane doch heute eine entschleunigte Fahrt durch deinen Tageskurs mit regelmässigen Boxenstops! Und schau am Ende des Tages zurück, ob Du durch die Entschleunigung eher Zeit verloren oder an Geradlinigkeit gewonnen hast. Was ziehst du daraus für Deine Zukunft für Schlüsse? Ich wünsche dir einen aussergewöhnlichen Tag! --- Send in a voice message: https://anchor.fm/audiostretto/message
Bonustrack 2 --- Send in a voice message: https://anchor.fm/kai-schmidt-wussow/message
Kommen Sie kurz mit und stellen Sie sich Folgendes vor: Sie steigen Morgens in Ihren Wagen, geben Ihr Ziel ein und lehnen sich danach entspannt zurück oder arbeiten am Computer – den Weg zur Arbeit findet der Wagen allein. Rote Ampeln, Fußgängerinnen und Fußgänger oder Hindernisse sind kein Problem für Künstliche Intelligenz (KI) und Assistenzsysteme. Willkommen in der Zukunft. Aber dann passiert es doch: Unfall. Wer haftet jetzt bei Sach- oder sogar Personenschaden? Die Fahrzeughersteller, die KI oder doch die Fahrerin oder der Fahrer? Um die juristischen Konsequenzen autonomer Maschinen in der hybriden Gesellschaft geht es in der neuen Folge „Mensch – Maschine – Miteinander“ – ein TUCscicast-Special zum SFB „Hybrid Societies“ der Technischen Universität Chemnitz.
Kommen Sie kurz mit und stellen Sie sich Folgendes vor: Sie steigen Morgens in Ihren Wagen, geben Ihr Ziel ein und lehnen sich danach entspannt zurück oder arbeiten am Computer – den Weg zur Arbeit findet der Wagen allein. Rote Ampeln, Fußgängerinnen und Fußgänger oder Hindernisse sind kein Problem für Künstliche Intelligenz (KI) und Assistenzsysteme. Willkommen in der Zukunft. Aber dann passiert es doch: Unfall. Wer haftet jetzt bei Sach- oder sogar Personenschaden? Die Fahrzeughersteller, die KI oder doch die Fahrerin oder der Fahrer? Um die juristischen Konsequenzen autonomer Maschinen in der hybriden Gesellschaft geht es in der neuen Folge „Mensch – Maschine – Miteinander“ – ein TUCscicast-Special zum SFB „Hybrid Societies“ der Technischen Universität Chemnitz.
Auch in der dunklen Jahreszeit kann es hell werden.
Auch in der dunklen Jahreszeit kann es hell werden.
Für Anwälte und Versicherungen sieht es oft ganz einfach aus, wenn es um die Haftung geht. Nach dem Code of Conduct wird sich auf das Reha-Management geeinigt. Und los geht es. Reha-Plan machen und umsetzen. Unterstützung bei notwendigen Antragstellungen bei Sozialversicherungsträgern oder bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Eine Geschädigte absolviert die ersten Punkte im Reha-Plan. Nach der stationären Reha nimmt die Sache dann auf einmal eine Wendung. Die Haftung ist überhaupt nicht klar. Vielmehr sieht es eher danach aus, dass entweder gar nicht oder nur wenig Haftung im Raum steht. Ein weiter so kann es dann aber nicht geben, erstrecht nicht, wenn es um die Leistungen der Haftpflichtversicherung für Reha-Leistungen geht. Diese können nicht mehr übernommen werden. Es ist ein Entgegenkommen, das rehamanagement-Oldenburg jetzt noch durch den Behördendschungel helfen darf. Das hätte die Versicherung auch anders entscheiden können.
Was macht man, wenn zwei ältere Herrschaften, in diesem Fall ein Rentnerehepaar, schwer nach einem Motorradunfall betroffen ist. Nach der Krankenhausbehandlung ging es nicht in die Reha, sondern gleich in die Kurzzeitpflege. Nicht einmal Röntgenkontrollen wurden sichergestellt. Und dabei geht es um die Erhaltung von Selbständigkeit und Autonomie. Im Gespräch mit einer Verwandten können erste Gedanken entwickelt werden, wie sich die weitere Rehabilitation gestalten kann. Wichtig ist, dass das Ehepaar zusammenbleiben möchte. Da es am Wohnort gute Strukturen gibt, können diese eingebunden werden. Jetzt gilt es die Haftpflichtversicherung von dem guten Plan zu überzeugen. Und die Krankenkasse? Wird sich mancher fragen. Richtig. Diese glänzt durch Ablehnung von Maßnahmen. Statt Heilbehandlung und Teilhabe ist für die Krankenkasse das Pflegeheim das Ziel. Und auch in solchen Fällen funktionieren Reha-Pläne, wenn alle Netzwerkpartner mitmachen. Auf geht's!
In der letzten Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ hat Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer (DIVO) schon viele wertevolle Tipps zu möglichen Leistungen angesprochen. Im Gespräch nach der letzten Sendung berichtet Eduard Herwartz gegenüber Jörg Dommershausen, dass es noch viele Leistungen nach einem Unfall gegen eine gegnerische Haftpflichtversicherung gibt, die in der Bevölkerung kaum bekannt sind. Ganz konkret geht es um die Fahrerschutzversicherung. Sie ist, wenn man so will, die Vollkasko für den Fahrer des PKW. Verursacht dieser einen Unfall, bei dem nicht einmal eine Fremdbeteiligung vorliegen muss, kann ein Anspruch gegen die eigene Haftpflichtversicherung entstehen, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Und Achtung. Bist du nicht richtig beraten worden, kannst du dennoch Ansprüche haben. Wichtig ist hier das Beratungsprotokoll, dass du beim Abschluss deiner Versicherung unterschrieben hast. Eduard Herwartz erläutert, dass für einen geringen Beitrag hier ein guter Versicherungsschutz möglich ist. Es kommt bei der Leistung natürlich immer auf den Versicherungsvertrag an. Leistungen wie ein möglicher Verdienstschaden, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen oder eine Hinterbliebenenrente können enthalten sein. Die Fahrerschutzversicherung ist oft altersabhängig. Und dann ist da noch das Hinterbliebenengeld. Dies ist eine Leistung, die es noch nicht lange gibt. Insofern kann auf eine ständige Rechtsprechung noch nicht zurückgegriffen werden. So hat das Landgericht Tübingen in einer Entscheidung vom Mai 2019 der Witwe, jedem Kind und sogar dem Bruder des Verstorbenen Leistungen zugesprochen. Alle von Eduard Herwartz erwähnten Leistungen sind auch im Leitfaden der DIVO „Unfall – Schwerstverletzt – Hilfe; Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige“ zu finden.
Das Thema rechtzeitige Hilfe für Verkehrsunfallopfer ist ja ein roter Faden im „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“. Dabei geht es nicht nur allein um das Reha-Management und die Möglichkeiten einer Teilhabe. Anwältinnen und Anwälte können da schnell an ihre Grenzen kommen, weiß Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für Unfallopfer (DIVO). Die DIVO ist Ansprechpartner für Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige. Herr Herwartz empfiehlt, sich gleich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen. Bei schweren Personenschäden sollte gleich im ersten Anschreiben an die Versicherung auch die Arbeit eines Reha-Dienstleisters angefordert werden. Nach Auffassung von Eduard Herwartz gehen viele Anwältinnen und Anwälte zu Unrecht davon aus, dass es beim Reha-Management um die Reduktion von Leistungen geht. Genau das Gegenteil ist der Fall. Integrationsprozesse können schnell eingeleitet werden. Eduard Herwartz hat in der aktuellen Sendung des „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“ auch viele Tipps zum Versicherungsschutz. Viele Leistungen werden nicht bei Kostenträgern beantragt, weil Falschberatungen oder auch Fehlinformationen hierzu führen. Beispielhaft berichtet Eduard Herwartz über die Unfälle von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr. Hier wird oft bei einem Verschulden des Kindes auf dessen Haftpflichtversicherung verwiesen. Dies ist bei einem Verkehrsunfall allerdings laut Eduard Herwartz nicht richtig. Viele Fragen werden auch im Leitfaden der DIVO „Unfall – Schwerstverletzt – Hilfe; Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige“ beantwortet. Mehr hierzu mit Link zum Leitfaden in Sendung 202 des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“. Und dann hat sich ja noch etwas bei den Versicherungen getan. Auch dort wurde festgestellt, dass es Sinn macht, Unfallopfer und deren Angehörige schnell zu unterstützen. Dazu gibt es ein Projekt des Gesamtverbandes der Versicherungen (GDV). Mehr Informationen findest du im Gespräch mit Andreas Bretzler vom GDV.
Der Dolmetscher und Übersetzer Podcast | Interviews, Wissenswertes, Aufklärung, News, Weiterbildung
Risikomanagement bei Übersetzungen ist das Thema im heutigen Podcast. Mit Frau Ottmann bespreche ich welche Risiken bei Übersetzungen entstehen und wie diese gemanagt werden.
Schwer verletzte Unfallopfer haben es nicht leicht wieder im Leben Fuß zu fassen. Das liegt oft an einer fehlenden Behandlungskette. Nach der Akutbehandlung folgt nicht immer die optimale medizinische Rehabilitation. In der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) gibt es dafür das Instrument der Heilverfahrenssteuerung. Die freie Arztwahl kann bei schweren Unfallfolgen sogar eingeschränkt werden (§ 28 Abs. 4 SGB VII). Nach schweren Verkehrsunfällen ohne Beteiligung von Berufsgenossenschaften liegt genau hier das Problem. Geschädigte kommen nicht oder verspätet in die richtige Rehabilitationseinrichtung. Weder das Entlassmanagement (§ 39 Absatz 1 a SGB V) noch das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) haben hieran etwas geändert. Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige leiden hierunter. Die Genesung wird verzögert, die Familie belastet. Zum Beispiel weil der Haushalt nicht wie bisher geführt werden kann. Oder es entwickeln sich Zukunftsängste, weil der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die zuständigen Versicherungen erfahren nicht selten zu spät von diesen schweren Schicksalen. Sie können somit nicht rechtzeitig Reha-Beratungen oder andere Leistungen anbieten. Zu diesem Zeitpunkt ist häufig nicht bekannt, welcher Versicherer für den Verkehrsunfall zuständig ist. Hierfür gibt es den Zentralruf der Autoversicherer. Seit Ende Oktober 2019 besteht die Möglichkeit, mit dem „Stichwort Reha“ Leistungen des Versicherers anzuschieben. Andreas Bretzler vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht im aktuellen Gespräch mit Jörg Dommershausen deutlich, dass es nicht darum geht, dass ein Versicherungsvertreter am Krankenbett erscheint. Absicht ist es, dass das Unfallopfer und seine Angehörigen eine “Reha-Ansprechstelle“ erhält. Die Entscheidung für oder gegen Angebote liegt ausschließlich bei der geschädigten Person, stellt Andreas Bretzler klar. Die Beteiligung von Angehörigen, Rechtsvertretern oder Bevollmächtigten Sozialdiensten ist laut Andreas Bretzler sogar gewünscht. Der GDV hat für die einschlägigen Fälle ein Merkblatt entwickelt, das Reha-Management Oldenburg als PDF-Datei zum Herunterladen anbietet.
Es ist schon einige Zeit her, da rief ein Rechtsanwalt bei rehamanagement-Oldenburg an. Was war passiert? Eine Frau wurde an der Wirbelsäule operiert und es ging etwas schief. Für die Frau schlimm. Als Krankenschwester auf einmal irreversible Folgen zu erleiden und aus dem Leben gerissen zu werden ist fürchterlich. „Was kann man dann im Reha-Management konkret machen?“, war die Frage des Rechtsanwaltes. Zunächst einmal nichts. Das Gerichtsverfahren gegen die Haftpflichtversicherung läuft noch. Von dort besteht keine Bereitschaft, Kosten für eine Reha- Management zu übernehmen. Da bleibt zunächst nur der Zugriff auf Sozialversicherungsträger. Allerdings streiten diese sich über Zuständigkeiten. Teilhabeleistungen oder Reha- Leistungen werden nicht erbracht. Dem Rechtsanwalt konnte nur geraten werden, für eine gute sozialrechtliche Situation zu sorgen. Erst nach Abschluss des eigentlichen (Haftpflicht-) Rechtsstreites ist es möglich, mit dem Haftpflichtversicherer über Reha-Management zu sprechen. So lange liegen die Themen Heilbehandlung, Genesung und Teilhabe am Arbeitsleben für das private Reha-Management auf Eis. Für die Betroffene bedeutet dies weiter mit (unnötigen) Belastungen zu leben.
Schwer verletzte Unfallopfer haben es nicht leicht wieder im Leben Fuß zu fassen. Das liegt oft an einer fehlenden Behandlungskette. Nach der Akutbehandlung folgt nicht immer die optimale medizinische Rehabilitation. In der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) gibt es dafür das Instrument der Heilverfahrenssteuerung. Die freie Arztwahl kann bei schweren Unfallfolgen sogar eingeschränkt werden (§ 28 Abs. 4 SGB VII). Nach schweren Verkehrsunfällen ohne Beteiligung von Berufsgenossenschaften liegt genau hier das Problem. Geschädigte kommen nicht oder verspätet in die richtige Rehabilitationseinrichtung. Weder das Entlassmanagement (§ 39 Absatz 1 a SGB V) noch das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) haben hieran etwas geändert. Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige leiden hierunter. Die Genesung wird verzögert, die Familie belastet. Zum Beispiel weil der Haushalt nicht wie bisher geführt werden kann. Oder es entwickeln sich Zukunftsängste, weil der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die zuständigen Versicherungen erfahren nicht selten zu spät von diesen schweren Schicksalen. Sie können somit nicht rechtzeitig Reha-Beratungen oder andere Leistungen anbieten. Zu diesem Zeitpunkt ist häufig nicht bekannt, welcher Versicherer für den Verkehrsunfall zuständig ist. Hierfür gibt es den Zentralruf der Autoversicherer. Seit Ende Oktober 2019 besteht die Möglichkeit, mit dem „Stichwort Reha“ Leistungen des Versicherers anzuschieben. Andreas Bretzler vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht im aktuellen Gespräch mit Jörg Dommershausen deutlich, dass es nicht darum geht, dass ein Versicherungsvertreter am Krankenbett erscheint. Absicht ist es, dass das Unfallopfer und seine Angehörigen eine “Reha-Ansprechstelle“ erhält. Die Entscheidung für oder gegen Angebote liegt ausschließlich bei der geschädigten Person, stellt Andreas Bretzler klar. Die Beteiligung von Angehörigen, Rechtsvertretern oder Bevollmächtigten Sozialdiensten ist laut Andreas Bretzler sogar gewünscht. Der GDV hat für die einschlägigen Fälle ein Merkblatt entwickelt, das Reha-Management Oldenburg als PDF-Datei zum Herunterladen anbietet.
Viele Unfallopfer stehen vor der Herausforderung nicht los zu lassen. Geschädigte sind regelrecht in ihren Strukturen gefangen. Sie wissen, dass Veränderungen notwendig sind. Sie schaffen es nicht Abstand zu gewinnen. Haftpflichtversicherungen werden in dieser Phase blockierend wahrgenommen. Misstrauen nimmt überhand. Selbst wenn es viele positive Signale gibt. Distanz vom alten Leben zu nehmen wird dadurch gehemmt. Die aussichtsreiche Einschätzung des Anwalts wird nicht einmal berücksichtigt. Weiterentwicklung in der Teilhabe ist nicht möglich, wenn Misstrauen nicht überwunden wird. Der Teilhabeprozess wird gehemmt oder unmöglich. Kostenträger treten dann oft von ihren integrativen Angeboten zurück.
Notgedrungen kommen sie miteinander ins Gespräch: der alte Bauzeichner und der junge Jurist. Notgedrungen, weil sich jemand vor den Zug geworfen hat, in dem sie sitzen. Und notgedrungen auch, weil sie offenbar die einzigen Passagiere sind. «Personenschaden» heisst es in der Durchsage lapidar, und um Geduld wird gebeten. Aber der Unterbruch der Zugfahrt bringt die schön geplante Biografie der beiden durcheinander. Sie verpassen wichtige Termine. Man trinkt in den Ärger hinein, in die Wut. Hemmungen fallen. Galgenhumor kommt auf. Ein «Schaden» wird reklamiert. Ein Schuldiger muss her. Eine Anklage. Dem Schweizer Autor und preisgekrönten Kabarettisten Gabriel Vetter ist mit diesem Hörspiel ein bissiger moderner Totentanz gelungen. Mit schwarzem Humor spielt der Tod zum Tanz auf und bringt das Leben aus dem Tritt. Mit: Jodoc Seidel (Traugott Hamm), Raphael Clamer (Basil Popovic), Heiner Hitz (Stimme der Anklage), Margret Nonhoff (Pfarrerin), Sandra Werner (Off-Stimme 1), Rudolf Ruch (Off-Stimme 2), Isabel Schaerer (Off-Stimme 3) Musik: Martin Bezzola - Tontechnik: Fabian Lehmann - Regie: Geri Dillier - Produktion: SRF 2010 - Dauer: 48'
Was tun, wenn du den Eindruck hast, dass dein Reha-Dienst nicht neutral ist? Eine Liste anerkannter Reha-Dienste findest du hier https://www.verkehrsanwaelte.de/fuer-anwaelte/reha-dienste/. Stelle Fragen. Zum Beispiel an deine/n AnwaltIn. Oder telefoniere einmal andere Dienstleister ab, die du auf den Seiten des Deutschen Anwaltverein findest.
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Haben Sie Fragen zu der Folge? Möchten Sie Wünsche oder Anregungen äußern, dann schicken Sie mir doch einfach eine E-Mail an:kanzlei@verkehrsrecht-nuernberg.euKommentare zum Podcast sind immer erwünscht:https://unfall-anwalt-nürnberg.de/
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Meine Rechtsschutzversicherung habe ich gekündigt, die hat mich ohnehin nur Geld gekostet.Gebraucht habe ich sie ohnehin nie.So oder so ähnlich sind oft die Antworten meiner Mandanten auf die Frage, ob sie rechtsschutzversichert sind.Ja, eine Rechtsschutzversicherung kostet Geld.Warum ich bin der Meinung bin, dass die Rechtsschutzversicherung eine der wenigen Versicherungen ist, die man wirklich haben muss, erläutere ich Ihnen in diesem Beitrag.Das hat auch nichts damit zu tun, dass durch die Deckung einer Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten mehr oder weniger gesichert sind. Vielmehr geht es darum, dass man in Lebensbereichen, die finanziell ein unkalkulierbares Risiko darstellen, generell eine Absicherung durch eine Versicherung haben sollte. Das gilt für die Haftpflichtversicherung, aber auch für die Rechtsschutz.Auch ich habe früher die Meinung vertreten, dass die nicht unbedingt erforderlich ist. Vor allem für mich als Juristin habe ich anfangs keine Notwendigkeit gesehen – ich könnte mich ja im Zweifel vor Gericht selbst vertreten.Mittlerweile hat mir mein Arbeitsalltag allerdings die Augen geöffnet, warum eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist.1. Sie haben eine Absicherung der außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Streitigkeiten.Wenn Sie die Unterstützung durch einen Anwalt brauchen, kostet der Geld. In Unfallsachen wird der Anwalt - bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall - von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. In dem Fall brauchen Sie also normalerweise keine Rechtsschutzversicherung.Allerdings zahlt die Versicherung nicht nur die Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie zum Beispiel in einer Unfallsache mit Auslandsbeteiligung Übersetzungen benötigen, kommt die Versicherung für die Kosten der Übersetzungen auf.Exkurs: In Bußgeldangelegenheiten ist eine Rechtsschutzversicherung vor allem für Vielfahrer empfehlenswert, da hier nicht nur die Kosten der Rechtsverteidigung und die Verfahrenskosten übernommen werden. Auch die Kosten für einen Gutachter werden von der Rechtsschutzversicherung bezahlt, wenn Sie die Geschwindigkeitsmessung oder die Abstandsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen lassen wollen.Dass Versicherungen nicht gerne bezahlen, ist kein Geheimnis. Es wird Sie nicht überraschen, dass in Unfallsachen häufig um die Bezahlung von berechtigten Forderungen gestritten wird. Gelegentlich wird hier nur über geringere Beträge verhandelt. Allerdings kann es sich auch um Forderungen handeln, die im 4-stelligen Bereich und aufwärts liegen.Richtig teuer wird es in Fällen mit Personenschaden.Bei schwereren Verletzungen stellt meistens das Schmerzensgeld nicht das Problem dar, sondern der entstandene Erwerbsschaden oder auch der Haushaltsführungsschaden, den die Versicherungen äußerst ungerne bezahlen.Häufig enden solche Fälle vor Gericht.2. Rechtsschutz zahlt die Verfahrenskosten.Wenn Sie als Unfallgeschädigter Klage einreichen müssen, müssen Sie das Gericht bezahlen. Ein Gericht arbeitet nicht, ohne dass es von dem Kläger einen Kostenvorschuss erhält. Die Höhe der Vorschusszahlung ist abhängig von dem Wert, der eingeklagt wird. Wenn Sie einen Erwerbsschaden für mehrere Jahre geltend machen wollen, kann die Summe der Klageforderung im 5-stelligen bis 6-stelligen Bereich liegen.Es fallen Gerichtskosten an, die mehrere tausend Euro betragen.Dann geht in solchen Verfahren in der Regel auch nichts ohne Gutachten. Diese Gutachten kosten auch wieder ca. 2.500,00 € pro Gutachten. Wenn Sie dann keine Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie selbst die Zahlungsverpflichtung von mehreren 1.000,00 € verkraften.Dagegen kostet eine Rechtsschutzversicherung je nach Anbieter nicht einmal 100,00 € pro Jahr.Enorme Auswirkungen hat das Fehlen der Rechtsschutzversicherung vor allem dann, wenn nach bereits langer Regulierungsdauer die Nerven blank liegen und die gegnerische Haftpflichtversicherung den Druck ausübt, unbedingt einen Abfindungsvergleich abschließen zu wollen.Fehlt dann die Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung für ein Klageverfahren, steigt der Druck, den Abfindungsvergleich – trotz finanzieller Nachteile - anzunehmen.3. Selbstbeteiligung ja oder nein?Die Frage ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung abschließen hängt davon ab, wie gut Sie die finanzielle Beteiligung dieses Betrages verkraften können. Sparen Sie lieber am Jahresbeitrag und tut es Ihnen nicht weh, wenn Sie die Selbstbeteiligung zahlen müssen, können Sie einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen.Nicht alle Versicherungsunternehmen bieten den Vertrag ohne Selbstbeteiligung an. In den meisten Fällen beträgt die 150,00 € pro Rechtsschutzfall. Diesen Betrag müssen Sie im Rechtsschutzfall selber bezahlen. Die restlichen Kosten werden dann vollständig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.Wobei zu berücksichtigen ist, dass Sie die Selbstbeteiligung zurückerhalten, wenn Sie das Klageverfahren gewinnen. Dann muss die Gegenseite sämtliche Kosten erstatten.Gewinnen Sie nur zum Teil, ist die Kostenerstattung von der Gegenseite zuerst auf Ihre geleistete Selbstbeteiligung anzurechnen. Bleibt dann noch ein Betrag übrig, wird dieser an Ihre Rechtsschutzversicherung zurückbezahlt.4. Wann greift die Rechtsschutzversicherung?Die Rechtsschutzversicherung muss bereits bestehen, wenn der Rechtsschutzfall eintritt. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der Unfall auch der Rechtsschutzfall. Zu diesem Zeitpunkt muss der Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung unterschrieben sein. Schließen Sie erst nach dem Unfall eine Rechtsschutzversicherung ab, greift diese für den Fall nicht.Während Sie in den meisten Rechtsgebieten eine Wartezeit von meistens 3 Monaten haben, besteht im Verkehrsrecht der Vorteil, dass es keine Wartezeit gibt. D.h., sobald der Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung geschlossen ist, haben Sie für den Bereich des Verkehrsrechts eine gültige Absicherung.5. Wann greift die Rechtsschutzversicherung nicht?Werden Sie nach einem Autounfall durch Ihren Unfallgegner verklagt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Forderungsabwehr nicht. Sie können nicht auf Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung einen eigenen Anwalt beauftragen. Diesen müssten Sie selber bezahlen. Der Grund hierfür ist, dass für die Forderungsabwehr Ihre eigene Haftpflichtversicherung zuständig ist.Wenn Sie wegen eines Verkehrsunfalls verklagt werden, müssen Sie schleunigst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung darüber informieren. Diese trägt die Kosten für das Gerichtsverfahren und entscheidet, ob sie das Klageverfahren aufnimmt oder die Forderung an den Kläger erstattet, ohne den Prozess zu führen.Ein anderer Bereich, in dem die Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernimmt, ist vorsätzliches Handeln. Wenn Sie sich zum Beispiel unerlaubt von einem Unfallort entfernt haben und deswegen angeklagt werden, müssen Sie im Falle der Verurteilung die Kosten Ihrer Verteidigung selbst bezahlen. In anderen Fällen des vorsätzlichen Handelns im Straßenverkehr gilt dies ebenfalls.Ich fasse noch einmal zusammen:1. Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen die Last von den Schultern, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche geht.Wichtig ist vor allem, dass Sie in sensiblen Bereichen, wie bei einem Personenschaden, bei dem Ihnen ein hoher Erwerbsausfall entstanden ist oder anderweitig hohe Kosten angefallen sind eine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung gegeben ist. Dadurch wird ihnen der Druck genommen, sich auf Biegen und Brechen auf ein Abfindungsangebot der Gegenseite einlassen zu müssen.2. Ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen wollen, ist eine Frage Ihres eigenen Geschmacks. Wenn Sie sagen, dass Sie eine Selbstbeteiligung von 150,00 € oder auch mehr ohne weiteres selbst vorschießen können, dann können Sie auch einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen.3. Die Rechtsschutzversicherung muss bereits im Zeitpunkt des Vorfalls bestehen.4. Generell kann ich nur raten, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Sie können noch so vorsichtig fahren. Der Straßenverkehr stellt ein unkalkulierbares Risiko dar. Durch einen Unfall auftretende Verletzungen können Auswirkungen auf Ihr gesamtes Leben haben und gewaltige finanzielle Einbußen mit sich bringen. Wenn Sie dann Ihre Ansprüche auch noch vor Gericht durchsetzen müssen, ist eine Rechtsschutzversicherung gut investiertes Geld.Und glauben Sie mir, auch wenn am Anfang ganz klar ist, dass die Schuld bei dem Unfallverursacher liegt, ist noch lange nicht sicher, dass Ihnen dessen Haftpflichtversicherung auch sämtliche Ansprüche erstatten wird, so wie Sie Ihnen zustehen.Im übrigen habe ich mittlerweile auch eine Rechtsschutzversicherung.Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema - schreiben Sie einen Kommentar und lassen Sie uns darüber diskutieren.
Was aber tun, wenn die Menschen verrückt auf uns werden ? Ein junges Ehepaar, dass als Missionare im Nahen Osten wirkt, zeigen Möglichkeiten auf. Predigt vom 21.Juli 2013 ———————————————— Eine Veröffentlichung von @Kraftwerk_MaxFichtner für den #kraftwerkblog www.kraftwerk.blog AboutMe https://about.me/maxfichtner PodCast auf https://podcast.kraftwerk.blog Storys auf https://story.kraftwerk.blog NEWSLETTER bestellen http://newsletter.kraftwerk.blog ———————————————— #kraftwerkblog #kraftgottes #MaxFichtner #gottesruhe #predigt #gott #jesus #heiligergeist #bibel #wortgottes #glauben #evangelium #christsein #jüngerschaft #nachfolge
Medizinische Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 08/19
Posttraumatische Psychische Störungen bei Fahrerinnen und Fahrern öffentlicher Verkehrsmittel nach Unfällen mit Personenschaden - Es handelt sich um eine offene prospektiv angelegte Versorgungsstudie - Untersuchungskontext: - untersucht wurden 50 Angestellte der Münchener Stadtwerke, die im Rahmen ihrer Tätigkeit einen schweren Unfall mit Personenschaden erlitten. davon 26 U-Bahnfahrer, 16 Straßenbahnfahrer, vier Busfahrer, zwei S-Bahnfahrer und zwei Gleisarbeiter. - Die Primärversorgung am Unfallort erfolgte durch das Münchener Kriseninterventionsteam (KIT), einer ehrenamtlichen Organisation Münchener Rettungssanitäter. - Der erster Vorstellungstermin in der Poliklinik der Psychiatrische Klinik der LMU erfolgte am Unfalltag oder spätestens am Folgetag und beinhaltete ein Kriseninterventionsgespräch. - Am Zweitkontakt ca. drei Tage später: Wurde eine standardisierte Evaluation des Unfallgeschehens durchgeführt und die aktuelle stressbedingte Symptomatik mittels CIDI (Dem Composite International Diagnostik Interview) ermittelt. Des weiteren wurden einige psychologische Fragebögen verwandt: KTI (Das Kölner Traumainventar) – zur Erfassung von Kindheitstraumata, Vortraumatisierung im Erwachsenenalter und aktueller Traumatisierung. IES (Die Impact of Events Skala) – diese erfasst die Erinnerung an ein potentiell traumatisches Ereignis innerhalb der letzten sieben Tage – sowie die Symptome Intrusion, Vermeidung, erhöhte Erregung, Schreckhaftigkeit. SOMS-7 Tage und SOMS-2 Jahre (Das Screening für somatoforme Störungen 7 Tage und zwei Jahre) – zur Diagnostik somatoformer Symptome der letzten sieben Tagen und der letzten zwei Jahre. - Die Folgetage: Waren gekennzeichnet durch einen zeitlich variablen, auf individuelle Bedürfnisse abgestimmten Betreuungskontakt. - Ein obligatorischer Vorstellungstermin erfolgte nach drei Monaten: Neben der oben beschriebenen Diagnostik wurde bei persistierender Symptomatik in einigen Fällen eine stat. Aufnahme eingeleitet - nach weiteren drei Monaten erfolge eine telefonische Kontaktaufnahme: Bei persistierender Symptomatik erfolgte evtl. eine erneute Optimierung der therapeutischen Ansätze - Statistik: Die Ergebnisse wurden mittels korrelationsanalytischer Verfahren ausgewertet. Verwendet wurde SPSS 10. Befunde, die durch ein p< 0,05 abgesichert werden konnten, wurden als statistisch signifikant angesehen. - Ergebnisse: Die 50 Probanden erlitten im Indexzeitraum von zwei Jahren insgesamt 66 schwere Personenunfälle, davon 39 mit Todesfolge, zumeist Suizide und 27 mit Schwerverletzten. Für die meisten Fahrer 26 (52,0%), war es der erste Unfall. Die anderen 24 (48,0%) mussten bis zu vier schwere Personenunfälle miterleben. Bei der Erstuntersuchung: Wurde bei 24 (48,0%) Probanden eine akute Stressreaktion nach ICD 10 diagnostiziert. (Akute Belastungsreaktion nach DSM-IV: 15 (30,0%) Probanden) Symptome wie Alpträume, Depersonalisation/Derealisation, gedankliche Intrusionen und visuelle Flash Backs, erlebten über die Hälfte der Probanden. Nach einem Monat: Erfüllten 24 (48,%) der Probanden die diagnostischen Kriterien für eine Posttraumatische Belastungsstörung Nach ICD-10. (Posttraumatische Belastungsstörung nach DSM-IV: 9 (18,0%)) Bei 15 (30,0%) Probanden wurde eine Depressive Episode Und bei 10 (20,0%) eine Somatisierungsstörung diagnostiziert. Eine signifikante Korrelation mit einem erhöhtem PTSD- Risiko: Bestand mit der Diagnose einer akuten Stressreaktion bei prominenten dissoziativen, somatoformen und depressiven Symptomen und mit dem Ausmaß der Traumaerfahrungen im Erwachsenenalter Kein statistisch signifikanter Zusammenhang mit einem erhöhtem PTSD-Risiko: Fand sich mit der Anzahl und Schwere der Arbeitsunfälle. Es zeigte sich jedoch eine gewisse Tendenz, denn alle vier Fahrer, die vier oder mehr Personenunfälle erlebten, zeigten eine schwere PTSD-Symptomatik und konnten ihren Beruf nicht mehr ausüben. Ebenfalls kein statistischer Zusammenhang fand sich mit dem Ausmaß Frühkindlicher Traumatisierung. Jedoch waren die zwei Probanden, die als Kind sexuell missbraucht wurden berentet oder dauerhaft arbeitsunfähig. Letztendlich waren jedoch 43 (86,0%) Probanden nach sechs Monaten, wenn auch teils nicht ganz symptomfrei, wieder voll arbeitsfähig.