Podcasts about einziehung

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Criminal Compliance Podcast
Rechtsprechungsupdate: BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage bei strafrechtlicher Einziehung

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later May 16, 2025 31:27


Liegt ein umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch bei Bestechung vor? In dieser Folge besprechen Dr. Rosinus und Dr. Höink eine praxisrelevante und aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. September 2024, Az. XI R 6/23, die sich mit der Frage beschäftigt, ob die strafrechtliche Einziehung von Taterträgen zu einer Minderung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage führen kann. Dem Urteil des BFH liegt eine Verurteilung eines Diplom-Ingenieurs wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zugrunde. Hierbei wurden Beträge, die aus zuvor erhaltenen Bestechungsgeldern stammten, eingezogen. Der BFH hatte zu entscheiden, ob diese Zahlungen im Umsatzsteuerrecht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage führen können. Dr. Höink erläutert die Entscheidungsgründe des XI. Senats des BFH, der eine in der Ertragsteuer längst geklärte Fragestellung nunmehr auch für das Umsatzsteuerrecht aufgreift und diese sowohl methodisch („steuerrechtliche Lösung“) als auch materiell-rechtliche („keine Doppelbesteuerung bei erfolgreicher Einziehung“) in vergleichbarer Weise beantwortet. Die Folge zeigt, wie steuerrechtliche Grundsätze auch bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten zur Anwendung kommen – und wie hochkomplex das Zusammenspiel zwischen Steuerrecht und Strafrecht sein kann. Hier geht‘s zur Entscheidung des BFH vom 25. September 2024, Az. XI R 6/23 https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520017/ Hier geht's zur Folge „Missbrauchsbekämpfung in der Umsatzsteuer“ https://rosinus-on-air.com/podcast/missbrauchsbekaempfung-in-der-umsatzsteuer/ Hier geht's zur Folge „Umsatzsteuerrecht und Strafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/47-rosinusonair Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Carsten Höink, Rechtsanwalt, Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) ist Partner der auf Umsatzsteuerrecht, Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht spezialisierten INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Dr. Höink widmet sich schwerpunktmäßig den Fragen des Umsatzsteuer- und Zollrechts im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät seit 2005 nationale und internationale Mandate im Bereich der Umsatzsteuer / europäischen Mehrwertsteuer. Er ist zertifizierter Incoterms® Trainer. Nach dem Wechsel aus dem gehobenen Dienst der Finanzverwaltung fokussierte er die Beratung als Rechtsanwalt und Steuerberater auf die Umsatzsteuer in einer renommierten Partnerschaft für spezialisierte, steuerzentrierte Rechtsberatung, war Partner für Indirect Taxes einer Big4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und zuletzt 10 Jahre geschäftsführender Gesellschafter einer Spezialberatungsboutique. Dr. Höink ist erreichbar unter carsten.hoeink@indicet.de oder telefonisch unter +49 251 932119-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht
Überhöhte Abfindung - Arbeitnehmer macht sich strafbar!

Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht

Play Episode Listen Later Apr 27, 2025 5:14


Abfindung erstritten – und ein Fall für den StaatsanwaltBeschreibung:Was passiert, wenn eine hohe Abfindung im Aufhebungsvertrag zum strafrechtlichen Risiko wird? In dieser Folge von Einfach Recht geht es um ein aktuelles BGH-Urteil (4 StR 357/23) zur Abfindungsaffäre der Stadt Iserlohn.Erfahre, wann eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag zu Fehlern führen kann, die sogar strafrechtliche Folgen haben – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.Ich erkläre:Warum die Annahme einer Abfindung strafbar sein kannWie Fehler bei Aufhebungsverträgen vermieden werdenWann eine Einziehung des Abfindungsbetrags drohtWas du als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer unbedingt beachten musstWie ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstützen kannJetzt reinhören und arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite bleiben!Weitere Infos auf www.kanzlei-wulf.de oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de.

#MenschMahler - Die Podcast Kolumne - podcast eins GmbH

250408PC: Die Kirchen schaffen sich selbst abMensch Mahler am 08.04.2025 Um Missverständnissen vorzubeugen: Wenn ich Kirche sage, meine ich eine Institution und nicht die Religion. Die kirchlichen Institutionen haben weniger Mitglieder in Deutschland als nicht institutionell gebundene Menschen:38% gehören in Deutschland einer christlichen Kirche an, 39% nicht. Der Rest ist anderweitig engagiert oder macht keine Angaben.Die bisher gläubigen Katholiken und Protestanten treten nicht aus den Kirchen an, weil sie nicht mehr glauben. Sondern weil sie von einer intransparenten und verlogenen Kirche die Nase voll haben. Sie leben ihren Glauben in Freikirchen oder ganz ohne institutionelle Bindung. Als seien die immer weiter hochkochenden Missbrauchsskandale nicht genug kommen immer mehr arbeitsrechtlich bedenkliche Missstände ans Tageslicht. Da wird eine Organistin gekündigt – über die Gründe schweigt sich die Kirchenleitung aus. In Freiburg wird der Domkapellmeister an die Luft gesetzt – auch hier werden keine Gründe genannt. Ein Pastor predigt instititutionskritisch – auch er wird versetzt. Genauere Angaben bekommt auch der Anwalt des geschassten nicht genannt. Überhaupt: Dass die Kirchen und die diakonischen Einrichtungen ein eigenes Arbeitsrecht haben dürfen, dass nicht vor weltlichen Arbeitsgerichten verhandelt werden darf, ist ein Skandal. Es muss endlich Schluss sein mit Sonderrechten für bestimmte Gruppen in der Gesellschaft. Auch die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat ist völlig anchronistisch und in Deutschland einmalig. Laizismus – wie beispielsweise in Frankreich – ist längst überfällig. Und Arbeitsrecht muss für alle Menschen gelten. So schaffen sich die Kirchen selbst ab. Ohne Einsicht und Selbstkritik. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

What the Wirtschaft?! - Deutschlandfunk Nova
Hörsaal: Geldwäsche-Bekämpfung - Was gegen Finanzkriminalität hilft

What the Wirtschaft?! - Deutschlandfunk Nova

Play Episode Listen Later Mar 27, 2025 52:02


Heute präsentieren wir euch eine Folge des Deutschlandfunk-Nova-Podcasts Hörsaal: In Deutschland wird Geld gewaschen, im großen Maßstab. Es gibt Rechtsprechung, Anti-Geldwäsche-Beauftragte und zahlreiche Verdachtsmeldungen, aber die dicken Fische schlüpfen trotzdem durchs Netz, sagt der Strafrechtler Till Zimmermann. Er hat Ideen, wie sich das ändern ließe. In zwei Wochen gibt es dann wieder die nächste Folge von What the Wirtschaft?! Ein Vortrag des Strafrechtlers Till Zimmermann Moderation: Katja Weber**********Schlagworte: +++ Finanzen +++ Geld +++ Kriminalität +++ Recht +++ Justiz +++ Forschung +++ Lehre +++ Jura +++ Strafrecht +++ Betrug +++ Mafia +++ organisierte +++ Straftat +++ Hörsaal +++ Zivilprozeß +++ Überweisung +++ Sozialhilfeempfänger +++ Immobilie +++ Hehlerei +++ Waschsalon +++ Eigentum +++ Geldstrafe +++ Geldbuße +++ Gesetz +++ Kaufbeleg +++ Beschlussliste +++ Anti-Korruptions-Konvention +++ EU-Richtlinie +++ Rauschgift +++ U-haft +++ Drogen +++*************************************************************************************HörtippHörsaal von Deutschlandfunk Nova: Mal hören, wohin uns die Wissenschaft bringt. Was Forscher*innen über unser Leben herausfinden. Welche Antworten sie für unsere Zukunft haben.**********An dieser Folge waren beteiligt: Moderation: Katja Weber Vortragender: Till Zimmermann, Strafrechtler, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf**********Die Quellen zur Folge:§ 261 StGB - EinzelnormBundesfinanzministerium - So funktioniert GeldwäscheGesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz FKBG) – KriPoZVorschlag zur Einführung eines Gesetzes über das Aufspüren verdächtiger Vermögensgegenstände und über die selbständige Vermögenseinziehung (Vermögenseinziehungsgesetz)Carolin Grape: Strafe ist Silber, Einziehung ist Gold. Geldwäschebekämpfung in Deutschland. In: Magazin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Ausgabe 3, 2023, S. 22.**********Weitere Beiträge zum Thema:Finanzmärkte: Das schwierige Verhältnis zur DemokratieClankriminalität: Von der Problematik eines BegriffsMSCI World und ETFs: WTF ist an den Börsen los?**********Habt ihr auch manchmal einen WTF-Moment, wenn es um Wirtschaft und Finanzen geht? Wir freuen uns über eure Themenvorschläge und Feedback an whatthewirtschaft@deutschlandfunknova.de.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .

SBS German - SBS Deutsch
Meldungen des Tages, Donnerstag 20.03.25

SBS German - SBS Deutsch

Play Episode Listen Later Mar 20, 2025 7:11


Israel startet neue Bodenoffensive in Gaza / Verhaftung Imamoglus schlägt hohe Wellen / Russland und Ukraine tauschen 372 Kriegsgefangene aus / Albanese verspricht PBS-Gesetz im Falle einer Wiederwahl / Kanada kauft Australiens Over-the-Horizon-Radarsystem / Hochwasserwarnung für Far North Queensland / Indigene Kinderbuchautorin gewinnt Literaturpreis in Victoria / Greenpeace muss Schadenersatz an Pipeline-Betreiber in North Dakota zahlen / Spekulationen über Papstvertretung beim Ostersegen / Landgericht Berlin ordnet Einziehung von 58 Immobilien von Clans an / Fußball: Socceroos treffen am Abend in Sydney auf Indonesien

#mUSt
#mUSt – Der Umsatzsteuer Live Podcast: Folge 58 vom 18.03.2025

#mUSt

Play Episode Listen Later Mar 18, 2025 32:52


In Folge 58. diskutieren Jörg F. Kurzenberger und Barbara Fleckenstein-Weiland unter anderem über: ⏩ ein BFH-Urteil vom 5.12.2024 zur Nicht-Haftung des Grundstückerwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen (V R 16/22), ⏩ ein EuGH-Urteil vom 13.3.2025 zum Vorsteuerabzug bei widerstreitender Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und zum Reemtsma-Anspruch (C-640/23, Greentech) ⏩ sowie ein BFH-Urteil vom 25.9.2024 zur umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage im Fall strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen (XI R 6/23). Viel Spaß beim Zuhören!

Hörsaal - Deutschlandfunk Nova
Geldwäsche-Bekämpfung - Was gegen Finanzkriminalität hilft

Hörsaal - Deutschlandfunk Nova

Play Episode Listen Later Mar 13, 2025 51:20


Ein Vortrag des Strafrechtlers Till ZimmermannModeration: Katja Weber********** In Deutschland wird Geld gewaschen, im großen Maßstab. Es gibt Rechtsprechung, Anti-Geldwäsche-Beauftragte und zahlreiche Verdachtsmeldungen, aber die dicken Fische schlüpfen trotzdem durchs Netz, sagt der Strafrechtler Till Zimmermann. Er hat Ideen, wie sich das ändern ließe. ********** Schlagworte: +++ Finanzen +++ Geld +++ Kriminalität +++ Recht +++ Justiz +++ Forschung +++ Lehre +++ Jura +++ Strafrecht +++ Betrug +++ Mafia +++ organisierte +++ Straftat +++ Hörsaal +++ Zivilprozeß +++ Überweisung +++ Sozialhilfeempfänger +++ Immobilie +++ Hehlerei +++ Waschsalon +++ Eigentum +++ Geldstrafe +++ Geldbuße +++ Gesetz +++ Kaufbeleg +++ Beschlussliste +++ Anti-Korruptions-Konvention +++ EU-Richtlinie +++ Rauschgift +++ U-haft +++ Drogen +++ *************************************************************************************Ihr hört in diesem Hörsaal:00:03:29 - Beginn: Warming-Up mit Rasenmäher, Tigerfell und Goldbarren00:8:38 - Ein bisschen Theorie00:21:57 - Was ist Geldwäsche?00: 33:58 - Was, wenn der Beweis der Herkunftstat nicht möglich ist?00: 51:19 - Wie könnte man Geldwäsche besser bekämpfen?**********Quellen aus der Folge:§ 261 StGB - EinzelnormBundesfinanzministerium - So funktioniert GeldwäscheGesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz FKBG) – KriPoZVorschlag zur Einführung eines Gesetzes über das Aufspüren verdächtiger Vermögensgegenstände und über die selbständige Vermögenseinziehung (Vermögenseinziehungsgesetz)Carolin Grape: Strafe ist Silber, Einziehung ist Gold. Geldwäschebekämpfung in Deutschland. In: Magazin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Ausgabe 3, 2023, S. 22.**********Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:Finanzmärkte: Das schwierige Verhältnis zur DemokratieClankriminalität: Von der Problematik eines Begriffs**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok auf&ab , TikTok wie_geht und Instagram .

Criminal Compliance Podcast
Rechtsprechungsupdate: Arrest und Einziehung beim untauglichen Versuch

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Nov 8, 2024 5:35


In der heutigen Folge beleuchtet Dr. Rosinus einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. Juli 2024. Die Entscheidung dreht sich um die Frage, ob auch ein untauglicher Versuch für einen Vermögensarrest ausreicht. In dem zugrundeliegenden Fall handelte der Beschuldigte mit Wertpapieren, wobei er teilweise irrig annahm, ihm lägen Insiderinformationen vor. Dr. Rosinus erläutert die Begründung des OLG, insbesondere auch zur Rolle des Abzugsverbots bei dem Erlös aus dem Weiterverkauf der Wertpapiere . Am Ende der Folge erläutert Dr. Rosinus, wie man sich als Adressat juristisch gegen einen Vermögensarrest wehren kann.

apolut: HIStory
HIStory: Entdeckung und Eroberung Amerikas – Teil 2: Spanien

apolut: HIStory

Play Episode Listen Later Aug 26, 2024 21:03


Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von HIStory!Ich bin Hermann Ploppa und ich entführe Sie heute in die Welt der Eroberungen Spaniens in der frühen Neuzeit.Damals hatten längst die Spanier die Führung im Wettlauf nach Indien übernommen. Nicht nur dass die Spanier offener waren für Leute wie Magellan, der mit seinem Vorhaben einer Weltumsegelung beim König von Portugal komplett abgeblitzt war. Doch der Vorteil der Spanier lag auch darin, dass sie beim Wettrennen um die lukrativsten Gewinne glatt sechs Richtige im Lotto gezogen hatten.Obwohl – das klingt jetzt schon ein bisschen zu sehr nach Glücksspiel. Die Wahrheit ist: die Spanier waren ziemlich pleite. Nach all den vielen Kriegen gegen die Moslems waren sie hoffnungslos verschuldet. Isabella und Ferdinand von Spanien mussten jetzt jeden Strohhalm ergreifen, um nicht unterzugehen. Diese modernen Kriege mit ihren neuartigen Feuerwaffen und der Eisen-Armierung wurden immer teurer, je anspruchsvoller die Technik wurde. Und die Infanterie auf dem Schlachtfeld bestand ja zu hundert Prozent aus bezahlten Söldnern. Wenn der Sold ausblieb, blieben auch sofort die Gewehre kalt.Zum anderen war der Feudaladel nicht gewohnt, mit frischem Geld sparsam umzugehen. Es gehörte zum guten Ton, opulente Feste zu feiern und dabei vor Publikum unvorstellbare Gelder buchstäblich zu verbrennen. Kaiser Maximilian hatte im Jahre 1515 in Wien eine dynastische Doppelhochzeit ausrichten lassen, wobei er für diese machtpolitisch durchaus gewinnbringende Superparty sage und schreibe 200.000 Gulden verprasste. Das sind nach heutigem Umrechnungskurs lumpige 25 Millionen Euro. Apropos „machtpolitisch gewinnbringend“. Der Kauf von lukrativen öffentlichen Ämtern war damals Gang und Gäbe. Man nennt das Simonie, wenn ein reicher Mann sich einen Bischofsposten gekauft hat. Und als der Habsburger Thronfolger Karl der Fünfte sich von den sieben Kurfürsten im Jahre 1519 zum deutschen König wählen lassen wollte, musste er diesen ehrenwerten sieben Herren sage und schreibe 852.000 Gulden Schmiergeld hinblättern. Das Geld gab ihm der damals mächtigste Bankier Jakob Fugger aus Augsburg. Diese nach heutigem Wechselkurs 120 Millionen Euro verschafften dem schwäbischen Bankmann ideale Investitionsbedingungen im zukünftigen habsburgischen Weltreich .Mit anderen Worten: die Adligen und der hohe Klerus waren eigentlich immer bis über beide Ohren verschuldet. Deswegen musste man auch immer wieder mal Kriege führen, die reiche Beute versprachen und bei den Gläubigern wieder ein bisschen gut Wetter machten. Und so war es auch bei Isabella und Ferdinand. Ein Eroberungskrieg nach außen war erst mal nicht in Sicht. Also musste man einen Teil der eigenen Bevölkerung bis auf die Unterhose ausrauben. Da kam es nicht ungelegen, dass der Kleriker und Dominikaner Tomás de Torquemada nicht nur der Beichtvater von Königin Isabella war, sondern auch der Kopf der neu erstarkten spanischen Inquisition. Mit päpstlicher Unterstützung wurde mit dem Consejo de la Suprema y General Inquisición ein geniales Instrument nicht nur der Einschüchterung, sondern auch der Geldbeschaffung von der barmherzigen Mutter Kirche installiert. 1484 legte eine Anweisung zur Handhabung der Inquisition fest, worum es bei der Verfolgung und Folterung der Opfer eigentlich ging: nämlich um Beschlagnahme, der Einziehung von Gütern und um Geldstrafen. Ein einträgliches Geschäft. Denn je weiter die katholischen Könige die Mauren nach Süden verdrängten, um so mehr Moslems und Juden konvertierten zum Katholischen Glauben, nur um nicht einen Kopf kürzer gemacht zu werden. Diese Conversos wurden nun reihenweise verdächtigt, heimlich ihrem alten Glauben zu frönen...... hier weiterlesen: https://apolut.net/history-entdeckung-und-eroberung-amerikas-teil-2-spanien/+++ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Studio Mobilität
3.6 Verkehrsgerichtstag: Fahrerflucht bald keine Straftat mehr?

Studio Mobilität

Play Episode Listen Later Jan 23, 2024 32:06


Die einfache Unfallflucht soll entkriminalisiert werden. Diese Reformvorschläge des Bundesjustizministeriums sorgten im Frühjahr des vergangenen Jahres für heftige Diskussionen. Nun widmet sich auch der Verkehrsgerichtstag (VGT) in seiner 62. Auflage diesem Thema. Außerdem stehen mit Punktehandel oder der Einziehung von Täterfahrzeugen weitere Fragen des Verkehrsstrafrechts auf dem Programm. Was das bedeuten würde und welche weiteren Themen auf dem VGT besprochen werden, darüber spricht Podcaster Alexander Schnaars in der aktuellen Folge mit Dr. Markus Schäpe, Leiter der juristischen Zentrale des ADAC.

Criminal Compliance Podcast
Entwicklungen im europäischen Strafrecht

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Dec 1, 2023 12:39


In der heutigen Folge geht es um die neuesten Entwicklungen im europäischen Strafrecht. Rechtsanwältin Mirjam Steinfeld teilt mit Dr. Rosinus ihre Erfahrungen von der Tagung der europäischen Rechtsakademie in Lissabon. Insbesondere berichtet sie vom Vortrag von Richard Sonnenschein von der EU-Kommission über geplante und laufende Unionsgesetzgebungsverfahren auf dem Gebiet des (Wirtschafts-)Strafrechts. Neben geplanten Entwicklungen im Bereich des Umweltstrafrechts, berichtet Frau Steinfeld über die sog. Vicitm Guidelines, durch die Opferrechte und Opferschutzrechte harmonisiert werden sollen. Außerdem sollen die Regelungen zur Übergabe von Ermittlungsverfahren zwischen Mitgliedstaaten ausgebaut werden. Ferner geht es um den Vorschlag zur Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten und der Bedeutung von EU-Sanktionslisten. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Auf der Tagung der europäischen Rechtsakademie in Lissabon hat sie darüber referiert, wie sich die Strafverteidigung in Zukunft weiterentwickeln wird. Sie arbeitet intern bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und als Rechtsanwältin, unter anderem als Of Counsel bei Rosinus | Partner. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

strafstation.berlin
Tutorial VIII - Einziehung

strafstation.berlin

Play Episode Listen Later Nov 15, 2023 13:00


Wie kann man verhindern, dass Verurteilte trotzdem ihre "Beute" behalten können oder die Tatwerkzeuge wieder ausgehändigt bekommen? Über Sicherstellungen im Ermittlungsverfahren und gerichtliche Einziehungsentscheidungen.

Criminal Compliance Podcast
Die strafrechtliche Verjährung

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Oct 6, 2023 10:03


Im Fokus der heutigen Folge steht die strafrechtliche Verjährung, insbesondere die Verfolgungsverjährung. Dr. Rosinus erklärt zunächst die Bedeutung, den Hintergrund und die Rechtsfolgen der Verfolgungsverjährung. Im Anschluss geht Dr. Rosinus auf die Verjährungsfristen ein, wobei er Besonderheiten zum Fristbeginn bei ausgewählten Wirtschaftsdelikten erläutert. Ergänzend erklärt er außerdem, wie sich das Ruhen und die Unterbrechung der Verjährung auswirken. Den Abschluss der Folge bildet ein kurzer Exkurs zur Vollstreckungsverjährung. Hier geht's zur Folge Nr. 39: Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten: https://criminal-compliance.podigee.io/39-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Criminal Compliance Podcast
Beschlagnahme und Beschlagnahmeschutz im Strafverfahren, insbesondere bei BerufsgeheimnisträgerInnen

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Aug 11, 2023 11:34


In einer weiteren Sonderfolge bespricht Janina Brandau das praxisrelevante Thema der Beschlagnahme und des Beschlagnahmeschutzes im Strafprozess. Frau Brandau gibt einen ersten Überblick, welche Gegenstände beschlagnahmt oder sichergestellt werden können und für welche Gegenstände sog. Beschlagnahmeverbote zum Schutz der strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechte gelten. Thema ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 20. Januar 2023 (Az. 608 Qs 12/22), in der sich das Gericht mit der Frage der Sicherstellung von Unterlagen in Anwaltskanzleien zu beschäftigen hatte. Außerdem gibt Frau Brandau Hinweise zum Ablauf einer Beschlagnahme oder Sicherstellung in der Praxis, insbesondere bei elektronischen Speichermedien, und zur Frage, wie einer solchen Maßnahme begegnet werden kann. Hier geht's zur Folge #7 Richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen: https://criminal-compliance.podigee.io/7-rosinusonair Hier geht's zur Folge #108 Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen: https://criminal-compliance.podigee.io/108-cr Hier geht's zur Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 29. November 2016 – 5 Qs 116/16: https://openjur.de/u/2287415.html Hier geht's zur Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 20. Januar 2023 – 608 Qs 12/22: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/KORE565442023

Die Justizreporter*innen
Flucht aus Russland - Der Umgang mit Kriegsdienstverweigerern

Die Justizreporter*innen

Play Episode Listen Later Apr 21, 2023 34:38


Was tun, wenn ein Schreiben kommt, das dazu auffordert, als Soldat in den Krieg zu ziehen und das Land nicht mehr verlassen zu dürfen? Das ist die Realität für hunderttausende russische Männer. Viele von ihnen haben bereits im letzten Jahr versucht, das Land zu verlassen. Einige haben es nach Deutschland geschafft und nun bemühen darum, hier legal zu bleiben. Ein junger russischer Mann erzählt in unserer Sendung, wie es ihm ergangen ist. Über verschiedene Wege, dem Unrechtsregime zu entkommen. Außerdem sprechen die Justizreporter*innen Fabian Töpel und Gigi Deppe mit Alexander Gorski, Rechtsanwalt aus Berlin, der viele Russen vertritt, die nach Deutschland vor der Einziehung in den Krieg geflohen sind oder noch fliehen wollen. Welche Möglichkeiten haben diese Männer? Gibt es eine Chance auf Asyl? Und wenn nein, was dann? Die Dokumentation der deutschen Welle über Leben von Russen in Georgien: https://www.youtube.com/watch?v=dYkA-s3cuhg

Criminal Compliance Podcast
Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Mar 3, 2023 7:56


Das BVerfG hat sich in einer Entscheidung vom 27. Januar 2023 (2 BvR 1122/22) mit der Frage befasst, ob eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter vorliegt, wenn sich der zuständige Richter schon in einem früheren Verfahren mit dem Verhalten des Angeklagten beschäftigt und dieses als rechtswidrig eingestuft hat. Das BVerfG hat eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter abgelehnt. Der Beschwerdeführer war wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften vor dem LG Bonn angeklagt. Zeitlich vor dem Verfahren gegen den Beschwerdeführer hatte dieselbe Kammer des Landgerichts in nahezu gleicher Besetzung in einem selbständigen Prozess bereits die zwei Gehilfen des Beschwerdeführers verurteilt. In der dortigen Urteilsbegründung wurde auch auf das Verhalten des Beschwerdeführers eingegangen. Aus diesem Grund lehnte der Beschwerdeführer zwei der beteiligten Richter in seinem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Nachdem das Ablehnungsgesuch und die Revision des Beschwerdeführers erfolglos blieben, erhob er Verfassungsbeschwerde. Diese hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erklärt, wieso auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Rolle spielt. Die Entscheidung des BVerfG finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/01/rk20230127_2bvr112222.html Zur Folge #101 „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“ geht‘s hier: https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Criminal Compliance Podcast
Die Einziehung von Vermögenswerten

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Jan 27, 2023 17:20


Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Markus Meißner. Herr Meißner und Dr. Rosinus sprechen in der Folge über die Vermögensabschöpfung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Zunächst sprechen sie darüber, was Einziehung für Unternehmen bedeutet. Herr Meißner beleuchtet dieses Thema aus zwei Perspektiven. Zum einen stellt er die Lage für Unternehmen dar, deren Mitarbeiter beschuldigt werden. Dies kann zu einer Beteiligung des Unternehmens als Adressat einer Einziehung führen. Auf der anderen Seite spricht Herr Meißner über die Lage eines geschädigten Unternehmens, und welche Schritte es in Bezug auf die Einziehung gehen kann. Sodann besprechen Herr Meißner und Dr. Rosinus die Veränderungen im Einziehungsrecht der letzten fünf Jahre. Herr Meißner erläutert insbesondere den Übergang vom alten zum neuen Recht nach der Reform im Jahre 2017. Er erörtert, dass es zu vielen Fragestellungen noch unterschiedliche Auffassungen in der Rechtsprechung gibt. Er zeigt aus Beratersicht, welche Problemfälle sich dabei ergeben. Hiernach gibt Herr Meißner einen Überblick über die Rechtsprechung. Die Themen, die er anspricht, sind insbesondere Einziehungsadressaten, Umfang der Einziehung, und die erweiterte Einziehung. Zuletzt gibt Herr Meißner noch einen Ausblick auf weitere Entwicklungen. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Markus Meißner hat Rechtswissenschaften an der LMU München studiert und ist im Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen worden. Rechtsanwalt Meißner hat sich bereits zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert. Aufgrund der bundesweiten Verteidigung in einer Vielzahl von Strafverfahren verfügt er über ein hohes Maß an forensischer Erfahrung. Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Meißner ist seit vielen Jahren die Verteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts. Ein Fokus von Rechtsanwalt Meißner liegt im Bereich der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Verteidigung gegen Einziehungsmaßnahmen) sowie in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Verbänden auf dem Gebiet der Criminal Compliance. Rechtsanwalt Meißner ist selbst in der Anwaltsfortbildung tätig. Er veröffentlicht und referiert regelmäßig zu aktuellen wirtschaftsstrafrechtlichen Themen. Neben seiner Tätigkeit als forensischer Strafverteidiger bringt sich Rechtsanwalt Meißner auch immer wieder in die rechtspolitische Diskussion ein. Bereits wiederholt wurde er im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Gesetzesentwürfen als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört, zuletzt im Rahmen der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Herr Meißner ist telefonisch erreichbar unter: +49 89 282014 oder per Mail: meissner@dms-strafrecht.de. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Criminal Compliance Podcast
Unsere TOP 3: Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die Geldwäsche-Compliancepraxis

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Jul 22, 2022 38:32


Das Team des Criminal Compliance Podcasts grüßt aus der Sommerpause mit einer Wiederholung der TOP 3 der reichweitenstärksten Folgen aus zwei Jahren Rosinus on Air. Diese Woche mit Folge #43 auf Platz 2: Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die Geldwäsche-Compliancepraxis. Geldwäscheprävention ist längst nicht mehr nur ein Thema für Finanzdienstleister und Versicherungen. Vorbei sind die Zeiten, in denen der in den neunziger Jahren eingeführte § 261 StGB ausschließlich als Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität diente. Hatte man diesen Ansatz schon seit Jahren im Wesentlichen aufgegeben, hat nun der Gesetzgeber mit der jüngsten Gesetzesänderung den sog. All-Crimes-Ansatz in der Geldwäschebekämpfung eingeschlossen, nach dem jegliche Straftat als Vortat der Geldwäsche in Betracht kommt. Die Neuregelung bringt nicht nur Auslegungsschwierigkeiten mit sich, sondern bedeutet auch im privaten und unternehmerischen Bereich eine deutliche Erweiterung der Strafbarkeitsrisiken. Dr. Christian Rosinus spricht mit Prof. Dr. Jens Bülte über Voraussetzungen und Reichweite des reformierten § 261 StGB sowie die damit zusammenhängenden Problemkreise der höchst praxisrelevanten Einziehung von Taterträgen. Ferner wird diskutiert, was Unternehmen und Berater beim Thema Geldwäsche-Compliance berücksichtigen müssen. Darüber hinaus geht es um das Thema der Meldepflicht bei Verdachtsfällen, insbesondere in Fällen der Vermischung von Tätigkeiten, z.B. bei Internal Investigations. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht. Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Criminal Compliance Podcast
Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Jun 24, 2022 6:43


Kryptowährungen gewinnen im Strafrecht zunehmend an Bedeutung - egal, ob es um illegales Crypto-Mining durch Malware geht, oder um Kryptowährungen, die mit inkriminiertem Vermögen erworben wurden. Dieser Umstand führt dazu, dass sich Ermittlungsbehörden und Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen, wie mit der Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen umzugehen ist. Der BGH hat in einer Entscheidung vom 27. Juli 2017 (Az. 1 StR 412/16) trotz umstrittener Rechtsnatur die Einziehungsfähigkeit von Bitcoins bejaht. In der Praxis stellt jedoch die Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung die Behörden häufig vor Probleme, insbesondere wenn ein Zugriff auf die private Wallet des Einziehungsadressaten nicht möglich ist. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Einziehung und Beschlagnahme im Zusammenhang mit Kryptowährungen sowie die praktischen Schwierigkeiten, die sich regelmäßig auf Vollstreckungsebene stellen. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Echo der Zeit
Schweiz will Ukraine Janukowitsch-Gelder zurückgeben

Echo der Zeit

Play Episode Listen Later May 25, 2022 44:01


Die Schweiz will Vermögenswerte in Höhe von mehr als 100 Millionen Franken des 2014 abgesetzten ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch beschlagnahmen und an die Ukraine zurückgeben. Ein Verfahren zur Einziehung der eingefrorenen Vermögenswerte wurde nach Angaben der Regierung eingeleitet. Ein Zusammenhang mit den gegen Russland wegen des Angriffs auf die Ukraine verhängten Sanktionen bestehe nicht. Weitere Themen: (01:21) Schweiz will Ukraine Janukowitsch-Gelder zurückgeben (08:27) Erstarkte russische Kampfkraft im Donbass (13:50) Waffengesetze polarisieren die USA weiter (19:57) In Ungarn gilt weiter der Notstand (22:54) EU will strengeres Sanktionsregime (26:41) Boris Johnson sagt einmal mehr Sorry (32:22) Die Inflation als Schlüsselthema am WEF (37:40) Lebensgefährlicher Journalismus in Palästina

Criminal Compliance Podcast
Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later May 6, 2022 6:10


Mit Beschluss vom 7. April 2022 (Az. 2 BvR 2194/21) hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank im Zusammenhang mit der Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften nicht zur Entscheidung angenommen. Das Landgericht Bonn hatte zuvor mit Entscheidung vom 18. März 2020 (Az. 62 KLs 1/19) die Einziehung von Taterträgen in Höhe von ca. EUR 176,5 Mio. gegen das Bankhaus angeordnet – trotz möglicher steuerrechtlicher Verjährung der Ansprüche. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. Nun entschied auch das Bundesverfassungsgericht im Fall der Warburg Bank und erklärte die Einziehung in Höhe von EUR 176,5 Mio. für ausnahmsweise zulässig. Möglich mache dies eine Gesetzesänderung aus dem Dezember 2020. Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht auf überragende Belange des Gemeinwohls verwiesen. Das Interesse der Allgemeinheit gehe dem Interesse der Betroffenen, durch Steuerdelikte erlangte Vermögenswerte nach Eintritt der steuerrechtlichen Verjährung behalten zu dürfen, vor. Damit stützt die Entscheidung den mit der Neuregelung der Vermögensabschöpfung verfolgten Ansatz, dass sich Straftaten nicht lohnen sollen. Dr. Christian Rosinus bespricht die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und was diese für die Praxis bedeutet. Hier geht's zu Folge #68 – Vermögensabschöpfung im Strafverfahren: https://criminal-compliance.podigee.io/68-rosinusonair Hier geht's zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-034.html https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Vorlesung Erbrecht
Erbrecht Folge 8: Erbverfahrensrecht

Vorlesung Erbrecht

Play Episode Listen Later Apr 13, 2022


Was passiert nach dem Tod eines Menschen? Was sollte man über den Erbschein wissen? Und was ist ein europäisches Nachlasszeugnis? (01:07) Rückblick auf die vorhergehende EInheit (Pflichtteilsrecht) (17:57) Nach dem Tod eines Menschen... (29:06) Erbschein und Inhalt des Erbscheins (35:45) Funktionen des Erbscheins (46:12) Guter und öffentlicher Glaube (52:55) Erteilung und Einziehung des Erbscheins (58:45) Europäisches Nachlasszeugnis (1:06:45) Einmal durchs Erbrecht blättern... (1:14:51) Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Frohe Ostern!

Auf dem Weg zur Anwältin
#301 Vincenz-Prozess: Zeitpunkt von Beweisanträgen im Hauptverfahren

Auf dem Weg zur Anwältin

Play Episode Listen Later Feb 8, 2022 9:00


Die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren am Tag vor Fortsetzung des Raiffeisen-Prozesses, ob die Polizei auch geringfügige Mengen von THC-haltigem Cannabis einziehen darf. Sodann kommen sie einmal mehr auf Beweisergänzungsanträge im Hauptverfahren zu sprechen: Wann können, dürfen, sollen diese gestellt werden? Sind Beweisanträge auch noch nach Abschluss des Beweisverfahrens nach StPO 345 möglich? Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort. Links zu diesem Podcast: - Cannabis-Aktivist überrascht die Polizei: Er geht auf einen Posten und gibt 1 Gramm seiner Droge ab: https://www.luzernerzeitung.ch/schweiz/cannabis-nino-forrer-ld.2246182?reduced=true - Schweizerische Strafprozessordnung (StPO): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html - Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch - Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen - Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lernhilfen für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören

Criminal Compliance Podcast
Vermögensabschöpfung im Strafverfahren

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Sep 17, 2021 18:26


Die Vermögensabschöpfung, gesetzlich bezeichnet als Einziehung, spielt gerade im Wirtschaftsstrafrecht und in der Compliance-Praxis eine große Rolle. Vor dem Hintergrund, dass sich Straftaten nicht lohnen sollen, hat der Gesetzgeber das Recht der Vermögensabschöpfung 2017 grundlegend reformiert. Bei Straftaten mit Vermögensbezug greifen Staatsanwaltschaften und Gerichte regelmäßig zu Vermögensabschöpfungsmaßnahmen. Selbst bei verjährten Alttaten kommt noch die Anordnung einer Einziehung im selbständigen Verfahren in Betracht. Aus Unternehmenssicht besonders relevant ist dabei die Möglichkeit einer sogenannten Dritteinziehung. Gemeint ist die Vermögensabschöpfung bei Dritten, die wirtschaftlich von der Tat profitiert haben. Der Stellenwert der Dritteinziehung zeigt sich aktuell insbesondere mit Blick auf die viel diskutierten Cum-Ex-Fälle. Zunehmend machen Staatsanwaltschaften bereits früh im Ermittlungsverfahren von vorläufigen Maßnahmen wie Kontopfändungen Gebrauch. Trotz ihres vorläufigen Charakters können diese Maßnahmen für die Liquiditätssituation und Reputation eines Unternehmens schnell zum Problem werden – zumal zu diesem Zeitpunkt im Verfahren der Tatverdacht häufig noch nicht hinreichend geklärt ist. Dr. Christian Rosinus bespricht mit Dr. Anouschka Velke Voraussetzungen und Grenzen der Einziehung von Taterträgen und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, wenn Vermögensabschöpfungsmaßnahmen im Raum stehen. Dabei geht es im Podcast auch um die Frage, welche Vermögenswerte der Einziehung unterliegen und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit des Abzugs von Aufwendungen besteht. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Anouschka Velke ist seit vielen Jahren als Rechtsanwältin im Wirtschaft- und Steuerstrafrecht tätig. Ihre berufliche Laufbahn begann sie 2004 in der wirtschaftsstrafrechtlichen Kanzlei Prof. Dr. Hamm und Partner. Ab 2007 gehörte sie der wirtschaftsstrafrechtlichen Kanzlei Dr. Dörr und Kollegen an. Im Sommer 2011 übernahm sie in Frankfurt die Standortleitung für den Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bei PricewaterhouseCoopers (PwC Legal). 2016 gründete sie die Kanzlei Dr. Velke. Dr. Anouschka Velke ist erreichbar unter info@kanzlei-velke.de oder telefonisch unter 069 153 240 260. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Criminal Compliance Podcast
Compliancerisiken im Unternehmen – Subjektives Risikoempfinden und objektive Eintrittswahrscheinlichkeit

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Aug 6, 2021 27:21


Eine sorgfältige Risikoanalyse ist das Fundament eines funktionierenden Compliancemanagements. Voraussetzung ist eine zutreffende Identifizierung und Priorisierung von Risiken. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass Compliancerisiken im Unternehmen subjektiv anders wahrgenommen werden als objektiv. Dies kann einerseits dazu führen, dass Compliancerisiken verkannt oder in ihrem Stellenwert unterschätzt werden. In diesem Fall können Schutzlücken im Compliancemanagementsystem und (strafrechtliche) Haftungsrisiken entstehen. Andererseits kann eine fehlerhafte Risikobewertung dazu führen, dass Unternehmen personelle und finanzielle Ressourcen binden, um Compliance-Risiken abzudecken, die eigentlich gar keine sind. Die Ursachen für diese Bewertungsunterschiede können vielfältig sein: Abweichungen von ökonomischer zu juristischer Perspektive, psychologische Gründe, aber auch fehlende empirische Grundlagen können eine Rolle spielen. Dr. Christian Rosinus bespricht mit Dr. Tobias Eggers, welche Faktoren das subjektive Risikoempfinden beeinflussen können und auf welche Mittel und Wege Unternehmen zur Objektivierung von Risiken zurückgreifen können. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Tobias Eggers ist Strafverteidiger; Partner bei einer der wesentlichen wirtschaftsstrafrechtlichen Boutiquen in Deutschland. Er verteidigt Unternehmen und Führungskräfte, vornehmlich in den Bereichen Geldwäsche, Kapitalmarktstrafrecht und Einziehung. Er leitet zudem die Praxisgruppe Compliance der Kanzlei und berät Unternehmen im Vorfeld von Ermittlungen. Dr. Tobias Eggers ist erreichbar unter eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de oder telefonisch unter 0231 958068-12. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Otto Schmidt live – der Podcast
BGH - Steuerhinterziehung, Kompensationsverbot, Scheinrechnungen, Einziehung von Taterträgen und notwendige Feststellungen im Urteil

Otto Schmidt live – der Podcast

Play Episode Listen Later Aug 3, 2021 17:55


In der vierten steuerstrafrechtlichen Folge von „Otto Schmidt live – der Podcast“ erläutert Dr. Peter Steinberg das Urteil des BGH u.a. zur Anwendung des Kompensationsverbots bei Verwendung von Scheinrechnungen zur Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung, zur Einziehung von Taterträgen sowie des Umfangs und der Nachvollziehbarkeit der Urteilsbegründung des Strafurteils bezüglich der Umsatzsteuerhinterziehung. Mehr zum Thema erfahren Sie in der ZWH - Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht unter https://ottosc.hm/zwh

Criminal Compliance Podcast
Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die Geldwäsche-Compliancepraxis

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Apr 9, 2021 38:14


Geldwäscheprävention ist längst nicht mehr nur ein Thema für Finanzdienstleister und Versicherungen. Vorbei sind die Zeiten, in denen der in den neunziger Jahren eingeführte § 261 StGB ausschließlich als Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität diente. Hatte man diesen Ansatz schon seit Jahren im Wesentlichen aufgegeben, hat nun der Gesetzgeber mit der jüngsten Gesetzesänderung den sog. All-Crimes-Ansatz in der Geldwäschebekämpfung eingeschlossen, nach dem jegliche Straftat als Vortat der Geldwäsche in Betracht kommt. Die Neuregelung bringt nicht nur Auslegungsschwierigkeiten mit sich, sondern bedeutet auch im privaten und unternehmerischen Bereich eine deutliche Erweiterung der Strafbarkeitsrisiken. Dr. Christian Rosinus spricht mit Prof. Dr. Jens Bülte über Voraussetzungen und Reichweite des reformierten § 261 StGB sowie die damit zusammenhängenden Problemkreise der höchst praxisrelevanten Einziehung von Taterträgen. Ferner wird diskutiert, was Unternehmen und Berater beim Thema Geldwäsche-Compliance berücksichtigen müssen. Darüber hinaus geht es um das Thema der Meldepflicht bei Verdachtsfällen, insbesondere in Fällen der Vermischung von Tätigkeiten, z.B. bei Internal Investigations. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht. Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Otto Schmidt live – der Podcast
Selbständige Einziehung bei verjährten Straftaten (§ 76a StGB)

Otto Schmidt live – der Podcast

Play Episode Listen Later Apr 1, 2021 18:33


In der ersten steuerstrafrechtlichen Folge von Otto Schmidt live – der Podcast erläutert Dr. Peter Steinberg das Urteil des BVerfG zur Entscheidung über die echte Rückwirkung des Art. 316h S. 1 EGStGB zur selbständigen Einziehung bei verjährten Straftaten (§ 76a StGB). Dabei handelt es sich um eine Entscheidung mit wesentlicher Relevanz für die Beachtung finanzieller Aspekte bei der Steuerstrafverteidigung und in der Selbstanzeigenberatung (§ 371 AO). Mehr zum Thema erfahren Sie bei den Kölner Tagen Steuerfahndung am 6./7. Mai. Die Teilnahme ist online per Live-Stream möglich. Hier anmelden: https://ottosc.hm/ktsteuerfahndung

Criminal Compliance Podcast
Wirtschaftsstrafrecht und Brexit

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Mar 26, 2021 10:45


Zum 31. Januar 2020 ist mit Großbritannien zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union ein Mitgliedstaat offiziell aus der EU ausgetreten. Der sog. Brexit hat Wellen geschlagen hat, auch in rechtlicher Hinsicht. Was bedeutet der Brexit für die internationale wirtschaftsstrafrechtliche Praxis und Strafverteidigung? Nach langwierigen Austrittsverhandlungen und einer Übergangsphase haben sich Großbritannien und die EU auf ein umfangreiches Handels- und Kooperationsabkommen geeignet, das in seinem Regelungsspektrum weit über klassische Freihandelsabkommen hinausgeht. Neben Bestimmungen zu Handel und Wettbewerb regelt das Abkommen unter anderem die zwischenstaatliche Kooperation in den Bereichen der Strafverfolgung, Rechtshilfe und justiziellen Zusammenarbeit. Sowohl die Themen Informationsaustausch und Auslieferung als auch die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind seit dem Brexit maßgeblich durch das Handels- und Kooperationsabkommen bestimmt. Hinzu kommen die höchst praxisrelevanten Regelungen zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögensgegenständen. Im Gespräch mit Dr. Michelle Wiesner-Lameth bespricht Dr. Christian Rosinus, was das Abkommen für die wirtschaftsstrafrechtliche Beratungs- und Verteidigungspraxis bedeutet, wie sich Fragen der Auslieferung und Rechtshilfe nach dem Brexit gestalten und welche Rolle das Doppelbestrafungsverbot in diesem Zusammenhang spielt. Abschließend diskutieren Dr. Michelle Wiesner-Lameth und Dr. Christian Rosinus zum Thema der sog. Fraud Litigation, welche Möglichkeiten das Abkommen Geschädigten von Straftaten bietet, um verschobene Vermögensgegenstände auch grenzüberschreitend sichern zu können. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Michelle Wiesner-Lameth, LL.M., CFE ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Rosinus Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Dr. Michelle Wiesner-Lameth ist erreichbar unter m.wiesner@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Criminal Compliance Podcast
Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Mar 12, 2021 7:41


Können Vermögensvorteile aus längst verjährten Straftaten abgeschöpft werden? Diese (vereinfachte) Frage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nach erhitzter Diskussion am 10. Februar 2021 entschieden. (BVerfG, B. v. 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19) Die Entscheidung betrifft insbesondere Unternehmen, denn in der Compliance-Praxis sind Einziehungsfragen ein Dauerbrenner. Mit § 316h Satz 1 EGStGB hat der Gesetzgeber eine selbständige Einziehung von Taterträgen ermöglicht, auch wenn die zugrundeliegende Tat vor Einführung des Gesetzes verjährt ist. Das ist in der Literatur und der Praxis stark in Kritik geraten. Vor dem Hintergrund des „Rückwirkungsverbots“ stellte sich die äußerst bedeutsame Frage, ob eine solche Vermögensabschöpfung mit den Wertungen des Grundgesetztes zu vereinbaren ist. Das Bundesverfassungsgericht hat nun für Rechtssicherheit gesorgt. Ob diese Entscheidung in allen Punkten praxisgerecht ist, steht auf einem anderen Blatt. Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge des Podcasts einen Überblick über die aktuelle Entscheidung des BVerfG vom 10. Februar 2021 und wie sich diese auf die Compliance-Praxis auswirken wird. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

FAZ Einspruch
Folge 157: Masken-Affäre - welche Konsequenzen zieht die Union?

FAZ Einspruch

Play Episode Listen Later Mar 10, 2021 89:51


4:06 Masken-Affäre und weitere Vorwürfe gegen Unionspolitiker 20:01 Interview Heribert Hirte 51:26 Vergleich nach Atomausstieg 1:10:36 BVerfG zu Einziehung und Rückwirkung 1:19:50 Nachtrag AfD und Verfassungsschutz 1:24:05 Gerechtes Urteil

Criminal Compliance Podcast
Update Steuerstrafrecht

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Feb 5, 2021 4:47


In dieser Folge gibt Dr. Christian Rosinus ein Update zu den jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des Steuerstrafrechts. Konkret geht es um das Jahressteuergesetz 2020, mit dem der Gesetzgeber die besonders praxisrelevanten Vorschriften zu Verjährung und Einziehung von Taterträgen in Fällen der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall signifikant verschärft hat. Außerdem wirft Dr. Christian Rosinus einen Blick auf den vieldiskutierten Entwurf eines Gesetzes zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung. Sollte der Entwurf in seiner jetzigen Fassung Gesetz werden, könnte auf Unternehmen und Führungskräfte eine deutliche Ausweitung der Strafbarkeitsrisiken im Bereich bandenmäßiger Steuerhinterziehung zukommen. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
Ep. 74 - Einziehung eines Erbscheins

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge

Play Episode Listen Later Oct 8, 2019 8:41


Der Erbschein erwächst nicht in Rechtskraft. Das bedeutet, dass er auch noch nach Jahren und Jahrzehnten wieder eingezogen werden kann, wenn festgestellt wird, dass der Erbschein unrichtig erteilt wurde. Das Gericht muss die Einziehung sogar von Amts wegen bewirken; es ist also die Aufgabe des Gerichts, aus eigenem Antrieb tätig zu werden und einen unrichtigen Erbschein aus dem Verkehr zu ziehen. Doch wann ist ein Erbschein unrichtig? Ich erkläre Dir hier in groben Zügen, was es dazu zu wissen gibt. Weitere Informationen findest Du auf meiner Webseite www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik stehe ich gerne zur Verfügung unter meiner E-Mail-Adresse info@leonie-lehrmann.de.

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Lohn pfänden mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Geldforderung - Immobooks.de

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de

Play Episode Listen Later Jun 16, 2019 15:01


Lohn pfänden mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gemäß § 829 ZPO mit amtlichem Formular erhältlich bei: http://www.justiz.de - Kostengünstiges Mittel.Was sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Lohn-Pfändung, wenn der Mieter eine titulierte Forderung aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid nicht freiwillig zahlt und der Vermieter seine Geldforderung durch Zwangsvollstreckung beim Mieter geltend machen muss, durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, z.B. durch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung des Schuldners als Alternative für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Mieters (Thema des Youtube-Videos: https://youtu.be/Z3Zm0hcwuEw ).In Teil 2 dieser Reihe, geht es den Anspruch an einen Arbeitgeber , bei dem der Mieter seinen Lohn erhält.Beispiel-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" gemäß § 829 ZPO.Video zum Podcast ist erschienen auf Youtube unter: https://youtu.be/kQOIBZL2NIwProduziert für https://www.vermietershop.de Hier die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Nachlesen:Zivilprozessordnung§ 829 ZPOPfändung einer Geldforderung(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschluss ausgesprochen werden, soweit dies für Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der Drittschuldner entgegenstehen.(2) Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post, sofern die Zustellung weder nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 noch nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen vom 19. Oktober 2005 (ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 55, L 120 vom 5.5.2006, S. 23) zu bewirken ist.(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.(4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen. Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. Für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch bearbeiten, und für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht elektronisch bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.#Pfändungs- und Überweisungsbeschluss#Zwangsvollstreckung#Lohnpfändung#Kontopfändung#Vollstreckungsgericht#PfÜB#ZPO#Vermögensauskunft--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

LMU Schwerpunktbereich 4: Vertiefung GmbH und GmbH & Co WS 2016/17
Folge 10: Vererbung von Geschäftsanteilen/ Haftung der Geschäftsführer

LMU Schwerpunktbereich 4: Vertiefung GmbH und GmbH & Co WS 2016/17

Play Episode Listen Later Mar 22, 2019 133:06


Gesellschafterwechsel (Vererbung von Geschäftsanteilen, Einziehung, Austritt und Ausschluss eines Gesellschafters); Haftung der Geschäftsführers: Innenhaftung (Anspruchsgrundlage, § 43 II GmbHG, Aktivlegitimation, Verzicht und Vergleich, Verjährung); Einstieg Außenhaftung

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Konto Mieter pfänden mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Immobooks.de

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de

Play Episode Listen Later Sep 23, 2017 15:44


Konto pfänden mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gemäß § 829 ZPO mit amtlichem Formular erhältlich bei: http://www.justiz.de - Kostengünstiges Mittel.Was sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Konto-Pfändung, wenn der Mieter eine titulierte Forderung aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid nicht freiwillig zahlt und der Vermieter seine Geldforderung durch Zwangsvollstreckung beim Mieter geltend machen muss, durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, z.B. durch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung des Schuldners als Alternative für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Mieters (Thema des Youtube-Videos: https://youtu.be/Z3Zm0hcwuEw ).In Teil 1 dieser Reihe, geht es den Anspruch an ein Kreditinstitut als Drittschuldner , bei dem der Mieter ein Konto unterhält.Beispiel-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" gemäß § 829 ZPO.Video zum Podcast ist erschienen auf Youtube unter: https://youtu.be/LRpfm9mhcl4Produziert für https://www.vermietershop.de Hier die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Nachlesen:Zivilprozessordnung§ 829 ZPOPfändung einer Geldforderung(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschluss ausgesprochen werden, soweit dies für Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der Drittschuldner entgegenstehen.(2) Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post, sofern die Zustellung weder nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 noch nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen vom 19. Oktober 2005 (ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 55, L 120 vom 5.5.2006, S. 23) zu bewirken ist.(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.(4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen. Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. Für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch bearbeiten, und für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht elektronisch bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.#Pfändungs- und Überweisungsbeschluss#Zwangsvollstreckung#Lohnpfändung#Kontopfändung#Vollstreckungsgericht#PfÜB#ZPO#Vermögensauskunft---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Tierärztliche Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 07/07
Histologische, histochemische und ultrastrukturelle Untersuchungen an der Leber des Afrikanischen Strausses (Struthio camelus)

Tierärztliche Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 07/07

Play Episode Listen Later Feb 6, 2016


Zur morphologischen und ultrastrukturellen Untersuchung der Leber des Straußes wurden in der vorliegenden Doktorarbeit lichtmikroskopische Färbungen sowie die Elektronenmikroskopie verwendet. Zur genaueren Charakterisierung des Zytoskeletts der einzelnen Leberzellen wurden immunhistochemische Methoden herangezogen. Die Glykohistochemie half bei der Untersuchung der Kohlenhydratstrukturen der verschiedenen Zellen der Leber. Die untersuchten Organe stammten von dreizehn Afrikanischen Straußen (Struthio camelus) im Alter von 15 - 17 Monaten aus kommerzieller Haltung von der Straußenfarm Donaumoos. In meinen Untersuchungen konnte ich keine geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Leber des Straußes feststellen. Überwiegend stimmen meine Befunde über die Straußenleber mit bisher bekannten Berichten über die Lebern bei anderen Vogelarten überein. Die rotbraune Leber liegt im kaudoventralen Teil des Thorax und wird kranial vom Herz sowie kaudal vom Magen begrenzt. Zwei tiefe Einziehungen teilen die Leber in zwei große Lappen. Der rechte, ungeteilte Leberlappen ist mit durchschnittlich 24,8 x 15,6 cm etwas größer als der 23,5 x 12,8 cm große linke Leberlappen. Letzterer wird durch eine kleine Einziehung in einen kranialen und einen kaudalen Abschnitt unterteilt. Auf seiner viszeralen Seite befindet sich ein kleiner zungenförmiger Lappen. Die Leber des Straußes ist mit einem Anteil von 1,8% an der Gesamtkörpermasse im Vergleich zu vielen anderen Vogelarten verhältnismäßig klein. Ich konnte in meinen Untersuchungen keine Unterschiede in der Struktur der einzelnen Leberlappen erkennen. An ihrer Oberfläche ist die Leber von einer bindegewebigen Kapsel bedeckt. Histomorphologisch ist bei der Leber des Straußes weder eine Unterteilung des Parenchyms in Läppchen, noch eine zirkuläre Anordnung der zweischichtigen Leberzellbalken zu erkennen. Die Areae interlobulares mit Venae interlobulares, Arteriae interlobulares sowie Ductus interlobulareis zeigen sich unregelmäßig verteilt im Parenchym liegend. Das Grundgerüst desselben besteht aus parallel zueinander verlaufenden Leberzellbalken 6. Zusammenfassung 166 und Sinusoiden. Die polygonalen Hepatozyten ordnen sich zu einem Kreis aus vier bis acht von ihnen um einen Canaliculus biliferus herum, der keine eigene Zellmembran besitzt. Dadurch lässt sich ihre Oberfläche in drei Abschnitte unterteilen. Einen schmalen biliären, den gegenüberliegenden, breiteren sinusoidalen Abschnitt und die Kontaktfläche zwischen zwei Hepatozyten. Die Hepatozyten des Straußes besitzen einen 5 μm großen Zellkern. Außerdem beinhalten sie diffus verteilt Glykogendepots, die sowohl mittels der PAS-Färbung nachgewiesen, als auch in den elektronenmikroskopischen Bildern als Glykogengranula gefunden werden konnten. Die Verteilung und Ausprägung dieser Depots unterschied sich deutlich zwischen den einzelnen Tieren. Die Wandauskleidung der Sinusoide wurde von Zellfortsätzen der Endothelzellen und den Pseudopodien der von-Kupffer-Zellen gebildet. Im schmalen Dissé Raum fanden sich Ito-Zellen mit bis zu 2 μm großen Lipidtropfen. Mit Hilfe der Immunhistochemie wurden verschiedene Komponenten des Zytoskeletts der Leberzellen untersucht. Dabei konnten in meiner Arbeit Intermediärfilamente (Zytokeratine, Vimentin und Desmin) sowie das Protein α-SMA nachgewiesen werden. Die Zytokeratine waren vor allem in den Gallengangszellen zu finden. Durch die unterschiedliche Verteilung der untersuchten Zytokeratine auf die einzelnen Abschnitte des Gallengangsystems lassen sich diese voneinander abgrenzen. Zytokeratin 8 konnte nur in den biliären Abschnitten der Hepatozyten gefunden werden. Vimentin und Desmin konnten in den Sinusoiden und den Gefäßwänden der Leber nachgewiesen werden. Außerdem zeigten die Epithelzellen der Gallengänge eine positive Reaktion mit dem Desmin-Antikörper. Bei den Untersuchungen in meiner Arbeit mit Methoden der Glykohistochemie konnten Bindungsstellen für ConA, LCA, PSA, PNA, RCA, WGA, WGAs, GSL-1, SBA, PHA-E und PHA-L nachgewiesen werden. Anhand dieser Befunde konnten in den Hepatozyten Zuckerketten mit Glucose-, Mannose-, N-Acetyl-D-Galaktosamin- und Galaktose- Resten differenziert werden. Bei den galleführenden Strukturen konnten Zuckerketten mit N-Acetyl-D-Glukosamin-, N-Acetyl-D-Neuraminsäure- und Oligosaccharid-Resten nachgewiesen werden. Die Zellmembran und das Zytoplasma der Endothelzellen der Arterien zeigen eine geringere Reaktion auf den Nachweis von N-Acetyl-D-Glukosaminund N-Acetyl-D-Neuraminsäure-Glykokonjugaten als die der Venen.

Tierärztliche Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 04/07

Die private Hobbytierhaltung ist nicht auf Haushunde, Katzen und klassische Heimtiere wie Kleinnager, Ziervögel oder Zierfische beschränkt. Die Haltung von Wildtieren, insbesondere von exotischen Reptilien, in Privathand hat längst nennenswerte Bedeutung erreicht. Auch Wildtiere, von denen beträchtliche Gefahren für den Menschen ausgehen können, werden privat gehalten. Genaue Zahlen sind mangels Meldepflicht nicht verfügbar. Obgleich auch keine genauen Unfallzahlen bekannt sind, darf das mit der privaten Haltung einiger Wildtierarten einhergehende Gefährdungspotenzial nicht unterschätzt werden. Bei ausbruchs- und zugangssicherer Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten ist die Gefahr für Dritte sehr gering. Durch fachgerechten Umgang ist auch das Risiko für den Pfleger überschaubar. Es erweist sich jedoch, dass die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland, die eine sichere und fachgerechte Haltung von gefährlichen Tieren gewährleisten sollten, weder harmonisiert noch ausreichend sind. Aus Vorschriften des Tier-, Arten-, und Naturschutzes und den verschiedenen Vorschriften zur Nutzung von Wohnungen und Privatgebäuden ergeben sich keine ausreichenden Möglichkeiten, die private Haltung von gefährlichen Wildtieren zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschränken. Bundeseinheitliche Gesetze enthalten keine Vorschriften zur Gefahrenabwehr und dürfen dies auch nicht entsprechend der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Grundgesetz. Aufgrund des Chemikaliengesetzes und der Bundeskompetenz für Regelungen über Gifte könnte lediglich eine sicherheitsrechtliche Verordnung über die Haltung von Gifttieren erlassen werden, jedoch besteht eine solche bislang nicht. Die Gesetzgebungskompetenz für das Gefahrenabwehrrecht haben die Bundesländer. Von dieser Befugnis haben hinsichtlich gefährlicher Wildtiere Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Gebrauch gemacht und spezielle, sicherheitsbezogene Regelungen für die Privathaltung von gefährlichen Wildtieren erlassen. Diese sehen sämtlich eine Genehmigungspflicht für die Haltung von gefährlichen Wildtieren vor, unterscheiden sich aber sowohl in den Voraussetzungen, die vom Halter erfüllt werden müssen, als auch hinsichtlich der Frage, welche Wildtiere als gefährlich anzusehen sind. Darüber hinaus divergieren die Regelungen der Länder bezüglich der Grundtendenz, ob eine Erlaubnis der Regel- oder der Ausnahmefall ist. Zudem kann keine dieser Regelungen inhaltlich voll überzeugen. In Bundesländern ohne spezielle Regelungen zur Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten sind über sicherheitsrechtliche Generalklauseln zwar Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in individuellen Fällen möglich, generelle präventive Bedingungen für eine sichere Haltung oder Melde- und Genehmigungspflichten können aber nicht festgelegt werden. Individuelle Gefahrenabwehr-Maßnahmen können auch in den anderen sechs Ländern getroffen werden. Die Inhomogenität der Rechtslage verdeutlicht sich zunehmend, wenn man den Blick über Deutschland hinaus auf Europa richtet. Eine Analyse der bestehenden Regelungen zur privaten Haltung fördert insgesamt deutliche Defizite zutage und legt den Schluss nahe, dass eine Neuregelung vonnöten ist. Dabei können durch die bisherigen Regelungen wertvolle Anregungen gewonnen werden. Um die Gefahren für den Menschen durch gefährliche Wildtiere in Menschenhand möglichst gering zu halten, steht die Normierung einer einheitlichen Genehmigungspflicht für Gefahrtierhaltungen auf Bundes- oder gar EU-Ebene an vorderer Stelle. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, müsste hierfür trotz vorhandener Uneinigkeiten zunächst eine verbindliche, wenngleich nicht abschließende Liste gefährlicher Wildtiere festgelegt werden. Alsdann ist es wichtig, konkrete Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zu formulieren. Im Blick auf die Person des Tierhalters sind dies z.B. Zuverlässigkeit und der Nachweis der praktischen und theoretischen Fachkunde, nicht aber ein irgendwie geartetes „berechtigtes“ Interesse. In haltungsbezogener Hinsicht sind Voraussetzungen für eine tiergerechte Haltung und prägnante Bedingungen für ausbruchsichere Gehege zu normieren. Auch sollten vorsorgende Maßnahmen zur Minimierung etwaiger Schäden und Unfallfolgen (z.B. Haftpflichtversicherung, Notfallplan, Mitgliedschaft im Serumverein) und die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verlangt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sollte eine Genehmigung generell erteilt werden. Einer nachvollziehbaren Kontrolle der Weitergabe von gefährlichen Tieren wildlebender Arten kommt eine wichtige Position bei der Umsetzung einer Regelung zu. Präventivmaßnahmen sollten also bereits hier ansetzen. Deshalb sollte eine (separate) Vorschrift über die Haltung von gefährlichen Wildtieren unbedingt auch für gewerbliche Tierhalter erlassen werden. Als Vollzugshandhabe sollte für den Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften neben der Ahndung als Ordnungswidrigkeit und dem Entzug der Genehmigung auch die Möglichkeit der Einziehung von Tieren vorgesehen werden, selbst wenn damit Kosten für die öffentliche Hand einhergehen, insbesondere durch die Unterbringung von eingezogenen oder abgegebenen Tieren. Schließlich ist anzuregen, dass bei der Umsetzung und Anwendung der Vorschriften bei Bedarf Sachverständige (z.B. spezialisierte Tierärzte, Zoologen) zu Rate gezogen werden. Die Umsetzung dieses Vorschlages würde die Voraussetzungen der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten sachgerechter ausgestalten als es bisher der Fall ist. Eine einheitliche, bundesweite (oder gar europaweite) Implementierung würde die Rechtssicherheit und Legitimität erhöhen, den Anforderungen einer modernen und mobilen Gesellschaft besser gerecht werden, sowie das von privat gehaltenen gefährlichen Wildtieren ausgehende Gefahrenpotential reduzieren.

Tierärztliche Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 01/07
Abdominale Sonographie beim Frettchen (Mustela putorius f. furo L. 1758)

Tierärztliche Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 01/07

Play Episode Listen Later Jul 23, 2004


Ziel der vorliegenden Studie war es, einen Überblick über die abdominale Sonoanatomie des Frettchens zu liefern. Zu diesem Zweck wurden 38 gesunde sowie 17 aufgrund verschiedener Krankheitssymptome vorgestellte adulte Frettchen mit einem 12 MHz-Linearschallkopf sonographisch untersucht. Dokumentiert wurden physiologische Parameter sowie häufig auftretende pathologische Veränderungen der abdominalen Organe. Mit Ausnahme des Pankreas konnten sämtliche Organe regelmäßig abgebildet werden. Die Darstellung der meisten Organe entsprach dem von Hund und Katze bekannten sonographischen Bild. Daneben konnten einige für das Frettchen spezifische Befunde erhoben werden. Besonders augenfällig war der bei allen untersuchten Tieren leicht auffindbare Lymphonodus mesentericus cranialis. Dieser dem Hund und der Katze fehlende Lymphknoten befand sich beim Frettchen auf Höhe der vorderen Gekrösewurzel zentral im Abdomen. Er stellt sich physiologischerweise als eine 6-18 mm lange, 3-14 dicke bohnenförmige Struktur dar, die eine deutliche Einziehung im Hilusbereich sowie eine klare Unterteilung in eine hyperechogene Mark- und eine hypoechogene Rindenzone erkennen läßt. Besondere Bedeutung kommt diesem Lymphknoten aus zwei Gründen zu. Zum einen ist eine genaue Kenntnis seiner Sonoanatomie unverzichtbar, da er aufgrund seiner Form, Größe und Lage sehr leicht mit einem Nebennierentumor, einer der häufigsten Neoplasien beim Frettchen, verwechselt werden kann. Zum anderen war er in allen in dieser Studie diagnostizierten Fällen von Lymphomen morphologisch verändert. Dieser Befund ist insofern relevant, als Lymphome neben den Tumoren der Nebenniere zu den häufigsten Neoplasien beim Frettchen zählen. Auffällige pathologische Befunde betrafen vor allem die Nieren. Hier fanden sich im wesentlichen zwei bei einer Vielzahl von Tieren feststellbare Veränderungen. Bei 20 von 55 untersuchten Frettchen wies mindestens eine der Nieren Zysten im Rindenbereich auf, deren Zahl und Größe individuell stark variierte. Lediglich zwei Tiere, bei denen nahezu das gesamte Organparenchym durch sehr große Zysten verdrängt war, wiesen eine Störung der Nierenfunktion auf. 22 der 55 Frettchen zeigten eine deutliche Hyperechogenität des Nierenmarks, bei der es sich vermutlich um eine Nephrokalzinose handelte. Nach den bisherigen Untersuchungen führt jedoch auch dieser Befund nicht zu einer Beeinträchtigung der Nierenfunktion. Daneben waren die am häufigsten auftretenden Befunde Lymphadenopathien, Splenomegalien sowie Nebennierentumoren. Insgesamt erwies sich die abdominale Sonographie beim Frettchen als eine sehr gut durchführbare und aussagekräftige Untersuchungsmethode, die bei einigen Erkrankungen das bildgebende diagnostische Mittel der Wahl darstellt. Der abdominalen Sonographie sollte daher beim Frettchen der gleiche Stellenwert zukommen, den sie bei Hund und Katze bereits besitzt.