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RA067 Anwalt darf Mandantin nicht beleidigen, Spielautomaten in Shisha-Bars und BVerfG zu Tinder-Profil einer Offizierin
Der erste Eindruck zählt – gerade als Juristin. Egal ob du auf einer Netzwerkveranstaltung bist, eine neue Mandantin gewinnst oder zufällig im Aufzug einer relevanten Person aus deinem beruflichen Umfeld begegnest: Du hast selten mehr als ein bis zwei Minuten, um mit deiner Expertise und Persönlichkeit zu überzeugen. Genau für solche Situationen brauchst du einen starken Elevator Pitch. Erfahre in der neuen Podcast-Folge 227, wie du dich in nur 60 bis 120 Sekunden klar, selbstbewusst und vor allem einprägsam präsentierst. Außerdem verrate ich dir die drei größten Stolperfallen, die du beim Pitchen unbedingt vermeiden solltest. Du erfährst, wie du dich optimal vorbereitest, welche Fragen du dir im Vorfeld stellen solltest und wie du deinen Pitch strategisch aufbaust.
WISSEN SCHAFFT GELD - Aktien und Geldanlage. Wie Märkte und Finanzen wirklich funktionieren.
Du fragst dich, ob man noch an der Börse investieren soll? Wohin geht das geopolitisch? Ist das nicht alles zu riskant? Heute gehe ich darauf ein, wie ich die die aktuelle Situation einschätze. Höre gerne mal rein. Viel Spaß beim Hören,Dein Matthias Krapp(Transkript dieser Folge weiter unten) NEU!!! Hier kannst Du Dich kostenlos für meinen Minikurs registrieren und reinschauen. Es lohnt sich: https://portal.abatus-beratung.com/geldanlage-kurs/
Der Entscheid des Bundesgerichts 7B_990/2024 zeigt, wie eng die Grenzen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses gezogen sind. Eine Strafverteidigerin, die eine Mutter in einem Verfahren wegen versuchter Tötung ihrer Tochter vertrat, geriet ins Visier der Ermittlungen, weil sie mehrfach mit dem Kindsvater telefoniert hatte. Im Rahmen einer Überwachung seiner Telefonate wurden zufällig Gespräche zwischen ihm und der Anwältin aufgezeichnet. Diese enthielten möglicherweise kolludierende Informationen aus ihrem Mandat mit der Mutter. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin um Genehmigung dieser Zufallsfunde. Das Bundesgericht entschied, dass diese Aufzeichnungen verwertet werden dürfen, weil das Berufsgeheimnis nur die direkte Kommunikation zwischen der Anwältin und ihrer Mandantin schützt, nicht aber Gespräche mit Dritten. Zusätzlich betont das Bundesgericht, dass das Berufsgeheimnis nicht greift, wenn ein dringender Tatverdacht gegen die Anwältin selbst besteht. Der Entscheid ist eine Warnung für Strafverteidiger:innen! Vertrauliche Informationen sollten niemals unüberlegt an Dritte weitergegeben werden. Sobald sensible Informationen den geschützten Bereich des Mandats verlassen, sind sie verwertbar – mit potenziell gravierenden Folgen für die Strafverteidigung und die Anwältin selbst. Feedback, Fragen oder andere Meinungen? Schreibe an [bonin@blra.ch](https://www.duribonin.ch). Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast [Auf dem Weg als Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Rechtssystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft. Links zu diesem Podcast: - [Urteil 7B_990/2024 vom 31. Oktober 2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://31-10-2024-7B_990-2024&lang=fr&zoom=&type=show_document) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Eike Lauterbach, die am 29. August 2020 bei der zweiten großen Querdenken-Demo in Berlin war, wurde am 15. Juni dieses Jahres für fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesperrt. Strafverteidiger Martin Kohlmann und seine Mandantin haben dafür nur eine Vermutung.
In dieser Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit Dr. Shigeo Yamaguchi, einem erfahrenen Anwalt und Partner bei Arqis. Wie kam er dazu, nach seiner Schulzeit in Tokyo Anwalt werden zu wollen? Warum gerade im Wirtschaftsrecht - und in Deutschland? Welche Unterschiede im Gesellschaftsrecht zwischen Japan und Deutschland gibt es? Inwieweit entstehen Herausforderungen durch kulturelle Nuancen, die in der Rechtsberatung zwischen beiden Ländern wichtig sind? Warum sind Sprachkenntnissen und kulturelles Verständnis für den Erfolg internationaler Rechtsberatung besonders wichtig? Was unterscheidet Mandanten in Deutschland und Japan? Wie wirkt sich dies auf die gesellschaftsrechtliche Transaktion sowie die zwischenmenschliche Kommunikation aus? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in Folge 271 von IMR. Viel Spaß!
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier: https://www.fieldfisher.com/de-de/locations/germany/services/finance/fordermittel-beratung/corona-uberbruckungshilfen Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden. Kostenlast für das beklagte Land bei Untätigkeitsklage im Corona-Überbrückungshilfe-Verfahren: Ein Meilenstein für Antragsteller In einem kürzlich ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden (Az. 3 K 2568/23) wurde ein wichtiger Präzedenzfall im Bereich der Corona-Überbrückungshilfen geschaffen. Der Fall, bei dem unsere Kanzlei Fieldfisher die Klägerin vertrat, wirft ein Schlaglicht auf die Problematik der verzögerten Bearbeitung von Förderanträgen und stärkt die Position von Antragstellern gegenüber den Behörden. Im Folgenden möchte ich die wesentlichen Aspekte des Falls erläutern und die Bedeutung für zukünftige ähnliche Fälle herausarbeiten. 1. Hintergrund des Falls Unsere Mandantin, ein Unternehmen aus der Gastronomiebranche, hatte am 17.05.2022 einen Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe bei der Bezirksregierung gestellt. Trotz der Dringlichkeit der Situation und der klaren Fristen für die Bearbeitung solcher Anträge erfolgte über einen langen Zeitraum keine Reaktion seitens der Behörde. Diese Verzögerung brachte unsere Mandantin in eine prekäre Lage, da die Frist zur Schlussabrechnung der Corona-Hilfen ursprünglich zum 31.10.2023 ablaufen sollte. In dieser Situation wandten wir uns am 07.09.2023 an die zuständige Bezirksregierung und forderten sie auf, bis zum 28.09.2023 über den Antrag zu entscheiden. Gleichzeitig kündigten wir für den Fall der weiteren Untätigkeit die Erhebung einer Untätigkeitsklage an. 2. Die Untätigkeitsklage als rechtliches Instrument Die Untätigkeitsklage ist ein wichtiges Rechtsmittel, das in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verankert ist. Sie ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, gegen die Untätigkeit von Behörden vorzugehen, wenn diese über einen unangemessen langen Zeitraum keine Entscheidung über einen Antrag oder Widerspruch treffen. Im vorliegenden Fall erhoben wir die Untätigkeitsklage am 06.10.2023, nachdem auch auf unser Aufforderungsschreiben keine Reaktion der Behörde erfolgt war. Die Klage zielte darauf ab, die Behörde zur Entscheidung über den Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe zu zwingen. 3. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden Das Verwaltungsgericht Minden hat in seinem Beschluss vom 19.07.2024 die Rechtmäßigkeit unserer Klageerhebung bestätigt und wichtige Grundsätze für ähnliche Fälle festgelegt: a) Einstellung des Verfahrens Das Gericht stellte das Verfahren ein, nachdem beide Parteien es übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Grund war die Bescheidung des Antrags - allerdings erst in 2024. b) Kostenentscheidung Von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des Gerichts, die Kosten des Verfahrens der beklagten Behörde aufzuerlegen. Diese Entscheidung basiert auf § 161 Abs. 3 VwGO, wonach in Fällen der Untätigkeitsklage die Kosten stets dem Beklagten zur Last fallen, wenn der Kläger vor Klageerhebung mit einer Bescheidung rechnen durfte. c) Beurteilung der Klageerhebung Das Gericht stellte klar, dass unsere Mandantin die Untätigkeitsklage nicht verfrüht erhoben hatte. Es betonte, dass unsere Mandantin vor Klageerhebung mit einer Bescheidung durch die Behörde rechnen durfte. d) Bedeutung der Informationspflicht der Behörde Ein zentraler Punkt in der Begründung des Gerichts war die Feststellung, dass es Sache der Behörde ist, den Betroffenen über Gründe für eine verzögerte Entscheidung zu informieren. Wenn die Behörde dies unterlässt, veranlasst sie die Erhebung der Klage und muss folglich deren Kosten tragen.
In Episode 242 von Irgendwas mit Recht ist Marc für Euch bei Oppenhoff in Köln und spricht mit Dr. Philipp Heinrichs. Philipp ist Associated Partner, hat in Münster Jura studiert und zur Singularzulassung am BGH promoviert. Heute berät er mit einem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht. Was hat der Kauf eines seltenen Porsches hiermit zu tun? Was macht hervorragende Dienstleistungsmentalität bei Anwälten aus? Wie kommt man von einem gesellschaftsrechtlichen Mandat dazu, in einer millionenschweren Zwangsversteigerung für die Mandantin zu sitzen? Was hat Philipp im Rahmen seiner jahrelangen Tätigkeit als Referendarverantwortlicher bei Oppenhoff gelernt? Welche Tipps lassen sich hieraus für Euren Werdegang sowie die Wahl des für Euch richtigen Arbeitgebers ableiten? Warum ist es wichtig, bescheiden zu bleiben? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Über Daten im Allgemeinen und das Vorgehen beim Aufbau datengetriebener Organisationen sprechen wir mit Sebastian Wernicke, selbständiger Data Scientist und Autor des Buches "Data Inspired - Erfolgskonzepte für die datengetriebene Organisation". Auf Basis seines Buches sprechen wir darüber was eigentlich alles falsch ist mit dem viel verwendeten Spruch "Daten sind das neue Öl" und darüber, was Datengetriebenheit eigentlich bedeutet. Aller Anfang ist bekanntlich schwer: Sebastian erklärt, wo man als Unternehmen, das datengetrieben werden möchte, überhaupt anfangen soll. Spoiler: Es kommt gerade am Anfang nicht auf die Tools an. Am Beispiel eines Forschungsgeräteherstellers erläutert Sebastian, wie wichtig die richtige Strategie ist. Der Wille zur Nutzung von von Daten genügt nicht, sondern muss unterfüttert werden. Man muss sich als Unternehmen am Anfang die richtigen Fragen stellen, um eine kostenintensive aber nutzlose Digitalisierung des "Status Quo" zu vermeiden. Sebastian zeigt hier wichtige Stolpersteine auf, die man als Unternehmen möglichst vermeiden sollte. Neben Stolpersteinen geht Sebastian auch auf Missverständnisse in Bezug auf Daten ein. So sind Daten beispielsweise entgegen verbreiteter Auffassung gar nicht objektiv und eindeutig in ihrer Interpretation. Weil es um Daten geht kommen wir natürlich auch nicht um das Thema künstliche Intelligenz rum. Wir sprechen mit Sebastian über Kernpunkte, auf die es beim Umgang mit KI und der Entwicklung von KI zu achten gilt und seine Erfahrungen im Umgang mit bestehenden Regulierungen im Rahmen seiner Beratungstätigkeiten. Zum Abschluss gibt Sebastian noch drei Tipps für Unternehmen, die sich von ihren Daten und denen Dritter inspirieren lassen wollen. In den News berichtet Marcus über ein aktuelles Projekt, in dem wir für einen SaaS-Anbieter geprüft haben, ob dieser unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fällt und was das eigentlich für Folgen hat. Martin erzählt von einem aktuellen Data Act-Projekt in dem das Team geprüft hat, ob der Data Act Anwendung findet auf eine Mandantin. Hierbei ging es ausnahmsweise nicht um die Vorschriften der ersten Kapitel und "vernetzten Produkten" oder "verbundenen Diensten", sondern um die Kategorisierung als "Datenbearbeitungsdienst" und wie dieser Begriff auf unserer Seite für eine kleine Überraschung gesorgt hat.
Im Jahr 1868 erregte der Ebergenyi-Prozess großes Aufsehen, als Julie v. Ebergenyi, die eine Beziehung mit Graf Chorinsky unterhielt, des Giftmordes an dessen Ehefrau Mathilde von Chorinsky-Ledske angeklagt wurde. Nachdem Mathilde tot aufgefunden wurde, verdichteten sich die Hinweise auf Julie, einschließlich eines bei der Polizei abgelegten, aber später widerrufenen Geständnisses. In diesem Podcast geht [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) der Frage nach, wie Max Neuda vor dem Hintergrund der erdrückenden Schuldbeweise die Verteidigung führt? Wie geht er mit dem widerrufenen Geständnis seiner Mandantin um? Welche Argumente führt er an, um zu zeigen, dass die Anwendung der Todesstrafe in diesem spezifischen Fall nicht gerechtfertigt oder gesetzlich zulässig sein soll? Links zu diesem Podcast: - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/) - [Giftmordprozess gegen Julie v. Ebergenyi wegen Giftmordes in Wien vom 22.- 25. April 1868](https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10395241?page=5) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) Die Podcasts 'Auf dem Weg als Anwält:in' sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
[Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) konfrontiert [Ingo Bott](https://kanzlei-plan-a.de/team/prof-dr-ingo-bott/) mit Aspekten aus dessen Büchern, die für die Arbeit eines Strafverteidigers relevant sind: Bei"Pirlo - Gegen alle Regeln: Der erste Fall für Strafverteidiger Pirlo" ist es der Umgang der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung mit den Medien und wie die Medien die öffentliche Meinung sowie den Strafprozess beeinflussen. Vor dem Hintergrund, dass Pirlo durch ein Delikt in den Besitz eines Beweismittels gelangt ist, welches den Freispruch für seine Mandantin ermöglich, möchte Duri von Ingo wissen, ob alles erlaubt, wenn das Ergebnis gerecht ist? Was darf man als Anwältin tun, um einen gerechten Freispruch zu erreichen? Bei "Pirlo - Falsche Zeugen: Der zweite Fall für die Strafverteidiger Pirlo und Mahler" liegt der Fokus auf der Interaktion mit den Strafverfolgungsbehörden und die Vertrauenswürdigkeit von deren Ermittlungen. Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast [Auf dem Weg als Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft. Links zu diesem Podcast: - Mein Gast [Dr. Ingo Bott](https://kanzlei-plan-a.de/team/prof-dr-ingo-bott/) - [Die Fälle des Strafverteidigers Anton Pirlo und seiner Partnerin Sophie Mahler](https://www.fischerverlage.de/buch/ingo-bott-pirlo-gegen-alle-regeln-9783651001046) - [#527 Seeräuber, Schriftsteller oder Strafverteidiger? Im Gespräch mit dem deutschen Anwalt und Autor Ingo Bott](https://www.duribonin.ch/527-seeraeuber-schriftsteller-oder-strafverteidiger-im-gespraech-mit-dem-deutschen-anwalt-und-autor-ingo-bott/) - [#531 Prof. Ingo Bott, für wie bedeutsam erachtest Du ein Opening Statement?](https://www.duribonin.ch/531-prof-ingo-bott-fuer-wie-bedeutsam-erachtest-du-ein-opening-statement/) - [#536 Es ist wie beim Fussball vor dem Tor: Wenn Du zu viel denkst, wird es nichts – ein Tag im Leben von Ingo Bott](https://www.duribonin.ch/536-es-ist-wie-beim-fussball-vor-dem-tor-wenn-du-zu-viel-denkst-wird-es-nichts-ein-tag-im-leben-von-ingo-bott/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge verrate ich Ihnen "7 Tipps, mit denen Sie Ihren Unterhalt schnell und einfach berechnen können, ohne einen Anwalt zu brauchen". Als eine Mandantin sich von ihrem Mann getrennt hatte, hatte sie keine Ahnung, wie viel Unterhalt der Ex-Mann ihr oder den Kindern zahlen musste. Sie hatte - bevor Sie zu mir kam - viel Zeit und Geld verschwendet, um das herauszufinden. Daher habe ich ihr folgende 7 Tipps gegeben, die ihr das Leben viel leichter gemacht haben. Bleiben Sie dran und erfahren Sie mehr.
Auf den Tag genau vor 5 Jahren wurde die DSGVO wirksam. Wir sprechen mit Frederick Richter, dem Vorstand der Stiftung Datenschutz über seine Einschätzung zur Wirksamkeit des nicht mehr ganz so neuen Datenschutzrechts. Was hat ihn überrascht? Wo liegen die Probleme (z.B. Durchsetzung und Ausstattung der Behörden)? Welche Themen haben bisher gar keine Rolle gespielt (z.B. Datenportabilität und Zertifizierungen)? Außerdem sprechen wir mit ihm über die Stiftung Datenschutz, deren Ziele und Aufgaben. Frederick erklärt, wie die Stiftung einerseits für Austausch zwischen Behörden und Wirtschaft sorgt und andererseits vor allem kleinen Unternehmen und Vereinen Hilfestellung bei der Anwendung des Gesetzes gibt, wo die Datenschutzbehörden dies nicht zu leisten vermögen. Bei der Schreibtischfrage geht es um die Anpassung von SaaS-AGB einer Mandantin, die für einen Teil ihrer Services auf KI-Anwendungen setzt. Marlene Schreiber erläutert, worauf es dabei ankommt und warum das überhaupt regelungsbedürftig ist. Außerdem sprechen wir über einen typischen Fall der Ausgestaltung einer Website für die Generierung von Leads in einem Vertriebssystem und welche rechtlichen Aspekte hier zu beachten sind. Spoiler: Es ist nicht nur der Datenschutz!
#136 Google Fonts Klagen in Österreich - Mag. Johannes Stephan Schriefl - Herbert Maria Schnalzer In Österreich wurden im Sommer 2022 tausende von Schreiben mit der Aufforderung zur Unterlassung, oder Zahlung von .....€ 190.- versendet! (Schadenersatz für seine Mandantin v € 100 und Ersatz seiner Kosten € 90) Die so genannten GOOGLE FONTS waren Ziel eines Rechtsanwaltes aus Niederösterreich, der zusammen mit einer Mandantin mit einem WEB Crawler Datenschschutzverletzungen nachweisen will. Die rechtliche Komponente sieht aber ganz anders aus, wie unser Experte Mag. Johannes Stephan Schriefl aus Mödling in dieser Episode ausführt ! INFOS zu Mag. Johannes Stephan Schriefl : www.anwaltschriefl.at office@anwaltschriefl.at APPLE PODCAST https://podcasts.apple.com/at/podcast/lifebiz20-podcast/id1482738173 Spotify: https://open.spotify.com/show/3gtmA0JX9oQQZ6Dn8wII7B?si=0FrgZMSWS72lMhFoD9ZqTA Google: https://www.google.com/podcasts?feed=aHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy9mMjI2MjMwL3BvZGNhc3QvcnNz PocketCasts: https://pca.st/0nyicval Youtube: https://www.youtube.com/channel/UC3PPHpKggxA4QW_1VBfEnQQ Lifebiz20 Social Media https://www.instagram.com/lifebiz20_podcast/ https://www.facebook.com/Lifebiz20/ www.mikme.com #googlefonts #rechtsanwalt #schriefl #anwaltschriefl #moedling #niederoesterreich #webcrawler #unrecht #muenchenistnichtoesterreich #lifebiz20podcast #lifebiz20academy #thepodcastmaker #applepodcast #spotify #google #alleswirdwiedergut #gamechanger #kleinezeitung #orf #antennesteiermark #bayern #oe3 #lifebiz20verlag #lifebiz20verlag
So lange wir den Hammer halten können, schlagen wir jede Warnlampe aus. Dieser Satz macht mir heute noch Gänsehaut. Ein Satz, den eine sehr, sehr liebe Mandantin mir damals sagte, als ich sie gefragt habe, wie es eigentlich dazu kommen konnte, dass sie letztendlich im Burnout gelandet ist. Dies ist der dritte Teil der Serie: Selbstfürsorge in der Wunschkanzlei. Die Serie ist entstanden aus dem Kern-Blogartikel: „Neun Tipps für dein bestes Pferd im Stall“, der vor wenigen Wochen erschienen ist. Aufgrund der großen Resonanz, die dieser Blogartikel bekommen hat, habe ich mich dazu entschlossen, die neun Punkte noch einmal einzeln aufzugreifen Die ersten zwei Punkte habe ich in den vorangegangenen Artikeln behandelt. In diesem Artikel möchte ich die Punkte 3 und 4 für dich noch einmal zusammenfassen und ein wenig weiter ausführen. Punkt 3: Burnout betrifft vor allem Menschen, die für etwas brennen. Punkt 4: Legt den Hammer aus der Hand! Diese beiden Punkte hängen so eng zusammen, dass ich sie in diesem Artikel gerne für dich zusammenfassen möchte. Denn, es waren zwei ganz zentrale Erkenntnisse, die mich zu einem bestimmten Zeitpunkt in meinem Leben abgeholt haben. Dank dieser Erkenntnisse, war es für mich noch nicht zu spät, die Kurve zu kratzen. Sie haben mich davor bewahrt, in einem Burnout oder in einer Überlastungsstörung zu landen. Noch heute bin ich jeden Tag unendlich dankbar dafür, dass mich diese beiden Botschaften unmittelbar zuvor – und damit gerade noch rechtzeitig – erreicht haben, denn ich kenne einige Menschen, die dieses Glück leider nicht hatten. Wenn es mir gelingt, dich mit dieser Episode ein bisschen dafür zu sensibilisieren und ich diese Erkenntnisse an dich weitergeben kann, ist das für mich ein ganz, ganz großes Geschenk. Denn wir müssen nicht alle dieselben Erfahrungen machen. Wir dürfen unsere Erfahrungen weitergeben und andere Menschen daran teilhaben lassen, damit sie die Warnungen vielleicht noch ein wenig früher bekommen. PS: Du willst mehr Lebensfreude mit weniger Stress in deiner Kanzlei? Dann klicke hier und hole dir meine 7 Top Anti-Stress-Hacks für Steuerberater für 0 €. Es gibt unzählige Wege mit mir zusammenzuarbeiten - lass uns einenvirtuellen Cappuccinotrinken und schauen, wie ich dir am besten voranbringen kann. Buche dir einen Termin, ich freue mich auf dich
Was ändert sich, wenn ich aus der Kanzlei in ein Unternehmen wechsele? Welche Fähigkeiten sollten Juristen im Unternehmen haben? Dr. Mirka Sagemann, Legal Director DACH der Kellogg (Deutschland) GmbH nimmt uns mit in ihren Alltag des US-Konzerns. Sie erzählt, welche Herausforderungen Anwälte beim Sprung ins Unternehmen erwarten - und entschlüsselt die vielgenutzte Phrase „Business-Skills“. Ein wichtiges Zukunftsthema der Kellogg Company ist Diversität und Inklusion, wir erfahren, was das Unternehmen unternimmt um Chancengleichheit zu fördern. Ihr erlebt, wie sich Mirka als Leiterin der Rechtsabteilung für dieses Thema einsetzt und welche Auswirkungen das Kriterium der Diversität auf ihre Vergabe von Mandaten hat. Wir besprechen die wesentlichen Unterschiede von Mirkas Arbeit in einer Kanzlei und im Unternehmen mit Blick darauf, was das für eine gute juristische Rechtsberatung bedeutet. Schließlich könnt Ihr Eintauchen in ein konkretes Beispiel der Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei, das Mirka als Mandantin besonders gelungen fand. Über Euer Feedback zu dieser Folge, Fragen die Euch bewegen oder Gästen, die Ihr gerne im Podcast hören würdet, freue ich mich – wie immer: info@legaleap.de Mehr zum Thema bewusste Mandantenkommunikation findet Ihr auf unserer Webseite https://www.legaleap.de/ und in unserer LinkedIn-Gruppe https://www.linkedin.com/company/legaleapfutureskills/.
Wer kennt das nicht: Du denkst, Du bist gut abgesichert und dann tritt der Ernstfall ein – und die Versicherung zahlt nicht. In der heutigen Folge sprechen wir über den Fall einer Tagesmutter, bei dem die Versicherung die Leistungserbringung ablehnte. Ihr wurde vorgeworfen, beim Abschluss der Versicherung arglistig getäuscht zu haben. Mit diesen erheblichen Vorwürfen konfrontiert, wandte sich sie sich an die Kanzlei und diese klagte vor dem Landgericht Mannheim. Der Rechtsstreit wurde für die Mandantin zu 100% gewonnen.
Ende April 2021 berichtete die deutsche Wochenzeitung „Die Zeit“ von einem Fall mutmaßlicher sexueller Belästigung und Diskriminierung in der österreichischen Medienbranche, der für viel Aufmerksamkeit sorgte. Eine Moderatorin warf einem bekannten Medienmanager vor, sie belästigt zu haben und als sie sich gegen die Übergriffe zur Wehr gesetzt hat, fristlos entlassen worden zu sein. Sie klagt nun gegen die Entlassung. Die Moderatorin heißt Raphaela Scharf, der Medienmanager Wolfang Fellner. Vor allem letzterer wurde namentlich lange Zeit bei der Berichterstattung nicht genannt. Der Medienanwalt Michael Rami, der Raphaela Scharf vertritt, spricht über die Angst vor Wolfgang Fellner, die medialen Angriffe gegen seine Mandantin und darüber, wie man sich als Betroffene Hilfe suchen und zur Wehr setzen kann.Anmerkung: Für alle im Podcast genannten Personen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.Werbepartner dieser Folge in Form einer Entgeltlichen Einschaltung ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.Alle Infos zu den in der Folge erwähnten Förderungen findet ihr auf www.umweltfoerderung.at.
In dieser Fortsetzungsfolge sprechen Kristina Rothenberger, Head of Legal bei RB und Sara Vanetta, Equity Partnerin bei White & Case über die Frage, was gute Rechtsberatung ausmacht. Ihr erfahrt, was es bedeutet im Unternehmen „Anwalt und Mandantin in Personalunion“ zu sein und wie es funktioniert, wenn man in-House für mehrere Länder verantwortlich ist. Wir steigen tief ein in die hochrelevante Frage, was eigentlich "lösungsorientierte Rechtsberatung" bedeutet und welche Rolle anwaltlicher Standesdünkel dabei spielen könnte. Dieses Interview ist Teil 2. Teil 1 findet ihr hier: https://www.legaleap.de/podcast-1/episode/d823133e/karriere-mit-authentizitat Wenn ihr Feedback habt oder jemanden als Gast für den Zukunft Rechtsmarkt Podcast empfehlen wollt, schreibt uns gerne an info@legaleap.de.
Mutter Natur ist keine Rechtsperson. Planet Erde kann kein juristisches Mandat erteilen. Dennoch erstreitet die Organisation ClientEarth seit Jahren erfolgreich die Rechte für Umwelt und Klima vor ordentlichen Gerichten. Häufig ist die Stärke des Rechts ausreichend, um einen funktionierenden Lebensraum für Eisbären oder saubere Flüsse zu sorgen. Es müssen nicht immer neue Gesetze verabschiedet werden, sondern viel häufiger müsste existierendes Recht konsequenter umgesetzt werden. Das macht Prof. Dr. Hermann Ott, der Leiter des Deutschland-Büros von ClientEarth. Er hat sich mit David Wortmann in seinem Büro getroffen und mit ihm darüber diskutiert, wie er die Erde als seine Mandantin vertritt und wie hilfreich dabei seine Erfahrungen nicht nur als Jurist, sondern auch als Politiker, Wissenschaftler und Aktivist sind. Das nimmst du mit: - wie sich das Engagement für Klima- und Umweltschutz über juristische Mittel vom Engagement in der Wissenschaft, in der Politik und Zivilgesellschaft unterscheiden bzw. auch ergänzen - wie man das Recht im Bereich Umweltschutz besser nutzen kann - wie ClientEarth arbeitet und welcher Fälle die NGO sich annimmt - warum auch aussichtslose Verhandlungen wichtige Signalwirkung haben können
Thema heute: Schadenregulierung: Sparen auf Kosten geschädigter Autofahrer Auf deutschen Straßen hat es im vergangenen Jahr wieder öfter gekracht. Nach vorläufigen Ergebnissen des statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der polizeilich gemeldeten Unfälle von Januar bis November 2019 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um rd. 0,6 Prozent auf über 2,434 Millionen. Bundesweit ereigneten sich damit im Durchschnitt 7.377 Unfälle pro Tag. Die entstandenen Schäden müssen von den Kfz-Haftpflichtversicherern reguliert werden, die jährlich ca. 10 bis 11 Milliarden Euro dafür ausgeben. Mit den zuletzt gestiegenen Unfallzahlen und in der Folge höherer Schadensersatzansprüche verstärkt sich der Druck auf die Versicherer, bei der Schadensregulierung so viel wie möglich einzusparen. Das geht zu Lasten unverschuldet in einen Unfall verwickelter Autofahrer, die weder von den Tricks der Versicherungen etwas ahnen noch bemerken. Das Ergebnis einer von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vor einigen Monaten in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage überrascht deshalb nicht. In dem Umfrageergebnis sehen die Verkehrsanwälte ein deutliches Indiz dafür, dass die Mehrzahl der Betroffenen nicht weiß, welche Schadensleistungen ihnen im Einzelfall tatsächlich zustehen „Keine Einzelfälle, sondern die Masse der Fälle“ Zwei Beispiele verdeutlichen exemplarisch die fragwürdige Regulierungspraxis von Kfz-Versicherern. So zeigt der Fall einer Verkehrsanwalt-Kanzlei in Aschaffenburg, dass ein Geschädigter sich keinesfalls auf das Gutachten des vermeintlich „neutralen“ externen Sachverständigen der Versicherung verlassen sollte, der den Fahrzeugschaden um 1.050 Euro niedriger auswies als der vom Geschädigten beauftragte freie Gutachter. Der Anwalt klagte diesen Differenzbetrag schließlich erfolgreich ein. Ohne die Einschaltung eines Anwalts und freien Gutachters hätte der Geschädigte einen erheblichen Verlust erlitten – und zwar ohne es zu merken. Weitaus drastischer stellte sich der Fall einer Mandantin einer Anwaltskanzlei in Andernach dar. Sie war beim Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen von einem Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt worden. Die Versicherung der Unfallverursacherin lehnte entgegen der Rechtslage zunächst jede Haftung ab und hoffte, die Sache würde im Sand verlaufen. Wiederum erst nach Klageerhebung stimmte die Versicherung in einem Vergleich einer Schadensersatzzahlung von rund 240.000 Euro zu. „Unberechtigte Kürzungen sind keine Einzelfälle, sondern kommen bei der Masse der Fälle vor“, erklärt man bei der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Thema heute: Schadenregulierung: Sparen auf Kosten geschädigter Autofahrer Auf deutschen Straßen hat es im vergangenen Jahr wieder öfter gekracht. Nach vorläufigen Ergebnissen des statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der polizeilich gemeldeten Unfälle von Januar bis November 2019 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um rd. 0,6 Prozent auf über 2,434 Millionen. Bundesweit ereigneten sich damit im Durchschnitt 7.377 Unfälle pro Tag. Die entstandenen Schäden müssen von den Kfz-Haftpflichtversicherern reguliert werden, die jährlich ca. 10 bis 11 Milliarden Euro dafür ausgeben. Mit den zuletzt gestiegenen Unfallzahlen und in der Folge höherer Schadensersatzansprüche verstärkt sich der Druck auf die Versicherer, bei der Schadensregulierung so viel wie möglich einzusparen. Das geht zu Lasten unverschuldet in einen Unfall verwickelter Autofahrer, die weder von den Tricks der Versicherungen etwas ahnen noch bemerken. Das Ergebnis einer von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vor einigen Monaten in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage überrascht deshalb nicht. In dem Umfrageergebnis sehen die Verkehrsanwälte ein deutliches Indiz dafür, dass die Mehrzahl der Betroffenen nicht weiß, welche Schadensleistungen ihnen im Einzelfall tatsächlich zustehen „Keine Einzelfälle, sondern die Masse der Fälle“ Zwei Beispiele verdeutlichen exemplarisch die fragwürdige Regulierungspraxis von Kfz-Versicherern. So zeigt der Fall einer Verkehrsanwalt-Kanzlei in Aschaffenburg, dass ein Geschädigter sich keinesfalls auf das Gutachten des vermeintlich „neutralen“ externen Sachverständigen der Versicherung verlassen sollte, der den Fahrzeugschaden um 1.050 Euro niedriger auswies als der vom Geschädigten beauftragte freie Gutachter. Der Anwalt klagte diesen Differenzbetrag schließlich erfolgreich ein. Ohne die Einschaltung eines Anwalts und freien Gutachters hätte der Geschädigte einen erheblichen Verlust erlitten – und zwar ohne es zu merken. Weitaus drastischer stellte sich der Fall einer Mandantin einer Anwaltskanzlei in Andernach dar. Sie war beim Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen von einem Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt worden. Die Versicherung der Unfallverursacherin lehnte entgegen der Rechtslage zunächst jede Haftung ab und hoffte, die Sache würde im Sand verlaufen. Wiederum erst nach Klageerhebung stimmte die Versicherung in einem Vergleich einer Schadensersatzzahlung von rund 240.000 Euro zu. „Unberechtigte Kürzungen sind keine Einzelfälle, sondern kommen bei der Masse der Fälle vor“, erklärt man bei der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Markus Hartung - „Es wäre für Anwälte etwas einfacher, wenn sie ihren Mandanten zuhören würden. So simpel, wie das auch ist.“ Im zweiten Teil unseres Specials mit Markus Hartung sprechen wir mit ihm über sein neues Projekt Chevalier. Was macht Chevalier? Wie entstand die Idee einer Legal Tech Kanzlei für Arbeitnehmer? Wie bildet man die Bedürfnisse von MandantInnen in einer Kanzlei ab? Und welches Gefühl muss ein/e MandantIn nach der Beratung haben? Das alles in der neuen Folge von #TalkingLegalTech Diese Folge wird euch präsentiert von Wolters Kluwer Deutschland! Shownotes: Bücher von Markus Hartung Die Dissertation über Mandantengespräche (im Volltext und umsonst) - "Das anwaltliche Mandantengespräch" von Ina Pick Website von Chevalier Beitrag von Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger: Möglichkeiten der Digitalisierung des Rechts, Jahrestagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. 2018, DStJG Band 42, Köln 2019, S. 15 - 58. LTO-Artikel zum Projekt von BRYTER auf der Insel Lesvos Die Website von Markus Hartung LinkedIn von Markus Hartung Twitter von Markus Hartung Folgt uns gerne auf unseren Social Media Kanälen! (Instagram; Facebook; LinkedIn; Twitter) Feedback immer gerne an unsere Accounts in den sozialen Netzwerken oder an podcast@legaltechcologne.de Und bewertet uns gerne auf Apple Podcast! Hier Bilder: Chevalier (facebook.com)
Loslassen ist vor allem im im Business super wichtig. Regelmäßig sollte man sich hinterfragen, ob der Weg den man gerade geht, auch der richtige ist. Ein Gespräch mit einer wunderbaren Mandantin inspirierte mich zu dieser Folge und ich bin sicher, dass auch Du daraus richtig viel mitnehmen kannst.
Pünktlich zum Erscheinen ihres Buchs durften wir die Autorin Julia Hofelich bei uns im Tonstudio begrüßen. Gemeinsam mit der Lektorin Martina Wielenberg spricht sie über ihren ersten Kriminalroman „Totwasser“. Darin geht es um die Pflichtverteidigerin Linn Geller, die gleich in ihrem ersten Verfahren vor gewaltige Probleme gestellt wird. Wie sie auf die Idee zu ihrem Krimi gekommen ist und ob ihre Hauptfigur autobiografische Züge aufweist, erfahrt ihr in der aktuellen Folge des „Bücher!“-Podcast. Wer neugierig geworden ist, findet das E-Book zu „Totwasser“ hier: https://itunes.apple.com/de/book/totwasser/id1383742468?mt=11 Inhaltstext „Totwasser“: Gleich die erste Mandantin ihrer neugegründeten Kanzlei stellt die Anwältin Linn Geller vor gewaltige Probleme: Grace Riccardi ist wild entschlossen, den Mord an ihrem Ehemann zu gestehen – ein gefundenes Fressen für den Staatsanwalt. Linn findet jedoch bei genauerem Hinsehen Hinweise auf die Unschuld ihrer Mandantin. Aber warum sollte eine Unschuldige freiwillig ins Gefängnis gehen? Oder ist Grace Riccardi doch die Mörderin? Linn beginnt auf eigene Faust zu ermitteln, nicht ahnend, wie nahe sie dem Bösen kommen wird und dass sie selber von der Jägerin zur Gejagten wird …
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Wussten Sie, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt bei der Unfallregulierung auch eine Schadenposition ist, die von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden muss? Die Versicherungen haben selbstverständlich kein Interesse daran, Sie darüber zu informieren, weil es sich dann schlechter kürzt. Wenn Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen kommt unterm Strich mehr für Sie raus. Das will die Assekuranz natürlich ganz gerne vermeiden. Jeder unwissende Geschädigte ist für die Versicherung mehr Geld wert.Anwaltskosten zahlt die VersicherungDamit Sie aber auf Augenhöhe einer Versicherung gegenübertreten können, dürfen Sie auf Kosten der Versicherung einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen die Schadensregulierung abnimmt und Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Sie haben es auf der Gegenseite mit geschulten Spezialisten zu tun, die Ihnen selbst ein Pferd als Schwein verkaufen können, so glaubwürdig klingt das alles, was Ihnen die Versicherung erzählt. Damit Sie am Ende aber auch ein Pferd kaufen, ergreifen Sie doch die Chance und lassen sich ebenfalls von einem Spezialisten vertreten - und das auch noch auf Kosten der Versicherung. Sie haben immer das Recht auf Unterstützung durch einen RechtsanwaltVor Jahren hieß es noch, dass Sie erst einen Anwalt beauftragen dürfen, wenn sich die Schadensregulierung als kompliziert erweist. Wenn Sie also die Hilfe durch einen Anwalt für erforderlich halten durften.Das gilt mittlerweile nicht mehr. Denn es gibt keine einfach gelagerten Verkehrsunfälle mehr. Diese Zeiten sind vorbei. Selbst bei ganz klarer Haftung, müssen Sie immer mit Einwänden der Versicherung zur Schadenshöhe rechnen. In nahezu jedem Unfall gibt es Kürzungen bei den Sachverständigenkosten, bei der Wertminderung, den Reparaturkosten, beim Restwert, beim Wiederbeschaffungswert, den Abschleppkosten, den Mietwagenkosten und den Verbringungskosten.Die Fälle, in denen die Versicherung zu 100% das bezahlt, was als Schaden beziffert wurde, können Sie mittlerweile an einer Hand abzählen. Und deshalb sagt der Gesetzgeber, dass Ihnen ein Rechtsanwalt zusteht, der Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Egal, ob der Fall sich anfangs als einfach erweist.Dass mittlerweile auch nahezu alle Gerichte zugunsten der Unfallgeschädigten urteilen, haben sich die Haupflichtversicherungen durch ihren Kürzungswahn selbst zu zuschreiben.Auch Fuhrparks und Firmen dürfen Anwalt beauftragenDas geht mittlerweile sogar so weit, dass sich auch geschäftlich gewandte Personen, Firmen, sogar Fuhrparks, Leasinggesellschaften oder Autovermietungen anwaltliche Unterstützung nehmen dürfen, weil die Kürzungen überhand nehmen und sich viele - die nicht juristisch geschult sind - gar nicht mehr auskennen können, welche Kürzung seine Berechtigung hat. Das gilt allerdings auch zum Teil bei Kollegen sogar Richtern, die nicht ständig im Verkehrsrecht bzw. Unfallgeschäft tätig sind. Die Anzahl der Urteile, welche zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, nehmen Überhand. Wer nicht ständig auf dem Laufenden bleibt, verliert schnell den Überblick.Die Höhe richtet sich nach dem AuftragswertDie Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Auftragswert. Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt damit, bei der Versicherung die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und die Kostenpauschale durchzusetzen, ist die Gesamtsumme der Auftragswert. Daraus entstehen die Anwaltskosten. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Standardfall mit durchschnittlichem Aufwand steht Ihrem Rechtsanwalt dann eine 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu. Beläuft sich der Schaden z.B. auf 4.384,00 €, entstehen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 €. Versicherung zahlt nach dem RegulierungswertWenn die Versicherung den Schaden in dieser Höhe erstattet, werden auch die Anwaltskosten in Höhe von 413,64 € übernommen. Kürzt die Versicherung, ist die Höhe der Kürzung maßgeblich für die Kostenerstattung. Fällt die Zahlung der Versicherung z.B. geringer aus als 4.000,00 €, entsteht das, was wir Anwälte einen Gebührensprung nennen. D.h. nach dem RVG fällt die nächstniedrigere Gebühr an, die liegt bei 261,30 € netto. Mit 20,00 € Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer muss die Versicherung dann die Anwaltskosten nur in Höhe von 334,75 € erstatten.Die Differenz zu den entstandenen Rechtsanwaltskosten beträgt 78,89 €. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen Sie diesen Kosten selbst bezahlen. In diesen Fällen zahlt es sich z.B. aus, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung haben. Gerade bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten, kommt es häufig vor, dass die Kürzungen der Versicherer sich auf mehrere 100,00 € belaufen - ein Teil mag gerechtfertigt sein, ein Großteil der Kürzung ist aber rechtswidrig. Wenn Sie ohne Anwalt mit der Versicherung regulieren, akzeptieren Sie die Kürzung vielleicht und verlieren am Ende mit 300,00 €, 400,00 € oder 500,00 € oder mehr. Wenn es Ihrem Anwalt aber gelingt, die 500,00 € rechtswidrige Kürzung doch bei der Versicherung durchsetzen und Sie müssen nur knapp 79,00 € Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen, dann haben Sie immer noch ein Plus von 421,00 €. Das heißt, dass Sie auch bei einer geringen Kostenbeteiligung mit Anwalt besser dastehen, als wenn Sie die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen. Auch bei Mitverschulden werden die Anwaltskosten übernommenEs ist immer wieder zu lesen, dass die Anwaltskosten nur erstatten würden, wenn Sie an dem Unfall kein Mitverschulden trifft. Das stimmt so auch nicht. Auch hier gilt das Prinzip, dass die Anwaltskosten aus dem Auftragswert entstehen und die Versicherung die Kosten aus dem Regulierungswert erstattet. Wenn Sie Ihrem Anwalt den Unfall mit allen relevanten Details schildern und auch nichts verschönern oder weglassen, kann der Anwalt Ihnen sagen, ob Sie den Unfall möglicherweise mitverschuldet haben. Der Rechtsanwalt muss Ihnen sagen können, ob Sie von der Versicherung 100% Ihres Schadens erwarten können. Zeichnet sich ab, dass Sie an dem Unfall ein Mitverschulden trifft, muss der Anwalt Sie darauf hinweisen. So haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie ihn trotzdem damit beauftragen wollen, 100% des Schadens bei der Versicherung zu fordern, oder weniger, weil Sie aus einer möglichen Betriebsgefahr Ihres Autos mithaften. Ein typisches Beispiel sind Parkplatzunfälle, die in den überwiegenden Fällen mit eine Quote von 50% ausgehen. Wobei es auch hier immer den Einzelfall zu beurteilen gilt.Gerade hier zeigt sich, was ein Anwalt für Sie tun kann.Die Versicherung hat kürzlich versucht, meine Mandantin mit 50% abzuspeisen. Bei einem Schaden, der im 5-stelligen Bereich lag. Da der Unfall aber schlicht und ergreifend keine Mitschuld der Mandantin hergab, obwohl er sich auf einem Parkplatz ereignet hat, konnte dann nach Erhebung der Klage die Zahlung von 100% des Schadens erreicht werden. Auf diesen Prozess hat sich die Versicherung nicht eingelassen. Wenn Sie von Anfang an wissen, dass Sie keine 100% Erstattung zu erwarten haben, beaufragen Sie Ihren Anwalt dementsprechend. Dann stimmen Auftragswert und Regulierungswert wieder überein. So haben Sie dann auch bei einem Mitverschulden die Möglichkeit, dass Ihre Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung voll übernommen werden. RVG-Tabelle Anwaltskosten auch für Firmen Anwalt für Fahrzeugflotte Der Anwalt, ein Muss in UnfallsachenAmtsrichter rät, Anwalt einschalten
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Das Unfallgutachten bietet einige wesentliche Vorteile für Sie, die Sie nutzen sollten. Neulich saß ich mit einer Mandantin zusammen, die ihren ersten Autounfall hatte. Als ich sie fragte, ob sie eine Gutachter hat, oder ob ich ihr einen empfehlen soll, fragte sie mich völlig erstaunt, ob sie selbst einen Gutachter beauftragen darf. Sie dachte, Sie müsse einen von der Versicherung nehmen. Wenn Sie wissen wollen, warum ich der Mandantin geraten habe, einen freien Gutachter zu nehmen und weshalb diese Empfehlung auch für Sie gilt, dann lesen Sie bitte weiter. BeweissicherungDas Gutachten ist zum einen die Grundlage für die Werkstatt, was den zu wählenden Reparaturweg angeht. Es dient aber nur als Reparaturgrundlage und Schadenskalkulation, sondern auch zur Beweissicherung. Bei der Schadensregulierung gibt es oft genug Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die gerne auch im Nachhinein Zahlungen bei den Reparaturkosten verweigern will. In solchen Fällen ist es wichtig, auf ein Schadensgutachten zurückgreifen zu können. Denn wenn die Versicherung vor der Reparatur keine Einwände gegen das Gutachten erhoben und die Werkstatt sich bei der Reparatur an das Gutachten gehalten hat, muß die Versicherung die vollen Reparaturkosten bezahlen.Kürzt sie trotzdem, haben Sie vor Gericht sehr gute Chancen, dass die Versicherung zur Zahlung verurteilt wird. Das Gutachten nimmt auch zu Vor- oder Altschäden an Ihrem Fahrzeug Stellung, was im Haftpflichtschadensfall besonders wichtig ist. WertminderungBei jüngeren Fahrzeugen ist ein Gutachten schon deshalb sinnvoll, weil an Ihrem Auto eine Wertminderung entstanden sein könnte. Wenn Sie auf ein Gutachten verzichten und stattdessen nur einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, bringen Sie sich selbst um Ihre Wertminderung. Im Kostenvoranschlag finden Sie keine Angaben zu einer möglichen Wertminderung und verschenken Geld. Denn wenn Sie das Fahrzeug später verkaufen und dem Käufer mitteilen, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte, ist schon vorprogrammiert, dass der Kaufinteressent den Kaufpreis drücken wird und Sie Kürzungen beim Verkaufspreis hinnehmen müssen. Diese Kürzung soll durch die Wertminderung ausgeglichen werden. Die erfahren Sie aber nur durch ein Gutachten. Grundlage für die ReparaturDer Sachverständige bestimmt im Gutachten den Reparaturweg, den die Werkstatt zu wählen hat. Dabei werden die einzelnen von der Werkstatt durchzuführenden Arbeiten, die Stundenverrechnungssätze und die benötigten Ersatzteile kalkuliert. Auf diese Kalkulation dürfen Sie als Unfallgeschädigter vertrauen und die Werkstatt beauftragen, so zu reparieren, wie es im Gutachten steht. Erhebt die Versicherung gegen das Gutachten keine Einwände und repariert die Werkstatt nach den Vorgaben des Gutachtens, sind spätere Kürzungen bei der Reparaturrechnung rechtswidrig. Mit einem Sachverständigengutachten schaffen Sie eine tragfähige Grundlage, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug gegenüber der Versicherung durchsetzen zu können. Das Gutachten legt die übliche Reparaturdauer festDamit Sie einen Anhaltspunkt haben, wie lange Sie einen Mietwagen anmieten dürfen bzw. wie viel Tage Ihnen Nutzungsausfall zusteht, müssen Sie wissen, wie lange die Reparatur dauern wird. Es ist zwar möglich, dass die Reparatur sich länger hinzieht, als der Sachverständige ins Gutachten geschrieben hat. Um aber überhaupt Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall geltend machen zu können, müssen Sie wissen, wie lange die Reparatur voraussichtlich dauern wird. Das erfahren Sie im Kostenvoranschlag nicht. Der Anspruch auf das Gutachten besteht auch ohne Reparatur! Sie haben generell das Recht, ein eigenes Schadensgutachten einzuholen und einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, wenn kein Bagatellschaden vorliegt. Das ist die einzige Ausnahme, bei der Sie nach einem unverschuldeten Unfall keine Zahlung für einen Gutachter erwarten können. Liegt ein Bagatellschaden vor, müssen Sie sich mit einem Kostenvoranschlag begnügen. Bei einem Bagatellschaden haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten, da die Kosten hierfür einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Die Grenze für den Bagatellschaden ziehen die Gerichte nach wie vor bei 750,00 €. Hier gibt es mittlerweile große Anstrengungen der Versicherungen diese Bagatellschadenrenze in die Höhe zu treiben. Lassen Sie sich darauf nicht ein. Wenn Sie von der Versicherung ein Schreiben erhalten in dem zu lesen ist, dass bei vermeintlichen Reparaturkosten von über 1.000,00 € angeblich ein Bagatellschaden vorliegt und damit kein Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten besteht, ist das einfach nur falsch. Ansonsten gilt: Sie dürfen den Gutachter selbst wählen und Sie sollten ihn selbst wählen. Sie müssen nicht bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nachfragen, ob Sie einen eigenen Gutachter beauftragen dürfen. Vor allem müssen Sie keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren. Mit dem Recht auf einen eigenen Gutachter soll Waffengleichheit zur Haftpflichtversicherung hergestellt werden. Die Versicherung hat eigene Gutachter, die Ihnen technisch überlegen sind.Diese Überlegenheit soll dadurch ausgeglichen werden, dass Sie auf Kosten der Versicherung einen Sachverständigen beauftragen können, den Sie frei wählen. Denn Sie müssen nicht darauf vertrauen, dass ein Sachverständiger, der im Auftrag der Versicherung handelt und vor allem die von der Versicherung zu bezahlenden Schäden kalkulieren soll, unparteiisch und zu Ihren Gunsten den Schaden schätzt. Das Recht auf einen Gutachter wird immer wieder durch die Gerichte bestätigt, auch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.11.2004 VI ZR 365/03. Welche Vorteile hat das unabhängige Gutachten?Sie erhalten eine objektive Wertermittlung eines neutralen Gutachters. Die Gutachter, die von den Versicherungen geschickt werden, kalkulieren zugunsten ihres Auftraggebers und haben oft konkrete Vorgaben, welche Positionen zu streichen sind. Der Gutachter der Versicherung ist darauf bedacht, den Schaden, den sein Auftraggeber zu bezahlen hat, möglichst gering zu halten. Das führt in vielen Fällen dazu, dass die Unfallfahrzeuge regelrecht kaputt gerechnet werden. Während ein unabhängiger Gutachter zu dem Ergebnis kommen würde, dass noch ein Reparaturschaden vorliegt, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass der Versicherungsgutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden kalkulieren wird. Da werden die Reparaturkosten und der Restwert des Fahrzeugs etwas höher kalkuliert und der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ein wenig niedriger angesetzt. Sofern überhaupt eine Wertminderung im Gutachten auftaucht, ist die üblicherweise auch wesentlich niedriger als bei einem unabhängigen Gutachter. Kommen wir noch zu der Frage, die Sie sicher interessiert. Wer zahlt das Gutachten?Die Kosten für das Schadensgutachten im Haftpflichtfall hat die Versicherung des Unfallverursachers zu bezahlen. Wenn Sie an dem Unfall überhaupt keine Schuld haben, werden die Kosten vollständig übernommen. Trifft Sie eine Mitschuld, wird eine Haftungsquote festgelegt und die Kosten für das Gutachten nach dieser Quote erstattet. Typischer Fall sind die Parkplatzunfälle, wenn beide gleichzeitig ausparken und sich in der Mitte treffen. Die Versicherung reguliert den Schaden mit einer Quote von 50%, also werden auch die Gutachterkosten zur Hälfte erstattet. Im Gegensatz zum Gutachten werden Kostenvoranschläge häufig noch gratis erstellt. Berechnet Ihre Werkstatt aber den Aufwand für einen Kostenvoranschlag, sind diese Kosten von der Versicherung zu erstatten. In den Abrechnungsschreiben ist zwar dann immer mal zu lesen, dass die Kosten für den Kostenvoranschlag bei der Reparatur verrechnet würden. Diese Auffassung ist falsch. Wenn die Werkstatt Ihnen eine Rechnung für die Erstellung des Kostenvoranschlags stellt, muss die Versicherung die Kosten für ebenfalls übernehmen.Fazit:Ist die Bagatellschadengrenze von 750,00 € erreicht, dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.Das Gutachten gibt Ihnen eine Beweissicherungsgrundlage undermittelt eine Wertminderung, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.Zur Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer macht das Gutachten ebenfalls AngabenDas Recht auf ein Gutachten besteht unabhängig davon, ob Sie den Schaden reparieren lassen.
Elli H. Radinger ist Wolfsforscherin, Autorin und Abenteurerin. Sie hat nach ihrem Jurastudium als Anwältin gearbeitet, war in diesem Beruf aber nicht glücklich, und als der Ehemann einer Mandantin ihr das Streitobjekt in deren Scheidungsfall, einen Fernseher, durch das geschlossene Fenster warf, war das Maß voll. Heute lebt Elli Radinger ihren Traum und schreibt spannende, emotionale Geschichten, die den Menschen die Zusammenhänge der Natur näher bringen sollen. Vor allem die Wölfe haben es ihr dabei angetan. Sie hat nach der Anwaltstätigkeit ein Praktikum in einem Wolfsgehege in den USA gemacht und begleitete von Anfang an, als unabhängige Forscherin, das Wolfsprojekt im Yellowstone-Nationalpark, in das sie immer noch involviert ist. Die Wölfe waren es auch, die Elli Radinger in eine äußerst ungewöhnliche Liebesgeschichte führte, die sie in ihrem neuesten Buch “Minnesota Winter” niederschrieb. Sich auf einem Wolfskongress zu verlieben und danach über Briefe in Kontakt zu bleiben, ist die eine Sache, dann aber Hals über Kopf für über ein Jahr zu ihm in eine abgelegene Wildnis in Minnesota zu ziehen, ohne Strom, ohne fließend Wasser und andere gewohnte Annehmlichkeiten, das ist eine ganz andere Dimension.