POPULARITY
Drei spannende Fälle zeigen, wie Verbraucherrechte im Alltag verletzt werden und was die Verbraucherzentrale dagegen tut. Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabstelle Recht, und Niklaas Haskamp sprechen über irreführende Werbung, Mogelpackungen und Händler, die das Widerrufsrecht einfach ignorieren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät nicht nur Verbraucher:innen, sondern geht auch für Verbraucherrechte vor Gericht. Und sie möchte mit diesem Podcast Verbraucherinnen und Verbraucher ermutigen, ihre Rechte einzufordern und dazu auch die Unterstützungsangebote der Verbraucherzentrale zu nützen. **Weitere Informationen:** - [Für Ihre Rechte!] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/recht-bw) - [Stark für Verbraucherrechte - Alle Podcast-Folgen] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/verbraucherzentrale/stark-fuer-verbraucherrechte-alle-podcastfolgen-70510) - [Urteilsdatenbank] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/urteilsdatenbank) - [Mogelpackungen: Was hinter Luftnummern und versteckten Preiserhöhungen steckt] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/mogelpackungen-was-hinter-luftnummern-und-versteckten-preiserhoehungen-steckt-11707) - [Falsche Versprechen, irreführende Angabe - Es kann Schadensersatz geben!] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/vertraege-reklamation/kundenrechte/falsche-versprechen-irrefuehrende-angabe-es-kann-schadensersatz-geben-83819) - [Umtausch-Check] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/umtauschcheck-54413) - [Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/beratung-bw) **Senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Fragen oder Ihrer Meinung zu dieser Folge an online@vz-bw.de ** Alle Folgen: [www.vz-bw.de/podcast](www.vz-bw.de/podcast)
Wer online einkauft, bekommt günstige Angebote, eine riesige Auswahl – und das bequem vom Sofa aus. Online-Shopping hat aber auch seine Schattenseiten, denn Betrüger versuchen mit Fake-Shops, Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, manche Zahlungsmethoden sind unsicher und manches Paket kommt nicht heile oder gar nicht an. Für c't 4/2025 haben wir Checklisten zusammengestellt, die beim Einkauf im Internet helfen. In dieser Folge von c't uplink erzählen Markus Montz, Ulrike Kuhlmann und Jo Bager aus der c't-Redaktion, was sie für diese Artikelstrecke herausgefunden haben: Jo gibt einen Überblick, wo und mit welchen Tricks man Schnäppchen findet und Geld spart. Markus hat sich angesehen, wie Online-Einkäufer betrügerische Fake-Shops erkennen und sicher bezahlen. Ulrike zeigt, welche Rechte Verbraucher haben, wenn ein Einkauf mal schiefgeht und Ware kaputt- oder verloren geht. Unsere Online-Shopping-Checklisten finden Sie in der [c't 4/2025](https://www.heise.de/select/ct/2025/4). Die Ausgabe gibt's ab dem 7. Februar am Kiosk, im Browser und in der c't-App für iOS und Android.
Herbstzeit ist Wein-Zeit. Das wissen auch gewiefte Weinverkäufer. Teilweise arbeiten sie mit fragwürdigen Methoden. Zum Beispiel überrumpeln sie Leute am Telefon mit einem wortreichen und verwirrenden Verkaufsgespräch. Oder ein Spediteur fragt überraschend, wann er eine angebliche Wein-Bestellung liefern könne. Oder aus einem Angebot mit zwei Probeflaschen wird plötzlich eine grosse Bestellung für einige 100 Franken. «Espresso» zeigt, wie Sie sich In solchen Fällen wehren können: Bei Telefonverkäufen gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. An Messen hingegen nicht. Weitere Themen: - «Bier auf Wein, das lass sein»: Stimmt dieser Rat?
Der Vertrag für den Glasfaseranschluss ist unterzeichnet, doch der Ausbau zieht sich ewig hin? Dann gibt es Wege, den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Der Anwalt Dennis Jlussi macht u.a. Gründungsberatung und berichtet hier aus der Praxis des Bürokratie-Wahns. Von AGB, Widerrufsrecht, Datenschutz, Elektrogesetz, Verpackungsgesetz, CE-Kennzeichnung/Konformitätserkärung, Lieferkettengesetz und vielem mehr. Zum Twitter-Account von Dennis Jlussi: / dotcomlaw Christian Rieck auf Twitter: / profrieck ►WEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECK: Es scheint, als ob die Bürokratie in verschiedenen Bereichen wirklich überhand nimmt. Von den Herausforderungen bei der Selbstzertifizierung bis hin zu den Datenschutzbestimmungen. Haben Sie Ideen oder Vorschläge, wie man diese Probleme angehen könnte? Einige Ansätze könnten sein: 1. Vereinfachung und Harmonisierung von Gesetzen und Regularien: Es könnte eine umfassende Überprüfung und Konsolidierung von Gesetzen und Regularien durchgeführt werden, um unnötige Bürokratie abzubauen und eine einheitliche Regelung zu schaffen. 2. Klarere Richtlinien: Durch die Bereitstellung klarer und verständlicher Richtlinien können Unternehmen und Gründer besser verstehen, was von ihnen erwartet wird, und sich leichter an die Vorschriften halten. 3. Unterstützung und Schulung für Kleinunternehmen: Die Bereitstellung von Unterstützung und Schulungen für Kleinunternehmen und Gründer in Bezug auf Compliance und Regulierung könnte dazu beitragen, dass sie besser darauf vorbereitet sind, mit den Anforderungen umzugehen und potenzielle Probleme zu vermeiden. 4. Digitalisierung von Prozessen: Die Digitalisierung von Compliance- und Regulierungsprozessen kann dazu beitragen, sie effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Dies könnte die Verwendung von Online-Plattformen, automatisierten Systemen und Self-Service-Tools umfassen. 5. Bessere Durchsetzung und Kontrolle: Eine verbesserte Durchsetzung und Kontrolle der Gesetze und Vorschriften könnte dazu beitragen, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Unternehmen und Einzelpersonen sich an die Regeln halten. 6. Internationale Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ländern und Jurisdiktionen könnte dazu beitragen, konsistente Standards und Best Practices zu fördern und grenzüberschreitende Probleme anzugehen. 7. Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kleinunternehmen: Bei der Entwicklung neuer Gesetze und Vorschriften sollten die Bedürfnisse und Herausforderungen von Kleinunternehmen besonders berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Regulierung nicht übermäßig belastend ist. Diese Ansätze könnten kombiniert werden, um eine ganzheitliche Lösung für die Probleme der übermäßigen Bürokratie und Regulierung zu entwickeln. Es gibt Länder, die als Vorbilder für eine effektive Regulierung und Bürokratiebekämpfung gelten. Singapur: Singapur wird oft als Paradebeispiel für effiziente Regierungsführung und eine unternehmerfreundliche Umgebung angeführt. Das Land hat sich einen Ruf für transparente und einfache Regulierung erarbeitet, was es zu einem attraktiven Standort für Unternehmen und Investitionen macht. Neuseeland: Neuseeland hat in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen, um die Regulierung zu vereinfachen und die Bürokratie abzubauen. Durch Initiativen wie das "Better Regulation" Programm hat Neuseeland versucht, die Belastung für Unternehmen und Bürger zu reduzieren und gleichzeitig die Wirksamkeit der Regulierung zu verbessern. Estland: Estland ist bekannt für seine fortschrittliche E-Government-Initiativen, die dazu beitragen, bürokratische Hürden zu reduzieren und die Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und der Regierung zu vereinfachen. Durch die Digitalisierung von Prozessen konnte Estland die Effizienz der Verwaltung verbessern und die Bürokratie abbauen. ►WEITERES VON CHRISTIAN RIECK: *Das aktuelle Buch "Anleitung zur Selbstüberlistung": https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... *Die 36 Strategeme der Krise: ○Print: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... ○Kindle: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... *Schummeln mit ChatGPT: ○https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... ○https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... *Digni-Geld - Einkommen in den Zeiten der Roboter: ○Print: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN... ○Ebook: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN... ○YouTube: https://www.youtube.com/c/ProfRieck?s... ○Instagram: / profrieck ○Twitter: / profrieck ○LinkedIn: / profrieck *○Hinweis: Die angegebenen Links können Affiliate-Links sein, bei denen eine Provision gezahlt wird. #profrieck #deutschland #bürokratie
Der Anwalt Dennis Jlussi macht u.a. Gründungsberatung und berichtet hier aus der Praxis des Bürokratie-Wahns. Von AGB, Widerrufsrecht, Datenschutz, Elektrogesetz, Verpackungsgesetz, CE-Kennzeichnung/Konformitätserkärung, Lieferkettengesetz und vielem mehr. Zum Twitter-Account von Dennis Jlussi: / dotcomlaw Christian Rieck auf Twitter: / profrieck ►WEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECK:Es scheint, als ob die Bürokratie in verschiedenen Bereichen wirklich überhand nimmt. Von den Herausforderungen bei der Selbstzertifizierung bis hin zu den Datenschutzbestimmungen. Haben Sie Ideen oder Vorschläge, wie man diese Probleme angehen könnte?Einige Ansätze könnten sein:1. Vereinfachung und Harmonisierung von Gesetzen und Regularien: Es könnte eine umfassende Überprüfung und Konsolidierung von Gesetzen und Regularien durchgeführt werden, um unnötige Bürokratie abzubauen und eine einheitliche Regelung zu schaffen.2. Klarere Richtlinien: Durch die Bereitstellung klarer und verständlicher Richtlinien können Unternehmen und Gründer besser verstehen, was von ihnen erwartet wird, und sich leichter an die Vorschriften halten.3. Unterstützung und Schulung für Kleinunternehmen: Die Bereitstellung von Unterstützung und Schulungen für Kleinunternehmen und Gründer in Bezug auf Compliance und Regulierung könnte dazu beitragen, dass sie besser darauf vorbereitet sind, mit den Anforderungen umzugehen und potenzielle Probleme zu vermeiden.4. Digitalisierung von Prozessen: Die Digitalisierung von Compliance- und Regulierungsprozessen kann dazu beitragen, sie effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Dies könnte die Verwendung von Online-Plattformen, automatisierten Systemen und Self-Service-Tools umfassen.5. Bessere Durchsetzung und Kontrolle: Eine verbesserte Durchsetzung und Kontrolle der Gesetze und Vorschriften könnte dazu beitragen, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Unternehmen und Einzelpersonen sich an die Regeln halten.6. Internationale Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ländern und Jurisdiktionen könnte dazu beitragen, konsistente Standards und Best Practices zu fördern und grenzüberschreitende Probleme anzugehen.7. Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kleinunternehmen: Bei der Entwicklung neuer Gesetze und Vorschriften sollten die Bedürfnisse und Herausforderungen von Kleinunternehmen besonders berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Regulierung nicht übermäßig belastend ist.Diese Ansätze könnten kombiniert werden, um eine ganzheitliche Lösung für die Probleme der übermäßigen Bürokratie und Regulierung zu entwickeln.Es gibt Länder, die als Vorbilder für eine effektive Regulierung und Bürokratiebekämpfung gelten. Singapur: Singapur wird oft als Paradebeispiel für effiziente Regierungsführung und eine unternehmerfreundliche Umgebung angeführt. Das Land hat sich einen Ruf für transparente und einfache Regulierung erarbeitet, was es zu einem attraktiven Standort für Unternehmen und Investitionen macht.Neuseeland: Neuseeland hat in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen, um die Regulierung zu vereinfachen und die Bürokratie abzubauen. Durch Initiativen wie das "Better Regulation" Programm hat Neuseeland versucht, die Belastung für Unternehmen und Bürger zu reduzieren und gleichzeitig die Wirksamkeit der Regulierung zu verbessern.Estland: Estland ist bekannt für seine fortschrittliche E-Government-Initiativen, die dazu beitragen, bürokratische Hürden zu reduzieren und die Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und der Regierung zu vereinfachen. Durch die Digitalisierung von Prozessen konnte Estland die Effizienz der Verwaltung verbessern und die Bürokratie abbauen.►WEITERES VON CHRISTIAN RIECK: *Das aktuelle Buch "Anleitung zur Selbstüberlistung": https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI...*Die 36 Strategeme der Krise: ○Print: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI...○Kindle: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... *Schummeln mit ChatGPT: ○https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... ○https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI...*Digni-Geld - Einkommen in den Zeiten der Roboter: ○Print: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN...○Ebook: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN...○YouTube: https://www.youtube.com/c/ProfRieck?s... ○Instagram: / profrieck ○Twitter: / profrieck ○LinkedIn: / profrieck *○Hinweis: Die angegebenen Links können Affiliate-Links sein, bei denen eine Provision gezahlt wird.#profrieck #deutschland #bürokratie
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz kein Rückgaberecht-auch wenn viele Läden Gekauftes zurücknehmen. Das passiert ab und zu: Ein Fehlkauf Die Farbe des Pullovers passt doch nicht, oder das eben gekaufte Buch liegt kurz später auf dem Geburtstagstisch, als Geschenk. Und nun? Kann ich die Waren im Laden zurückgeben und erhalte das Geld zurück? Nein, in der Schweiz kennen wir kein Rückgaberecht. Wenn Verkäufer Waren zurücknehmen und dafür das Geld erstatten oder einen entsprechenden Gutschein ausstellen, dann ist das die reine Kulanz der Läden. Einzige Ausnahmen: Sogenannte Haustürgeschäfte und Versicherungsverträge Bei Haustürgeschäften gilt bei Verträgen das Widerrufsrecht. In Situationen, in denen Kundinnen und Kunden von Verkäufern überrumpelt werden könnten. An der Haustür zum Beispiel, auf der Strasse oder am Telefon. Wer so einen Kaufvertrag unterschreibt, hat sieben Tage Zeit, diesen schriftlich aufzulösen. Seit 2022 gilt im Versicherungsvertragsgesetz: Ein Versicherungsnehmer hat nach Vertragsabschluss 14 Tage Zeit, um den Vertragsabschluss zu widerrufen.
Du hast einen Auftrag erhalten, arbeitest fleißig, bekommst Abschlagszahlungen, bist fertig und stellst die Schlussrechnung. Aber der Kunde zahlt nicht, und was noch schlimmer ist, er fordert die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Kann das passieren? Ja, aber... Die Antworten erfährst du im Podcast und obendrein, warum es sinnvoll ist, den Datenschutz gleich mit zu berücksichtigen.
Immobilienpodcast - Vom Immobilienmakler mit Herz & Diskretion - Boris Wienke
Praxistipp - Widerrufsrecht - Datenschutzvereinbarung - Geldwäsche Hier bekommst du eine wahre Geschichte auf die Ohren. Höre gern rein, warum du auf das Widerrufsrecht, die Datenschutzvereinbarung und das Thema Geldwäsche achten solltest. Warum der Makler dir möglicherweise keine weiteren Informationen zur zu verkaufenden Immobilie erhältst. Viel Spaß beim Anhören. Boris Wienke ▶ https://www.3v-immobilien.com - Immobilie verkaufen? ▶ https://www.boris-wienke.de - Immobilien lernen? ▶ https://www.anchor.fm/boris-wienke - Immobilienpodcast P.S.: Du hast eine Immobilie zu verkaufen, aber selbst keine Zeit? Dann lass uns jetzt darüber sprechen. Suche dir jetzt einen Termin online aus, wann immer du Zeit hast https://calendly.com/3v-immobilien/kostenlose-immo-beratung Neue Methode: Boris Bauchweg Challenge, 5 - 10 kg dauerhaft abnehmen, ohne Sport
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Lebensmittel online kaufen: Wenn Frisches schlecht ist Time is money sagt man so schön. Bei vielen von uns ist es auch eine Frage der Bequemlichkeit. So will der eine oder andere den Schlangen an Supermarktkassen entgehen und bestellt auch Lebensmittel online! Immer mehr Menschen bestellen Lebensmittel online - auch Milchprodukte, Obst oder Fleisch. Das spart Zeit, kann jedoch auch Tücken haben: Zum Beispiel, wenn die gelieferten Waren bei der Ankunft bereits verdorben sind. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps zur Rechtslage. Für Lebensmittel-Shops im Internet gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für stationäre Supermärkte. "Das heißt, dass sie alle Angaben online zur Verfügung stellen müssen, die auf der Verpackung stehen", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. "Denn nur so können sich Käuferinnen und Käufer über Zutaten, allergieauslösende Stoffe oder die Packungsgröße informieren." Verdorbene Ware ist Reklamationsgrund Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen. "Es muss erst bei der Lieferung ersichtlich sein", erklärt Rempel. "Daher ist es kein Reklamationsgrund, wenn die gelieferte Milch bereits am nächsten Tag abläuft." Frische und verderbliche Waren wie Milchprodukte, Fleisch oder Gemüse können auch nicht einfach zurückgegeben werden. "Für solche Produkte gibt es kein Widerrufsrecht", warnt Rempel. Ist der Käse angeschimmelt oder die Wurst verdorben, sollte das hingegen unbedingt reklamiert werden. "Bei Lebensmittellieferungen gibt es ein Recht auf einwandfreie Ware, genau wie bei anderen Produkten", sagt R+V-Experte Rempel. Der Online-Shop muss in diesem Fall für Ersatz sorgen. Wenn das Produkt nicht mehr verfügbar ist, können Kundinnen und Kunden vom Kauf oder einem Teil des Kaufs zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Um Anspruch auf eine Reklamation durchzusetzen, empfiehlt sich, die Ware direkt nach der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen. Fehlt etwas oder sind die Lebensmittel nicht in einwandfreiem Zustand, sollte dies dem Online-Händler schnellstmöglich mit einem Foto als Beweis gemeldet werden. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Anders als beim stationären Handel gibt es für Online-Shops ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Original verpackte Waren - auch Lebensmittel - können ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Ausgenommen sind frische Produkte und solche mit kurzer Haltbarkeit. Die Kosten für die Rücksendung tragen in der Regel die Käuferinnen und Käufer. Wurde bei einem online bestellten Produkt nach der Zustellung die Hygiene-Versiegelung entfernt oder eine Konserve oder Flasche geöffnet, erlischt das Widerrufsrecht. Auch speziell auf Kundenwunsch hergestellte Lebensmittel wie individuelle Müslimischungen können in der Regel nicht zurückgeschickt werden - es sei denn, die Firma bietet ausdrücklich ein Rückgaberecht an. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Differenzbesteuerung für Gebrauchtwagen - Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags - Befreiung von der Zahlungspflicht bei Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Mai 2023 entschieden: Wer privat als Verbraucher kauft oder bestellt, und keine Widerrufsbelehrung bekommt, kann alles Geld zurückfordern. Plus: Die Ware behalten. Handwerker bleiben auf ihren Kosten sitzen. Mehr dazu in diesem Video. Hol dir dein Geld zurück
Wie sieht es aus mit dem Widerrufsrecht bei Handwerkerleistungen? Müssen Gesundheitsschäden nach einer Corona-Impfung als Dienstunfall anerkannt werden? Die Urteile der Woche mit Immo Hesse.
Ein tieferer Check verschiedener Etsy Shops hat mir verdeutlicht, dass unfassbar viele Etsy Verkäuferinnen auf sehr, sehr dünnem Eis handeln Mit unbedachtem Handeln riskieren sie ihren ganzen Traum vom eigenen Label. Etsy ist kein rechtsfreier Raum und es gibt Unternehmen, welche sich alleine darauf spezialisiert haben Onlineshops und Etsy Shops zu finden, die nicht rechtssicher handeln. Da werden fröhlich AGB kopiert, weitergereicht oder von zweifelhaften Anbietern einmalig gekauft. Impressum, was ist das? “Ach ich schreib' einfach ‘Auf Anfrage' ich gebe doch meine Adresse nicht preis”. Datenschutzerklärungen werden gar nicht erstellt oder ebenfalls kopiert, ohne darüber nachzudenken. Widerrufsbelehrung? Pffft, Einzelstücke sind eh ausgeschlossen, brauche ich nicht. CE-Zertifizierung? Markenrecht? Materialangaben? Überbewertet! “Wer macht denn so was, das ist doch viel zu aufwändig?” Habe ich kürzlich als Kommentar auf meinem Blog erhalten. Puh. Ironiemodus aus. Der Text oben ist natürlich NICHT ernst gemeint. In dieser Podcastfolge erfährst du, worum du dich kümmern MUSST, sobald du einen Etsy-Shop oder einen Onlineshop erstellst. Die Folgen rechtswidrigen Handelns sind Abmahnungen. Die kosten Nerven, die kosten Geld und falsch reagiert hast du einen Rattenschwanz an Problemen. Mehrfach habe ich erlebt, dass so eine Abmahnung das Aus für ein individuelles Label bedeutet. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. DU musst dich darum kümmern in Erfahrung zubringen, welche rechtlichen Vorgaben für deinen Shop und speziell für deine Produktnische herrschen. In dieser Podcastfolge gebe ich einen Überblick über alle Rechtstexte, die du für einen Etsy Shop brauchst und weitere rechtliche Themen, die dich je nach Produkt betreffen können. Auch wenn du ein alter Hase bist, es lohnt sich reinzuhören. Ich will mit dieser Folge absolut keine Angst machen, ich weiß, dass die rechtlichen Fragen für Creatives sehr, sehr unbeliebt sind. Aber es ist nicht so schwer. Echt. Löse die Herausforderungen und du wirst besser schlafen können. Wusstest du? Ausgefüllte Rechtstexte haben auch eine positive Wirkung auf deine Sichtbarkeit auf Etsy. Meine Empfehlung für Rechtstexte*: IT-Recht Kanzlei Die Anwälte der IT-Recht-Kanzlei haften für die Korrektheit der Rechtstexte, es gibt eine Schnittstelle zu Etsy und ein automatisches Update Service. Wenn du nur 10 EUR im Monat für dein Business übrig hast. Investiere sie in die Rechtstexte ______________________________ Link zum Blogartikel: https://kassenklingeln.de/etsy-agb/ Empfehlung CE-Zertifizierung: https://www.cefuerspielzeug.de/ Informationen Textilkennzeichnung: https://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg_2016/ Informationen Schmuck Kennzeichnung: https://www.it-recht-kanzlei.de/schmuck-verkauf-abmahnung.html https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Haftung/Schmuck-verkaufen-Kennzeichnung-laut-Produktsicherheitsgesetz.html Informationen Verpackungsverordnung: https://kassenklingeln.de/verpackungsgesetz-etsy/ _____________________________ *Affiliate-Link. Für die Empfehlung der Werbepartner bekomme ich eine kleine Provision, die mich unterstützt weiter kostenlos guten Content für dich zu erstellen. Du zahlst dabei keinen Cent mehr.
Checkt hier, ob ihr vom Deezer Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/deezer Ein österreichischer Nutzer kauft bei einem deutschen Shop für mehr als 3.000 Euro einen individuell zusammengestellten PC. Als er den Kauf widerrufen möchte, will der Verkäufer das allerdings nicht akzeptieren. Wir klären, ob das rechtens war. Zum Video von KreativEcke: https://www.youtube.com/watch?v=bAKVfcxPKhI
[Folge #70, 2023-03-02] Schon seit einer Woche haben wir die PSVR2 täglich im Einsatz. Wie sind unsere zweiten Eindrücke? Werden wir die PlayStation VR2 behalten oder nutzen wir unser Widerrufsrecht? Außerdem hören wir neben den zweiten Eindrücken auch noch nachträglich die ersten Eindrücke von Stagrov. Seid auf unsere Meinung gespannt!
Gerade bei Verträgen die über das Internet, Telefon, E-Mail oder per Brief abgeschlossen werden, gelten spezielle Regeln. Vor allem das Widerrufsrecht kann einem Makler zum Verhängnis werden. Du möchtest mehr über unsere Ausbildung und über den Beruf als Immobilienmakler erfahren? Dann vereinbare einfach ein kostenfreies Erstgespräch auf https://karriere.mein-makler.com/was-bietet-mein-makler/
Jeder kennt sie und jeder singt sie lauthals mit: Evergreens – Musiktitel aus längst vergangenen Tagen und dennoch in aller Munde bzw. Ohren. Aber nicht nur in der Musikbranche gibt es dieses Phänomen. Auch das Widerrufsrecht ist der ideale Tummelplatz für „Gassenhauer“. Der größte Unterschied? Wenn man den Leitspruch aus der Rechtsprechung anstimmt, hat keiner mehr so richtig Lust noch weiterzusingen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit fünf Klassikern aus unserer Widerrufs-Hitparade. Wer sich informiert, kann solche längst ausgeurteilten Fehler ganz leicht vermeiden.
Grundsätzlich gibt es beim Abschluss eines „Fernabsatzvertrages“ eine Widerrufsfrist. Das gilt für Verträge, die ohne direkten persönlichen Kontakt oder an der Haustür zustande gekommen sind. GIGA erklärt euch, wie lange der Widerruf üblicherweise möglich ist und was ihr dabei beachten müsst.
Thema heute: OLG Celle: Widerrufsjoker greift bei Immobiliendarlehen der DSL Bank Kunden von Banken haben oftmals den Eindruck, dass sie sich bei Unstimmigkeiten bezüglich Verträgen mit diesen kaum wehren können. Doch das ist oft gar nicht so. Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 30.03.2022 - 3 U 173/21 - entschieden, dass zwei Kunden der DSL Bank ihr Verbraucher-Widerrufsrecht wirksam ausgeübt haben. Die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger schlossen auf einen Antrag vom 11. Juni 2014, welchen die DSL Bank am 17. Juni 2014 annahm, einen Immobiliardarlehensvertrag zur Finanzierung ihres Eigenheims. Nachdem sie von der Möglichkeit gehört hatten, das Widerrufsrecht bei einem solchen Darlehensvertrag unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen noch nach Jahren wirksam ausüben zu können, erklärten sie den Widerruf mit einem Schreiben vom 18. Mai 2020 gegenüber der Bank. Da die DSL Bank die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs vorgerichtlich nicht akzeptieren wollte, kam es zum Rechtsstreit. Die OLG-Richter aus Celle entschieden, dass die Kläger ihr Widerrufsrecht durch ihr Schreiben aus dem Jahr 2020 wirksam ausgeübt hatten. Die Widerrufsfrist sei wegen der fehlerhaften Widerrufsinformation der DSL Bank gar nicht in Lauf gesetzt worden. Die Widerrufsbelehrung genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, nach denen sie umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig zu erfolgen hat, so das Oberlandesgericht. "Der Fall ist derart eindeutig, dass die Bank nicht gut beraten wäre, sich noch eine Bestätigung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof abzuholen", kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte die Entscheidung. "Die Entscheidung zeigt, dass es sich lohnt, Immobiliendarlehensverträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen." Rechtsfolge eines Widerrufs unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen ist eine vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Im Rahmen dieser Rückabwicklung hat der Darlehensnehmer Anspruch auf Rückzahlung aller geleisteten Beträge. HAHN Rechtsanwälte bietet Kunden deutscher Kreditinstitute eine kostenfreie Überprüfung ihrer Verträge hinsichtlich der zu prüfenden Rechtsfrage an, ob ihre Vertragsunterlagen fehlerhaft sind und eine Widerrufsmöglichkeit deshalb noch immer gegeben ist. In dem Bereich des Widerrufs von Darlehensverträgen unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen hat die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte bereits über 100 positive Gerichtsentscheidungen für ihre Mandanten erstritten. Gemessen daran ist sie Deutschlands erfolgreichste Kanzlei in diesem Bereich. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Klink, Luisawww.deutschlandfunk.de, Das war der TagDirekter Link zur Audiodatei
Klink, Luisawww.deutschlandfunk.de, Wirtschaft und GesellschaftDirekter Link zur Audiodatei
Im Jahr 2014 hat die EU-Verbraucherrechterichtlinie die Regelungen für Unternehmer und Verbraucher europaweit vereinheitlicht. Damals führten die vielen gesetzlichen Änderungen dazu, dass diverse Online-Shops Ziel von Abmahnungen wurden. Der häufigste Fehler: Die Nutzung veralteter Muster-Widerrufsbelehrungen. Acht Jahre später bringt der New Deal for Consumers erneut Gesetzesänderungen mit sich, die in Deutschland am 28.05.2022 in Kraft treten werden. Betroffen davon ist unter anderem das Widerrufsrecht und die Abmahnwelle von damals könnte sich wiederholen. Was Sie wissen müssen, damit Ihr Online-Shop den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht wird, erfahren Sie in diesem Rechtstipp der Woche.
Ein Zuzüger aus Deutschland sucht im Internet ein günstiges Handy-Abo. Beim Internet-Provider green.ch wird er fündig. Ein Abo für 50 Franken pro Monat, welches Salt für green.ch bereitstellt. Bei der Online-Bestellung wird plötzlich eine Anzahlung von 120 Franken verlangt. Der Mann erkundigt sich beim Kundendienst nach dem Grund. Dabei schwatzt ihm der Salt-Mitarbeiter ein vermeintlich besseres Angebot auf. Tags darauf merkt der Mann, dass dieses nur für zwei Jahre günstiger ist als das andere. Doch Salt verweigert ihm das Widerrufsrecht für Telefonverträge. Zu Unrecht, wie sich herausstellt. Weitere Themen: - Neue «Kassensturz»-Moderatorin: «Ich bin aufgeregt!»
Wir blicken zurück auf ein spannendes und ereignisreiches Jahr und besprechen die Highlights aus den Bereichen E-Commerce, Datenschutz und IP: In Folge 22 geht es jeweils um die TOP-3 Urteile im E-Commerce und im IP-Bereich, sowie die TOP-3 DSGVO-Bußgelder in 2021. Mit dabei sind unter anderem ein wegweisendes BGH-Urteil zu Änderungsklauseln in Banken-AGB, das enorme Auswirkungen auf die Praxis hat (nahezu alle Dauerschuldverhältnisse sehen eine Änderungsklausel vor). Außerdem geht es um ein kurioses Bußgeld der irischen Datenschutzbehörde gegen WhatsApp wegen instransparenter Informationen, das sich innerhalb von drei Jahren fast verfünffacht hat - und ein Grundsatzurteil des BGH zum Influencer-Marketing. Aber wir schauen nicht nur zurück, sondern auch nach vorne und wagen einen Ausblick auf 2022 und die vielen neuen Gesetze, die kommen.
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts, kein Ausschluss des Widerrufsrechts da Werksvertrag Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Widerruf
Raketenstart - Interviews mit Startups, Rechtliches Wissen & Hacks für Gründer und ihr Business
Kann man Pflanzen einfach so zurückschicken? Und was passiert eigentlich nach so einem Deal bei der Höhle der Löwen? Heute spricht Madeleine im RAKETENSTART Podcast mit Antonia Cox von Pottburri! Hast du dich schon einmal mit Plastikmüll bei Pflanzen- und Blumen beschäftigt? Da ist ganz schön was los! Deswegen hat Antonia zusammen mit ihrem Bruder einen nachhaltigen Pflanzentopf aus Sonnenblumenschalen für die Gartenbranche entwickelt, der sich nach dem Einpflanzen selbst einfach wieder abbaut. Und damit direkt einen Deal bei "Die Höhle der Löwen" mit Ralf Dümmel abgestaubt. In dieser Folge sprechen Antonia und RAKETENSTART Gründerin Madeleine über folgende Themen:
Das Fernabsatzrecht sieht für Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Doch dieses Recht soll nicht für alle Waren gelten. Der Gesetzgeber hat einen abschließenden Katalog mit Ausnahmen vom Widerrufsrecht formuliert. In unserem Rechtstipp der Woche beschäftigen wir uns mit der Ausnahme für Kundenspezifikationen, was genau dieser Ausnahme unterfällt und was die Rechtsprechung zu einzelnen Fällen sagt.
In Folge 20 von HÄRTING.fm sprechen wir über Non-Fungible-Tokens. Ein echtes Hype-Thema, immerhin wurde beispielsweise der erste Tweet des Twitter-Gründers Jack Dorsey aus dem Jahr 2006 wurde im März 2021 für knapp 3 Millionen Dollar versteigert. Maya, Agnes und Martin diskutieren mit Nicole Beranek Zanon von HÄRTING Schweiz darüber, was NFTs überhaupt sind, wie sie funktionieren und welche Einsatzmöglichkeiten es gibt. Thema sind vor allem die rechtlichen Fragestellungen: Was bekommt man überhaupt, wenn man ein NFT erwirbt? Sind das Wertpapiere? Was sagt das Urheberrecht? Und schließlich beantworten wir erstaunlich einhellig die Frage, ob uns NFTs erhalten bleiben werden. In den News: - das Urteil des BGH zu Flaschenpfand III und der Frage, welcher Preis der Gesamtpreis bei Pfandgut ist - die Klage von Reporter ohne Grenzen gegen staatliche Spähsoftware und - das BGH-Urteil zum Widerrufsrecht beim Kauf von Kurventreppenliften
Dürfen Polizisten im Einsatz unverfremdet im Internet gezeigt werden? Gibt es Überstundenzuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst? Antworten hat Christopher Gaube in den Urteilen der Woche:
Noch § 5: Das Zustandekommens des Vertrags, Teil 2: Sozialtypisches Verhalten, Schweigen, Verbraucherschutz in der Vertragsanbahnung: Fristen beim Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Rechtsfolgen des Widerrufs, Prüfungsschema verbraucherschützender Widerrufsrechte; § 6: Das Zustandekommens des Vertrags, Teil 3: Auslegung, Dissens, AGB und Fehlerfolgen: Auslegung von Willenserklärungen, Rechtsgeschäft und Vertrag (§§ 133, 157 BGB)
In der heutigen Folge der Netcoo Next Economy Show habe ich mir die Frage gestellt: Was macht eigentlich der Bundesverband Direktvertrieb? Wer könnte diese Frage besser beantworten als Jochen Clausnitzer, seit mittlerweile 10 Jahren Geschäftsführer des BDD. Der bereits im Jahre 1967 gegründete Verband hat sich im Laufe der Jahre immer weiterentwickelt und viele Richtlinien ins Leben gerufen um zum einen den Ruf der Branche zu verbessern, aber auch um sowohl Verbraucher*innen als auch Vertriebspartner*innen zu schützen. Die initiierten Verhaltensstandards die bereits im Jahre 1980 in Kraft getreten sind wurden seit dem immer weiterentwickelt, wie zum Beispiel das Widerrufsrecht, dass Schlichtungsverfahren aber auch ganz aktuell die 2-Jahres-Kontrolle von Unternehmen. Was genau es damit auf sich hat, welche Vorteile man bei einer Mitgliedschaft im Bundesverband Direktvertrieb hat und was genau die ganz neue IHK-Zertifizierung ´Berater*in im Direktvertrieb´ ist, erfahrt ihr heute in einer neuen Folge der Netcoo Next Economy Show. Viel Spaß beim reinhören! Keine Folge mehr verpassen? Folge uns auf Spotify oder Deezer! Mehr Informationen über Jochen Clausnitzer und den BDD findest du hier: Web: https://direktvertrieb.de/ Mail: info@direktvertrieb.de IHK-Praxistraining "Berater/in im Direktvertrieb": https://direktvertrieb.de/de/ihk-praxistraining Sonderdrucke zum Thema: „Mehr vom Leben mit Network Marketing“ von Netcoo https://bit.ly/32iPCK3 „Ausweg aus der Krise: Network Marketing“ von Netcoo https://bit.ly/2QgQV6w
Ein «Espresso»-Hörer will sein Salt-Abo kündigen. Doch die Mobilfunkanbieterin akzeptiert sein Kündigungsschreiben nicht. Er müsse telefonisch kündigen. Bei diesem Gespräch werden ihm neue Verträge aufgeschwatzt. Als er diese innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen widerrufen will, winkt Salt ab. Wir zeigen, wie Sie solche Situationen vermeiden können. Weitere Themen: - Stau am Gotthard: Auf der Rückreise braucht's mehr Geduld
Das Widerrufsrecht ist immer noch eines der häufigsten Streitpunkte im Online-Handel - auch seitdem die EU-Verbraucherrechterichtlinie im Jahr 2014 die Regelungen für Unternehmer und Verbraucher europaweit vereinheitlichte. Es gibt Käuferinnen und Käufern grundsätzlich das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach einem Online-Kauf, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu stornieren und den Kaufpreis, gegen Rückgabe der Ware, zurückzu fordern. Sie müssen jedoch viel beachten, um rechtssicher aufzutreten und Abmahnungen zu vermeiden. Nicht ohne Grund behandeln wir das Thema regelmäßig in unseren Blogbeiträgen. Auch die Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit Fragen des Widerrufsrechts. Wir haben für Sie die fünf wichtigsten Urteile zum Thema Widerrufsrecht der letzten beiden Jahre zusammengefasst, die Sie als Online-Händlerinnen und -Händler unbedingt kennen müssen. https://legal.trustedshops.com/blog/2021/09/03/diese-5-neuen-entscheidungshighlights-zum-widerrufsrecht-muessen-sie-kennen
Erster Mai, Feiertag, Zeit für eine neue Fußnote. Mit Klimaschutz, Sorgfaltspflichtengesetz und spannender juristischer Lektüre. (00:00) Herzlich willkommen! (00:18) Klimaschutzbeschluss des BVerfG v. 24. März 2021, 1 BvR 2656/18 u.a., Volltext (03:26) Aktuelle Gesetzgebung: Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz alias Lieferkettengesetz, pdf (15:50) Aktuelle Literatur: Daniel Löwer: Click and Collect – Besonderheiten beim Widerrufsrecht, MMR-Aktuell 2021, 436258 Nadine Klass: Der Kampf ums Urheberrecht, ZRP 2021, 74-77 Andreas Piekenbrock: Das frühe Schrifttum zum BGB, JURA 2021, 475-481 Maximilian Steinbeis: Eigentümliches Eigentum, online auf verfassungsblog.de (26:05) Aktuelle Rechtsprechung: Schutz einer 40 Jahre alten Schwarzkiefer: BGH v. 11. Juni 2021, V ZR 234/19, Volltext § 56 HGB im Autohaus: OLG Karlsruhe v. 16. Oktober 2020, 10 U 3/20, Volltext Dinklager Goldschatz: OLG Oldenburg v. 7. Oktober 2020, 1 W 17/20, juris
Du hast etwas gekauft, online oder offline, und willst es doch nicht behalten? Da gibt es einiges zu beachten. Wir erklären Dir, wie Du vorgehen kannst und welchen Unterschied es macht, ob Du im Laden oder im Online-Shop kaufst.
Eine neue Folge Immobilien KnowHow kompakt: Der Maklervertrag und das Widerrufsrecht — In dieser Folge besprechen wir ein Thema, das sehr häufig zu Verunsicherung und Fragen führt: Wie kommt für Immobiliensuchende ein Maklervertrag zustande? Warum braucht man diesen Maklervertrag überhaupt, Der Beitrag #062: Der Maklervertrag und das Widerrufsrecht erschien zuerst auf immobilienBeratung thomas wiesner, Regensburg.
Noch § 5: Das Zustandekommens des Vertrags, Teil 2: Sozialtypisches Verhalten, Schweigen, Verbraucherschutz in der Vertragsanbahnung: Fristen beim Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Rechtsfolgen des Widerrufs, Prüfungsschema verbraucherschützender Widerrufsrechte; § 6: Das Zustandekommens des Vertrags, Teil 3: Auslegung, Dissens, AGB und Fehlerfolgen: Auslegung von Willenserklärungen, Rechtsgeschäft und Vertrag (§§ 133, 157 BGB)
Haben Verbraucher unter Umständen ein längeres Widerrufsrecht beim Kilometer-Leasing? Rechtfertigt das Einsperren eines Kollegen auf der Toilette die fristlose Kündigung? Die Urteile der Woche mit Immo Hesse.
Erst kürzlich haben Herzogin Meghan und Prinz Harry bekannt gegeben, dass sie ein zweites Kind erwarten. Das hat in Großbritannien nicht nur für Freude gesorgt. Außerdem erzählt Tanja May, stellvertretende Chefredakteurin von BUNTE, dass Helene Fischer und ihr Freund Thomas Seitel einen schönen Rückzugsort in Österreich haben! Mehr erfahrt ihr in der aktuellen Folge. Abo Angebot für unsere Podcast Hörer: 8 Ausgaben BUNTE für 20,80 € + 4 Ausgaben geschenkt Mehr dazu unter folgenden Link: bunte-aboshop.de/special-buntepodcast - inkl. MwSt. und Versand - Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. - Angebot nur online erhältlich
Nico Brunotte ist Anwalt bei DLA Piper und hat sich auf Recht im Digitalbereich spezialisiert. In dieser Episode von OMR Education spricht er mit Host Rolf Hermann über die sechs größten Themenfelder mit Fuck-Up Potential im Online Marketing: 1. Verträge (00:07:00) – Wann brauche ich sie, wann nicht? Wie sind klassische Online Marketing Verträge aufgebaut? Welche Risiken gibt es? 2. Urheberrecht (00:13:12) – Wie wird kreativer Content geschützt? Welche Rechte muss ich mir einräumen lassen? Welche Rechte möchte ich meinen Kunden einräumen? 3. E-Commerce (00:21:21) – Wie baue ich meinen Webshop rechtlich compliant auf und wie entspreche ich den strengen E-Commerce Voraussetzungen? Was gibt es beim Widerrufsrecht zu beachten? 4. Datenschutz (00:26:15) – Wie implementiere und gestalte ich Cookiebanner rechtlich sicher? Wie kann man Datentransfers in die USA absichern, wenn man amerikanische Tools nutzt? 5. Impressum (00:35:22) – Wie baue ich mein Impressum auf? Welche Generatoren im Netz kann ich verwenden? Wie sollte man Links auf die ODR-Plattform integrieren? Muss man das Impressum auch in den eigenen Social Kanälen verlinken? Gewinnspiele (00:41:20) –Welches Legal Set-Up brauche ich? Wie gestaltet man Gewinnspiel-Bedingungen und wie bindet man sie ein? Fragen über Fragen - im Podcast gibts die Antworten! Nico erklärt euch, wie man sämtliche Fallstricke umgeht und mit ein paar simplen Maßnahmen im Zweifel richtig viel Geld sparen kann. Dabei liefert er praxisnahe Erklärungen, damit ihr euch selbst helfen könnt und nicht zwingend direkt einen Anwalt anrufen müsst. Hier könnt ihr euch weiter informieren: Generator für Impressum: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html Muster für die Widerrufsbelehrung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_1.html Muster für das Widerrufsformular: https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_2.html Nico Instagram: https://www.instagram.com/nico.brunotte/ Nico LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/nicobrunotte/ 5 Tassen täglich Podcast: https://www.tchibo.de/5-tassen-taeglich-der-tchibo-podcast-c400112299.html (Werbung) Stellenanzeige RedakteurIn Podcast Daily Format: https://omr.com/de/jobs/redakteurin-daily-format-m-w-d-podstars-by-omr-hamburg
Frühestens am 11. Januar macht der Einzelhandel wieder auf. Stellt sich die Frage, ob und wie Geschenke sich umtauschen lassen. Im Grunde sei der Umtausch im „stationären Handel“ eine Kulanzsache, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In der Regel verhielten sich die Geschäfte aber großzügig und kundenfreundlich. Bei Online-Käufen habe man dagegen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Schwierig werde es, wenn ein Laden pleite gegangen sei, so Buttler im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Stefan Eich.
Wer sich eine Einbauküche maßanfertigen lässt, hat kein Rückgaberecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Dies ist Teil 4 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es speziell um das sogenannte Widerrufsrecht, zu finden im BGB §650l. Was muss ich als Unternehmer speziell beachten um dieses Gesetz auch wirklich richtig anzuwenden? Es gibt hier tatsächlich keine Grauzone, sondern eindeutig schwarz oder weiß - Sorgfalt ist hier besonders wichtig, denn sonst könnte der Kunde/die Kundin ein Widerrufsrecht von 1 Jahr und 14 Tagen haben, ohne dass ich das wusste! Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Wie ist das mit dem Widerrufsrecht in Corona-Zeiten? Darum geht es bei der Frage von Jule aus Rheinstetten. Sie hatte online Kleider zur Anprobe bestellt, wollte von ihrem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Nun kam eine E-Mail, dass sie ihr Geld (300 Euro) nur in Form von Ware erstattet bekomme, da die Firma aufgrund des Coronavirus in einer Krise stecke. Sie fragt: "Herr Lenßen, ist das rechtens? Mir wurde ja rückwirkend das Widerrufsrecht genommen. Hätte ich schon vorher davon gewusst hätte ich meine Bestellung gar nicht erst aufgegeben." Wie schätzt das Star-Jurist ein? Das hören wir in diesem Gespräch mit Radio Regenbogen Moderatorin Meike Schale.
Welche besonderen Regeln gelten für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern? Wann steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu? Was ist die Button-Lösung und warum ist sie so examensrelevant?
Was passiert, wenn mein Auto nach einem Unfall zum wirtschaftlichen Totalschaden erklärt wurde, es jedoch noch fahrtauglich und Straßen-legal ist, falls jemand mir hinten reinfährt, die Vorfahrt nimmt o.ä. und weitere Schäden verursacht? Was ist, wenn ich im Urlaub gekidnappt werde, was passiert mit meinem Arbeitsplatz? Was ist der Unterschied zwischen "in Tateinheit" und "in Tatmehrheit"? Darf man eine Audioaufnahme-App bei Anrufen benutzen, wenn diese nur die eigene Stimme aufnimmt? Gilt für online Dienstleistungen das im BGB festgelegte Widerrufsrecht oder gibt es dort irgendwelche Sonderregelungen? Wenn ich Geld klaue und mir davon etwas kaufe, ist die gekaufte Sache dann mein Eigentum oder mein Besitz?
Lesezeit: 3 min I Wann ein Fernabsatzgeschäft vorliegt, ist für Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen von entscheidender Bedeutung. Schließlich knüpfen an das Vorliegen gewisse Rechtsfolgen wie etwa das Widerrufsrecht an. Rechtslage beim Fernabsatzgeschäft Grundsätzlich gibt der § 312c BGB darüber Aufschluss, wann ein Fernabsatzgeschäft regelmäßig anzunehmen ist. Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem… Der Beitrag Rechtsprechung zum Fernabsatzgeschäft erschien zuerst auf Technology & Law.
Lesezeit: 3 min I Wenn nicht oder nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen unterrichtet wird, gilt es zugunsten des Verbrauchers auf ewig. Diese Auffassung vertrat der BGH zumindest bisher. Nach der jüngsten Entscheidung des EuGH werden diesbezüglich allerdings Änderungen folgen. Der Sachverhalt Im konkreten Fall nahmen zwei Verbraucher bei dem Kreditinstitut DSL 2007 – zwecks der… Der Beitrag Widerrufsrecht für die Ewigkeit? erschien zuerst auf Technology & Law.
KOMMENTAR Mario Draghi verabschiedet sich mit einem Paukenschlag / Zentralbanker ohne Zinsen - und die Sparer auch / DIW: Deutsche Wirtschaft steuert in die Rezession / HDE-Umfrage: Kunden in Kauflaune / IAA 2019: Klimaschutz versus SUV´s / EuGH: Kein ewiges Widerrufsrecht für die Verbraucher / Spaniens Skandal-Flughafen Ciudad Real wird wieder eröffnet / Wie Trumps Tweets die Börsen bewegen
Probe-Abos für Streaming-Dienste, Fitnessstudio oder Zeitungen klingen nach einem unverbindlichen, risikofreien Test. In der Praxis sind sie oft Kostenfallen, weil es die Anbieter Kunden unnötig schwer machen.
Reduziert sich bald der Pflichtstoff fürs juristische Staatsexamen? Können Matratzenhändler das Widerrufsrecht aus Hygienegründen ausschließen? Und: Darf man als Schnäppchenjäger oder gar Abbruchjäger Pacta sunt servanda zum Geschäft machen?
Wer im Internet einkauft, kann die meisten Dinge problemlos zurückschicken. Allerdings gibt es Ausnahmen für Hygieneartikel. Der BGH hat nun entschieden, dass Matratzen mit geöffneter Schutzfolie nicht dazu gehören.
Uns erreichen im Zusammenhang mit dem Widerruf von Kfz-Kreditverträgen immer wieder Anfragen von Mandaten, die – fast ungläubig – fragen, ob ein Widerruf bereits bei einem Fehler im Vertrag möglich sei. Ob das denn sein könne, dass nur ein Fehler bzw. nur eine fehlende Angabe, die man als Verbraucher vielleicht nie gebraucht hätte, den kompletten Finanzierungsvertrag zerstören könne? Die Antwort: Ja bereits ein Fehler reicht! Das bestätigt nun auch das OLG Düsseldorf in einem von uns geführten Verfahren. Wir haben schon viele unserer Mandanten erfolgreich beim Widerruf ihres Autokredits vertreten. Kontaktiert uns gerne jederzeit unter 0221 / 9688 8117 08 (Mo-So von 8-22 Uhr (Beratung bundesweit)) – die Ersteinschätzung Eures Falles ist bei uns kostenlos! Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk). ------------------------------------------------------------------- https://wbs.is/discord https://soundcloud.com/kanzleiwbs https://itunes.apple.com/de/podcast/kanzlei-wbs/id1001147042?mt=2 https://twitter.com/solmecke https://www.instagram.com/kanzlei_wbs/ https://www.facebook.com/die.aufklaerer Zu unserem Zweitkanal: https://www.youtube.com/channel/UCsp1MQhvqxgzllNjg_6AvmA Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: info@wbs-law.de ⏵Video produziert von: So geht YouTube (http://www.so-geht-youtube.de)
Noch § 5 (Vertragsschluss): Verbraucherschützende Widerrufsrecht. § 6 Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB)
Auf welche Weise? Hat der Käufe vom Verkäufe die Früchte fortgezogen und ihm nicht das Geld gegeben, so kann keiner vom Kauf zurücktreten. Hat er ihm aber das Geld gegeben und von ihm nicht die Früchte fortgezogen, so kann jeder vom Kauf zurücktreten; jedoch hat man gesagt: „Wer die Männer des Zeitalters der Sintflut und des Zeitalters der Teilung bestraft hat, der wird auch den bestrafen, der sein Wort nicht hält.” R. Schimon sagt: Derjenige, in dessen Hand sich das Geld befindet, hat die Oberhand.
weitere Themen: EuGH stoppt polnische Justizreform, Klingelschilder und die DSGVO, EuGH zu Filesharing, BGH zu Mieterhöhung und Montagsauto, BVerwG zu Klassenfahrt Kapitel: 9:47 EuGH zu polnischer Justizreform 19:25 BAG zu Dienstreisen 35:53 Klingelschilder und die DSGVO 41:53 EuGH zu File-Sharing 47:55 BGH zu Widerrufsrecht bei Mieterhöhung 54:21 BGH zu Montagsfahrzeug 1:00:02 Das gerechte Urtel Shownotes: Anwalts- oder Wahlstation im Justiziariat der F.A.Z.: http://verlag.faz.net/unternehmen/jobs-bei-der-f-a-z/station-im-rahmen-eines-rechtsreferendariats-11090894.html Fahrverbote in Mainz: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-25/ultimatum-fuer-mainz/158475.html EuGH zu Polen: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-20/eugh-polen-muss-richterpensionierung-stoppen/156721.html http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-22/polnischer-herbst/157267.html http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-24/stunde-der-wahrheit/158131.html BAG zur Vergütung von Reisezeit: http://einspruch.faz.net/einspruch-magazin/2018-10-17/wenn-jemand-eine-reise-tut/155111.html http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-18/reisezeit-ist-wie-arbeit-zu-vergueten/155599.html DSGVO und Klingelschilder: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-19/klingelschilder-werden-zum-datenschutzrisiko/156213.html http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-19/dingdong-datenschutz/156207.html http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-20/datenschuetzer-einigt-euch/156667.html EuGH zu Filesharing: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/zugang-von-familie-befreit-nicht-fuer-haftung-fuer-filesharing-15844492.html BGH zu Widerruf bei Mieterhöhung: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-18/kein-widerrufsrecht-fuer-mieter/155451.html BGH zu Nachlieferung von Pkw: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-25/anspruch-auf-neuwagen/158485.html
Millionen Nutzerdaten der Chatplattform Knuddels wurden geleaked / Apple darf den Musikerkennungsdienst Shazam übernehmen / Minister kritisieren Einschränkungen des Widerrufsrechts im Online-Handel / Meldungen des M94.5 Online-Ressorts. Feedback an: online@m945.de. Präsentiert von Phelia Weiß.
LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer
Ich hab diesmal ein Thema, das ich etwas spontan in den Redaktionsplan aufgenommen habe, nämlich die ständigen Abzockversuche, denen man sich so als Gründer und Unternehmer gegenüber sieht. Das Unschöne an solchen Geschichten ist, dass man als Unternehmer/Selbstständiger im Gegensatz zum Verbraucher kein Widerrufsrecht bei diesen Fernabsatzverträgen, also über Kommunikationsmittel geschlossenen Verträgen hat. Denn dann wäre das natürlich für die unfreundlichen Zeitgenossen alles deutlich weniger attraktiv. Außerdem bieten Gewerbetreibende leider ein recht lohnendes Feld, denn als Gründer sieht man sich einem doch recht erheblichen Papierkram gegenüber und hat auch nicht mit allem so die Erfahrung, was tatsächlich bezahlt werden muss und was eher nicht und das machen sich die Herren und Damen eben zu Nutze. Folge direkt herunterladen
Heute machen wir bei unseren Rechtsfragen für Unternehmer und Selbständige weiter - welche Rechtsform wähle ich? Die GmbH oder besser eine Limited oder Inc.? Spart man sich die hohe Eigenkapitaleinlage der GmbH und bin trotzdem durch die Limited und Inorporated nicht auch haftungsbeschränkt? * Was passiert mit der Garantie, wenn ich Gewerbetreibender bin? * Wie ändert sich der Umgang mit Angeboten? * Habe ich weiterhin das Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz? * Welche Risiken habe ich als Geschäftsführer einer GmbH? * Was muss ich im Krisenfall meiner GmbH beachten? * Was muss auf dem Briefbogen / Rechnung / Email-Signatur stehen? * Warum das Handelsregister auch für andere Gewerbetreibende als nur für die GmbH sinnvoll sein kann Dieses und vieles mehr besprechen wir wieder mit der Rechtsanwältin Frau Friederike Lemme, die uns wieder Rede und Antwort steht - diese Woche bei GuerrillaFM!
Gilt auch im Laden das Widerrufsrecht, das man von Internetkaeufen kennt? Dieses erklaert Rechtsanwalt Holger Brinkmeyer in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.
Hat man auch ein Widerrufsrecht, wenn man einen Vertrag gekuendigt hat, einem das Unternehmen aber mit besseren Konditionen zum Bleiben ueberredet hat? Dieses erklaert Rechtsanwaeltin Inga Neumann in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.
Angelegte Ohren und dickgehungerte Bäuche, knapp vorbei am Widerrufsrecht, hanebüchene Gründe im Urin und überraschend kompetenter Mitarbeiter, zumindest bei mir.
Angelegte Ohren und dickgehungerte Bäuche, knapp vorbei am Widerrufsrecht, hanebüchene Gründe im Urin und überraschend kompetenter Mitarbeiter, zumindest bei mir.
Die Regelungen zum Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz sind ständig in Bewegung. Wie muss die Belehrung aussehen, wann muss diese erfolgen, wie lange ist die Frist und wie sieht das ganze bei Ebay aus? Des Weiteren bleibt die Frage: Wie verhält es sich mit dem Wertersatz nach Ausübung des Widerrufsrechts? Zu diesen Themen und zum Entwurf des Gesetzes gegen sogenannte „Abofallen“ sprach Christoph Golla mit Dr. Carsten Föhlisch Justiziar bei der Trusted Shops GmbH.
Jurafunk Nr. 42: Klimaanlagen der Bahn, Alkoholverkaufszeiten, Mietminderung und Schallschutz, Fahrverbot für Schauspielerin, Portokosten und Widerrufsrecht - AG Bingen (Klimaanlage), BVerfG 1 BvR 915/10 (Alkohol), BGH VIII ZR 85/09 (Schallschutz), OLG Hamm III-3 RBs 120/10 (Fahrverbot), BGH VIII ZR 268/07 (Portokosten)
Wer als Verkäufer bei eBay auftritt hat es nicht leicht mit dem deutschen Verbraucherschutzrecht. Ein Unternehmer muss seinen Käufern ein Widerrufsrecht einräumen - doch wann genau ist man Unternehmer? Wie lang ist schließlich die Widerrufsfrist? 2 Wochen, wie bislang weithin angenommen oder doch einen Monat? Schließlich bleibt die Frage, wie man korrekt über das Widerrufsrecht belehrt. Dass nicht einmal der Gesetzgeber das noch genau weiß zeigt, dass selbst die Musterbelehrung Fehler aufweist. Als Experten stehen in diesem Chaos an Verbraucherschutzvorschriften und richtungsweisenden Urteilen Sascha Kremer, Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter am ZfI Düsseldorf und Christian Franz, LL.M., Rechtsanwalt in der Kanzlei Strömer Rechtsanwälte in Düsseldorf Rede und Antwort.