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Einsatz am Grossevent für Undercover-Sicherheitsfrau Karin Wenger: Sie steht an einem NLA-Eishockeyspiel am Eingang und schaut in Rucksäcke und Taschen der Sportfans. Ein Einsatz mit unerwarteten Wendungen und Tücken. (Wiederholung) Zuerst droht die Undercover-Tarnung aufzufliegen, dann passiert Karin Wenger ein nicht ungefährlicher Faux-Pas beim Einsatz im Eishockeystadion des EHC Kloten mit tausenden Zuschauerinnen und Zuschauern. In der Folge wird deutlich, dass Sicherheit nicht nur eine rechtliche Auslegungssache sein kann, sondern auch eine Frage des Geldes. Die Serie gibt tiefe Einblicke in die private Sicherheitsbranche und zeigt, wie manche private Sicherheitsfirmen arbeiten und Personal rekrutieren. Sie dokumentiert eine monatelange, teils verdeckte Recherche von SRF Investigativ. Zum Schutz von Personen wurden einige Original-Töne nachgesprochen oder verändert. Wir weisen an den entsprechenden Stellen darauf hin. Über die Ostertage wiederholen wir die Serie von «News Plus Hintergründe» von Januar/Februar 2025. ____________________ Eure Inputs und Fragen gern an investigativ@srf.ch. Alle Folgen gibt es schon jetzt im Kanal von «News Plus Hintergründe»: https://www.srf.ch/audio/news-plus-hintergruende ____________________ In dieser Episode im Interview zu hören: - Fabian Frauenfelder, COO der EHC Kloten Sport AG und Geschäftsführer der SIG Security GmbH ____________________ Team: - Host: Raphaël Günther - Recherche: Karin Wenger und Maj-Britt Horlacher - Produktion: Céline Raval und Nina Blaser - Titelmusik und Sounddesign: Thomas Baumgartner
(c) WDR 2025 Von WDR 5.
FIRMENHILFE KriseChance – Der Podcast für Selbstständige und kleine Unternehmen
Ihr kennt bestimmt den Spruch "Profit is an opinion, cash is a fact". Genau darum geht es heute: Während Gewinn und Profitabilität oft Auslegungssache sind, ist die Liquidität – also das verfügbare Geld auf eurem Konto – eine harte Tatsache. In dieser Folge lernt ihr, wie ihr als Selbstständige oder Kleinunternehmer*innen eure Liquidität im Griff behaltet. Marco Habschick zeigt euch, wie ihr mit einer einfachen Liquiditätsplanung den Überblick über eure Ein- und Auszahlungen behaltet. Ihr erfahrt, welche Zahlungen ihr nicht vergessen dürft (wie Umsatzsteuer oder Steuervorauszahlungen), wie ihr bei Projektgeschäften clever plant und warum eine vorausschauende Planung euch die nötige Ruhe gibt, auch schwierige Phasen zu meistern. Mit praktischen Tipps und Tools bekommt ihr das Handwerkszeug, um eure finanzielle Stabilität langfristig zu sichern. Praktische Tipps: Einzahlungen und Auszahlungen für 6-12 Monate im Voraus planen Wichtige Posten nicht vergessen: Umsatzsteuer, Steuervorauszahlungen, Investitionen Bei Projektgeschäften: Zwischenrechnungen einplanen Regelmäßige Anpassung der Planung an veränderte Umstände Tools & Ressourcen: Planungstools verfügbar auf www.firmenhilfe.org und www.instart.de Verschiedene Optionen: Excel oder Steuersoftware wie LexOffice Über die Personen: Marco Habschick leitet das Projekt InStart, war Berater bei der FIRMENHILFE und ist Mitglied der Geschäftsleitung bei der EVEREST GmbH (vormals evers & jung). Über KriseChance - Der Podcast für Selbstständige und kleine Unternehmen: KriseChance ist ein Podcast von FIRMENHILFE und InStart.Wenn du Solo-Selbstständige*r bist oder ein kleines Unternehmen führst, ist dieser Podcast genau der richtige für dich. Über uns: Seit 2001 hat die FIRMENHILFE über 7.000 Freiberufler*innen und kleinen Unternehmen in Krisensituationen zur Seite gestanden - per Telefon und online. Die FIRMENHILFE wird durch die EVEREST GmbH (vormals evers & jung) für die Hamburger Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) betrieben. Die Beratung ist für die Nutzer*innen kostenfrei. InStart ist ein Beratungsprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich existenziellen Krise befinden und komplett neu auf die Beine kommen müssen. Es wird durch die Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Umgesetzt wird InStart durch die EVEREST GmbH. Die Beratung ist für die Nutzer*innen kostenfrei.
Nun hat es auch einmal den c't-Datenschutz-Podcast erwischt: Manchmal ändert sich die Nachrichtensituation von einen Tag auf den anderen gravierend, so geschehen am 6. November. Kaum war die aktuelle Folge im Kasten, löste sich die Ampelkoalition auf. Einige Gesetzesprojekte, über die es in der Episode gesprochen wird, dürften damit vorerst gestoppt sein. Dennoch halten wir die Episode 122 der Auslegungssache für sehr hörenswert, beleuchtet sie doch die Lage der Bürgerrechte in Deutschland sowie Bestrebungen der nun ehemaligen Bundesregierung, grundrechtsgefährdende Projekte auf die Schiene zu bringen. Im Mittelpunkt steht das Sicherheitspaket, das eventuell mit Hilfe der Unionsparteien trotz Ampel-Aus noch vor der Bundestagswahl realisiert werden könnte. Holger und Joerg sprechen darüber mit Dr. Ulf Buermeyer, Jurist, Mitgründer der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Co-Host des Podcasts "Lage der Nation". Das in Reaktion auf den Messerangriff von Solingen hastig zusammengestellte Paket passierte Mitte Oktober zunächst den Bundestag, scheiterte dann aber vorerst im Bundesrat am Widerstand der Union. Diese fordert noch schärfere Maßnahmen wie eine Ausweitung der Befugnisse für Verfassungsschutz und Polizei. Besonders umstritten ist die Einführung einer Datenbank zur biometrischen Gesichtserkennung beim BKA. Ulf bezweifelt, dass eine solche Datenbank verfassungsrechtlich Bestand hätte. Er sieht darin einen massiven Eingriff in die Grundrechte. Ebenfalls diskutiert wurde in der Ampleregierung ein neuer Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Hier sehen sich Befürworter wie Innenministerin Nancy Faeser durch ein EuGH-Urteil von April 2024 bestätigt. Die FDP setzte dem das Modell "Quick Freeze" entgegen, bei dem Verbindungsdaten erst bei einem konkreten Verdacht "eingefroren" und dann für Ermittlungen freigegeben werden. Ulf plädiert dafür, diesen Ansatz zumindest zu erproben und wissenschaftlich zu evaluieren. Insgesamt wünscht er sich eine Versachlichung der oft emotional geführten Debatte um innere Sicherheit und Migration. Sowohl Quick Freeze als auch die Vorratsdatenspeicherung dürften nun nach dem Ampel-Aus vorerst in den Schubladen verschwinden.
In dieser Episode von "Meisterhaft rekrutieren" geht es um die häufige Frage von Handwerksbetrieben, ob sie genügend attraktive Vorteile bieten, um Fachkräfte zu gewinnen. Christian Keller erklärt, dass viele Unternehmen ihre Stärken unterschätzen, da oft auch scheinbar alltägliche Aspekte der Arbeit als Vorteile wahrgenommen werden können. Er zeigt auf, wie Betriebe diese unbewussten Stärken gezielt nutzen können, um sich von der Konkurrenz abzuheben und die richtigen Fachkräfte anzusprechen.
Meisterhaft Rekrutieren mit Christian Keller I Handwerk I Bauleitung I Projektleitung
In dieser Episode von "Meisterhaft rekrutieren" geht es um die häufige Frage von Handwerksbetrieben, ob sie genügend attraktive Vorteile bieten, um Fachkräfte zu gewinnen. Christian Keller erklärt, dass viele Unternehmen ihre Stärken unterschätzen, da oft auch scheinbar alltägliche Aspekte der Arbeit als Vorteile wahrgenommen werden können. Er zeigt auf, wie Betriebe diese unbewussten Stärken gezielt nutzen können, um sich von der Konkurrenz abzuheben und die richtigen Fachkräfte anzusprechen.
In dieser Episode von "Meisterhaft rekrutieren" geht es um die häufige Frage von Handwerksbetrieben, ob sie genügend attraktive Vorteile bieten, um Fachkräfte zu gewinnen. Christian Keller erklärt, dass viele Unternehmen ihre Stärken unterschätzen, da oft auch scheinbar alltägliche Aspekte der Arbeit als Vorteile wahrgenommen werden können. Er zeigt auf, wie Betriebe diese unbewussten Stärken gezielt nutzen können, um sich von der Konkurrenz abzuheben und die richtigen Fachkräfte anzusprechen.
Bei strafrechtlichen Ermittlungen und im Strafprozess sind datenschutzrechtliche Grundsätze außer Kraft gesetzt. Ist das wirklich so, und welche Personlichkeitsrechte gelten dann überhaupt noch? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Holger und Joerg in der aktuellen Episode der Auslegungssache. Zu Gast ist der Vollblut-Strafverteidiger Jens Ferner, der, wie er selbst sagt, in seinem "vorherigen Leben" als Software-Entwickler gearbeitet hat und deshalb sehr gut einschätzen kann, wie die Ermittler in der digitalen Forensik vorgehen. In Jens' Verfahren geht es oft um Delikte mit IT-Bezug, doch darum soll geht es in der Podcast-Episode nicht einmal vorrangig. Jens erzählt sehr eindringlich und dennoch unterhaltsam aus dem Alltag eines Strafverteidigers. Er stellt dar, wie Hausdurchsuchungen wirklich ablaufen und gibt Tipps, wie man sich in einem solchen Fall verhalten sollte. Den verblüfften Podcast-Hosts erklärt er, warum vor der Polizei meist keine Daten sicher sind, auch nicht die Privatesten. Wie sollte man selbst sein Smartphone und seinen PC absichern, um keine Daten von sich und von anderen Personen preisgeben zu müssen? Wie versuchen Strafermittler, an die Daten zu kommen? Jens weist darauf hin, dass sichergestellte Datenträger wie Festplatten und Smartphones unter Umständen von jeder Dorf-Polizeidienststelle entsperrt und ausgelesen werden können. Und dann tauchen vielleicht ganz neue Probleme auf, weil aus Zufallsfunden eine andere als die ursprünglich vermutete Straftat konstruiert werden könnte. der Rat von Jens: "Gebt bloß keinen Zugriff auf die Geräte, egal wie sicher man sich wähnt!"
Was wir gegen die Ignoranz brauchen, sind speziell geschulte Verleugnungstherapeuten, findet unser Autor. Sonst bleibt die Kriminalstatistik weiterhin Auslegungssache.
Die schillernde Welt der selbsternannten Heiler und Influencer-Sprachgenies! Ada und Wassili Jungblut wollen mit ihrer brandneuen „Chakrentherapie nach Jungblut“ sämtliche Krankheiten heilen und bieten deshalb eine Ausbildung an – für den stolzen Preis eines Kleinwagens, versteht sich. Doch wie steht's eigentlich um die beruflichen Aussichten mit dieser revolutionären Methode? Spoiler: Wer diese Methode in Deutschland anwenden möchte, sollte sich auf brenzlige Situationen gefasst machen. Ohne entsprechende Zulassung steht man schnell mit einem Bein im Knast. Aber hey, was sind schon Gesetze, wenn es um die Rettung der Menschheit geht?Und dann war da natürlich auch noch Zara Secret, die 2020 stolz verkündete, fließend Arabisch zu können. Doch wie passt es zusammen, dass sie sich kürzlich in Ägypten nicht mal mit ihrem Hairstylisten verständigen konnte? War es der ägyptische Dialekt, kosmische Störfelder, ein ungünstiger Videoschnitt? Oder sind Fakten mittlerweile reine Auslegungssache? Wie fließend ist fließend eigentlich wirklich?Wir sprechen jetzt mal Fakten, und zwar fließendl!Repli_Cathy bei InstagramRepli der Woche auf YouTubeDu möchtest meine Arbeit unterstützen? Dann auf zu Steady: Hier entlang! Du willst mir einen Kaffee spendieren? Das geht hier: Paypal-Einmalspende Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Nach Spicy kommt nun Exklusivität als Wort der Folge. Was bedeutet es? Das ist wohl Auslegungssache, so scheint es. Wir sind auf jeden Fall gespannt, wie lange es dauert. Vermutlich bis zur nächsten Whirlpool-Party oder heimlichen Verabredung am Pool. Highlight der Folge: echte Menschen am Strand von Thailand. Schaut auch bei Insta rein: https://www.instagram.com/trashalistic/
In Folge 9 von Passwort reden Christopher und Sylvester über eine Reihe von Security-News der letzten Tage: Die weltgrößte Zertifizierungsstelle Let's Encrypt will das Open Certificate Status Protocol (OCSP) loswerden und Secure Boot kämpft, mal wieder, mit Problemen und Schlampereien. Außerdem reden die Hosts über einen neuen Passwort-Check bei GMX und Web.de und die Security von Blockchain- Projekten – anlässlich eines aktuellen besonders teuren Malheurs. Das Urgestein GhostScript macht mit einen Sicherheitsproblem auf sich selbst und vor allem auf den interessanten Charakter des Formats PostScript aufmerksam. * c't-Artikel über Zertifikatswiderrufe: https://heise.de/-9642194 * Folge der c't Auslegungssache zum Thema „Datenlecks verhindern“: https://heise.de/-9762321 * c't-Artikel zu Mailpasswörtern im neuen Outlook: https://www.heise.de/select/ct/2023/28/2331715395648017635 * https://www.web3isgoinggreat.com
Auslegungssache meets Passwort! In der aktuellen Episode trifft der c't-Datenschutz-Podcast auf sein neues Pendant aus der Security-Sparte von heise. Zu Gast sind nämlich Christopher Kunz und Sylvester Tremmel, die beiden Hosts des Podcasts "Passwort". Naturgemäß geht es deshalb diesmal weniger um Auslegungen der DSGVO als um handfeste IT-Sicherheitsprobleme, deretwegen bei Nutzern oder Unternehmen Datenabfluss droht. Christopher und Sylvester schätzen zunächst ein Bußgeld der Datenschutzbehörde Singapurs ein: Wegen eines schwachen Admin-Passworts kam es bei einer Lernplattform zu einem Einbruch und zum Abzug der Daten von über 500.000 Nutzern. Die beiden schätzen die beschriebene Schwachstelle ein und geben Tipps für gutes Passwort-Management sowie Policies in Unternehmen. Ihr Credo: Eine Policy allein genügt nicht, es braucht technische Maßnahmen, um die Mitarbeiter zu starken Passwörtern zu bringen. Im Hauptteil des der Episode erläutern Christopher und Sylvester, wie Nutzernamen-Passwort-Kombinationen gestohlen werden und was jeder einzelne dagegen tun kann. Sie schildern, auf welchen Kanälen derlei Daten gehandelt werden. Außerdem schätzen sie die Qualität und Wirkung von Leakcheckern wie "Have I Been Pwned" ein. Kann man ihnen trauen? Und wie sollte man sie nutzen, auch als Unternehmen?
Wegen der Fehlkonfiguration eines Webservers standen beim Kita- und Schul-App-Betreiber Stay Informed eine Menge sensibler Dateien (teilweise von Minderjährigen) offen im Netz, eventuell sogar über mehrere Jahre. Ein anonymer Hinweisgeber hatte c't auf das gravierende Datenleck aufmerksam gemacht. Wir verifizierten das Problem und wiesen die Stay Informed GmbH aus Freiburg darauf hin. Sie reagierte umgehend und schloss die Lücke. Wegen der datenschutzrechtlichen Konstellation sind die Folgen der Panne in diesem Fall besonders heftig: Stay Informed bietet seine App-Infrastruktur Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen zur papierlosen Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Eltern an, und zwar als Software-as-a-Service-Produkt. Das Unternehmen schließt dazu mit jeder Einrichtung beziehungsweise mit deren Träger einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Weil es deshalb als Auftragsnehmer der Datenverarbeitung fungiert, ist es nicht direkt verantwortlich für das Leck im Sinne der DSGVO. Dies sind vielmehr die mehr als 11.000 angeschlossenen Auftragsgeber, also alle Einrichtungen. In Episode 106 der Auslegungssache spricht Joerg mit Holger über die rechtlichen Grundlagen und die Folgen. Holger war an der Recherche zum Stay-Informed-Datenleck beteiligt und kann viel berichten. Joerg erklärt, welche Rolle Stay Informed, die Einrichtungen, und die vom Leak jeder Menge sensibler, personenbezogener Daten Betroffenen rechtlich einnehmen. Es ist vertrackt: Die Einrichtungen und Träger müssen sich auf die Information von Stay Informed verlassen und entsprechend ihre zuständige Landesdatenschutzbehörde zum Vorfall informieren. Eventuell haften sie sogar mit. Überdies können über 800.000 Betroffene ihre Rechte aus der DSGVO beanspruchen, also etwa Auskunft oder Löschung verlangen - und zwar von sicherlich teilweise völlig überforderten Einrichtungen, die selbst gar keinen Einfluss auf das datenverarbeitende System hatten und haben.
Rechtsanwälte bekommen es in der datenschutzrechtlichen Beratungspraxis mitunter mit skurrilen Anfragen von Verbrauchern zu tun. Oft geht es dabei im Alltag um die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Schadensersatzforderungen. Nebenher müssen sie sich mit Rechtsschutzversicherungen um die Vergütung ihrer Tätigkeit zoffen. In der neuen Episode des c't-Datenschutz-Podcasts plaudert Niklas Mühleis ein wenig aus dem Nähkästchen. Niklas ist Rechtsanwalt und Partner in der Hannoverschen Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte, zusammen mit Podcast-Cohost und Heise-Verlagsjustiziar Joerg. Er berichtet über konkrete Fälle und erläutert, welche Kosten anfallen, wenn man einen Anwalt engagiert, um seine Rechte durchzusetzen. Anlass des Besuchs ist, dass Niklas im neuen Heise-Podcast "Vorsicht, Kunde!" als Experte verbraucherrechtliche Fragen aus der IT-Welt juristisch einordnet (siehe Shownotes). Außerdem wagen c't-Redakteur Holger, Joerg und Niklas in der neuen Auslegungssache einen Rückblick auf die Bußgeld-Praxis der europäischen Datenschutzbehörden im vergangen Jahr 2023. Anlass ist eine zusammenfassende Statistik des DSGVO-Portals. Demnach ist die Gesamtsumme der verhängten Bußgelder in Europa um 29 Prozent gegenüber 2022 gestiegen. Insgesamt seien es 2023 2,11 Milliarden Euro gewesen, wobei allein 1,2 Milliarden auf ein einizges Bußgeld gegen Facebook zurückzuführen sind.
Gute Nachrichten aus NRW: Wölfin Gloria, die im Kreis Wesel für Schlagzeilen gesorgt hatte, darf nicht abgeschossen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster nun endgültig entschieden. Christian erläutert, wie das Gericht seine Entscheidung begründet - sie könnte richtungsweisend sein. Zum Thema Herdenschutz aus der letzten Folge sind noch drei Fragen offen: Können Pferde und Rinder sich selbst verteidigen? Sind der Küstenschutz und die Deichsicherheit durch Wölfe gefährdet? Und wie ist eigentlich die Rechtslage zu den von den Umweltministern geplanten Schnellabschüssen von Wölfen? Auch hier liefert Christian Berge Hintergründe, Beispiele und Fakten. Auf den günstigen Erhaltungszustand berufen sich Politik, Weidetierhalter und die Jägerschaft seit dieser Woche am Beispiel von Niedersachsen. Für den Anwalt der Wölfe ist klar, er ist keinesfalls Auslegungssache, und schon gar kein Politikum. Der günstige Erhaltungszustand ist eindeutig definiert und für die Wölfe in Deutschland immens wichtig. Wann, und ob wir ihn überhaupt erreichen können, wird in dieser Folge erläutert.
Auch wenn diese Superlative natürlich Auslegungssache ist, so erfährt ihr hier, warum der weiße Gigant in Ecuador durchaus Chancen hat, das Rennen zu machen. Begleitet uns bei unserer Reise und Besteigung des „Chimbo“ und erfahrt unterwegs spannende Details und Geschichten über das Land, den Berg und die damit assoziierten Abenteurer!- Episodenbild: Chimborazo Gipfel, Fotoarchiv B. Röhrer
Seitdem generative KI über uns hereingebrochen ist, sind auch die Gerichte damit beschäftigt zu klären, wem Texte und Bilder, die Midjourney, ChatGPT, DALL-E, Bard und Co generieren gehören und wann sie vom Urheberrecht geschützt sind. Auf der anderen Seite sehen sich Urheber, also Autorinnen, Künstler oder auch Verlage in Ihrem Recht verletzt, weil ihre Werke ungefragt in das Training eingeflossen sind. Justiziar und Anwalt Joerg Heidrich erklärt, wie es sich mit dem Urheberrecht bei generativer KI verhält. heise.de/ki-update https://www.heise.de/thema/auslegungssache https://www.heise.de/thema/Kuenstliche-Intelligenz https://the-decoder.de/ https://www.heiseplus.de/podcast
Jugendsünden sind meist erlebte Geheimnisse, die uns an Bereutes in jungen Jahren erinnern. Was sie ausmacht: sie bleiben - ein Leben lang. Doch besonders macht sie, dass aus ihnen Reife entsteht. Verfehlungen in jungen Lebensjahren machen uns häufig zu dem, der wir später einmal sind: Erwachsene, gereifte Menschen. Bei Hubert Aiwanger ist das anders. Seine Sünden der jungen Jahre beschäftigen die Bundesrepublik und stürzen das flächenmäßig größte Bundesland in eine Regierungskrise. Völlig unerwartet ist sie wieder da, die Frage nach dem: wie umgehen mit „Alt-Nazis?“. Es scheint aus der Zeit gefallen. Schließlich regiert in Bayern mit Markus Söder ein Christ-Sozial-Demokrat, der die „Brandmauer nach rechts / gegen Antisemitismus“ in seiner politischen Laufbahn konsequent betonte. Und trotzdem verwundert es viele, besonders auf bundespolitischer Ebene, wie in München mit der Flugblatt-Affäre umgegangen wird. Kurzum: In Bayern regiert ein Mann (mit), der rechtsextremes Gedankengut als 17-Jähriger mit sich trug. Noch mehr: Er soll dieses offen zum Vorschein gebracht haben. Statt Rauswurf wird festgehalten. Statt die Beobachter zu loben, unterstellt man ihnen Kalkül. Der Fall des Hubert Aiwanger ist ein historischer. Historisch für den Journalismus und die gesamte deutsche Nachkriegsgeschichte. Ein klares Zeichen? Der Tod von Jewgeni Prigoschin wirft Fragen auf. Jene zu seiner Person und seinen Feindschaften. Wer war dieser Mann überhaupt, der für den russischen Staat das schmutzigste Geschäft verrichtete? … Und wie konnte er von einem der einflussreichsten Männer Russlands, dank Putins Gnaden, kurzzeitig zu dessen Jäger werden und schließlich zum Erlegten? Die Ampel-Regierung ist sich einmal mehr uneins. Der Vorstoß von Lisa Paus, Bundesfamilienministerin, legt jedoch eine Bereitschaft offen. Eine, die die eigene Partei nicht zu verschonen scheint. Die selbst ernannte „Gleichstellungspolitikerin“ genießt im Kabinett eine besondere Stellung, die der Nachfolgenden. Ist sie durch ihr Erbe von Anne Spiegel etwa unkündbar? Ihr Veto gegen den Finanzminister war eines gegen das gesamte Kabinett. Ihren eigenen Interessen hat es zumindest wenig geholfen. Von "Völlig drüber!", bis hin zu "völlig okay", diskutierte nicht nur die Fußballwelt in diesen Tagen über einen Fall, der sich in die Reihe tagesaktueller me-too Fälle problemlos einfügen lässt. Der Kuss von Rubiales an Hermoso ist außergewöhnlich, wegen der Reaktionen. Der Übergriff eines ranghohen Sportfunktionärs wird schnell als “Auslegungssache”gesehen, auch hierzulande. Das zeigt: Es scheint mehr seinesgleichen zu geben, als man das in 2023 vermuten mag.
Was wenige Hörerinnen und Hörer wissen dürften: Im August 2020 war der Heise-Verlag, genauer die Heise Medien GmbH & Co. KG, ins Visier der Datenschutzaufsicht des Landes Niedersachsen geraten - also der für den in Hannover ansässigen Verlag zuständigen Behörde. Die Landesdatenschutzbeauftragte (LfD) kritisierte die Art und Weise, wie heise online Einwilligungen zum Setzen von First- und Third-Party-Cookies abfragt. Dabei ging es um die optische Gestaltung des sogenannten Consent-Frameworks ebenso wie um das alternative Angebot eines Tracking-freien, aber dann kostenpflichtigen "Pur-Abos". Der Verlag hat die Kritik angenommen und in einem intensiven Austausch mit der Behörde Änderungen vorgenommen sowie Lösungen erarbeitet. Im Dezember 2022 war ein wichtiger Zwischenschritt erfolgt, doch erst im April 2023 zeigte sich die Behörde vollständig zufrieden mit der auf heise online eingesetzen Einwilligungseinholung für Cookies. Im Mai schließlich kamen alle Verfahren zum Abschluss, die Lösung auf heise online wurde abschließend als rechtskonform erklärt. Viele weitere Großverlage haben den Prozess, den man vielleicht als "Musterverfahren" bezeichnen kann, aufmerksam verfolgt und stehen im Austausch mit den technisch und juristisch Verantwortlichen bei Heise. Zwei dieser Verantwortlichen sind Verlagsjustiziar Joerg Heidrich sowie Sebastian Hilbig. Sebastian ist als Technischer Leiter (CTO) bei Heise Medien für die Weiterentwicklung der gesamten digitalen Infrastruktur zuständig. Zu seinem Verantwortungsbereich zählen die Web-Entwicklung, das IT-Systemmanagement und die Produktion. In der Auslegungssache erläutert er zunächst, was Cookies genau sind und welche Problematiken mit ihnen einhergehen. Anschließend arbeitet er zusammen mit Joerg und Holger das Verfahren auf und schildert die Knackpunkte, die auch technischer Art waren. In der Rubrik "Bußgeld der Woche" geht es diesmal außerdem ausgerechnet um ein Bußgeld, dass die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens gegen eine Privatperson verhängt hat. Mehrere weibliche Jugendliche hatten den Eindruck, in der Innenstadt von einer männlichen Person verfolgt und fotografiert zu werden. Eine Kontrolle des Smartphones durch die Polizei hatte anschließen ergeben, dass die Betroffenen der gezielte Fokus mehrerer Fotografien waren. Sie informierte die LfD, die im Fotografieren auf der Straße eine unerlaubte Datenerhebung sah. Kritiker befürchten nun bereits das Ende der Streetphotography. Was ist dran? Hinweis in eigener Sache: Die Auslegungssache geht in eine kurze Sommerpause. Die nächste Episode 90 ist für den 11. August 2023 geplant.
Besondere Anlässe müssen gefeiert werden. Um den 5. Geburtstag der DSGVO genügend zu würdigen, haben sich Laura und Cornelius Gäste eingeladen. Joerg und Holger vom c't-Podcast „Auslegungssache“ unterstützen die beiden und lassen gemeinsam die vergangenen Jahre Revue passieren. War es Liebe auf den ersten Blick mit der DSGVO oder überwiegen die Kinderkrankheiten? Zudem wagen die Vier einen Blick in die Zukunft, die wenn es nach Laura gehen würde, viel optimistischer sein müsste. Zum Geburtstag alles Gute, liebe DSGVO!
Sparheldin Podcast - Sparen. Investieren. Vermögen aufbauen.
Nachhaltigkeit ist dir wichtig und du möchtest dein Geld am liebsten nachhaltig investieren? Nachhaltige Fonds & ETFs bieten dir die Möglichkeit einer nachhaltigen Geldanlage, um deine Altersvorsorge nachhaltig aufzubauen. Aber aufgepasst, Nachhaltigkeit bei der Geldanlage ist Auslegungssache. In dieser Folge gebe ich dir einen Überblick, wie du deine Geldanlage und Altersvorsorge nachhaltig gestalten kannst, wann ein Investment als nachhaltig eingestuft wird, was es zu beachten gilt und an welchen Kriterien du grüne Investments erkennst. Wichtige Links zur Episode Hier geht es zur Terminvereinbarung für ein unverbindliches & kostenloses Analysegespräch mit der Sparheldin: https://calendly.com/saskiadrewicke/finanzdate Bei der Sparheldin dreht sich alles um's Sparen, Investieren und Vermögen aufbauen. Mehr Spartipps und hilfreiches Finanzwissen findest du hier: https://sparheldin.de/ Folge der Sparheldin auch bei Instagram: @sparheldin
Wer digitales Marketing mit E-Mails betreibt, begibt sich in ein juristisches Minenfeld in der Schnittstelle von Datenschutz und Wettbewerbsrecht. In Episode 78 Holger und Joerg zusammen mit ihrem Gast Dr. Martin Schirmbacher ins Thema ein. Weil einige Fragen ungeklärt blieben, folgt nun ein zweiter Teil zu dem Themenkomplex. Martin geht nochmals auf Zweckbindung und Kopplungsverbot ein. Der Experte erläutert, wie eine Newsletter-Einwilligung zu widerrufen sein muss. Genügt der Hinweis auf eine Webseite oder muss ein Abmeldelink direkt in jeder Mail vorhanden sein? Und: Unter welchen Umständen darf ein Unternehmen Nutzungsverhalten erheben, etwa die Öffnungsraten zählen oder Linkklicks tracken, um die Interessen von Nutzern auszuforschen? Zuvor geht es im Podcast allerdings um ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover: Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat die 10. Kammer des Gerichts am 9. Februar die Mitarbeiterkontrolle in einem Logistikzentrum von Amazon in Winsen/Luhe für rechtmäßig erklärt. Die Verhandlung fand nach einer Begehung des "Tatorts" vor Ort statt. c't-Redakteur Christian Wölbert war als Pressevertreter bei diesem außergewöhnlichen Termin dabei und schildert in der Auslegungssache seine Eindrücke.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland und auch auf europäischer Ebene gleicht einer nie enden wollenden Baustelle. Sie ist geprägt von Pleiten, Pech und Leuchtturmprojekten. Zuletzt hatte der geplante, aber überflüssige Austausch von Konnektoren-Hardware für Schlagzeilen gesorgt, weil er zig Millionen Euro Beitragszahlergeld verschlungen hätte. Für Probleme sorgt derzeit auch die Einführung des E-Rezepts und der E-Gesundheitakte - nicht zuletzt wegen berechtigter Einwände von Datenschützern. In einem gerade veröffentlichten Buch namens "Diagnose Digital-Desaster" arbeitet sich Peter Schaar durch die diversen Baustellenabschnitte im Gesundheitswesen, benennt Probleme und bietet Lösungen an. Schaar schöpft aus seinem eigenen Erfahrungsschatz: von 2003 bis 2013 war er Bundesbeauftragter für den Datenschutz, und seit 2016 leitet er die Schlichtungsstelle der Gesellschaft für die Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik). In der Auslegungssache spricht er mit Holger und Joerg über seine Erfahrungen in diesen Ämtern. Schaar beschreibt, wie sich die Entwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen von Anfang der 2000er bis heute vollzogen hat. Er benennt die Akteure in diesem Spiel und erläutert, warum die Arbeit der Gematik und die Einführung der Telematik-Infrastruktur so schwer vorankam. Ein Kerpunkt seiner Kritik: Anstatt die Bedürfnisse von Ärzten und Patienten im Fokus zu haben, drehte sich viel um Großprojekte, deren Nutzen nicht ausreicht, um sie schmackhaft zu machen. Gleichzeitig wurden immer wieder Kompromisse geschlossen, unter denen der Patienten-Datenschutz leidet - was der Akzeptanz ebenfalls nicht zuträglich ist. Und nun droht sich dieses Spiel auf europäischer Ebene fortzusetzen: Per Verordnung will die EU-Kommission einen europaweit kompatiblen "Gesundheitsdatenraum" schaffen, der insbesondere den Zugriff auf pseudonymisierte Informationen für Forschungseinrichtunen sowie kommerzielle Anbieter erleichtern soll. Schaar erklärt, welche Ideen er daran für gut hält - und welche er kritisiert.
Von wegen, die E-Mail ist tot! Eine Flut von Benachrichtigungen und Newlettern ergießt sich täglich in Nutzer-Postfächer, die meist aussortieren Spam-Mail noch nicht mit eingeschlossen. Vor allem die Kommunikation zwischen Online-Diensten und -Shops mit ihren Kunden läuft in aller Regel mit der guten alten E-Mail am besten. Auch für Werbung eignet sich das Medium optimal, da der Versand wenig kostet und Erfolgsmessungen ermöglicht. Doch es ist längst nicht alles erlaubt, was gemacht wird. In Episode 78 der Auslegungssache beschäftigen sich Holger und Joerg mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen für rechtlich korrektes Telefon- und E-Mail-Marketing. Ihnen zur Seite steht Dr. Martin Schirmbacher. Der Rechtsanwalt aus der Berliner Kanzlei Härting gilt als ausgewiesener Experte im Rechtsbereich elektronisches Marketing und Werbung. Martin erläutert, welche Vorschriften aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht relevant sind. In jedem Fall benötigen Unternehmen eine Rechtsgrundlage für den werblichen Versand von E-Mails, in den meisten Fällen müssen sie sich Einwilligungen einholen. Mit dem Double-Opt-in existiert dafür ein etabliertes Vorgehen. Liegt ein bestehenden Kundenverhältnis vor, gibt es außerdem Sonderreglungen. Der Experte erklärt desweiteren, wann es zu Problemen mit der Zweckbindung kommen kann. Martin betont, dass es zu vielen Situationen eine gesichterte Rechtslage dank umfangreicher Rechtssprechung gibt (siehe Shownotes). In einer der nächsten Epsisoden des Podcasts wird Schirmbacher erneut zu Gast sein, um in die rechtlichen Grenzen des Werbetrackings einzuführen. Achtung: Cliffhanger!
Der Bewerbermarkt ist leergefegt, und in Deutschland herrscht Fachkräftemangel wie nie zuvor. Unternehmen übertreffen sich in kreativen Recruiting-Maßnahmen und durchforsten das Internet nach potenziell geeignetem Personal. Doch dürfen sie das? Immerhin gilt das Datenschutzrecht auch für Informationen, die Menschen freiwillig veröffentlichen. Und: Welche Daten dürfen beim Sourcing sowie im Bewerbungsprozess erhoben und vielleicht auch über diese Phase hinaus gespeichert werden? Weil diese Fragen sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitssuchende von Bedeutung sind, beschäftigen sich Joerg und Holger in Episode 74 der Auslegungssache ausführlich mit den Datenschutz-Aspekten in allen Phasen eines Bewerbungsprozesses. Ihnen zur Seite steht mit der Hamburger Rechtsanwältin Nina Diercks eine ausgewiesene Spezialistin auf genau diesem Rechtsgebiet. Nina berät Unternehmen in den Bereichen des IT-, Medien-, Datenschutz- und des jeweils angrenzenden Arbeitsrechts. Die drei Diskutanten spielen beispielhaft ein sogenanntes Sourcing-Verfahren durch und beleuchten die datenschutzrechtlichen Aspekte, die bis zur Einstellung eines Bewerbers zu beachten sind. Nina erläutert, welche Regelungen der DSGVO sowie des BDSG-neu zum Tragen kommen und welche Empfehlungen sie daraus im Umgang mit den Daten ableitet. Ein besonderes Augenmerk legt sie auf die mittlerweile üblichen Assessment-Verfahren, die auch aktiv angeworbene Bewerber oftmals durchlaufen müssen. Welche Arten von Tests gibt es, und wie ist jeweils mit den gewonnenen teils höchst sensiblen Daten umzugehen? Und welche Informationen von abgelehnten Bewerbern darf ein Unternehmen wie lange vorhalten? Nina weicht hier aus praktischen Erwägungen teilweise von der "reinen Lehre" ab, wie sie selbst erklärt. === Anzeige / Sponsorenhinweis === Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland und vertritt global agierende Arzneimittel-Hersteller ebenso aktiv wie den breit repräsentierte Mittelstand. Thematische Insights bekommen Sie im neuen Podcast "Gesunde Perspektiven". Jetzt abonnieren! https://www.bah-bonn.de/infothek/podcast-gesunde-perspektiven/ === Anzeige / Sponsorenhinweis Ende ===
In der neuen Episode der Auslegungssache gibt sich ein junggebliebenes Datenschutz-Urgestein die Ehre: padeluun ist zu Gast im c't-Datenschutz-Podcast. Seit 40 Jahren engagiert sich der Künstler und Netzaktivist aus Bielefeld mit Aktionen und im Verein Digitalcourage für Bürgerrechte und den Erhalt der Privatsphäre in der vernetzten Welt. Zunächst beleuchtet Joerg im "Bußgeld der Woche" die jüngste 20-Millionen-Strafe gegen das US-Unternehmen Clearview AI. In der Diskussion mit Holger und padeluun herrscht schnell Konsens darüber, dass die biometrische Erfassung von Personen ohne deren Einwilligung, wie Clearview AI sie betreibt, ein besonders schwerer Verstoß gegen Datenschutzrecht ist. padeluun erläutert, warum und in welchen Formen er sich seit langer Zeit gegen biometrische Datenverarbeitung wendet. Im Gespräch plaudert der Aktivist dann darüber, was ihn außerdem umtreibt und seine Motivation erhält. padeluun beklagt die Entwicklung hin zu zentralen Kommunikationsstrukturen. Es sei schlecht für den Datenschutz und eine Gefahr für die Demokratie, wenn gewinnorientierte Plattformen wie Meta in der Hand weniger seien. Die Übernahme von Twitter durch Elon Musk habe das nur auf die Spitze getrieben. Das Fediverse mit all seinen Anwendungen zeige, dass dezentrale, verteilte Instanzen genauso gut funktionieren können - ohne die Nachteile, die große Betreiber mit sich bringen. Sein Verein Digitalcourage liefert mit den öffentlich zugänglichen Diensten Beispiele dafür. So betreibt er eine Mastodon- und Peertube-Instanz. Bekannt wurde Digitalcourage aber eher wegen einiger spektakulärer Aktionen sowie die alljährliche Verleihung der Big-Brother-Awards. Jüngst machte der Verein Schlagzeilen, weil er Klage gegen die Deutsche Bahn einreichte. Der Vorwurf: Die App DB Navigator setze ohne Wissen und Einwilligung der Nutzenden Werbetracker ein. === Anzeige / Sponsorenhinweis === Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland und vertritt global agierende Arzneimittel-Hersteller ebenso aktiv wie den breit repräsentierte Mittelstand. Thematische Insights bekommen Sie im neuen Podcast "Gesunde Perspektiven". Jetzt abonnieren! https://www.bah-bonn.de/infothek/podcast-gesunde-perspektiven/ === Anzeige / Sponsorenhinweis Ende ===
Leute, wir melden uns diesmal live aus Bocholt, um zwischen ausgestopften Frettchen und angestaubten Kuckucksuhren ein bisschen über Fußball zu sprechen. Es ist ja, man kann es nicht anders sagen, ziemlich viel passiert. Tuchel weg, Tedesco weg, Rose da! Ein Spätsommermärchen, weil da endlich Arsch auf Dose passt. Dazu Nagelsmann, dessen Outfit darauf schließen ließ, der sich nach drei Unentschieden erstmal bis Dienstag im Telekom T verstecken wird, die Kapuze tief in jenem Gesicht, das er gegen Barcelona nicht verlieren möchte. Und natürlich Max Kruse, der als mollige Dampflok von Abschaffner Kovac erst aufs Abstellgleis geschoben wurde und jetzt mit der Draisine auf dem Weg nach Berlin ist. Im Rucksack die Millionen eines sehr teuren Missverständnisses. Und weil das so viele Themen sind und weil wir wie immer wenig Zeit haben, setzen wir uns am Anfang erstmal genüsslich mit der Morgenzeitung auf's Scheißhaus der Gegenwart und gönnen uns eine ausgiebige Presseschau. Mit Schlagzeilen aus dem Kleinhirn der Schmierfinken. Bye, Bye Bayern! Union ist die Nummer 1 in Deutschland. Zum Beispiel. Oder auch: Tor-Held Richter ließ sein Sperma einfrieren. Wundervoll. Und setzen uns dann, nachdem wir unsere Hände in Unschuld gewaschen haben, gleich draußen in den Garten, wo Mario Basler schon die zweite Kippe am Brennen hat. Bisschen Sommerhausmusik vom Viererkettenraucher. Lungenbrötchen und Kaffeesätze. Dein MML. Bevor wir allerdings auch dem Mölders die Wampe tätscheln müssen, lassen wir dann doch noch thematisch die Hosen runter und machen einen Kopfsprung hinein in den handwarmen Pool aus Geschichten. Tauchen also tief ein in die Gewässer dieses Wochenendes, schwimmen zum Boden der Tatsachen, der gerade schwammig ist und aufgewühlt. Grundgedanken. Wo Hand nicht mehr Hand ist und die Gemüter überschäumen, wenn der Keller vollläuft. Der Videobeweis als letztgültige Arschbombe. Wieder Wogen, die nicht zu glätten sein werden. Und leider auch Grenzen, die überschritten wurden. In einem Strudel aus Enttäuschung und Wut, Hybris und Hass. Weil mal wieder der Mob mit im Boot sitzt. Frösche mit Trollmützen, die Fäuste am Ruder. Männer, die Regeln brechen, weil sie die Regeln nicht mehr verstehen. Dort aber, am letzten Zaun der Tribüne, hinter der Bandenwerbung, am Rande des Anstands, verläuft noch immer unsere ganz persönliche kalibrierte Linie. Und wer wissen will, wie es klingt, wenn wir auf Abseits entscheiden, drei Pfeifen mit Gischt vor dem Mund, der muss reinhören. In diese neue Folge. FUSSBALL MML, denn alles andere ist nur Auslegungssache. Viel Spaß!
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Drübergehalten – Der Ostfußballpodcast – meinsportpodcast.de
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Im Bundestag beginnt heute die Debatte um den Bundeshaushalt für das kommende Jahr. Dabei will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) trotz hoher Ausgaben, etwa der Entlastungspakete, die im Grundgesetz vorgesehene Schuldenbremse einhalten. Wie das zusammen gehen soll, erklärt ZEIT-Wirtschaftsexperte Mark Schieritz. Möglichst viel Energie sparen – das ist nicht nur bei uns die Maxime in der kommenden Zeit, sondern auch in Frankreich. Dort ist vor allem Strom Mangelware. Denn viele Atomkraftwerke stehen wegen technischer Probleme still. Im schlimmsten Fall muss privaten Haushalten im Winter zeitweise der Strom abgeschaltet werden. Korrespondentin Annika Joeres berichtet aus unserem Nachbarland. Und sonst so? Fortschritte bei der Covid-Erkennung durch künstliche Intelligenz. Moderation und Produktion: Jannis Carmesin Redaktion: Elise Landschek Mitarbeit: Johann Stephanowitz und Mathias Peer Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: - Entlastungspaket der Ampel-Koalition: Das reicht nicht (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-09/entlastungspaket-ampel-koalition-gas-haushalt) - Konjunktur: Wenn der Winter kommt (https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-08/konjunktur-wirtschaftskrise-gas-inflation-winter) - Haushaltsentwurf: Bundesrechnungshof wirft Finanzministerium Verschleierung vor (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-09/haushaltsentwurf-bundesrechnungshof-bundesfinanzministerium-verschleierung-schulden-christian-lindner) - Energiesektor in Frankreich: Der Preistreiber Europas (https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-08/deutschland-frankreich-atomstrom-energie-stromhandel) - Energiekrise: Frankreich will alle Atomreaktoren bis zum Winter wieder hochfahren (https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-09/frankreich-atomreaktoren-hochfahren-energiekrise-deutsche-hilfe) - Fünf vor acht / Wassermangel in Frankreich: Klassenkampf ums Wasser (https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-08/wassermangel-frankreich-trockenheit-sparmassnahmen-5vor8) - Und sonst so? Covid an der Stimme erkennen (https://news.sky.com/story/covid-app-that-detects-virus-in-your-voice-more-accurate-than-lateral-flow-tests-12690450)
Ein E-Bike ist wie die blaue Pille.
Wahrheit - eine Auslegungssache?
Gleich mit mehreren Gesetzen im Rahmen einer "Datenstrategie" will die EU "die Führungsrolle in einer datengestützten Gesellschaft übernehmen". Der AI Act etwa ist ein Verordnungsentwurf, der die Verarbeitung von Daten in KI-Systemen regeln soll. Ihm folgte im Februar 2022 der EU-Kommissions-Vorschlag zum Data Act. Die Verordnung soll den Binnenmarkt-Gedanken auf Datenhandel übertragen. Jeder Verbrauchter darf demzufolge selbst entscheiden, wer wann Zugriff auf seine Daten erhält, um damit einen Mehrwert zu erzeugen. Hier geht es insbesondere um anfallende Daten bei Gerätenutzung (Fahrzeuge, IoT usw). All diese Initiativen treffen auf die recht rigide DSGVO. In Episode 58 der Auslegungssache ordnen Joerg und Holger zusammen mit Alexandra Ebert die Dinge ein. Alexandra ist Chief Trust Officer beim Unternehmen mostly.ai und außerdem Expertin für Datenschutz, synthetische Daten und ethische Künstliche Intelligenz. Sie weist im Podcast darauf hin, dass vermehrtes Nutzen von personenbezogenen Daten, wie es von der EU gewünscht ist, auch neue Anforderungen an die Anonymisierung vor Weiterverarbeitung stellt. Diese sei oftmals kaum noch möglich. Alexandra erklärt, wie aus echten Datenbeständen synthetische Daten generiert werden können, die dann wiederum Forschungszwecken oder dem Training von KI-Systemen dienen. Im letzteren Fall könnten synthetische Daten außerdem dafür sorgen, dass ein vorhandener Bias im echten Datenbestand korrigiert wird. Ebert sieht hier eine Chance, Tendenzen zur Diskriminierung, wie sie bei KI-Systemen nach dem Training mit Echtdaten zu beobachten sind, entgegenzuwirken.
Logfiles und Datenbanken enthalten fast immer auch personenbezogene Daten. Um sie ausreichend zu schützen, müssen Unternehmen und Privatpersonen „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen“. Das reicht von regelmäßigen Software-Updates und Infrastruktur auf „dem Stand der Technik“ über Verschlüsselung und Pseudonymisierung bis hin zu regelmäßigen Backups. Über das Zusammenspiel zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz sprechen Joerg Heidrich und Achim Barczok in der c't-Auslegungssache mit Adrian Schneider. Er ist Anwalt bei Osborne Clarke und Mitgründer des IT-Recht-Blogs Telemedicus. Seiner Erfahrung nach werden beide Begriffe häufig in einen Topf geworfen, doch ihre Zielsetzung ist unterschiedlich: Datenschutz schützt personenbezogene Daten, IT-Sicherheit schaut vor allem auf die Systeme und Infrastrukturen. Deshalb können sie sich auch in die Quere kommen: etwa wenn Security-Maßnahmen ein möglichst langes Aufbewahren von IP-Adressen erfordern oder der Virenscanner Dateien zum Check in die Cloud lädt. Auf was man bei der IT-Sicherheit für den Datenschutz achten muss, regelt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Artikel 32. Doch der ist an vielen Stellen vage. Da heißt es etwa, man müsse den „Stand der Technik“ berücksichtigen. Doch wer definiert diesen Stand eigentlich? Und reicht es, wenn ich zur „regelmäßigen Überprüfung“ alle paar Monate eine Checkliste durchgehe, oder muss ich meine Technik zertifizieren lassen? Wann muss ich einen Hackerangriff melden? Bei solchen Detailfragen kommt es auch darauf an, in welchem Bundesland man sitzt – denn die deutschen Datenschutzbehörden haben mitunter verschiedene Ansichten zum Umgang mit technischen Fragen. Adrian Schneider Tipp an Unternehmen: Sie sollten sich schon im Vorfeld darüber klar werden, was die Risiken sind und was Sie tun müssen, um sie vernünftig zu adressieren. Welche Folgen Murks bei der IT-Sicherheit haben kann, zeigt unser Bußgeld der Woche, das die italienische Datenschutzbehörde an ein Gesundheitsamt verhängt hat. Über eine App konnten Corona-Getestete ihre Daten per Einlesen eines QR-Codes abrufen. Da diese QR-Codes aber fortlaufende Nummern als IDs enthielten, konnten Nutzer auch die Gesundheitsdaten anderer Getesteten abrufen. Das fand die dortige Datenschutzbehörde nicht komisch und sprach ein Bußgeld für dieses Versäumnis.
Ob Vereinsauftritt, privates Blog oder Online-Shop: Für Webseiten gilt die DSGVO. Wer eine Seite aufsetzt, muss sich deshalb von Anfang an Gedanken machen, an welchen Stellen er Nutzerdaten speichert, verarbeitet und weiterleitet, zum Beispiel über eingebundene Dienste und Plug-ins. Doch wie genau bekommt man seine Webseite datenschutzkonform? Diese Frage beantworten Joerg und Achim – Holgers Urlaubsvertretung – gemeinsam mit Carola Sieling. Carola ist bereits zum dritten Mal (Folge 27, Folge 18) in der c't Auslegungssache zu Gast und erklärt, welche Vorgaben der DSGVO für Website-Anbieter relevant sind. Wunderbar zum Thema Websites passt auch das Bußgeld der Woche, das in dieser Woche gar kein Bußgeld ist, sondern ein Schadensersatz. Ein Webseitenbetreiber muss 100 Euro an einen Seitenbesucher bezahlen, weil dessen IP durch den Einsatz von Google Fonts an Google in den USA weitergegeben wurde – ohne Einwilligung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Betreiben einer Webseite lauern zahlreiche weitere Datenschutzfallen: Das eingebettete Video von YouTube ist ebenso problematisch wie der Like-Button für Facebook, und im Newsletterformular sollte man sich hüten, allzu viele persönliche Informationen abzufragen. Bei Fotos kommen außerdem Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte hinzu, die es zu beachten gilt. Besonders kritisch ist das Einbauen von Analytics-Tools, mit denen man mehr über die Besucher seiner Webseite erfahren kann. Jüngst hat etwa die österreichische Datenschutzbehörde entschieden, dass der Einsatz von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt – und auch Joerg und Carola sind eindeutig der Meinung, dass man fürs Besucherzählen derzeit besser nicht den Dienst von Google einsetzt.
Das wurde aber auch Zeit: Laura und Cornelius vom Podcast "Dr. Datenschutz" beehren die Auslegungssache. Wir haben uns sehr gefreut, dass Cornelius zu diesem Anlass live on tape ein Intro singt und spielt. Wer Dr. Datenschutz noch nicht kennt: Hört rein, die Homepage ist in den Shownotes verlinkt, und natürlich ist er leicht über den Podcatcher zu finden. Neben Podcast-Fusion-Geplauder geht es natürlich auch in Episode 53 um harte Datenschutz-Fakten. Schwerpunktthema ist der aus Artikel 15 DSGVO resultierende Auskunftsanspruch. Als beratende Juristen der intersoft consulting services AG setzen sich Laura und Cornelius oft mit Auskunftsanfragen auseinander. Laura berichtet davon, wie verschieden Unternehmen mit derlei Anfragen umgehen. Und Cornelius ist etwas sauer, dass der wichtige Anspruch seiner Beobachtung nach durch offensichtlich automatisierte Anfragen missbraucht wird. Zusammen mit den beiden Gästen klärt Joerg die Basics: Wann ist ein Auskunftsanspruch berechtigt, welche Fristen gelten, und vor allem: Wie sollte sich ein Anspruchsberechtigter authentifizieren? Mittlerweile gibt es viel Rechtssprechung dazu, aber längst sind nicht alle Fragen geklärt. Einig sind sich die vier Podcaster darin: Der Auskunftsanspruch ist ein wichtiger Baustein des Datenschutzrechts und sollte nicht abgetan werden. Sie ermuntern dazu, ihn ruhig öfter einmal wahrzunehmen.
In der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, aber durchaus relevant: Am 1. Dezember 2021 treten in Deutschland neue Datenschutzregeln in Kraft. Das "Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (TTDSG) soll laut der ehemaligen Bundesregierung "mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt" schaffen. Inhaltlich stellt das TTDSG eine Neuregulierung der Datenschutzbestimmungen in der Telekommunikation und bei Telemedien dar. Und zu den Telemedien gehören nahezu alle Angebote im Web, zum Beispiel soziale Medien und Blogs, Webshops, Suchmaschinen und auch Webmailer. Dazu fasst das neue Gesetz Regelungen zusammen, die bislang im TKG und TMG zu finden waren. Formal setzt das TTDSG sehr verspätet europarrechtliche Vorgaben aus der E-Privacy-Richtlinie um, die aus dem Jahr 2002 stammt und zuletzt 2009 geändert wurde. Während die Bundesregierung frohlockte, das TTDSG bedeute "das Ende der Cookiebanner", ziehen Joerg und Holger anhand des Gesetzestextes ernüchtert Bilanz. Als Gast begrüßen sie dazu den Rechtsanwalt und Datenschutzspezialist Dr. Carlo Piltz, der den Gesetzgebungsprozess beobachtet und bereits erste Einschätzungen zu den Auswirkungen des TTDSG geschrieben hat. Piltz ordnet das neue Gesetz zunächst in den bestehenden Regelungswust ein, insbesondere erklärt er, wie das deutsche Gesetz zur europäischen DSGVO steht. Anschließend erläutern die drei Stück für Stück, welche Änderungen ab Dezember insbesondere für Anbieter im Web ins Haus stehen. Gerade bei den Cookies wird es etwas strenger. Website-Betreiber können sich nämlich nicht mehr auf das sogenannte "berechtigte Interesse" für bestimmte Cookie-Kategorien berufen (höre Auslegungssache 48), sondern dürften - so die Prognose von Piltz - künftig öfter nach Einwilligungen fragen müssen. Die Empfehlung lautet: Egal ob Webshop, Blog oder Newsportal - es ist höchste Zeit, sich intensiv mit dem TTDSG zu beschäftigen, um im Dezember Post von den Datenschutzbehörden zu verhindern.
Für Episode 48 des c't-Datenschutz-Podcasts hatten sich Joerg und Holger auf die Anregung eines Hörers vorgenommen, ausgiebig zu klären, wann Datenverarbeitungen nach DSGVO erlaubt sind. Herausgekommen ist eine Auslegungssache mit deutlicher Überlänge. Die Zeit ist gut investiert, denn als Podcast-Gast erläutert der auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwalt Sascha Kremer die Sachlage auch für Laien verständlich und anhand vieler konkreter Beispiele. Als Mantra der DSGVO gilt: Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten, außer es existiert eine Erlaubnis ("Verbot mit Erlaubnisvorbehalt"). Was erlaubt ist, regelt Art. 6 DSGVO, der die sechs möglichen Rechtsgrundlagen definiert. Am Beginn der Liste steht die infomierte Einwilligung der betroffenen Person. Jeder kennt sie, beispielsweise durch die Websites vergeschalteten Cookie-Banner. Unternehmen mögen sie sie nicht sonderlich, weil sie jederzeit widerrufbar ist. Lieber ist ihnen, sich auf die erlaubte Datenverarbeitung im Umfeld eines Vertragsschlusses zu berufen. Diese greift bereits bei der Anbahnung, beispielsweise wenn ein potenzieller Kunde Produkte in den Warenkorb eines Onlineshops legt. In der Podcast-Episode legen Joerg und Sascha Kremer ein besonderes Augenmerk auf Art. 6 Abs. 1f, aus die erlaubte "Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten". Joerg bezeichnet diese Rechtsgrundlage als "Auffangvorschrift". Kremer weist darauf hin, dass diese Rechtsgrundlage oft falsch verstanden wird: Es gehe nicht nur ums berechtigte Interesse des Verarbeitenden, sondern um eine Abwägung von Interessen des Verarbeitenden, der betroffenen Person und vielleicht auch noch Dritter. Deshalb lasse sich daraus keinesfalls ein Freibrief konstruieren. Anhand von Beispielen werfen die drei Diskutanten Interessen auf beide Seiten der Waage und schauen, wann tatsächlich "berechtigtes Interesse" vorliegt.
In Episode 46 begrüßen Joerg und Holger die Berliner Rechtsanwältin Katrin Kirchert als Gästin. Als TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte begleitet Kirchert Unternehmen und Vereine bei der Umsetzung der DSGVO und des BDSG. Vor allem aber beschäftigt sie sich mit dem Datenschutz von Beschäftigten, um den es in dieser Ausgabe der Auslegungssache hauptsächlich geht. Zunächst aber malträtiert Joerg die Anwesenden, indem er Teile einer Kolumne von Jan Fleischhauer zum Besten gibt. Der Focus-Autor verbreitet zunächst fachlich ziemlichen Unsinn und gießt anschließend Häme über professionelle Datenschützer. "Was sind das für Menschen, die Datenschützer werden wollen?", fragt er sich. Joerg gibt die Frage an Kirchert weiter, die souverän kontert: "Weil es Spaß macht?" Anschließend friert im die Hölle zu: Im Bußgeld der Woche geht es um die 225-Millionen-Euro-Strafe gegen WhatsApp, die die irische Datenschutzaufsicht DPC jüngst ausgesprochen hat. Tatsächlich ist die Behörde also gegen den Facebook-Konzern aktiv geworden. Betrachtet man allerdings die ganze Geschichte, stellt sich heraus, dass die DPC zum Jagen getragen werden musste: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) erwirkte per Beschluss eine Steigerung des Bußgelds von 50 auf die besagten 225 Millionen Euro, außerdem sorgte unter anderem der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte dafür, dass sich die Behörde intensiver mit dem seit 2018 untersuchten Fall beschäftigen musste, als es ihr lieb war. Im Schwerpunkt der Episode klärt Joerg mit Kirchert anhand vieler Beispiele, wie genau der § 26 BDSG-neu wirkt, in dem der Beschäftigten-Datenschutz in Deutschland geregelt ist. Geschützt sind nicht nur Angestellte, sondern genauso auch Bewerber oder gekündigte Mitarbeiter. Unternehmen sollten sich mit dieser Vorschrift intensiv beschäftigen und ihre Prozesse daraufhin kontrollieren, um nicht auf die Nase zu fallen. Hier geht es um Auftragsverarbeitung (etwa Job-Portale) genauso wie um Löschfristen, die es zu beachten gilt. Auch der Umgang mit Fotos oder Videos von Angestellten birgt Stolpersteine, insbesondere hinsichtlich widerrufbarer Einwilligungen (Kirchert: "Die haben es im Beschäftigungsverhältnis wirklich in sich").
Verfehlungen im Arbeitsumfeld kommen nicht selten vor: Mal lädt ein Mitarbeiter massenhaft urheberrechtlich geschützte Filme auf den Bürorechner herunter, ein anderer verbringt täglich Stunden mit seinen eBay-Aktivitäten. Mitunter tangiert der Missbrauch von Arbeitszeit- und Mitteln auch den strafrechtlichen Bereich, etwa wenn es um den Handel mit Darstellungen von Kindesmissbrauch geht. Immer gilt: Nachforschungen von Arbeitgebern bei einem Verdacht sind heikel, denn auch hier gilt Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht. In Episode 43 der Auslegungssache ergründen Joerg und Holger, wie Arbeitgeber, IT-Administratoren und Datenschutzbeauftragte in solchen Fällen agieren sollten. Fachkundige Hilfe dabei leistet Christoph Wegener, der Unternehmen bei IT-forensischen Aktivitäten freiberuflich unterstützt. Zunächst geht es um die datenschutzrechtlichen Grundlagen, die in Deutschland im Paragrafen 26 BDSG definiert sind, der die "Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses" regelt. Wer diese Bestimmung verletzt, verstößt nicht nur gegen Recht, sondern riskiert auch ein Verwertungsverbot für seine mühevoll gewonnenen Informationen, die dann im Rahmen von straf-, zivil- und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht oder nur begrenzt verwendet werden können. Wegener erläutert, welche Vorbereitungen man treffen sollte. Es gilt beispielsweise dafür zu sorgen, dass mindestens vier Augen bei der Forensik mitwirken, und am besten alle relevanten Stellen, etwa der interne Datenschutzbeauftragte und der Betriebsrat einbezogen werden. Ein Alleingang von IT-Administratoren ist tabu. Hat man den Verdacht auf eine Straftat, sollte grundsätzlich eine Ermittlungsbehörde übernehmen. Neben den datenschutzrechtlichen Vorüberlegungen spielt die technische Vorgehensweise (Sichern und Auswerten) eine große Rolle. Auch hier hat Wegener einige Tipps parat.
#diepodcastin zeigt Brüste: Isabel Rohner & Regula Stämpfli über Rindviecher in den Medien, das Genderproblem des schweizerischen Oberlehrers, Pumps in der Ukraine statt Abtreibungsverbot in Polen, bahnbrechende Medienstudien MIT STATISTIKEN ZU SCHÄBIGEN FRAUENANTEILEN, Gulag ahoi in der Schweiz dank Cloudlösungen ALIBABA und wunderbare, zauberhafte, wichtige und sichtbare Frauenbrüste als Oben-Ohne-Alltag.Dann die Rohnerin in brillantem Tempo und denken: "Hört die Gleichberechtigung beim Oberkörper auf?" Der Tagesspiegel berichtete diese Woche von einer Frau, die sich zusammen mit einem Freund und ihrem Sohn auf einem öffentlichen Wasserspielplatz in Berlin aufhielt und sich - genau wie viele Männer - dort oben ohne sonnte. Die Folge: Der Sicherheitsdienst forderte sie auf, ihre Brüste zu bedecken und rief sogar die Polizei, die die Familie aus dem Park begleitete. Während es also völlig normal ist, dass Männer - kaum kommt die Sonne raus - oben ohne joggen, sich sonnen oder spazierengehen, dürfen das Frauen so nicht. Bzw. dürfen schon, denn es gibt in Deutschland kein Gesetz, das ihnen das verbietet. Aber sie müssen damit rechnen, dass sie von Ordnungsämtern oder auch der Polizei aufgefordert werden, sich zu bedecken. Warum: Weil der männliche Körper privat, der weibliche jedoch politisch ist. Weil es Auslegungssache ist, ob Oben ohne als angemessen eingeschätzt wird (auf welcher Grundlage auch immer) oder nicht. laStaempfli kommentiert mit großem Seufzen: Auch hier waren wir in den 1980er und 1990er Jahren viel weiter!
Der König ist tot, lange Lebe der König, oder Prinz! Es ist eine klare Auslegungssache. Es soll sich heute aber nicht alles um den toten Monarchen Philipp drehen, sondern wir feiern das 42-Folgen Spezial von Foxtales. Und aus „Per Anhalter durch die Galaxie“ wissen wir ja, 42 ist die Antwort auf alles. So stellen sich heute Willi und Luan 42 kunterbunte Fragen über sich, um mal ein bisschen mehr aus sich herauszukommen. Viel Spaß damit und vergesst euer Handtuch nicht.... --- Send in a voice message: https://anchor.fm/desert-leaper/message
Hallo liebe MaPa's, heute erzähle ich euch ein bisschen über die Bedeutung von "Erziehung" und "Beziehung" zu euren Kindern. Warum sich das in den letzten 60 Jahren so sehr verändert hat und warum für uns auch beides parallel funktioniert. Warum für mich zu allem auch ein wenig Erziehung gehört, ich aber dennoch eine super "Beziehung" zu meinen Kindern habe. Denn ja, es funktioniert beides zusammen! Wichtig ist, dass das Wort "Erziehung" eine reine Auslegungssache ist und es jeder für sich selbst so interpretieren kann, wie er möchte. Hört mal rein und schreibt mir gerne eine Bewertung oder ein Kommentar.
Solidarität in Zeiten der Corona-Krise – das ist so eine Sache. Auf jeden Fall mal eine Auslegungssache. Die eine Stadt in Nordrhein-Westfalen handhabt die Krise offensichtlich anders als die andere. In Duisburg zum Beispiel sind Frisöre zwangsweise geschlossen, in Gelsenkirchen haben sie weiterhin geöffnet. Aber ist das sinnvoll? Oder geht das nicht anders und einheitlich? Das ist eine Fragestellung, der José Narciandi und Michael Boom in Episode 3 unseres Podcasts „Corona. Und jetzt?“ nachgehen. Und, wir klären auf: Was bedeutet „keine Sozialkontakte mehr“ genau? Außerdem suchen José und Michael die Antwort auf eine ganz häufig gestellte Frage: Was ist mit Haustieren? Können Hunde oder Katzen sich an Corona anstecken? Darf ich noch mit dem Hund spazieren gehen, wenn es zu einer Ausgangssperre in Nordrhein-Westfalen kommen sollte? Hört unsere Antworten.