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Sind es die Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens und Machtmissbrauchs, die vor drei Jahren gegen Frontmann Win Butler öffentlich wurden und bis heute nachwirken, oder ist Arcade Fire einfach so die Luft ausgegangen? Ihr neues Album bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Wir fragen uns: Warum?
Biden begnadigt Fauci und andere, was sind die Hintergründe und die Folgen?US-Präsident Biden hat Leute begnadigt, denen Trump mit Strafverfolgung gedroht hat. Darunter sind Dr. Fauci und General Mark Milley, ein erklärter Gegner von Trump. Außerdem hat Biden pauschal noch eine ganze Reihe anderer vorsorglich begnadigt.Ein Kommentar von Thomas Röper.Das Weiße Haus hat eine Erklärung von Präsident Biden veröffentlicht, in der namentlich Dr. Anthony Fauci und General Mark Milley, den ehemaligen Vorsitzenden der Joint Chiefs of Staff, begnadigt hat. Außerdem hat Biden pauschal die Mitglieder des Sonderausschusses des Repräsentantenhauses, der den Sturm auf das Kapitol Anfang 2021 untersucht hat, und die Polizisten, die in dem Fall ausgesagt haben, begnadigt.Die veröffentlichte Erklärung ist recht allgemein gehalten und enthält, im Gegensatz zur Begnadigung von Joe Bidens Sohn Hunter, keine Details. Im Falle von Hunter war die Erklärung des Weißen Hauses weitaus detaillierter und gab Hunter Biden eine pauschale Begnadigung für alle Verbrechen, die er von 2014 bis 2024 begangen hat oder haben könnte.Ob die Begnadigungen der nun begnadigten Personen ähnlich pauschal und umfangreich ausfallen und für welche möglichen Vergehen und Zeiträume sie gelten, geht aus der Erklärung des Weißen Hauses nicht hervor.Generell sind solche Begnadigungen sehr ungewöhnlich, denn normalerweise kann jemand nur für ein Vergehen begnadigt werden, für das er rechtskräftig verurteilt wurde. Das letzte Mal, dass in den USA jemand pauschal und für alle Verbrechen, die er in einem bestimmten Zeitraum begangen hat, für die er aber noch nicht einmal angeklagt, geschweige denn verurteilt wurde, begnadigt wurde, war die Begnadigung von Präsident Nixon nach dem Watergate-Skandal.Präsident Biden hat mindestens seinem eigenen Sohn eine so umfangreiche Begnadigung zukommen lassen, und vielleicht nun auch weiteren Personen.Am Ende seiner Erklärung schrieb Biden:„Die Erteilung dieser Begnadigungen darf nicht als Eingeständnis verstanden werden, dass sich jemand eines Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. Ebenso wenig darf ihre Annahme als Schuldeingeständnis für irgendeine Straftat missverstanden werden. Unsere Nation schuldet diesen Staatsbediensteten Dankbarkeit für ihren unermüdlichen Einsatz für unser Land.“...hier weiterlesen: https://apolut.net/biden-begnadigt-fauci-von-thomas-roper/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Moderation Martin Gross / Gesendet in Ö1 am 18.10.2024++Der Rektor des Österreichischen Hospiz in Jerusalem, der burgenländische katholische Priester Markus Bugnyar, wurde wegen des Vorwurfs eines "schwerwiegenden Fehlverhaltens" gegenüber einem Mitarbeiter vom Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn dienstfrei gestellt. (Andreas Mittendorfer)++Auf einem Hausboot auf dem Tiber hat die Vereinigung römisch-katholischer Priesterinnen gestern drei Diakoninnen und drei weitere Priesterinnen geweiht. Diese Weihen werden von der römisch katholischen Kirche nicht anerkannt, den Frauen droht die Exkommunikation. (Cornelia Vospernik)++Das Erzbistum Los Angeles zahlt eine Rekordsumme von umgerechnet rund 811 Millionen Euro an 1.353 Betroffene sexuellen Missbrauchs. Seit 2014 gingen bereits 740 Millionen US-Dollar an Missbrauchsbetroffene, womit sich die Gesamtsumme in der Erzdiözese Los Angeles nun auf 1,5 Milliarden Dollar beläuft.
Fachpersonen kommen an die Schule und sprechen in Workshops über Themen wie Geschlechteridentität und Homosexualität. Ein Pilotprojekt. EDU-Grossrat Ivan Thévoz gefällt das nicht und hat einen Vorstoss eingereicht, der es Eltern erlauben soll, ihre Kinder von diesen Workshops zu dispensieren. Weiter in der Sendung: * Unrechtmässige Bauvergabe im Wallis: Kantonsgericht spricht Regierung wegen Fehlverhaltens schuldig. * Das neue Spitalzentrum Biel hängt noch von der Abstimmung in Brügg ab. Ende Oktober herrscht Klarheit.
Um im Glauben zu wachsen und Jesus näher kennen zu lernen, muss man mit ihm durch Stürme gehen. Das stellten die Jünger fest, als Jesus ihnen sagte: „Lasst uns ans andere Ufer fahren.“ Dann lesen wir: „Da erhob sich ein heftiger Sturmwind, und die Wellen schlugen ins Boot“ (Mk 4,37 ZB). Ihre Geschichte hat ein Happy End. Jesus stillte den Sturm, und sie sagten verwundert: „Wer ist denn dieser, dass ihm selbst Wind und Wellen gehorchen?“ (Mk 4,41 ZB). Es gibt lebensverändernde Wahrheiten, die Jesus lehrte, und Aspekte seines Charakters, die du nie verstehen wirst, bis du mit ihm durch einen Sturm gegangen bist. Manchmal glauben wir, dass Stürme das Ergebnis unseres Fehlverhaltens sind oder dass wir nicht im Willen Gottes stehen. Die Jünger sind durch Gehorsam – nicht Ungehorsam – in den Sturm geraten. Sie hatten nichts Falsches getan; sie hatten richtig gehandelt. Das musst du verstehen: Auch wenn du Jesus von ganzem Herzen liebst, wirst du Stürme erleben. Wie die Jünger entdeckten, kann der Sturm kommen, wenn man Jesus am nächsten ist. Er verspricht nicht, dass der Sturm dein Boot nicht treffen wird, sondern dass der Sturm es nicht versenken wird. Er verspricht keine ruhige Fahrt, aber er garantiert eine sichere Landung. Du wirst den Schwierigkeiten des Lebens entweder mit Angst oder mit Glauben begegnen. Angst fokussiert auf den Sturm und Glauben auf den Retter. Wir brauchen Stürme. Sie lehren uns (1) die Verheißungen Jesu anzuschauen, (2) ruhig zu bleiben in seiner Gegenwart, und (3) Vertrauen in seine Kraft zu haben.
Am Donnerstagnachmittag wendet sich SPÖ-Chef Andreas Babler mit einer klaren Ansage an die Öffentlichkeit: Er richtet einem Parteikollegen aus, dass er wegen Fehlverhaltens zurücktreten muss. Das hat Sprengkraft. Denn einerseits ist der betroffene Politiker, Klaus Luger, SPÖ-Bürgermeister von Linz, in einen handfesten Skandal verwickelt. Es geht um gut dotierte Kulturjobs, mutmaßlich manipulierte Auswahlverfahren und eben vermeintliche Lügen. Doch andererseits stellt der Umgang mit dem Skandal Babler vor einige Probleme: Hat er seine Partei im Griff? Und kann er sie trotz Skandal für den anstehenden Wahlkampf motivieren? Darüber sprechen Ljubisa Tosic und Michael Völker vom STANDARD im Podcast. **Hat Ihnen dieser Podcast gefallen?** Mit einem STANDARD-Abonnement können Sie unsere Arbeit unterstützen und mithelfen, Journalismus mit Haltung auch in Zukunft sicherzustellen. Alle Infos und Angebote gibt es hier: [abo.derstandard.at](https://abo.derstandard.at/?ref=Podcast&utm_source=derstandard&utm_medium=podcast&utm_campaign=podcast&utm_content=podcast)
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Julia Arbery über die Leitlinien des amerikanischen Justizministeriums (Department of Justice – DOJ) zu Malus- und Clawback-Klauseln. Nach einer kurzen Vorstellung ihrer Person und ihrer Tätigkeit, erläutert Frau Arbery zunächst, was unter den DOJ-Leitlinien und sogenannten Clawback-Klauseln zu verstehen ist. Sie erklärt, welche Anforderungen das DOJ an Unternehmen stellt, um Compliance und ethisches Verhalten der Mitarbeiter zu incentivieren. Dr. Rosinus und Frau Arbery sprechen über die Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und welche Umsetzungsmöglichkeiten das deutsche (Arbeits-)Recht bietet. Dabei berichtet Frau Arbery über ihre Erfahrungen und praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Vergütungsanreizen und Rückforderungen. Hier geht's zur Folge Nr. 97 „U.S. Monitorship – Was die „Bewährungshilfe für Unternehmen“ in der Praxis bedeutet“: https://criminal-compliance.podigee.io/97-cr Hier geht's zu den DOJ-Leitlinien: https://www.justice.gov/criminal/criminal-fraud/page/file/937501/dl; https://www.justice.gov./opa/speech/file/1571906/download Dr. Rosinus im Gespräch mit: Julia Arbery, Partnerin bei StoneTurn, verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen Ethik und Compliance sowie bei der Prüfung von Compliance-Programmen multinationaler Unternehmen. Julia Arbery berät multinationale Organisationen zu globalen Compliance-Standards und ist unteranderem auf auf Untersuchungsprozesse sowie die HR Compliance und Governance spezialisiert. Bei StoneTurn ist Julia führend in der Compliance- und Monitoring-Praxis und leitet StoneTurn DACH, wo sie sich auf den gesamten Zyklus des Fehlverhaltens von Organen, Führungskräfte bis hin zu Mitarbeitern konzentriert. Ihre Erfahrungen gehen von der Vorbeugung von Fehlverhalten über die Durchführung effektiver Untersuchungen von mutmaßlichem Fehlverhalten bis hin zu Abhilfemaßnahmen, einschließlich Ursachenanalyse, Stärkung der Kontrollen und angemessener disziplinarischer Maßnahmen. Zuvor war sie bei in führenden Compliance Rollen bei internationalen Konzernen wie Siemens AG und BP PLC und zuletzt OSI Systems, wo sie für die Gestaltung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in der EMEA-Region zuständig war, einschließlich der Verwaltung der Whistleblower-Hotline und der Durchführung von Untersuchungen. Julia ist außerdem Mitbegründerin der deutschen Women in White Collar Defense Association, welche die gemeinsamen geschäftlichen und beruflichen Interessen von Anwältinnen und anderen Fachleuten, die sich auf Wirtschaftsstrafrecht und andere Verteidigungs- und Compliance-Arbeiten spezialisiert haben, fördert. Frau Arbery ist telefonisch unter +49175 6838679 oder per E-Mail unter jarbery@stoneturn.com erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Wir mussten diese Folge noch paar Themen aufarbeiten: Zum Beispiel die zwei größten Skandale der letzten Wochen: Andreas Kieling wurde bei 7 vs Wild wegen sexueller Belästigung und Fehlverhaltens rausgeschmissen, Christian Wolf von More Nutrition tritt auf Social Media zurück, nachdem Betroffene, Influencer wie Julian Zietlow, Flying Uwe uvm. gegen ihn schossen und anscheinend mundtot gemacht wurden und ach ja: Die PizzaBurger (Dr. Oetker) Diskussion. Wir brauchen Antworten! ➤ YouTube Podcast ➤ Instagram Podcast ➤ Instagram Kevin ➤ Instagram Martin ➤ LinkedIn Kevin ➤ LinkedIn Martin
In Zeiten großer Veränderungen sehnen sich sehr viele Menschen nach der Normalität. Das ist der Zustand, den man glaubt zu kennen und der einem Halt gibt. Emotional betrachtet ist das ein nachvollziehbarer Wunsch. Jedoch ist gerade in einer Zeit, in der die Folgen jahrzehntelangen menschlichen Fehlverhaltens immer deutlicher und spürbarer werden, dieser Wunsch erst recht nicht erfüllbar. Veränderungen kommen, sind schon da und verschonen niemanden, denn die Natur ist keine Verhandlungspartnerin. Besonders kritisch wird der Wunsch nach dem Normal, wenn man sich selbst zur Normalität erklärt und alles, was man selbst nicht kennt, für "unnormal" oder "abnormal" hält. Denn damit entsteht unweigerlich eine Diskriminierung. Definition von "Normal" (Duden) https://www.duden.de/rechtschreibung/normal Österreichs Kanzler will sich um die »Normalen« kümmern. Was steckt dahinter? (Inside Austria, Der Spieloeg mit Der Standard, August 2023) https://www.spiegel.de/ausland/oesterreich-warum-sich-karl-nehammer-um-die-normalen-kuemmern-will-podcast-a-ab9fe9a5-93ca-4762-a923-818296bb01c5 Mikl-Leitner ortet "Ablenkungskampf" um das Wort "normal" (Der Standard, Juli 2023) https://www.derstandard.at/story/3000000179780/mikl-leitner-ortet-ablenkungskampf-um-das-wort-normal Mikl-Leitner: „Gegenteil von normal ist radikal“ (ORF, Juli 2023) https://orf.at/stories/3324884/
Seit Jahrzehnten sind wir es gewohnt, dass Energie immer und überall unbegrenzt verfügbar ist. Der Sprich "Der Strom kommt aus der Steckdose" nehmen die meisten Leute sehr wörtlich. Dass das nicht so ist, haben wir bewusst im letzten Jahr nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine gemerkt. Das hat aber nur nur einen Effekt vorweg genommen, der ohnehin auf uns zukommt. Denn Energie war noch nie unbegrenzt vorhanden und daher ist die Einstellung, dass diese selbstverständlich sei, falsch. Die Folgen unseres jahrzehntelangen Fehlverhaltens merken wir gerade an den Folgen der Klimakrise. Das Gute ist aber, dass ein bewusster Umgang mit Energie nichts schlechtes ist. Es zeigt uns unsere Grenzen. Das Leben unter Berücksichtigung dieser Grenzen ist nur anders, aber nicht schlechter. Spitzenlastmanagement: So lässt sich der Strompreis senken (MVV, August 2028) https://partner.mvv.de/blog/spitzenlastmanagement-im-unternehmen Smart Meter: Was Sie über die neuen Stromzähler wissen müssen (Verbraucherzentrale, März 2022) https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-was-sie-ueber-die-neuen-stromzaehler-wissen-muessen-13275 Demokratisierung des Strommarktes (RestartThinking Podcast, Februar 2023) https://www.buchingerkuduz.com/restartthinking-podcast-folge-202-demokratisierung-des-strommarktes/
„Krankfeiern“, Alkoholkonsum, Diebstahl – es gibt viele Möglichkeiten des Fehlverhaltens von Arbeitnehmern. Welche Rechte, aber auch welche Pflichten der Arbeitgeber in solchen Fällen bzw. bei Verdacht hat, besprechen Susanne Auer-Mayer, Vorständin des Instituts für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der WU Wien, und Elisabeth Maier (MANZ Verlag) in dieser Episode. Man braucht, so viel sei verraten, in diesen mitunter delikaten Fällen viel Fingerspitzengefühl...Service:ZAS – Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht www.manz.at/zasKommentar zum Angestelltengesetz https://shop.manz.at/shop/products/9783214084745WU Wien https://www.wu.ac.at/ars/team/univ-profdr-susanne-auer-mayer/Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at***In "RECHTaktuell – Der Podcast" bitten Jurist:innen aus dem MANZ Verlag regelmäßig Expert:innen aus der Welt des Rechts ins Studio und beleuchten gemeinsam mit ihr bzw. ihm ein Thema von besonderer Bedeutung für Österreichs Rechtsanwender:innen.Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie "RECHTaktuell – Der Podcast" und empfehlen Sie ihn weiter! Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie den Podcast und empfehlen Sie ihn weiter. Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at
Was für ein Schreck! Unsere junge Mischlingshündin, die wir erst ein paar Monate bei uns haben, war weg. Sie hatte das Reh am Waldrand erblickt und war im Vollsprint hinterhergejagt. Da half kein strenges Rufen. Sofort begaben wir uns auf die Suche, und ich muss sagen, dass ich sehr skeptisch war, ob wir sie wiederfinden würden. Doch ich lag falsch, schon nach kurzer Zeit begab sich die Hündin an den Platz zurück, wo sie uns entlaufen war. Dort »wartete« sie so lange, bis sie schließlich überglücklich (und sehr schmutzig) von meiner Frau angeleint werden konnte.Manchmal haben wir uns im Leben verrannt, haben uns vielleicht blindlings auf irgendwelche dummen Dinge eingelassen, stecken fest und kommen nicht mehr weiter. Vielleicht ist es gut, dann ein paar Schritte zurückzugehen, zum Anfang, dorthin, wo wir den guten Weg verlassen haben und dem schlechten gefolgt sind. Unsere Hündin war instinktiv so clever, dass sie zum Ausgangspunkt ihres Fehlverhaltens zurückgekehrt ist. Es ist wie beim Autofahren. Wenn ich falsch abgebogen bin, dann gilt es, schnellstmöglich zu wenden und den richtigen Weg zu nehmen.Mir ist es im Leben manchmal so ergangen. Und bisher habe ich immer die Kurve gekriegt. Und das habe ich nicht mir, sondern meinem Herrn Jesus zu verdanken. Wäre es auf mich alleine angekommen, ich weiß nicht, wie mein Leben verlaufen wäre. Ich bin sicher, ich wäre heute unzufrieden und würde mit allem hadern. Als Jesus in mein Leben trat und ich ihn im Glauben als meinen Herrn angenommen habe, bin ich die notwendigen Schritte zurückgegangen. Manchmal müssen wir Schritte tun, die schmerzlich für uns sein können, die uns aber letztlich zum Guten dienen.Diese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.deAudioaufnahmen: Radio Segenswelle
Bereit für die Kunstdoppelstunde? Arcade Fire sind die Art-Rock-Band des neuen Jahrtausends, die Radiohead von Übersee, eine Jahrmarkt-Attraktion an Ideen, Instrumenten und Indie-Perlen. Vom spirituellen und düsteren Post-Punk-Folk ihrer ersten beiden Alben „Funeral“ und „Neon Bible“, über das Melodien-Panoptikum der Vorort-Idylle auf „The Suburbs“, bis hin zu den Club-Ausflügen in die New Caribbean Wave der frühen 80s und zur Disco String Era der späten 70s auf „Reflektor“ und „Everything Now“. Und dieses Jahr eben zu „WE“, einem symphonischen Statement der Zusammengehörigkeit in der globalen Krise. Arcade Fire entwerfen unter der Regie von Win Butler und Régine Chassagne ihre eigene Versionen von vergangenen und zukünftigen Musikwelten. Die sind zerbrechlich oder funky, introvertiert oder rebellisch und in den besten Momenten: einfach hymnisch. Wir blicken mit den Butlers zurück auf ihre bahnbrechende Bandkarriere, von den Suburbs über Montreal und die Grammys nach New Orleans. Everything! Now! #065ArcadeFire überall, wo es Podcasts gibt. Diese Episode entstand, bevor die Anschuldigungen gegen Win Butler wegen sexuellen Fehlverhaltens erhoben wurden. Wir hoffen auf Euer Verständnis, dass wir diese Diskussion aus logistischen Gründen nicht nachträglich behandeln können. Wir verstehen, wenn Ihr die Folge zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr reibungslos hören könnt. Die Veröffentlichung ist kein Statement für oder gegen die aktuelle Berichterstattung, sie feiert die großartige Musik der Band.
Die 1920er waren eine wilde Zeit - aber für die Rente nicht unbedingt golden. Hyperinflation, demografischer Wandel und am Ende die Weltwirtschaftskrise setzten das System unter Druck und prägen unsere Einstellungen zur Rente bis heute. Die könnte übrigens auch ganz anders aussehen: das agrarisch geprägte Dänemark gab sich beispielsweise ein steuerfinanziertes Rentensystem mit gleichen Auszahlungen für alle - um, wie alle Rentensysteme der damaligen Zeit - Armut zu verhindern. Diese war ganz offensichtlich Armut das Ergebnis moralischen Fehlverhaltens und von Charakterschwäche, nicht unglücklicher Umstände. Das dachte man zumindest in Großbritannien, bis ein Mann namens Charles Booth seine eigene Meinung und die der britischen Öffentlichkeit änderte. Ausgewählte Quellen: Göckenjan (2000): Das Alter würdigen. Schmähl (2018): Alterssicherungspolitik in Deutschland. Ehmer (2009): Altersbilder im Spannungsfeld von Arbeit und Ruhestand. Thane (2009): The History of Retirement. sowie: https://www.nationalarchives.gov.uk/currency-converter/ und wer diesen Podcast untersützen mag: https://paypal.me/alterwasgeht
Nach einem kurzen Exkurs zur Big-Brother-Verleihung in Bielefeld diskutieren Joerg und Holger zunächst ausführlich über das von ihnen gekürte "Nicht-Bußgeld der Woche": Eigentlich hatte die Datenschutzwelt lediglich darauf gewartet, wie hoch das Bußgeld sein würde. Es geht um den Autovermieter Buchbinder und ein riesiges Datenleck, das c't 2020 aufgedeckt hatte. Nun hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht c't mitgeteilt, dass Buchbinder entgegen aller Erwartungen gänzlich ohne Sanktionen davongekommen ist. Maßgebliche Umstände seien dabei insbesondere "die Zurechenbarkeit des der Datenschutzverletzung zu Grunde liegende Fehlverhaltens und umfassende und effektive eigenverantwortliche Abhilfemaßnahmen sowie die pandemiebedingt angestiegene Sanktionsempfindlichkeit des Unternehmens" gewesen. Joerg hebt die potenzielle Bedeutung dieser Entscheidung für die Bestrafung anderer Datenlecks hervor. Für wenig plausibel hält auch Rechtsanwältin Kathrin Schürmann die Begründung der Behörde. Kathrin ist Gründungs-Partnerin der Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer berät Unternehmen als Datenschutzexpertin bei der Einführung und Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle. Im Schwerpunkt der Episode geht es um die Pflicht zu einer verschriftlichten Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) gemäß Artikel 35 DSGVO. Anhand des Beispiels einer Dating-Website erläutern Kathrin und Joerg, ab wann es einer solchen DSFA zwingend bedarf und welche Punkte darin abgehandelt sein sollten. Ziel der DSFA ist eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung. Insbesondere muss ein Unternehmen darin Risiken der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bewerten, also eine Risikoanalyse aller Verarbeitungsvorgänge vornehmen. Das ist keineswegs trivial. Die Pflicht, so die Vermutung von Holger, wird von der überwiegenden Mehrheit deutscher Unternehmen ignoriert. Joerg und Kathrin sehen das ähnlich und weisen darauf hin, dass damit immer ein Bußgeld-Damoklesschwert schwebt. Einen simplen Sachverhalt könne man anhand von Leitfäden selbst in einer DSFA erläutern, sagen sie. Gehe es aber im komplexe Vorgänge, womöglich mit internationalem Datentransfer zu Auftragsverarbeitern, komme ein Unternehmen kaum um versierte, externe DSFA-Beratung herum.
What the fuck - Was ist passiert, dass Plastikbüsche plötzlich als vegane Fuchsalternativ gelten und seit wann verkalkt Max‘ Gedächtnis bereits? Max hat sich jedenfalls blumig geschmückt und Moritz‘ Versuch ihn zu brüskieren, klappt aufgrund des fortschreitenden Gedächtnisschwunds seines Kumpels inkl. Lügenversuch nur so mittelprächtig.Aber weiter geht's… Vor der Aufnahme hat Max bereits viel zu viel erlebt und legt daher die Qualität der Folge in die Hände eines Energydrink-Herstellers. Nachdem er auch noch stolz wie Bolle von seiner Rettung der Aufnahme berichtet, offenbart Moritz jedoch, dass eine Unterbrechung aufgrund eines körperlichem Fehlverhaltens eventuell doch noch möglich wäre.Nach einer Runde Jogging-Talk setzen die beiden Jungs sich noch mit einer weiteren Lebensfrage von Moritz auseinander und obwohl Max verspricht, keinen Deal eingesackt zu haben, folgt anschließend eine kleine Werbeunterbrechung für den von Moritz bereits kritisierten Eisenbahnkonzern. Und damit heißt es auch schon: Viel Spaß beim Zuhören, Aufregen und Lachen und bis dann.
Gelübde werden in traditionellen Kulturen seit jeher ernst genommen – sowohl im Osten als auch im Westen. Wenn man ein Gelübde abgelegt hat, ist man an dieses Gelübde gebunden. Die Erfüllung beziehungsweise Nichterfüllung des Gelübdes hat entsprechende Konsequenzen zur Folge. In dem bekannten Buch über den chinesischen Taoismus Taishang Ganying Pian (Traktat über Folgen und Vergeltung) gibt es die Geschichte von Yan Dian, dessen Frau Ehebruch beging und einem Nachbarn ein Tuch stahl. Als der Nachbar sie wegen ihres Fehlverhaltens schalt, nahm Yan Dian seine Frau in Schutz: „Wenn meine Frau Ehebruch begangen und dein Tuch gestohlen hat, möge mich der Blitz tödlich treffen...
Die Themen der Folge: Die Italiener von Måneskin zählen aktuell zu den gefragtesten Musiker:innen weltweit. Letzte Nacht haben sie nicht nur in Berlin gespielt, sondern auch ihre neue Single "MAMMAMIA" veröffentlicht. Yannick erklärt, warum Diplo aktuell mit Vorwürfen wegen sexuellen Fehlverhaltens konfrontiert wird. Torben spricht zudem über die musikalische Rückkehr von Adele.
Heimlichtuerei oder radikale Transparenz - wie vertraulich dürfen Koalitionsgepräche sein? Zum Start in eine neue Woche dreht sich der Mutmach-Podcast der Berliner Morgenpost um waschbaren, harte Nächte, eine historische Figur namens Löschet, Respekt vor der Demokratie, einer Kanzlerin ganz in Weiß, ein Land voller Baustellen, ziemliche viele unmoralische Fragen, ein schonungsloses Sexismus-Bekenntnis wegen erwiesenen Fehlverhaltens vor 20 Jahren, die Dreistigkeit mancher Impfverweigerer und die wirklich wichtige Frage: Was macht der Aal in der Kürbissuppe? Plus: Wann kommt 1G? Folge 319.
Nach einem Jahr äußert sich Autor Chris Avellone zu den gegen ihn gemachten Vorwürfen des sexuellen Fehlverhaltens. Die kosteten ihn damals den Job bei Techland. Wir besprechen deren neues Material zu Dying Light 2. Außerdem gibts viele Sony News, die Ankündigung von Project Condor und vieles mehr! -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (00:00) - Einstieg (18:20) - Hörerfeedback (33:15) - Hardware (57:05) - Short News (58:35) - Sony auf Einkaufstour und mehr (1:13:00) - Project Condor (1:18:00) - Dying 2 Know - Episode 2 (1:38:15) - Chris Avellone -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- PCGC Podcast Discord Server: discord.gg/WJ9mH76
Thu, 06 May 2021 07:20:24 +0000 https://wolfgang-picken.podigee.io/309-kolner-kirchenkrise f41d2958ab88792ec335e983db2a5083 Was nun?! Die Krise im Erzbistum Köln nimmt kein Ende. Erneut ist die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs und die Person des Kölner Kardinals Thema in den Medien. Die Austrittszahlen in der Kölner Kirche steigen massiv. Jetzt bereits sind in der Stadt Köln so viele aus der Kirche ausgetreten, wie sonst in einem Jahr. Kaum dass das Amtsgericht die nächsten 1500 Austrittstermine freigibt, sind sie in wenigen Minuten vergeben. Das ist ein Aderlass historischen Ausmaßes. Damit einher geht ein Vertrauensverlust der Kirche in der öffentlichen Wahrnehmung, der ihr Wirken erschwert und eine missionarische Ausstrahlung nahezu unmöglich macht. Hinzu kommt, dass die Dauerkrise zu einer Demotivation und Verärgerung unter vielen Aktiven in den Kirchengemeinden beiträgt. Im Herbst stehen Wahlen für die Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte an. Schon jetzt steht zu befürchten, dass viele bisherige Gremienmitglieder nicht wieder kandidieren werden und es schwierig werden könnte, eine ausreichende Anzahl von Kandidaten zu gewinnen. Kürzlich äußerte die Vertreterin eines diözesanen Laiengremiums in einer Arbeitsgruppe, dass sie erhebliche Identifikationsprobleme habe und sich die Gewissensfrage stelle, ob es verantwortbar sei, gegenwärtig Mitverantwortung in der Kirche zu übernehmen und das System auf diese Weise zu stützen. Sie dürfte für viele sprechen und macht damit deutlich, dass die gegenwärtige Krise sich bis in die letzten Winkel der Kölner Kirche vorgearbeitet hat. Die Frage ist, wie man mit diesen Realitäten umgehen will. Perspektivisch ist klar, dass ein Erzbistum, in dem sich die Gläubigen distanzieren und die diözesane Vertretung der Laien sich weigert, mit der Bistumsleitung weiterhin zusammenzuarbeiten und wichtige Zukunftsplanungen ins Stocken geraten und ausgesetzt werden müssen, blockiert ist. Wie es unter den Geistlichen und den kirchlichen Mitarbeitern aussieht, ist offiziell noch nicht bekannt. Die entsprechenden Gremien tagen nicht ohne Einladung durch die Bistumsleitung und konnten sich mit den jüngsten Entwicklungen noch nicht befassen. Dass aber die Stimmung unter ihnen nicht viel anders ist als in der gesamten Diözese ist anzunehmen. Es ist ausgeschlossen sich vorzustellen, dass es so weitergehen kann. Es braucht eine Reaktion und eine Strategie, die geeignet ist, die Blockade zu lösen und den Weg für ein konstruktives und vertrauensvolles Miteinander freizugeben. Ohne das gibt es keine Hoffnung und auch keine Zukunft im Erzbistum Köln. Was nun hat die Krise so verschärft, nachdem es zunächst so schien, als sei mit der Vorlage des Gercke-Gutachtens über die Verantwortung der Verantwortlichen im Missbrauchsskandal, mit der Beurlaubung von drei Mitglieder der Bistumsleitung und einem Handlungskatalog Entspannung eingetreten? Die Medienberichterstattung sieht Hinweise darauf, dass der Kölner Erzbischof mindestens in einem Fall wissentlich einen Missbrauchstäter in ein wichtiges Vertrauensamt berufen hat. Die Reaktion des Erzbistums, dass der Fall bereits im vorgelegten Gutachten öffentlich gemacht und deshalb nicht neu sei und dem Kardinal hier keine Pflichtverletzung vom Gutachter vorgeworfen wurde, wirkt wenig schlüssig. Denn die Frage, ob Missbrauchstäter durch Beförderung begünstigt wurden, ist ausdrücklich keine Fragestellung des Gutachtens gewesen und nicht als mögliche Pflichtverletzung untersucht worden. Wenn es um Strukturen der Vertuschung und Muster des Fehlverhaltens geht, ist die Nachfrage verständlich, ob es neben fehlender Konsequenz gegen den Missbrauch auch die Beförderung von Tätern gegeben hat. Die in einem Interview des WDR getätigte Aussage des Kölner Generalvikars, Markus Hofmann, dass man bei dem genannten Pfarrer zwar von einem gestandenen Missbrauchsfall gewusst habe, dieser aber nicht strafrechtlich verfolgt wurde und der Täter Reue gezeigt habe und man sich deshalb entschieden habe, ihm eine Chance zu geben, lässt viele rat- und sprachlos zurück. Der Missbrauch von Minderjährigen liegt fast immer in der Persönlichkeitsstruktur begründet, das lernt man jedenfalls bei Präventionsfortbildungen, weshalb der Ausdruck des Bedauerns und der Reue auf Seiten des Täters wenig weiterhilft. Auch gilt, dass eine fehlende Strafverfolgung aus welchen Gründen auch immer nicht von einer moralischen Verantwortung freispricht oder rechtfertigt, Kinder und Jugendliche weiterhin dem Risiko eines Übergriffs durch diesen Täter auszusetzen. Dass man einen Missbrauchstäter jahrelang weiter leitend in der Gemeindeseelsorge als Pfarrer tätig sein lässt, ist schon schwer verständlich. Dass man ihn aber wissentlich zum kirchlichen Repräsentanten der Landeshauptstadt gemacht haben könnte, würde eine neue Dimension des Fehlverhaltens markieren. Die verteidigenden Hinweise, dem Erzbischof sei bei der Personalentscheidung zwar der Kontext bekannt gewesen, aber ihm habe die Personalakte nicht vorgelegen, darf irritieren. Es ist wenig nachvollziehbar, dass man leitende Positionen besetzt, ohne sich mit den Akten zu befassen, zumal wenn Zweifel an der Person bestehen. Bereits bei der Einstellung beispielsweise von Pfarramtssekretärinnen oder Erzieherinnen ist man gehalten, mit Blick auf den Schutz vor Missbrauch auf Details zu achten. Umso mehr müsste es für die Besetzung von Leitungsämtern gelten. Dass man schließlich diese Entscheidung getroffen habe, weil es der ausdrückliche Wunsch des Stadtdechanten war, Pfarrer D. als Stellvertreter zu haben, lässt viele dann gänzlich fassungslos zurück. Weiß man doch, dass auch der als Missbrauchstäter bekannt war, bevor er wenig zuvor das Amt des Stadtdechant übernahm. Scheinbar scheint noch nicht verstanden worden zu sein, dass es berechtigte Anfragen an den Umgang mit Verantwortung in der Bistumsleitung und damit auch Fragen gegenüber dem Kölner Kardinal aufwirft, wenn es zu Beförderungen von Priestern gekommen ist, die als Missbrauchstäter bekannt waren und bei denen es immer wieder – so zeigt es die Aktenlage – Hinweise darauf gegeben hat, dass diese Neigung sich weiterhin aktiv zeigt. Dass Täter bestraft werden müssen und als Priester nicht mehr zum Einsatz kommen können – im Übrigen auch nicht in Krankenhäusern, wo Intimsphäre, fehlende Distanz und Hilfslosigkeit ein großes Thema sind – muss genauso klar sein, wie dass man Priester, die sich an Minderjährigen sexuell vergangen haben, nicht zu Vorbildern und Repräsentanten der Kirche machen kann. Dass das nicht sofort eingesehen und entsprechend reagiert wird, erklärt die gegenwärtige Empörung und die Vertiefung der Krise. Entsprechend wird es unumgänglich sein, auf diesen Vorwurf zu reagieren und darüber nachzudenken, wie man dazu steht. Wer hier moralische Verantwortung übernehmen muss und wie das zu geschehen hat und schließlich, wie man sicherstellen will, dass Missbrauchstätern der Zutritt zur innerkirchlichen Karriereleiter versperrt bleibt. Wenn die Bistumsleitung dazu nicht schnell eine Haltung entwickelt und die Argumentation des Generalvikars revidiert, auch zu klaren Konsequenzen bereits ist, dann steht zu befürchten, dass sich die Krise festsetzt und weiter verschärft. Mit bleibendem Schaden ungekannten Ausmaßes für das Erzbistum Köln und die Kirche in Deutschland. 309 full Was nun?! no Kirchenkrise,Köln,Erzbischof,Missbrauch,Skandal Dr. Wolfgang Picken
„Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes nicht missbrauchen“ (2.Mose 20:7) sagt Gott. Wenn wir heute an Missbrauch denken, ist es oftmals der sexuelle Missbrauch, der uns als erstes einfällt und zwar auch (oder gerade?) im religiösen Kontext. Das dritte Gebot geht aber wesentlich darüber hinaus. Es spricht von Manipulation, einem falschen Verständnis von Gottes Charakter und der Rechtfertigung eigenen Fehlverhaltens durch eben dieses falsche Bild. Lara und Miki sprechen mit Petko - Pastor der Adventgemeinde München Pasing - über dieses nicht ganz einfache Thema, das auf den zweiten Blick gar nicht nur Pädophile, Gestörte und Blasphemiker etwas angeht, sondern jeden einzelnen von uns.
Im Podcast Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Führungskräfte informiert Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing über das Thema Arbeitsrecht im Betriebsalltag und bei der Mitarbeiterführung. Der Podcast vermittelt unverzichtbares Basiswissen im Arbeitsrecht, um als Arbeitgeber rechtliche Fallstricke im Betriebsalltag zu kennen und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mintarbeitern rechtlich souverän zu agieren. Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/ _____________________________________________ Worin liegt der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung im Arbeitsverhältnis? In dieser Episode erklärt Rechtsanwalt Dr. Strosing den arbeitsrechtlichen Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung im Arbeitsverhältnis. Diesen Unterschied zu kennen ist wichtig für Arbeitgeber und Vorgesetzte, weil sich bei der Wahl eines dieser arbeitsrechtlichen Instrumente zur Beanstandung eines Fehlverhaltens unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben: Beim einer Ermahnung verhindert die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber unter Umständen das Entstehen einer betrieblichen Übung. Mit dem Ausspruch einer Abmahnung kann die Führungskraft eine verhaltensbedingte Kündigung für den Wiederholungsfall der Pflichtverletzung vorbereiten. Denn eine solche Kündigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - normalerweise nur bei vorausgegangener Abmahnung zulässig, sofern der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift. _____________________________________________ Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/ Einen kostenlosen Newsletter können Sie gerne anfordern unter: https://www.dr-strosing-online.de/newsletter
In dieser Ausgabe von Hat-On geht es viel im Nintendo. Dengeki Gamer, Sir Pommes und wieder als Gast dabei, Selmar von Pretty old Pixel reden über den Nintendo Giga Leak, Lego Nintendo NES und endlich auch Selmars Thema Hunt - Showdown, ein PvP First Person Shooter für PC, PS4 und XBoxOne. Diesmal sollen aber auch ernstere Themen angesprochen werden wie das Absagen des EVO Turnieres wegen des sexuellen Fehlverhaltens des CEO und die immer mehr ans Tageslicht kommenden Übergriffe in der Fightinggame Szene, sowie den drohenden Bann der Videoplattform TikTok. -Timetable- 0:02:23 Nintendo Giga Leak 0:32:56 Lego Nintendo NES 0:49:38 Hunt - Showdown 1:27:50 EVO Cancel 1:40:20 TikTok Bann 1:59:26 Verabschiedung Hat-On by aHatofMedia, das sind Dengeki Gamer und Sir Pommes die stets mit Ihrem (Halb-)Wissen glänzen und Euch die neusten und Interessantesten Neuerungen aus der Multimedia-Welt bringen.
Was kann eigentlich mir oder meinem Unternehmen passieren, wenn wegen Wirtschaftsstraftaten ermittelt wird? Die Folgen straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Fehlverhaltens für Unternehmen, Geschäftsführungsorgane und Mitarbeiter sind vielfältig und die drohenden Haftungsfallen zahlreicher, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Dabei ist es insbesondere für Unternehmen und Leitungspersonal wichtig, das Spektrum potenzieller Haftungsfolgen zu kennen, um sich präventiv entsprechend absichern zu können. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick zu den wichtigsten Sanktionen im Wirtschaftsstrafrecht, erklärt worauf sich Individualpersonen und Unternehmen im Verfahren einstellen müssen und weist auf verschiedene steuerliche Auswirkungen im Ernstfall hin. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Immobilienpodcast - Vom Immobilienmakler mit Herz & Diskretion - Boris Wienke
Folge #13 Der 5.000,- € Fehler. Wisst Ihr warum ältere Geschäftsleute von jüngeren oftmals belächelt werden? Die Erfahrung eines über Jahre, in meinem Fall über 25 Jahre tätigen Immobilienmaklers sind unersetzbar. Auch wegen des einen oder anderen Fehlverhaltens. Gutmütigkeit oder Provisionsgeilheit sind so klassische Themen. Was ich damit meine? Hört selbst rein... Boris Wienke & Team 3v-immobilien Der Immobilienmakler mit Herz ♥ --- Send in a voice message: https://anchor.fm/boris-wienke/message
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Mittwoch – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Nordkorea will wieder Militärübungen an der Grenze durchführen Nordkorea will Militärübungen an der Grenze zu Südkorea wieder aufnehmen und Soldaten in die früher gemeinsam genutzten Industrie- und Tourismusgebiete verlegen. Regimente würden in den Industriepark der Grenzstadt Kaesong sowie in das Kumgang-Gebirge an der Ostküste geschickt, kündigte die Armee an. Am Dienstag hatte Nordkorea ein innerkoreanisches Verbindungsbüro in Kaesong gesprengt. Zuvor hatten Aktivisten aus Südkorea Flugblätter über dem Norden abgeworfen. In den Flugblättern war die Führung in Pjöngjang kritisiert worden. Peking verschärft Schutzmaßnahmen wegen neuen Coronavirus-Ausbruchs Die Behörden in Peking haben haben Flüge aus und in die chinesische Hauptstadt drastisch reduziert. Wie die staatliche "Volkszeitung" berichtete, wurden mindestens 1250 Flüge gestrichen, das entspricht etwa 70 Prozent aller geplanten Flüge. Bewohner aus Gegenden von Peking, in denen das Risiko als mittel oder hoch eingestuft wurde, dürfen die Stadt nicht mehr verlassen. Auch die Schulen wurden wieder geschlossen. Die Stadt teilte mit, dass binnen 24 Stunden 31 neue Corona-Infektionsfälle verzeichnet wurden. Den neuen Ausbruch des Erregers führen die Behörden auf einen Großmarkt zurück. Hondurianischer Präsident mit dem Coronavirus infiziert In Honduras hat Präsident Juan Orlando Hernandez in einer Fernsehansprache seine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus bekanntgegeben. Die Diagnose sei erfolgt, nachdem er sich am Wochenende unwohl gefühlt habe, meldet die Nachrichtenagentur Reuters. Der Präsident befinde sich in Behandlung und arbeite von Zuhause aus. Weltbank unterstützt Ägypten mit 400 Millionen Dollar Die Weltbank unterstützt in der Corona-Pandemie die Gesundheitsversorgung in Ägypten mit einer Zahlung von 400 Millionen Dollar. Ägyptens Gesundheitsministerium meldete bislang knapp 48.000 Coronavirus-Fälle und fast 1800 verstorbene Patienten. Laut Weltbank haben viele Ägypter entweder keine Krankenversicherung oder sie nutzen sie nicht, weil sie Bedenken hinsichtlich der Versorgung in staatlichen Krankenhäusern haben. Trump bringt Polizeireform auf den Weg US-Präsident Donald Trump hat angesichts massiver Proteste gegen Polizeigewalt und Rassismus ein Dekret für eine Polizeireform unterzeichnet. Trump sagte, Polizisten sollten künftig Würgegriffe nur noch in Extremsituationen einsetzen dürfen. Vorgesehen ist auch ein Austausch von Daten, damit Behörden keine Beamten mehr einstellen, die wegen schweren Fehlverhaltens von einer anderen Polizeibehörde entlassen wurden. Trumps Dekret sieht zudem vor, dass Polizisten häufiger von Sozialarbeitern begleitet werden. Afrikanische Länder fordern UN-Untersuchung zu Rassismus in den USA Afrikanische Staaten wollen Rassismus und mögliche Menschenrechtsverletzungen in den USA und anderen Staaten der Welt von einer Untersuchungskommission beleuchten lassen. Das geht aus dem Entwurf für eine Resolution hervor, die sie dem UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgeschlagen haben. Eine solche Kommission, die sich in erster Linie mit der Situation in einem westlichen Land beschäftigt, wäre ein beispielloser Vorgang. Die seit 2017 eingerichteten Kommissionen drehten sich um die Lage in Venezuela, Myanmar, dem Kongo, den palästinensischen Gebieten und dem Jemen. Türkei startet neue Luftoperation gegen PKK im Nordirak Die türkische Armee hat Spezialkräfte zur Bekämpfung der Rebellen der Arbeiterpartei Kurdistans PKK in den Norden des Irak entsandt. Die Luftoperation "Tigerkralle" sei nach Beschuss der PKK und "anderen Terroristen" auf türkische Stellungen gestartet worden, teilte das Verteidigungsministerium in Ankara mit. Es handele sich daher um das legitime Recht auf Verteidigung der Türkei. Die PKK hat in den nordirakischen Kandil-Bergen ihr Hauptquartier. Sie gilt in der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation.
Der Präsident des Europäischen Forschungsrates ERC, Mauro Ferrari, ist gestern zurückgetreten. Er wirft dem ERC vor, die Wissenschaft in der Corona-Krise nicht ausreichend unterstützt zu haben. Prof. Gerd Gigerenzer, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirats des ERC, weist die Vorwürfe zurück. Man habe Ferrari den Rücktritt wegen Fehlverhaltens nahegelegt. Christine Langer im Gespräch mit Prof. Gerd Gigerenzer
Gelingt es Stephan, Manuel mit dieser These in Schnappatmung zu versetzen? Nicht wirklich, denn die beiden sind sich bald einig, dass die gute Botschaft des Christentums nicht in der Therapie menschlichen Fehlverhaltens besteht. Das Evangelium ist mehr und etwas anderes als Moralismus …
Alle guten Dinge sind 4. Wissen wir alle. Nach unseren technischen Schwierigkeiten in der letzten Folge steuern wir nun wild am Ruder reißend in den sicheren Podcast-Hafen. Das Gefühl ist zurück. Marcus' Goa-Trip in den Ostblock überlebt und Ben trägt die Schmach seines technischen Fehlverhaltens mit Würde. Ansonsten gibt's ein paar Ausflüge ins Nachtleben – wie immer. Und den gewohnten Remix-Wahnsinn des Medienalltags. Außerdem sagen wir Euch die Apokalypse auf die Stunde genau vorher. Flat-Earther werden diese Folge vom Kitchentalk lieben. Alle anderen: Lasst Euch einfach fallen und kündigt Eure Schalke Vereinsmitgliedschaft. Damit ist die Welt ein Stück besser. Lange lebe die Borussia. Prost. Hinweis. Dieser Podcast kann Spuren von Hopfen, Nikotin, Nüssen, Pizza und Co. enthalten. Sounds: DJ Densen (https://www.instagram.com/djdensen) Moderation: Marcus Nitschke aka Nitschket (https://www.instagram.com/marcus.nitschke) Ben Hammer aka Jan Nagel (https://www.instagram.com/benhammer_) Den Kitchentalk Reloaded gibt's auch im Web auf www.kitchentalk-podcast.de und auf Instagram (https://www.instagram.com/kitchentalk_podcast) --- Send in a voice message: https://anchor.fm/kitchentalk/message
Armut, Ungerechtigkeit und Ungleichheit Kürzlich diskutierte Florian Schairer im piqd Salon in der Münchner Alten Utting mit Julia Friedrichs, Martin Zeyn und Michael Hirsch über Armut, Ungleichheit und soziale Ungerechtigkeit. Seit über zehn Jahren recherchiert die Journalistin Julia Friedrichs zur Verteilung von Vermögen. Sie hat unter anderem die Arbeit in einem Jobcenter für drei Monate begleitet und ein Buch über das Erbe(n) geschrieben. Im letzten Jahr haben sie und ihr Team mit “Ungleichland”, der ersten Staffel des Dokuprojekts Docupy, auf die krassen Vermögensungleichheiten in Deutschland aufmerksam gemacht. Julia Friedrichs: "[Wir können] als erschütternde Bilanz sagen, dass die unteren 40 Prozent von den letzten 20 Jahren Wachstum nicht profitiert haben. Das ist eine Bilanz, die einer Demokratie nicht würdig ist. " Julia Friedrichs ist eine der Köpfe hinter Docupy und mitverantwortlich für das preisgekrönte Projekt "Ungleichland". Dafür konnten sie mit dem polarisierenden Immobilienunternehmer Christoph Gröner einen sehr vermögenden Menschen begleiten. Gröner findet, Unternehmer sollten Verantwortung übernehmen, und sagt, dass die wirkliche Macht bei den Vermögenden liege. Deutschland ist, was das Vermögen angehe, unter den Industrieländern eines der Länder mit der ungleichsten Verteilung, sagt Julia Friedrichs. Die Hälfte der Deutschen habe gar kein Vermögen in dem Sinne, dass es „gegen die Widrigkeiten des Lebens“ schützt. BR Nachtstudio-Leiter Martin Zeyn und Philosoph Michael Hirsch haben gemeinsam einen sehr dichten Beitrag über Armut geschaffen. In “Symbolische Gewalt: Was Armut und soziale Unsicherheit anrichten“ fragen sie sich, „wie es zu dieser ‚Bestrafung der Armen‘ (Loïc Wacquant) kommen konnte – und was getan werden muss, damit sie endet.“ Armut ist letztlich ein soziales Konstrukt, keine Konsequenz persönlichen Fehlverhaltens. Martin Zeyn: "Wieso erlaubt eine Gesellschaft, dass es Arme gibt, wenn sie selbst reich ist? Und wie kann sie das legtimieren und welche Prozesse laufen da ab?" Martin Zeyn leitet das Nachtstudio von Bayern 2. Friedrichs, Zeyn und Hirsch stellen zunächst ihre Beiträge vor, dann steigen sie in eine gemeinsame Diskussion ein. Es geht um Hartz IV, um den Umgang von Verwaltungsmitarbeiterinnen mit Armen, um die zugrundeliegenden politischen Strukturen, unser Wirtschaftssystem, um den Arbeitsmarkt und zuletzt auch um Lösungen, wie Ungleichheit bekämpft werden kann. Michael Hirsch: "Das klassische Arsenal einer rechtskonservativen Wirtschafts- und Sozialpolitik [ist es] immer gewesen, die Leute zu bedrohen und sie gefügig zu machen über eine repressive Sozialpolitik. " Michael Hirsch ist Philosoph und Politikwissenschaftler. Worüber man beim piqd Salon noch gesprochen hat, hört ihr in diesem Podcast:
Lars wurde für den Podcast-Helden Award 2019 nominiert. Da kommt es auf jede Stimme an! Bitte votet für Lars unter: https://podcast-helden.de/lp-voting-pha-2019/. Herzlichen Dank für Eure Mithilfe. Motivation entsteht aus Gestaltbarkeit, Wirksamkeit, aber auch durch Feedback. Menschen möchten wahrgenommen werden, Feedbacks sind dabei sehr hilfreich und ein Feedback mag jeder von uns. Aber wie gestaltet Ihr es richtig und was macht ein gutes Feedback aus? Barbara ist durch ihre Coachingausbildung Handwerkszeug an die Hand gegeben worden, um zu verstehen, wie richtiges Feedback funktioniert. Und für Euch gibt es deshalb heute 5 goldene Regeln zum Thema Feedback. 5 goldene Feedback-Regeln 1. Sich vorbereiten Nehmt euch Zeit, um über die andere Person nachzudenken. Was schätzt ihr am anderen und was ist euch wichtig? Was sollte dieser Mitarbeiter wissen, was seht ihr an ihm, was nehmt ihr wahr? Wie könnte sich eure Zusammenarbeit verbessern? Deshalb bereitet euch vorab schriftlich vor, was ihr dem anderen sagen wollt. 2. Zum Gespräch einladen Auch neben einem Jour-Fix: Sprecht eine Einladung aus, um Feedback zu geben. Benennt das Thema des Gesprächs, dementsprechend auch das Ziel, damit sich auch der andere vorbereiten kann. Und nehmt das Feedback aus dem Berufsalltag heraus. 3. Trennung von Person und Verhalten Überlegt euch, wenn ihr auch negatives Feedback habt, wie ihr nicht die Person angreift. Bleibt gegenüber dem Mitarbeiter sachlich. Beschreibt aus diesem Grunde das negative Verhalten und was ihr nicht in Ordnung findet. 4. Trennung von Beobachtung und Bewertung Ihr beobachtet ein Fehlverhalten des Mitarbeiters? Beschreibt zuerst, was passiert ist, bewertet es erst dann! 5. Die WWW-Feedback Formel Wahrnehmung, Wirkung, Wunsch – angelehnt an die gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg. Ein Beispiel: Euer Mitarbeiter hat eine Woche lang nicht auf eine Kundenmail reagiert. Wahrnehmung: Ihr beschreibt dem Mitarbeiter gegenüber eure Wahrnehmung des Fehlverhaltens. Wirkung: Ihr seid natürlich sauer auf den Mitarbeiter. Es ist schließlich existentiell, auf Kunden einzugehen. Dementsprechend habt ihr ein schlechtes Gefühl dem Kunden gegenüber, denn ihr steht für Qualität. Wunsch: Formuliert, was der Mitarbeiter künftig an seiner Arbeitsweise ändern soll! Zum Beispiel, dass E-Mails innerhalb von 48 Stunden bearbeitet werden müssen, dass der Mitarbeiter sich um den Kunden kümmert, sich evtl. entschuldigt. Was erreicht ihr, wenn ihr die Wahrnehmung vorwegschiebt? Ihr gebt schließlich dem Mitarbeiter die Chance zu verstehen, was passiert ist. Ihr greift darüber hinaus nicht persönlich an, sondern gebt ein konkretes Beispiel. Damit bekommt ihr eine Klarheit in der Kommunikation, bei dem euer Mitarbeiter sich weder beleidigt fühlt noch sich persönlich angegriffen. Und es kommt ganz klar rüber, was ihr von ihm erwartet. Ganz nebenbei sind regelmäßige Feedbacks auch im Privaten extrem wichtig. Dementsprechend solltet Ihr auch positive Feedbacks in Euren Alltag integrieren. Sätze, die beginnen mit: „Was ich an dir schätze…“, „Mir ist wichtig, dass du weißt…“ „Was ich dir schon immer sagen wollte…“ Gerade in der Mitarbeiterführung ist die WWW-Formel für Feedbacks hauptsächlich geeignet, denn es bietet euch ein handfestes Werkzeug. Zitat „Wenn du etwas verbockt hast und niemand sagt es dir, dann bist du am falschen Ort.“ (Randy Pausch)
Wissenschaft muss glaubwürdig und unbestechlich sein. Nur so kann sie uns Orientierung geben. Wenn Wissenschaftler für ihre Karriere schummeln und lügen, bringen sie das Vertrauen in die Forschung gefährlich ins Wanken. Erfundene oder manipulierte Studien, Plagiate – die Liste wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist lang.
Viele Menschen wollen "eigentlich" etwas in ihrem Leben verändern. Die wenigsten tun es allerdings. Selbst wenn bereits massive Auswirkungen ihres dauerhaften Fehlverhaltens zu erkennen sind, unternehmen sie nichts um das zu ändern. Warum ist das so? Und warum ist das die Regel? Die Antworten findest Du in der heutigen Episode! Für mehr Informationen gehe auf www.dr-alexander-madaus.com
Ziele setzen wir normalerweise mit der Intention, sie zu erreichen - und doch kommen häufig auf dem Weg andere Motive und Triebe dazwischen und wir werfen unsere Ziele über den Haufen. In dieser Episode geht es um Disziplin, das Kennenlernen deines eigenen Fehlverhaltens und wie du es tatsächlich ans Ziel schaffst, ohne auf dem Weg aufzugeben. Spare mit dem Code KAI2017 20% auf das erste Jahr der JimdoPro und JimdoBusiness Pakete: www.jimdo.de/besteversion
LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer
Das Urteil des OLG Frankfurt zum Cookie-Hinweis findet Ihr hier. Jetzt aber zum Thema:Was ist eine Abmahnung?Mit einer Abmahnung weist derjenige, der sich in seinem Recht verletzt fühlt, den Täter zunächst einmal auf diesen Umstand hin, indem er das aus seiner Sicht bestehende Problem benennt und mitteilt, was aus seiner Sicht passiert ist und worin er die Rechtsverletzung sieht. Vielleicht kennst du die Tauschbörsen-Abmahnungen. Sonstige Abmahnungen funktionieren nach genau demselben Muster. Ob es um eine wettbewerbswidrige Handlung geht, die unzulässige Verwendung eines Bildes oder Videos oder ob jemand Ihren Text „geklaut“ hat, jedes Mal wird zunächst der Sachverhalt geschildert, die behauptete Rechtsverletzung dargelegt. Darauf folgt die Aufforderung, das beanstandete Verhalten ab sofort zu unterlassen. Dies ist nun oft im Internet leichter gesagt als getan, da sich bspw. die Inhalte, die Anlass zur Kritik gaben, noch im Google-Cache, auf anderen Internetseiten oder im Archiv auf der Internetseite finden. Unterlassen ist hier jedoch umfassend gemeint: So reicht es nicht, die Seite mit dem beanstandeten Inhalt nicht mehr von der Webseite zu verlinken: Beanstandet wird, wenn sie – sei es auch durch eine äußerst komplizierte URL – im Internet auffindbar ist. Auch Metatags mit dem kritischen Begriff oder Ähnliches würden gegen eine Unterlassungsforderung verstoßen. Gleiches gilt, wenn der kritische Text bzw. Begriff im Seitenquellcode auftaucht – auch wenn er auf der Internetseite, die beim Nutzer im Browser angezeigt wird, nicht zu sehen ist! Hier wird also durchaus ein äußerst formales Verständnis an den Tag gelegt, was praktisch schwer bis nicht umsetzbar ist und in der Folge oft zu erheblichen Problemen führt.Klar, worum es geht?Bei der Darstellung ist nur entscheidend, dass der Empfänger erkennen kann, worum es sich überhaupt handelt und er verstehen kann, welcher Umstand zum Ärger auf der anderen Seite geführt hat. Die Anforderungen sind hier nicht allzu hoch. Auch bei der Beschreibung des Rechtsverstoßes ist nicht erforderlich, dass der Abmahner die richtigen Paragraphen „erwischt“.UnterlassungserklärungNeben den Komponenten Sachverhalt, Rechtsverstoß, Unterlassungsaufforderung besteht die Abmahnung außerdem aus der Komponente der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies hat folgenden Hintergrund: Nach Gesetz und Rechtsprechung genügt es nicht, wenn der ertappte Sünder die beanstandeten Texte, Bilder oder Videos von seiner Internetseite entfernt bzw. sich – sogar schriftlich – verpflichtet, in Zukunft Derartiges nicht mehr zu tun. Die gesetzlichen Regelungen sind hier streng; die Gerichte glauben dem Erwischten erst dann, dass er in Zukunft die Aktion nicht wiederholen wird, wenn er sich für den Fall, dass er es doch tut, zu einer erheblichen Vertragsstrafe verpflichtet. Diese wäre im Falle des Falles an den Abmahner zu zahlen.Das wird teuer!Außerdem „drücken“ die Abmahnanwälte dem Abgemahnten auch noch die Kosten für die Abmahnung auf. Was zunächst wie eine Strafe klingt und praktisch auch so wirkt, hat juristisch den Hintergrund darin, dass der Abmahnanwalt – so versteht es das Gesetz – im Interesse des Abgemahnten tätig war und dieser ihn deshalb bezahlen muss. Das klingt zunächst unlogisch bis abseitig, hat aber seinen Hintergrund in der oben bereits beschriebenen Struktur der Abmahnung: Da sie zumindest die Chance bietet, das noch teurere gerichtliche Verfahren zu vermeiden, hat – so meint jedenfalls das Gesetz – der Abgemahnte hieran durchaus ein Interesse. Anders gewendet: Er hat den Fehler gemacht und hat daher sein Interesse daran, dass ihn nur das kleinere Übel trifft, nämlich die Abmahnung.Und was jetzt?Wie soll man nun mit einer solchen Abmahnung umgehen? Dies hängt zum großen Teil davon ab, ob sie berechtigt ist, also der beanstandete Fehler tatsächlich unterlaufen ist. Dies ist wie immer nicht nur eine Frage des tatsächlichen Fehlverhaltens, sondern natürlich auch immer eine solche des Nachweises.Vieles ist nachweisbar...Letzteres ist im Internet allerdings in ganz erheblichem Umfang möglich. Sogar das Löschen der beanstandeten Seiten hilft hier wenig: Ist erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen, hat der Abmahnanwalt unter Garantie einen Screenshot der Seite gemacht und für den Fall der Fälle „warm und trocken“ weggelegt. Aber selbst wenn nicht, ist zumindest für eine kurze Zeitspanne das frühere Aussehen der Webseite im Google-Cache abrufbar. Aber es geht noch weiter: Ein gemeinnütziges Projekt in den USA, Internet Archive, betreibt das Projekt Wayback Machine. Die Freiwilligen haben sich zum Ziel gesetzt, das gesamte Wissen des Internets abzuspeichern und hierbei auch frühere Stände von Webseites zu archivieren. Dies führt dazu, dass auch Jahre alte Versionen einer Webseite zur Verfügung stehen können. Allerdings archiviert die Wayback Machine nicht gezielt jede Seite, z.B. je Monat, sondern zufällig dann, wenn die Robots dort „vorbeikommen“. Dies ist alle paar Monate bis zu einmal im Jahr der Fall, führt aber dazu, dass der Inhalt der Seite zu einem bestimmten vergangenen Zeitpunkt auf unabsehbare Zeit gespeichert und über die Wayback Machine öffentlich zugänglich ist; oft wird jedoch nur die Startseite „erwischt“. Sie finden das Archiv unter http://archive.org/web/.Wie alles im Leben und im Recht hat die gute Dokumentationsmöglichkeit im Internet zwei Seiten: Ist einem etwas danebengegangen, so ist dies extrem ärgerlich. Will man selbst Rechte verteidigen und z.B. den Diebstahl von Content oder andere Rechtsverstöße dokumentieren und verfolgen, so sind diese Möglichkeiten Gold wert.Besonders „schlimm“ ist die Angelegenheit deshalb, weil ein böswilliger Abmahner auch erheblich in der Vergangenheit liegende Umstände – sogar dann, wenn die Webseite schon lange geändert wurde – zum Gegenstand von Abmahnungen machen kann. Was auch hier wieder unfair klingt, passt in die rechtliche Logik: Schließlich reicht das reine Ändern der Webseite nicht, um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Daher bitte daran denken: Wenn Sie einen rechtlich relevanten Fehler auf Ihrer Webseite entdeckt und geändert haben, bitte unbedingt den Google-Cache löschen. Auch dann, wenn (noch) keine Abmahnung im Briefkasten gelandet ist.Abmahnung per E-Mail?Apropos Abmahnung im Briefkasten: Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmer Abmahnungen per E-Mail erhalten. Dies sind meiner Erfahrung nach stets Fakes. Zwar gilt für eine Abmahnung kein gesetzliches Formerfordernis, sie muss also nicht schriftlich sein, um wirksam zu sein. Jedoch sprechen Anwaltskanzleien diese immer schriftlich aus, schon allein aus Dokumentationsgründen. Oft sind diese Fake-Abmahnungs-E-Mails auch noch mit verschiedenen anderen netten Überraschungen versehen, also Links auf Schadsoftware oder Anhänge, in denen das angebliche Abmahnschreiben sein soll, die stattdessen mit unerfreulicher Software gefüllt sind. Dies hat mit einer richtigen Abmahnung nichts zu tun, sondern die Internetkriminellen nutzen die Sorge der Blogger vor Abmahnungen, um diese dazu zu bewegen, den schädlichen Link zu klicken bzw. den Trojaneranhang zu öffnen. Wenn Sie daher eine Abmahnung per E-Mail erhalten, bitte nicht aus Sorge den Verstand abschalten, sondern die E-Mail umgehend löschen. Es gilt also dasselbe wie für jede andere merkwürdige E-Mail.Mit der Wayback Machine muss man dagegen leben; es ist nicht möglich, hier Einfluss zu nehmen und den Stand der eigenen Webseite, den dieses Archivprojekt zufällig „erwischt“ hat, zu löschen. Da dieses Archiv bei den Abmahnern aber noch nicht besonders bekannt ist, habe ich bisher auch noch nicht erlebt, dass sie sich mit diesem Argument auf einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung berufen haben. Zwar müsste man grundsätzlich davon ausgehen, dass etwas Unmögliches wie die Löschung dort nicht verlangt wird, auch nicht von einem Gericht. Leider ist es jedoch so, dass nicht jedes Landgericht in Internetthemen „fit“ ist. Dies haben wir ja bspw. auch bei der Thematik Double-Opt-in gesehen.Zurück zur Abmahnung: Eine Abmahnung erteilt ein Rechtsanwalt. Das bedeutet, dass dies zunächst eine rein einseitige Aktion des Abmahners ist. Es bedeutet nicht, dass tatsächlich alles, was dort geschrieben wird, stimmt, und auch nicht, dass die rechtlichen Schlussfolgerungen korrekt sind. Um es noch einmal zu wiederholen: Jeder kann jedem eine Abmahnung schicken und wird auch sicher einen Anwalt finden, der dies für ihn tut.Bei Abmahnungen bedeutet der reine Erhalt der Abmahnung noch nicht, dass Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag in vollem Umfang zahlen müssen. Zunächst einmal heißt es in Ruhe durchatmen und das Dokument genau ansehen.Reaktion auf die Abmahnung. Was kannst du tun?Um die Reaktion auf eine Abmahnung zu klären, bitte folgende Fragen beantworten:Stimmt der Sachverhalt? Habe ich die fraglichen Begriffe/Bilder/Fotos tatsächlich auf meiner Webseite bzw. stimmt die geschilderte „Geschichte“?Liegt hierin tatsächlich eine Rechtsverletzung?In vielen Fällen ist dies klar; falls nicht, zu diesem Punkt unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich weiß, es ist verführerisch, das Thema zunächst einmal zu „googeln“ und dann die Angelegenheit selbst zusammenzubauen. Es spricht auch nichts dagegen, einmal zu schauen: Wenn sich eine klare Antwort auf einer verlässlichen Seite findet, kann die Sache auch möglicherweise ohne Anwalt geregelt werden. Es bleibt jedoch das Risiko, sich zu verkalkulieren und am Ende nicht wie erhofft die Anwaltskosten zu sparen und die Angelegenheit elegant zu erledigen – sondern eine einstweilige Verfügung zu kassieren, die einen sehr viel mehr Geld kostet, als man im ersten Schritt gespart hat. Hier gilt es also genau abzuwägen und nach der eigenen Risikobereitschaft zu entscheiden.Bleibt die Unterlassungserklärung als solche. Wenn wirklich etwas aus rechtlicher Sicht danebengegangen ist, muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, wenn man verhindern will, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt (und dann auch bekommt). Zu den Einzelheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens komme ich im nächsten Kapitel. Hier nur so viel: Es handelt sich um ein Schnellverfahren vor Gericht, bei dem das Gericht auch ohne den Antragsgegner anzuhören eine sofort wirksame und vollstreckbare Entscheidung erlassen kann. Es kann einem also passieren, dass der Gerichtsvollzieher mit einer solchen einstweiligen Anordnung vor der Tür steht, einem diese zustellt und sie dann ab sofort gilt, ohne dass man vorher von der Angelegenheit je etwas gehört hätte. Zwischen Unterlassungserklärung und Unterlassungsverfügung des Gerichts besteht aber ein ganz entscheidender Unterschied: Bei Verstoß zahlt man bei der Unterlassungserklärung an die Gegenpartei, bei der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld an die Staatskasse. Die Höhe des „Strafbetrages“ richtet sich bei der Unterlassungserklärung nach den vertraglichen Vereinbarungen, beim Ordnungsgeld legt das Gericht sie fest. Ob an den Gegner oder an das Gericht gezahlt wird, macht nicht nur einen psychologischen Unterschied. Ich jedenfalls würde deutlich lieber an den Staat zahlen als an jemanden, der mich erfolgreich abgemahnt hat … Es führt aber auch dazu, dass meistens die Gegenseite sehr viel weniger motiviert ist, ein Ordnungsgeld durchzusetzen als eine Vertragsstrafe: Bei einem Ordnungsgeldantrag ist schließlich für den Gegner nichts zu gewinnen. Selbst wenn er mit dem Antrag Erfolg hat, geht er mit null Euro nach Hause, und wenn der Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt oder ein geringeres Ordnungsgeld verhängt wird, kann er sogar noch auf Kosten „sitzen bleiben“. Da macht natürlich das Einklagen einer Vertragsstrafe mehr Spaß, wo der Abmahner das Geld behalten darf. Dies kann durchaus bei der Entscheidung, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, taktisch eine Rolle spielen.Wichtig ist beim Thema Unterlassungserklärung auch, dass man als Abgemahnter nicht verpflichtet ist, das meist beiliegende Formular zu unterzeichnen und zurückzusenden – dies ist lediglich ein Vorschlag seitens des Abmahners. Und wie dies mit einseitigen Vorschlägen so ist, ist die erwünschte Unterlassungserklärung meist sehr weitgehend formuliert – oft über das hinaus, was aus rechtlichen Gründen abgegeben werden müsste. Daher muss dieser Punkt ganz besonders sorgfältig geprüft und ggf. auch mit anwaltlicher Hilfe bewertet werden. Denn eine Unterlassungserklärung muss man nur für das abgeben, was tatsächlich vorgefallen ist. Beliebt bei Abmahnanwälten ist, in die Unterlassungserklärung auch gleich eine Übernahmeverpflichtung für die Anwaltskosten aufzunehmen. Dies ist rechtlich nicht geboten, muss also nicht unterschrieben und erklärt werden. Dies gilt insbesondere, wenn im Hinblick auf den Streitwert, den der Anwalt zugrunde gelegt hat, Diskussionsbedarf besteht. Denn häufig wird der Streitwert für eine Abmahnung recht hoch angesetzt – was in hohen Anwaltsgebühren resultiert.Grundsätzlich ist es richtig, dass bei einer berechtigten Abmahnung Anwaltskosten zu erstatten sind – wie bereits ausgeführt, hat der Anwalt ja rechtlich gesehen im Interesse des Abgemahnten gehandelt und kann daher seine Gebühren verlangen. Allerdings nur die, die tatsächlich angefallen sind, von einem korrekten Streitwert aus berechnet.Wenn eine Abmahnung grundsätzlich oder möglicherweise berechtigt ist, kann man überlegen, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung abzugeben – damit ist der Unterlassungsantrag, der grundsätzlich einen erheblichen Streitwert hat, erledigt. Er kann also nicht mehr im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder auch einer Hauptsacheklage vor Gericht gebracht werden. Wenn man nun die Anwaltskosten nicht zahlt, besteht zwar die Möglichkeit, dass die Gegenseite diese einklagt. Bei einer solchen Klage wäre der Streitwert aber nur die Höhe der Anwaltskosten – was oft für Abmahner uninteressant ist. Darüber hinaus hat der Abmahner auch in diesem „kleinen“ Prozess die volle Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Berechtigung der Abmahnung. Dies schreckt Abmahner oft davor ab, diese Anwaltskosten einzuklagen. Hinzu kommt, dass dann auch dargelegt und bewiesen werden muss, dass die Kosten an den Anwalt gezahlt wurden. Auch hier ist es schon vorgekommen, dass gerade bei einer Massenabmahnung der Auftraggeber dem Anwalt nicht für sämtliche Abmahnungen die Kosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz tatsächlich bezahlt hat (was er durchaus müsste). Wenn man diesen Mittelweg wählt – Unterlassungserklärung abgeben, aber die Anwaltskosten nicht zahlen – ist es wichtig, die Unterlassungserklärung dahingehend zu modifizieren, dass man sich nicht verpflichtet, die Anwaltskosten zu zahlen (diesen Absatz streichen) und dass die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich abgegeben wird. Es ist üblich, das so zu machen, um kein „Schuldanerkenntnis“ zu schaffen. Eine sehr kreative Form der Umformulierung einer Unterlassungserklärung ist mir einmal seitens eines Münchener Gegners serviert worden: Ich mahne eher selten ab, typischerweise sind meine Mandanten diejenigen, die eine Abmahnung „gefangen“ haben, aber in diesem Fall war es einmal so herum. Der Kollege gab auf meine – berechtigte – Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab, die er unter die Bedingung stellte, dass ein Gericht die Rechtswidrigkeit des gerügten Verhaltens allgemein feststelle. So dachte sich der Kollege aus dem Problem der möglichen Berechtigung der Abmahnung herauszuwinden und die Entscheidung darüber, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt oder nicht, auf das mögliche Vertragsstrafenverfahren vor Gericht zu verschieben. Es kam, wie es kommen musste: Die Gegenseite verstieß gegen die Unterlassungserklärung. Ich machte daher eine Vertragsstrafenklage vor dem Landgericht München anhängig und dort fand die kreative Lösung der Gegenseite wenig Verständnis: Das Abmahnungsverfahren dient gerade dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und einen Prozess um die Berechtigung der Abmahnung zu vermeiden sowie dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, eine verbindliche Unterlassungserklärung abzugeben. Dem wird natürlich die „weiche Variante“ des Kollegen nicht gerecht. Daher verurteilte das Landgericht München seinen Mandanten dazu, die Vertragsstrafe zu zahlen – ohne sich damit zu beschäftigen, ob die Abmahnung möglicherweise berechtigt war. Auf einen solchen kreativen Trick kann man daher verzichten. Was hingegen aufgenommen werden sollte, ist, dass die Unterlassungserklärung unter der Bedingung der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Gesetzeslage steht. Dies erspart einem das Problem, dass ein solcher Unterlassungsvertrag dauerhaft bindet – unabhängig davon, ob möglicherweise der Gesetzgeber das beanstandete Verhalten später legalisieren sollte. Es gibt zwar die Möglichkeit, auch Unterlassungsverträge zu kündigen – dies ist aber unnötig kompliziert.Die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahner mitübersendet, ist rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages. Sendet man diese unterzeichnet zurück, ist damit ein Vertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen und man ist vertraglich verpflichtet, bei einem erneuten Verstoß die versprochene Vertragsstrafe zu zahlen. Interessant wird dieses Thema, wenn ich – wie meistens – die Unterlassungserklärung etwas umformuliere und einschränke oder unter Bedingungen stelle: Damit habe ich das Angebot der Gegenseite nicht angenommen, sondern mein eigenes gemacht. Hieraus wird nur dann ein wirksamer Vertrag, wenn die Gegenseite nochmals schreibt und dieses Angebot annimmt. Vergisst der Abmahnende dies, ist kein wirksamer Vertragsstrafenvertrag zustande gekommen und der Abmahner wird kein Glück haben, wenn er versucht, bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe durchzusetzen: Diese kann nur auf der Basis eines Vertrages eingefordert werden. Wer also auf seine modifizierte Unterlassungserklärung keine Antwort erhält, hat noch einmal Glück gehabt.Ein letzter Punkt ist die Höhe der geforderten Vertragsstrafe. Es besteht die Möglichkeit, dass der Abmahner eine angemessene Vertragsstrafe fordert und diese nach eigenem Ermessen festlegt, wobei die Höhe vom zuständigen Gericht geprüft werden kann. Diese Konstruktion heißt „Neuer Hamburger Brauch“ und hiermit kann der Unterlassungsanspruch erfüllt werden: Dies kann einerseits der Abmahnende fordern (wobei es auch reichen würde, wenn ich als Antwort eine bezifferte, angemessene Vertragsstrafe anbiete – auch hier muss natürlich die Änderung angenommen werden); ich kann andererseits aber auf eine Abmahnung, bei der eine bezifferte Vertragsstrafe gefordert wird, auch eine solche Unterlassungserklärung nach „Neuem Hamburger Brauch“ anbieten. Dies ist durchaus sinnvoll, da dann bei einer möglichen Vertragsstrafe nicht der Pauschalbetrag anfällt, sondern hier letztlich das Gericht entscheidet. Nochmal zur Klarstellung: Ein wirksamer Unterlassungsvertrag kommt nur zustande, wenn es eine Einigung gibt. Reagiert der Abmahner auf ein Gegenangebot, das von seiner Forderung abweicht, nicht, gibt es keinen solchen Vertrag – und der Abgemahnte hat Glück gehabt und muss keine Vertragsstrafe zahlen, wenn der Abmahner ihn nochmal mit demselben Rechtsverstoß „erwischt“.Üblicherweise wird bei Abmahnungen zwischen Unternehmen eine Vertragsstrafe von knapp über 5.000 Euro vereinbart. Hintergrund ist, dass bei Streitwerten von über 5.000 Euro das Landgericht zuständig ist, darunter das Amtsgericht. Amtsgerichte haben mit diesen Fragen rund um Internetrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht im üblichen Fall nichts zu tun, sodass man mit diesen Fragen lieber zum Landgericht möchte.Wenn man sich hingegen entscheidet, auf die Abmahnung zu reagieren und nicht stattdessen einfach abzuwarten, was die Gegenseite tut, sollte man die in der Abmahnung gesetzte Frist auf jeden Fall einhalten. Jedenfalls sollte in diesem Zeitrahmen eine Bitte um Fristverlängerung eingehen; idealerweise auch bereits die (modifizierte) Unterlassungserklärung, falls man sich zu ihrer Abgabe entschließt. Hintergrund ist, dass – auch wenn es sich bei der Fristsetzung um eine rein private Frist der Gegenseite handelt – diese nach Fristablauf beim Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen kann. Das muss zwar nicht „dramatisch“ sein, sollte aber besser eine bewusste Entscheidung sein.Beitragsbild: Panik emoticon - (c) yayayoyo Folge direkt herunterladen
Diese Episode ist ein Gepräch mit Henning Butz, langjähriger (leitender) Mitarbeiter bei Airbus und derzeit freier Berater für Systems Engineering (ASES - Advanced Systems Engineering Solutions). Wir reden über komplexe Systeme, Fehlersymptome sowie deren Beherrschung, insbesondere auch im Zusammenspiel mit dem Menschen. Zunächst definieren wir die Begriffe System und Komplexität und klassifizieren verschiedene Arten des Fehlverhaltens. Wir illustrieren diese mit Beispielen aus der Luftfahrt, Raumfahrt und anderer sicherheitskritischer Systeme. Im nächsten Schritt betrachten wir, wie komplexe Systeme so gestaltet werden können, dass sie sinnvoll mit einem Menschen zusammenspielen. Im letzten Teil betrachten wir die Entwicklung komplexer Systeme, insbesondere die Methode des Component/Contract-Based Design.